# Adam Riese XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Rhion.digital / Adam Riese (W&W Digitalmarke)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-adam-riese-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XXL (AVB Fahrrad XXL)](https://www.adam-riese.de/downloads/20260615_Fahrrad_1-3_AVB_XXL.pdf), Fassung Stand 01.08.2026, Version 1.3

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Vergünstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. | A 9.1, Seite 6 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahrräder bzw. E-Bikes | A 1.2.1, Seite 2 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht | A 2.1, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Beschaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. | A 9.2, Seite 6 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Entwendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versicherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). | A 9.6, Seite 7 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | keine | Altersklasse 5+ Alle Fahrräder älter als 60 Monate | A 5.8.1, Seite 4 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | wenn Du die Rechnungen für das versicherte Fahrrad und ggf. die ... fest montierten Anbauteile im Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erworbene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. | A 8.2.2, Seite 6 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja, bis zur Versicherungssumme | Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je Versicherungsfall abgezogen. | A 9.10, Seite 7 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | keine | Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein vereinbarte Selbstbeteiligung. | A 9.10, Seite 7 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem | A 5.2, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Stellst Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab, den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich. | A 8.1.1, Seite 5 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich genutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung gesichert ist. | A 5.3, Seite 3 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lagerung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Fahrzeugs. | A 5.2, Seite 3 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | keine | Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gesichert war | A 5.2, Seite 3 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gelten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. | A 8.1.1, Seite 6 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (auch Akkus) erstatten wir | A 9.2, Seite 6 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja, bis zur Versicherungssumme | abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät, | A 1.2.3, Seite 2 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. | A 5.1, Seite 2 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte) | A 6.11, Seite 4 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis. | A 6.2, Seite 3 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung, | A 6.2, Seite 3 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung | A 6.6, Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 | A 6.7, Seite 4 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwemmung, Lawinen, Erdrutsch) | A 6.5, Seite 4 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt wird | A 6.2, Seite 3 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transportmittel (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Verkehrsmittel) befördert wird | A 6.2, Seite 3 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleichgestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen | A 5.2, Seite 3 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Kurzschluss und Induktion | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.8, Seite 4 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten | A 6.9, Seite 4 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. | A 6.3.1, Seite 3 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des Antriebssystems | A 6.12, Seite 4 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja, bis zur Versicherungssumme | ist bei Eintritt des Schadens nicht älter als fünf Jahre. | A 6.3.1, Seite 3 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die durch Verschleiß notwendig werden. | A 6.3.2, Seite 3 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja, bis zur Versicherungssumme | beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine erneute dreimonatige Wartezeit | A 6.3.2, Seite 4 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Dazu zählen die Einhaltung der Herstellervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche Beschädigungen oder gelockerte Teile. | A 8.1.2, Seite 6 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja, bis zur Versicherungssumme | die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B. Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger), | A 1.2.2, Seite 2 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 2.000 € | Helm Fahrradwimpel Flickzeug | A 1.2.5, Seite 2 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja, bis zur Versicherungssumme | des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsicherungen. | A 1.2.4, Seite 2 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 2.000 € | Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Kochgeschirr, Schlafsack, Trinkflasche) durch | A 1.2.6, Seite 2 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nein | Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungselektronik | A 1.2.6.1, Seite 2 |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja, bis 2.000 € | Klingel Kindersitz Sattelkissen | A 1.2.5, Seite 2 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. | A 7.5.2, Seite 5 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine | Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Schaden- bzw. Leistungsort | A 7.5.2, Seite 5 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen wir die Kosten für den Abtransport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Startplatz | A 7.5.3, Seite 5 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz (im Inland) der versicherten Person | A 7.5.4, Seite 5 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 700 € | Wir zahlen höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage. | A 7.5.6, Seite 5 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5) und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versicherungsschutz ohne zeitliche Begrenzung. | A 3, Seite 2 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten | A 1.3, Seite 2 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | sowie dazugehörige Trainings- und Übungsfahrten. | A 1.3, Seite 2 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | die gewerblich genutzt werden | A 2.1, Seite 2 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | ja | Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad, JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. | Präambel, Seite 2 |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen. | A 13, Seite 8 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | ja | Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Abschluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit). | A 6.3.1, Seite 3 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Betrag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. | A 8.2.3, Seite 6 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. | B 2.1.2.1, Seite 10 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Adam Riese Fahrradversicherung XXL (AVB Fahrrad XXL)

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                                Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Adam Riese Fahrradversicherung XXL
(AVB Fahrrad XXL)
Stand 01.08.2026, Version 1.3

Inhaltsverzeichnis
                                                                            9.4      Verzicht auf Reparatur
Teil A                                                                      9.5      Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust
1      Wer und was ist versichert?
                                                                            9.6      Verzicht auf Ersatz
2      Generelle Ausschlüsse
                                                                            9.7      Nachweispflicht
3      Geltungsbereich
                                                                            9.8      Umsatzsteuer
4      Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                            9.9      Unterversicherung
5      Versicherte Gefahr Diebstahl
                                                                            9.10     Selbstbeteiligung
5.1    Voraussetzungen Diebstahl
                                                                            10       Grundlagen der Beitragsanpassung
5.2    Diebstahl
                                                                            11       Besitzstandsgarantie
5.3    Einbruchdiebstahl
                                                                            12       Update-Garantie
5.4    Raub
                                                                            13       Verzicht auf grobe Fahrlässigkeit
5.5    Plünderung
                                                                            14       Recycling-Bonus
5.6    Trickdiebstahl
5.7    Ausschlüsse Diebstahl                                                Teil B
5.8    Altersgrenzen Fahrrad                                                1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
6      Versicherte Gefahr Reparatur                                         1.1      Beginn des Versicherungsschutzes
6.1    Voraussetzungen Reparatur                                            1.2      Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6.2    Unfallschäden                                                        1.3      Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
6.3    Verschleiß                                                                    oder Nichtzahlung
6.4    Brand, Blitzschlag, Explosion                                        1.4      Folgebeitrag
6.5    extreme Naturgefahren                                                1.5      Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
6.6    Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung                            1.6      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
6.7    Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler                      2        Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
6.8    Feuchtigkeitsschäden                                                 2.1      Dauer und Ende des Vertrags
6.9    Elektronikschäden                                                    2.2      Kündigung nach Versicherungsfall
6.10   Kabelbruch und Tierbisse                                             3        Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
6.11   Vandalismus                                                          3.1      Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
6.12   Ausschlüsse Reparatur                                                3.2      Gefahrerhöhung
6.13   Altersgrenzen Fahrrad                                                3.3      Deine Obliegenheiten
7      Versicherte Gefahr Pannenschutzbrief                                 4        Weitere Regelungen
7.1    Voraussetzung Pannenschutzbrief                                      4.1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
7.2    Versicherungsfall                                                    4.2      Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
7.3    Ausschlüsse Pannenschutzbrief                                        4.3      Vollmacht von Adam Riese
7.4    Geltungsbereich                                                      4.4      Verjährung
7.5    Leistungen                                                           4.5      Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
7.6    Begriffe                                                             4.6      Anzuwendendes Recht
8      Allgemeine Obliegenheiten                                            4.7      Embargobestimmung
8.1    Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls                         4.8      Überversicherung
8.2    Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls                        4.9      Versicherung für fremde Rechnung
9      Leistungsumfang                                                      4.10     Aufwendungsersatz
9.1    Maximale Entschädigungshöhe                                          4.11     Übergang von Ersatzansprüchen
9.2    Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teile-      4.12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
       diebstahl                                                            4.13     Repräsentanten
9.3    Entschädigung bei einem Teilschaden

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Wer ist wer?
Du bist unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
Versicherte Person ist jeder, für den Du Versicherungsschutz mit uns vereinbart hast. Das kann auf Dich selbst und auch auf andere Personen zutreffen.
„Wir“, „uns“, „unser“, usw. bezeichnet nachfolgend die Adam Riese GmbH. Unsere Berechtigungen Erklärungen und Zahlungen entgegenzunehmen
sowie abzugeben sind in B 4.3 geregelt.

Präambel
Unsere Fahrradvollkasko versichert Dein Pedelec (nachfolgend als E-Bike bezeichnet) oder Fahrrad, welches nicht versicherungs- oder führerschein-
pflichtig ist. Das beschriebene Produkt versichert Räder, die überwiegend privat genutzt werden. Räder, die als sogenanntes Dienstrad, Firmenrad,
JobRad oder JobBike zur Verfügung gestellt werden, können im Rahmen dieser Bedingungen ebenfalls versichert werden. Nicht versicherbar sind hin-
gegen Räder, die eine überwiegende gewerbliche Nutzung (z.B. für Kurierfahrten oder Personen- bzw. Warentransporte, Pizzalieferung usw.) oder
einen stetigen Nutzerwechsel haben.


