# die Bayerische Baustein Elementar 2025 Gebäude: die Bedingungen im Volltext

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- https://www.nammert.com/bedingungen-elementarschaden-die-bayerische-baustein-elementar-2025.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-elementarschaden-die-bayerische-baustein-elementar-2025.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Baustein Elementar) zur BBR VGB 2025 (B 299503)](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:1ca1c42f-45c4-44e9-bac7-d2f4156a1b37/B%20299503%20AVB%20Naturgefahren%202025_bf.pdf), Fassung VGB ELE 2026, Stand 09/2026 (B 299503 (09.26))

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform: Baustein der Wohngebäude- oder Hausratversicherung oder eigenständiger Elementarvertrag | nein | Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren) ergänzen | A, Seite 1 |
| Elementarschutz für das Gebäude (Wohngebäudeversicherung, in Österreich Eigenheimversicherung) | ja | Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die nachfolgenden Schäden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen. | B 1, Seite 3 |
| Elementarschutz für den Hausrat (in Österreich Haushaltsversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigungsgrenze für Elementarschäden (volle Versicherungssumme oder eigene Höchstgrenze, in Österreich oft Katastrophenpauschale) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Jahreshöchstentschädigung für alle Elementarschäden eines Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Alle Elementargefahren in einem Paket (keine einzelne Gefahr abwählbar) | nein | Überschwemmung - sofern vereinbart | B 1.1, Seite 2 |
| Annahme nach Gefährdungsklasse (ZÜRS in Deutschland, HORA in Österreich): bis zu welcher Zone wird versichert | nicht geregelt |  |  |
| Überschwemmung durch Ausuferung oberirdischer Gewässer (Hochwasser) | ja | Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; | B 1.1 a, Seite 3 |
| Überschwemmung durch Witterungsniederschläge (Starkregen, Sturzflut) ohne Gewässernähe | ja | Starkregen ist ein Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als | B 1.2 a, Seite 3 |
| Rückstau aus der Kanalisation (Ableitungsrohre, Regenwasser) | ja | Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus dem gebäudeeigenen Rohrsystem | B 1.3, Seite 3 |
| Erdbeben | ja | Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. | B 1.4, Seite 4 |
| Erdsenkung (naturbedingte Absenkung über natürlichen Hohlräumen) | ja | Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. | B 1.5, Seite 4 |
| Erdrutsch, Felssturz und Steinschlag | ja | Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. | B 1.6, Seite 4 |
| Vermurung (Mure, Schlammlawine) | nicht geregelt |  |  |
| Schneedruck | ja | Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. | B 1.7, Seite 4 |
| Lawinen und Lawinenluftdruck | ja | Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle. | B 1.8, Seite 4 |
| Vulkanausbruch | ja | Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste | B 1.9, Seite 4 |
| Sturmflut | nein | Sturmflut, Tsunami | B 2 a, Seite 4 |
| Anstieg des Grundwassers infolge Überschwemmung oder Witterungsniederschlägen | ja | einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt B Ziffer 1.1 a) oder Abschnitt B Ziffer 1.1 b). | B 1.1 c, Seite 3 |
| Eindringen von Regen- und Schmelzwasser über das Dach oder Außenwände ohne Gebäudeschaden | ja | Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen, Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain | B 1.2, Seite 3 |
| Weitere Witterungsgefahren über Sturm und Hagel hinaus (Schneelast, Frost, Eisgang), soweit im Elementarteil geregelt | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Neuwert (gleitender Neuwert beim Gebäude, Wiederbeschaffungspreis beim Hausrat) | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Entsorgungskosten nach Elementarschäden, insbesondere Schlamm und Geröll | nicht geregelt |  |  |
| Trocknungskosten und Kosten für Bautrocknung | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall und Nutzungsausfall der eigenen Wohnung nach Elementarschaden | nicht geregelt |  |  |
| Hotel- und Unterbringungskosten, wenn die Wohnung unbewohnbar ist | nicht geregelt |  |  |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Sandsäcke, Abpumpen) auch vor Eintritt | nicht geregelt |  |  |
| Außenanlagen, Gartenmöbel und Sachen im Freien bei Elementarschäden | nicht geregelt |  |  |
| Nebengebäude, Garagen und Carports | nicht geregelt |  |  |
| Kraftfahrzeuge auf dem Grundstück ausgeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Hausrat und Einrichtung im Keller und Souterrain mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Notmaßnahmen, Notdach und provisorische Sicherung | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Elementarschaden als fester Betrag | 500 € | Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart. | B 5, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung in Prozent der Schadenhöhe oder der Versicherungssumme | ja | Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €, höchstens jedoch 5.000 € vereinbart. | B 5, Seite 5 |
