# Janitos Fahrrad- und: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-janitos-fahrrad-e-bike.php
- Rechtlicher Träger: Janitos Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-janitos-fahrrad-e-bike.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB, 291034)](https://www.janitos.de/media/downloads/bedingungen/291034.pdf), Fassung AFB Stand 08.2022, BBR Stand 01.07.2024, Bedingungsnummer 291034
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformation Fahrrad-/E-Bike-Versicherung](https://www.janitos.de/media/downloads/produkte/fahrradversicherung/produktinformation_fahrrad-e-bike-versicherung_janitos_versicherung_ag.pdf), Fassung Stand 01.07.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie soll (bei Neu- und Gebrauchträdern) dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entsprechen. | 5.2, Seite 9 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne oder mit Tretunterstützung (Pedelec/E-Bike), sowie dessen | 1.1 a), Seite 6 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht besteht; | 1.2 a), Seite 6 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | zerstörten oder durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommenen Sachen der Neuwert; | 6.2 a), Seite 9 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen gemäß Ziffer 1.1 in neuwertigem Zustand (Neuwert). | 5.1, Seite 8 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | keine | sofern das Fahrrad zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als 12 Monate war. | 2.2.1 f), Seite 7 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf vorliegt; | 1.2 g), Seite 6 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja | Die mit uns vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den Kasko-Schutz nach Ziffer 2.2. weisen wir im Versicherungsschein aus. | 6.6.1, Seite 9 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | keine | Die mit uns vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den Kasko-Schutz nach Ziffer 2.2. weisen wir im Versicherungsschein aus. | 6.6.1, Seite 9 |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Raub gemäß Ziffer 2.1 sowie Kasko-Schäden gemäß Ziffer 2.2 gilt weltweit. | 4, Seite 8 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja | Voraussetzung ist, dass Sie das versicherte Fahrrad und seine Anhänger gemäß Ziffer 10.1 gegen eine Wegnahme gesichert haben. | 2.1.1 a), Seite 6 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja | in einem verschlossenen, nur Ihnen zugänglichen Raum | 10.1, Seite 10 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja | Fahrräder und deren Anhänger müssen Sie jeweils durch ein massives Falt-, Ketten- oder Bügelschloss eines namhaften Herstellers | 10.1, Seite 10 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja | und fest umschlossenen Innenraum eines ... Kraftfahrzeuganhängers befinden | 10.1, Seite 10 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine |  |  |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | ja | an einen festen und statischen Gegenstand anschließen, wenn Sie es abstellen. | 10.1, Seite 10 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | oder Speichenschlösser werden nicht als geeignete Diebstahlsicherung anerkannt. | 10.1, Seite 10 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja | Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, Ladegerät und Kabel) | 1.1 c), Seite 6 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja | Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und dem Gebrauch des Fahrrades dienenden Teile (z. B. Gepäckträger, Lampen, Lenker, Sattel etc. einschließlich des Akkus) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | ja | Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des ... wieder herbeigeschafft wurden. | 11.2 c), Seite 10 |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; | 11.2 b), Seite 10 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja | Unfall, Fall- und Sturzschäden, Vandalismus; | 2.2.1 a), Seite 7 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja | Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis. | 2.2.1 a), Seite 7 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja | Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus. | 2.2.1 a), Seite 7 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja | h) Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung; | 2.2.1 h), Seite 7 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja | g) Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler; | 2.2.1 g), Seite 7 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja | Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung ... Brand, Explosion, Blitzschlag; | 2.2.1 b), c), Seite 7 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja | Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis. | 2.2.1 a), Seite 7 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja | Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel einwirkendes Ereignis. | 2.2.1 a), Seite 7 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja | das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem Rahmenhalter befestig ist. | 10.1, Seite 10 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja | Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und ... durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder | 2.2.1 d), Seite 7 |
| Kurzschluss und Induktion | ja | Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und ... durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder | 2.2.1 d), Seite 7 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja | Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und ... durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder | 2.2.1 d), Seite 7 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja | Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und ... durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder | 2.2.1 d), Seite 7 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. | 2.2.1 e), Seite 7 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B. Tuning) oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten; | 3.2 d), Seite 8 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja | Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als 12 Monate war. | 2.2.1 f), Seite 7 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja | Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf | 2.2.1 f), Seite 7 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja | Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf | 2.2.1 f), Seite 7 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja | Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile in den ersten 5 Jahren ab Neukauf | 2.2.1 f), Seite 7 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Das Fahrrad ist in einem den Herstellervorgaben entsprechenden ordnungsgemäßen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungsintervalle einzuhalten. | 10.3, Seite 10 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja | Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile | 1.1 c), Seite 6 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | ja, bis 500 € | Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug, Helm, Hygieneartikel | 1.1 d), Seite 6 |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja | sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten eigenständigen Schlösser | 1.1 c), Seite 6 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | ja, bis 500 € | Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahrradgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. | 2.1.3, 2.2.3, Seite 7 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nein | nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörteile wie z. B. Navigationssysteme, Action-Cams, Smartphones. | 1.2 j), Seite 6 |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | ja | Versichert ist Ihr im Versicherungsschein dokumentiertes Fahrrad/ E-Bike sowie dessen Anhänger | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja | Wir übernehmen die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versicherten Fahrrads am Schaden- bzw. Leistungsort | 2.3.2 a), Seite 7 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | keine |  |  |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja | sorgen wir für das Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür. | 2.3.2 b), Seite 8 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja, bis 500 € | Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, | 2.3.2 d), Seite 8 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | ja, bis 350 € | Wir übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zur Wiederherstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, längstens jedoch für 7 Tage. | 2.3.2 e), Seite 8 |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Raub gemäß Ziffer 2.1 sowie Kasko-Schäden gemäß Ziffer 2.2 gilt weltweit. | 4, Seite 8 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | bei der Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen, wenn das primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ausgerichtet ist | 3.2 j), Seite 8 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | von einem Veranstalter organisierte oder vorgeschriebene Trainings hierzu | 3.2 j), Seite 8 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nein | bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen. | 3.2 j), Seite 8 |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleihfahrräder; | 1.2 b), Seite 6 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | ja | Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von ... Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen; | 1.2 i), Seite 6 |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | ja | Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung. | 17.1 b), Seite 12 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | keine | Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt | 2 AFB, Seite 2 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nein | Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a). | 9, Seite 10 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen, müssen Sie uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorlegen. | 11.2 g), Seite 10 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 8.1.2 AFB, Seite 3 |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB, 291034)

```text
[Seite 1]
Vers


       Janitos
       Fahrrad-/E-Bike-Versicherung


       Versicherungsbedingungen und Informationen
       Stand: 01.07.2024 | Bedingungsnummer: 291034

[Seite 2]
                                    Allgemeine Versicherungsbedingungen zur
                                   Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
                                                                (Stand 08.2022)


    1. Vertragsgrundlagen                                                               8. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung

    2. Beginn des Versicherungsschutzes                                                 9. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    3. Prämienzahlung, Versicherungsperiode                                             10. Verjährung

    4. Fälligkeit des Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäteter                       11. Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
       Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                                        12. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
    5. Fälligkeit der Folgeprämie, Folgen verspäteter Zahlung oder
       Nichtzahlung                                                                     13. Anzuwendendes Recht

    6. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung                                   14. Embargobestimmung

    7. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung


1. Vertragsgrundlagen                                                               auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Das gilt nicht, wenn
                                                                                    Sie die Nichtzahlung der Prämie nicht zu vertreten haben.
Vertragsgrundlagen sind
•      der Versicherungsantrag                                                      4.3. Rücktritt
•      der Versicherungsschein                                                      Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig. In diesem
                                                                                    Fall können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht
•      Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-
                                                                                    bezahlt ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass
       Versicherung (AFB)
                                                                                    Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben. Im Falle eines
•      Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos                   Rücktritts sind wir berechtigt, eine Geschäftsgebühr zu verlangen.
       Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
•      die gesetzlichen Vorschiften, soweit in den jeweils geltenden Versi-         5. Fälligkeit der Folgeprämie, Folgen verspäteter Zahlung
       cherungsbedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist.                      oder Nichtzahlung

2. Beginn des Versicherungsschutzes                                                 5.1. Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange-                 Die Folgeprämien werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, jeweils am
gebenen Zeitpunkt, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie unverzüg-               Ersten des Monats fällig, für dessen Zeitraum die Prämie geleistet werden
lich im Sinne von Ziffer 4.1 zahlen.                                                soll. Der Zeitraum ist abhängig von der vereinbarten Zahlungsweise.
                                                                                    Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungsschein
3. Prämienzahlung, Versicherungsperiode                                             oder in der Prämienrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die                  5.2. Verzug
vereinbarte Dauer des Vertrages länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte
                                                                                    Sie zahlen eine Folgeprämie nicht rechtzeitig. In diesem Fall geraten Sie,
Dauer des Vertrages kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungspe-
                                                                                    auch ohne Mahnung in Verzug.
riode der Dauer des Vertrages.
                                                                                    Dies gilt nur, wenn Sie die verspätete Zahlung verschuldet haben.
3.1. Prämienzahlung
                                                                                    Sie sind mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug. In diesem Fall
Die Prämie ist eine Jahresprämie, die im Voraus zu zahlen ist. Wenn Sie             können wir Ersatz für den Schaden verlangen, der uns durch den Verzug
mit uns eine Ratenzahlung (monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich)            entstanden ist.
vereinbart haben, gilt als erste Prämie nur die erste Rate der ersten
Jahresprämie.                                                                       5.3. Zahlungsfrist
                                                                                    Sie zahlen eine Folgeprämie nicht rechtzeitig. In diesem Fall können wir
3.2. Versicherungssteuer
                                                                                    Ihnen auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen. Darüber müssen wir Sie
Die in Rechnung gestellte Prämie enthält die Versicherungssteuer, die Sie           in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) informieren. Die Zahlungsfrist muss
in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.                      mindestens zwei Wochen betragen.