Teil A                                                                                      ▪ Unfälle (nach A 6.2),
A1            Wer und was ist versichert?                                                   ▪ Brand (nach A 6.4),
                                                                                            ▪ Naturgewalten (nach A 6.5)
A 1.1         Versicherte Personen
                                                                                            beschädigt oder kommt es abhanden, so besteht Versiche-
              Versicherungsschutz besteht zunächst für die im Versiche-                     rungsschutz, sofern entsprechende Gefahren im Versiche-
              rungsschein genannte Person, die das Fahrrad erworben                         rungsschein aufgeführt werden.
              hat,     also      Du      als    Versicherungsnehmer.
              Mitversichert sind darüber hinaus Personen, die mit Dei-                      Die maximale Entschädigungsleistung beträgt 2.000 € je
              nem Wissen und Willen das Fahrrad nutzen                                      Versicherungsfall. Die Entschädigungsleistung wird der ge-
              (berechtigte Nutzer).                                                         wählten Versicherungssumme nicht angerechnet.
A 1.2         Versicherte Sachen                                             A 1.2.6.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Schäden
                                                                                            bzw. Sachen:
A 1.2.1       Versichert sind die im Versicherungsschein aufgeführten
              nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtigen Fahr-                    ▪ Schäden durch Vergessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlas-
              räder bzw. E-Bikes (Fahrräder mit elektronischer Tretunter-                     sen oder Verlieren
              stützung              für             die             keine                   ▪ Bargeld, Kreditkarten, Schlüssel, Flug-/Bahntickets, Aus-
              Zulassungs- oder Versicherungspflicht besteht),                                 weispapiere und sonstige Wertsachen
                                                                                            ▪ Handys, Tablets, Navigationssysteme, Unterhaltungs-
A 1.2.2       die für deren Funktion dienenden Teile (wie z.B.                                elektronik und jegliche Formen von Video- und Fotoauf-
              Sattel, Lenker, Lampen, Gepäckträger),                                          nahmegeräten
A 1.2.3       abgeschlossene Akkus, sowie das Lade- und Steuergerät,         A 1.3          Versicherte Nutzung
A 1.2.4       des zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen                        Versichert ist die private Nutzung, einschließlich Dienst-
              Schlosses und der mitgeführten elektronischen Diebstahlsi-                    fahrten.
              cherungen.
                                                                                            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Teilnahme
A 1.2.5       Mitgeführtes Zubehör                                                          an Sportveranstaltungen zur Erzielung von Höchstge-
              Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit dem Fahr-                   schwindigkeiten, sowie dazugehörige Trainings- und
              rad verbundenes Zubehör, sofern es beim Gebrauch des                          Übungsfahrten.
              versicherten Fahrrads beschädigt oder zerstört wird:           A2             Generelle Ausschlüsse
                Anhänger           Schleppstange       Beleuchtung           A 2.1          Nicht versichert sind Fahrräder/E-Bikes
                Spiegel            Fahrradkompass      Kartenhalter
                                                                                            ▪ für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht be-
                Luftpumpe          Steckschutz-        Fahrradkorb
                                                                                              steht
                                   blech
                                                                                            ▪ die gewerblich genutzt werden
                Reflektor          Kilometerzähler     Regenschutz-
                                                                                            ▪ die von Dir oder dem Eigentümer vermietet werden oder
                                   (keine Smart-       plane
                                                                                              einen stetigen Nutzerwechsel haben
                                   phones/ Smart-
                                                                                            ▪ die nicht durch einen Fachbetrieb zusammengebaut
                                   watches)
                                                                                              wurden, sogenannte Eigenbauten
                Klingel            Kindersitz          Sattelkissen
                                                                                            ▪ die von Privatpersonen ohne Original-Händlerrechnung
                Helm               Fahrradwimpel       Flickzeug                              und ohne (Privat-)Kaufvertrag erworben wurden
                                                                                            ▪ für die keine gültige Rahmennummer vorliegt
A 1.2.5.1     Als versicherte Schäden gelten hierbei alle Schäden, die       A3             Geltungsbereich
              durch
                                                                                            Für Leistungen aus der versicherten Gefahr Diebstahl (A 5)
              ▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),                                und Gefahr Reparatur (A 6) besteht weltweit Versiche-
              ▪ Unfälle (nach A 6.2),                                                       rungsschutz ohne zeitliche Begrenzung.
              ▪ Brand (nach A 6.4),
              ▪ Naturgewalten (nach A 6.5)                                                  Für Pannenschutz (A 7) besteht Versicherungsschutz inner-
                                                                                            halb der geographischen Grenzen Europas.
              entstanden sind. Die jeweilige Gefahr muss dabei Bestand-
              teil Deines Versicherungsschutzes sein und im Versiche-        A4             Versicherte Gefahren und Schäden
              rungsschein aufgeführt.                                                       Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungs-
              Die maximale Entschädigungsleistung für mitversichertes                       schein aufgeführten Gefahren. Im Einzelnen können fol-
              Zubehör beträgt 2.000 € je Versicherungsfall. Die Entschä-                    gende Gefahren versichert werden:
              digungs-leistung wird der gewählten Versicherungssumme         A5             Versicherte Gefahr Diebstahl (nur sofern explizit gewählt)
              nicht angerechnet.                                             A 5.1          Voraussetzung und Wartezeit Gefahr Diebstahl
A 1.2.5.2     Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Ver-                       Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der
              gessen, Liegen-, Hängen-, Stehenlassen oder Verlieren.                        nächsten        zuständigen        oder       erreichbaren
A 1.2.6       Mitgeführtes Gepäck                                                           Polizeidienststelle anzuzeigen. Es gilt keine Wartezeit für
              Wird mitgeführtes Gepäck (wie z.B. Kleidung, Kochgeschirr,                    versicherte Schäden nach A 5.
              Schlafsack, Trinkflasche) durch
              ▪ Diebstahl (nach A 5) & Vandalismus (A 6.11),

[Seite 3]
A 5.2     Diebstahl
          Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad                  Altersklasse 0         Alle Fahrräder jünger als
          entwendet wurde.                                                                                  12 Monate
          Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass das                    Altersklasse 1         Alle Fahrräder älter als
          Fahrrad zum Zeitpunkt der Entwendung mit einer abge-                                              12 Monate, jedoch jünger
          schlossenen Diebstahlsicherung gesichert war (z.B. einem                                          als 24 Monate
          Schloss). Einer abgeschlossenen Diebstahlsicherung gleich-
                                                                                     Altersklasse 2         Alle Fahrräder älter als
          gestellt ist die Befestigung an einem Fahrradträger mit allen
                                                                                                            24 Monate, jedoch jünger
          verfügbaren abgeschlossenen Sicherungen oder die Lage-
                                                                                                            als 36 Monate
          rung in einem verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines
          Fahrzeugs.                                                                 Altersklasse 3         Alle Fahrräder älter als
                                                                                                            36 Monate, jedoch jünger
A 5.3     Einbruchdiebstahl
                                                                                                            als 48 Monate
          Versicherungsschutz besteht, wenn das versicherte Fahrrad
                                                                                     Altersklasse 4         Alle Fahrräder älter als
          aus einem Raum in einem Gebäude entwendet wird, der
                                                                                                            48 Monate, jedoch jünger
          gewaltsam aufgebrochen wurde. Mit Räumen gleichgesetzt
                                                                                                            als 60 Monate
          sind abschließbare Container oder vergleichbare Behält-
          nisse. Handelt es sich um Räume, die gemeinschaftlich ge-                  Altersklasse 5+        Alle Fahrräder älter als
          nutzt werden, besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn                                          60 Monate
          das Fahrrad durch eine abschließbare Diebstahlsicherung
          gesichert ist.
                                                                                    Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-
A 5.4     Raub                                                                      gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder
          Versicherungsschutz besteht, wenn                                         führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein
          ▪ der Räuber gegen die versicherte Person Gewalt anwen-                   Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
            det, um deren Widerstand gegen die Wegnahme versi-                      für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
            cherter Sachen auszuschalten, oder                                      tersklasse.
          ▪ die versicherte Person versicherte Sachen herausgibt                    Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
            oder sie sich wegnehmen lässt, weil der Räuber eine Ge-                 Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
            walttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht, oder                    nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
          ▪ der versicherten Person werden versicherte Sachen weg-                  Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
            genommen, weil ihre Widerstandskraft ausgeschaltet                      jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
            war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursa-        A6        Reparatur (nur sofern explizit gewählt)
            che in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands
                                                                          A 6.1     Voraussetzung Gefahr Reparatur
            der versicherten Person haben. Diese Beeinträchtigung
            muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben                       Schäden, die durch einen Brand, Explosion oder Vandalis-
            und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschul-               mus entstanden sind, sind unverzüglich der nächsten zu-
            dete Ursache wie z.B. eine Ohnmacht oder ein Herzin-                    ständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.
            farkt entstanden sein.                                                  Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-
A 5.5     Plünderung                                                                ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-
          Versicherungsschutz besteht, wenn bei einer gewalttätigen                 nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns
                                                                                    vorzulegen.
          Demonstration oder durch sonstige Handlungen versi-
          cherte Sachen zerstört werden, bei der die öffentliche Ord-     A 6.2     Unfallschäden
          nung (teilweise) zusammenbricht. Gleiches gilt, wenn versi-               Versicherungsschutz besteht bei Unfallschäden. Als Unfall
          cherte Sachen bei einer solchen Demonstration bzw. durch                  gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
          eine solche Handlung abhandenkommen.                                      Gewalt auf das Fahrrad einwirkendes Ereignis.
A 5.6     Trickdiebstahl                                                            Versichert ist darüber hinaus
          Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen                      ▪ das Umfallen des Fahrrads, sowie der Sturz mit dem
          durch einen Trickdiebstahl abhandenkommen. Trickdieb-                       Fahrrad auch ohne äußere Einwirkung,
          stahl liegt vor, wenn eine Person eine versicherte Person                 ▪ der Unfall des Fahrrads, das mit einem Transport-mittel
          täuscht, um versicherte Sachen ungehindert an sich neh-                     (Kraftfahrzeug, Wasserfahrzeug oder öffentliche Ver-
          men zu können.                                                              kehrsmittel) befördert wird und durch einen Unfall des
A 5.7     Ausschlüsse Diebstahl                                                       Transportmittels zerstört oder beschädigt wird oder in-
          Kein Versicherungsschutz besteht                                            folgedessen abhandenkommt.
                                                                          A 6.3     Verschleiß
          ▪ bei Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen,
          ▪ bei einem Fahrraddiebstahl, wenn das Fahrrad nicht ge-        A 6.3.1   Besondere         Voraussetzungen       und         Wartezeit
            mäß A 5.2 gegen Diebstahl gesichert war,                                Verschleiß
          ▪ für lose mit dem Fahrrad verbundene Teile, es sei denn,                 Verschleißschäden gelten als versichert, wenn folgende Vo-
            diese wurden zusammen mit dem versicherten Fahrrad                      raussetzungen vorliegen:
            entwendet, siehe A 1.2.5.
                                                                                    ▪ Der Schaden ist durch Alterung, häufigen Gebrauch oder
A 5.8     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach-                        Abnutzung entstanden und mindert die Leistungsfähig-
          ten?                                                                        keit des Fahrrads.
A 5.8.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-                    ▪ Das Fahrrad (inkl. Akku und Motor) ist bei Eintritt des
          rad                                                                         Schadens nicht älter als fünf Jahre. Die Frist beginnt mit
          Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach                    dem Tag des Fahrradkaufs (Rechnungsdatum der ersten
                                                                                      Verkaufsrechnung).
          dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen
          wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“                   ▪ Die Schäden treten frühestens drei Monate nach Ab-
                                                                                      schluss dieses Versicherungsvertrages auf (Wartezeit).
          auf.
                                                                          A 6.3.2   Versicherte Leistung
          Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich
          Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest                  Bei Verschleißschäden erstatten wir die Reparaturkosten
          Du die Altersklassen aufgeführt:                                          (Ersatzteile in gleicher Art und Güte sowie Arbeitslohn), die