| Höhere Selbstbeteiligung in hohen Gefährdungsklassen | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn für Elementarschäden | ja | Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 14 Tage nach dem Tag der Antragstellung, jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit). | B 4, Seite 5 |
| Wegfall der Wartezeit bei nahtloser Vorversicherung mit Elementarschutz | ja | Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren über einen andren Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird. | B 4, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung entfällt oder sinkt nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Sturmflut ausgeschlossen | ja | Sturmflut, Tsunami | B 2 a, Seite 4 |
| Grundwasser ohne Bezug zu Überschwemmung oder Niederschlag ausgeschlossen | ja | Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen; | B 2 c, Seite 5 |
| Ausschluss von Feuchtigkeit, Schwamm und Schimmel als Dauerschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Baumängeln, fehlender Abdichtung oder mangelhafter Instandhaltung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Erdsenkung oder Erdfall durch Bergbau und menschliche Eingriffe | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Dammbruch, Talsperren- oder Deichversagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Gebäuden im Rohbau oder nicht bezugsfertigen Gebäuden | ja | Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen sowie an Sachen, die sich darin befinden. | B 2, Seite 5 |
| Ausschluss von Schäden durch ein bei Vertragsschluss bereits bekanntes oder angekündigtes Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Rückstausicherung (Rückstauklappe, Hebeanlage) als Pflicht | ja | Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden nach Abschnitt J Ziffer 1 a) 4 BBR VGB 2026 sind zu beachten. | B 1.3, Seite 4 |
| Pflicht, Abflussleitungen, Dachrinnen und Regenfallrohre freizuhalten | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, Dächer von Schnee zu räumen | nicht geregelt |  |  |
| Lagerungsvorschrift: Sachen im Keller in Mindesthöhe über dem Boden | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung und Pflicht zur Schadenaufnahme vor Beseitigung | nicht geregelt |  |  |
| Elementarbaustein gesondert kündbar, auch durch den Versicherer nach einem Schaden | ja | Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten den Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026) in Textform kündigen. | C 3 a, Seite 6 |
| Beitragsanpassung oder Neueinstufung bei Änderung der Gefährdungsklasse | nicht geregelt |  |  |
| Vertragsdauer und Kündigungsfrist | ja | Die Vertragsdauer dieser Sonderbedingungen entspricht der Dauer des Hauptvertrages | C 2, Seite 6 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen (GDV, VVO) oder Vorvertrag | ja | Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse | B 3 a, Seite 5 |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten automatisch | ja | Innovationsgarantie (Abschnitt A Ziffer 10.3 BBR VGB 2026) | B 3 b, Seite 5 |
| Verweis auf die Deckung der außergewöhnlichen Risiken durch das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Regen: ab welcher Niederschlagsmenge (Liter je Quadratmeter und Stunde) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Wind unterhalb der Consorcio-Schwelle: ab welcher Windgeschwindigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Deckung für Hagel (pedrisco) und Schnee unabhängig von der Intensität | nicht geregelt |  |  |
| Übernahme der Consorcio-Selbstbeteiligung oder Ergänzung über die Consorcio-Leistung hinaus | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Baustein Elementar) zur BBR VGB 2025 (B 299503)

```text
[Seite 1]
Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren
(Elementargefahren) Wohngebäudeversicherung 2026
(VGB ELE 2026)
                                                                            (Stand 09/2026)
Liebe Kunden,
manche Naturereignisse kommen plötzlich – umso wichtiger ist es, im Ernstfall auf den
richtigen Schutz vertrauen zu können.
Mit diesem Baustein bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auch bei außergewöhnlichen
Naturereignissen wie Starkregen, Überschwemmung oder Schneedruck auf der sicheren
Seite zu sein.
Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren (Elementargefahren)
gelten – sofern sie zusätzlich beantragt wurden – ergänzend zu den Bedingungen
„Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Wohngebäudeversicherung 2026
Prestige Plus (BBR VGB 2026)“.
Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir.
Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen.
Bitte lesen Sie die Versicherungsbedingungen vollständig und gründlich durch und bewahren
Sie sie sorgfältig auf.
Wir als Versicherer kommen nicht ganz ohne Fachbegriffe aus. Diese sind nicht immer leicht
verständlich.
Wir möchten aber, dass Sie Ihre Versicherung gut verstehen. Zögern Sie nicht, uns bei
Unklarheiten anzusprechen.
Ihre Bayerische


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                          1

[Seite 2]
Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren
(Elementargefahren) Wohngebäudeversicherung 2026
(VGB ELE 2026)


                                                       Inhaltsverzeichnis
A         Vertragsgrundlage – weitere Naturgefahren.......................................................... 3
B         Umfang des Versicherungsschutzes ....................................................................... 3
1         Versicherte Schäden ...................................................................................................... 3
    1.1   Überschwemmung - sofern vereinbart ......................................................................... 3
    1.2   Eindringen von Oberflächenwasser über Gebäudeteile - sofern vereinbart ................ 3
    1.3   Rückstau - sofern vereinbart ......................................................................................... 3
    1.4   Erdbeben ....................................................................................................................... 4
    1.5   Erdsenkung .................................................................................................................... 4
    1.6   Erdrutsch........................................................................................................................ 4
    1.7   Schneedruck .................................................................................................................. 4
    1.8   Lawinen.......................................................................................................................... 4
    1.9   Vulkanausbruch ............................................................................................................. 4
2         Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse) ...................................................................... 4
3         Zusätzliche Leistungsgarantien...................................................................................... 5
4         Wartezeit ....................................................................................................................... 5
5         Selbstbeteiligung ........................................................................................................... 5
C         Allgemeine Regelungen ......................................................................................... 6
1         Form der Erklärung des Versicherungsnehmers ........................................................... 6
2         Dauer und Ende des Vertrages ...................................................................................... 6
3         Kündigung ...................................................................................................................... 6
4         Beendigung des Hauptvertrages ................................................................................... 6


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                                                                           2

[Seite 3]
A     Vertragsgrundlage – weitere Naturgefahren
      Diese Sonderbedingungen für den Baustein weitere Naturgefahren
      (Elementargefahren) ergänzen – sofern gegen Mehrbeitrag beantragt - die Allgemeine
      Versicherungsbedingungen 2025 (AVB SHU 2025) und die „Besondere Bedingungen
      und Risikobeschreibungen zur Wohngebäudeversicherung 2026 Prestige Plus (BBR VGB
      2026)“, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas anderes ergibt.

B     Umfang des Versicherungsschutzes
1     Versicherte Schäden
      Der Versicherer leistet Entschädigung für versicherte Sachen, die durch die
      nachfolgenden Schäden zerstört, beschädigt oder abhandenkommen.
1.1   Überschwemmung - sofern vereinbart
      Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des
      Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und
      Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von
      Oberflächenwasser durch
      a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;
      b) Witterungsniederschläge
      c) einen Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von Abschnitt B
         Ziffer 1.1 a) oder Abschnitt B Ziffer 1.1 b).
1.2   Eindringen von Oberflächenwasser über Gebäudeteile - sofern vereinbart
      Versichert sind Schäden aufgrund von eindringenden Oberflächenwasser durch Türen,
      Schächte oder Fenster im Keller, Erdgeschoss oder Souterrain, durch
      Garageneinfahrten, -tore und -türen sowie über Terrassen oder Balkone, Loggien,
      Flachdächer, Dachrinnen, Treppenabgänge oder Lichtschächte infolge von
      a) Starkregen
         Starkregen ist ein Witterungsniederschlag mit einer Menge von mehr als
         •   15 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb einer Stunde oder
         •   25 mm bzw. Liter pro Quadratmeter innerhalb sechs Stunden.
         oder
      b) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern, ohne dass
         eine Überschwemmung nach Abschnitt B Ziffer 1.1 vorlag.
1.3   Rückstau - sofern vereinbart
      Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder
      fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus
      dem gebäudeeigenen Rohrsystem oder damit verbundenen Einrichtungen in das

BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                         3

[Seite 4]
      Gebäude eindringt.
