# Adam Riese Riesig: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-riesig.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-riesig.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Riesig (AVB Fahrrad Riesig)](https://www.adam-riese.de/downloads/AVB_EBIKE_Riesig.pdf), Fassung Stand 01.11.2025, Version 1.2

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. | A 9.1, Seite 7 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes | A 1.2.1, Seite 2 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht | A 2.1, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. | A 9.2, Seite 7 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte. | A 9.5.1, Seite 7 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | keine | Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate | A 5.8.1, Seite 4 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. | A 8.2.2, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 3 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem Schloss). | A 5.2, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. | A 8.1.1, Seite 6 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. | A 5.3, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs. | A 5.2, Seite 3 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 3 |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | keine | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war | A 5.2, Seite 3 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden, wenn es nicht genutzt wird. | A 8.1.1, Seite 6 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir | A 9.2, Seite 7 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja, bis zur Versicherungssumme | abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, | A 1.2.3, Seite 2 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. | A 5.1, Seite 3 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) | A 6.11, Seite 4 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. | A 6.2, Seite 4 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, | A 6.2, Seite 4 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung | A 6.6, Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten | A 6.7, Seite 4 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch) | A 6.5, Seite 4 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird | A 6.2, Seite 4 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird | A 6.2, Seite 4 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen | A 5.2, Seite 3 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Kurzschluss und Induktion | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.8, Seite 4 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | Das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. | A 6.3.1, Seite 4 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems | A 6.12, Seite 4 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja, bis zur Versicherungssumme | ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. | A 6.3.1, Seite 4 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. | A 6.3.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile. | A 8.1.2, Seite 6 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja, bis zur Versicherungssumme | die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), | A 1.2.2, Seite 2 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 2.000 € | Helm Fahrradwimpel Flickzeug | A 1.2.5, Seite 2 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja, bis zur Versicherungssumme | des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen. | A 1.2.4, Seite 2 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 2.000 € | Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Kochgeschirr, Schlafsack, Trinkflasche) durch | A 1.2.6, Seite 2 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nein | Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik | A 1.2.6.1, Seite 2 |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja, bis 2.000 € | Klingel Kindersitz Sattelkissen | A 1.2.5, Seite 2 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. | A 7.5.2, Seite 5 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine | Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort | A 7.5.2, Seite 5 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads ... einschließlich Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt | A 7.5.3, Seite 5 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person | A 7.5.4, Seite 5 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 700 € | Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. | A 7.5.6, Seite 5 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 3 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten | A 1.3, Seite 2 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten. | A 1.3, Seite 2 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | die gewerblich genutzt werden | A 2.1, Seite 2 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | ja | Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. | Präambel, Seite 2 |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. | A 13, Seite 8 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | ja | Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit). | A 6.3.1, Seite 4 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. | A 8.2.3, Seite 6 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | B 2.1.2.1, Seite 10 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung Riesig (AVB Fahrrad Riesig)

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                                Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung Riesig
(AVB Fahrrad Riesig)
Stand 01.11.2025, Version 1.2

Inhaltsverzeichnis
                                                                        9.3      Entschädigung bei einem Teilschaden
Teil A                                                                  9.4      Verzicht auf Reparatur
1      Wer und was ist versichert?
                                                                        9.5      Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
2      Generelle Ausschlüsse
                                                                        9.6      Entfällt
3      Geltungsbereich
                                                                        9.7      Umsatzsteuer
4      Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                        9.8      Unterversicherung
5      Versicherte Gefahr Diebstahl
                                                                        10       Grundlagen der Beitragsanpassung
5.1    Voraussetzungen Diebstahl
                                                                        11       Besitzstandsgarantie
5.2    Diebstahl
                                                                        12       Update-Garantie
5.3    Einbruchdiebstahl
                                                                        13       Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
5.4    Raub
                                                                        14       Recycling-Bonus
5.5    Plünderung
5.6    Trickdiebstahl                                                   Teil B
5.7    Ausschlüsse Diebstahl                                            1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.8    Altersgrenzen Fahrrad                                            1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
6      Versicherte Gefahr Reparatur                                     1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.1    Voraussetzungen Reparatur                                        1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter
6.2    Unfallschäden                                                             Zahlung oder Nichtzahlung
6.3    Verschleiß                                                       1.4      Folgebeitrag
6.4    Brand, Blitzschlag, Explosion                                    1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.5    extreme Naturgefahren                                            1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.6    Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung                        2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.7    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler                  2.1      Dauer und Ende des Vertrags
6.8    Feuchtigkeitsschäden                                             2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
6.9    Elektronikschäden                                                3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.10 Kabelbruch und Tierbisse                                           3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.11   Vandalismus                                                      3.2      Gefahrerhöhung
6.12   Ausschlüsse Reparatur                                            3.3      Deine Obliegenheiten
6.13   Altersgrenzen Fahrrad                                            4        Weitere Regelungen
7      Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief                             4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.1    Voraussetzung Pannenschutzbrief                                  4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7.2    Versicherungsfall                                                4.3      Vollmacht von Adam Riese
7.3    Ausschlüsse Pannenschutzbrief                                    4.4      Verjährung
7.4    Geltungsbereich                                                  4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.5    Leistungen                                                       4.6      Anzuwendendes Recht
7.6    Begriffe                                                         4.7      Embargobestimmung
8      Allgemeine Obliegenheiten                                        4.8      Überversicherung
8.1    Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls                     4.9      Versicherung für fremde Rechnung
8.2    Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls                    4.10 Aufwendungsersatz
9      Leistungsumfang                                                  4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
9.1    Maximale Entschädigungshöhe                                      4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9.2    Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und         4.13 Repräsentanten
       Teilediebstahl

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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Per-
sonen zutreffen. „Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und
Zahlungen entgegenzunehmen sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.

Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder
führerscheinpflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes
Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert
werden. Nicht versicherbar sind hingegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen-
bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder einen stetigen Nutzerwechsel haben.


Teil A                                                                             Die maximale Entschädigungsleistung für mitversi-
A1           Wer und was ist versichert?                                           chertes Zubehör beträgt 2.000 € je Versicherungs-
                                                                                   fall. Die Entschädigungsleistung wird der gewählten
A 1.1        Versicherte Personen
                                                                                   Versicherungssumme nicht angerechnet.
             Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Ver-
                                                                     A 1.2.5.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch
             sicherungsschein genannte Person, die das Fahrrad
                                                                                   Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder
             erworben hat, also Du als Versicherungsnehmer.
                                                                                   Verlieren.
             Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit
             Deinem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen             A 1.2.6       Mitgeführtes Gepäck
             (berechtigte Nutzer).                                                 Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Koch-
A 1.2        Versicherte Sachen                                                    geschirr, Schlafsack, Trinkflasche) durch

A 1.2.1      Versichert sind die im Versicherungsschein aufge-                      Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),
             führten nicht zulassungs- und nicht versicherungs-                     Unfälle (nach A 6.2),
             pflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit                      Brand (nach A 6.4),
             elektronischer Tretunterstützung für die keine                         Naturgewalten (nach A 6.5)
             Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),                       beschädigt oder kommt es abhanden, so besteht Ver-
A 1.2.2      die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B.                      sicherungsschutz, sofern entsprechende Gefahren im
             Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),                                Versicherungsschein aufgeführt werden.

