# BarmeniaGothaer Barmenia Fahrrad- und: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-barmenia-fahrrad-e-bike-smart.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-barmenia-fahrrad-e-bike-smart.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia Fahrrad- und E-Bike-Versicherung](https://www.diebayerische.de/dam/jcr:e1c8b21d-d324-4adc-bcc1-2ed84d72830a/avb_fahrrad-e-bike-versicherung_barmenia.pdf), Fassung Stand 01.04.2025 (A 3754-04 04/2025)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbenen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sache entsprechen | A 7.2.1, Seite 6 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw. E-Bikes gemeint. | A 1.1, Seite 2 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungspflicht besteht; | A 1.2, Seite 2 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert). | A 7.1, Seite 6 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | ersetzen wir im Versicherungsfall die Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und Güte anfallen würden | A 8.1, Seite 6 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | ja | Fahrräder, deren Erstkaufdatum zum Versicherungsbeginn dieser Fahrrad-/E-Bike-Versicherung länger als 5 Jahre zurückliegt; | A 1.2, Seite 2 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | keine | Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. | B 3.1.5, Seite 8 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Fahrrad-Kasko-Schutz (A - 5) gilt 24 Stunden am Tag, weltweit. | A 3, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass das versicherte Fahrrad durch ein Fahrradschloss gegen Wegnahme besonders gesichert ist | A 4.1.2, Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Diese Obliegenheit zur Sicherung des Fahrrades entfällt ... Garage oder Schuppen befand und das Fahrrad im Rahmen eines von Ihnen nachgewiesenen Einbruches gestohlen wurde. | B 2, Seite 7 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja, bis zur Versicherungssumme | Sie müssen das Fahrrad/den Anhänger jeweils durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. | B 2, Seite 7 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja, bis zur Versicherungssumme | wenn es aus einem verschlossenen und abgeschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeuges (auch Wohnmobil) oder Anhängers gestohlen wird; | A 4.1.3, Seite 2 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine | gilt 24 Stunden am Tag, weltweit. | A 3, Seite 2 |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | nicht geregelt |  |  |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | keine | durch ein Fahrradschloss gegen Wegnahme besonders gesichert ist | A 4.1.2, Seite 2 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert ist der Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub ... von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (inklusive Akkus). | A 4.4, Seite 3 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja, bis zur Versicherungssumme | von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (inklusive Akkus). | A 4.4, Seite 3 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Ein Diebstahl, Trickdiebstahl, Raub oder eine mutwillige Beschädigung der versicherten Sache ist ... der Polizei anzuzeigen. | B 3.1.2, Seite 7 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja, bis zur Versicherungssumme | durch mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird. | A 5.1 d, Seite 3 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den Fahrradanhänger oder das Transportmittel einwirkendes Ereignis. | A 5.1 a, Seite 3 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers ... auch ohne äußere Einwirkung. | A 5.1 b, Seite 3 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja, bis zur Versicherungssumme | Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung; | A 5.1 j, Seite 3 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 24 Monaten; | A 5.1 k, Seite 2 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja, bis zur Versicherungssumme | Brand, Explosion, Blitzschlag; | A 5.1 c, Seite 2 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unfall inklusive Transportmittelunfall, | A 2.2 a, Seite 2 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den Fahrradanhänger oder das Transportmittel einwirkendes Ereignis. | A 5.1 a, Seite 3 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Fahrrad muss durch eine am Fahrradträger vorhandene Diebstahlsicherung gegen Wegnahme geschützt sein. | A 4.1.3, Seite 2 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, | A 2.2 m, Seite 2 |
| Kurzschluss und Induktion | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, | A 2.2 m, Seite 2 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja, bis zur Versicherungssumme | Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, | A 2.2 l, Seite 3 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja, bis zur Versicherungssumme | Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten, | A 2.2 m, Seite 2 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | wenn die vom Hersteller angegebene technische Leistungskapazität des Akkus in den ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums dauerhaft 65 % unterschreitet | A 5.1 o, Seite 3 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden durch ... Manipulationen des Antriebssystems, | A 5.3 h, Seite 4 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja, bis zur Versicherungssumme | Verschleißschäden sind versichert, wenn das Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 5 Jahre ist. | A 5.1 p, Seite 3 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja, bis zur Versicherungssumme | Verschleiß sonstiger Fahrradteile | A 5.1 p, Seite 2 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja, bis zur Versicherungssumme | Erneute Wartezeit bei Schäden durch Verschleiß an der Bereifung (einschl. Schläuche) und/oder Bremsanlage | A 5.7.2, Seite 4 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja, bis zur Versicherungssumme | Erneute Wartezeit bei Schäden durch Verschleiß an der Bereifung (einschl. Schläuche) und/oder Bremsanlage | A 5.7.2, Seite 4 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | keine | Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen. | A 5.3 d, Seite 4 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometerzähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. | A 1.1.1, Seite 2 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 300 € | Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, | A 4.5.1, Seite 3 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die verwendeten Fahrradschlösser ... wenn das Fahrrad abgestellt wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet. | A 4.5.2, Seite 3 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 300 € | Fahrradkorb (auch Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, | A 4.5.1, Seite 3 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nein | Tachometer (keine Multifunktionsgeräte oder Bordcomputer | A 4.5.1, Seite 3 |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja, bis 600 € | Die Entschädigung ist je versichertes Zubehörteil auf 300 EUR, für Tierkörbe und Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt. | A 4.5.2, Seite 4 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja, bis zur Versicherungssumme | sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten. | A 6.3.2, Seite 4 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine | sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe verfügbar ist | A 6.3.2, Seite 4 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja, bis zur Versicherungssumme | übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe. | A 6.3.3, Seite 5 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der versicherten Person. | A 6.3.8, Seite 5 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 350 € | Wir zahlen dabei für längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag. | A 6.3.6, Seite 5 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | gilt 24 Stunden am Tag, weltweit. | A 3, Seite 2 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Schäden, die entstehen bei der Teilnahme ... an Radrennen (in diesem Zusammenhang auch Downhillrennen) | A 5.3 c, Seite 4 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | an zur Vorbereitung des Rennens von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird; | A 5.3 c, Seite 4 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder, | A 1.2, Seite 2 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | nicht geregelt |  |  |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja, bis zur Versicherungssumme | Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung. | A 10.1 b, Seite 6 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | ja | beginnt der Versicherungsschutz für Schäden durch Verschleiß ... frühestens mit dem Ablauf von sechs Monaten ab dem Einschluss des Fahrrad-Kasko-Schutzes (Wartezeit). | A 5.7.1, Seite 4 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen werden, müssen Sie uns, bevor Sie das Fahrrad reparieren lassen, einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen. | A 5, Seite 3 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B 6.2.3, Seite 8 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Barmenia Fahrrad- und E-Bike-Versicherung

```text
[Seite 1]
    Bedingungen für die Barmenia-
    Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
    (AVB Fahrrad/E-Bike)

                                                                                                                             Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                                                                                             Barmenia-Allee 1
                                                                                                                             42119 Wuppertal


    Stand 01.04.2025


Sehr geehrte Kundin,                                    Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung                                Inhaltsübersicht                                              Seite
sehr geehrter Kunde,                                    der Bedingungen

Grundlage für Ihren Vertrag sind diese Bedingungen      Teil A                                                               Teil B      Allgemeiner Teil der Barmenia-
für die Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung. Zu-      enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versiche-                               Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
sammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-            rungsschutzes in der Fahrrad-/E-Bike-Versicherung.
cherungsschein legen diese den Inhalt Ihrer Barme-                                                                           Ihre Obliegenheiten
nia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung fest. Sie sind                                                                              B – 1 Was bedeutet die vorvertragliche
wichtige Dokumente.                                     Teil B                                                                      Anzeigepflicht und welche Folgen
                                                        enthält Regelungen über allgemeine Rechte und                               hat ihre Verletzung? ................................... 7
Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher vollständig     Pflichten der Vertragsparteien, die gleichermaßen                    B – 2 Welche Obliegenheiten sind vor
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig     für alle Abschnitte des Teils A gelten, wie z. B.                           Eintritt des Versicherungsfalls
auf. So können Sie auch später, besonders nach ei-      – zu Ihren Obliegenheiten,                                                  zu beachten? .............................................. 7
nem Schadenfall, alles Wichtige noch einmal nachle-     – zum Beginn des Versicherungsschutzes und                           B – 3 Welche Obliegenheiten sind bei und
sen.                                                          zur Beitragszahlung und Änderung des                                  nach Eintritt des Versicherungsfalls
                                                              Beitrags im Vertragsverlauf,                                          zu beachten? .............................................. 7
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen       – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/                              B – 4 Welche Rechtsfolgen hat die
Sie uns bitte möglichst schnell. Wir klären dann mit          Kündigung,                                                            Verletzung von Obliegenheiten? ................ 8
Ihnen das weitere Vorgehen.                             – zu weiteren Bestimmungen.                                          B – 5 Welche besonderen Umstände erhöhen
                                                                                                                                    die Gefahr? – Entfällt – ............................... 8
Ihre Barmenia
                                                        Inhaltsübersicht                                            Seite    Beginn des Versicherungsschutzes/
                                                                                                                             Dauer und Ende des Vertrages
                                                                                                                             B – 6 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
Wer ist wer?                                            Teil A      Das leistet Ihre Barmenia-                                      Wann beginnt und endet der Vertrag? ....... 8
                                                                    Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
–     Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit                                                                           Der Versicherungsbeitrag
      unser Vertragspartner. Da Sie unser Vertrags-     A-1    Welche Sachen sind versichert?/                               B – 7 Was müssen Sie bei der Beitrags-
      partner sind, sind in den Versicherungsbedin-            Welche Sachen sind nicht versichert? ....... 2                       zahlung beachten?
      gungen alle Regelungen auf Sie bezogen.                  A – 1.1 Versicherte Sachen ..................... 2                   Was geschieht, wenn Sie einen
      Sämtliche Personenbezeichnungen in den AVB               A – 1.2 Nicht versicherte Sachen ............ 2                      Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?................. 8
      Fahrrad/E-Bike gelten gleichermaßen für männ-     A – 2 Gegen welche Gefahren/Ereignisse                               B – 8 Beitrag bei vorzeitiger Vertrags-
      liche, weibliche und anderweitige Geschlechter.          können Sie Ihr Fahrrad versichern? ........... 2                     beendigung ................................................. 9
                                                        A – 3 Wo gilt der Versicherungsschutz? .............. 2              B – 9 Künftige Bedingungsverbesserungen......... 9
–     Wir sind als Barmenia Allgemeine Versiche-        A – 4 Regelungen für den Diebstahl-Schutz                            B – 10 Beitragsanpassung ..................................... 9
      rungs-AG der Versicherer und Risikoträger                nach A – 2.1 – sofern vereinbart – ............. 2
      dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-                  A – 5 Regelungen für den Fahrrad-Kasko-
      Versicherung.                                            Schutz nach A – 2.2 – sofern vereinbart – . 3                 Weitere Bestimmungen
      Wir bieten die in diesen Bedingungen beschrie-    A – 6 Regelungen für Schutzbrief-Leistungen                          B – 11 Mehrere Versicherer,
      benen Leistungen. In den folgenden Texten ist            nach A – 2.3 – sofern vereinbart – ............. 4                   Mehrfachversicherung .............................. 10
      die Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.     A – 7 Was ist der Versicherungswert und                              B – 12 Überversicherung...................................... 10
                                                               die Versicherungssumme? ......................... 6           B – 13 Übergang von Ersatzansprüchen ............. 10
                                                        A – 8 Wie wird die Entschädigung ermittelt? ....... 6                B – 14 Repräsentanten ........................................ 10
                                                        A – 9 Wann ist unsere Leistung fällig? ................. 6           B – 15 Was ist bei Mitteilungen an uns
                                                        A – 10 Keine Leistungspflicht aus                                           zu beachten?