                                                                                    Unsere Aufforderung zur Zahlung ist nur dann wirksam, wenn wir Sie je
4. Fälligkeit des Erst- oder Einmalprämie, Folgen verspäte-                         Vertrag über folgende Punkte informieren:
ter Zahlung oder Nichtzahlung
                                                                                    •      die ausstehende Prämie
4.1. Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                                         •      die Zinsen
Die erste oder einmalige Prämie wird – wenn Sie nichts Anderes mit uns              •      die Kosten
vereinbart haben – unverzüglich nach Ablauf von zwei Wochen nach
Zugang des Versicherungsscheins und der Zahlungsaufforderung fällig.                •      die rechtlichen Folgen, die mit dem Überschreiten der Frist verbun-
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                                den sind.

Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-              Die rechtlichen Folgen sind:
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags-            •      wir sind leistungsfrei
schluss zu zahlen.
                                                                                    •      wir haben das Recht zur Kündigung des Vertrages.
4.2. Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
                                                                                    5.4. Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
Sie zahlen die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, sondern zu
                                                                                    Nach Ablauf der Zahlungsfrist haben Sie die angemahnte Prämie nicht
einem späteren Zeitpunkt. In diesem Fall beginnt der Versicherungs-
                                                                                    bezahlt. In diesem Fall
schutz erst ab dem späteren Zeitpunkt. Voraussetzung hierfür ist, dass
wir Sie durch                                                                       •      besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs-
                                                                                           schutz.
•      eine gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder
                                                                                    •      können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten.
•      einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein


                                                                              1 von 4

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                Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)


Zahlen Sie nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den ange-            9. Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
mahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwi-
schen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein             9.1. Vorvertragliche Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers
Versicherungsschutz.
                                                                              9.1.1. Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben zu gefahrerheblichen
5.5. Rechtzeitige Zahlung bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat                Umständen
Wir haben mit Ihnen die Einziehung der Prämie von einem Konto verein-         Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen
bart. In diesem Fall gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn                   bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform
                                                                              gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
•    die Prämie zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann und
                                                                              Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den
•    Sie der Einziehung nicht widersprechen.                                  Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheb-
Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn die fällige Prämie ohne Ihr       lich sind.
Verschulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforde-         Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Um-
rung in Textform unverzüglich zahlen.                                         ständen, die wir
Haben Sie es zu vertreten, dass die fällige Prämie nicht eingezogen
                                                                              •     nach Ihrer Vertragserklärung,
werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine Zahlung außerhalb des
SEPA-Lastschriftverfahrens zu verlangen. Werden durch Kreditinstitute         •     aber noch vor Vertragsannahme
Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug bei uns           in Textform stellen.
erhoben, sind diese von Ihnen als Verzugsschaden zu zahlen.
                                                                              Wenn ein Vertreter die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen für Sie
Sie sind zur Zahlung erst dann verpflichtet, wenn wir Sie hierzu in Text-     beantwortet und wenn er den gefahrerheblichen Umstand kennt oder
form aufgefordert haben.                                                      arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst davon
                                                                              Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
6. Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung
                                                                              9.1.2. Mögliche Folgen einer Verletzung der Vorvertraglichen Anzeige-
Haben wir mit Ihnen die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart,         pflicht
sind die noch ausstehenden Raten sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung
einer Rate im Verzug sind.                                                    Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf
                                                                              Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
Ferner können wir von Ihnen für die Zukunft jährliche Prämienzahlung
verlangen.                                                                    •     vom Vertrag zurücktreten,
                                                                              •     den Vertrag kündigen,
7. Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                  •     den Vertrag ändern oder
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den
                                                                              •     den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
Teil der Prämie, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.
                                                                              Rücktritt:
8. Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung                                    Bei unvollständigen und unrichtigen Angaben zu den gefahrerhebli-
                                                                              chen Umständen können wir vom Vertrag zurücktreten.
8.1. Dauer und Ende des Vertrages
                                                                              Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder
8.1.1. Vertragsdauer                                                          Ihr Vertreter die unvollständigen oder unrichtigen Angaben weder
                                                                              vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben.
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
abgeschlossen.                                                                Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht können wir nicht
                                                                              zurücktreten. Dafür müssen Sie nachweisen, dass wir den Vertrag
8.1.2. Stillschweigende Verlängerung                                          auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der         de zu gleichen oder anderen Bedingungen (z.B. höhere Prämie oder
Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt        eingeschränkter Versicherungsschutz) geschlossen hätten.
wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss             Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Vergangenheit keinen
Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit         Versicherungsschutz.
zugehen.
                                                                              Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
8.1.3. Vertragsbeendigung                                                     unsere Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag          Sie weisen nach, dass der unvollständig oder unrichtige angezeigte
zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.              Umstand
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag       •     weder für den Eintritt, die Feststellung oder den Umfang des
schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres               Versicherungsfalls,
kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf           •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
des jeweiligen Versicherungsjahres zugehen.                                         pflicht ursächlich war.
8.2. Kündigung nach Versicherungsfall                                         Wird die Anzeigepflicht jedoch arglistig verletzt, besteht auch in
                                                                              diesem Fall kein Versicherungsschutz.
8.2.1. Kündigungsrecht
                                                                              Im Fall des Rücktritts steht uns der Teil der Prämie zu, der der abge-
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können sowohl Sie als auch wir       laufenen Vertragszeit bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklä-
den Versicherungsvertrag kündigen.                                            rung entspricht.
Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklä-
ren. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Ab-
                                                                              Kündigung:
schluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
                                                                              Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nur leicht fahrlässig oder schuld-
Abweichende Regelungen zum Kündigungsrecht können sich, aus den
                                                                              los, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-
                                                                              Monat kündigen.
/E-Bike-Versicherung (BBR) ergeben.
                                                                              Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen,
8.2.2. Kündigung durch den Versicherungsnehmer                                dass wir den Vertrag auch
Kündigen Sie in Ihrer Eigenschaft als Versicherungsnehmer, wird Ihre          •     bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch               de zu gleichen Bedingungen
bestimmen, dass die Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens
                                                                              •     zu anderen Bedingungen (z.B. höhere Prämie oder einge-
jedoch zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
                                                                                    schränkter Versicherungsschutz)
8.2.3. Kündigung durch den Versicherer                                        geschlossen hätten.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach dem Zugang bei Ihnen wirk-
sam.


                                                                        2 von 4

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Vertragsänderung:
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Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
zu anderen Bedingungen, z.B. höhere Prämie oder eingeschränkter              Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns auf, können
Versicherungsschutz geschlossen hätten, werden die anderen                   Sie sich jederzeit an unsere Beschwerdestelle wenden:
Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Bestandteil des
Vertrags.
                                                                                                    Janitos Versicherung AG
Bei einer unverschuldeten Anzeigepflichtverletzung, werden die
                                                                                                    Beschwerdemanagement
anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode
Bestandteil des Vertrags.                                                                                Im Breitspiel 2-4
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unse-                                        69126 Heidelberg
re Mitteilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn                                                Telefon 06221 7091460
•    wir im Rahmen einer Vertragsänderung die Prämie um mehr als                                 E-Mail beschwerde@janitos.de
     10% erhöhen oder
•    wir die Absicherung der Gefahr für einen nicht angezeigten
                                                                             Außerdem stehen Ihnen insbesondere folgende weitere Beschwerdemög-
     Umstand ausschließen.
                                                                             lichkeiten zu:
Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Änderung
des Vertrags hinweisen.                                                      11.1. Versicherungsombudsmann
                                                                             Wenn es sich bei Ihnen um einen Verbraucher oder um eine Person
                                                                             handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte:
                                                                             Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der Versi-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des
                                                                             cherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Vertrags stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht
hingewiesen haben.                                                                               Versicherungsombudsmann e.V.
Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ände-                                        Postfach 080632
rung des Vertrages, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder
                                                                                                           10006 Berlin
die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
                                                                                                     Telefon: 0800 3696000
Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Änderung des Vertrags nur innerhalb eines Monats schriftlich gel-                      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von                          Internet: www.versicherungsombudsmann.de
der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte
Recht begründet, Kenntnis erlangen.
                                                                             Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kosten-
Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben,
                                                                             frei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem
auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                                                                             Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monats-
frist noch nicht verstrichen ist.
Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere            Wenn Sie diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-
Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Änderung des Ver-               Mail) abgeschlossen haben, können Sie sich mit ihrer Beschwerde auch
trags. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten,        online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.             Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versicherungsom-
                                                                             budsmann weitergeleitet.
Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt worden,
beträgt die Frist zehn Jahre.                                                11.2. Versicherungsaufsicht
                                                                             Wenn Sie mit der Betreuung des Versicherers nicht zufrieden sind oder
Anfechtung:                                                                  Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auftreten, kön-
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung             nen Sie sich auch an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
zur Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige                wenden. Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-
Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.                          leistungsaufsicht.

Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil der Prämie zu, der der
abgelaufenen Vertragszeit bis zum Wirksamwerden der Anfech-                          Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
tungserklärung entspricht.                                                                        Sektor Versicherungsaufsicht
                                                                                                   Graurheindorfer Straße 108
Erweiterung des Versicherungsschutzes                                                                      53117 Bonn
Die vorherigen Absätze gelten entsprechend, wenn der Versicherungs-                                  Telefon: 0800 2 100 500
schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
erforderlich ist.                                                                                  E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                                  Internet: https://www.bafin.de
10. Verjährung

10.1. Gesetzliche Verjährung                                                 Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle
                                                                             nicht verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des       11.3. Rechtsweg
Bürgerlichen Gesetzbuchs.