A 1.2.3      abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuer-                     Die maximale Entschädigungsleistung beträgt
             gerät,                                                                2.000 € je Versicherungsfall. Die Entschädigungs-
                                                                                   leistung wird der gewählten Versicherungssumme
A 1.2.4      des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenstän-
                                                                                   nicht angerechnet.
             digen Schlosses und der mitgeführten elektronischen
             Diebstahlsicherungen.                                   A 1.2.6.1     Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schä-
                                                                                   den bzw. Sachen:
A 1.2.5      Mitgeführtes Zubehör
                                                                                    Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Ste-
             Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem
                                                                                     henlassen oder Verlieren
             Fahrrad verbundenes Zubehör, sofern es beim Ge-
                                                                                    Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahnti-
             brauch des versicherten Fahrrads beschädigt oder
                                                                                     ckets, Ausweispapiere und sonstige Wertsachen
             zerstört wird:
                                                                                    Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhal-
              Anhänger          Schleppstange    Beleuchtung                         tungselektronik und jegliche Formen von Video-
              Spiegel           Fahrradkom-      Kartenhalter                        und Fotoaufnahmegeräten
                                pass                                 A 1.3         Versicherte Nutzung
              Luftpumpe         Steckschutz-     Fahrradkorb
                                                                                   Versichert ist die private Nutzung, einschließlich
                                blech
                                                                                   Dienstfahrten.
              Reflektor         Kilometerzäh-    Regenschutz-
                                ler (keine       plane                             Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teil-
                                Smartphones/                                       nahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von
                                Smartwat-                                          Höchstgeschwindigkeiten, sowie dazugehörige Trai-
                                ches)                                              nings- und Übungsfahrten.
              Klingel           Kindersitz       Sattelkissen        A2            Generelle Ausschlüsse
              Helm              Fahrradwimpel    Flickzeug           A 2.1         Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
                                                                                    für die eine Versicherungs- oder Führerschein-
A 1.2.5.1    Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden,                    pflicht besteht
             die durch                                                              die gewerblich genutzt werden
              Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),                         die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden
              Unfälle (nach A 6.2),                                                 oder einen stetigen Nutzerwechsel haben
              Brand (nach A 6.4),                                                  die nicht durch einen Fachbetrieb zusammenge-
              Naturgewalten (nach A 6.5)                                            baut wurden, sogenannte Eigenbauten
             entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Be-                   die von Privatpersonen ohne Original-Händler-
             standteil Deines Versicherungsschutzes sein und im                      rechnung und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben
             Versicherungsschein aufgeführt.                                         wurden
                                                                                    für die keine gültige Rahmennummer vorliegt

[Seite 3]
A3      Geltungsbereich                                                     Gleiches gilt, wenn versicherte Sachen bei einer sol-
        Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl                chen Demonstration bzw. durch eine solche Hand-
        (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit                   lung abhandenkommen.
        Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.            A 5.6     Trickdiebstahl
        Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz                  Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sa-
        innerhalb der geographischen Grenzen Europas.                       chen durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen.
A4      Versicherte Gefahren und Schäden                                    Trickdiebstahl liegt vor, wenn eine Person eine versi-
                                                                            cherte Person täuscht, um versicherte Sachen unge-
        Versicherungsschutz besteht nur für die im Versiche-
                                                                            hindert an sich nehmen zu können.
        rungsschein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen
        können folgende Gefahren versichert werden:               A 5.7     Ausschlüsse Diebstahl

A5      Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit                   Kein Versicherungsschutz besteht
        gewählt)                                                             bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
A 5.1   Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl                         bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad
                                                                              nicht gemäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,
        Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüg-
                                                                             für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei
        lich der nächsten zuständigen oder erreichbaren
                                                                              denn, diese wurden zusammen mit dem versicher-
        Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit
                                                                              ten Fahrrad entwendet, siehe A 1.2.5.
        für versicherte Schäden nach A 5.
                                                                  A 5.8     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
A 5.2   Diebstahl
                                                                            beachten?
        Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
                                                                  A 5.8.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
        Fahrrad entwendet wurde.
                                                                            Fahrrad
        Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass                 Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir Dich
        das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer                  nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben
        abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war                    hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
        (z.B. einem Schloss). Einer abgeschlossenen Dieb-                   „Erstkaufdatums“ auf.
        stahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an
                                                                            Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
        einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abge-
                                                                            sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
        schlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem
                                                                            den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
        verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahr-
        zeugs.
A 5.3   Einbruchdiebstahl                                                    Altersklasse 0       Alle Fahrräder jünger als
                                                                                                  12 Monate
        Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte
        Fahrrad aus einem Raum in einem Gebäude entwen-                      Altersklasse 1       Alle Fahrräder älter als
        det wird, der gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit                                           12 Monate, jedoch jünger
        Räumen gleichgesetzt sind abschließbare Container                                         als 24 Monate
        oder vergleichbare Behältnisse. Handelt es sich um                   Altersklasse 2       Alle Fahrräder älter als
        Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht                                       24 Monate, jedoch jünger
        nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad                                            als 36 Monate
        durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesi-
                                                                             Altersklasse 3       Alle Fahrräder älter als
        chert ist.
                                                                                                  36 Monate, jedoch jünger
A 5.4   Raub                                                                                      als 48 Monate
        Versicherungsschutz besteht, wenn                                    Altersklasse 4       Alle Fahrräder älter als
         der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt                                          48 Monate, jedoch jünger
          anwendet, um deren Widerstand gegen die Weg-                                            als 60 Monate
          nahme versicherter Sachen auszuschalten, oder                      Altersklasse 5+      Alle Fahrräder älter als
         die versicherte Person versicherte Sachen heraus-                                       60 Monate
          gibt oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räu-
          ber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
          androht, oder                                                     Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
         der versicherten Person werden versicherte Sa-                    schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
          chen weggenommen, weil ihre Widerstandskraft                      ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
          ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-                   und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
          kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung                mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
          des körperlichen Zustands der versicherten Person                 anhand der dann geltenden Altersklasse.
          haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar                    Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
          vor der Wegnahme bestanden haben und durch ei-                    trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
          nen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete                  innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
          Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin-                   lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
          farkt entstanden sein.                                            gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
A 5.5   Plünderung                                                          Beitragserhöhung, wirksam.
        Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalt-       A6        Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
        tätigen Demonstration oder durch sonstige Handlun-        A 6.1     Voraussetzung Gefahr Reparatur
        gen versicherte Sachen zerstört werden, bei der die
                                                                            Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Van-
        öffentliche Ordnung (teilweise) zusammenbricht.
                                                                            dalismus entstanden sind, sind unverzüglich der

