# Zurich Fahrradversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-fahrrad-ebike-zurich-fahrrad.php
- Rechtlicher Träger: Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-fahrrad-ebike-zurich-fahrrad.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [IPID Fahrradversicherung](https://www.zurich.at/-/media-assets/project/zurich-headless/zurich-austria/docs/fahrradversicherung/ipids/ipid-fahrrad-versicherung.pdf), Fassung Stand 03/2025, 02_AK1 2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Polizze | Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind versichert: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | privat genutzte, in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen) befindlichen, Fahrrad bzw. E-Bike | Was ist versichert?, Seite 1 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | den Neuwert abzüglich eines vereinbarten prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der versicherten Sache (bei Versicherung eines Neugerätes) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | den Neuwert abzüglich eines vereinbarten prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der versicherten Sache | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Originalbelege zu überlassen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja | durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | In Österreich; der Geltungsbereich kann vertraglich auf Europa erweitert werden. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja | Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja | Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | nicht geregelt |  |  |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | nicht geregelt |  |  |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu melden, z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, vorsätzliche Sachbeschädigung | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | nein | Witterung und sonstige chemische oder thermische Einflüsse × Vandalismus | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja | Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja | Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | nein | Unsachgemäße oder ungewöhnliche Verwendung (z.B. Artistik; Jonglieren; Verwendung im Wasser) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | nein | Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden, jeweils ohne äußere Einwirkung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | nicht geregelt |  |  |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja | Schäden anlässlich eines Transports durch ein Beförderungsunternehmen oder der Aufbewahrung in einem Beherbergungsbetrieb sind unverzüglich auch diesen Unternehmen anzuzeigen | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | nicht geregelt |  |  |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss und Induktion | nicht geregelt |  |  |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | nein | Verkratzen, Verschrammen, Rost, Witterung und sonstige chemische oder thermische Einflüsse | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | nein | Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden, jeweils ohne äußere Einwirkung | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | nein | Natürliche Abnützung oder Verschleiß | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | nicht geregelt |  |  |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | nein | Natürliche Abnützung oder Verschleiß | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | nein | Natürliche Abnützung oder Verschleiß | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | nein | Natürliche Abnützung oder Verschleiß | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | nein | Natürliche Abnützung oder Verschleiß | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | nicht geregelt |  |  |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | nicht geregelt |  |  |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | nicht geregelt |  |  |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | nicht geregelt |  |  |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nicht geregelt |  |  |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | nicht geregelt |  |  |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an sportlichen Wettbewerben inkl. dazugehörender Trainingsfahrten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an sportlichen Wettbewerben inkl. dazugehörender Trainingsfahrten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | Sachschäden am versicherten, ausschließlich privat genutzte | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | nicht geregelt |  |  |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nein | in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen) befindlichen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung durch Sie oder den Versicherten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | nicht geregelt |  |  |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Jeder Versicherungsfall ist Zurich unverzüglich zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der Vertragslaufzeit) kündigen | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: IPID Fahrradversicherung

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 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft
 Fahrrad/E-Bike-Versicherung (Nichtbetriebsrisiken)


ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt
in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache.
Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie
  • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen
  • in der Versicherungspolizze
  • im Versicherungsantrag
  • in einem verbindlichen Zurich Offert

Um welche Versicherung handelt es sich: Fahrrad/E-Bike-Versicherung für Nichtbetriebsrisiken


          Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?

