# VOLKSWOHL BUND Selbstständige -Versicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-volkswohl-bund-seu.php
- Rechtlicher Träger: Volkswohl-Bund Lebensversicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-erwerbsunfaehigkeit-volkswohl-bund-seu.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (Tarif SEU), BED.SEU.0622](https://bav.volkswohl-bund.de/wp-content/uploads/2023/07/BED.SEU_.0622.pdf), Fassung BED.SEU.0622

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherte Erwerbsunfähigkeitsrente (Monatsrente) oder Kapital | ja | Zahlung der vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente monatlich im Voraus | § 1 Abs. 1 a), Seite 1 |
| Produktform: selbstständige Versicherung oder Zusatzversicherung | ja | Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (Tarifbezeichnung: SEU) | Titel, Seite 1 |
| Erwerbsunfähigkeit, wenn weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt möglich | ja | außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit für mindestens drei Stunden täglich auszuüben | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Erwerbsunfähigkeit als Unfähigkeit zu jeder Erwerbstätigkeit (strenger Maßstab, etwa absolute Invalidität) | keine | Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt üblich ist. | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Leistung bei teilweiser Erwerbsunfähigkeit (etwa drei bis unter sechs Stunden) | nicht geregelt |  |  |
| Prognosezeitraum (voraussichtlich mindestens sechs Monate oder dauerhaft) | ja | infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Fiktion: sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gilt als Erwerbsunfähigkeit | ja | gilt dieser Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit | § 2 Abs. 2, Seite 2 |
| Lage auf dem Arbeitsmarkt bleibt außer Betracht (keine Leistung, nur weil keine Stelle frei ist) | ja | keine Rolle spielen die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Anerkennung der gesetzlichen Erwerbsminderung (Bescheid der Rentenversicherung) genügt als Nachweis | ja | In den letzten zehn Jahren der Versicherungsdauer betrachten wir die Erwerbsunfähigkeit auch als gegeben | § 2 Abs. 3, Seite 2 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung (Frist) | ja | Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Erwerbsunfähigkeit. | § 1 Abs. 3, Seite 1 |
| Weltweiter Versicherungsschutz | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | § 1 Abs. 11, Seite 2 |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Leistungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Bisheriger Beruf und Lebensstellung spielen keine Rolle | ja | der zuletzt ausgeübte Beruf und die bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnisse der versicherten Person | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Wechselrecht in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versicherungsbeginn das Recht, die Versicherung ohne erneute | § 13 Abs. 10, Seite 7 |
| Fristen und Bedingungen des Wechselrechts (Alter, Ausbildung, Höchstrente) | ja | Die versicherte Person muss einen Beruf uneingeschränkt ausüben, für den wir eine Berufsunfähigkeits-Versicherung anbieten. | § 13 Abs. 10, Seite 8 |
| Versicherbar für Schüler, Studenten und Auszubildende | nicht geregelt |  |  |
| Für Berufe mit hohem Risiko oder ohne BU-Annahme erhältlich | nicht geregelt |  |  |
| Vereinfachte Gesundheitsfragen gegenüber der Berufsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Zusatzleistung bei Verlust einzelner Grundfähigkeiten (Sehen, Gehen, Hände) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei Pflegebedürftigkeit unabhängig von der Erwerbsunfähigkeit | ja | Erwerbsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate so hilflos ist | § 2 Abs. 4, Seite 2 |
| Maßstab der Pflegebedürftigkeit (Pflegepunkte, Pflegegrad, ADL) | ja | für zwei oder mehr der folgenden gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens Hilfe durch eine andere Person benötigt | § 2 Abs. 4, Seite 2 |
| Leistung bei Demenz | ja | Als Erwerbsunfähigkeit betrachten wir auch einen Autonomieverlust infolge Demenz. | § 2 Abs. 5, Seite 2 |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Leistung bei Arbeitsunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Einmalzahlung bei schweren Krankheiten | nicht geregelt |  |  |
| Sofortschutz bei Pflege oder Unfall vor Ablauf der Wartezeit | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Sie haben das Recht, die Anwartschaft auf Erwerbsunfähigkeitsrente während der Beitragszahlungsdauer bei nachstehenden Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. | § 13 Abs. 2, Seite 7 |
| Anlässe der Nachversicherung (Heirat, Geburt, Einkommen) | ja | Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, Geburt eines Kindes, Adoption eines Kindes | § 13 Abs. 2, Seite 7 |
| Höchstbeträge der Nachversicherung | ja, bis 500 € | Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten | § 13 Abs. 3, Seite 7 |
| Beitragsdynamik | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | ja | Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung erhöht sich die Rente im Leistungsbezug | § 1 Abs. 9, Seite 2 |
| Verlängerungsoption der Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Stundung der Beiträge (Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Antragsprüfung) | ja | dass die Beiträge unter Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal 6 Monate ganz oder teilweise gestundet werden | § 17 Abs. 5, Seite 9 |
| Wiederinkraftsetzung ohne neue Gesundheitsprüfung | ja | Nach Ablauf der Aussetzungsfrist leben die Beitragszahlungspflicht | § 17 Abs. 5, Seite 9 |
| Beitragsbefreiung im Leistungsfall | ja | volle Befreiung von der Beitragspflicht | § 1 Abs. 1 b), Seite 1 |
| Wartezeit oder Karenzzeit bis zur Leistung | ja | Bei Vereinbarung einer Karenzzeit für die Erwerbsunfähigkeitsrente entsteht Ihr Anspruch auf Rente zum Ablauf | § 1 Abs. 7, Seite 1 |
| Meldefrist mit Leistungsverlust bei Verspätung | keine | Auch bei späterer Anzeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der Erwerbsunfähigkeit. | § 1 Abs. 3, Seite 1 |
| Untersuchung durch Ärzte des Versicherers | ja | weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte | § 7 Abs. 2, Seite 5 |
| Pflicht zu Behandlung oder Operation | ja | ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten. Zumutbar sind dabei Maßnahmen | § 7 Abs. 3, Seite 6 |
| Frist für die Leistungsentscheidung des Versicherers | ja | erklären wir innerhalb von fünf Arbeitstagen in Textform | § 9 Abs. 1, Seite 6 |
| Befristetes Anerkenntnis möglich | ja | einmalig und maximal für die Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis | § 9 Abs. 2, Seite 6 |
| Nachprüfung: Umfang und Abstände | ja | einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu beauftragende unabhängige Ärzte verlangen | § 10 Abs. 2, Seite 6 |
| Individuelle Vereinbarung über die Leistung möglich | nicht geregelt |  |  |
| Wiedereingliederungshilfe bei Ende der Leistung | ja, bis 6.000 € | Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten, höchstens 6.000 Euro | § 11 Abs. 1, Seite 6 |
| Ausschluss Krieg und innere Unruhen | ja | durch Kriegsereignisse (diese Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht | § 5 Abs. 2 c), Seite 4 |
| Ausschluss Kernenergie und ABC-Waffen | ja | durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen | § 5 Abs. 2 f), Seite 4 |
| Ausschluss Terror | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss gefährlicher Sportarten oder Luftfahrt | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss Motorsport und Rennen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss Selbstverletzung oder Suizidversuch | ja | absichtliche Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung | § 5 Abs. 2 d), Seite 4 |
| Ausschluss psychischer Erkrankungen | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | keine | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit | § 5 Abs. 1, Seite 4 |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat | ja | durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person | § 5 Abs. 2 a), Seite 4 |
| Zeitraum der Gesundheitsfragen | nicht geregelt |  |  |
| Frist für Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers wegen Anzeigepflichtverletzung | ja | Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt | § 6 Abs. 16, Seite 5 |
| Verzicht auf Rechte bei unverschuldeter Anzeigepflichtverletzung | ja | Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht, wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben. | § 6 Abs. 9, Seite 5 |
| Keine Meldepflicht bei Berufswechsel, Hobby oder Auslandsaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Bei Zusatzversicherung: Abhängigkeit von der Hauptversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente absoluta para toda profesión versichert | nicht geregelt |  |  |
| Incapacidad permanente total für den gewöhnlichen Beruf zusätzlich versichert | nicht geregelt |  |  |
| Gran invalidez (Hilfe Dritter) mit Mehrleistung | nicht geregelt |  |  |
| Irreversibilität als Voraussetzung (situación física irreversible) | nicht geregelt |  |  |
| Nur bei Unfall versichert (nicht bei Krankheit) | nicht geregelt |  |  |
| Endalter der Invaliditätsdeckung (oft 65) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung als Kapital oder Rente | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über das Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige Erwerbsunfähigkeits-Versicherung (Tarif SEU), BED.SEU.0622

```text
[Seite 1]
Allgemeine Bedingungen für die Selbstständige
Erwerbsunfähigkeits-Versicherung
(Tarifbezeichnung: SEU)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                                   § 25 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
                                                                                                 gen? .......................................................................... 12
Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner;
für unser Vertragsverhältnis gelten die folgenden Bedingun-                                 § 1 Welche Leistungen erbringen wir?
gen. Darin werden die vertragsrechtlichen Leistungen be-
schrieben. Informationen zur steuerlichen Behandlung Ihrer                                  (1) Wird die versicherte Person während der Dauer dieser
Versicherung finden Sie in der Kundeninformation „Allge-                                    Versicherung erwerbsunfähig (siehe § 2), erbringen wir fol-
meine Angaben über steuerliche Aspekte“.                                                    gende Versicherungsleistungen:
                                                                                            a) Zahlung der vereinbarten Erwerbsunfähigkeitsrente mo-
Inhaltsverzeichnis ....................................................... Seite               natlich im Voraus;
                                                                                            b) volle Befreiung von der Beitragspflicht.