      Die vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zur Vermeidung von
      Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden nach Abschnitt J Ziffer 1 a) 4 BBR VGB
      2026 sind zu beachten.
1.4   Erdbeben
      Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch
      geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. Erdbeben wird unterstellt,
      wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass
      a) die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Umgebung des
         Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im einwandfreien Zustand oder an
         ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat
         oder
      b) der Schaden wegen des einwandfreien Zustands der versicherten Sachen nur durch
         ein Erdbeben entstanden sein.
1.5   Erdsenkung
      Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten
      Hohlräumen.
1.6   Erdrutsch
      Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder
      Gesteinsmassen.
1.7   Schneedruck
      Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Als
      Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eismassen von Dächern.
1.8   Lawinen
      Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen einschließlich der
      bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle.
1.9   Vulkanausbruch
      Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste,
      verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen
      Materialien und von Gasen.

2     Nicht versicherte Schäden (Ausschlüsse)
      Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen Schäden durch
      a) Sturmflut, Tsunami
      b) Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß
         geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn
         diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                           4

[Seite 5]
         Gebäudeschaden darstellen;
     c) Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlägen oder Ausuferung
        von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen;
     d) Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion;
        Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch-
        und Rußschäden. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes
        Erdbeben ausgelöst wurden;
     e) Trockenheit oder Austrocknung.
     Nicht versichert sind Schäden an nicht bezugsfertigen Gebäuden und Gebäudeteilen
     sowie an Sachen, die sich darin befinden. Schäden an Laden- und
     Schaufensterscheiben sind ebenfalls nicht versichert.

3    Zusätzliche Leistungsgarantien
     Für diesen Baustein gelten die nachfolgenden Leistungsgarantien.
     a) Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem
        Arbeitskreis Beraterprozesse (Abschnitt A Ziffer 10.1 BBR VGB 2026)
     b) Innovationsgarantie (Abschnitt A Ziffer 10.3 BBR VGB 2026)
     c) Update-Garantie (Abschnitt A Ziffer 10.4 BBR VGB 2026)
     d) Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit (Abschnitt A
        Ziffer 10.7 BBR VGB 2026)
     e) Versicherungswechsel (Abschnitt A Ziffer 10.8 BBR VGB 2026)

4    Wartezeit
     Der Versicherungsschutz beginnt frühestens 14 Tage nach dem Tag der Antragstellung,
     jedoch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Wartezeit).
     Diese Regelung entfällt, soweit Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren
     über einen andren Vertrag bestanden hat und der Versicherungsschutz ohne zeitliche
     Unterbrechung durch den vorliegenden Vertrag fortgesetzt wird.

5    Selbstbeteiligung
     Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung
     abgezogen.
     Für diesen Baustein gilt ein Selbstbehalt von 10 % des Schadens, mindestens 500 €,
     höchstens jedoch 5.000 € vereinbart.
     Ist in dem Hauptvertrag ein höherer Selbstbehalt vereinbart, gilt dieser auch für diesen
     Baustein.
     Weitere Regelungen sind unter Abschnitt G Ziffer 10 der BBR VGB 2026 nachzulesen.


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                            5

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C    Allgemeine Regelungen
1    Form der Erklärung des Versicherungsnehmers
     Sämtliche Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers sind – soweit nicht
     gesondert geregelt – in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) an den Versicherer zu
     richten.

2    Dauer und Ende des Vertrages
     Die Vertragsdauer dieser Sonderbedingungen entspricht der Dauer des Hauptvertrages
     (siehe Abschnitt A).

3    Kündigung
     a) Versicherungsnehmer und Versicherer können unter Einhaltung einer Frist von 3
        Monaten den Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026) in Textform
        kündigen.
     b) Kündigt der Versicherungsnehmer, so kann er bestimmen, dass seine Kündigung
        erst zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres wirksam wird.
     c) Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den Hauptvertrag
        (siehe Abschnitt A) innerhalb 1 Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers
        zum gleichen Zeitpunkt kündigen.

4    Beendigung des Hauptvertrages
     Mit Beendigung des Hauptvertrages (siehe Abschnitt A) erlischt auch der
     abgeschlossene Baustein weitere Naturgefahren (VGB ELE 2026).


BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
B 299503 (09.26)                                                                            6
```

