# Adam Riese XL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-xl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-xl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL)](https://www.adam-riese.de/downloads/260624_Fahrrad_1-3_AVB_XL.pdf), Fassung Stand 01.08.2026, Version 1.3

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. | A 9.1, Seite 6 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw. | A 1.2.1, Seite 2 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht | A 2.1, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. | A 9.2, Seite 6 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). | A 9.6, Seite 6 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | keine | Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate | A 5.8.1, Seite 3 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. | A 8.2.2, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen. | A 9.10, Seite 7 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | keine | Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. | A 9.10, Seite 7 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. | A 5.2, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. | A 8.1.1, Seite 5 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. | A 5.3, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs. | A 5.2, Seite 2 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | keine | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war | A 5.2, Seite 2 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gelten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. | A 8.1.1, Seite 5 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir | A 9.2, Seite 6 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja, bis zur Versicherungssumme | abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, | A 1.2.3, Seite 2 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. | A 5.1, Seite 2 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) | A 6.11, Seite 3 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. | A 6.2, Seite 3 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, | A 6.2, Seite 3 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung | A 6.6, Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 | A 6.7, Seite 3 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch) | A 6.5, Seite 3 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird | A 6.2, Seite 3 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird | A 6.2, Seite 3 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen | A 5.2, Seite 2 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 3 |
| Kurzschluss und Induktion | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 3 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.8, Seite 3 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 3 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | nein | Alterung, Materialermüdung und Verschleiß | A 6.12, Seite 3 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems | A 6.12, Seite 3 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | nein | Alterung, Materialermüdung und Verschleiß | A 6.12, Seite 3 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | nein | Alterung, Materialermüdung und Verschleiß | A 6.12, Seite 3 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | nein | Alterung, Materialermüdung und Verschleiß | A 6.12, Seite 3 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | nein | Alterung, Materialermüdung und Verschleiß | A 6.12, Seite 3 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile. | A 8.1.2, Seite 5 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja, bis zur Versicherungssumme | die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), | A 1.2.2, Seite 2 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 1.000 € | Helm Fahrradwimpel Flickzeug | A 1.2.5, Seite 2 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja, bis zur Versicherungssumme | des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen. | A 1.2.4, Seite 2 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 1.000 € | Luftpumpe Steckschutzblech Fahrradkorb | A 1.2.5, Seite 2 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nicht geregelt |  |  |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja, bis 1.000 € | Klingel Kindersitz Sattelkissen | A 1.2.5, Seite 2 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. | A 7.5.2, Seite 4 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine | Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort | A 7.5.2, Seite 4 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich ... Gepäck bis zum Startplatz der Tagesfahrt | A 7.5.3, Seite 4 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person | A 7.5.4, Seite 4 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 700 € | Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. | A 7.5.6, Seite 5 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten | A 1.3, Seite 2 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten. | A 1.3, Seite 2 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | die gewerblich genutzt werden | A 2.1, Seite 2 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | ja | Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. | Präambel, Seite 2 |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | B 4.12.1.2, Seite 13 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | keine | Es gilt keine Wartezeit für versicherte Schäden nach A 5. | A 5.1, Seite 2 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. | A 8.2.3, Seite 6 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | B 2.1.2.1, Seite 9 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XL (AVB Fahrrad XL)

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                                Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung XL
(AVB Fahrrad XL)
Stand 01.08.2026, Version 1.3

