# WGV Kennzeichenversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-e-scooter-wgv-kennzeichen.php
- Rechtlicher Träger: WGV-Versicherung AG, Württembergische Gemeinde-Versicherung auf Gegenseitigkeit
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-e-scooter-wgv-kennzeichen.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsunterlagen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (Informationsblatt und AKB-V)](https://www.wgv.de/docs/vertragsunterlagen/moped.pdf), Fassung ohne Datum im Text

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Fahrzeuge (Elektrokleinstfahrzeuge mit Allgemeiner Betriebserlaubnis, Segways, in Spanien VMP mit Zertifikat, in Österreich E-Scooter bis 600 Watt und 25 km/h) | ja | Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). | Anhang 1.5, Seite 16 |
| Vertragsform: eigener Kennzeichenvertrag (Deutschland), Baustein der Privathaftpflicht oder eigene Polizze (Österreich), seguro obligatorio des VMP (Spanien) | ja | Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko). | A.2.1.1, Seite 9 |
| Versicherungsjahr (in Deutschland Verkehrsjahr 1. März bis Ende Februar, sonst Jahresvertrag mit Verlängerung) | ja | Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres. | G.1, Seite 14 |
| Nachweis am Fahrzeug: Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette, in Spanien Eintrag im Register der DGT | ja | Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw. die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug angebracht haben. | B, Seite 12 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, geografisches Europa) | ja | Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. | A.1.4.1, Seite 9 |
| Mehrere Fahrzeuge in einem Vertrag (oder je Fahrzeug ein eigener Vertrag) | nein | Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). | Anhang 1.5, Seite 16 |
| Mindestalter der Fahrerin oder des Fahrers laut Bedingungen | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme Haftpflicht pauschal je Schadenereignis | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. | A.1.3.1, Seite 9 |
| Deckungssumme für Personenschäden und Höchstbetrag je verletzter Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 9 |
| Deckungssumme für Sachschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 9 |
| Deckungssumme für reine Vermögensschäden | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen. | A.1.3.1, Seite 9 |
| Zusätzliche freiwillige Haftpflicht über die Pflichtdeckung hinaus (responsabilidad civil voluntaria) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Strafrechtsschutz nach einem Unfall (defensa jurídica) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. | A.1.1.3, Seite 8 |
| Freie Anwaltswahl mit Höchstbetrag | nicht geregelt |  |  |
| Durchsetzung eigener Ansprüche gegen den Unfallgegner (reclamación de daños) | nicht geregelt |  |  |
| Schutz bei Unfall im Ausland durch einen nicht versicherten oder ausländischen Unfallgegner | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht auch auf Privatgelände und nicht öffentlichen Wegen | nicht geregelt |  |  |
| Fahren eines fremden, geliehenen E-Scooters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahren eines Leih- oder Sharing-Scooters mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Teilkasko oder Kaskodeckung für den eigenen E-Scooter abschließbar | ja | Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko). | A.2.1.1, Seite 9 |
| Selbstbeteiligung in der Kasko je Schadenfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen. | A.2.5.8, Seite 11 |
| Höchstwert des versicherbaren Fahrzeugs (Neupreis oder Kaufpreis) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3. | A.2.5.6, Seite 11 |
| Diebstahl und Raub des E-Scooters | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die ... des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpressung. | A.2.2.2, Seite 10 |
| Vorgabe zum Abschließen (Schloss, fester Gegenstand, Mindestpreis des Schlosses) als Voraussetzung bei Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Explosion, auch durch den Akku | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Brand und Explosion. | A.2.2.1, Seite 10 |
| Sturm, Hagel und Blitzschlag | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. | A.2.2.3, Seite 10 |
| Überschwemmung und Hochwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. | A.2.2.3, Seite 10 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Tierbiss, auch an Kabeln | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden durch Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen. Folgeschäden aller Art (z.B. Steuergerät, Motor, Zylinderkopf u.a.) sind nicht versichert. | A.2.2.7, Seite 9 |
| Kurzschluss und Überspannung an Elektrik und Kabeln | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahrzeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht versichert. | A.2.2.6, Seite 10 |
| Schäden am Akku (Fahrzeugbatterie) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Unfallschäden am eigenen E-Scooter (Vollkasko, todo riesgo) | nein | Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung ... Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.2 (Teilkasko). | A.2.1.1, Seite 9 |
| Mut- und böswillige Beschädigung durch Dritte | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung nach Neuwert, Kaufpreis oder Zeitwert | ja | Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3. | A.2.5.6, Seite 11 |
| Zeitraum, in dem der Neuwert oder Kaufpreis ersetzt wird (Monate nach Kauf) | nicht geregelt |  |  |
| Unfallschutz für die Fahrerin oder den Fahrer (accidentes personales del conductor) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Tod der Fahrerin oder des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei dauernder Invalidität der Fahrerin oder des Fahrers | nicht geregelt |  |  |
| Heilkosten und Behandlungskosten nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe und Hilfe bei leerem Akku | nicht geregelt |  |  |
| Abtransport des Fahrzeugs und Rücktransport der Person | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung der Leistung, wenn ohne Helm gefahren wurde | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Regress bei Fahrt unter Alkohol oder Drogen | ja, bis 5.000 € | Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen. | D.1.2.1, Seite 12 |
| Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit in der Kasko | ja | Wir sind bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | A.2.9.1, Seite 11 |
| Kein Schutz für Fahrzeuge ohne Betriebserlaubnis, Zertifikat oder Homologation | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei technischer Veränderung, Entdrosselung oder höherer Geschwindigkeit als zugelassen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Mitnahme einer zweiten Person | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Rennen, Wettbewerben und Übungsfahrten dafür | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmigten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität | A.2.9.3, Seite 11 |
| Ausschluss gewerblicher Nutzung (Lieferdienst, Vermietung) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden | D.1.1.1, Seite 12 |
| Ausschluss oder Kürzung bei Fahrt auf verbotenen Wegen (Gehweg, Autobahn, Fahrbahn wo untersagt) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden beim Laden oder durch nicht zugelassene Ladegeräte und Akkus | nicht geregelt |  |  |
| Kein Schutz oder Regress, wenn die Fahrerin oder der Fahrer jünger als das gesetzliche Mindestalter ist | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten vor dem Schadenfall (Kennzeichen anbringen, berechtigter Fahrer, Fahrerlaubnis wo nötig) | ja | Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag angegebenen Zweck verwendet werden | D.1.1.1, Seite 12 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Polizei bei Diebstahl, Belege) | ja | Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Schadenereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen. | E.1.3.3, Seite 14 |
| Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Obliegenheitsverletzung | ja, bis 5.000 € | und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von höchstens je 5.000 EUR beschränkt. | D.2.3, Seite 13 |
| Wer fahren darf (jeder berechtigte Fahrer oder nur benannte Personen, Altersgrenze 23 oder 25 im Beitrag) | ja | Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer | D.1.1.2, Seite 12 |
| Merkmale für den Beitrag laut Bedingungen (Alter, Versicherungsbeginn im Jahr, Wohnort) | nicht geregelt |  |  |
| Beitrag bei Beginn im laufenden Versicherungsjahr (anteilig nach Monaten) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsende ohne Kündigung mit Ablauf des Versicherungsjahres | ja | Der Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. | G.1, Seite 14 |
| Kündigung und Fristen bei Verlängerung | ja | Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie den Vertrag kündigen. | G.2.1, Seite 14 |
| Fahrzeugwechsel und Verkauf während der Laufzeit | ja | Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über. | G.7.1, Seite 15 |
| Rückgabe des Kennzeichens oder Entwertung der Plakette am Vertragsende | ja | Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten und uns dies auf Verlangen nachweisen. | G.9, Seite 15 |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsunterlagen für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (Informationsblatt und AKB-V)

```text
[Seite 1]
                 Vertragsunterlagen zu Ihrer
                 Kfz-Versicherung für Fahrzeuge
                 mit Versicherungskennzeichen
                 oder Versicherungsplakette


                 InhaltsverzeichnisSeite

                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                2

                 Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung     3–4

                 Hinweise zum Datenschutz                                                                               5–6

                 Hinweise zur Vermittlervergütung                                                                           6

                 Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                 über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht                                           7

                 Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge
                 mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V)                                      8 – 16
4000-9302.0426


                 Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d)
                 gleichzeitig zu nennen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.

[Seite 2]
  Kfz-Versicherung für Fahrzeuge
  mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

  Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. / WGV-Versicherung AG
  Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Kfz-Versicherung.
Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen
(Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle
Unterlagen durch.
Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette an. Diese schützt Sie
gegen finanzielle Risiken im Zusammenhang mit der Kfz-Nutzung.

          Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
          Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungs­arten an,              Kfz-Haftpflichtversicherung
          zwischen denen Sie wählen können:                                   Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug.
          Kfz-Haftpflichtversicherung                                        Teilkasko
          	Leistet, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Andere              	Schäden an Ihrem Fahrzeug durch Unfall oder Vanda-
            geschädigt werden.                                                  lismus.
           Ersetzt berechtigte Ansprüche.                                   Kfz-Umweltschadenversicherung
           Wehrt unberechtigte Forderungen ab.                              	Ansprüche, die auch ohne Rückgriff auf das
          Teilkasko                                                             Umweltschadens­gesetz gegen Sie geltend gemacht
           Ersetzt Schäden an Ihrem Fahrzeug.                                  werden können.
          	Versichert sind z.B. Diebstahl, Hagel, Sturm oder               Selbstbeteiligung
            Glasbruch.                                                       	Wenn eine Selbstbeteiligung vereinbart ist:
          Kfz-Umweltschadenversicherung                                         In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung müssen
          	Schützt Sie vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen                  Sie die Kosten eines jeden ­Versicherungsfalls selbst
            nach dem Umweltschadensgesetz.                                      tragen.
          Versicherungssumme
          	Die Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            je Schadenereignis können Sie Ihrem Versicherungs-
            antrag bzw. Versicherungsschein entnehmen.
                                                                        !
                                                                             !	Nicht alle denkbaren Fälle sind versichert.
                                                                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.:
                                                                             ! vorsätzlich herbeigeführte Schäden,
                                                                             ! Schäden durch Erdbeben oder Kriegsereignisse,
                                                                             !	grob fahrlässige Ermöglichung eines Diebstahls in der
                                                                                Teilkaskoversicherung.


          Wo bin ich versichert?
          	Sie haben Versicherungsschutz in den geographischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten,
            die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          – Sie müssen alle Fragen im Versicherungsantrag wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
          – Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
          – Führen Sie das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
          – Lenken Sie das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur mit der erforderlichen Fahrerlaubnis.
          – Sie müssen uns jeden Schadenfall rechtzeitig anzeigen.


  €       Wann und wie zahle ich?
      €
          Den einmaligen Beitrag müssen Sie unverzüglich nach dem Erhalt des Versicherungsscheins zahlen, jedoch nicht vor dem
          im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Bitte sorgen Sie für ausreichende Deckung auf Ihrem Konto, damit wir den
          Beitrag einziehen können.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Der Versicherungsschutz beginnt zum im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
          im Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
          Der Versicherungsvertrag für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z.B. Mofa) oder Versicherungsplakette
          (z.B. E-Scooter) endet mit dem Ablauf des Verkehrsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Das Verkehrsjahr läuft
          vom 01. März bis Ende Februar des Folgejahres.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Der Versicherungsvertrag endet ohne Kündigung mit dem Ablauf des Verkehrsjahres. Außerdem können Sie den Vertrag nach
          Eintritt eines Schadenfalls kündigen. Ebenso besteht für Sie die Möglichkeit, nach einer Verschrottung des Fahrzeugs das
          Kennzeichen sowie den Versicherungsschein an uns zurückzugeben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten.


                                                                   2

[Seite 3]
           A. Informationen nach § 7 Absatz 1 und 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                in Verbindung mit § 1 Absatz 1 VVG-Informationspflichtenverordnung
1.	Identität des Versicherers, ladungsfähige                                   Die Zahlung des Beitrags kann wahlweise über das Lastschriftein-
    ­Anschrift, vertretungsberechtigte Personen                                 zugsverfahren, per Kreditkartenzahlung, Sofortüberweisung oder
Ihr Versicherer ist, wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes             PayPal erfolgen.
in Württemberg sind, die                                                        7.	Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.                                         gestellten Informationen
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit                                         Die Gültigkeitsdauer der vorliegend zur Verfügung gestellten Infor-
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 547.                                 mationen beträgt vier Wochen.
Durch den Abschluss der Versicherung bei der Württembergische
Gemeinde-Versicherung a.G. wird eine Mitgliedschaft erworben.                   8.    Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt
Ansonsten ist Ihr Versicherer die                                               Der Vertrag kommt zustande durch den Antrag des Versicherungs-
                                                                                nehmers und die Übersendung des Versicherungsscheins durch den
WGV-Versicherung AG
                                                                                Versicherer.
