# VLV Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-elektronik-vlv-laendle-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-elektronik-vlv-laendle-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Elektronikversicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Ländle Gewerbe](https://www.vlv.at/downloads/elektronikversicherung/), Fassung 4167 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme (Neuwert der versicherten Geräte oder Pauschalsumme für alle Geräte) | laut Polizze | Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Sachschäden durch: | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist jeder unvorhergesehene Sachschaden, der nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Versichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind Sachschäden durch: | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Elektronikversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | ja | Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Elektronikversicherung | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Pauschaldeckung: alle Geräte bestimmter Gruppen ohne Geräteliste versichert | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbare Gerätegruppen: Büro-, Informations-, Kommunikations-, Sicherungs- und Meldetechnik, Mess-, Prüf- und Steuertechnik | nicht geregelt |  |  |
| Medizinische Geräte und Labortechnik versicherbar (Röntgen, Ultraschall, Praxis- und Laborgeräte) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz ab Betriebsfertigkeit, auch während Reinigung, Wartung, Demontage und Transport innerhalb des Versicherungsorts | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu angeschaffte Geräte im Lauf des Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Gemietete, geleaste und fremde Geräte in Obhut des Betriebs versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Privat angeschaffte Geräte von Mitarbeitern in betrieblicher Nutzung und Geräte im Homeoffice | nicht geregelt |  |  |
| Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit und Fahrlässigkeit | ja | Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern die daraus folgenden Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel erkennbar sind | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Vorsatz Dritter, Sabotage und Vandalismus | ja | Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Kurzschluss, Überspannung, Überstrom und Induktion, auch ohne Blitz | ja | Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische Elektrizität, Überspannung, Störung in der | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Absturz eines Luftfahrzeugs | ja | Brand, Blitzschlag, Explosionen (einschließlich der beim Löschen und Retten entstehenden Schäden) | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Wasser, Feuchtigkeit und Flüssigkeiten jeder Art (auch umgestoßene Getränke) | ja | Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Sturm, Hagel, Überschwemmung und weitere Naturgefahren | ja | Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag, Sturm, Überschwemmungen | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung | ja | Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren | ja | Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalismus | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Bruch, Sturz, Anprall und Zusammenstoß | ja | mechanisch einwirkende Gewalt | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Rauch, Ruß, Staub und Korrosion durch Brandgase | ja | Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Tierbiss und Schäden durch Nagetiere oder Ungeziefer | nicht geregelt |  |  |
| Mobile Geräte (Laptops, Tablets, Smartphones, Messgeräte, Kameras) außerhalb des Versicherungsorts versicherbar | nein | Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Geltungsbereich für mobile Geräte (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeichnete Betriebsstätte. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Diebstahl aus einem verschlossenen Kraftfahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl unbeaufsichtigter Geräte, Liegenlassen und Verlieren | nicht geregelt |  |  |
| Schäden während Transport und Reisen (auch als Reisegepäck oder im Flugzeug) | nicht geregelt |  |  |
| Gesonderte, höhere Selbstbeteiligung für Diebstahl oder Schäden an mobilen Geräten | nicht geregelt |  |  |
| Bruch von Displays, Bildschirmen und Gehäusen ohne weiteren Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Wiederherstellung von Daten nach einem versicherten Sachschaden am Datenträger (Datenträgerversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederbeschaffung und Neuinstallation von Programmen und Lizenzen | nicht geregelt |  |  |
