# ERGO Duo: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-drohne-ergo-phv-duo-privathaftpflicht-kt2020hp.php
- Rechtlicher Träger: ERGO Direkt Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-drohne-ergo-phv-duo-privathaftpflicht-kt2020hp.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ERGO Duo-Privathaftpflicht: Versicherungsbedingungen KT2020HP (Stand 07.2020)](https://bo.privathaftpflicht.check24.de/file/tariff/terms_combined/12795/2/Versicherungsbedingungen_kombiniert.pdf?download=true), Fassung KT2020HP, Stand 07.2020

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Deckungssumme für Personen- und Sachschäden je Schadenereignis | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt. | Ziff. 1.4, Seite 3 |
| Mindestdeckung nach Luftrecht erfüllt (750.000 Sonderziehungsrechte nach VO (EG) 785/2004, in Österreich nach LFG, in Spanien nach RD 517/2024) | ja | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Vertragsform: eigenständige Drohnenhaftpflicht oder Einschluss in der Privathaftpflicht | nein | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Gefährdungshaftung des Halters versichert (§ 33 LuftVG, in Österreich nach dem Luftfahrtgesetz), nicht nur Verschuldenshaftung | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts aller Versicherten als Privatpersonen aus den Gefahren des täglichen Lebens. | Ziff. 3.1, Seite 3 |
| Halten und Gebrauch der Drohne versichert (Halter- und Piloten-Haftpflicht) | ja | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Versicherungsbestätigung für die Pflichtversicherung (§ 106 LuftVZO, Nachweis für Austro Control oder AESA) | nicht geregelt |  |  |
| Anzahl versicherter Drohnen und Flugmodelle (alle Geräte des Haushalts oder nur benannte) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Drohnen gleichzeitig im Betrieb versichert | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes versichertes Startgewicht (Startmasse) der Drohne | ja | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Drohnen und Flugmodelle mit Motor (Elektromotor) versichert | ja | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Flugmodelle mit Verbrennungsmotor oder Treibsatz versichert | nicht geregelt |  |  |
| Flugmodelle ohne Motor, Drachen und unbemannte Ballone | nicht geregelt |  |  |
| Spielzeugdrohnen (unter 250 g, Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherte EU-Klassen (C0 bis C4) und Kategorie offen (A1, A2, A3) | nicht geregelt |  |  |
| Betrieb in der Kategorie speziell (mit Betriebsgenehmigung) versichert | nicht geregelt |  |  |
| FPV-Flüge (Videobrille) und Flüge mit Beobachter versichert | nicht geregelt |  |  |
| Flüge in Hallen und geschlossenen Räumen | nicht geregelt |  |  |
| Wettbewerbe, Drohnenrennen und Vorführungen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz nur auf Modellflugplätzen oder Vereinsgelände | nicht geregelt |  |  |
| Fremde, geliehene oder gemietete Drohnen versichert | nicht geregelt |  |  |
| Familienangehörige und Haushaltsmitglieder als Piloten mitversichert | ja | Mitversichert ist ein weiterer Familienangehöriger unabhängig vom Wohnort. | Ziff. 2.2, Seite 3 |
| Fremde Piloten mit Erlaubnis des Halters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter des Piloten oder Aufsichtspflicht bei Minderjährigen | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz nur bei rein privater Nutzung (Freizeit und Sport) | ja | Versichert sind jedoch Flugmodelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwecken bis 5 kg Fluggewicht. | Ziff. 4.18, Seite 5 |
| Gelegentliche gewerbliche Nutzung (zum Beispiel Verkauf einzelner Fotos) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Flüge im Verein und auf Vereinsveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt. | Ziff. 1.4, Seite 3 |
| Sachschäden (auch an Fahrzeugen, Gebäuden und Tieren) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem … im Versicherungsschein … Versicherungssummen begrenzt. | Ziff. 1.4, Seite 3 |
| Reine Vermögensschäden | ja | Werden Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Vermögensschadens von einem Dritten in Anspruch genommen? | Ziff. 1.1, Seite 3 |
| Verletzung von Persönlichkeits- und Datenschutzrechten durch Foto- und Filmaufnahmen | nein | Schäden aus Verletzungen von Persönlichkeits-, Namens-, Urheberrechten, sonstigen Schutzrechten | Ziff. 4.8, Seite 4 |
| Mietsachschäden (an gemieteten Räumen und Hallen) | ja | Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung an fremden Sachen, die Sie oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet oder geliehen haben. | Ziff. 4.6, Seite 4 |
| Flurschäden und Schäden bei Landung oder Bergung auf fremdem Grund | nicht geregelt |  |  |
| Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz (in Spanien Ley 26/2007) | ja | Ansprüche auf Vertragserfüllung und öffentlich-rechtliche Ansprüche, soweit es sich nicht um solche nach dem Umweltschadensgesetz handelt. | Ziff. 4.11, Seite 4 |
| Zusammenstoß mit anderen Flugmodellen oder Drohnen in der Luft | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) | nicht geregelt |  |  |
| USA und Kanada eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) und Kosten außerhalb der Deckungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unberechtigt sind, wehren wir sie ab. | Ziff. 1.2, Seite 3 |
| Forderungsausfalldeckung (wenn ein Schädiger nicht zahlen kann) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Umfang und die Versicherungssummen richten sich nach Ihrer eigenen | Ziff. 13.3, Seite 8 |
| Such- und Bergungskosten für die abgestürzte Drohne | nicht geregelt |  |  |
| Kasko für die eigene Drohne (eigene Linie oder Baustein) | nicht geregelt |  |  |
| Absturz und Bruch durch Bedienfehler | nicht geregelt |  |  |
| Absturz ins Wasser | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl und Raub der Drohne | nicht geregelt |  |  |
| Verlust durch Fly-away (Verbindungsabbruch, Abflug ohne Rückkehr) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss, Überspannung und Elektronikschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport und auf Reisen | nicht geregelt |  |  |
| Zubehör mitversichert (Kamera, Gimbal, Akkus, Fernsteuerung, Brille) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (statt Zeitwert) | nicht geregelt |  |  |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertstaffel | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Registrierung als Betreiber (LBA, Austro Control, AESA) als Voraussetzung des Schutzes | nicht geregelt |  |  |
| Kompetenznachweis oder Fernpilotenzeugnis als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Verstoß gegen Luftrecht und behördliche Auflagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Flügen in Flugverbotszonen und kontrolliertem Luftraum | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zum Flug in Sichtweite (VLOS) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen des Piloten | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an der eigenen Drohne in der Haftpflicht ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Frist und Form der Schadenmeldung (auch Meldung an Behörden) | ja | Sie müssen uns über jeden Versicherungsfall innerhalb einer Woche | Ziff. 5.1, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung in der Haftpflicht | keine |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit und Kündigungsfrist | ja | Ihr Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit oder zum Ablauf jedes darauf folgenden Versicherungsjahres kündigen. | Ziff. 9.2, Seite 7 |
| Kurzzeit- oder Tagesschutz möglich | nicht geregelt |  |  |
| Subsidiär gegenüber anderen Verträgen (zum Beispiel Privathaftpflicht oder Vereinsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Innovations- oder Aktualisierungsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie oder wir den Vertrag kündigen, wenn wir Schadensersatz geleistet haben. | Ziff. 9.3, Seite 7 |
| Beitragsmerkmale laut Werk (Gewicht, Anzahl, Nutzung, Summe), ohne Preise | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ERGO Duo-Privathaftpflicht: Versicherungsbedingungen KT2020HP (Stand 07.2020)

```text
[Seite 1]
ERGO Privat-Haftpﬂichtversicherung


                                                                                 ung
                                                                             Haft


Versicherungsbedingungen
für meine ERGO Duo-
Privathaftpﬂicht (KT2020HP)


Duo mit Neuwertenschädigung, Schlüsselverlust und Forderungsausfalldeckung
(Stand: 07.2020)

[Seite 2]
    Inhalt
    1.    Was leistet meine Privat-Haftpﬂichtversicherung?
    2.    Wer ist versichert?
    3.    Was ist in welchem Umfang versichert?
    4.    Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang versichert?
    5.    Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspﬂichten) habe ich im Versicherungsfall?
    6.    Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegenheiten (Mitwirkungspﬂichten)?
    7.    Was muss ich bei meiner Beitragszahlung beachten?
    8.    Warum können sich meine Beiträge ändern?
    9.    Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich ihn beenden?
    10.   Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
    11.   Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versicherung?
    12.   Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht
    13.   Forderungsausfalldeckung mit Gewaltopferschutz
    14.   Schadensersatz-Rechtsschutz als Ergänzung für die Forderungsausfalldeckung


          Wir garantieren Ihnen, dass die nachfolgenden Versicherungsbedingungen Sie in keinem Punkt schlechter
          stellen, als die Musterbedingungen zur Privat-Haftpﬂichtversicherung (Stand 2016), die der Gesamtverband der
          Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) unverbindlich empﬁehlt.


