# die Bayerische Kennzeichenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-e-scooter-die-bayerische-kennzeichen.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-e-scooter-die-bayerische-kennzeichen.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Kfz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB-V) 250064](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:40c9b334-16b9-42f0-b472-0b483e7b501c/250064_bedingungen_kfz-2022.pdf), Fassung AKB-V Stand 03/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Fahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, Segways, in Spanien VMP mit Zertifikat, in Österreich E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h) | ja | Es können ausschließlich Fahrzeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis versichert werden. | A, Seite 4 |
| Vertragsform: eigener Kennzeichenvertrag (Deutschland), Baustein der Privathaftpflicht oder eigene Polizze (Österreich), seguro obligatorio des VMP (Spanien) | ja | Dabei unterscheiden wir für Versicherungskennzeichen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teilkasko. | Einleitung, Seite 1 |
| Versicherungsjahr (in Deutschland Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar, sonst Jahresvertrag mit Verlängerung) | ja | Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres. | G.1, Seite 11 |
| Nachweis am Fahrzeug: Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette, in Spanien Eintrag im Register der DGT | ja | Der im Versicherungsschein genannte einmalige Beitrag wird nach Zugang des Versicherungskennzeichens fällig. | C, Seite 9 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, geografisches Europa) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.1.4.1, Seite 1 |
| Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag (oder je Fahrzeug ein eigener Vertrag) | nein | Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben. | A, Seite 1 |
| Mindestalter der Fahrerin oder des Fahrers laut Bedingungen | ja | Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versicherungsplakette sind ... Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. | D.1.1.3, Seite 9 |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal je Schadenereignis | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. | A.1.3.1, Seite 4 |
| Deckungssumme für Personenschäden und Höchstbetrag je verletzter Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 4 |
| Deckungssumme für Sachschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 4 |
| Deckungssumme für reine Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | noch mit einem Sach- schaden mittelbar oder unmittelbar zusammen- hängen (reine Vermögensschäden) | A.1.1.1, Seite 4 |
| Zusätzliche freiwillige Haftpflicht über die Pflichtdeckung hinaus (responsabilidad civil voluntaria) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Strafrechtsschutz nach einem Unfall (defensa jurídica) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. | A.1.1.3, Seite 4 |
| Freie Anwaltswahl mit Höchstbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Unfallgegner (reclamación de daños) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz bei Unfall im Ausland durch einen nicht versicherten oder ausländischen Unfallgegner | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht auch auf Privatgelände und nicht öffentlichen Wegen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren eines fremden, geliehenen E-Scooters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahren eines Leih- oder Sharing-Scooters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Teilkasko oder Kaskodeckung für den eigenen E-Scooter abschließbar | ja | Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko). | A.2.1.1, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung in der Kasko je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 8 |
| Höchstwert des versicherbaren Fahrzeugs (Neupreis oder Kaufpreis) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neupreis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5 bzw. den Kaufpreis des Fahrzeuges (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug erworben wurde). | A.2.5.6, Seite 7 |
| Diebstahl und Raub des E-Scooters | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Herausgabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.1.2, Seite 6 |
| Vorgabe zum Abschließen (Schloss, fester Gegenstand, Mindestpreis des Schlosses) als Voraussetzung bei Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Explosion, auch durch den Akku | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1.1, Seite 6 |
| Sturm, Hagel und Blitzschlag | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Muren auf das Fahrzeug. | A.2.2.1.3, Seite 6 |
| Überschwemmung und Hochwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Muren auf das Fahrzeug. | A.2.2.1.3, Seite 6 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss, auch an Kabeln | ja, bis 3.000 € | Die Entschädigungsleistung aufgrund Tierbissschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. | A.2.2.1.7, Seite 6 |
| Kurzschluss und Überspannung an Elektrik und Kabeln | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Ersatz von Aggregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt. | A.2.2.1.6, Seite 6 |
| Schäden am Akku (Fahrzeugbatterie) mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Der zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende (ggf. entnehmbare) Antriebs-Akkumulator | A.2.1.2.1, Seite 5 |
| Unfallschäden am eigenen E-Scooter (Vollkasko, todo riesgo) | nein | Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2.1 (Teilkasko). | A.2.1.1, Seite 5 |
| Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung nach Neuwert, Kaufpreis oder Zeitwert | ja | Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs zahlen wir den Wiederbeschaffungswert | A.2.5.1.1, Seite 6 |
| Zeitraum, in dem der Neuwert oder Kaufpreis ersetzt wird (Monate nach Kauf) | nicht geregelt |  |  |
| Unfallschutz für die Fahrerin oder den Fahrer (accidentes personales del conductor) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod der Fahrerin oder des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei dauernder Invalidität der Fahrerin oder des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Heilkosten und Behandlungskosten nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe und Hilfe bei leerem Akku | nicht geregelt |  |  |
| Abtransport des Fahrzeugs und Rücktransport der Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelegenen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. | A.2.5.2.2, Seite 6 |
| Kürzung der Leistung, wenn ohne Helm gefahren wurde | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Regress bei Fahrt unter Alkohol oder Drogen | ja, bis 5.000 € | Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. | D.1.2.1, Seite 9 |
| Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Kasko | keine | Wir verzichten aber auf den Einwand der grobfahrlässigen Herbeiführung des Kaskoschadens, sofern es sich nicht um die Entwendung des Fahrzeuges oder seiner Teile und Zubehörteile | A.2.9.1, Seite 8 |
| Kein Schutz für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zertifikat oder Homologation | ja | Elektrokleinstfahrzeuge, welche nicht der eKFV entsprechen, dürfen nicht am Straßenverkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen teilnehmen und es kann seitens der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG kein Versicherungsschutz geboten werden. | A, Seite 4 |
| Ausschluss bei technischer Veränderung, Entdrosselung oder höherer Geschwindigkeit als zugelassen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Mitnahme einer zweiten Person | ja | Gemäß § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) ist eine Personenbeförderung für Elektrokleinstfahrzeuge nicht gestattet. | A.1.2, Seite 4 |
| Ausschluss bei Rennen, Wettbewerben und Übungsfahrten dafür | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität | A.2.9.2, Seite 8 |
| Ausschluss gewerblicher Nutzung (Lieferdienst, Vermietung) | ja | Bitte beachten Sie insbesondere, dass wir keinen Versicherungsschutz für Kraftfahrzeuge anbieten, mit welchen Transport- und Kuriertätigkeiten durchgeführt werden. | D.1.1.1, Seite 9 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Fahrt auf verbotenen Wegen (Gehweg, Autobahn, Fahrbahn wo untersagt) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden beim Laden oder durch nicht zugelassene Ladegeräte und Akkus | nicht geregelt |  |  |
| Kein Schutz oder Regress, wenn die Fahrerin oder der Fahrer jünger als das gesetzliche Mindestalter ist | ja | Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versicherungsplakette sind ... Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. | D.1.1.3, Seite 9 |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall (Kennzeichen anbringen, berechtigter Fahrer, Fahrerlaubnis wo nötig) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden. | D.1.1.1, Seite 9 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Belege) | ja | Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis ... Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche anzuzeigen. | E.1.1.1, Seite 10 |
| Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung | ja, bis 5.000 € | und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. | D.2.3, Seite 10 |
| Wer fahren darf (jeder berechtigte Fahrer oder nur benannte Personen, Altersgrenze 23 oder 25 im Beitrag) | ja | Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden. | D.1.1.2, Seite 9 |
| Merkmale für den Beitrag laut Bedingungen (Alter, Versicherungsbeginn im Jahr, Wohnort) | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag bei Beginn im laufenden Versicherungsjahr (anteilig nach Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsende ohne Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahres | ja | Der Vertrag ... mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | G.1, Seite 11 |
| Kündigung und Fristen bei Verlängerung | ja | Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Vertrags, wirksam werden soll. | G.2.1, Seite 11 |
| Fahrzeugwechsel und Verkauf während der Laufzeit | ja | Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. | G.7.1, Seite 12 |
| Rückgabe des Kennzeichens oder Entwertung der Plakette am Vertragsende | ja | Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrsjahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurückgeben. | G.9, Seite 12 |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Kfz für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (AKB-V) 250064

```text
[Seite 1]
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeu-
gen mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V)

                                                                                           (Stand 03/2025)

Liebe Kundinnen und Kunden,

eine Kfz-Versicherung bietet Ihnen und Ihrem Fahrzeug umfassenden Schutz im Straßenverkehr. Dabei
unterscheiden wir für Versicherungskennzeichen zwischen der Kfz-Haftpflichtversicherung und der Teil-
kasko. Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug
abgeschlossen haben.