[Seite 4]
          nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizei-                       Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es
          dienststelle anzuzeigen.                                               handelt sich um Verschleiß nach A 6.3
          Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport                        Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der
          aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-                      Verkäufer, eine mit der Reparatur des Fahrrads be-
          derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-                           auftragte Person oder ein sonstiger Dritter auf-
          scheinigungen sind uns vorzulegen.                                     grund einer vertraglichen oder gesetzlichen Ver-
                                                                                 pflichtung aufkommen muss
A 6.2     Unfallschäden
                                                                                Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beein-
          Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als                     trächtigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der
          Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit me-                Lackierung)
          chanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Er-                    Schäden und Folgeschäden durch Manipulation
          eignis.                                                                des Antriebssystems
          Versichert ist darüber hinaus                                         Schäden und Folgeschäden durch nicht fachge-
                                                                                 rechte Ein- oder Umbauten
           das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit
                                                                                Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße
            dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
                                                                                 Reparaturen
           der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-
                                                                                Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhn-
            mittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffent-
                                                                                 liche Verwendung des Fahrrads,
            liche Verkehrsmittel) befördert wird und durch ei-
                                                                                Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung
            nen Unfall des Transportmittels zerstört oder be-
                                                                                 des Fahrrads
            schädigt wird oder infolgedessen abhandenkommt.
                                                                                Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätz-
A 6.3     Verschleiß                                                             lich herbeigeführt haben
A 6.3.1   Besondere     Voraussetzungen        und    Wartezeit                 Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufla-
          Verschleiß                                                             dung
          Verschleißschäden gelten als versichert, wenn fol-        A 6.13     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen
          gende Voraussetzungen vorliegen:                                     beachten?
           Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch       A 6.13.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes
            oder Abnutzung entstanden und mindert die Leis-                    Fahrrad
            tungsfähigkeit des Fahrrads.                                       Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir Dich
           Das Fahrrad (inklusive Akku und Motor) ist bei Ein-                nach dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben
            tritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die                 hierzu führen wir im Versicherungsschein in Form des
            Frist beginnt mit dem Tag des Fahrradkaufs (Rech-                  „Erstkaufdatums“ auf.
            nungsdatum der ersten Verkaufsrechnung).                           Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der
           Die Schäden treten frühestens drei Monate nach                     sich Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgen-
            Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf                        den findest Du die Altersklassen aufgeführt:
            (Wartezeit).
A 6.3.2   Versicherte Leistung
                                                                                Altersklasse 0       Alle Fahrräder     jünger   als
          Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparatur-                                         12 Monate
          kosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Ar-
          beitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden.                    Altersklasse 1       Alle Fahrräder älter als
          Nach einer Entschädigungsleistung, die durch Ver-                                          12 Monate, jedoch jünger
          schleißschäden notwendig wird, beginnt für Reifen,                                         als 24 Monate
          Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimona-                      Altersklasse 2       Alle Fahrräder älter als
          tige Wartezeit am Ersten des auf den Auszahlungstag                                        24 Monate, jedoch jünger
          folgenden Monats.                                                                          als 36 Monate
A 6.4     Brand, Blitzschlag, Explosion                                         Altersklasse 3       Alle Fahrräder älter als
A 6.5     extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Über-                                                 36 Monate, jedoch jünger
          schwemmung, Lawinen, Erdrutsch)                                                            als 48 Monate
A 6.6     Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung                             Altersklasse 4       Alle Fahrräder älter als
                                                                                                     48 Monate, jedoch jünger
A 6.7     Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler
                                                                                                     als 60 Monate
          nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
          frist von 24 Monaten                                                  Altersklasse 5+      Alle Fahrräder      älter   als
                                                                                                     60 Monate
A 6.8     Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steue-
          rungsgeräten
A 6.9     Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-                     Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (still-
          spannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten                       schweigende Verlängerung) zur nächsten Hauptfäl-
A 6.10    Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-                      ligkeit oder führst Du eine Vertragsänderung durch
          gerät oder Schäden durch Tierbisse an der Verka-                     und gilt für Dein Fahrrad eine neue Altersklasse, er-
          belung                                                               mitteln wir den Beitrag für das Alter des Fahrrades
                                                                               anhand der dann geltenden Altersklasse.
A 6.11    Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung
          oder Zerstörung durch unbekannte Dritte)                             Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Bei-
                                                                               trag. Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag
A 6.12    Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß                       innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
          Kein Versicherungsschutz besteht für:                                lung kündigen. Deine Kündigung wird mit ihrem Zu-
           Schäden durch Rost oder Oxidation                                  gang bei uns, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der
                                                                               Beitragserhöhung, wirksam.

[Seite 5]
A7        Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)                      für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Ge-
A 7.1     Wartezeit Pannenschutz                                              päck bis zum Startplatz der Tagesfahrt, also dem Ort,
                                                                              an dem Du am Tag des Schadeneintritts die Fahrt mit
          Für Schäden nach A7 besteht keine Wartezeit.
                                                                              dem versicherten Fahrrad begonnen hast. Liegt der
A 7.2     Versicherungsfall                                                   Zielort näher als der Startplatz, übernehmen wir al-
          Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte               ternativ die Kosten des Abtransports bis zum Zielort.
          Fahrrad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr                   Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Ab-
          genutzt werden kann:                                                transport des Fahrrads zur nächsten geeigneten
           Beschädigung                                                      Fahrradwerkstatt. Liegt der Wohnort näher als die
           Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbe-                nächste geeignete Fahrradwerkstatt, erfolgt die
            reitschaft dadurch aufgehoben wird)                               Übernahme entstehender Kosten für den Abtransport
           Unfälle nach A 6.2 & Stürze                                       bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).
           Reifenpanne                                             A 7.5.4   Rücktransport
           mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmen-
                                                                              Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur
            bruch)
                                                                              Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den
           Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicher-
                                                                              ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Per-
            ten Person eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht
                                                                              son, sofern das versicherte Fahrrad am Schadenort
            mehr möglich ist
                                                                              oder in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werkta-
A 7.3     Ausschlüsse Pannenschutzbrief                                       gen fahrbereit gemacht werden kann und die voraus-
          Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad                  sichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag über-
          aus den folgenden Gründen ausfällt:                                 steigen, der am Schadentag in Deutschland für ein
                                                                              gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet
           Die Akkus sind entladen.
                                                                              werden muss.
           Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was
            durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden                     Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi-
            kann.                                                             cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufge-
           Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Stra-                 funden wird oder wenn die versicherte Person auf-
            ßenverkehrsordnung unzulässigen Zustand, was                      grund einer unfallbedingten Verletzung oder wegen
            dazu führt, dass die Weiterfahrt untersagt oder auf-              einer schweren Erkrankung nicht in der Lage ist, das
            grund weiterer Umstände, die von außen hinzutre-                  Fahrrad zum Zielort zu fahren.
            ten, unmöglich gemacht wird.                                      Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein
           Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Hand-                 zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähn-
            lungen, Anordnungen staatlicher Stellen oder                      liches) gehörender Akku beschädigt ist oder so be-
            Kernenergie wurden Schäden verursacht.                            schädigt sein könnte, dass ein Transport nur als Ge-
           Von der versicherten Person wurden vorsätzlich                    fahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rücktrans-
            oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sa-                   port des Fahrrads ohne Akku.
            chen herbeigeführt.
                                                                    A 7.5.4   Weiter- oder Rückfahrt
           Für den Transport eines am versicherten Fahrrad
            befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versi-                  Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe
            cherte Schadenereignis beschädigt wurde.                          von 500 € für folgende Fahrten:
           Bei regulärem Service und bei technischen Aktio-                   die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für
            nen oder Rückrufaktionen wurden Schäden verur-                      die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
            sacht.                                                             die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
A 7.4     Geltungsbereich Pannenschutz                                         die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn
                                                                                das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer-
          Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Scha-
                                                                                den soll.
          denfälle innerhalb der geographischen Grenzen Euro-
          pas (siehe dazu A 3).                                     A 7.5.5   Bergung