2

[Seite 3]
Meine ERGO Duo-Privathaftpﬂicht
Versicherungsbedingungen KT2020HP


1.    Was leistet meine Privat-Haftpﬂichtversiche-                   im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes),
      rung?                                                          Lebenspartner, Eltern, Kinder, Adoptiveltern und –
                                                                     kinder. Sowie Schwiegereltern und -kinder, Stief-
1.1   Werden Sie wegen eines Personen-, Sach- oder Ver-
                                                                     eltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwis-
      mögensschadens von einem Dritten in Anspruch
                                                                     ter sowie Pﬂegeeltern und -kinder.
      genommen? Dann prüfen wir, ob und in welchem
      Umfang Sie dem Dritten aufgrund gesetzlicher Haft-       2.3   Mitversichert sind die in Ihrem Haushalt beschäftig-
      pﬂichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts zum               ten Personen, sofern sie bei ihrer Tätigkeit jemandem
      Schadensersatz verpﬂichtet sind. Dabei gilt als Ver-           einen Schaden zufügen. Gleiches gilt für Personen,
      sicherungsfall das Schadensereignis, das unmittel-             die aus einem Arbeitsvertrag oder aus Gefälligkeit
      bar zur Schädigung des Dritten geführt hat. Auf den            Ihre Wohnung, Ihr Haus und Ihren Garten betreuen
      Zeitpunkt der Schadensverursachung, die zum Scha-              oder für Sie den Streudienst übernehmen.
      densereignis geführt hat, kommt es nicht an. Das
                                                               2.4   Mitversichert sind Gastkinder oder Au-pairs, die Sie
      Schadensereignis muss während der Wirksamkeit
                                                                     in Ihrem Haushalt aufgenommen haben.
      dieses Vertrages eingetreten sein.
                                                               3.    Was ist in welchem Umfang versichert?
1.2   Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unberech-
      tigt sind, wehren wir sie ab.                            3.1   Versichert ist die gesetzliche Haftpﬂicht privatrecht-
                                                                     lichen Inhalts aller Versicherten als Privatpersonen
1.3   Steht Ihre Schadensersatzverpﬂichtung mit binden-
                                                                     aus den Gefahren des täglichen Lebens. Dies gilt nur,
      der Wirkung für uns als Versicherer fest, begleichen
                                                                     soweit kein Ausschluss oder keine Einschränkung
      wir die berechtigten Schadensersatzansprüche
                                                                     nach Ziffer 4 vorliegt.
      innerhalb von 2 Wochen. Berechtigt sind Schadens-
      ersatzverpﬂichtungen dann, wenn Sie durch Gesetz,        3.2   Müssen Sie im Ausland durch eine behördliche
      rechtskräftiges Urteil, Ihr Anerkenntnis oder Ver-             Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung von Leis-
      gleich zur Entschädigung verpﬂichtet und wir hier-             tungen aufgrund Ihrer gesetzlichen Haftpﬂicht hin-
      durch gebunden sind. Geben Sie ohne unsere                     terlegen, gilt:
      Zustimmung ein Anerkenntnis ab, bindet es uns nur,
                                                                     Wir stellen Ihnen den erforderlichen Betrag bis zu
      soweit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis
                                                                     50.000 Euro je Versicherungsfall und Versicherungs-
      bestanden hätte. Gleiches gilt für Vergleiche, die Sie
                                                                     jahr zur Verfügung. Wir rechnen die Kaution auf eine
      ohne unsere Zustimmung schließen.
                                                                     von uns zu leistende Schadensersatzzahlung an. Die
1.4   Unsere Entschädigungsleistung ist bei jedem Versi-             Kaution zahlen wir in Euro. Unsere Verpﬂichtung gilt
      cherungsfall auf die im Versicherungsschein genann-            mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Eurobetrag
      ten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch,              bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.
      wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere ent-
                                                               3.3   Verursachen Sie oder Mitversicherte einen Schaden,
      schädigungspﬂichtige Personen erstreckt. Die Ge-
                                                                     für den sie wegen fehlender Deliktsfähigkeit nicht
      samtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-
                                                                     verantwortlich sind, so zahlen wir in diesen Fällen –
      sicherungsjahres ist auf das Zweifache der Versiche-
                                                                     wenn Sie es wünschen – bis zu 50.000 Euro Scha-
      rungssummen begrenzt. Mehrere Versicherungsfälle
                                                                     densersatz.
      gelten als ein Versicherungsfall, wenn sie auf die-
      selbe Ursache zurückzuführen sind.                             Dies gilt nur, soweit kein anderer Versicherer (z. B.
                                                                     Sozialversicherungsträger, Kraftfahrzeugversiche-
      Wenn Sie den Tarif mit der Versicherungssumme von
                                                                     rung) leistungspﬂichtig ist.
      „50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermö-
      gensschäden“ vereinbart haben, gilt:                     3.4   Für Schäden aus einer Gefälligkeit oder einem
                                                                     Freundschaftsdienst gilt:
      Die Entschädigungsleistung für Personenschäden ist
      je geschädigte Person auf 15 Millionen Euro begrenzt.          Wir verzichten auf den möglichen Einwand, dass Sie
                                                                     in diesen Fällen nicht haften. Wir zahlen dann maxi-
1.5   Wir sind bevollmächtigt, alle Erklärungen in Ihrem
                                                                     mal 50.000 Euro Schadensersatz.
      Namen abzugeben, die uns zur Abwicklung des
      Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprü-           3.5   Erweiterte Entschädigung für Dritte (Neuwert-
      che zweckmäßig erscheinen. Kommt es in einem                   entschädigung)
      Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Scha-
                                                                     Verursachen Sie oder Mitversicherte einen Sachscha-
      densersatzansprüche gegen Sie, sind wir zur Prozess-
                                                                     den, zahlen wir – wenn Sie es wünschen – in Abwei-
      führung bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit
                                                                     chung von Ziffer 1.1 dem Geschädigten
      in Ihrem Namen auf unsere Kosten. Unsere Aufwen-
      dungen für Kosten rechnen wir nicht auf die Ver-               •   die erforderlichen Reparaturkosten. Höchstens
      sicherungssummen an.                                               zahlen wir diese bis zur Höhe des Neupreises
                                                                         der beschädigten Sache zum Zeitpunkt des
2.    Wer ist versichert?
                                                                         Schadens;
2.1   Versichert sind Sie als Versicherungsnehmer.
                                                                     •   bei irreparabel beschädigten Sachen zahlen wir
2.2   Mitversichert ist ein weiterer Familienangehöriger                 den Neupreis der beschädigten Sache zum Zeit-
      unabhängig vom Wohnort. Familienangehörige sind:                   punkt des Schadens.
      Ehegatten (gilt auch für eingetragene Lebenspartner


                                                                                                                              3

[Seite 4]
          In beiden Fällen zahlen wir höchstens 5.000 Euro.               Ausgeschlossen bleiben weitere Ansprüche aus Fol-
                                                                          geschäden eines Schlüsselverlustes. Ebenso sind
          Diese Regelung gilt nicht für:
                                                                          Ansprüche aus dem Abhandenkommen von Schlüs-
          •   beschädigte oder zerstörte Sachen, die älter als            seln, die Sie oder Mitversicherte im Rahmen einer
              fünf Jahre sind;                                            selbstständigen oder freiberuﬂichen Tätigkeit ver-
                                                                          wenden, ausgeschlossen.
          •   beschädigte oder zerstörte Smartphones, Smart-
              watches, Notebooks/Laptops, Tablets, Foto- und       4.6    Schäden durch Abnutzung, Verschleiß oder übermä-
              Fernsehapparate und Brillen (auch visuelle Aus-             ßige Beanspruchung an fremden Sachen, die Sie
              gabegeräte wie Videobrillen, Virtual-Reality-Bril-          oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet
              len, Augmented-Reality-Brillen), die älter als ein          oder geliehen haben. Ergeben sich daraus Ver-
              Jahr sind.                                                  mögensschäden (z. B. Nutzungsausfall, entgangener
                                                                          Gewinn), sind diese ebenfalls nicht versichert.
    4.    Was ist nicht bzw. nicht in vollem Umfang
          versichert?                                              4.7    Glasschäden (das gilt auch für Plexi- oder Acrylglas)
                                                                          an Gebäudebestandteilen in von Ihnen oder Mitver-
          Kein Versicherungsschutz besteht für:
                                                                          sicherten gemieteten Wohnungen oder Häusern.
    4.1   Schäden, die Sie oder Mitversicherte vorsätzlich her-           Dies gilt nur, wenn Sie oder Mitversicherte sich hier-
          beiführen.                                                      gegen besonders (z. B. durch eine Glasversicherung)
                                                                          versichern können.
    4.2   Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigen-
          schäden).                                                4.8    Schäden aus Verletzungen von Persönlichkeits-,
                                                                          Namens-, Urheberrechten, sonstigen Schutzrechten
    4.3   Schäden, die Sie Familienangehörigen zufügen, die
                                                                          und der Teilnahme an rechtswidrigen Tausch-
          mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder die
                                                                          börsen.
          zu den mitversicherten Personen gehören.
                                                                   4.9    Schäden durch grob fahrlässige Übertragung von
          Familienangehörige sind: Ehegatten (gilt auch für
                                                                          Krankheiten.
          eingetragene Lebenspartner im Sinne des Lebens-
          partnerschaftsgesetzes), Lebenspartner, Eltern, Kin-     4.10   Ansprüche wegen Vermögensschäden aus Geld-,
          der, Adoptiveltern und -kinder. Sowie Schwieger-                Kredit-, Vermittlungsgeschäften, Ratschlägen und
          eltern und -kinder, Stiefeltern und -kinder, Großel-            Empfehlungen aller Art.
          tern und Enkel, Geschwister sowie Pﬂegeeltern und
                                                                   4.11   Ansprüche auf Vertragserfüllung und öffentlich-
          -kinder.
