# degenia Classic Gebäude: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-elementarschaden-degenia-wg-classic.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-elementarschaden-degenia-wg-classic.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Vertragsunterlagen Wohngebäudeversicherung Tarif T26 (DEG-VGB 2026)](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2026/07/Bedingungen_DEG-VGB-2026_T26_Stand_Juni_2026.pdf), Fassung DEG-VGB 2026, Tarif T26, Stand Juni 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) sofern vereinbart | A 5-4, Seite 28 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. | A 5-4.1, Seite 36 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | ja, bis 1.500.000 € | Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit in Höhe von maximal 1.500.000 EUR. | A 5-7, Seite 37 |
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | ja | Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch | A 5-6, Seite 2 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, | A 5-4.1.1, Seite 36 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | ja | Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. | A 5-4.1, Seite 36 |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt. | A 5-4.2, Seite 36 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | A 5-4.3, Seite 36 |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | ja | Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. | A 5-4.4, Seite 37 |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | ja | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | A 5-4.5, Seite 37 |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | nicht geregelt |  |  |
| Schneedruck | ja | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen sowie das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern. | A 5-4.6, Seite 37 |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | ja | Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen. | A 5-4.7, Seite 37 |
| Vulkanausbruch | ja | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste | A 5-4.8, Seite 37 |
| Sturmflut | nein | A 5-5.1 Sturmflut; | A 5-5.1, Seite 37 |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | ja | ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt A 5-4.1.1 oder Abschnitt A 5-4.1.2 | A 5-4.1.3, Seite 36 |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | nein | Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. | A 5-5.2, Seite 38 |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | ja | die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sichergestellt. | A 19-6.2, Seite 52 |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | ja, bis 25.000 € | Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. | A 12-2.1, Seite 42 |
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Zeitraum, für den der Mietausfall oder Mietwert seit dem Eintritt des Versicherungsfalls ersetzt wird, ist je Versicherungsfall begrenzt auf: | A 14-2.1, Seite 49 |
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | ja, bis zur Versicherungssumme | Das sind Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z.B. Frühstück). | A 12-2.9, Seite 44 |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | ja | Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens | B 4-10.1, Seite 63 |
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Nebengebäude, Garagen und Carports | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Nebengebäude in der Tarifvariante classic sowie für Nebengebäude mit einer Nutzfläche über 50 qm wird ein entsprechender Mehrbeitrag fällig. | A 8-15, Seite 40 |
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | ja, bis 10.000 € | Das sind Kosten für provisorische Reparaturen soweit diese durch einen Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten Sachen notwendig sind. | A 12-2.18, Seite 46 |
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | 500 € | Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 EUR, jedoch höchstens 5.000 EUR. | A 5-7, Seite 37 |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | ja | Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 EUR, jedoch höchstens 5.000 EUR. | A 5-7, Seite 37 |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | ja | erst mit dem Ablauf von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit). | A 5-6, Seite 37 |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | ja | Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: | A 5-6, Seite 37 |
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut ausgeschlossen | ja | A 5-5.1 Sturmflut; | A 5-5.1, Seite 37 |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | ja | Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; | A 5-5.3, Seite 37 |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | ja | Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen; | A 4-5.2, Seite 33 |
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | ja | Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. | A 5-5, Seite 37 |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | ja | Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden. | A 22-1.4.1, Seite 54 |
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | ja | Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen freigehalten werden. | A 22-1.4.2, Seite 54 |
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt |  |  |
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | ja, bis zur Versicherungssumme | die Entschädigungsleistung einen Betrag von 10.000 EUR und hat das Verschulden des Versicherungsnehmers grob fahrlässig mitgewirkt, so zahlt der Versicherer unabhängig von der Mitwirkung 30 Prozent von der Versicherungsleistung, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR. | A 22-3, Seite 53 |
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | ja | Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten die Versicherung Weiterer Elementarschäden in Textform kündigen. | A 5-7, Seite 37 |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | ja | Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. | B 2-1.2, Seite 58 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | ja | ausschließlich zum Vorteil für Sie von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen | Klausel 14, Seite 69 |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | ja | so gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen automatisch auch für den bestehenden Vertrag: | Klausel 12, Seite 68 |
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Vertragsunterlagen Wohngebäudeversicherung Tarif T26 (DEG-VGB 2026)

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Wohngebäudeversicherung


                   Tarif T26 (Stand Juni 2026)


                                                                                                        Seite 1 von 76
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   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zur Wohngebäudeversicherung

Wohngebäudeversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand Juni 2026)
Unternehmen:                                                               Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                             Wohngebäudeversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Wohngebäudeversicherung an.
Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Sachschäden an Ihrem Gebäude entstehen können.

        Was ist versichert?                                                          Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                            In das Gebäude nachträglich eingefügte, nicht aber
         Versichert sind Ihr Gebäude, das Gebäudezubehör, die                         ausgetauschte Sachen, die ein Mieter oder ein
           Gebäudebestandteile und unmittelbar an das Gebäude                          Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder
           anschließende Terrassen, die beschädigt oder zerstört                       übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
           werden      oder     infolge     eines    Versicherungsfalles
           abhandenkommen.
        Versicherbare Gefahren                                                       Gibt es Deckungsbeschränkungen?
         Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,                   Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz
           Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner                  eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom
           Teile oder Ladung;                                                           Versicherungsschutz ausgeschlossen sind z.B.:
         Leitungswasser;                                                            ! Krieg;
         Naturgefahren wie Sturm, Hagel;                                            ! Kernenergie;
         Weitere Naturgefahren. Das sind Elementargefahren,                         ! Schwamm;
           Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung,                           ! Sturmflut;
           Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und
           Vulkanausbruch.
                                                                                     ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.
        Versicherte Schäden
         Sachschäden infolge von Zerstörung, Beschädigung oder
           Abhandenkommen der versicherten Sachen infolge eines
           Versicherungsfalles;
         Mietausfall infolge eines Versicherungsfalles.
        Versicherte Kosten
         Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles
            notwendigen und tatsächlich angefallenen:
            Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten;
            Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten.
         Der Versicherer ersetzt bis zu dem hierfür vereinbarten
           Betrag die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich
           entstandenen:
            Aufwendungen für notwendige Mehrkosten durch
             behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen;
            Preissteigerungen nach Eintritt des Versicherungsfalles.
        Versicherungssumme und Versicherungswert
        Folgende Versicherungswerte können vereinbart werden:
         Neubauwert;
         Der Versicherungsschutz ist ausreichend, wenn die Angaben
           zum Gebäude zutreffend sind.


        Wo bin ich versichert?
         Sie haben für den in dem Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsort Versicherungsschutz.


                                                                                                                                      Seite 2 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Welche Verpflichtungen habe ich?
Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
- Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben, auch die Fragen zu früheren Wohngebäudeverträgen
   und früheren Versicherungsfällen.
- Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
- Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
- Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
- Bringen Sie bitte entsprechende Schadenfälle (Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, etc…) unverzüglich bei de r Polizei zur
  Anzeige.
- Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
  der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


Wann und wie zahle ich?
Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren
Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z.B. nach einem Schadenfall möglich. Weitere Kündigungsrechte können
sich auch durch endgültiges Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos - etwa durch Umzug ins Ausland - ergeben.


                                                                                                                                Seite 3 von 76


        degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Wohngebäudeversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Wohngebäudeversicherung
Inhaltsverzeichnis

Information nach der Verordnung über Informationspflichten                                                   Seite 6
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                Seite 10
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Erklärung zum Datenschutz                                                                                    Seite 11

Dienstleisterliste – Stand Juni 2026                                                                         Seite 20

Datenverarbeitung in der ALH Gruppe                                                                          Seite 21

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                               Seite 22

II    Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen                                                        Seite 28
      der degenia Versicherungsdienst AG
      DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026


                                                                                                                 Seite 4 von 76


             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                              Seite 56
      und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                               Seite 65
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
      DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026

V     Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung                                      Seite 72
      des Paketes Haus- und Wohnungsschutzbrief – Stand Juni 2026


                                                                                                              Seite 5 von 76


          degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 6]
Information nach der Verordnung über Informationspflichten
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)
Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu
Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können.


1. Identität des Versicherers                                                 Zu a):
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die
Alte Leipziger-Platz 1                                                        nachfolgenden Versicherungsbedingungen:
61440 Oberursel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier                         Wohngebäudeversicherung
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Wohngebäudeversicherung
Sitz Oberursel (Taunus)                                                       der degenia Versicherungsdienst AG
Rechtsform Aktiengesellschaft                                                 DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie           Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine              Haftpflicht-   und
bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren             Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026
Entgegennahmen nicht bevollmächtigt.
                                                                              Besondere     Klauseln   und    Vereinbarungen       der     degenia
2.    Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen         Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Wohngebäude-
      Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben                   Versicherungsbedingungen DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
– entfällt –
                                                                              Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung des
3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers                                   Paketes Haus- und Wohnungsschutzbrief – Stand Juni 2026
Alte Leipziger Versicherung AG
Alte Leipziger-Platz 1                                                        Zu b):
61440 Oberursel
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Wohngebäudeversicherung
                                                                              Die Versicherung umfasst zahlreiche Gefahren, denen das Wohngebäude
4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges                 ausgesetzt ist, so vor allem Brand, Blitz- schlag, Explosion, Implosion,
     Aufsichtsamt                                                             Leitungswasser, Frost, Sturm/Hagel und (sofern vereinbart) weitere
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-,           Elementargefahren.
Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen.
Zuständiges Aufsichtsamt:                                                     Fälligkeit der Leistung
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht                                   Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls
Bereich Versicherungsaufsicht                                                 und Feststellung unserer Leistungspflicht.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn                                                                    Erfüllung der Leistung
                                                                              Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG              Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung.
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:                          Hinweis:
degenia Versicherungsdienst AG                                                Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung
Brückes 63 – 63 A                                                             unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den
55545 Bad Kreuznach                                                           allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR,
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                     Risikobeschreibungen,   Zusatzbedingungen     und     Geschriebene
Vorstand: Halime Koppius                                                      Bedingungen geregelt.
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
                                                                              8.   Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä.                               sonstigen Preisbestandteile
Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von              Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt   Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der
das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä.                                 Antragstellung gültige Versicherungssteuer.

7.   Angaben über die wesentlichen Merkmale der                               9.    Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren
     Versicherungsleistung, insbesondere                                            oder Kosten
     a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen             Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
          Versicherungsbedingungen      einschließlich der  Tarif-            erhoben.
          bestimmungen                                                        Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine
                                                                              weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug
     b)    Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der             zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
           Leistung des Versicherers.
                                                                              10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise
                                                                              Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die
                                                                              vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die
                                                                              Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen
                                                                              kann.


                                                                                                                                    Seite 6 von 76


                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 7]
Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem                  Beginn des Versicherungsschutzes
Vorschlag bzw. dem Antrag.                                                   Der       Versicherungsschutz        beginnt       zum       vereinbarten
                                                                             Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie
Erste oder einmalige Prämie                                                  rechtzeitig zahlen.
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen            Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer
eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  10.
vereinbarten     und      im      Versicherungsschein     angegebenen
Versicherungsbeginns zu zahlen.                                              Bitte beachten Sie:
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                 Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,
Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie             beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen.                   Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen               vertreten haben.
Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen
Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.                       Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist)
                                                                             Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden.
Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung    Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
der ersten oder einmaligen Prämie:
                                                                             14. Widerrufsbelehrung
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der    Abschnitt 1
Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der                Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt,        Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten            ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
haben.                                                                       widerrufen.
Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag      Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
zurücktreten.                                                                     •      der Versicherungsschein,
Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie           •      die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                               Vertragsverhältnis           geltenden           Allgemeinen
                                                                                         Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich
Folgeprämie                                                                              der Tarifbestimmungen,
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode              •      diese Belehrung,
fällig.                                                                           •      das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
                                                                                  •      und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Grundsätzlich gilt                                                           jeweils in Textform zugegangen sind.
Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto
angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur                    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels        Widerrufs.
Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der
fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt.                Sie    können     Ihr     Widerrufsrecht    auch     online    unter
Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die             www.degenia.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-
Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das                  Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften
angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die                 Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine
Vornahme der Abbuchung gestattet                                             Eingangsbestätigung    mit    Informationen    zum      Inhalt   der
                                                                             Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Hinweis:
Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur                 Der Widerruf ist zu richten an:
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der             degenia Versicherungsdienst AG
Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den                 Brückes 63 – 63 a,
allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.                               55545 Bad Kreuznach
                                                                             Fax-Nr.: 0671/84003-29,
11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur                 E-Mail: info@degenia.de
      Verfügung gestellten Informationen und des Preises
Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und         Widerrufsfolgen
gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten           Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist und
Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung.                   haben Sie ausdrücklich zugestimmt (soweit nach den gesetzlichen
                                                                             Bestimmungen erforderlich), endet im Falle eines wirksamen Widerrufs
12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten                        der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die
      Finanzinstrumente                                                      Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der
Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im   Prämie zurückzugewähren.
Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen
besteht.                                                                     Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der
                                                                             Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall
13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages,                           einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360
     Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist                     der Jahresprämie bzw. 1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der
     und zum vorläufigen Versicherungsschutz                                 Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende                   der Prämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen.
Willenserklärungen zustande.
                                                                             Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere
                                                                             so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
Willenserklärung    ist    der    Versicherungsschein    oder  eine
                                                                             zurückzugewähren sind.
Annahmebestätigung.
Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung
oder des Versicherungsscheines zustande.
                                                                                                                                   Seite 7 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 8]
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen,               9.   das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts
zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem                     sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der                           insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,
Widerrufserklärung.                                                                 gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages                des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,
wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem                                 den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen
Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr                           haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen                    Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung                  Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer                         Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen               gestalteten Form;
dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.          10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                               11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
Besondere Hinweise                                                                  vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag                  Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren                   der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen
ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer                     Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen     die
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.               Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
Grundsätzlich beträgt die Widerrufsfrist 14 Tage. Sofern Sie nicht                  gestalteten Form;
ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht informiert wurden, verlängert            12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der
sich diese Frist. Das Widerrufsrecht erlischt sodann spätestens zwölf               Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
Monate und vierzehn Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages.                 Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;
                                                                               13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel
Abschnitt 2                                                                         über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                          zuständige Gericht;
Informationen                                                                  14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden               diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                     werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
                                                                                    verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu              15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
stellen:                                                                            Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls
      1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                            die Voraussetzungen für diesen Zugang;
          Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                  dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
          soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der                 Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
          Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige                          unberührt bleibt;
          Registernummer;                                                      16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
      2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere               die     Möglichkeit    einer    Beschwerde      bei   dieser
          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem                    Aufsichtsbehörde.
          Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen          Ende der Widerrufsbelehrung
          Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den
          Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung      Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
          durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich      Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag
          der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen      erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die
          die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich            erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
          gestalteten Form;
      3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                    15. Vertragslaufzeit
      4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,             Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte
          insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der        unserem Vorschlag bzw. dem Antrag.
          Leistung des Versicherers;                                      Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
      5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern    verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
          und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln      jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist.
          auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere      Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne
          selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,       Verlängerungsvereinbarung.
          wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,
          Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen          16. Beendigung eines Vertrages
          eine Überprüfung des Preises ermöglichen;                       Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf.
      6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,         auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt
          insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                     werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der
      7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung            degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat.
          gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer
          befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;    Kündigung zum Ablauf
      8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,                 Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer
          insbesondere über den Beginn der Versicherung und des           vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des
          Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während        dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter
          der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;             Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Kündigung nach dem Versicherungsfall                                         degenia Versicherungsdienst AG
Haftpflichtversicherung:                                                     Brückes 63 – 63 A
Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf           55545 Bad Kreuznach
Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das             E-Mail: info@degenia.de
Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines
Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs            Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder
er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch      um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet,
jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens               gilt:
jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres.                                   Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
                                                                             Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.
Kündigung nach Risikowegfall
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,        Versicherungsombudsmann e.V.
erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem                Postfach 080632, 10006 Berlin
Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben.         Telefon: 0800/3696000
                                                                             Telefax: 0800/3699000
Kündigung bei        Prämienerhöhungen oder          Minderung des           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Versicherungsschutzes ohne Ausgleich                                         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich
der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie         Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei
den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum       arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.                   dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes
vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird.                21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
                                                                             Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob
17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung                                   ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik                geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften
Deutschland.                                                                 beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber
                                                                             nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte
18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht                                zuständig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die          Bereich Versicherungsaufsicht
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der     Graurheindorfer Straße 108
Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines      53117 Bonn
Wohnsitzes zuständig.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer            22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung
müssen                                                                       Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn
      •     bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz               •    sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert;
            zuständigen Gericht,                                                  •    eine Gefahrerhöhung eintritt;
      •     bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre        •    die versicherten Sachen veräußert werden;
            Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden.                     •    ein Schadenfall eintritt.
                                                                             Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa
19. Sprache                                                                  vereinbarte Sicherheitsvorschriften.
Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der                    Besondere Vereinbarungen
Vertragslaufzeit ist deutsch.                                                Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer
                                                                             durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt.
20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer
Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den
Servicebeauftragten des Vorstandes wenden:


                                                                                                                                 Seite 9 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig            kündigen.
beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch
Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur                    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Unfallversicherung)     die     Sie     nicht   gegenüber      dem           Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
unmittelbar gegenüber der                                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
degenia Versicherungsdienst AG                                               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach                                        anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
                                                                             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
in Textform nachzuholen.                                                     Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn       verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
                                                                             oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Anzeige verpflichtet.                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                             machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.                                                          Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        arglistig verletzt haben.
richtig angegebene Umstand
                                                                             Stellvertretung durch eine andere Person
     •     weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
           Versicherungsfalles                                               vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
     •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                 Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
           Leistungspflicht                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die        sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit              Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt:
entspricht.                                                                  Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
                                                                             geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
Kündigung                                                                    Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erklärung zum Datenschutz
A. Allgemeine Informationen                                                Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018          vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.                           Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre
                                                                           Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages)
Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von                   erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a)
personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von       i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen
personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie             Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j)
Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet.               DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der         oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
betroffenen Personen vor.                                                  Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                                                                 •    zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter:                 •    zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
www.alte-leipziger.de/datenschutz                                                     für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger –
                                                                                      Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über           •    zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte                         insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden                         Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
Rechte.                                                                               können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel,   Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder
                                                                           unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche       dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung         Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit
mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw.               genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse       gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutz@alte-leipziger.de.                                             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                           Rückversicherer:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der           Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür           kann es
EU-Datenschutz-Grundverordnung        (DSGVO),    des     Bundesdaten-     erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen
schutzgesetzes    (BDSG),     der    datenschutzrechtlich   relevanten     Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller          das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser
Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen-         Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen
bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft«                werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung
verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die                       gebeten.
Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of-          Vermittler:
conduct abrufen.                                                           Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler
                                                                           betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von    Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und        Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der           die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur             Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst-
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder         leistungsangelegenheiten benötigen.
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um
prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der    Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern:
Schaden ist.                                                               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen
                                                                           bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist         verbundenen       Unternehmen       zentral    wahr.     Soweit ein
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.         Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                           Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur              zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die         Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher           Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein
Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für      Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer
eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur          Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer
Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für             zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Externe Dienstleister:                                                     und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen      Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                                 Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer
                                                                           erfolgen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen      Bonitätsauskünfte
bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte-      fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei
leipziger.de/dienstleisterliste.                                           der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur
                                                                           Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere
Weitere Empfänger:                                                         Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA),
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere          dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform).
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden       B. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
oder Strafverfolgungsbehörden).                                            Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf
                                                                           Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Dauer der Datenspeicherung                                                 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben          eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es               Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder
vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt            Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name,
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig   Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance
Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit          HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und         zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem                  Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.            ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung      hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
des Vertrages.                                                             früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                           vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Betroffenenrechte                                                          Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person       die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter             der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche-
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer        rungsunternehmen, übermittelt.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen      Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten:
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und               www.besurance-his.de.
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                           Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH
Widerspruchsrecht                                                          Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen            Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.                       Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare
                                                                           Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,            Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer          bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um
besonderen    Situation   Gründe ergeben, die gegen           die          Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung
Datenverarbeitung sprechen.                                                eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
                                                                           unternehmen) hindeuten können.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben           Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz-                Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz-            Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die
aufsichtsbehörde ist:                                                      Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
                                                                           Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,        Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden                                  Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
                                                                           überwiegen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem      Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den
(HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung       Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von
im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung        Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein        Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur
Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS                   Verfügung.
erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B).                            Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH
                                                                           Die     Daten     im     HIS     stammen         ausschließlich    von
Datenaustausch mit früheren Versicherern                                   Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.
Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des
Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits-       Kategorien der personenbezogenen Daten
rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des         Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines
Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen        Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH –

                                                                                                                               Seite 12 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage          •    Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die
oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten                       Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw.                   oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich.
Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw.                     •    Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende                          Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments
Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch                 erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des
ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem                 Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags).
gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH
erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten           Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder-
hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet          und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die
wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B.                 Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen.
Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf                Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance-
Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu               his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen.
Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder
Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert.             Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten
Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter           Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Gebäudeschäden.                                                            Telefon: 0151/ 50691844

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder       zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von             E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden.                       datenschutz@besurance-his.de.

Dauer der Datenspeicherung                                                 C. SCHUFA
Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß         Information gemäß Artikel 14 DSGVO
Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.             1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des
                                                                                betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren                 SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
gelöscht.                                                                  Telefon: +49 (0)611-92780
                                                                           Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g.
Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:                         Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter
      •    Personenbezogene        Daten      (Name, Adresse      und      datenschutz@schufa.de erreichbar.
           Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger             2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
           Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum          2.1         Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen,
           eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies                 die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
           zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen          Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten
           Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer         Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
           beträgt in diesen Fällen 10 Jahre.                              natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch
                                                                           Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
Betroffenenrechte                                                          dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf   glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller
Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach       Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor
Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH            Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die
unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber          Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor
hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH     Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit,
zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für                Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu
Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189      bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur
Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS       Betrugsprävention,       Seriositätsprüfung,     Geldwäscheprävention,
ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz-          Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung
aufsichtsbehörde zuständig.                                                oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über
                                                                           etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus              SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden.           2.2         Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
                                                                           Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu           Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung
Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat      erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6
und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die           Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine      berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass    erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei        Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung   personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen
Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch       können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner
Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende              widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor
Angaben von Ihnen:                                                         Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung
      •    Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum               berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten
      •    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)   personenbezogenen Daten.
           sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre


                                                                                                                               Seite 13 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.3        Herkunft der Daten                                                   •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern.                             Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach
Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie                   Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender                      Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)                      kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die           •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen,                      mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing-                        oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau
unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1              nach drei Jahren.
genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus                  •    Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei
dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-,                  Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der
Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder                        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere
Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen                  drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht
aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und               zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende
amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz-                       Speicherung erforderlich ist.
bekanntmachungen).
                                                                           3. Betroffenenrechte
2.4       Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet              Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf
          werden       (Personendaten,     Zahlungsverhalten       und     Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel
          Vertragstreue)                                                   16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht
      •   Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die        auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA
          auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname,            hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden
          Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften         ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG,
      •   Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße               Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch
          Durchführung      eines    Geschäftes    (z. B.   Girokonten,    unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter
          Ratenkredite,      Kreditkarten,     Pfändungsschutzkonten,      www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          Basiskonten)                                                     sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen
      •   Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach           Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit
          angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren               gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
          Erledigung
      •   Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem                 Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
          betrügerischem       Verhalten    wie     Identitäts-   oder     Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
          Bonitätstäuschungen                                              ergeben, widersprochen wer den.
      •   Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
          Bekanntmachungen                                                 Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA
      •   Scorewerte                                                       Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474
                                                                           Köln.
2.5        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie       4. Profilbildung (Scoring)
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender            Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.
Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert)           Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und
ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können       Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige
externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie               Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der
externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem      SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der
den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.                 SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach
                                                                           Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt
2.6        Dauer der Datenspeicherung                                      die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine              einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu
bestimmte Zeit.                                                            statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die              Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische
Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren       Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem
Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die              praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von
SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche          Risikowahrscheinlichkeiten.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre
taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B.              Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung
gelöscht:                                                                  verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne
     •     Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau               Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum,
     •     Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten,     Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften),
           die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert            bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung,
           werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations-     Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige
           konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge,        personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte
           bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B.   Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von
           Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften          Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
           und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden,             besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische
           unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.                    Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach
     •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll-       Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der
           streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor-       DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten
           zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale        Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die
           Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.                        Scoreberechnung.


                                                                                                                                Seite 14 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der        Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist
Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die         insbesondere vor Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko
Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein       gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines
durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche           Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).
zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag –
verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA   4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score          Von der ICD werden Stammdaten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum,
alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss      Daten zu gesetzlichen Vertretern, Anschrift(en), Telefon-nummer(n),
abzulehnen.                                                                  E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungs-
                                                                             verhalten (siehe auch Ziffer 5), Statusdaten, zu Schuldner-
Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur                  verzeichniseintragungen, (Privat-) Insolvenzverfahren und zur
Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de          postalischen      (Nicht-)Erreichbarkeit    sowie     entsprechende
erhältlich.                                                                  Wahrscheinlichkeits- bzw. Scorewerte oder Indexwerte verarbeitet bzw.
                                                                             gespeichert. Daneben wer-den Statusdaten, Anlagedaten und
D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«)                                      Kundendaten zum Nachmeldeverfahren verarbeitet.
Information gemäß Artikel 14 DSGVO
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie              Darüber hinaus werden die entsprechenden Anfragedaten gespeichert.
      des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden              5. Herkunft der Daten der ICD
                                                                             Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichun-
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a.          gen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei den zentralen
Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-         Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen
Datenschutz@experian.com erreichbar.                                         von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges Zahlungsverhalten,
                                                                             basierend      auf      gerichtlichen      sowie      außergerichtlichen
2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD                                      Inkassomaßnahmen. Wir erhalten zudem von teilnehmenden
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren           Teilnehmern Informationen, dass für ein Dauerschuldverhältnis (bspw.
Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit          Girokonto) ein wirtschaftliches Risiko besteht bzw. endet, damit die ICD
von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der              während dieser Laufzeit ereignisbezogene Mitteilungen zu neu
Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen                 hinzugekommenen oder geänderten Negativinformationen an die Bank
Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw.              übermitteln können.
Scoringwerte oder Indexwerte errechnet und übermittelt. Solche
Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um zum Beispiel das                    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (siehe Ziffer 4) aus
Zahlungsausfallrisiko bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder       den Anfragen von Vertragspartnern der ICD, gespeichert sowie Daten
bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu              von Adressdienstleistern oder anderen Auskunfteien gespeichert. Die
können. Die Datenverarbeitung und die darauf basierenden                     Adress-daten werden von der AZ Direct GmbH, Carl-Bertelsmann-Straße
Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der           161, 33311 Gütersloh, übermittelt.
Auskunftsempfänger vor wirtschaftlichen Verlusten und schützen
Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung.        6.    Kategorien      von    Empfängern     der     personenbezogenen
Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitäts- und              Daten der ICD
Altersprüfung, Kundenmanagement, Unterstützung der Bank bei                  Empfänger sind grundsätzlich nur Vertragspartner der ICD. Dies sind
laufender Risikosteuerung einer bestehenden Kreditexponierung,               insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und
Betrugsprävention,     Anschriftenermittlung,    Geldwäscheprävention,       ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum oder ggf. einem Drittstaat
Risikosteuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen, sowie zur        haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-,
Tarifierung sowie zur Unterstützung behördlicher Ermittlungen. Neben         Telekommunikations-       und    Versicherungsunternehmen,       Finanz-
den vorgenannten Zwecken verarbeitet die ICD personenbezogene                dienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs-
Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Forschung und Entwicklung              und andere Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu
insbesondere zur Durchführung wissenschaftlichen Forschungs-                 den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen einziehen, wie
projekten, Nachverfolgung und Geltendmachung rechtlicher Ansprüche           etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte,
und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Anonymisierung der          Adressdienstleister sowie (interne und externe) Dienstleister oder
Daten, Abrechnung gegenüber Kunden oder Dienstleistern, Weiter-              Kooperationspartner der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support/
entwicklung     von      Dienstleistungen    und     Produkten    oder       Wartung, Rechenzentrum, Universitäten und Forschungseinrichtungen
Qualitätsanalysen).                                                          sowie Post-dienstleister), Behörden oder andere Stellen, die mit der
                                                                             Wahrnehmung einer Aufgabe betraut sind, die im öffentlichen Interesse
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD                        liegt, oder andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb des der
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständi-     Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen
gen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet ist. Die Verarbeitung der           entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben
Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Artikel 6     die erforderlichen Standardvertrags-klauseln zur Sicherstellung eines
Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), auf        adäquaten      Datenschutzniveaus     bei   der     Verarbeitung    von
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 e DSGVO, soweit die Verarbeitung für        personenbezogenen Daten unterzeichnet. Zudem werden – soweit dies
die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen          nach anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlich ist – weitere
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt oder auf        ergänzende Schutzmaßnahmen (z.B. Verschlüsselung und zusätzliche
Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur        vertragliche Regelungen) ergriffen, um ein angemessenes Schutzniveau
Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines          für die personenbezogenen Daten zu gewährleisten.
Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen und Grundfreiheiten
der betroffenen Person, die den Schutz personen-bezogener Daten              7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die       Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte
Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des             Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 a)
Betroffenen vorliegt, die Voraussetzungen gemäß Artikel 6 Absatz 1 e         DSGVO notwendig ist. Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf-
DSGVO oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran        und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of
im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach

                                                                                                                                   Seite 15 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien                 e.V.    Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße,
zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.                                Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf
                                                                            Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).
     •    Informationen über fällige, offene und – bei Übermittlung an      Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen,
          die ICD – unbestrittene Forderungen bleiben grundsätzlich für     erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden
          drei Jahre gespeichert. Wird der Ausgleich der Forderung          damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via
          bekannt      gegeben,     erfolgt   eine     Löschung    der      Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.
          personenbezogenen Daten grundsätzlich taggenau drei Jahre
          danach. Abweichend davon werden Informationen nach 18             9. Profilbildung/Profiling/Scoring
          Monaten gelöscht, wenn der ICD bis zu diesem Zeitpunkt            Die ICD berechnet sogenannte Scorewerte. Diese Werte geben eine Ein-
          keine weiteren Negativdaten gemeldet werden, keine                schätzung darüber, wie wahrscheinlich es ist, dass eine Person ihren
          Informationen aus dem Schuldnerverzeichnis oder aus               Zah-lungsverpflichtungen nachkommt – zum Beispiel bei einem Kredit
          Insolvenzbekanntmachungen vorliegen und der Ausgleich der         oder einem Rechnungskauf.
          Forderung innerhalb von 100 Tagen nach Einmeldung
          erfolgte.                                                         Wie entsteht ein Scorewert?
     •    Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen               Der Scorewert wird aus verschiedenen Informationen berechnet, die ICD
          Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1        über eine Person gespeichert hat. Dazu gehören z. B. Angaben über
          Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren            frühere Zahlungsausfälle, Einträge in öffentliche Register (wie das
          gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch      Schuldnerverzeichnis oder Insolvenzbekanntmachungen), das Alter und
          das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.             Geschlecht sowie Daten zur Adresse (z. B. wie viele Personen dort
     •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder           gemeldet sind oder ob es in der Umgebung Zahlungsausfälle gab).
          Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau sechs               Diese Daten werden unterschiedlich stark berücksichtigt – z. B. haben
          Monate nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach          aktuelle Zahlungsausfälle meist einen größeren Einfluss als ältere. Mit
          Erteilung der Restschuldbefreiung gelöscht.                       einem mathematisch-statistischen Verfahren wird der Scorewert
     •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages          berechnet. ICD verwendet dafür bewährte Methoden, die regelmäßig
          mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen              von unabhängigen Gutachtern überprüft werden.
          oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden
          taggenau nach drei Jahren gelöscht.                               Was beeinflusst den Score?
     •    Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach             Beispielhaft gilt: Wenn Sie kürzlich eine Rechnung nicht bezahlt haben,
          drei Jahren gelöscht.                                             kann sich Ihr Score verschlechtern. Wenn Sie regelmäßig pünktlich
     •    Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert;           zahlen, kann sich Ihr Score verbessern. Auch Änderungen Ihrer Adresse
          danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der               oder neue Informationen können den Score beeinflussen.
          fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach
          werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der         Was passiert bei fehlerhaften Daten?
          ist.                                                              Wenn Sie feststellen, dass Daten über Sie falsch oder veraltet sind,
                                                                            können Sie eine Berichtigung beantragen. Nach erfolgreicher Korrektur
Daten zu weiteren Zwecken (siehe Ziffer 2) werden unter anderem nach        wird Ihr Score neu berechnet. So kann sich Ihr Scorewert ändern.
Erreichen der jeweiligen Zwecke gelöscht. Weitere Details über die
Dauer der Datenspeicherung sind im Code of Conduct unter                    Wer nutzt den Score?
https://www.die-wirtschaftsauskunfteien.de/code-of-conduct zu finden.       ICD selbst trifft keine Entscheidungen über Verträge oder Zahlarten. Die
                                                                            Entscheidung liegt allein bei dem Unternehmen, das Ihre Daten bei ICD
8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD                                      abfragt – z. B. eine Bank, ein Versandhändler oder ein Vermieter. Diese
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft         nutzen den Score als Unterstützung bei ihrer Entscheidung.
nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf          Was ist mit Geschäftsgeheimnissen?
Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO sowie – wenn           Manche Details zur Berechnung des Scores sind geschützt, z. B. weil sie
die Verarbeitung auf einer Einwilligung der betroffenen Person gemäß        Rückschlüsse auf andere Personen zulassen oder Geschäftsgeheimnisse
Artikel 6 Absatz 1 a beruht – das Recht auf Datenübertragbarkeit nach       enthalten. Dennoch stellt ICD sicher, dass Sie als betroffene Person
Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die       ausreichend verständliche Informationen erhalten. Falls nötig, kann eine
für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für         Datenschutzbehörde prüfen, ob weitere Informationen offengelegt
den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg,             werden müssen.
Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart – zu beschweren.
Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden                  Welche Daten werden nicht verwendet?
Vertragspartner wider-rufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen,      ICD verwendet keine sensiblen Daten wie z. B. Angaben zur Herkunft,
die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der    Religion oder politischen Einstellung. Auch die Ausübung Ihrer Rechte
Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf          nach der DSGVO (z. B. Auskunft oder Berichtigung) hat keinen Einfluss
verarbeiteten personenbezogenen Daten.                                      auf Ihren Score.
                                                                            Informationen zum        Scoring     enthalten auch unsere FAQ
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus               https://www.experian.de/selbstauskunft/selbstauskunft-faqs.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.                            E.   Creditreform
                                                                            Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person              Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die    Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG,
ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen - schriftlichen             Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860-
Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus         10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de.
datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte
erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon   Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter
nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte     Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad-
zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf.       homburg.creditreform.de

                                                                                                                                Seite 16 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über           Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für
den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die            Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz
berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige                 beschweren.
Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.
                                                                            Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch
Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie          vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich.
öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien       Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen.
sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen.               Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber
                                                                            oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder
Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von            unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein
Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma           Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird.
einschließlich    sonstiger      bonitätsrelevanter        Informationen.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO.     Widerspruchsrecht:
                                                                            Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus
Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6       zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger-                 und
Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein                  Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig
berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft       überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder
darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,       Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus
erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter     einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und
folgendem Link                                                              nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer
https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf             Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich
einsehen oder sich zusenden lassen können.                                  vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.

Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein:                    F.   Einwilligung in die Erhebung und Verwendung
Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse,
                                                                                 von Gesundheitsdaten und geschützter Daten
Forderung,     Bonitätsprüfung,    Versicherungsvertrag, überfällige
Forderung, Vollstreckungsauskunft.                                               gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht-
                                                                                 entbindungserklärung
Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige        Die      Regelungen     des      Versicherungsvertragsgesetzes,    des
Kredit-institute,      Leasinggesellschaften,        Versicherungen,        Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften
Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs-                  enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,
managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere           Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.
Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern         Um       Ihre     Gesundheitsdaten      für    diesen     Antrag/diese
bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil       Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu
der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die              dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n)
Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für                Einwilligung(en).
Adresshandels-    und Werbe-zwecke,        sowie   die    Herstellung
entsprechender Datenträger genutzt.                                         Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger
                                                                            ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder
Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die            weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die
Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die       Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B.
Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren.      Assistance-Dienstleister,     Rückversicherer,     Hinweis-      und
Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,      Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen.
andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung
eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung              Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht
taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden              abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der
gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der              oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf
Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können         hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag
Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten        ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein
„Verhaltensregeln    für     die   Prüf-   und    Lösch-fristen     von     wird.
personenbezogenen          Daten       durch       die       deutschen
Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen.                                         Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und
                                                                            sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER
Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person           selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch         LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter
sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.      3).
Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig
sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten.      Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf              Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung
Vervollständigung der Daten.                                                nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können

Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten     1.   Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten
Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit           Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der
aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten        Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem
Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.                                     Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten
                                                                            Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
                                                                            Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
                                                                            dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.


                                                                                                                                Seite 17 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.    Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach                    Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu
      § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der                  den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer
      Alte Leipziger                                                         Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte
Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf    Leipziger unterrichtet.
die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
                                                                             Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an
2.1        Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen                       Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken
           (Unternehmen oder Personen)                                       verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte
Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die            Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und
Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische            weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst               2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)
durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im        Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und
Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden         Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das
hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt       derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger
die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit       Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt.
erforderlich für die anderen Stellen.                                        Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und
                                                                             erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte
Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die       Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der
Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß                   Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes
Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder            Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten
nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige           weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB
Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im         geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht-
Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen       entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen
oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger           zustande gekommen ist oder nicht.
(Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171
663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für       Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer
die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch            Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder
die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre          Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und
Einwilligung.                                                                Informationssystems (HIS) melden.

Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in   Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über
der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die          das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der
Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang          Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche
erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun     Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren
dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte           Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.
Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB                  2.4        Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.                                 Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
                                                                             an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden
2.2        Datenweitergabe an Rückversicherungen                             Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER        zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise           Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.
übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten            Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das         der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die      ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung            Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere      Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es        welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.                         ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
                                                                             wurden.
Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte
Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder           Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen              Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
unterstützt.                                                                 Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
                                                                             bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,             einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen        Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.                                      auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.

Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge             Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit          sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko       Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und                   selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an               erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten
Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte
Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.


                                                                                                                                 Seite 18 von 76


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Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und        Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen
die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern          weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei
(z.B.   Betreiber    von     Vergleichssoftware,    Maklerverwaltungs-     der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende
programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung          des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
meiner Versicherungsverträge einschaltet.                                  gespeichert.
Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.
                                                                           Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn
3.    Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten,                   der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren
      wenn der Vertrag nicht zustande kommt                                ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben
Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger   genannten Zwecken speichert und nutzt.
Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es
möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer
Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und
Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen
übermittelt wird.


                                                                                                                              Seite 19 von 76


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Dienstleisterliste – Stand Juni 2026
Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der
»Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«.
Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können


Übertragene Aufgaben                                                   Auftragnehmer /
                                                                       Dienstleistungskategorie
Adressprüfung                                                          Adressermittler, Einwohnermeldeämter
Assistance und Pannenhilfe                                             AvD Automobilclub
Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung              •    Wirtschaftsauskunfteien
                                                                                  (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer
                                                                                  Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH),
                                                                             •    ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich)
                                                                             •    Dienstleister zur Gebäudewertermittlung
                                                                             •    Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung
Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung                     Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare
Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung)           Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner
Datenträger-/Aktenentsorgung                                           Entsorgungsunternehmen
Digitale Kommunikation                                                 mailingwork GmbH
Durchführung von Web-Konferenzen und                                   CSN. Communication Service Network GmbH
Bereitstellung einer Konferenz-Plattform                               Microsoft Ireland Operations Ltd.
Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand                    Druckereien und Postdienstleister
Endkundenplattform „fin4u“                                             BANKSapi GmbH
Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung               ePension GmbH & Co. KG
und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch),                 •    Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann)
allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen                        •    Creditreform
Immobilienmanagement                                                   Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker,
                                                                       Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten,
                                                                       Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro,
                                                                       Steuerberater
IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard-     Externe IT-Dienstleistungsunternehmen
und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von
aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und -
Unterstützung)
Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien,                         Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen,
Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings)                          ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH
Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware               Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen
Reparatur, Sanierung, Ersatz                                           Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen
Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe)      Externe Cyber-Security-Unternehmen
                                                                       Externe Plattformanbieter
Vermittlung von Reparaturaufträgen                                     DMS GmbH, riparo GmbH

Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können
Übertragene Aufgaben                                               Auftragnehmer /
                                                                   Dienstleistungskategorie
Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten                HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH
Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen,          Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister
Hilfs- und Pflegeleistungen                                        (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH)
Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung      Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte
Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung,           Sachverständige, Gutachter, Ärzte
Belegprüfung                                                       (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Juristische Beratung, Schadenbearbeitung                           Rechtsanwälte
Regressbearbeitung, Außenregulierung                               Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH,
                                                                   Twentyfour GmbH
Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst                     Schweitzer Gruppe GmbH
Übersetzungen                                                      Übersetzungsbüros


                                                                                                                                      Seite 20 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Datenverarbeitung in der ALH Gruppe
Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften
     •    Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                                       •    Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
     •    Hallesche Krankenversicherung a.G.                                           •    Alte Leipziger Treuhand GmbH
     •    Alte Leipziger Versicherung AG                                               •    Alte Leipziger Pensionskasse AG
     •    Alte Leipziger Holding AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsfonds AG
     •    Alte Leipziger Bauspar AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten
    •   Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he
        Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche
        Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter,
        Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt-
        /Meinungsforschung)        und      andere     Widersprüche,     Vollmachten und    Betreuungsregelungen,     zuständige    Vermittler.
        Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig
        bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH
        Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden.
    •   Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im
        Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung.

Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe
Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung
vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw.
Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“).

Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche:
     •     Betrieblicher Datenschutz                                                   •    Marketing
     •     Betriebsorganisation                                                        •    Personalwesen
     •     Compliance                                                                  •    Rechnungswesen
     •     Immobilienmanagement                                                        •    Rechtsabteilung
     •     Informationssicherheitsbeauftragter                                         •    Risikomanagement
     •     Interne Revision                                                            •    Vertriebsverwaltung
     •     Informationstechnik                                                         •    Vorstandsbereich

Hinweis:
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland
durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche
unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.


                                                                                                                                      Seite 21 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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I Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
1. Versicherte Gefahren und Schäden –                                                   angebracht ist (z.B. Gemeinschaftswaschanlagen, Brennstoffvorräte
   je nach beantragtem Versicherungsumfang                                              für Sammelheizungen, Wasser-, Gas-, Elektrizitäts- und Wärmezähler,
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser, Sturm/                Antennen, Markisen, Blitzableiter, Schutz- und Trennwände)
Hagel, weitere Elementargefahren
                                                                                      3. Versicherungsumfang –
2. Versicherte Sachen                                                                    je nach gewähltem Versicherungsschutz
Versichert sind einschließlich Fundamente, Grund- und Kellermauern                    Für die aufgeführten Positionen ist die Entschädigung je
➔ Wohngebäude, Wohn- und Geschäftsgebäude mit mindestens 50%                          Versicherungsfall     und      Versicherungsgrundstück      insgesamt
   Wohnanteil einschließlich dazugehöriger Garagen (auch Einzelgaragen                (summarisch) auf 5.000.000 EUR begrenzt, wobei die genannten
   auf Nebengrundstücken) sowie Nebengebäude gemäß Antrag                             Entschädigungsgrenzen, die jeweils für die Einzelposition zu leistende
➔ Zubehör, das der Instandhaltung eines versicherten Gebäudes oder                    Höchstentschädigung darstellen.
   dessen Nutzung zu Wohnzwecken dient, ist mitversichert, soweit es
   sich in dem Gebäude befindet oder außen an dem Gebäude


                          Wohngebäudeversicherung T26 Leistungsübersicht
 Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
 Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des
 Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein                 classic                    premium                     optimum
 und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
 Feuer
 Brand                                                                            ⚫                             ⚫                           ⚫
 Feuer-Nutzwärmeschäden                                                           ⚫                             ⚫                           ⚫
 Blitzschlag                                                                      ⚫                             ⚫                           ⚫
 Überspannung durch Blitz                                                         ⚫                             ⚫                           ⚫
 Explosion, Verpuffung                                                            ⚫                             ⚫                           ⚫
 Implosion                                                                        ⚫                             ⚫                           ⚫
 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs,
                                                                                  ⚫                             ⚫                           ⚫
 seiner Teile oder seiner Ladung
 Fahrzeuganprall durch Straßen-,
                                                                                  ⚫                             ⚫                           ⚫
 Schienen- oder Wasserfahrzeuge
                                                                           bis zu 5.000 EUR             bis zu 15.000 EUR                  ⚫
 Sengschäden
                                                                              500 EUR SB                    500 EUR SB                 500 EUR SB
 Rauch- und Rußschäden                                                     bis zu 10.000 EUR                    ⚫                           ⚫
 Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper                                      ⚫                             ⚫                           ⚫
 Blindgängerschäden                                                               ⚫                             ⚫                           ⚫
                                                                           bis zu 25.000 EUR                   ⚫                           ⚫
 Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
                                                                             2.500 EUR SB                 2.500 EUR SB                2.500 EUR SB
 Schäden durch radioaktive Isotope                                                -                             ⚫                           ⚫
                                                                           bis zu 5.000 EUR             bis zu 15.000 EUR                  ⚫
 Schmorschäden
                                                                              500 EUR SB                    500 EUR SB                 500 EUR SB
 Überschallknall                                                                  ⚫                             ⚫                           ⚫
 Leitungswasser
 Leitungswasserschäden aus:
 -     Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder
       damit verbundenen Schläuchen sowie den mit diesen
       Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen
                                                                                  ⚫                             ⚫                           ⚫
       Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
 -     Heizungs- und Klimaanlagen
 -     Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
 -     Wasserbetten oder Aquarien
 Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- und Klimaanlagen
                                                                                  ⚫                             ⚫                           ⚫
 sowie Wasserdampf
 Innerhalb des Gebäudes verlaufende Regenfallrohre                                ⚫                             ⚫                           ⚫


                                                                                                                                         Seite 22 von 76


                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                      classic               premium                  optimum
Frostbedingte Bruchschäden an Rohren:
-      der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)
       oder den damit verbundenen Schläuchen
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
-      von Heizungs- oder Klimaanlagen
-      von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen
-      der Regenentwässerung
Frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen:
-      Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts,
       Armaturen sowie deren Anschlussschläuche                       ⚫                        ⚫                        ⚫
-      Heizkörper, Heizkessel, Boiler, Wärmepumpen oder
       vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen
Frostbedingte Bruchschäden an Rohren von
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
Solarheizungsanlagen auf dem Dach
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren
der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
Klimaanlagen außerhalb von Gebäuden, die der Versorgung
versicherter Gebäude oder Anlagen dienen
Frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Zuleitungsrohren
der Wasserversorgung oder an Rohren von Heizungs- oder
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
Klimaanlagen außerhalb von Gebäuden, die sich auf dem
Versicherungsgrundstück befinden
Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb von Gebäuden,
die nicht der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen     bis zu 5.000 EUR²       bis zu 10.000 EUR²               ⚫
dienen
Bruchschäden an Zuleitungsrohren außerhalb von Gebäuden,
                                                               bis zu 5.000 EUR²       bis zu 10.000 EUR²               ⚫
die sich nicht auf dem Versicherungsgrundstück befinden;
Bruchschäden an Armaturen                                             -                  bis zu 500 EUR          bis zu 1.000 EUR
Bruchschäden an Waschmaschinen-
und Spülmaschinenschläuchen                                           -                        ⚫                        ⚫

Bruch von Gasrohren                                                   -                bis zu 10.000 EUR                ⚫
Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre        bis zu 10.000 EUR       bis zu 10.000 EUR        bis zu 10.000 EUR
Frost- und sonstige Bruchschäden an der Regenwasser-
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
aufbereitungsanlage (Zisterne)
Leckortungskosten                                                     -                        -                 bis zu 1.000 EUR
Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
bei Ein- und Zweifamilienhäusern                                      -                bis zu 10.000 EUR                ⚫
Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen
bei Mehrfamilienhäusern                                               -                 bis zu 1.000 EUR         bis zu 5.000 EUR

                                                                      -                        -                bis zu 5.000 EUR
Nässeschäden durch Witterungsniederschläge
                                                                                                                max. 10.000 EUR
(Regen- oder Schmelzwasser)
                                                                                                              pro Versicherungsjahr
Unter Erdgleiche verlegte Regenwasserableitungsrohre                  -                 bis zu 2.500 EUR         bis zu 5.000 EUR
Verstopfung von Ableitungsrohren innerhalb von Gebäuden               -                 bis zu 1.000 EUR                ⚫
Verstopfung von Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden                -                 bis zu 1.000 EUR                ⚫
Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen,
Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen)             ⚫                        ⚫                        ⚫
oder Terrarien
Sturm/Hagel
Sturm                                                                 ⚫                        ⚫                        ⚫
Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr                           -                        ⚫                        ⚫
Hagel                                                                 ⚫                        ⚫                        ⚫
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
Überschwemmung                                                                                                       
Rückstau                                                                                                             
Erdbeben                                                                                                             
Erdsenkung                                                                                                           

                                                                                                                     Seite 23 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                     classic                premium                  optimum

Erdrutsch                                                                                                            
Schneedruck                                                                                                          
Lawinen und Dachlawinen                                                                                              
Vulkanausbruch                                                                                                       
Unbenannte Gefahren
                                                                                                                       ⚫
Unbenannte Gefahren                                                   -                        -                   300 EUR SB
Versicherte Sachen
Gebäude                                                              ⚫                         ⚫                        ⚫

Gebäudebestandteile                                                  ⚫                         ⚫                        ⚫

Außenwandverkleidungen                                               ⚫                         ⚫                        ⚫

Einbaumöbel und Einbauküchen                                         ⚫                         ⚫                        ⚫

Gebäudezubehör                                                       ⚫                         ⚫                        ⚫
Terrassen                                                            ⚫                         ⚫                        ⚫
Weitere Grundstücksbestandteile:
-     Elektrische Freileitungen, sofern sie der Versorgung
      des Versicherungsgrundstücks dienen;
-     Fahnenmasten;
-     Gartenlaternen;
-     Hof- und Gehsteigbefestigungen;
-     Hundehütten und Hundezwinger;
                                                                     ⚫                         ⚫                        ⚫
-     Pergolen;
-     Schutz- und Trennwände;
-     Mit dem Gebäude befestigte Sonnensegel;
-     Terrassenbefestigungen;
-     Freistehende Terrassenüberdachungen;
-     Gewerbliche Markisen, Firmenschilder,
      Transparente und Leuchtröhrenanlagen
Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen
                                                                                                                     
eines Mieters oder Wohnungseigentümers
Anbaumöbel und Anbauküchen (subsidiär)                                -                bis zu 25.000 EUR       bis zu 100.000 EUR

Balkonkraftwerke                                                     ⚫                         ⚫                        ⚫

E-Ladestationen für E-Autos                                           -                        ⚫                        ⚫
Garagen und Carports auf dem versicherten Grundstück                 ⚫                         ⚫                        ⚫
Garagen und Carports in der Nähe des versicherten Grundstücks        ⚫                         ⚫                        ⚫
Gartenhäuser bei Ein- und Zweifamilienhäusern                         -                bis zu 10.000 EUR                ⚫
Gartenhäuser bei Mehrfamilienhäusern                                  -                 bis zu 5.000 EUR        bis zu 10.000 EUR
Geothermie- und Solarthermieanlagen                                  ⚫                         ⚫                        ⚫
Gewächshäuser bei Ein- und Zweifamilienhäusern                        -                bis zu 10.000 EUR                ⚫
Gewächshäuser bei Mehrfamilienhäusern                                 -                  bis zu 500 EUR          bis zu 1.000 EUR
Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                                              ⚫                        ⚫
bis zu 50 qm Nutzfläche
Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                                                                     
über 50 qm Nutzfläche
Photovoltaikanlagen                                                  ⚫                         ⚫                        ⚫
Saunen und deren Ofen                                                 -                 bis zu 5.000 EUR        bis zu 10.000 EUR
Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück                                                                        
Überdachungen oder Abdeckungen für Schwimmbecken                                                                     
Wärmepumpen außerhalb vom versicherten Gebäude                       ⚫                         ⚫                        ⚫

                                                                                                                     Seite 24 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                         classic                premium                   optimum
Whirlpools oder Badebecken mit Wasserdüsen
                                                                                                                           
auf dem versicherten Grundstück
Wintergärten auf dem Versicherungsgrundstück                             ⚫                         ⚫                         ⚫

Versicherte Kosten
Aufräumungs- und Abbruchkosten                                   bis zu 25.000 EUR                 ⚫                         ⚫
                                                               bis zu einmalig 350 EUR   bis zu einmalig 350 EUR   bis zu einmalig 350 EUR
Beratung durch einen Energieberater oder
                                                                      10.000 EUR                10.000 EUR                10.000 EUR
baubiologischen Berater
                                                                   Mindestschaden            Mindestschaden            Mindestschaden
Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume              bis zu 1.500 EUR         bis zu 10.000 EUR                 ⚫
                                                                                            bis zu 5.000 EUR
Beseitigung von Graffiti                                                 -                  max. 25.000 EUR                  ⚫
                                                                                          pro Versicherungsjahr
Bewegungs- und Schutzkosten                                      bis zu 25.000 EUR                 ⚫                         ⚫
Datenrettungskosten                                                      -                   bis zu 500 EUR²          bis zu 1.000 EUR²
Feuerlöschkosten                                                 bis zu 10.000 EUR         bis zu 10.000 EUR                 ⚫
Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs
                                                                  bis zu 2.500 EUR         bis zu 20.000 EUR                 ⚫
durch unbefugte Dritte (subsidiär)
                                                                bis zu 50 EUR pro Tag,   bis zu 100 EUR pro Tag,   bis zu 200 EUR pro Tag,
Hotelkosten
                                                               längstens für 120 Tage    längstens für 365 Tage    längstens für 365 Tage
Kosten durch Diebstahl von außen am Gebäude
angebrachter Sachen (subsidiär)                                          -                  bis zu 5.000 EUR         bis zu 10.000 EUR

Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen (subsidiär)                       -                         -                 bis zu 30.000 EUR
Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders (subsidiär)                  -                  bis zu 5.000 EUR         bis zu 10.000 EUR
Kosten durch mutwillige Beschädigung                             bis zu 25.000 EUR                 ⚫                         ⚫
bei Ein- und Zweifamilienhäusern                                   2.500 EUR SB                 ohne SB                   ohne SB
Kosten durch mutwillige Beschädigung                             bis zu 25.000 EUR         bis zu 50.000 EUR         bis zu 50.000 EUR
bei Mehrfamilienhäusern                                            2.500 EUR SB              2.500 EUR SB              2.500 EUR SB
Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen Anlagen,
Dämmungen und Unterspannbahnen                                           -                         -                         ⚫

Kosten durch Wildtiere                                                   -                         -                         ⚫
Kosten für die Dekontamination von Erdreich (subsidiär)          bis zu 50.000 EUR                 ⚫                         ⚫
Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung                             -                         -                  bis zu 1.000 EUR
Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen)              bis zu 10.000 EUR         bis zu 100.000 EUR                ⚫
Kosten für Transport und Lagerung (subsidiär)                            -                  bis zu 5.000 EUR                 ⚫
Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie
                                                                  bis zu 5.000 EUR          bis zu 5.000 EUR         bis zu 10.000 EUR
Stromverlust aus Stromspeichern
Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall                   bis zu 10 EUR pro Tag,    bis zu 10 EUR pro Tag,    bis zu 10 EUR pro Tag,
der E-Ladestation im Schadensfall                                längstens 30 Tage         längstens 30 Tage         längstens 30 Tage
Pflegegeld für pflegebedürftige Personen                                 -                         -               bis zu 100 EUR pro Tag
                                                                  bis zu 2.500 EUR                ⚫                         ⚫
Rückreisekosten aus dem Urlaub                                       10.000 EUR               5.000 EUR                    ohne
                                                                  Mindestschaden            Mindestschaden            Mindestschaden
Verkehrssicherungsmaßnahmen (subsidiär)                                  ⚫                         ⚫                         ⚫
Wiederbepflanzung von Gärten                                             -                         -                  bis zu 5.000 EUR

Versicherte Mehrkosten
Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-
                                                                 bis zu 25.000 EUR                 ⚫                         ⚫
beschränkungen
Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-
                                                                 bis zu 50.000 EUR         bis zu 100.000 EUR                ⚫
beschränkungen für Restwerte
Mehrkosten durch Preissteigerung                                         ⚫                         ⚫                         ⚫
Mehrkosten durch technologischen Fortschritt                             ⚫                         ⚫                         ⚫


                                                                                                                          Seite 25 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                      classic               premium                  optimum
                                                                                       bis zu 10.000 EUR        bis zu 20.000 EUR
Mehrkosten für alters-
und behindertengerechten Wiederaufbau                                  -                  10.000 EUR               10.000 EUR
                                                                                        Mindestschaden           Mindestschaden
Mehrkosten für energetische und nachhaltige Modernisierung             -               bis zu 10.000 EUR        bis zu 20.000 EUR

Mehrkosten für ressourcenschonende Reparatur                           -               bis zu 10.000 EUR        bis zu 20.000 EUR
Mehrkosten für Wiederherstellung mit umweltfreundlichen
oder nachhaltigen Baustoffen                                           -               bis zu 10.000 EUR        bis zu 20.000 EUR

Versicherter Mietausfall, Mietwert
Wohnräume                                                      bis zu 12 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
Gewerblich genutzte Räume                                      bis zu 12 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
Durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen
                                                               bis zu 12 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
verursachter zusätzlicher Mietausfall
Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter
                                                               bis zu 12 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
aufgrund eines Versicherungsfalls
Nichtantritt des Mietverhältnisses
                                                               bis zu 12 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
aufgrund eines Versicherungsfalls
Sonstige versicherte Positionen
Genereller Unterversicherungsverzicht                          bis zu 1.000 EUR         bis zu 3.000 EUR         bis zu 5.000 EUR
                                                                                                                        ⚫
                                                               bis zu 2.500 EUR         bis zu 5.000 EUR
                                                                                                                   25.000 EUR
Kosten des Sachverständigenverfahrens                             25.000 EUR               25.000 EUR
                                                                                                                 Mindestschaden
                                                               Mindestschaden           Mindestschaden
                                                               bis zu 10.000 EUR
                                                               über 10.000 EUR
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls                                          ⚫                        ⚫
                                                                  30 Prozent,
                                                               max. 50.000 EUR
Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
und Sicherheitsvorschriften                                            -               bis zu 50.000 EUR       bis zu 500.000 EUR

Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort                     -                       ⚫                        ⚫

Besondere Klauseln und Vereinbarungen
Abweichender Versicherungsbeginn                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
Anpassung des Beitrags aufgrund des Gebäudealters                     ⚫                        ⚫                        ⚫
Best-Leistungs-Garantie                                                -                       -                        ⚫
Einhaltung der Mindeststandards
                                                                      ⚫                        ⚫                        ⚫
des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Feuer-Rohbauversicherung                                       bis zu 24 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
Feuer-Rohbauversicherung –
                                                               bis zu 24 Monate         bis zu 24 Monate        bis zu 36 Monate
Erweiterung um Leitungswasser und Sturm/Hagel
Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                  ⚫                        ⚫                        ⚫
Konditionsdifferenzdeckung                                             -                       -                bis zu 15 Monate
Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Elementargefahren               -                       -                 bis zu 6 Monate
Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                               ⚫                        ⚫                        ⚫
Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit                  -                       -                bis zu 12 Monate
Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                        ⚫                        ⚫                        ⚫
Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen                  ⚫                        ⚫                        ⚫
Vorversicherungsgarantie                                               -                       ⚫                        ⚫
Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief für Ein- und Zweifamilienhäuser (optional gegen Zuschlag versicherbar)
Schlüsseldienst im Notfall                                             -                 bis zu 500 EUR           bis zu 500 EUR
Rohrreiningungsservice im Notfall                                      -                 bis zu 500 EUR           bis zu 500 EUR
Sanitär-Installateurservice im Notfall                                 -                 bis zu 500 EUR           bis zu 500 EUR