A 7.5     Leistungen                                                          Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach
                                                                              einem Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus ei-
          Liegt ein Versicherungsfall nach 7.2 vor, hast Du An-
                                                                              nem Gewässer herausgezogen und verladen – wer-
          spruch auf folgende Leistungen:
                                                                              den, übernehmen wir die entstehenden Kosten in
A 7.5.1   24-Stunden-Schutz                                                   Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern die Bergung behörd-
          Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr ver-               lich angewiesen wurde, übernehmen wir die Kosten in
          sichert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für                voller Höhe.
          Schadensereignisse.                                       A 7.5.6   Ersatzfahrrad
A 7.5.2   Pannenhilfe                                                         Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines
          Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbe-                  Ersatzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereit-
          reitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A                   schaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen
          7.6.1), die mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üb-               Fahrrads, sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist.
          licherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen kann.                 Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für
                                                                              14 Tage.
          Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir.
          Kosten für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn                     Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad,
          hierfür Versicherungsschutz nach A 6 besteht.                       sofern Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Wei-
                                                                              ter- und Rückfahrt).
A 7.5.3   Abtransport
          Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle
          oder dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahr-
          bereit gemacht werden, übernehmen wir die Kosten

[Seite 6]
A 7.5.7   Übernachtungskosten                                                  Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl
          Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das                      mit einem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen
          versicherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leis-                 werden, wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch,
          tung ist wie folgt begrenzt:                                         wenn die Nutzung nur kurzfristig unterbrochen wird
                                                                               (z.B. für Pausen, Einkäufe). Gleiches gilt, wenn Du das
           maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Wei-
                                                                               Fahrrad in einem Raum abstellst, der von mehreren
            ter- und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maxi-
                                                                               Personen genutzt wird. Stellst Du das Fahrrad dage-
            mal eine Nacht,
                                                                               gen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließ-
           maximal 80 € pro Übernachtung.
                                                                               lich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch
A 7.5.8   Notfall-Bargeld                                                      ein Schloss nicht erforderlich.
          Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus-       A 8.1.2   Pflege des Fahrrads
          land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine fi-
                                                                               Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssi-
          nanzielle Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten
                                                                               cheren Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung
          bis zu einer Höhe von 100 € für Überweisungen und
                                                                               der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungs-
          Bargeldauszahlungen durch die Hausbank der versi-
                                                                               zyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des
          cherten Person.
                                                                               Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder
A 7.5.9   Verschrottung                                                        gelockerte Teile.
          Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus-          A 8.1.3   Codieren des Fahrrads
          land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen
                                                                               Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist
          die Kosten hierfür sowie die Kosten des Transportes
                                                                               uns bei Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versi-
          vom Schadenort zum Einstellort.
                                                                               cherte Fahrrad keine Rahmennummer hat, musst Du
          Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer-                    es bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allge-
          den an die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten                 meinen Deutschen Fahrrad Club e.V. (ADFC) codieren
          des Transportes des Gepäcks übernehmen wir bis                       lassen. Ein entsprechender Nachweis ist uns auf Ver-
          zum Wert der Bahnfracht. Eine Verzollung oder Ver-                   langen vorzulegen.
          schrottung erfolgt nicht, wenn gesetzliche Bestim-
                                                                     A 8.2     Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
          mungen dem entgegenstehen.
                                                                     A 8.2.1   Anzeige- und Meldepflicht
A 7.6     Begriffe
                                                                               Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sol-
A 7.6.1   Leistungsort
                                                                               len, unverzüglich mitteilen.
          ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensor-
                                                                               Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden,
          tes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenver-
                                                                               die durch einen Brand oder eine Explosion entstanden
          kehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech-
                                                                               sind, sind außerdem unverzüglich der nächsten zu-
          nisch möglich erreichbar ist.
                                                                               ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzu-
A 7.6.2   Panne                                                                zeigen.
          ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchscha-                  Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport
          den) am versicherten Fahrrad, aufgrund derer der                     aufgegeben hast, musst Du unverzüglich dem Beför-
          Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich                derungsunternehmen melden. Entsprechende Be-
          ist. Als Panne gilt auch der Ausfall des elektrisch un-              scheinigungen sind uns vorzulegen.
          terstützenden Antriebssystems bei einem entspre-
                                                                     A 8.2.2   Unterlagen
          chend ausgestatteten Fahrrad. Bitte beachte in den
          Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht als                     Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teile-
          versichertes Ereignis gelten.                                        diebstahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf
                                                                               eine Entschädigungsleistung, wenn Du die Rechnun-
A 7.6.3   Pannenhilfe
                                                                               gen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest mon-
          ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am                   tierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der
          Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das                    Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher
          Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten                       Art und Güte einreichst. Zusätzlich ist im Fall von
          Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver-                Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung für das
          schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell im             verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
          Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert wur-
                                                                               Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerk-
          den.
                                                                               statt einzureichen. Sie muss Angaben zum versicher-
A 7.6.4   Unfall                                                               ten Fahrrad enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rah-
          ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das un-                mennummer. Bei Elektronikschäden ist uns ein ge-
          mittelbar von außen mit mechanischer Gewalt auf das                  sonderter Nachweis über die Ursache des Schadens
          versicherte Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahr-                vorzulegen.
          rad nicht mehr fahrbereit ist.                             A 8.2.3   Genehmigung von Reparaturkosten
A 7.6.5   Reise                                                                Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den
          ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.                         Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoran-
                                                                               schlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen.
A 7.6.6   Wohnort
                                                                               Das beschädigte Fahrrad bzw. die beschädigten Teile
          ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte                   sind bis zu einer Reparaturfreigabe durch Dich aufzu-
          Person polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend                 bewahren.
          aufhält.
                                                                     A 8.2.4   Auskunftspflicht
A8        Allgemeine Obliegenheiten
                                                                               Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform
A 8.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls                         (z.B. E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des
A 8.1.1   Sicherung gegen Diebstahl