                                                               besonderen Gründen.................................. 6               Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..... 10
                                                        A – 11 Anzeige von Änderungen Ihres                                  B – 16 Bedingungsänderung................................ 10
                                                               (Erst-)Wohnsitzes ....................................... 6   B – 17 Wann verjähren Ansprüche
                                                        A – 12 Versicherung für fremde Rechnung............ 6                       aus diesem Vertrag? ................................. 11
                                                                                                                             B – 18 Welches Recht findet Anwendung?.......... 11
                                                                                                                             B – 19 Welches Gericht ist zuständig? ................ 11
                                                                                                                             B – 20 Versicherungsjahr ..................................... 11
                                                                                                                             B – 21 Sanktions-/Embargoklausel ...................... 11
                                                                                                                             B – 22 Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                                                                                                    zufrieden sind............................................ 11


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[Seite 2]
Teil A    Das leistet Ihre Barmenia-                          Ausschluss nicht) und Fahrräder, die zur ge-       A – 2.3 Schutzbrief-Leistungen
          Fahrrad-/E-Bike-Versicherung                        werblichen Personenbeförderung eingesetzt          Wir stehen Ihnen mit diesen Schutzbrief-Leistungen
                                                              werden;                                            (= Serviceleistungen und Kostenübernahme) zur
A–1         Welche Sachen sind versichert?/               –   Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufs-       Seite:
            Welche Sachen sind nicht versichert?              zwecke eingesetzt werden wie "Foodbikes"           – 24-Stunden-Service,
                                                              u. Ä., also solche, die für den Verkauf von Wa-    – Pannenhilfe,
A – 1.1      Versicherte Sachen                               ren verwendet werden (Speisen, Getränke etc.)      – Abschleppen bei Panne unterwegs,
Versichert ist das im Versicherungsschein dokumen-            und mit entsprechenden Aufbauten/Anbauten          – Bergung,
tierte Fahrrad bzw. Pedelec/E-Bike (versicherte Sa-           ausgestattet sind (z. B. Küche, Spüle, Kühl-/Er-   – Weiter- oder Rückfahrt,
chen). Soweit im Folgenden der Begriff “Fahrrad“              hitzungsanlage etc.);                              – Ersatzfahrrad,
verwendet wird, sind damit stets auch Pedelecs bzw.       –   Fahrräder, deren Erstkaufdatum zum Versiche-       – Übernachtungskosten,
E-Bikes gemeint.                                              rungsbeginn dieser Fahrrad-/E-Bike-Versiche-       – Fahrrad-Rücktransport,
                                                              rung länger als 5 Jahre zurückliegt;               – Fahrrad-Verschrottung,
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,            –   nachträglich an das Fahrrad angebaute Musik-       – Notfall-Bargeld.
dass für das versicherte Fahrrad keine Versiche-              und Fotogeräte wie z. B. Action-Cams;              Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die
rungs- oder Zulassungspflicht besteht.                    –   Smartphones.                                       nicht versicherten Schäden sind unter A - 6 ausführ-
                                                                                                                 lich beschrieben.
A – 1.1.1 Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad         A–2      Gegen welche Gefahren/Ereignisse
fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades                    können Sie Ihr Fahrrad versichern?            A– 3     Wo gilt der Versicherungsschutz?
dienenden Teile wie z. B. Gepäckträger, Kilometer-
zähler, Lampen, Lenker, Sattel, etc. einschließlich       Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der       Der Versicherungsschutz für den Diebstahl-Schutz
des Akkus, der zur Diebstahlsicherung mitgeführten        folgenden Gefahren/Ereignisse Ihr Fahrrad versi-       (A – 4) und Fahrrad-Kasko-Schutz (A – 5) gilt
Schlösser oder sonstiger mitgeführter auch elektroni-     chert sein soll.                                       24 Stunden am Tag, weltweit.
scher Diebstahlsicherungen.
                                                          Von den nachstehend unter A – 2.1 bis A – 2.3 ge-      Für Schutzbrief-Leistungen nach A – 2.3 in Verbin-
A – 1.1.2 Ebenfalls mitversichert ist das unter           nannten Gefahren/Ereignissen besteht Versiche-         dung mit A – 6 besteht Versicherungsschutz für
A – 4.5.1 und A – 5.5.1 aufgeführte mit dem Fahrrad       rungsschutz nur für die, welche Sie mit uns verein-    Schadenfälle innerhalb der geografischen Grenzen
(lose) verbundene Fahrradzubehör und Fahrradge-           bart haben und die im Versicherungsschein oder in      Europas, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf
päck.                                                     seinen Nachträgen dokumentiert sind.                   den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Ma-
                                                                                                                 deira. Wir erbringen unsere Leistungen in den ein-
A – 1.1.3 Bei einem versicherten Pedelec/E-Bike           A – 2.1 Diebstahl-Schutz                               zelnen Ländern entsprechend der lokalen Verfügbar-
ist der diesem zugehörige, vom Hersteller für das         Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den versi-    keit und den örtlichen Gegebenheiten.
Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer, über           cherten Sachen durch Diebstahl, Trickdiebstahl und
den essenzielle Funktionen des Fahrrades (Motor-          Raub.                                                  A–4         Regelungen für den Diebstahl-Schutz
steuerung, Beleuchtung etc.) gesteuert werden und         Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die                     nach A - 2.1
ohne den diese nicht funktionieren, mitversichert.        nicht versicherten Schäden sind unter A - 4 ausführ-               – sofern vereinbart –
Er gilt somit nicht als Zubehör.                          lich beschrieben.
                                                                                                                 Versicherungsschutz für den "Diebstahl-Schutz"
A – 1.1.4 Mitversichert sind alle gemieteten Fahr-        A – 2.2 Fahrrad-Kasko-Schutz                           (Gefahren "Diebstahl, Trickdiebstahl und Raub")
räder, für die keine Versicherungs- oder Zulassungs-      Wir leisten Entschädigung bei Schäden an den           nach den Regelungen unter A – 4 besteht nur,
pflicht besteht, die Sie oder eine mit Ihnen in häusli-   versicherten Sachen durch                              soweit dies besonders vereinbart und im Versi-
cher Gemeinschaft lebende Person von einem ge-            a) Unfall inklusive Transportmittelunfall,             cherungsschein oder in seinen Nachträgen do-
werblichen Anbieter für einen Zeitraum von maximal        b) Fall- oder Sturzschäden,                            kumentiert ist.
7 Tagen mieten und nutzen. Dies gilt ebenfalls für        c) Brand, Explosion, Blitzschlag,
ein Fahrrad, das Ihnen von einer Fachwerkstatt kos-       d) Vandalismus,                                        Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,
tenlos zur Verfügung gestellt wird, während sich das      e) Sturm, Hagel,                                       die durch Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub ab-
in diesem Vertrag versicherte Fahrrad nach Zif-           f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch,                    handenkommen.
fer A – 1.1 dort in Reparatur befindet (ebenfalls max.    g) Schneedruck, Lawinen,
für 7 Tage).                                              h) Vulkanausbruch,                                     A – 4.1      Was ist unter Diebstahl zu verstehen?
Bitte beachten Sie für diese Mietfahrräder bei Kasko-     i) Überschwemmung (auch Abhandenkommen                 A – 4.1.1 Diebstahl im Sinne dieser Bedingungen
schäden die Regelungen unter Ziffer A – 5.6 sowie              durch Überschwemmung), Rückstau,                  liegt vor, wenn jemand einem anderen das für ihn
für Schutzbrief-Leistungen den Ausschluss unter Zif-      j) Bedienungsfehler, unsachgemäße                      fremde, versicherte Fahrrad oder die versicherten
fer A – 6.5 f).                                                Handhabung,                                       Sachen in der Absicht wegnimmt, dieses sich oder
Soweit im Schadenfall eine Entschädigung aus ei-          k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler     einem Dritten rechtswidrig zuzueignen.
nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht                   nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-
werden kann (z. B. den der Eigentümer des Fahrra-              frist von 24 Monaten,                             A – 4.1.2 Voraussetzung für unsere Leistung ist,
des vereinbart hat), entfällt die Leistung aus dieser     l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und             dass das versicherte Fahrrad durch ein Fahrrad-
Fahrrad-/E-Bike-Versicherung. Die Regelungen un-               Steuerungsgeräten,                                schloss gegen Wegnahme besonders gesichert ist
ter A – 8.8-c) gelten insoweit nicht.                     m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,          (vgl. Obliegenheit unter B – 2).
                                                               Überspannung) an Akku, Motor und Steue-
Der Umfang des Versicherungsschutzes für die ein-              rungsgeräten,                                     A – 4.1.3 Für das Fahrrad besteht auch dann
zelnen versicherten Gefahren sowie die nicht versi-       n) Schäden an der Verkabelung durch                    Versicherungsschutz,
cherten Schäden sind unter A – 4 bis A – 6 ausführ-            – Kurzschluss,                                    – wenn es aus einem verschlossenen und abge-
lich beschrieben.                                              – Tierbisse sowie                                      schlossenen Innen- oder Kofferraum eines
                                                               – Kabelbruch,                                          Kraftfahrzeuges (auch Wohnmobil) oder
A – 1.2     Nicht versicherte Sachen                      o) Akkuverschleiß,                                          Anhängers gestohlen wird;
Nicht versichert sind                                     p) Verschleiß sonstiger Fahrradteile.                       Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,
– Velomobile/vollverkleidete Fahrräder;                                                                               dass die genannten Räumlichkeiten fest um-
– Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs-           Der Umfang des Versicherungsschutzes sowie die              schlossen sind. Planen, Persenninge oder Ähn-
     oder Zulassungspflicht besteht;                      nicht versicherten Schäden sind unter A – 5 ausführ-        liches gelten nicht als fest umschlossen.
– Eigenbauten;                                            lich beschrieben.                                      – wenn es von einem mit einem Kraftfahrzeug
– Dirt-Bikes;                                                                                                         fest verbundenen, abgeschlossenen Fahrrad-
– gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder               Nur durch eine besondere Vereinbarung können Sie            träger gestohlen wird.
     Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-,            den Versicherungsschutz für Ihren Akku erweitern            Das Fahrrad muss durch eine am Fahrradträger
     Kurierdienste) genutzte Fahrräder,                   um den Leistungsbaustein "Akku-Premium-Schutz"              vorhandene Diebstahlsicherung gegen Weg-
     Miet/Verleihfahrräder (für die unter A – 1.1.4 ge-   (siehe A – 5.2).                                            nahme geschützt sein. Ist eine solche Dieb-
     nannten mitversicherten Fahrräder gilt dieser                                                                    stahlsicherung nicht vorhanden, muss das


A 3754-04 04/2025                                                            Seite 2 von 11

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    Fahrrad mit einem Schloss gemäß A – 4.1.2 ge-       ratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sat-       l) Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und
    sichert werden.                                     telkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spie-         Steuerungsgeräten;
                                                        gel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunk-       m) Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion,
A – 4.2 Was ist unter Trickdiebstahl zu verste-         tionsgeräte oder Bordcomputer – Ausnahme siehe               Überspannung) an Akku, Motor und Steue-
          hen?                                          unter A – 1.1.3), Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeug-          rungsgeräten;
Ein Trickdiebstahl im Sinne dieser Bedingungen liegt    tasche, Zelt.                                             n) Schäden an der Verkabelung durch
vor, wenn Ihnen versicherte Sachen durch ange-                                                                       – Kurzschluss,
wandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklich-     A – 4.5.2    Versicherungsumfang bei                         – Tierbisse sowie
keit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmo-                    versichertem Zubehör                            – Kabelbruch;
mentes weggenommen werden.                              Versicherungsschutz besteht bei Diebstahl, Trick-         o) Akkuverschleiß
                                                        diebstahl oder Raub im Sinne von A – 4.1, A – 4.2            (bitte beachten Sie die Wartezeit für Schäden
A – 4.3      Was ist unter Raub zu verstehen?           und A – 4.3, solange sich das Fahrrad in Gebrauch            durch Verschleiß unter A – 5.7);
Raub ist in folgenden Fällen gegeben:                   befindet. Die Entschädigung ist je versichertes Zube-        Die Kosten für den Austausch des Akkus in-
                                                        hörteil auf 300 EUR, für Tierkörbe und Tier-/Kinder-         folge von Verschleiß sind nur dann erstattungs-
A – 4.3.1 Anwendung von Gewalt                          anhänger auf 600 EUR begrenzt. Die Gesamtent-                fähig, wenn die vom Hersteller angegebene
Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren         schädigung für das versicherte Zubehör beträgt je            technische Leistungskapazität des Akkus in den
Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sa-          Versicherungsfall insgesamt maximal 1.000 EUR.               ersten 3 Jahren seit seiner Herstellung oder in
chen auszuschalten.                                                                                                  den ersten 3 Jahren seit seines Erstkaufdatums
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen         Für die verwendeten Fahrradschlösser im Sinne von            dauerhaft 65 % unterschreitet und in den weite-
ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes           A – 4.1.2 und für einen mit einem Schloss gemäß              ren 2 Jahren (bis Erreichen vom Akkualter
entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdieb-        B – 2 gesicherten Anhänger besteht auch dann Ver-            5 Jahre) die vom Hersteller angegebene techni-
stahl).                                                 sicherungsschutz, wenn das Fahrrad abgestellt                sche Leistungskapazität dauerhaft 50 % unter-
                                                        wurde, bzw. sich nicht mehr im Gebrauch befindet.            schreitet.
A – 4.3.2   Androhung einer Gewalttat mit                                                                         p) Verschleiß sonstiger Fahrradteile
            Gefahr für Leib oder Leben                  Versicherungsschutz für den mit einem Schloss ge-            (bitte beachten Sie die Wartezeit für Schäden
Sie geben Sachen heraus oder lassen sie sich weg-       mäß B – 2 gegen Diebstahl gesicherten Anhänger               durch Verschleiß unter A – 5.7);
nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr       besteht auch dann, wenn dieser nicht mehr mit dem            Verschleißschäden sind versichert, wenn das
für Leib oder Leben androht.                            Fahrrad verbunden ist.                                       Fahrrad zum Schadenzeitpunkt nicht älter als
                                                                                                                     5 Jahre ist. Berechnungsgrundlage hierfür ist
A – 4.3.3    Wegnahme nach Verlust der                  A–5         Regelungen für den Fahrrad-                      das Rechnungsdatum der ersten, vom Verkäu-
             Widerstandskraft                                       Kasko-Schutz nach A – 2.2                        fer des Fahrrades als Neuware ausgestellte
Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen,                        – sofern vereinbart –                            Rechnung (keine Gebrauchtfahrradrechnung)
weil Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der                                                                    oder das von Ihnen nachgewiesene Baujahr.
Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in      Versicherungsschutz für den "Fahrrad-Kasko-
einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen Zustands      Schutz" nach den Regelungen unter A – 5 be-               A – 5.2 Akku-Premium-Schutz
haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor      steht nur, soweit dies besonders vereinbart und                   – sofern vereinbart –
der Wegnahme bestanden haben und durch einen            im Versicherungsschein oder in seinen Nachträ-
Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache    gen dokumentiert ist.                                     Der Akku-Premium-Schutz nach den Regelungen
wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt ent-                                                                 unter A – 5.2 ist nur dann versichert, soweit
standen sein. Beeinträchtigungen durch Alkohol-         Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich                  dies besonders vereinbart und im Versiche-
oder Drogenkonsum gelten nicht als unverschuldete       500 EUR übersteigen werden, müssen Sie uns,               rungsschein oder in seinen Nachträgen
Ursachen.                                               bevor Sie das Fahrrad reparieren lassen, einen            dokumentiert ist.
                                                        Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen.
A – 4.3.4    Räuberische Erpressung                     Wenn Sie das nicht tun, ist unsere Entschädi-             A – 5.2.1 Es besteht Versicherungsschutz bei
             (Herausgabe von versicherten               gung auf den Höchstbetrag von 500 EUR be-                 Beschädigung oder Zerstörung des Antriebs-Akkus
             Sachen an einem anderen Ort)               grenzt.                                                   sowie für den Fall des Akku-Verlustes durch Dieb-
Versicherungsschutz besteht auch für Sachen, die                                                                  stahl.
erst auf Verlangen des drohenden bzw. Gewalt an-        A – 5.1       Versicherte Gefahren und Schäden
wendenden Täters an den Ort der Herausgabe oder         Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen,         Ein für das versicherte Fahrrad angeschaffter Zweit-
Wegnahme herangeschafft werden.                         die durch folgende Ereignisse (Gefahren/Ereignisse)       akku ist mitversichert, wenn dieser selbst beschä-
                                                        zerstört oder beschädigt werden:                          digt/zerstört oder gestohlen wird.
A – 4.4 Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub von         a) Unfallschäden;
           fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen           Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich   A – 5.2.2 Ausgeschlossen sind Schäden durch
Mitversichert ist der Diebstahl, Trickdiebstahl oder         mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad/den          chemische Reaktionen.
Raub (im Sinne von A – 4.1, A – 4.2 und A – 4.3)             Fahrradanhänger oder das Transportmittel ein-
von fest mit dem Fahrrad verbundenen Teilen (inklu-          wirkendes Ereignis.                                  A – 5.2.3 Besondere Kündigungsmöglichkeit
sive Akkus).                                            b) Fall- oder Sturzschäden;                               Sie und wir können die Mitversicherung des Akku-
Fest mit dem Fahrrad verbundene Teile sind solche            Versichert ist das Umfallen, Stürzen sowie das       Premium-Schutzes jederzeit isoliert und ohne Ein-
Teile, die nur mit Hilfe von Werkzeugen gelöst wer-          Umkippen des Fahrrades/Fahrradanhängers              haltung einer Kündigungsfrist kündigen. Eine von
den können oder ohne Beschädigung nicht entfernt             – auch ohne äußere Einwirkung.                       Ihnen erklärte Kündigung wird mit Zugang bei uns,
werden können. Als fest mit dem Fahrrad verbunden       c) Brand, Explosion, Blitzschlag;                         eine von uns erklärte Kündigung wird eine Woche
gilt es auch, wenn das Vorder-/Hinterrad mit einer      d) Vandalismus;                                           nach Zugang bei Ihnen wirksam und beendet den
Schnellspannnabe oder die Sattelstütze mit einer             Versicherungsschutz besteht, wenn das versi-         Akku-Premium-Schutz zu diesem Zeitpunkt.
Schnellspanner-Sattelklemme befestigt ist.                   cherte Fahrrad/der Fahrradanhänger durch             Machen wir von unserem Kündigungsrecht Ge-
                                                             mutwillige Handlungen eines unbefugten Dritten       brauch, so können Sie den gesamten Vertrag inner-
A – 4.5 Diebstahl, Trickdiebstahl oder Raub von              vorsätzlich beschädigt oder zerstört wird.           halb eines Monats nach Zugang unserer Kündigung
          Fahrradzubehör und –gepäck                    e) Sturm, Hagel;                                          fristlos oder zu einem späteren Zeitpunkt kündigen.
A – 4.5.1 Versichertes Zubehör                          f) Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch;                       Bezüglich des Beitrags gelten die Bestimmungen un-
Versichert ist nachfolgend aufgeführtes, lose mit       g) Schneedruck, Lawinen;                                  ter B – 8.
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und              h) Vulkanausbruch;
Fahrradgepäck:                                          i) Überschwemmung (auch Abhandenkommen                    A – 5.3      Nicht versicherte Schäden
Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport),           durch Überschwemmung), Rückstau;                     Wir leisten ohne Berücksichtigung mitwirkender Ur-
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch          j) Bedienungsfehler, unsachgemäße                         sachen aus dieser erweiterten Fahrradversicherung
Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche,           Handhabung;                                          keine Entschädigung für
Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Iso-    k) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler        a) Schäden, die Sie oder eine Person, deren
matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler,        nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungs-             Verhalten Sie sich zurechnen lassen müssen
Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmat-        frist von 24 Monaten;                                     (vgl. Repräsentant gemäß B – 14), vorsätzlich
                                                                                                                       herbeigeführt hat;

A 3754-04 04/2025                                                           Seite 3 von 11

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b)   Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der              Tiertransportkorb), Fahrradschloss, Fahrradtasche,        A – 6.1      24-Stunden-Service für den
     Versicherung bereits vorhanden waren;                    Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel, Iso-                    Fahrrad-Schutzbrief
c)   Schäden, die entstehen bei der Teilnahme                 matte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilometerzähler,     A – 6.1.1 Wir möchten, dass die versicherte Per-
     – an Radrennen (in diesem Zusammenhang                   Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmat-     son in einem Notfall schnelle Hilfe erhält. Daher ist
            auch Downhillrennen)                              ratze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sat-       Voraussetzung für den versicherten Anspruch auf
            sowie                                             telkissen, Schloss, Schlafsack, Schleppstange, Spie-      die Leistungen nach A – 6.3, dass die Organisation
     – an zur Vorbereitung des Rennens von ei-                gel, Steckschutzblech, Tachometer (keine Multifunk-       der Hilfeleistung durch uns erfolgt. Über die im Versi-
            nem Veranstalter organisierte oder vorge-         tionsgeräte oder Bordcomputer – Ausnahme siehe            cherungsschein genannte Telefonnummer unseres
            schriebene Trainings hierzu, bei denen die        unter A – 1.1.3), Trinkflasche, Werkzeug, Werkzeug-       Notfalltelefons sind wir für die versicherte Person
            Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten             tasche, Zelt.                                             rund um die Uhr erreichbar.
