# Adam Riese Besser: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-besser.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-besser.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Besser (AVB Fahrrad Besser)](https://www.adam-riese.de/downloads/AVB_EBIKE_Besser.pdf), Fassung Stand 01.11.2025, Version 1.2

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. | A 9.1, Seite 7 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes | A 1.2.1, Seite 2 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht | A 2.1, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. | A 9.2, Seite 7 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte. | A 9.5.1, Seite 7 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | keine | Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate | A 5.8.1, Seite 4 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. | A 8.2.2, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem Schloss). | A 5.2, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht | A 8.1.1, Seite 6 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. | A 5.3, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs. | A 5.2, Seite 2 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | keine | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war | A 5.2, Seite 2 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden, wenn es nicht genutzt wird. | A 8.1.1, Seite 6 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir | A 9.2, Seite 7 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja, bis zur Versicherungssumme | abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, | A 1.2.3, Seite 2 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. | A 5.1, Seite 2 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) | A 6.11, Seite 4 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. | A 6.2, Seite 3 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, | A 6.2, Seite 3 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung | A 6.6, Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten | A 6.7, Seite 4 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch) | A 6.5, Seite 4 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird | A 6.2, Seite 3 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird | A 6.2, Seite 3 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen | A 5.2, Seite 2 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Kurzschluss und Induktion | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.8, Seite 4 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | als übermäßiger Leistungsabfall im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of Health von weniger als 50 % der ursprünglichen Ladekapazität. | A 6.3.1, Seite 4 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems | A 6.12, Seite 4 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja, bis zur Versicherungssumme | ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. | A 6.3.1, Seite 4 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. | A 6.3.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu ... regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile. | A 8.1.2, Seite 6 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja, bis zur Versicherungssumme | die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), | A 1.2.2, Seite 2 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 1.000 € | Helm Fahrradwimpel Flickzeug | A 1.2.5, Seite 2 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja, bis zur Versicherungssumme | des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen. | A 1.2.4, Seite 2 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 1.000 € | Luftpumpe Steckschutzblech Fahrradkorb | A 1.2.5, Seite 2 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nicht geregelt |  |  |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja, bis 1.000 € | Klingel Kindersitz Sattelkissen | A 1.2.5, Seite 2 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. | A 7.5.2, Seite 5 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine | Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort | A 7.5.2, Seite 5 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt | A 7.5.3, Seite 5 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person | A 7.5.4, Seite 5 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 700 € | Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. | A 7.5.6, Seite 5 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten | A 1.3, Seite 2 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten. | A 1.3, Seite 2 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | die gewerblich genutzt werden | A 2.1, Seite 2 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | ja | Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. | Präambel, Seite 2 |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | B 4.12.1.2, Seite 15 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | ja | Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit). | A 6.3.1, Seite 4 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. | A 8.2.3, Seite 6 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | B 2.1.2.1, Seite 10 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Besser (AVB Fahrrad Besser)

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                                Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung Besser
(AVB Fahrrad Besser)
Stand 01.11.2025, Version 1.2

Inhaltsverzeichnis
                                                                        9.2      Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und
Teil A                                                                           Teilediebstahl
1      Wer und was ist versichert?                                      9.3      Entschädigung bei einem Teilschaden
2      Generelle Ausschlüsse                                            9.4      Verzicht auf Reparatur
3      Geltungsbereich                                                  9.5      Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
4      Versicherte Gefahren und Schäden                                 9.6      Entfällt
5      Versicherte Gefahr Diebstahl                                     9.7      Nachweispflicht
5.1    Voraussetzungen Diebstahl                                        9.8      Umsatzsteuer
5.2    Diebstahl                                                        9.9      Unterversicherung
5.3    Einbruchdiebstahl                                                10       Grundlagen der Beitragsanpassung
5.4    Raub
5.5    Plünderung                                                       Teil B
5.6    Trickdiebstahl                                                   1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.7    Ausschlüsse Diebstahl                                            1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
5.8    Altersgrenzen Fahrrad                                            1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6      Versicherte Gefahr Reparatur                                     1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
                                                                                 Zahlung oder Nichtzahlung
6.1    Voraussetzungen Reparatur
                                                                        1.4      Folgebeitrag
6.2    Unfallschäden
                                                                        1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.3    Verschleiß
                                                                        1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.4    Brand, Blitzschlag, Explosion
                                                                        2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.5    extreme Naturgefahren
                                                                        2.1      Dauer und Ende des Vertrags
6.6    Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
                                                                        2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
6.7    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
                                                                        3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.8    Feuchtigkeitsschäden
                                                                        3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.9    Elektronikschäden
                                                                        3.2      Gefahrerhöhung
6.10 Kabelbruch und Tierbisse
                                                                        3.3      Deine Obliegenheiten
6.11 Vandalismus
                                                                        4        Weitere Regelungen
6.12   Ausschlüsse Reparatur
                                                                        4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
6.13   Altersgrenzen Fahrrad
                                                                        4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7      Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief
                                                                        4.3      Vollmacht von Adam Riese
7.1    Voraussetzung Pannenschutzbrief
                                                                        4.4      Verjährung
7.2    Versicherungsfall
                                                                        4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.3    Ausschlüsse Pannenschutzbrief
                                                                        4.6      Anzuwendendes Recht
7.4    Geltungsbereich
                                                                        4.7      Embargobestimmung
7.5    Leistungen
                                                                        4.8      Überversicherung
7.6    Begriffe
                                                                        4.9      Versicherung für fremde Rechnung
8      Allgemeine Obliegenheiten
                                                                        4.10 Aufwendungsersatz
8.1    Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
                                                                        4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
8.2    Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
                                                                        4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9      Leistungsumfang
                                                                        4.13 Repräsentanten
9.1    Maximale Entschädigungshöhe

[Seite 2]
Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Per-
sonen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und
Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.

Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder
führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes
Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert
werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen-
bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.


Teil A                                                                             Die Entschädigungsleistung wird der gewählten Ver-
A1           Wer und was ist versichert?                                           sicherungssumme nicht angerechnet.

A 1.1        Versicherte Personen                                    A 1.2.5.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
                                                                                   Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
             Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Ver-
                                                                                   Verlieren.
             sicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad
             erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer.          A 1.3         Versicherte Nutzung
             Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit                   Versichert ist die private Nutzung, einschließlich
             Deinem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen                           Dienstfahrten.
             (berechtigte Nutzer).                                                 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teil-
A 1.2        Versicherte Sachen                                                    nahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von
A 1.2.1      Versichert sind die im Versicherungsschein aufge-                     Höchstgeschwindigkeiten, sowie dazugehörige Trai-
             führten nicht zulassungs- und nicht versicherungs-                    nings- und Übungsfahrten.
             pflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit       A2            Generelle Ausschlüsse
             elektronischer Tretunterstützung für die keine          A 2.1         Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
             Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),
                                                                                    für die eine Versicherungs- oder Führerschein-
A 1.2.2      die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B.                        pflicht besteht
             Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),                                 die gewerblich genutzt werden
A 1.2.3      abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuer-                      die von Dir oder dem Eigentümer vermietet wer-
             gerät,                                                                  den oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
A 1.2.4      des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenstän-                     die nicht durch einen Fachbetrieb zusammenge-
             digen Schlosses und der mitgeführten elektronischen                     baut wurden, sogenannte Eigenbauten
             Diebstahlsicherungen.                                                  die von Privatpersonen ohne Original-Händler-
                                                                                     rechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben
A 1.2.5      Mitgeführtes Zubehör
                                                                                     wurden
             Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem                  für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
             Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es beim Ge-
                                                                     A3            Geltungsbereich
             brauch des versicherten Fahrrads beschädigt oder
             zerstört wird:                                                        Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Dieb-
                                                                                   stahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht welt-
              Anhänger          Schleppstange    Beleuchtung                       weit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
              Spiegel           Fahrradkom-      Kartenhalter
                                                                                   Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz
                                pass
                                                                                   innerhalb der geographischen Grenzen Europas.
              Luftpumpe         Steckschutz-     Fahrradkorb
                                blech                                A4            Versicherte Gefahren und Schäden
              Reflektor         Kilometerzäh-    Regenschutz-                      Versicherungsschutz besteht nur für die im Versiche-
                                ler (keine       plane                             rungsschein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen
                                Smartphones/                                       können folgende Gefahren versichert werden:
                                Smartwat-                            A5            Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit
                                ches)                                              gewählt)
              Klingel           Kindersitz       Sattelkissen
                                                                     A 5.1         Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
              Helm              Fahrradwimpel    Flickzeug
                                                                                   Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüg-
                                                                                   lich der nächsten zuständigen oder erreichbaren
A 1.2.5.1    Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden,
                                                                                   Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit
             die durch
                                                                                   für versicherte Schäden nach A 5.
              Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),
                                                                     A 5.2         Diebstahl
              Unfälle (nach A 6.2),
              Brand (nach A 6.4),                                                 Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
              Naturgewalten (nach A 6.5)                                          Fahrrad entwendet wurde.
             entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Be-                  Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass
             standteil Deines Versicherungsschutzes sein und im                    das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer
             Versicherungsschein aufgeführt.                                       abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war
                                                                                   (z.B. einem Schloss). Einer abgeschlossenen Dieb-
             Die maximale Entschädigungsleistung für mitversi-
                                                                                   stahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an
             chertes Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall.

[Seite 3]
          einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abge-                    Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
          schlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem                 sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
          verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahr-                  den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
          zeugs.
A 5.3     Einbruchdiebstahl                                                   Altersklasse 0       Alle Fahrräder jünger als
          Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte                                        12 Monate
          Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwen-                     Altersklasse 1       Alle Fahrräder älter als
          det wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit                                          12 Monate, jedoch jünger
          Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container                                        als 24 Monate
          oder vergleichbare Behältnisse. Handelt es sich um
          Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht                 Altersklasse 2       Alle Fahrräder älter als
          nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad                                           24 Monate, jedoch jünger
          durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesi-                                        als 36 Monate
          chert ist.                                                          Altersklasse 3       Alle Fahrräder älter als
A 5.4     Raub                                                                                     36 Monate, jedoch jünger
                                                                                                   als 48 Monate
          Versicherungsschutz besteht, wenn
                                                                              Altersklasse 4       Alle Fahrräder älter als
           der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt
                                                                                                   48 Monate, jedoch jünger
            anwendet, um deren Widerstand gegen die Weg-
                                                                                                   als 60 Monate
            nahme versicherter Sachen auszuschalten, oder
           die versicherte Person versicherte Sachen heraus-                 Altersklasse 5+      Alle Fahrräder älter als
            gibt oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räu-                                      60 Monate
            ber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
            androht, oder
                                                                             Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
           der versicherten Person werden versicherte Sa-
                                                                             schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
            chen weggenommen, weil ihre Widerstandskraft
                                                                             ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
            ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-
                                                                             und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
            kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung
                                                                             mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
            des körperlichen Zustands der versicherten Person
                                                                             anhand der dann geltenden Altersklasse.
            haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar
            vor der Wegnahme bestanden haben und durch ei-                   Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
            nen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete                 trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
            Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin-                  innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
            farkt entstanden sein.                                           lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
                                                                             gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
A 5.5     Plünderung
                                                                             Beitragserhöhung, wirksam.
          Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalt-
                                                                   A6        Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
          tätigen Demonstration oder durch sonstige Handlun-
          gen versicherte Sachen zerstört werden, bei der die      A 6.1     Voraussetzung Gefahr Reparatur
          öffentliche Ordnung (teilweise) zusammenbricht.                    Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Van-
          Gleiches gilt, wenn versicherte Sachen bei einer sol-              dalismus entstanden sind, sind unverzüglich der
          chen Demonstration bzw. durch eine solche Hand-                    nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-
          lung abhandenkommen.                                               dienststelle anzuzeigen.
A 5.6     Trickdiebstahl                                                     Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
          Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sa-                  aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
          chen durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen.                    derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
          Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person eine versi-             scheinigungen sind uns vorzulegen.
          cherte Person täuscht, um versicherte Sachen unge-       A 6.2     Unfallschäden
          hindert an sich nehmen zu können.                                  Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als
A 5.7     Ausschlüsse Diebstahl                                              Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit me-
          Kein Versicherungsschutz besteht                                   chanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Er-
                                                                             eignis.
           bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
           bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad                     Versichert ist darüber hinaus
            nicht gemäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,                  das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit
           für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei                  dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
            denn, diese wurden zusammen mit dem versicher-                    der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-
            ten Fahrrad entwendet, siehe A 1.2.5.                              mittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffent-
A 5.8     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen                        liche Verkehrsmittel) befördert wird und durch ei-
          beachten?                                                            nen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
                                                                               schädigt wird oder infolgedessen abhandenkommt.
A 5.8.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
          Fahrrad                                                  A 6.3     Verschleiß
          Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich      A 6.3.1   Besondere     Voraussetzungen        und    Wartezeit
          nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben                     Verschleiß
          hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des               Verschleißschäden gelten als versichert, wenn fol-
          „Erstkaufdatums“ auf.                                              gende Voraussetzungen vorliegen:

[Seite 4]
           Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch                  Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufla-
            oder Abnutzung entstanden und mindert die Leis-                     dung
            tungsfähigkeit des Fahrrads.                           A 6.13     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
           Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt               beachten?
            des Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die Frist
                                                                   A 6.13.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
            beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rech-
                                                                              Fahrrad
            nungsdatum der ersten Verkaufsrechnung).
                                                                              Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich
           Ein übermäßig starker Leistungsabfall der Ladeka-
                                                                              nach dem Alter deines Fahrrades. Deine Angaben
            pazität des im versicherten Fahrrad verbauten Ak-
                                                                              hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
            kus gegeben ist. als übermäßiger Leistungsabfall
                                                                              „Erstkaufdatums“ auf.
            im Sinne dieser Bedingungen gilt ein State of
            Health von weniger als 50 % der ursprünglichen                    Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
            Ladekapazität.                                                    sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
           Die Schäden treten frühestens drei Monate nach                    den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
            Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf
            (Wartezeit).
                                                                               Altersklasse 0       Alle Fahrräder jünger als
A 6.3.2   Versicherte Leistung                                                                      12 Monate
          Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparatur-                   Altersklasse 1       Alle Fahrräder älter als
          kosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Ar-                                    12 Monate, jedoch jünger
          beitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden.                                        als 24 Monate
          Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Ver-
                                                                               Altersklasse 2       Alle Fahrräder älter als
          schleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen,
                                                                                                    24 Monate, jedoch jünger
          Bremsen und Akkus jeweils eine erneute sechsmona-
                                                                                                    als 36 Monate
          tige Wartezeit am Ersten des auf den Auszahlungstag
          folgenden Monats.                                                    Altersklasse 3       Alle Fahrräder älter als
A 6.4     Brand, Blitzschlag, Explosion                                                             36 Monate, jedoch jünger
                                                                                                    als 48 Monate
A 6.5     extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Über-
          schwemmung, Lawinen, Erdrutsch)                                      Altersklasse 4       Alle Fahrräder älter als
                                                                                                    48 Monate, jedoch jünger
A 6.6     Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung                                                 als 60 Monate
A 6.7     Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
                                                                               Altersklasse 5+      Alle Fahrräder älter als
          nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
                                                                                                    60 Monate
          frist von 24 Monaten
A 6.8     Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
          rungsgeräten                                                        Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
                                                                              schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
A 6.9     Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-
                                                                              ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
          spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
                                                                              und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
A 6.10    Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-                     mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
          gerät oder Schäden durch Tierbisse an der Verka-                    anhand der dann geltenden Altersklasse.
          belung
                                                                              Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
A 6.11    Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung                       trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
          oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)                            innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
A 6.12    Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß                      lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
          Kein Versicherungsschutz besteht für:                               gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
                                                                              Beitragserhöhung, wirksam.
           Schäden durch Rost oder Oxidation
                                                                   A7         Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)
           Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es
            handelt sich um Verschleiß nach A 6.3                  A 7.1      Wartezeit Pannenschutz
           Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der                 Für Schäden nach A7 besteht keine Wartezeit.
            Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads be-
                                                                   A 7.2      Versicherungsfall
            auftragte Person oder ein sonstiger Dritter auf-
            grund einer vertraglichen oder gesetzlichen Ver-                  Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte
            pflichtung aufkommen muss                                         Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr
           Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beein-                genutzt werden kann:
            trächtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der                     Beschädigung
            Lackierung)                                                        Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbe-
           Schäden und Folgeschäden durch Manipulation                         reitschaft dadurch aufgehoben wird)
            des Antriebssystems                                                Unfälle nach A 6.2 & Stürze
           Schäden und Folgeschäden durch nicht fachge-                       Reifenpanne
            rechte Ein- oder Umbauten                                          mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmen-
           Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße                         bruch)
            Reparaturen                                                        Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicher-
           Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhn-                       ten Person eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht
            liche Verwendung des Fahrrads,                                      mehr möglich ist
           Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung           A 7.3      Ausschlüsse Pannenschutzbrief
            des Fahrrads
                                                                              Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad
           Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätz-
                                                                              aus den folgenden Gründen ausfällt:
            lich herbeigeführt haben