Leistung
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? .............................. 1                       (2) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente entsteht
§ 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-                                       mit Ablauf des Monats, in dem die Erwerbsunfähigkeit ein-
     gungen? ...................................................................... 2       getreten ist, frühestens jedoch zum vereinbarten Beginn die-
§ 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................... 2                         ser Versicherung.
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? ..................... 4
§ 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz                                           (3) Ihre Anspruchstellung sollte unverzüglich erfolgen, wenn
     ausgeschlossen? ........................................................ 4             die Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist. Auch bei späterer An-
§ 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht                                         zeige leisten wir rückwirkend für die nachgewiesene Zeit der
     und welche Folgen hat ihre Verletzung? ..................... 4                         Erwerbsunfähigkeit.
§ 7 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
     wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit ver-                                          (4) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rente erlischt,
     langt werden?.............................................................. 5          - wenn die versicherte Person stirbt,
§ 8 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im                                            - bei Ablauf der vereinbarten Leistungsdauer oder
     Leistungsfall? .............................................................. 6        - wenn die versicherte Person nicht mehr erwerbsunfähig
§ 9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-                                            ist.
     tungspflicht ab? ........................................................... 6         Stirbt die versicherte Person oder erlebt sie den Ablauf der
§ 10 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähig-                                       Versicherungsdauer ohne erwerbsunfähig geworden zu
     keit? ............................................................................ 6   sein, wird - ggf. bis auf die Auszahlung der angesammelten
§ 11 Wann erhalten Sie Wiedereingliederungshilfe?........... 6                              Überschüsse gemäß § 3 Abs. 2 Buchst. b, Nr. 3 oder 4 -
§ 12 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungs-                                         keine Versicherungsleistung fällig.
     pflichten nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit? ........... 6
§ 13 Welche Bedeutung haben die Nachversicherungs-                                          (5) Wenn Sie Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeits-Ver-
     garantie und die Umtauschoption? .............................. 7                      sicherung beantragen, haben Sie das Recht, bis zur endgül-
§ 14 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf? ..................... 8                         tigen Entscheidung über unsere Leistungspflicht die zinslose
§ 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?...... 8                                  Stundung der Beiträge zu verlangen.
§ 16 Wer erhält die Versicherungsleistung? ........................ 8                       Stellt sich heraus, dass die Leistungsvoraussetzungen nicht
                                                                                            vorliegen, sind die gestundeten Beiträge unverzinst nachzu-
Beitrag
                                                                                            zahlen. Diese können Sie in Form einer einmaligen Zahlung
§ 17 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-
                                                                                            oder in maximal 24 Monatsraten nachentrichten. Sofern Sie
     ten? ............................................................................. 9
                                                                                            es wünschen und dies tariflich möglich ist, kann der Aus-
§ 18 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
                                                                                            gleich auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen
     rechtzeitig zahlen? .................................................... 10
                                                                                            Deckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen ei-
Kündigung und Beitragsfreistellung                                                          ner Verringerung der Versicherungsleistungen oder einer Er-
§ 19 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen                                     höhung des Beitrags wählen.
     oder kündigen? ......................................................... 10            Bei festgestellter Leistungspflicht zahlen wir die über den
                                                                                            Monat des Eintritts der Erwerbsunfähigkeit hinaus gezahlten
Kosten                                                                                      Beiträge unverzinst zurück.
§ 20 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? ..... 11
Sonstige Vertragsbestimmungen                                                               (6) Falls die Leistungsdauer über die Versicherungsdauer
§ 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ih-                                      hinausgeht, können Ansprüche, die durch den Eintritt der Er-
     res Namens? ............................................................. 11           werbsunfähigkeit vor Ablauf der Versicherungsdauer ent-
§ 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?....... 12                                standen sind, auch nach deren Ablauf geltend gemacht wer-
§ 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                                          den.
     dung? ........................................................................ 12
§ 24 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten                                           (7) Bei Vereinbarung einer Karenzzeit für die Erwerbsunfä-
     tun? ........................................................................... 12    higkeitsrente entsteht Ihr Anspruch auf Rente zum Ablauf


BED.SEU.0622                                                                                                                                                   Seite 1 von 12

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der Karenzzeit, gerechnet vom Ende des Monats, in dem die         Mobilität
Erwerbsunfähigkeit eingetreten ist.                               Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
Die Karenzzeit gilt nicht für die Beitragsbefreiung.              Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls - nur
                                                                  mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich
(8) Ist eine Karenzzeit vereinbart und entsteht erneut ein An-    auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen.
spruch auf die vereinbarte Rentenleistung aus dem gleichen
medizinischen Grund, aufgrund dessen bereits Leistungen           An- und Auskleiden
gewährt wurden, setzt dies keine neue Karenzzeit in Gang.         Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
                                                                  Benutzung krankengerechter Kleidung - die Hilfe einer an-
(9) Bei Vereinbarung einer garantierten Rentensteigerung          deren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und
erhöht sich die Rente im Leistungsbezug zum Ende eines            ggf. ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen
jeden Versicherungsjahres, frühestens ein Jahr nach Beginn        und zu befestigen.
der Rentenzahlung, um den vereinbarten Prozentsatz.
                                                                  Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken
(10) Außer den im Versicherungsschein ausgewiesenen ga-           Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person - auch bei
rantierten Leistungen erhalten Sie weitere Leistungen aus         Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße
der Überschussbeteiligung (siehe § 3).                            - zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer
                                                                  anderen Person zu sich nehmen kann.
(11) Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
                                                                  Körperpflege
§ 2 Was ist Erwerbsunfähigkeit im Sinne dieser Bedin-             Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe
gungen?                                                           einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreini-
                                                                  gung, beim Kämmen und beim Rasieren benötigt.
(1) Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Per-
son infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls       Baden und Duschen
voraussichtlich mindestens 6 Monate                               Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne
- außerstande ist, irgendeine Erwerbstätigkeit für mindes-        die Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen
   tens drei Stunden täglich auszuüben oder                       kann.
- kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen kann, das
   über der Grenze für eine geringfügige Beschäftigung ge-        Verrichten der Notdurft
   mäß § 8 Sozialgesetzbuch IV liegt.                             Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter-
                                                                  stützung einer anderen Person benötigt, weil
Als Erwerbstätigkeit gilt jede Tätigkeit, die auf dem allgemei-   - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
nen Arbeitsmarkt üblich ist. Unberücksichtigt bleiben Tätig-      - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüs-
keiten, die von Behinderten nur in eigens dafür eingerichte-         sel verrichten kann oder weil
ten Werkstätten oder Heimen ausgeführt werden können.             - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert
Bei der Entscheidung über das Vorliegen von Erwerbsunfä-             werden kann.
higkeit kommt es ausschließlich auf die gesundheitlichen          Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,
Verhältnisse der versicherten Person an; keine Rolle spielen      die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Ein-
- die Verhältnisse auf dem Arbeitsmarkt, insbesondere die         lagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Ver-
   Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen,                              richtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
- der zuletzt ausgeübte Beruf und
- die bisherigen Lebens- und Einkommensverhältnisse der           (5) Als Erwerbsunfähigkeit betrachten wir auch einen Auto-
   versicherten Person.                                           nomieverlust infolge Demenz. Dieser liegt vor, wenn die ver-
                                                                  sicherte Person infolge einer demenzbedingten Hirnleis-
(2) Ist die versicherte Person 6 Monate ununterbrochen in-        tungsstörung
folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls außer-      - tägliche Beaufsichtigung oder Anleitung bei mindestens
stande gewesen, irgendeine Erwerbstätigkeit für mindestens           vier der in Absatz 4 aufgeführten Verrichtungen des tägli-
drei Stunden täglich auszuüben (siehe Absatz 1), gilt dieser         chen Lebens benötigt oder
Zustand von Beginn an als Erwerbsunfähigkeit.                     - kontinuierliche Beaufsichtigung benötigt, weil sie sich
                                                                     oder andere sonst in erheblichem Umfang gefährden
(3) In den letzten zehn Jahren der Versicherungsdauer be-            würde.
trachten wir die Erwerbsunfähigkeit auch als gegeben, wenn        Als Demenz gelten „mittelschwere Leistungseinbußen“ ab
ein Träger der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein           dem Schweregrad 5, ermittelt über die Global Deterioration
berufsständisches Versorgungswerk in der Bundesrepublik           Scale (GDS 5) nach Reisberg, oder ab einem entsprechen-
Deutschland, dem die versicherte Person als Pflichtmitglied       den Schweregrad einer alternativen, anerkannten Demenz-
angehört, eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente          beurteilungsskala.
aus medizinischen Gründen gewährt.