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 7479.
                                                                                Die Versicherung beginnt entsprechend Ihrer Angabe im Antrag, so-
Für beide Unternehmen:
                                                                                fern dieser unverändert angenommen wird, frühestens aber am Tag
Anschrift: Tübinger Straße 55
                                                                                nach Antragseingang. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch der Ver­
				 70178 Stuttgart
                                                                                sicherungsschutz.
Fax:			0711 1695-1100
E-Mail:		 kfz-vertrag@wgv.de                                                    Der Versicherungsnehmer ist an seinen Antrag zwei Wochen gebun-
Sitz:			Stuttgart                                                               den.
Vertretungsberechtigte Personen:                                                9.	Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs-
Vorstand: Dr. Klaus Brachmann (Vorsitzender)                                        rechts
				 Anja Emde
				 Hartmut Schöch                                                                                    Widerrufsbelehrung
Vorsitzender des Aufsichtsrats:                                                                            Abschnitt 1
				 Joachim Walter,
				 Landrat des Landkreises Tübingen i.R.                                           Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

2.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers                                                             Widerrufsrecht
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.:                                          Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist
Betrieb der der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen              von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform
                                                                                                (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
WGV Versicherung AG:
Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-, Rechtsschutz- und         Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
Krankenzusatzversicherungen                                                      ▪ der Versicherungsschein,
3.	Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds                                ▪ die Vertragsbestimmungen,
    oder andere Entschädigungsregelungen                                         	  einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden All­
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. und WGV-Versiche-                        gemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum ein-
rung AG im Bereich der Kraftfahrzeug-­Haftpflichtversicherung:                       schließlich der Tarifbestimmungen,
Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeug-Unfällen                       ▪ diese Belehrung,
                                                                                 ▪ das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
Verkehrsopferhilfe e.V.                                                          ▪ und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Wilhelmstraße 43/43 G
10117 Berlin                                                                     jeweils in Textform zugegangen sind.
Bei Insolvenz des Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherers kann der Ge-             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Ab-
schädigte seine Ansprüche gegen die Verkehrsopferhilfe e.V. geltend              sendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
machen (§ 12 Absatz 1 Pflichtversicherungsgesetz); der Regress                   Wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes in Württemberg
der Verkehrs­opferhilfe e.V. gegen den Versicherungsnehmer und                   sind, Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G., Tübinger
die mitversicherten Personen ist auf jeweils 2.500 EUR beschränkt                Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
(§ 12 Absatz 6 Satz 4 Pflichtversicherungsgesetz).                               kfz-vertrag@wgv.de; ansonsten WGV-Versicherung AG, Tübin-
                                                                                 ger Straße 55, 70178 Stuttgart, Fax: 0711 1695-1100, E-Mail:
4.	Allgemeine Versicherungsbedingungen und                                      kfz-vertrag@wgv.de.
    wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
                                                                                 Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter
a)		 Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen Ver-
                                                                                 https://www.wgv.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-
      sicherungsbedingungen einschließlich der Tarifbestimmungen
                                                                                 Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
      sowie die Angabe des auf den Vertrag anwendbaren Rechts.
                                                                                 Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Ein-
Für das Versicherungsverhältnis gelten die Allgemeinen Versiche-                 gangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufs-
rungsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung für Fahrzeuge mit                erklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V) so-
wie die vereinbarten besonderen Bedingungen und Klauseln.                                                Widerrufsfolgen
Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland                  Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Wider-
Anwendung.                                                                       rufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Ver-
b)		 Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der Leistung             sicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf
      des Versicherers.                                                          die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallen-
                                                                                 den Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie,
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, ins­beson­dere
                                                                                 der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung ent-
Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche-
                                                                                 fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei
rers, ergeben sich aus den vorgenannten Unterlagen sowie den Be-
                                                                                 handelt es sich um einen Betrag in Höhe von
schreibungen des Versicherungsumfangs.
                                                                                 	1/360 der Jahresprämie
5.	Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller                                gemäß Tarifauskunft bzw. Versicherungsschein
     Steuern und sonstigen Preisbestandteile,                                    multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungs­
    ­zusätzliche Kosten                                                          schutz bestanden hat.
Die Angaben zur Beitragshöhe und die Zahlungsperiode ergeben                     Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen, die Sie
sich aus dem Antrag bzw. der Tarifauskunft. Die gesetzliche Ver­                 vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Ver-
sicherungsteuer ist in den Beiträgen enthalten.                                  sicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch
Nebengebühren und Kosten werden nicht erhoben.                                   genommen haben, einbehalten.
Für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen Ihnen                  Wenn Sie ein Verbraucher sind und diesen Vertrag ausschließ-
lediglich Kosten in Höhe der üblichen Grundtarife.                               lich unter der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
                                                                                 (wie z.B. über das Internet, per Telefon, E-Mail, Brief o.ä.) ge-
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung                           schlossen haben, hat der Versicherer Ihnen nur den auf die
Fälligkeit des Einmalbeitrags:                                                   Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden
Der Einmalbeitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Versicherungs­             Teil der Prämie zurückzugewähren, wenn Sie dem Beginn des
vertrages fällig, nicht jedoch vor dem im Versicherungsschein ange-              Versicherungsschutzes vor dem Ende der Widerrufsfrist aus-
gebenen Versicherungsbeginn.                                                     drücklich zugestimmt haben.
                                                                            3

[Seite 4]
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Wi-                 14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
derrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass
empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.                               15.	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
                                                                               diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von                         werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Ver-                     verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während
sicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer                        der Laufzeit des Vertrages zu führen;
mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
                                                                           16.	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
                     Besondere Hinweise                                        Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den                     die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist a
                                                                                                                                ­ usdrücklich
Vertrag gebunden.                                                              darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechts-
                                                                               weg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren aus-
drücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Ver­                      17.	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
sicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht                 die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
ausgeübt haben.                                                                             Ende der Widerrufsbelehrung
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und
14 Tage nach dem Vertragsschluss.
                                                                          10.	Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur
                                                                               Mindestlaufzeit des Vertrages
                           Abschnitt 2                                    Der Vertrag hat eine Laufzeit vom 1. März bis zum 28. Februar (in
 Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren               Schaltjahren bis zum 29. Februar), 24.00 Uhr.
                       Informationen                                      11. Angaben zur Beendigung des Vertrages
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informa­        Der Vertrag endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
tionen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzel-
nen aufgeführt:                                                           12.	Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren
                                                                               Recht der Versicherer der Aufnahme von
   Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                        ­Beziehungen zum Versicherungsnehmer vor
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung                  ­Abschluss des Vertrages zugrunde legt
zu stellen:                                                               Vor Abschluss des Versicherungsvertrages legen wir der Aufnahme
1.	die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung,        von Beziehungen zu Ihnen das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
    über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben             land zugrunde.
    ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger einge­         13. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
    tragen ist und die zugehörige Registernummer;
                                                                          Auf den Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
2.	die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere          Anwendung.
    Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
    sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,         Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie bei folgen-
    Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines              den Gerichten geltend machen:
    Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermitt-        –		 dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
    lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          –		dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für die Sie be-
    Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen                treuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
    einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;                  Sofern Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Ihren
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                          Geschäftssitz außerhalb Deutschlands verlegen oder Ihr Wohnsitz
4.	Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder an­derer           oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
    Entschädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantie­            bekannt ist, gilt das Gericht als vereinbart, das für unseren Geschäfts-
    fonds sind anzugeben;                                                 sitz zuständig ist.
5.	die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbe-           14.	Kommunikation während der Laufzeit des
    sondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung               ­Vertrages
    des Versicherers;                                                     Die Vertragsbedingungen und Vorabinformationen werden in deut-
6.	den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern         scher Sprache mitgeteilt; die Kommunikation während der Laufzeit
    und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln            des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
    auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehre-
    re selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,          15.	Außergerichtliches Beschwerde- und Rechts­
    wenn der genaue Preis nicht angegeben werden kann, Anga-                   behelfsverfahren
    ben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine               Sie haben Zugang zu einem außergerichtlichen Streitschlichtungs-
    Überprüfung des Preises ermöglichen;                                  verfahren bei der Verbraucherschlichtungsstelle
7.	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe­       Versicherungsombudsmann e.V.
    sondere zur Zahlungsweise der Prämien;                                Sitz:			 Leipziger Straße 121
8.	die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestell-        				 10117 Berlin
    ten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befris-        Anschrift: Postfach 08 06 32
    teter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;                				 10006 Berlin
9.	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbeson-            E-Mail:		 beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    dere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungs­          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
    schutzes sowie die Dauer der Frist, während der der An­trag­          sofern Sie Verbraucher sind und nicht gleichzeitig in derselben ­Sache
    steller an den Antrag gebunden sein soll;                             ein Verfahren bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs­aufsicht
10.	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts ­sowie         oder vor Gericht anhängig ist. Zur Teilnahme an diesem Verfahren
    die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere              sind wir verpflichtet.
    Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der              Als Versicherer ist für uns eine Entscheidung des Versicherungsom-
    Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs          budsmann e.V. bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 EUR ver-
    einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Fal-         bindlich; darüber hinaus darf der Versicherungsombudsmann e.V.
    le des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die           bis zu ei­nem Beschwerdewert von 100.000 EUR eine für beide Sei-
    Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein-           ten unverbindliche Empfehlung abgeben.
    schließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt,         Ihre Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, bleibt unberührt.
    bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut-
    lich gestalteten Form;                                                16. Aufsichtsbehörde und Beschwerdemöglichkeit
11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;                                   Zuständige Aufsichtsbehörde ist die
12.	Angaben zur Beendigung des Vertrages; soweit die Mitteilung          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
    durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich            – Bereich Versicherungsaufsicht –
    der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen            Graurheindorfer Straße 108
    die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestal-          53117 Bonn
    teten Form;                                                           E-Mail:		 poststelle@bafin.de
13.	die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der          Internet: www.bafin.de
    Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Ab-             Sie haben die Möglichkeit zu einer Beschwerde bei der genannten
    schluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;                     Aufsichtsbehörde.

                                                                      4

[Seite 5]
                                                 B. Hinweise zum Datenschutz
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer           –	zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
personenbezogenen Daten durch die zur WGV ­Versicherungsgruppe                    ­nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
gehörenden Unternehmen                                                             Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.,                                   Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
WGV-Versicherung AG,                                                           Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher
WGV-Lebensversicherung AG,                                                     Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH,                                          oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
WGV-Informatik und Media GmbH,                                                 tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen
WGV-Beteiligungsgesellschaft mbH und                                           in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 c DSGVO.
WGV Holding AG                                                                 Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge-
und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.                    nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
                                                                               gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung ist das Unternehmen, mit            Kategorien von Empfängern der personenbezogenen
dem Ihr Versicherungsvertrag, ein anderer Vertrag oder eine sons-              Daten
tige Rechtsbeziehung besteht und hierzu Ihre personenbezogenen                 Rückversicherer:
Daten verarbeitet. Den jeweiligen Verantwortlichen entnehmen Sie               Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versiche­
bitte Ihren Unterlagen.                                                        rungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich
Bei den Konzerngesellschaften Württembergische Gemeinde-Versiche­              sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen ­Rückversicherer
rung a.G., WGV-Versicherung AG, WGV-Lebensversicherung AG,                     zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko
WGV Rechtsschutz-Schadenservice GmbH und WGV-Informatik und                    oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es mög-
Media GmbH handelt es sich um gemeinsam Verantwortliche nach                   lich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner
Artikel 26 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).                             besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie
Nähere Informationen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit finden                 bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermit-
Sie unter www.wgv.de/datenschutz.                                              teln Ihre Daten an den Rückversicherer nur, soweit dies für die Er-
                                                                               füllung unseres Versicherungsvertrags mit Ihnen erforderlich ist bzw.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse:                                     im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Um-
WGV Versicherung                                                               fang. Nähere Informationen zu den eingesetzten Rückversicherern
70164 Stuttgart                                                                stellen wir Ihnen unter https://www.wgv.de/datenschutz zur ­Verfügung.
Telefon: 0711 1695-1500                                                        Vermittler:
Fax: 0711 1695-1100
E-Mail: kundenservice@wgv.de                                                   Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
                                                                               mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter                   und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags-
der oben genannten Adresse mit dem Zusatz – Datenschutzbeauf-                  und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese ­Daten
tragter – oder per E-Mail unter: datenschutzbeauftragter@wgv.de                an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                              Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanz-
                                                                               dienstleistungsangelegenheiten benötigen.