Kfz-Haftpflichtversicherung:

Diese leisten mehr als nur Ersatz für den materiellen Schaden. Zunächst prüft die Versicherung, ob und
in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht.

    •    Ist der Anspruch begründet, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung:

    •    Die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz beschädigter Fahrzeugteile des Unfallgegners

    •    Die Kosten für Folgeschäden wie zum Beispiel Nutzungsausfall oder Wertminderung beim Un-
         fallgegner

    •    Bei Personenschäden des Unfallgegners:

             o    Bergungskosten

             o    Behandlungskosten

             o    Verdienstausfall

             o    Umbaukosten für Fahrzeug oder Zuhause

             o    Schmerzensgeld oder bei bleibenden Schäden eine lebenslange Rente

    •    Ist der Anspruch unbegründet, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Abwehr unberech-
         tigter Ansprüche. Kommt es in so einem Fall zum Rechtsstreit mit der Person, die Anspruch auf
         Schadenersatz stellt, führt der Versicherer den Prozess und trägt die damit verbundenen Kos-
         ten. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bietet somit bei unberechtigten Haftungsansprüchen eine
         Art „passiven“ Rechtsschutz.

Teilkasko:

Die Teilkasko-Versicherung schützt zusätzlich vor Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch:

    •    Entwendung

    •    Brand oder Explosion

    •    Naturgewalten wie Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

    •    Glasbruch

    •    Zusammenstoß mit Tieren

    •    Tierbisse

In welchen Situationen gilt der Versicherungsschutz?

    •    Im Straßenverkehr als Fahrer eines versicherten Fahrzeugs: Jedes Jahr gibt es viele
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 333810 (03.25)                                                                       Seite 1 von 13

[Seite 2]
         Verkehrsunfälle mit Personen- und Sachschäden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt vor
         den finanziellen Folgen dieser Unfälle. Die Teilkasko und Vollkasko schützen zusätzlich vor den
         genannten Risiken am eigenen Fahrzeug.

    •    Im Ausland: Die Kfz-Versicherung schützt Sie auch bei Fahrten im Ausland. Der Versiche-
         rungsschutz gilt innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäi-
         schen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Die “Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Kfz-Versicherung von Fahrzeugen mit Versiche-
rungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V)“ sind die Vertragsgrundlage für Ihre Kfz-Versi-
cherung der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG.

Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personen-
bezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindli-
che Begriffserläuterungen:

Versicherungsnehmer:
Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes.

Versicherungsfall:
Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten.

Ausschlüsse:
Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungs-
schutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten,
dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als ge-
nerelle Ausschlüsse (z.B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei
der Beschreibung der versicherten Sachen.

Obliegenheiten:
Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Wenn Sie Obliegen-
heiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 333810 (03.25)                                                                        Seite 2 von 13   ↑

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Inhaltsverzeichnis

A         Welche             Leistungen               umfasst            Ihre         Kfz-     1    Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall? ......... 10
          Versicherung? ....................................................... 4              2    Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?
1         Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie mit                                    .............................................................................. 11
          Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen ........................... 4                         F    Rechte und Pflichten der mitversicherten
    1.1   Was ist versichert? ................................................ 4                    Personen.............................................................. 11
    1.2   Wer ist versichert? ................................................ 4               1    Pflichten mitversicherter Personen ........................ 11
    1.3   Bis zu welcher Höhe leisten wir                                                      2    Ausübung der Rechte ............................................ 11
          (Versicherungssummen)? ..................................... 4                       3    Auswirkungen         einer          Pflichtverletzung                 auf
    1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz . 5                                        mitversicherte Personen ........................................ 11
    1.5   Was ist nicht versichert? ....................................... 5                  G    Laufzeit           und         Kündigung                des        Vertrags,
2         Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahrzeug                                         Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall .... 11
           ............................................................................... 5
                                                                                               1    Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags ....... 11
    2.1   Was ist versichert? ................................................ 5               2    Wann und aus welchem Anlass können Sie den
    2.2   Welche Ereignisse sind versichert? ....................... 6                              Versicherungsvertrag kündigen? ........................... 11
    2.3   Wer ist versichert? ................................................ 6               3    Wann und aus welchem Anlass können wir den
    2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?6                                          Versicherungsvertrag kündigen? ........................... 12
    2.5   Was zahlen wir im Schadenfall? ............................ 6                        4    Kündigung einzelner Versicherungsarten .............. 12
    2.6   Sachverständigenverfahren bei                                                        5    Zugang der Kündigung .......................................... 12
          Meinungsverschiedenheit über die Schadenhöhe . 8                                     6    Beitragsabrechnung nach Kündigung .................... 12
    2.7   Fälligkeit unserer Zahlung ..................................... 8                   7    Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
    2.8   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück-                                             beachten? ............................................................. 12
          fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind? ....... 8                              8    Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)
    2.9   Was ist nicht versichert? ....................................... 8                       .............................................................................. 12
B         Beginn    des   Vertrags            und          vorläufiger                         9    Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder
          Versicherungsschutz ............................................ 9                        Entwertung der Versicherungsplakette .................. 12
                                                                                               10   Verlust                  oder                 Zerstörung                     des
C         Beitragszahlung .................................................... 9                    Versicherungskennzeichens                                oder                der
                                                                                                    Versicherungsplakette ........................................... 12
D         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs und
          Folgen einer Pflichtverletzung ............................. 9                       H    Meinungsverschiedenheiten und Gesichtsstände
1         Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des                                              .............................................................................. 12
          Fahrzeugs? ............................................................. 9           1    Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind........ 12
2         Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten?                                  2    Gerichtsstände ...................................................... 13
           ............................................................................... 9
E         Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen einer
          Pflichtverletzung ................................................. 10


    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                                                                                 3
    AG

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                                                                 Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte Scha-
A      Welche Leistungen umfasst Ihre Kfz-Ver-                   denersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder abzu-
                                                                 wehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden Erklä-
       sicherung?