            geübt wird;                                                                                                 Wir unterstützen die versicherte Person auch bei
d)   Aufwendungen für Wartungsarbeiten und                    A – 5.5.2   Versicherungsumfang bei                       technischen Problemen mit dem versicherten Fahr-
     Inspektionen. Dies gilt auch für reine Einstellar-                   versichertem Zubehör                          rad durch Information über die nächstgelegene Fahr-
     beiten (z. B. an Bremsen oder Schaltungen) so-           Versicherungsschutz besteht bei Kaskoschäden              radwerkstatt.
     wie für Servicearbeiten an Gabeln und Dämp-              nach A – 5.1 a) bis i). Die Entschädigung ist je versi-
     fern, wenn kein versichertes Schadenereignis             cherter Sache auf 300 EUR bzw. für Tierkörbe und          A – 6.1.2 Ruft die versicherte Person im Schaden-
     die Notwendigkeit dieser Arbeiten begründet;             Tier-/Kinderanhänger auf 600 EUR begrenzt, die Ge-        fall nicht die Nummer des Notfalltelefons an, so sind
e)   Schäden durch Rost und Oxidation;                        samtentschädigung je Versicherungsfall beträgt ins-       wir nur zur Übernahme von Kosten in der Höhe ver-
f)   Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens              gesamt maximal 1.000 EUR.                                 pflichtet, wie sie für selbst organisierte Leistungen
     des Herstellers;                                                                                                   versichert sind.
g)   Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funkti-           A – 5.6 Versicherungsumfang für versicherte Miet-
     onsfähigkeit der versicherten Sache beeinträch-                    fahrräder nach Ziffer A – 1.1.4                 A – 6.2      Versicherungsfall, versicherte
     tigen (z. B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder              Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden an                        Person, versicherte Fahrräder
     ähnliche Schönheitsschäden);                             versicherten Mietfahrrädern (Ziffer A – 1.1.4) aus-       A – 6.2.1 Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn
h)   Schäden durch                                            schließlich für die unter A – 5.1 a) bis j) genannten     a) das versicherte Fahrrad oder E-Bike (A – 1)
     – Manipulationen des Antriebssystems,                    Gefahren und Schäden.                                          wegen eines Ausfalls (nach A – 6.4) nicht mehr
     – nicht fachgerechte Ausführung von                                                                                     genutzt werden kann. Kein Versicherungs-
            Reparaturen,                                      A – 5.7       Wartezeit für Schäden durch                      schutz für Schutzbrief-Leistungen besteht für
     – nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten                                Verschleiß                                       mitversicherte Mietfahrräder nach Zif-
            sowie                                             A – 5.7.1 Allgemeine Wartezeit für Schäden durch               fer A – 1.1.4.
     – ungewöhnliche insbesondere nicht den                                 Verschleiß bei Fahrrädern, die als „ge-     b) die versicherte Person durch entstandene Ver-
            Herstellervorgaben entsprechende Ver-                           braucht“ gelten                                  letzungen, die sie während der Fahrt erlitten
            wendung oder Reinigung des Fahrrades;             a) Bei Fahrrädern, die als „gebraucht“ gelten                  hat, nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt fortzu-
i)   Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Her-              (siehe c), beginnt der Versicherungsschutz für            setzen.
     steller oder Händler), Werkunternehmer oder                   Schäden durch Verschleiß nach A – 5.1 o) und         c) der Anspruch auf Beistandsleistungen durch
     aus Reparaturauftrag gesetzlich oder vertrag-                 p) frühestens mit dem Ablauf von sechs Mona-              eine versicherte Person oder eine von ihr be-
     lich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garan-                ten ab dem Einschluss des Fahrrad-Kasko-                  auftragte Person über das vorstehend in
     tieansprüche);                                                Schutzes (Wartezeit).                                     A – 6.1.1 genannte Notfalltelefon tatsächlich
     Bestreitet der Dritte seine Eintrittspflicht, so leis-   b) Für Verschleißschäden, die vor Beginn des Ver-              geltend gemacht wird.
     ten wir zunächst Entschädigung. Ergibt sich                   sicherungsschutzes (also innerhalb der Warte-
     nach Zahlung der Entschädigung, dass ein Drit-                zeit) erstmalig auftreten, wird nicht geleistet.     A – 6.2.2 Versicherte Person hinsichtlich der über
     ter für den Schaden eintreten muss und bestrei-               Dies gilt auch, wenn ein Verschleißschaden,          den Fahrrad-Schutzbrief versicherten Gefahren ist
     tet der Dritte dies, so behalten Sie zunächst die             der innerhalb der Wartezeit erstmalig aufgetre-      jeder berechtigte Nutzer eines bei uns mit dem Fahr-
     bereits gezahlte Entschädigung.                               ten ist, nach dem Ablauf der Wartezeit weiter        rad-Schutzbrief für Fahrräder versicherten Fahrra-
     § 86 Versicherungsvertragsgesetz – Übergang                   andauert.                                            des.
     von Ersatzansprüchen – gilt für diese Fälle              c) Als „gebraucht“ gelten Fahrräder, deren Erst-
     nicht. Sie haben Ihren Anspruch auf Kosten und                kaufdatum zum Versicherungsbeginn dieser             Mitversichert sind mitgeführte Fahrrad-Anhänger,
     nach unseren Anweisungen außergerichtlich                     Fahrrad-/E-Bike-Versicherung länger als 1 Jahr       sofern diese nicht gewerblich genutzt werden.
     und erforderlichenfalls gerichtlich geltend zu                zurückliegt.
     machen. Die Entschädigung ist zurückzuzahlen,                                                                      A – 6.3     Versicherte Leistungen des
     wenn Sie unserer Anweisung nicht folgen oder             A – 5.7.2    Erneute Wartezeit bei Schäden durch                      Fahrrad-Schutzbriefes
     soweit der Dritte Ihnen den Schaden ersetzt.                          Verschleiß an der Bereifung (einschl.        Nach einem Schadenfall unterstützen wir die versi-
j)   Schäden durch Kriegsereignisse jeder Art, Bür-                        Schläuche) und/oder Bremsanlage              cherte Person mit aktiver Hilfe und übernehmen die
     gerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder           Wenn wir für Schäden durch Verschleiß an der Be-          nachfolgenden Leistungen, um die versicherte Per-
     Verfügung von hoher Hand (z. B. Beschlag-                reifung (einschließlich Schläuche) und/oder an der        son schnellstmöglich wieder mobil zu machen.
     nahme oder Verstaatlichung) oder durch                   Bremsanlage eine Entschädigung geleistet haben,           Die Leistungen sind versichert, wenn das versicherte
     Kernenergie.                                             beginnt – ausschließlich für Verschleiß an dem vor-       Fahrrad infolge einer Panne oder eines Unfalls nicht
k)   Aufwendungen für Versandkosten;                          genannten Fahrradteil, für das eine Leistung er-          mehr fahrbereit ist.
l)   Aufwendungen auf Grund von Empfehlungen                  bracht wurde – eine erneute Wartezeit von drei
     des Herstellers oder Dritter zu einem vorsorgli-         Monaten.                                                  A – 6.3.1 24-Stunden Service
     chen Austausch der versicherten Sachen, ohne                                                                       Auf einen Anruf bei unserem Notfalltelefon (24-Stun-
     dass tatsächlich ein versicherter Schaden vor-           A–6         Regelungen für Schutzbrief-Leistungen         den Hotline) unterstützen wir die versicherte Person
     liegt.                                                               nach A – 2.3                                  auch bei technischen Problemen mit dem versicher-
                                                                          – sofern vereinbart –                         ten Fahrrad durch eine Information über die nächst-
A – 5.4      Kaskoschäden an fest mit dem Fahrrad                                                                       gelegene Fahrradwerkstatt oder bei Bedarf durch
             verbundenen Teilen                               Versicherungsschutz für "Schutzbrief-Leistun-             Benennung des nächsten Gastbetriebes.
Wir leisten für Kaskoschäden an fest mit dem Fahr-            gen" nach den Regelungen unter A – 6 besteht
rad verbundenen Teilen. Für fest verbundene Teile             nur, soweit dies besonders vereinbart und im              A – 6.3.2 Pannenhilfe
findet die Definition unter A – 4.4 Anwendung.                Versicherungsschein oder in seinen Nachträgen             Im Falle eines Ausfalls des versicherten Fahrrades
                                                              dokumentiert ist.                                         (A – 6.2 bis A – 6.4.) und sofern in der Nähe des
A – 5.5     Kaskoschäden an Fahrradzubehör                                                                              Schadenortes eine qualifizierte mobile Pannenhilfe
            und –gepäck                                       Die Barmenia erbringt im Rahmen der nachstehen-           verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit
A – 5.5.1 Fahrradzubehör                                      den Bedingungen die aufgeführten Leistungen in            nach Eingang der Schadenmeldung angeboten wer-
Versichert sind nachfolgend aufgeführtes, lose mit            Form von Serviceleistungen und Übernahme von              den kann, sorgen wir für den Einsatz dieser mobilen
dem Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör und                    Kosten.                                                   Pannenhilfe am Leistungsort und übernehmen die
Fahrradgepäck:                                                                                                          hierdurch entstehenden Kosten.
Anhänger (auch für den Kinder- und Tiertransport),
Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch

A 3754-04 04/2025                                                                 Seite 4 von 11

[Seite 5]
Organisiert die versicherte Person diese Hilfeleis-     Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen wir        b)   fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum
tung ohne unsere Hilfe in Eigenregie, übernehmen        die Übernachtungskosten nur für eine Nacht.                   durch Gebrauch einer Luftpumpe behoben wer-
wir Kosten bis 50 EUR.                                                                                                den kann;
                                                        A – 6.3.8 Fahrrad-Rücktransport                          c)   ein nach Straßenverkehrsordnung unzulässiger
A – 6.3.3 Abschleppen bei Panne unterwegs               Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder               Zustand des Fahrrades, wenn dies zu einer Un-
Kann das Fahrrad an der Schadenstelle oder dem          in dessen Nähe nicht innerhalb von drei Werktagen             tersagung der Weiterfahrt oder zu einer Situa-
Leistungsort nicht wieder fahrbereit gemacht wer-       fahrbereit gemacht werden und übersteigen die                 tion führt, in der auf Grund des Hinzutretens
den, sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrades       voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Betrag,           weiterer von außen eintretender Umstände die
einschließlich des Gepäcks bis zum Startplatz der       der am Schadentag in Deutschland für ein gleich-              Weiterfahrt unmöglich gemacht wird.