Darüber hinaus bewirkt der Bescheid eines Sozialversiche-         (6) Bei der Frage nach der Erwerbsunfähigkeit bleiben vo-
rungsträgers noch keinen Leistungsanspruch.                       rübergehende akute Erkrankungen oder vorübergehende
                                                                  Besserungen unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Bes-
(4) Erwerbsunfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die versi-       serung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei
cherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräf-      Monaten noch anhält.
teverfalls voraussichtlich mindestens 6 Monate so hilflos ist,
dass sie für zwei oder mehr der folgenden gewöhnlichen und        § 3 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des
täglichen Lebens Hilfe durch eine andere Person benötigt          Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer
(Pflegebedürftigkeit).                                            gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an
                                                                  den Überschüssen und ggf. an den Bewertungsreserven
                                                                  (Überschussbeteiligung). Die Überschüsse werden nach


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den Vorschriften des Handelsgesetzbuches ermittelt und           (2) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-
jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses festgestellt.       gung Ihres Vertrags
Die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses vorliegenden Be-
wertungsreserven werden im Anhang des Geschäftsberich-           (a) Ihre Versicherung erhält Anteile an den Überschüssen
tes ausgewiesen. Der Jahresabschluss wird von einem un-          derjenigen Bestandsgruppe, die in Ihrem Versicherungs-
abhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft und ist unserer Auf-        schein genannt ist. Die Überschussanteilsätze werden jedes
sichtsbehörde einzureichen.                                      Jahr vom Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag
                                                                 des Verantwortlichen Aktuars festgelegt. Wir veröffentlichen
(1) Grundsätze und Maßstäbe für die Überschussbeteili-           sie in unserem Geschäftsbericht, den Sie auf unserer Inter-
gung der Versicherungsnehmer                                     netseite finden können.
                                                                 Die Bemessungsgrößen für die Überschussanteilsätze und
(a) Überschüsse können entstehen, wenn die Aufwendun-            für die Beteiligung an den Bewertungsreserven werden nach
gen für das Erwerbsunfähigkeitsrisiko oder die Kosten nied-      den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-
riger oder die Kapitalerträge höher sind als bei der Tarifkal-   mittelt. Die dafür geltenden Rechnungsgrundlagen liegen
kulation angenommen. An solchen Überschüssen beteiligen          der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Be-
wir die Versicherungsnehmer. Dabei beachten wir die auf-         reich Versicherungen) vor.
sichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Ver-
ordnung über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Le-        (b) Überschusszuteilung und Überschussverwendung vor
bensversicherung (Mindestzuführungsverordnung).                  Eintritt des Versicherungsfalles

(b) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unter-           Die Überschussanteile können je nach Vereinbarung insbe-
schiedlich zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichar-       sondere wie folgt alternativ verwendet werden:
tige Versicherungen zu Bestandsgruppen zusammenge-               1. Als Rabatt auf den fälligen Beitrag.
fasst. Bestandsgruppen bilden wir beispielsweise, um das         2. Als zusätzliche Leistung (Bonusrente). Diese wird gleich-
versicherte Risiko wie das Todesfall- oder Berufsunfähig-           zeitig mit der vereinbarten Leistung fällig; sie ist während
keitsrisiko zu berücksichtigen. Die Verteilung des Über-            des Rentenbezugs der Höhe nach garantiert und wie die
schusses für die Versicherungsnehmer auf die einzelnen              vereinbarte Rente am Überschuss (siehe Buchstabe d)
Bestandsgruppen orientiert sich daran, in welchem Umfang            beteiligt.
sie zu seiner Entstehung beigetragen haben.                      3. Sie können verzinslich angesammelt werden.
Den Überschuss führen wir der Rückstellung für Beitrags-         4. Sie können zum Kauf von Fondsanteilen verwendet und
rückerstattung zu, soweit er nicht in Form der so genannten         als Fondsvermögen geführt werden (Fondsansammlung).
Direktgutschrift bereits unmittelbar den überschussberech-
tigten Versicherungen gutgeschrieben wird. Diese Rückstel-       Bei beitragsfreien Versicherungen werden die laufenden
lung dient dazu, Ergebnisschwankungen im Zeitablauf zu           Überschussanteile stets für eine Bonusrente verwendet.
glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteili-
gung der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in            Bei der verzinslichen Ansammlung bzw. der Fondsansamm-
Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde           lung erfolgt die Überschusszuteilung zum Ende eines jeden
können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungs-          Versicherungsjahres. Das angesammelte Guthaben bzw.
aufsichtsgesetzes (VAG) abweichen, soweit die Rückstel-          der Geldwert des Fondsvermögens wird mit der ersten
lung nicht auf bereits festgelegte Überschussanteile entfällt.   Rentenzahlung, spätestens bei Beendigung der Versiche-
Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Abs. 1 VAG kön-           rung (Ablauf, Kündigung, Tod der versicherten Person) aus-
nen wir die Rückstellung im Interesse der Versicherungs-         gezahlt.
nehmer auch zur Abwendung eines drohenden Notstandes,
zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über-            Wir werden Sie jährlich über den Stand der Überschussbe-
schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge-        teiligung informieren, sobald sich der Wert der bereits zuge-
meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind,           teilten Überschussanteile geändert hat.
oder - sofern die Rechnungsgrundlagen aufgrund einer un-
vorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung            (c) Beteiligung an den Bewertungsreserven
der Verhältnisse angepasst werden müssen - zur Erhöhung
der Deckungsrückstellung heranziehen.                            Für Ihren Vertrag wird eine Bemessungsgröße berechnet,
                                                                 die widerspiegelt in welchem Umfang Ihr Vertrag zur Bildung
(c) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der         der Bewertungsreserven beigetragen hat. Ihrem Vertrag
Kapitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalan-       wird rechnerisch der Anteil der Bewertungsreserven zuge-
lagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Beiträge sind so       ordnet, der dem Anteil seiner Bemessungsgröße an der
kalkuliert, dass sie für die Deckung von Erwerbsunfähig-         Summe der Bemessungsgrößen aller anspruchsberechtig-
keitsrisiken benötigt werden (vgl. § 19 Abs. 5). Für die Bil-    ten Verträge entspricht. Bei Beendigung der Versicherung,
dung von Kapitalerträgen stehen deshalb keine oder allen-        spätestens zum Rentenbeginn, wird Ihrem Vertrag die Hälfte
falls geringfügige Beträge zur Verfügung. Daher entstehen        dieses Betrags zugeteilt; auf die andere Hälfte haben Sie
keine oder nur geringe Bewertungsreserven. Soweit Bewer-         keinen Anspruch. Der Zuteilungsbetrag wird bei Beendigung
tungsreserven überhaupt entstehen, fließt ein Teil davon         der Versicherung ausgezahlt bzw. bei Rentenbeginn wie lau-
den Versicherungsnehmern gemäß § 153 Abs. 3 VVG nach             fende Überschüsse verwendet.
dem in Abs. 2 Buchst. c beschriebenen Verfahren zu. Die          Auch während des Rentenbezugs werden wir Sie an den Be-
Bewertungsreserven werden jährlich im Geschäftsbericht           wertungsreserven beteiligen.
ausgewiesen, unterjährig aktualisiert und am Monatsanfang
zur Verteilung festgelegt. Aufsichtsrechtliche Regelungen        Da die Bewertungsreserven auch kurzfristig starken
können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewer-           Schwankungen bis hin zur vollständigen Auflösung unterlie-
tungsreserven ganz oder teilweise entfällt.                      gen können, ist eine Prognose der Höhe der Zuteilung aus
                                                                 den Bewertungsreserven nicht möglich.


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(d) Form und Verwendung der Überschussanteile während            § 6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
des Rentenbezugs                                                 welche Folgen hat ihre Verletzung?

Erwerbsunfähigkeits-Versicherungen im Rentenbezug er-            Vorvertragliche Anzeigepflicht
halten nach mindestens einjähriger Zahlungsdauer zum
                                                                 (1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflich-
Ende eines jeden Versicherungsjahres laufende Über-
                                                                 tet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach
schussanteile. Diese werden für beitragsfreie Zusatzrenten
                                                                 denen wir in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) gefragt ha-
verwendet und erhöhen so die vereinbarte Rente.
                                                                 ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahr-
(3) Höhe der Überschussbeteiligung                               erheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,
                                                                 den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-         schließen, erheblich sind.
flüssen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur
begrenzt beeinflussbar. Einflussfaktoren sind die Entwick-       Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb-
lung des versicherten Risikos und der Kosten sowie des Ka-       lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä-
pitalmarkts. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung        rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen.
kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro
betragen.                                                        (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden,
                                                                 ist auch diese - neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und voll-
§ 4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                        ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet.

Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abge-          (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheb-
schlossen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen verein-     lichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per-
barten, im Versicherungsschein angegebenen Versiche-             son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig
rungsbeginn. Allerdings entfällt unsere Leistungspflicht bei     handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst da-
nicht rechtzeitiger Zahlung des Einlösungsbeitrags (siehe        von Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
§ 17 Abs. 2 und § 18 Abs. 2).