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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Tarifvariante                                                        classic             premium                  optimum

Heizungs-Installateurservice im Notfall                                    -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten                               -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Elektro-Installationsservice im Notfall (Stromausfall)                     -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR

Schädlingsbekämpfung                                                       -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern                       -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Kinderbetreuung im Schadenfall                                             -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Psychologische Erstberatung im Schadenfall                                 -             bis zu 500 EUR          bis zu 500 EUR
Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Schadenfall                 -                   ⚫                       ⚫
Organisation einer Haustierbetreuung im Schadenfall                        -                   ⚫                       ⚫
Organisation der Rückreise im Schadenfall                                  -                   ⚫                       ⚫
24-Stunden Handerwerkerservice                                             -                   ⚫                       ⚫
⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
- nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
 gegen Zuschlag optional im Rahmen der Vertragsbedingungen versicherbar
2
    pro Versicherungsjahr max. das Zweifache


                                                                                                                    Seite 27 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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II Allgemeine Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
   der degenia Versicherungsdienst AG - DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Welche Gefahren sind versicherbar?                   A 4-17           Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmer-
                      Welche Schäden sind versichert?                                       brunnen, Wassersäulen, Regenwasser-
A 1-1                 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz;                         aufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien
                      Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall            Abschnitt A 5    Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel
                      oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall;                    und weitere Naturgefahren) zu verstehen?
                      Sengschäden; Rauch- und Rußschäden;                                   Welche Schäden sind versichert?
A 1-2                 Leitungswasser                                                        Welche Schäden sind hier nicht versichert?
A 1-3                 Naturgefahren                                        A 5-1            Sturm
A 1-4                 Unbenannte Gefahren                                  A 5-2            Hagel
Abschnitt A 2         Welche generellen Ausschlüsse gibt es?               A 5-3            Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
A 2-1                 Ausschluss Krieg                                     A 5-4            Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) –
A 2-2                 Ausschluss Innere Unruhen                                             sofern vereinbart
A 2-3                 Ausschluss Kernenergie                               A 5-5            Nicht versicherte Schäden
Abschnitt A 3         Was ist unter Brand, Blitzschlag, Überspannung       A 5-6            Wartezeit für Weitere Elementargefahren
                      durch Blitz und Explosion zu verstehen?              A 5-7            Selbstbehalt, Haftungslimit und Kündigung
                      Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?                        für Weitere Elementargefahren
                      Welche Schäden sind hier nicht versichert?           Abschnitt A 6    Was ist unter unbenannten Gefahren
A 3-1                 Brand                                                                 zu verstehen?
A 3-2                 Blitzschlag                                                           Welche Schäden sind versichert?
A 3-3                 Überspannung durch Blitz                                              Welche Schäden sind hier nicht versichert?
A 3-4                 Explosion, Verpuffung                                A 6-1            Versicherte Schäden
A 3-5                 Implosion                                            A 6-2            Ausschlüsse
A 3-6                 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs,            A 6-3            Entschädigungsleistung und Selbstbeteiligung
                      seiner Teile oder seiner Ladung                      Abschnitt A 7    Welche Sachen sind versichert?
A 3-7                 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen-            Abschnitt A 8    Was versteht man unter Gebäuden, Gebäude-
                      oder Wasserfahrzeuge                                                  bestandteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und
A 3-8                 Sengschäden                                                           weiteren Grundstücksbestandteilen?
A 3-9                 Rauch- und Rußschäden                                                 Welche Sachen sind nicht versichert und
A 3-10                Nicht versicherte Schäden                                             welche zusätzlich versicherbar?
A 3-11                Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper          A 8-1            Gebäude
A 3-12                Blindgängerschäden                                   A 8-2            Gebäudebestandteile
A 3-13                Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung              A 8-3            Gebäudezubehör
A 3-14                Schäden durch radioaktive Isotope                    A 8-4            Terrassen
A 3-15                Schmorschäden                                        A 8-5            Weitere Grundstücksbestandteile
A 3-16                Überschallknall                                      A 8-6            Nicht versicherte Sachen
Abschnitt A 4         Was ist unter der Gefahr Leitungswasser              A 8-7            Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen
                      zu verstehen?                                                         eines Mieters oder Wohnungseigentümers
                      Welche Schäden sind hier nicht versichert?           A 8-8            Anbaumöbel und Anbauküchen
A 4-1                 Versicherte Gefahren und Schäden                     A 8-9            Balkonkraftwerke
A 4-2                 Leitungswasserschäden                                A 8-10           E-Ladestationen für E-Autos
A 4-3                 Bruchschäden innerhalb von Gebäuden                  A 8-11           Garagen und Carports auf dem versicherten
A 4-4                 Bruchschäden außerhalb von Gebäuden                                   Grundstück und in der Nähe des versicherten
A 4-5                 Nicht versicherte Schäden                                             Grundstücks
A 4-6                 Bruchschäden an Armaturen                            A 8-12           Gartenhäuser
A 4-7                 Bruch an Waschmaschinen- und                         A 8-13           Geothermie- und Solarthermieanlagen
                      Spülmaschinenschläuchen                              A 8-14           Gewächshäuser
A 4-8                 Bruch von Gasrohren                                  A 8-15           Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
A 4-9                 Erweiterte Rohrleitungsversicherung                  A 8-16           Photovoltaikanlagen
                      für Ableitungsrohre                                  A 8-17           Saunen und deren Ofen
A 4-10                Frost- und sonstige Bruchschäden                     A 8-18           Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück
                      an der Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne)     A 8-19           Wärmpumpen außerhalb vom versicherten
A 4-11                Leckageortungskosten                                                  Gebäude
A 4-12                Nässeschäden aufgrund undichter Fugen                A 8-20           Whirlpools oder Badebecken mit Wasserdüsen
                      oder Fliesen                                                          auf dem versicherten Grundstück
A 4-13                Nässeschäden durch Witterungsniederschläge           A 8-21           Wintergärten auf dem Versicherungsgrundstück
                      (Regen- oder Schmelzwasser)                          Abschnitt A 9    Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
A 4-14                Unter Erdgleiche verlegte Regenwasser-               Abschnitt A 10   Was gilt für Selbstbeteiligungen im
                      ableitungsrohre                                                       Versicherungsvertrag?
A 4-15                Verstopfung von Ableitungsrohren innerhalb           Abschnitt A 11   Welche Regelungen gelten für Wohnungs-
                      von Gebäuden                                                          und Teileigentümer?
A 4-16                Verstopfung von Regenfallrohren innerhalb            Abschnitt A 12   Welche Kosten sind versichert?
                      von Gebäuden                                         A 12-1           Versicherte Kosten
                                                                           A 12-2           Definition und Umfang der Kosten


                                                                                                                         Seite 28 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Abschnitt A 13      Welche Mehrkosten sind versichert?                  A 19-10            Wiederaufbau bei Totalschaden
A 13-1              Versicherte Mehrkosten                                                 an einem anderen Ort
A 13-2              Definition und Umfang der Mehrkosten                Abschnitt A 20     Welche Regeln gelten für das
Abschnitt A 14      Was ist unter Mietausfall und Mietwert                                 Sachverständigenverfahren?
                    zu verstehen?                                       A 20-1             Feststellung der Schadenhöhe
                    In welchem Umfang sind sie versichert?              A 20-2             Weitere Feststellungen
A 14-1              Mietausfall, Mietwert                               A 20-3             Verfahren vor der Feststellung
A 14-2              Zeitraum für Mietausfall und Mietwert               A 20-4             Feststellung
A 14-3              Zusätzlich versicherter Mietausfall                 A 20-5             Verfahren nach der Feststellung
Abschnitt A 15      In welchem Umfang besteht Versicherungsschutz?      A 20-6             Kosten
A 15-1              Gleitender Neuwert Plus                             A 20-7             Obliegenheiten
A 15-2              Gleitender Zeitwert Plus bei unterlassener          Abschnitt A 21     Wann wird die Entschädigung gezahlt
                    oder verspäteter Wiederherstellung                                     und wie wird sie verzinst?
A 15-3              Gemeiner Wert                                       A 21-1             Fälligkeit der Entschädigung
                    bei dauerhaft entwerteten Gebäuden                  A 21-2             Rückzahlung des Neuwertanteils
Abschnitt A 16      Wie wird der Beitrag ermittelt?                     A 21-3             Verzinsung
Abschnitt A17       Was sind die Grundlage der Anpassung                A 21-4             Hemmung
                    von Versicherungsschutz und Beitrag?                A 21-5             Aufschiebung der Zahlung
A 17-1              Anpassungsfaktor                                    Abschnitt A 22     Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits-
A 17-2              Änderungszeitpunkt                                                     vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat der
A 17-3              Widerspruch der Beitragserhöhung                                       Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall
A 17-4              Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation                              zu erfüllen?
Abschnitt A 18      Was geschieht bei einer nachträglichen Änderung     A 22-1             Sicherheitsvorschriften
                    eines Beitragsmerkmals?                             A 22-2             Folgen einer Obliegenheitsverletzung
A 18-1              Beitragserhöhung                                    A 22-3             Grob fahrlässige Herbeiführung
A 18-2              Beitragsreduzierung                                                    des Versicherungsfalls
Abschnitt A 19      Wie wird die Entschädigung ermittelt?               A 22-4             Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
A 19-1              Grundlage der Entschädigungsberechnung                                 und Sicherheitsvorschriften
A 19-2              Gemeiner Wert                                       Abschnitt A 23     Welche besonderen Umstände erhöhen
A 19-3              Geringwertige oder höherwertige                                        die Gefahr?
                    Bauausgestaltung                                    A 23-1             Anzeigepflichte Gefahrerhöhung
A 19-4              Kosten                                              A 23-2             Folgen einer Gefahrerhöhung
A 19-5              Mietausfall, Mietwert                               Abschnitt A 24     Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen
A 19-6              Neuwertanteil                                                          und angemeldeten Realrechten?
A 19-7              Mehrwertsteuer                                      Abschnitt A 24     Was gilt, wenn versicherte Sachen veräußert
A 19-8              Selbstbeteiligung                                                      werden?
A 19-9              Genereller Unterversicherungsverzicht               A 25-1             Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
                                                                        A 25-2             Kündigungsrechte
                                                                        A 25-3             Anzeigepflichten


                                                                                                                          Seite 29 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Teil A

Abschnitt A 1        Welche Gefahren sind versicherbar?                  A 3-2       Blitzschlag
                     Welche Schäden sind versichert?                     Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
                                                                         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende
                                                                         classic                           mitversichert
Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge
solcher Ereignisse abhandenkommen:                                       premium                           mitversichert
                                                                         optimum                           mitversichert
A 1-1      Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion;
           Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines             A 3-3      Überspannung durch Blitz
           Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden;                  Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung,
           Rauch- und Rußschäden                                         Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige
                                                                         atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen
A 1-2      Leitungswasser                                                Einrichtungen und Geräten entsteht.
                                                                         Spuren eines direkten Blitzschlages an anderen Sachen als an
A 1-3      Naturgefahren                                                 elektrischen Einrichtungen und Geräten stehen diesen Schäden gleich.
A 1-3.1    Sturm, Hagel;
                                                                         Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 1-3.2    die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Über-
           schwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,        classic                           mitversichert
           Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen sowie Vulkanausbruch.       premium                           mitversichert
                                                                         optimum                           mitversichert
A 1-4      Unbenannte Gefahren
                                                                         A 3-4       Explosion, Verpuffung
Abschnitt A 2        Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
                                                                         Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen,
A 2-1      Ausschluss Krieg                                              die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,    Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
                                                                         Intensität der Kraftäußerung.
Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                    Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                           mitversichert
A 2-2      Ausschluss Innere Unruhen
                                                                         premium                           mitversichert
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                    optimum                           mitversichert

A 2-3      Ausschluss Kernenergie                                        Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung      besonderen Voraussetzungen vor.
oder radioaktive Substanzen.                                             Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                    plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb
                                                                         des Behälters stattfindet.
Abschnitt A 3        Was ist unter Brand, Blitzschlag, Überspannung      Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion
                     durch Blitz und Explosion zu verstehen?             hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
                     Welche Schäden sind darüber hinaus versichert?
                     Welche Schäden sind hier nicht versichert?          A 3-5      Implosion
                                                                         Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines
A 3-1      Brand                                                         Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd              Unterdrucks.
entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft     Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
auszubreiten vermag.
                                                                         classic                           mitversichert
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         premium                           mitversichert
classic                           mitversichert
                                                                         optimum                           mitversichert
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                          A 3-6      Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile
                                                                                    oder seiner Ladung
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem            Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs.
Nutzfeuer entstanden ist.                                                Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                   Ladung.
                                                                         Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
classic                           mitversichert
                                                                         classic                           mitversichert
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                                                                         premium                           mitversichert
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                                                                         optimum                           mitversichert


                                                                                                                               Seite 30 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 3-7      Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen-                       A 3-11     Anprall oder Absturz unbemannter Flugkörper
           oder Wasserfahrzeuge                                            In Erweiterung zu Abschnitt A 3-6 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahr-        Entschädigung auch für Schäden durch Anprall oder Absturz eines
zeugen an versicherten Sachen.                                             unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung.
Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                   Versicherungsschutz besteht auch bei Anprall oder Absturz von
                                                                           Satelliten oder Weltraumschrott sowie bei Einschlag eines Meteoriten.
classic                           mitversichert
                                                                           Silvesterraketen und -feuerwerk sowie geworfene Objekte zählen nicht
premium                           mitversichert                            zu den unbemannten Flugkörpern.
optimum                           mitversichert
                                                                           Die Entschädigung für den Anprall oder Absturz unbemannter
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge     Flugkörper ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein       Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
Bewohner des Gebäudes ist.                                                 classic                          mitversichert
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
                                                                           premium                          mitversichert
A 3-8       Sengschäden                                                    optimum                          mitversichert
Versichert sind Sengschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt
A 3-1 bis Abschnitt A 3-7 DEG-VGB 2026 oder aus einer anderen Ursache      A 3-12     Blindgängerschäden
entstanden sind.                                                           Abweichend zu Abschnitt A 2-1 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
                                                                           Entschädigung für Brand- und Explosionsschäden an versicherten
Die Entschädigung für Sengschäden ist je Versicherungsfall begrenzt auf:   Sachen, die durch eine kontrollierte Sprengung oder eine unkontrollierte
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                       Explosion entstehen.
classic                           bis zu 5.000 EUR
                                                                           Der Versicherungsschutz ist begrenzt auf Ereignisse und Schäden
premium                           bis zu 15.000 EUR                        innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die durch unentdecktes
optimum                           mitversichert                            Vorhandensein konventioneller Kampfmittel des 1. und 2. Weltkrieges
                                                                           entstanden sind.
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag
wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt                 Nicht versichert sind - ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen - alle
von 500 EUR gekürzt.                                                       Schäden, Verluste, Kosten oder Aufwendungen die sich in
                                                                           Zusammenhang mit atomaren, biologischen oder chemischen
A 3-9      Rauch und Rußschäden                                            Kampfmitteln (ABC-Waffen) ergeben.
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach
Abschnitt A 3-1 bis Abschnitt A 3-8 DEG-VGB 2026 entstanden sind.          Kosten die z.B. durch den Abbau, Abriss oder durch eine Evakuierung
                                                                           von Gebäuden, Gebäudeteilen oder ähnlichen entstehen, um den
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass        Blindgänger entschärfen zu können, sind nicht mitversichert.
Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.
Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig      Die Entschädigung für Blindgängerschäden ist je Versicherungsfall
aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem            begrenzt auf:
Versicherungsgrundstück austritt.                                          Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                          mitversichert
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und
                                                                           premium                          mitversichert
Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging).
                                                                           optimum                          mitversichert
Die Entschädigung für Rauch und Rußschäden ist je Versicherungsfall
begrenzt auf:                                                              A 3-13    Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung
Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze                         Abweichend zu Abschnitt A 2-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
                                                                           Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Innere Unruhen, Streik
classic                           bis zu 10.000 EUR
                                                                           oder Aussperrung zerstört oder beschädigt werden oder abhanden-
premium                           mitversichert                            kommen.
optimum                           mitversichert
                                                                           A 3-13.1 Innere Unruhen
A 3-10     Nicht versicherte Schäden                                       Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile
Nicht versichert sind                                                      des Volkes in einer die öffentliche Ruhe oder Ordnung störenden Weise
A 3-10.1 Schäden durch Erdbeben.                                           in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder
           Dies gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.          Sachen verüben.
A 3-10.2 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbren-
           nungsraum der Maschine auftretenden Explosionen.                A 3-13.2 Streik
           Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen           Streik ist eine planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel
           Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen                gerichtete, gemeinsame Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen
           auftretenden Gasdruck.                                          Zahl von Arbeitnehmern.
           Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge
           eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt            A 3-13.3 Aussperrung
           A 3-1 DEG-VGB 2026 sind.                                        Aussperrung ist eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete, planmäßige
                                                                           Ausschließung einer verhältnismäßig großen Anzahl von Arbeitnehmern.


                                                                                                                               Seite 31 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 3-13.4 Nicht versicherte Schäden                                          A 3-15     Schmorschäden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden       In Erweiterung zu Abschnitt A 3-1 DEG-VGB 2026 sind Schmorschäden
durch:                                                                      mitversichert.
     a) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass
           die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu         Die Entschädigung für Schmorschäden ist je Versicherungsfall begrenzt
           einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als   auf:
           Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
           geschlossen waren;
                                                                            classic                          bis zu 5.000 EUR
     b) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise
           betreten hatten;                                                 premium                          bis zu 15.000 EUR
     c) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach               optimum                          mitversichert
           Einbruch, Raub oder Leitungswasser, es sei denn, sie sind
           infolge Innerer Unruhen entstanden;                              Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag
     d) Graffiti;                                                           wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt
                                                                            von 500 EUR gekürzt.
Ein Anspruch auf Entschädigung für Schäden durch Innere Unruhen,
Streik oder Aussperrung besteht insoweit nicht, als Schadenersatz           A 3-16     Überschallknall
aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts beansprucht            In Erweiterung zu Abschnitt A 3-6 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
werden kann.                                                                Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Überschallknall
                                                                            eines Flugzeuges zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines
A 3-13.5 Entschädigung                                                      solchen Ereignisses abhandenkommen.
Die Entschädigung für Schäden durch innere Unruhen, Streik oder
Aussperrung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                          Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstörung
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                      oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der durch den
classic                            bis zu 25.000 EUR                        Überschallknall eines Flugzeuges entstehenden Druckwelle beruhen.
premium                            mitversichert
                                                                            Die Entschädigung für Überschallknall ist je Versicherungsfall begrenzt
optimum                            mitversichert                            auf:
                                                                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag
                                                                            classic                          mitversichert
wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt
von 2.500 EUR gekürzt.                                                      premium                          mitversichert
                                                                            optimum                          mitversichert
A 3-13.6 Kündigung des erweiterten Versicherungsschutzes
           für Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung                      Abschnitt A 4        Was ist unter der Gefahr Leitungswasser
Der erweiterte Versicherungsschutz für Innere Unruhen, Streik oder                               zu verstehen?
Aussperrung, kann während der Laufzeit des Versicherungsvertrages                                Welche Schäden sind hier nicht versichert?
vom Versicherungsnehmer oder Versicherer jederzeit ohne Einhaltung
einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung wird eine Woche nach            A 4-1      Versicherte Gefahren und Schäden
Zugang wirksam.                                                             Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
Macht der Versicherer von diesem Recht Gebrauch, so kann der                A 4-1.1    Leitungswasserschäden;
Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang          A 4-1.2    Bruchschäden innerhalb von Gebäuden;
der Erklärung des Versicherers zum Ende des laufenden                       A 4-1.3    Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Versicherungsjahres kündigen.
                                                                            A 4-2      Leitungswasserschäden
A 3-14    Schäden durch radioaktive Isotope
                                                                            Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
Eingeschlossen sind Schäden an versicherten Sachen, die als Folge eines
unter die Versicherung fallenden Schadenereignisses durch auf dem           classic                          mitversichert
Grundstück, auf dem der Versicherungsort liegt, betriebsbedingt             premium                          mitversichert
vorhandene oder verwendete radioaktive Isotope entstehen,
                                                                            optimum                          mitversichert
insbesondere Schäden durch Kontamination und Aktivierung.

Dies gilt nicht für radioaktive Isotope von Kernreaktoren.                  Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:
                                                                            A 4-2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen)
Die Entschädigung für Schäden durch radioaktive Isotope ist je                        oder damit verbundenen Schläuchen;
                                                                            A 4-2.2 den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen
Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                                      sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                                  (dazu gehören aufgrund fehlender Verbundenheit mit dem
classic                            nicht mitversichert                                Rohrsystem nicht die eine Einrichtung umgebenden Bereiche,
premium                            mitversichert                                      insbesondere Fliesen und Fugen innerhalb der Dusche oder
                                                                                      im Bereich der Badewanne);
optimum                            mitversichert
                                                                            A 4-2.3 Heizungs- oder Klimaanlagen;
                                                                            A 4-2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
                                                                            A 4-2.5 Wasserbetten oder Aquarien;


                                                                                                                                 Seite 32 von 76

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder    A 4-4       Bruchschäden außerhalb von Gebäuden
Klimaanlagen sowie Wasserdampf.                                            Versichert sind außerhalb von Gebäuden frostbedingte und sonstige
Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung         Bruchschäden an Zuleitungsrohren der Wasserversorgung oder an
bestimmt sind.                                                             Rohren von Heizungs- oder Klimaanlagen.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer die Gefahr für diese Rohre
                                                                           trägt und
classic                          mitversichert
premium                          mitversichert                             A 4-4.1    sie der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen
optimum                          mitversichert                                        dienen
                                                                           Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
Versichert sind auch Schäden, die durch Wasser entstehen, welches aus      classic                         mitversichert
innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenrohren bestimmungswidrig
                                                                           premium                         mitversichert
ausgetreten ist.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      optimum                         mitversichert

classic                          mitversichert
                                                                                     oder
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                             A 4-4.2 sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden.
                                                                           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach              classic                         mitversichert
Abschnitt A 4-5.3 DEG-VGB 2026 gilt nicht.
                                                                           premium                         mitversichert
A 4-3      Bruchschäden innerhalb von Gebäuden                             optimum                         mitversichert
Versichert sind innerhalb von Gebäuden:
A 4-3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren                  Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der
A 4.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder den              Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, ist je
           damit verbundenen Schläuchen;                                   Versicherungsfall begrenzt auf:
A 4-3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen;                                 Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
A 4-3.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen;
                                                                           classic                         bis zu 5.000 EUR
A 4-3.1.4 der Regenentwässerung
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      premium                         bis zu 10.000 EUR

classic                          mitversichert                             optimum                         mitversichert

premium                          mitversichert
                                                                           Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je
optimum                          mitversichert                             Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten
                                                                           Entschädigungsgrenze.
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach Abschnitt A 4-3.1 DEG-VGB 2026
kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind.    Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die nicht der
                                                                           Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, gilt nicht, für
A 4-3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen             Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
A 4-3.2.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen
           (z.B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchs-               Die Entschädigung für Bruchschäden an Zuleitungsrohren, die sich nicht
           verschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche;      auf dem Versicherungsgrundstück befinden, ist je Versicherungsfall
A 4-3.2.2 Heizkörper, Heizkessel, Boiler, Wärmepumpen oder                 begrenzt auf:
           vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen.            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     classic                         bis zu 5.000 EUR
classic                          mitversichert                             premium                         bis zu 10.000 EUR
premium                          mitversichert                             optimum                         mitversichert
optimum                          mitversichert
                                                                           Die Entschädigung in den Tarifvarianten classic und premium ist je
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich      Versicherungsjahr begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten
der Bodenplatte.                                                           Entschädigungsgrenze.

Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre               A 4-5      Nicht versicherte Schäden
innerhalb des Gebäudes.                                                    Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es
Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze                         sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch
                                                                           A 4-5.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
classic                          mitversichert
                                                                           A 4-5.2 Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen;
premium                          mitversichert                             A 4-5.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über-
optimum                          mitversichert                                        schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen
                                                                                      durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen   A 4-5.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und
unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert.              Vulkanausbruch;
                                                                           A 4-5.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser
                                                                                      nach Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 die Erdsenkung oder den
                                                                                      Erdrutsch verursacht hat;


                                                                                                                               Seite 33 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 34]
A 4-5.6  Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion;          Die Entschädigung für Bruch von Gasrohren ist je Versicherungsfall
         Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahr-       begrenzt auf:
         zeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Ruß-              Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
         schäden;
                                                                           classic                            nicht mitversichert
A 4-5.7 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen
         wegen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Um-             premium                            bis zu 10.000 EUR
         bauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten                 optimum                            mitversichert
         Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage;
A 4-5.8 Sturm, Hagel;                                                      A 4-9       Erweiterte Rohrleitungsversicherung für Ableitungsrohre
A 4-5.9 Nässe aufgrund undichter Fugen oder Fliesen.                       In Erweiterung zu Abschnitt A 4-4 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
A 4-5.10 Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen              Entschädigung für außerhalb von Gebäuden eintretende frostbedingte
         mobilen Behältnissen;                                             und sonstige Bruchschäden an den Ableitungsrohren der Wasser-
                                                                           versorgung, die der Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen
Nicht versichert sind Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die       dienen.
nicht bezugsfertig sind.                                                   Dies gilt jedoch nur, soweit der Versicherungsnehmer nachweislich zur
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen               Unterhaltung dieser Rohre verpflichtet ist.
befindlichen Sachen.
                                                                           Die Entschädigung für die Erweiterte Rohrleitungsversicherung für
A 4-6     Bruchschäden an Armaturen                                        Ableitungsrohre ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3.2 DEG-VGB 2026 ersetzt der
                                                                           Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Versicherer auch sonstige Bruchschäden an Armaturen.
                                                                           classic                            bis zu 10.000 EUR
Armaturen sind: Ablauf, Ab- und Überlaufgarnituren, Ausdehnungs-           premium                            bis zu 10.000 EUR
gefäß, Boiler, Brauseschlauch, Druckbehälter, Druckmesser, Druckspüler,    optimum                            bis zu 10.000 EUR
Durchlauferhitzer, Geruchsverschluss, Hähne, Hebeanlage, Heizkörper,
Mischbatterie, Rückstauklappe/-ventil, Schieber, Speicher, Spülkasten,
Thermostat, Umwälzpumpe, Ventile aller Art, Wärmepumpen,                   Die Entschädigung je Tarifvariante ist einschließlich aller Kosten für alle
Wasserfilter, Wasserzähler, Warmwasserspeicher.                            Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres begrenzt.

                                                                           A 4-10     Frost- und sonstige Bruchschäden an der Regenwasser-
Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten Armaturen.
                                                                                      aufbereitungsanlage (Zisterne)
                                                                           A 4-10.1
Weiterhin ersetzt der Versicherer die Kosten für den Austausch der
zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines           Innerhalb versicherter Gebäude sind Frost- und sonstige Bruchschäden
Versicherungsfalles gemäß Abschnitt A 4-3.1 DEG-VGB 2026 im Bereich        an den Rohren einer Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne)
der Rohrbruchstelle notwendig ist.                                         versichert.

                                                                           A 4-10.2
Die Entschädigung für Bruchschäden an Armaturen                 ist   je
Versicherungsfall begrenzt auf:                                            Außerhalb versicherter Gebäude sind versichert Frost- und sonstige
                                                                           Bruchschäden an unterirdisch verlegten Rohren einer Regenwasser-
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           aufbereitungsanlage (Zisterne), soweit diese Rohre der Versorgung
classic                          nicht mitversichert                       versicherter Gebäude oder Anlagen dienen und sich auf dem
premium                          bis zu 500 EUR                            Versicherungsgrundstück befinden.
optimum                          bis zu 1.000 EUR
                                                                           A 4-10.3
                                                                           Nicht versichert sind die im Abschnitt A 4.10.1 und Abschnitt A 4.10.2
A 4-7      Bruchschäden an Waschmaschinen-                                 DEG-VGB 2026 genannten Rohre, sofern es sich um Leitungen zur
           und Spülmaschinenschläuchen                                     Zisterne handelt.
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3 DEG-VGB 2026 sind geplatzte Wasch-       Die zur Reinigung des Regenwassers genutzten Filter sind nicht
maschinen- und Spülmaschinenschläuche mitversichert.                       mitversichert.

Die Entschädigung für Bruchschäden an Waschmaschinen- und                  A 4-10.4
Spülmaschinenschläuche ist je Versicherungsfall begrenzt auf:              Die Entschädigung für Frost- und sonstige Bruchschäden an der
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                      Regenwasseraufbereitungsanlage (Zisterne) ist je Versicherungsfall
classic                          nicht mitversichert                       begrenzt auf:
premium                          mitversichert                             Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze

optimum                          mitversichert                             classic                            mitversichert
                                                                           premium                            mitversichert
A 4-8      Bruch von Gasrohren                                             optimum                            mitversichert
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3.1 und Abschnitt A 4-4 DEG-VGB 2026
leistet der Versicherer Entschädigung für frostbedingte und sonstige       A 4-11     Leckortungskosten
Bruchschäden an Rohren der Gasversorgung innerhalb und außerhalb           In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer
des Gebäudes, soweit die Rohre der Versorgung versicherter Anlagen         bei Nässeschäden die Kosten einer Leckortung, auch wenn sich kein
dienen und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.               Versicherungsfall im Sinne dieser Bedingungen ereignet hat.