[Seite 5]
           Die Akkus sind entladen.                                          gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet
           Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was                werden muss.
            durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden                     Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi-
            kann.                                                             cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufge-
           Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Stra-                 funden wird oder wenn die versicherte Person auf-
            ßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was                      grund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen
            dazu führt, dass die Weiterfahrt untersagt oder auf-              einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das
            grund weiterer Umstände, die von außen hinzutre-                  Fahrrad zum Zielort zu fahren.
            ten, unmöglich gemacht wird.
                                                                              Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein
           Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Hand-
                                                                              zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähn-
            lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder
                                                                              liches) gehörender Akku beschädigt ist oder so be-
            Kernenergie wurden Schäden verursacht.
                                                                              schädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Ge-
           Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
                                                                              fahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktrans-
            oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sa-
                                                                              port des Fahrrads ohne Akku.
            chen herbeigeführt.
           Für den Transport eines am versicherten Fahrrad         A 7.5.4   Weiter- oder Rückfahrt
            befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versi-                  Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe
            cherte Schadenereignis beschädigt wurde.                          von 500 € für folgende Fahrten:
           Bei regulärem Service und bei technischen Aktio-
                                                                               die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für
            nen oder Rückrufaktionen wurden Schäden verur-
                                                                                die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
            sacht.
                                                                               die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
A 7.4     Geltungsbereich Pannenschutz                                         die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn
          Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Scha-                   das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer-
          denfälle innerhalb der geographischen Grenzen Euro-                   den soll.
          pas (siehe dazu A 3).                                     A 7.5.5   Bergung
A 7.5     Leistungen                                                          Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach
          Liegt ein Versicherungsfall nach 7.2 vor, hast Du An-               einem Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus ei-
          spruch auf folgende Leistungen:                                     nem Gewässer herausgezogen und verladen – wer-
                                                                              den, übernehmen wir die entstehenden Kosten in
A 7.5.1   24-Stunden-Schutz
                                                                              Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern die Bergung behörd-
          Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr ver-               lich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in
          sichert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für                voller Höhe.
          Schadensereignisse.
                                                                    A 7.5.6   Ersatzfahrrad
A 7.5.2   Pannenhilfe
                                                                              Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines
          Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbe-                  Ersatzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
          reitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A                   schaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen
          7.6.1), die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üb-               Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist.
          licherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann.                 Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für
          Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.                     14 Tage.
          Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn                     Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad,
          hierfür Versicherungsschutz nach A 6 besteht.                       sofern Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Wei-
A 7.5.3   Abtransport                                                         ter- und Rückfahrt).
          Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle         A 7.5.7   Übernachtungskosten
          oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahr-             Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das
          bereit gemacht werden, übernehmen wir die Kosten                    versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leis-
          für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Ge-                 tung ist wie folgt begrenzt:
          päck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort,
                                                                               maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Wei-
          an dem Du am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit
                                                                                ter- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maxi-
          dem versicherten Fahrrad begonnen hast. Liegt der
                                                                                mal eine Nacht,
          Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir al-
                                                                               maximal 80 € pro Übernachtung.
          ternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
                                                                    A 7.5.8   Notfall-Bargeld
          Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Ab-
          transport des Fahrrads zur nächsten geeigneten                      Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus-
          Fahrradwerkstatt. Liegt der Wohnort näher als die                   land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine fi-
          nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt die                     nanzielle Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten
          Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport                   bis zu einer Höhe von 100 € für Überweisungen und
          bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).                                    Bargeldauszahlungen durch die Hausbank der versi-
                                                                              cherten Person.
A 7.5.4   Rücktransport
                                                                    A 7.5.9   Verschrottung
          Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur
          Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den                      Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus-
          ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Per-                land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen
          son, sofern das versicherte Fahrrad am Schadenort                   die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes
          oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta-                vom Schadenort zum Einstellort.
          gen fahrbereit gemacht werden kann und die voraus-                  Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer-
          sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag über-                  den an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten
          steigen, der am Schadentag in Deutschland für ein                   des Transportes des Gepäcks übernehmen wir bis

[Seite 6]
          zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Ver-                   lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Ver-
          schrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestim-                   langen vorzulegen.
          mungen dem entgegenstehen.                                 A 8.2     Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
A 7.6     Begriffe                                                   A 8.2.1   Anzeige- und Meldepflicht
A 7.6.1   Leistungsort                                                         Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sol-
          ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensor-                  len, unverzüglich mitteilen.
          tes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenver-                  Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden,
          kehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech-                   die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden
          nisch möglich erreichbar ist.                                        sind, sind außerdem unverzüglich der nächsten zu-
A 7.6.2   Panne                                                                ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzu-
          ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchscha-                  zeigen.
          den) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der                     Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
          Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich                aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
          ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch un-              derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
          terstützenden Antriebssystems bei einem entspre-                     scheinigungen sind uns vorzulegen.
          chend ausgestatteten Fahrrad. Bitte beachte in den         A 8.2.2   Unterlagen
          Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht als
                                                                               Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teile-
          versichertes Ereignis gelten.
                                                                               diebstahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf
A 7.6.3   Pannenhilfe                                                          eine Entschädigungsleistung, wenn Du die Rechnun-
          ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am                   gen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest mon-
          Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das                    tierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der
          Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten                       Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher
          Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver-                Art und Güte einreichst. Zusätzlich ist im Fall von
          schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im             Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das
          Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wur-                 verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
          den.                                                                 Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerk-
A 7.6.4   Unfall                                                               statt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicher-
          ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das un-                ten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rah-
          mittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das                  mennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein ge-
          versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahr-                sonderter Nachweis über die Ursache des Schadens
          rad nicht mehr fahrbereit ist.                                       vorzulegen.