Inhaltsverzeichnis
                                                                            9.3      Entschädigung bei einem Teilschaden
Teil A                                                                      9.4      Verzicht auf Reparatur
1      Wer und was ist versichert?
                                                                            9.5      Entschädigung bei Totalschaden oder Verlust
2      Generelle Ausschlüsse
                                                                            9.6      Verzicht auf Ersatz
3      Geltungsbereich
                                                                            9.7      Nachweispflicht
4      Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                            9.8      Umsatzsteuer
5      Versicherte Gefahr Diebstahl
                                                                            9.9      Unterversicherung
5.1    Voraussetzungen Diebstahl
                                                                            9.10     Selbstbeteiligung
5.2    Diebstahl
                                                                            10       Grundlagen der Beitragsanpassung
5.3    Einbruchdiebstahl
5.4    Raub                                                                 Teil B
5.5    Plünderung                                                           1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5.6    Trickdiebstahl                                                       1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
5.7    Ausschlüsse Diebstahl                                                1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
5.8    Altersgrenzen Fahrrad                                                1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
6      Versicherte Gefahr Reparatur                                                  oder Nichtzahlung
6.1    Voraussetzungen Reparatur                                            1.4      Folgebeitrag
6.2    Unfallschäden                                                        1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.3    entfällt                                                             1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.4    Brand, Blitzschlag, Explosion                                        2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.5    extreme Naturgefahren                                                2.1      Dauer und Ende des Vertrags
6.6    Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung                            2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
6.7    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler                      3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.8    Feuchtigkeitsschäden                                                 3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.9    Elektronikschäden                                                    3.2      Gefahrerhöhung
6.10   Kabelbruch und Tierbisse                                             3.3      Deine Obliegenheiten
6.11   Vandalismus                                                          4        Weitere Regelungen
6.12   Ausschlüsse Reparatur                                                4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
6.13   Altersgrenzen Fahrrad                                                4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7      Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief                                 4.3      Vollmacht von Adam Riese
7.1    Voraussetzung Pannenschutzbrief                                      4.4      Verjährung
7.2    Versicherungsfall                                                    4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.3    Ausschlüsse Pannenschutzbrief                                        4.6      Anzuwendendes Recht
7.4    Geltungsbereich                                                      4.7      Embargobestimmung
7.5    Leistungen                                                           4.8      Überversicherung
7.6    Begriffe                                                             4.9      Versicherung für fremde Rechnung
8      Allgemeine Obliegenheiten                                            4.10     Aufwendungsersatz
8.1    Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls                         4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
8.2    Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls                        4.12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
9      Leistungsumfang                                                      4.13     Repräsentanten
9.1    Maximale Entschädigungshöhe
9.2    Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile-
       diebstahl

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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen.
„Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen
sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.

Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein-
pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad,
JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin-
gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder
einen stetigen Nutzerwechsel haben.


Teil A                                                                                      Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme
A1            Wer und was ist versichert?                                                   an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge-
                                                                                            schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und
A 1.1         Versicherte Personen                                                          Übungsfahrten.
              Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche-      A2             Generelle Ausschlüsse
              rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben
              hat,     also      Du      als    Versicherungsnehmer.         A 2.1          Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
              Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei-                      ▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be-
              nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen                                        steht
              (berechtigte Nutzer).                                                         ▪ die gewerblich genutzt werden
A 1.2         Versicherte Sachen                                                            ▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder
                                                                                              einen stetigen Nutzerwechsel haben
A 1.2.1       Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten                       ▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut
              nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr-                      wurden, sogenannte Eigenbauten
              räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter-                   ▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung
              stützung              für             die             keine                     und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
              Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),                               ▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
A 1.2.2       die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B.               A3             Geltungsbereich
              Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),
                                                                                            Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5)
A 1.2.3       abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät,                        und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche-
A 1.2.4       des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen                        rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
              Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi-                    Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner-
              cherungen.                                                                    halb der geographischen Grenzen Europas.
A 1.2.5       Mitgeführtes Zubehör                                           A4             Versicherte Gefahren und Schäden
              Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr-                   Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs-
              rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des                          schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol-
              versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird:                          gende Gefahren versichert werden:
                Anhänger            Schleppstange      Beleuchtung           A5             Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt)
                Spiegel             Fahrradkompass     Kartenhalter
                                                                             A 5.1          Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
                Luftpumpe           Steckschutz-       Fahrradkorb
                                    blech                                                   Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der
                Reflektor           Kilometerzähler    Regenschutz-                         nächsten        zuständigen        oder       erreichbaren
                                    (keine Smart-      plane                                Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für
                                    phones/ Smart-                                          versicherte Schäden nach A 5.
                                    watches)                                 A 5.2          Diebstahl
                Klingel             Kindersitz         Sattelkissen                         Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
                Helm                Fahrradwimpel      Flickzeug                            entwendet wurde.
                                                                                            Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das
A 1.2.5.1     Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die                      Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge-
              durch                                                                         schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem
              ▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),                                Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich-
              ▪ Unfälle (nach A 6.2),                                                       gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen
              ▪ Brand (nach A 6.4),                                                         verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage-
              ▪ Naturgewalten (nach A 6.5)                                                  rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines
              entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand-                     Fahrzeugs.
              teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche-        A 5.3          Einbruchdiebstahl
              rungsschein aufgeführt.                                                       Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
              Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes                       aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der
              Zubehör beträgt 1.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä-                    gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt
              digungsleistung wird der gewählten Versicherungssumme                         sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält-
              nicht angerechnet.                                                            nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge-
A 1.2.5.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver-                       nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn
              gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.                        das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung
                                                                                            gesichert ist.
A 1.3         Versicherte Nutzung
              Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst-
              fahrten.