Tagesfahrt, oder - wenn möglich - zur nächsten ge-      wertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet werden
eigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die hier-      muss, sorgen wir für den Transport des versicherten      A – 6.4.3 Fahrrad
durch entstehenden Kosten in unbegrenzter Höhe.         Fahrrads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.        Der Begriff "Fahrrad" wird als Synonym verwendet
Liegt der Wohnsitz näher als die nächste geeignete      Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten         für die unter A – 1 aufgeführten Fahrradtypen, sofern
Fahrradwerkstatt, erfolgt das Abschleppen bis zum       bis zur Höhe der Kosten für einen Rücktransport an       nicht etwas anderes beschrieben wird. Kein Versi-
Wohnsitz.                                               den ständigen Wohnsitz der versicherten Person.          cherungsschutz für Schutzbrief-Leistungen besteht
Ist die Entfernung vom Schadenort zu einem von der      Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versi-       für mitversicherte Mietfahrräder nach Ziffer A – 1.1.4.
versicherten Person gewählten Zielort geringer oder     cherte Fahrrad nach einem Diebstahl wieder aufge-
gleich weit, wie die Entfernung zum ständigen           funden wird.                                             A – 6.4.4 Leistungsort
Wohnsitz der versicherten Person, so kann der Ab-       Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein        Der Leistungsort ist eine Stelle am oder in der Nähe
transport der versicherten Person anstelle des Ab-      zum versicherten Fahrrad (E-Bike, Pedelec oder           des Schadenortes, die mit dem Pannenhilfsfahrzeug
schleppens zur Fahrradwerkstatt bzw. zum Wohnsitz       ähnliches) gehörender Akku beschädigt ist oder so        oder Transportfahrzeug nach Straßenverkehrsord-
auch zum Zielort erfolgen.                              beschädigt sein könnte, dass ein Transport nur als       nung in zulässiger Weise und verkehrstechnisch
Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstat-     Gefahrgut zulässig ist, leisten wir nur für den Rück-    möglich erreichbar ist.
ten wir die Abschleppkosten bis zu einem Höchst-        transport des Fahrrades ohne Akku.
betrag von 150 EUR. Zusätzlich übernehmen wir die                                                                A – 6.4.5 Pannenhilfe
Kosten für den separaten Transport von Gepäck und       A – 6.3.9 Fahrrad-Verschrottung                          ist eine Wiederherstellung der Fahrbereitschaft am
Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusam-        Muss das versicherte Fahrrad im europäischen Aus-        Schaden- bzw. Leistungsort, die mit den durch das
men mit dem Fahrrad nicht möglich ist.                  land verzollt oder verschrottet werden, übernehmen       Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten
Bei dieser Leistung fällt keine Selbstbeteiligung an,   wir die Erledigung und die Kosten hierfür sowie die      Kleinteilen erfolgen kann. Nicht versichert sind Ver-
jedoch können Kosten für die vom Versicherungs-         Kosten des Transportes vom Schadenort zum Ein-           schleißteile und diejenigen Ersatzteile, die speziell
nehmer verursachten Leerfahrten diesem in Rech-         stellort.                                                im Schadenfall für diese Hilfeleistung angefordert
nung gestellt werden.                                   Aus der Verschrottung anfallende Resterträge wer-        wurden.
                                                        den an die versicherte Person ausbezahlt.
A – 6.3.4 Bergung                                       Gepäck lassen wir zu Ihrem Wohnsitz transportieren,      A – 6.4.6 Reise
Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von       wenn ein Transport zusammen mit dem gewählten            Eine Reise ist jede Abwesenheit vom ständigen
der Straße oder einem öffentlich befahrbaren Rad-       Heimreisemittel nicht möglich ist. Die Kosten des        Wohnsitz.
weg abgekommen, sorgen wir für seine Bergung            Transportes übernehmen wir bis zum Wert der
und/oder Abtransport einschließlich Gepäck und          Bahnfracht. Eine Verzollung oder Verschrottung er-       A – 6.4.7 Startplatz der Tagesfahrt
übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis        folgt nicht, wenn gesetzliche Bestimmungen dem           Startplatz der Tagesfahrt ist der Ort, an dem die ver-
zu 2.000 EUR. Sofern die Bergung behördlich ange-       entgegenstehen.                                          sicherte Person am Schadentag die Fahrt mit dem
wiesen ist, übernehmen wir die entstehenden Kosten                                                               versicherten Fahrrad begonnen hat.
in voller Höhe.                                         A – 6.3.10 Notfall-Bargeld
                                                        Gerät die versicherte Person auf einer Reise im Aus-     A – 6.4.8 Unfall
A – 6.3.5 Weiter- oder Rückfahrt                        land durch den Verlust von Zahlungsmitteln in eine       Ein Unfall ist beim Ausfall des Fahrrades jedes Er-
Wir organisieren nach Ihren Wünschen entweder die       finanzielle Notlage, stellen wir den Kontakt zur Haus-   eignis, das unmittelbar von außen mit mechanischer
Weiterfahrt zu Ihrem Zielort oder die Rückfahrt - bei   bank der versicherten Person her und vermitteln          Gewalt auf das versicherte Fahrrad einwirkt, infolge-
Bedarf ab dem Zielort - zu Ihrem ständigen Wohnsitz     eine schnelle Auszahlung von Bargeld am Reiseort         dessen das Fahrrad nicht mehr fahrbereit ist.
im Inland sowie die Abholung des wieder fahrberei-      der versicherten Person.
ten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen            Ist dies nicht binnen 24 Stunden nach dem auf die        A – 6.4.9 Wohnort oder Wohnsitz
hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von             Schadenmeldung folgenden Werktag möglich, stel-          Wohnort oder Wohnsitz ist der Ort in Deutschland,
500 EUR für die                                         len wir der versicherten Person ein zinsloses Darle-     an dem die versicherte Person polizeilich gemeldet
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für           hen von bis zu 1.500 EUR je Schadenfall zur Verfü-       ist und sich überwiegend aufhält.
     die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,              gung und tragen die Kosten für Überweisung und
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,              Auszahlung bis zu 100 EUR.                               A – 6.5     Ausschlüsse und
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person,                                                                                 Leistungskürzungen
     wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abge-     Die in den Ziffern A – 6.3.5 bis A – 6.3.10 be-          Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt:
     holt werden soll.                                  schriebenen Leistungen erbringen wir auch,
                                                        wenn der versicherten Person auf einer Reise             Wir leisten nicht,
A – 6.3.6 Ersatzfahrrad                                 das Fahrrad gestohlen wurde und dieser Dieb-             a) für Schäden, die die versicherte Person vor-
Wir vermitteln Ihnen ein Ersatzfahrrad und überneh-     stahl polizeilich gemeldet wurde.                             sätzlich herbeigeführt hat;
men die Kosten für die Anmietung bis zur Wieder-                                                                 b) wenn die versicherte Person mit dem Fahrrad
herstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wie-      A – 6.4      Begriffsdefinitionen                             bei Schadeneintritt an einem Radrennen, einer
derauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in     A – 6.4.1 Ausfall des versicherten Fahrrades kann             dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Ge-
einem fahrbereiten Zustand ist. Wir zahlen dabei für    entstehen durch:                                              schicklichkeitsprüfung teilgenommen hat, sofern
längstens 7 Tage maximal 50 EUR je Tag.                 a) Beschädigung oder Diebstahl; auch Teiledieb-               diese Veranstaltungen bzw. Fahrten auf zu die-
Nimmt die versicherte Person die Leistungen Weiter-          stahl, wenn dies die Fahrbereitschaft aufhebt;           sem Zweck, auch nur zeitweise, abgesperrten
und Rückfahrt (A – 6.3.5) in Anspruch, übernehmen       b) Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf              Strecken stattfinden;
wir keine Ersatzfahrrad-Kosten.                              Grund eines Defektes oder Entwendung rele-          c) wenn das Fahrrad bei Eintritt des Schadens ge-
                                                             vanter Teile;                                            werbsmäßig vermietet war;
A – 6.3.7 Übernachtungskosten                           c) Mechanischer Mangel z. B. durch Ketten– oder          d) wenn Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen oder
Wir reservieren auf Wunsch in Ihrem Namen eine               Rahmenbruch;                                             sonstige gesetzliche Bestimmungen der Erbrin-
Übernachtungsmöglichkeit im nächstgelegenen             d) Reifenpanne;                                               gung unserer Dienstleistung entgegenstehen;
Hotel und erstatten die anfallenden Übernachtungs-      e) Unfall/Sturz.                                         e) für den Transport eines am versicherten Fahr-
kosten bis zu 80 EUR je Übernachtung. Wir über-                                                                       rad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das
nehmen die Kosten für die Übernachtungen bis zu         A – 6.4.2 Keine versicherten Ausfälle sind                    versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.
dem Tag, an dem das versicherte Fahrrad wieder-         a) entladene Akkus;                                      f) für mitversicherte Mietfahrräder nach Zif-
hergestellt ist, höchstens aber für 5 Nächte. Nimmt                                                                   fer A – 1.1.4.
die versicherte Person die Leistung Weiter- und

A 3754-04 04/2025                                                          Seite 5 von 11

[Seite 6]
A–7         Was ist der Versicherungswert und              radanhängers in gleicher Art und Güte anfallen wür-       Frist ist gehemmt, solange wegen Ihres Verschul-
            die Versicherungssumme                         den, höchstens jedoch die vereinbarte Versiche-           dens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht ge-
                                                           rungssumme.                                               zahlt werden kann.
A – 7.1    Versicherungswert
Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten       A – 8.5      Voraussetzung für eine Entschädigung         A – 10     Keine Leistungspflicht aus
Sachen in neuwertigem Zustand (Neuwert).                   ist, dass die erforderlichen und tatsächlich angefalle-              besonderen Gründen
                                                           nen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Repa-
Dieser und damit der Versicherungswert setzt sich          raturkostenrechnung nachgewiesen werden. Die ent-         A – 10.1      Vorsätzliche oder grob fahrlässige
zusammen aus:                                              sprechende Reparaturkostenrechnung der Fahrrad-                         Herbeiführung des Versicherungsfalls
a) dem Kaufpreis des Fahrrades,                            werkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad           a)   Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich
b) dem jeweiligen Kaufpreis jedes fest mit dem             (mindestens Marke, Typ, sowie - sofern vorhanden               herbei, so sind wir von der Entschädigungs-
    Fahrrad verbundenen und zur Funktion des               und der Rechnungsbetrag über 150 EUR beträgt -                 pflicht frei. Ist die vorsätzliche Herbeiführung
    Fahrrades gehörenden Teils,                            Rahmennummer) enthalten. Bei voraussichtlichen                 des Schadens durch Sie in einem Strafurteil
c) dem jeweiligen Kaufpreis jedes mit dem Fahr-            Reparaturkosten über 500 EUR müssen Sie uns ei-                oder Strafbefehl rechtskräftig festgestellt, so gilt
    rad lose verbundenes Zubehörteils, soweit das          nen Kostenvoranschlag zur Genehmigung einrei-                  die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens
    Zubehörteil auf dem Händler-Kaufbeleg für das          chen (Ziffer A – 5), da der Erstattungsbetrag ansons-          als bewiesen.