   Im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme sind                    Schäden durch
   versichert: Sachschäden am versicherten, ausschließlich               × Fehler, Mängel, innere Betriebsschäden,
   privat genutzte, in ihrem Eigentum (oder jenem eines mit                jeweils ohne äußere Einwirkung
   Ihnen im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen)                   × Natürliche Abnützung oder Verschleiß
   befindlichen, Fahrrad bzw. E-Bike durch:
                                                                         × Reparatur-/Wartungsarbeiten
   ✓ Beschädigung oder Zerstörung gegen Ihren Willen
                                                                         × Mängel, für welche der Hersteller oder
   ✓ Diebstahl (einschließlich Einbruchdiebstahl) oder                     Verkäufer einzustehen hat
       Beraubung
                                                                         × Unsachgemäße oder ungewöhnliche
   Zurich ersetzt                                                          Verwendung (z.B. Artistik; Jonglieren;
                                                                           Verwendung im Wasser)
   ✓ Kosten für die Wiederherstellung (Reparatur); oder
                                                                         × Fahrten auf Rennstrecken oder Beteiligung an
   ✓ den Neuwert abzüglich eines vereinbarten                              sportlichen Wettbewerben inkl.
       prozentuellen Abschlags in Abhängigkeit vom Alter der               dazugehörender Trainingsfahrten
       versicherten Sache (bei Versicherung eines
       Neugerätes); oder                                                 × Entgeltliche sportliche Betätigung
   ✓ den Wiederbeschaffungswert einer gleichartigen                      × Verkratzen, Verschrammen, Rost, Witterung
       Sache im gleichen Abnützungszustand und Alter (bei                  und sonstige chemische oder thermische
       Versicherung einer gebrauchten Sache)                               Einflüsse
                                                                         × Vandalismus
       Anderweitiger Versicherungsschutz geht einer                      × Vorbereitung oder Begehung gerichtlich
       Entschädigung aus dieser Versicherung vor.                          strafbarer Vorsatzhandlungen durch Sie oder
                                                                           den Versicherten
                                                                         × Vorsätzliche oder grob fahrlässige
                                                                           Schadenherbeiführung durch Sie oder den
                                                                           Versicherten
                                                                         × Krieg, innere Unruhen, Terror, u.ä.
                                                                         × Kernenergie, Radioaktivität
                                                                         × Wertminderung, Nutzungsentfall


                                                                               Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                         ! Bei zu niedriger
                                                                           Versicherungssumme
                                                                         ! durch Berücksichtigung eines
                                                                           vereinbarten Selbstbehalts.

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           Wo bin ich versichert?

           In Österreich; der Geltungsbereich kann vertraglich auf Europa erweitert werden.


           Welche Verpflichtungen habe ich?
            -   Beim Abstellen muss die versicherte Sache mit den vereinbarten Sicherungen (Schlössern) versehen oder in näher
                bestimmten versperrten Räumlichkeiten verwahrt werden; auch beim Transport sind vereinbarte Sicherungen
                anzuwenden
            -   Der Lenker darf beim Fahren nicht alkoholisiert oder suchtgiftbeeinträchtigt sein
            -   Der Lenker muss die für die Benutzung erforderliche straßenverkehrsrechtliche Berechtigung aufweisen
            -   Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor Vertragsabschluss und
                während der Vertragslaufzeit.
            -   Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
                eingetretene Gefahrenerhöhung ist Zurich zu melden.
            -   Jeder Versicherungsfall ist Zurich unverzüglich zu melden. Bestimmte Schäden sind auch der Sicherheitsbehörde zu
                melden, z.B. Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Beraubung, vorsätzliche Sachbeschädigung und Verkehrsunfälle, wenn
                dabei andere Personen als der Lenker des versicherten Fahrrads/E-Bikes verletzt wurden.
            -   Schäden anlässlich eines Transports durch ein Beförderungsunternehmen oder der Aufbewahrung in einem
                Beherbergungsbetrieb sind unverzüglich auch diesen Unternehmen anzuzeigen; Schadenersatzansprüche gegen
                Dritte sind fristgerecht geltend zu machen oder sonst sicherzustellen.
            -   An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
                Originalbelege zu überlassen.
            -   Das Schadenbild darf ohne Zustimmung Zurichs nichtverändert werden.


            Wann und wie zahle ich?
            Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich,
            vierteljährlich oder monatlich.

            Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart.


           Wann beginnt und endet die Deckung?

            Beginn:
            - Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
               Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren.
            Ende:
            - Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie
               kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt.
            - Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne
               Kündigung.


           Wie kann ich den Vertrag kündigen?

            Verbraucher:
            - Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der
               Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
            - Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
            Unternehmer:
            - Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

           Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.


  Gleiche Ansprache für alle

  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form.
  Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter.

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 68, 1015 Wien, FN 89577g, Handelsgericht Wien,
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, Infos zum Datenschutz: www.zurich.at/datenschutz                  Stand: 03/2025, 02_AK1 2025
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