| Datenverlust ohne Sachschaden (Fehlbedienung, Stromausfall, Programmfehler, Blitzeinwirkung) | nicht geregelt |  |  |
| Datenverlust durch Schadsoftware, Viren oder Hackerangriff im Datenbaustein | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur regelmäßigen Datensicherung als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten: Miete von Ersatzgeräten, Fremdleistungen, Überstunden und Eilzuschläge, solange das Gerät ausfällt | nicht geregelt |  |  |
| Haftzeit für Mehrkosten (Monate, für die Mehrkosten bezahlt werden) | nicht geregelt |  |  |
| Zeitlicher Selbstbehalt bei den Mehrkosten (Tage ohne Ersatz) | nicht geregelt |  |  |
| Ertragsausfall oder Betriebsunterbrechung nach Elektronikschaden enthalten oder als Baustein wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch Ausfall der öffentlichen Strom- oder Telekommunikationsversorgung | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | der versicherten Sache den Versicherungswert (Geräte/Anlagen bis zu einem Alter von fünf Jahren) bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter über fünf Jahren) | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Abzug neu für alt oder Zeitwertentschädigung ab einem bestimmten Gerätealter | ja | bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter über fünf Jahren) | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Mehrkosten durch technologischen Fortschritt bei der Ersatzbeschaffung | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Dekontaminations- und Entsorgungskosten | ja | Aufräumkosten | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| De- und Remontagekosten, Bewegungs- und Schutzkosten | ja | Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Kosten für Expressfracht, Luftfracht, Überstunden und Sonntagsarbeit bei der Reparatur | nein | Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage, Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Kosten für Fehlersuche und Fehlerbeseitigung an Leitungen und Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Kabel, Leitungen und fest verlegte Verkabelung außerhalb der Geräte mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß und allmählichen Einwirkungen | ja | Abnützungs- und Alterserscheinungen | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden, für die Hersteller, Händler oder Werkstatt aus Gewährleistung oder Wartungsvertrag einstehen müssen | ja | Haftungen oder Garantieverpflichtungen von Hersteller, Verkäufer, Vermieter, Reparatur- oder Wartungsfirma | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Vorleistung des Versicherers, wenn Hersteller oder Händler die Gewährleistung bestreiten | nicht geregelt |  |  |
| Wartungsvertrag als Voraussetzung für den Versicherungsschutz einzelner Geräte (Medizintechnik, Großgeräte) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Begrenzung bei Verbrauchsteilen, Röhren, Lampen, Akkus und Werkzeugen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Mängeln, die bei Abschluss bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen | ja | Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Cyberangriffe und Schadsoftware | nicht geregelt |  |  |
| Terrorschäden mitversichert | nein | Aussperrung, Kriegsereignisse jeder Art, Terror, Verfügungen von hoher Hand | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros (nur Spanien) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu tragen | Produktinformationsblatt, Seite 1 |
| Sicherungsvorschriften (Schlösser, Alarmanlage, Wegschließen mobiler Geräte) als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Vorgaben zu Betriebsbedingungen: Klimatisierung, Überspannungsschutz, unterbrechungsfreie Stromversorgung, Herstellervorgaben | ja | Die versicherten Sachen sind in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand zu halten, werden entsprechend der Herstellerempfehlungen betrieben und gewartet | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Meldepflicht für Zu- und Abgänge von Geräten und jährliche Summenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Summen- und Beitragsanpassung nach Index | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung: Leistung nach den Bedingungen des Vorversicherers oder nach Musterbedingungen, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Elektronikversicherung, Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, Ländle Gewerbe

```text
[Seite 1]
   Elektronikversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                     Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                          Ländle Gewerbe

Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Elektronikversicherung
       Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?