                                                                          rechtliche Ansprüche, soweit es sich nicht um solche
          Versichert sind jedoch Schäden, die Sie Ihren min-              nach dem Umweltschadensgesetz handelt.
          derjährigen Enkelkindern oder Gastkindern zufügen.
                                                                   4.12   Schäden, die Sie oder Mitversicherte in der Eigen-
          Fügen Sie Ihrem Lebenspartner einen Personenscha-
                                                                          schaft als Bauherr von Bauvorhaben verursachen,
          den zu? Dann sind Ansprüche aus gesetzlichem For-
                                                                          wenn sie eine Bausumme von 100.000 Euro über-
          derungsübergang aus Personenschäden, insbeson-
                                                                          steigen.
          dere von Sozialversicherungsträgern, Sozialhilfeträ-
          gern, der Bundesagentur für Arbeit, privaten Kran-       4.13   Sachschäden durch Senkungen von Grundstücken
          kenversicherungsträgern, sonstigen Versicherungs-               und Erdrutschen.
          unternehmen, öffentlichen und privaten Arbeit-
                                                                   4.14   Schäden, die Sie oder Mitversicherte als Inhaber (z. B.
          gebern, versichert.
                                                                          Eigentümer, Mieter, Pächter) von Anlagen zur Lage-
    4.4   Schäden, die sich Mitversicherte gegenseitig                    rung gewässerschädlicher Stoffe verursachen. Aus-
          zufügen.                                                        geschlossen sind ferner Schäden, die aus der Ver-
                                                                          wendung dieser gelagerten Stoffe entstehen. Keine
    4.5   Schäden durch das Abhandenkommen von Sachen,
                                                                          Anlagen sind Kleingebinde (z. B. Farben, Lacke, Rei-
          z. B. Geld, Wertsachen.
                                                                          nigungsmittel) mit einem Gesamtfassungsver-
          Versichert sind jedoch Ansprüche aus dem Verlust                mögen bis 1.000 l/kg, je Einzelgebinde bis 100 l/kg.
          von privaten und ehrenamtlich überlassenen Schlüs-
                                                                          Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpﬂicht als
          seln (auch Codekarten und Handsender), die nicht
                                                                          Inhaber eines Heizöltanks, der für die Versorgung
          Ihr Eigentum sind. Gleiches gilt für dienstliche
                                                                          eines selbst genutzten Ein- oder Zweifamilienhauses
          Schlüssel (auch Codekarten und Handsender), die
                                                                          verwendet wird.
          Sie oder Mitversicherte als Arbeitnehmer erhalten
          haben. Mitversichert sind der notwendige Austausch              Tritt aus dem versicherten Heizöltank bestimmungs-
          von Schlössern und Schließanlagen Dritter und vor-              widrig Heizöl aus und werden hierdurch Ihre unbe-
          übergehende Sicherungsmaßnahmen bis zu 14                       weglichen Sachen beschädigt, gilt: Wir ersetzen die
          Tagen. Für alle genannten Schäden zahlen wir maxi-              Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands,
          mal 50.000 Euro. Ergibt unsere Prüfung, dass die                wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Wertver-
          Ansprüche unberechtigt sind (z. B. bei unverschulde-            besserungen werden abgezogen. Ausgeschlossen
          tem Diebstahl der Schlüssel), wehren wir sie ab.                bleiben Schäden an der versicherten Heizöltank-An-
          Wenn Sie es wünschen, verzichten wir jedoch auf                 lage selbst. Von jeder Entschädigungsleistung ziehen
          den möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen                wir eine Selbstbeteiligung von 250 Euro ab.
          nicht haften. Wir zahlen dann maximal 5.000 Euro
                                                                   4.15   Schäden durch das Halten und Hüten von Tieren.
          Schadensersatz.
                                                                          Versichert ist jedoch das Halten und Hüten von zah-
                                                                          men Haustieren oder gezähmten Kleintieren. Nicht
                                                                          versichert bleibt das Halten von Hunden (mit Aus-


4

[Seite 5]
       nahme von Blindenführhunden), Pferden, Ponys,                 SFR-Hochstufung
       Reptilien, Spinnentieren und Insekten (mit Aus-
                                                                     Wenn Sie oder Mitversicherte mit einem fremden Kfz
       nahme von Bienen).
                                                                     einen Haftpﬂichtschaden verursachen, gilt: Wir
4.16   Schäden durch eigene Segelboote und Wasserfahr-               erstatten demjenigen, der das Kfz versichert hat,
       zeuge mit Motor.                                              den durch die Rückstufung des Schadenfreiheitsra-
                                                                     battes in der Kfz-Haftpﬂichtversicherung entstehen-
       Versichert ist jedoch die gesetzliche Haftpﬂicht aus
                                                                     den Schaden (insoweit abweichend von Ziffer 4.22).
       dem Gebrauch fremder Wassersportfahrzeuge mit
                                                                     Gleiches gilt, wenn ein Vollkaskoschaden während
       einer Motorstärke bis 75 kW.
                                                                     der Überlassung an dem Kfz entsteht. Muss der Ver-
4.17   Schäden, die Sie oder Mitversicherte als Eigentümer,          sicherungsnehmer des fremden Kfz wegen des
       Besitzer, Halter oder Führer eines Kraftfahrzeugs             Schadens einen höheren Beitrag zahlen, überneh-
       (Kfz) oder Kfz-Anhängers durch den Gebrauch dieses            men wir die Differenz zwischen dem bisherigen und
       Fahrzeugs verursachen.                                        dem neuen Beitrag. Wir zahlen diese Differenz für
                                                                     die ersten drei Jahre. Der Versicherungsschutz
       Dies gilt nicht, wenn für das Fahrzeug keine Ver-
                                                                     besteht nicht, wenn die Fahrzeuge Ihnen oder Mit-
       sicherungspﬂicht besteht oder wenn es ausschließ-
                                                                     versicherten zum dauerhaften Gebrauch überlassen
       lich auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen
                                                                     wurden.
       gebraucht wird.
                                                              4.18   Schäden durch Luftfahrzeuge, die der Pﬂichtver-
       Mallorca-Deckung
                                                                     sicherung unterliegen. Versichert sind jedoch Flug-
       Mitversichert ist jedoch der Gebrauch von Kfz in              modelle (auch Drohnen) zu Freizeit- und Sportzwe-
       einem ausländischen Mitgliedstaat der Europäischen            cken bis 5 kg Fluggewicht.
       Union (gilt auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der
                                                              4.19   Schäden, die Sie oder Mitversicherte in der Eigen-
       Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins.
                                                                     schaft als Jäger verursachen.
       Dies gilt jedoch nur, wenn
                                                              4.20   Schäden aus den Gefahren eines Betriebes, Berufes,
       •   es sich um Krafträder, Personenkraftwagen oder            Amtes oder sonstige dem Erwerb und dem Lebens-
           Wohnmobile handelt,                                       unterhalt dienende entgeltliche Tätigkeit. Dies gilt
       •   weder Sie noch Mitversicherte Halter oder Eigen-          auch für die Ausführung eines öffentlichen Ehren-
           tümer des Fahrzeugs sind,                                 amtes (z. B. Bürgermeister, Laienrichter, freiwillige
       •   das Fahrzeug in dem ausländischen Mitgliedstaat           Feuerwehr). Versichert sind jedoch Ansprüche gegen
           der Europäischen Union (gilt auch für ehemalige           Sie oder Mitversicherte:
           Mitgliedstaaten), der Schweiz, Island, Norwegen
                                                                     •   aus einer geringfügigen Beschäftigung („450-
           oder Liechtenstein zugelassen ist,
                                                                         Euro-Job“),
       •   für das Fahrzeug kein oder kein ausreichender
                                                                     •   aus einer selbstständigen Tätigkeit bis zu einem
           Versicherungsschutz aus einer Kfz-Versicherung
                                                                         Umsatz von bis zu 22.000 Euro im Kalenderjahr.
           besteht und Sie oder Mitversicherte keinen oder
                                                                         Die Versicherungssumme ist für Personen-, Sach-
           keinen ausreichenden Versicherungsschutz aus
                                                                         und Vermögensschäden für alle Versicherungs-
           einem anderen Versicherungsvertrag erlangen
                                                                         fälle eines Versicherungsjahres auf 1.000.000
           können.
                                                                         Euro begrenzt. Kein Versicherungsschutz besteht
       Be- und Entladeschäden                                            für folgende Tätigkeiten: Kfz-Wartung und -Repa-
                                                                         raturen, Dachdecker- und Installationsarbeiten
       Versichert sind Schäden, die Sie oder Mitversicherte
                                                                         (Gas, Wasser, Heizung, Sanitär), Ingenieur-, Archi-
       beim Be- und Entladen ihrer Kfz oder Kfz-Anhänger
                                                                         tekten- und Hebammenleistungen, medizinische,
       Dritten zufügen. Gleiches gilt für Schäden, die Sie
                                                                         heilende sowie steuer- und rechtsberatende Tätig-
       oder Mitversicherte während des Ein- und Ausstei-
                                                                         keiten.
       gens und bei Reinigungs-, Pﬂege-, Reparatur- und
                                                                     •   als Tagesmutter für bis zu 5 fremde Kinder,
       Instandsetzungsarbeiten Dritten zufügen. Der Ver-
                                                                     •   bei Schäden an Sachen des Arbeitsgebers/Dienst-
       sicherungsschutz besteht nicht, wenn das Kfz oder
                                                                         herrn oder der Arbeitskollegen bis zu 5.000 Euro.
       der Kfz-Anhänger Ihnen oder Mitversicherten zum
                                                                         Ergibt unsere Prüfung, dass die Ansprüche unbe-
       dauerhaften Gebrauch oder gefälligkeitshalber über-
                                                                         rechtigt sind (z. B. nach den Grundsätzen der
       lassen wurde. Gleiches gilt, wenn Sie oder Mitversi-
                                                                         Arbeitnehmerhaftung), wehren wir sie ab. Wenn
       cherte das Fahrzeug von einer Privatperson leihen
                                                                         Sie es wünschen, verzichten wir jedoch auf den
       oder mieten.
