# DONAU Katastrophendeckung Wasser und Erdbeben: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-elementarschaden-donau-katastrophendeckung.php
- Rechtlicher Träger: DONAU Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-elementarschaden-donau-katastrophendeckung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Klausel 1028K Katastrophendeckung Wasser zur Eigenheimversicherung](https://donauversicherung.at/fileadmin/03_service/rechtliches-compliance/klauseln-bedingungen/sach-unfall/1028K_01.pdf), Fassung Klausel 1028K, 19.06.2023

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert. | 1028K a), Seite 1 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert. | 1028K a), Seite 1 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | laut Polizze | Die Entschädigungsleistung für die in den Punkten a) und b) beschriebenen Risiken ist insgesamt mit der in der Polizze genannten Summe auf „Erstes Risiko" pro Schadensereignis begrenzt | 1028K, Seite 1 |
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | ja, bis zur Versicherungssumme | limitiert mit einer Summe von EUR 30.000.000,– pro Gesamtschadensereignis für sämtliche entstandenen und vom Versicherer zu ersetzende Schäden. | 1028K, Seite 1 |
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | nein | Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels | 1028K a), Seite 1 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | Hochwasser ist das unvorhersehbare, unregelmäßige Ansteigen und Überborden von Gewässern, Stauseen sowie sonstigen künstlichen Wasseranlagen durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm. | 1028K a), Seite 1 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | ja | Überschwemmung ist die Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund Niederschlags- oder Schmelzwasser, das nicht auf normalem Weg abfließt, | 1028K a), Seite 1 |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von außergewöhnlichen Niederschlägen durch Überdruck in den Abwasserleitungen (auch Kanalrückstau) in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt. | 1028K a), Seite 1 |
| Erdbeben | nicht geregelt |  |  |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | nicht geregelt |  |  |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | nicht geregelt |  |  |
| Schneedruck | nicht geregelt |  |  |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | nicht geregelt |  |  |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut | nicht geregelt |  |  |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | ja | Schäden durch außergewöhnlich starkes Ansteigen des Grundwasserspiegels am Versicherungsgrundstück in unmittelbarem und nachweislichem Zusammenhang mit einem Hochwasser oder einer Überschwemmung bis zu 20 Kilometer im Umkreis der versicherten Risikoadresse sind mitversichert. | 1028K a), Seite 1 |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | ja | Mitversichert sind Schäden durch Niederschlags- und Schmelzwasser im Inneren der versicherten Gebäude an den versicherten Sachen im Rahmen der Sturmversicherung. | 1028K b), Seite 1 |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | ja, bis zur Versicherungssumme | Die in der Polizze genannte Summe ist die Obergrenze für versicherte Schäden und inkludiert auch sämtliche eventuell anfallende Kosten (wie Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, | 1028K, Seite 1 |
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | ja, bis zur Versicherungssumme | Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Behörden, Feuerwehren, Hotelkosten u. dgl.). | 1028K, Seite 1 |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | nicht geregelt |  |  |
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | ja, bis 1.000 € | Weiter sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für diesen Deckungsbaustein bis EUR 1.000,– auf „Erstes Risiko“ Schäden an den versicherten Außenanlagen mitversichert. | 1028K a), Seite 1 |
| Nebengebäude, Garagen und Carports | ja | In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden mitversichert. | 1028K a), Seite 1 |
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | ja | Der Versicherungsschutz für den Katastrophenschutz beginnt bei Neuverträgen 14 Tage nach Vertragsabschluss. | 1028K, Seite 1 |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | ja | durch Grundfeuchte und dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse; | 1028K, Seite 1 |
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | ja | durch Baufälligkeit und mangelhafte Errichtung oder Instandhaltung der Gebäude und seiner Bauteile. | 1028K, Seite 1 |
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt |  |  |
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | nicht geregelt |  |  |
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | ja | Der Versicherungsschutz kann vom Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum 1.Jänner. oder zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres gekündigt werden. | 1028K a), Seite 1 |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | nicht geregelt |  |  |
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Klausel 1028K Katastrophendeckung Wasser zur Eigenheimversicherung

```text
[Seite 1]
Personenbezogene Bezeichnungen in diesem Dokument beziehen sich auf alle Geschlechter in gleicher Weise.


1028K – KATASTROPHENDECKUNG WASSER ZUR EIGENHEIMVERSICHERUNG
VERSICHERT SIND:
a) Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung, Rückstau, Ansteigen des Grundwasserspiegels
   In Abänderung von Artikel 2, Punkt 2 AStB sind derartige Schäden an den versicherten Gebäuden und Nebengebäuden
   mitversichert.
   Weiter sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme für diesen Deckungsbaustein bis EUR 1.000,– auf „Erstes Risiko“
   Schäden an den versicherten Außenanlagen mitversichert.

  Hochwasser ist das unvorhersehbare, unregelmäßige Ansteigen und Überborden von Gewässern, Stauseen sowie sonstigen
  künstlichen Wasseranlagen durch außerordentliche Niederschläge, Schneeschmelze oder Sturm.