[Seite 3]
A 5.4     Raub                                                                    Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
          Versicherungsschutz besteht, wenn                                       für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
                                                                                  tersklasse.
          ▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen-
            det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi-                    Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
            cherter Sachen auszuschalten, oder                                    Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
          ▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt                  nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
            oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge-               Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
            walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder                  jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
          ▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg-       A6       Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
            genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet           A 6.1    Voraussetzung Gefahr Reparatur
            war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa-
            che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands               Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis-
            der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung                 mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu-
            muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben                     ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
            und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul-             Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
            dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin-                  ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
            farkt entstanden sein.                                                nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
A 5.5     Plünderung                                                              vorzulegen.

          Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen      A 6.2    Unfallschäden
          Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi-                     Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall
          cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord-             gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
          nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi-             Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
          cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch                Versichert ist darüber hinaus
          eine solche Handlung abhandenkommen.
                                                                                  ▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem
A 5.6     Trickdiebstahl                                                            Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
          Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen                    ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel
          durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb-                     (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver-
          stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person                 kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des
          täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh-                   Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in-
          men zu können.                                                            folgedessen abhandenkommt.
A 5.7     Ausschlüsse Diebstahl                                          A 6.3    entfällt
          Kein Versicherungsschutz besteht                               A 6.4    Brand, Blitzschlag, Explosion
          ▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,                    A 6.5    extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem-
          ▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge-                mung, Lawinen, Erdrutsch)
            mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,                     A 6.6    Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
          ▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn,
                                                                         A 6.7    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab-
            diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad
                                                                                  lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona-
            entwendet, siehe A 1.2.5.
                                                                                  ten
A 5.8     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach-
                                                                         A 6.8    Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge-
          ten?
                                                                                  räten
A 5.8.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-
                                                                         A 6.9    Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Über-span-
          rad
                                                                                  nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten
          Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach
          dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen        A 6.10   Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Lade-gerät
          wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“                 oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung
          auf.                                                           A 6.11   Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer-
          Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich            störung durch unbekannte Dritte)
          Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest       A 6.12   Ausschlüsse Gefahr Beschädigung
          Du die Altersklassen aufgeführt:
                                                                                  Kein Versicherungsschutz besteht für:
           Altersklasse 0         Alle Fahrräder jünger als                       ▪ Schäden durch Rost oder Oxidation
                                  12 Monate                                       ▪ Alterung, Materialermüdung und Verschleiß
           Altersklasse 1         Alle Fahrräder älter als                        ▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu-
                                  12 Monate, jedoch jünger                          fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per-
                                  als 24 Monate                                     son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli-
           Altersklasse 2         Alle Fahrräder älter als                          chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss
                                  24 Monate, jedoch jünger                        ▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch-
                                  als 36 Monate                                     tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)
                                                                                  ▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An-
           Altersklasse 3         Alle Fahrräder älter als                          triebssystems
                                  36 Monate, jedoch jünger                        ▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein-
                                  als 48 Monate                                     oder Umbauten
           Altersklasse 4         Alle Fahrräder älter als                        ▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa-
                                  48 Monate, jedoch jünger                          raturen
                                  als 60 Monate                                   ▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche
           Altersklasse 5+        Alle Fahrräder älter als                          Verwendung des Fahrrads,
                                  60 Monate                                       ▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des
                                                                                    Fahrrads
                                                                                  ▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her-
          Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-                  beigeführt haben
          gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder                   ▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung
          führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein

[Seite 4]
           ▪ Aufwendungen für Inspektionen, Wartungs- oder Ser-                     ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen,
             vicearbeiten                                                             Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur-
A 6.13     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach-                       den Schäden verursacht.
           ten?                                                                     ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
                                                                                      oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her-
A 6.13.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-                     beigeführt.
           rad                                                                      ▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind-
           Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach                   lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha-
           dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen                    denereignis beschädigt wurde.
           wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“                  ▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen
           auf.                                                                       oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht.
           Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich   A 7.4     Geltungsbereich Pannenschutz
           Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest                 Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden-
           Du die Altersklassen aufgeführt:                                         fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe
            Altersklasse 0         Alle Fahrräder jünger als                        dazu A 3).
                                   12 Monate                              A 7.5     Leistungen
            Altersklasse 1         Alle Fahrräder älter als                         Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch
                                   12 Monate, jedoch jünger                         auf folgende Leistungen:
                                   als 24 Monate
                                                                          A 7.5.1   24-Stunden-Schutz
            Altersklasse 2         Alle Fahrräder älter als
                                                                                    Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi-
                                   24 Monate, jedoch jünger
                                                                                    chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden-
                                   als 36 Monate
                                                                                    sereignisse.
            Altersklasse 3         Alle Fahrräder älter als
                                                                          A 7.5.2   Pannenhilfe
                                   36 Monate, jedoch jünger
                                   als 48 Monate                                    Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit-
                                                                                    schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die
            Altersklasse 4         Alle Fahrräder älter als
                                                                                    mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit-
                                   48 Monate, jedoch jünger
                                                                                    geführten Kleinteilen erfolgen kann.
                                   als 60 Monate
                                                                                    Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten
            Altersklasse 5+        Alle Fahrräder älter als                         für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche-
                                   60 Monate                                        rungsschutz nach A 6 besteht.
                                                                          A 7.5.3   Abtransport
           Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-                 Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder
           gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder                    dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge-
           führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein                  macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab-
           Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag                transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start-
           für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-                platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des
           tersklasse.                                                              Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad
           Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.                 begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz,
           Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-             übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis
           nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.                      zum Zielort.
           Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens                Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport
           jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.                      des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt.
A7         Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)                           Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-
A 7.1      Wartezeit Pannenschutz                                                   werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für
                                                                                    den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).
           Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit.
                                                                          A 7.5.4   Rücktransport
A 7.2      Versicherungsfall
                                                                                    Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der
           Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr-
                                                                                    Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz
           rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt                    (im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte
           werden kann:
                                                                                    Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner-
           ▪ Beschädigung                                                           halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann
           ▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit-                 und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be-
             schaft dadurch aufgehoben wird)                                        trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein
           ▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze                                            gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
           ▪ Reifenpanne                                                            muss.
           ▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch)
                                                                                    Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte
           ▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per-               Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird
             son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög-
                                                                                    oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe-
             lich ist
                                                                                    dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung
A 7.3      Ausschlüsse Pannenschutzbrief                                            nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.
           Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den               Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver-
           folgenden Gründen ausfällt:                                              sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö-
           ▪ Die Akkus sind entladen.                                               render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte,
           ▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch               dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir
             Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.                          nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
           ▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver-      A 7.5.4   Weiter- oder Rückfahrt
             kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt,
                                                                                    Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von
             dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer                  500 € für folgende Fahrten:
             Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge-
             macht wird.

[Seite 5]
          ▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die            A 7.6.4   Unfall
            Fahrt vom Schadenort zum Zielort,                                       ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar
          ▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,                                 von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte
          ▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie-                 Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr
            der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.                      fahrbereit ist.
A 7.5.5   Bergung                                                         A 7.6.5   Reise
          Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem                  ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
          Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer
          herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir             A 7.6.6   Wohnort
          die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern                ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person
          die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen                       polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
          wir die Kosten in voller Höhe.                                  A8        Allgemeine Obliegenheiten
A 7.5.6   Ersatzfahrrad                                                   A 8.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
          Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er-           A 8.1.1   Sicherung gegen Diebstahl
          satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft
                                                                                    Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei-
          oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads,
                                                                                    nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden,
          sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen
                                                                                    wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut-
          höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.
                                                                                    zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein-
          Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern                 käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum
          Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück-                 abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst
          fahrt).                                                                   Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab,
A 7.5.7   Übernachtungskosten                                                       den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter
          Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi-                    Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.
          cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie                Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel-
          folgt begrenzt:                                                           ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen
          ▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter-                     die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche-
            und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine                     rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs-
            Nacht,                                                                  maßnahme.
          ▪ maximal 80 € pro Übernachtung.                                A 8.1.2   Pflege des Fahrrads
A 7.5.8   Notfall-Bargeld                                                           Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren
          Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland                   Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel-
          durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle                 lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine
          Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer                    regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche
          Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun-                    Beschädigungen oder gelockerte Teile.
          gen durch die Hausbank der versicherten Person.                 A 8.1.3   Codieren des Fahrrads
A 7.5.9   Verschrottung                                                             Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei
          Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver-                 Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad
          zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten                     keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei,
          hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort                   beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr-
          zum Einstellort.                                                          rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender
                                                                                    Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.
          Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an
          die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans-        A 8.2     Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls
          portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der              A 8.2.1   Anzeige- und Meldepflicht
          Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt                    Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un-
          nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste-                     verzüglich mitteilen.
          hen.
                                                                                    Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die
A 7.6     Begriffe                                                                  durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind,
A 7.6.1   Leistungsort                                                              sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder
          ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die                erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
          mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßen-verkehrsord-                       Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
          nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich er-                ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
          reichbar ist.                                                             nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
A 7.6.2   Panne                                                                     vorzulegen.

          ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am       A 8.2.2   Unterlagen
          versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder                Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/ Teiledieb-
          eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch              stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä-
          der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems                digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi-
          bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be-                  cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im
          achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht                 Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor-
          als versichertes Ereignis gelten.                                         bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich
A 7.6.3   Pannenhilfe                                                               ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung
                                                                                    für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu-
          ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha-                  reichen.
          den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs-
          fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen                  Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein-
          kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen                zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad
          Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis-             enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei
          tung angefordert wurden.                                                  Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über
                                                                                    die Ursache des Schadens vorzulegen.

[Seite 6]
A 8.2.3   Genehmigung von Reparaturkosten                                           A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge-
          Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be-                   hörenden Teile.
          trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für                  Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen
          die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte                   (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und
          Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa-               den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig
          raturfreigabe durch Dich aufzubewahren.                                   zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche-
A 8.2.4   Auskunftspflicht                                                          rungssumme.
          Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B.       A 9.3     Entschädigung bei einem Teilschaden
          E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche-     A 9.3.1   Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re-
          rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor-               paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und
          derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und                Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi-
          Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs-                    cherungssumme.
          pflicht zu untersuchen.                                         A 9.3.2   Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen
A 8.2.5   Schadenminderungspflicht                                                  schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht
          Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent-                   durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent-
          stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe-                   schädigung, wenn
          dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im                    ▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde
          Rahmen einer Wartung durchzuführen sind.                                    und
          Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun-                     ▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden
          gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs-                       und
          bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei-              ▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch
          dung über die Kostenübernahme treffen können.                               uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.
A 8.2.6   Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen)             A 9.4     Verzicht auf Reparatur
          Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande-                  Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen-
          ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge-                   digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch
          hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch                    auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn
          dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben-                    Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst.
          falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.                            Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
                                                                                    Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden-
          Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen                   bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä-
          (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche-                    den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-
          rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits-                  rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.
          gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus
          anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen.                   A 9.5     Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust
A 8.3     Folgen bei Obliegenheitsverletzung                              A 9.5.1   Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu-
                                                                                    wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei-
          Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz-              chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält-
          lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.                        lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-
          Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir              dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir
          berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,                  zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs-
          das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.                           summe.
          Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge-     A 9.6     Verzicht auf Ersatz
          mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird                     Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent-
          wirksam, sobald Du sie erhältst.                                          wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch
          Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,                 auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi-
          dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.             cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit
          Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der                zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit-
          Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung                 wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
          des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den                 1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
          Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war.                          Schadeneintritt bis zu 12 Monate ist;
A9        Leistungsumfang                                                           2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
A 9.1     Maximale Entschädigungshöhe                                                  Schadeneintritt bis zu 24 Monate ist;
          Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver-                 3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
          sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die                         Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist;
          Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des                      4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei
          Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver-                        Schadeneintritt älter als 72 Monate ist.
          günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch-
          ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf-                    Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs-
          preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die                  preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1
          explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme                     inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden
          angegeben werden, sind separat zu entschädigen.                           Teile.
          Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind               Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge-
          zu beachten.                                                              nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens.
A 9.2     Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und                  Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi-
          Teilediebstahl                                                            cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst
                                                                                    Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12
          Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be-              Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst,
          schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu-                   dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi-
          wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange-                   cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom-
          gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem                     men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies
          Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß                      ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall

[Seite 7]
           richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur
           Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5.
A 9.7      Nachweispflicht
           Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara-
           tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre-
           chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa-
           raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder
           ein neu angeschafftes Fahrrad).
A 9.8      Umsatzsteuer
           Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch-
           lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer
           durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech-
           nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen.
A 9.9      Unterversicherung
           Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter-
           versicherung nach § 75 VVG.
A 9.10     Selbstbeteiligung
           Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver-
           einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je
           Versicherungsfall abgezogen.
A 10       Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages?
A 10.1     Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech-
           nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für
           eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines
           Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten
           Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche-
           rungstechnik.
           Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk-
           malen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
           Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim-
           mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf-
           nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie-
           ren.
A 10.2     Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten
           Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte-
           ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal-
           tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo-
           bachteten Werten übereinstimmen.
A 10.2.1   Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und
           verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den
           Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge-
           rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög-
           lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
           können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils
           vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung
           berücksichtigt werden.
           Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und
           verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir
           uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän-
           gerungszeitraumes anzupassen.
A 10.2.2   Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag ei-
           nen höheren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschlie-
           ßende Verträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem
           Deckungsschutz.
A 10.3     Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver-
           längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet,
           Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk-
           samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie-
           ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei-
           lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem
           alten und neuen Beitrag hin.
           Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat
           Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
           Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be-
           antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).