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der
DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutz-                  Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
rechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsge-                 Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
setzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber                gruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die in
hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für                der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Ver­
den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Ver-                 sicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unter-
sicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) verpflichtet, die die oben             nehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zen­
genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Die-            tralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kun-
se können Sie im Internet unter www.wgv.de/datenschutz abrufen.                denservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Ex-
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die            kasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Un­
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver-                 ternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleister-
trags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos.               liste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Daten-
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese                 verarbeitung teilnehmen.
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie­            Externe Dienstleister:
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir                 Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und            chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
wie hoch der Schaden ist. Ferner benötigen wir Ihre personenbezo-              Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst-
genen Daten zur Erbringung von Leistungen.                                     leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags                  bestehen, können Sie in der jeweils aktuellen Version auf unserer
sowie die Erbringung von Leistungen ist ohne die Verarbeitung                  Internetseite unter
Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.                                   https://www.wgv.de/docs/rechtliches/liste_personenversicherung.pdf
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur                  entnehmen.
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Ent-        Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-
wicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorga-           nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500
ben. Die Daten aller mit den Unternehmen der WGV Versicherungs-                Kontakt aufnehmen.
gruppe bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der                Weitere Empfänger:
gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsicht-                Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an wei-
lich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für Kulanzentscheidun-               tere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge-
gen oder für umfassende Auskunftserteilungen.                                  setzlicher Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanz­
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Da­                 behörden oder Strafverfolgungsbehörden).
ten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b
DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener                     Datenübermittlung in ein Drittland
Daten (z.B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensver-               Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
sicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach        Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt dies nur,
Artikel 9 Absatz 2 a in Verbindung mit Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen          soweit Sie dem zugestimmt haben, ein Angemessenheitsbeschluss
wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grund­            der EU-Kommission vorliegt oder andere angemessene Datenschutz-
lage von Artikel 9 Absatz 2 j DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.               garantien vorhanden sind. Informationen hierzu stellen wir Ihnen
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns             ­gerne über die genannten Kontaktdaten zur Verfügung.
oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO). Dies kann             Dauer der Datenspeicherung
insbesondere erforderlich sein:
                                                                               Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben
–	zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                   genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor-
–	zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für                kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt
   andere Produkte der Unternehmen der WGV Versicherungsgrup­                  ­werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend ge-
   pe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungs­              macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis
   umfragen,                                                                    zu dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen
                                                                                Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
                                                                                Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem
                                                                           5

[Seite 6]
aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geld-                   Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall hindeu-
wäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn                 ten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
Jahren.                                                                       ­früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                               vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie gegebenenfalls von dem
Betroffenenrechte                                                              einmeldenden Versicherungsunternehmen gesondert informiert wor-
Sie können unter der oben genannten Adresse Auskunft über die zu               den sind. Daten, die aufgrund einer HIS-Einmeldung im HIS gespei-
Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus kön-                chert sind, werden von der Besurance HIS GmbH an uns, das an-
nen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder                 fragende Versiche­rungsunternehmen, übermittelt.
die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht             Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf den folgenden Internet­
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf             seiten: https://besurance-his.de. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen
Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem struktu-              diese auch per Post. Gerne können Sie mit uns hierzu unter der Tele­
rierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.                       fonnummer 0711 1695-1500 Kontakt aufnehmen.
 Widerspruchsrecht                                                            Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
 Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbe­                    Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z.B. zur
 zogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widerspre-                     Mitnahme eines Schadensfreiheitsrabattes in der Kfz-Haftpflichtver­
 chen.                                                                        sicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls über-
                                                                              prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforder­
 Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interes-
                                                                              lichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
 sen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn
                                                                              dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
 sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die ge­
 gen die Datenverarbeitung sprechen.                                          Bonitätsauskünfte
                                                                              Es besteht die Möglichkeit, dass wir Ihre Daten (Name, Adresse und
Beschwerderecht                                                               gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung an die
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben              infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzauf-                übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlung sind Artikel 6 Ab-
sichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzauf-               satz 1 b und Artikel 6 Absatz 1 f der DSGVO. Übermittlungen auf der
sichtsbehörde ist:                                                            Grundlage dieser Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-               Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
freiheit Baden-Württemberg                                                    Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte und
Lautenschlagerstraße 20                                                       Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personen­
70173 Stuttgart                                                               bezogener Daten erfordern, überwiegen. Detaillierte Informationen
Telefon: 0711 615541-0                                                        zur infoscore Consumer Data GmbH im Sinne des Artikel 14 DSGVO,
Telefax: 0711 615541-15                                                       das heißt Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Da­
E-Mail: poststelle@lfdi.bwl.de                                                tenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstauskunfts-
                                                                              recht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs­                            unter folgendem Link: https://finance.arvato.com/icdinfoblatt.
wirtschaft                                                                    Auf Wunsch übersenden wir Ihnen diese auch per Post. Gerne kön-
Es besteht die Möglichkeit, dass wir bei Abschluss eines Versicherungs­       nen Sie mit uns hierzu unter der Telefonnummer 0711 1695-1500
vertrags oder im Rahmen der Schadenbearbeitung Daten zum Ver-                 Kontakt aufnehmen.
sicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder Adresse des               Automatisierte Einzelfallentscheidungen
­Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name, Vorname, Ge-
 burtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die Besurance HIS             Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antrag-
 GmbH übermitteln (HIS-Anfrage). Die Besurance HIS GmbH überprüft             stellung befragen, kann in einzelnen Fällen vollautomatisiert über
 anhand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder zu Ihrem Versiche-          das Zustandekommen des Vertrags entschieden werden.
 rungsobjekt im „Hinweis- und Informationssystem der Versicherungs-
 wirtschaft“ (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf ein erhöhtes


                                           C. Hinweise zur Vermittlervergütung
Die selbstständigen Vermittler der WGV erhalten für die Vermittlung           diese ist in der Versicherungsprämie enthalten. Die Vergütung der
von Versicherungsverträgen eine Kombination aus einer erfolgsun-              Mitarbeiter der WGV ist unabhängig vom Abschluss eines konkreten
abhängigen und einer erfolgsabhängigen Vergütung (Provision);                 Versicherungsvertrags, also erfolgsunabhängig.


                                                                          6

[Seite 7]
                    Mitteilung nach § 19 Absatz 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
                    über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrter Kunde,                                                            3.   Vertragsänderung
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,                Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß               auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu-                 auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die an-
geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.                               deren Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,               Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedin-
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                  gungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeige-
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön-             pflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Be­dingungen erst ab
nen Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                                Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                              10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle ­Ihnen       angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn                  fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mit­
wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Text-             teilung hinweisen.
form nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch in-
soweit zur Anzeige verpflichtet.                                                4.   Ausübung unserer Rechte
                                                                                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Welche Folgen können eintreten, wenn eine                                       Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma-
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?                                   chen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Ver-
1.   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                            letzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
                                                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Ver-           haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
trag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder             stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                     angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein              Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht               zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, ge-                     Ge­fahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
schlossen hätten.
                                                                                Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsände-
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir           rung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalls, bleiben wir den-            Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist ein-
noch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht             getreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeige-
oder nicht richtig angegebene Umstand                                           pflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
–	noch für die Feststellung oder den Umfang unserer L­ eistungspflicht         5.   Stellvertretung durch eine andere Person
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die           Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrags durch eine andere Per-
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                        son vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts,
                                                                                der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der             Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre-
bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Ver-                 ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen.
tragszeit entspricht.                                                           Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder
2.   Kündigung                                                                  grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                                Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertrag-
                                                                                fällt.
liche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos ver-
letzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu
anderen Bedingungen, geschlossen hätten.


                                                                            7

[Seite 8]
Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
WGV-Versicherung AG

   Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung für Fahrzeuge mit
     Versicherungskennzeichen oder Versicherungsplakette (AKB-V)
A	Welche Leistungen umfasst Ihre                                       E.1.2       Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung       13
        Kfz-Versicherung?                                    8         E.1.3       Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung             13
A.1	Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden, die Sie                 E.1.4       Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung 14
        mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                   8
                                                                        E.2         Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 14
A.1.1   Was ist versichert?                                  8
                                                                        F	Rechte und Pflichten der mitversicherten
A.1.2   Wer ist versichert?                                  9                     Personen14
A.1.3	Bis zu welcher Höhe leisten wir                                  G	Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
        (Versicherungssummen)?9                                                    Veräußerung des Fahrzeugs, Wagniswegfall14
A.1.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?      9         G.1       Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags           14
A.1.5   Was ist nicht versichert?                            9         G.2	Wann und aus welchem Anlass können Sie den
A.2	Teilkaskoversicherung – für Schäden an Ihrem                                 ­Versicherungsvertrag kündigen?                       14
        Fahrzeug9                                                      G.3	Wann und aus welchem Anlass können wir den
A.2.1   Was ist versichert?                                  9                    ­Versicherungsvertrag kündigen?                      15
A.2.2   Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert? 10         G.4         Kündigung einzelner Versicherungsarten              15
A.2.3   Wer ist versichert?                                 10         G.5         Zugang der Kündigung                                15
A.2.4   In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 10             G.6         Beitragsabrechnung nach Kündigung                   15
A.2.5   Was zahlen wir im Schadenfall?                      10         G.7	Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
A.2.6	Sachverständigenverfahren bei Meinungs­                                      beachten?15
        verschiedenheit über die Schadenhöhe                11         G.8         Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeugverschrottung) 15
A.2.7   Fälligkeit unserer Zahlung                          11         G.9	Rückgabe des Versicherungskennzeichens oder
A.2.8	Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück-                                Entwertung der Versicherungsplakette                15
        fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?       11         H           Außerbetriebsetzung15
A.2.9   Was ist nicht versichert?                           11         I           entfällt15
A.3	Kfz-Umweltschadenversicherung – für öffentlich-                    J        entfällt15
        rechtliche Ansprüche nach dem Umweltschadens-                   K	Beitragsänderung aufgrund eines bei Ihnen
        gesetz12                                                                eingetretenen Umstands15
A.3.1   Was ist versichert?                                 12         K.1      Änderung von Merkmalen zur Beitragsberechnung 15
A.3.2  Wer ist versichert?                                  12         K.2	Ihre Mitteilungspflichten zu den Merkmalen zur
A.3.3  Versicherungssumme, Höchstzahlung                    12                  ­Beitragsberechnung                                    15
A.3.4  In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz? 12              L         Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände16
A.3.5  Was ist nicht versichert?                            12         L.1       Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind          16
A 3.6  Sonstige Regelungen                                  12         L.2	Gerichtsstände                                             16
B	Beginn des Vertrags und Versicherungs-                               M         Embargobestimmung16
       schutzes                                             12         Anhang:	Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
C      Beitragszahlung12                                                         oder Versicherungsplakette16
C.1    Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags          12
C.2    Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat 12
D	Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahrzeugs                            Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
       und F ­ olgen einer Pflichtverletzung12                         Die Kfz-Versicherung umfasst je nach dem Inhalt des Versicherungs-
D.1	Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des                        vertrags folgende Versicherungsarten:
       ­Fahrzeugs?                                          12         – Kfz-Haftpflichtversicherung (A.1)
D.1.1   Bei allen Versicherungsarten                        12         – Teilkaskoversicherung (A.2)
D.1.2   Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung       13         In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist mitversichert:
D.2     Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflichten? 13         – Kfz-Umweltschadenversicherung (A.3)
E	Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen                             Diese Versicherungen werden als jeweils rechtlich selbstständige
        einer Pflichtverletzung13                                      Verträge abgeschlossen. Ihrem Versicherungsschein können Sie
                                                                        entnehmen, welche Versicherungen Sie für Ihr Fahrzeug abge-
E.1     Welche Pflichten haben Sie im Schadenfall?          13         schlossen haben. Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache
E.1.1   Bei allen Versicherungsarten                        13         ist deutsch.


A	Welche Leistungen umfasst Ihre                                               c	Vermögensschäden verursacht werden, die weder mit
   Kfz-Versicherung?                                                               einem Personen- noch mit einem Sachschaden mittel-
                                                                                   bar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Ver­
A.1	Kfz-Haftpflichtversicherung – für Schäden,                                    mögensschäden),
     die Sie mit Ihrem Fahrzeug Anderen zufügen                         	und deswegen gegen Sie oder uns Schadenersatzan­
                                                                                sprüche aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bür-
A.1.1    Was ist versichert?
                                                                                gerlichen Gesetzbuches oder des Straßenverkehrsge­
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug einen Anderen geschädigt                           setzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbe-
A.1.1.1	Wir stellen Sie von Schadenersatzansprüchen frei, wenn                 stimmungen des Privatrechts geltend gemacht werden.
         durch den Gebrauch des Fahrzeugs                                       Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren
         a Personen verletzt oder getötet werden,                               z.B. das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.
         b	Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden-       Begründete und unbegründete Schadenersatzansprüche
            kommen,                                                     A.1.1.2	
                                                                                Sind Schadenersatzansprüche begründet, leisten wir
                                                                                Schadenersatz in Geld.