                                                                 rungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben.
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
                                                                 1.1.5 Mitversicherung von Anhängern
Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versi-
cherungsvertrags folgende Versicherungsarten:                    Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger ver-
                                                                 bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch hie-
- Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)
                                                                 rauf.
- Kaskoversicherung (A.2)
                                                                 Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während des Ge-
Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbst-
                                                                 brauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst und sich
ständige Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungs-
schein können Sie entnehmen, welche Versicherungen Sie für       noch in Bewegung befindet.
Ihr Fahrzeug abgeschlossen haben.
                                                                 1.2    Wer ist versichert?
Neben Fahrzeugen mit Versicherungskennzeichen oder -pla-
kette mit Verbrennungsmotor ist eine Absicherung von Elekt-      Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und
rokleinstfahrzeugen im Rahmen der Kfz-Haftpflicht sowie          für folgende Personen (mitversicherte Personen):
Kaskoversicherung möglich. Es können ausschließlich Fahr-
zeuge mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis versichert wer-    a     den Halter des Fahrzeugs,
den. Elektrokleinstfahrzeuge können nur versichert werden,       b     den Eigentümer des Fahrzeugs,
sofern diese der Verordnung über die Teilnahme von Elektro-
kleinstfahrzeugen am Straßenverkehr (Elektrokleinstfahr-         c     den Fahrer des Fahrzeugs,
zeuge-Verordnung eKFV) entsprechen und für welche seitens
des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) eine Allgemeine Betriebs-        d     den Beifahrer, der im Rahmen seines Arbeitsverhältnis-
erlaubnis (ABE) erteilt wurde. Elektrokleinstfahrzeuge, welche         ses mit Ihnen oder mit dem Halter den berechtigten Fah-
nicht der eKFV entsprechen, dürfen nicht am Straßenverkehr             rer zu seiner Ablösung oder zur Vornahme von Lade- und
auf öffentlichen Wegen und Plätzen teilnehmen und es kann              Hilfsarbeiten nicht nur gelegentlich begleitet,
seitens der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
kein Versicherungsschutz geboten werden.                         e     Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.              das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche Zwe-
                                                                       cke gebraucht wird,
1       Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie       f     den Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer eines nach
        mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                             A.1.1.5 mitversicherten Fahrzeugs.
1.1    Was ist versichert?                                       Diese Personen können Ansprüche aus dem Versicherungs-
1.1.1 Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen anderen geschä-         vertrag selbstständig gegen uns erheben.
     digt
                                                                 Wichtiger Hinweis: Gemäß § 8 der Elektrokleinstfahrzeuge-
Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn           Verordnung (eKFV) ist eine Personenbeförderung für Elekt-
durch den Gebrauch des Fahrzeugs                                 rokleinstfahrzeuge nicht gestattet. Für etwaige Ansprüche
                                                                 durch Beifahrer, welche aufgrund unerlaubter Personenbe-
a     Personen verletzt oder getötet werden,                     förderung geschädigt werden, können keine Entschädigungs-
                                                                 leistungen erbracht werden. Sie müssen für Schadenersatz-
b     Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden-      ansprüche selbst einstehen.
      kommen,
                                                                 1.3    Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs-
c     Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit ei-
                                                                        summen)?
      nem Personen- noch mit einem Sach- schaden mittelbar
      oder unmittelbar zusammen- hängen (reine Vermögens-        1.3.1 Höchstzahlung
      schäden),
                                                                 Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils be-
und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzansprüche           schränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermö-
aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Ge-        gensschäden vereinbarten Versicherungssummen. Mehrere
setzbuchs oder des Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund         zeitlich zusammenhängende Schäden, die dieselbe Ursache
anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des Privat-         haben, gelten als ein einziges Schadenereignis. Die Höhe Ih-
rechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahr-            rer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungs-
zeugs gehört neben dem Fahren z. B. das Ein- und Ausstei-        schein entnehmen.
gensowie das Be- und Entladen.
                                                                 1.3.2 Entfällt.
1.1.2 Begründete Schadenersatzansprüche
                                                                 1.3.3 Übersteigen der Versicherungssummen
Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir Scha-
denersatz in Geld.                                               Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen, rich-
                                                                 ten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen des Ver-
1.1.3 Unbegründete Schadenersatzansprüche                        sicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflichtversiche-
                                                                 rungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für einen nicht
Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir
                                                                 oder nicht vollständig befriedigten Schadenersatzanspruch
diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Schaden-
                                                                 selbst einstehen.
ersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.
1.1.4 Regulierungsvollmacht

    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                             4
    AG

[Seite 5]
1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz               Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Versicherungsschutz be-
                                                                   steht für Sachen unberechtigte beförderter Personen.
1.4.1 Versicherungsschutz in Europa und in der EU
                                                                   1.5.6 Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte
Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungs-
                                                                   Person
schutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den
außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der            Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö-
Europäischen Union gehören. Ihr Versicherungsschutz richtet        gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem Hal-
sich nach dem im Besuchsland gesetzlich vorgeschriebenen           ter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des Fahrzeugs
Versicherungsumfang, mindestens jedoch nach dem Umfang             zufügt. Versicherungsschutz besteht jedoch für Personen-
Ihres Versicherungsvertrags.                                       schäden, wenn Sie z. B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs ver-
1.4.2 Internationale Versicherungskarte                            letzt werden.

Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte aus-         1.5.7 Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
gehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflicht-
versicherung erstreckt sich auch auf die dort genannten nicht-     Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögensschä-
europäischen Länder, soweit Länderbezeichnungen nicht              den, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und Beförde-
durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Versicherungsum-            rungsfristen entstehen.
fangs gilt A.1.4.1. Satz 2.
                                                                   1.5.8 Vertragliche Ansprüche
1.5   Was ist nicht versichert?
                                                                   Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,
1.5.1 Vorsatz                                                      soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über
                                                                   den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor-
sätzlich und widerrechtlich herbeiführen.                          1.5.9 Schäden durch Kernenergie

1.5.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                  Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-
                                                                   energie.