[Seite 4]
           durch Verschleiß notwendig werden. Nach einer Entschädi-                  Altersklasse 3         Alle Fahrräder älter als
           gungsleistung, die durch Verschleißschäden notwendig                                             36 Monate, jedoch jünger
           wird, beginnt für Reifen, Bremsen und Akkus jeweils eine                                         als 48 Monate
           erneute dreimonatige Wartezeit am Ersten des auf den                      Altersklasse 4         Alle Fahrräder älter als
           Auszahlungstag folgenden Monats.
                                                                                                            48 Monate, jedoch jünger
A 6.4      Brand, Blitzschlag, Explosion                                                                    als 60 Monate
A 6.5      extreme Naturgefahren (Sturm, Hagel, Überschwem-                          Altersklasse 5+        Alle Fahrräder älter als
           mung, Lawinen, Erdrutsch)                                                                        60 Monate
A 6.6      Bedienfehler oder unsachgemäße Handhabung
A 6.7      Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ab-                 Verlängern wir Deinen Vertrag nach B 2.1.2 (stillschwei-
           lauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Mona-                  gende Verlängerung) zur nächsten Hauptfälligkeit oder
           ten                                                                      führst Du eine Vertragsänderung durch und gilt für Dein
A 6.8      Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsge-                    Fahrrad eine neue Altersklasse, ermitteln wir den Beitrag
           räten                                                                    für das Alter des Fahrrades anhand der dann geltenden Al-
A 6.9      Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspan-                     tersklasse.
           nung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten                               Wir informieren Dich rechtzeitig über den neuen Beitrag.
A 6.10     Kabelbruch am versicherten Fahrrad und am Ladegerät                      Erhöht sich der Beitrag, kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
           oder Schäden durch Tierbisse an der Verkabelung                          nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen.
                                                                                    Deine Kündigung wird mit ihrem Zugang bei uns, frühestens
A 6.11     Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zer-                  jedoch zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung, wirksam.
           störung durch unbekannte Dritte)
                                                                          A7        Pannenschutzbrief (sofern explizit vereinbart)
A 6.12     Ausschlüsse Gefahr Beschädigung und Verschleiß
                                                                          A 7.1     Wartezeit Pannenschutz
           Kein Versicherungsschutz besteht für:
                                                                                    Für Schäden nach A 7 besteht keine Wartezeit.
           ▪ Schäden durch Rost oder Oxidation
                                                                          A 7.2     Versicherungsfall
           ▪ Alterung und Materialermüdung, es sei denn, es handelt
             sich um Verschleiß nach A 6.3                                          Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn das versicherte Fahr-
           ▪ Schäden, für die der Hersteller des Fahrrads, der Verkäu-              rad aus einem der folgenden Gründe nicht mehr genutzt
             fer, eine mit der Reparatur des Fahrrads beauftragte Per-              werden kann:
             son oder ein sonstiger Dritter aufgrund einer vertragli-               ▪ Beschädigung
             chen oder gesetzlichen Verpflichtung aufkommen muss                    ▪ Diebstahl (auch Teilediebstahl, sofern die Fahrbereit-
           ▪ Schäden, die die Nutzung des Fahrrads nicht beeinträch-                  schaft dadurch aufgehoben wird)
             tigen (z.B. Schrammen oder Schäden an der Lackierung)                  ▪ Unfälle nach A 6.2 & Stürze
           ▪ Schäden und Folgeschäden durch Manipulation des An-                    ▪ Reifenpanne
             triebssystems                                                          ▪ mechanische Mängel (z.B. Ketten- oder Rahmenbruch)
           ▪ Schäden und Folgeschäden durch nicht fachgerechte Ein-                 ▪ Aufgrund erlittener Verletzungen einer versicherten Per-
             oder Umbauten                                                            son eine Weiterfahrt mit dem Fahrrad nicht mehr mög-
           ▪ Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäße Repa-                        lich ist
             raturen
                                                                          A 7.3     Ausschlüsse Pannenschutzbrief
           ▪ Schäden und Folgeschäden durch eine ungewöhnliche
             Verwendung des Fahrrads,                                               Kein Versicherungsfall liegt vor, wenn das Fahrrad aus den
           ▪ Schäden und Folgeschäden durch die Reinigung des                       folgenden Gründen ausfällt:
             Fahrrads                                                               ▪ Die Akkus sind entladen.
           ▪ Schäden, die Du oder Dein Repräsentant vorsätzlich her-                ▪ Es ist nicht ausreichend Druck auf den Reifen, was durch
             beigeführt haben                                                         Gebrauch einer Luftpumpe behoben werden kann.
           ▪ Schäden am Akku durch nicht sachgemäße Aufladung                       ▪ Das Fahrrad befindet sich in einem nach der Straßenver-
           ▪ Regelmäßig anfallende Maßnahmen zur Erhaltung der                        kehrsordnung unzulässigen Zustand, was dazu führt,
             Betriebsbereitschaft oder Verkehrssicherheit (z. B. In-                  dass die Weiterfahrt untersagt oder aufgrund weiterer
             spektionen, Wartungs- oder Servicearbeiten), auch                        Umstände, die von außen hinzutreten, unmöglich ge-
             wenn hierbei Verschleißteile ausgetauscht wer-                           macht wird.
             den. Nicht darunter fallen Maßnahmen, die erforderlich                 ▪ Durch Krieg, innere Unruhen, terroristische Handlungen,
             sind, um einen bereits eingetretenen und versicherten                    Anordnungen staatlicher Stellen oder Kernenergie wur-
             Verschleißschaden nach A 6.3 zu beheben.                                 den Schäden verursacht.
A 6.13     Was musst Du bei Erreichung von Altersgrenzen beach-                     ▪ Von der versicherten Person wurden vorsätzlich
           ten?                                                                       oder grobfahrlässig Schäden an versicherten Sachen her-
                                                                                      beigeführt.
A 6.13.1   Umstellungen aufgrund Altersgrenzen versichertes Fahr-
                                                                                    ▪ Für den Transport eines am versicherten Fahrrad befind-
           rad
                                                                                      lichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Scha-
           Als beitragsrelevantes Tarifmerkmal fragen wir dich nach
                                                                                      denereignis beschädigt wurde.
           dem Alter Deines Fahrrades. Deine Angaben hierzu führen
                                                                                    ▪ Bei regulärem Service und bei technischen Aktionen
           wir im Versicherungsschein in Form des „Erstkaufdatums“
                                                                                      oder Rückrufaktionen wurden Schäden verursacht.
           auf.
                                                                          A 7.4     Geltungsbereich Pannenschutz
           Dein Beitrag richtet sich nach der Altersklasse, in der sich
           Dein versichertes Fahrrad befindet. Im Folgenden findest                 Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz für Schaden-
           Du die Altersklassen aufgeführt:                                         fälle innerhalb der geographischen Grenzen Europas (siehe
                                                                                    dazu A 3).
            Altersklasse 0         Alle Fahrräder jünger als
                                   12 Monate                              A 7.5     Leistungen
            Altersklasse 1         Alle Fahrräder älter als                         Liegt ein Versicherungsfall nach A 7.2 vor, hast Du Anspruch
                                   12 Monate, jedoch jünger                         auf folgende Leistungen:
                                   als 24 Monate                          A 7.5.1   24-Stunden-Schutz
            Altersklasse 2         Alle Fahrräder älter als                         Versicherungsfälle nach A 7 sind rund um die Uhr versi-
                                   24 Monate, jedoch jünger                         chert. Es besteht keine zeitliche Beschränkung für Schaden-
                                   als 36 Monate                                    sereignisse.