  Überschwemmung ist die Ansammlung von erheblichen Wassermengen aufgrund Niederschlags- oder Schmelzwasser, das nicht
  auf normalem Weg abfließt, da die Kapazität der örtlichen Kanalisationssysteme überschritten wird, sondern auf sonst hierfür nicht
  in Anspruch genommenem Gelände in Erscheinung tritt und dieses überflutet.

  Rückstau liegt vor, wenn Wasser als Folge von außergewöhnlichen Niederschlägen durch Überdruck in den Abwasserleitungen
  (auch Kanalrückstau) in die Versicherungsräumlichkeiten eindringt.

  Schäden durch außergewöhnlich starkes Ansteigen des Grundwasserspiegels am Versicherungsgrundstück in unmittelbarem
  und nachweislichem Zusammenhang mit einem Hochwasser oder einer Überschwemmung bis zu 20 Kilometer im Umkreis der
  versicherten Risikoadresse sind mitversichert.
  Entschädigungen, die aus öffentlichen Mitteln tatsächlich erfolgen, werden auf die vom Versicherer zu erbringende
  Entschädigungsleistung nicht angerechnet, die vereinbarte Versicherungssumme steht in diesem Fall also zusätzlich zur Verfügung.
  Die Gesamtentschädigung ist dabei jedoch mit der tatsächlichen Schadenshöhe begrenzt.
  Der Versicherungsschutz kann vom Versicherer unter Einhaltung einer Frist von einem Monat jeweils zum 1.Jänner. oder zur
  Hauptfälligkeit eines jeden Jahres gekündigt werden.

b) Mitversichert sind Schäden durch Niederschlags- und Schmelzwasser im Inneren der versicherten Gebäude an den
   versicherten Sachen im Rahmen der Sturmversicherung.
   In Erweiterung der vertraglich vereinbarten Sturmdeckung sind derartige Schäden mitversichert, allerdings nur, sofern das Wasser
   plötzlich und unmittelbar oberflächig in das Innere der versicherten Gebäude eindringt und Schäden an den versicherten Sachen
   verursacht.
   Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Gebäude vollständig geschlossen ist.

Nicht versichert sind:
– Schäden an der Hausfassade, an Außenmauern und dem Außenverputz samt Isolation,
– Schäden an Außentüren und -fenstern,
– Schäden an der tragenden Dachkonstruktion und dem Dachbelag samt Isolation,
– Schäden durch Grundfeuchtigkeit und Langzeitwirkungen,
– Schäden durch Auftauen und Reparaturen von Dachrinnen und Außenablaufrohren sowie
– Kosten für Wegräumen von Schnee und Eis sowie Schäden infolge Eindringens von Wasser durch offene Dachluken und durch
  Öffnungen am Dach bei Neubauten sowie bei Umbau- oder anderen Arbeiten.

Die Entschädigungsleistung für die in den Punkten a) und b) beschriebenen Risiken ist insgesamt mit der in der Polizze genannten
Summe auf „Erstes Risiko" pro Schadensereignis begrenzt und darüber hinaus für die in Punkt a) genannten Risiken limitiert mit einer
Summe von EUR 30.000.000,– pro Gesamtschadensereignis für sämtliche entstandenen und vom Versicherer zu ersetzende
Schäden. Übersteigen diese Schäden bei einem Ereignis den Betrag von EUR 30.000.000,–, werden die auf die einzelnen
Anspruchsberechtigten (nur betroffene Kunden des Bestandsversicherers) entfallenden Entschädigungen derart gekürzt, dass sie
zusammen nicht mehr als EUR 30.000.000,– betragen.
Ob ein oder mehrere Schadensereignisse vorliegen bzw. eine oder mehrere versicherte Gefahren gleichzeitig auslösend waren,
entscheidet im Zweifel ein Gutachten der Geosphere Austria oder der an deren Stelle getretenen Anstalt.
Die in der Polizze genannte Summe ist die Obergrenze für versicherte Schäden und inkludiert auch sämtliche eventuell anfallende
Kosten (wie Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumungskosten, Entsorgungskosten, Kosten für Behörden,
Feuerwehren, Hotelkosten u. dgl.).

Generell nicht versichert sind Schäden an den versicherten Sachen
– durch Grundfeuchte und dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse;
– durch Baufälligkeit und mangelhafte Errichtung oder Instandhaltung der Gebäude und seiner Bauteile.


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Der Versicherungsschutz für den Katastrophenschutz beginnt bei Neuverträgen 14 Tage nach Vertragsabschluss. Die 14-Tage-Frist
gilt auch für Vertragsänderungen, wenn die Deckung Katastrophenschutz vor der Änderung nicht vorhanden war.

Stelz- und Pfahlbauten
Bei Stelz- und Pfahlbauten ist unter dem Niveau der Gebäudebodenplatte nur jene Bausubstanz versichert, die der statischen
Konstruktion und dem Gebäudezugang dient.


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