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstaltung
                                                                   2       Kaskoversicherung – für Schäden an Ihrem Fahr-
oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbe-                   zeug
werben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn
                                                                   2.1    Was ist versichert?
  −   Das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet
      mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und                 2.1.1 Ihr Fahrzeug

  −   Für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-                Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung,
      sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d           Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach
      des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.                    A.2.2.1 (Teilkasko).
Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.            2.1.2 Mitversicherte Teile und nicht versicherbare Gegen-
                                                                   stände
1.5.3 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
                                                                   Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert auf-
Kein Versicherungsschutz besteht für dieBeschädigung, die
                                                                   geführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes
Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten
                                                                   Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zuläs-
Fahrzeugs.
                                                                   sig sind (mitversicherte Teile). Bei Beschädigung, Zerstö-
1.5.4 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten               rung, Totalschaden oder Verlust von mitversicherten Teilen
Fahrzeugen                                                         gelten die nachfolgenden Regelungen in A.2 entsprechend,
                                                                   soweit nichts anderes geregelt ist.
Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die
Zerstörung oder das Abhandenkommen eines mit dem versi-            2.1.2.1 Beitragsfrei mitversicherte Teile
cherten Fahrzeug
                                                                   Folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des
  −   verbundenen Anhängers oder Aufliegers                        versicherten Fahrzeugs sind ohne Mehrbeitrag mitversichert:

  −   eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten             a     Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug an-
      oder abgeschleppten Fahrzeugs.                                     gebaute Fahrzeugteile,
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem versi-            b     Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeugange-
cherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug im                  bautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes
Rahmen der üblichen Hilfeleistung ohnegewerbliche Absicht                Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es ausschließ-
abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten Fahrzeug                   lich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z. B. Pannen-
Schäden verursacht werden.                                               werkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung
                                                                         nicht als Luxus angesehen wird.
1.5.5 Beschädigung von beförderten Sachen
                                                                   c     Schutzhelme, solange sie bestimmungsgemäß gebraucht
Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatzansprü-                werden oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest ver-
chen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkom-                    bunden sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Be-
mens von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug beför-                schädigung nicht möglich ist.
dert werden.
                                                                   d     Der zu Ihrem Elektrofahrzeug gehörende (ggf. entnehm-
Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die Insas-                bare) Antriebs-Akkumulator sowie Ladestation und Lade-
sen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen (z. B.            kabel für den im versicherten Fahrzeug verbauten
  BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                                  5
  AG

[Seite 6]
      Antriebs-Akkumulator. Ein Antriebs-Akkumulator ist ein    2.2.1.5 Glasbruch
      wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie und
      dient zum Antrieb Ihres Elektrofahrzeugs.                 Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr-
                                                                zeugs. Bei einem Glasbruchschaden entfällt eine verein-
2.1.2.3 Nicht versicherbare Gegenstände
                                                                barte Selbstbeteiligung, wenn die Scheibe nicht ausge-
Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, insbe-      wechselt, sondern repariert wird. Eine fiktive Abrechnung
sondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Ge-      bei Glasschäden ist nicht möglich. Muss die Verglasung
brauch des Fahrzeugs dient (z.B. Mobiltelefone und mobile       ausgetauscht werden, erstatten wir auch die dem noch vor-
Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug         handenen Gültigkeitszeitraum entsprechenden anteiligen
durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegen-           Kosten daran angebrachter Vignetten und Plaketten, sofern
stände des Fahrers oder beförderter Personen).                  kein kostenloser Ersatz möglich ist und das Vorhandensein
                                                                der Vignette oder Plakette in geeigneter Weise nachgewie-
2.2    Welche Ereignisse sind versichert?                       sen wird.
2.2.1 Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?       Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben (z. B.
                                                                Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben), Spiegel-
Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstörung,
                                                                glas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur Verglasung
Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs einschließlich sei-
                                                                gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-, Assistenz-,
ner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden Ereig-
                                                                Kamera- und Informationssystemen, Solarmodule, Dis-
nisse:
                                                                plays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht versichert sind
2.2.1.1 Brand und Explosion                                     Folgeschäden.

Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein         Wichtiger Hinweis: Glasbruchschäden, insbesondere Be-
Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs-           schädigungen der Abdeckung von Leuchten sind mittels ge-
gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und          eigneter Lichtbilder im Schadenfall nachzuweisen. Kann der
sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als Brand     Nachweis nicht erbracht werden, so kann keine Entschädi-
gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist eine auf          gungsleistung im Rahmen der Teilkaskoversicherung erfol-
dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen be-             gen.
ruhen- de, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
                                                                2.2.1.6 Kurzschlussschäden an der Verkabelung und Kurz-
2.2.1.2 Entwendung                                              schlussfolgeschäden

Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:          Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs
                                                                durch Kurzschluss einschließlich der dadurch bedingten
a     Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus-      Überspannungsschäden an angeschlossenen Aggregaten
      gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung.      (z. B. Lichtmaschine, Batterie, Anlasser). Der Ersatz von Ag-
b     Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das     gregatschäden ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis be-
      Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen Inte-       grenzt. Nicht versichert sind Schäden an angeschlossenen
      resse noch zur Veräußerung noch unter Eigentumsvor-       Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungssysteme) und
      behalt überlassen wird.                                   sonstige Folgeschäden.

c     Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der Täter    2.2.1.7 Tierbissschäden
      in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau-
                                                                Versichert sind Verbisse von Tieren an Kabeln, Schläuchen,
      chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesondere,
                                                                Leitungen, Manschetten sowie Dämmmaterial. Folgeschä-
      wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit der Be-
                                                                den aller Art hierzu, insbesondere weitergehende Schäden
      treuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z. B. Werkstatt-
                                                                am Fahrzeug selbst sind vom Versicherungsschutz ausge-
      oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht kein Versiche-
                                                                nommen. Nicht versichert sind Schäden an angeschlosse-
      rungsschutz, wenn der Täter in einem Näheverhältnis zu
                                                                nen Geräten (z. B. Informations- und Unterhaltungs-sys-
      dem Verfügungsberechtigten steht, z. B. dessen Arbeit-
                                                                teme). Die Entschädigungsleistung aufgrund Tierbissschä-
      nehmer, Familien- oder Haushaltsangehöriger ist.
                                                                den ist auf 3.000 EUR je Schadenereignis begrenzt.
2.2.1.3 Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, La-
winen, Muren                                                    2.3   Wer ist versichert?

Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Ha-       Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn
gel, Blitzschlag, Überschwemmung oder Lawinen bzw. Mu-          der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person abge-
ren auf das Fahrzeug. Als Lawinen bzw. Muren gelten an          schlossen ist, z. B. des Leasinggebers als Eigentümer des
Berghängen oder von Hausdächern niedergehende                   Fahrzeugs, auch für diese Person.
Schnee- oder Eis- bzw. Geröll- oder Schlammmassen. Als
                                                                2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes-
tens Windstärke 8. Eingeschlossen sind Schäden, die             Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geographi-
dadurch verursacht werden, dass durch diese Naturgewal-         schen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Ge-
ten Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen            bieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union
werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch          gehören.
diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
zurückzuführen sind.                                            2.5   Was zahlen wir im Schadenfall?