A 7.6.5   Reise                                                      A 8.2.3   Genehmigung von Reparaturkosten

          ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.                         Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den
                                                                               Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoran-
A 7.6.6   Wohnort
                                                                               schlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.
          ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte                   Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile
          Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend                 sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch Dich aufzu-
          aufhält.                                                             bewahren.
A8        Allgemeine Obliegenheiten                                  A 8.2.4   Auskunftspflicht
A 8.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls                         Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform
A 8.1.1   Sicherung gegen Diebstahl                                            (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des
                                                                               Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-
          Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl
                                                                               tungspflicht erforderlich ist. Zudem musst Du uns ge-
          mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen
                                                                               statten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie
          werden, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch,
                                                                               den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersu-
          wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird
                                                                               chen.
          (z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Du das
          Fahrrad in einem Raum abstellst, der von mehreren          A 8.2.5   Schadenminderungspflicht
          Personen genutzt wird. Stellst Du das Fahrrad dage-                  Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten
          gen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließ-                   entstehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer
          lich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch               schadenbedingten Reparatur keine Leistungen be-
          ein Schloss nicht erforderlich.                                      auftragst, die im Rahmen einer Wartung durchzufüh-
A 8.1.2   Pflege des Fahrrads                                                  ren sind.
          Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssi-               Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Auf-
          cheren Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung                 wendungen oder Maßnahmen und besteht kein aku-
          der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungs-                     ter Handlungsbedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir
          zyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des                       hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme
          Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder                     treffen können.
          gelockerte Teile.                                          A 8.2.6   Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträ-
A 8.1.3   Codieren des Fahrrads                                                gen)
          Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist                       Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus
          uns bei Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versi-                 anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-
          cherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, musst Du                      den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.
          es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allge-                Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-
          meinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren                   rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung
                                                                               vereinbart ist.

[Seite 7]
             Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informatio-                   ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung
             nen (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige                         durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
             Versicherungsnummer) zur Verfügung zu stellen und           A 9.4      Verzicht auf Reparatur
             uns wahrheitsgemäße Angaben zu einem Entschädi-
                                                                                    Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die
             gungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen
                                                                                    notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, hast
             zu bestätigen.
                                                                                    Du Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Re-
A 8.3        Folgen bei Obliegenheitsverletzung                                     paraturkosten, wenn Du uns einen entsprechenden
             Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2                    Kostenvoranschlag vorlegst. Die darin enthaltene
             vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.              Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem
             Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit                    Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten
             sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis                 Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden
             zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens ent-                    bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
             spricht.                                                               rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.

             Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen         A 9.5      Entschädigung bei einem Totalschaden oder Ver-
             wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kün-                      lust
             digung wird wirksam, sobald Du sie erhältst.                A 9.5.1    Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich
             Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach-                   angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes
             weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig                  in gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs
             verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass                 wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, er-
             die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt                 statten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
             oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für                  dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkma-
             die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen-                     len. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte
             den Leistung ursächlich war.                                           Versicherungssumme.

A9           Leistungsumfang                                             A 9.6      Entfällt

A 9.1        Maximale Entschädigungshöhe                                 A 9.7      Nachweispflicht

             Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der                      Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung
             im Versicherungsschein angegebenen Versiche-                           (Reparatur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns
             rungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich                        die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege
             nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Ab-                      nachweist (Reparaturrechnungen, Original-Kaufbe-
             zug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeit-                       lege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahr-
             punkt des Erstkaufs. Bei gebrauchten Rädern ent-                       rad).
             spricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum            A 9.8      Umsatzsteuer
             Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die expli-                  Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tat-
             zit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme                       sächlich angefallen ist.
             entschädigt werden, sind separat zu entschädigen.
                                                                         A 9.9      Unterversicherung
             Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgren-
                                                                                    Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen
             zen sind zu beachten.
                                                                                    Unterversicherung nach § 75 VVG.
A 9.2        Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
                                                                         A 10       Was sind die Grundlagen der Anpassung des Bei-
             Raub und Teilediebstahl
                                                                                    trages?
Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaf-
                                                                         A 10.1     Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Be-
             fung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu-
                                                                                    rechnungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Ver-
             wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein
                                                                                    waltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichar-
             angegebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich
                                                                                    tiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir
             aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahr-
                                                                                    die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-
             rads gemäß A 1.2 inklusive der fest verbundenen und
                                                                                    thematik und Versicherungstechnik.
             zur Funktion gehörenden Teile.
                                                                                    Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarif-
             Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen
                                                                                    merkmalen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
             Teilen (auch Akkus) erstatten wir die Ersatzteile inklu-
             sive des angefallenen Arbeitslohns zur Wiederher-                      Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Be-
             stellung der Funktionstüchtigkeit, höchstens jedoch                    stimmung des versicherten Risikos im Rahmen der
             die vereinbarte Versicherungssumme.                                    Antragsaufnahme abfragen und im Versicherungs-
                                                                                    schein dokumentieren.
A 9.3        Entschädigung bei einem Teilschaden
                                                                         A 10.2     Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalku-
A 9.3.1      Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die
                                                                                    lierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen
             Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher
                                                                                    und erwarteten künftigen Entwicklung (Kosten für
             Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die ver-
                                                                                    Vertrieb und Verwaltung, sowie den Schadenbedarf)
             einbarte Versicherungssumme.
                                                                                    mit den tatsächlich beobachteten Werten überein-
A 9.3.2      Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwen-                     stimmen.
             digen schadenbedingten Reparaturen selbst vor-
                                                                         A 10.2.1   Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages
             nimmst und nicht durch eine Fachwerkstatt, hast Du
                                                                                    und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können
             nur Anspruch auf Entschädigung, wenn
                                                                                    wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Ver-
              die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt                        tragsverlängerungszeitraumes anpassen. Soweit wir
               wurde und                                                            von unserer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, kei-
              ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wur-                   nen Gebrauch machen, können entsprechend unge-
               den und

[Seite 8]
           nutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei ei-
           ner erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt
           werden.
           Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages
           und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, ver-
           pflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des
           nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes anzu-
           passen.
A 10.2.2   Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Ver-
           trag einen höheren Beitrag zu verlangen als für neu
           abzuschließende Verträge mit gleichen Tarifmerkma-
           len und gleichem Deckungsschutz.
A 10.3     Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Ver-
           tragsverlängerungszeitraumes wirksam. Dabei sind
           wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor
           dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über
           die Anpassung zu informieren, sofern wir Deinen Bei-
           trag erhöhen. In unserer Mitteilung weisen wir Dich
           auf den Unterschied zwischen Deinem alten und
           neuen Beitrag hin.
           Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen
           Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag
           zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstel-
           lung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme ei-
           nes Bausteins).