                                                                         möglichen Einwand, dass Sie in diesen Fällen
       Betankungsschäden                                                 nicht haften.
       Mitversichert ist die gesetzliche Haftpﬂicht wegen     4.21   Schadensersatzansprüche gegen Sie oder Mitver-
       Schäden, die Sie oder Mitversicherte an einem frem-           sicherte in der Eigenschaft als Haus- und Grund-
       den gemieteten Kraftfahrzeug durch versehentliche             besitzer.
       Betankung mit für das Fahrzeug nicht geeigneten
                                                                     Versichert sind jedoch Ansprüche gegen Sie oder
       Kraftstoffen verursachen. Der Versicherungsschutz
                                                                     Mitversicherte
       besteht nicht, wenn das Fahrzeug Ihnen oder Mit-
       versicherten zum dauerhaften Gebrauch oder gefäl-             •   als Inhaber eines im Inland gelegenen selbst
       ligkeitshalber überlassen wurde. Gleiches gilt, wenn              genutzten Einfamilienhauses (auch mit vermie-
       Sie oder Mitversicherte das Fahrzeug von einer Pri-               teter Einliegerwohnung) oder eines selbst genutz-
       vatperson leihen oder mieten.                                     ten Zweifamilienhauses (auch mit vermieteter
                                                                         Wohneinheit). Mitversichert ist der Insolvenzver-


                                                                                                                               5

[Seite 6]
               walter und Zwangsverwalter in dieser Eigen-                Der Ausschluss in Ziffer 4.13 gilt für die Errichtung
               schaft,                                                    oder den Betrieb von mitversicherten Geothermie-
           •   als Inhaber unbebauter Grundstücke bis zu einer            anlagen nicht.
               Grundﬂäche von insgesamt 5.000 m2,
                                                                    5.    Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspﬂichten)
           •   als Inhaber von Teichen, Swimmingpools, Flüssig-
                                                                          habe ich im Versicherungsfall?
               gastanks, Klär- und Sickergruben,
           •   als Vermieter von einzelnen Räumen sowie von         5.1   Sie müssen uns über jeden Versicherungsfall inner-
               bis zu 3 Wohnungen/Ferienwohnungen und bis                 halb einer Woche nach Kenntniserlangung infor-
               zu 3 Garagen,                                              mieren.
           •   als Inhaber von selbst genutzten Wohnungen,
                                                                    5.2   Sie müssen nach Möglichkeit den Schaden abwen-
               Ferienwohnungen und -häusern, fest installierten
                                                                          den oder mindern. Dabei müssen Sie unsere Weisun-
               Wohnwagen/Hausbooten, Garagen sowie eines
                                                                          gen befolgen, soweit dies für Sie zumutbar ist. Sie
               Schrebergartens,
                                                                          müssen uns ausführliche und wahrheitsgemäße
           •   als Inhaber von Fotovoltaikanlagen, die sich auf
                                                                          Schadensberichte vorlegen und uns bei der Scha-
               Ihrem eigenen Haus- und Grundbesitz beﬁnden,
                                                                          densermittlung und -regulierung unterstützen. Sie
               einschließlich der Einspeisung von Elektrizität in
                                                                          müssen uns alle Umstände, die nach unserer Ansicht
               das Netz des örtlichen Energieversorgungsunter-
                                                                          für die Bearbeitung des Schadens wichtig sind, mit-
               nehmens. Dies gilt auch, wenn Sie oder Mitver-
                                                                          teilen. Alle dafür angeforderten Schriftstücke müs-
               sicherte ein hierfür erforderliches Kleinunterneh-
                                                                          sen Sie uns zusenden.
               men bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro im
               Kalenderjahr angemeldet haben,                             Benachrichtigen Sie uns unverzüglich, wenn ein Drit-
           •   als Miteigentümer von Gemeinschaftsanlagen,                ter einen Haftpﬂichtanspruch gegen Sie erhebt. Glei-
           •   als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn           ches gilt, wenn ein staatsanwaltschaftliches oder
               die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand.            gerichtliches Verfahren eingeleitet wird, ein Mahn-
                                                                          bescheid erlassen wird oder eine gerichtliche Streit-
    4.22   von Ihnen oder Mitversicherten verursachte Schäden
                                                                          verkündung erfolgt.
           über 50.000 Euro an beweglichen Sachen, die Sie
           oder Mitversicherte gemietet, geleast, gepachtet         5.3   Erhalten Sie einen Mahnbescheid eines Anspruch-
           oder geliehen haben. Ergeben sich daraus Ver-                  stellers auf Schadensersatz, müssen Sie fristgemäß
           mögensschäden, sind diese ebenfalls nicht ver-                 widersprechen. Gleiches gilt bei einer Verfügung von
           sichert. Ausgeschlossen sind in diesem Zusammen-               Verwaltungsbehörden. Auch dann müssen Sie die
           hang auch Haftpﬂichtansprüche aus Schäden an                   erforderlichen Rechtsbehelfe eigenverantwortlich
           versicherungspﬂichtigen Kraftfahrzeugen und alle               einlegen.
           sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
                                                                    5.4   Nimmt ein Dritter Sie gerichtlich in Anspruch, müssen
           Versichert sind jedoch Schäden an ärztlich verord-             Sie uns die Führung des Verfahrens überlassen.
           neten elektrischen medizinischen Geräten, die Ihnen
                                                                    6.    Welche Folgen hat die Verletzung von Obliegen-
           oder Mitversicherten zu Diagnosezwecken oder zur
                                                                          heiten (Mitwirkungspﬂichten)?
           Anwendung überlassen wurden.
                                                                    6.1   Sie verlieren Ihren Versicherungsschutz, wenn Sie die
           Versichert sind darüber hinaus Schäden an mobilen
                                                                          genannten Obliegenheiten vorsätzlich verletzen.
           Einrichtungsgegenständen auf privaten oder ge-
           schäftlichen Reisen in Hotels, Ferienwohnungen bzw.      6.2   Bei grober Fahrlässigkeit können wir die Leistung ent-
           -häusern, Schiffskabinen oder ähnlichen Unterkünf-             sprechend der Schwere des Verschuldens kürzen.
           ten. Versichert sind dabei auch Schäden durch das              Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die
           Abhandenkommen von Schlüsseln für die genann-                  Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.
           ten Unterkünfte. In solchen Fällen zahlen wir für den
                                                                    6.3   Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls
           Austausch von Schlössern bis zu 50.000 Euro. Code-
                                                                          bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen-
           karten und Handsender sind Schlüsseln gleichzuset-
                                                                          heit, kann der Versicherungsschutz vollständig oder
           zen. Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Folge-
                                                                          teilweise entfallen. Voraussetzung hierfür ist, dass
           schäden eines Schlüsselverlustes.
                                                                          wir Sie mit einer gesonderten Mitteilung in Textform
    4.23   Schäden, die zurückzuführen sind auf Krieg, feind-             auf diese Folge hingewiesen haben.
           selige oder terroristische Handlungen, Aufruhr oder
                                                                    6.4   Ihr Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie
           innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, Erd-
                                                                          nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder
           beben.
                                                                          für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
    4.24   Schäden aus der Planung, Errichtung oder dem                   rungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
           Betrieb von Geothermieanlagen, die mittels Tiefen-             unserer Leistung ursächlich war. Dies gilt nicht bei
           bohrung von mehr als 400 Metern errichtet werden               Arglist.
           oder wurden. Für Geothermieanlagen, die mittels
                                                                    7.    Was muss ich bei meiner Beitragszahlung be-
           Bohrung von weniger als 400 Meter errichtet werden
                                                                          achten?
           oder wurden, besteht Versicherungsschutz. Jedoch
           ist die Versicherungssumme für Sach- und Vermö-          7.1   Den ersten Beitrag müssen Sie unverzüglich nach
           gensschäden für alle Versicherungsfälle eines Ver-             Ablauf von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungs-
           sicherungsjahres auf 1.000.000 Euro begrenzt, wenn             scheins zahlen, nicht jedoch vor dem im Versiche-
           der Schaden auf die Veränderungen der Grundwas-                rungsschein genannten Beginn Ihrer Versicherung.
           serverhältnisse oder die Lageveränderungen des
           Bodens zurückzuführen ist.


6

[Seite 7]
      Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:                   ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst-
      Zahlen Sie zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der              niedrigere durch 5 teilbare ganze Zahl ab. Als Scha-
      Versicherungsschutz erst dann. Wir können vom Ver-               denszahlungen gelten dabei auch die speziell durch
      trag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt             den einzelnen Schadensfall veranlassten Ausgaben
      ist. Beides gilt nicht, wenn Sie die Nichtzahlung nicht          für die Ermittlung von Grund und Höhe der
      zu vertreten haben. Für Versicherungsfälle, die bis              Versicherungsleistungen.
      zur Zahlung des Beitrags eintreten, haben Sie keinen
                                                                       Durchschnitt der Schadenszahlungen eines Kalen-
      Versicherungsschutz. Dies gilt nur, wenn wir Sie
                                                                       derjahres ist die Summe der in diesem Jahr geleis-
      durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-
                                                                       teten Schadenszahlungen geteilt durch die Anzahl
      schein auf die beschriebenen Rechtsfolgen aufmerk-
                                                                       der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadens-
      sam gemacht haben.
