# Allianz Erwerbsunfähigkeitsvorsorge: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-allianz-erwerbsunfaehigkeitsvorsorge.php
- Rechtlicher Träger: Allianz Lebensversicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-allianz-erwerbsunfaehigkeitsvorsorge.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Erklärung EV 0025: Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, Begriffe Berufsunfähigkeit ersetzt durch Erwerbsunfähigkeit](https://goa-cdeportale.allianz.de/EV-/--0/EV---0025Z0.pdf.open.pdf), Fassung Erklärung EV 0025, (11V) 0.12.19

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapital | nicht geregelt |  |  |
| Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherung | ja | Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge wird vereinbart | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich | ja | außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität) | keine | Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden) | nicht geregelt |  |  |
| Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft) | ja | voraussichtlich mindestens 3 Jahre | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist) | ja | die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweis | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist) | nicht geregelt |  |  |
| Weltweiter Versicherungsschutz | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Leistungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rolle | ja | Die bisherige Lebensstellung, insbesondere das bisherige berufliche Einkommen | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente) | nicht geregelt |  |  |
| Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildende | nicht geregelt |  |  |
| Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlich | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Demenz | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | nein | Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung enthalten, gelten diese nicht. | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei schweren Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbeträge der Nachversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsdynamik | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Verlängerungsoption der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung) | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätung | nicht geregelt |  |  |
| Untersuchung durch Ärzte des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu Behandlung oder Operation | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Befristetes Anerkenntnis möglich | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung: Umfang und Abstände | nicht geregelt |  |  |
| Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglich | nicht geregelt |  |  |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Krieg und innere Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Terror | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrt | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Motorsport und Rennen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuch | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat | nicht geregelt |  |  |
| Zeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt |  |  |
| Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherung | ja | Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge | Klausel EV 0025, Seite 1 |
| Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichert | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichert | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistung | nicht geregelt |  |  |
| Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible) | nicht geregelt |  |  |
| Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung als Kapital oder Rente | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Erklärung EV 0025: Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit, Begriffe Berufsunfähigkeit ersetzt durch Erwerbsunfähigkeit

```text
[Seite 1]
                    Allianz Lebensversicherungs-AG
                    Deutsche Lebensversicherungs-AG
                Allianz Lebensversicherungs-AG

                Abt.                           Zeichen


                Erklärung des Versicherungsnehmers
                für die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit

Bitte stets     Antrag/Versicherung Nr.
angeben


                Name der zu versichernden Person                                             Geburtsdatum der zu versichernden Person


                Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
                wird vereinbart:

                Die Begriffe „Berufsunfähigkeitsvorsorge“, „Berufsunfähigkeitsrente“, „Berufsunfähigkeit“ und „berufsunfähig“
                werden ersetzt durch „Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, „Erwerbsunfähigkeitsrente“, „Erwerbsunfähigkeit“ und
                „erwerbsunfähig“.

                Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge,
                eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Berufsunfähigkeit oder eine fehlende Berufsunfähigkeit anknüpfen und
                Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit vereinbart ist, sind bei diesen Regelungen die
                genannten Begriffe durch einen „Baustein Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, durch eine „Erwerbsunfähigkeits-
                rente”, eine „Erwerbsunfähigkeit“ oder eine „fehlende Erwerbsunfähigkeit“ zu ersetzen.

                Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung
                enthalten, gelten diese nicht.

                Es ist die Erwerbsunfähigkeitsvorsorge versichert. Leistungen werden erbracht, wenn die versicherte Person
                erwerbsunfähig ist.


                Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor?
                Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
                altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre
                außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer
                Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des
                allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere
                das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
(11V) 0.12.19


                Ort / Datum                                                    Unterschrift des Versicherungsnehmers
EV---0025Z0

[Seite 2]
                    Allianz Lebensversicherungs-AG
                    Deutsche Lebensversicherungs-AG
                Allianz Lebensversicherungs-AG

                Abt.                           Zeichen


                Erklärung des Versicherungsnehmers
                für die Versicherung gegen Erwerbsunfähigkeit

Bitte stets
angeben
                Antrag/Versicherung Nr.


                                                                                                                          e n
                Name der zu versichernden Person
                                                                                                                d
                                                                                             Geburtsdatum der zu versichernden Person


                                                                                                              n
                                                                                               K u
                Folgende Änderung der Versicherungsbedingungen für die Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge
                wird vereinbart:


                                                                                 ü r
                Die Begriffe „Berufsunfähigkeitsvorsorge“, „Berufsunfähigkeitsrente“, „Berufsunfähigkeit“ und „berufsunfähig“

                „erwerbsunfähig“.


                                                                       t f
                werden ersetzt durch „Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, „Erwerbsunfähigkeitsrente“, „Erwerbsunfähigkeit“ und


                                                             ir f
                Sofern in anderen Bedingungen zu dem Vertrag Regelungen an einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge,
                eine Berufsunfähigkeitsrente, eine Berufsunfähigkeit oder eine fehlende Berufsunfähigkeit anknüpfen und
                Versicherungsschutz für den Fall der Erwerbsunfähigkeit vereinbart ist, sind bei diesen Regelungen die
                genannten Begriffe durch einen „Baustein Erwerbsunfähigkeitsvorsorge“, durch eine „Erwerbsunfähigkeits-


                                                      h
                rente”, eine „Erwerbsunfähigkeit“ oder eine „fehlende Erwerbsunfähigkeit“ zu ersetzen.


                                            s
                enthalten, gelten diese nicht.
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                Sofern die Versicherungsbedingungen zu diesem Vertrag Regelungen zu Leistungen wegen Krankschreibung


                                          h
                Es ist die Erwerbsunfähigkeitsvorsorge versichert. Leistungen werden erbracht, wenn die versicherte Person
                erwerbsunfähig ist.


                                 r c
                Wann liegt Erwerbsunfähigkeit vor?


                   D u
                Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als
                altersentsprechenden Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens 3 Jahre
                außerstande ist, mehr als drei Stunden täglich irgendeine Erwerbstätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer
                Kenntnisse und Fähigkeiten ausgeübt werden kann. Zu den Erwerbstätigkeiten zählen alle Tätigkeiten des
                allgemeinen Arbeitsmarktes und alle selbstständigen Tätigkeiten. Die bisherige Lebensstellung, insbesondere
                das bisherige berufliche Einkommen und die jeweilige Arbeitsmarktlage bleiben unberücksichtigt.
(11V) 0.12.19


                Ort / Datum                                                    Unterschrift des Versicherungsnehmers
EV---0025Z0
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