                                                                    8

[Seite 9]
A.1.1.3	Sind Schadenersatzansprüche unbegründet, wehren wir                 Beschädigung des versicherten Fahrzeugs
          diese auf unsere Kosten ab. Dies gilt auch, soweit Scha-           A.1.5.3	Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
          denersatzansprüche der Höhe nach unbegründet sind.                           die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicher-
Regulierungsvollmacht                                                                  ten Fahrzeugs.
A.1.1.4	Wir sind bevollmächtigt, gegen Sie geltend gemachte                 Beschädigung von Anhängern oder abgeschleppten Fahrzeugen
          Schadenersatzansprüche in Ihrem Namen zu erfüllen oder             A.1.5.4	Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung,
          abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden                           die Zerstörung oder das Abhandenkommen
          Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens ab-
          zugeben.                                                                     –	eines mit dem versicherten Fahrzeug verbundenen An-
                                                                                           hängers,
Mitversicherung von Anhängern                                                          –	eines mit dem versicherten Fahrzeug geschleppten
A.1.1.5	Ist mit dem versicherten Kraftfahrzeug ein Anhänger ver-                          oder abgeschleppten Fahrzeugs.
          bunden, erstreckt sich der Versicherungsschutz auch                	Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn mit dem ver-
          hierauf. Dies gilt auch, wenn sich der Anhänger während                      sicherten Kraftfahrzeug ein betriebsunfähiges Fahrzeug
          des Gebrauchs von dem versicherten Kraftfahrzeug löst                        im Rahmen üblicher Hilfeleistung ohne gewerbliche Ab-
          und sich noch in Bewegung befindet.                                          sicht abgeschleppt wird und dabei am abgeschleppten
A.1.2     Wer ist versichert?                                                          Fahrzeug Schäden verursacht werden.
	Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für Sie und                Beschädigung von beförderten Sachen
          für f­olgende Personen (mitversicherte Personen):                  A.1.5.5	Kein Versicherungsschutz besteht bei Schadenersatz­
          a den Halter des Fahrzeugs,                                                  ansprüchen wegen Beschädigung, Zerstörung oder Ab-
          b den Eigentümer des Fahrzeugs,                                              handenkommens von Sachen, die mit dem versicherten
                                                                                       Fahrzeug befördert werden.
          c den Fahrer des Fahrzeugs,
                                                                             	Versicherungsschutz besteht jedoch für Sachen, die be-
          d	Ihren Arbeitgeber oder öffentlichen Dienstherrn, wenn                     förderte Personen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit
              das Fahrzeug mit Ihrer Zustimmung für dienstliche                        sich führen (z.B. Kleidung, Brille, Brieftasche). Kein Ver-
              Zwecke gebraucht wird.                                                   sicherungsschutz besteht für Sachen unberechtigter be-
	Diese Personen können Ansprüche aus dem Versiche-                                    förderter Personen.
          rungsvertrag selbstständig gegen uns erheben.                      Ihr Schadenersatzanspruch gegen eine mitversicherte Person
A.1.3	Bis zu welcher Höhe leisten wir (Versicherungs­                       A.1.5.6	Kein Versicherungsschutz besteht für Sach- oder Vermö-
          summen)?                                                                     gensschäden, die eine mitversicherte Person Ihnen, dem
Höchstzahlung                                                                          Halter oder dem Eigentümer durch den Gebrauch des
A.1.3.1	Unsere Zahlungen für ein Schadenereignis sind jeweils                         Fahrzeugs zufügt.
          beschränkt auf die Höhe der für Personen-, Sach- und               	Versicherungsschutz besteht jedoch für Personenschä-
          Vermögensschäden vereinbarten Versicherungssummen.                           den, wenn Sie z.B. als Beifahrer Ihres Fahrzeugs verletzt
          Mehrere zeitlich zusammenhängende Schäden, die die-                          werden.
          selbe Ursache haben, gelten als ein einziges Schaden-              Nichteinhaltung von Liefer- und Beförderungsfristen
          ereignis. Die Höhe Ihrer Versicherungssummen können
          Sie dem Versicherungsschein entnehmen.                             A.1.5.7	Kein Versicherungsschutz besteht für reine Vermögens-
                                                                                       schäden, die durch die Nichteinhaltung von Liefer- und
	Abweichend hiervon beträgt die Versicherungssumme für                                Beförderungsfristen entstehen.
          die Kfz-Umweltschadenversicherung (A.3) 5 Millionen EUR.
          Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Ver-          Vertragliche Ansprüche
          sicherungsjahres beträgt das Doppelte der vereinbarten             A.1.5.8	Kein Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche,
          Versicherungsleistung.                                                       soweit sie aufgrund Vertrags oder besonderer Zusage über
Übersteigen der Versicherungssummen                                                    den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
A.1.3.2	Übersteigen die Ansprüche die Versicherungssummen,                  Schäden durch Kernenergie
          richten sich unsere Zahlungen nach den Bestimmungen                A.1.5.9	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
          des Versicherungsvertragsgesetzes und der Kfz-Pflicht-                       Kern­energie.
          versicherungsverordnung. In diesem Fall müssen Sie für
          einen nicht oder nicht vollständig befriedigten Schaden-           A.2	Teilkaskoversicherung –
          ersatzanspruch selbst einstehen.                                        für Schäden an Ihrem Fahrzeug
A.1.4	In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                       A.2.1      Was ist versichert?
Versicherungsschutz in Europa und in der EU                                  A.2.1.1 Ihr Fahrzeug
A.1.4.1	Sie haben in der Kfz-Haftpflichtversicherung Versiche-              	Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstö-
          rungsschutz in den geographischen Grenzen Europas so-                         rung, Totalschaden oder Verlust infolge eines Ereignisses
          wie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungs-                         nach A.2.2 (Teilkasko).
          bereich der Europäischen Union gehören. Ihr Versiche-              A.2.1.2	Mitversicherte Teile und nicht versicherbare
          rungsschutz richtet sich nach dem im Besuchsland ge-                          Gegenstände
          setzlich vorgeschriebenen Versicherungsumfang, mindes-
          tens jedoch nach dem Umfang Ihres Versicherungsver-                	Versichert sind auch die unter A.2.1.2.1 als mitversichert
          trags.                                                                        aufgeführten Fahrzeugteile und als mitversichert aufge-
                                                                                        führtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrs-
Internationale Versicherungskarte                                                       rechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile).
A.1.4.2	Haben wir Ihnen die Internationale Versicherungskarte               	Bei Beschädigung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust
          ausgehändigt, gilt: Ihr Versicherungsschutz in der Kfz-Haft-                  von mitversicherten Teilen gelten die nachfolgenden
          pflichtversicherung erstreckt sich auch auf die dort ge-                      Regelungen in A.2 entsprechend, soweit nichts anderes
          nannten nichteuropäischen Länder, soweit Länderbezeich-                       geregelt ist.
          nungen nicht durchgestrichen sind. Hinsichtlich des Ver-
          sicherungsumfangs gilt A.1.4.1 Satz 2.                             Beitragsfrei mitversicherte Teile
A.1.5     Was ist nicht versichert?                                          A.2.1.2.1	Soweit nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeug­teile
                                                                                        und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahr-
Vorsatz                                                                                 zeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert:
A.1.5.1	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie                          a	Fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug
          vorsätzlich und widerrechtlich herbeiführen.                                     angebaute Fahrzeugteile.
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                             b	Fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug an-
A.1.5.2	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem                              gebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahr-
          Gebrauch des Fahrzeugs bei einer Motorsportveranstal-                            tes Fahrzeugzubehör. Voraussetzung ist, dass es aus-
          tung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen, Wett-                      schließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B.
          bewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, wenn                             Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsan-
          –	das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet                             schauung nicht als Luxus angesehen wird oder das
              mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und                                 aufgrund gesetzlicher Bestimmungen mitgeführt wer-
          –	für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-                            den muss. Bei Elektrofahrzeugen ist auch ein eigenes
              haftpflichtversicherung nach Maßgabe des § 5d des                            Ladekabel einschließlich der dazugehörigen Adapter
              Pflichtversicherungsgesetzes besteht.                                        (auch während des Ladevorgangs) mitversichert.
	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4
          und D.1.2.2.
                                                                         9

[Seite 10]
           c	Im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugtei-         Marderbiss
                le, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahr-      A.2.2.7	Versichert sind Schäden durch Marderbiss an Kabeln,
                zeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherun-                Schläuchen und Leitungen. Folgeschäden aller Art (z.B.
                gen und Leuchtmittel).                                               Steuergerät, Motor, Zylinderkopf u.a.) sind nicht versichert.
             d	Eigene Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage),        A.2.3      Wer ist versichert?
                solange sie bestimmungsgemäß gebraucht werden
                oder mit dem abgestellten Fahrzeug so fest verbunden      	Der Schutz der Kaskoversicherung gilt für Sie und, wenn
                sind, dass ein unbefugtes Entfernen ohne Beschädi-                   der Vertrag auch im Interesse einer weiteren Person ab-
                gung nicht möglich ist.                                              geschlossen ist, z.B. des Leasinggebers als Eigentümer
                                                                                     des Fahrzeugs, auch für diese Person.
           e	Folgende außerhalb des Fahrzeugs unter Verschluss
                gehaltene eigene Teile:                                   A.2.4      In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?
		 –	ein zusätzlicher Satz Räder mit Winter- oder Som-                   	Sie haben in Kasko Versicherungsschutz in den geogra-
                    merbereifung,                                                    phischen Grenzen Europas sowie den außereuropäischen
		 –	nach a bis e mitversicherte Fahrzeugteile und Fahr-                            Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen
                    zeugzubehör während einer Reparatur.                             Union gehören.
Nicht versicherbare Gegenstände                                           A.2.5      Was zahlen wir im Schadenfall?
A.2.1.2.2	Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, z.B.       	Nachfolgende Entschädigungsregeln gelten bei Beschä-
           Mobiltelefone und mobile Navigationsgeräte, auch bei Ver-                 digung, Zerstörung, Totalschaden oder Verlust des Fahr-
           bindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reise-                     zeugs. Sie gelten entsprechend auch für mitversicherte
           gepäck, persönliche Gegenstände des Fahrers oder be-                      Teile, soweit nichts anderes geregelt ist.
           förderter Personen.                                            A.2.5.1	Was zahlen wir bei Totalschaden, Zerstörung oder
A.2.2      Welche Ereignisse sind in der Teilkasko versichert?                       Verlust?
	Versicherungsschutz besteht bei Beschädigung, Zerstö-                   Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert
           rung, Totalschaden oder Verlust des Fahrzeugs einschließ-      A.2.5.1.1	Bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
           lich seiner mitversicherten Teile durch die nachfolgenden                 zahlen wir den Wiederbeschaffungswert unter Abzug eines
           Ereignisse:                                                               vorhandenen Restwerts des Fahrzeugs.
Brand und Explosion                                                       Was versteht man unter Totalschaden, Wiederbeschaffungswert
A.2.2.1	Versichert sind Brand und Explosion. Als Brand gilt ein          und Restwert?
           Feuer mit Flammenbildung, das ohne einen bestimmungs-          A.2.5.1.2	Ein Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Kosten
           gemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und                    der Reparatur des Fahrzeugs dessen Wiederbeschaf-
           sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Nicht als                     fungswert übersteigen.
           Brand gelten Schmor- und Sengschäden. Explosion ist            A.2.5.1.3	Wiederbeschaffungswert ist der Preis, den Sie für den
           eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder                          Kauf eines gleichwertigen gebrauchten Fahrzeugs am Tag
           Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung.                   des Schadenereignisses bezahlen müssen.
Entwendung                                                                A.2.5.1.4	Restwert ist der Veräußerungswert des Fahrzeugs im be-
A.2.2.2	Versichert ist die Entwendung in nachfolgenden Fällen:                      schädigten oder zerstörten Zustand.
           a	Versichert sind Diebstahl und Raub sowie die Heraus-        A.2.5.2	Was zahlen wir bei Beschädigung?
                gabe des Fahrzeugs aufgrund räuberischer Erpres-          Reparatur
                sung.
                                                                          A.2.5.2.1	Wird das Fahrzeug beschädigt, zahlen wir die für die Re-
             b	Unterschlagung ist nur versichert, wenn dem Täter das                paratur erforderlichen Kosten.