    Fahrrad aufgeführt ist.                                ten auf diesen Betrag begrenzt ist.                       b)   Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbei-
Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Ent-                                                                       führen, so verzichten wir auf den Einwand der
schädigungsberechnung.                                     A – 8.6      Gesamtentschädigung                               grob fahrlässigen Herbeiführung des Versiche-
                                                           Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die             rungsfalls und auf eine Leistungskürzung.
A – 7.2 Versicherungssumme                                 Versicherungssumme einschließlich des Vorsorge-
A – 7.2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen             betrages nach A – 7.2.2 begrenzt.                         A – 10.2      Arglistige Täuschung nach Eintritt
Ihnen und uns vereinbart. Sie soll bei neu erworbe-        Darüber hinaus erstatten wir die nachgewiesenen                         des Versicherungsfalls
nen Fahrrädern dem Neuwert der versicherten Sa-            Kosten für                                                Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn
che entsprechen (Versicherungswert nach A – 7.1).          – Schlösser oder sonstige mitgeführte Diebstahl-          Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund
                                                                 sicherungen sowie                                   oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung
Abweichend von A – 7.1 kann als Versicherungs-             – für versichertes loses Fahrradzubehör nach              sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
summe auch der unverbindliche Verkaufspreis des                  A – 4.5.1 und A – 5.5.1,                            Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch
neu erworbenen Fahrrades vereinbart werden, die-           soweit diese/dieses nach A – 7.1 c) nicht zusammen        durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen
ser ist von Ihnen im Schadenfall entsprechend nach-        mit dem versicherten Fahrrad gekauft wurden und           Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig fest-
zuweisen.                                                  somit nicht auf dem Kaufbeleg des Händlers aufge-         gestellt, so gelten die Voraussetzungen des Sat-
                                                           führt sind.                                               zes 1 als bewiesen.
A – 7.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich
um einen Vorsorgebetrag von 20 %, wenn                     A – 8.7     Mehrwertsteuer                                A – 11     Anzeige von Änderungen Ihres
– bei Abschluss dieser Versicherung die Versi-             Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie                      (Erst-)Wohnsitzes
     cherungssumme korrekt angegeben wurde,                vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt,
– eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte          wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht ge-         A – 11.1 Die Höhe des Versicherungsbeitrags be-
     – die vereinbarte Versicherungssumme                  zahlt haben.                                              stimmt sich unter anderem nach Ihrem Wohnsitz.
         übersteigt (z. B. auf Grund eines Preisan-                                                                  Eine Änderung Ihres Wohnsitzes müssen Sie uns
         stiegs) und                                       A – 8.8       Besonderheiten im Schadenfall               daher unverzüglich anzeigen.
     – von Ihnen durch eine Rechnung nachge-               a) Haben Sie auf Grund desselben Schadenfalles
         wiesen wird.                                           neben den Ansprüchen auf Leistungen von uns          A – 11.2      Folgen unzutreffender Wohnsitz-
                                                                auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts ge-                     Angaben
A – 7.2.3    Volle Leistungsgarantie bis zur                    gen Dritte, können Sie insgesamt keine Ent-          Haben Sie uns eine Änderung Ihres Wohnsitzes
             Versicherungssumme                                 schädigung verlangen, die Ihren Gesamtscha-          nicht angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Bei-
             (Unterversicherungsverzicht)                       den übersteigt.                                      trag berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung,          b) Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungs-           des Versicherungsjahres, in dem uns ein unzutref-
wenn sich im Schadenfall herausstellt, dass die Ver-                                                                 fender Wohnsitz angegeben wurde oder in dem eine
                                                                pflichtig ist, gehen diese Leistungsverpflichtun-
sicherungssumme zum Zeitpunkt des Versiche-                                                                          uns nicht angezeigte Wohnsitzänderung eingetreten
                                                                gen vor.
rungsfalls niedriger ist, als der Versicherungswert
                                                           c) Soweit Sie aus anderen Versicherungsverträ-            ist, der Beitrag, der Ihrem tatsächlichen Wohnsitz
nach A – 7.1.
                                                                gen Entschädigung beanspruchen können,               entspricht.
                                                                steht es Ihnen frei, welchem Versicherer Sie
A – 8 Wie wird die Entschädigung ermittelt?
                                                                den Schadenfall melden. Melden Sie den Scha-         A – 11.3 Wenn sich der Beitrag auf Grund des
                                                                den zu diesem Vertrag, werden wir im Rahmen          neuen Wohnortes erhöht, können Sie den Vertrag
A – 8.1     Wird die versicherte Sache gestohlen
                                                                dieser Barmenia-Fahrrad-/E-Bike-Versicherung         kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie das in Text-
oder zerstört, ersetzen wir im Versicherungsfall die
                                                                in Vorleistung treten.                               form tun. Dafür haben Sie einen Monat nach Zugang
Kosten, die für eine Wiederbeschaffung eines neuen
                                                           d) Reparatur statt Teileaustausch                         der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich
Fahrrades/Fahrradanhängers in gleicher Art und
                                                                Im Fall von Schäden an versicherten Sachen –         für die Wahrung der Frist ist der Zugang Ihrer Kündi-
Güte anfallen würden, bis zur maximalen Gesamt-
                                                                insbesondere an Carbonrahmen und -teilen –           gung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
entschädigung nach A – 8.6.
                                                                steht uns das Recht zu, diese von einem von          nachdem sie bei uns zugegangen ist, wirksam.
A – 8.2       Wird die versicherte Sache beschädigt,            uns beauftragten Dienstleister überprüfen zu
                                                                lassen. Die Kosten für diese Überprüfung tra-        A – 11.4 Uns steht im Fall einer Kündigung der
ersetzen wir die notwendigen Reparaturkosten bei
                                                                gen wir. Kommt der Dienstleister zu dem Ergeb-       Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur
Eintritt des Versicherungsfalls bis zur maximalen
                                                                nis, dass die beschädigten Sachen repariert          Wirksamkeit der Kündigung zu.
Gesamtentschädigung nach A – 8.6.
                                                                werden können und die Reparatur wirtschaftlich
                                                                sinnvoller ist als ein Austausch, besteht der        A – 12     Versicherung für fremde Rechnung
A – 8.3       Entschädigung bei Verschleiß
Wir ersetzen die notwendigen Reparaturkosten bei                Leistungsanspruch aus diesem Vertrag nur für
                                                                die tatsächlich angefallenen Reparaturkosten,        A – 12.1 Rechte aus dem Vertrag
Eintritt des Versicherungsfalls (Ersatzteile in gleicher
                                                                aber nicht für den Austausch.                        Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen
Art und Güte und Arbeitslohn), die durch Verschleiß
                                                                                                                     Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)
notwendig werden, bis zur maximalen Gesamtent-
                                                           A–9       Wann ist unsere Leistung fällig?                schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem
schädigung nach A – 8.6.
                                                                                                                     Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi-
                                                           Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach        cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
A – 8.4     Übersteigen die Reparaturkosten den
                                                           der Anzeige des Schadens bei uns in Textform zu           Versicherungsschein besitzt.
Wiederbeschaffungswert des beschädigten Fahrra-
                                                           erklären, ob und in welchem Umfang wir den geltend
des/Fahrradanhängers, erstatten wir die Kosten, die
                                                           gemachten Anspruch anerkennen. Der Lauf dieser            A – 12.2 Zahlung der Entschädigung
für eine Wiederbeschaffung eines Fahrrades/Fahr-
                                                                                                                     Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie
                                                                                                                     den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine

A 3754-04 04/2025                                                              Seite 6 von 11

[Seite 7]
Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann       Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf ei-   Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustim-     nen gefahrerheblichen Umstand, der                       löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
mung verlangen.                                         – weder für den Eintritt oder die Feststellung des       oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
                                                             Versicherungsfalls,                                 vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
Teil B      Allgemeiner Teil der Barmenia-              – noch für die Feststellung oder den Umfang              Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
            Fahrrad-/E-Bike-Versicherung                     unserer Leistungspflicht                            Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
                                                        ursächlich war.                                          letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
Weitere Regelungen über allgemeine Rechte
und Pflichten der Vertragsparteien, die gleicher-       Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir     B – 1.4      Anfechtung
maßen für den Teil A gelten:                            nicht zu Leistungen verpflichtet.                        Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
                                                                                                                 Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
Ihre Obliegenheiten                                     B – 1.2.2 Kündigung                                      richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
                                                        Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil      gewollt beeinflusst worden ist.
Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-       Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht     trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat        trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
erbringen.                                              kündigen.                                                fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
                                                                                                                 spricht.
B–1       Was bedeutet die vorvertragliche              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
          Anzeigepflicht und welche Folgen              wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-       B – 1.5      Erweiterung des Versicherungsschutzes
          hat ihre Verletzung?                          gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter       Die Regelungen B – 1.1 bis B – 1.4 gelten entspre-
                                                        Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht       chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
B – 1.1        Vorvertragliche Anzeigepflicht           angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprü-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    sen hätten.                                              fung erforderlich ist.
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        B – 1.2.3 Vertragsänderung                               B–2         Welche Obliegenheiten sind vor
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil                    Eintritt des Versicherungsfalls
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-                   zu beachten?
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.       Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht       Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
                                                        angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-         dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach          sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf           werden vereinbart:
gefahrerheblichen Umständen, die wir                    unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         teil.                                                    Sie müssen das Fahrrad/den Anhänger jeweils
– aber noch vor Vertragsannahme                                                                                  durch ein Fahrradschloss gegen Diebstahl sichern,
in Textform stellen.                                    Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-     wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.
                                                        treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         laufenden Versicherungsperiode (B – 7.1.1) Ver-          Diese Obliegenheit zur Sicherung des Fahrrades
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           tragsbestandteil.                                        entfällt, sofern sich das Fahrrad in einem verschlos-
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand                                                                  senen, nur Ihnen zugänglichen Raum, Kellerraum,
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-      Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,           Garage oder Schuppen befand und das Fahrrad im
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,            Rahmen eines von Ihnen nachgewiesenen Einbru-
oder arglistig gehandelt.                               fristlos kündigen, wenn                                  ches gestohlen wurde. Gleiches gilt für die Aufbe-
                                                        – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den               wahrung des Fahrrades in einem verschlossenen
B – 1.2     Mögliche Folgen einer                              Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder             Kfz. Fahrradanhänger müssen ebenfalls mit einem
            Anzeigepflichtverletzung                    – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-        Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert sein.
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche             zeigten Umstand ausschließen.
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.                                                                B–3         Welche Obliegenheiten sind bei und
Wir können in einem solchen Fall                        Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung                    nach Eintritt des Versicherungsfalls
– vom Vertrag zurücktreten,                             über die Vertragsänderung hinweisen.                                 zu beachten?