                                                                Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschädi-
2.2.1.4 Zusammenstoß mit Tieren
                                                                gung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr-
Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen       zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte
Fahrzeugs mit Tieren aller Art.                                 Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.

                                                                2.5.1 Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                       6
    AG

[Seite 7]
Verlust?                                                            2.5.2.2 Abschleppen

2.5.1.1 Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert                   Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten
                                                                    für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgelege-
Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs             nen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf ein-
zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug ei-               schließlich unserer Leistungen wegen der Beschädigung
nes vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs. Lassen Sie                 des Fahrzeugs nach A.2.5.2.1 die Obergrenze nach
Ihr Fahrzeug trotz Totalschadens oder Zerstörung reparie-           A.2.5.2.1.a oder A.2.5.2.1.b nicht überschritten werden.
ren, gilt A.2.5.2.1.
                                                                    Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaf-                 pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
fungswert, Restwert, Neupreis und Kaufpreis?
                                                                    2.5.2.3 Abzug neu für alt
2.5.1.2 Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen
Kosten der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbe-                 Wir ziehen von den Kosten der Ersatzteile und der Lackie-
schaffungswert übersteigen.                                         rung einen dem Alter und der Abnutzung der alten Teile ent-
                                                                    sprechenden Betrag ab (neu für alt), wenn
2.5.1.3 Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für
den Kauf eines gleichwertigen oder ähnlichen gebrauchten              −   bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile ausge-
Fahrzeugs am Tag des Schadenereignisses bezahlen müs-                     tauscht werden oder
sen.
                                                                      −   das Fahrzeug ganz oder teilweise neu lackiert wird.
2.5.1.4 Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs
                                                                    Der Abzug neu für alt ist auf die Bereifung, Batterie und La-
im beschädigten oder zerstörten Zustand.
                                                                    ckierung beschränkt, wenn das Schadenereignis in den ers-
2.5.1.5 Neupreis ist der Betrag, der für den Kauf eines             ten 4 Jahren nach der Erstzulassung eintritt.
neuen Fahrzeugs in der Ausstattung des versicherten Fahr-
zeugs aufgewendet werden muss. Wird der Typ des versi-              2.5.3 Sachverständigenkosten
cherten Fahrzeugs nicht mehr her- gestellt, gilt der Preis für
ein vergleichbares Nachfolgemodell. Maßgeblich ist jeweils          Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn
die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers am Tag           wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt ha-
des Schadenereignisses abzüglich orts- und marktüblicher            ben.
Nachlässe.
                                                                    2.5.4 Mehrwertsteuer
Kaufpreis des Fahrzeuges ist der Betrag, der von Ihnen an
den Verkäufer gemäß Ihren kaufvertraglichen Vereinbarun-            Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese für
gen gezahlt wurde. Der Kaufpreis des Pkw ist uns durch              Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung tat-
eine Rechnung über den Fahrzeugankauf nachzuweisen.                 sächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten wir
Die Höchstentschädigung für das beschädigte Fahrzeug ist            nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.
begrenzt auf 120 % des Wiederbeschaffungswerts zum
                                                                    2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung
Zeitpunkt seiner erstmaligen Zulassung auf Sie bzw. den
Halter; sein Wiederbeschaffungswert wird von einem von              2.5.5.1 Wiederauffinden des Fahrzeugs
uns beauftragten Kfz-Sachverständigen rechnerisch ermit-
telt.                                                               Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats nach
                                                                    Eingang der in Textform abgegebenen Schadenanzeige wie-
2.5.2 Was zahlen wir bei Beschädigung?                              der aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des Fahrzeugs
2.5.2.1 Reparatur                                                   verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das Fahrzeug inner-
                                                                    halb dieses Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengun-
Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wirdie für die Repara-         gen wieder in Besitz nehmen können.
tur erforderlichen Kosten bis zu folgenden Obergrenzen:
                                                                    2.5.5.2 Wir zahlen die Kosten für die Abholung des Fahrzeugs,
a    Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repariert        wenn es in einer Entfernung von mehr als
     wird, gilt: Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis
     zur Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.3,           50 km (Luftlinie) aufgefunden wird. Ersetzt werden die
     wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.              Kosten in Höhe einer Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und
     Fehlt dieser Nachweis, zahlen wir entsprechend                 Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von 1.500 km (Bahn-
     A.2.5.2.1.b.                                                   kilometer). Maßgeblich ist jeweils die Entfernung vom regel-
                                                                    mäßigen Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
b    Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht
     fachgerecht repariert wird, gilt:                              2.5.5.3 Eigentumsübergang nach Entwendung
Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständigen Re-        Sind Sie nicht nach A.2.5.5.1 zur Rücknahme des Fahrzeugs
paratur bis zur Höhe des um den Restwert verminderten               verpflichtet, werden wir dessen Eigentümer.
Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.3 und A.2.5.1.4).
Wird die Reparatur nicht durch Vorlage einer Reparaturrech-         2.5.6 Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchstentschädi-
nung nachgewiesen, erfolgt die Berechnung und Erstattung            gung)?
der erforderlichen Reparaturkosten auf Grundlage der für
Ihr Postleitzahlengebiet gültigen mittleren Stundenverrech-         Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Neu-
nungssätze unserer Partnerwerkstätten.                              preis des Fahrzeugs nach A.2.5.1.5 bzw. den Kaufpreis des
                                                                    Fahrzeuges (sofern das Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug er-
Fahrzeugverbringungskosten, Teileaufschlag und Beilackie-           worben wurde).
rungskosten werden nur in der Höhe erstattet, in der sie
nachweislich entstanden sind.                                       2.5.7 Was wir nicht ersetzen und Rest- und Altteile


    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                                 7
    AG

[Seite 8]
2.5.7.1 Was wir nicht ersetzen                                   2.8   Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück-
                                                                       fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Alte-
                                                                 Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug
rungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt wer-
                                                                 und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir von
den Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Betriebs-
                                                                 dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder ein-
mittel (z. B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zulassungs-
                                                                 fach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht zurück.
kosten, Überführungskosten, Verwaltungskosten, Nutzungs-
ausfall oder Kosten eines Mietfahrzeugs.                         Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
                                                                 Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzufor-
2.5.7.2 Rest- und Altteile                                       dern, wie dies der Schwere des Verschuldens entspricht.
                                                                 Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit Ihnen in häus-
Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug verblei-
                                                                 licher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatzleistung
ben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf die
                                                                 selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
Entschädigung angerechnet.
                                                                 nicht zurück.
2.5.8 Selbstbeteiligung
                                                                 Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir be-
Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem      rechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzufordern.
Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. Ihrem           Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob und in wel-         Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
cher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben.           Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden
                                                                 herbeiführt.
2.6   Sachverständigenverfahren bei Meinungsver-
      schiedenheit über die Schadenhöhe                          2.9   Was ist nicht versichert?