                                                                 Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
§ 5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz aus-
geschlossen?                                                     (4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraus-
                                                                 setzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhän-       - vom Vertrag zurücktreten,
gig davon, wie es zu der Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebe-       - den Vertrag kündigen,
dürftigkeit gekommen ist.                                        - den Vertrag ändern oder
                                                                 - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, leisten wir jedoch     können.
nicht, wenn die Ansprüche unmittelbar oder mittelbar verur-
sacht sind:                                                      Rücktritt
a) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Ver-
   such eines Verbrechens oder Vergehens durch die versi-        (5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird,
   cherte Person. Einfach und grob fahrlässige Verstöße          können wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht
   (z. B. im Straßenverkehr) sind davon nicht betroffen;         besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob
b) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf       fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn
   Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat;                    die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
c) durch Kriegsereignisse (diese Einschränkung unserer           trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag - möglich-
   Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person in   erweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag
   unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit krie-         oder eingeschränkter Versicherungsschutz) - auch bei
   gerischen Ereignissen erwerbsunfähig oder pflegebedürf-       Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-
   tig wird, denen sie während eines Aufenthalts außerhalb       stände geschlossen hätten.
   der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an de-
   nen sie nicht aktiv beteiligt war);                           (6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungs-
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder           schutz. Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zu-
   Kräfteverfall, absichtliche Selbstverletzung oder ver-        rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter folgender Vo-
   suchte Selbsttötung. Wenn uns jedoch nachgewiesen             raussetzung trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzei-
   wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willens-       gepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand,
   bestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Stö-           der
   rung der Geistestätigkeit begangen worden sind, werden        - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
   wir leisten;                                                     rungsfalles
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-     - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
   sicherungsnehmer vorsätzlich die Erwerbsunfähigkeit der          tungspflicht
   versicherten Person herbeigeführt haben;                      ursächlich war.
f) durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologi-        Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch auch im vorstehend
   schen oder chemischen Waffen oder den vorsätzlichen           genannten Fall, wenn die Anzeigepflicht arglistig verletzt
   Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung von radioakti-      worden ist.
   ven, biologischen oder chemischen Stoffen, sofern mit
   dem Einsatz oder der Freisetzung eine nicht vorherseh-        (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, er-
   bare Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den           lischt er, ohne dass ein Rückkaufswert anfällt. Die Rückzah-
   technischen Berechnungsgrundlagen derart verbunden            lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
   ist, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs-
   leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von ei-
   nem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird.

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Kündigung                                                        Anfechtung

(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die      (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob        Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch unrichtige
fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal-     oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beein-
tung einer Frist von einem Monat kündigen.                       flusst worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
                                                                 ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er-
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir           klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli-
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen              chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Absatz 7 gilt ent-
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-       sprechend.
schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer-
heblichen Umstände geschlossen hätten.                           Leistungserweiterung und Wiederherstellung der Versi-
Darüber hinaus verzichten wir auf unser Kündigungsrecht,         cherung
wenn Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten ha-
ben.                                                             (18) Die Absätze 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der
                                                                 Versicherungsschutz nachträglich erweitert oder wiederher-
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach         gestellt wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorge-
Maßgabe des § 19 in einen beitragsfreien Vertrag um.             nommen wird. Die Fristen nach Absatz 16 beginnen mit der
                                                                 Änderung oder Wiederherstellung des Vertrags bezüglich
Vertragsänderung                                                 des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu.

(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir       Erklärungsempfänger
den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedingungen
(z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungs-       (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Ver-
schutz) - auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrer-      tragsänderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine
heblichen Umstände geschlossen hätten (Absatz 5 Satz 3           schriftliche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
und Absatz 9), werden die anderen Bedingungen auf unser          Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten
Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.                       benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter
Wir verzichten auf das Recht den Vertrag anzupassen, wenn        als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist
Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten haben.       kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent-
                                                                 halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver-
(12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nach-        sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklä-
dem Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhal-       rung entgegenzunehmen.
ten haben, fristlos kündigen, wenn
- wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um            (20) Auf den Rücktritt, die Kündigung, die Vertragsanpas-
   mehr als 10 % erhöhen oder                                    sung oder Anfechtung des Versicherungsvertrags können
- wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten          wir uns auch dritten Berechtigten gegenüber berufen.
   Umstand ausschließen.
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die       § 7 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten,
Vertragsänderung hinweisen.                                      wenn Leistungen wegen Erwerbsunfähigkeit verlangt
                                                                 werden?
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
                                                                 (1) Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt,
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur         sind uns unverzüglich auf Kosten des Ansprucherhebenden
Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-       folgende Unterlagen einzureichen:
sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-      a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Erwerbs-
gepflichtverletzung hingewiesen haben.                              unfähigkeit;
                                                                 b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehand-
(14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder         ler, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln
zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht angezeigten Um-            bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache,
stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.                   Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Lei-
                                                                    dens sowie über den Umfang der verbliebenen Erwerbs-
(15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-             fähigkeit oder die Art und den Umfang einer Pflegebedürf-
gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats           tigkeit;
geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem      c) Unterlagen über den Beruf der versicherten Person, de-
wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns          ren Stellung und Tätigkeit zum Zeitpunkt des Eintritts der
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei            Erwerbsunfähigkeit sowie über die eingetretenen Verän-
Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-               derungen;
ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung        d) bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomieverlust infolge De-
können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn              menz zusätzlich eine Bescheinigung der Person oder der
für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.              Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und
                                                                    Umfang der Pflege bzw. die Notwendigkeit der Beaufsich-
(16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlö-         tigung.
schen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur        Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns die Auskunft
Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf die-      nach § 22 vorgelegt wird.
ser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-
lauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätz-   (2) Wir können außerdem weitere ärztliche Untersuchungen
lich oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn      durch von uns beauftragte unabhängige Ärzte sowie not-
Jahre.                                                           wendige Nachweise - auch über die wirtschaftlichen Verhält-
                                                                 nisse und ihre Veränderungen - verlangen, insbesondere zu-
                                                                 sätzliche Auskünfte und Aufklärungen auch über den

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Gesundheitszustand der versicherten Person vor oder nach         Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag, dass diese in
Ihrer Vertragserklärung.                                         drei Jahren verjähren. Es gelten die zivilrechtlichen Verjäh-
In diesem Fall übernehmen wir alle Kosten, die im Zusam-         rungsregeln der §§ 194ff des Bürgerlichen Gesetzbuches.
menhang mit diesen Untersuchungen entstehen (z. B. Un-
tersuchungs-, Reise- und Unterbringungskosten).                  § 10 Was gilt für die Nachprüfung der Erwerbsunfähig-
                                                                 keit?
(3) Lässt die versicherte Person operative Behandlungen,
die der untersuchende oder behandelnde Arzt anordnet, um         (1) Nach Anerkennung oder Feststellung unserer Leistungs-
die Heilung zu fördern oder die Erwerbsunfähigkeit zu min-       pflicht sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Erwerbsun-
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung der        fähigkeit nachzuprüfen; dies gilt nicht für zeitlich begrenzte
Leistungen dieser Versicherung nicht entgegen.                   Anerkenntnisse.

Die versicherte Person ist allerdings aufgrund der allgemei-     (2) Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit
nen gesetzlichen Schadenminderungspflicht verpflichtet, zu-      sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende
mutbaren ärztlichen Anweisungen Folge zu leisten. Zumut-         Untersuchungen der versicherten Person durch von uns zu
bar sind dabei Maßnahmen,                                        beauftragende unabhängige Ärzte verlangen.
- die gefahrlos sind,
- die nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und          (3) Die Aufnahme bzw. Änderung einer Erwerbstätigkeit
- von denen eine wesentliche Besserung der gesundheitli-         (hierzu zählt auch eine Änderung des zeitlichen Umfangs
   chen Beeinträchtigung zu erwarten ist.                        der Erwerbstätigkeit) während der Zeit festgestellter Er-
                                                                 werbsunfähigkeit müssen Sie uns unverzüglich mitteilen.
Hierbei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B.:
- die Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil-           (4) Ist die Erwerbsunfähigkeit weggefallen, endet unsere
   und Hilfsmitteln (z. B. Tragen von Prothesen, Verwen-         Leistungsverpflichtung; entsprechend beginnt Ihre Beitrags-
   dung von Seh- und Hörhilfen),                                 zahlungspflicht wieder, sofern die vereinbarte Beitragszah-
- die Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder              lungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
- das Tragen von Stützstrümpfen.                                 Die Einstellung unserer Leistungen und den Wiederbeginn
                                                                 der Beitragszahlungspflicht legen wir Ihnen in Textform dar
§ 8 Welche Unterstützung erhalten Sie von uns im Leis-           und teilen sie dem Anspruchsberechtigten in Textform mit.
tungsfall?                                                       Die Einstellung unserer Leistungen wird mit dem Ablauf des
                                                                 dritten Monats nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen
Wir unterstützen und beraten Sie im Leistungsfall. Insbeson-     wirksam. Zu diesem Zeitpunkt muss ggf. auch die Beitrags-
dere bei Fragen                                                  zahlung wieder aufgenommen werden.
- zur Beantragung von Versicherungsleistungen,
- zum Verfahren der Leistungsprüfung,                            § 11 Wann erhalten Sie Wiedereingliederungshilfe?