                                                                       fälle.
7.2   Alle weiteren Beiträge sind, je nach Zahlungsweise,
                                                                8.2    Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle
      zu Beginn des vereinbarten Beitragszeitraums
                                                                       einer Verminderung verpﬂichtet, den Folgejahresbei-
      fällig.
                                                                       trag um den vom Treuhänder festgestellten Prozent-
      Mögliche Folgen bei einer verspäteten Zahlung:                   satz zu verändern. Wir geben Ihnen den veränderten
      Zahlen Sie nicht rechtzeitig, geraten Sie ohne Mah-              Folgebeitrag mit der Beitragsrechnung bekannt.
      nung in Verzug. Dies gilt nicht, soweit Sie die verspä-
                                                                       Hat sich der Durchschnitt unserer Schadenszahlun-
      tete Zahlung nicht zu vertreten haben. Wir sind
                                                                       gen in jedem der letzten 5 Kalenderjahre um einen
      berechtigt, Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine
                                                                       geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht, den
      Zahlungsfrist von mindestens 2 Wochen zu bestim-
                                                                       der Treuhänder jeweils für diese Jahre ermittelt hat,
      men. Diese Zahlungsaufforderung ist nur wirksam,
                                                                       so dürfen wir die Folgebeiträge nur um den Prozent-
      wenn wir darin die rückständigen Beträge des Bei-
                                                                       satz erhöhen, um den sich der Durchschnitt unserer
      trags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern.
                                                                       Schadenszahlungen nach unseren unternehmens-
      Zusätzlich müssen die nachfolgenden Rechtsfolgen,
                                                                       eigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat.
      die mit dem Fristablauf verbunden sind, angegeben
                                                                       Diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten,
      werden.
                                                                       die sich nach den Ermittlungen des Treuhänders
      Sind Sie nach der Frist von 2 Wochen noch in Zah-                ergeben würde.
      lungsverzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur
                                                                8.3    Liegt die Veränderung unter 5 Prozent, entfällt eine
      Zahlung kein Versicherungsschutz. Außerdem kön-
                                                                       Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist aber in
      nen wir den Vertrag fristlos kündigen. Beide Rechts-
                                                                       den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
      folgen gelten nur, wenn wir Sie mit der Zahlungsauf-
      forderung darauf hingewiesen haben. Haben wir den
                                                                Hinweis zur Vollendung des 36. Lebensjahres
      Vertrag gekündigt und zahlen Sie danach innerhalb
                                                                Mit Vollendung Ihres 36. Lebensjahres endet der vertraglich
      eines Monats den angemahnten Betrag, besteht der
                                                                vereinbarte Startbonus. Damit erhöht sich Ihre Prämie auf
      Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen
                                                                den zu diesem Zeitpunkt gültigen Tarifbeitrag.
      dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-
      getreten sind, besteht jedoch kein Versicherungs-         9.     Wie lange läuft mein Vertrag und wann kann ich
      schutz.                                                          ihn beenden?
7.3   Im Lastschriftverfahren gilt: Die Zahlung ist recht-      9.1    Die vereinbarte Vertragslaufzeit ﬁnden Sie in Ihrem
      zeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag abbu-            Versicherungsschein.
      chen können und Sie einer berechtigten Abbuchung
                                                                9.2    Ihr Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr,
      nicht widersprechen.
                                                                       wenn Sie oder wir ihn nicht mit einer Frist von
      Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden             3 Monaten zum Ablauf der vereinbarten Vertrags-
      nicht abbuchen, gilt: Die Zahlung ist noch rechtzeitig,          laufzeit oder zum Ablauf jedes darauf folgenden Ver-
      wenn sie unverzüglich nach einer in Textform abge-               sicherungsjahres kündigen. Bei einer Laufzeit von
      gebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.                            mehr als 3 Jahren können Sie bereits zum Ablauf des
                                                                       3. Jahres kündigen. Eine Kündigung ist fristgerecht,
7.4   Sind monatliche, viertel- oder halbjährliche Beiträge
                                                                       wenn sie uns 3 Monate vor dem jeweiligen Ablauf
      vereinbart und kommen Sie mit der Zahlung eines
                                                                       zugegangen ist.
      Beitrags in Verzug, wird der noch ausstehende Bei-
      trag sofort fällig. Wir können dann für die Zukunft       9.3    Ist der Versicherungsfall eingetreten, können Sie
      auch eine jährliche Beitragszahlung verlangen.                   oder wir den Vertrag kündigen, wenn wir Schadens-
                                                                       ersatz geleistet haben. Gleiches gilt bei gerichtlicher
8.    Warum können sich meine Beiträge ändern?
                                                                       Zustellung einer Klage über einen unter den Versi-
8.1   Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitrags-              cherungsschutz fallenden Haftpﬂichtanspruch. Sie
      angleichung. Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen               können auch kündigen, wenn wir Ihren Anspruch auf
      Versicherungsjahres wirksam, das ab dem 1. Juli                  Freistellung zu Unrecht abgelehnt haben. In diesen
      beginnt. Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt                   Fällen muss Ihnen bzw. uns die Kündigung in Text-
      jährlich mit Wirkung für die Beiträge der ab dem                 form (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) spätestens
      1. Juli beginnenden Versicherungsjahre, um welchen               einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder
      Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der                 der Zustellung der Klage oder unserer Ablehnung der
      Durchschnitt der Schadenszahlungen aller zum                     Freistellung zugegangen sein.
      Betrieb der Allgemeinen Haftpﬂichtversicherung
                                                                       Kündigen Sie, wird die Kündigung sofort nach Zugang
      zugelassenen Versicherer gegenüber dem vorver-
                                                                       bei uns wirksam. Sie können aber bestimmen, dass
      gangenen Jahr erhöht oder vermindert hat. Den
                                                                       die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam


                                                                                                                                 7

[Seite 8]
           wird – spätestens jedoch zum Ende der laufenden               11.    Wann verjähren Ansprüche aus meiner Versiche-
           Versicherungsperiode. Kündigen wir, wird die Kün-                    rung?
           digung einen Monat nach Zugang bei Ihnen
                                                                                Die Ansprüche verjähren in 3 Jahren, wobei sich die
           wirksam.
                                                                                Fristberechnung nach den Vorschriften des Bürger-
    9.4    Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Beitragsan-                   lichen Gesetzbuches richtet. Wurde ein Anspruch bei
           gleichung nach Ziffer 8 oder wegen des Wegfalls des                  uns angemeldet, ist die Verjährung von der Anmel-
           Startbonus, ohne dass sich der Umfang des Ver-                       dung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem unsere
           sicherungsschutzes ändert, können Sie den Vertrag                    Entscheidung dem Anspruchsteller in Textform
           innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mit-                      zugeht.
           teilung kündigen – mit sofortiger Wirkung, frühes-
                                                                         12.    Anzuwendendes Recht und zuständiges Gericht
           tens jedoch zu dem Zeitpunkt, in dem die Beitrags-
           erhöhung wirksam werden sollte. Eine Erhöhung der                    Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Wenn Sie
           Versicherungssteuer begründet kein Kündigungs-                       etwas gerichtlich mit uns klären möchten, können
           recht.                                                               Sie Ihre Klage an folgende Gerichtsstände richten:
                                                                                unseren Firmensitz oder den Sitz der für Ihren Ver-
    9.5    Der Vertrag endet mit Ihrem Tod. Für Mitversicherte
                                                                                sicherungsvertrag zuständigen Niederlassung, das
           besteht der Versicherungsschutz im Falle Ihres Todes
                                                                                Gericht Ihres Wohnsitzes zum Zeitpunkt der Klage-
           bis zur nächsten Beitragsfälligkeit weiter. Zahlt Ihr
                                                                                erhebung bzw. Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts.
           Ehegatte (gilt auch für eingetragene Lebenspartner
                                                                                Haben wir etwas mit Ihnen gerichtlich zu klären, ist
           im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes) oder
                                                                                das Gericht an Ihrem Wohnsitz bzw. Ihrem gewöhn-
           Lebenspartner den nächsten Beitrag, wird dieser
                                                                                lichen Aufenthaltsort zuständig.
           Versicherungsnehmer.
                                                                                Verlegen Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb
    10.    Was ist, wenn sich meine Lebenssituation ändert?
                                                                                der Europäischen Union (gilt nicht für ehemalige Mit-
    10.1   Entstehen nach Vertragsschluss neue Risiken, sind                    gliedstaaten), der Schweiz, Islands, Norwegens oder
           diese im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort                     Liechtensteins, bestimmt sich die gerichtliche Zu-
           versichert (Vorsorgeversicherung). Wenn Sie nach                     ständigkeit nach unserem Sitz oder unserer für den
           Vertragsabschluss heiraten oder ein Kindschaftsver-                  Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
           hältnis entsteht, gilt bis zur nächsten Hauptfälligkeit
                                                                         13.    Forderungsausfalldeckung        mit   Gewaltopfer-
           nach Heirat oder Entstehen eines Kindschaftsver-
                                                                                schutz
           hältnisses der Versicherungsschutz der Privathaft-
           pﬂicht für Familien.                                          13.1   Versichert sind Sie und Mitversicherte, wenn Ihnen
                                                                                ein Dritter (Schadensverursacher) einen Schaden im
    10.2   Sie müssen uns jedes neue Risiko innerhalb eines
                                                                                Sinne der nachstehenden Bestimmungen zufügt und
           Monats anzeigen, nachdem wir Sie hierzu in Text-
                                                                                Sie die daraus entstehenden Schadensersatzforde-
           form aufgefordert haben. Tun Sie das nicht, entfällt
                                                                                rungen wegen Zahlungsunfähigkeit des Schadens-
           der Versicherungsschutz für das neue Risiko rück-
                                                                                verursachers nicht durchsetzen können. Die Scha-
           wirkend ab der Entstehung.