– den Vertrag kündigen,
– den Vertrag ändern oder                               B – 1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             B – 3.1    Sie haben bei und nach Eintritt des
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                           unserer Rechte                               Versicherungsfalls folgende Pflichten:
     anfechten.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
                                                        zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir         B – 3.1.1   Abwendung und Minderung
B – 1.2.1 Rücktritt                                     Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die                  des Schadens
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen        Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und
können wir vom Vertrag zurücktreten.                    haben.                                                   Minderung des Schadens;
                                                                                                                 Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit dies
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                      Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung        für Sie zumutbar ist, befolgen sowie Anweisungen
– weder eine vorsätzliche,                              oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-        – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einholen,
– noch eine grob fahrlässige                            gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-         wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen mehrere
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      zeige kannten.                                           an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer
                                                                                                                 unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflicht-
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt   Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-       gemäßem Ermessen zu handeln.
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedin-      Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt     B – 3.1.2 Polizeiliche Meldung
gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung         Ein Diebstahl, Trickdiebstahl, Raub oder eine mutwil-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht      der Anzeigepflicht, die das von uns geltend ge-          lige Beschädigung der versicherten Sache ist unver-
angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        machte Recht begründet, Kenntnis erhalten.               züglich der Polizei anzuzeigen.
sen hätten.
                                                        Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-           B – 3.1.3 Anzeigepflichten
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-       stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-       Wenn Sie Schutzbrief-Leistungen nach A – 6 in An-
rungsschutz.                                            zen. Zur Begründung können wir nachträglich wei-         spruch nehmen möchten, melden Sie uns den Scha-
                                                        tere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        denfall unverzüglich über das Barmenia-Notfalltele-
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-       frist noch nicht verstrichen ist.                        fon und stimmen Sie sich mit uns darüber ab, ob und
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-                                                            welche Leistungen erbracht werden;
gender Voraussetzung bestehen:

A 3754-04 04/2025                                                           Seite 7 von 11

[Seite 8]
Alle anderen Schäden sind uns innerhalb von 4 Wo-         B – 4.2      Unser Kündigungsrecht                        Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen
chen anzuzeigen, wenn möglich mit Umfang und              Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.
Höhe des Schadens.                                        letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-
Im Fall eines Diebstahls/Trickdiebstahls/Raubes           füllen müssen, können wir zusätzlich zu den in            B – 6.3      Wegfall des versicherten Risikos
bzw. einer mutwilligen Beschädigung ist uns mit der       B – 4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kün-       Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-
Schadenanzeige auch das Aktenzeichen der polizei-         digen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines       haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich
lichen Anzeige (siehe B – 3.1.2) mitzuteilen.             Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom
                                                          erhalten haben, erklären.                                 Wegfall des Risikos erfahren.
B - 3.1.4 Meldung an Beförderungsunternehmen              Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-          Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben
Schäden am zum Transport einem Beförderungsun-            weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vor-       können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur
ternehmen aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger            sätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.                bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu
müssen Sie unverzüglich dem Beförderungsunter-                                                                      dem wir vom Wegfall erfahren.
nehmen melden. Entsprechende Bescheinigungen              B–5         Welche besonderen Umstände
hierüber müssen Sie uns vorlegen.                                     erhöhen die Gefahr?                           Der Versicherungsbeitrag
                                                          Entfällt.
B – 3.1.5 Aufklärungspflicht                                                                                        B–7         Was müssen Sie bei der Beitrags-
Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-       Beginn des Versicherungsschutzes/                                     zahlung beachten?
cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-          Dauer und Ende des Vertrages                                          Was geschieht, wenn Sie einen
pflicht erforderlich ist.                                                                                                       Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
Sie müssen dabei insbesondere                             B–6         Wann beginnt der Versicherungs-
– unsere Fragen zu den Umständen des                                  schutz?                                       B – 7.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/
      Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-                    Wann beginnt und endet der Vertrag?                        Versicherungsteuer
      pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-                                                                 B – 7.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
      worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in       B – 6.1      Beginn des Versicherungsschutzes             barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
      Textform antworten.                                 Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer
– uns angeforderte Nachweise vorlegen, insbe-             cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            der Versicherungsperiode: Sie beträgt
      sondere den Kaufbeleg sowie sonstige Unterla-       den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich           – bei Monatsbeiträgen einen Monat,
      gen über den Hersteller, die Marke, den Typ         nach Fälligkeit im Sinne von B – 7.2.1 zahlen.            – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
      und die Rahmennummer des versicherten Fahr-         Ist die Mitversicherung des „Fahrrad-Kasko-Schut-         – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
      rades/Fahrradanhängers, soweit es Ihnen             zes“ nach den Regelungen unter A – 5 vereinbart           – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
      billigerweise zugemutet werden kann, diese zu       und im Versicherungsschein dokumentiert, beginnt          Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungsperi-
      beschaffen;                                         der Versicherungsschutz für Schäden durch Ver-            ode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch höchs-
      Verletzten Sie diese Pflicht, so können Sie Ent-    schleiß für „gebrauchte“ Fahrräder nicht vor Ablauf       tens ein Jahr.
      schädigung nur verlangen, wenn Sie die Merk-        der Wartezeit nach den Regelungen unter A – 5.7.1.
      male anderweitig nachweisen können.                                                                           B – 7.1.2 Versicherungsteuer
                                                          B – 6.2     Dauer und Ende des Vertrages                  Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
B – 3.2     Steht das Recht auf unsere vertragliche       B – 6.2.1 Vertragsdauer                                   cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Leistung einem Dritten zu, so hat dieser die Oblie-       Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-        Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
genheiten gemäß B – 3.1 ebenfalls zu erfüllen, so-        gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
weit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen                                                                B – 7.2       Zahlung und Folgen verspäteter
Umständen möglich ist.                                    B – 6.2.2 Stillschweigende Verlängerung                                 Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag
                                                          Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-       B – 7.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der
B–4       Welche Rechtsfolgen hat die                     tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr                   Zahlung
          Verletzung von Obliegenheiten?                  stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-        Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
                                                          lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-         der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
B – 4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere          gung zugegangen ist.                                      Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
             Leistungspflicht                                                                                       Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies           B – 6.2.3 Vertragsbeendigung                              zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein an-
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-      Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr        gegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Erhalt
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung           des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-           bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                       Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
     zen, sind wir nicht leistungspflichtig.              Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver-          zahlen.
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          tragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in
     letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu      Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten       B – 7.2.2   Späterer Beginn des
     kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der            ist.                                                                  Versicherungsschutzes
     Schwere des Verschuldens.                            Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können          Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
Beides gilt bei Verletzung einer nach Eintritt des Ver-   Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der         nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
sicherungsfalles bestehenden Auskunfts- oder Auf-         Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,        cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
klärungsobliegenheit nur, wenn wir Sie durch geson-       an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-         Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
derte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen       nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-        in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
hingewiesen haben.                                        kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                       Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
                                                          Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist       Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-         von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in           Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
cherungsschutz bestehen:                                  Textform kündigen.                                        cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.             B – 6.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall            B – 7.2.3   Zahlung bei abweichendem
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können                    Versicherungsschein
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,      Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung          Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          ist in Textform zu erklären.                              oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
Obliegenheit                                              Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-          oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        nen Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen            Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
      Versicherungsfalls                                  über die Entschädigung zugegangen sein.
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-                                                                     B – 7.2.4 Rücktritt
      serer Leistungspflicht ursächlich war.              Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,           Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig      sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-          rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
verletzt haben.                                           men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-           rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
                                                          punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des         können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,


A 3754-04 04/2025                                                             Seite 8 von 11

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dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet        Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kreditkar-      B – 8.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch
haben.                                                   tendaten oder durch Anweisungen an den Zahlungs-         unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-
                                                         dienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage versetzt      endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwer-
B – 7.2.5    Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzah-      werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem bzw.      den der Anfechtungserklärung zu.
             lung des Erst- oder Einmalbeitrags          deren Konto einzuziehen.
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht                                                                 B – 8.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags
zu dem nach B – 7.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-       B – 7.4.1 Ihre Pflichten                                 verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-
punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des      a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das
Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur            Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-
Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte          der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges
Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen           Deckung aufweist.                                   Interesse genommen ist, nicht entsteht.
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-         b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsge-
folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam ge-            von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       bühr verlangen.
macht haben.                                                  lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie        verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                    nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag
                                                         c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu
B – 7.3     Zahlung und Folgen verspäteter                    schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit
            Zahlung/Folgebeitrag                              Beitragseinzug                                      begründenden Umständen erfahren.
B – 7.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                  Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
            Zahlung                                           derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug          B–9       Künftige Bedingungsverbesserungen
Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            widerrufen, so können wir den Vertrag zum
ten Zeitpunkt fällig.                                         Ende des laufenden Versicherungsmonats              Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                                              außerordentlich kündigen.                           im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
B – 7.3.2 Verzug                                                                                                  rungsverträge die Bedingungen für die Barmenia-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     B – 7.4.2 Änderung des Zahlungsweges                     Fahrrad-/E-Bike-Versicherung ausschließlich zu Ih-
len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine      Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            ren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag be-
Mahnung von uns erhalten haben.                          nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        rechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab
                                                         von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut      Ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle
Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
verschuldet haben.                                       hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
                                                         den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-      B – 10    Beitragsanpassung
Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den           lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug           verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-      B – 10.1 Prüfung der Beiträge
entstanden ist.                                          gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf ei-    Wir sind berechtigt, mindestens einmal im Kalender-
                                                         nem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,          jahr bei bestehenden Verträgen zu prüfen, ob die
B – 7.3.3 Zahlungsfrist                                  wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         Beiträge beibehalten werden können oder eine An-
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          passung (Erhöhung oder Absenkung) vorgenommen
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform        gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          werden muss. Zweck der Prüfung ist es, eine sach-
eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-       können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    gemäße Berechnung der Beiträge und eine dauer-
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                       hafte Erfüllbarkeit unserer Verpflichtungen aus den
                                                         B–8       Beitrag bei vorzeitiger                        Versicherungsverträgen sicherzustellen.
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                  Vertragsbeendigung
sie folgende Informationen enthält:                                                                               B – 10.2 Regeln der Prüfung
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           B – 8.1      Allgemeiner Grundsatz                       Bei der Prüfung der Beiträge gelten folgende
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      Regeln:
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-         a) Wir wenden die anerkannten Grundsätze der
      nach B – 7.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-    spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum            Versicherungsmathematik und Versicherungs-
      bunden sind.                                       des Versicherungsschutzes entspricht.                         technik an.
                                                                                                                  b) Wir sind berechtigt, Veränderungen der seit der
B – 7.3.4    Verlust des Versicherungsschutzes           B – 8.2      Beitrag oder Geschäftsgebühr bei                 letzten Festsetzung der Beiträge tatsächlich
             und Kündigung                                            Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und              eingetretenen Schaden- und Kostenentwicklung
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-                      fehlendem versicherten Interesse                 zu berücksichtigen. Bei steigenden Kosten be-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      B – 8.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-               rücksichtigen wir nur – bei Vertragsschluss
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerru-             nicht vorhersehbare – Erhöhungen der Verwal-
     kein Versicherungsschutz.                           fen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zugang            tungskosten, höhere Regulierungskosten für
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu er-           Schadensfälle, inflationär bedingte Preissteige-
     Frist einzuhalten.                                  statten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung         rungen und Steuererhöhungen. Eine Anpas-
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb ei-       über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen des             sung der Beiträge aus Gründen der Gewinnstei-
     nes Monats den angemahnten Betrag bezah-            Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen             gerung o. Ä. kommt nicht in Betracht.