- zum Umfang der Versicherungsleistung,
- zum Nachweis der Erwerbsunfähigkeit und der Pflegebe-          (1) Wenn die Rentenzahlung nach mindestens vierjähriger,
   dürftigkeit,                                                  ununterbrochener Erwerbsunfähigkeit endet, weil die versi-
- zu den beizubringenden Unterlagen sowie                        cherte Person nicht mehr erwerbsunfähig ist (siehe § 1
- zur Beschreibung der ausgeübten beruflichen Tätigkeit          Abs. 4), zahlen wir als Wiedereingliederungshilfe einen ein-
stehen wir Ihnen auch telefonisch zur Verfügung. Darüber         maligen Betrag in Höhe von sechs Monatsrenten, höchstens
hinaus erhalten Sie die nötigen Formulare zur Beantragung        6.000 Euro.
von Versicherungsleistungen.                                     Endet die Rentenzahlung nach weniger als vier Jahren, be-
                                                                 steht kein Anspruch auf eine Wiedereingliederungshilfe.
§ 9 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
tungspflicht ab?                                                 (2) Die Wiedereingliederungshilfe rechnen wir bei einem
                                                                 Wiedereintritt der Erwerbsunfähigkeit aus gleichem medizi-
(1) Nach Vorliegen aller für unsere Leistungsentscheidung        nischen Grund innerhalb von sechs Monaten auf neu entste-
erforderlichen Unterlagen erklären wir innerhalb von fünf Ar-    hende Rentenansprüche an.
beitstagen in Textform, ob, in welchem Umfang und für wel-
chen Zeitraum wir eine Leistungspflicht anerkennen. Wäh-         (3) Eine Wiedereingliederungshilfe wird während der Lauf-
rend der Prüfung werden wir Sie regelmäßig, mindestens           zeit des Vertrags höchstens einmal gewährt.
monatlich, über den Sachstand informieren und fehlende
Unterlagen unverzüglich anfordern.                               § 12 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
                                                                 ten nach Eintritt der Erwerbsunfähigkeit?
(2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich begrenzten An-
erkenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen      Solange eine Mitwirkungspflicht im Anspruchsfall (§ 7) oder
einem endgültigen Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen-         bei Nachprüfung der Erwerbsunfähigkeit (§ 10) von Ihnen,
stehen, können wir jedoch einmalig und maximal für die           der versicherten Person oder dem Ansprucherhebenden
Dauer von 12 Monaten ein zeitlich begrenztes Anerkenntnis        vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung
aussprechen. Ein solcher Fall kann insbesondere vorliegen,       zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit-
wenn aus medizinischen oder betrieblichen Gründen ein            wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
Ende der Erwerbsunfähigkeit abzusehen ist oder die vorlie-       der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis
genden Befunde noch nicht ausreichen, um ein unbefristetes       zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
Anerkenntnis auszusprechen. Bis zum Ablauf der Frist ist         Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt ha-
das zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.             ben. Die Ansprüche aus der Versicherung bleiben jedoch in-
                                                                 soweit bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die
(3) Wenn derjenige, der den Anspruch auf die Versiche-           Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist.
rungsleistung geltend macht, mit unserer Leistungsentschei-
dung nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, dagegen
rechtlich vorzugehen. Beachten Sie bitte hierbei wie bei allen

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Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab       Weitere Regelungen
Beginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedin-
gungen zur Leistung verpflichtet.                                  (3) Für die Erhöhungen gelten folgende Grenzen:
                                                                   - Die neue Erwerbsunfähigkeitsrente muss mindestens um
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein,      50 Euro monatlich höher als die vor der Erhöhung verein-
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf              barte Erwerbsunfähigkeitsrente sein.
diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                               - Für jedes Ereignis im Rahmen der Ereignisabhängigen
                                                                      Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die Er-
§ 13 Welche Bedeutung haben die Nachversicherungs-                    höhung für alle bei uns bestehenden Berufs-, Erwerbsun-
garantie und die Umtauschoption?                                      fähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen in der
                                                                      Summe 500 Euro Monatsrente nicht überschreiten.
Individuelle Nachversicherungsgarantie                             - Durch Erhöhungen im Rahmen der Ereignisabhängigen
                                                                      Nachversicherungsgarantie gemäß Absatz 2 darf die ins-
(1) Haben Sie mit uns die Individuelle Nachversicherungs-             gesamt bei uns vereinbarte Berufs-, Erwerbsunfähigkeits-
garantie vereinbart, können Sie innerhalb der ersten fünf             und Grundfähigkeitsrente 2.500 Euro monatlich nicht
Versicherungsjahre die vereinbarte Erwerbsunfähigkeits-               übersteigen.
rente entsprechend der Einkommensentwicklung der versi-            - Die gesamte Anwartschaft auf Berufs-, Erwerbsunfähig-
cherten Person ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf                keits- und Grundfähigkeitsrente einschließlich anderwei-
den vereinbarten Betrag anheben.                                      tig bestehender privater und betrieblicher Anwartschaften
Zur Ausübung der Individuellen Nachversicherungsgarantie              darf nach der Erhöhung nicht mehr als 60 % des regel-
sind uns aktuelle Einkommensbestätigungen sowie eine Er-              mäßigen jährlichen Bruttoeinkommens betragen.
klärung, dass die bei Antragstellung angegebene Tätigkeit
weiterhin in gleicher Weise ausgeübt wird, einzureichen.           (4) Eine Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung ist nur
                                                                   möglich, wenn bisher weder ein Versicherungsfall im Rah-
Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie                        men einer Berufs-, Erwerbsunfähigkeits- oder Grundfähig-
                                                                   keitsversicherung eingetreten ist noch Leistungen aus einer
(2) Sie haben das Recht, die Anwartschaft auf Erwerbsunfä-
                                                                   dieser Versicherungen beantragt wurden.
higkeitsrente während der Beitragszahlungsdauer bei nach-
stehenden Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung
                                                                   Ohne erneute Gesundheitsprüfung bedeutet sowohl hier als
zu erhöhen.
                                                                   auch an anderen Stellen innerhalb dieser Bedingungen,
                                                                   dass wir außerdem auch keine Fragen
Die persönliche Situation der versicherten Person verändert
                                                                   - zu Größe und Gewicht,
sich durch:
                                                                   - zum Rauchverhalten,
- Heirat oder Begründung einer eingetragenen Lebens-
                                                                   - zu riskanten Hobbies oder
   partnerschaft,
                                                                   - zu Auslandsaufenthalten
- Geburt eines Kindes,
                                                                   der versicherten Person stellen.
- Adoption eines Kindes,
- Scheidung bzw. Aufhebung einer eingetragenen Lebens-
                                                                   (5) Die Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie ge-
   partnerschaft,
                                                                   mäß Absatz 2 erlischt 20 Jahre vor dem vereinbarten Ablauf
- Tod des Ehepartners bzw. des eingetragenen Lebens-
                                                                   der Rentenleistungsdauer, frühestens jedoch 5 Jahre nach
   partners,
                                                                   Versicherungsbeginn.
- Erwerb und Finanzierung einer selbstbewohnten Immobi-
   lie mit einem Finanzierungsbetrag von mindestens
                                                                   (6) Sie müssen die Ereignisabhängige Nachversicherungs-
   100.000 Euro.
                                                                   garantie gemäß Absatz 2 innerhalb von sechs Monaten seit
                                                                   Eintritt des Ereignisses ausüben.
Die berufliche Situation der versicherten Person verändert
sich durch:
                                                                   (7) Wir können für das Vorliegen der jeweiligen Vorausset-
- Abschluss einer Berufsausbildung (einschließlich Stu-
                                                                   zungen aus Absatz 2 sowie für die Einhaltung der Obergren-
   dium),
                                                                   zen aus Absatz 3 geeignete Nachweise (insbesondere Ein-
- Abschluss einer beruflichen Qualifikation (z. B. Meister-
                                                                   kommensnachweise) verlangen.
   brief, Promotion),
- Erhöhung des regelmäßigen jährlichen Bruttoeinkom-               (8) Für die Erhöhungen gelten die zum Nachversicherungs-
   mens um mindestens 10 % durch einen Karrieresprung              zeitpunkt gültigen Tarife und Versicherungsbedingungen.
   (z. B. Beförderung, Gehaltserhöhung, Wechsel des Ar-            Der Beitrag richtet sich nach dem von Ihnen gewählten Tarif
   beitgebers),                                                    und der Risikoeinstufung (insbesondere Risikozuschläge
- Wechsel in die volle berufliche Selbstständigkeit.               und Leistungsausschlüsse) des zuletzt abgeschlossenen
                                                                   Vertrags.
Die Versorgungssituation der versicherten Person verändert
sich durch:                                                        (9) Sofern die Überschüsse für eine Bonusrente verwendet
- Ausscheiden aus der gesetzlichen Rentenversicherung              werden und diese Bonusrente durch eine Verminderung der
   (z. B. Handwerker bei Erfüllung der Mindestpflichtversi-        Überschussanteile sinkt, haben Sie innerhalb von 6 Mona-
   cherungszeit),                                                  ten das Recht, die Erwerbsunfähigkeitsrente ohne erneute
- erstmalige Überschreitung der Beitragsbemessungs-                Gesundheitsprüfung bis zu der vor der Überschusssenkung
   grenze in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern           gültigen Höhe aufzustocken, sofern noch kein Versiche-
   die versicherte Person in der gesetzlichen Rentenversi-         rungsfall eingetreten ist und noch keine Leistungen wegen
   cherung versichert ist, oder                                    Erwerbsunfähigkeit beantragt wurden.