[Seite 7]
          Versicherungsfalls oder des Umfangs unserer Leis-                      die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nach-
          tungspflicht erforderlich ist. Zudem musst Du uns ge-                   gewiesen wird
          statten, die Ursache und Höhe des Schadens sowie            A 9.2     Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl,
          den Umfang der Entschädigungspflicht zu untersu-                      Raub und Teilediebstahl
          chen.
                                                                                Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für
A 8.2.5   Schadenminderungspflicht                                              die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und
          Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten                    Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versiche-
          entstehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer                       rungsschein angegebenen Versicherungssumme.
          schadenbedingten Reparatur keine Leistungen be-                       Diese ergibt sich aus dem Händlerverkaufspreis des
          auftragst, die im Rahmen einer Wartung durchzufüh-                    versicherten Fahrrads gemäß A 1.2 inklusive der fest
          ren sind.                                                             verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile.
          Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Auf-                       Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen
          wendungen oder Maßnahmen und besteht kein aku-                        Teilen (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Er-
          ter Handlungsbedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir                 satzteile und den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder
          hier eine Entscheidung über die Kostenübernahme                       funktionstüchtig zu machen – jedoch maximal bis zur
          treffen können.                                                       vereinbarten Versicherungssumme.
A 8.2.6   Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträ-            A 9.3     Entschädigung bei einem Teilschaden
          gen)                                                        A 9.3.1   Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die
          Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus                    Reparatur einschließlich der Ersatzteile in gleicher
          anderen Versicherungsverträgen beansprucht wer-                       Art und Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die ver-
          den kann, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor.                   einbarte Versicherungssumme.
          Dies gilt auch dann, wenn in einem dieser Versiche-         A 9.3.2   Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwen-
          rungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung                      digen schadenbedingten Reparaturen selbst vor-
          vereinbart ist.                                                       nimmst und nicht durch eine Fachwerkstatt, hast Du
          Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informatio-                 nur Anspruch auf Entschädigung, wenn
          nen (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige                       die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt
          Versicherungsnummer) zur Verfügung zu stellen und                       wurde und
          uns wahrheitsgemäße Angaben zu einem Entschädi-                        ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wur-
          gungsanspruch aus anderen Versicherungsverträgen                        den und
          zu bestätigen.                                                         ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung
A 8.3     Folgen bei Obliegenheitsverletzung                                      durch uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
          Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2         A 9.4     Verzicht auf Reparatur
          vorsätzlich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.             Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die
          Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit                   notwendigen Reparaturen nicht vorgenommen, hast
          sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis                Du Anspruch auf Erstattung der veranschlagten Re-
          zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens ent-                   paraturkosten, wenn Du uns einen entsprechenden
          spricht.                                                              Kostenvoranschlag vorlegst. Die darin enthaltene
          Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen                   Umsatzsteuer wird nicht entschädigt. Bis zu einem
          wir gemäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kün-                     Nachweis über die Beseitigung der schadenbedingten
          digung wird wirksam, sobald Du sie erhältst.                          Mängel werden diese nicht reparierten Teilschäden
                                                                                bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
          Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach-
                                                                                rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
          weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig
          verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass      A 9.5     Entschädigung bei einem Totalschaden oder Ver-
          die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt                lust
          oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für       A 9.5.1   Bei einem Totalschaden ersetzen wir die tatsächlich
          die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen-                    angefallenen Kosten für Beschaffung eines Ersatzes
          den Leistung ursächlich war.                                          in gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad gleichen Typs
A9        Leistungsumfang                                                       wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhältlich, er-
                                                                                statten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
A 9.1     Maximale Entschädigungshöhe
                                                                                dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkma-
          Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der                     len. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte
          im Versicherungsschein angegebenen Versiche-                          Versicherungssumme.
          rungssumme. Die Versicherungssumme richtet sich
                                                                      A 9.6     Entfällt
          nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Ab-
          zug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeit-            A 9.7     Nachweispflicht
          punkt des Erstkaufs. Bei gebrauchten Rädern ent-                      Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung
          spricht die Versicherungssumme dem Kaufpreis zum                      (Reparatur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns
          Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die expli-                 die entsprechenden Kosten durch geeignete Belege
          zit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme                      nachweist (Reparaturrechnungen, Original-Kaufbe-
          entschädigt werden, sind separat zu entschädigen.                     lege für Ersatzteile oder ein neu angeschafftes Fahr-
          Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgren-                  rad).
          zen sind zu beachten.                                       A 9.8     Umsatzsteuer
A 9.1.1   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vor-                      Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tat-
          sorgebetrag von 10 %, wenn:                                           sächlich angefallen ist.
           eine Ersatzbeschaffung nach A 9.4.1 in gleicher Art       A 9.9     Unterversicherung
            und Güte die Versicherungssumme übersteigt und

[Seite 8]
           Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen                    der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abge-
           Unterversicherung nach § 75 VVG.                                      schlossen war,
A 10       Was sind die Grundlagen der Anpassung des Bei-                       der Vorvertrag nicht bei uns bestand,
           trages?                                                              die bei uns geltende Versicherungssumme mindes-
                                                                                 tens so hoch ist wie die beim Vorversicherer,
A 10.1     Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Be-
                                                                                der Erweiterung des Versicherungsumfanges nicht
           rechnungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Ver-
                                                                                 als Bestandteil Deines Versicherungsschutzes bei
           waltung) für eine ausreichend große Anzahl gleichar-
                                                                                 uns gewählt werden kann.
           tiger Risiken eines Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir
           die anerkannten Grundsätze der Versicherungsma-            A 11.3   Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht
           thematik und Versicherungstechnik.                                  für Schäden im Zusammenhang mit:

           Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarif-                  Vorsatz
           merkmalen, die sich aus unserem Tarif ergeben.                       beruflichen und gewerblichen Risiken
                                                                                Assistance- und sonstigen versicherungsfremden
           Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Be-
                                                                                 Dienstleistungen
           stimmung des versicherten Risikos im Rahmen der
                                                                                Deckungen oder Teildeckungen nach dem Prinzip
           Antragsaufnahme abfragen und im Versicherungs-
                                                                                 der „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefah-
           schein dokumentieren.
                                                                                 rendeckung“
A 10.2     Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalku-
                                                                      A 11.4   Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln
           lierten Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen
                                                                               des Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den
           und erwarteten künftigen Entwicklung (Kosten für
                                                                               Klauseln aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenom-
           Vertrieb und Verwaltung, sowie den Schadenbedarf)
                                                                               men hiervon sind die Obliegenheiten nach A 8.
           mit den tatsächlich beobachteten Werten überein-
           stimmen.                                                   A 11.5   Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vor-
                                                                               vertrages und wird nicht mit einer Klausel aus diesem
A 10.2.1   Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages
                                                                               Vertrag aufaddiert.
           und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können
           wir den Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Ver-         A 12     Update-Garantie
           tragsverlängerungszeitraumes anpassen. Soweit wir                   Ändern wir die dieser Versicherung zugrundeliegen-
           von unserer Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, kei-               den Versicherungsbedingungen ausschließlich zu
           nen Gebrauch machen, können entsprechend unge-                      Deinem Vorteil und ohne Mehrbeitrag, so gelten die
           nutzte Anpassungen jeweils vorgetragen und bei ei-                  Inhalte der neuen Bedingungen mit sofortiger Wir-
           ner erneuten Vertragsverlängerung berücksichtigt                    kung auch für diesen Vertrag.
           werden.                                                    A 13     Verzicht grobe Fahrlässigkeit
           Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages                 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versiche-
           und verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, ver-                  rungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten
           pflichten wir uns, Deinen Beitrag zu Beginn des                     verzichten wir auf unser Recht, die Entschädigungs-
           nächsten Vertragsverlängerungszeitraumes anzu-                      leistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz
           passen.                                                             (VVG) zu kürzen.
A 10.2.2   Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Ver-                 Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich ver-
           trag einen höheren Beitrag zu verlangen als für neu                 einbarte Obliegenheiten (siehe dazu A 8) grob fahr-
           abzuschließende Verträge mit gleichen Tarifmerkma-                  lässig verletzt werden.
           len und gleichem Deckungsschutz.
                                                                      A 14     Recycling-Bonus
A 10.3     Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Ver-
                                                                               Abweichend zu A 9.1.1 (Vorsorgeerhöhung) erhöht
           tragsverlängerungszeitraumes wirksam. Dabei sind
                                                                               sich die Versicherungssumme um einen Vorsorgebe-
           wir verpflichtet, Dich spätestens einen Monat vor
                                                                               trag von insgesamt 20 %, wenn
           dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform über
                                                                                eine Ersatzbeschaffung aus dem Gebrauchtmarkt
           die Anpassung zu informieren, sofern wir Deinen Bei-
                                                                                  (Second-Hand) getätigt wird unabhängig ob glei-
           trag erhöhen. In unserer Mitteilung weisen wir Dich
                                                                                  cher Art und Güte und
           auf den Unterschied zwischen Deinem alten und
                                                                                diese die Versicherungssumme übersteigt und
           neuen Beitrag hin.
                                                                                die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nach-
           Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen                       gewiesen wird.
           Monat Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag
           zu kündigen. Optional kannst Du auch eine Umstel-
           lung des Vertrages beantragen (z.B. Herausnahme ei-
           nes Bausteins).
A 11       Besitzstandsgarantie
A 11.1     Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass
           Du durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Voll-
           kaskoversicherung des Vorvertrags beim vorherigen
           Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang
           bessergestellt gewesen wärst, wird nach den Versi-
           cherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes
           des direkten Vorvertrags reguliert. Du hast in diesem
           Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfü-
           gung zu stellen.
A 11.2     Die Besitzstandsgarantie gilt nur, insoweit
            ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,