2.6.1 Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe              2.9.1 Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
einschließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungs-
werts oder über den Umfang der erforderlichen Reparatur-         Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie vor-
arbeiten kann auf Ihren Wunsch vor Klageerhebung ein             sätzlich herbeiführen. Bei grob fahr- lässiger Herbeiführung
Sachverständigenausschuss entscheiden.                           des Schadens sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
                                                                 der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis
2.6.2 Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen
                                                                 zu kürzen. Wir verzichten aber auf den Einwand der grob-
Kraftfahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir inner-          fahrlässigen Herbeiführung des Kaskoschadens, sofern es
halb von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachver-
                                                                 sich nicht um die Entwendung des Fahrzeuges oder seiner
ständigen benennen, wird dieser von dem jeweils anderen          Teile und Zubehörteile und nicht um die Herbeiführung des
bestimmt.                                                        Versicherungsfalles infolge Genusses alkoholischer Ge-
2.6.3 Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet        tränke oder anderer berauschender Mittel handelt. Eine Blut-
ein weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er        alkoholkonzentration (BAK) unter der in § 24a StVG festge-
soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss gewählt         legten Promille-Grenze beeinträchtigt den Versicherungs-
werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die Person          schutz nicht.
des Obmanns, wird er über das zuständige Amtsgericht be-
nannt. Die Entscheidung des Obmanns muss zwischen den
jeweils von den beiden Sachverständigen geschätzten Be-          2.9.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
trägen liegen.
                                                                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
2.6.4 Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im          Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten
Verhältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw.            Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei der es
von Ihnen zu tragen.                                             auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt,
Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-         einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings, Tests und
weg zu beschreiten.                                              Demonstrationen. Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten
                                                                 nach D.1.1.4.
2.7   Fälligkeit unserer Zahlung
                                                                 2.9.3 Reifenschäden
2.7.1 Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der         Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder zer-
Entschädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes-       störte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden be-
tens innerhalb von zwei Wochen.                                  steht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig an-
2.7.2 Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die            dere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende
Entschädigung verlangen, wenn                                    Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
  −   wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und          2.9.4 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maß-
                                                                 nahmen der Staatsgewalt
  −   sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb ei-
      nes Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.          Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
                                                                 Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maßnah-
2.7.3 Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst ab-
                                                                 men der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar verursacht
zuwarten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen
                                                                 werden.
wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Monats
nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan-              2.9.5 Schäden durch Kernenergie
zeige.
                                                                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Kern-
2.7.4 Ihren Anspruch auf die Entschädigung können Sie vor        energie.
der endgültigen Feststellung ohne unsere ausdrückliche Ge-
nehmigung weder abtreten noch verpfänden.                        2.9.6 Schäden durch Terrorakte
                                                                 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
  BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                      8
  AG

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Terrorakte. Terrorakte sind zu politischen, religiösen, ideo-   mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge-
logischen oder ethnischen Zwecken verübte oder ange-            braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentü-
drohte Gewaltanwendungen durch eine Person oder eine            mer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen, dass
Gruppe(n) von Personen, die im eigenen Namen, im Auftrag        das Fahrzeug voneinem unberechtigten Fahrer gebraucht
oder im Zusammenhang mit einer Organisation/en oder Re-         wird.
gierung/en in der Absicht handelt/n, Einfluss auf eine Regie-   1.1.3 Fahren nur mit Fahrerlaubnis
rung zu nehmen und/oder die Öffentlichkeit bzw. einen Teil
der Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen.         Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffentli-
                                                                chen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-
                                                                erlaubnis benutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder
B      Beginn des Vertrags und vorläufiger Ver-                 der Eigentümer das Fahrzeug nicht von einem Fahrer be-
       sicherungsschutz                                         nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
                                                                Zum Führen eines Elektrokleinstfahrzeugs mit einer Versi-
Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass wir       cherungsplakette sind gemäß der Verordnung über die Teil-
Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies durch          nahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr
Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.                      (eKFV) Personen berechtigt, die das 14. Lebensjahr vollen-
                                                                det haben. Nicht berechtigt hierzu sind jedoch Personen,
Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in Ihrem
                                                                welchen aufgrund eines Verstoßes eine bestehende Fahr-
Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag gezahlt ha-
                                                                erlaubnis vorübergehend oder dauerhaft entzogen wurde.
ben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
                                                                Ein rechtskräftig verhängtes Fahrverbot steht dem Fehlen
Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw.           der erforderlichen Fahrerlaubnis gleich.
die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug an-
                                                                1.1.4 Nicht genehmigte Rennen
gebracht haben.
                                                                Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
                                                                Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf Er-
C      Beitragszahlung                                          zielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Rennen).
                                                                Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten. Darüber
Die Beträge sind Einmalbeiträge. Der im Versicherungs-
                                                                hinaus besteht kein Versicherungsschutz für jeglichen Fahr-
schein genannte einmalige Beitrag wird nach Zugang des
                                                                ten auf Motorsport-Rennstrecken, auch wenn es nicht auf die
Versicherungskennzeichens fällig. Der Einmalbeitrag wird
                                                                Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (z. B. Tou-
vereinbarungsgemäß von dem im Antrag genannten Konto
                                                                ristenfahrten, Gleichmäßigkeitsfahrten).
abgebucht.
                                                                Hinweis: Beachten Sie auch die Ausschlüsse nach A.1.5.2,
Zahlen Sie den einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, haben      A.2.9.2.
Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz, es sei
denn, Sie haben die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung        1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht rechtzeitige Zahlung    1.2.1 Alkohol und andere berauschende Mittel
jedoch zu vertreten, beginnt der Versicherungsschutz erst
ab der Zahlung des Beitrags. Außerdem können wir vom            Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer
Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist.    durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mit-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Sie die Nichtzah-        tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.
lung nicht zu vertreten haben. Nach dem Rücktritt können
wir von Ihnen eine Geschäftsgebühr in Höhe von 40% des          Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des
Jahresbeitrages, mindestens jedoch in Höhe von 10 Euro,         Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen, der
und Rücksendung des Versicherungskennzeichens bzw. -            durch alkoholische Getränke oder andereberauschende Mit-
plakette verlangen.                                             tel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen.

                                                                Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung besteht für solche
D      Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahr-                    Fahrten nach A.2.9.1 kein oder eingeschränkter Versiche-
                                                                rungsschutz.
       zeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
                                                                1.2.2 Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
1      Welche Pflichten haben Sie beim Gebrauch des
       Fahrzeugs?                                               Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveranstal-
                                                                tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wettbe-
1.1 Bei allen Versicherungsarten                                werben, Trainings, Tests und Demonstrationen gebraucht
                                                                werden, wenn
1.1.1 Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
                                                                      –   das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet
Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag an-                  mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und
gegebenen Zweck verwendet werden. Bitte beachten Sie
insbesondere, dass wir keinen Versicherungsschutz für                 – für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motor-
Kraftfahrzeuge anbieten, mit welchen Transport- und Ku-                   sporthaftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d
riertätigkeiten durchgeführt werden. Hierzu zählen unter an-              des Pflichtversicherungsgesetzes besteht.
derem Post- und Paketdienste aber auch gastronomische           Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das
Lieferdienste. Darüber hinaus kann kein Versicherungs-          Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für
schutz für Sozial- und Pflegedienste angeboten werden.          diese Fahrten gebrauchen lassen.