- Reduzierung oder Wegfall der Absicherung gegen Be-
   rufsunfähigkeit aus einer arbeitgeberfinanzierten betrieb-      Umtauschoption
   lichen Altersversorgung oder einem berufsständischen
   Versorgungswerk, in dem die versicherte Person auf-             (10) Sie haben innerhalb der ersten zwei Jahre nach Versi-
   grund einer Kammerzugehörigkeit pflichtversichert ist.          cherungsbeginn das Recht, die Versicherung ohne erneute

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Gesundheitsprüfung in eine selbstständige Berufsunfähig-        (3) Bei beitragsfreien Versicherungen - aber nur vor Eintritt
keits-Versicherung umzutauschen. Dieses Recht erlischt,         der Erwerbsunfähigkeit - sind wir entsprechend den Voraus-
wenn Sie die Leistung im Rahmen der Individuellen Nach-         setzungen des Absatzes 1 dazu berechtigt, die Versiche-
versicherungsgarantie erhöhen. Es gelten folgende Voraus-       rungsleistung zu senken. Der Versicherungsnehmer hat in
setzungen und Regeln für den Umtausch:                          diesem Fall das Recht, die Versicherungsleistung ohne er-
- Die versicherte Person muss einen Beruf uneinge-              neute Gesundheitsprüfung durch eine Zuzahlung auf den
   schränkt ausüben, für den wir eine Berufsunfähigkeits-       Wert vor der Anpassung anzuheben.
   Versicherung anbieten.
   Hierfür können wir geeignete Nachweise verlangen.            (4) Wir werden Ihnen die Neufestsetzung der Prämie und die
- Die Umstellung erfolgt auf Basis des dann gültigen Tarifs     Herabsetzung der Versicherungsleistung mitteilen und dabei
   für die selbstständige Berufsunfähigkeits-Versicherung,      die maßgeblichen Gründe für die Änderung darstellen. Zu
   des erreichten Alters und des dann ausgeübten Berufs         Beginn des zweiten, auf die Mitteilung folgenden Monats
   der versicherten Person. Der zu zahlende Beitrag wird in     werden die Änderungen wirksam.
   der Regel aufgrund des größeren Leistungsumfangs
   durch die Umstellung deutlich steigen.                       (5) Ist eine Bestimmung in diesen Versicherungsbedingun-
- Die Rente der Berufsunfähigkeits-Versicherung darf nicht      gen durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch be-
   größer sein als die vereinbarte Rente zum Zeitpunkt der      standskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt wor-
   Umstellung. Eine evtl. vereinbarte Karenzzeit (siehe § 1     den, können wir sie durch eine neue Regelung ersetzen,
   Abs. 7) gilt auch für den neuen Vertrag. Die Versiche-       wenn dies zur Fortführung des Vertrags notwendig ist oder
   rungs- oder die Leistungsdauer dürfen nicht verlängert       wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Regelung
   werden.                                                      für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung der In-
- Berufsspezifische Einschränkungen wie Höchstrenten            teressen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare
   oder maximale Versicherungsdauern entsprechend unse-         Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,
   ren bei Umtausch gültigen Annahmerichtlinien für Berufs-     wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
   unfähigkeits-Versicherungen müssen beachtet werden.          Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
- Für die Berufsunfähigkeits-Versicherung gilt eine Warte-
   zeit von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt der Umstel-          (6) Die neue Regelung nach Absatz 5 wird zwei Wochen,
   lung. Wird die versicherte Person vor Ablauf der Wartezeit   nachdem wir Ihnen die neue Regelung und die hierfür maß-
   berufsunfähig, wird die Umstellung rückgängig gemacht        geblichen Gründe mitgeteilt haben, Vertragsbestandteil.
   und der Vertrag wird wie vor der Umstellung vereinbart
   fortgeführt.                                                 § 15 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
- Für die Berufsunfähigkeits-Versicherung besteht keine In-
   dividuelle Nachversicherungsgarantie.                        (1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform
                                                                (z. B. Brief, Fax, E-Mail) übermitteln. Stellen wir diesen als
(11) Unter den Voraussetzungen der Absätze 2, 4, 5 und 6        Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Urkunde vor.
und des Absatzes 10 mit Ausnahme der Zweijahresfrist kön-       Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
nen Sie anstelle der Erhöhung gemäß Absatz 2 bis zu
2.000 Euro Monatsrente in eine Berufsunfähigkeitsrente um-      (2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt an-
tauschen (Abschluss einer selbstständigen Berufsunfähig-        sehen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe-
keits-Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei          sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können
gleichzeitiger Verminderung der vereinbarten Erwerbsunfä-       aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be-
higkeitsrente um den gleichen Betrag).                          rechtigung nachweist.

§ 14 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf?                     § 16 Wer erhält die Versicherungsleistung?

(1) Wir sind nach § 163 VVG zu einer Neufestsetzung der         (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen
vereinbarten Prämie berechtigt, wenn                            wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre
1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und         Erben, falls Sie uns keine andere Person benannt haben, die
   nicht voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-           bei Eintritt des Versicherungsfalles die Ansprüche aus dem
   gen der vereinbarten Prämie geändert hat,                    Versicherungsvertrag erwerben soll (Bezugsberechtigter).
2. die nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu            Bis zum Eintritt des Versicherungsfalles können Sie das Be-
   festgesetzte Prämie angemessen und erforderlich ist, um      zugsrecht jederzeit widerrufen.
   die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu
   gewährleisten und                                            (2) Wenn Sie nicht selbst die versicherte Person dieser Ver-
3. ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen          sicherung sind, kann die Versicherung der Versicherung-
   und die Voraussetzungen der Ziffern 1 und 2 überprüft        steuerpflicht unterliegen.
   und bestätigt hat.                                           Damit auf die Beiträge Ihrer Versicherung keine Versiche-
                                                                rungsteuer anfällt, gilt für die Benennung des Bezugsberech-
Eine Neufestsetzung der Prämie ist insoweit ausgeschlos-        tigten Folgendes:
sen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der          Sie können als Bezugsberechtigten nur die versicherte Per-
Erst- oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und     son oder einen Angehörigen der versicherten Person benen-
ein ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbeson-       nen.
dere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statisti-
schen Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.             Wer zu den Angehörigen der versicherten Person gehört, ist
                                                                in § 15 Abgabenordnung und § 7 Pflegezeitgesetz geregelt.
(2) Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass anstelle       Zum Stand 01.06.2022 gehören hierzu folgende Personen:
einer Erhöhung der Prämie nach Absatz 1 die Versiche-           - Ehegatten und Lebenspartner, auch dann, wenn die die
rungsleistung entsprechend herabgesetzt wird.                      Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens-
                                                                   partnerschaft nicht mehr besteht,
                                                                - Partner einer eheähnlichen oder lebenspartnerschafts-
                                                                   ähnlichen Gemeinschaft,

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- Verlobte,                                                      (2) Der erste Beitrag (Einlösungsbeitrag) ist unverzüglich
- Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie, auch             nach Abschluss des Vertrags zu zahlen, jedoch nicht vor
  dann, wenn die die Angehörigenstellung begründende             dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein ange-
  Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht, sowie         gebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge
  Adoptivkinder,                                                 (Folgebeiträge) werden zu Beginn der vereinbarten Versi-
- Kinder, Adoptivkinder oder Pflegekinder des Ehepartners        cherungsperiode fällig.
  oder Lebenspartners,
- Geschwister,                                                   (3) Für die Rechtzeitigkeit der Beitragszahlung genügt es,
- Nichten und Neffen,                                            wenn Sie fristgerecht alles getan haben, damit der Beitrag
- Schwäger und Schwägerinnen, auch dann, wenn die die            bei uns eingeht. Ist die Einziehung des Beitrags von einem
  Angehörigenstellung begründende Ehe oder Lebens-               Konto vereinbart, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der
  partnerschaft nicht mehr besteht,                              Beitrag zu dem in Absatz 2 genannten Termin eingezogen
- Onkel und Tanten,                                              werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht wi-
- Pflegeeltern und Pflegekinder, auch dann, wenn die             dersprechen. Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschul-
  häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, die Perso-          den von uns nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch
  nen aber weiterhin, wie Eltern und Kind miteinander ver-       dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach unserer
  bunden sind.                                                   schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie zu
                                                                 vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer-
Benennen Sie eine Person, die nicht zum oben genannten           den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb
Personenkreis gehört, ist die Benennung des Bezugsbe-            des Lastschriftverfahrens zu verlangen.
rechtigten unwirksam. In diesem Fall erbringen wir die Leis-
tung an die versicherte Person oder an ihre gesetzlichen Er-     (4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr
ben.                                                             und Ihre Kosten.