                                                                                                                                    Seite 34 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 35]
Die Entschädigung für Leckortungskosten ist je Versicherungsfall         A 4-15     Verstopfung von Ableitungsrohren innerhalb von Gebäuden
begrenzt auf:                                                            In Erweiterung zu Abschnitt A 4 DEG-VGB 2026 sind die notwendigen
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze                        und angefallenen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von
                                                                         Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem
classic                          nicht mitversichert
                                                                         Versicherungsgrundstück mitversichert.
premium                          nicht mitversichert
optimum                          bis zu 1.000 EUR                        Die Entschädigung für die Beseitigung von Verstopfungen von
                                                                         Ableitungsrohren innerhalb von Gebäuden sowie auf dem
A 4.12     Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder Fliesen            Versicherungsgrundstück, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Abweichend zu Abschnitt A 4-5.9 DEG-VGB 2026 ersetzt der Versicherer     Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
innerhalb privat genutzter Wohnräume den Nässeschaden durch Eintritt     classic                         nicht mitversichert
von Leitungswasser in gefliesten und verfugten Bereichen innerhalb von
                                                                         premium                         bis zu 1.000 EUR
Duschen oder im Bereich von Badewannen.
                                                                         optimum                         mitversichert
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder
Fliesen ist je Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern        A 4-16     Verstopfung von Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden
begrenzt auf:                                                            In Erweiterung zu Abschnitt A 4 DEG-VGB 2026 sind die notwendigen
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                     und angefallenen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von
                                                                         Regenfallrohren innerhalb versicherter Gebäude mitversichert.
classic                          nicht mitversichert
premium                          bis zu 10.000 EUR                       Die Entschädigung für die Beseitigung von Verstopfungen von
optimum                          mitversichert                           Regenfallrohren innerhalb von Gebäuden, ist je Versicherungsfall
                                                                         begrenzt auf:
Die Entschädigung für Nässeschäden aufgrund undichter Fugen oder         Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
Fliesen ist je Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:   classic                         nicht mitversichert
Tarifvariante                        Entschädigungsgrenze                premium                         bis zu 1.000 EUR
classic                          nicht mitversichert                     optimum                         mitversichert
premium                          bis zu 1.000 EUR
optimum                          bis zu 5.000 EUR                        A 4-17     Wasseraustritt aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen,
                                                                                    Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen
A 4-13     Nässeschäden durch Witterungsniederschläge                               (Zisternen) oder Terrarien
           (Regen- oder Schmelzwasser)                                   In Erweiterung zu Abschnitt A 4-2 DEG-VGB 2026 gilt als Leitungswasser
Nässeschäden, die durch die unmittelbare Einwirkung von Witterungs-      auch Wasser, das aus Schwimmbecken, Zimmerbrunnen, Wassersäulen,
niederschlägen auf das versicherte Gebäude in Form von Regen- oder       Regenwasseraufbereitungsanlagen (Zisternen) oder Terrarien bestim-
Schmelzwasser, welches noch nicht ins Erdreich eingedrungen ist,         mungswidrig ausgetreten ist.
entstehen, sind versichert.
                                                                         Die Entschädigung für den Wasseraustritt aus Schwimmbecken,
Die Entschädigung für Nässeschäden, die durch unmittelbare Einwirkung    Zimmerbrunnen, Wassersäulen, Regenwasseraufbereitungsanlagen
von Witterungsniederschlägen in Form von Regen- oder Schmelzwasser       (Zisternen) oder Terrarien ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
entstanden sind, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                  Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                  classic                         mitversichert
classic                          nicht mitversichert                     premium                         mitversichert
premium                          nicht mitversichert                     optimum                         mitversichert
                                 bis zu 5.000 EUR,
optimum
                                 max. 10.000 EUR pro Jahr                Abschnitt A 5       Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und
                                                                                             weitere Naturgefahren) zu verstehen?
A 4-14     Unter Erdgleiche verlegte Regenwasserableitungsrohre                              Welche Schäden sind versichert?
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3.1 DEG-VGB 2026 gelten Nässeschäden                         Welche Schäden sind hier nicht versichert?
als versichert, die durch Wasser entstehen, welches aus unterhalb der
Erdgleiche verlaufenden Regenwasserableitungsrohren bestimmungs-         A 5-1      Sturm
widrig ausgetreten ist.                                                  A 5-1.1
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
In Erweiterung zu Abschnitt A 4-3.1 DEG-VGB 2026 sind auch frost-
                                                                         classic                         mitversichert
bedingte und sonstige Bruchschäden an unterhalb der Erdgleiche
verlaufenden Regenwasserableitungsrohren versichert.                     premium                         mitversichert
                                                                         optimum                         mitversichert
Die Entschädigung für unter Erdgleiche verlegte Regenwasserableitungs-   Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
rohre, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                            Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                 62 km pro Stunde).
classic                          nicht mitversichert
premium                          bis zu 2.500 EUR
optimum                          bis zu 5.000 EUR


                                                                                                                               Seite 35 von 76

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 36]
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm      A 5-4      Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) –
unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden                        sofern vereinbart
Sachverhalte nachweist:                                                   A 5-4.1 Überschwemmung
                                                                          Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
A 5-1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs-
                                                                          classic                             mitversichert
          grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand
          oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen                premium                             mitversichert
          angerichtet.                                                    optimum                             mitversichert
A 5-1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des
          versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die        Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des
          versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm             Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund-
          entstanden sein.                                                und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen
          Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten     Mengen von Oberflächenwasser.
          Gebäude verbunden sind.
                                                                          Dies gilt nur, wenn
A 5-1.2 Keine Mindestwindstärke für die Sturmgefahr                       A 5-4.1.1 eine Ausuferung von          oberirdischen   (stehenden   oder
Abweichend zu Abschnitt A 5-1.1 DEG-VGB 2026 ist jede wetterbedingte                  fließenden) Gewässern,
Luftbewegung - unabhängig der Windstärke - eine versicherte Gefahr im
Sinne dieser Bedingungen.                                                 A 5-4.1.2 Witterungsniederschläge
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
classic                           nicht mitversichert                               oder
premium                           mitversichert
                                                                          A 5-4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge
optimum                           mitversichert                                     von Abschnitt A 5-4.1.1 oder Abschnitt A 5-4.1.2 DEG-VGB
                                                                                    2026
A 5-2      Hagel
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                    die Überflutung verursacht haben.
classic                           mitversichert
                                                                          A 5-4.2 Rückstau
premium                           mitversichert                           Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
optimum                           mitversichert                           classic                             mitversichert
                                                                          premium                             mitversichert
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
                                                                          optimum                             mitversichert
A 5-3      Versicherte Sturm-/Hagelereignisse
Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:                     Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen
                                                                          Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das
A 5-3.1    Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen     Gebäude eindringt.
           oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen
           befinden.                                                      Dies gilt nur, wenn
           Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen         A 5-4.2.1 eine Ausuferung von          oberirdischen   (stehenden   oder
           sind versichert.                                                           fließenden) Gewässern
A 5-3.2    Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die
           mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.                     oder
A 5-3.3    Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die
           mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden,       A 5-4.2.2 Witterungsniederschläge
           baulich verbunden sind.
A 5-3.4    Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere        den Rückstau verursacht haben.
           Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in
           denen sich versicherte Sachen befinden.                        A 5-4.3 Erdbeben
           Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen         Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
           sind versichert.
                                                                          classic                             mitversichert
A 5-3.5    Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere
           Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten              premium                             mitversichert
           Gebäude baulich verbunden sind.                                optimum                             mitversichert
A 5-3.6    Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere
           Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich       Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch
           versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.           geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.

                                                                          Erdbeben wird unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der
                                                                          folgenden Sachverhalte nachweist:

                                                                          A 5-4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der
                                                                                    Umgebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im
                                                                                    einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen
                                                                                    anderen Sachen angerichtet.
                                                                          A 5-4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der
                                                                                    versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein.

                                                                                                                                 Seite 36 von 76

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 37]
A 5-4.4 Erdsenkung                                                        A 5-5.4   Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion;
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                               Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahr-
                                                                                    zeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Ruß-
classic                          mitversichert
                                                                                    schäden.
premium                          mitversichert                                      Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes
optimum                          mitversichert                                      Erdbeben ausgelöst wurden;
                                                                          A 5-5.5   Trockenheit oder Austrocknung.
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über
naturbedingten Hohlräumen.                                                Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und
                                                                          Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden.
A 5-4.5 Erdrutsch                                                         Schäden an Laden- und Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht
                                                                          versichert.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert                            A 5-6     Wartezeit für Weitere Elementargefahren
premium                          mitversichert                            Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der
                                                                          Versicherungsschutz für die Weiteren Elementargefahren (Über-
optimum                          mitversichert
                                                                          schwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schnee-
                                                                          druck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch) erst mit dem Ablauf
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd-       von 4 Wochen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
oder Gesteinsmassen.
                                                                          Auf die Wartezeit wird verzichtet, wenn die folgenden Voraussetzungen
A 5-4.6 Schneedruck                                                       erfüllt sind:
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                           •     bei einem anderen Versicherer hat ein gleichartiger
classic                          mitversichert                                         Versicherungsschutz bestanden und,
                                                                                •     der beantragte Versicherungsschutz bei der degenia
premium                          mitversichert
                                                                                       Versicherungsdienst AG schließt sich unmittelbar an und,
optimum                          mitversichert                                  •     der Vertrag wurde nicht vom Vorversicherer gekündigt.

Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen       Auf die Wartezeit wird weiterhin verzichtet, wenn zwischen Antrag-
sowie das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.              stellung und Versicherungsbeginn ein Zeitraum von mindestens vier
                                                                          Wochen liegt.
A 5-4.7 Lawinen und Dachlawinen
Tarifvariante               Entschädigungsgrenze                          A 5-7     Selbstbehalt, Haftungslimit und Kündigung
classic                          mitversichert                                      für Weitere Elementargefahren
                                                                          Der Selbstbehalt je Versicherungsfall für Weitere Elementargefahren
premium                          mitversichert                            beträgt 10 Prozent des Schadens, mindestens 500 EUR, jedoch
optimum                          mitversichert                            höchstens 5.000 EUR.

Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen niedergehen.       Je Schadenereignis und Versicherungsort gilt ein Höchsthaftungslimit in
                                                                          Höhe von maximal 1.500.000 EUR.
In Erweiterung zu Abschnitt A 5-4.7 DEG-VGB 2026 sind auch Schäden
durch Dachlawinen mitversichert.                                          Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer
                                                                          Frist von drei Monaten die Versicherung Weiterer Elementarschäden in
Dachlawinen sind von Hausdächern herabstürzende Schnee- oder              Textform kündigen.
Eismassen.
                                                                          Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine
A 5-4.8 Vulkanausbruch                                                    Kündigung erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                     wird.
classic                          mitversichert                            Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den
premium                          mitversichert                            Wohngebäudeversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach
optimum                          mitversichert                            Zugang der Erklärung des Versicherers zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

                                                                          Mit Beendigung des Wohngebäudeversicherungsvertrages erlisch auch
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der
                                                                          die Versicherung für die Weiteren Elementarschäden.
Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem
Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.
                                                                          Abschnitt A 6        Was ist unter unbenannten Gefahren
                                                                                               zu verstehen?
A 5-5      Nicht versicherte Schäden
                                                                                               Welche Schäden sind versichert?
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es
                                                                                               Welche Schäden sind hier nicht versichert?
sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch
A 5-5.1 Sturmflut;
                                                                          A 6-1       Versicherte Schäden
A 5-5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch
                                                                          Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
           nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren
                                                                          eine plötzliche, unvorhergesehene, von außen einwirkende Ursache
           oder andere Öffnungen.
                                                                          zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.
           Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel
                                                                          Unvorhergesehen sind Schäden, die der Versicherungsnehmer weder
           entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
                                                                          rechtzeitig vorhergesehen hat noch hätten vorhersehen können.
A 5-5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungs-
           niederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen
           Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
                                                                                                                              Seite 37 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 6-2      Ausschlüsse                                                    A 6-3      Entschädigungsleistung und Selbstbeteiligung
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf:                         Die Entschädigung für unbenannte Gefahren ist je Versicherungsfall
      a) Schäden, die gegen Prämienzuschlag versicherbar sind             begrenzt auf:
           (z.B. über weitere Naturgefahren oder über das Paket Haus-     Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           und Wohnungsschutzbrief);
                                                                          classic                          nicht mitversichert
      b) Schäden, die im Rahmen dieser Versicherungsbedingungen
           explizit ausgeschlossen sind;                                  premium                          nicht mitversichert
      c) vom Versicherungsnehmer oder dessen Repräsentanten               optimum                          mitversichert
           vorsätzlich herbeigeführte Schäden;
      d) Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung         Der je nach Tarifvariante entschädigungspflichtig errechnete Betrag
           bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer            wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt
           oder dessen Repräsentant bekannt sein mussten;                 von 300 EUR gekürzt.
      e) Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg,
           Revolution, Rebellion, Aufstand, Verfügung von hoher Hand,     Abschnitt A 7        Welche Sachen sind versichert?
           Innere Unruhen, Terrorakte;
      f)   Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder             Versicherte Sachen sind:
           radioaktive Substanzen;                                        A 7-1
      g) Schäden durch natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit,        die im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude,
           Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler;
      h) Schäden durch Senken, Reißen, Dehnen, Schrumpfen an              A 7-2
           Gebäuden und Gebäudeteilen einschließlich Grundstücks-         deren Gebäudebestandteile,
           bestandteilen wie Hof-, Gehsteigbefestigungen und Straßen;
      i)   Schäden durch Wartung, Umbau, Umrüstung, Reparatur,            A 7-3
           Bearbeitung oder Instandsetzung;                               deren Gebäudezubehör,
      j)   Ausfall oder Fehlfunktion von EDV- oder elektronisch
           gesteuerten Anlagen der Energieversorgung, der Klima-,         A 7-4
           Mess- oder Regeltechnik;                                       Terrassen auf dem Versicherungsgrundstück, die unmittelbar an das
      k) Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung;                     Gebäude anschließen,
      l)   Schäden durch allmähliche Einwirkungen auf versicherte
           Sachen, unabhängig von der Ursache oder mitwirkenden Um-       A 7-5
           ständen;                                                       weitere Grundstücksbestandteile - sofern vereinbart.
      m) Schäden durch normale oder vorzeitige Abnutzung, Alterung,
           Verschleiß, Rost, Korrosion und Erosion, jedoch sind           Abschnitt A 8        Was versteht man unter Gebäuden, Gebäudebe-
           versichert Schäden durch Rohrbruch;                                                 standteilen, Gebäudezubehör, Terrassen und
      n) Schäden durch Verderb, Verfall, Ungeziefer, Fäulnis,                                  weiteren Grundstücksbestandteilen?
           Substanzverlust, Verfärbung oder Strukturveränderung, es sei                        Welche Sachen sind nicht versichert und welche
           denn, es handelt sich um einen Folgeschaden eines                                   zusätzlich versicherbar?
           versicherten Ereignisses;
      o) Schäden an Gebäuden, die nicht bezugsfertig sind und deren       A 8-1      Gebäude
           Zubehör, sowie an und in diesen Gebäuden befindlichen
                                                                          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           Sachen;
      p) Schäden durch Sturmflut;                                         classic                          mitversichert
      q) Schäden durch Rückstau von Wasser aus Rohren der                 premium                          mitversichert
           öffentlichen Abwasserkanalisation, es sei denn, es handelt
                                                                          optimum                          mitversichert
           sich um einen Folgeschaden eines versicherten Ereignisses;
      r)   Bruchschäden an Zu-/Ableitungsrohren, die außerhalb des
                                                                          Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke.
           Versicherungsortes verlegt sind und nicht der Ver- und
           Entsorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen oder       Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können und im Sinne dieser
                                                                          Versicherungsbedingungen für die überwiegende Nutzung zu Wohn-
           für die der Versicherungsnehmer die Gefahr nicht trägt;
      s)   Schäden durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder         zwecken bestimmt sein.
           Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster
                                                                          A 8-2      Gebäudebestandteile
           oder Außentüren oder durch andere Öffnungen, es sei denn,
           dass diese Öffnungen durch ein versichertes Ereignis           Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
           entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;           classic                          mitversichert
      t)   Schäden an und durch Bau- und Montageleistungen, jedoch
                                                                          premium                          mitversichert
           sind mitversichert Schäden durch Brand, Blitzschlag,
           Explosion und Anprall von Luftfahrzeugen, deren Teile oder     optimum                          mitversichert
           Ladung, Leitungswasser, Sturm/Hagel;
      u) Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht werden, die vom          Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen, die durch
           Versicherungsnehmer, seinen Repräsentanten, Mietern,           ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbständigkeit verloren
           deren Besuchern oder sonstigen im Gebäude berechtigt           haben.
           anwesenden Personen betrieben werden;
      v) Schäden durch einfachen Diebstahl versicherter Sachen;
      w) Schäden durch Erdsenkung über nicht naturbedingten
           Hohlräumen (z.B. Tunnel, Bergwerkstollen), Erdsenkung
           infolge Übertagebau.


                                                                                                                                 Seite 38 von 76

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Dazu gehören auch Außenwandverkleidungen sowie Einbaumöbel bzw.            A 8-5.7
Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem      Schutz- und Trennwände;
großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     A 8-5.8
                                                                           mit dem Gebäude befestigte Sonnensegel;
classic                           mitversichert
premium                           mitversichert                            A 8-5.9
optimum                           mitversichert                            Terrassenbefestigungen;

Dazu gehören nicht Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig            A 8-5.10
vorgefertigt sind.                                                         Freistehende Terrassenüberdachungen;

A 8-3      Gebäudezubehör                                                  A 8-5.11
                                                                           Zäune und Mauern als Grundstückseinfriedung;
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
classic                           mitversichert                            A 8-5.12
premium                           mitversichert                            Gewerbliche     Markisen,    Firmenschilder,    Transparente    und
                                                                           Leuchtröhrenanlagen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr
optimum                           mitversichert
                                                                           trägt und aus einer Inhaltsversicherung keine Entschädigung
                                                                           beansprucht werden kann;
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden
oder außen am Gebäude angebracht sind.                                     A 8-6      Nicht versicherte Sachen
Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung           Nicht versichert sind
des versicherten Gebäudes dienen.                                          A 8-6.1 Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen
Als Gebäudezubehör gelten auch Müllboxen, Klingel- und Briefkasten-                   (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente,
anlagen auf dem Versicherungsgrundstück.
                                                                                      Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und
                                                                                      Verkabelung).
A 8-4      Terrassen
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     A 8-6.2   alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein
classic                           mitversichert                                      Mieter oder ein Wohnungseigentümer
                                                                           A 8-6.2.1 auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                                       und

Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien        A 8-6.2.2 für die er die Gefahr trägt.
vorgesehen sind.
                                                                                      Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu
A 8-5      Weitere Grundstücksbestanteile                                             eingefügten Sachen versichert.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                                      Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist
classic                           mitversichert
                                                                                      vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                            A 8-6.3    Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für
                                                                                      die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich folgende fest               und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich
mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbundene                       im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Sachen:
                                                                           A 8-7      Nachträglich in das Gebäude eingefügte Sachen
A 8-5.1                                                                               eines Mieters oder Wohnungseigentümers
Elektrische Freileitungen, sofern       sie       der   Versorgung   des   Abweichend zu Abschnitt A 8-6.2 DEG-VGB 2026 können nachträglich
Versicherungsgrundstücks dienen                                            eingefügte Sachen eines Mieters oder eines Wohnungseigentümers
                                                                           mitversichert werden, wenn er sie auf seine eigenen Kosten beschafft
A 8-5.2                                                                    oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Fahnenmasten;                                                              Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                            mitversichert
A 8-5.3
                                                                           premium                            mitversichert
Gartenlaternen;
                                                                           optimum                            mitversichert
A 8-5.4
Hof- und Gehsteigbefestigungen;                                            A 8-8      Anbaumöbel und Anbauküchen
                                                                           In Erweiterung zu Abschnitt A 8-2 DEG-VGB 2026 leistet der Versicherer
A 8-5.5                                                                    Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig
Hundehütten und Hundezwinger;                                              produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern
                                                                           lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse
A 8-5.6                                                                    angepasst worden sind.
Pergolen;


                                                                                                                               Seite 39 von 76

                  degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,                              A 8-12     Gartenhäuser
     a) dass es sich nicht um eine vom Gebäudeeigentümer genutzte           In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Gartenhäuser
          Wohnung handelt;                                                  (ohne Gewächshäuser) mit einer Grundfläche bis zu 25 qm als
     b) der Gebäudeeigentümer die Anbaumöbel und/oder Anbau-                Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf dem
          küchen auf seine Kosten beschafft hat und die Gefahr trägt;       versicherten Grundstück befinden.
     c) dass der Versicherungsnehmer aus einem anderen
          Versicherungsvertrag keinen oder keinen vollständigen Ersatz      Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei Ein- und
          beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).                             Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
                                                                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung für Anbaumöbel und Anbauküchen                 ist   je
                                                                            classic                          nicht mitversichert
Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                        premium                          bis zu 10.000 EUR

classic                          nicht mitversichert                        optimum                          mitversichert

premium                          bis zu 25.000 EUR
                                                                            Die Entschädigung für Gartenhäuser ist je Versicherungsfall bei
optimum                          bis zu 100.000 EUR                         Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
                                                                            Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
A 8-9     Balkonkraftwerke
                                                                            classic                          nicht mitversichert
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten
Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-         premium                          bis zu 5.000 EUR
Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück als mitversichert.                 optimum                          bis zu 10.000 EUR

Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen nach Abschnitt A 8-3 DEG-VGB         A 8-13     Geothermie- und Solarthermieanlagen
2026 gilt nicht für Balkonkraftwerke.                                       In Ergänzung zu A 8-3 DEG-VGB 2026 gelten Solarthermieanlagen und
                                                                            oberflächennahe geothermische Anlagen (z. B. Wärmepumpenanlagen
Die Entschädigung für Balkonkraftwerke ist je Versicherungsfall begrenzt    mit Erdwärmekollektoren oder Erdwärmesonden) als mitversichert,
auf:                                                                        soweit sich diese Anlagen auf dem Versicherungs-grundstück befinden
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       und der Versicherungsnehmer hierfür die Gefahr trägt.
classic                          mitversichert
                                                                            Die Entschädigung für Solarthermieanlagen und oberflächennahen
premium                          mitversichert
                                                                            geothermischen Anlagen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
optimum                          mitversichert                              Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                          mitversichert
A 8-10    E-Ladestationen für E-Autos
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-3 DEG-VGB 2026 sind auf dem                 premium                          mitversichert
Versicherungsgrund-stück fest installierte E-Ladestationen (Wallboxen       optimum                          mitversichert
oder Ladesäulen) mitversichert.
                                                                            A 8-14     Gewächshäuser
Die Entschädigung für E-Ladestationen für E-Autos ist je Versicherungs-     In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Gewächshäuser
fall begrenzt auf:                                                          mit einer Grundfläche bis zu 10 qm als Grundstücksbestandteile
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten Grundstück befinden.
classic                          nicht mitversichert
                                                                            Die Entschädigung für Gewächshäuser ist je Versicherungsfall bei Ein-
premium                          mitversichert
                                                                            und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:
optimum                          mitversichert                              Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                          nicht mitversichert
A 8-11     Garagen und Carports auf dem versicherten Grundstück
           und in der Nähe des versicherten Grundstücks                     premium                          bis zu 10.000 EUR
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Garagen und           optimum                          mitversichert
Carports als Grundstücksbestandteile mitversichert, soweit sie sich auf
dem versicherten Grundstück befinden.                                       Die Entschädigung für Gewächshäuser ist je Versicherungsfall bei
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                       Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:
classic                          mitversichert                              Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
premium                          mitversichert                              classic                          nicht mitversichert
optimum                          mitversichert                              premium                          bis zu 500 EUR
                                                                            optimum                          bis zu 1.000 EUR
Ebenfalls gelten Garagen und Carports als Grundstücksbestandteile
mitversichert, sofern sie sich maximal 2 km Luftlinie vom versicherten      A 8-15    Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
Grundstück befinden und die identische 5-stellige Postleitzahl vorliegt.    In Erweiterung zu Abschnitt A 8-1 DEG-VGB 2026 sind Nebengebäude
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                      mit einer Nutzfläche bis zu 50 qm in den Tarifvarianten premium und
classic                          mitversichert                              optimum kostenfrei mitversichert, soweit sie sich auf dem versicherten
                                                                            Grundstück befinden.
premium                          mitversichert
                                                                            Für Nebengebäude in der Tarifvariante classic sowie für Nebengebäude
optimum                          mitversichert                              mit einer Nutzfläche über 50 qm wird ein entsprechender Mehrbeitrag
                                                                            fällig.


                                                                                                                                   Seite 40 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Nebengebäude     Ebenfalls gelten Überdachungen oder Abdeckungen für Schwimmbecken
die Kriterien für die Eingruppierung in die Bauartklasse I oder          als optional versicherbar, sofern es sich um Überdachungen oder
Bauartklasse II erfüllt.                                                 Abdeckungen aus hagelfestem Glas oder Polycarbonatplatten handelt.
                                                                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Die Entschädigung für Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
                                                                         classic                         mitversichert
bis zu 50 qm Nutzfläche ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                  premium                         mitversichert

classic                         gegen Mehrbeitrag mitversichert          optimum                         mitversichert

premium                         mitversichert
                                                                         Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Überdachung oder
optimum                         mitversichert                            Abdeckung speziell für das Schwimmbecken angefertigt wurde und
                                                                         fachgerecht montiert wurde.
Die Entschädigung für Nebengebäude auf dem Versicherungsgrundstück
über 50 qm Nutzfläche ist je Versicherungsfall begrenzt auf:             Dabei gilt die Überdachung oder Abdeckung des Schwimmbeckens nur
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                   gegen Schäden versichert, die durch Feuer nach Abschnitt A 3 DEG-VGB
                                                                         2026 oder Sturm/Hagel nach Abschnitt A 5 DEG-VGB 2026
classic                         gegen Mehrbeitrag mitversichert
                                                                         hervorgerufen werden.
premium                         gegen Mehrbeitrag mitversichert
optimum                         gegen Mehrbeitrag mitversichert          A 8-19     Wärmepumpen außerhalb vom versicherten Gebäude
                                                                         In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Wärmepumpen
A 8-16     Photovoltaikanlagen                                           außerhalb vom Gebäude, die fest mit dem Grund und Boden oder dem
Abweichend zu Abschnitt A 8-6.1 DEG-VGB 2026 sind auf dem Hausdach       Gebäude verbunden sind und sich auf dem versicherten Grundstück
befestigte sowie in den Baukörper integrierte Photovoltaikanlagen der    befinden, als mitversichert.
im Versicherungsvertrag genannten Gebäude mitversichert.
Die Anlagen können auch auf im Versicherungsschein genannten             Die Entschädigung für Wärmepumpen außerhalb vom versicherten
Nebengebäuden oder Bauten (z.B. Garage, Carport etc.) oder an der        Gebäude ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Fassade des Gebäudes befestigt sein.                                     Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         mitversichert
Zur Photovoltaikanlage gehören Solarmodule, Montagerahmen,
                                                                         premium                         mitversichert
Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechsel-
richter, Stromspeicher und Verkabelung.                                  optimum                         mitversichert

Die Entschädigung für Photovoltaikanlagen ist je Versicherungsfall       A 8-20     Whirlpools oder Badebecken mit Wasserdüsen
begrenzt auf:                                                                       auf dem versicherten Grundstück
Tarifvariante                Entschädigungsgrenze                        In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Whirlpools oder
                                                                         Badebecken mit Wasserdüsen auf dem versicherten Grundstück als
classic                         mitversichert
                                                                         optional versicherbar.
premium                         mitversichert
optimum                         mitversichert                            Voraussetzung für die Absicherung ist, dass der Whirlpool oder das
                                                                         Badebecken mit Wasserdüsen fest auf dem versicherten Grundstück
A 8-17     Saunen und deren Ofen                                         verbaut ist oder nur mit schwerem Gerät bewegbar ist.
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten Saunen sowie
deren Ofen als mitversichert.                                            Die Entschädigung für Whirlpools oder Badebecken mit Wasserdüsen
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass die Sauna fest auf dem       auf dem versicherten Grundstück ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Versicherungsgrundstück verbaut ist.                                     Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         mitversichert
Die Entschädigung für Saunen und deren Ofen ist je Versicherungsfall
                                                                         premium                         mitversichert
begrenzt auf:
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                      optimum                         mitversichert

classic                         nicht mitversichert
                                                                         A 8-21     Wintergärten auf dem Versicherungsgrundstück
premium                         bis zu 5.000 EUR                         In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten beheizte und
optimum                         bis zu 10.000 EUR                        unbeheizte Wintergärten auf dem versicherten Grundstück, die fest mit
                                                                         dem versicherten Gebäude verbunden sind als mitversichert.
A 8-18     Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück
In Erweiterung zu Abschnitt A 8-5 DEG-VGB 2026 gelten                    Voraussetzung für die Absicherung ist, dass der Wintergarten zur
Schwimmbecken auf dem versicherten Grundstück als optional               alleinigen und gemeinschaftlichen Nutzung durch die Bewohner des
versicherbar.                                                            versicherten Gebäudes bestimmt ist und nach allen Seiten hin
                                                                         geschlossen ist.
Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
classic                         mitversichert                            Die Entschädigung für Wintergärten auf dem versicherten Grundstück ist
premium                         mitversichert                            je Versicherungsfall begrenzt auf:
optimum                         mitversichert                            Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
                                                                         classic                         mitversichert
Voraussetzung für die Absicherung ist, dass das Schwimmbecken fest auf   premium                         mitversichert
dem versicherten Grundstück verbaut, ist sowie dauerhaft mit Rohren
                                                                         optimum                         mitversichert
der Wasserversorgung des versicherten Gebäudes verbunden ist.