[Seite 5]
A 7.5.2   Pannenhilfe                                                      A 7.5.7   Übernachtungskosten
          Pannenhilfe ist eine Wiederherstellung der Fahrbereit-                     Wir übernehmen die Übernachtungskosten, bis das versi-
          schaft am Schaden- bzw. Leistungsort (siehe A 7.6.1), die                  cherte Fahrrad wiederhergestellt ist. Die Leistung ist wie
          mit den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mit-                   folgt begrenzt:
          geführten Kleinteilen erfolgen kann.                                       ▪ maximal fünf Nächte, nimmst Du die Leistung Weiter-
          Die hierfür entstehenden Kosten übernehmen wir. Kosten                       und Rückfahrt nach A 7.5.4 in Anspruch maximal eine
          für Ersatzteile übernehmen wir nur, wenn hierfür Versiche-                   Nacht,
          rungsschutz nach A 6 besteht.                                              ▪ maximal 80 € pro Übernachtung.
A 7.5.3   Abtransport                                                      A 7.5.8   Notfall-Bargeld
          Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder                     Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Ausland
          dem Leistungsort (vgl. A 7.6.1) nicht wieder fahrbereit ge-                durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine finanzielle
          macht werden, übernehmen wir die Kosten für den Ab-                        Notlage, übernehmen wir anfallende Kosten bis zu einer
          transport des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zum Start-                Höhe von 100 € für Überweisungen und Bargeldauszahlun-
          platz der Tagesfahrt, also dem Ort, an dem Du am Tag des                   gen durch die Hausbank der versicherten Person.
          Schadeneintritts die Fahrt mit dem versicherten Fahrrad          A 7.5.9   Verschrottung
          begonnen hast. Liegt der Zielort näher als der Startplatz,
          übernehmen wir alternativ die Kosten des Abtransports bis                  Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Ausland ver-
          zum Zielort.                                                               zollt oder verschrottet werden, übernehmen die Kosten
                                                                                     hierfür sowie die Kosten des Transportes vom Schadenort
          Alternativ übernehmen wir die Kosten für den Abtransport                   zum Einstellort.
          des Fahrrads zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt.
          Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrrad-                 Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an
          werkstatt, erfolgt die Übernahme entstehender Kosten für                   die versicherte Person ausbezahlt. Die Kosten des Trans-
          den Abtransport bis zum Wohnsitz (vgl. A 7.6.6).                           portes des Gepäcks übernehmen wir bis zum Wert der
                                                                                     Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung erfolgt
A 7.5.4   Rücktransport                                                              nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem entgegenste-
          Wir übernehmen die entstehenden Kosten bis zur Höhe der                    hen.
          Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz         A 7.6     Begriffe
          (im Inland) der versicherten Person, sofern das versicherte
          Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe nicht inner-           A 7.6.1   Leistungsort
          halb von drei Werktagen fahrbereit gemacht werden kann                     ist eine Stelle am oder in der Nähe des Schadensortes, die
          und die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be-                    mit dem Abschleppfahrzeug nach Straßenverkehrsordnung
          trag übersteigen, der am Schadentag in Deutschland für ein                 in zulässiger Weise und verkehrstechnisch möglich erreich-
          gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden                      bar ist.
          muss.                                                            A 7.6.2   Panne
          Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte                    ist eine Störung (Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden) am
          Fahrrad nach einem Diebstahl wiederaufgefunden wird                        versicherten Fahrrad, aufgrund derer der Fahrtantritt oder
          oder wenn die versicherte Person aufgrund einer unfallbe-                  eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist. Als Panne gilt auch
          dingten Verletzung oder wegen einer schweren Erkrankung                    der Ausfall des elektrisch unterstützenden Antriebssystems
          nicht in der Lage ist, das Fahrrad zum Zielort zu fahren.                  bei einem entsprechend ausgestatteten Fahrrad. Bitte be-
          Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum ver-                 achte in den Ausschlüssen nach A 7.3, welche Pannen nicht
          sicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder ähnliches) gehö-                   als versichertes Ereignis gelten.
          render Akku beschädigt ist oder so beschädigt sein könnte,       A 7.6.3   Pannenhilfe
          dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir
                                                                                     ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am Scha-
          nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
                                                                                     den- bzw. Leistungsort, die mit den durch das Pannenhilfs-
A 7.5.4   Weiter- oder Rückfahrt                                                     fahrzeug üblicherweise mitgeführten Kleinteilen erfolgen
          Wir übernehmen entstehende Kosten bis zur Höhe von                         kann. Nicht versichert sind Verschleißteile und diejenigen
          500 € für folgende Fahrten:                                                Ersatzteile, die speziell im Schadenfall für diese Hilfeleis-
          ▪ die Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die                       tung angefordert wurden.
            Fahrt vom Schadenort zum Zielort,                              A 7.6.4   Unfall
          ▪ die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,                                  ist beim Ausfall des Fahrrads jedes Ereignis, das unmittelbar
          ▪ die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wie-                  von außen mit mechanischer Gewalt auf das versicherte
            der fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.                       Fahrrad einwirkt, infolgedessen das Fahrrad nicht mehr
A 7.5.5   Bergung                                                                    fahrbereit ist.
          Muss das versicherte Fahrrad inklusive Gepäck nach einem         A 7.6.5   Reise
          Versicherungsfall geborgen – also z.B. aus einem Gewässer                  ist jede Abwesenheit vom ständigen Wohnsitz.
          herausgezogen und verladen – werden, übernehmen wir
                                                                           A 7.6.6   Wohnort
          die entstehenden Kosten in Höhe von bis zu 1.000 €. Sofern
          die Bergung behördlich angewiesen wurde, übernehmen                        ist der Ort in Deutschland, an dem die versicherte Person
          wir die Kosten in voller Höhe.                                             polizeilich gemeldet ist und sich überwiegend aufhält.
A 7.5.6   Ersatzfahrrad                                                    A8        Allgemeine Obliegenheiten
          Wir übernehmen die Kosten für die Anmietung eines Er-            A 8.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Schadenfalls
          satzrades bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft         A 8.1.1   Sicherung gegen Diebstahl
          oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads,
                                                                                     Das Fahrrad muss stets zum Schutz gegen Diebstahl mit ei-
          sofern es in einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen
                                                                                     nem verkehrsüblichen Schloss abgeschlossen werden,
          höchstens 50 € pro Tag und maximal für 14 Tage.
                                                                                     wenn es nicht genutzt wird. Das gilt auch, wenn die Nut-
          Wir übernehmen keine Kosten für ein Ersatzfahrrad, sofern                  zung nur kurzfristig unterbrochen wird (z.B. für Pausen, Ein-
          Du die Leistung aus A 7.5.4 wahrnimmst (Weiter- und Rück-                  käufe). Gleiches gilt, wenn Du das Fahrrad in einem Raum
          fahrt).                                                                    abstellst, der von mehreren Personen genutzt wird. Stellst
                                                                                     Du das Fahrrad dagegen in einem Gebäude oder Raum ab,
                                                                                     den ausschließlich Du selbst nutzt, ist ein gesonderter
                                                                                     Schutz durch ein Schloss nicht erforderlich.