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   und Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-        c) Wir sind berechtigt, auch statistische Erkennt-
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                   nisse des Gesamtverbandes der Deutschen
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben             Versicherungswirtschaft e. V. und Ermittlungen
     schutz.                                             wir zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr ge-        eines von uns gegebenenfalls beauftragten un-
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           zahlten Beiträge zu erstatten; dies gilt nicht, wenn          abhängigen Treuhänders zu berücksichtigen.
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Fristab-    Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in An-
lauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt mit      spruch genommen haben.                                   B – 10.3 Beitragserhöhung
der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir Sie                                                                Ergibt die Prüfung höhere Beiträge als die bisheri-
bei der Kündigung ausdrücklich hin.                      B – 8.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch         gen, sind wir berechtigt, sie um die Differenz anzu-
                                                         unseren Rücktritt beendet,                               heben. Ein geringfügiger Anpassungsbedarf von bis
B – 7.4     Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-        – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor            zu 5 % des Jahresbeitrags bleibt unberücksichtigt,
            mandat, PayPal oder mit Kreditkarte               Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          wobei wir in Folgejahren diese Grenze vortragen
            als Geschäftsgrundlage/                           nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag     können.
            Kündigungsrecht bei Widerruf                      bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur             zu;                                                 B – 10.4 Beitragsermäßigung
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen         – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht        Ergibt die Prüfung niedrigere Beiträge als die bisheri-
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                 rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine   gen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz abzu-
                                                              angemessene Geschäftsgebühr zu.                     senken.

A 3754-04 04/2025                                                           Seite 9 von 11

[Seite 10]
B – 10.5    Vergleich mit Beiträgen                           Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen          zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan-
            für neue Verträge                                 ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass       spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns
Sind die ermittelten Beiträge für bestehende Ver-             aus allen Verträgen insgesamt keine höhere          soweit erforderlich mitzuwirken.
träge höher als die Beiträge für neu abzuschlie-              Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Ge-      Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir
ßende Verträge und enthalten die Tarife für beste-            samtbetrag der Versicherungssummen in die-          zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infol-
hende und für die neu abzuschließenden Verträge               sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.         gedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen
die gleichen Beitragsberechnungsmerkmale und den         c)   Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der          können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung
gleichen Versicherungsumfang, können wir auch für             Absicht geschlossen, sich dadurch einen             der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung
die bestehenden Verträge nur die Beiträge für neu             rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-        in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
abzuschließende Verträge verlangen.                           fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene       chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das
                                                              Vertrag nichtig.                                    Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen
B – 10.6     Sonderkündigungsrecht bei                        Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,      Sie.
             Beitragserhöhung                                 zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen-
Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-                  den Umständen Kenntnis erhalten.                    B – 14    Repräsentanten
sungsrechts nach B – 10.1 den Beitrag, können Sie
den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang           B – 11.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung            Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten
unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.        a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr-            Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch           fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis      Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal-
zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung wirk-            von dem Entstehen der Mehrfachversicherung          tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen,
sam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Beitragser-           geschlossen, können Sie verlangen, dass der         nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu han-
höhung spätestens einen Monat vor dem Wirksam-                später geschlossene Vertrag aufgehoben oder         deln.
werden mit und weisen Sie auf Ihr Kündigungsrecht             die Versicherungssumme unter verhältnismäßi-
hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst nach Ver-          ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag       B – 15    Was ist bei Mitteilungen an uns
längerung der bei Vertragsbeginn vereinbarten Ver-            herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi-               zu beachten?
tragslaufzeit vorgenommenen Beitragserhöhung gilt             cherung nicht gedeckt ist.                                    Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?
die tägliche Kündigungsmöglichkeit nach B – 6.2.3             Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab-
dieser Bedingungen.                                           setzung der Versicherungssumme und Anpas-           B – 15.1 Formvorgaben
                                                              sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt           Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und
Weitere Bestimmungen                                          wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.           soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-
                                                         b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen-             stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen
B – 11     Mehrere Versicherer,                               den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch          und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-
           Mehrfachversicherung                               entstanden ist, dass nach Abschluss der meh-        treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,
                                                              reren Versicherungsverträge der Versiche-           in Textform abzugeben.
B – 11.1 Anzeigepflicht                                       rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen             mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig         B – 15.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-
dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem Ver-        oder im Einvernehmen der Versicherer ge-            gende Stellen gerichtet werden:
sicherer die andere Versicherung unverzüglich mit-            schlossen worden, können Sie nur die verhält-       – an unsere Hauptverwaltung oder
zuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versiche-         nismäßige Herabsetzung der Versicherungs-           – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.
rer und die Versicherungssumme anzugeben.                     summen und der Beiträge verlangen.                       Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus
                                                                                                                       Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
B – 11.2      Rechtsfolgen der Verletzung der            B – 12      Überversicherung                                  Nachträgen.
              Anzeigepflicht
Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach B – 11.1 vor-      Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des           B – 15.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie
sätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in     versicherten Interesses erheblich, so können sowohl      uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen
B – 4 beschriebenen Voraussetzungen zur Kündi-           wir als auch Sie verlangen, dass zur Beseitigung der     gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-
gung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leis-      Überversicherung die Versicherungssumme mit so-          len, gilt Folgendes:
tungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir   fortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des        Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als
vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der    Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Bei-       zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre
anderen Versicherung erhalten haben.                     trags der Betrag maßgebend, den wir berechnet ha-        letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
                                                         ben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit          Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres
B – 11.3     Haftung und Entschädigung bei               dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.                Namens nicht mitteilen.
             Mehrfachversicherung
a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse ge-     Haben Sie die Überversicherung in der Absicht ge-        B – 16    Bedingungsänderung
     gen dieselbe Gefahr versichert und übersteigen      schlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Ver-
     die Versicherungssummen zusammen den Ver-           mögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig.   Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser Ver-
     sicherungswert oder übersteigt aus anderen          Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu        sicherungsbedingungen mit Wirkung für bestehende
     Gründen die Summe der Entschädigungen, die          dem wir von den die Nichtigkeit begründenden Um-         Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen
     von jedem Versicherer ohne Bestehen der an-         ständen Kenntnis erhalten.                               (Anpassung), wenn die Voraussetzungen nach
     deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge-                                                                  B – 16.1 bis B – 16.3 erfüllt sind:
     samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung        B – 13     Übergang von Ersatzansprüchen
     vor.                                                                                                         B – 16.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen
b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt-       B – 13.1 Übergang von Ersatzansprüchen                   Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen
     schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag   Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten       ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:
     aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach            zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir        – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
     seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im          den Schaden ersetzen.                                          Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich
     Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen          Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend              oder
     entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt        gemacht werden.                                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,
     entsprechend, wenn die Verträge bei demsel-         Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person,             die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-
     ben Versicherer bestehen.                           mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher            trifft oder
     Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen       Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht        – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-
     Versicherungsverträgen Entschädigung für den-       geltend machen, es sei denn, diese Person hat den              dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
     selben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch       Schaden vorsätzlich verursacht.                                dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbehör-
     aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise,                                                                         den im Wege eines bestandskräftigen Verwal-
     dass die Entschädigung aus allen Verträgen          B – 13.2    Obliegenheiten zur Sicherung von                   tungsakts.
     insgesamt nicht höher ist, als wenn der Ge-                     Ersatzansprüchen                             – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-
     samtbetrag der Versicherungssummen, aus de-         Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche-             haltsgleiche Regelung in den Fahrradversiche-
     nen die Beiträge errechnet wurden, nur in die-      rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter Be-                rungsbedingungen eines anderen Versicherers
     sem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre.         achtung der geltenden Form- und Fristvorschriften

A 3754-04 04/2025                                                           Seite 10 von 11

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    durch eines der genannten Ereignisse unwirk-        Ausnahme:
    sam geworden ist.                                   Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus gan-
                                                        zen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent-
B – 16.2    Störung des Gleichgewichts zwischen         sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungs-
            Leistung und Gegenleistung                  jahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind je-
Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-     weils ganze Jahre.
standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene
Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung            Beispiel:
in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht            Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der           trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
Lücke.                                                       das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

B – 16.3 Keine Schlechterstellung                       B – 21    Sanktions-/Embargoklausel
Die angepassten Regelungen dürfen Sie als ein-
zelne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit            Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-        stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen     solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
Regelungen.                                             anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
                                                        sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
B – 16.4 Durchführung der Anpassung                     oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-
Die nach B – 16.1 bis B – 16.3 zulässigen Änderun-      hen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
gen werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und        Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
erläutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die     Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des             schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf        republik Deutschland entgegenstehen.
Ihr Kündigungsrecht nach B – 16.5 hinweisen.
                                                        B – 22    Wenn Sie mit uns einmal nicht
B – 16.5 Kündigung                                                zufrieden sind
Machen wir von unserem Recht zur Bedingungsan-
passung Gebrauch, können Sie den Vertrag inner-         B – 22.1        Versicherungsombudsmann
halb von sechs Wochen nach Zugang unserer Mittei-       Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
lung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam, frü-   nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
hestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens         einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
der Bedingungsanpassung.                                nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
                                                        mann für Versicherungen wenden.
B – 17     Wann verjähren Ansprüche                     Versicherungsombudsmann e. V.
           aus diesem Vertrag?                          Postfach 08 06 32
                                                        10006 Berlin
B – 17.1 Gesetzliche Verjährung                         E-Mail:
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-         beschwerde@versicherungsombudsmann.de
jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet      Internet: www.versicherungsombudsmann.de
sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerli-    Tel.:      0800 3696000
chen Gesetzbuchs.                                       Fax:       0800 3699000
                                                        (kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
B – 17.2 Aussetzung der Verjährung                      Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei       gebührenpflichtigen Rufnummern:
uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-      Tel.:      +49 30 20605899
hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu          Fax:       +49 30 20605898.
dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
in Textform zugeht.                                     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
                                                        hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
B – 18     Welches Recht findet Anwendung?              Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
                                                        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Es gilt deutsches Recht.
                                                        B – 22.2        Versicherungsaufsicht
B – 19     Welches Gericht ist zuständig?               Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
                                                        treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
B – 19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsver-           abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
trag gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:        zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
– das Gericht am Sitz unseres Unternehmens              ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
     oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
     trag zuständig ist.                                (BaFin)
– das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-        Sektor Versicherungsaufsicht
     nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-        Graurheindorfer Str. 108
     wöhnlichen Aufenthalts.                            53117 Bonn
                                                        E-Mail: poststelle@bafin.de
B – 19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsver-           Tel.:       0228 4108-0
trag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder,     Fax:        0228 4108-1550.
wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht      Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.               stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich ent-
                                                        scheiden kann.
B – 20     Versicherungsjahr
                                                        B – 22.3     Rechtsweg
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.              Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-      weg zu beschreiten.
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-
nen Zeitpunkt.


A 3754-04 04/2025                                                           Seite 11 von 11
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