                Fahrzeug weder zum Gebrauch in seinem eigenen In-
                teresse noch zur Veräußerung noch unter Eigentums-                   a	Wenn das Fahrzeug vollständig und fachgerecht repa-
                vorbehalt überlassen wird.                                               riert wird, gilt:
             c	Unbefugter Gebrauch ist nur versichert, wenn der ­Täter   		Wir zahlen die hierfür erforderlichen Kosten bis zur
                in keiner Weise berechtigt ist, das Fahrzeug zu gebrau-                  ­Höhe des Wiederbeschaffungswerts nach A.2.5.1.3,
                chen. Nicht als unbefugter Gebrauch gilt insbesonde-                      wenn Sie uns dies durch eine Rechnung nachweisen.
                re, wenn der Täter vom Verfügungsberechtigten mit                         Fehlt dieser Nachweis oder übersteigen die erforder-
                der Betreuung des Fahrzeugs beauftragt wird (z.B.                         lichen Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert,
                Werkstatt- oder Hotelmitarbeiter). Außerdem besteht                       zahlen wir entsprechend nach A.2.5.2.1 b.
                kein Versicherungsschutz, wenn der Täter in einem                    b	Wenn das Fahrzeug nicht, nicht vollständig oder nicht
                Näheverhältnis zu dem Verfügungsberechtigten steht,                      fachgerecht repariert wird, gilt:
                z.B. dessen Arbeitnehmer, Familien- oder Haushalts­       		Wir zahlen die erforderlichen Kosten einer vollständi-
                angehöriger ist.                                                         gen Reparatur bis zur Höhe des um den Restwert ver-
Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz-                              minderten Wiederbeschaffungswerts (siehe A.2.5.1.3
schlag, Überschwemmung                                                                    und A.2.5.1.4).
A.2.2.3	Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm,            Abschleppen
           ­Hagel, Blitzschlag, Überspannungsschäden durch Blitz-         A 2.5.2.2	Bei Beschädigung des Fahrzeugs ersetzen wir die Kosten
            schlag oder Überschwemmung auf das Fahrzeug. Als                         für das Abschleppen vom Schadenort bis zur nächstgele-
            Sturm gilt eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes-                  genen für die Reparatur geeigneten Werkstatt. Dabei darf
            tens Windstärke 7. Eingeschlossen sind Schäden, die da-                  einschließlich unserer Leistungen nach A.2.5.2.1 die Ober-
            durch verursacht werden, dass durch diese Naturgewalten                  grenze nach A.2.5.2.1 a oder A.2.5.2.1 b nicht überschrit-
            Gegenstände auf oder gegen das Fahrzeug geworfen                         ten werden.
            ­werden. Ausgeschlossen sind Schäden, die auf ein durch
                                                                          	Wir zahlen nicht, wenn ein Dritter Ihnen gegenüber ver-
             diese Naturgewalten veranlasstes Verhalten des Fahrers
                                                                                     pflichtet ist, diese Kosten zu übernehmen.
             zurückzuführen sind.
                                                                          Verzicht Abzug neu für alt
Zusammenstoß mit Haarwild
                                                                          A.2.5.2.3	Werden bei der Reparatur alte Teile gegen Neuteile aus-
A.2.2.4	Versichert ist der Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen
                                                                                     getauscht oder wird das Fahrzeug ganz oder teilweise neu
             Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nr. 1
                                                                                     lackiert, verzichten wir bei den Kosten der Ersatzteile und
             des Bundesjagdgesetzes (z.B. Reh, Wildschwein).
                                                                                     der Lackierung auf einen Abzug aufgrund des Alters und
Glasbruch                                                                            der Abnutzung (neu für alt).
A.2.2.5	Versichert sind Bruchschäden an der Verglasung des Fahr-         	Dies gilt nicht beim Akku eines Elektrofahrzeugs. Hier er-
             zeugs. Als Verglasung gelten Glas- und Kunststoffscheiben               statten wir in den ersten drei Betriebsjahren den Neupreis.
             (z.B. Front-, Heck-, Dach-, Seiten- und Trennscheiben),                 Ab dem vierten Betriebsjahr nehmen wir für jedes ange-
             Spiegelglas und Abdeckungen von Leuchten. Nicht zur                     fangene Betriebsjahr einen Abzug neu für alt in Höhe von
             Verglasung gehören Glas- und Kunststoffteile von Mess-,                 10 Prozent vor.
             Assistenz-, Kamera- und Informationssystemen, Solar­
                                                                          A.2.5.3	Sachverständigenkosten
             modulen, Displays, Monitoren sowie Leuchtmittel. Nicht
             versichert sind Folgeschäden.                                	Die Kosten eines Sachverständigen erstatten wir nur, wenn
                                                                                     wir dessen Beauftragung veranlasst oder ihr zugestimmt
Kurzschlussschäden an der Verkabelung
                                                                                     haben.
A.2.2.6	Versichert sind Schäden an der Verkabelung des Fahr-
             zeugs durch Kurzschluss. Folgeschäden sind nicht ver-
             sichert.

                                                                      10

[Seite 11]
A.2.5.4	Mehrwertsteuer                                                     A.2.6.4	Die Kosten des Sachverständigenverfahrens sind im Ver-
	Mehrwertsteuer erstatten wir nur, wenn und soweit diese                            hältnis des Obsiegens zum Unterliegen von uns bzw. von
           für Sie bei der von Ihnen gewählten Schadenbeseitigung                    Ihnen zu tragen.
           tatsächlich angefallen ist. Die Mehrwertsteuer erstatten         	       Hinweis: Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den
           wir nicht, soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.                    Rechtsweg zu beschreiten.
A.2.5.5 Zusätzliche Regelungen bei Entwendung                               A.2.7	Fälligkeit unserer Zahlung
Wiederauffinden des Fahrzeugs                                               A.2.7.1	Sobald wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Ent-
A.2.5.5.1	Wird das entwendete Fahrzeug innerhalb eines Monats                       schädigung festgestellt haben, zahlen wir diese spätes-
           nach Eingang der in Textform abgegebenen Schadenan-                       tens innerhalb von zwei Wochen.
           zeige wieder aufgefunden, sind Sie zur Rücknahme des             A.2.7.2	Sie können einen angemessenen Vorschuss auf die Ent-
           Fahrzeugs verpflichtet. Voraussetzung ist, dass Sie das                   schädigung verlangen, wenn
           Fahrzeug innerhalb dieses Zeitraums mit objektiv zumut-                   –	wir unsere Zahlungspflicht festgestellt haben und
           baren Anstrengungen wieder in Besitz nehmen können.                       –	sich die Höhe der Entschädigung nicht innerhalb eines
A.2.5.5.2	Wir zahlen die Kosten für die Rückholung des Fahrzeugs,                       Monats nach Schadenanzeige feststellen lässt.
           wenn es in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie)       A.2.7.3	Ist das Fahrzeug entwendet worden, ist zunächst abzu-
           aufgefunden wird. Ersetzt werden die Kosten in Höhe einer                 warten, ob es wieder aufgefunden wird. Deshalb zahlen
           Bahnfahrkarte 2. Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer               wir die Entschädigung frühestens nach Ablauf eines Mo-
           Höchstentfernung von 1.500 km (Bahnkilometer). Maß-                       nats nach Eingang der in Textform abgegebenen Schaden­
           geblich ist jeweils die Entfernung vom regelmäßigen                       anzeige.
           Standort des Fahrzeugs zum Fundort.
                                                                            A.2.8	Können wir unsere Leistung vom Fahrer zurück­
Eigentumsübergang nach Entwendung                                                    fordern, wenn Sie nicht selbst gefahren sind?
A.2.5.5.3	Müssen Sie das Fahrzeug nicht zurücknehmen, weil die             	Fährt eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug
           Monatsfrist bereits abgelaufen ist, werden wir dessen                     und kommt es zu einem Schadenereignis, fordern wir
           Eigentümer. Wir werden jedoch nicht Eigentümer, wenn                      von dieser Person unsere Leistungen bei schuldloser oder
           – Sie Eigentümer des Fahrzeugs bleiben wollen oder                        einfach fahrlässiger Herbeiführung des Schadens nicht
            –	ein Anderer der Eigentümer des Fahrzeugs ist (z.B.                    zurück.
                der Leasinggeber) und dieser das Eigentum nicht auf         	Jedoch sind wir bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
                uns übertragen möchte.                                               Schadens berechtigt, unsere Leistung soweit zurückzu-
	Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen, nachdem wir                            fordern, wie dies der Schwere des Verschuldens ent-
           Sie über das Wiederauffinden informiert haben. Kosten                     spricht. Lebt der Fahrer bei Eintritt des Schadens mit I­ hnen
           für die Rückholung zahlen wir nicht.                                      in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir unsere Ersatz­
	Werden wir nicht Eigentümer, rechnen wir den erzielbaren                           leistung selbst bei grob fahrlässiger Herbeiführung des
           Veräußerungserlös des wiederaufgefundenen Fahrzeugs                       Schadens nicht zurück.
           auf unsere Entschädigung an. Wenn wir Sie bereits ent-           	Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Schadens sind wir
           schädigt haben, müssen Sie uns den erzielbaren Verkaufs-                  berechtigt, unsere Leistungen in voller Höhe zurückzu­
           erlös zurückzahlen.                                                       fordern.
A.2.5.6	Bis zu welcher Höhe leisten wir (Höchst­                           	Die Absätze 1 bis 3 gelten entsprechend, wenn eine in der
           entschädigung)?                                                           Kfz-Haftpflichtversicherung gemäß A.1.2 mitversicherte
	          Unsere Höchstentschädigung ist beschränkt auf den                        Person sowie der Mieter oder der Entleiher einen Schaden
           ­Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs nach A.2.5.1.3.                     herbeiführt.
A.2.5.7	Was wir nicht ersetzen, Rest- und Altteile                         A.2.9	Was ist nicht versichert?
Was wir nicht ersetzen                                                      Grobe Fahrlässigkeit
A.2.5.7.1	Wir zahlen nicht für Veränderungen, Verbesserungen, Al-          A.2.9.1	Wir sind bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens
            terungs- und Verschleißschäden. Ebenfalls nicht ersetzt                  berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
            werden Folgeschäden wie Verlust von Treibstoff und Be-                   Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
            triebsmitteln (z.B. Öl, Kühlflüssigkeit), Wertminderung, Zu-    Vorsatz
            lassungskosten, Standgeldkosten, Überführungskosten,            A.2.9.2	Es besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die Sie
            Verwaltungskosten, Nutzungsausfall, Kosten eines Miet-                   vorsätzlich herbeiführen.
            fahrzeugs, einer Vignette oder Plakette.
                                                                            Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten
Rest- und Altteile
                                                                            A.2.9.3	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden aus dem
A.2.5.7.2	Rest- und Altteile sowie das unreparierte Fahrzeug ver-                   Gebrauch des Fahrzeugs bei einer behördlich genehmig-
            bleiben bei Ihnen und werden zum Veräußerungswert auf                    ten Motorsportveranstaltung oder Motorsportaktivität, bei
            die Entschädigung angerechnet.                                           der es auf die Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit an-
A.2.5.8	Selbstbeteiligung                                                           kommt, einschließlich Rennen, Wettbewerben, Trainings,
	Ist eine Selbstbeteiligung vereinbart, wird diese bei jedem                        Tests und Demonstrationen.
            Schadenereignis von der Entschädigung abgezogen.                	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4.
            Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, ob              Reifenschäden
            und in welcher Höhe Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart
            haben.                                                          A.2.9.4	Kein Versicherungsschutz besteht für beschädigte oder
                                                                                     zerstörte Reifen. Versicherungsschutz für Reifenschäden
A.2.6	Sachverständigenverfahren bei Meinungs­                                       besteht jedoch, wenn durch dasselbe Ereignis gleichzeitig
            verschiedenheit über die Schadenhöhe                                     andere unter den Schutz der Kaskoversicherung fallende
A.2.6.1	Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schadenhöhe ein-                          Schäden am Fahrzeug verursacht wurden.
            schließlich der Feststellung des Wiederbeschaffungswerts        Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen, Maßnahmen der
            oder über den Umfang der erforderlichen Reparaturarbei-         Staatsgewalt
            ten kann vor Klageerhebung ein Sachverständigenaus-
            schuss entscheiden.                                             A.2.9.5	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch
                                                                                     Erdbeben, Kriegsereignisse, innere Unruhen oder Maß-
A.2.6.2	Für den Ausschuss benennen Sie und wir je einen Kraft-                      nahmen der Staatsgewalt unmittelbar oder mittelbar ver-
            fahrzeugsachverständigen. Wenn Sie oder wir innerhalb                    ursacht werden.
            von zwei Wochen nach Aufforderung keinen Sachverstän-
            digen benennen, wird dieser von dem jeweils Anderen             Schäden durch Kernenergie
            bestimmt.                                                       A.2.9.6	Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
A.2.6.3	Soweit sich der Ausschuss nicht einigt, entscheidet ein                     Kern­­energie.
            weiterer Kraftfahrzeugsachverständiger als Obmann. Er
            soll vor Beginn des Verfahrens von dem Ausschuss ge-
            wählt werden. Einigt sich der Ausschuss nicht über die
            Person des Obmanns, wird er über das zuständige Amts-
            gericht benannt. Die Entscheidung des Obmanns muss
            zwischen den jeweils von den beiden Sachverständigen
            geschätzten Beträgen liegen.