                                                                             Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
10.2. Aussetzung der Verjährung
                                                                             11.4. Klagen gegen den Versicherer
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht
                                                                             Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende
worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung
                                                                             Gerichte zuständig:
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform
zugeht.                                                                      •    das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Nieder-
                                                                                  lassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
                                                                             •    das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz
                                                                                  haben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
                                                                             Verlegen Sie jedoch nach Vertragsschluss Ihren Wohnsitz oder Ihren
                                                                             gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht am Sitz unseres
                                                                             Unternehmens oder Niederlassung zuständig.


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                 Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)


11.5. Klagen gegen den Versicherungsnehmer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres
Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht
Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
Ist uns Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, ist das Gericht am Sitz unseres Unterneh-
mens oder unserer Niederlassung, zuständig.

12. Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung

12.1. Anzeigen und Willenserklärungen
Anzeigen oder Erklärungen sollen an uns gerichtet werden.

12.2. Anschriftenänderung
Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine Willenserklärung
abgeben wollen, gilt Folgendes:
Unsere Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen,
wenn wir sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift
geschickt haben.
Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.

13. Anzuwendendes Recht
Für die rechtlich selbstständigen Verträge gilt deutsches Recht.

14. Embargobestimmung
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi-
cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar-
teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht
Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik
Deutschland entgegenstehen.


                                                                          4 von 4

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                        Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur
                                    Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)
                                                              (Stand 01.07.2024)


     1. Welche Sachen sind versichert? / Welche Sachen sind nicht                     13. Versicherung für fremde Rechnung
        versichert?
                                                                                      14. Mehrfachversicherung
     2. Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                                      15. Überversicherung
     3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden
                                                                                      16. Übergang von Ersatzansprüchen
     4. Versicherungsort
                                                                                      17. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
     5. Versicherungswert, Versicherungssumme und                                       Versicherungsfalles, arglistige Täuschung
        Unterversicherungsverzicht
                                                                                      18. Repräsentanten
     6. Entschädigung
                                                                                      19. Prämienberechnung
     7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
                                                                                      20. Prämienanpassung
     8. Wieder herbeigeschaffte Sachen
                                                                                      21. Innovationsupdate
     9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interesses
                                                                                      22. Vorversicherergarantie
     10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                      23. Marktgarantie
     11. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles

     12. Wohnungswechsel


1. Welche Sachen sind versichert? / Welche Sachen sind                           c)      Fahrräder, deren Nutzen unmittelbar der Ausübung eines Gewerbes
nicht versichert?                                                                        dienen und / oder die rein für Marketing- und Verkaufszwecke ein-
                                                                                         gesetzt werden (z.B. Fahrräder als Werbefläche, Foodbikes,
1.1. Versicherte Sachen                                                                  Coffeebikes und ähnliche Nutzungen);
a)      Versichert ist das im Versicherungsschein genannte Fahrrad ohne          d)      Eigenbauten;
        oder mit Tretunterstützung (Pedelec/E-Bike), sowie dessen Anhä-          e)      Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;
        nger (auch für den Kinder- und Tiertransport). Soweit im Folgenden
        der Begriff “Fahrrad“ verwendet wird, sind damit auch Pedelecs/E-        f)      Dirt-Bikes;
        Bikes gemeint.                                                           g)      Fahrräder, für die keine Originalhändlerrechnung über den Neukauf
                                                                                         vorliegt;
b)      Versichert sind alle Mietfahrräder, die Sie oder eine mit Ihnen in
        häuslicher Gemeinschaft lebende Person von einem gewerblichen            h)      Fahrräder, die von Privatpersonen ohne Originalhändlerrechnung
        Anbieter für den Zeitraum von maximal 7 Tagen mieten und nutzen.                 über den Neukauf und ohne einen Privatkaufvertrag erworben wur-
        Dem gleichgesetzt sind Fahrräder, die durch eine Fachwerkstatt                   den;
        kostenlos zur Verfügung gestellt werden, während sich das versi-         i)      Fahrräder, welche nicht durch eine Privatperson erworben wurden,
        cherte Fahrrad nach Ziffer 1.1. a) in Reparatur befindet.
                                                                                         Ausnahme: Es handelt sich um ein Dienstrad, welches Sie von Ih-
c)      Versichert sind alle mit dem Fahrrad fest verbundenen und / oder                 rem Arbeitgeber erhalten haben und selbst versichern müssen;
        dem Gebrauch des Fahrrads dienende Teile (auch Ersatzakku, La-
        degerät und Kabel), sowie die zur Diebstahlsicherung mitgeführten        j)      nachträglich angebaute optische und/oder elektronische Zubehörtei-
        eigenständigen Schlösser oder sonstiger mitgeführte (auch elektro-               le wie z. B. Navigationssysteme, Action-Cams, Smartphones.
        nischer) Diebstahlsicherungen.
                                                                                 2. Versicherte Gefahren und Schäden
        Ein Teil ist fest mit dem Fahrrad verbunden, wenn es nicht ohne
        Beschädigung oder nur mit Werkzeug entfernt werden kann. Sind            Sie können mit uns vereinbaren, gegen welche der folgenden Gefahren
        Laufräder oder der Sattel mit Schnellspannern befestigt, gelten          und Schäden Ihr Fahrrad versichert sein soll.
        auch diese als fest verbunden. Ebenso als fest verbunden gelten          Von den nachstehend unter den Ziffern 2.1 bis 2.3 genannten Gefah-
        vom Hersteller für das Pedelec/E-Bike mitgelieferte Bordcomputer,        ren und Schäden besteht Versicherungsschutz nur für solche, die
        über die essenzielle Funktionen des Fahrrads (Motorsteuerung, Be-        Sie mit uns vereinbart haben und die im Versicherungsschein oder
        leuchtung etc.) gesteuert werden.                                        in seinen Nachträgen dokumentiert sind.
d)      Versichert ist auch nachfolgend aufgeführtes, (lose) mit dem Fahr-
                                                                                 2.1. Diebstahl-Schutz – sofern vereinbart –
        rad verbundenes Fahrradzubehör und Fahrradgepäck:
        Beleuchtung, Fahrradkompass, Fahrradkorb (auch Tiertransport-            2.1.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen
        korb), Fahrradschloss, Fahrradtasche, Fahrradwimpel, Flickzeug,          durch
        Helm, Hygieneartikel, Isomatte, Kartenhalter, Kartenmaterial, Kilo-      a)      Diebstahl;
        meterzähler, Kindersitz, Kleidung, Klingel, Kochgeschirr, Luftmatrat-
                                                                                         Voraussetzung ist, dass Sie das versicherte Fahrrad und seine An-
        ze, Luftpumpe, Reflektor, Regenschutzplane, Sattelkissen, Schlaf-
                                                                                         hänger gemäß Ziffer 10.1 gegen eine Wegnahme gesichert haben.
        sack, Schleppstange, Schloss, Spiegel, Steckschutzblech, Tacho-
        meter, Tandemstange/-kupplung, Trinkflasche, Werkzeug, Werk-             b)      Raub bei Anwendung von Gewalt;
        zeugtasche, Zelt.                                                                Der Räuber wendet gegen Sie Gewalt an, um Ihren Widerstand ge-
                                                                                         gen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.
1.2. Nicht versichert sind
                                                                                 c)      Raub bei Androhung einer Gewalttat;
a)      Elektrofahrräder, für die eine Zulassungs- und Versicherungspflicht
        besteht;                                                                         Sie geben versicherte Sachen heraus oder lassen sie sich weg-
                                                                                         nehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder
b)      gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder Auslieferungsdiensten
                                                                                         Leben androht.
        (wie Post-, Paket-, Kurierdienste) genutzte Fahrräder oder Verleih-
        fahrräder;                                                               d)      Räuberische Erpressung;
                                                                                         Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Sachen, die Sie
                                                                                         erst aufgrund der Androhung oder Anwendung von Gewalt an den
                                                                                         Ort der Herausgabe oder Wegnahme heranschaffen.


                                                                           1 von 8

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


e)   Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft;
     Ihnen werden versicherte Sachen weggenommen, weil Ihre Wider-           c)   Brand, Explosion, Blitzschlag;
     standskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft              Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd
     muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Ihres körperlichen              entstanden ist oder ihn verlassen hat, und das sich aus eigener
     Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der              Kraft auszubreiten vermag.
     Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine
     sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder             Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf dem
     ein Herzinfarkt entstanden sein. Beeinträchtigungen durch Alkohol            Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
     oder Drogenkonsum gelten nicht als unverschuldete Ursachen.                  Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
f)   Plünderung; ein Dritter eignet sich versicherte Sachen gewaltsam        d)   Elektronikschäden;
     und/ oder widerrechtlich an unter Ausnutzung einer Notsituation im           Versichert sind Beschädigungen an Akku, Motor und Steuerungsge-
     öffentlichen Raum (z.B. Zusammenbruch der öffentlichen Ordnung,              räten durch Kurzschluss, Induktion, Überspannung oder Feuchtig-
     Naturkatastrophe).                                                           keit.
g)   Trickdiebstahl; Versicherungsschutz besteht auch für versicherte        e)   Verschleiß des Akkus;
     Sachen, wenn Ihnen diese durch angewandte List, Schnelligkeit,
     besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überra-               Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß des Akkus, sofern er
     schungsmomentes weggenommen wird.                                            in den ersten 5 Jahren ab Neukauf dauerhaft nur noch max. 65 %
                                                                                  der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.
h)   Unterschlagung; ein Dritter gibt Ihnen versicherte Sachen nicht
     heraus, obwohl Sie ihn dazu aufgefordert haben und er sie nicht         f)   Verschleiß sonstiger Fahrradteile;
     behalten darf.                                                               Versichert ist der betriebsbedingte Verschleiß sonstiger Fahrradteile
                                                                                  in den ersten 5 Jahren ab Neukauf, sofern das Fahrrad zum Zeit-
2.1.2. Diebstahl und Raub eines versicherten Anhängers                            punkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages nicht älter als
Für den gemäß Ziffer 10.1 gesicherten Anhänger besteht auch Versiche-             12 Monate war. Die Altersberechnung beginnt mit dem Rechnungs-
rungsschutz, wenn er nicht mehr mit dem versicherten Fahrrad verbunden            datum der Originalhändlerrechnung über den Neukauf.
ist.                                                                         g)   Material-, Produktions- und Konstruktionsfehler;
2.1.3. Diebstahl und Raub von versichertem Fahrradzubehör und Fahr-          h)   Bedienungsfehler, unsachgemäße Handhabung;
radgepäck gemäß Ziffer 1.1 c)                                                i)   Kabelschäden durch Kabelbruch, Tierbisse oder Kurzschluss.