Sollte sich die Eigenschaft des Bezugsberechtigten als An-       (5) Sofern Sie aufgrund länger anhaltender Zahlungsschwie-
gehöriger während der Laufzeit ändern, wie zum Beispiel bei      rigkeiten Beiträge zu Ihrer Versicherung nicht mehr zahlen
Auflösung einer eheähnlichen Gemeinschaft oder eines Ver-        können und der Versicherungsschutz aus dem Vertrag noch
löbnisses, wird das Bezugsrecht unwirksam und es gelten          unverändert besteht, haben Sie neben der Kündigung oder
die oben genannten Regelungen.                                   Beitragsfreistellung folgende Möglichkeiten:
                                                                 - Stundung/Teilstundung
Die oben genannten Einschränkungen gelten nicht, wenn               Sie können mit uns vereinbaren, dass die Beiträge unter
die Versicherung im Rahmen der betrieblichen Altersvor-             Beibehaltung des Versicherungsschutzes für maximal
sorge abgeschlossen wurde.                                          6 Monate ganz oder teilweise gestundet werden. Voraus-
                                                                    setzung ist, dass der Vertrag mindestens seit einem Jahr
(3) Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugs-             besteht bzw. seit der letzten Stundung mindestens ein
berechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem         Jahr vergangen ist und kein Beitragsrückstand besteht.
Versicherungsvertrag erwerben soll. Wir werden Ihnen                Für die Stundung der Beiträge erheben wir Zinsen. Eine
schriftlich bestätigen, dass der Widerruf des Bezugsrechts          Beitragsstundung im letzten Versicherungsjahr ist ausge-
ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zuge-           schlossen. Insgesamt ist eine Stundung der Beiträge
gangen ist, kann das bis zu diesem Zeitpunkt noch widerruf-         während der gesamten Vertragsdauer nur bis zu 24 Mo-
liche Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen             naten möglich. Nach Ablauf des Stundungszeitraums
Benannten aufgehoben werden.                                        sind die gestundeten Beiträge und ggf. nicht gezahlten
                                                                    Stundungszinsen in einem Betrag oder auf Wunsch in bis
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines widerruflichen            zu sechs Monatsraten nachzuzahlen. Sofern Sie es wün-
Bezugsrechts (vgl. Absatz 1) sind uns gegenüber nur und             schen und dies tariflich möglich ist, kann der Ausgleich
erst dann wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtig-           auch durch eine Verrechnung mit dem vorhandenen De-
ten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) angezeigt worden         ckungskapital erfolgen. Hierbei können Sie zwischen ei-
sind. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie; es kön-      ner Verringerung der Versicherungsleistungen oder einer
nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits vor-         Erhöhung des Beitrags wählen.
her Verfügungen vorgenommen haben.                                  Im Falle der Stundung während einer Elternzeit gelten fol-
                                                                    gende abweichende Bedingungen:
Das Gleiche gilt für die Abtretung und Verpfändung von An-          Die Stundung ist zinslos. Der Stundungszeitraum beträgt
sprüchen aus dem Versicherungsvertrag, soweit derartige             maximal 24 Monate. Die gestundeten Beiträge sind in ei-
Verfügungen überhaupt rechtlich möglich sind.                       nem Betrag oder auf Wunsch in Monatsraten in einem
                                                                    Zeitraum, der höchstens dem doppelten Stundungszeit-
(5) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsbe-                raum entspricht, nachzuzahlen.
rechtigten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder         - Aussetzung
außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der              Sie können mit uns für maximal ein Jahr die Aussetzung
Empfangsberechtigte auch die damit verbundene Gefahr.               der Beitragszahlung unter Wegfall des Versicherungs-
                                                                    schutzes vereinbaren. Nach Ablauf der Aussetzungsfrist
§ 17 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-                leben die Beitragszahlungspflicht und der Versicherungs-
ten?                                                                schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf.
                                                                    Aufgrund des dann höheren Alters ist nach der Ausset-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach           zungsfrist in der Regel ein höherer Beitrag zu zahlen.
Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres-             Während der Aussetzung finden evtl. vereinbarte planmä-
oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichten. Die Ver-        ßige Erhöhungen von Beitrag und Leistung nicht statt.
sicherungsperiode umfasst ein Jahr, bei unterjähriger Bei-       - Beitragsurlaub
tragszahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat,            Werden die Überschüsse verzinslich angesammelt oder
ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.                               zum Kauf von Fondsanteilen verwendet (siehe § 3 Abs. 2
                                                                    Buchst. b, Nr. 3 und 4), können Sie mit uns eine

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   Verrechnung der fälligen Beiträge mit dem vorhandenen            Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im
   Überschussguthaben bzw. Fondsguthaben vereinbaren.               Zweifel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für an-
   Der Versicherungsschutz bleibt in diesem Fall in vollem          gemessen, weil mit ihm u. a. die Veränderung der Risikolage
   Umfang bestehen.                                                 des verbleibenden Versichertenbestandes ausgeglichen
                                                                    wird. Zudem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestelltes
(6) Bei Fälligkeit der Versicherungsleistung werden wir etwa-       Risikokapital vorgenommen. Wenn Sie uns nachweisen,
ige Beitragsrückstände verrechnen.                                  dass der aufgrund Ihrer Kündigung von uns vorgenommene
                                                                    Abzug wesentlich niedriger liegen muss, wird er entspre-
§ 18 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht recht-             chend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
zeitig zahlen?                                                      Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
(1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen,        (4) Haben Sie die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt ist - vom Ver-       beantragt und erreicht die nach Absatz 3 zu berechnende
sicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns           beitragsfreie Erwerbsunfähigkeitsrente den Mindestbetrag
nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung          von 25 Euro monatlich nicht, wird der gemäß Absatz 3
nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir von        Satz 3 verbleibende Restbetrag ausgezahlt und die Versi-
Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführ-            cherung erlischt.
ten ärztlichen Untersuchungen verlangen.
                                                                    Wichtiger Hinweis zur Höhe der beitragsfreien Rente
(2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt des Versicherungs-
falles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflich-   (5) Bei Erwerbsunfähigkeitstarifen ist keine oder eine - ge-
tet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform         messen an der vereinbarten Versicherungsleistung - geringe
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungs-              beitragsfreie Versicherungsleistung vorhanden. Dies hat drei
schein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben.              Gründe:
Unsere Leistungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachge-            1. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezweckt nicht die
wiesen wird, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten ha-          Bildung eines bestimmten Kapitals, das bei Ablauf der
ben.                                                                   Versicherungsdauer ausgezahlt wird. Wir verwenden Ihre
                                                                       Beiträge nur zur Deckung der Leistungen im Versiche-
(3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie           rungsfall (Risikobeitrag) und der Abschluss- und Verwal-
aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig            tungskosten.
gezahlt worden ist oder nicht eingezogen werden konnte, er-            Der Risikobeitrag ist aufgrund des steigenden Alters der
halten Sie von uns auf Ihre Kosten eine Mahnung in Text-               versicherten Person zu Vertragsbeginn geringer als in
form. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist von mindes-            den letzten Vertragsjahren. Wir haben die Beiträge so kal-
tens zwei Wochen. Begleichen Sie den Rückstand nicht in-               kuliert, dass sie während der gesamten Beitragszah-
nerhalb der gesetzten Frist, entfällt oder vermindert sich Ihr         lungsdauer konstant bleiben. Daher werden sie zu Beginn
Versicherungsschutz. Auf die Rechtsfolgen werden wir Sie               nicht vollständig durch den Risiko- und Verwaltungskos-
in der Mahnung ausdrücklich hinweisen.                                 tenanteil aufgebraucht. Der verbleibende Beitragsteil wird
                                                                       zunächst für die Tilgung der Abschlusskosten verwendet
§ 19 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen                und danach angespart.
oder kündigen?                                                         Dieses angesparte Kapital wird zur Deckung der höheren
                                                                       Risikobeiträge am Ende der Vertragslaufzeit verwendet.
Kündigung                                                              Ihr Beitrag ist so bemessen, dass bei Vertragsablauf die
                                                                       angesparten Beitragsteile vollständig aufgebraucht sind.
(1) Sie können Ihren Vertrag
                                                                       Zur Bildung von beitragsfreien Leistungen steht nur die-
- bei beitragspflichtigen Versicherungen jederzeit zum
                                                                       ses zwischenzeitlich angesparte Kapital zur Verfügung.
   Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 17
                                                                    2. Die mit dem Abschluss Ihrer Versicherung entstehenden
   Abs. 1 Satz 2),
                                                                       Kosten werden pauschal bei der Tarifkalkulation berück-
- bei beitragsfreien Versicherungen zu jedem Monatsende
                                                                       sichtigt. Ein Teil dieser Kosten wird gemäß § 20 Abs. 4
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
                                                                       zunächst getilgt, bevor Beitragsteile angespart werden,
(2) Mit Kündigung erlischt die Versicherung, ohne dass ein             die gemäß Ziffer 1 für die Bildung einer beitragsfreien
Rückkaufswert fällig wird. Ist die versicherte Person zum              Leistung zur Verfügung stehen.
Zeitpunkt der Kündigung erwerbsunfähig, bleiben Ansprü-             3. Sofern während der Vertragslaufzeit Kapital gemäß Zif-
che aus der Versicherung auf Grund bereits vor Kündigung               fer 1 und 2 angespart wurde und zur Bildung einer bei-
eingetretener Erwerbsunfähigkeit unberührt.                            tragsfreien Leistung zur Verfügung steht, kann dieses
                                                                       durch den in Absatz 3 beschriebenen Abzug vollständig
Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung                          oder zum größten Teil aufgebraucht werden.

