# UNIQA Optimal Gebäude: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-elementarschaden-uniqa-wg-privatschutz-eigenheimversicherung-optimal.php
- Rechtlicher Träger: UNIQA Österreich Versicherungen AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-elementarschaden-uniqa-wg-privatschutz-eigenheimversicherung-optimal.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Eigenheimversicherung Optimal (IPID)](https://www.uniqa.at/versicherung/f/172351/x/22537c1956/uat-ipid-eigenheimversicherung-optimal.pdf), Fassung Informationsblatt Eigenheimversicherung Optimal 03.2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | Gebäudeversicherung inklusive Haus- & Grundstückshaftpflicht-Versicherung | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | laut Polizze | Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | ja | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | nicht geregelt |  |  |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdbeben | ja | Rückstau, Erdbeben) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | nicht geregelt |  |  |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | ja | Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | ja | Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck | ja | Sturm, Hagel, Schneedruck, Dachlawinen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | ja | Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen, | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vulkanausbruch | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut | nicht geregelt |  |  |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | nicht geregelt |  |  |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | nicht geregelt |  |  |
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | nicht geregelt |  |  |
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Nebengebäude, Garagen und Carports | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | ja | Schäden durch Grundwasser | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | ja | Schwamm- oder Vermorschungsschäden. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | ja | Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt |  |  |
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | ja | Grobe Fahrlässigkeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | ja | Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | ja | Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch um ein weiteres Jahr | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | nicht geregelt |  |  |
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Eigenheimversicherung Optimal (IPID)

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    Eigenheimversicherung Optimal
    Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
    UNIQA Österreich Versicherungen AG                                  Produkt: Privatschutz Wohnen & Freizeit

ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung.
•    Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der
     Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.
•    Die vollständigen Ausschlussgründe und Deckungsbeschränkungen entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Gebäudeversicherung inklusive Haus- & Grundstückshaftpflicht-Versicherung

          Was ist versichert?                                                        Was ist nicht versichert?

          Gebäudeversicherung:                                                         Gebäudeversicherung:
          ✓ Versichert im Rahmen der Höchstentschädigung sind                        X Schwamm- oder Vermorschungsschäden.
              Ein-, Zwei oder Dreifamilienhäuser mit einer                           X Schäden an Ableitungsrohren und Kanälen durch
              betrieblich (gewerblich) genutzten Fläche von                            bloßen Muffenversatz
              höchstens 1/3 der Innenfläche.                                         X Verglasungen aller Art
          Folgende Gefahren sind versichert:                                         X Schäden durch Grundwasser
          ✓ Brand                                                                    X Schäden infolge Vermurungen, wenn sie die Folge von
          ✓ Explosion, Implosion                                                       Erdaufschüttungen bzw. -abgrabungen oder
          ✓ Blitzschlag, Indirekter Blitz                                              Sprengungen sind
          ✓ Absturz von Luft- oder Raumfahrzeugen                                    X Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art
          ✓ Leitungswasser
          ✓ Sturm, Hagel, Schneedruck, Dachlawinen                                     Haus und Grundstückshaftpflicht:
          ✓ Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch                                        X Schäden, die dem Versicherungsnehmer selbst, den
          ✓ Naturkatastrophen-Hilfe (Schneelawinen,                                    mitversicherten Personen oder sonstigen im
              Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen,                               gemeinsamen Haushalt des Versicherungsnehmers
              Rückstau, Erdbeben)                                                      lebenden Personen zugefügt werden
          ✓ Schäden durch Verdellung (Verblechung,etc)                               X Schäden an beweglichen Sachen, die bei oder infolge
          ✓ Grobe Fahrlässigkeit                                                       ihrer Bearbeitung an oder mit ihnen entstehen
                                                                                     X Ansprüche aus Gewährleistungen für Mängel
          Folgende Leistungen sind zusätzlich versicherbar:                          X Vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführten Schäden
          ̶ Ein Nebengebäude an abweichender Risikoadresse

          Haus und Grundstückshaftpflicht Optimal:                                   Die vollständigen Ausschlussgründe finden Sie in Ihren
          Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind                           Versicherungsbedingungen.
          Schadenersatzverpflichtungen aus Personen-, Sach- und
          davon abgeleiteten Vermögensschäden aus:
          ✓ der Innehabung, Verwaltung, Beaufsichtigung,
             Versorgung, Reinhaltung, Beleuchtung und Pflege der
             versicherten Liegenschaft einschließlich der in oder
             auf ihr befindlichen Bauwerke und Einrichtungen
          ✓ Sachschäden durch Umweltstörung aus der Lagerung
             von Mineralölprodukten auf der versicherten                             Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             Liegenschaft
          ✓ Durchführung von Abbruch-, Bau-, Reparatur- und                          ! bei Reihenhäusern ist der Versicherungsschutz
             Grabarbeiten an der versicherten Liegenschaft                             ausschließlich auf die dem Versicherungsnehmer zur
                                                                                       alleinigen privaten Nutzung zustehenden Gebäude-
          Folgende Leistungen können zusätzlich versichert werden                      und/oder Grundstücksteile begrenzt.
          (Haus- & Grundstücks-Haftpflicht Optimal plus):
          ̶ Innehabung von unbebauten Grundstücken                                   Die vollständigen Deckungsbeschränkungen finden Sie
           ̶ Innehabung von max. 2 ha Waldbesitz (ohne                               in Ihren Versicherungsbedingungen.
             betriebliche oder landwirtschaftliche Nutzung)


          Die konkreten Leistungen und Versicherungssummen
          vereinbart UNIQA mit Ihnen im Versicherungsvertrag.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                       03.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 1 von 2

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          Wo bin ich versichert?

          ✓ Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort angeführt ist.


          Welche Verpflichtungen habe ich?

          ̶ UNIQA muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und während der
                Vertragslaufzeit
           ̶ Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und
                geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen
            ̶ Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
                sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
                versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden
             ̶ Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
                Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde anzuzeigen
              ̶ An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z.B.: Erteilung von Auskünften und Überlassung von
                Originalbelegen)


          Wann und wie zahle ich?

          Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
          monatlich.

          Wie: z.B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder Onlineüberweisung,… – wie vereinbart


          Wann beginnt und endet die Deckung?

          Beginn:
          ̶ Der Versicherungsschutz beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart ab Zugang der Polizze – allerdings nur, wenn Sie
             Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
           ̶ Der Versicherungsschutz vor Zugang der Polizze besteht nur bei einer vorläufigen Deckung (Sofortschutz) in dem vom
             Versicherer zugesagten Umfang.

          Ende:
          ̶ Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne Kündigung.
           ̶ Verträge mit einer Dauer von 1 Jahr oder länger verlängern sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils
             automatisch um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?

          Wenn Sie Verbraucher sind:
          ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Laufzeit (1 Jahr oder 3 Jahre) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
           ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
            ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

          Wenn Sie Unternehmer sind:
          ̶ Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
           ̶ Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
            ̶ Ist eine spezielle Kündigungsklausel (monatliche Kündigung) vereinbart, so gilt diese.

          Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z.B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.


Medieninhaber: UNIQA Österreich Versicherungen AG, Untere Donaustraße 21,1029 Wien
Tel. +43 (0) 50677, Internet: www.uniqa.at, E-Mail: info@uniqa.at                                                                       03.2026
Sitz: Wien, FN 63197m Handelsgericht Wien                                                                                          Seite 2 von 2
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