                                                                       11

[Seite 12]
A.3	
    Kfz-Umweltschadenversicherung –                                   Vertragliche Ansprüche
     für öffentlich-rechtliche Ansprüche nach dem                      A.3.5.5	Nicht versichert sind Ansprüche, die aufgrund vertraglicher
     Umweltschadensgesetz                                                        Vereinbarung oder Zusage über Ihre gesetzliche Verpflich-
                                                                                 tung hinausgehen.
A.3.1	Was ist versichert?
                                                                       A.3.6	Sonstige Regelungen
Sie haben mit Ihrem Fahrzeug die Umwelt geschädigt
                                                                       	Es gelten die Regelungen B, C.1, D.1.1, D.1.2, D.2.1 und
A.3.1.1	Wir stellen Sie von öffentlich-rechtlichen Ansprüchen zur               D.2.2 entsprechend.
          Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltscha-
          densgesetz (USchadG) frei. Voraussetzung ist, dass diese     B	Beginn des Vertrags und Versicherungs-
          durch einen Unfall, eine Panne oder eine plötzliche und
          unfallartige Störung des bestimmungsgemäßen Gebrauchs           schutzes
          des Fahrzeugs (Betriebsstörung) verursacht worden sind.      	Der Versicherungsvertrag kommt dadurch zustande, dass
	Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Ansprüche,                    wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies
          die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes              durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen.
          bereits aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des    	Der Versicherungsschutz beginnt erst, wenn Sie den in
          Privatrechts gegen Sie geltend gemacht werden können.          Ihrem Versicherungsschein genannten fälligen Beitrag ge-
	Hinweis: Diese Ansprüche sind im Allgemeinen über die                  zahlt haben, jedoch nicht vor dem vereinbarten Zeitpunkt.
          Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt.                         	Hinweis: Sie müssen das Versicherungskennzeichen bzw.
Begründete und unbegründete Ansprüche                                    die Versicherungsplakette ordnungsgemäß am Fahrzeug
                                                                         angebracht haben.
A.3.1.2	Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz be-
          gründet, leisten wir Ersatz in Geld.                         	Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
                                                                         zeitig, richten sich die Folgen nach C.1.2 und C.1.3.
A.3.1.3	Sind die Ansprüche nach dem Umweltschadensgesetz un-
          begründet, wehren wir diese auf unsere Kosten ab. Dies
          gilt auch, soweit die Ansprüche der Höhe nach unbegrün-
                                                                       C         Beitragszahlung
          det sind.                                                    C.1       ahlung des ersten oder einmaligen B
                                                                                Z                                                  ­ eitrags
Regulierungsvollmacht                                                  Rechtzeitige Zahlung
A.3.1.4	Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Abwicklung des Scha-    C.1.1	Der im Versicherungsschein genannte erste oder einma-
          dens zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Rahmen                    lige Beitrag wird sofort nach Zugang des Versicherungs-
          pflichtgemäßen Ermessens abzugeben. Dies schließt Er-                  scheins, frühestens aber zum Versicherungsbeginn fällig.
          klärungen zur Abwehr unberechtigter Inanspruchnahme                    Sie haben diesen Beitrag dann unverzüglich zu zahlen.
          durch die Behörde oder einen sonstigen Dritten ein.
                                                                       Nicht rechtzeitige Zahlung
	Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Verwal-
          tungsverfahren oder Rechtsstreit gegen Sie, so sind wir      C.1.2	Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-
          zur Verfahrens- und Prozessführung bevollmächtigt. Wir                 zeitig, haben Sie von Anfang an keinen Versicherungs-
          führen das Verwaltungsverfahren oder den Rechtsstreit                  schutz, es sei denn, Sie haben die Nichtzahlung oder ver-
          in Ihrem Namen auf unsere Kosten.                                      spätete Zahlung nicht zu vertreten. Haben Sie die nicht
                                                                                 rechtzeitige Zahlung jedoch zu vertreten, beginnt der Ver-
A.3.2	Wer ist versichert?                                                       sicherungsschutz erst ab der Zahlung des Beitrags.
          A.1.2 gilt entsprechend.                                     C.1.3	Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange
A.3.3	Versicherungssumme, Höchstzahlung                                         der Beitrag nicht gezahlt ist. Der Rücktritt ist ausgeschlos-
	Die Höhe der für Umweltschäden vereinbarten Versiche-                          sen, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
          rungssumme beträgt 5 Millionen EUR. Die Gesamtleistung                 haben. Nach dem Rücktritt können wir von Ihnen eine
          für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres be-              ­Geschäftsgebühr verlangen. Diese beträgt 15 Prozent
          trägt das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme.                 des Jahresbeitrags für jeden angefangenen Monat ab
                                                                                  dem beantragten Beginn des Versicherungsschutzes bis
A.3.4	In welchen Ländern besteht Versicherungsschutz?                            zu unserem Rücktritt, jedoch höchstens 40 Prozent des
Geltungsbereich                                                                   ­Jahresbeitrags.
	Abweichend von A.1.4 besteht Versicherungsschutz außer­
          halb des Anwendungsbereichs des USchadG auch in den          C.2       Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschrift-
          Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), so-                   mandat
          weit die EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) gilt       	Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto
          oder sinngemäße Anwendung findet. Versicherungsschutz          vereinbart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
          nach den jeweiligen nationalen Gesetzen besteht nur, so-
                                                                         –	der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden
          weit diese Ansprüche den Umfang der EU-Richtlinie nicht
                                                                            kann und
          überschreiten.
                                                                         –	Sie der Einziehung nicht widersprechen.
A.3.5     Was ist nicht versichert?
                                                                       	Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
Vorsatz, Schäden durch Kernenergie                                       den nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die
A.3.5.1	Die Regelungen A.1.5.1 (Vorsatz) und A.1.5.9 (Kern­energie)     Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer
          gelten entsprechend.                                           Aufforderung in Textform unverzüglich zahlen.
Unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Umwelt-
schäden                                                                D	
                                                                         Ihre Pflichten bei Gebrauch des Fahr-
A.3.5.2	Nicht versichert sind Schäden, die durch betriebsbedingt        zeugs und Folgen einer Pflichtverletzung
          unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Ein-
          wirkungen auf die Umwelt entstehen.
                                                                       D.1       Welche Pflichten haben Sie bei Gebrauch des
                                                                                 Fahrzeugs?
Ausbringungsschäden
                                                                       D.1.1    Bei allen Versicherungsarten
A.3.5.3	Nicht versichert sind Schäden, die durch Lieferung, Ver-
          wendung oder Freisetzung von Klärschlamm, Jauche, Gülle,     Nutzung nur zum vereinbarten Verwendungszweck
          festem Stalldung, Pflanzenschutz-, Dünge- oder Schäd-        D.1.1.1	Das Fahrzeug darf nur zu dem im Versicherungsvertrag
          lingsbekämpfungsmitteln resultieren, es sei denn, dass                angegebenen Zweck verwendet werden (siehe Anhang
          diese Stoffe durch plötzliche und unfall­artige Ereignisse            Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen oder Versiche-
          bestimmungswidrig und unbeabsichtigt in die Umwelt ge-                rungsplakette).
          langen, diese Stoffe durch Niederschläge plötzlich abge-     Nutzung nur durch den berechtigten Fahrer
          schwemmt werden oder in andere Grundstücke abdriften.
                                                                       D.1.1.2	Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer ge-
Bewusste Verstöße gegen Regelungen, die dem Umweltschutz                        braucht werden. Berechtigter Fahrer ist, wer das Fahrzeug
dienen                                                                          mit Wissen und Willen des Verfügungsberechtigten ge-
A.3.5.4	Nicht versichert sind Schäden, die durch bewusste Ver-                 braucht. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigen-
          stöße gegen dem Umweltschutz dienende Gesetze, Ver-                   tümer des Fahrzeugs es nicht wissentlich ermöglichen,
          ordnungen, behördliche Anordnungen oder Verfügungen                   dass das Fahrzeug von einem unberechtigten Fahrer ge-
          entstehen.                                                            braucht wird.


                                                                   12

[Seite 13]
Fahren nur mit Fahrerlaubnis                                             D.2.4	Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine
D.1.1.3	Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öffent-                 vorsätzlich begangene Straftat erlangt (z.B. durch Dieb-
         lichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderlichen Fahr-             stahl), sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leis-
         erlaubnis be­nutzen. Außerdem dürfen Sie, der Halter oder              tung frei.
         der Eigentümer das ­Fahrzeug nicht von einem Fahrer be-
         nutzen lassen, der nicht die erforderliche Fahrerlaubnis        E	Ihre Pflichten im Schadenfall und Folgen
         hat.                                                               einer Pflichtverletzung
Nicht genehmigte Rennen
                                                                         E.1       elche Pflichten haben Sie im Schadenfall?
                                                                                  W
D.1.1.4	Das Fahrzeug darf nicht zu behördlich nicht genehmigten
         Fahrveranstaltungen verwendet werden, bei denen es auf          E.1.1	Bei allen Versicherungsarten
         Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit ankommt (Ren-             Anzeigepflicht
         nen). Dies gilt auch für die dazugehörigen Übungsfahrten.       E.1.1.1	Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadenereignis, das zu
	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.2.2                          einer Leistung durch uns führen kann, innerhalb einer
         und die Ausschlüsse nach A.1.5.2 und A.2.9.3.                            ­Woche anzuzeigen.
Sicherung des Fahrzeugs                                                  E.1.1.2	Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine an-
D.1.1.5	Sie haben das versicherte Fahrzeug in verkehrsüblicher                    dere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadenereig-
         Weise durch ein Schloss zu sichern, wenn es nicht zur                     nis, sind Sie verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen.
         Fortbewegung eingesetzt wird.                                             Dies gilt auch, wenn Sie uns das Schadenereignis bereits
                                                                                   gemeldet haben.
D.1.2	Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
                                                                         Aufklärungspflicht
Alkohol und andere berauschende Mittel
                                                                         E.1.1.3	Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versiche-
D.1.2.1	Das Fahrzeug darf nicht gefahren werden, wenn der                         rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht er-
         ­Fahrer durch alkoholische Getränke oder andere berau-                    forderlich ist. Sie müssen dabei insbesondere folgende
          schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher                Pflichten beachten:
          zu führen.
                                                                                   –	Sie dürfen den Unfallort nicht verlassen, ohne die ge-
	Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer des                              setzlich erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen
          Fahrzeugs dieses nicht von einem Fahrer fahren lassen,                       oder die dabei erforderliche Wartezeit zu beachten. Ist
          der durch alkoholische Getränke oder andere berau­                           die erforderliche Wartezeit abgelaufen oder haben Sie
          schende Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher                    sich berechtigt oder entschuldigt vom Unfallort entfernt,
          zu führen.                                                                   müssen Sie die Feststellungen unverzüglich nachträg-
	Hinweis: Auch in der Kaskoversicherung besteht für s­ olche                          lich ermöglichen (Unfallflucht nach § 142 Strafgesetz-
          Fahrten nach A.2.9.1 kein oder eingeschränkter Versiche-                     buch).
          rungsschutz.                                                             –	Sie müssen unsere Fragen zu den Umständen des
Motorsportveranstaltungen oder -aktivitäten                                            Schadenereignisses, zum Umfang des Schadens und
                                                                                       zu unserer Leistungspflicht wahrheitsgemäß und voll-
D.1.2.2	Das Fahrzeug darf nur dann bei einer Motorsportveran-                         ständig beantworten. Wir können verlangen, dass Sie
          staltung oder Motorsportaktivität, einschließlich Rennen,                    uns in Textform antworten.
          Wettbewerben, Trainings, Tests und Demonstrationen, ge-                  –	Sie müssen uns angeforderte Nachweise vorlegen, so-
          braucht werden, wenn                                                         weit es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
          –	das Fahrzeug in einem hierfür abgegrenzten Gebiet                         diese zu beschaffen.
             mit Zugangsbeschränkungen gebraucht wird und                          –	Sie müssen unsere für die Aufklärung des Schadens
         –	für diesen Gebrauch des Fahrzeugs eine Motorsport-                         erforderlichen Weisungen befolgen, soweit dies für Sie
             haftpflichtversicherung nach Maßgabe § 5d des Pflicht-                    zumutbar ist.
             versicherungsgesetzes besteht.                                       –	Sie müssen uns Untersuchungen zu den Umständen
	Außerdem dürfen Sie, der Halter oder der Eigentümer das                              des Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
          Fahrzeug nur unter den genannten Voraussetzungen für                         pflicht ermöglichen, soweit es Ihnen zumutbar ist.
          diese Fahrten gebrauchen lassen.                               Schadenminderungspflicht
	Hinweis: Beachten Sie auch Ihre Pflichten nach D.1.1.4                 E.1.1.4	Sie sind verpflichtet, bei Eintritt des Schadenereignisses
          und die Ausschlüsse nach A.1.5.2 und A.2.9.3.                           nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
                                                                                  Schadens zu sorgen.