                                                                                                                            Seite 41 von 76

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Abschnitt A 9        Was ist unter dem Versicherungsort                    A 12-1.14 Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen
                     zu verstehen?                                                   Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen;
                                                                           A 12-1.15 Kosten durch Wildtiere;
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück.                      A 12-1.16 Kosten für die Dekontamination von Erdreich;
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf     A 12-1.17 Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung;
dem das versicherte Gebäude steht.                                         A 12-1.18 Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen);
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des         A 12-1.19 Kosten für Transport und Lagerung;
Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige       A 12-1.20 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Strom-
Abgrenzung ausschließlich zu dem/den versicherten Gebäude(n) gehört.                 verlust aus Stromspeichern;
                                                                           A 12-1.21 Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Lade-
Abschnitt A 10       Was gilt für Selbstbeteiligungen                                station im Schadensfall;
                     Im Versicherungsvertrag?                              A 12-2.22 Pflegegeld für pflegebedürftige Personen;
                                                                           A 12-1.23 Rückreisekosten aus dem Urlaub;
Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag,   A 12-1.24 Verkehrssicherungsmaßnahmen;
den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.     A 12-1.25 Wiederbepflanzung von Gärten;
Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden.
Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung      Der Ersatz versicherter Kosten nach Abschnitt A 12-1.1 bis Abschnitt
voneinander unterscheiden.                                                 A 12-1.25 DEG-VGB 2026 ist auf den jeweils hierfür vereinbarten Betrag
Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen.                     je gewählter Tarifvariante begrenzt.

Abschnitt A 11       Welche Regelungen gelten für Wohnungs-                A 12-2     Definition und Umfang der Kosten
                     und Teileigentümer?                                   A 12-2.1 Aufräumung- und Abbruchkosten
                                                                           Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und
A 11-1                                                                     abzubrechen.
Bei Verträgen mit Wohnungseigentümergemeinschaften gilt:                   Dies schließt Aufwendungen ein, um Schutt und sonstige Reste dieser
Wenn der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungs-              Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutrans-
eigentümer ganz oder teilweise leistungsfrei ist, bleibt er den übrigen    portieren, sie abzulagern und zu vernichten.
Wohnungseigentümern zur Leistung verpflichtet.
Das gilt für deren Sondereigentum und deren Miteigentumsanteile.           Die Entschädigung für Aufräumungs- und Abbruchkosten ist je
                                                                           Versicherungsfall begrenzt auf:
A 11-2                                                                     Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Nicht oder teilweise entschädigt wird der Miteigentumsanteil
                                                                           classic                          bis zu 25.000 EUR
desjenigen, gegenüber dem der Versicherer ganz oder teilweise
leistungsfrei ist.                                                         premium                          mitversichert
Die übrigen Wohnungseigentümer können dennoch Entschädigung für            optimum                          mitversichert
diesen Miteigentumsanteil verlangen.
Das setzt voraus, dass diese zusätzliche Entschädigung verwendet wird,     A 12-2.2 Beratung durch einen Energieberater
um das gemeinschaftliche Eigentum wiederherzustellen.                                oder baubiologischen Berater
Der Wohnungseigentümer, gegenüber dem der Versicherer ganz oder            Das sind Kosten sich für eine qualifizierte Energieberatung durch einen
teilweise leistungsfrei ist, muss dem Versicherer diese zusätzliche        durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Entschädigung ersetzen.                                                    zugelassenen Energieberater bzw. einen baubiologischen Berater, an
                                                                           denen sich der Versicherer beteiligt.
A 11-3
Für die Gebäudeversicherung bei Teileigentum gelten A 11-1 und A 11-2      Anspruch auf die Leistung besteht, wenn:
DEG-VGB 2026 entsprechend.                                                      a) infolge eines Versicherungsfalles eine der folgenden
                                                                                     Beschädigungen eingetreten ist:
Abschnitt A 12       Welche Kosten sind versichert?                                        1. Totalschaden der Heizungsanlage
                                                                                           2. vollständiger Fassadenschaden an einer oder
A 12-1    Versicherte Kosten                                                                     mehreren Fassaden des Gebäudes;
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge               eines                   3. Schaden, der mehr als 10 % Neueindeckung oder -
Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:                                 Dämmung des Daches erfordert;
                                                                                           4. Schaden, der den Austausch von Fenster mit
A 12-1.1 Aufräumungs- und Abbruchkosten;                                                         Rahmen oder Türen erfordert;
A 12-1.2 Beratung durch einen Energieberater                                               5. Schaden, der voraussichtlich einen Betrag von
         oder baubiologischen Berater;                                                           10.000 EUR übersteigt;
A 12-1.3 Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume;
A 12-1.4 Beseitigung von Graffiti;                                                    oder
A 12-1.5 Bewegungs- und Schutzkosten;
A 12-1.6 Datenrettungskosten;                                                    b)   der Vertrag in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren
A 12-1.7 Feuerlöschkosten;                                                            schadenfrei gewesen

A 12-1.8 Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs durch                                  oder
          unbefugte Dritte;
A 12-1.9 Hotelkosten;                                                            c)   vom Versicherungsnehmer eine Entschädigung mit Mehr-
A 12-1.10 Kosten durch Diebstahl von außen                                            leistung für nachhaltigen oder energieeffizienteren Schaden-
          am Gebäude angebrachter Sachen;                                             ersatz in Anspruch genommen worden ist.
A 12-1.11 Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen;
A 12-1.12 Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders;
A 12-1.13 Kosten durch mutwillige Beschädigung;

                                                                                                                                Seite 42 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die Entschädigung für die Beratung durch einen Energieberater oder            A 12-2.5 Bewegungs- und Schutzkosten
baubiologischen Berater wird während der Vertragslaufzeit einmalig            Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu
vom Versicherer geleistet und ist begrenzt auf:                               verändern oder zu schützen.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze                       Erstattet werden sie, wenn diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte
                                                                              Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
classic                            bis zu einmalig 350 EUR
premium                            bis zu einmalig 350 EUR                    Die Entschädigung für Bewegungs- und Schutzkosten                 ist    je
optimum                            bis zu einmalig 350 EUR                    Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                              Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
A 12-2.3 Beseitigung und Wiederaufforstung umgestürzter Bäume                 classic                          bis zu 25.000 EUR
Da sind die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport, die
                                                                              premium                          mitversichert
Entsorgung sowie die Wiederaufforstung durch Blitzschlag oder Sturm
umgestürzter oder im Stamm abgeknickter Bäume des Versicherungs-              optimum                          mitversichert
grundstücks, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.
                                                                              A 12-2.6 Datenrettungskosten
Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.          Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am
                                                                              Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die
Die Entschädigung für die Beseitigung und Wiederaufforstung umge-             technische Wiederherstellung - und nicht der Wiederbeschaffung - von
stürzter Bäume ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                         elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                        bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme.
classic                            bis zu 1.500 EUR
                                                                              Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine
premium                            bis zu 10.000 EUR                          ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie
optimum                            mitversichert                              gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr
                                                                              verfügbar sind.
A 12-2.4 Beseitigung von Graffiti                                             Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen
Das sind Kosten, die der Versicherer für die Beseitigung von Schäden          Wiederherstellung.
durch Graffiti (Verunstaltung durch Farben oder Lacke) ersetzt, die durch
unbefugte Dritte an Außenseiten von versicherten Sachen im Sinne von          Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
Abschnitt A 6 und Abschnitt A 7 DEG-VGB 2026 verursacht werden.                    a) Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungs-
                                                                                         nehmer nicht berechtigt ist (z. B. so genannte Raubkopien);
Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem            b) Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf
Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.                                 einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält;
                                                                                   c) Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten
Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich bei der                             eines neuerlichen Lizenzerwerbs.
zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche
Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.                                   Die Entschädigung für Datenrettungskosten ist je Versicherungsfall
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der               begrenzt auf:
Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt             Tarifvariante                 Entschädigungsgrenze
B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung          classic                          nicht mitversichert
berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
                                                                              premium                          bis zu 500 EUR
Die Entschädigung für die Beseitigung von Graffiti ist je Versicherungsfall   optimum                          bis zu 1.000 EUR
begrenzt auf:
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                        Die Entschädigung je gewählter Tarifvariante ist je Versicherungsjahr
                                                                              begrenzt auf das Zweifache der vereinbarten Entschädigungsgrenze.
classic                            nicht mitversichert
                                   bis zu 5.000 EUR,                          A 12-2.7 Feuerlöschkosten
premium                            max. bis zu 25.000 EUR                     Das sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Feuerlösch-
                                   pro Versicherungsjahr                      kosten.
optimum                            mitversichert                              Feuerlöschkosten sind Aufwendungen zur Brandbekämpfung, zu deren
                                                                              Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden
     a) die vom Versicherungsnehmer selbst oder seinen                        Freiwillige Zuwendungen des Versicherungsnehmers an Personen, die
           Repräsentanten oder vom Mieter an der eigenen Mietsache            sich bei der Brandbekämpfung eingesetzt haben, sind nur zu ersetzten,
           verursacht worden sind;                                            wenn der Versicherer vorher zugestimmt hatte.
     b) an leerstehenden Gebäuden sowie an Gebäuden, die für
           einen längeren Zeitraum als sechs Monate zumindest 50              Die Entschädigung für Feuerlöschkosten ist je Versicherungsfall begrenzt
           Prozent leerstehend sind.                                          auf:
           Beruht der teilweise Leerstand auf geplanten oder                  Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           durchgeführten     Modernisierungsmaßnahmen,    besteht
                                                                              classic                          bis zu 10.000 EUR
           Versicherungsschutz.
                                                                              premium                          bis zu 10.000 EUR
                                                                              optimum                          mitversichert


                                                                                                                                     Seite 43 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 44]
A 12-2.8 Gebäudebeschädigung infolge Einbruchs                             Die Entschädigung für Kosten durch Diebstahl von außen am Gebäude
           durch unbefugte Dritte                                          angebrachter Sachen ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
A 12-2.8.1                                                                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Das sind die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die
                                                                           classic                          nicht mitversichert
Beseitigung von Schäden an Türen, Schlössern, Fenstern (ausgenommen
Schaufensterverglasungen), Rollläden und Schutzgittern dadurch             premium                          bis zu 5.000 EUR
entstanden sind, dass ein unbefugter Dritter                               optimum                          bis zu 10.000 EUR

      a)   in das Gebäude eingebrochen, eingestiegen oder mittels          Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-
           falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eingedrungen ist;     nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen
      b)   versucht, durch eine Handlung gemäß Abschnitt A 12-2.8.1 a)     vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
           DEG-VGB 2026 in ein versichertes Gebäude einzudringen.
                                                                           Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem
A 12-2.8.2                                                                 Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Schäden, die außen an dem versicherten Gebäude entstanden sind, sind
nur dann versichert, soweit sie Folge einer Handlung gemäß Abschnitt       Der Versicherungsnehmer hat den Schaden unverzüglich bei der
A 12-2.8.1 DEG-VGB 2026 sind.                                              zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche
                                                                           Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.
A 12-2.8.3
Die Entschädigung für eine Gebäudebeschädigung infolge eines               Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der
Einbruchs durch unbefugte Dritte ist je Versicherungsfall begrenzt auf:    Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                     B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
classic                           bis zu 2.500 EUR                         berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
premium                           bis zu 20.000 EUR
                                                                           A 12-2.11 Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen
optimum                           mitversichert                            Das sind Kosten, die entstehen, wenn in Betrieb befindliche
                                                                           Wärmepumpen, die fest mit dem Grund und Boden verbunden sind und
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-           sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden durch Diebstahl
nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen           abhandenkommen.
vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
                                                                           Die Entschädigung für Kosten durch Diebstahl von Wärmepumpen ist je
A 12-2.9 Hotelkosten                                                       Versicherungsfall begrenzt auf:
Das sind Kosten für eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne           Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Nebenkosten (z.B. Frühstück).
                                                                           classic                          nicht mitversichert
Voraussetzung ist, dass die vom Versicherungsnehmer ständig bewohnte
Wohnung unbewohnbar wurde und ihm die Beschränkung auf einen               premium                          nicht mitversichert
bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist.                                       optimum                          bis zu 30.000 EUR

Die Kosten für eine Unterbringung werden nur erstattet, wenn eine          Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-
Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag                 nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen
beansprucht werden kann.                                                   vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Die Kosten für Hotel oder ähnliche Unterbringung werden nur in-soweit
ersetzt, als sie die nach Abschnitt A 16-6 DEG-VGB 2026 für den            Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine dem
Mietwert zu leistende Entschädigung übersteigen.                           Versicherer vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung.
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung
wieder bewohnbar ist.                                                      Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich bei der
                                                                           zuständigen Polizei anzuzeigen und dem Versicherer die polizeiliche
Die Entschädigung für Hotelkosten ist je Versicherungsfall begrenzt auf:   Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                 bis zu 50 EUR pro Tag,                    Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der
classic
                                 längstens für 120 Tage                    Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und Abschnitt
                                 bis zu 100 EUR pro Tag,                   B 3-3.3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
premium
                                 längstens für 365 Tage                    berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
                                 bis zu 200 EUR pro Tag,
optimum
                                 längstens für 365 Tage                    A 12-2.12 Kosten durch Falschalarm eines Rauchmelders
                                                                           Das sind die nachgewiesenen Kosten
A 12-2.10 Kosten durch Diebstahl von außen                                       a) eines Feuerwehreinsatzes;
          am Gebäude angebrachter Sachen                                         b) für die Beseitigung von Gebäudeschäden durch gewaltsamen
Das sind Kosten, die durch Diebstahl von fest am Gebäude außen                        Zutritt von Polizei oder Feuerwehr in das versicherte
angebrachter Sachen (z.B. Satellitenanlagen, Markisen, Briefkästen,                   Gebäude;
Sonnensegel, Lampen) entstehen.                                            die dadurch entstehen, dass Rauchmelder, die nach anerkannten Regeln
Garagen, Carports und Gartenhäuser auf demselben Grundstück stehen         der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie
dem Gebäude gleich.                                                        ausgestattet sind, bedingt durch einen technischen Defekt Alarm geben.

                                                                           Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der
                                                                           Falschalarm durch Tabakrauch, Kochdünste oder dergleichen verursacht
                                                                           wurde.


                                                                                                                                  Seite 44 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 45]
Die Entschädigung für die Kosten durch den Falschalarm eines                Folgeschäden aller Art, z.B. durch Fehlen elektrischer Spannung, fallen
Rauchmelders ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                         nicht unter den Versicherungsschutz.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                            Die Entschädigung für die Kosten durch wildlebende Säugetiere an
classic                           nicht mitversichert
                                                                            elektrischen Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen ist je
premium                           bis zu 5.000 EUR                          Versicherungsfall begrenzt auf:
optimum                           bis zu 10.000 EUR                         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                            classic                           nicht mitversichert
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-
                                                                            premium                           nicht mitversichert
nehmer anderweitig (z.B. von der Gemeinde) keinen oder keinen
vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).                  optimum                           mitversichert

A 12-2.13 Kosten durch mutwillige Beschädigung                              A 12-2.15 Kosten durch Wildtiere
Das sind Kosten, die entstehen, wenn versicherten Sachen durch              Das sind Kosten, die entstehen, wenn ein Versicherungsfall dadurch
mutwillige Beschädigung zerstört oder beschädigt werden.                    verursacht wurde, dass Wildtiere in die versicherte Wohnung
                                                                            hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört, beschädigt
Als mutwillige Beschädigung gilt jede vorsätzliche Beschädigung oder        oder abhandenkommen.
Zerstörung von Sachen.
                                                                            Wildtiere sind wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden       Bundesjagdgesetzt zählen (z.B. Wildschweine, Rehe oder Rothirsche).
durch
     a) Verunstaltung versicherter Sachen durch Farben oder Lacke           Die Entschädigung für die Kosten durch Wildtiere ist je Versicherungsfall
           (Graffiti);                                                      begrenzt auf:
     b) Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers, es sei denn, dass            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
           die Tat nur außerhalb des Versicherungsortes oder nur zu
                                                                            classic                           nicht mitversichert
           einer Zeit vorbereitet und begangen worden ist, zu der die als
           Versicherungsort vereinbarten Räume für diese Personen           premium                           nicht mitversichert
           geschlossen waren;                                               optimum                           mitversichert
     c) andere Personen, die den Versicherungsort berechtigterweise
           betreten hatten;                                                 A 12-2.16 Kosten für die Dekontamination von Erdreich
     d) Brand, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach               A 12-2.16.1
           Einbruch, Raub oder Leitungswasser.                              In Erweiterung der Regelungen der versicherten Kosten ersetzt der
                                                                            Versicherer die notwendigen Kosten, die dem Versicherungsnehmer
Die Entschädigung für die Kosten durch mutwillige Beschädigung ist je       aufgrund behördlicher Anordnungen infolge eines Versicherungsfalls
Versicherungsfall bei Ein- und Zweifamilienhäusern begrenzt auf:            entstehen, um
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                           a) Erdreich des Versicherungsgrundstücks zu untersuchen oder
classic                           bis zu 25.000 EUR                                    zu dekontaminieren oder auszutauschen;
                                                                                 b) den Aushub in die nächstgelegene geeignete Deponie zu
premium                           mitversichert
                                                                                       transportieren und dort abzulagern oder zu vernichten;
optimum                           mitversichert                                  c) insoweit den Zustand des im Versicherungsschein
                                                                                       bezeichneten Grundstücks vor Eintritt des Versicherungsfalles
Bei der Tarifvariante classic wird der entschädigungspflichtig                         wiederherzustellen.
errechnete Betrag je Versicherungsfall um den vereinbarten
Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.                                         A 12-2.16.2
                                                                            Die Aufwendungen gemäß Abschnitt A 12-2.17.1 DEG-VGB 2026 werden
Die Entschädigung für die Kosten durch mutwillige Beschädigung ist je       nur ersetzt, sofern die behördlichen Anordnungen
Versicherungsfall bei Mehrfamilienhäusern begrenzt auf:                          a) aufgrund von Gesetzen oder Verordnungen ergangen sind,
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                                   die vor Eintritt des Versicherungsfalles erlassen waren und;
                                                                                 b) eine Kontamination betreffen, die nachweislich infolge dieses
classic                           bis zu 25.000 EUR
                                                                                        Versicherungsfalles entstanden ist;
premium                           bis zu 50.000 EUR                              c) innerhalb von neun Monaten seit Eintritt des
optimum                           bis zu 50.000 EUR                                     Versicherungsfalles ergangen sind. Der Versicherungsnehmer
                                                                                        ist verpflichtet, dem Versicherer den Zugang einer
Bei den Tarifvarianten classic, premium und optimum wird der                            behördlichen Anordnung ohne Rücksicht auf Rechtsmittel-
entschädigungspflichtig errechnete Betrag je Versicherungsfall um den                   fristen unverzüglich zu melden.
vereinbarten Selbstbehalt von 2.500 EUR gekürzt.                            Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, so ist der
                                                                            Versicherer nach Maßgabe der in Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3
A 12-2.14 Kosten durch wildlebende Säugetiere an elektrischen               Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung
          Anlagen, Dämmungen und Unterspannbahnen                           berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.
Das sind Kosten, die an elektrischen Leitungen und elektrischen Anlagen
innerhalb versicherter Gebäude sowie an Dämmungen und Unter-                A 12-2.16.3
spannbahnen von Dächern, die unmittelbar durch Beißen, Kratzen,             Wird durch den Versicherungsfall eine bestehende Kontamination des
Nisten oder Urinieren wildlebender Säugetiere entstehen.                    Erdreichs erhöht, so werden nur die Aufwendungen ersetzt, die den für
                                                                            eine Beseitigung der bestehenden Kontamination erforderlichen Betrag
Insbesondere Schäden durch Amphibien, Fische, Gliederfüßer (u.a.            übersteigen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob und wann dieser
Insekten, Spinnen), Haustiere und Reptilien sowie Folgeschäden aller        Betrag ohne den Versicherungsfall aufgewendet worden wäre.
Art, z.B. durch Fehlen elektrischer Spannung, fallen nicht unter den        Die hiernach nicht zu ersetzenden Kosten werden nötigenfalls durch
Versicherungsschutz.                                                        Sachverständige festgestellt.

                                                                                                                                    Seite 45 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 12-2.16.4                                                                A 12-2.19.3
Aufwendungen aufgrund sonstiger behördlicher Anordnungen oder              Die Entschädigung für die Kosten für Transport und Lagerung sind je
aufgrund sonstiger Verpflichtungen des Versicherungsnehmers                Versicherungsfall begrenzt auf:
einschließlich der so genannten Einliefererhaftung werden nicht ersetzt.   Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           classic                           nicht mitversichert
A 12-2.16.5
Kosten gemäß Abschnitt A 12-2.16.1 DEG-VGB 2026 gelten nicht als           premium                           bis zu 5.000 EUR
Aufräumungs- und Abbruchkosten.                                            optimum                           mitversichert

A 12-2.16.6                                                                Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-
Die Entschädigung für die Kosten für die Dekontamination von Erdreich      nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen
ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                                     vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
classic                          bis zu 50.000 EUR                         A 12-2.19 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie
                                                                                     Stromverlust aus Stromspeichern
premium                          mitversichert
                                                                           Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl
optimum                          mitversichert                             wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.
                                                                           Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser.
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-
nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen           Die Entschädigung für Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie
vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).                 Stromverlust aus Stromspeichern ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                           Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
A 12-2.17 Kosten für Poolreinigung und Wiederbefüllung
                                                                           classic                           bis zu 5.000 EUR
Das sind die infolge eines Versicherungsfalls erforderlichen und
tatsächlich angefallenen Kosten für eine Poolreinigung sowie die Kosten    premium                           bis zu 5.000 EUR
für eine Wiederbefüllung des Pools.                                        optimum                           bis zu 10.000 EUR

Die Entschädigung für die Kosten die Poolreinigung und Wiederbefüllung     Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Strom-
ist je Versicherungsfall begrenzt auf:                                     speichern.
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                   Der Versicherer ersetzt 1,00 EUR je Kilowattstunde (kWh) Nennkapazität
classic                          nicht mitversichert                       des Stromspeichers.
premium                          nicht mitversichert
                                                                           A 12-2.20 Mehraufwand für Betankungskosten bei Ausfall der E-Lade-
optimum                          bis zu 1.000 EUR                                     station im Schadensfall
                                                                           Das sind Kosten, die entstehen, wenn durch einen versicherten Schaden
A 12-2.18 Kosten für provisorische Maßnahmen (Notreparaturen)              die E-Ladestation (Wallbox oder Ladesäule) ausfällt.
Das sind Kosten für provisorische Reparaturen soweit diese durch einen
Versicherungsfall verursacht wurden und zum Schutz der versicherten        Die Entschädigung für den Mehraufwand für Betankungskosten bei
Sachen notwendig sind.                                                     Ausfall der Ladestation im Schadensfall ist je Versicherungsfall begrenzt
                                                                           auf:
Die Entschädigung für die Kosten für provisorische Maßnahmen ist je        Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                           classic                           mitversichert
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
                                                                           premium                           mitversichert
classic                          bis zu 10.000 EUR
                                                                           optimum                           mitversichert
premium                          bis zu 100.000 EUR
optimum                          mitversichert                             Der Versicherer ersetzt 10 EUR pro Ausfalltag für maximal 30 Tage.

A 12-2.19 Kosten für Transport und Lagerung                                A 12-2.21 Pflegegeld für pflegebedürftige Personen
A 12-2.19.1                                                                In Erweiterung zu Abschnitt A 12-2.9 DEG-VGB 2026 erhöht sich die
Das sind Kosten für Transport und Lagerung von in versicherten             Entschädigung um den vereinbarten Betrag, sofern im Haushalt des
Gebäuden befindlichen, versicherten Sachen, wenn das Gebäude infolge       Versicherungsnehmers pflegebedürftige Personen mit Einstufung in
eines Versicherungsfalls unbenutzbar wurde und eine Lagerung in einem      Pflegegrad 2 im Sinne der Pflegeversicherung oder höher, leben.
benutzbaren Teil des Gebäudes dem Versicherungsnehmer nicht
zumutbar ist.                                                              Das Pflegegeld für pflegebedürftige Personen, die im Haushalt des
                                                                           Versicherungsnehmers leben, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
A 12-2.19.2                                                                Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, indem
                                                                           classic                           nicht mitversichert
das Gebäude wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem
benutzbaren Teil des Gebäudes dem Versicherungsnehmer wieder               premium                           nicht mitversichert
zumutbar ist, längstens für die Dauer von 12 Monaten.                      optimum                           bis zu 100 EUR pro Tag

                                                                           A 12-2.21 Rückreisekosten aus dem Urlaub
                                                                           Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der
                                                                           Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft
                                                                           lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig
                                                                           eine Urlaubsreise abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt
                                                                           A 9 DEG-VGB 2026 reist.

                                                                                                                                   Seite 46 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem           Die Entschädigung für die Wiederherstellung von Gartenanlagen ist je
Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben.                         Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                              Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
Erheblich ist ein Versicherungsfall in der Tarifvariante classic, wenn der
                                                                              classic                         nicht mitversichert
Schaden einen Betrag in Höhe von 10.000 EUR voraussichtlich
übersteigt.                                                                   premium                         nicht mitversichert
                                                                              optimum                         bis zu 5.000 EUR
Erheblich ist ein Versicherungsfall in der Tarifvariante premium, wenn
der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 EUR voraussichtlich                Abschnitt A 13      Welche Mehrkosten sind versichert?
übersteigt.
                                                                              A 13-1    Versicherte Mehrkosten
Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit         Der Versicherer ersetzt folgende Mehrkosten, die infolge eines
ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort            Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
erforderlich.
                                                                              A 13-1.1 Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-
Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit von                          beschränkungen;
mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen.          A 13-1.2 Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-
                                                                                       beschränkungen für Restwerte;
Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt.              A 13-1.3 Mehrkosten durch Preissteigerung;
Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreise-            A 13-1.4 Mehrkosten durch technologischen Fortschritt;
mittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort.           A 13-1.5 Mehrkosten durch alters- und behinderten-
                                                                                       gerechten Wiederaufbau;
Die Entschädigung für Rückreisekosten aus dem Urlaub ist je                   A 13-1.6 Mehrkosten für energetische und
Versicherungsfall begrenzt auf:                                                        nachhaltige Modernisierung;
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                          A 13.1.7 Mehrkosten für ressourcenschonende Reparatur;
classic                           bis zu 2.500 EUR                            A 13-1.8 Mehrkosten für Wiederherstellung
                                                                                       mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen;
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                               A 13-2     Definition und Umfang der Mehrkosten
                                                                              A 13-2.1 Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-
A 12-2.22 Verkehrssicherungsmaßnahmen                                                    beschränkungen
Entsteht durch den Eintritt des Versicherungsfalls eine Gefahr innerhalb      A 13-2.1.1
und/oder außerhalb des Versicherungsortes, zu deren Sicherung der             Der Versicherer ersetzt die tatsächlichen entstandenen Mehrkosten
Versicherungsnehmer aufgrund gesetzlicher und öffentlich-rechtlicher          infolge von Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften
Vorschriften verpflichtet ist, so ersetzt der Versicherer die hierfür         (Gesetze und Verordnungen), die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger
erforderlichen Kosten für Sicherungsmaßnahmen.                                genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil
Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren             und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind.
von Straßen, Wegen und Grundstücken.
                                                                              A 13-2.1.2
Die Entschädigung für Verkehrssicherungsmaßnahmen                 ist    je   Darf die Wiederherstellung der versicherten, vom Schaden betroffenen
Versicherungsfall begrenzt auf:                                               Sachen aufgrund behördlicher Wiederaufbaubeschränkungen nur an
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                          anderer Stelle erfolgen, so sind dadurch entstehende Mehrkosten nur in
                                                                              dem Umfang zu ersetzen, in dem sie auch bei Wiederherstellung an
classic                           mitversichert
                                                                              bisheriger Stelle entstanden wären.
premium                           mitversichert
optimum                           mitversichert                               A 13-2.1.3
                                                                              Der Ersatz von Mehrkosten beschränkt sich auf die tatsächlich vom
Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit der Versicherungs-              Schaden betroffenen Gebäudeteile.
nehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag keinen oder keinen
vollständigen Ersatz beanspruchen kann (Subsidiärdeckung).                    A-13-2.1.4
                                                                              Ist das Gebäude zum Zeitwert versichert, so werden die Mehrkosten im
A 12-2.23 Wiederbepflanzung von Gärten                                        Verhältnis des versicherten Zeitwerts zum aktuellen Neubauwert
Das sind die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die          erstattet.
Wiederbepflanzung von Hecken, Sträuchern und Zierpflanzen auf dem
Versicherungsgrundstück, die durch ein ersatzpflichtiges Feuerereignis        A 13.2.1.5
nach Abschnitt A 3 DEG-VGB 2026 so beschädigt wurden, dass eine               Die Entschädigung für die Wiederherstellung von Gartenanlagen ist je
natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist.                                Versicherungsfall begrenzt auf:
Ersetzt wird die Beseitigung von Schäden an den gärtnerischen Anlagen         Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
bzw. die Neuanpflanzung von Jungpflanzen.                                     classic                         bis zu 25.000 EUR
                                                                              premium                         mitversichert
Bereits abgestorbene Bepflanzungen sowie jegliche Art                   von
Topfbepflanzungen sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.                optimum                         mitversichert