                                                                                densersatzforderungen müssen sich aus gesetz-
    10.3   Wir können für das neue Risiko einen angemessenen                    lichen Haftpﬂichtbestimmungen privatrechtlichen
           Beitrag verlangen. Einigen wir uns mit Ihnen nicht                   Inhalts ergeben.
           über die Beitragshöhe innerhalb eines Monats nach
                                                                         13.2   Versichert sind nur Personen- oder Sachschäden
           Eingang der Anzeige, entfällt der Versicherungs-
                                                                                infolge von Schadensereignissen, die Sie und Mitver-
           schutz für das neue Risiko rückwirkend ab der Ent-
                                                                                sicherte in einem Mitgliedstaat der Europäischen
           stehung.
                                                                                Union (gilt auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der
    10.4   Die Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken:                     Schweiz, Islands, Norwegens oder Liechtensteins
                                                                                erleiden. Das Schadensereignis muss während der
           •   aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen
                                                                                Wirksamkeit des Vertrages eingetreten sein. Ergeben
               eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit
                                                                                sich als Folge aus den versicherten Personen- oder
               diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein-
                                                                                Sachschäden auch Vermögensschäden, sind diese
               oder Versicherungspﬂicht unterliegen,
                                                                                ebenfalls versichert.
           •   die der Versicherungspﬂicht unterliegen. Die Vor-
               sorgeversicherung gilt jedoch für Hunde – unab-                  Dem Schadensverursacher stehen keine Rechte aus
               hängig von einer Versicherungspﬂicht –, sofern                   diesem Vertrag zu.
               es sich nicht um folgende Rassen handelt: Ame-
                                                                         13.3   Wir stellen Sie so, als würde für den Schadensver-
               rican Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Stafford-
                                                                                ursacher eine Privat-Haftpﬂichtversicherung beste-
               shire Bullterrier, Bullterrier, Mastino Napolitano,
                                                                                hen. Der Umfang und die Versicherungssummen
               Mastino Español, Bordeaux Dogge, Dogo Argen-
                                                                                richten sich nach Ihrer eigenen Haftpﬂichtversiche-
               tino, Fila Brasileiro, Shar-Pei, Bandog, Tosa Inu,
                                                                                rung. Der Vorsatzausschluss nach Ziffer 4.1 und der
               Bullmastiff, Mastiff, Kangal, Kaukasischer Ow-
                                                                                Terrorausschluss nach Ziffer 4.23 gelten hier nicht.
               tscharka, Rottweiler und Perro de Presa sowie
                                                                                Versichert sind auch Schäden, die der Schadensver-
               deren Kreuzungen.
                                                                                ursacher in seiner Eigenschaft als Halter von Hun-
           •   aus der Planung, Errichtung oder dem Betrieb von
                                                                                den, Pferden/Ponys, Haus- und Grundbesitzer, Inha-
               Geothermieanlagen, die mittels Tiefenbohrung
                                                                                ber von Anlagen zur Lagerung von Heizöl, Bauherr,
               errichtet werden oder wurden. Versicherungs-
                                                                                Jäger und Inhaber von Wassersportfahrzeugen ver-
               schutz besteht jedoch nach den Bestimmungen
                                                                                ursacht hat.
               unter Ziffer 4.24 dieser Bedingungen.


8

[Seite 9]
       Gleiches gilt für Eigentümer, Besitzer, Halter oder      13.6   Sie müssen uns folgende Unterlagen vorlegen:
       Führer von versicherungspﬂichtigen Elektrofahrzeu-
                                                                       •   vollstreckbare Ausfertigung des Titels/notariellen
       gen (wie z. B. eScooter, Hoverboard, One-Wheeler),
                                                                           Schuldanerkenntnisses,
       wenn für das Fahrzeug keine Deutsche Allgemeine
                                                                       •   alle sonstigen Unterlagen, die nötig sind, den
       Betriebserlaubnis bzw. Einzelzulassung vorliegt und
                                                                           Schaden zu beurteilen.
       es deshalb über die Kraftfahrzeug-Haftpﬂichtver-
       sicherung nicht versichert werden konnte.                13.7   Sie sind verpﬂichtet, Ihre Ansprüche gegen den
                                                                       Schadensverursacher in Höhe der Entschädigungs-
13.4   Kein Versicherungsschutz besteht für Schadens-
                                                                       leistung an uns abzutreten. Hierfür müssen Sie eine
       ersatzansprüche unter 1.500 Euro.
                                                                       gesonderte Abtretungserklärung abgeben.
       Nicht versichert sind Ansprüche wegen Schäden an
                                                                13.8   Gewaltopferschutz
       •   Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeugen,                         Wir verzichten auf die Vorlage eines Titels oder
       •   Reit- und Zuchttieren (ausgenommen Hunde und                Schuldanerkenntnisses, wenn Sie oder Mitversicherte
           Katzen),                                                    Opfer einer Gewalttat nach § 1 Absatz 1 und 2 des
       •   Immobilien mit mehr als 2 Wohneinheiten,                    Opferentschädigungsgesetzes (OEG) geworden sind
           Sachen, die ganz oder teilweise dem Bereich                 und dadurch eine körperliche Schädigung erlitten
           eines Betriebes, Berufes, Amtes oder sonstige               haben. Voraussetzung ist, dass Sie oder Mitver-
           dem Erwerb und dem Lebensunterhalt dienende                 sicherte aufgrund dessen eine Strafanzeige gestellt
           entgeltliche Tätigkeit zuzurechnen sind.                    haben.
       Wir leisten keine Entschädigung für                      14.    Schadensersatz-Rechtsschutz als Ergänzung für
                                                                       die Forderungsausfalldeckung
       •   Verzugszinsen und Vertragsstrafen, Kosten der
           Rechtsverfolgung,                                    14.1   Für Sie und Mitversicherte besteht eine Spezial-
       •   Forderungen aufgrund eines gesetzlichen oder                Schadensersatz-Rechtsschutzversicherung, um im
           vertraglichen Forderungsübergangs,                          Rahmen der Forderungsausfalldeckung Ihre recht-
       •   Ansprüche, die Ihnen aus einer bestehenden                  lichen Interessen gerichtlich wahrzunehmen.
           Schadensversicherung zustehen,
                                                                14.2   Wer bearbeitet Rechtsschutzfälle?
       •   den Fall, dass Träger der Sozialversicherung oder
           Sozialhilfe leistungspﬂichtig sind, auch nicht,             Die ERGO hat die Bearbeitung von Rechtsschutzfällen
           soweit es sich um Rückgriffs-, Beteiligungsan-              in ein rechtlich selbstständiges Schadensabwick-
           sprüche oder ähnliche von Dritten handelt,                  lungsunternehmen i. S. v. § 126 Versicherungsver-
       •   Ansprüche, soweit sie darauf beruhen, dass                  tragsgesetz (VVG) ausgegliedert. Es handelt sich
           berechtigte Einwendungen oder begründete                    um die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH,
           Rechtsmittel nicht oder nicht rechtzeitig vorge-            Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 München (ladungs-
           bracht oder eingelegt wurden.                               fähige Anschrift), gesetzlich vertreten durch den
                                                                       Geschäftsführer Helmut Plote. Sitz: München. Han-
13.5   Wir leisten nur, wenn Sie ein rechtskräftiges Urteil
                                                                       delsregister: HRB 213964, Amtsgericht München.
       oder einen vollstreckbaren Vergleich gegen den
       Schadensverursacher vor einem ordentlichen Gericht       14.3   Was ist versichert?
       im Geltungsbereich der Europäischen Union (gilt
                                                                       Für Sie besteht Versicherungsschutz für die gericht-
       auch für ehemalige Mitgliedstaaten), der Schweiz,
                                                                       liche Geltendmachung von Schadensersatzansprü-
       Islands, Norwegens oder Liechtensteins erwirkt
                                                                       chen aufgrund gesetzlicher Haftpﬂichtbestimmun-
       haben. Diesem ist ein notarielles Schuldanerkenntnis
                                                                       gen gegen Dritte. Der Dritte muss eine Privatperson
       des Schadensverursachers vor einem Notar eines
                                                                       sein. Die sich aus dem Vorwurf gegen den Dritten
       dieser Staaten gleichzusetzen. Wir leisten auch,
                                                                       ergebenden Ansprüche müssen nach Maßgabe der
       wenn der Schädiger insolvent und Ihre Schadens-
                                                                       diesem Vertrag zugrunde liegenden KT2020HP ver-
       ersatzforderung rechtskräftig in die Insolvenztabelle
                                                                       sichert sein. Dritter ist der (mutmaßliche) Schadens-
       eingetragen ist. Anerkenntnis-, Versäumnisurteile,
                                                                       verursacher, der nicht selbst eine versicherte Person
       gerichtliche Vergleiche, vergleichbare Titel sowie
                                                                       dieser Privathaftpﬂichtversicherung ist. Er muss zum
       notarielle Schuldanerkenntnisse der vorgenannten
                                                                       Zeitpunkt des Rechtsschutzfalles seinen gewöhn-
       Länder binden uns nur, soweit der Anspruch auch
                                                                       lichen Aufenthaltsort in dem in Ziffer 13.2 KT2020HP
       ohne einen dieser Titel bestanden hätte. Jede sinn-
                                                                       genannten Geltungsbereich haben. Versicherungs-
       volle Zwangsvollstreckung aus diesem Titel gegen
                                                                       schutz besteht auch für die Erwirkung eines notariel-
       den Schadensverursacher muss dabei erfolglos
                                                                       len Schuldanerkenntnisses des Dritten. Der Streit-
       geblieben sein. Vollstreckungsversuche gelten als
                                                                       wert der Forderung muss über 1.500 Euro liegen.