D.2	    Welche Folgen hat eine Verletzung dieser
                                                                         	Sie haben hierbei unsere Weisungen, soweit für Sie zu-
          Pflichten?                                                               mutbar, zu befolgen.
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                  E.1.2	Zusätzlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung
D.2.1	Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in D.1 geregelten Bei außergerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
          Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz. Verlet-
          zen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir berechtigt, E.1.2.1	Werden gegen Sie Ansprüche geltend gemacht, sind Sie
          unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens                  verpflichtet, uns dies innerhalb einer Woche nach der Er-
          entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Weisen Sie nach,                    hebung des Anspruchs mitzuteilen.
          dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben, Anzeige von Kleinschäden
          bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                       E.1.2.2	Wenn Sie einen Sachschaden, der voraussichtlich nicht
	Bei einer Verletzung der Pflicht in der Kfz-Haftpflichtver-                      mehr als 500 EUR beträgt, selbst regulieren oder regu­
          sicherung aus D.1.2.1 Satz 2 sind wir Ihnen, dem Halter                  lieren wollen, müssen Sie uns den Schadenfall erst an-
          oder Eigentümer gegenüber nicht von unserer Leistungs-                   zeigen, wenn Ihnen die Selbstregulierung nicht gelingt.
          pflicht befreit, soweit Sie, der Halter oder Eigentümer als Bei gerichtlich geltend gemachten Ansprüchen
          beförderte Person, die das Fahrzeug nicht geführt hat,
          einen Personenschaden erlitten haben. In Betracht kom- E.1.2.3	Wird ein Anspruch gegen Sie gerichtlich geltend gemacht
          mende Schadenersatzansprüche können jedoch gekürzt                       (z.B. Klage, Mahnbescheid), haben Sie uns dies unver-
          werden oder entfallen, wenn und soweit Ihnen ein eigenes                 züglich anzuzeigen.
          Verschulden an dem erlittenen Personenschaden zur Last         E.1.2.4	 Sie müssen uns die Führung des Rechtsstreits überlas-
          fällt.                                                                   sen. Wir sind berechtigt, auch in Ihrem Namen einen
D.2.2	Abweichend von D.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,                    Rechtsanwalt zu beauftragen. Diesem müssen Sie Voll-
          soweit die Pflichtverletzung weder für den Eintritt des Ver-             macht sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und an-
          sicherungsfalls noch für den Umfang unserer Leistungs-                   geforderte Unterlagen zur Verfügung ­stellen.
          pflicht ursächlich ist. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht  Bei drohendem      Fristablauf
          arglistig verletzen.                                           E.1.2.5	Wenn Ihnen bis spätestens zwei Tage vor Fristablauf ­keine
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­                         Weisung von uns vorliegt, müssen Sie gegen einen Mahn-
versicherung                                                                       bescheid oder einen Bescheid einer Behörde fristgerecht
D.2.3	In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus D.2.1                   den erforderlichen Rechtsbehelf (z.B. Widerspruch) ein-
          ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen                  legen.
          und den mitversicherten Personen gegenüber auf den             E.1.3	   Zusätzlich in der Teilkaskoversicherung
          ­Betrag von höchstens je 5.000 EUR ­beschränkt.                Anzeige des Versicherungsfalls bei Entwendung des Fahrzeugs
	Dies gilt entsprechend, wenn wir wegen einer von Ihnen E.1.3.1	Bei Entwendung des Fahrzeugs oder mitversicherter ­Teile
           vorgenommenen Gefahrerhöhung (§§ 23, 26 Versiche-                       sind Sie abweichend von E.1.1.1 verpflichtet, uns dies un-
           rungsvertragsgesetz) vollständig oder teilweise von der                 verzüglich in Textform anzuzeigen.
           Leistungspflicht befreit sind.                              13

[Seite 14]
Einholen unserer Weisung                                                    Vollständige Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflichtversicherung
E.1.3.2	Vor Beginn der Verwertung oder der Reparatur des Fahr-             E.2.5	Verletzen Sie Ihre Pflichten in der Absicht, sich oder einem
         zeugs bzw. mitversicherter Teile müssen Sie unsere Wei-                       anderen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
         sungen einholen, soweit die Umstände dies gestatten. Sie                      schaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich
         müssen unsere Weisungen befolgen, soweit Ihnen dies                           des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
         zumutbar ist.                                                      Besonderheiten in der Kfz-Haftpflichtversicherung bei Rechts-
Anzeige bei der Polizei                                                     streitigkeiten
E.1.3.3	Übersteigt ein Entwendungs-, Brand- oder Wildschaden               E.2.6      Verletzen Sie vorsätzlich Ihre Anzeigepflicht nach
         den Betrag von 500 EUR, sind Sie verpflichtet, das Scha-                      –	E.1.2.1 (Anzeige außergerichtlich geltend gemachter
         denereignis der Polizei unverzüglich anzuzeigen.                                 Ansprüche),
E.1.4	Zusätzlich in der Kfz-Umweltschadenversicherung                                 –	E.1.2.3 (Anzeige gerichtlich geltend gemachter An­
Besondere Anzeigepflicht                                                                  sprüche) oder
                                                                                       – E.1.2.4 (Prozessführung durch uns)
E.1.4.1	Sie müssen uns jedes Schadenereignis, das zu einer Leis-
         tung nach dem USchadG führen könnte – soweit zumut-                	und führt dies zu einer rechtskräftigen Entscheidung, die
         bar – sofort anzeigen. Dies gilt auch, wenn noch keine                        über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschul-
         Sanierungs- oder Kostentragungsansprüche erhoben wor-                         deten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:
         den sind.                                                                     –	Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des
E.1.4.2	Ferner sind Sie verpflichtet, uns jeweils unverzüglich und                       von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von
         umfassend zu informieren über:                                                   unserer Leistungspflicht frei.
                                                                                       –	Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt,
         –	die Ihnen gemäß § 4 USchadG obliegende Information                            unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in
             an die zuständige Behörde,                                                   einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechen-
         –	behördliches Tätigwerden wegen der Vermeidung oder                            den Verhältnis zu kürzen.
             Sanierung eines Umweltschadens Ihnen gegenüber,
         –	die Erhebung von Ansprüchen auf Ersatz der einem                Kfz-Umweltschadenversicherung
             Dritten entstandenen Aufwendungen zur Vermeidung,              E.2.7	Es gelten die Regelungen E.2.1, E.2.2 und E.2.6 ent­
             Begrenzung oder Sanierung eines Umweltschadens,                           sprechend.
         – den Erlass eines Mahnbescheids,
         – eine gerichtliche Streitverkündung,                              F	Rechte und Pflichten der ­mitversicherten
         –	die Einleitung eines staatsanwaltlichen, behördlichen              Personen
             oder gerichtlichen Verfahrens.
                                                                            Pflichten mitversicherter Personen
E.1.4.3	Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Min-
         derung des Schadens sorgen. Unsere Weisungen sind zu               F.1	Für mitversicherte Personen finden die Regelungen zu
         befolgen, soweit es für Sie zumutbar ist. Sie haben uns                      Ihren Pflichten sinngemäße Anwendung.
         ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu                 Ausübung der Rechte
         erstatten und uns bei der Schadenermittlung und -regu-              F.2	Die Ausübung der Rechte der versicherten Personen aus
         lierung zu unterstützen. Alle Umstände, die für die Be-                      dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versiche-
         arbeitung des Schadens wichtig sind, müssen Sie uns                          rungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Eine
         mitteilen. Außerdem müssen Sie uns alle dafür angefor-                       andere Regelung ist das Geltendmachen von Ansprüchen
         derten Schriftstücke übersenden.                                             in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.2.
E.1.4.4	Maßnahmen und Pflichten im Zusammenhang mit Um-                    Auswirkungen einer Pflichtverletzung auf mitversicherte
         weltschäden sind unverzüglich mit uns abzustimmen.                 ­Personen
E.1.4.5	Gegen einen Mahnbescheid oder einen Verwaltungsakt                  F.3	Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leis-
         im Zusammenhang mit Umweltschäden müssen Sie frist-                          tung frei, so gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten
         gemäß Widerspruch oder die sonst erforderlichen Rechts-                      Personen.
         behelfe einlegen. Einer Weisung durch uns bedarf es nicht.
                                                                             	       Eine Ausnahme hiervon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
E.1.4.6	Im Widerspruchsverfahren oder einem gerichtlichen Ver-
         fahren wegen eines Umweltschadens haben Sie uns die                 	Gegenüber mitversicherten Personen können wir uns auf
         Führung des Verfahrens zu überlassen. Im Falle des ge-                       die Leistungsfreiheit nur berufen, wenn
         richtlichen Verfahrens beauftragen wir einen Rechtsanwalt                    –	die der Leistungsfreiheit zugrunde liegenden ­Umstände
         in Ihrem Namen. Sie müssen dem Rechtsanwalt Vollmacht                            in der Person des Mitversicherten vorliegen oder
         sowie alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die ange-                   –	diese Umstände der mitversicherten Person bekannt
         forderten Unterlagen zur Verfügung stellen.                                      oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht bekannt waren.

E.2        Welche Folgen hat eine Verletzung dieser                        G	Laufzeit und Kündigung des Vertrags,
           Pflichten?                                                          Veräußerung des Fahrzeugs, Wagnis­
Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung                                        wegfall
E.2.1	Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer in E.1.1 bis E.1.4 ge-
         regelten Pflichten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.          G.1       Laufzeit und Ende des Versicherungsvertrags
         Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, sind wir be-         	Die Laufzeit Ihres Vertrags ergibt sich aus Ihrem Versi-
         rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Ver-            cherungsschein. Das Verkehrsjahr beginnt am 01. März
         schuldens entsprechenden Verhältnis zu ­kürzen. Weisen               und endet mit Ablauf des Februar des Folgejahres. Der
         Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt        Vertrag endet mit Ende des Verkehrsjahres, ohne dass es
         haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                      einer Kündigung bedarf.
E.2.2	Abweichend von E.2.1 sind wir zur Leistung verpflichtet,             	Im Einzelfall können besondere Kündigungsrechte be-
         soweit Sie nachweisen, dass die Pflichtverletzung weder              stehen.
         für die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die
         Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht              G.2	Wann und aus welchem Anlass können Sie
         ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Pflicht ­arglistig         den Versicherungsvertrag kündigen?
         verletzen.
                                                                            Kündigung nach einem Schadenereignis
Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Kfz-Haftpflicht­
                                                                            G.2.1	Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können Sie
versicherung
                                                                                    den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss uns innerhalb
E.2.3	In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus E.2.1                    eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen über
         ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen                    die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zugehen,
         und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Be-                     nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung unsere
         trag von höchstens je 2.500 EUR beschränkt.                                Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt
E.2.4	Die Leistungsfreiheit erweitert sich auf einen Betrag von                    ­haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haft-
         höchstens je 5.000 EUR, wenn Sie die Aufklärungs- oder                      pflichtversicherung die Weisung erteilen, es über den
         Schadenminderungspflicht nach E.1.1.3 und E.1.1.4                           ­Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu
         – vorsätzlich und                                                            lassen. Außerdem können Sie in der Kfz-Haftpflichtver­
         – in besonders schwerwiegender Weise                                         sicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit
                                                                                      der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er-
	verletzt haben. Dies ist z.B. bei unerlaubtem Entfernen                             gangenen Urteils kündigen.
         vom Unfall­ort trotz eines Personen- oder schweren Sach-
         schadens der Fall.
                                                                        14

[Seite 15]
G.2.2	Sie können bestimmen, ob die Kündigung sofort oder zu           Anzeige der Veräußerung
        einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf         G.7.3	Sie und der Erwerber sind verpflichtet, uns die Veräuße-
        des Vertrags, wirksam werden soll.                                      rung des Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt
Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des                          die Mitteilung, droht unter den Voraussetzungen des § 97
Fahrzeugs                                                                       Versicherungsvertragsgesetz der Verlust des Versiche-
G.2.3	Veräußern Sie das Fahrzeug oder wird es zwangsver­                       rungsschutzes.
        steigert, geht der Vertrag nach G.7 auf den Erwerber über.     Kündigung des Vertrags
        Der Erwerber ist berechtigt, den Vertrag innerhalb eines       G.7.4	Im Falle der Veräußerung können der Erwerber oder wir
        Monats nach dem Erwerb zu kündigen. Bei fehlender                       den Vertrag kündigen. Dann können wir den Beitrag nur
        Kenntnis vom Bestehen der Versicherung beginnt die Kün-                 von Ihnen verlangen.
        digungsfrist des Erwerbers erst ab Kenntnis.