Versicherungsschutz gemäß Ziffer 2.1.1 besteht nur, solange sich das
Fahrrad in Gebrauch befindet.                                                2.2.2. Kaskoschäden an versicherten Mietfahrrädern gemäß Ziffer 1.1. b)

Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahr-      Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1. a)
radgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versi-        bis c) und h).
cherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.                                         2.2.3. Kaskoschäden an versichertem Fahrradzubehör und Fahrradge-
                                                                             päck gemäß Ziffer 1.1 c)
2.2. Kasko-Schutz – sofern vereinbart -
                                                                             Versicherungsschutz besteht für Kaskoschäden gemäß Ziffern 2.2.1 a)
2.2.1. Wir leisten Entschädigung bei Schäden an versicherten Sachen          bis c).
durch
                                                                             Die Entschädigungsleistung ist je versichertem Zubehörteil und je Fahr-
a)   Unfall, Fall- und Sturzschäden, Vandalismus;                            radgepäckstück auf 500 EUR begrenzt. Die Höchstleistung ist je Versi-
     Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer    cherungsfall auf 2.000 EUR begrenzt.
     Gewalt auf Fahrrad, Anhänger oder deren Transportmittel ein-
     wirkendes Ereignis.                                                     2.3. Schutzbrief – sofern vereinbart -

     Hierzu zählt auch das Umfallen des Fahrrads (auch ohne äußere           2.3.1. Voraussetzungen für unsere Leistung
     Einwirkung) und der Sturz mit dem Fahrrad sowie Vandalismus.            Das Fahrrad kann aufgrund einer Panne nicht mehr genutzt werden oder
b)   Naturgefahren Sturm, Hagel, Überschwemmung, Rückstau-, Erd-             Sie sind aufgrund eines Unfalls mit dem versicherten Fahrrad nicht mehr
     beben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanaus-          in der Lage, die Fahrt fortzusetzen.
     bruch, Meteoriteneinschlag;                                             Als Panne gilt eine Störung durch Betriebs-, Brems- oder Bruchschaden,
     Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-         sowie durch Unfall gemäß Ziffer 2.2.1 a) am versicherten Fahrrad, auf-
     stärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens         grund dessen der Fahrtantritt oder eine Weiterfahrt nicht mehr möglich ist.
     62 km pro Stunde).                                                      Nach einem Schadenfall unterstützen wir Sie und übernehmen die Kosten
     Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.     für nachfolgende Hilfeleistungen, um Sie schnellstmöglich wieder mobil zu
     Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden mit er-          machen. Voraussetzung ist, dass Sie uns Ihren Schaden über unsere
     heblichen Mengen von Oberflächenwasser durch Ausuferung von             Notrufnummer melden. Die Notrufnummer (24 Stunden Erreichbarkeit)
     oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witte-         entnehmen Sie bitte unserer Homepage
     rungsniederschläge.
                                                                                                          www.janitos.de
     Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdi-
     schen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder Witterungsnie-
     derschläge aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit           2.3.2. Die nachfolgenden Leistungen werden ausschließlich in Deutsch-
     verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.                     land und Österreich erbracht.
     Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die        a)   Pannenhilfe;
     durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.                Sofern in der Nähe des Schadenortes eine qualifizierte mobile Pan-
     Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über               nenhilfe verfügbar ist und diese Leistung in zumutbarer Zeit nach
     naturbedingten Hohlräumen.                                                   Schadenmeldung angeboten werden kann, sorgen wir für den Ein-
     Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von               satz dieser mobilen Pannenhilfe am Leistungsort. Wir übernehmen
     Erd- oder Gesteinsmassen.                                                    die Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbereitschaft des versi-
                                                                                  cherten Fahrrads am Schaden- bzw. Leistungsort, sofern diese mit
     Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eis-               den durch das Pannenhilfsfahrzeug üblicherweise mitgeführten
     massen.                                                                      Kleinteilen erfolgen kann. Leistungsort ist eine Stelle am oder in der
     Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen nieder-               Nähe des Schadenortes, die mit dem Abschleppfahrzeug nach
     gehen einschließlich der bei ihrem Abgang verursachten Druckwel-             Straßenverkehrsordnung in zulässiger Weise und verkehrstech-
     le.                                                                          nisch möglich erreichbar ist.
     Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen             Für nicht von uns organisierte Pannenhilfe übernehmen wir Kosten
     der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen o-               bis 50 EUR.
     der dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen.               b)   Abschlepphilfe;
     Ein Meteorit ist ein Festkörper kosmischen Ursprungs, der die At-
     mosphäre durchquert und die Erdoberfläche erreicht.


                                                                       2 von 8

[Seite 8]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


     Kann das versicherte Fahrrad an der Schadenstelle oder dem Leis-          Wir leisten nicht für
     tungsort nicht wieder fahrbereit gemacht werden, sorgen wir für das       a)    Schäden, die Sie oder Ihr Repräsentant vorsätzlich herbeigeführt
     Abschleppen des Fahrrads einschließlich Gepäck bis zur nächsten                 haben;
     geeigneten Fahrradwerkstatt und übernehmen die Kosten hierfür.
     Liegt der Wohnort näher als die nächste geeignete Fahrradwerk-            b)    Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg,
     statt, erfolgt das Abschleppen bis zum Wohnort.                                 Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen (außer im Fal-
                                                                                     le einer Plünderung nach 2.1.1. f));
     Für nicht von uns organisiertes Abschleppen erstatten wir die Ab-
     schleppkosten bis zu einem Höchstbetrag von 150 EUR. Zusätzlich           c)    Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive
     erstatten wir die Kosten für den separaten Transport von Gepäck                 Substanzen.
     und Ladung bis zu 200 EUR, wenn ein Transport zusammen mit
                                                                               3.2. Ausschlüsse Kasko-Schutz
     dem Fahrrad nicht möglich ist.
                                                                               Im Rahmen des Kasko-Schutzes gemäß Ziffer 2.2 leisten wir nicht für:
c)   Bergung;
                                                                               a)    Schäden, die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der
     Ist das versicherte Fahrrad nach einem Unfall von der Straße oder
                                                                                     versicherten Sache beeinträchtigen (z. B. Kratzer, Schrammen,
     einem öffentlich befahrbaren Radweg abgekommen, sorgen wir für
                                                                                     Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden);
     seine Bergung und Abtransport einschließlich Gepäck und über-
     nehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.000 EUR. So-            b)    Schäden durch Rost oder Oxidation;
     fern die Bergung behördlich angewiesen ist, übernehmen wir die            c)    Schäden durch Be- oder Verarbeitung oder Reparatur;
     entstehenden Kosten in voller Höhe.
                                                                               d)    Schäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems (z.B.
d)   Weiter- oder Rückfahrt;                                                         Tuning) oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten;
     Wir übernehmen die Kosten für die                                         e)    Schäden durch ungewöhnliche, insbesondere nicht den Hersteller-
           •     Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt                vorgaben entsprechende Reinigung oder Verwendung des Fahrrads
                 vom Schadenort zum Zielort,                                         und des Anhängers;

           •     Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,                           f)    Aufwendungen für Wartungsarbeiten und Inspektionen;

           •     Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder         g)    Schäden, für die ein Dritter als Lieferant (Hersteller oder Händler),
                 fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll,                      Werkunternehmer oder aus Reparaturauftrag gesetzlich oder ver-
                                                                                     traglich haftet (z. B. Gewährleistungs- und Garantieansprüche);
     bis zur Höhe von 500 EUR
                                                                               h)    Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;
e)   Ersatzfahrrad;
                                                                               i)    Schäden, auch Verschleißschäden, die bei Abschluss des Versiche-
     Wir übernehmen die Kosten für ein Ersatzfahrrad bis zur Wieder-                 rungsvertrages bereits vorhanden waren;
     herstellung der Fahrbereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des
     gestohlenen Fahrrads, längstens jedoch für 7 Tage.                        j)    Schäden, die entstehen

     Unsere Entschädigung ist auf maximal 50 EUR je Tag begrenzt.                    •     bei der Teilnahme an (Rad-) Sportveranstaltungen, wenn das
                                                                                           primäre Ziel auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten
     Nehmen Sie die Leistungen Weiter- und Rückfahrt gemäß d) in An-                       ausgerichtet ist, eine Startnummer vergeben wird und eine
     spruch, übernehmen wir keine Kosten für ein Ersatzfahrrad.                            Zeitmessung durchgeführt wird, sowie an zur Vorbereitung der
f)   Übernachtungskosten;                                                                  (Rad-) Sportveranstaltung von einem Veranstalter organisierte
     Wir übernehmen die tatsächlich angefallenen Kosten für erforderli-                    oder vorgeschriebene Trainings hierzu, bei denen die Erzie-
     che Übernachtungen bis zu dem Tag, an dem das versicherte Fahr-                       lung von Höchstgeschwindigkeiten geübt wird,
     rad wiederhergestellt ist, längstens jedoch für 5 Nächte. Unsere                •     bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit (auch
     Entschädigung ist auf 80 EUR je Übernachtung begrenzt.                                Downhill-Fahrten) und
     Nehmen Sie die Leistungen Weiter- und Rückfahrt gemäß d) in An-                 •     bei Fahrten auf Crossstrecken, in Bikeparks, Trailparks oder
     spruch, übernehmen wir die Übernachtungskosten nur für eine                           ähnlichen (auch inoffiziellen) Einrichtungen.