[Seite 6]
          Rahmenschlösser (auch integrierte Rahmenschlösser) gel-        A 8.2.6   Subsidiarität (Entschädigung aus anderen Verträgen)
          ten allein nicht als verkehrsübliche Schlösser. Sie erfüllen             Soweit im Versicherungsfall eine Entschädigung aus ande-
          die Anforderungen an eine ausreichende Diebstahlsiche-                   ren Versicherungsverträgen beansprucht werden kann, ge-
          rung nur in Verbindung mit einer zusätzlichen Sicherungs-                hen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch
          maßnahme.                                                                dann, wenn in einem dieser Versicherungsverträge eben-
A 8.1.2   Pflege des Fahrrads                                                      falls eine nachrangige Haftung vereinbart ist.
          Das Fahrrad ist von Dir jederzeit in einem verkehrssicheren              Du bist verpflichtet, uns die notwendigen Informationen
          Zustand zu halten. Dazu zählen die Einhaltung der Herstel-               (Name der Versicherungsgesellschaft, dortige Versiche-
          lervorgaben zu regelmäßigen Wartungszyklen, sowie eine                   rungsnummer) zur Verfügung zu stellen und uns wahrheits-
          regelmäßige Überprüfung des Fahrrads auf offensichtliche                 gemäße Angaben zu einem Entschädigungsanspruch aus
          Beschädigungen oder gelockerte Teile.                                    anderen Versicherungsverträgen zu bestätigen.
A 8.1.3   Codieren des Fahrrads                                          A 8.3     Folgen bei Obliegenheitsverletzung
          Die Rahmennummer des versicherten Fahrrads ist uns bei                   Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1 oder A 8.2 vorsätz-
          Antragsstellung mitzuteilen. Wenn das versicherte Fahrrad                lich, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
          keine Rahmennummer hat, musst Du es bei der Polizei,                     Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
          beim Fachhändler oder beim Allgemeinen Deutschen Fahr-                   berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
          rad Club e.V. (ADFC) codieren lassen. Ein entsprechender                 das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
          Nachweis ist uns auf Verlangen vorzulegen.
                                                                                   Verletzt Du eine Obliegenheit nach A 8.1, so dürfen wir ge-
A 8.2     Obliegenheiten nach Eintritt des Schadenfalls                            mäß § 28 VVG den Vertrag kündigen. Die Kündigung wird
A 8.2.1   Anzeige- und Meldepflicht                                                wirksam, sobald Du sie erhältst.
          Du musst uns jeden Schaden, den wir regulieren sollen, un-               Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
          verzüglich mitteilen.                                                    dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
          Schäden durch strafbare Handlungen sowie Schäden, die                    Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
          durch einen Brand oder eine Explosion entstanden sind,                   Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
          sind außerdem unverzüglich der nächsten zuständigen oder                 des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
          erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen.                             Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war.
          Schäden an einem Fahrrad, das Du zum Transport aufgege-        A9        Leistungsumfang
          ben hast, musst Du unverzüglich dem Beförderungsunter-         A 9.1     Maximale Entschädigungshöhe
          nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen sind uns                    Wir zahlen maximal eine Entschädigung in Höhe der im Ver-
          vorzulegen.                                                              sicherungsschein angegebenen Versicherungssumme. Die
A 8.2.2   Unterlagen                                                               Versicherungssumme richtet sich nach dem Neuwert des
          Im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl/Raub/Teiledieb-                  Fahrrads (Kaufpreis ohne Abzug von Rabatten oder Ver-
          stahl oder Totalschaden hast Du Anspruch auf eine Entschä-               günstigungen) zum Zeitpunkt des Erstkaufs. Bei gebrauch-
          digungsleistung, wenn Du die Rechnungen für das versi-                   ten Rädern entspricht die Versicherungssumme dem Kauf-
          cherte Fahrrad und ggf. die fest montierten Anbauteile im                preis zum Zeitpunkt des Erwerbs. Versicherte Sachen, die
          Original sowie eine Kopie der Rechnung für das neu erwor-                explizit außerhalb der angegebenen Versicherungssumme
          bene Fahrrad in gleicher Art und Güte einreichst. Zusätzlich             angegeben werden, sind separat zu entschädigen.
          ist im Fall von Diebstahl/Einbruchdiebstahl die Rechnung                 Versicherte Leistungen mit expliziten Leistungsgrenzen sind
          für das verwendete Fahrradschloss im Original einzu-                     zu beachten.
          reichen.                                                       A 9.1.1   Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorge-
          Bei Reparaturen ist die Rechnung der Fahrradwerkstatt ein-               betrag von 20 %, wenn:
          zureichen. Sie muss Angaben zum versicherten Fahrrad                     ▪ eine Ersatzbeschaffung nach A 9.5 in gleicher Art und
          enthalten, z.B. Marke, Typ und/oder Rahmennummer. Bei                      Güte die Versicherungssumme übersteigt und
          Elektronikschäden ist uns ein gesonderter Nachweis über                  ▪ die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nachgewie-
          die Ursache des Schadens vorzulegen.                                       sen wird
A 8.2.3   Genehmigung von Reparaturkosten                                A 9.2     Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und
          Übersteigen die Reparaturkosten voraussichtlich den Be-                  Teilediebstahl
          trag von 300 €, musst Du uns einen Kostenvoranschlag für                 Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen Kosten für die Be-
          die Reparatur zur Genehmigung vorlegen. Das beschädigte                  schaffung eines Ersatzes in gleicher Art und Güte (Neu-
          Fahrrad bzw. die beschädigten Teile sind bis zu einer Repa-              wert), maximal in Höhe der im Versicherungsschein ange-
          raturfreigabe durch Dich aufzubewahren.                                  gebenen Versicherungssumme. Diese ergibt sich aus dem
A 8.2.4   Auskunftspflicht                                                         Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads gemäß
          Du muss uns auf Verlangen jede Auskunft in Textform (z.B.                A 1.2 inklusive der fest verbundenen und zur Funktion ge-
          E-Mail, Brief) erteilen, die zur Feststellung des Versiche-              hörenden Teile.
          rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erfor-              Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen
          derlich ist. Zudem musst Du uns gestatten, die Ursache und               (auch Akkus) erstatten wir die Kosten für Ersatzteile und
          Höhe des Schadens sowie den Umfang der Entschädigungs-                   den Arbeitslohn, um das Fahrrad wieder funktionstüchtig
          pflicht zu untersuchen.                                                  zu machen – jedoch maximal bis zur vereinbarten Versiche-
A 8.2.5   Schadenminderungspflicht                                                 rungssumme.
          Du musst dafür sorgen, dass keine unnötigen Kosten ent-        A 9.3     Entschädigung bei einem Teilschaden
          stehen. Das bedeutet auch, dass Du mit einer schadenbe-        A 9.3.1   Bei einem Teilschaden ersetzen wir die Kosten für die Re-
          dingten Reparatur keine Leistungen beauftragst, die im                   paratur einschließlich der Ersatzteile in gleicher Art und
          Rahmen einer Wartung durchzuführen sind.                                 Güte. Wir zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versi-
          Bestehen Zweifel an der Angemessenheit von Aufwendun-                    cherungssumme.
          gen oder Maßnahmen und besteht kein akuter Handlungs-          A 9.3.2   Sofern Du nach einem Versicherungsfall die notwendigen
          bedarf, kontaktiere uns bitte, damit wir hier eine Entschei-             schadenbedingten Reparaturen selbst vornimmst und nicht
          dung über die Kostenübernahme treffen können.                            durch eine Fachwerkstatt, hast Du nur Anspruch auf Ent-
                                                                                   schädigung, wenn

[Seite 7]
          ▪ die Selbstvornahme vorher durch uns genehmigt wurde           A 9.10     Selbstbeteiligung
            und                                                                      Für Schäden nach A 6 gilt die im Versicherungsschein ver-
          ▪ ausschließlich Original-Ersatzteile verwendet wurden                     einbarte Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung wird je
            und                                                                      Versicherungsfall abgezogen.
          ▪ ein sachverständiger Dritter nach Aufforderung durch
            uns die sachgemäße Reparatur bestätigt.                       A 10       Was sind die Grundlagen der Anpassung des Beitrages?