       erfolglos, wenn Sie nachweisen, dass:
                                                                14.4   Was sind die Voraussetzungen für meinen
       •   eine Zwangsvollstreckung nicht zur vollen Befrie-
                                                                       Anspruch auf Rechtsschutz?
           digung geführt hat oder
       •   eine Zwangsvollstreckung aussichtslos erscheint,            Anspruch auf Rechtsschutz besteht für Sie nach Ein-
           da der schadensersatzpﬂichtige Dritte in den letz-          tritt eines Rechtsschutzfalles. Der Rechtsschutzfall
           ten zwei Jahren die Vermögensauskunft über                  ist das Schadensereignis, das dem Anspruch
           seine Vermögensverhältnisse abgegeben hat                   zugrunde liegt. Der Rechtsschutzfall muss nach
           oder                                                        Beginn der zugrunde liegenden Privathaftpﬂichtver-
       •   ein gegen ein schadensersatzpﬂichtigen Dritten              sicherung und vor deren Beendigung eingetreten
           durchgeführtes Insolvenzverfahren nicht zur vol-            sein.
           len Befriedigung geführt hat oder ein solches Ver-
           fahren mangels Masse abgelehnt wurde.


                                                                                                                                9

[Seite 10]
     14.5   Welchen Umfang haben die Leistungen?                        14.5.3.2 Kosten, die im Zusammenhang mit einer gütlichen
                                                                                Einigung (Vergleich) entstanden sind. Wir überneh-
     14.5.1 Wir übernehmen
                                                                                men diese Kosten aber, wenn sie dem Verhältnis zwi-
     14.5.1.1 bei Eintritt des Rechtsschutzfalles im Inland die Ver-            schen dem von Ihnen angestrebten Ergebnis und
              gütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Wir tra-             dem tatsächlich erreichten Ergebnis entsprechen.
              gen diese Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen                 (Beispiel: Sie verlangen Schadensersatz in Höhe von
              Vergütung eines am Ort des zuständigen Gerichtes                  10.000 Euro. In einem Vergleich mit dem Gegner
              ansässigen Rechtsanwaltes. Wohnen Sie mehr als                    erlangen Sie einen Betrag von 8.000 Euro = 80 % des
              100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht entfernt                 angestrebten Ergebnisses. In diesem Fall überneh-
              und nehmen Sie vor diesem Gericht Ihre Interessen                 men wir 20 % der entstandenen Kosten – nämlich
              wahr, gilt: Wir tragen entweder weitere Kosten für                für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten).
              einen in Ihrem Landgerichtsbezirk ansässigen                      Dabei ist ausschließlich das wirtschaftliche Ergebnis
              Rechtsanwalt oder Reisekosten Ihres Anwaltes zum                  maßgeblich; andere Überlegungen, wie z. B. die Ver-
              Ort des zuständigen Gerichtes. Diese weiteren Kos-                meidung einer Beweisaufnahme oder das offene Pro-
              ten tragen wir bis zur Höhe der gesetzlichen Vergü-               zesskostenrisiko, sind nicht zu berücksichtigen. Wenn
              tung eines Rechtsanwaltes, der nur den Schriftver-                eine hiervon abweichende Kostenverteilung gesetz-
              kehr mit Ihrem Anwalt am Ort des zuständigen                      lich vorgeschrieben ist, tragen wir auch diese
              Gerichtes führt;                                                  Kosten;
     14.5.1.2 bei Eintritt eines Rechtsschutzfalles im Ausland die      14.5.3.3 Kosten, die aufgrund der zweiten und jeder weiteren
              Vergütung eines für Sie tätigen Rechtsanwaltes. Vor-              Zwangsvollstreckungsmaßnahme je Vollstreckungs-
              aussetzung ist, dass dieser Rechtsanwalt am Ort des               titel (z. B. Urteil, Vollstreckungsbescheid) entstehen;
              zuständigen Gerichtes ansässig oder im Inland zuge-
                                                                        14.5.3.4 Kosten aufgrund von Zwangsvollstreckungsmaßnah-
              lassen ist. Wenn er im Inland zugelassen ist, gilt: Wir
                                                                                men, die später als ein Jahr nach Rechtskraft des
              tragen die Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen
                                                                                Vollstreckungstitels (z. B. Urteil, Vollstreckungsbe-
              Vergütung, die entstanden wäre, wenn das Gericht,
                                                                                scheid) eingeleitet werden;
              an dessen Ort Ihr Rechtsanwalt ansässig ist, zustän-
              dig wäre. Wohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom        14.5.3.5 Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpﬂichtet
              zuständigen Gericht entfernt und ist ein ausländi-                wäre, wenn unser Rechtsschutzversicherungsvertrag
              scher Rechtsanwalt für Sie tätig, gilt: Wir tragen wei-           nicht bestünde.
              tere Kosten für einen in Ihrem Landgerichtsbezirk
                                                                        14.5.4 Wir zahlen in jedem Rechtsschutzfall höchstens die
              ansässigen Rechtsanwalt. Wir tragen diese weiteren
                                                                               Versicherungssumme in Höhe von 150.000 Euro.
              Kosten bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung
                                                                               Zahlungen für Sie und mitversicherte Personen auf-
              eines Rechtsanwaltes, der lediglich den Verkehr mit
                                                                               grund desselben Rechtsschutzfalles werden hierbei
              dem ausländischen Rechtsanwalt führt;
                                                                               zusammengerechnet. Dies gilt auch für Zahlungen
     14.5.1.3 die Gerichtskosten. Dies gilt einschließlich der Ent-            aufgrund mehrerer Rechtsschutzfälle, die zeitlich
             schädigung für Zeugen und Sachverständige, die                    und ursächlich zusammenhängen.
             vom Gericht herangezogen werden. Wir übernehmen
                                                                        14.6   Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?
             zudem die Kosten des Gerichtsvollziehers;
                                                                        14.6.1 Rechtsschutz besteht nicht, wenn Sie Ihre rechtli-
     14.5.1.4 die Kosten Ihrer Reisen zu einem ausländischen
                                                                               chen Interessen wahrnehmen in ursächlichem
              Gericht. Voraussetzung ist, dass Ihr Erscheinen als
                                                                               Zusammenhang mit
              Partei vorgeschrieben ist. Ihr Erscheinen muss zur
              Vermeidung von Rechtsnachteilen erforderlich sein.        14.6.1.1 Schäden, die auf Krieg, feindseligen oder terroristi-
              Wir übernehmen diese Kosten bis zur Höhe der                      schen Handlungen, Aufruhr oder inneren Unruhen,
              Sätze, die für Geschäftsreisen deutscher Rechts-                  Streik oder Aussperrung und Erdbeben zurückzufüh-
              anwälte gelten;                                                   ren sind;
     14.5.1.5 die Kosten, die Ihrem Gegner entstanden sind, um          14.6.1.2 Erwerb, Veräußerung, Planung, Errichtung eines
              seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Vor-                   Gebäudes oder Gebäudeteils oder im Zusammen-
              aussetzung ist, dass Sie diese erstatten müssen;                  hang mit Bergbauschäden.
     14.5.1.6 die Kosten eines notariellen Schuldanerkennt-             14.6.2 Rechtsschutz besteht nicht, um rechtliche Interessen
              nisses.                                                          in Verfahren vor Verfassungsgerichten, supranatio-
                                                                               nalen (z. B. Europäischer Gerichtshof) oder interna-
     14.5.2 Sie können die Übernahme der von uns zu tragenden
                                                                               tionalen Gerichten wahrzunehmen.
            Kosten verlangen, sobald Sie nachweisen, dass Sie
            zu deren Zahlung verpﬂichtet sind. Gleiches gilt,           14.7   Was gilt, wenn der Rechtsschutz wegen mangeln-
            sobald Sie nachweisen, dass Sie diese Verpﬂichtung                 der Erfolgsaussichten oder wegen Mutwilligkeit
            bereits erfüllt haben. Kosten, die Sie in fremder Wäh-             abgelehnt wird?
            rung aufgewandt haben, erstatten wir in Euro.
                                                                        14.7.1 Wir können den Rechtsschutz ablehnen, wenn Sie
            Grundlage ist der Wechselkurs des Tages, an dem
                                                                               unserer Auffassung nach Ihre rechtlichen Interessen
            Sie diese Kosten gezahlt haben.