     Nacht.
                                                                               3.3. Ausschlüsse Schutzbrief
g)   Fahrrad-Rücktransport;
                                                                               Im Rahmen des Schutzbriefs gemäß Ziffer 2.3 leisten wir nicht für Ausfäl-
     Kann das versicherte Fahrrad am Schadenort oder in dessen Nähe
                                                                               le des versicherten Fahrrads durch folgende Ursachen:
     nicht innerhalb von drei Werktagen wiederhergestellt werden, und
     übersteigen die voraussichtlichen Reparaturkosten nicht den Be-           a)    entladene Akkus;
     trag, der für ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrrad aufgewendet          b)    fehlender Reifendruck, wenn dieser wiederum durch Gebrauch
     werden muss, sorgen wir für den Transport des versicherten Fahr-                einer Luftpumpe behoben werden kann;
     rads zu einer Werkstatt an einem anderen Ort.
                                                                               c)    ein gemäß Straßenverkehrsordnung unzulässiger Zustand des
     Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten bis zur Höhe                   Fahrrads, wenn dieser zu einer Untersagung der Weiterfahrt oder
     der Kosten für einen Rücktransport an den ständigen Wohnsitz der                zu einer Situation führt, in der aufgrund des Hinzutretens weiterer
     versicherten Person.                                                            von außen eintretender Umstände die Weiterfahrt unmöglich ge-
     Diese Leistung erbringen wir auch, wenn das versicherte Fahrrad                 macht wird.
     nach einem Diebstahl wieder aufgefunden wird.
     Wird vor dem Rücktransport festgestellt, dass ein zum versicherten        4. Versicherungsort
     Fahrrad gehörender Akku beschädigt ist oder so beschädigt, sein           Der Versicherungsschutz für Diebstahl und Raub gemäß Ziffer 2.1 sowie
     könnte, dass ein Transport nur als Gefahrgut zulässig ist, leisten wir    Kasko-Schäden gemäß Ziffer 2.2 gilt weltweit.
     nur für den Rücktransport des Fahrrads ohne Akku.
                                                                               Für die Schutzbrief-Leistungen gemäß Ziffer 2.3 gilt der Versicherungs-
h)   Fahrrad-Verschrottung;                                                    schutz nur in Deutschland und Österreich.
     Muss das versicherte Fahrrad verschrottet werden, übernehmen wir
     die Kosten hierfür sowie die Transportkosten vom Schaden- zum             5. Versicherungswert, Versicherungssumme und Unterver-
     Entsorgungsort.                                                           sicherungsverzicht
     Aus der Verschrottung anfallende Resterträge werden an die versi-
                                                                               5.1. Versicherungswert
     cherte Person ausbezahlt. Sofern Gepäck zum Wohnort transpor-
     tiert werden muss, übernehmen wir die Kosten des Transportes bis          Versicherungswert ist der Kaufpreis der versicherten Sachen gemäß
     zum Wert der Bahnfracht.                                                  Ziffer 1.1 in neuwertigem Zustand (Neuwert).
                                                                               Dieser setzt sich zusammen aus dem Kaufpreis
2.3.3. Die Leistungen nach d) bis f) erbringen wir auch, wenn Ihnen auf
einer Reise das versicherte Fahrrad gestohlen wurde, Sie diesen Dieb-          a)    des Fahrrads sowie dessen Anhängers,
stahl polizeilich gemeldet haben, und diese Leistungen erforderlich waren.     b)    jedes fest mit dem Fahrrad verbundenen und zur Funktion des
                                                                                     Fahrrads gehörenden Teils,
3. Nicht versicherte Gefahren und Schäden                                      c)    jedes mit dem Fahrrad (lose) verbundenen Zubehörteils und Fahr-
                                                                                     radgepäckstücks gemäß Ziffer 1.1 c), soweit dieses auf dem Händ-
3.1. Generelle Ausschlüsse
                                                                                     ler-Kaufbeleg für das Fahrrad aufgeführt ist.


                                                                         3 von 8

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungsberech-            Soweit im Schadenfall ein Dritter leistungspflichtig ist oder eine Entschä-
nung.                                                                           digung aus anderen Versicherungsverträgen beansprucht werden kann,
                                                                                gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Dies gilt auch dann, wenn in
5.2. Versicherungssumme                                                         einem dieser Versicherungsverträge ebenfalls eine nachrangige Haftung
Die Versicherungssumme wird zwischen Ihnen und uns vereinbart. Sie              vereinbart ist.
soll (bei Neu- und Gebrauchträdern) dem Versicherungswert gemäß Ziffer          Verlangen Sie jedoch von uns eine Regulierung aus diesem Versiche-
5.1 entsprechen.                                                                rungsvertrag, werden wir in Vorleistung treten und den Schadenfall
Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von                  bedingungsgemäß regulieren.
20 %, wenn
     •     bei Abschluss dieser Versicherung die Versicherungssumme
                                                                                7. Fälligkeit und Verzinsung der Entschädigung
           dem Versicherungswert gemäß Ziffer 5.1 entspricht,
                                                                                7.1. Fälligkeit der Entschädigung
     •     eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte                      Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund und der
           o     die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt (z. B.           Höhe nach abschließend festgestellt haben.
                 aufgrund eines Preisanstiegs) und                              Sie können einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als
           o     von Ihnen durch eine Rechnung nachgewiesen wird.               Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu
                                                                                zahlen ist.
5.3. Unterversicherungsverzicht
Wir verzichten auf eine Kürzung unserer Leistung, wenn sich im Schaden-         7.2. Verzinsung
fall herausstellt, dass die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versi-         Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem
cherungsfalls niedriger ist als der Versicherungswert.                          anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
                                                                                Die Entschädigung ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen.
6. Entschädigung                                                                Dies gilt nicht, soweit sie innerhalb eines Monats geleistet wurde.
6.1. Gesamtentschädigung                                                        Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
                                                                                Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 Prozent
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall insgesamt auf die Versiche-
                                                                                und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr.
rungssumme zuzüglich des Vorsorgebetrags gemäß Ziffer 5.2 begrenzt.
                                                                                Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
6.2. Entschädigungsberechnung
                                                                                7.3. Hemmung
Ersetzt werden im Versicherungsfall bei
                                                                                Bei der Berechnung der Fristen gemäß den Ziffern 7.1 und 7.2 gilt:
a)   zerstörten oder durch Diebstahl oder Raub abhanden gekommenen
     Sachen der Neuwert;                                                        Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens
                                                                                Ihrerseits die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden
     Neuwert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art
                                                                                kann.
     und Güte im neuwertigen Zustand bei Eintritt des Versicherungsfal-
     les.                                                                       7.4. Aufschiebung der Zahlung
b)   beschädigten Sachen und Verschleiß die notwendigen Reparatur-              Wir können die Zahlung aufschieben, solange
     kosten für die Wiederherstellung der Verkehrs- und Funktionstüch-
                                                                                a)   Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
     tigkeit, höchstens jedoch der Neuwert.
                                                                                b)   ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Sie oder
Ersetzt werden jedoch nur die erforderlichen und tatsächlich angefallenen
                                                                                     Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch
Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur. Die Reparatur oder
                                                                                     läuft.
Wiederbeschaffung ist anhand der Werkstattrechnung oder Händlerrech-
nung nachzuweisen.
                                                                                8. Wieder herbeigeschaffte Sachen
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht
beeinträchtigt, so besteht kein Entschädigungsanspruch.                         8.1. Anzeigepflicht

6.3. Restwerte                                                                  Erlangen wir oder Sie Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener
                                                                                Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen.
Restwerte werden angerechnet.
                                                                                Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen.
6.4. Mehrwertsteuer
                                                                                8.2. Entschädigung
Die Mehrwertsteuer wird in allen Fällen nur dann ersetzt, wenn und soweit
diese tatsächlich angefallen ist und Sie diese auch entrichtet haben. Der       Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhal-
Nachweis der Entrichtung der Mehrwertsteuer ist durch Vorlage einer             ten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache:
Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsrechnung zu führen. Die Mehrwert-             a)   Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung;
steuer wird nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind. Das              Sie behalten den Anspruch auf die Entschädigung.
Gleiche gilt, wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
                                                                                     Das setzt voraus, dass Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wo-
6.5. Voraussetzung für eine Entschädigung                                            chen zur Verfügung stellen. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich ge-
                                                                                     leistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen.
Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die erforderlichen und
tatsächlich angefallenen Kosten der Reparatur nachweisen (Nachweis                   Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
durch Reparaturrechnung). Die entsprechende Reparaturkostenrechnung             b)   Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung;
der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahrrad (mindes-
tens Hersteller bzw. Marke, Modell, Rahmen- oder Codiernummer)                       Sie können innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Auf-
enthalten.                                                                           forderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sa-
                                                                                     che zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
Sofern Sie uns die Schadenhöhe nicht belegen können (z. B. durch
fehlende Nachweise bzgl. Erwerb, Hersteller bzw. Marke, Modell, Alter),              •     Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versiche-
ist unsere Entschädigung auf max. 150 EUR für Fahrräder begrenzt.                          rungswerts können Sie uns die Sache zur Verfügung stellen.
                                                                                           Dieses Wahlrecht müssen Sie innerhalb von zwei Wochen
6.6. Selbstbeteiligung                                                                     nach Empfang unserer Aufforderung ausüben. Tun Sie das
                                                                                           nicht, geht das Wahlrecht auf uns über.
6.6.1. Die mit uns vereinbarte generelle Selbstbeteiligung für den Kasko-
                                                                                     •     Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger
Schutz nach Ziffer 2.2. weisen wir im Versicherungsschein aus.