[Seite 9]
Teil B                                                                 B 1.4     Folgebeitrag
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszah-               B 1.4.1   Fälligkeit
          lung                                                                   Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes
B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                                       bestimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Bei-
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-                       tragszeitraums fällig.
          cherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt                        Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
          vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspä-                   Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung
          teter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Ein-                    angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
          malbeitrags.                                                 B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                                  Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, ge-
B 1.2.1   Beitragszahlung                                                        rätst Du ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn
          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem                      Du die verspätete Zahlung zu vertreten hast.
          einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-,                    Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug,
          Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (lau-                  sind wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug
          fende Beiträge) entrichtet werden.                                     entstandenen Schadens zu verlangen.
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-         B 1.4.3   Mahnung
          cherungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz be-                   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kön-
          stimmten Höhe zu entrichten hast.                                      nen wir Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                                   oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungs-
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträ-                     frist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss
          gen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vier-                  mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungs-
          teljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei                  aufforderung betragen.
          Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag ent-                      Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die
          spricht die Versicherungsperiode der vereinbarten                      rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen
          Vertragsdauer                                                          und Kosten im Einzelnen beziffern und Dich auf die
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen                       Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungs-
          verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                                  recht) hinweisen.

B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                     B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung

          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich                     Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zah-
          nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Ver-                       lungsfrist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei
          sicherungsscheins fällig, jedoch nicht vor dem bean-                   Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des
          tragten Versicherungsbeginn. Dies gilt unabhängig                      Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so
          von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                                 sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.

          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbe-         B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          ginns vor Vertragsschluss, ist der erste oder einma-                   Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
          lige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu                      Verzug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung
          zahlen.                                                                gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder                  einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündi-
          2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungs-                     gen.
          schutz erst, nachdem die Zahlung veranlasst ist.                       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
          Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag                       lungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die
          oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste                      Kündigung wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt
          oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach                     mit der Zahlung in Verzug bist. Hierauf haben wir Dich
          Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                             bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.

B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                           B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung

          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzei-                  Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung in-
          tig nach B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag                    nerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst
          zurücktreten, solange Du die Zahlung nicht veranlasst                  wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist ver-
          hast.                                                                  bunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die
                                                                                 Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf ver-
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nicht-
                                                                                 anlasst wird.
          zahlung nicht zu vertreten hast.
                                                                                 Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur
B 1.3.3   Leistungsfreiheit
                                                                                 Zahlung bestehen.
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
                                                                       B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          rechtzeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor
          Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungs-            B 1.5.1   Deine Pflichten
          fall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,               Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver-
          dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung in                      einbart, hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Bei-
          Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen                     trags für eine ausreichende Deckung des Kontos zu
          auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese                   sorgen.
          Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk-                     Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden
          sam gemacht haben.                                                     von Dir nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann
          Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die                    noch rechtzeitig, wenn sie rechtzeitig nach unserer in
          Nichtzahlung zu vertreten hast.

[Seite 10]
            Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abgegebenen Zah-                    Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
            lungsaufforderung erfolgt.                                            nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
            Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu                 dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
            dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du                      begründenden Umständen Kenntnis erlangen.
            einer berechtigten Einziehung nicht widersprichst.        B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
B 1.5.2     Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                        B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags
            Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Bei-       B 2.1.1     Vertragsdauer
            träge, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht                   Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein ange-
            eingezogen werden können, sind wir berechtigt, das                    gebenen Zeitraum abgeschlossen.
            SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail
                                                                      B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht
            oder Brief) zu kündigen.
                                                                                  Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr
            Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass
                                                                                  verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn
            Du verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und
                                                                                  er nicht von Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.
            zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
                                                                                  Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rück-
            Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
                                                                                  tritt, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
            dürfen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stel-
                                                                                  rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine an-
            len.
                                                                                  gemessene Geschäftsgebühr zu.
            Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszah-
                                                                      B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen.
            lung vereinbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche
                                                                                  Für die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir
            Beitragszahlung verlangen.
                                                                                  angegebene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            Kündigungsschreibens bei uns maßgeblich. Die Kün-
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                                 digung muss in Textform erfolgen.
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur     B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von
            derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum ent-                 drei Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versiche-
            spricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden                     rung gemäß B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres
            hat.                                                                  zu kündigen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt,     B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
            Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                       Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von                   endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne
            14 Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang                  dass es einer Kündigung bedarf.
            der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge     B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
            zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Wider-
                                                                                  Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der
            rufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfol-
                                                                                  Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet
            gen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
                                                                                  der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeit-
            gewiesen haben und Du zugestimmt hast, dass der
                                                                                  punkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
            Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist be-
                                                                                  nis erlangen.
            ginnt.
                                                                      B 2.1.5     Versicherungsjahr
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben,
            haben wir zusätzlich den für das erste Versicherungs-                 Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht
            jahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht,                 aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
            wenn Du Leistungen aus dem Versicherungsvertrag                       entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
            in Anspruch genommen hast.                                            jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
                                                                                  weils ganze Jahre.
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen
            Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so        B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            steht uns der Beitrag bis zum Zugang der Rücktritts-      B 2.2.1     Kündigungsrecht
            erklärung zu.
                                                                                  Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden,
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch An-                        wenn
            fechtung wegen arglistiger Täuschung, so steht uns
                                                                                   von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine
            der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklä-
                                                                                    Zahlung von Sanierungskosten von Umweltschä-
            rung zu.
                                                                                    den geleistet wurde,
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versi-                 wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht
            cherung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der                    abgelehnt haben, oder
            Beitrag zu, den wir hätten beanspruchen können,                        Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch
            wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt be-                      gerichtlich zugestellt wird.
            antragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des In-                    Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Text-
            teresses Kenntnis erlangt haben.                                        form (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Mo-
B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet,                    nat nach der Zahlung, der Ablehnung oder der Zu-
            wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versi-                    stellung der Klage zugegangen sein.
            cherung nicht besteht, oder wenn das Interesse bei        B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung
            einer Versicherung, die für ein künftiges Unterneh-
                                                                                  Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang
            men oder für ein anderes künftiges Interesse genom-
                                                                                  bei uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass
            men ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch
                                                                                  die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätes-
            eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
            Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Ab-
            sicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen

[Seite 11]
            tens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungs-                    auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so wer-
            jahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht gemäß B                   den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen
            2.1.2.1 bleibt davon unberührt.                                      rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir
B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung                                      unverschuldeten Pflichtverletzung werden die ande-
                                                                                 ren Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe-
            Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zu-
                                                                                 riode Vertragsbestandteil.
            gang bei Dir wirksam.
                                                                                 Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag
B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
                                                                                 um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsi-
B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss                             cherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so
B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über ge-                 kannst Du den Vertrag innerhalb eines Monats nach
            fahrerhebliche Umstände                                              Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
                                                                                 Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf
            Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns
                                                                                 Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.
            alle Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach
            denen wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt   B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte
            haben und die für unseren Entschluss erheblich sind,                 Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.                Vertragsänderung müssen wir innerhalb eines Mo-
            Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir Dir                    nats schriftlich geltend machen. Dabei haben wir die
            nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Ver-                     Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
            tragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform                   stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
            stellen.                                                             weitere Umstände innerhalb eines Monats nach de-
            Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die                   ren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist be-
            Dich vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1                ginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verlet-
            und B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines               zung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
            Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist von                 erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte
            Dir zu berücksichtigen.                                              Recht begründen.
            Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht     B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
            vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist,                Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
            nur berufen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir                    Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich
            Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.                    durch eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-
B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                       Mail oder Brief) auf die Folgen der Verletzung der An-
                                                                                 zeigepflicht hingewiesen haben.
B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                     B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz
            1, können wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des                  Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur
            Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen,
            Versicherungsschutz.                                                 wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
                                                                                 die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
            Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du
            nachweist, dass Du die unrichtigen oder unvollstän-      B 3.1.6     Anfechtung
            digen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrläs-                   Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täu-
            sig gemacht hast.                                                    schung anzufechten, bleibt bestehen.
            Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Ver-       B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte
            letzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du
                                                                                 Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                                 Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jah-
            nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
                                                                                 ren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen
            ren Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                                 nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-                  Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre,
            rück, dürfen wir den Versicherungsschutz nicht ver-                  wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertre-
            sagen, wenn Du nachweist, dass der unvollständig                     ter vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde.
            oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den
                                                                     B 3.2       Gefahrerhöhung
            Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststel-
            lung oder den Umfang der Leistung ursächlich war.        B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung
            Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungs-     B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe
            schutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt                Deiner Vertragserklärung die tatsächlich vorhande-
            hast.                                                                nen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt
B 3.1.2.2   Kündigung                                                            des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des
                                                                                 Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruch-
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
                                                                                 nahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird.
            leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Ver-
            trag kündigen.                                           B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht
                                                                                 nur – vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Um-
            Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du
                                                                                 stand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss ge-
            nachweist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                                 fragt haben.
            nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder ande-
            ren Bedingungen geschlossen hätten.                      B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor,
                                                                                 wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder
B 3.1.2.3   Vertragsänderung
                                                                                 nach den Umständen als mitversichert gelten soll.
            Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1
            nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis
            der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag

[Seite 12]
B 3.2.2     Deine Pflichten                                                        uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch                        kannt war.
            Dich ohne unsere vorherige Zustimmung keine Ge-            B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
            fahrerhöhung vorgenommen oder deren Vornahme                           a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung
            durch einen Dritten gestatten werden.                                  nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfal-
B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorhe-                      les oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder
            rige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenom-                          b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfal-
            men oder gestattet wurde, so musst Du uns diese un-                    les die Frist für unsere Kündigung abgelaufen und
            verzüglich anzeigen.                                                   eine Kündigung nicht erfolgt war oder
B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Ver-                       c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
            tragserklärung unabhängig von Deinem eigenen Wil-                      Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-
            len eintritt, musst Du uns unverzüglich anzeigen,                      zen entsprechend erhöhten Beitrag verlangen.
            nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast.
                                                                       B 3.3       Deine Obliegenheiten
B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
                                                                       B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
B 3.2.3.1   Kündigungsrecht
                                                                       B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf
            Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können                   unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist
            wir den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Ver-                  zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung
            pflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt                   unter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
            hast. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober                       mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
            Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                                    führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahrdro-
            Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit,                    hend.
            können wir unter Einhaltung einer Frist von einem          B 3.3.1.2   Rechtsfolgen
            Monat kündigen.
                                                                                   Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Ob-
            Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach                        liegenheit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls
            B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-                   gegenüber uns zu erfüllen hast, so können wir inner-
            trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat                      halb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung
            kündigen.                                                              Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündi-
B 3.2.3.2   Vertragsänderung                                                       gen.
            Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der                    Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist,
            Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsät-                        dass Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob
            zen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder                     fahrlässig verletzt hast.
            die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.          B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versiche-
            Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung                   rungsfalls
            um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung                    Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls
            der erhöhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag                      folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
            innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-
                                                                       B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und
            lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mit-
                                                                                   Minderung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du
            teilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht
                                                                                   unsere Weisungen, soweit für Dich zumutbar, zu be-
            hinzuweisen.
                                                                                   folgen sowie Weisungen – ggf. auch mündlich oder
B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte                                               telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies ge-
            Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-                        statten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsver-
            sung nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht inner-                   trag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisun-
            halb eines Monats ab unserer Kenntnis von der Ge-                      gen, hast Du nach pflichtgemäßem Ermessen zu han-
            fahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zu-                         deln.
            stand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö-       B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:
            hung bestanden hat.
                                                                                   Du hast
B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
                                                                                   a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm
B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungs-                     Kenntnis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch
            fall ein, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet,                 mündlich oder telefonisch – anzuzeigen,
            wenn Du Deine Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich
                                                                                   b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das
            verletzt hast. Verletzt Du diese Pflichten grob fahrläs-
                                                                                   Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,
            sig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
            Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines Ver-                      c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis
            schuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer gro-                    der abhanden gekommenen Sachen einzureichen,
            ben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.                                Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Scha-
B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und                           denbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch
            B 3.2.2.3 sind wir für einen Versicherungsfall, der                    Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Be-
            später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu                 sichtigung durch uns aufzubewahren,
            dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen sein müs-                     e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in
            sen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vor-                  Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen,
            sätzlich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahr-               die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des
            lässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entspre-               Umfanges unserer Leistungspflicht erforderlich ist
            chend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn                   sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
            uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem                        Schadens und über den Umfang der Entschädigungs-
                                                                                   pflicht zu gestatten,