                                                                              A 13-2.1.2
                                                                              Mehrkosten im Sinne dieser Vorschrift ergeben sich aus der Differenz
                                                                              des Aufwandes für die Wiederherstellung in gleicher Art und Güte und
                                                                              dem Aufwand zum Zeitpunkt der Wiederherstellung, der unter
                                                                              Berücksichtigung nach Abschnitt A 13-2.1.1 DEG-VGB 2026 und
                                                                              Abschnitt A 13-2.1.2 DEG-VGB 2026 entstehen wird.
                                                                                                                                    Seite 47 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 13-2.1.3                                                                A 13.2.4 Mehrkosten durch technologischen Fortschritt
Nicht versichert sind Mehrkosten infolge von                              Der Versicherer ersetzt die tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die
      a) Betriebsbeschränkungen,                                          Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung der versicherten und vom
      b) Kapitalmangel,                                                   Schaden betroffenen Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder
      c) behördlichen Auflagen, die mit Fristsetzung vor Eintritt des     Wiederbeschaffung      in     derselben     Art   und     Güte   infolge
           Versicherungsfalles erteilt wurden,                            Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist.
      d) behördlichen Wiederherstellungsbeschränkungen, die es
           untersagen, verwertbare Reste der versicherten, vom            Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, dass
           Schaden betroffenen Sachen zu verwerten.                       der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst
Wird vor Eintritt des Versicherungsfalles auf der Grundlage bestehender   nahekommt.
Gesetze und Verordnungen durch eine hierin ausgewiesene Frist der
Bestandsschutz außer Kraft gesetzt bzw. die Nutzung des Gebäudes ganz     Die Entschädigung für die Mehrkosten durch technologischen Fortschritt
oder teilweise untersagt, so sind die hierdurch entstehenden              ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Mehrkosten nicht vom Versicherungs-schutz umfasst, auch wenn die          Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
zuständige Behörde noch keinen entsprechenden Verwaltungsakt                                                  mitversichert
                                                                          classic
erlassen hat.
                                                                          premium                          mitversichert
A 13-2.2 Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungs-       optimum                          mitversichert
          beschränkungen für Restwerte
Abweichend zu Abschnitt A 13-2.1.3 d) DEG-VGB 2026 sind bei der           A 13-2.5 Mehrkosten für alters- und behinderten-
Anrechnung des Wertes wieder verwertbarer Reste versicherter und                    gerechten Wiederaufbau
vom Schaden betroffener Sachen behördliche Wiederherstellungs-            Das sind Mehrkosten für den alters-/behindertengerechten
beschränkungen zu berücksichtigen.                                        Wiederaufbau, der vom Schaden betroffenen Sachen, sofern der
                                                                          Schaden 10.000 EUR übersteigt.
Die Entschädigung ist jedoch begrenzt mit dem Betrag, der sich
vertragsgemäß ergeben würde, wenn die versicherte und vom Schaden         Die Entschädigung für die Mehrkosten für den alters-/behinderten-
betroffene Sache zerstört worden wäre, gekürzt um den Altmaterialwert     gerechten Wiederaufbau ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
abzüglich Aufräumungs- und Abbruchkosten.
                                                                          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Die    Berücksichtigung    von     behördlichen   Wiederherstellungs-     classic                          nicht mitversichert
beschränkungen für Restwerte erfolgt nur, soweit sie auf                  premium                          bis zu 10.000 EUR
Veränderungen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften (Gesetze und
                                                                          optimum                          bis zu 20.000 EUR
Verordnungen) beruhen, die zwischen Errichtung bzw. letztmaliger
genehmigungspflichtiger Baumaßnahme am betroffenen Gebäudeteil
und dem Versicherungsfall in Kraft getreten sind.                         A 13-2.6 Mehrkosten für energetische und
                                                                                     nachhaltige Modernisierung
                                                                          Das sind Mehrkosten, die der Versicherer bei der Wiederherstellung der
Soweit behördliche Auflagen mit Fristsetzung vor Eintritt des
Versicherungsfalles erteilt wurden, werden sie für die Restwerte nicht    versicherten und vom Schaden betroffenen Gebäudeteile für behördlich
                                                                          nicht vorgeschriebene energetisch oder nachhaltige und tatsächlich
berücksichtigt.
                                                                          durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen ersetzt, soweit diese für
                                                                          Neubauten dem Stand der Technik entsprechen.
Die Entschädigung für die Mehrkosten durch öffentlich-rechtliche
Wiederherstellungsbeschränkungen für Restwerte ist je Versicherungs-
                                                                          Soweit diese Maßnahmen bereits vor Eintritt des Versicherungsfalles
fall begrenzt auf:
                                                                          veranlasst wurden, werden die Kosten nicht ersetzt.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
classic                          bis zu 50.000 EUR                        Die Entschädigung für die Mehrkosten für energetische und nachhaltige
premium                          bis zu 100.000 EUR                       Modernisierung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
optimum                          mitversichert                            Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                          classic                          nicht mitversichert
A 13.2.3 Mehrkosten durch Preissteigerung                                 premium                          bis zu 10.000 EUR
Der Versicherer ersetzt auch Preissteigerungen, die im Zuge der
                                                                          optimum                          bis zu 20.000 EUR
Wiederherstellung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen
Eintritt des Versicherungsfalles und der unverzüglichen Wieder-
                                                                          A 13-2.7 Mehrkosten für ressourcenschonende Reparatur
herstellung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenz-
versicherung besteht.                                                     Im Versicherungsfall ersetzt der Versicherer bei zerstörten oder
                                                                          beschädigten Sachen die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten auch
Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die                 über den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und Güte im
                                                                          neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles hinaus.
Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen,
in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden
                                                                          Die Entschädigung für die Mehrkosten für eine ressourcenschonende
wären.
                                                                          Reparatur ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Die Entschädigung für die Mehrkosten durch Preissteigerung ist je         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Versicherungsfall begrenzt auf:                                           classic                          nicht mitversichert
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                      premium                          bis zu 10.000 EUR
classic                          mitversichert                            optimum                          bis zu 20.000 EUR
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert


                                                                                                                                 Seite 48 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 13-2.8 Mehrkosten für Wiederherstellung                                 Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem
           mit umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen            Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet
Das sind Mehrkosten, die der Versicherer bei der Wiederherstellung der    werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen ersetzt, die
entstehen, wenn für die Gebäudewiederherstellung umweltfreundliche        A 14-1.3
(ökologische) oder nachhaltige Baustoffe verwendet werden.                auch      einen durch     öffentlich-rechtliche  Wiederherstellungs-
                                                                          beschränkungen verursachten zusätzlichen Mietausfall nach Abschnitt A
Umweltfreundliche oder nachhaltige Baustoffe sind z.B.:                   14-1.1 DEG-VGB 2026 bzw. Mietwert nach Abschnitt A 14-1.2 DEG-VGB
     a) Holz, Lehm, Kork, Naturstein, Ton, Ziegel für Außenwände,         2026.
           Wandverkleidung oder Dach;                                     Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
     b) Farben auf Basis von Kalk, Kreide, Lehm, Lein-, Soja- oder
                                                                          classic                            mitversichert
           Sonnenblumenöl sowie natürlichen Harzen;
     c) Naturlacke aus Naturharzen;                                       premium                            mitversichert
     d) Dämmung aus Hanf, Holzfaser, Holzwolle, Jute, Kies, Kokos-        optimum                            mitversichert
           faser, Kork, Schafwolle, Schilf oder Napiergras, Stroh,
           Wiesengras, Zellulose.                                         A 14-2    Zeitraum für Mietausfall und Mietwert
           Dabei muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)    A 14-2.1
           des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) oder eine        Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem
           Europäische technische Zulassung (engl. European Technical     Räume nicht benutzbar sind.
           Assessment, ETA) mit zusätzlichem deutschen Anwendungs-
           dokument für die entsprechende Dämmung vorhanden sein.         Der Zeitraum, für den der Mietausfall oder Mietwert seit dem Eintritt
Bekannte Siegel für ökologische Baustoffe sind unter anderem das          des Versicherungsfalls ersetzt wird, ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Ökosiegel „Der Blaue Engel“, das Nachhaltigkeitslabel Cradle to Cradle
                                                                          Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
(C2C), der DGNB Navigator der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges
Bauen und die Siegel Natureplus, EU Ecolabel und ECO Institut.            classic                            bis zu 12 Monate
Mit dem FSC-Siegel werden Hölzer aus verantwortungsvoller und             premium                            bis zu 24 Monate
nachhaltiger Forstwirtschaft zertifiziert.
                                                                          optimum                            bis zu 36 Monate
Die Entschädigung für die Mehrkosten für die Wiederherstellung mit
                                                                          A 14-2.2
umweltfreundlichen oder nachhaltigen Baustoffen ist je Versicherungs-
fall begrenzt auf:                                                        Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der
                                                                          Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                          verzögert.
classic                            nicht mitversichert                    Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schaden-
premium                            bis zu 10.000 EUR                      minderungspflicht nach Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil.
optimum                            bis zu 20.000 EUR
                                                                          A 14-3     Zusätzlich versicherter Mietausfall
                                                                          A 14-3.1
Abschnitt A 14       Was ist unter Mietausfall und Mietwert               Kündigt der Mieter das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls und
                     zu verstehen?                                        kann der Versicherungsnehmer die Wohnung nach Fertigstellung nicht
                     In welchem Umfang sind sie versichert?               wieder vermieten, ersetzt der Versicherer auch diesen Mietausfall.
                                                                          Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
A 14-1     Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt                                                   classic                            mitversichert
                                                                          premium                            mitversichert
A 14-1.1
                                                                          optimum                            mitversichert
den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen oder gewerblich
genutzten Räumen wegen eines Versicherungs-falls zu Recht die Zahlung
der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis   Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Räume zum
kündigen.                                                                 Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermieten konnte, obwohl er die
Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts     im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat.
ein.                                                                      Das gilt bis zur Neuvermietung, höchstens aber bis zum Ablauf des
                                                                          Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
classic                            mitversichert                          A 14-3.2
premium                            mitversichert                          Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls nicht angetreten
                                                                          werden, ersetzt der Versicherer den Mietausfall.
optimum                            mitversichert
                                                                          Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
A 14-1.2                                                                  classic                            mitversichert
den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen oder gewerblich genutzten        premium                            mitversichert
Räumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt.
                                                                          optimum                            mitversichert
Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts
ein.
                                                                          Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns bis
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                          zum Ablauf des Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB 2026.
classic                            mitversichert
premium                            mitversichert                          Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag             zum    Zeitpunkt des
                                                                          Versicherungsfalls bereits geschlossen war.
optimum                            mitversichert


                                                                                                                                 Seite 49 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Abschnitt A 15       In welchem Umfang                                   Abschnitt A 16          Wie wird der Beitrag ermittelt?
                     besteht Versicherungsschutz?
                                                                         Grundlagen der Berechnung des Beitrags sind
Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der
Entschädigung.                                                           A 16-1    die Fläche;

Der Versicherungswert für das Gebäude gilt auch für Gebäudezubehör,      A 16-2    der Gebäudetyp;
Terrassen und weitere Grundstücksbestandteile nach Abschnitt A 8-3 bis
Abschnitt A 7-5 DEG-VGB 2026.                                            A 16-3    die Bauausführung und Bauausstattung;

A 15-1     Gleitender Neuwert Plus                                       A 16-4    die Nutzung;
A 15-1.1
Versichert ist der ortsübliche Neubauwert der im Versicherungsschein     A 16-5    sonstige    vereinbarte        Merkmale,        die   für   die
bezeichneten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.               Beitragsberechnung erheblich sind;
Hierzu gehören auch Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions-
und Planungskosten.                                                                und
Werden innerhalb der Versicherungsperiode
A-15.1.1.1 Fläche;                                                       A 16-6    der Anpassungsfaktor.
A-15.1.1.2 Gebäudetyp;
A-15.1.1.3 Bauausführung oder                                            Der jeweils zu zahlende Jahresbeitrag wird berechnet durch die
A-15.1.1.4 sonstige vereinbarte Merkmale, die der Beitragsberechnung     Multiplikation folgender Werte:
           zugrunde liegen,                                                   •     Anzahl der Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche;
durch bauliche Maßnahmen verändert, gilt Folgendes:                           •     Beitrag je Quadratmeter Wohn- und Nutzfläche:
Versicherungsschutz besteht bis zum Ende der Versicherungsperiode,            •     Anpassungsfaktor.
auch wenn die getroffene Maßnahme wertsteigernd ist.
                                                                         Abschnitt A 17          Was sind die Grundlage der Anpassung
A 15-1.2                                                                                         von Versicherungsschutz und Beitrag?
Im Gleitenden Neubauwert Plus berücksichtigt sind:
                                                                         Es gelten folgende Grundlagen:
Mehrkosten       durch     öffentlich-rechtliche   Wiederherstellungs-
beschränkungen, die dadurch entstehen, dass versicherte und vom          A 17-1     Anpassungsfaktor
Schaden betroffene Sachen wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften      Wird der Versicherungsschutz nach Abschnitt A 15-1.3 DEG-VGB 2026
nicht in derselben Art und Güte wiederhergestellt oder wiederbeschafft   angepasst, verändert sich der Beitrag.
werden können.                                                           Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder
                                                                         vermindert.
Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der
unverzüglich veranlassten Wiederherstellung.                             A 17-2     Änderungszeitpunkt
                                                                         Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden
A 15-1.3                                                                 Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz nach Abschnitt A 15-1.1
DEG-VGB 2026 an die Baukostenentwicklung an (siehe A 17 DEG-VGB          Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den
2026).                                                                   sich folgende Indizes geändert haben:
Insoweit besteht Versicherungsschutz auf der Grundlage des
ortsüblichen Neubauwerts zum Zeitpunkt der unverzüglich nach dem         Der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres
Versicherungsfall veranlassten Wiederherstellung.
                                                                         und
A 15-2      Gleitender Zeitwert Plus
            bei unterlassener oder verspäteter Wiederherstellung         der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des
Bei Gebäuden, die nicht oder verspätet wiederhergestellt werden          Vorjahres.
(Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026), ist nur der Gleitende Zeitwert Plus
versichert.                                                              Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
                                                                         Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80
Der Gleitende Zeitwert Plus ist der Neubauwert Plus zum Zeitpunkt des    Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Versicherungsfalls abzüglich der Wertminderung insbesondere durch        Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der
Alter und Abnutzungsgrad.                                                anschließenden Gewichtung bei-der Veränderungsraten wird jeweils auf
                                                                         zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
A 15-3    Gemeiner Wert bei dauerhaft entwerteten Gebäuden
Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft              Der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne           Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder
Grundstücksanteile versichert (Gemeiner Wert).                           eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.

Eine dauerhafte Entwertung liegt insbesondere vor, wenn Gebäude für      A 17-3    Widerspruch der Beitragserhöhung
ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.                                Der Versicherungsnehmer kann einer Erhöhung des Beitrags innerhalb
                                                                         eines Monats, nachdem ihm die Mitteilung über die Erhöhung des
                                                                         Anpassungsfaktors zugegangen ist, durch Erklärung in Textform
                                                                         widersprechen.
                                                                         Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
                                                                         Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.


                                                                                                                               Seite 50 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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In diesem Fall wird bei Eintritt eines Versicherungsfalles die            Abschnitt A 19       Wie wird die Entschädigung ermittelt?
Entschädigung (einschließlich Kosten und Mietausfall) nur anteilig
gezahlt.                                                                  A 19-1     Grundlagen der Entschädigungsberechnung
Über den jeweils geltenden Anteil wird der Versicherungsnehmer            A 19-1.1
informiert.                                                               Der Versicherer ersetzt
                                                                          A 19-1.1.1 bei      zerstörten     Gebäuden        die    ortsüblichen
A 17-4     Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation                                 Wiederherstellungskosten nach Abschnitt A 15-1.1 DEG-VGB
A 17-4.1                                                                             2026 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
Die Prämien werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand,                        Das schließt Mehrkosten nach Abschnitt A 15-1.2 DEG-VGB
Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schaden-                        2026 ein.
regulierungskosten, Rückversicherungsprämien), Feuerschutzsteuer und                 Architektenhonorare sowie sonstige Konstruktions- und
Gewinnansatz kalkuliert.                                                             Planungskosten gehören auch zur Entschädigung.
                                                                          A 19-1.1.2 bei beschädigten Gebäuden oder sonstigen beschädigten
A 17-4.2                                                                             Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des
Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem                        Versicherungsfalls.
Versicherer berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in                   Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die
angemessenen Zeiträumen zu überprüfen.                                               durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird.
Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend                  Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert zum
großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch              Zeitpunkt des Versicherungsfalls.
die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung des
Versicherers zu berücksichtigen.                                          A 19-1.1.3 bei zerstörten oder abhandengekommenen sonstigen Sachen
                                                                                     den Wiederbeschaffungspreis für Sachen gleicher Art und
A 17-4.3                                                                             Güte im neuwertigen Zustand zum Zeitpunkt des
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenen Prämienanpassungen                    Versicherungsfalls.
gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende
Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder, die der Kalkulation           A 19-1.2
zugrunde liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen          Wenn wegen öffentlich-rechtlicher Vorschriften technisch noch
der Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der             brauchbare Sachsubstanz der versicherten Sachen für die
Anpassung bestätigt hat.                                                  Wiederherstellung nicht verwendet werden darf, dann erhält der
                                                                          Versicherungsnehmer eine entsprechen-de Entschädigung nach
A 17-4.4                                                                  Abschnitt A 19-1.1 DEG-VGB 2026.
Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien
für neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen        Das setzt voraus, dass
Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.                A 19-1.2.1 die behördlichen Anordnungen nicht vor Eintritt des
                                                                                     Versicherungsfalls erteilt wurden
A 17-4.5
Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben,                    oder
werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor
Inkrafttreten mitgeteilt.                                                 A 19-1.2.2 die Nutzung der Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
                                                                                     nicht aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften ganz oder
A 17-4.6                                                                             teilweise untersagt war.
Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenen
Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger        A 19.1.3
Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der           Preissteigerungen zwischen dem Versicherungsfall und der
Erhöhung, zu kündigen.                                                    Wiederherstellung werden entschädigt, wenn die Wiederherstellung
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der                innerhalb von drei Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls
Mitteilung über die Prämienerhöhung erfolgen.                             sichergestellt wird.

Abschnitt A 18       Was geschieht bei einer nachträglichen Änderung      A 19-1.4
                     eines Beitragsmerkmals?                              Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der
                                                                          Entschädigungsberechnung nach Abschnitt A 19-1.1 DEG-VGB 2026
A 18-1      Beitragserhöhung                                              angerechnet.
Ändert sich nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis
Abschnitt A 16-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein höherer         A 19-2    Gemeiner Wert
Beitrag, gilt:                                                            Soweit ein Gebäude zum Abbruch bestimmt oder sonst dauerhaft
                                                                          entwertet, werden versicherte Sachen zum erzielbaren Verkaufspreis
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen,      ohne den Grundstücksanteil entschädigt.
zu dem die Änderung angezeigt wird.
                                                                          A 19-3     Geringwertige oder höherwertige Bauausgestaltung
A 18-2     Beitragsreduzierung                                            A 19-3.1
Entfällt nachträglich ein Umstand nach Abschnitt A 16-1 bis Abschnitt     Sind die versicherten Gebäude zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls in
A 16-5 DEG-VGB 2026 und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag,      der    tatsächlichen   Bauausgestaltung   geringerwertig    als im
gilt:                                                                     Versicherungsvertrag beschrieben, gilt:

Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem      Der Versicherer ist nicht verpflichtet, mehr als den tatsächlich
er davon Kenntnis erlangt.                                                eingetretenen Schaden zum ortsüblichen Neubauwert zu ersetzen.
Das Gleiche gilt, wenn diese Umstände ihre Bedeutung verloren haben
oder der Versicherungsnehmer nur irrtümlich angenommen hatte, dass
sie vorliegen.

                                                                                                                             Seite 51 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 52]
A 19-3.2                                                                     A 19-9    Genereller Unterversicherungsverzicht
Ist zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls               die   tatsächliche    Abweichend zu Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026 und Abschnitt
Bauausgestaltung höherwertig, gilt:                                          A 19 DEG-VGB 2026 nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen
                                                                             Unterversicherung vor, wenn der ersatzpflichtige Schaden maximal die
Dies kann zu einer Kürzung der Entschädigung führen.                         vereinbarte Höhe beträgt.

Grundlage für die Entschädigung ist dann die im Versicherungsvertrag         Der Verzicht auf den Abzug wegen Unterversicherung ist je
beschriebene Bauausgestaltung (Abschnitt A 16-1 bis A 16-5 DEG-VGB           Versicherungsfall begrenzt auf folgende ersatzpflichtige Schadenhöhe:
2026).                                                                       Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Der Versicherer ersetzt in diesem Fall nur die dafür ortsüblichen
                                                                             classic                          bis zu 1.000 EUR
Wiederherstellungskosten (Abschnitt A 19-1.1.1 DEG-VGB 2026) bzw. die
notwendigen Reparaturkosten (Abschnitt A 19-1.1.2 DEG-VGB 2026).             premium                          bis zu 3.000 EUR
                                                                             optimum                          bis zu 5.000 EUR
Die folgenden Regelungen bleiben davon unberührt:
      •    Umfang und der Anpassung des Versicherungsschutzes                A 19-10 Wiederaufbau bei Totalschaden an einem anderen Ort
           (siehe Abschnitt A 15 DEG-VGB 2026);                              In Erweiterung zu Abschnitt A 19-6 DEG-VGB 2026 ersetzt der
      •    Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach Abschnitt     Versicherer die Wiederherstellung der versicherten Sache in gleicher Art
           B 4-9 Allgemeiner Teil und                                        und Güte im neuwertigen Zustand (Neuwert) wenn im Totalschadenfall
      •    Gefahrerhöhung (siehe Abschnitt A 23 DEG-VGB 2026 sowie           der Versicherungsnehmer die versicherte Sache mit gleicher
           Abschnitt B 3-2 Allgemeiner Teil).                                Zweckbestimmung an einem anderen Ort innerhalb der Bundesrepublik
                                                                             Deutschland wiederherstellt.
A 19-4     Kosten
Versicherte Kosten nach Abschnitt A 12 DEG-VGB 2026 werden ersetzt,          Die Entschädigung ist auf die tatsächlich angefallenen und nachge-
wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die          wiesenen Kosten beschränkt.
jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.                   Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze

A 19-5    Mietausfall, Mietwert                                              classic                          nicht mitversichert
Der Versicherer ersetzt den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert bis       premium                          mitversichert
zum Ende des verein-barten Zeitraums nach Abschnitt A 14-2 DEG-VGB           optimum                          mitversichert
2026.
                                                                             Abschnitt A 20       Welche Regeln gelten
A 19-6     Neuwertanteil
                                                                                                  für das Sachverständigenverfahren?
Der Versicherungsnehmer erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils
der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil)
                                                                             A 20-1     Feststellung der Schadenhöhe
nur unter folgenden Voraussetzungen:
                                                                             Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls
                                                                             verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigen-
A 19-6.1 Der Versicherungsnehmer stellt sicher, dass er die
                                                                             verfahren festgestellt wird.
         Entschädigung verwenden wird, um versicherte Sachen in
                                                                             Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der
         gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle
                                                                             Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren.
         wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen
                                                                             A 20-2    Weitere Feststellungen
           und
                                                                             Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das
                                                                             Sachverständigenverfahren     auf weitere     Feststellungen   zum
A 19-6.2 die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung ist innerhalb
                                                                             Versicherungsfall auszudehnen.
         eines Zeitraums von drei Jahren nach Eintritt des
         Versicherungsfalls sichergestellt.
                                                                             A 20-3     Verfahren vor der Feststellung
                                                                             Für das Sachverständigenverfahren gilt:
Ist die Wiederherstellung an der bisherigen Stelle rechtlich nicht möglich
oder wirtschaftlich nicht zu vertreten, genügt es, das Gebäude an
                                                                             A 20-3.1
anderer Stelle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu errichten.
                                                                             Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen
                                                                             Sachverständigen zu benennen.
Der Versicherungsnehmer muss den Neuwertanteil zurückzahlen, wenn
                                                                             Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere
er verschuldet hat, dass die Sache nicht innerhalb einer angemessenen
                                                                             Partei in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) auffordern, den
Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft wurde.
                                                                             zweiten Sachverständigen zu benennen.
                                                                             Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben.
A 19-7    Mehrwertsteuer
                                                                             Der zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei Wochen nach
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der
                                                                             Zugang der Aufforderung benannt werden.
Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist.
                                                                             Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum
                                                                             Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht
Vorsteuerabzug berechtigt ist.
                                                                             ernennen lassen.
                                                                             In seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer
A 19-8     Selbstbeteiligung
                                                                             auf diese Folge hinweisen.
Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der
Entschädigung abgezogen.


                                                                                                                                    Seite 52 von 76

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 20-3.2                                                                    Soweit der entschädigungspflichtige Schaden in seiner Höhe den
Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverständigen           vereinbarten Betrag von 25.000 EUR übersteigt, ersetzt der Versicherer
benennen:                                                                   die durch den Versicherungsnehmer nach Abschnitt A 20-6 DEG-VGB
A 20-3.2.1 Mitbewerber des Versicherungsnehmers;                            2026 zu tragenden Kosten des Sachverständigenverfahrens.

A 20-3.2.2 Personen, die mit dem Versicherungsnehmer                        Die Entschädigung für die Kosten das Sachverständigenverfahren ist je
           in dauernder Geschäftsverbindung stehen;                         Versicherungsfall begrenzt auf:
                                                                            Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
A 20-3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern
                                                                            classic                          bis zu 2.500 EUR
           des Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in
           einem ähnlichen Verhältnis stehen.                               premium                          bis zu 5.000 EUR
                                                                            optimum                          mitversichert
A 20-3.3
Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder      A 20-7    Obliegenheiten
Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als   Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des
Obmann.                                                                     Versicherungsnehmers nicht berührt.
Die Regelung nach Abschnitt A 20-3.2 DEG-VGB 2026 gilt auch für seine
Benennung.                                                                  Abschnitt A 21       Wann wird die Entschädigung gezahlt
Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird der Obmann durch                              und wie wird sie verzinst?
das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt.
Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien.                        A 21-1    Fälligkeit der Entschädigung
                                                                            A 21-1.1
A 20-4     Feststellung                                                     Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:                   Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.

A 20-4.1                                                                    Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des
ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und der             Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der
beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen                      voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls;
                                                                            A 21-1.2
A 20-4.2                                                                    Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung
die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten;                       wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass
                                                                            er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
A 20-4.3
die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen;                           A 21-2     Rückzahlung des Neuwertanteils
                                                                            Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der nach Abschnitt
A 20-4.4                                                                    A 21-1.2 DEG-VGB 2026 geleisteten Entschädigung verpflichtet, wenn
die versicherten Kosten und den versicherten Mietausfall bzw. Mietwert.     die Sache infolge seines Verschuldens nicht innerhalb einer
                                                                            angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist.
A 20-5      Verfahren nach der Feststellung                                 Das gilt auch für Zinsen, die der Versicherer nach Abschnitt A 21-3.2
Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien      gezahlt hat.
gleichzeitig.
Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab,             A 21-3     Verzinsung
übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann.                       Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem
Dieser entscheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte.              anderen Rechts-grund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Die Feststellungen der Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für
den Entscheidungsspielraum des Obmanns.                                     A 21-3.1 Entschädigung
Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien                   Sie ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen.
gleichzeitig.                                                               Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats
                                                                            geleistet wurde.
Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die
Vertragsparteien verbindlich.                                               A 21-3.2   Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil
Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von                 der Entschädigung
der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.                                Dieser ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, in dem der
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer         Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder
die Entschädigung.                                                          Wiederbeschaffung nachgewiesen hat.
Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine
verbindliche Feststellung.                                                  A 21-3.3 Zinssatz
Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen    Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
können oder wollen oder sie verzögern.                                      Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent
                                                                            und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
A 20-6     Kosten
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten     Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
ihres Sachverständigen.
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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A 21-4     Hemmung                                                        Dieser Verzicht gilt nicht für die Verletzung vertraglicher Bestimmungen.
Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A 21-1 und Abschnitt
A 21-3.1 und Abschnitt A 21-3.2 DEG-VGB 2026 gilt:                        Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob
Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens     fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls ist je Versicherungsfall
des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht     begrenzt auf:
gezahlt werden kann.                                                      Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                                                           bis zu einer Versicherungsleistung
A 21-5     Aufschiebung der Zahlung                                                                        von 10.000 EUR
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange:                    classic                          bei einer Versicherungsleistung
                                                                                                           von mehr als 10.000 EUR
A 21-5.1 Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungs-                                            30 Prozent, maximal 50.000 EUR
         nehmers bestehen;
                                                                          premium                          mitversichert
A 21-5.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den
         Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass        optimum                           mitversichert
         dieses Versicherungsfalls noch läuft;
A 21-5.3 eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers        Bei Vereinbarung der Tarifvariante classic gilt Folgendes als vereinbart:
         nicht erfolgte.                                                       a) Der Versicherer verzichtet bei einer Versicherungsleistung
                                                                                     von bis zu 10.000 EUR darauf die Entschädigung
Abschnitt A 22       Welche vertraglich vereinbarten Sicherheits-                    entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen;
                     vorschriften (zusätzliche Obliegenheiten) hat der               Versicherte Kosten werden bei der Ermittlung der
                     Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall                   Entschädigungsleistung mit eingerechnet.
                     zu erfüllen?                                                    Übersteigt die Entschädigungsleistung einen Betrag von
                                                                                     10.000 EUR und hat das Verschulden des Versicherungs-
A 22-1     Sicherheitsvorschriften                                                   nehmers grob fahrlässig mitgewirkt, so zahlt der Versicherer
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende              unabhängig von der Mitwirkung 30 Prozent von der
Sicherheitsvorschriften:                                                             Versicherungsleistung, jedoch nicht mehr als 50.000 EUR.

A 22-1.1                                                                  A 22-4     Grob fahrlässige Verletzung von Obliegenheiten
Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten.                und Sicherheitsvorschriften
Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen,      Abweichend zu Abschnitt A 22-2 DEG-VGB 2026 und Abschnitt B 3-3.3.1
Dächer und außen angebrachte Sachen.                                      Allgemeiner Teil verzichtet der Versicherer bei grob fahrlässiger
Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt        Verletzung der Obliegenheiten nach Abschnitt A 22-1 DEG-VGB 2026 und
werden.                                                                   der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen, behördlichen sowie
                                                                          vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt B 3-3.1.1
A 22-1.2                                                                  a) Allgemeiner Teil bis zu der vereinbarten Versicherungsleistung darauf,
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit       in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers
genügend häufig kontrolliert werden.                                      entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen
abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.                         Das Recht auf Leistungskürzung bleibt darüber hinaus unberührt.