                                                                                           Höhe des Versicherungswerts müssen Sie diese im Einver-
6.6.2. Für Beschädigungen, die während der Teilnahme an (Rad-) Sport-                      nehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Wir
veranstaltungen, die nicht unter Ziffer 3.2. j) ausgeschlossen sind, entste-               erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs-
hen, gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von 25%.                                          tens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt ha-
                                                                                           ben.
6.7. Besonderheiten im Schadenfall
                                                                                8.3. Beschädigte Sachen


                                                                          4 von 8

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


Behalten Sie wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt        c)   Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch
worden, können Sie auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe               den Aufwendungsersatz entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht,
der Reparaturkosten verlangen oder behalten.                                     soweit Aufwendungen auf unsere Weisung entstanden sind.
                                                                            d)   Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung
8.4. Mögliche Rückerlangung
                                                                                 betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme zuzüglich
Ist es Ihnen möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache                  Vorsorgebetrag; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf
zurückzuerlangen, ohne dass Sie davon Gebrauch machen, gilt die                  unsere Weisung entstanden sind.
Sache als zurückerhalten.
                                                                            e)   Wir haben den für die Aufwendungen erforderlichen Betrag auf Ihr
8.5. Übertragung der Rechte                                                      Verlangen vorzuschießen.

Müssen Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:           11.2. Anzeige- und Aufklärungspflichten
Sie haben uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu         Zusätzlich haben Sie
übertragen, die Ihnen an diesen Sachen zustehen.
                                                                            a)   uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis erlangt
                                                                                 haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – anzu-
9. Vertragsbeendigung bei Wegfall des versicherten Interes-                      zeigen;
ses
                                                                            b)   Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unver-
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung                züglich der Polizei anzuzeigen;
vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Inte-
                                                                            c)   den Diebstahl/Raub, die Unterschlagung bzw. die mutwillige Be-
resses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kennt-
                                                                                 schädigung des versicherten Fahrrads unverzüglich bei einer örtli-
nis erlangen.
                                                                                 chen Polizeidienststelle unter Angabe von
Als Wegfall des versicherten Interesses gilt das Abhandenkommen, die
Zerstörung oder der Verkauf des Fahrrads gemäß Ziffer 1.1 a).                    •     Hersteller bzw. Marke,

Sind mehrere Fahrräder über diesen Vertrag versichert, endet der Versi-          •     Modell und
cherungsschutz nur für die Fahrräder, die abhandengekommen, zerstört             •     Rahmen-, Codier- oder sonstige Identifikationsnummer
oder veräußert wurden.
                                                                                 anzuzeigen, und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die
                                                                                 Sachen nicht innerhalb von drei Wochen seit Anzeige des Dieb-
10. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles                          stahls wieder herbeigeschafft wurden.
10.1. Diebstahlsicherung                                                    d)   das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schaden-
                                                                                 stelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden
Fahrräder und deren Anhänger müssen Sie jeweils durch ein massives
                                                                                 sind. Sind Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild
Falt-, Ketten- oder Bügelschloss eines namhaften Herstellers (z.B. Abus,
                                                                                 nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die be-
Axa, Kryptonite, Masterlock, Trelock, Knog) an einen festen und stati-
                                                                                 schädigten Sachen sind bis zu einer Besichtigung durch uns aufzu-
schen Gegenstand anschließen, wenn Sie es abstellen. Kabel-, Rahmen-
                                                                                 bewahren;
oder Speichenschlösser werden nicht als geeignete Diebstahlsicherung
anerkannt.                                                                  e)   Schäden am zum Transport einem Beförderungsunternehmen
                                                                                 aufgegebenen Fahrrad/Fahrradanhänger unverzüglich dem Beför-
Eine Verwendung der vorgenannten Schlösser und die Art der Sicherung
                                                                                 derungsunternehmen zu melden. Entsprechende Bescheinigungen
ist nicht erforderlich, wenn
                                                                                 hierüber müssen Sie uns vorlegen;
     •     sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlos-
                                                                            f)   soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform (z. B. E-
           senen, nur Ihnen zugänglichen Raum (z. B. Kellerraum, Ga-
                                                                                 Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des Versi-
           rage oder Schuppen) befinden,
                                                                                 cherungsfalles oder des Umfanges, der unserer Leistungspflicht er-
     •     sich das Fahrrad sowie dessen Anhänger in einem verschlos-            forderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
           senen und fest umschlossenen Innenraum eines Kraftfahr-               Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu ge-
           zeugs oder Kraftfahrzeuganhängers befinden,                           statten;
     •     das Fahrrad an einem Fahrradträger mit abschließbarem            g)   uns bei einer Reparatur die erforderlichen und tatsächlich angefal-
           Rahmenhalter befestig ist.                                            lenen Kosten der Reparatur durch Vorlage der Reparaturkosten-
                                                                                 rechnung nachzuweisen. Die entsprechende Reparaturkostenrech-
10.2. Codierung                                                                  nung der Fahrradwerkstatt muss Angaben zum versicherten Fahr-
Wenn das versicherte Fahrrad (auch aus Carbon) keine Rahmennummer                rad (mindestens Hersteller bzw. Marke, Modell, sowie Rahmen- o-
hat, müssen Sie dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim               der Codiernummer) enthalten.
Allgemeinen Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) vor Antragstellung               Bei Reparaturkosten, die voraussichtlich 500 EUR übersteigen,
codieren lassen.                                                                 müssen Sie uns vor Reparaturausführung einen Kostenvoranschlag
                                                                                 zur Genehmigung vorlegen.
10.3. Wartung und Verwendung
                                                                            h)   uns die Originalhändlerrechnung über den Neukauf des versicher-
Das Fahrrad ist in einem den Herstellervorgaben entsprechenden ord-              ten Fahrrades sowie Unterlagen über dessen Hersteller bzw. die
nungsgemäßen Zustand zu halten und die vorgeschriebenen Wartungsin-              Marke, Modell und Rahmen- oder Codiernummer beizubringen.
tervalle einzuhalten.                                                            Sollten Sie das versicherte Fahrrad von einer Privatperson erwor-
Akkus des versicherten Fahrrades sind nach Herstellervorgaben zu laden           ben haben, ist zusätzlich der Privatkaufvertrag beizubringen;
und zu lagern, insbesondere in den kalten Jahreszeiten.                     i)   uns den Kaufbeleg für das vom Schadenfall betroffene Zubehör und
                                                                                 Gepäck beizubringen;
11. Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungs-
                                                                            j)   uns den Kaufbeleg des verwendeten Schlosses beizubringen;
falles
                                                                            k)   uns sonstige angeforderte Belege, z.B. Lichtbilder etc., die zur
Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles folgende Oblie-
                                                                                 Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer
genheiten zu erfüllen:
                                                                                 Leistungspflicht erforderlich sind, beizubringen, deren Beschaffung
11.1. Abwendung und Minderung des Schadens                                       Ihnen billigerweise zugemutet werden kann.

a)   Sie haben nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des         11.3. Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung
     Schadens zu sorgen. Dabei haben Sie unsere Weisungen, soweit
                                                                            a)   Verletzen Sie eine Obliegenheit gemäß den Ziffern 10 oder 11
     für Sie zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen – ggf. auch münd-
                                                                                 vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei
     lich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestat-
                                                                                 grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
     ten. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi-
                                                                                 unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ih-
     cherer unterschiedliche Weisungen, haben Sie nach pflichtgemä-
                                                                                 res Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr-
     ßem Ermessen zu handeln.
                                                                                 lässigkeit haben Sie zu beweisen.
b)   Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt
     des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und
     Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie
     auf unsere Weisung machen.


                                                                      5 von 8

[Seite 11]
Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


b)   Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles bestehende
                                                                             14.2. Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
     Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll-
     ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte     Verletzen Sie die Anzeigepflicht gemäß Ziffer 14.1 vorsätzlich oder grob
     Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese     fahrlässig, sind wir gemäß den Ziffern 10 und 11 beschriebenen Voraus-
     Rechtsfolge hingewiesen haben.                                          setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise
                                                                             leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des
c)   Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass
                                                                             Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt
     Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. Dies gilt
                                                                             haben.
     auch, wenn Sie nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit
     weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls     14.3. Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
     noch für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden
                                                                             a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr
     Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit
                                                                                  versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen
     arglistig verletzt haben.
                                                                                  den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die
                                                                                  Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Be-
12. Wohnungswechsel
                                                                                  stehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamt-
Die Höhe Ihrer Versicherungsprämie bestimmt sich unter anderem nach               schaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.
Ihrem Wohnsitz. Daher müssen Sie uns einen Wohnungswechsel spätes-
                                                                             b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet,
tens bei Umzugsbeginn anzeigen. Mit Umzugsbeginn gelten unsere
                                                                                  dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm
Tarifbestimmungen, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
                                                                                  nach seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Ganzen nicht
Wenn sich die Prämie aufgrund Ihres neuen Wohnorts erhöht, können Sie             mehr als den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen.
den Vertrag kündigen.                                                             Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versi-
Kündigen Sie, müssen Sie dies in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder             cherer bestehen.
Brief) tun. Hierfür haben Sie einen Monat nach Zugang der Mitteilung              Erlangen Sie aus anderen Versicherungsverträgen Entschädigung
über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der              für denselben Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem
Zugang Ihrer Kündigung bei uns. Die Kündigung wird einen Monat nach-              vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus al-
dem sie uns zugegangen ist wirksam.                                               len Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag
Uns steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur in bisheriger Höhe und           der Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet wur-
zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.                                de, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei
                                                                                  Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der An-
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
                                                                                  spruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine hö-
erlischt der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt des Umzugs.