1.1.2 Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
                                                                Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1 und die
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge-         Ausschlüsse nach A.1.5.2, A.2.9.2.
braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug

    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                             9
    AG

[Seite 10]
2      Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflich-                       gesetzlich erforderlichen Feststellungen zu ermög-
       ten?                                                                   lichen und die dabei gesetzlich erforderliche Warte-
                                                                              zeit zu beachten (Unfallflucht).
2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
                                                                          –   Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Pflich-                Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens
ten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verletzen Sie                      und zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß
Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, unsere Leis-             und vollständig beantworten. Wir können verlan-
tung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-                     gen, dass Sie uns in Textform antworten.
den Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass Sie die                   –   Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen,
Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der Versi-               soweit es Ihnen billigerweise zugemutet wer- den
cherungsschutz bestehen.                                                      kann, diese zu beschaffen.
Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Versicherung aus              –   Sie müssen unsere für die Aufklärung des Scha-
D.1.2 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter oder Eigentümer ge-                   dens erforderlichen Weisungen befolgen, soweit
genüber nicht von der Leistungspflicht befreit, soweit Sie,                   dies für Sie zumutbar ist.
der Halter oder Eigentümer als Fahrzeuginsasse, der das                   –   Sie müssen uns Untersuchungen zu den Um- stän-
Fahrzeug nicht geführt hat, einen Personenschaden erlitten                    den des Schadenereignisses und zu unserer Leis-
haben.                                                                        tungspflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar
                                                                              ist.
2.2 Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistungverpflichtet,
                                                                    1.1.4 Schadenminderungspflicht
soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Versi-
cherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungspflicht          Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses nach
ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht arglistig     Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens
verletzen.                                                          zu sorgen.
2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft-             Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Siezumut-
pflichtversicherung                                                 bar, zu befolgen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1 er-       1.2 Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
gebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen
und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-              1.2.1 Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
trag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. Außerdem
gelten anstelle der vereinbarten Versicherungssummen                Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie ver-
die in Deutschland geltenden Mindestversicherungssum-               pflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Erhebung
men.                                                                des Anspruchs mitzuteilen.

Satz 1 und 2 gelten entsprechend, wenn wir wegen einer              1.2.2 Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
von Ihnen vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§23, 26 Ver-
sicherungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von            Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht (z.
der Leistungspflicht befreit sind.                                  B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unverzüglich
                                                                    anzuzeigen.
2.4 Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine
                                                                    1.2.3 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas-
vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Dieb-
                                                                    sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen Rechts-
stahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leis-
                                                                    anwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Vollmacht sowie
tung frei.
                                                                    alle erforderlichen Auskünfte erteilen und angeforderte Unter-
                                                                    lagen zur Verfügung stellen.

E      Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                     1.2.4 Bei drohendem Fristablauf
       einer Pflichtverletzung
                                                                    Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf keine
                                                                    Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahnbe-
1      Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?                   scheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht den
1.1 Bei allen Versicherungsarten                                    erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) einlegen.
1.1.1 Anzeigepflicht                                                1.3 Zusätzlich in der Kaskoversicherung

Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu ei-        1.3.1 Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des
ner Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer Woche           Fahrzeugs
anzuzeigen.
                                                                    Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mit- versicherter Teile
1.1.2 Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine       sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies unver-
andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadener-                   züglich in Textform anzuzeigen. Ihre Schadenanzeige muss
eignis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzutei-      von Ihnen unterschrieben sein.
len. Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis be-
reits gemeldet haben.                                               1.3.2 Einholen unserer Weisung

1.1.3 Aufklärungspflicht                                            Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr-
                                                                    zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Weisun-
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche-              gen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie müs-
rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor-          sen unsere Weisungenbefolgen, soweit Ihnen dies zumutbar
derlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende Pflich-         ist.
ten beachten:
                                                                    1.3.3 Anzeige bei der Polizei
       –   Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die
    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                                 10
    AG

[Seite 11]
Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden               Verletzen Sie in der Kfz-Haftpflichtversicherung Ihre Pflich-
den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha-           ten nach E.1.1 und E.1.2 gelten anstelle der vereinbarten
denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                   Versicherungssummen die in Deutschland geltenden Min-
                                                                   destversicherungssummen.
2      Welche Folgen         hat    eine   Verletzung    dieser
       Pflichten?
2.1 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
                                                                   F     Rechte und Pflichten der mitversicherten
                                                                         Personen
Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.6 geregel-
ten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet-       1     Pflichten mitversicherter Personen
zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, un-
sere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens ent-         Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu Ihren
sprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach, dass            Pflichten sinngemäße Anwendung.
Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, bleibt der
Versicherungsschutz bestehen.                                      2     Ausübung der Rechte

2.2 Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistungverpflichtet,        Die Ausübung der Rechte der mitversicherten Personen aus
soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder für        dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche-
die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststel-     rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine
lung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich           andere Regelung ist insbesondere das Geltendmachen von
war. Dies gilt nicht,wenn Sie die Pflicht arglistig verletzen.     Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.

2.3 Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haft-
                                                                   3     Auswirkungen      einer       Pflichtverletzung       auf
pflichtversicherung                                                      mitversicherte Personen
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sichaus E.2.1 erge-     Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung
bende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und            frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Perso-
den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag              nen.
von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.
                                                                   Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversiche-
2.4 Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von      rung:
höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder
Schadenminderungspflicht nach E .1 .1 .3 und E .1 .1 .4            Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf die
                                                                   Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
       –   vorsätzlich und
       –   in besonders schwerwiegender Weise                            –   die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden Um-
                                                                             stände in der Person des Mitversicherten vorliegen
verletzt haben. Dies ist z. B. bei unerlaubtem Entfernen vom                 oder
Unfallort trotz eines Personen- oder schweren Sachscha-                  –   diese Umstände der mitversicherten Person be-
dens der Fall.                                                               kannt oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht be-
                                                                             kannt waren.
2.5 Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtver-
sicherung                                                          Sind wir zur Leistung verpflichtet, gelten anstelle der verein-
                                                                   barten Versicherungssummen die in Deutschland geltenden
Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem       gesetzlichen Mindestversicherungs- summen. Entsprechen-
Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-         des gilt, wenn wir trotz Beendigung des Versicherungsverhält-
fen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des        nisses noch gegenüberdem geschädigten Dritten Leistungen
erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.                      erbringen. Der Rückgriff gegen Sie bleibt auch in diesen Aus-
                                                                   nahmefällen bestehen.