A 22-1.3                                                                  Der Verzicht auf die Kürzung der Versicherungsleistung bei grob
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt     fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten und Sicherheitsvorschriften
werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren.                        ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen       Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze
abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
                                                                          classic                           nicht mitversichert
A 22-1.4                                                                                                    bis zu einer Versicherungsleistung
                                                                          premium
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:                                              von 50.000 EUR
                                                                                                            bis zu einer Versicherungsleistung
                                                                          optimum
A 22-1.4.1 Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen                                                            von 500.000 EUR
           Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
A 22-1.4.2 Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück           Abschnitt A 23        Welche besonderen Umstände erhöhen
           müssen freigehalten werden.                                                          die Gefahr?

A 22-2     Folgen einer Obliegenheitsverletzung                           A 23-1      Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt A 22-1 DEG-VGB     Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2 Allgemeiner
2026 genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach        Teil kann insbesondere in den folgenden Fällen vor-liegen:
Abschnitt B 3-3.1.2 und B 3-3.3 Allgemeiner Teil Folgendes:
                                                                          A 23-1.1
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen.                               Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor
Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.                  Vertragsschluss gefragt hat.

A 22-3     Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls          A 23-1.2
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so      Das Gebäude oder der überwiegende Teil des Gebäudes wird nicht mehr
verzichtet der Versicherer darauf, seine Leistung gemäß Abschnitt         genutzt.
B 4-12.1.2 Allgemeiner Teil in einem der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.                 A 23-1.3
                                                                          Am Gebäude werden Baumaßnahmen durchgeführt, in deren Verlauf
                                                                          das Dach ganz oder teilweise entfernt wird.

                                                                                                                                Seite 54 von 76

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A 23-1.4                                                                   A 25-1.3
Baumaßnahmen am Gebäude führen dazu, dass es überwiegend                   Der Versicherer muss den Eintritt des Erwerbers in den
unbenutzbar wird.                                                          Versicherungsvertrag erst gegen sich gelten lassen, wenn er hier-von
                                                                           Kenntnis erlangt.
A 23-1.5
In dem Gebäude wird ein Gewerbebetrieb aufgenommen oder                    A 25-2    Kündigungsrechte
verändert.                                                                 A 25-2.1
                                                                           Der Versicherer ist berechtigt, gegenüber dem Erwerber den
A 23-1.6                                                                   Versicherungsvertrag zu kündigen.
Das Gebäude wird nach Vertragsschluss unter Denkmalschutz gestellt.        Dabei muss er eine Frist von einem Monat einhalten.
                                                                           Dieses Kündigungsrecht erlischt, wenn der Versicherer es nicht innerhalb
A 23-2      Folgen einer Gefahrerhöhung                                    eines Monats ab der Kenntnis von der Veräußerung ausübt.
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Abschnitt B 3-2.3 bis Abschnitt
B 3-2.5 Allgemeiner Teil geregelt.                                         A 25-2.2
                                                                           Der Erwerber ist berechtigt, den Versicherungsvertrag mit sofortiger
Abschnitt A 24       Welche Besonderheiten gelten bei Kündigungen          Wirkung oder mit Wirkung zum Ende der laufenden Versicherungs-
                     und angemeldeten Realrechten?                         periode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.
                                                                           Das Kündigungsrecht erlischt, wenn er es nicht innerhalb eines Monats
Hat ein Realgläubiger sein Grundpfandrecht angemeldet, ist eine            nach dem Erwerb ausübt.
Kündigung des Versicherungsverhältnisses durch den Versicherungs-          Fehlt dem Erwerber die Kenntnis, dass eine Versicherung besteht,
nehmer für die Gefahrengruppe Brand; Blitzschlag; Überspannung durch       erlischt das Kündigungsrecht einen Monat nachdem er die Kenntnis
Blitz; Explosion; Implosion; Absturz oder Anprall eines Luftfahrzeugs,     erlangt hat.
seiner Teile oder seiner Ladung in folgenden Fällen wirksam:
      a) Der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor            A 25-2.3
            Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass zu dem     Im Falle der Kündigung nach Abschnitt A 25-2.1 und Abschnitt A 25-2.2
            Zeitpunkt, zu dem die Kündigung spätestens zulässig war, das   DEG-VGB 2026 haftet der Veräußerer allein für die Zahlung des Beitrags.
            Grundstück nicht mehr mit dem Grundpfandrecht belastet
            war                                                            A 25-3     Anzeigepflichten
                                                                           A 25-3.1
          oder                                                             Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber
                                                                           unverzüglich in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) anzuzeigen.
     b)   der Versicherungsnehmer hat mindestens einen Monat vor
          Ablauf des Versicherungsvertrags nachgewiesen, dass der          A 25-3.2
          Realgläubiger der Kündigung zugestimmt hat.                      Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht verpflichtet im
                                                                           Versicherungsfall zu leisten.
Dies gilt nicht für eine Kündigung nach Veräußerung oder im                Dies gilt nur, wenn die folgenden Voraussetzungen beide vorliegen:
Versicherungsfall.                                                               a) Der Versicherungsfall ist später als einen Monat nach dem
                                                                                       Zeitpunkt eingetreten, zu dem die Anzeige hätte zugehen
Abschnitt A 25       Was gilt, wenn versicherte Sachen                                 müssen;
                     veräußert werden?                                           b) Der Versicherer weist nach, dass er den bestehenden Vertrag
                                                                                       mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.
A 25-1     Rechtsverhältnisse nach Eigentumsübergang
A 25-1.1                                                                   A 25-3.3
Veräußert der Versicherungsnehmer die versicherte Sache, tritt der         Abweichend zu Abschnitt A 25-3.2 DEG-VGB 2026 ist der Versicherer in
Erwerber an dessen Stelle in den Versicherungsvertrag ein.                 folgenden Fällen verpflichtet zu leisten:
Dies geschieht zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs.                       Ihm war die Veräußerung zu dem Zeitpunkt bekannt, zu dem ihm die
Bei Immobilien erfolgt dieser zum Datum des Grundbucheintrags.             Anzeige hätte zugehen müssen.
Ab diesem Zeitpunkt übernimmt der Erwerber die Rechte und Pflichten        Zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls war die Frist für die Kündigung des
des Versicherungsnehmers aus dem Versicherungsverhältnis.                  Versicherers bereits abgelaufen, und er hatte nicht gekündigt.

A 25-1.2
Der Veräußerer und der Erwerber haften für den Beitrag als
Gesamtschuldner.
Das gilt für den Beitrag der Versicherungsperiode, in welcher der
Eigentumsübergang erfolgt.


                                                                                                                               Seite 55 von 76

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       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


                                                                                                                             Seite 56 von 76


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Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4      Folgeprämie
                                                                             B 1-4.1    Fälligkeit
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              verspätete Zahlung zu vertreten hat.

B 1-2.2    Versicherungsperiode                                              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   entstandenen Schadens zu verlangen.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      B 1-4.3   Mahnung
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           (Mahnung).
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Zahlungsaufforderung betragen.
beginns zu zahlen.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                  Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
                                                                             rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Kündigungsrecht) hinweist.
Vertragsschluss zu zahlen.
                                                                             B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                                                             in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
                                                                             Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
                                                                             werden.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
                                                                             Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht           B 1-4.6    Zahlung der Prämie nach Kündigung
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   nach der Kündigung veranlasst wird.
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    veranlasst wird.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
                                                                             Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               B 1-5       Lastschriftverfahren
                                                                             B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                             Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
                                                                             hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
                                                                             eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.


                                                                                                                                         Seite 57 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom       Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail,       B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers         B 2-1.1   Vertragsdauer
erfolgt.                                                                      Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
                                                                              abgeschlossen.
B 1-5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere            B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden       Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in         Vertrag um jeweils ein Jahr.
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                       Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
                                                                              Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der             zugegangen ist.
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.                                     B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen       vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt
werden.                                                                       B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
                                                                              Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                           Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz                                               darauffolgenden Jahres kündigen.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur             Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der         Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Versicherungsschutz bestanden hat.
                                                                              B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,              Rücktritt,   Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                     vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
B 1-6.2.1                                                                     Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von       Interesses Kenntnis erlangt.
14 Tagen, hat der Versicherer den auf die Zeit nach Zugang der
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                Für die Hausratversicherung gilt:
                                                                              Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
B 1-6.2.2                                                                     Auflösung des versicherten Hausrats.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                 Dazu zählt auch:
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie            a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.                                               Pflegeeinrichtung;

Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,                  oder
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                 b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
                                                                                         Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
B 1-6.2.3                                                                                Interesses.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen         Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum    Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                           dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
                                                                              Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
B 1-6.2.4                                                                     Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung              Versicherungsnehmer.
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem               B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des       B 2-2.1   Kündigungsrecht
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                              Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
                                                                              den Versicherungsvertrag kündigen.
B 1-6.2.5                                                                     Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,        Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,     Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht      B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer
entsteht.                                                                     Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang
Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.       beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch
                                                                              bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der            jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verschaffen, ist der Vertrag nichtig.                                         B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer
Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu   Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim
dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.       Versicherungsnehmer wirksam.


                                                                                                                                      Seite 58 von 76


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Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
                      andere Obliegenheiten                                      Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                 angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers                             innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
           über gefahrerhebliche Umstände
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der                  Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
                                                                                 von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
                                                                                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-1.6   Anfechtung
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   anzufechten, bleibt bestehen.
Versicherungsschutz.
                                                                                 B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
hat.                                                                             Frist eingetreten sind.
                                                                                 Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der      Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.

B 3-1.2.3 Vertragsänderung                                                       B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers
Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1           B 3-2.2.1
Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei        Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne
Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu                vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen
anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen               oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung              B 3-2.2.2
werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode             Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Vertragsbestandteil.                                                             Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
                                                                                 gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.

                                                                                                                                          Seite 59 von 76


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B 3-2.2.3                                                                        B 3-2.5.3
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                    Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem               a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
                                                                                            Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   oder
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos                 b)    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                      die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
oder grob fahrlässig verletzt hat.                                                          nicht erfolgt war;
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            oder

Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer              c)    wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                                      Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
                                                                                            entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den            B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                       Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                    Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte                  a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.                      vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
                                                                                       b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10                           Obliegenheiten.
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats          B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
kündigen.                                                                        Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
                                                                                 kündigen.
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers                                  Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         verletzt hat.
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der         B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                 folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B 3-2.5.1                                                                        B 3-3.2.1
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
hat.                                                                             oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der     mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    Ermessen zu handeln.
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen.                                                              B 3-3.2.2
                                                                                 zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
B 3-2.5.2
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                 Der Versicherungsnehmer hat
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,           a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                  Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der                       telefonisch - anzuzeigen;
Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.                    b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt                 unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.                       c) dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die                         abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte                         d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die
zugegangen sein müssen, bekannt war.                                                        Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den
                                                                                            Versicherer freigegeben worden sind.
                                                                                            Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild
                                                                                            nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die
                                                                                            beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den
                                                                                            Versicherer aufzubewahren;

                                                                                                                                            Seite 60 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 61]
     e)    soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
           Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur               verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
           Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                     Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
           Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                  der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
           Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                       den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
           den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                             entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)    vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                        bestehen.
           Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
     g)    Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
           einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                    anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
           die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                      Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
           B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies             Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
           nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                  insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                          Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                  wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3.1                                                                                 wäre.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                 Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer               Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                  höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                     der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des               gegeben worden wäre.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
                                                                                     c)   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
B 3-3.3.2                                                                                 Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles               Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                   geschlossene Vertrag nichtig.
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                 Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                                dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
                                                                                          Kenntnis erlangt.
B 3-3.3.3
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                      B 4-1.4   Beseitigung der Mehrfachversicherung
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                   a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
fahrlässig verletzt hat.                                                                  Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                          Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des              verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                      oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                          Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                   durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
verletzt hat.
                                                                                          Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Abschnitt B 4         Weitere Regelungen                                                  Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
                                                                                          Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                      zugeht.
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                            b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                         Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                     Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und               Versicherungswert gesunken ist.
die Versicherungssumme anzugeben.                                                         Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
                                                                                          gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                 worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1                verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter              der Prämien verlangen.
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.               B 4-2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des        B 4-2.1     Form, zuständige Stelle
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.          Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                                Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
B 4-1.3    Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung                   Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
      a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe           abzugeben.
           Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen            Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas
           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen           anderes bestimmt ist.
           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
           Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen         Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers
           wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung            oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
           vor.                                                                 bezeichnete Stelle gerichtet werden.
                                                                                Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
                                                                                Anzeigen bleiben bestehen.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung               B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem                Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.    Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                                           Versicherungsombudsmann e.V.
                                                                                                           Postfach 080632
B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung                                          10006 Berlin
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines                                 Telefon: 0800 3696000
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.
                                                                              Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                               arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                 Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-        B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
          Beendigung;                                                         Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
          und während des Versicherungsverhältnisses.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                                                   Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer                                        Graurheindorfer Straße 108
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                                                        53117 Bonn
Versicherungsnehmer zu übermitteln.                                                                          Telefon: 0800 2 100 500
                                                                                                           E-Mail: poststelle@bafin.de
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                      Internet: https://www.bafin.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder          Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                verbindlich entscheiden.
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung     B 4-5.3    Rechtsweg
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.                      Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.

B 4-4      Verjährung                                                         B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.             Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
                                                                              nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
                                                                              den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.

B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände                        B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht
Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer                        für Klagen gegen Versicherungsnehmer
und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an       Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:                                 bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
                                                                              Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein
                           Alte Leipziger Versicherung AG                     solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
                        Servicebeauftragter des Vorstandes
                                 Alte Leipziger-Platz 1                       Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
                                   61440 Oberursel                            Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit
                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de             für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
                                                                              nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende                 zuständigen Niederlassung.
weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:


                                                                                                                                        Seite 62 von 76


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B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
                                                                                B 4-10.1.1
B 4-7     Embargobestimmung                                                     Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die                   Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder                 die er auf Weisung des Versicherers macht.
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      B 4-10.1.2
                                                                                Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
                                                                                erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 erfolgten.
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           B 4-10.1.3
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der          Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
                                                                                B 4-10.1.4
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu   dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                entstanden sind.
Umständen Kenntnis erlangt.
                                                                                B 4-10.1.5
B 4-9      Versicherung für fremde Rechnung                                     Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                  Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs-
B 4-9.1    Rechte aus dem Vertrag                                               nehmers vorzuschießen.
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.                 B 4-10.1.6
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.                         anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            kostenfrei zu erbringen sind.

B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung                                            B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       B 4-10.2.1
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Zustimmung dazu erteilt hat.                                                    Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           diese den Umständen nach geboten waren.
des Versicherungsnehmers verlangen.
                                                                                Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten                                               hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
B 4-9.3.1                                                                       vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       B 4-10.2.2
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
                                                                                Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des                  kürzen.
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen         B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.                    (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.3.2                                                                       B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag           Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige            geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht              Schaden ersetzt.
zumutbar war.
                                                                                Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend
B 4-9.3.3                                                                       gemacht werden.
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten                   Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine
geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.                   Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
                                                                                kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
                                                                                Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.


                                                                                                                                         Seite 63 von 76


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B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                    B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-          Herbeiführung des Versicherungsfalles.
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs        Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit      vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
erforderlich mitzuwirken.
                                                                              B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der      Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen    Herbeiführung des Versicherungsfalles.
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.                                  Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der           vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu            B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
kürzen.                                                                       Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der   Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
Versicherungsnehmer.                                                          Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
                                                                              zu täuschen versucht.
B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen                      Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
B 4-12.1   Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung                   Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
           des Versicherungsfalles                                            als bewiesen.
B 4-12.1.1
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so    B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.                       Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen    Repräsentanten zurechnen lassen.
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

B 4-12.1.2
Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.


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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen
                    DEG-VGB 2026 (Teil A) – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1          Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                       10       Feuer-Rohbauversicherung
2          Besonderheit „Online-Tarif“                                      11       Feuer-Rohbauversicherung –
3          Wechsel des Versicherers                                                  Erweiterung um Leitungswasser und Sturm/Hagel
4          Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      12       Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
5          Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG                   13       Konditionsdifferenzdeckung
6          Abweichender Versicherungsbeginn                                 14       Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
7          Anpassung des Beitrags aufgrund des Gebäudealters                15       Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
8          Best-Leistungs-Garantie                                          16       Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
9          Einhaltung der Mindeststandards                                  17       Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen
           des Arbeitskreises Beratungsprozesse                             18       Vorversicherungsgarantie


                                                                                                                               Seite 65 von 76


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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1     Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                             Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende                ihrem Zugang wirksam.
Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3.                                   5     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden         ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe.                     genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.             Versicherer durch.
                                                                                 ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die          Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische               nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
Darstellung):                                                                       gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
           SF 0 SB 250 EUR                                                          Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
           SF 1 SB 250 EUR                                                          gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
           SF 2 SB 250 EUR                                                          eingegangen sind.
           SF 3 SB 0 EUR                                                         ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
                                                                                    Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5                Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.                                    ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
                                                                                    aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten             Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.                                            abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
                                                                                    letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob            nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
die SB abgezogen werden kann oder nicht.                                            entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
                                                                                    Versicherungsnehmers.
2     Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“       6   Abweichender Versicherungsbeginn
zugrunde liegt, gilt folgendes:                                              6-1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen          dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                   Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,        auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.                                   bedingungsgemäßem Ausmaß.
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
                                                                             6-2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne           Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                   Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
                                                                                 auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von           bedingungsgemäßem Ausmaß.
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).              6-3 Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten                  Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und   Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.
                                                                             classic                            mitversichert
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine
etwaig neue E-Mail-                                                          premium                            mitversichert
                                                                             optimum                            mitversichert
3     Wechsel des Versicherers
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne           7   Anpassung des Beitrags aufgrund des Gebäudealters
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des         7-1 Zur Berechnung des Beitrags ist unter anderem das Gebäudealter
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.                             maßgebend.
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und        Zur Ermittlung des Gebäudealters wird das Jahr der Bezugsfertigkeit
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                     (Baujahr) herangezogen. Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens              normaler Gebrauch ohne größere Erschwernisse und Einschränkungen
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                      möglich ist, unabhängig davon, ob es tatsächlich bereits bezogen ist.
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein
außerordentliches Kündigungsrecht.                                           7-2 Bei Gebäuden, deren gesamte Elektroinstallationen, das komplette
                                                                                 Leitungswasser- und Heizungssystem sowie das Dach erneuert wurden
4    Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                                 (Komplettsanierung), wird zur Berechnung des Gebäudealters nicht
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung          das Baujahr, sondern das Sanierungsjahr herangezogen.
eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt
werden.                                                                      7-3 Bei Gebäuden, die teilweise saniert (nur die gesamten
                                                                                 Elektroinstallationen oder nur das komplette Leitungswasser- und
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem          Heizungssystem oder nur das Dach) wurden, wird keine anteilige
Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der                       Berechnung des Beitrags vorgenommen.
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung
zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden        7-4      Der Beitrag erhöht sich aufgrund der Alterung des Gebäudes während
Versicherungsperiode, wirksam wird.                                                  der Vertragslaufzeit jedes Jahr um 2,5 Prozent.

                                                                                                                                     Seite 66 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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7-5 Wird während der Vertragslaufzeit eine Komplettsanierung                     8-4 Der Versicherungsnehmer muss die weitergehenden Leistungen eines
    vorgenommen und zeigt der Versicherungsnehmer dies dem                           anderen Versicherers im Schadenszeitpunkt nachweisen.
    Versicherer an, wird eine Neuberechnung des Beitrags durchgeführt.               Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen
    Erfolgt die Anzeige innerhalb eines Monats nach Abschluss der                    Bedingungen und Klauseln des anderen Versicherers, auf dessen Tarif
    Arbeiten, wird der reduzierte Beitrag rückwirkend zum Datum, an dem              sich der Versicherungsnehmer beruft.
    alle Sanierungsarbeiten abgeschlossen sind, zu Grunde gelegt. Erfolgt
    die Anzeige verspätet, wird erst ab Eingang der Mitteilung neu               8-5 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte
    berechnet. Unterlässt der Versicherungsnehmer die Anzeige, wird der              Versicherungssumme begrenzt.
    Beitrag weiterhin ohne Berücksichtigung der Sanierung berechnet.                 Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung gemäß Abschnitt
                                                                                     A 16 DEG-VGB 2026 bleiben unberührt.
7-6 Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich aus Nummer 4
    ergebenen Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit            8-6 Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia
    sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des                            Versicherungsdienst AG können die Best-Leitungs-Garantie jederzeit
    Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen.                                          in Textform kündigen.
    Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der                         Die Kündigung wird drei Monate nach Zugang wirksam.
    Mitteilung über die Beitragshöhung erfolgen.                                       Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der
                                                                                       Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats
8   Best-Leistungs-Garantie                                                            nach Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum
8-1 Bietet zum Zeitpunkt des Schadeneintritts ein Versicherer                          selben Zeitpunkt kündigen.
    einen leistungsstärkeren Tarif an, wird bzw. werden durch die Best-          Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
    Leistungs-Garantie im Schadenfall
                                                                                 classic                          nicht mitversichert
    a) der Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A 1 DEG-VGB 2026 im
          Rahmen der versicherten Gefahren und Schäden erweitert;                premium                          nicht mitversichert
    b) Entschädigungsgrenzen entsprechend erhöht;                                optimum                          mitversichert
    c) Selbstbeteiligungen reduziert bzw. gestrichen, es sei denn, es
          handelt sich um eine individuell oder durch die Wahl eines             9     Einhaltung der Mindeststandards
          entsprechenden Tarifs vereinbarte Selbstbeteiligung;                         des Arbeitskreises Beratungsprozesse
    Der Versicherer mit dem leistungsstärkeren Tarif muss in Deutschland         Die diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Bedingungen weichen
    zum Betrieb zugelassen sein und der Tarif muss als allgemein                 ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den
    zugängliche Wohngebäudeversicherung angeboten werden.                        Arbeitskreis Beratungsprozesse empfohlenen Mindest-standards für die
                                                                                 Wohngebäudeversicherung vom 10.10.2022 ab.
8-2 Die Best-Leistungs-Garantie gilt für Einschlüsse bzw. Leistungs-
                                                                                 Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
    erweiterungen eines anderen Versicherers
    ▪    für die von diesem keine Prämie oder Zusatzprämie erhoben               classic                          mitversichert
         wird                                                                    premium                          mitversichert
                                                                                 optimum                          mitversichert
           und/oder
                                                                                 10 Feuer-Rohbauversicherung
      ▪    die in Höhe oder Umfang nicht bei der Alte Leipziger
           Versicherung AG versicherbar sind (auch nicht gegen                   Tarifvariante               Entschädigungsgrenze
           Zusatzprämie).                                                        classic                          mitversichert
                                                                                 premium                          mitversichert
8-3        Die Best-Leistungs-Garantie gilt nicht für
      a)   Einschlüsse und/oder Leistungserweiterungen auf All-Risk-Basis,       optimum                          mitversichert
           der Versicherung sogenannter »unbenannter Gefahren« oder
           Elektronikversicherung;                                               Die im Versicherungsvertrag genannten Gebäude und die zu ihrer
                                                                                 Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe
      b)   Einschlüsse weiterer Naturgefahren (Elementargefahren)                sind, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt, während der
           und/oder diesbezüglicher Leistungserweiterungen.                      Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung, längstens bis zum
           Weitere       Naturgefahren       (Elementargefahren)       sind:     Ablauf des vereinbarten Zeitraums, gegen Schäden durch Brand, Blitzschlag,
           Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,            Explosion versichert.
           Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch;
      c)   die Versicherung von Glasschäden;                                     Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser, Rohrbruch, Frost sowie
      d)   Assistanceleistungen;                                                 gegen Sturm, Hagel tritt erst in Kraft, wenn das versicherte Gebäude
      e)   Schäden, die im Rahmen dieser Bedingungen explizit                    bezugsfertig ist.
           ausgeschlossen sind (z. B. Schäden durch Sturmflut oder Krieg);       Bezugsfertig ist ein Gebäude, wenn sein normaler Gebrauch ohne größere
      f)   Erweiterung der versicherten Sachen gemäß Abschnitt A 7 DEG-          Erschwernisse und Einschränkungen möglich ist, unabhängig davon, ob es
           VGB 2026;                                                             tatsächlich bereits bezogen ist.
                                                                                 Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
      Ist die degenia Versicherungsdienst AG aufgrund der zugrunde               classic                          bis zu 24 Monate
      liegenden Bedingungen von der Leistungspflicht im Schadenfall befreit
      (z.B. durch Prämienverzug, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger            premium                          bis zu 24 Monate
      Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung, Herbeiführung des           optimum                          bis zu 36 Monate
      Versicherungs-falles, arglistiger Täuschung), so erfolgt auch aus dieser
      Klausel keine Leistung.

      Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen
      festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die Best-
      Leistungs-Garantie unberührt.

                                                                                                                                        Seite 67 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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11    Feuer-Rohbauversicherung –                                           13 Konditionsdifferenzdeckung
      Erweiterung um Leitungswasser und Sturm/Hagel                        Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                        classic                           nicht mitversichert
classic                          mitversichert                             premium                           nicht mitversichert
premium                          mitversichert                             optimum                           mitversichert
optimum                          mitversichert
                                                                           13-1 Vertragsgrundlage
Mitversichert sind                                                         Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-
     a) in der Leitungswasserversicherung Schäden durch Leitungs-          bedingungen (DEG-VGB 2026) sowie die vereinbarten Besonderen
          wasser vor Bezugsfertigkeit mit Ausnahme von Frostschäden.       Bedingungen und Klauseln, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen
          Die Bestimmungen von Abschnitt A 19-1 DEG-VGB 2026 bleiben       nicht etwas anderes ergibt.
          unberührt;
                                                                           13-2 Gegenstand der Konditionsdifferenzdeckung
      b)    in der Sturmversicherung Schäden durch Sturm vor               Diese Konditionsdifferenzdeckung ergänzt eine anderweitig bestehende
            Bezugsfertigkeit, wenn                                         Wohngebäudeversicherung für dasselbe Risiko im nachstehend
                 o    das Gebäude fertig gedeckt ist und;                  beschriebenen Umfang.
                 o    alle Türen eingesetzt sind und;                      Der     Versicherungsschutz   aus    der   anderweitig   bestehenden
                 o    alle Fenster verglast oder in anderer Weise          Wohngebäudeversicherung geht dem Versicherungsschutz aus dem
                       gleichwertig verschlossen sind;                     vorliegenden Vertrag vor.

bis zu dem im Vertragsdokument genannten Zeitpunkt der Bezugs-             13-3 Leistungsumfang
fertigkeit, längstens jedoch bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums.    Die Konditionsdifferenzdeckung leistet für Schadenereignisse, die in der
Liegt die tatsächliche Bezugsfertigkeit vor dem im Vertragsdokument        anderweitig bestehenden Wohngebäudeversicherung nicht oder nicht im
genannten Zeitpunkt, so ist dies dem Versicherer in Textform anzuzeigen.   vollen Umfang versichert sind, bis zur Höhe des im vorliegenden Vertrag
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                   vereinbarten    Versicherungsschutzes       (z.B.    Haftungserweiterungen,
                                                                           Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen).
classic                          bis zu 24 Monate
                                                                           Die    Konditionsdifferenzdeckung      leistet    nicht   für   bestehende
premium                          bis zu 24 Monate                          Versicherungssummendifferenzen zwischen diesem und dem anderweitig
optimum                          bis zu 36 Monate                          bestehenden Vertrag.
                                                                           Vertraglich vereinbarte und sonstige Leistungen aus der anderweitig
12 Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen                    bestehenden Wohngebäudeversicherung werden abgezogen.
Wird das dem Vertrag zugrundeliegende Bedingungswerk zur                   Soweit im vorliegenden Vertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart gilt, wird
Wohngebäudeversicherung für Neuverträge vom Versicherer geändert, so       der sich nach der vorstehenden Berechnungsmethode ergebende Betrag
gilt das neue Bedingungswerk unter folgenden Voraussetzungen               jedoch um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.
automatisch auch für den bestehenden Vertrag:
     a) das neue Bedingungswerk enthält im Vergleich zum                   Maßgeblich für die vertraglich vereinbarten Leistungen aus der anderweitig
          zugrundeliegenden Bedingungswerk ausschließlich Leistungs-       bestehenden     Wohngebäudeversicherung        ist der      Umfang    des
          verbesserungen (das kann z.B. eine Erweiterung des               Versicherungsschutzes des anderen Vertrages, der zum Zeitpunkt der
          Versicherungsschutzes     oder      der      Wegfall eines       Antragstellung der Konditionsdifferenzdeckung bestanden hat.
          Ausschlussgrundes oder einer Obliegenheit sein)                  Nachträglich vorgenommene Änderungen an der anderweitig bestehenden
                                                                           Wohngebäudeversicherung bewirken keine Erweiterung der Konditions-
      und                                                                  differenzdeckung.

      b)    die im neuen Bedingungswerk enthaltenen Leistungs-             Ergänzend zu den Bestimmungen der Allgemeinen Wohngebäude-
            verbesserungen führen für Neuverträge im Vergleich zum         Versicherungsbedingungen (DEG-VGB 2026) werden Leistungen aus der
            bestehenden Vertrag nicht zu einer nachteiligen Änderung der   Konditionsdifferenzdeckung nicht erbracht, wenn
            Tarifierungskriterien oder Berechnungsgrundlage.                    a) zum Zeitpunkt der Antragstellung der Konditionsdifferenz-
                                                                                     deckung keine anderweitige Wohngebäudeversicherung
Das neue Bedingungswerk findet auf den bestehenden Vertrag ab                        bestanden hat;
Wirksamkeit des neuen Bedingungswerks (Produkteinführung) Anwendung.            b) die Leistung des anderen Versicherers infolge eines Vergleichs
                                                                                     zwischen dem anderweitigen Versicherer und dem Ver-
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
                                                                                     sicherungsnehmer nicht zum vollen Ersatz des Schadens führt.
classic                          mitversichert                                       Gleiches gilt, wenn aufgrund fehlender Nachweise über die
premium                          mitversichert                                       Schadenhöhe durch den anderweitigen Versicherer lediglich eine
                                                                                     pauschale Entschädigung erbracht wird.
optimum                          mitversichert
                                                                           Ist der anderweitige Versicherer infolge - Nichtzahlung der Prämie, -
                                                                           Obliegenheitsverletzung, - arglistiger Täuschung von seiner Leistungspflicht
                                                                           ganz oder teilweise befreit, so wird dadurch keine Erweiterung des
                                                                           Leistungsumfangs der Konditionsdifferenzdeckung bewirkt.
                                                                           Leistungen aus der Konditionsdifferenzdeckung werden dann nur insoweit
                                                                           erbracht, wie sie entstanden wären, wenn keiner der vorgenannten Gründe
                                                                           für den Wegfall oder die Reduzierung der Leistung vorgelegen hätte.