[Seite 9]
Teil B                                                                 B 1.4     Folgebeitrag
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-               B 1.4.1   Fälligkeit
          lung                                                                   Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                                       bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Bei-
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-                       tragszeitraums fällig.
          cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt                        Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
          vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä-                   Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
          teter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Ein-                    angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
          malbeitrags.                                                 B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                                  Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
B 1.2.1   Beitragszahlung                                                        rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem                      Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
          einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-,                    Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug,
          Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau-                  sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
          fende Beiträge) entrichtet werden.                                     entstandenen Schadens zu verlangen.
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-         B 1.4.3   Mahnung
          cherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz be-                   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kön-
          stimmten Höhe zu entrichten hast.                                      nen wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                                   oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungs-
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträ-                     frist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss
          gen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vier-                  mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs-
          teljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei                  aufforderung betragen.
          Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag ent-                      Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die
          spricht die Versicherungsperiode der vereinbarten                      rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen
          Vertragsdauer                                                          und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich auf die
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen                       Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs-
          verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                                  recht) hinweisen.

B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                     B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung

          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich                     Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zah-
          nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Ver-                       lungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei
          sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem bean-                   Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des
          tragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unabhängig                      Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so
          von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                                 sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe-         B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          ginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einma-                   Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
          lige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu                      Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung
          zahlen.                                                                gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder                  einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündi-
          2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-                     gen.
          schutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.                       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
          Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag                       lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die
          oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste                      Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt
          oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach                     mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben wir Dich
          Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                             bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                           B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung

          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzei-                  Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in-
          tig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag                    nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst
          zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst                  wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver-
          hast.                                                                  bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die
                                                                                 Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf ver-
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nicht-
                                                                                 anlasst wird.
          zahlung nicht zu vertreten hast.
                                                                                 Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
B 1.3.3   Leistungsfreiheit
                                                                                 Zahlung bestehen.
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                       B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor
          Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungs-            B 1.5.1   Deine Pflichten
          fall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,               Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
          dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung in                      einbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei-
          Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen                     trags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu
          auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese                   sorgen.
          Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk-                     Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
          sam gemacht haben.                                                     von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
          Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die                    noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer in
          Nichtzahlung zu vertreten hast.

[Seite 10]
            Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zah-                    Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
            lungsaufforderung erfolgt.                                            nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
            Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu                 dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
            dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du                      begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
            einer berechtigten Einziehung nicht widersprichst.        B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
B 1.5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                        B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags
            Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei-       B 2.1.1     Vertragsdauer
            träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht                   Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-
            eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das                    gebenen Zeitraum abgeschlossen.
            SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail
                                                                      B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
            oder Brief) zu kündigen.
                                                                                  Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
            Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass
                                                                                  verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
            Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und
                                                                                  er nicht von Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
            zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
                                                                                  Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rück-
            Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
                                                                                  tritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
            dürfen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stel-
                                                                                  rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine an-
            len.
                                                                                  gemessene Geschäftsgebühr zu.
            Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
                                                                      B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.
            lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche
                                                                                  Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir
            Beitragszahlung verlangen.
                                                                                  angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kün-
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                                 digung muss in Textform erfolgen.
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur     B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von
            derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent-                 drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versiche-
            spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden                     rung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres
            hat.                                                                  zu kündigen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt,     B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                       Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von                   endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
            14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang                  dass es einer Kündigung bedarf.
            der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge     B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
            zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider-
                                                                                  Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der
            rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfol-
                                                                                  Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet
            gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
                                                                                  der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeit-
            gewiesen haben und Du zugestimmt hast, dass der
                                                                                  punkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
            Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-
                                                                                  nis erlangen.
            ginnt.
                                                                      B 2.1.5     Versicherungsjahr
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben,
            haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungs-                 Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeit-
            jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht,                 raum von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte
            wenn Du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag                       Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird
            in Anspruch genommen hast.                                            das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt.
                                                                                  Die folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbar-
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen
                                                                                  ten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
            Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so
            steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts-      B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            erklärung zu.                                             B 2.2.1     Kündigungsrecht
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-                        Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
            fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns                    wenn
            der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
                                                                                   von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
            rung zu.
                                                                                    Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschä-
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versi-                  den geleistet wurde,
            cherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der                   wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
            Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können,                         abgelehnt haben, oder
            wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt be-                     Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
            antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des In-                     gerichtlich zugestellt wird.
            teresses Kenntnis erlangt haben.                                       Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet,                    form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
            wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versi-                    nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
            cherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei                      stellung der Klage zugegangen sein.
            einer Versicherung, die für ein künftiges Unterneh-       B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung
            men oder für ein anderes künftiges Interesse genom-
                                                                                  Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang
            men ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch
                                                                                  bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass
            eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
                                                                                  die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
            Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
            sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen

[Seite 11]
            tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-                    auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so wer-
            jahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht gemäß B                   den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
            2.1.2.1 bleibt davon unberührt.                                      rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir
B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung                                      unverschuldeten Pflichtverletzung werden die ande-
                                                                                 ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe-
            Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
                                                                                 riode Vertragsbestandteil.
            gang bei Dir wirksam.
                                                                                 Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag
B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
                                                                                 um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss                             cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so
B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über ge-                 kannst Du den Vertrag innerhalb eines Monats nach
            fahrerhebliche Umstände                                              Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
                                                                                 Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf
            Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns
                                                                                 Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.
            alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach
            denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt   B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
            haben und die für unseren Entschluss erheblich sind,                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.                Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
            Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Dir                    nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die
            nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Ver-                     Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
            tragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform                   stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
            stellen.                                                             weitere Umstände innerhalb eines Monats nach de-
            Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die                   ren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist be-
            Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1                ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet-
            und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines               zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
            Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von                 erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte
            Dir zu berücksichtigen.                                              Recht begründen.
            Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht     B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
            vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist,                Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir                    Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich
            Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.                    durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-
B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                       Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der An-
                                                                                 zeigepflicht hingewiesen haben.
B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                     B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz
            1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des                  Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur
            Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,
            Versicherungsschutz.                                                 wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
                                                                                 die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
            Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
            nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvollstän-      B 3.1.6     Anfechtung
            digen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrläs-                   Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
            sig gemacht hast.                                                    schung anzufechten, bleibt bestehen.
            Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver-       B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte
            letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du
                                                                                 Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                                 Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-
            nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
                                                                                 ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
            ren Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                                 nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-                  Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,
            rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht ver-                  wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertre-
            sagen, wenn Du nachweist, dass der unvollständig                     ter vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
            oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
                                                                     B 3.2       Gefahrerhöhung
            Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
            lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.        B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung
            Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe
            schutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt                Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhande-
            hast.                                                                nen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt
B 3.1.2.2   Kündigung                                                            des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
                                                                                 Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch-
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
                                                                                 nahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
            leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Ver-
            trag kündigen.                                           B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht
                                                                                 nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Um-
            Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
                                                                                 stand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss ge-
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                                 fragt haben.
            nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
            ren Bedingungen geschlossen hätten.                      B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor,
                                                                                 wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder
B 3.1.2.3   Vertragsänderung
                                                                                 nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
            Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
            nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis
            der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag

[Seite 12]
B 3.2.2     Deine Pflichten                                                        uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch                        kannt war.
            Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge-            B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
            fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme                           a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung
            durch einen Dritten gestatten werden.                                  nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfal-
B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe-                      les oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder
            rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom-                          b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfal-
            men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese un-                    les die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und
            verzüglich anzeigen.                                                   eine Kündigung nicht erfolgt war oder
B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver-                       c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
            tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen Wil-                      Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-
            len eintritt, musst Du uns unverzüglich anzeigen,                      zen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen.
            nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.
                                                                       B 3.3       Deine Obliegenheiten
B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
                                                                       B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.3.1   Kündigungsrecht
                                                                       B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
            Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können                   unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist
            wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Ver-                  zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung
            pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt                   unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
            hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober                       mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
            Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                                    führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
            Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit,                    hend.
            können wir unter Einhaltung einer Frist von einem          B 3.3.1.2   Rechtsfolgen
            Monat kündigen.
                                                                                   Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-
            Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach                        liegenheit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls
            B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-                   gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir inner-
            trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat                      halb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
            kündigen.                                                              Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündi-
B 3.2.3.2   Vertragsänderung                                                       gen.
            Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der                    Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist,
            Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-                        dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
            zen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder                     fahrlässig verletzt hast.
            die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.          B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versiche-
            Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung                   rungsfalls
            um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung                    Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
            der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag                      folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
            innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
                                                                       B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
            lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mit-
                                                                                   Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
            teilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht
                                                                                   unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu be-
            hinzuweisen.
                                                                                   folgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder
B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte                                               telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge-
            Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-                        statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-
            sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht inner-                   trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun-
            halb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge-                      gen, hast Du nach pflichtgemäßem Ermessen zu han-
            fahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu-                         deln.
            stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö-       B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
            hung bestanden hat.
                                                                                   Du hast
B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
                                                                                   a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm
B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungs-                     Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch
            fall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet,                 mündlich oder telefonisch – anzuzeigen,
            wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich
                                                                                   b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das
            verletzt hast. Verletzt Du diese Pflichten grob fahrläs-
                                                                                   Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,
            sig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
            Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Ver-                      c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis
            schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro-                    der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,
            ben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                                d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schaden-
B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und                           bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch
            B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der                    Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Be-
            später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu                 sichtigung durch uns aufzubewahren,
            dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müs-                     e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in
            sen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vor-                  Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen,
            sätzlich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahr-               die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des
            lässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entspre-               Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist
            chend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn                   sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
            uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem                        Schadens und über den Umfang der Entschädigungs-
                                                                                   pflicht zu gestatten,