                                                                               ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg wahr-
     14.5.3 Wir übernehmen nicht                                               nehmen.
     14.5.3.1 Kosten, die Sie ohne Rechtspﬂicht übernommen
             haben;


10

[Seite 11]
14.7.2 Wir können den Rechtsschutz auch ablehnen, wenn                  Beispiele:
       Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrneh-
                                                                        •   Sie führen nicht zwei oder mehr Prozesse, wenn
       men. Mutwilligkeit liegt vor, wenn der voraussicht-
                                                                            das Ziel kostengünstiger mit einem Prozess
       liche Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis
                                                                            erreicht werden kann (z. B. Bündelung von
       zum angestrebten Erfolg steht. Die berechtigten
                                                                            Ansprüchen oder Inanspruchnahme von Gesamt-
       Belange der Versichertengemeinschaft sind hierbei
                                                                            schuldnern als Streitgenossen, Erweiterung einer
       zu berücksichtigen.
                                                                            Klage statt gesonderter Klageerhebung),
14.7.3 Wir teilen Ihnen die Ablehnung unverzüglich unter                •   Sie verzichten auf (zusätzliche) Klageanträge, die
       Angabe der Gründe schriftlich mit.                                   in der konkreten Situation nicht oder noch nicht
                                                                            notwendig sind,
14.7.4 Wenn wir unsere Leistungspﬂicht laut Ziffer 14.7.1
                                                                        •   In der Angelegenheit steht nur eine kurze Frist
       oder 14.7.2 verneinen und Sie unserer Auffassung
                                                                            zur Erhebung von Klagen oder zur Einlegung von
       nicht zustimmen, gilt: Sie können den für Sie tätigen
                                                                            Rechtsbehelfen zur Verfügung. Sie erteilen dem
       oder noch zu beauftragenden Rechtsanwalt auf
                                                                            Rechtsanwalt dann einen unbedingten Prozess-
       unsere Kosten veranlassen, uns gegenüber eine Stel-
                                                                            auftrag, der auch die vorgerichtliche Tätigkeit mit
       lungnahme abzugeben. Darin ist zu begründen, ob
                                                                            umfasst. Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechts-
       Sie Ihre rechtlichen Interessen in einem angemes-
                                                                            anwalt fragen. Sie müssen Weisungen von uns
       senen Verhältnis zum angestrebten Erfolg wahrneh-
                                                                            befolgen, soweit das für Sie zumutbar ist. Außer-
       men und dies hinreichende Aussicht auf Erfolg ver-
                                                                            dem müssen Sie Weisungen von uns einholen,
       spricht. Die Entscheidung des Rechtsanwaltes ist für
                                                                            wenn die Umstände dies gestatten.
       beide Teile bindend. Dies gilt nicht, wenn sie offenbar
       von der wirklichen Sach- und Rechtslage erheblich         14.8.2 Wir bestätigen den Umfang des für den Rechts-
       abweicht.                                                        schutzfall bestehenden Versicherungsschutzes.
                                                                        Wenn Sie bereits vorher Maßnahmen ergreifen, um
14.7.5 Wir können Ihnen eine Frist von mindestens einem
                                                                        Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen und
       Monat setzen. Binnen dieser Frist müssen Sie den
                                                                        dadurch Kosten entstehen, gilt: Wir tragen nur die
       Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß über
                                                                        Kosten, die wir bei einer Rechtsschutzbestätigung
       die Sachlage unterrichten und die Beweismittel
                                                                        vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tragen
       angeben, damit dieser die Stellungnahme laut Ziffer
                                                                        hätten.
       14.7.4 abgeben kann. Wenn Sie dieser Verpﬂichtung
       nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist nach-         14.8.3 Sie können den Rechtsanwalt auswählen. Wir wäh-
       kommen, entfällt Ihr Versicherungsschutz. Wir wer-               len den Rechtsanwalt aus,
       den Sie ausdrücklich auf diese Rechtsfolge hin-
                                                                        •   wenn Sie dies wünschen,
       weisen.
                                                                        •   wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und es
14.8   Welche Obliegenheiten (Mitwirkungspﬂichten)                          uns notwendig erscheint, umgehend einen
       habe ich nach Eintritt des Versicherungsfalles und                   Rechtsanwalt zu beauftragen.
       welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                        Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen
14.8.1 Wenn der Rechtsschutzfall eintritt und Sie Versiche-             wir ihn in Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechts-
       rungsschutz benötigen, gilt:                                     anwaltes sind wir nicht verantwortlich.
14.8.1.1 Sie müssen uns den Rechtsschutzfall unverzüglich        14.8.4 Sie müssen Ihren Rechtsanwalt vollständig und
        anzeigen, gegebenenfalls auch telefonisch.                      wahrheitsgemäß unterrichten. Sie müssen ihm die
                                                                        Beweismittel angeben und die möglichen Auskünfte
14.8.1.2 Sie müssen uns vollständig und wahrheitsgemäß
                                                                        erteilen. Sie müssen Ihrem Rechtsanwalt auch die
        über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalles
                                                                        notwendigen Unterlagen beschaffen. Sie müssen
        unterrichten. Sie müssen uns die Beweismittel ange-
                                                                        uns auf Verlangen Auskunft über den Stand der
        ben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung
                                                                        Angelegenheit geben.
        stellen.
                                                                 14.8.5 Wenn Sie eine der in den Ziffern 14.8.1 oder 14.8.4
14.8.1.3 Sie müssen kostenauslösende Maßnahmen mit uns
                                                                        genannten Obliegenheiten verletzen, gilt Ziffer 6
        abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist (z. B.
                                                                        entsprechend.
        wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen wollen;
        Klage erheben wollen; sich gegen eine Klage vertei-      14.8.6 Sie müssen sich bei der Erfüllung Ihrer Obliegenhei-
        digen wollen; Rechtsmittel einlegen wollen).                    ten (Mitwirkungspﬂichten) die Kenntnis und das Ver-
                                                                        halten des von Ihnen beauftragten Rechtsanwaltes
14.8.1.4 Sie müssen den Schaden abwenden oder mindern,
                                                                        zurechnen lassen. Voraussetzung ist, dass Ihr
        soweit Ihnen dies möglich ist. Dies gilt entsprechend
                                                                        Rechtsanwalt die Abwicklung des Rechtsschutzfalles
        § 82 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). § 82 Absatz 1
                                                                        uns gegenüber übernimmt.
        VVG bestimmt: „Der Versicherungsnehmer hat bei
        Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für    14.8.7 Ansprüche auf Rechtsschutzleistungen können nur
        die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor-                mit unserem schriftlichen Einverständnis abgetreten
        gen.“ Sie müssen also die Kosten für die Rechtsver-             werden.
        folgung (z. B. Rechtsanwalts-, Gerichtskosten, Kosten
        der Gegenseite) so gering wie möglich halten. Von
        mehreren möglichen Vorgehensweisen haben Sie die
        kostengünstigste zu wählen.


                                                                                                                                  11

[Seite 12]
     14.8.8 Ihre Ansprüche gegen andere auf Erstattung von          14.10 Zuständiges Gericht für Klagen gegen das
            Kosten gehen mit ihrer Entstehung auf uns über.               Schadensabwicklungsunternehmen
            Dies gilt nur, soweit wir die Kosten übernommen
                                                                         Wenn Sie Ihren Anspruch auf Rechtsschutz gericht-
            haben. Sie müssen uns die notwendigen Unterlagen
                                                                         lich geltend machen wollen, gilt:
            aushändigen, damit wir die Ansprüche geltend
            machen können. Zudem müssen Sie bei unseren                  Sie müssen Ihre Klage gegen die ERGO Rechtsschutz
            Maßnahmen gegen die anderen mitwirken, wenn wir              Leistungs-GmbH, Thomas-Dehler-Str. 2, 81737 Mün-
            dies verlangen. Sie müssen uns bereits erstattete            chen (ladungsfähige Anschrift), gesetzlich vertreten
            Kosten zurückzahlen. Wenn Sie diese Obliegenheit             durch den Geschäftsführer Helmut Plote, richten.
            (Mitwirkungspﬂicht) vorsätzlich verletzen, gilt: Wir
                                                                         Sie können Ihre Klage an folgenden Orten ein-
            sind zur Leistung insoweit nicht verpﬂichtet, als wir
                                                                         reichen:
            infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlan-
            gen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verlet-          •   am Sitz des unter Ziffer 14.2 genannten Unter-
            zung der Obliegenheit können wir unsere Leistung                 nehmens,
            kürzen. Maßstab ist die Schwere Ihres Verschuldens.          •   am Gericht Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie keinen
            Sie müssen beweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig              Wohnsitz haben, können Sie die Klage am Gericht
            gehandelt haben.                                                 Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsortes einreichen.
     14.9   In welchen Ländern bin ich versichert?
            Es besteht Versicherungsschutz, soweit die Wahr-
            nehmung rechtlicher Interessen zur Geltendma-
            chung der Schadensersatzansprüche vor einem in
            Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der
            Europäischen Union (gilt auch für ehemalige Mit-
            gliedstaaten), der Schweiz, Norwegens, Islands und
            Liechtensteins gesetzlich zuständigen Gericht er-
            folgt.


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Wir sind immer für Sie da!
Wer sein Leben selbst gestalten will, braucht jemanden an seiner Seite, der dafür genügend Sicherheit bietet.
Wir von der ERGO helfen Ihnen dabei, Ihren Weg in sichere Bahnen zu lenken. Wenn Sie Fragen zu Versiche-
rungen der ERGO haben – kein Problem.

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