[Seite 8]
Teil B                                                                    B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung                         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                                          ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä-
                                                                                    tete Zahlung zu vertreten hast.
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
          schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der                 Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
          Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder                       wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
          Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.                               nen Schadens zu verlangen.
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                           B 1.4.3   Mahnung
B 1.2.1   Beitragszahlung                                                           Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
                                                                                    Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi-                  zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
          gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah-                (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
          res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge)                 chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
          entrichtet werden.
                                                                                    Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-                   ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
          rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten                  ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
          Höhe zu entrichten hast.                                                  (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                            B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei-                  Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
          nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei                frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
          Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen                  Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
          ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs-                Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
          periode der vereinbarten Vertragsdauer                                    tung zur Leistung frei.
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte-      B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          ter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                                    Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                                  zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach                   Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
          Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs-                     gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
          scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche-                Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
          rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines                  verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
          Widerrufrechts.                                                           wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns                  Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
          vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un-             drücklich hinzuweisen.
          verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.                      B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be-               Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
          stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,                 halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
          nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                       Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
          Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder                     den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
          getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma-                  nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
          lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-                  Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung
          sicherungsscheins zu zahlen.                                              bestehen.
B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                              B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach    B 1.5.1   Deine Pflichten
          B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
          solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast.                             Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
                                                                                    hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung                ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
          nicht zu vertreten hast.
                                                                                    Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
B 1.3.3   Leistungsfreiheit                                                         nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-                   wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail
          zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung             oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
          des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis-              Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
          tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch                 Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
          eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder                  rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
          Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
          rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei-     B 1.5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
          trags aufmerksam gemacht haben.                                           Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
          Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht-                trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
          zahlung zu vertreten hast.                                                werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
                                                                                    Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu
B 1.4     Folgebeitrag                                                              kündigen.
B 1.4.1   Fälligkeit                                                                Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du
          Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be-                    verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
          stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit-                Beiträge selbst zu übermitteln.
          raums fällig.                                                             Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür-
          Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi-               fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
          cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen                   Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-
          Zeitpunkt erfolgt.                                                        einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-
                                                                                    lung verlangen.

[Seite 9]
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                        B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                                         Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der-                    cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
            jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in                  bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
            dem der Versicherungsschutz bestanden hat.                                    vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An-         B 2.1.5     Versicherungsjahr
            fechtung und fehlendem versicherten Interesse                                 Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14                        von zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer
            Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi-                     jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versiche-
            derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat-                    rungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
            ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung                    rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
            auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und                    weils ganze Jahre.
            den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge-            B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi-        B 2.2.1     Kündigungsrecht
            derrufsfrist beginnt.
                                                                                          Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben
            wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten                  ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
            Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus                   von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
            dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast.                             wurde,
                                                                                          ▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-                       lehnt haben, oder
            gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns                       ▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht-
            der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.                          lich zugestellt wird.
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung                         ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform
            wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis                       (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der
            zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                         Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche-                       zugegangen sein.
            rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag         B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung
            zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi-                       Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
            cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre,                       uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi-
            zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha-                    gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
            ben.                                                                          Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn                     Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe-
            das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht                   rührt.
            besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,          B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung
            die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes
            künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver-                    Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
            sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr                         bei Dir wirksam.
            verlangen.                                                        B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
            Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver-       B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
            sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-          B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
            teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die-               hebliche Umstände
            sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
                                                                                          Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
            von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-
                                                                                          Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
            nis erlangen.
                                                                                          wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und
B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                                         die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit
B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags                                                   dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht
B 2.1.1     Vertragsdauer                                                                 gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,
                                                                                          aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in
            Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe-                      Textform stellen.
            nen Zeitraum abgeschlossen.
                                                                                          Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich
B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht                                vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und
            Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-                     B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre-
            gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von                  ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück-
            Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.                                     sichtigen.
            Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt,                         Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
            weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig                   sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-
            gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge-                         fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder
            schäftsgebühr zu.                                                             grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für          B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
            die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege-          B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
            bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs-
            schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in                          Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön-
            Textform erfolgen.                                                            nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be-
                                                                                          steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei
            Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß                        Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,
            B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen.                        dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
                                                                                          der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.
B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                                          Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung
            Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet                      der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass
            der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer                    wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
            Kündigung bedarf.

