# Wiener Städtische Hagelversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-ernte-wiener-staedtische-hagelversicherung.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-ernte-wiener-staedtische-hagelversicherung.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt (IPID) Hagelversicherung](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_NKS_Hagelversicherung.pdf), Fassung ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
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| Versicherungssumme (Hektarwert oder Erwartungsertrag mal Preis, je Fläche und Kultur) | laut Polizze | Je nach Produktionszweig sind im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme versichert | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherbare Kulturen (Ackerbau, Grünland, Obst, Wein, Gemüse, Sonderkulturen) | ja | Das Hauptprodukt der agrarischen Pflanzen gegen Mengenverlust durch bestimmte Unwetterereignisse. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mengenschaden (Ertragsverlust in Dezitonnen oder Prozent) versichert | ja | Das Hauptprodukt der agrarischen Pflanzen gegen Mengenverlust durch bestimmte Unwetterereignisse. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Qualitätsschaden (Minderung der Güte, Sortierung, Vermarktbarkeit) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Deckungseinheit: einzelne Fläche (Schlag) oder ganzer Betrieb oder Kultur im Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Preisbasis der Entschädigung (vereinbarter Preis, Marktpreis zur Ernte, amtlicher Preis) | nicht geregelt |  |  |
| Anpassung der Versicherungssumme im Lauf der Saison (Erhöhung, Herabsetzung) | nicht geregelt |  |  |
| Unterversicherung: Kürzung, wenn die Versicherungssumme unter dem Ertragswert liegt | ja | Bei Verstoß gegen die Totalversicherungspflicht wird die Gesamtversicherungssumme auf alle mit dieser Kulturart bebauten versicherten und nicht versicherten Fläche aufgeteilt. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Hagel | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Hauptprodukt der agrarischen Pflanzen gegen Mengenverlust durch bestimmte Unwetterereignisse. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sturm (mit Windstärke laut Werk), auch Lager und Halmbruch | nicht geregelt |  |  |
| Starkregen (Schwelle in Litern je Quadratmeter und Zeit) | nicht geregelt |  |  |
| Überschwemmung (Ausuferung von Gewässern) | nicht geregelt |  |  |
| Stehendes Wasser auf der Fläche nach Niederschlag (Staunässe) | nicht geregelt |  |  |
| Spätfrost (Frost in der Vegetationszeit, Blütenfrost) | nicht geregelt |  |  |
| Auswinterung und Kahlfrost (Winterfrost) | nicht geregelt |  |  |
| Trockenheit oder Dürre als Ertragsschaden | nicht geregelt |  |  |
| Dürreindexdeckung (Entschädigung nach Wetterdaten statt Schadenschätzung) | nicht geregelt |  |  |
| Hitze und Sonnenbrand | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Blitzschlag auf dem Feld, auch geschnittenes Erntegut | nein | Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Feuer, Vermurung, Lawinen, Erdbeben). | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Schneedruck und Eisanhang (Obst, Wein, Sonderkulturen) | nicht geregelt |  |  |
| Wildschäden und Schäden durch Tiere | nicht geregelt |  |  |
| Neubestellung: Kosten für Umbruch und Neueinsaat oder Umbruchpauschale | nicht geregelt |  |  |
| Abzug ersparter Ernte- und Aufbereitungskosten bei Totalschaden | nicht geregelt |  |  |
| Abschlagszahlung oder Teilentschädigung vor der endgültigen Abrechnung | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am Holz von Dauerkulturen (Bäume, Rebstöcke) und Folgeschäden am Ertrag des Folgejahres | nicht geregelt |  |  |
| Hagelschutznetze, Folien, Vlies und Gerüste mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Eindeckungen und technischen Vorrichtungen zum Schutz der Pflanzen gegen Beschädigung durch bestimmte Unwetterereignisse. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mehrkosten durch erschwerte Ernte (Lager, Nachernte, Sortierung) | nicht geregelt |  |  |
| Regeln zur Verwertung beschädigter Ernte (Anrechnung des Restwerts) | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Schadenschätzung trägt der Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbehalt in Prozent der Versicherungssumme oder des Schadens | ja, bis zur Versicherungssumme | Im Schadensfall kommt der vereinbarte Selbstbehalt zur Anwendung. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Mindestschaden oder Schadenschwelle, ab der überhaupt entschädigt wird | nicht geregelt |  |  |
| Art des Selbstbehalts: Abzugsfranchise oder Integralfranchise | nicht geregelt |  |  |