                                                                                                                                   Seite 68 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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13-4 Verhalten im Schadenfall                                                 15 Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit
Der Versicherungsnehmer hat einen Schadenfall                                 Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer arbeitslos oder
     a) zunächst dem Versicherer der anderweitig bestehenden                  gerät er in Kurzarbeit, kann der Vertrag vorübergehend beitragsfrei gestellt
           Wohngebäudeversicherung anzuzeigen und dort seine                  werden.
           Ansprüche geltend zu machen;
     b) zur Konditionsdifferenzdeckung unverzüglich zu melden, sobald         15-1 Voraussetzung für die Leistung
           er von dem anderweitigen Versicherer informiert wurde, dass             a) Der Versicherungsnehmer hat zum Zeitpunkt des Versicherungs-
           ein gemeldeter Schadenfall dort nicht oder nicht in vollem                  beginns das 50. Lebensjahr und bei Eintritt der Arbeitslosigkeit
           Umfang unter die Leistungspflicht fällt.                                    oder Kurzarbeit das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet;

Die übrigen in Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil genannten Obliegenheiten,        b)   Der Versicherungsnehmer ist unmittelbar vor Eintritt der
welche im Versicherungsfall zu beachten sind, bleiben unberührt;                        Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mindestens 24 Monate beim
insbesondere hat der Versicherungsnehmer nach Aufforderung durch den                    gleichen Arbeitgeber ununterbrochen beschäftigt gewesen und
Versicherer die erforderlichen Auskünfte zur Feststellung der                           das Arbeitsverhältnis war unbefristet und ungekündigt und
Entschädigungspflicht zu erteilen sowie die zur Feststellung der                        unterlag dem deutschen Arbeitsrecht und der Beitragspflicht zur
Leistungshöhe notwendigen Unterlagen des anderen Versicherers                           Bundesanstalt für Arbeit und die wöchentliche Arbeitszeit
einzureichen.                                                                           während der letzten 24 Monate betrug mindestens 30 Stunden.

13-5 Dauer der Konditionsdifferenzdeckung                                          c)   Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nur, wenn das
Der vorliegende Wohngebäudeversicherungsvertrag wird zu dem im                          Arbeitsverhältnis weder durch fristlose Kündigung des
Versicherungsschein genannten Beendigungstermin der anderweitig                         Arbeitgebers, durch eine Kündigung des Arbeitnehmers oder
bestehenden Wohngebäudeversicherung durch den Wegfall der                               durch Aufhebung im gegenseitigen Einvernehmen beendet
Bestimmungen über die Konditionsdifferenzdeckung auf den vollen                         worden ist.
Versicherungsschutz umgestellt.                                                         Der Versicherungsnehmer sich bei der zuständigen Stelle der
Gleiches gilt, wenn die anderweitig bestehende Wohngebäude-                             Bundesanstalt für Arbeit als arbeitslos gemeldet, bzw. einen
versicherung vor dem genannten Beendigungstermin endet.                                 Antrag auf Kurzarbeitergeld gestellt hat; den letzten, vor Eintritt
Die vorzeitige Beendigung der anderweitig bestehenden Wohngebäude-                      der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit fälligen Beitrag zu dieser
versicherung ist unverzüglich mitzuteilen.                                              Privatschutzversicherung bezahlt wurde und auch sonst keine
Die Dauer der Konditionsdifferenzdeckung ist auf 15 Monate vor                          Beitragsrückstände vorhanden sind.
Versicherungsbeginn begrenzt.
                                                                              15-2 Wartezeit
13-6 Besonderheit zu den Weiteren Naturgefahren (Elementargefahren)           Kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn der auslösende Grund
Abweichend zu den vorgenannten Bestimmungen besteht jedoch                    der Arbeitslosigkeit (Kündigung oder Insolvenz), bzw. der Kurzarbeit
Versicherungsschutz für maximal sechs Monate vor Versicherungsbeginn im       innerhalb der ersten drei Monate nach Versicherungsbeginn eingetreten ist.
Rahmen der Konditionsdifferenzdeckung für Weitere Naturgefahren
(Elementargefahren) im Rahmen der vereinbarten Allgemeinen                    15-3 Pflichten des Versicherungsnehmers
Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (DEG-VGB 2026) sowie der                 Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich geltend zu machen.
vereinbarten Besonderen Bedingungen und Klauseln, auch wenn in der            Eintritt und Dauer der Arbeitslosigkeit, bzw. Kurzarbeit ist durch eine
anderweitig bestehenden Wohngebäudeversicherung bislang keine                 Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit nachzuweisen.
weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) versichert waren, jedoch im
vorliegenden Vertrag versichert                                               Das Ende der Arbeitslosigkeit oder der Kurzarbeit ist unverzüglich
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                         anzuzeigen.
classic                          nicht mitversichert
                                                                              15-4 Dauer der Leistung
premium                          nicht mitversichert                          Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird die Wohngebäudeversicherung
optimum                          mitversichert                                beitragsfrei gestellt.

14 Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                    Die Beitragsbefreiung beginnt mit der Beitragsfälligkeit, die dem Zeitpunkt
Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Wohngebäudeversicherung zugrunde       des Eintritts der Arbeitslosigkeit, bzw. Kurzarbeit oder folgt und endet mit
liegenden Allgemeinen Wohngebäude Versicherungsbedingungen (DEG-              dem Tag der Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses, bzw. Ende der
VGB 2026 – Stand Juni 2026) ausschließlich zum Vorteil für Sie von den        Kurzarbeit spätestens nach Ablauf von 12 Monaten.
durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
(GDV) empfohlenen Musterbedingungen – Allgemeine Wohngebäude                  Eine Änderung des Versicherungsschutzes in der beitragsfreien Zeit ist nicht
Versicherungsbedingungen (VGB 2022 - Wohnflächenmodell) - Stand               möglich.
November 2023 - abweichen.                                                    Nach Beendigung der Beitragsbefreiung wird der Vertrag unverändert,
                                                                              jedoch beitragspflichtig weitergeführt.
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
classic                          mitversichert                                Wird der Versicherungsnehmer während der Vertragsdauer erneut
premium                          mitversichert                                arbeitslos oder gerät in Kurzarbeit, müssen für eine Beitragsbefreiung die
                                                                              Voraussetzungen gemäß Ziffer 1 und 3 erneut erfüllt sein. Während des
optimum                          mitversichert
                                                                              Bestehens der Wohngebäudeversicherung ist eine Beitragsbefreiung
                                                                              insgesamt für höchstens 24 Monate möglich.


                                                                                                                                       Seite 69 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die Prämienbefreiung bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit gilt bei               Die Entschädigung aus der Vorversicherungsgarantie ist je Versicherungsfall
Vereinbarung der jeweiligen Tarifvariante:                                       auf die im aktuellen Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze                           begrenzt.
classic                            nicht mitversichert                           Die Begrenzung der Gesamtleistung aus einem Versicherungsfall
premium                            nicht mitversichert                           einschließlich Entschädigungen im Rahmen der Vorversicherungs-garantie
optimum                            mitversichert                                 bleibt gemäß Abschnitt A 16 DEG-VGB 2026 unverändert.

16 Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                                18-2. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden                  18-2.1
während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die           Der unmittelbare Vorvertrag muss mindestens für ein volles Jahr bestanden
Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung           haben.
fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises
der Zuständigkeit abgelehnt.                                                     18-2.2
                                                                                 Beträgt der Zeitraum zwischen Erlöschen des unmittelbaren Vorvertrags
Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer        und Beginn dieses Vertrages mehr als drei Monate, findet die
einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte       Vorversicherungsgarantie keine Anwendung.
Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch        18-2.3
                                                                                 Der Vorvertrag muss dem deutschen Versicherungsvertragsrecht
im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden
wäre.                                                                            unterliegen und auf Basis der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungs-
                                                                                 bedingungen (VGB) geschlossen sein.
Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie
möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger         18-2.4
Versicherung AG abtreten.                                                        Der Versicherungsnehmer im Vorvertrag und in diesem Vertrag ist
                                                                                 identisch.
Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger
Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden           18-2.5
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel   Die Grundversicherungssumme des aktuellen Versicherungsvertrages ist bei
und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung       gleichem Risiko mit der Versicherungssumme des Vorvertrages identisch.
verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu
viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.                                      18-2.6
                                                                                 Der Vorvertrag wurde nicht durch den Vorversicherer gekündigt.
Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,
erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der         18-2.7
Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann,         Der Vorversicherer und die Versicherungsscheinnummer sind von dem
                                                                                 Versicherungsnehmer bei Antragstellung angegeben worden.
dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung
AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.             Im Schadenfall hat der Versicherungsnehmer den Nachweis über eine
                                                                                 Deckung im Rahmen des Vorvertrages durch Einreichung der
Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
                                                                                 Vorversicherungsunterlagen (Versicherungsschein bzw. letzter Nachtrag
classic                            mitversichert                                 inklusive der Allgemeinen und Besondere Bedingungen sowie vereinbarten
premium                            mitversichert                                 Klauseln) zu erbringen.
optimum                            mitversichert
                                                                                 18-3. Begrenzungen des Versicherungsschutzes
                                                                                 Die Vorversicherungsgarantie umfasst nicht:
17 Vorsorgeschutz für wertsteigernde bauliche Maßnahmen
Wenn sich durch wertsteigernde bauliche Maßnahmen innerhalb der                  18-3.1
Versicherungsperiode der Wert der im Versicherungsschein bezeichneten            Leistungen aus einer Allgefahrendeckung oder aus der Mitversicherung von
Gebäude erhöht, besteht bis zum Schluss der laufen-den                           unbenannten Gefahren;
Versicherungsperiode auch insoweit Versicherungsschutz.
                                                                                 18-3.2
Die Bestimmungen zur Bezugsfertigkeit in Abschnitt A 4-5 und Abschnitt           Schäden durch Glasbruch;
A 5-5 DEG-VGB 2026 werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert.
Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze                              18-3.3
classic                            mitversichert                                 Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelegene Risiken und im
                                                                                 Ausland vorkommende Schadenereignisse;
premium                            mitversichert
optimum                            mitversichert                                 18-3.4
                                                                                 Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben,
18 Vorversicherungsgarantie                                                      Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen, Vulkanaus-
18-1                                                                             bruch und Starkregen);
Versicherungsschutz im Rahmen dieser Klausel wird gewährt, wenn in
einem Versicherungsfall eine Leistung aus diesem Vertrag im Vergleich zum        18-3.5
unmittelbaren Vorvertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft             Assistanceleistungen;
      a) nicht oder
      b) mit einer geringeren Entschädigungsgrenze                               18-3.6
versichert ist.                                                                  Leistungen, die bei der degenia Versicherungsdienst AG oder dem
                                                                                 Vorversicherer nur gegen Prämienzuschlag versicherbar sind;


                                                                                                                                        Seite 70 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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18-3.7                                                                        18-4 Kündigung
Schäden, die im Rahmen dieser Bedingungen explizit ausgeschlossen sind        Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die degenia Versicherungsdienst
(z.B. Schäden durch Sturmflut oder Krieg)                                     AG können diese Klausel jederzeit in Textform kündigen.
                                                                              Die Kündigung wird eine Woche nach Zugang wirksam.
Ist der Versicherer aufgrund der zugrundeliegenden Bedingungen von der
Leistungspflicht im Schadenfall befreit (z.B. Prämienverzug, vorsätzlicher    Kündigt die degenia Versicherungsdienst AG, so kann der
oder grob fahrlässiger Verletzung von Obliegenheiten, Gefahrerhöhung,         Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb eines Monats nach
Herbeiführung des Versicherungsfalles, arglistiger Täuschung) so erfolgt      Zugang der Erklärung der degenia Versicherungsdienst AG zum selben
auch aus dieser Klausel keine Leistung.                                       Zeitpunkt kündigen.
                                                                              Tarifvariante                Entschädigungsgrenze
Die vertraglich vereinbarten und in den Versicherungsbedingungen
                                                                              classic                        nicht mitversichert
festgelegten Obliegenheiten zum Schadenfall bleiben durch die
Vorversicherungsgarantie unberührt.                                           premium                        mitversichert
                                                                              optimum                        mitversichert
Einzelvertragliche und/oder tariflich vereinbarte Selbstbeteiligungen sowie
Klauseln, die im aktuellen Versicherungsvertrag bei Vertragsschluss
vereinbart wurden oder Vereinbarungen, die nach Vertragsschluss erfolgen
(z.B. Sanierungsmaßnahmen) gehen der Vorversicherungsgarantie vor und
können diese nachträglich einschränken bzw. ausschließen.


                                                                                                                                   Seite 71 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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        V           Die nachstehend genannten Klauseln gelten nur bei Vereinbarung
                    des Paketes Haus- und Wohnungsschutzbrief – Stand Juni 2026
Inhaltsverzeichnis – Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief
1          Service und Kostenersatz nach Meldung                         10   Schädlingsbekämpfung
           an das Alte Leipziger Notfall-Telefon                         11   Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern
2          Versicherungsort, versicherte Wohnung, versicherte Personen   12   Innovationsklausel/Künftige Bedingungsverbesserungen
3          Entschädigungsgrenzen, Jahreshöchstentschädigung, Wartezeit   13   Psychologische Erstberatung im Schadenfall
           und sonstige Beschränkungen                                   14   Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Schadenfall
4          Schlüsseldienst im Notfall                                    15   Organisation einer Haustierbetreuung im Schadenfall
5          Rohrreinigungsservice im Notfall                              16   Organisation der Rückreise im Schadenfall
6          Sanitär-Installateurservice im Notfall                        17   24-Stunden-Handwerkerservice
7          Heizungs-Installateurservice im Notfall                       18   Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation
8          Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten                  19   Kündigung
9          Elektro-Installationsservice im Notfall (Stromausfall)


                                                                                                                         Seite 72 von 76


               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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1    Service und Kostenersatz nach Meldung                                       4    Schlüsseldienst im Notfall
     an das Alte Leipziger Notfall-Telefon                                       4-1
1-1                                                                              Der Versicherer organisiert das Öffnen der Wohnungstür durch eine
Wenn ein Schadenereignis eintritt, organisiert der Versicherer die in Ziffer 4   Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn der Versicherungsnehmer oder eine
bis 16 genannten Leistungen als Service und übernimmt die in Ziffer 4 bis 13     mitversicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können,
genannten Kosten der organisierten Serviceleistungen.                            weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder
Die Leistung gemäß Ziffer 17 ist unabhängig vom Eintritt eines                   abgebrochen ist oder weil der Versicherungsnehmer oder eine
Schadenereignisses.                                                              mitversicherte Person sich versehentlich ausgesperrt haben.

1-2                                                                              4-2
Voraussetzung für die Erbringung der Serviceleistungen und den                   Der Versicherer übernimmt die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür
Kostenersatz ist, dass der Versicherungsnehmer oder eine sonstige                durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches Schloss,
mitversicherte Person das Schadenereignis dem Versicherer über das               wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden
Notfall-Telefon der Alte Leipziger Versicherung AG melden und dem                sollte.
Versicherer die unverzügliche Organisation der Leistung überlassen.
Das Notfall-Telefon steht hierfür unter der Rufnummer 06171 / 66-2241 an         Die Entschädigung für den Schlüsseldienst im Notfall ist je Versicherungsfall
allen Tagen des Jahres rund um die Uhr zur Verfügung.                            begrenzt auf:
                                                                                 Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
2    Versicherungsort, versicherte Wohnung, versicherte Personen
                                                                                 classic                           nicht mitversichert
2-1
Die Serviceleistungen erbringt der Versicherer ausschließlich für das im         premium                           bis zu 500 EUR
Versicherungsschein bezeichnete Gebäude (Versicherungsort).                      optimum                           bis zu 500 EUR

Das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief gilt nur, sofern es sich bei dem         5     Rohrreinigungsservice im Notfall
im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude um ein Einfamilienhaus-              5-1
oder Zweifamilienhaus handelt.                                                   Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in
Mehrfamilienhäuser werden vom Versicherungsschutz des Pakets Haus-               der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder Duschwannen,
und Wohnungsschutzbrief nicht umfasst.                                           Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen
                                                                                 verstopft sind und dies nicht ohne eine fachmännische Behebung beseitigt
2-2                                                                              werden kann (Rohrverstopfung).
Alle Leistungen dieses Schutzbriefs stehen dem Versicherungsnehmer und
den Personen, die mit dem Versicherungs-nehmer in häuslicher                     5-2
Gemeinschaft leben, zu (mitversicherte Personen).                                Die Entschädigung für die Notfallreparatur und Schadenbegrenzung der
                                                                                 Rohrverstopfung ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
3    Entschädigungsgrenzen, Jahreshöchstentschädigung, Wartezeit
                                                                                 Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
     und sonstige Beschränkungen
3-1                                                                              classic                           nicht mitversichert
Für die in den Ziffer 4 bis 13 genannten Serviceleistungen übernimmt der         premium                           bis zu 500 EUR
Versicherer jeweils Kosten von höchstens 500 EUR je Versicherungsfall.           optimum                           bis zu 500 EUR
3-2
Der Ersatz von Kosten ist in diesen Fällen auf 1.500 EUR für alle                5-3
                                                                                 Der Versicherer erbringt keine Leistungen, wenn die Rohrverstopfung
Schadenereignisse begrenzt, die der Versicherungsnehmer oder eine
mitversicherte Person innerhalb eines Versicherungsjahres an das Notfall-        bereits vor Beginn des Vertrags vorhanden war oder die Ursache für die
                                                                                 Rohrverstopfung für den Versicherungs-nehmer oder eine mitversicherte
Telefon der Alte Leipziger Versicherung AG melden (Jahreshöchst-
entschädigung).                                                                  Person erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung lag.

3-3                                                                              6     Sanitär-Installateurservice im Notfall
                                                                                 6-1
Abweichend zu Abschnitt B 1-1 Allgemeiner Teil beginnt der
Versicherungsschutz für das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief erst mit         Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebs,
dem Ablauf von 14 Tagen ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn                  wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der
                                                                                 Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten
(Wartezeit).
                                                                                 Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann,
                                                                                 die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
3-4
Sofern der Versicherer einen Dienstleister für die Erbringung der
                                                                                 6-2
vereinbarten Leistung einsetzt, zahlt der Versicherer die zu übernehmenden
Kosten direkt an den Dienstleistungsbetrieb.                                     Die Entschädigung für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung ist
                                                                                 je Versicherungsfall begrenzt auf:
Sofern jedoch die vom Versicherer vertraglich zu übernehmenden Kosten
nicht ausreichen oder die jeweilige Jahreshöchstentschädigung                    Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
überschritten wird, stellt der Dienstleistungsbetrieb dem Versicherungs-         classic                           nicht mitversichert
nehmer den darüberhinausgehenden Betrag direkt in Rechnung.
                                                                                 premium                           bis zu 500 EUR
Der Versicherer trägt keine Verantwortung für die ordnungsgemäße                 optimum                           bis zu 500 EUR
Ausführung der Tätigkeiten für die beauftragten oder vermittelten
Unternehmen.


                                                                                                                                          Seite 73 von 76


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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6-3                                                                            9-2
Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten,       Die Entschädigung für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung ist
die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, den          je Versicherungsfall begrenzt auf:
Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile oder Zubehör         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
von Armaturen und Boilern sowie die ordentliche Instandhaltung
                                                                               classic                         nicht mitversichert
beziehungsweise Wartung der Sanitär-Installationen.
                                                                               premium                         bis zu 500 EUR
7     Heizungs-Installateurservice im Notfall                                  optimum                         bis zu 500 EUR
7-1
Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebs,   9-3
wenn in der versicherten Wohnung die Heizung aufgrund eines Defektes           Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten
nicht in Betrieb genommen werden kann oder Heizkörper aufgrund eines           an Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des
Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden           Versicherungsschutzes vorhanden war, elektrischen und elektronischen
müssen.                                                                        Geräten wie z.B. Waschmaschinen, Trocknern, Geschirrspülmaschinen,
                                                                               Herden sowie Backöfen ein-schließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln,
7-2                                                                            Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen
Die Entschädigung für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung ist       einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten,
je Versicherungsfall begrenzt auf:                                             Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie Stromverbrauchszäh-lern.
Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
classic                           nicht mitversichert                          10 Schädlingsbekämpfung
                                                                               10-1
premium                           bis zu 500 EUR
                                                                               Der Versicherer organisiert den Einsatz einer Fachfirma für die
optimum                           bis zu 500 EUR                               Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem Ausmaß
                                                                               durch Schädlinge befallen wurde, welches nur fach-männisch beseitigt
7-3                                                                            werden kann.
Der Versicherer erbringt keine Leistungen für die Behebung von Defekten,
die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, von          10-2
Defekten an Heizungsrohren sowie von Schäden durch Korrosion.                  Die Entschädigung für die Schädlingsbekämpfung ist je Versicherungsfall
Der Versicherer erbringt außerdem keine Leistung für die Behebung von          begrenzt auf:
Defekten an Heizkesseln, Brennern und Tanks von gemeinschaftlich               Tarifvariante                  Entschädigungsgrenze
genutzten Heizungsanlagen, außer der Versicherungsnehmer oder eine
                                                                               classic                         nicht mitversichert
mitversicherte Person tragen hierfür die alleinige Gefahr.
                                                                               premium                         bis zu 500 EUR
8     Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten                             optimum                         bis zu 500 EUR
8-1
Der Versicherer organisiert bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes               10-3
(Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirr-          Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z.B. Kakerlaken), Ratten,
spülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur       Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der
Reparatur.                                                                     10-4
                                                                               Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn der Befall der versicherten
8-2                                                                            Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn des Vertrages für den
Die Entschädigung für die Anfahrt und die erste Arbeitsstunde des              Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war.
Technikers ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
Tarifvariante                       Entschädigungsgrenze                       11 Entfernung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern
classic                           nicht mitversichert                          11-1
                                                                               Der Versicherer organisiert die fachmännische Entfernung bzw. die
premium                           bis zu 500 EUR
                                                                               Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- oder Bienennestern, die sich im
optimum                           bis zu 500 EUR                               Bereich der versicherten Wohnung befinden.

8-3                                                                            11-2
Der Versicherer übernimmt keine Kosten für die Behebung von Defekten,          Die Entschädigung für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Wespen-,
für die der Hersteller oder der Lieferant gesetzlich oder vertraglich haften   Hornissen- oder Bienennestern ist je Versicherungsfall begrenzt auf:
(z. B. nach Gewährleistungs- oder Garantiebestimmungen) sowie für              Tarifvariante                     Entschädigungsgrenze
Material und Ersatz- oder Aus-tauschteile, die zur Reparatur benötigt
                                                                               classic                         nicht mitversichert
werden.
                                                                               premium                         bis zu 500 EUR
9    Elektro-Installationsservice im Notfall (Stromausfall)                    optimum                         bis zu 500 EUR
9-1
Der Versicherer organisiert den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebs     11-3
bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung.             Der Versicherer erbringt keine Leistung, wenn die Existenz des Wespen-,
                                                                               Hornissen- oder Bienennestes bereits vor Beginn des Vertrages für den
                                                                               Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person erkennbar war, dass
                                                                               Wespen-, Hornissen- oder Bienennest sich in einem räumlichen Bereich
                                                                               befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann
                                                                               oder dies aus rechtlichen Gründen, z.B. aus Gründen des Artenschutzes,
                                                                               nicht zulässig ist.


                                                                                                                                     Seite 74 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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12 Kinderbetreuung im Schadenfall                                             15-2
12-1                                                                          Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension oder einer ähnlichen
Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die      Unterbringung.
Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit dem Versicherungsnehmer        Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn für das Tier ein
in häuslicher Gemeinschaft leben, wenn der Versicherungsnehmer oder           gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine ansteckenden
eine mitversicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der      Krankheiten und/oder Parasitenbefall aufweist.
Betreuung der Kinder gehindert ist und der Versicherungsnehmer oder eine      Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze
andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung stehen.
                                                                              classic                          nicht mitversichert
Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten
Wohnung.                                                                      premium                          mitversichert
                                                                              optimum                          mitversichert
12-2
Die Entschädigung für die Betreuung von Kindern ist je Versicherungsfall      15-3
begrenzt auf:                                                                 Die Unterbringungskosten für das Haustier hat der Versicherungsnehmer
Tarifvariante                   Entschädigungsgrenze                          oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
classic                          nicht mitversichert
                                                                              16 Organisation der Rückreise im Schadenfall
premium                          bis zu 500 EUR
                                                                              16-1
optimum                          bis zu 500 EUR                               Der Versicherer organisiert die notwendigen Maßnahmen einer Rückreise,
                                                                              sofern sich anlässlich eines erheblichen Versicherungsfalls gemäß DEG-VGB
13 Psychologische Erstberatung im Schadenfall                                 2026 die Rückkehr des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten
13-1                                                                          Person von einer Auslandsreise innerhalb Europas im geographischen Sinne
Der Versicherer organisiert nach einem Einbruchdiebstahl oder einem           als notwendig erweist.
Brandschaden die psychologische Beratung durch einen Psychologen oder         Tarifvariante                      Entschädigungsgrenze
Psychotherapeuten zur Behandlung der durch das Schadenereignis
                                                                              classic                          nicht mitversichert
verursachten psychischen Beschwerden beim Versicherungsnehmer oder
einer mitversicherten Person.                                                 premium                          mitversichert
                                                                              optimum                          mitversichert
13.2
Die Entschädigung für die psychologische Erstberatung ist je Versicherungs-   16-2
fall begrenzt auf:                                                            Die Kosten für die Rückreise hat der Versicherungsnehmer
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze                         oder eine mitversicherte Person selbst zu tragen.
classic                          nicht mitversichert
                                                                              17 24-Stunden Handwerkerservice
premium                          bis zu 500 EUR
                                                                              17-1
optimum                          bis zu 500 EUR                               Unabhängig von einem Schadenfall steht dem Versicherungsnehmer und
                                                                              den mitversicherten Personen ein Handwerker-Netzwerk zur Verfügung.
14 Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Schadenfall
14-1                                                                          Auf Wunsch werden vom Versicherer Handwerker aus folgenden Gewerken
Der Versicherer organisiert eine Unterbringung (Hotel oder hotelähnlich),     benannt: Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Gas- und
wenn die versicherte Wohnung unvorhergesehen unbewohnbar wurde (z.B.          Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter, Fachleute für
durch Brand- oder Wasserschaden) und wenn für den Versicherungsnehmer         Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen.
oder eine mitversicherte Person die Beschränkung auf einen bewohnbaren        Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
Teil nicht zumutbar ist.
                                                                              classic                          nicht mitversichert
Tarifvariante                    Entschädigungsgrenze
                                                                              premium                          mitversichert
classic                          nicht mitversichert
                                                                              optimum                          mitversichert
premium                          mitversichert
optimum                          mitversichert                                17-2
                                                                              Die Kosten für den Handwerker hat der Versicherungsnehmer oder eine
14-2                                                                          mitversicherte Person selbst zu tragen.
Die Übernachtungskosten hat der Versicherungsnehmer oder eine
mitversicherte Person selbst zu tragen.                                       18 Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation
                                                                              18-1
15 Organisation einer Haustierbetreuung im Schadenfall                        Die Mehrprämien für den Einschluss des Zusatzbausteins Haus- und
15-1                                                                          Wohnungsschutzbrief werden unter Berücksichtigung von Schaden-
Der Versicherer organisiert innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die      aufwand, Kosten (insbesondere Provisionen, Verwaltungskosten, Schaden-
Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden, Katzen, Vögeln,       regulierungskosten, Rückversicherungsprämien)      und Gewinnansatz
Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen und Schildkröten, die in        kalkuliert.
der versicherten Wohnung leben, wenn der Versicherungsnehmer oder
eine mitversicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der      18-2
Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Person zur Betreuung        Die degenia Versicherungsdienst AG ist in Rücksprache mit dem Versicherer
nicht zur Verfügung steht.                                                    berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in angemessenen
                                                                              Zeiträumen zu überprüfen.
                                                                              Dabei ist außer der bisherigen Schadenentwicklung einer ausreichend
                                                                              großen Zahl von Risiken, die die gleichen Tarifmerkmale aufweisen, auch die
                                                                              voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung des Versicherers
                                                                              zu berücksichtigen.

                                                                                                                                     Seite 75 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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18-3                                                                         18-6
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenen Prämienanpassungen            Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenen
gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres für bestehende             Prämienerhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger
Verträge, wenn ein unabhängiger Treuhänder, die der Kalkulation zugrunde     Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der
liegenden Statistiken gemäß den anerkannten Grundsätzen der                  Erhöhung, zu kündigen.
Versicherungstechnik überprüft und die Angemessenheit der Anpassung          Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Mitteilung
bestätigt hat.                                                               über die Prämienerhöhung erfolgen.

18-4                                                                         19 Kündigung
Die Prämien dürfen nach der Anpassung nicht höher sein als die Prämien für   Der Versicherungsnehmer und der Versicherer sind berechtigt, das Paket
neu abzuschließende Verträge, sofern diese Tarife die gleichen               Haus- und Wohnungsschutzbrief mit einer Frist von drei Monaten zum
Tarifmerkmale sowie den gleichen Deckungsumfang aufweisen.                   Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu kündigen.

18-5                                                                         Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
Die Prämienanpassungen, die sich aus der Neukalkulation ergeben, werden      Kündigt der Versicherer das Paket Haus- und Wohnungsschutzbrief, so kann
dem Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor Inkrafttreten             der Versicherungsnehmer den davon unabhängig bestehenbleibenden
mitgeteilt.                                                                  Hauptvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Erklärung zum
                                                                             gleichen Zeitpunkt kündigen.


                                                                                                                                     Seite 76 von 76


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
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