[Seite 10]
            Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge-               B 3.2       Gefahrerhöhung
            schlossen hätten.                                               B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür-    B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner
            fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du                     Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände
            nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte                 so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs-
            Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch                  falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge-
            für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch-                   rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung
            lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche-                   wahrscheinlicher wird.
            rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt
            hast.                                                           B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur –
                                                                                        vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än-
B 3.1.2.2   Kündigung                                                                   dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1          B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn
            leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag                    sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
            kündigen.                                                                   Umständen als mitversichert gelten soll.
            Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach-           B 3.2.2     Deine Pflichten
            weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-
            gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun-           B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich
            gen geschlossen hätten.                                                     ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung
                                                                                        vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten
B 3.1.2.3   Vertragsänderung                                                            gestatten werden.
            Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht        B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu-
            vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht                  stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge-
            angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen                      stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei-
            Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin-                       gen.
            gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-
            teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung       B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser-
            werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi-                      klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt,
            cherungsperiode Vertragsbestandteil.                                        musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr
                                                                                        Kenntnis erlangt hast.
            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um
            mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für      B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns
            den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver-        B 3.2.3.1   Kündigungsrecht
            trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-                     Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir
            lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei-                den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung
            lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.                   vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor-
B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte                              liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be-
            Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                  weisen.
            änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich                      Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können
            geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge-                        wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
            ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung                   Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2
            können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines                    und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Ver-trag unter Ein-
            Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-                        haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
            natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                            B 3.2.3.2   Vertragsänderung
            Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
            erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht                    Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge-
            begründen.                                                                  fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
                                                                                        sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche-
B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
                                                                                        rung der erhöhten Gefahr ausschließen.
            Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
                                                                                        Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um
            änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge-
                                                                                        mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er-
            sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf
                                                                                        höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
            die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen
                                                                                        nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-
            haben.
                                                                                        tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich
B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten                                              auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
            Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-        B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte
            digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir
                                                                                        Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
            den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-
                                                                                        nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines
            keit der Anzeige kannten.
                                                                                        Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus-
B 3.1.6     Anfechtung                                                                  geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,
            Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-                    der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
            zufechten, bleibt bestehen.                                     B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte                                        B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
            Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-                     so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine
            tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach                     Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt
            Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche-                 Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt,
            rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die               unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
            Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir                   Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie-
            oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt                   gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.
            wurde.                                                          B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3
                                                                                        sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen
                                                                                        Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei
                                                                                        uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du
                                                                                        Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du

[Seite 11]
            Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2                 dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen
            und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste-                        möglich ist.
            hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu              B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
            dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
            kannt war.                                                         B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor-
                                                                                           sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,                                       Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir
            a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung                            berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
               nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles                   das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
               oder den Umfang der Leistungspflicht war, oder                  B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
            b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die                    hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
               Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi-                       nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
               gung nicht erfolgt war oder                                                 Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail
            c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge-                       oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
               fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-            B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
               sprechend erhöhten Beitrag verlangen.                                       dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
B 3.3       Deine Obliegenheiten                                                           Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
                                                                                           Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls                             des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser                            Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das
            Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-                       gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
            gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung        B4          Weitere Regelungen
            der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,
            der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als           B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
            besonders gefahrdrohend.                                           B 4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in
B 3.3.1.2   Rechtsfolgen                                                                   mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
            Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-        B 4.1.2     Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,
            heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber                     ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des
            uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats,                    später geschlossenen Vertrags verlangen.
            nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,             B 4.1.3     Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
            den Vertrag fristlos kündigen.                                                 halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
            Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass                        Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
            Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig                     bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
            verletzt hast.                                                                 mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls        B 4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
            Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol-          B 4.2.1     Form, zuständige Stelle
            gende Obliegenheiten zu erfüllen:                                              Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-                          Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-
            rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei-                         über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
            sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei-                       abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform
            sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen,                     oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
            wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an                          Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-
            dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-                         tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-
            schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-                         zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
            messen zu handeln.                                                             lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:                                                  bleiben bestehen.
            Du hast                                                            B 4.2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
            a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt-                        Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge-
               nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder                    teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
               telefonisch – anzuzeigen,                                                   über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
                                                                                           Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
            b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen-                         gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
               tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,                                    gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei-
            c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab-                    nes Namens.
               handen gekommenen Sachen einzureichen,                          B 4.3       Vollmacht des Versicherungsvertreters
            d) sind Veränderungen unumgänglich, das Schadenbild                B 4.3.1     Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
               nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und
               die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch                     Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge-
               uns aufzubewahren,                                                          gebene Erklärungen entgegen zu nehmen betreffend
            e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text-                      (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
               form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur                     rungsvertrags,
               Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges                      (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
               unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un-                        lich dessen Beendigung,
               tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und                           (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
               über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat-                            Vertrags und während des Versicherungsverhältnis-
               ten,                                                                            ses.
            f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be-             B 4.3.2     Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
               schaffung Dir zugemutet werden kann.
                                                                                           Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus-
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem                      gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
               anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach
               B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm

[Seite 12]
B 4.3.3   Zahlungen an uns                                                              keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-
          Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen                       schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
          anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt-                           der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-
          lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an                        land entgegenstehen.
          uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du                     Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
          nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung                        onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von
          bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro-                      Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit
          ber Fahrlässigkeit nicht kanntest.                                            dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
B 4.4     Verjährung                                                                    entgegenstehen.
          Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren           B 4.8        Überversicherung
          in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des                    Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi-
          Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von                         cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als
          dem Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis                        auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche-
          erlangst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kennt-                    rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her-
          nis gleich.                                                                   abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an-                     für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir
          gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit-                      berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit
          raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform                        dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
          (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als                Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen,
          Anspruchsteller nicht mit.                                                    Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
          Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei-                     schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu
          nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be-
                                                                                        gründenden Umständen Kenntnis erlangen.
B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
                                                                           B 4.9        Versicherung für fremde Rechnung
B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
                                                                           B 4.9.1      Rechte aus dem Vertrag
          Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose
          alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie-                   Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen
          gen an den                                                                    Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu
                                                                                        schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag
          Versicherungsombudsmann e.V.                                                  steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem
          Postfach 08 06 32, 10006 Berlin                                               Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
          Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi-                      Versicherungsschein besitzt.
          cherungsombudsmann.de                                            B 4.9.2      Zahlung der Entschädigung
          Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler           B 4.9.2.1    Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den
          oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs-                       Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim-
          vorschlag unterbreiten.                                                       mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der
          Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu                    Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen.
          einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine             B 4.9.2.2    Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher
          privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh-                        Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech-
          lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist.                               nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten
          In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg                    zu berücksichtigen.
          zu den Gerichten offen.                                                       Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht                                                         Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver-
                                                                                        halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
                                                                                        lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist.
          Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
          auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht      B 4.9.2.3    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn
          wenden:                                                                       der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist
                                                                                        oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche-
          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                        rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
          Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                           B 4.9.2.4    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                                        wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge-
          E-Mail: poststelle@bafin.de                                                   schlossen und uns nicht darüber informiert hast.
          Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50                          B 4.10       Aufwendungsersatz
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-   B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha-
          zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                         dens
B 4.5.3   Gerichtsstand                                                    B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei
                                                                                        Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
                                                                                        Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig
          Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt                         gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst
          oder Geschäftssitz                                                            hast.
          ▪ ins Ausland verlegt wurde oder                                 B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor-
          ▪ nicht bekannt ist,                                                          stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
          können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge-                      Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann
          richt verklagen.                                                              Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                                           chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä-
                                                                                        ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un-
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                      sere Weisung hin erfolgten.
B 4.7     Embargobestimmung                                                B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir
          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-                       auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und
          gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem

[Seite 13]
             B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so-               Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun-
             weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden                       gen des Satzes 1 als bewiesen.
             sind.                                                            B 4.13   Repräsentanten
B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä-                  Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä-
             digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs-                     sentanten, z.B. einem von Dir beauftragten Versicherungs-
             summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so-               vertreter, zurechnen lassen.
             weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
             sind.
B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1
             erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
             Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun-
             gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
             Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden
             Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa-
             ren.
             Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so
             werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
             von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können
             wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend
             kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht
             dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den
             Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge-
             macht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
             Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft
             lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es
             sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
             sacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die-
             ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
             tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach
             Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch-
             setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
             wirken.
             Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis-
             tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen kei-
             nen Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer
             grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir be-
             rechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Ver-
             schuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver-
             sicherungsfalles
B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
             wir von der Entschädigungspflicht frei.
             Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges
             Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt
             worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha-
             dens als bewiesen.
B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir
             berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines
             Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
             Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet,
             wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
             oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind,
             täuschst oder zu täuschen versuchst.
             Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
             rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder
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