# GRAWE LIFEPROTECT Lifeprotect Top: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-grawe-lifeprotect-top.php
- Rechtlicher Träger: Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-grawe-lifeprotect-top.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt GRAWE LIFEPROTECT BE1 (Erwerbsunfähigkeitsversicherung)](https://www.grawe.at/fileadmin/grawe_at/Downloads/Vertriebsinformationen/LIPID/LEBEN_LIPID_GRAWE_BE1.pdf), Fassung BIB Erwerbsunfähigkeitsversicherung BE1 08/2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapital | ja | eine monatliche Rente nachschüssig ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird vertraglich vereinbart. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherung | ja | Um welche Versicherung handelt es sich: Erwerbs-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung | Kopf, Seite 1 |
| Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich | nicht geregelt |  |  |
| Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden) | nicht geregelt |  |  |
| Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft) | nicht geregelt |  |  |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist) | nicht geregelt |  |  |
| Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweis | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Weltweiter Versicherungsschutz | ja | Wo bin ich versichert? Weltweit. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | ja | Die Versicherungsdauer wird bis zum Ablauf des 65. Lebensjahres des Versicherten vereinbart. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstes Endalter der Leistungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rolle | nicht geregelt |  |  |
| Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildende | nicht geregelt |  |  |
| Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlich | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit | ja | Pflegebedürftigkeit: einmalige Kapitalleistung bei Pflegebedürftigkeit | Zusätzlich im TOP-Produkt, Seite 1 |
| Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | ja | Versichert wird die Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei schweren Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeträge der Nachversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerungsoption der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistung | ja | Nach Eintritt des Versicherungsfalles wird nach einer sechsmonatigen Karenzzeit | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätung | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch Ärzte des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Behandlung oder Operation | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Befristetes Anerkenntnis möglich | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Umfang und Abstände | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglich | nicht geregelt |  |  |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und innere Unruhen | ja | Unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffen | ja | Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss Terror | ja | Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch Terrorismus ausgelöster Katastrophen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuch | ja | Absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat | ja | Ausführung einer Straftat | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Zeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt |  |  |
| Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthalt | nein | Eine nicht gemeldete Änderung der Erwerbstätigkeit kann zu einer Einschränkung der Versicherungsleistung führen. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichert | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichert | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistung | nicht geregelt |  |  |
| Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible) | nicht geregelt |  |  |
| Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung als Kapital oder Rente | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt GRAWE LIFEPROTECT BE1 (Erwerbsunfähigkeitsversicherung)

```text
[Seite 1]
  Grazer Wechselseitige Versicherung AG
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
  Produkt: GRAWE LIFEPROTECT
ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie
• im Versicherungsantrag,
• in der Versicherungspolizze und
• in den Versicherungsbedingungen.


Um welche Versicherung handelt es sich: Erwerbs-/Arbeitsunfähigkeitsversicherung

            Was ist versichert?                                                                            Was ist nicht versichert?

                                                                                            Der Versicherungsschutz besteht beispielsweise nicht bei
         BASIS- und TOP-Produkt:
                                                                                            Eintritt des Versicherungsfalles aufgrund:
    Versichert wird die Erwerbs- und Arbeitsunfähigkeit                                           x        Unmittelbare oder mittelbare Kriegsereignisse
     der versicherten Person während der                                                           x        Innere Unruhen auf Seiten der Unruhestifter
     Versicherungsdauer. Nach Eintritt des                                                         x        Ausführung einer Straftat
     Versicherungsfalles wird nach einer sechsmonatigen                                            x        Absichtlicher Herbeiführung von Krankheiten
     Karenzzeit eine monatliche Rente nachschüssig                                                 x        Nuklearer, biologischer, chemischer oder durch
     ausbezahlt. Die Höhe der Rente wird vertraglich                                                        Terrorismus ausgelöster Katastrophen
     vereinbart.

    Die Versicherungsdauer wird bis zum Ablauf des 65.
     Lebensjahres des Versicherten vereinbart. Die
     Prämienzahlungspflicht endet bereits 5 Jahre vor                                                      Gibt es Deckungsbeschränkungen?
     Vertragsablauf. Die Leistungspflicht des Versicherers
     besteht nur für Versicherungsfälle, die vor Ablauf des
                                                                                                           Eine nicht gemeldete Änderung der
     60. Lebensjahres des Versicherten eingetreten sind.
                                                                                                            Erwerbstätigkeit kann zu einer Einschränkung der
                                                                                                            Versicherungsleistung führen.
         Zusätzlich im TOP-Produkt:

    Berufsunfähigkeit: zeitlich begrenzte Rentenleistung
     bei Berufsunfähigkeit

    Pflegebedürftigkeit: einmalige Kapitalleistung bei
     Pflegebedürftigkeit

    Ableben: einmalige Kapitalleistung an den/die
     Begünstigte/n im Todesfall


Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20;                    BIB_Erwerbsunfähigkeitsversicherung_BE1 08/2018
FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6676, service@grawe.at                                                                                              Seite 1 von 2

[Seite 2]
            Wo bin ich versichert?

                 Weltweit.


            Welche Verpflichtungen habe ich?

       -       Vor Vertragsabschluss und Versicherungsbeginn: wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Antrags-
               und Gesundheitsfragen
       -       Während der Vertragslaufzeit: Mitteilung einer Gefahrerhöhung und einer Änderung der Adresse (Wechsel des
               Wohnsitzes)
       -       Bei Eintritt des Versicherungsfalls: Vorlage der geforderten Unterlagen (zum Beispiel ein Arztbericht)


            Wann und wie zahle ich?

Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder
monatlich.

Wie: mit Einzugsermächtigung oder Zahlschein – wie vereinbart


            Wann beginnt und endet die Deckung?

Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.

Ende: Der Versicherungsschutz endet bei Eintritt des Versicherungsfalls aufgrund vertraglich vereinbarter
Ausschlussgründe, bei Vertragsablauf oder wenn Sie kündigen.


            Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Der Versicherungsvertrag kann jederzeit zum Schluss des laufenden Versicherungsjahres oder innerhalb eines
Versicherungsjahres mit 3-monatiger Frist, frühestens jedoch zum Ende des ersten Versicherungsjahres, schriftlich
gekündigt werden.


Grazer Wechselseitige Versicherung Aktiengesellschaft; Generaldirektion: A-8010 Graz, Herrengasse 18-20;   BIB_Erwerbsunfähigkkeitsversicherung_BE1 08/2018
FN 37748 m, HG Graz; Tel. 0316/8037-0, Fax -6676, service@grawe.at                                                                              Seite 2 von 2
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