	Der Erwerber kann bestimmen, ob der Vertrag mit sofor-               G.8	
                                                                           Wagniswegfall (z.B. durch Fahrzeug­
        tiger Wirkung oder spätestens zum Ablauf des Vertrags               verschrottung)
        endet.                                                         	Fällt das versicherte Fahrzeug endgültig weg, steht uns
                                                                         der Beitrag nur bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir vom
G.3	
    Wann und aus welchem Anlass können wir
                                                                         Wagniswegfall Kenntnis erlangen.
     den Versicherungsvertrag kündigen?
Kündigung nach einem Schadenereignis                                   G.9	
                                                                           Rückgabe des Versicherungskennzeichens
G.3.1	Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir                oder Entwertung der Versicherungsplakette
        den Vertrag kündigen. Die Kündigung muss Ihnen inner-          	Wird der Vertrag widerrufen oder vor Ablauf des Verkehrs-
        halb eines Monats nach Beendigung der Verhandlungen              jahres beendet, müssen Sie uns den Versicherungsschein
        über die Entschädigung oder innerhalb eines Monats zu-           und das Versicherungskennzeichen unverzüglich zurück-
        gehen, nachdem wir in der Kfz-Haftpflichtversicherung            geben. Eine Versicherungsplakette müssen Sie entwerten
        unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht ab­            und uns dies auf Verlangen nachweisen.
        gelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der
        Kfz-Haftpflichtversicherung die Weisung erteilen, es über      H	
                                                                         Außerbetriebsetzung
        den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen
        zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz-Haftpflichtver-      	Bei Außerbetriebsetzung verbleibt das Kennzeichen am
        sicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit           Fahrzeug. Eine Rückerstattung des Beitrags erfolgt nicht.
        der Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten er-
        gangenen Urteils kündigen. Unsere Kündigung wird einen         I         entfällt
        Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Kündigung bei Verletzung Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr-        J         entfällt
zeugs
G.3.2	Haben Sie eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch des Fahr-             Beitragsänderung aufgrund eines bei
                                                                       K	
        zeugs nach D verletzt, können wir innerhalb eines Monats,         Ihnen eingetretenen Umstands
        nachdem wir von der Pflichtverletzung Kenntnis erlangt
        haben, den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Dies       K.1       Änderung von Merkmalen zur Beitrags­
        gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Pflicht ­weder             berechnung
        vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben.               Welche Änderungen werden berücksichtigt?
G.4	
    Kündigung einzelner Versicherungsarten                             K.1.1	Ändert sich während der Laufzeit des Vertrags ein im Ver-
                                                                               sicherungsschein aufgeführtes Merkmal zur Beitragsbe-
G.4.1	Die Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung sind jeweils             rechnung, berechnen wir den Beitrag neu. Dies kann zu
       rechtlich selbstständige Verträge. Die Kündigung eines                  einer Beitragssenkung oder zu einer Beitragserhöhung
       dieser Verträge berührt das Fortbestehen anderer nicht.                 führen. Merkmale zur Beitragsberechnung sind U  ­ mstände,
       Abweichend hiervon enden bei einer Kündigung der Kfz-                   die wir mit Ihnen im Versicherungsvertrag vereinbaren und
       Haftpflichtversicherung die anderen für das versicherte                 die wir im Versicherungsschein ausweisen. Unterlassen
       Fahrzeug bestehenden Versicherungen mit der Beendi-                     Sie Angaben zu den Merkmalen zur Beitragsberechnung,
       gung der Kfz-Haftpflichtversicherung.                                   wird der Beitrag in Bezug auf diese Merkmale zur Bei-
G.4.2	Sie und wir sind berechtigt, bei Vorliegen eines Kündi-                 tragsberechnung zu den für Sie ungünstigsten Annahmen
       gungsanlasses zu einem dieser Verträge die gesamte Kfz-                 berechnet.
       Versicherung für das Fahrzeug zu kündigen.                      Auswirkung auf den Beitrag
G.4.3	Kündigen wir von mehreren für das Fahrzeug abgeschlos-          K.1.2	Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.
       senen Verträgen nur einen, können Sie die Kündigung auf
       die gesamte Kfz-Versicherung ausdehnen. Hierzu müssen           K.1.3	Führt eine Änderung des Fahrerkreises zu einer Neube-
       Sie uns innerhalb von zwei Wochen nach Zugang unserer                   rechnung des Beitrags, kann eine weitere Änderung des
       Kündigung mitteilen, dass Sie mit einer Fortsetzung der                 Fahrerkreises erst ab Beginn der neuen Versicherungs-
       anderen Verträge nicht einverstanden sind. Entsprechend                 periode wieder zu einer günstigeren Beitragsberechnung
       haben wir das Recht, die gesamte Kfz-Versicherung zu                    führen.
       kündigen, wenn Sie von mehreren nur einen Vertrag kün-          K.1.4	Auf die Beitragsberechnung wirken sich Fahrten, die von
       digen.                                                                  Kauf­interessenten, Angestellten eines Kfz-Reparaturbe-
                                                                               triebs, Hotel­angestellten in Ausübung ihres Dienstes oder
G.5	
    Zugang der Kündigung                                                       von anderen Personen aufgrund einer Notfallsituation
	Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie innerhalb der                       unternommen werden, nicht aus. In diesen Fällen besteht
  jeweiligen Frist zugeht.                                                     auch keine Mitteilungspflicht.

G.6	
    Beitragsabrechnung nach Kündigung                                  K.2       Ihre Mitteilungspflichten zu den M
                                                                                                                   ­ erkmalen
	Bei einer Kündigung vor Ablauf des Verkehrsjahres steht                        zur Beitragsberechnung
  uns der auf die Zeit des Versicherungsschutzes entfallen-            Anzeige von Änderungen
  de Beitrag anteilig zu.                                              K.2.1	Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten
                                                                                Merkmals zur Beitragsberechnung müssen Sie uns un-
G.7	
    Was ist bei Veräußerung des Fahrzeugs zu
                                                                                verzüglich anzeigen.
     beachten?
                                                                       Überprüfung der Merkmale zur Beitragsberechnung
Übergang der Versicherung auf den Erwerber
                                                                       K.2.2	Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die bei Ihrem Ver-
G.7.1	Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf                    trag berücksichtigten Merkmale zur Beitragsberechnung
        den Erwerber über. Wir sind berechtigt und verpflichtet,                zutreffen. Auf Anforderung haben Sie uns entsprechende
        den Beitrag entsprechend den Angaben des Erwerbers,                     Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
        wie wir sie bei einem Neuabschluss des Vertrags verlan-
        gen würden, anzupassen. Der neue Beitrag gilt ab dem           Folgen von unzutreffenden Angaben
        Tag, der auf den Übergang der Versicherung folgt.              K.2.3	Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Bei-
G.7.2	Den Beitrag für die laufende Zahlungsperiode können wir                  tragsberechnung gemacht oder Änderungen nicht ange-
        entweder von Ihnen oder vom Erwerber verlangen.                         zeigt, gilt rückwirkend ab Beginn des laufenden Versiche-
                                                                                rungsjahres der Beitrag, der den tatsächlichen Merkmalen
                                                                                zur Beitragsberechnung entspricht.


                                                                   15

[Seite 16]
K.2.4	Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht               L.2       Gerichtsstände
         oder Änderungen vorsätzlich nicht angezeigt und ist des-        Wenn Sie uns verklagen
         halb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätz-
         lich zur Beitragserhöhung ­eine Vertragsstrafe in Höhe          L.2.1	Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag können Sie
         eines Jahresbeitrags für die laufende Versicherungs­                     insbesondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
         periode unter Berücksichtigung der tatsächlichen Merk-                   –	 dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
         male zur Beitragsberechnung zu zahlen.                                   –	dem Gericht, das für unseren Geschäftssitz oder für
Folgen von Nichtangaben                                                               die Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständig ist.
K.2.5	Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach,            Wenn wir Sie verklagen
         Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen, sind wir be-           L.2.2	Wir können Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ins-
         rechtigt, den Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden                besondere bei folgenden Gerichten geltend machen:
         Versicherungsjahres nach den für Sie ungünstigsten An-                   – dem Gericht, das für Ihren Wohnsitz örtlich zuständig ist,
         nahmen zu berechnen,                                                     –	dem Gericht des Ortes, an dem sich der Sitz oder die
         –	wenn wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden                        Niederlassung Ihres Betriebs befindet, wenn Sie den
             Beitrag und die dabei zugrunde gelegten Annahmen                         Versicherungsvertrag für Ihren Geschäfts- oder Ge-
             hingewiesen haben;                                                       werbebetrieb abgeschlossen haben.
         –	und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Ant-          Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt
             wortfrist von mindestens 4 Wochen die zur Über­prüfung
             der Beitragsberechnung angeforderten Bestätigungen          L.2.3	Für den Fall, dass Sie Ihren Wohnsitz, Ihren gewöhnlichen
             oder Nachweise nicht nachreichen.                                    Aufenthalt oder Ihren Geschäftssitz außerhalb Deutsch-
                                                                                  lands verlegt haben oder Ihr Wohnsitz, Geschäftssitz oder
                                                                                  gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung
L	
  Meinungsverschiedenheiten und Gerichts­                                         nicht bekannt ist, gilt abweichend der Regelungen nach
  stände                                                                          L.2.2 das Gericht als vereinbart, das für unseren Ge-
                                                                                  schäftssitz zuständig ist.
L.1       Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind
	Wir möchten, dass Sie mit uns zufrieden sind. Sollte dies              M         Embargobestimmung
         einmal nicht der Fall sein, nehmen Sie bitte direkt Kontakt
         mit uns auf, damit wir die Angelegenheit klären können.         	Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestim-
                                                                           mungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange
Versicherungsombudsmann e.V.                                               dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren
L.1.1	Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht             Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em-
         zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht         bargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
         zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat,                Deutschland entgegenstehen.
         ­können Sie sich an den Versicherungsombudsmann e.V.            	Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-
          wenden.                                                          tionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Ameri-
          Versicherungsombudsmann e.V.                                     ka, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen
          Sitz:		 Leipziger Straße 121                                     Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
 				 10117 Berlin                                                         hen.
         Telefon:	0800 3696000
                     (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)          Anhang: Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen
          Anschrift: Postfach 08 06 32                                   oder Versicherungsplakette
				 10006 Berlin
         E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                   1	Fahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen oder eine
         Internet: www.versicherungsombudsmann.de                            Versicherungsplakette führen müssen, sind:
	Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine ­unabhängige                 1.1	
                                                                             Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum von nicht
          und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs­            mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit
          stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungs-           – bis 45 km/h,
          verfahren teilzunehmen.                                            –	bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001
Versicherungsaufsicht                                                            erstmals in Verkehr gekommen sind,
L.1.2	Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder ­treten           –	bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst-
          Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung                   mals in Verkehr gekommen sind.
          auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Auf-       1.2	
                                                                             Kleinkrafträder (zwei-, dreirädrig) mit einem Hubraum
          sicht wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen             von nicht mehr als 50 ccm oder mit Elektromotor, dessen
          wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleis-           maximale Nenndauerleistung nicht mehr als 4 kW beträgt
          tungsaufsicht.                                                     und einer Höchstgeschwindigkeit
          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)            – bis 45 km/h,
          – Bereich Versicherungsaufsicht –                                  –	bis 50 km/h, sofern sie bis zum 31. Dezember 2001
          Graurheindorfer Straße 108                                             erstmals in Verkehr gekommen sind,
          53117 Bonn                                                         –	bis 60 km/h, sofern sie bis zum 29. Februar 1992 erst-
          Telefon: 	0800 2100 500                                               mals in Verkehr gekommen sind.
                     (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz)          1.3	
                                                                             Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum
         E-Mail: poststelle@bafin.de                                         von nicht mehr als 50 ccm und einer Höchstgeschwindig-
         Internet: www.bafin.de                                              keit bis 45 km/h.
	Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist             1.4 Motorisierte Krankenfahrstühle
          und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                         1.5 Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahr-
Rechtsweg                                                                    zeuge-Verordnung (eKFV).
L.1.3	Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
         beschreiten.
	Hinweis: Bei Meinungsverschiedenheiten zur Schaden-
          höhe in der Kaskoversicherung können Sie auch das
          Sachverständigenverfahren nach A.2.6 nutzen.


                                                                     16
```