(3) Anstelle einer Kündigung nach Absatz 1 können Sie un-           Eine Beitragsfreistellung ist daher in der Regel mit dem Ver-
ter Beachtung der dort genannten Termine und Fristen ver-           lust oder einer erheblichen Verminderung Ihres Versiche-
langen, von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.          rungsschutzes verbunden. Eine spätere Wiederherstellung
Sofern aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-         des Versicherungsschutzes erfordert den Abschluss eines
freien Leistung Kapital zur Verfügung steht, ziehen wir davon       neuen Vertrags. Aufgrund des dann höheren Alters und evtl.
evtl. rückständige Beiträge ab und vermindern es um einen           schlechteren Gesundheitszustandes der versicherten Per-
Abzug in Höhe von 8 % der vereinbarten, jährlichen Rente.           son ist dies evtl. nur zu deutlich höheren Beiträgen oder gar
Verbleibt ein Restbetrag, bilden wir daraus nach den aner-          nicht mehr möglich.
kannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei-                Ob und in welcher Höhe beitragsfreie Versicherungsleistun-
tragsfreie Rente, sofern der Mindestbetrag gemäß Absatz 4           gen vorhanden sind, können Sie für jedes Jahr der Versiche-
erreicht wird.                                                      rungsdauer Ihrem Versicherungsschein entnehmen.


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(6) Ist die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beitragsfrei-   Versicherungsleistung vorhanden ist. Ob und in welcher
stellung erwerbsunfähig, bleiben Ansprüche auf Grund be-         Höhe beitragsfreie Versicherungsleistungen vorhanden
reits vor Beitragsfreistellung eingetretener Erwerbsunfähig-     sind, können Sie für jedes Jahr der Versicherungsdauer Ih-
keit unberührt.                                                  rem Versicherungsschein entnehmen.
                                                                 Weitere Informationen zu den beitragsfreien Versicherungs-
Herabsetzung des Beitrags                                        leistungen finden Sie in § 19 Abs. 5.
(7) Anstelle der Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-      Verwaltungskosten
rung können Sie die Höhe der Beiträge reduzieren. Dabei
gelten die in Absatz 1 genannten Termine und Fristen.            (7) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende
                                                                 Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Ver-
(8) Im Falle einer Reduzierung der Beiträge wird die Er-         trag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personalaufwen-
werbsunfähigkeitsrente herabgesetzt. Ihre Höhe wird nach         dungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erfor-
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-           derlich sind.
rechnet. Die Herabsetzung des Beitrags ist nur möglich,
wenn                                                             (8) Die Verwaltungskosten werden über die gesamte Ver-
- die verbleibende Erwerbsunfähigkeitsrente 50 Euro mo-          tragslaufzeit verteilt. Ihre Höhe kann für jedes Jahr der Ver-
   natlich nicht unterschreitet und                              tragslaufzeit unterschiedlich sein.
- der verbleibende Jahresbeitrag 150 Euro nicht unter-
   schreitet.                                                    Höhe der Kosten

Beitragsrückzahlung                                              (9) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebs-
                                                                 kosten sowie der einkalkulierten Verwaltungskosten können
(9) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlan-        Sie für jedes Jahr der Vertragslaufzeit dem Kundeninforma-
gen.                                                             tionsblatt entnehmen.

§ 20 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart?             Anlassbezogene Kosten

(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich     (10) Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen
um Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 bis 6), Ver-        ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, kön-
waltungskosten (Absätze 7 und 8) und anlassbezogene              nen wir die in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden
Kosten (Absätze 10 und 11). Die Abschluss- und Vertriebs-        Kosten als pauschalen Abgeltungsbetrag gesondert in
kosten sowie die Verwaltungskosten haben wir in den Bei-         Rechnung stellen. Dies gilt bei
trag einkalkuliert. Sie müssen von Ihnen daher nicht geson-      - Ausstellung eines neuen Versicherungsscheins,
dert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von         - Fristsetzung in Textform bei Nichtzahlung von Folgebei-
Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.                          trägen,
                                                                 - Verzug mit Beiträgen,
Abschluss- und Vertriebskosten                                   - Rücklastschriften,
                                                                 - Durchführung von Vertragsänderungen, soweit nicht ver-
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-             traglich vereinbarte Optionen ausgeübt werden,
sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsver-           - Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen,
mittler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebs-         - Ermittlung einer geänderten Postanschrift, sofern die Än-
kosten z. B. die Kosten für Antragsprüfung und Ausfertigung          derung uns nicht mitgeteilt wurde (vgl. § 21 Abs. 1).
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusam-          Darüber hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn
menhang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbe-          dies nach gesetzlichen Vorschriften ausdrücklich zulässig
aufwendungen.                                                    ist.
(3) Die Abschluss- und Vertriebskosten haben wir in die Bei-     (11) Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem pauschalen
träge der ersten maximal acht Jahre der Beitragszahlungs-        Abgeltungsbetrag zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem
dauer einkalkuliert.                                             Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der
                                                                 Höhe nach wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt
(4) Auf einen Teil dieser Abschluss- und Vertriebskosten -       bzw. vermindert sich der Abgeltungsbetrag.
maximal 2,5 % der Beitragssumme (das ist die Summe der
während der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Beiträge) -       § 21 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres
wenden wir das Verrechnungsverfahren nach § 4 der De-            Namens?
ckungsrückstellungsverordnung an. Das heißt, dass wir die
ersten Beiträge zur Tilgung dieses Teils der Abschluss- und      (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns un-
Vertriebskosten heranziehen. Dies gilt jedoch nicht für die      verzüglich mitteilen. Andernfalls können für Sie Nachteile
Teile der ersten Beiträge, die für Leistungen im Versiche-       entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung
rungsfall, für Verwaltungskosten gemäß den Absätzen 7            mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
und 8 und - aufgrund von gesetzlichen Regelungen - für die       schrift senden können. In diesem Fall gilt unsere Erklärung
Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt sind.                drei Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes
                                                                 als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung
(5) Ist die Beitragszahlungsdauer länger als 5 Jahre, sind -     in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche
soweit vorhanden - in die Beiträge der Jahre sechs bis acht      Niederlassung verlegt haben.
in der Regel weitere Abschlusskosten einkalkuliert. Für je-
des dieser Jahre sind die einkalkulierten Abschlusskosten        (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 1 entsprechend.
auf 0,5 % der Beitragssumme begrenzt.

(6) Das beschriebene Verrechnungsverfahren trägt mit dazu
bei,   dass     in  der    Regel   keine     beitragsfreie

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§ 22 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?                10006 Berlin
                                                                  E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhe-         Internet: www.versicherungsombudsmann.de
bung, Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informa-
tionen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen       Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
Sie uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und          und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungs-
Unterlagen                                                        stelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsver-
- bei Vertragsabschluss,                                          fahren teilzunehmen.
- bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
- auf Nachfrage                                                   (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online
unverzüglich - d. h. ohne schuldhaftes Zögern - zur Verfü-        (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen
gung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, so-      haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
weit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Ver-        die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden.
trag haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeb-             Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Ver-
lich ist.                                                         sicherungsombudsmann weitergeleitet.

(2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind           Versicherungsaufsicht
beispielsweise Umstände, die für die Beurteilung
- Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,                   (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder tre-
- der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die             ten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
   Rechte an Ihrem Vertrag haben und                              auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
- der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers           wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
maßgebend sein können.                                            Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
                                                                  sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländi-
sche(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum,         Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
der Geburtsort und der Wohnsitz.                                  Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                  Graurheindorfer Straße 108
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und        53117 Bonn
Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen,    E-Mail: poststelle@bafin.de
gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Ver-        Internet: www.bafin.de
pflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen
in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann,       Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist
wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland be-           und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
steht.
                                                                  Rechtsweg
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Ab-
sätzen 1 und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung         (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu
nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül-   beschreiten.
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informatio-
nen zur Verfügung gestellt haben.                                 (6) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht
                                                                  zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
§ 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-                trag zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das
dung?                                                             Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ih-
                                                                  ren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist
(1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik         der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn
Deutschland Anwendung.                                            Sie eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zustän-
                                                                  dig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung
(2) Für das Vertragsverhältnis gilt auch die Satzung der          haben.
VOLKSWOHL BUND Lebensversicherung a. G., die Sie auf
unserer Internetseite finden können.                              (7) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem
                                                                  Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
§ 24 Was können Sie bei Meinungsverschiedenheiten                 Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
tun?                                                              Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
                                                                  sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind        Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von
Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-         (8) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-           chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
fen.                                                              Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
                                                                  ren Sitz haben.
Versicherungsombudsmann
                                                                  § 25 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
                                                                  gen?
budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen
Sie wie folgt:                                                    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags - gleich aus
                                                                  welchem Grund - unwirksam sein oder werden, berührt dies
Versicherungsombudsmann e.V.                                      die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht.
Postfach 080632


BED.SEU.0622                                                                                                     Seite 12 von 12
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