[Seite 13]
            f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren         B 4.3     Vollmacht von Adam Riese
            Beschaffung Dir zugemutet werden kann.                     B 4.3.1   Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung                  Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir
            einem anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegen-                abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betref-
            heiten nach B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfül-              fend
            len – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und
                                                                                  (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
            rechtlichen Umständen möglich ist.
                                                                                 rungsvertrags,
B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
                                                                                  (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis ein-
B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder                      schließlich dessen Beendigung,
            B 3.3.2 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung
                                                                                  (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-
            zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der
                                                                                 schluss des Vertrags und während des Versiche-
            Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
                                                                                 rungsverhältnisses.
            dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
            Verschuldens entspricht.                                   B 4.3.2   Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls                Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns
            bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegen-                      ausgefertigte Versicherungsscheine an Dich zu über-
            heit, sind wir nur dann vollständig oder teilweise leis-             mitteln.
            tungsfrei, wenn wir Dich durch gesonderte Mitteilung       B 4.3.3   Zahlungen an uns
            in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese Rechts-
                                                                                 Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlun-
            folge hingewiesen haben.
                                                                                 gen anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der
B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nach-                 Vermittlung oder dem Abschluss eines Versiche-
            weist, dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig                rungsvertrags an uns leistest. Eine Beschränkung
            verletzt hast. Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass               dieser Vollmacht musst Du nur gegen Dich gelten las-
            die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt               sen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der
            oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für                Zahlung kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit
            die Feststellung oder den Umfang der uns obliegen-                   nicht kanntest.
            den Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du
                                                                       B 4.4     Verjährung
            die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
                                                                                 Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-
B4          Weitere Regelungen
                                                                                 jähren in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem
B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                            Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden
B 4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko                 ist und Du von dem Anspruch und von unserer Leis-
            in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.                   tungspflicht Kenntnis erlangst. Die grob fahrlässige
                                                                                 Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
B 4.1.2     Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekom-
            men ist, ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die                   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
            Aufhebung des später geschlossenen Vertrags ver-                     uns angemeldet worden, zählt bei der Fristberech-
            langen.                                                              nung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang
                                                                                 unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteil-
B 4.1.3     Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht
                                                                                 ten Entscheidung bei Dir als Anspruchsteller nicht
            innerhalb eines Monats geltend machst, nachdem Du
                                                                                 mit.
            von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast.
            Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu                      Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den all-
            dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, uns zu-                gemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetz-
            geht.                                                                buchs.
B 4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung              B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
B 4.2.1     Form, zuständige Stelle                                    B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
            Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen,                     Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kos-
            die den Versicherungsvertrag betreffen und die un-                   tenlose alternative Streitbeilegung nutzen. Richte
            mittelbar gegenüber uns erfolgen, sind in Textform                   dazu Dein Anliegen an den
            (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies gilt nicht, so-             Versicherungsombudsmann e.V.
            weit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
                                                                                 Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
            was anderes bestimmt ist.
                                                                                 Weitere Informationen findest Du im Internet:
            Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Haupt-
                                                                                 www.versicherungsombudsmann.de
            verwaltung oder an die im Versicherungsschein als
            zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Die                   Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B.
            gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklä-                   Makler oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen
            rungen und Anzeigen bleiben bestehen.                                Schlichtungsvorschlag unterbreiten.

B 4.2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensände-                     Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig
            rung                                                                 bis zu einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur
                                                                                 für Deine privaten Verträge. Der Ombudsmann
            Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht
                                                                                 spricht eine Empfehlung aus, die bis 10.000 € für uns
            mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir
                                                                                 bindend ist.
            Dir gegenüber abgeben, die Absendung eines einge-
            schriebenen Briefs an die letzte uns bekannte An-                    In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte
            schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absen-                Rechtsweg zu den Gerichten offen.
            dung des Briefs als zugegangen. Dies gilt entspre-
            chend für den Fall einer Änderung Deines Namens.

[Seite 14]
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht                                    B 4.9.2      Zahlung der Entschädigung
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder       B 4.9.2.1    Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich
          treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-                    den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
          abwicklung auf, kannst Du Dich auch an die für uns                    Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die
          zuständige Aufsicht wenden:                                           Zahlung der Entschädigung nur mit Deiner Zustim-
          Bundesanstalt    für    Finanzdienstleistungsaufsicht                 mung verlangen.
          (BaFin)                                                  B 4.9.2.2    Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von recht-
          Sektor Versicherungsaufsicht                                          licher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für
                                                                                fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhal-
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
                                                                                ten des Versicherten zu berücksichtigen.
          E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interes-
          Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50                               sen des Versicherten umfasst, musst Du für Dein In-
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist                 teresse das Verhalten und die Kenntnis des Versi-
          und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden                cherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte
          kann.                                                                 Dein Repräsentant ist.
B 4.5.3   Gerichtsstand                                            B 4.9.2.3    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an,
                                                                                wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
                                                                                worden ist oder ihm eine rechtzeitige Benachrichti-
          Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Auf-                       gung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder
          enthalt oder Geschäftssitz                                            nicht zumutbar war.
           ins Ausland verlegt wurde oder                         B 4.9.2.4    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen
           nicht bekannt ist,                                                  an, wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicher-
          können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen                  ten geschlossen und uns nicht darüber informiert
          Gericht verklagen.                                                    hast.
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                      B 4.10       Aufwendungsersatz
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                 B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des
B 4.7     Embargobestimmung                                                     Schadens

          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-         B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die
          stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und                      Du bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umstän-
          solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt an-                 den nach zur Abwendung und Minderung des Scha-
          wendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank-                     dens für notwendig gehalten hast oder die Du auf un-
          tionen bzw. Embargos der europäischen Union oder                      sere Weisung veranlasst hast.
          der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.           B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar be-
          Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-                vorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in
          sanktionen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten                   seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten
          Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen                 wir nur dann Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei
          werden, soweit dem nicht europäische oder deutsche                    einer nachträglichen, objektiven Betrachtung der
          Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                    Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren
                                                                                oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er-
B 4.8     Überversicherung
                                                                                folgten.
          Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des
                                                                   B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, kön-
          versicherten Interesses erheblich, so können sowohl
                                                                                nen wir auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1
          wir als auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der
                                                                                und B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch
          Überversicherung die Versicherungssumme mit so-
                                                                                nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung hin
          fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
                                                                                entstanden sind.
          Herabsetzungsverlangens ist für die Höhe des Bei-
          trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet hät-       B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige
          ten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen                    Entschädigung betragen zusammen höchstens die
          Inhalt geschlossen worden wäre.                                       Versicherungssumme je vereinbarter Position, dies
                                                                                gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
          Hast Du die Überversicherung in der Absicht ge-
                                                                                Weisung hin entstanden sind.
          schlossen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermö-
          gensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.     B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß
          Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem                 B 4.10.1.1 erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen
          wir von den die Nichtigkeit begründenden Umständen                    vorzuschießen.
          Kenntnis erlangen.                                       B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen
B 4.9     Versicherung für fremde Rechnung                                      der Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese
                                                                                Leistungen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu er-
B 4.9.1   Rechte aus dem Vertrag
                                                                                bringen sind.
          Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im ei-
                                                                   B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
          genen Namen für das Interesse eines Dritten (Versi-
          cherten) zu schließen. Die Ausübung der Rechte aus       B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für
          diesem Vertrag steht nur Dir als Versicherungsneh-                    die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu er-
          mer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt                      setzenden Schadens, sofern diese den Umständen
          auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein                    nach geboten waren.
          besitzt.                                                              Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand
                                                                                hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er
                                                                                zur Zuziehung von uns aufgefordert wurde.

[Seite 15]
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so
             können wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1
             entsprechend kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,
             geht dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versi-
             cherer den Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend
             gemacht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person,
             mit der Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Ge-
             meinschaft lebst, kann der Übergang nicht geltend
             gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den
             Schaden vorsätzlich verursacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Siche-
             rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beach-
             tung der geltenden Form- und Fristvorschriften zu
             wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf
             uns bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer
             soweit erforderlich mitzuwirken.
             Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
             zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge
             dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.
             Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-
             genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem
             der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden
             Verhältnis zu kürzen.
B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
             Versicherungsfalles
B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei,
             so sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
             Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräf-
             tiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person
             festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Herbei-
             führung des Schadens als bewiesen.
B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind
             wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
             Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
             kürzen.
B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versiche-
             rungsfalles
             Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflich-
             tet, wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den
             Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu-
             tung sind, täuschst oder zu täuschen versuchst.
             Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
             rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betru-
             ges oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die
             Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13       Repräsentanten
             Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner
             Repräsentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Ver-
             sicherungsvertreters, zurechnen lassen.
```