A 9.4     Verzicht auf Reparatur                                          A 10.1     Der Beitragssatz wird unter Berücksichtigung der Berech-
                                                                                     nungsgrundlagen (Kosten für Vertrieb und Verwaltung) für
          Werden nach einem ersatzpflichtigen Schaden die notwen-                    eine ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines
          digen Reparaturen nicht vorgenommen, hast Du Anspruch                      Tarifs ermittelt. Dabei beachten wir die anerkannten
          auf Erstattung der veranschlagten Reparaturkosten, wenn                    Grundsätze der Versicherungsmathematik und Versiche-
          Du uns einen entsprechenden Kostenvoranschlag vorlegst.                    rungstechnik.
          Die darin enthaltene Umsatzsteuer wird nicht entschädigt.
          Bis zu einem Nachweis über die Beseitigung der schaden-                    Gleichartige Risiken bestimmen sich nach den Tarifmerk-
          bedingten Mängel werden diese nicht reparierten Teilschä-                  malen, die sich aus unserem Tarif ergeben.
          den bzw. Fahrradkomponenten bei Folgeschäden ange-                         Tarifmerkmale sind die Informationen, die wir zur Bestim-
          rechnet und nicht oder nur teilweise erstattet.                            mung des versicherten Risikos im Rahmen der Antragsauf-
A 9.5     Entschädigung bei einem Totalschaden oder Verlust                          nahme abfragen und im Versicherungsschein dokumentie-
                                                                                     ren.
A 9.5.1   Bei einem Totalschaden ersetzen wir die Kosten für ein neu-
          wertiges Fahrrad gleicher Art und Güte. Ist ein Fahrrad glei-   A 10.2     Wir überprüfen mindestens alle 3 Jahre, ob die kalkulierten
          chen Typs wie das versicherte Fahrrad nicht mehr erhält-                   Beitragsfaktoren hinsichtlich ihrer bisherigen und erwarte-
          lich, erstatten wir die Kosten eines anderen Fahrradmo-                    ten künftigen Entwicklung (Kosten für Vertrieb und Verwal-
          dells/-typs mit vergleichbaren technischen Merkmalen. Wir                  tung, sowie den Schadenbedarf) mit den tatsächlich beo-
          zahlen jedoch nie mehr als die vereinbarte Versicherungs-                  bachteten Werten übereinstimmen.
          summe.                                                          A 10.2.1   Ergibt die Überprüfung eine Erhöhung des Beitrages und
A 9.6     Verzicht auf Ersatz                                                        verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den
                                                                                     Tarifbeitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlänge-
          Verzichtest Du bei einem Totalschaden oder bei der Ent-                    rungszeitraumes anpassen. Soweit wir von unserer Mög-
          wendung des Fahrrads auf dessen Ersatz, hast Du Anspruch                   lichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
          auf eine Entschädigung in Höhe des Werts, den das versi-                   können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils
          cherte Fahrrad zum Schadenzeitpunkt hatte (Zeitwert). Mit                  vorgetragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung
          zunehmendem Alter des Fahrrads vermindert sich der Zeit-                   berücksichtigt werden.
          wert. Die Abschläge vom Neuwert errechnen sich wie folgt:
                                                                                     Ergibt die Überprüfung eine Minderung des Beitrages und
          1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei                 verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, verpflichten wir
             Schadeneintritt bis zu 18 Monate ist;                                   uns, Deinen Beitrag zu Beginn des nächsten Vertragsverlän-
          2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei                  gerungszeitraumes anzupassen.
             Schadeneintritt bis zu 30 Monate ist;                        A 10.3     Der neue Betrag wird mit Beginn des nächsten Vertragsver-
          3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei                  längerungszeitraumes wirksam. Dabei sind wir verpflichtet,
             Schadeneintritt bis zu 72 Monate ist;                                   Dich spätestens einen Monat vor dem Zeitpunkt des Wirk-
          4. 25 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei                  samwerdens in Textform über die Anpassung zu informie-
             Schadeneintritt älter als 72 Monate ist.                                ren, sofern wir Deinen Beitrag erhöhen. In unserer Mittei-
                                                                                     lung weisen wir Dich auf den Unterschied zwischen Deinem
          Die Versicherungssumme entspricht dem Händlerverkaufs-                     alten und neuen Beitrag hin.
          preis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1
          inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden                     Du hast nach Erhalt der Informationen dann einen Monat
          Teile.                                                                     Zeit, den vorliegenden Versicherungsvertrag zu kündigen.
                                                                                     Optional kannst Du auch eine Umstellung des Vertrages be-
          Das Alter des versicherten Fahrrads berechnen wir tagge-                   antragen (z.B. Herausnahme eines Bausteins).
          nau ab dem Kaufdatum bis zum Zeitpunkt des Schadens.
                                                                          A 11       Besitzstandsgarantie
          Eine Entschädigungszahlung, die den Zeitwert des versi-
          cherten Fahrrads übersteigt (sog. Neuwertanteil), kannst        A 11.1     Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass Du
          Du nur dann von uns verlangen, wenn Du innerhalb von 12                    durch die Vertragsbedingungen zur Fahrrad-Vollkaskoversi-
          Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellst,                cherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in
          dass die Entschädigung dazu verwendet wird, das versi-                     Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewe-
          cherte Fahrrad, das zerstört worden oder abhandengekom-                    sen wärst, wird nach den Versicherungsbedingungen des
          men ist, in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. Dies                   letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags reguliert.
          ist durch geeignete Belege nachzuweisen. In diesem Fall                    Du hast in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers
          richtet sich die Entschädigung nach den Regelungen zur                     zur Verfügung zu stellen.
          Wiederbeschaffung gemäß A 9.2 bzw. A 9.5.                       A 11.2     Die Besitzstandsgarantie gilt nur, insoweit
A 9.7     Nachweispflicht                                                            ▪ ununterbrochen Versicherungsschutz bestand,
          Du hast Anspruch auf eine Entschädigungsleistung (Repara-                  ▪ der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen
          tur- oder Wiederbeschaffung), wenn Du uns die entspre-                       war,
          chenden Kosten durch geeignete Belege nachweist (Repa-                     ▪ der Vorvertrag nicht bei uns bestand,
          raturrechnungen, Original-Kaufbelege für Ersatzteile oder                  ▪ die bei uns geltende Versicherungssumme mindestens
          ein neu angeschafftes Fahrrad).                                              so hoch ist wie die beim Vorversicherer,
                                                                                     ▪ der Erweiterung des Versicherungsumfanges nicht als
A 9.8     Umsatzsteuer                                                                 Bestandteil Deines Versicherungsschutzes bei uns ge-
          Die Umsatzsteuer ersetzen wir nur, wenn sie auch tatsäch-                    wählt werden kann.
          lich angefallen ist. Du hast die angefallene Umsatzsteuer       A 11.3     Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für
          durch Vorlage einer Reparaturrechnung oder einer Rech-                     Schäden im Zusammenhang mit:
          nung für die Ersatzbeschaffung nachzuweisen.
                                                                                     ▪ Vorsatz
A 9.9     Unterversicherung                                                          ▪ beruflichen und gewerblichen Risiken
          Wir verzichten auf die Kürzung der Leistung wegen Unter-                   ▪ Assistance- und sonstigen versicherungsfremden Dienst-
          versicherung nach § 75 VVG.                                                  leistungen

[Seite 8]
         ▪ Deckungen oder Teildeckungen nach dem Prinzip der
           „unbenannten Gefahren“ oder der „Allgefahrende-
           ckung“
A 11.4   Eine Besserstellung liegt vor, wenn einzelne Klauseln des
         Vorvertrages eine Besserstellung gegenüber den Klauseln
         aus diesem Vertrag bedeuten. Ausgenommen hiervon sind
         die Obliegenheiten nach A 8.
A 11.5   Eine Entschädigung erfolgt nach der Klausel des Vorvertra-
         ges und wird nicht mit einer Klausel aus diesem Vertrag auf-
         addiert.
A 12     Update-Garantie
         Ändern wir die dieser Versicherung zugrundeliegenden
         Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vor-
         teil und ohne Mehrbeitrag, so gelten die Inhalte der neuen
         Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Ver-
         trag.
A 13     Verzicht grobe Fahrlässigkeit
         Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls
         durch Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf
         unser Recht, die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versi-
         cherungsvertragsgesetz (VVG) zu kürzen.
         Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder vertraglich verein-
         barte Obliegenheiten (siehe dazu A 8) grob fahrlässig ver-
         letzt werden.
A 14     Recycling-Bonus
         Abweichend zu A 9.1.1 (Vorsorgeerhöhung) erhöht sich die
         Versicherungssumme um einen Vorsorgebetrag von insge-
         samt 20 %, wenn
         ▪ eine Ersatzbeschaffung aus dem Gebrauchtmarkt (Se-
           cond-Hand) getätigt wird unabhängig ob gleicher Art und
           Güte und
         ▪ diese die Versicherungssumme übersteigt und
         ▪ die Ersatzbeschaffung durch eine Rechnung nachgewie-
           sen wird.

[Seite 9]
Teil B                                                                    B 1.4.2   Verzug und Schadensersatz
B1        Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung                         Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du
B 1.1     Beginn des Versicherungsschutzes                                          ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspä-
                                                                                    tete Zahlung zu vertreten hast.
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungs-
          schein angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der                 Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind
          Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder                       wir berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstande-
          Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.                               nen Schadens zu verlangen.
B 1.2     Beitragszahlung, Versicherungsperiode                           B 1.4.3   Mahnung
B 1.2.1   Beitragszahlung                                                           Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
                                                                                    Dich auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
          Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzi-                  zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
          gen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljah-                (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wo-
          res-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge)                 chen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
          entrichtet werden.
                                                                                    Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rück-
          Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche-                   ständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kos-
          rungssteuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten                  ten im Einzelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen
          Höhe zu entrichten hast.                                                  (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweisen.
B 1.2.2   Versicherungsperiode                                            B 1.4.4   Leistungsfreiheit nach Mahnung
          Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen ei-                  Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungs-
          nen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei                frist ein Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des
          Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen                  Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der
          ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungs-                Zinsen oder Kosten in Verzug, so sind wir von der Verpflich-
          periode der vereinbarten Vertragsdauer                                    tung zur Leistung frei.
B 1.3     Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäte-      B 1.4.5   Kündigung nach Mahnung
          ter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                                    Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Ver-
B 1.3.1   Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                                  zug, können wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
          Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach                   Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündi-
          Ablauf von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungs-                     gungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
          scheins fällig, jedoch nicht vor dem beantragten Versiche-                Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist
          rungsbeginn. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines                  verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung
          Widerrufrechts.                                                           wirksam, wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in
          Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns                  Verzug bist. Hierauf haben wir Dich bei der Kündigung aus-
          vor Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag un-             drücklich hinzuweisen.
          verzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.                      B 1.4.6   Zahlung des Beitrags nach Kündigung
          Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 be-               Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung inner-
          stimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,                 halb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird.
          nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                       Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden wor-
          Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder                     den ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb ei-
          getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einma-                  nes Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
          lige Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Ver-                  Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung
          sicherungsscheins zu zahlen.                                              bestehen.
B 1.3.2   Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug                              B 1.5     Lastschriftverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
          Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach    B 1.5.1   Deine Pflichten
          B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten,
          solange Du die Zahlung nicht veranlasst hast.                             Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart,
                                                                                    hast Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
          Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung                ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
          nicht zu vertreten hast.
                                                                                    Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir
B 1.3.3   Leistungsfreiheit                                                         nicht einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig,
          Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht recht-                   wenn sie rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail
          zeitig nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung             oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
          des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leis-              Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem
          tung verpflichtet. Voraussetzung ist, dass wir Dich durch                 Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Du einer be-
          eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder                  rechtigten Einziehung nicht widersprichst.
          Brief) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
          rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Bei-     B 1.5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
          trags aufmerksam gemacht haben.                                           Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge,
          Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nicht-                trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen
          zahlung zu vertreten hast.                                                werden können, sind wir berechtigt, das SEPA-
                                                                                    Lastschriftmandat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu
B 1.4     Folgebeitrag                                                              kündigen.
B 1.4.1   Fälligkeit                                                                Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du
          Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes be-                    verpflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
          stimmt ist, am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeit-                Beiträge selbst zu übermitteln.
          raums fällig.                                                             Gebühren für den fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug dür-
          Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versi-               fen wir Dir als Verzugsschaden in Rechnung stellen.
          cherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen                   Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung ver-
          Zeitpunkt erfolgt.                                                        einbart wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszah-
                                                                                    lung verlangen.