2.6 Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei
Rechtsstreitigkeiten

Verletzen Sie Ihre Pflichten nach                                  G     Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
                                                                         Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis-
       –   E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemach-
           ter Ansprüche)
                                                                         wegfall
       –   E .1 .2 .3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter
                                                                   1     Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags
           Ansprüche) oder
                                                                   Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus dem Versiche-
       –   E.1.2.4 (Prozessführung durch uns)
                                                                   rungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und en-
und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die          det mit Ablauf des Februar des Folgejahres. Der Vertrag en-
über den Umfang der nach Sach- und Rechtslagegeschul-              det mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündi-
deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:                    gung bedarf.

       –   Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich      Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte beste-
           des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig        hen.
           von unserer Leistungspflicht frei.
       –   Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt,   2     Wann und aus welchem Anlass können Sie den
           unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbeitrags in           Versicherungsvertrag kündigen?
           einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
                                                                   2.1 Kündigung nach einem Schadenereignis
           chenden Verhältnis zu kürzen.
2.7 Mindestversicherungssummen                                     Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie
                                                                   den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb
    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                          11
    AG

[Seite 12]
eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über              steht uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfal-
die Entschädigung zugehen oder innerhalb eines Monats            lende Beitrag anteilig zu.
zugehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung
unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abge-          7     Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu beach-
lehnt haben. Das gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-              ten?
Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den
                                                                 7.1 Übergang der Versicherung auf den Erwerber
Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu las-
sen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtversiche-         Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den
rung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der            Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Bei-
Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen       trag entsprechend den Angaben des Erwerbers, wie wir sie
Urteils kündigen.                                                bei einem Neuabschluss des Vertrags verlangen würden, an-
Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu ei-        zupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem Tag, der auf den
nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des         Übergang der Versicherung folgt.
Vertrags, wirksam werden soll.                                   Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir ent-
2.2 Kündigung bei Veräußerung des Fahrzeugs                      weder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.
                                                                 7.2 Anzeige der Veräußerung
Veräußern Sie das Fahrzeug, geht der Vertrag nach G.6.1
auf den Erwerber über. Der Erwerber ist berechtigt, den          Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräußerung
Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Erwerb zu kündi-         des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt die Mit-
gen. Bei fehlender Kenntnis vom Bestehen der Versiche-           teilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97 Versiche-
rung beginnt die Kündigungsfrist des Erwerbers erst ab           rungsvertragsgesetz der Verlust des Versicherungsschutzes.
Kenntnis.
                                                                 7.3 Kündigung des Vertrags
Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofortiger
Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags endet.           Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir
                                                                 nach den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag
3      Wann und aus welchem Anlass können wir den                nur von Ihnen verlangen.
       Versicherungsvertrag kündigen?
                                                                 8     Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung)
3.1 Kündigung nach einem Schadenereignis
                                                                 Fällt das versicherte Wagnis endgültig weg, steht uns der
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den        Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom Wagnis-
Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen innerhalb eines       wegfall Kenntnis erlangen.
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Ent-
schädigung oder innerhalb eines Monats zugehen, nachdem
                                                                 9     Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder
wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere Leistungspflicht         Entwertung der Versicherungsplakette
anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt haben. Dasgleiche gilt,
wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung die Wei-       Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrs-
sung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem         jahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein
Rechtsstreit kommen zu lassen.Außerdem können wir in der         und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurück-
Kfz-Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines     geben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten
Monats seit derRechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten   und uns dies auf Verlangen nachweisen.
ergangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen
Monat nach Ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.                       10    Verlust oder Zerstörung des Versicherungskennzei-
                                                                       chens oder der Versicherungsplakette
3.2 Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch
des Fahrzeugs                                                    Ist das zugeteilte Versicherungskennzeichen oder -plakette
                                                                 beschädigt bzw. zerstört oder wurde dieses verloren, so
Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs        kann unter Berücksichtigung einer Bearbeitungspauschale
nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats, nach-        von 10 Euro die Vergabe eines neuen Versicherungskenn-
dem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt haben,        zeichens oder einer neuen Versicherungsplakette beantragt
den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies gilt nicht,    werden. Ein Verlust des Versicherungskennzeichens oder
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht weder vorsätz-         der Versicherungsplakette ist polizeilich anzuzeigen. Die
lich noch grob fahrlässig verletzt haben.                        Bestätigung hierüber ist uns zuzusenden.

4      Kündigung einzelner Versicherungsarten
Die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung sind jeweils          H     Meinungsverschiedenheiten                und      Ge-
rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung der Kas-              sichtsstände
koversicherung berührt das Fortbestehen der Kfz-Haft-
pflicht nicht. Voraussetzung für die Absicherung der Kas-        1     Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind
koversicherung ist jedoch, dass Versicherungsschutz im
Rahmen der Kfz-Haftpflicht besteht.                              Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies
                                                                 einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt
                                                                 mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.
5      Zugang der Kündigung
Jede Kündigung muss in Textform erfolgen und ist nur wirk-       Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
sam, wenn sie innerhalb der jeweiligen Frist zu geht.
                                                                 1.1 Versicherungsombudsmann
6      Beitragsabrechnung nach Kündigung                         Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht
Bei einer Kündigung vor Ablauf des Versicherungsjahres           zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht

    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                             12
    AG

[Seite 13]
zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, kön-                    den Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder
nen Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wen-                     Gewerbebetrieb abgeschlossen haben.
den.                                                             2.3 Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitzt ins Ausland
Versicherungsombudsmann e.V.Postfach                             verlegt
080632                                                           Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Geschäftssitz oder ge-
10006 Berlin                                                     wöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands verlegt haben
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Inter-             oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufent-
net: www.versicherungsombudsmann.de                              halt im Zeitpunktder Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt ab-
Telefon 0800 3696000, Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus           weichend der Regelungen nach H.2.2 das Gericht als verein-
dem deutschen Telefonnetz)                                       bart,das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs-
stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
fahren teilzunehmen.

Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über eineWeb-
seite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können sich mit
ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http://ec.eu-
ropa.eu/consumers/odr/ wenden.Ihre Beschwerde wird dann
über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann wei-
tergeleitet.

Für Fragen können Sie sich auch über unser Kontaktformular
an uns wenden: https://www.diebayerische.de/service/lob-
und-kritik/

1.2 Versicherungsaufsicht

Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf,
können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wen-
den. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Auf-
sicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Telefon 0228 4108-0, Fax 0228 4108 – 1550

Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.

1.3 Rechtsweg

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.

2      Gerichtsstände
2.1 Wenn Sie uns verklagen

Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie ins-
besondere bei folgenden Gerichtengeltend machen:

       –   dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän-
           dig ist,
       –   dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für
           die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig
           ist.
2.2 Wenn wir Sie verklagen

Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag insbe-
sondere bei folgenden Gerichten geltend machen:

       –   dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zustän-
           dig ist,
       –   dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder
           die Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie
    BA die Bayerische Allgemeine Versicherung                                                                             13
    AG
```