       Versichert im Rahmen der vereinbarten Versiche-                  ✖ Haftungen oder Garantieverpflichtungen von Her-
       rungssumme sind Sachschäden durch:                                 steller, Verkäufer, Vermieter, Reparatur- oder War-
                                                                          tungsfirma
       ✓ Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässig-
         keit, Böswilligkeit oder Sabotage, sofern die daraus           ✖ Aufwendungen, die im Rahmen einer Wartung übli-
         folgenden Beschädigungen visuell ohne Hilfsmittel                cherweise gemacht werden
         erkennbar sind                                                 ✖ Schäden infolge von inneren Unruhen, Streik oder
       ✓ mechanisch einwirkende Gewalt                                    Aussperrung, Kriegsereignisse jeder Art, Terror, Verfü-
                                                                          gungen von hoher Hand
       ✓ Implosion oder sonstige Wirkungen von Unterdruck
                                                                        ✖ Fehler oder Mängel, die bei Abschluss der Versiche-
       ✓ Wasser, Feuchtigkeit oder Flüssigkeit aller Art
                                                                          rung oder vor Eintritt des Schadenfalls vorhanden
       ✓ Erdrutsch, Erdsenkung, Felssturz, Frost, Hagelschlag,            waren
         Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag,
                                                                        ✖ Schäden, die nachweisbar unmittelbare Folge der
         Sturm, Überschwemmungen
                                                                          dauernden Einflüsse oder Einwirkungen chemi-
       ✓ Brand, Blitzschlag, Explosionen (einschließlich der              scher, thermischer, mechanischer, elektrischer oder
         beim Löschen und Retten entstehenden Schäden)                    elektromagnetischer Art und/oder daraus entste-
       ✓ Versengen, Verschmoren, Rauch, Ruß, soweit diese                 hende Korrosion, Oxidation, Kavitation, Erosion und
         Ereignisse durch äußere Einwirkungen entstehen                   Ablagerungen aller Art sind
       ✓ Wirkung der elektrischen Energie (atmosphärische               ✖ Abnützungs- und Alterserscheinungen
         Elektrizität, Überspannung, Störung in der öffentli-           ✖ Schäden durch normale Witterungsverhältnisse
         chen und/oder eigenen Stromversorgung), sofern
                                                                        ✖ Zerkratzen, Verschrammen oder sonstige Verlet-
         die daraus folgenden Beschädigungen visuell ohne
                                                                          zungen der Oberfläche, die nur Schönheitsfehler
         Hilfsmittel erkennbar sind
                                                                          darstellen
       ✓ Einbruchsdiebstahl, Diebstahl, Beraubung, Vandalis-
         mus
       ✓ Glasbruch

       Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.
       ersetzt:
       ✓ bei Wiederherstellung der beschädigten Sache die               Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Reparaturkosten, sowie die Kosten für Demontage,               !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
         Montage, Transporte (exkl. Luftfracht) und Zoll                    erfolgt eine anteilige Entschädigung
       ✓ bei völliger Zerstörung oder Verlust (Totalschaden)            !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
         der versicherten Sache den Versicherungswert                       siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
         (Geräte/Anlagen bis zu einem Alter von fünf Jahren)                rungsschutz
         bzw. den Zeitwert (Geräte/Anlagen mit einem Alter
                                                                        !   der Wert des Altmaterials (Austauschteile) wird bei
         über fünf Jahren)
                                                                            der Ersatzleistung angerechnet
       ✓ Aufräumkosten
                                                                        !   ein eventuell vereinbarter Selbstbehalt ist selbst zu
       Erfolgt keine Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                  tragen
       fung, so wird der Verkehrswert (erzielbarer Verkaufs-
       preis) höchstens jedoch 50 % des Zeitwertes ersetzt.


                                                                                                                               4167 2020/11

[Seite 2]
Wo bin ich versichert?
Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. Versicherungsort ist die im Versicherungsvertrag bezeich-
nete Betriebsstätte.


Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die versicherten Sachen sind in technisch einwandfreiem, betriebsfähigem Zustand zu halten, werden entsprechend der
  Herstellerempfehlungen betrieben und gewartet und nicht dauernd oder absichtlich über das technisch zulässige Maß
  belastet.
• Der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. oder deren Beauftragten ist jederzeit vollständiger Einblick in den maschinellen
  Betrieb zu gestatten.
• Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
  den. Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Das Schadenbild muss bis zur Besichtigung der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. unverändert bleiben, es sei denn,
  die Aufrechterhaltung des Betriebes oder Sicherheitsgründe erfordern einen Eingriff, die Eingriffe mindern den Schaden, die
  Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. verzichtet ausdrücklich auf eine Besichtigung oder die Besichtigung hat innerhalb
  von drei Arbeitstagen seit Schadenanzeige nicht stattgefunden.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag erstmals zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
```