[Seite 10]
B 1.6       Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                        B 2.1.4     Wegfall des versicherten Interesses
B 1.6.1     Allgemeiner Grundsatz                                                         Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versi-
            Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur der-                    cherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag
            jenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in                  bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
            dem der Versicherungsschutz bestanden hat.                                    vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
B 1.6.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, An-         B 2.1.5     Versicherungsjahr
            fechtung und fehlendem versicherten Interesse                                 Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus
B 1.6.2.1   Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14                        ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entspre-
            Tagen, haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Wi-                     chend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
            derrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstat-                    vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
            ten. Voraussetzung ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung        B 2.2       Kündigung nach Versicherungsfall
            auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und        B 2.2.1     Kündigungsrecht
            den zu zahlenden Betrag hingewiesen haben und Du zuge-
            stimmt hast, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Wi-                    Der Versicherungsvertrag kann gekündigt werden, wenn
            derrufsfrist beginnt.                                                         ▪ von uns eine Schadensersatzzahlung oder eine Zahlung
            Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben                      von Sanierungskosten von Umweltschäden geleistet
            wir zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten                    wurde,
            Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus                 ▪ wir Deinen Anspruch auf Freistellung zu Unrecht abge-
            dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hast.                             lehnt haben, oder
                                                                                          ▪ Dir eine Klage über einen versicherten Anspruch gericht-
B 1.6.2.2   Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-                       lich zugestellt wird.
            gepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns                       ▪ Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform
            der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.                          (z.B. E-Mail oder Brief) spätestens einen Monat nach der
B 1.6.2.3   Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung                           Zahlung, der Ablehnung oder der Zustellung der Klage
            wegen arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis                       zugegangen sein.
            zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.                           B 2.2.2     Wirksamwerden Deiner Kündigung
B 1.6.2.4   Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versiche-                     Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei
            rung vollständig und dauerhaft weg, steht uns der Beitrag                     uns wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündi-
            zu, den wir hätten beanspruchen können, wenn die Versi-                       gung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum
            cherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre,                       Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
            zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt ha-                    Dein Kündigungsrecht gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unbe-
            ben.                                                                          rührt.
B 1.6.2.5   Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn         B 2.2.3     Wirksamwerden unserer Kündigung
            das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
            besteht, oder wenn das Interesse bei einer Versicherung,                      Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang
            die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes                        bei Dir wirksam.
            künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Ver-        B3          Anzeigepflicht und andere Obliegenheiten
            sicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr             B 3.1       Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
            verlangen.
                                                                              B 3.1.1     Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrer-
            Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht ver-                   hebliche Umstände
            sichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvor-
                                                                                          Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle
            teil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in die-
                                                                                          Dir bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen
            sem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
                                                                                          wir in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und
            von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kennt-
                                                                                          die für unseren Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit
            nis erlangen.
                                                                                          dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese Anzeigepflicht
B2          Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung                                         gilt auch dann, wenn wir Dir nach Deiner Vertragserklärung,
B 2.1       Dauer und Ende des Vertrags                                                   aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in
B 2.1.1     Vertragsdauer                                                                 Textform stellen.

            Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebe-                      Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich
            nen Zeitraum abgeschlossen.                                                   vertritt, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und
                                                                                          B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertre-
B 2.1.2     Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht                                ters als auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berück-
            Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlän-                     sichtigen.
            gert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn er nicht von                  Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vor-
            Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird.                                     sätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur beru-
            Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt,                         fen, wenn weder Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder
            weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig                   grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
            gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Ge-             B 3.1.2     Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
            schäftsgebühr zu.
                                                                              B 3.1.2.1   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
B 2.1.2.1   Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für
            die Wirksamkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angege-                      Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, kön-
            bene Zeitpunkt, frühestens der Zugang Deines Kündigungs-                      nen wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts be-
            schreibens bei uns maßgeblich. Die Kündigung muss in                          steht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
            Textform erfolgen.                                                            Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist,
B 2.1.2.2   Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei                     dass Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben we-
            Monaten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß                        der vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht hast.
            B 2.1.1 oder jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen.                        Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung
B 2.1.3     Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                                      der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass
                                                                                          wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
            Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet                      Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen ge-
            der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer                    schlossen hätten.
            Kündigung bedarf.

[Seite 11]
            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dür-                so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungs-
            fen wir den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du                     falles oder eine Vergrößerung des Schadens oder die unge-
            nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte                 rechtfertigte Inanspruchnahme unserer Versicherung
            Umstand weder für den Eintritt des Versicherungsfalls noch                  wahrscheinlicher wird.
            für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursäch-       B 3.2.1.2   Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur –
            lich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versiche-                   vorliegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand än-
            rungsschutz, wenn Du die Anzeigepflicht arglistig verletzt                  dert, nach dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben.
            hast.
                                                                            B 3.2.1.3   Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn
B 3.1.2.2   Kündigung                                                                   sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
            Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1                      Umständen als mitversichert gelten soll.
            leicht fahrlässig oder schuldlos, können wir den Vertrag        B 3.2.2     Deine Pflichten
            kündigen.
                                                                            B 3.2.2.1   Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich
            Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nach-                       ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung
            weist, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht an-                 vorgenommen oder deren Vornahme durch einen Dritten
            gezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingun-                       gestatten werden.
            gen geschlossen hätten.
                                                                            B 3.2.2.2   Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zu-
B 3.1.2.3   Vertragsänderung                                                            stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder ge-
            Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht                    stattet wurde, so musst Du uns diese unverzüglich anzei-
            vorsätzlich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht                  gen.
            angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen          B 3.2.2.3   Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragser-
            Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedin-                       klärung unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt,
            gungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand-                     musst Du uns unverzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr
            teil. Bei einer von Dir unverschuldeten Pflichtverletzung                   Kenntnis erlangt hast.
            werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versi-
            cherungsperiode Vertragsbestandteil.                            B 3.2.3     Kündigung oder Vertragsänderung durch uns

            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um          B 3.2.3.1   Kündigungsrecht
            mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für                  Verletzt Du Deine Verpflichtung nach 3.2.2.1, können wir
            den nicht angezeigten Umstand aus, so kannst Du den Ver-                    den Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung
            trag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-                     vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvor-
            lung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mittei-                liegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu be-
            lung haben wir Dich auf Dein Kündigungsrecht hinzuweisen.                   weisen.
B 3.1.3     Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte                              Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können
            Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                  wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
            änderung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich                      Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2
            geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzuge-                        und B 3.2.2.3 bekannt, können wir den Vertrag unter Ein-
            ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung                   haltung einer Frist von einem Monat kündigen.
            können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines        B 3.2.3.2   Vertragsänderung
            Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Mo-
                                                                                        Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Ge-
            natsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
                                                                                        fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
            Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
                                                                                        sprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder die Absiche-
            erlangen, die das von uns jeweils geltend gemachte Recht
                                                                                        rung der erhöhten Gefahr ausschließen.
            begründen.
                                                                                        Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um
B 3.1.4     Unsere Hinweispflicht
                                                                                        mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der er-
            Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                  höhten Gefahr aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb ei-
            änderung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch eine ge-                    nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-
            sonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf                tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung haben wir Dich
            die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen                    auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
            haben.
                                                                            B 3.2.4     Erlöschen unserer Rechte
B 3.1.5     Ausschluss von unseren Rechten
                                                                                        Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung
            Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kün-                    nach B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines
            digung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir                    Monats ab unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung aus-
            den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig-                     geübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,
            keit der Anzeige kannten.                                                   der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
B 3.1.6     Anfechtung                                                      B 3.2.5     Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
            Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an-        B 3.2.5.1   Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
            zufechten, bleibt bestehen.                                                 so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine
B 3.1.7     Erlöschen unserer Rechte                                                    Pflichten nach B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hast. Verletzt
            Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Ver-                     Du diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt,
            tragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach                     unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der
            Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versiche-                 Schwere Deines Verschuldens entspricht. Das Nichtvorlie-
            rungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die               gen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen.
            Frist beträgt zehn Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir       B 3.2.5.2   Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und B 3.2.2.3
            oder Deinem Vertreter vorsätzlich oder arglistig verletzt                   sind wir für einen Versicherungsfall, der später als einen
            wurde.                                                                      Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei
B 3.2       Gefahrerhöhung                                                              uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Du
                                                                                        Deine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hast. Hast Du
B 3.2.1     Begriff der Gefahrerhöhung                                                  Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B 3.2.5.1 Satz 2
B 3.2.1.1   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner                      und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt beste-
            Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände                      hen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu

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            dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-            B 3.3.3     Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
            kannt war.                                                       B 3.3.3.1   Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder B 3.3.2 vor-
B 3.2.5.3   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,                                     sätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
            a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht                    Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir
               ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder                  berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen,
               den Umfang der Leistungspflicht war, oder                                 das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
            b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die      B 3.3.3.2   Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste-
               Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündi-                     hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir
               gung nicht erfolgt war oder                                               nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir
                                                                                         Dich durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail
            c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Ge-                     oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
               fahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen ent-
               sprechend erhöhten Beitrag verlangen.                         B 3.3.3.3   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist,
                                                                                         dass Du die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast.
B 3.3       Deine Obliegenheiten                                                         Dies gilt auch, wenn Du nachweist, dass die Verletzung der
B 3.3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls                           Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung
B 3.3.1.1   Besonders gefahrdrohende Umstände hast Du auf unser                          des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den
            Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu beseiti-                     Umfang der uns obliegenden Leistung ursächlich war. Das
            gen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung unter Abwägung                  gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arglistig verletzt hast.
            der beiderseitigen Interessen unzumutbar ist. Ein Umstand,       B4          Weitere Regelungen
            der zu einem Schaden geführt hat, gilt ohne weiteres als         B 4.1       Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
            besonders gefahrdrohend.
                                                                             B 4.1.1     Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in
B 3.3.1.2   Rechtsfolgen                                                                 mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
            Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegen-      B 4.1.2     Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist,
            heit, die Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber                   ohne dass Du dies wusstest, kannst Du die Aufhebung des
            uns zu erfüllen hast, so können wir innerhalb eines Monats,                  später geschlossenen Vertrags verlangen.
            nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben,
            den Vertrag fristlos kündigen.                                   B 4.1.3     Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn Du es nicht inner-
                                                                                         halb eines Monats geltend machst, nachdem Du von der
            Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass                      Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hast. Die Aufhe-
            Du die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig                   bung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung,
            verletzt hast.                                                               mit der sie verlangt wird, uns zugeht.
B 3.3.2     Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls      B 4.2       Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
            Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls fol-        B 4.2.1     Form, zuständige Stelle
            gende Obliegenheiten zu erfüllen:
                                                                                         Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
B 3.3.2.1   Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minde-                        Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegen-
            rung des Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Wei-                       über uns erfolgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
            sungen, soweit für Dich zumutbar, zu befolgen sowie Wei-                     abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform
            sungen – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen,                   oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
            wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere an
            dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-                       Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwal-
            schiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemäßem Er-                       tung oder an die im Versicherungsschein als zuständig be-
            messen zu handeln.                                                           zeichnete Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Rege-
                                                                                         lungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
B 3.3.2.2   Zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt:                                                bleiben bestehen.
            Du hast                                                          B 4.2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
            a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kennt-                      Hast Du uns eine Änderung Deiner Anschrift nicht mitge-
               nis erlangt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder                  teilt, genügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegen-
               telefonisch – anzuzeigen,                                                 über abgeben, die Absendung eines eingeschriebenen
            b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigen-                       Briefs an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung
               tum unverzüglich der Polizei anzuzeigen,                                  gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs als zugegan-
            c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der ab-                  gen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Dei-
               handen gekommenen Sachen einzureichen,                                    nes Namens.
              Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schaden-             B 4.3       Vollmacht von Adam Riese
              bild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos)       B 4.3.1     Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden:
              und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung                      Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von Dir abge-
              durch uns aufzubewahren,                                                   gebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend
            e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Text-                    (1) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versiche-
               form (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur                   rungsvertrags,
               Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges
               unserer Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Un-                  (2) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließ-
               tersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und                             lich dessen Beendigung,
               über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestat-                      (3) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des
               ten,                                                                          Vertrags und während des Versicherungsverhältnis-
            f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Be-                           ses.
               schaffung Dir zugemutet werden kann.                          B 4.3.2     Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden:
            g) Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem                    Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, von uns aus-
               anderen als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach                 gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln.
               B 3.3.2.1 und B 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm    B 4.3.3     Zahlungen an uns
               dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen
               möglich ist.                                                              Wir als Adam Riese gelten als bevollmächtigt, Zahlungen
                                                                                         anzunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermitt-
                                                                                         lung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an

[Seite 13]
          uns leistest. Eine Beschränkung dieser Vollmacht musst Du                     Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti-
          nur gegen Dich gelten lassen, wenn Du die Beschränkung                        onen bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von
          bei der Vornahme der Zahlung kanntest oder in Folge gro-                      Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit
          ber Fahrlässigkeit nicht kanntest.                                            dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften
B 4.4     Verjährung                                                                    entgegenstehen.
          Deine Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren           B 4.8        Überversicherung
          in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des                    Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versi-
          Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Du von den                     cherten Interesses erheblich, so können sowohl wir als
          Anspruch und von unserer Leistungspflicht Kenntnis er-                        auch Du verlangen, dass zur Beseitigung der Überversiche-
          langst. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis                    rung die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung her-
          gleich.                                                                       abgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns an-                     für die Höhe des Beitrags der Betrag maßgebend, den wir
          gemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeit-                      berechnet hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit
          raum zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform                        dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
          (z.B. E-Mail oder Brief) mitgeteilten Entscheidung bei Dir als                Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen,
          Anspruchsteller nicht mit.                                                    Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu ver-
          Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemei-                     schaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu
          nen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit be-
                                                                                        gründenden Umständen Kenntnis erlangen.
B 4.5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
                                                                           B 4.9        Versicherung für fremde Rechnung
B 4.5.1   Außergerichtliche alternative Streitbeilegung
                                                                           B 4.9.1      Rechte aus dem Vertrag
          Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose
          alternative Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anlie-                   Du hast das Recht, den Versicherungsvertrag im eigenen
          gen an den                                                                    Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu
                                                                                        schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag
          Versicherungsombudsmann e.V.                                                  steht nur Dir als Versicherungsnehmer und nicht auch dem
          Postfach 08 06 32, 10006 Berlin                                               Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
          Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versi-                      Versicherungsschein besitzt.
          cherungsombudsmann.de                                            B 4.9.2      Zahlung der Entschädigung
          Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler           B 4.9.2.1    Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den
          oder Vertreter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungs-                       Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustim-
          vorschlag unterbreiten.                                                       mung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann die Zahlung der
          Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu                    Entschädigung nur mit Deiner Zustimmung verlangen.
          einem Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine             B 4.9.2.2    Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher
          privaten Verträge. Der Ombudsmann spricht eine Empfeh-                        Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rech-
          lung aus, die bis 10.000 € für uns bindend ist.                               nung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten
          In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg                    zu berücksichtigen.
          zu den Gerichten offen.                                                       Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des
B 4.5.2   Versicherungsaufsicht                                                         Versicherten umfasst, musst Du für Dein Interesse das Ver-
                                                                                        halten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
          Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
                                                                                        lassen, wenn der Versicherte Dein Repräsentant ist.
          Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
          auf, kannst Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht      B 4.9.2.3    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn
          wenden:                                                                       der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist
                                                                                        oder ihm eine rechtzeitige Benachrichtigung des Versiche-
          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
                                                                                        rungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
          Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                           B 4.9.2.4    Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
          Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn                                        wenn Du den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten ge-
          E-Mail: poststelle@bafin.de                                                   schlossen und uns nicht darüber informiert hast.
          Tel.: 0228 410 80, Fax: 0228 410 815 50                          B 4.10       Aufwendungsersatz
          Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-   B 4.10.1     Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Scha-
          zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.                         dens
B 4.5.3   Gerichtsstand                                                    B 4.10.1.1   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei
                                                                                        Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
          Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
                                                                                        Abwendung und Minderung des Schadens für notwendig
          Ausnahme: Wenn Dein Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt                         gehalten hast oder die Du auf unsere Weisung veranlasst
          oder Geschäftssitz                                                            hast.
          ▪ ins Ausland verlegt wurde oder                                 B 4.10.1.2   Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevor-
          ▪ nicht bekannt ist,                                                          stehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
          können wir Dich vor dem für unseren Sitz zuständigen Ge-                      Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir nur dann
          richt verklagen.                                                              Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
B 4.6     Anzuwendendes Recht                                                           chen, objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismä-
                                                                                        ßig und erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf un-
          Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                      sere Weisung hin erfolgten.
B 4.7     Embargobestimmung                                                B 4.10.1.3   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir
          Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmun-                       auch den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und
          gen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem                         B 4.10.1.2 entsprechend kürzen, dies gilt jedoch nicht, so-
          keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirt-                       weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
          schafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos                        sind.
          der europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutsch-          B 4.10.1.4   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschä-
          land entgegenstehen.                                                          digung betragen zusammen höchstens die Versicherungs-

[Seite 14]
             summe je vereinbarter Position, dies gilt jedoch nicht, so-
             weit Aufwendungen auf unsere Weisung hin entstanden
             sind.
B 4.10.1.5   Wir haben für den für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1
             erforderlichen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
B 4.10.1.6   Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
             Feuerwehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistun-
             gen im öffentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
B 4.10.2     Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
B 4.10.2.1   Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
             Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden
             Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten wa-
             ren.
             Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so
             werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
             von uns aufgefordert wurde.
B 4.10.2.2   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können
             wir auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend
             kürzen.
B 4.11       Übergang von Ersatzansprüchen
B 4.11.1     Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht
             dieser Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den
             Schaden ersetzt.
             Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend ge-
             macht werden.
             Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
             Du bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft
             lebst, kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es
             sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich verur-
             sacht.
B 4.11.2     Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
             Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung die-
             ses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der gel-
             tenden Form- und Fristvorschriften zu wahren, und nach
             Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durch-
             setzung durch den Versicherer soweit erforderlich mitzu-
             wirken.
             Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leis-
             tung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen keinen
             Ersatz von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob
             fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit sind wir berech-
             tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschul-
             dens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12       Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 4.12.1     Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Ver-
             sicherungsfalles
B 4.12.1.1   Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind
             wir von der Entschädigungspflicht frei.
             Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges
             Strafurteil wegen Vorsatzes in Deiner Person festgestellt
             worden, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Scha-
             dens als bewiesen.
B 4.12.1.2   Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir
             berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines
             Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B 4.12.2     Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
             Wir sind nicht zur Entschädigungsleistung verpflichtet,
             wenn Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
             oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind,
             täuschst oder zu täuschen versuchst.
             Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch
             rechtskräftiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder
             Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzun-
             gen des Satzes 1 als bewiesen.
B 4.13       Repräsentanten
             Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Reprä-
             sentanten, z.B. eines von Dir beauftragten Versicherungs-
             vertreters, zurechnen lassen.
```