[Seite 13]
            f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren         B 4.3     Vollmacht des Versicherungsvertreters
            Beschaffung Dir zugemutet werden kann.                     B 4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung                  Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir
            einem anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegen-                abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref-
            heiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfül-              fend
            len – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und
                                                                                  (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
            rechtlichen Umständen möglich ist.
                                                                                 rungsvertrags,
B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
                                                                                  (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder                      schließlich dessen Beendigung,
            B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung
                                                                                  (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
            zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
                                                                                 schluss des Vertrags und während des Versiche-
            Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
                                                                                 rungsverhältnisses.
            dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
            Verschuldens entspricht.                                   B 4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls                Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns
            bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen-                      ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu über-
            heit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leis-             mitteln.
            tungsfrei, wenn wir Dich durch gesonderte Mitteilung       B 4.3.3   Zahlungen an uns
            in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechts-
                                                                                 Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlun-
            folge hingewiesen haben.
                                                                                 gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der
B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach-                 Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche-
            weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig                rungsvertrags an uns leistest. Eine Beschränkung
            verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass               dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich gelten las-
            die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt               sen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der
            oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für                Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit
            die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen-                   nicht kanntest.
            den Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du
                                                                       B 4.4     Verjährung
            die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
                                                                                 Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B4          Weitere Regelungen
                                                                                 jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                            Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
B 4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko                 ist und Du von dem Anspruch und von unserer Leis-
            in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.                   tungspflicht Kenntnis erlangst. Die grob fahrlässige
                                                                                 Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
B 4.1.2     Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
            men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die                   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
            Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver-                     uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-
            langen.                                                              nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang
                                                                                 unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteil-
B 4.1.3     Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht
                                                                                 ten Entscheidung bei Dir als Anspruchsteller nicht
            innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem Du
                                                                                 mit.
            von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast.
            Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu                      Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-
            dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zu-                gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
            geht.                                                                buchs.
B 4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung              B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.2.1     Form, zuständige Stelle                                    B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
            Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen,                     Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kos-
            die den Versicherungsvertrag betreffen und die un-                   tenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte
            mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform                   dazu Dein Anliegen an den
            (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, so-             Versicherungsombudsmann e.V.
            weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
                                                                                 Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
            was anderes bestimmt ist.
                                                                                 Weitere Informationen findest Du im Internet:
            Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
                                                                                 www.versicherungsombudsmann.de
            verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
            zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die                   Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
            gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklä-                   Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen
            rungen und Anzeigen bleiben bestehen.                                Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

B 4.2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände-                     Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig
            rung                                                                 bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur
                                                                                 für Deine privaten Verträge. Der Ombudsmann
            Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
                                                                                 spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 € für uns
            mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
                                                                                 bindend ist.
            Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines einge-
            schriebenen Briefs an die letzte uns bekannte An-                    In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
            schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen-                Rechtsweg zu den Gerichten offen.
            dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entspre-
            chend für den Fall einer Änderung Deines Namens.

[Seite 14]
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht                                    B 4.9.2      Zahlung der Entschädigung
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder       B 4.9.2.1    Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-                    den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
          abwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns                    Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
          zuständige Aufsicht wenden:                                           Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner Zustim-
          Bundesanstalt    für    Finanzdienstleistungsaufsicht                 mung verlangen.
          (BaFin)                                                  B 4.9.2.2    Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von recht-
          Sektor Versicherungsaufsicht                                          licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für
                                                                                fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhal-
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
                                                                                ten des Versicherten zu berücksichtigen.
          E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interes-
          Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550                                sen des Versicherten umfasst, musst Du für Dein In-
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist                 teresse das Verhalten und die Kenntnis des Versi-
          und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden                cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte
          kann.                                                                 Dein Repräsentant ist.
B 4.5.3   Gerichtsstand                                            B 4.9.2.3    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,
                                                                                wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
                                                                                worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti-
          Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Auf-                       gung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder
          enthalt oder Geschäftssitz                                            nicht zumutbar war.
           ins Ausland verlegt wurde oder                         B 4.9.2.4    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen
           nicht bekannt ist,                                                  an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicher-
          können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen                  ten geschlossen und uns nicht darüber informiert
          Gericht verklagen.                                                    hast.
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                      B 4.10       Aufwendungsersatz
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                 B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des
B 4.7     Embargobestimmung                                                     Schadens

          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-         B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die
          stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und                      Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän-
          solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an-                 den nach zur Abwendung und Minderung des Scha-
          wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-                     dens für notwendig gehalten hast oder die Du auf un-
          tionen bzw. Embargos der europäischen Union oder                      sere Weisung veranlasst hast.
          der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.           B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar be-
          Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-                vorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in
          sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten                   seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten
          Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen                 wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei
          werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche                    einer nachträglichen, objektiven Betrachtung der
          Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                    Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren
                                                                                oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
B 4.8     Überversicherung
                                                                                folgten.
          Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
                                                                   B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, kön-
          versicherten Interesses erheblich, so können sowohl
                                                                                nen wir auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1
          wir als auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der
                                                                                und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch
          Überversicherung die Versicherungssumme mit so-
                                                                                nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung hin
          fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
                                                                                entstanden sind.
          Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Bei-
          trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet hät-       B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige
          ten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen                    Entschädigung betragen zusammen höchstens die
          Inhalt geschlossen worden wäre.                                       Versicherungssumme je vereinbarter Position, dies
                                                                                gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
          Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
                                                                                Weisung hin entstanden sind.
          schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermö-
          gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.     B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß
          Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem                 B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen
          wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen                    vorzuschießen.
          Kenntnis erlangen.                                       B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen
B 4.9     Versicherung für fremde Rechnung                                      der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese
                                                                                Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er-
B 4.9.1   Rechte aus dem Vertrag
                                                                                bringen sind.
          Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
                                                                   B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
          genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versi-
          cherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus       B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für
          diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungsneh-                    die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu er-
          mer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt                      setzenden Schadens, sofern diese den Umständen
          auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein                    nach geboten waren.
          besitzt.                                                              Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
                                                                                hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er
                                                                                zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde.

[Seite 15]
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
             können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
             entsprechend kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
             geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versi-
             cherer den Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend
             gemacht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person,
             mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge-
             meinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend
             gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den
             Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
             rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-
             achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu
             wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf
             uns bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer
             soweit erforderlich mitzuwirken.
             Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
             zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge
             dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
             Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-
             genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
             der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
             Verhältnis zu kürzen.
B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
             Versicherungsfalles
B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
             so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
             Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräf-
             tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person
             festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbei-
             führung des Schadens als bewiesen.
B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
             wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
             Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
             kürzen.
B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
             rungsfalles
             Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflich-
             tet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den
             Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu-
             tung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst.
             Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
             rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betru-
             ges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die
             Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13       Repräsentanten
             Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner
             Repräsentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Ver-
             sicherungsvertreters, zurechnen lassen.
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