| Unterschiedlicher Selbstbehalt je Gefahr (Hagel niedriger als Frost oder Dürre) | nicht geregelt |  |  |
| Förderfähig nach staatlicher Prämienförderung (Deutschland Länderrichtlinien mit mindestens 20 Prozent Selbstbehalt, Österreich Bund und Länder, Spanien ENESA und Comunidades) | nicht geregelt |  |  |
| Schadenfreiheitsrabatt oder Bonus nach schadenfreien Jahren | nicht geregelt |  |  |
| Schadenzuschlag oder Malus nach Schadenjahren | nicht geregelt |  |  |
| Nachschuss- oder Umlagepflicht beim Versicherungsverein (Beitrag kann nachträglich steigen) | nicht geregelt |  |  |
| Beginn der Haftung (Antragseingang, Aufgang der Saat, fester Stichtag) | ja | Die Deckung für jedes versicherte Risiko beginnt zu vereinbarten Stichtagen. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 1 |
| Ende der Haftung (Ernte, Abfahren vom Feld, fester Stichtag) | ja | mit der Ernte der versicherten Kultur. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 1 |
| Wartezeit oder Karenz nach Antrag, bevor Schäden versichert sind | nicht geregelt |  |  |
| Frostdeckung: frühester Beginn (Winter oder Frühjahr) und Antragsschluss | nicht geregelt |  |  |
| Frist für das Anbauverzeichnis und für Nachmeldungen | ja | Ich gebe jährlich rechtzeitig Änderungen zu den versicherten Kulturen/Tieren/Schutzvorrichtungen bekannt. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Geschnittenes oder geschwadetes Erntegut auf dem Feld mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit (einjährig, mehrjährig) und stillschweigende Verlängerung | ja | durch Kündigung mit dem Ende der jeweiligen Versicherungsperiode (= Kalenderjahr). | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 1 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Ich melde einen Versicherungsfall innerhalb der vereinbarten Frist. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Ernte oder Umbruch erst nach Freigabe durch den Schätzer | ja | Bei Ernte, Bearbeitungen oder Änderungen vor Feststellung des Schadens kann der Versicherer leistungsfrei werden. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Pflicht, Kontrollstreifen oder Proben stehen zu lassen | nicht geregelt |  |  |
| Gute fachliche Praxis und übliche Bewirtschaftung als Voraussetzung | ja | Schäden durch Managementfehler des Versicherungsnehmers in der Produktion. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Pflicht, alle Flächen einer Kultur im Betrieb zu versichern | ja | Ich versichere den gesamten Anbau ein und derselben Kultur, alle Tiere einer Gattung und alle Schutzvorrichtungen einer Art (Totalversicherungspflicht). | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Sachverständigenverfahren bei Streit über die Schadenhöhe (Obmann) | nicht geregelt |  |  |
| Aufzeichnungs- und Nachweispflichten (Erträge der Vorjahre, Ernte- und Verkaufsbelege) | ja | Ich wirke an der Feststellung des Schadens mit. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch Schädlinge, Pilze und Krankheiten, auch nach einem versicherten Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei ungeeignetem Standort, verspäteter Aussaat oder unüblicher Sorte | ja | Schäden durch Managementfehler des Versicherungsnehmers in der Produktion. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei ausgefallener oder unterlassener Beregnung (Dürre, Frostschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Kein Ersatz für Preisrückgang, Absatzausfall oder Erlösminderung ohne Ertragsschaden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen und Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Módulo (1, 2, 3, P): Deckung je Explotación oder je Parcela und je Gefahr | nicht geregelt |  |  |
| Producción garantizada: garantierter Prozentsatz der Erwartungsproduktion (z.B. 70 oder 80 Prozent) | nicht geregelt |  |  |
| Rendimiento asignado: individueller Ertrag aus der Schadenhistorie statt freier Angabe | nicht geregelt |  |  |
| Norma de peritación: Verweis auf die amtliche Schätznorm der Linie | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt (IPID) Hagelversicherung

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[Seite 1]
  Agrarversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Österreichische Hagelversicherung VVaG Produkt: Pflanzen- und Nutztierversicherung
Bitte beachten Sie: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die Angaben in diesem
Produktinformations­blatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar. Alle vorvertraglichen und vertraglichen Informationen
finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Versicherung für die agrarische Produktion

         Was ist versichert?                                                   Was ist nicht versichert?