                                                                                  here Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                  Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben
13. Versicherung für fremde Rechnung                                              worden wäre.
13.1. Rechte aus dem Vertrag                                                 c)   Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen,
                                                                                  sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das Interes-
                                                                                  fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
se eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus
diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versicherten zu. Das            Uns steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den
gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.                  die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.

13.2. Zahlung der Entschädigung                                              14.4. Beseitigung der Mehrfachversicherung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlan-         a)   Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung
gen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versi-           entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachver-
cherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung                sicherung geschlossen, können Sie verlangen, dass der später ge-
verlangen.                                                                        schlossene Vertrag aufgehoben oder die Versicherungssumme un-
                                                                                  ter verhältnismäßiger Minderung der Prämie auf den Teilbetrag her-
13.3. Kenntnis und Verhalten                                                      abgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
12.3.1. Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung          Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versiche-
sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis             rungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem Zeitpunkt
und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen. Soweit der                 wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.
Vertrag Ihre Interessen und die des Versicherten umfasst, müssen Sie         b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehr-
sich das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen                fachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der
lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist.                                mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken
12.3.2. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der             ist. Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleich-
Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm ihre recht-            zeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden,
zeitige Benachrichtigung nicht möglich oder nicht zumutbar war.                   können Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versiche-
12.3.3. Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn               rungssummen und der Prämien verlangen.
Sie den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und den
Versicherer nicht darüber informiert hat.                                    15. Überversicherung
                                                                             Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interes-
14. Mehrfachversicherung                                                     ses erheblich, so können sowohl wir als auch Sie verlangen, dass zur
                                                                             Beseitigung der Überversicherung die Versicherungssumme mit sofortiger
14.1. Anzeigepflicht                                                         Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens ist
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe              für die Höhe der Prämie der Betrag maßgebend, den wir berechnet
Gefahr versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung        hätten, wenn der Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlos-
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer      sen worden wäre.
und die Versicherungssumme anzugeben.                                        Haben Sie die Überversicherung in der Absicht geschlossen, sich
                                                                             dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der
                                                                             Vertrag nichtig. Uns steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir
                                                                             von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen.

                                                                             16. Übergang von Ersatzansprüchen

                                                                             16.1. Übergang von Ersatzansprüchen
                                                                             Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
                                                                             Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen.
                                                                             Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.


                                                                       6 von 8

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei Eintritt     19.3. Individuelle Merkmale zur Prämienberechnung
des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der Übergang                Regelmäßiger nächtlicher Abstellplatz:
nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Scha-
den vorsätzlich verursacht.                                                          •     Einzel- / Doppelgarage
                                                                                     •     Gitter-Box / Käfig / abgeschlossener Einzelkeller
16.2. Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
                                                                                     •     Wohnung
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Anspruchs
dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschrif-              •     Tief- / Sammelgarage
ten zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei                     •     Innenhof
dessen Durchsetzung durch uns soweit erforderlich mitzuwirken.
                                                                                     •     Umfriedetes Grundstück
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung inso-
weit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten         •     Carport
erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Oblie-               •     Straße
genheit ist sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere
                                                                                     •     unbekannt / andere
Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Die Beweislast
für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie.
                                                                                20. Prämienanpassung
17. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des                        20.1. Grundsatz
Versicherungsfalles, arglistige Täuschung                                       Die Prämie, auch soweit sie für erweiterten Versicherungsschutz verein-
17.1. Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versi-               bart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe
                                                                                der nachfolgenden Regelungen steigen oder sinken.
cherungsfalles
a)    Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir von      20.2. Prämienanpassung
      der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens        Wir sind berechtigt, unsere Tarife mit sofortiger Wirkung für die bestehen-
      durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in Ihrer Person         den Versicherungsverträge der Schaden- und Kostenentwicklung anzu-
      festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als     passen, um das bei Vertragsabschluss vereinbarte Verhältnis von Leis-
      bewiesen.                                                                 tung (Gewährung von Versicherungsschutz) und Gegenleistung (Zahlung
b)    Sollten Sie den Schaden grob fahrlässig herbeiführen, so verzichten       der Versicherungsprämie) wieder herzustellen. Dabei berücksichtigen wir
      wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Ver-          die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik und der
      sicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung.                            Versicherungstechnik.
                                                                                Sofern sich eine Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergibt, kann
17.2. Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                damit eine Verminderung oder eine Erhöhung eines Tarifes verbunden
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über        sein.
Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von
                                                                                Voraussetzung ist, dass eine Abweichung von mindestens 3 Prozent
Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
                                                                                vorliegt. Bei einer Verminderung sind wir verpflichtet, die Absenkung an
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges              Sie weiterzugeben.
Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches festgestellt,
so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.                        20.3. Prämienerhöhung und Prämienermäßigung
                                                                                Die sich ergebenden Änderungen aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2
18. Repräsentanten                                                              Absatz 1 werden mit Beginn der nächsten Versicherungsperiode wirksam.
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten             Sofern die Zahlung der Jahresprämie in Raten vereinbart ist, gilt als
zurechnen lassen.                                                               Zeitpunkt die jeweilige Hauptfälligkeit.

                                                                                20.4. Kündigung bei Prämienerhöhung
19. Prämienberechnung
                                                                                Die sich aus einer Anpassung gemäß Ziffer 19.2 Absatz 1 ergebende
19.1. Änderung von Merkmalen zur Prämienberechnung                              Prämienerhöhung werden wir Ihnen spätestens einen Monat vor dem
Ändert sich während der Laufzeit des Vertrages ein im Versicherungs-            Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen. Sie können den Versicherungs-
schein aufgeführtes Merkmal zur Prämienberechnung, berechnen wir die            vertrag innerhalb eines Monats nach Mitteilung der Prämienerhöhung mit
Prämie neu. Dies kann zu Prämiensenkungen oder zu einer Prämiener-              Wirkung frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämiener-
höhung führen.                                                                  höhung kündigen.

Die neue Prämie gilt ab dem Tag der Änderung.
                                                                                21. Innovationsupdate
19.2. Mitteilungspflicht zu den Merkmalen zur Prämienberechnung                 Verändern wir die dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen Versi-
Die Änderung eines im Versicherungsschein aufgeführten Merkmals zur             cherungsbedingungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (AFB)
Prämienberechnung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.                         oder die Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos
                                                                                Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR) (Stand 01.07.2024) ausschließlich
Wir sind berechtigt zu überprüfen, ob die in Ihrem Vertrag berücksichtig-
                                                                                zu Ihrem Vorteil und ohne Mehrprämie, so gelten die neuen Bedingungen
ten Merkmale zur Prämienberechnung zutreffen. Auf Anforderung haben
                                                                                mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
Sie uns entsprechende Bestätigungen oder Nachweise vorzulegen.
Haben Sie unzutreffende Angaben zu Merkmalen zur Prämienberech-                 22. Vorversicherergarantie
nung gemacht oder Änderungen nicht angezeigt und ist deshalb eine zu
                                                                                22.1. Gegenstand der Leistungen
niedrige Prämie berechnet worden, gilt rückwirkend ab Beginn des lau-
fenden Versicherungsjahres die Prämie, die den tatsächlichen Merkmalen          Im Rahmen der Vorversicherergarantie leisten wir auch bei Schadenfäl-
zur Prämienberechnung entspricht.                                               len, die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind
                                                                                oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen
                                                                                eingeschlossen sind, jedoch über die Fahrradversicherung des unmittel-
vorsätzlich nicht angezeigt und ist deshalb eine zu niedrige Prämie
                                                                                baren Vorvertrages versichert oder mit höherem Sublimit versichert
berechnet worden, ist zusätzlich zur Prämienerhöhung eine Vertragsstra-
                                                                                waren. Der Nachweis (in Form der Versicherungsbedingungen, Besonde-
fe in Höhe von einer Jahresprämie zu zahlen.
                                                                                ren Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Mitversi-
Kommen Sie unserer Aufforderung schuldhaft nicht nach, Bestätigungen            cherung ist von Ihnen zu erbringen.
oder Nachweise vorzulegen, sind wir berechtigt, die Prämie rückwirkend
                                                                                22.2. Voraussetzungen
ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres nach den für Sie ungüns-
tigsten Annahmen zu berechnen, wenn                                             Als Vorvertrag gelten nur Verträge, die
•    wir Sie in Textform auf den dann zu zahlenden Beitrag und die dabei             •     mindestens ein volles Versicherungsjahr bestanden haben
     zugrunde gelegten Annahmen hingewiesen haben                                          und
                                                                                     •     unmittelbar vor Vertragsbeginn bei uns beendet wurden und
•    und Sie auch innerhalb einer von uns gesetzten Antwortfrist von
                                                                                     •     Sie als Versicherungsnehmer aufweisen und
     mindestens 4 Wochen die zur Überprüfung der Prämienberechnung
                                                                                     •     deutschem Versicherungsvertragsrecht unterliegen.
     angeforderten Bestätigungen oder Nachweise nicht nachreichen.


                                                                          7 von 8

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Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung (BBR)


22.3. Umfang der Leistungen
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Regelungen des Vor-
vertrages, über den die Mitversicherung nachgewiesen wurde und be-
rücksichtigt zum Beispiel weitreichendere Risikodeckungen oder höhere
Sublimits. Die Höchstersatzleistung im Rahmen der Vorversicherergaran-
tie richtet sich nach der bei uns vereinbarten Versicherungssumme für
diesen Vertrag. Eine Ersatzleistung über die bei uns vereinbarte Versiche-
rungssumme hinaus ist nicht möglich.
22.4. Einschränkungen der Vorversicherergarantie
Die Vorversicherergarantie gilt nicht:
      •     für berufliche und gewerbliche Risiken
      •     bei Vorsatz
      •     für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfrem-
            de Dienstleistungen
      •     für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der
            „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Rei-
            segepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“.
      •     für Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für diesen Vertrag
            vereinbart wurden.
      •     für Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versi-
            cherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, so-
            fern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss wil-
            lentlich verursacht wurden.


23. Marktgarantie
23.1. Gegenstand der Leistung
Im Rahmen der Marktgarantie leisten wir auch für Schäden am Fahrrad,
die im Rahmen des vereinbarten Vertrages nicht eingeschlossen sind
oder hinsichtlich der Entschädigungsgrenze (Sublimit) nicht vollständig
eingeschlossen sind.
Der Umfang der Leistungen richtet sich dabei nach den Regelungen des
leistungsstärkeren Tarifs, über den die Fahrradschäden gemäß den
Voraussetzungen nach 23.2. mitversichert wären.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versiche-
rungssumme begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung
nach 6.2. bleiben unberührt.
23.2. Voraussetzungen
Der bei uns nicht versicherte oder nicht ausreichend versicherte Schaden
wäre zum Zeitpunkt des Schadenereignisses nachweislich über einen
leistungsstärkeren Tarif versichert gewesen. Der Versicherer, der den
leistungsstärkeren Tarif anbietet, ist in Deutschland zum Betrieb zugelas-
sen. Der leistungsstärkere Tarif ist zum Zeitpunkt des Schadenereignis-
ses allgemein und überregional für jedermann in Deutschland zugänglich.
Der leistungsstärkere Tarif unterliegt dem deutschen Versicherungsver-
tragsrecht. Der Versicherer erhebt für die entsprechenden Leistungen
keinen Zusatzbeitrag. Die entsprechenden Leistungen sind in ihrer Höhe
oder ihrem Umfang nach nicht bei uns versicherbar – auch nicht gegen
einen Zusatzbeitrag.
Der Nachweis (in Form von Versicherungsbedingungen, Besonderen
Bedingungen, Risikobeschreibungen und Klauseln) über die Erfüllung der
Voraussetzungen, ist von Ihnen zu erbringen.
23.3. Einschränkungen der Marktgarantie
Die Marktgarantie gilt nicht:
      •     für berufliche und gewerbliche Risiken;
      •     für Leih- und Mietfahrrädern;
      •     bei Vorsatz;
      •     für Schäden durch Verschleiß;
      •     für Schutzbrief-, Assistance- und sonstige versicherungsfrem-
            de Dienstleistungen;
      •     für Deckungen oder Teil-Deckungen nach dem Prinzip der
            „unbenannten Gefahren“, der „Allgefahrendeckung“, der „Rei-
            segepäckversicherung“ oder der „Elektronikversicherung“;
      •     für den Verzicht auf das Leistungskürzungs-, bzw. Leistungs-
            verweigerungsrecht, das bei Obliegenheitsverletzungen durch
            den Versicherungsnehmer oder Personen, deren Verhalten er
            sich zurechnen lassen muss, dem Versicherer gemäß Versi-
            cherungsvertragsgesetz zusteht.


                                                                          8 von 8
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## Volltext der Bedingungen: Produktinformation Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

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[Seite 1]
   Fahrrad-/E-Bike-Versicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


   Unternehmen: Janitos Versicherung AG                         Produkt:
   Bundesrepublik Deutschland                                   Janitos Fahrrad-/E-Bike-Versicherung

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versiche-
rung. Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein
und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Fahrrad-/E-Bike-Versicherung an. Diese schützt Sie - je nach dem von Ihnen gewählten Versiche-
rungsumfang - vor den finanziellen Folgen eines Schadens durch Zerstörung, Beschädigung oder eines Diebstahls/Raubes
Ihres Fahrrades/E-Bikes.

          Was ist versichert?                                               ▪ Pannenhilfe
          9    Versichert ist Ihr im Versicherungsschein                    ▪ Abschleppen bei Panne unterwegs
               dokumentiertes Fahrrad/ E-Bike sowie dessen                  ▪ Bergung
               Anhänger                                                     ▪ Weiter- oder Rückfahrt
          9    Mitversichert sind Miet- und Werkstatt-                      ▪ Ersatzfahrrad
               fahrräder                                                    ▪ Übernachtungskosten
          9    Mitversichert sind alle mit dem Fahrrad fest                 ▪ Fahrrad-Rücktransport
               verbundenen und dem Gebrauch des Fahr-                       ▪ Fahrrad-Verschrottung
               rades dienenden Teile (z. B. Gepäckträger,
               Lampen, Lenker, Sattel etc. einschließlich des           Versicherungssumme und Versicherungs-
               Akkus)                                                   schutz
          9    Zusätzlich versichert ist (lose) mit dem                 9 Die Höhe der vereinbarten Ver-
               Fahrrad verbundenes Fahrradzubehör (z.B.                     sicherungssumme können Sie Ihrem
               Kindersitze oder Fahrradkörbe) und Fahrrad-                  Versicherungsschein entnehmen.
               gepäck (z.B. Kochgeschirr, Luftmatratze) (die
               vollständige Liste finden Sie in den                     Was ist nicht versichert?
               Versicherungsbedingungen)                                Zum Beispiel:
          Der Versicherungsschutz kann, sofern verein-
                                                                        8 Elektrofahrräder, für die eine Versicherungs-
                                                                           oder Zulassungspflicht besteht
          bart, folgende Gefahren umfassen
                                                                        8 gewerblich im Rahmen von Kurier- und/oder
                                                                           Auslieferungsdiensten genutzte Fahrräder
          9    Diebstahl-Schutz                                            oder Verleihfahrräder
               Wir leisten Entschädigung bei Schäden an
               den versicherten Sachen durch Diebstahl und
                                                                        8 Fahrräder, die für Marketing- oder Verkaufs-
                                                                           zwecke eingesetzt werden wie „Foodbikes“
               Raub.                                                       u. Ä.
          9    Kasko-Schutz
               Wir ersetzen Schäden durch
                                                                        8 Dirt-Bikes
               ▪ Unfall, Fall oder Sturz
                                                                        8 Fahrräder ohne Originalhändlerrechnung;
               ▪ Vandalismus
                                                                        8 nachträglich angebaute optische und/oder
                                                                           elektronische Zubehörteile wie z. B. Navi-
               ▪ Naturgefahren (z. B. Sturm, Hagel,                        gationssysteme, Action-Cams, Smartphones
               Erdrutsch, Überschwemmung)
               ▪ Brand, Explosion, Blitzschlag
               ▪ Bedienungsfehler, unsachgemäße Hand-                   Gibt es Deckungsbeschränkungen?
               habung                                                   In einigen Fällen kann es zu einer Kürzung der
               ▪ Material-, Produktions- und Konstruktions-             Entschädigungsleistung im Schadenfall kommen,
               fehler                                                   wie zum Beispiel:
               ▪ Elektronikschäden durch Kurzschluss,                   ! Schäden durch Nichteinhaltung von
               Induktion, Überspannung oder Feuchtigkeit an                  Sicherheitsvorschriften
               Akku, Motor und Steuerungsgeräten                        In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausge-
               ▪ Schäden an der Verkabelung durch Kurz-                 schlossen sind zum Beispiel Schäden durch:
               schluss, Tierbisse oder Kabelbruch                       ! Krieg; innere Unruhen
               ▪ Für Verschleiß an Akkus und an sonstigen               ! Vorsatz
               Fahrradteilen leisten wir, wenn bestimmte                ! Kernenergie
               Voraussetzungen erfüllt sind                             ! Schäden, die bei Abschluss der Versicherung
                                                                             bereits vorhanden waren
          9    Schutzbrief                                              ! Schäden, die entstehen bei der Teilnahme an
               Wir bieten organisatorische oder finanzielle                  Radrennen (auch Downhillrennen) einschl.
               Hilfe, wenn Sie mit Ihrem Fahrrad eine Panne                  der Trainings hierzu
               oder einen Unfall haben - 24/7 - mit diesen              ! Aufwendungen für Wartungsarbeiten und
               Leistungen:                                                   Inspektionen
Stand: 01.07.2024                                                                                                     Seite 1/2

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          Wo bin ich versichert?
          9    Für den Diebstahl- und Kasko-Schutz besteht weltweit Versicherungsschutz.
          9    Der Versicherungsschutz für Schutzbrief-Leistungen besteht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland
               sowie in der Republik Österreich.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          Es bestehen zum Beispiel folgende Pflichten:
          -   Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
          -   Die Versicherungsprämien müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
          -   Um das Fahrrad und den Anhänger gegen Diebstahl zu schützen, müssen Sie es durch ein Schloss (z. B.
              Kabel-, Ketten-, Falt-, Bügel-, Rahmenschloss, mit Schlüssel, Zahlencode oder drahtloser Steuerung wie
              Bluetooth oder NFC) oder mind. in gleichwertiger Weise gegen Diebstahl sichern, wenn Sie es abstellen.
          -   Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
          -   Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
          -   Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie
              uns ansprechen, damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


          Wann und wie zahle ich?
          Die erste Prämie müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins bezahlen. Wann
          die weiteren Prämien fällig werden, ist im Versicherungsschein genannt.
          Die Prämien ziehen wir vereinbarungsgemäß per SEPA-Lastschriftmandat entsprechend der vereinbarten
          Zahlungsweise ein. Die Zahlungsweise können Sie ebenfalls Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Diese
          kann, in Abhängigkeit der jeweiligen Annahmerichtlinien, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
          vereinbart werden.

          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist,
          dass Sie die erste Versicherungsprämie gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der
          Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein
          weiteres Jahr, außer Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
          Verlängerungsjahres kündigen. Die Kündigung muss der jeweiligen Vertragspartei spätestens drei Monate vor
          dem Ende der Vertragsdauer zugegangen sein.
          Außerdem können Sie und wir den Versicherungsvertrag unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig kündigen.
          Das ist zum Beispiel nach einem Schadenfall möglich. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der
          vereinbarten Dauer.


Stand: 01.07.2024                                                                                                     Seite 2/2
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