         Je nach Produktionszweig sind im Rahmen der                              Schäden durch außergewöhnliche Naturereignisse
         vereinbarten Versicherungssumme versichert:                              (z.B. Feuer, Vermurung, Lawinen, Erdbeben).
             Das Hauptprodukt der agrarischen Pflanzen                            Vorsätzlich herbeigeführte Schäden.
             gegen Mengenverlust durch bestimmte                                  Schäden, die bereits bei Antragstellung eingetreten
             Unwetterereignisse.                                                  sind.
             Die Eindeckungen und technischen Vorrichtungen                       Schäden durch Managementfehler des
             zum Schutz der Pflanzen gegen Beschädigung                           Versicherungsnehmers in der Produktion.
             durch bestimmte Unwetterereignisse.
             Die Nutztiere gegen Ausfälle (z.B. Verendungen,
             Tierseuchen).
                                                                               Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                                  Bei Verstoß gegen die Totalversicherungspflicht
                                                                                  wird die Gesamtversicherungssumme auf alle mit
         Wo bin ich versichert?                                                   dieser Kulturart bebauten versicherten und nicht
             Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten                      versicherten Fläche aufgeteilt.
             Versicherungsort und erstreckt sich auf die                          Im Schadensfall kommt der vereinbarte
             versicherten Sachen, die dem Versicherer                             Selbstbehalt zur Anwendung.
             rechtzeitig bekanntgegeben wurden.
                                                                                  Bei Ernte, Bearbeitungen oder Änderungen vor
                                                                                  Feststellung des Schadens kann der Versicherer
         Welche Verpflichtungen habe ich?                                         leistungsfrei werden.
                                                                                  Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger
         • Ich informiere die Österreichische Hagelversicherung
                                                                                  Schadensherbeiführung.
           vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko
           – vor Vertragsabschluss und während der Vertrags-                      Bei Verletzung vertraglicher Vereinbarungen
           laufzeit.                                                              kann es zu Entfall oder Einschränkungen des
         • Ich versichere den gesamten Anbau ein und derselben                    Versicherungsschutzes kommen.
           Kultur, alle Tiere einer Gattung und alle Schutzvorrich-
           tungen einer Art (Totalversicherungspflicht).                       Wann und wie zahle ich?
         • Ich gebe jährlich rechtzeitig Änderungen zu den versi-
           cherten Kulturen/Tieren/Schutzvorrichtungen bekannt.                Wann:	
                                                                                     Ich zahle meine Versicherungsprämie so,
         • Ich zahle meine Prämien wie vereinbart.                                   dass sie zum vereinbarten Zahlungstermin am
                                                                                     Konto des Versicherers eingelangt ist.
         • Ich melde einen Versicherungsfall innerhalb der ver-
           einbarten Frist.                                                    Wie: 	
                                                                                     z.B. mit Einzugsermächtigung, Online oder
         • Ich wirke an der Feststellung des Schadens mit.                           Zahlschein – wie vereinbart.


         Wann beginnt und endet die Deckung?                                   Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Beginn: Die Deckung für jedes versicherte Risiko                      Schriftlich, eingeschrieben und fristgerecht.
           beginnt zu vereinbarten Stichtagen. Bei technischen                 • Eine Kündigung unterschreibe ich selbst oder eine
           Vorrichtungen zum Schutz der Pflanzen nach einer                      von mir nachweislich dazu bevollmächtigte Person.
           technischen Abnahme.                                                • Will ich den Vertrag zum Jahresende beenden, muss
         Ende: Der Versicherungsschutz endet                                     die Kündigung bis 30. September beim Versicherer
         • durch Kündigung mit dem Ende der jeweiligen                           einlangen.
           Versicherungsperiode (= Kalenderjahr).                              • Will ich den Vertrag nach einem Versicherungsfall
         • mit der Ernte der versicherten Kultur.                                beenden, muss die Kündigung bis zum Ablauf eines
         • zu vereinbarten Stichtagen bei bestimmten Risiken.                    Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über
         • bei technischen Vorrichtungen zum Schutz der Pflan-                   die Entschädigung beim Versicherer einlangen.
           zen, wenn sie ihre Schutzwirkung verloren haben.                      Diese Kündigung kann für spätestens Jahresende
                                                                                 ausgesprochen werden.
```

