# Neodigital RAD NEO mobil M: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-neodigital-rad-neo-mobil-m.php
- Rechtlicher Träger: Neodigital Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-neodigital-rad-neo-mobil-m.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen RAD NEO mobil M 2022](https://myneo.neodigital.de/dokumente/RAD_NEO_mobil_M_2022_D01.pdf), Fassung AVB Fahrrad NEO mobil M 2022 (RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile. | A 4.1, Seite 5 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch Carbonrad), nachstehend Abs. 2, oder Pedelec, nachstehend Abs. 3 | A 1.1, Seite 4 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine | A 1.2, Seite 4 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal | A 4.1, Seite 5 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 24 ... 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 36 ... 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt älter als | A 4.1, Seite 5 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | ja | Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36 Monate nach Erstanschaffung sind. | A 1.3, Seite 4 |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | Der Nachweis hat durch den Original Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der vollständigen Käuferadresse zu erfolgen. | A 1.3, Seite 4 |
| Selbstbeteiligung Standard | ja | Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt. | A 4.3, Seite 5 |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | A 6, Seite 5 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja | Diebstahl, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) gesichert war. | A 2.1.1, Seite 4 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja | Bei der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder einem ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum, entfallen die Verschlussvorschriften. | A 7.1, Seite 5 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja | Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen. | A 7.1, Seite 5 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | ja | In Erweiterung zu A 2.1 ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert, wenn das Kraftfahrzeug verschlossen war. | A 2.1-01NEO, Seite 7 |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine |  |  |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | ja | mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand (z.B. Laternenpfahl) gesichert war. | A 2.1.1, Seite 4 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu | A 7.1, Seite 5 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja | Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne | A 2.1.3, Seite 4 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | ja | Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile | A 4.1, Seite 5 |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | keine |  |  |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen (auch bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub) unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle anzuzeigen. | A 7.2, Seite 5 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja | Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch unbekannte Dritte); | A 2.2.1, Seite 4 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja | Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis. | A 2.2.2, Seite 4 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja | A 2.2.3 Sturz- oder Fallschäden; | A 2.2.3, Seite 4 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch Bedienungsfehler oder fahrlässig unsachgemäße Handhabung mitversichert. | A 2.2-02NEO, Seite 7 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja | Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf gesetzlicher Gewährleistungs- und /oder Haftungsfristen | A 2.2-03NEO, Seite 7 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | ja | A 2.2.4 Brand, Blitzschlag, Explosion; | A 2.2.4, A 2.2-01NEO, Seite 4 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | ja | Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden | A 2.2.2, Seite 4 |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | ja | Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-, Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden | A 2.2.2, Seite 4 |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja | Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden war. | A 2.1-01NEO, Seite 7 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. | A 2.2-04NEO, Seite 7 |
| Kurzschluss und Induktion | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. | A 2.2-04NEO, Seite 7 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. | A 2.2-05NEO, Seite 7 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden (Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert. | A 2.2-04NEO, Seite 7 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 55 % der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. | A 2.2-06NEO.1, Seite 7 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems | A 3.6, Seite 5 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (nicht an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec (bei Pedelecs inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. | A 2.2-06NEO.1, Seite 7 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja | In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch allgemeinen Verschleiß (nicht an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert, wenn das Fahrrad oder Pedelec (bei Pedelecs inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt nicht älter als 3 Jahre ist. | A 2.2-06NEO.1, Seite 7 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | nein | allgemeinen Verschleiß (nicht an Reifen, Schläuchen und Bremsen) | A 2.2-06NEO.1, Seite 7 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | nein | allgemeinen Verschleiß (nicht an Reifen, Schläuchen und Bremsen) | A 2.2-06NEO.1, Seite 7 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | ja | Das versicherte Fahrrad oder Pedelec jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten. | A 7.1, Seite 5 |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja | einschließlich der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl. Akku) sowie das verwendete Schloss. | A 1.1, Seite 4 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja | sowie das verwendete Schloss. | A 1.1, Seite 4 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | nicht geregelt |  |  |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nicht geregelt |  |  |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | nicht geregelt |  |  |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | nicht geregelt |  |  |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Der Versicherungsschutz gilt weltweit. | A 6, Seite 5 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter | A 3.7, Seite 5 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten | A 3.7, Seite 5 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nein | Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen; | A 3.8, Seite 5 |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs | A 1.3, Seite 4 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | nicht geregelt |  |  |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nein | Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | B4.9.1.2, Seite 13 |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | keine |  |  |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, ist dem Versicherer vor Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen. | A 7.2, Seite 6 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Der Vertrag kann in Erweiterung zu B 2.1 vom Versicherungsnehmer jederzeit mit Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt | B2.3NEO-01, Seite 14 |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen RAD NEO mobil M 2022

```text
[Seite 1]
Versicherungsbedingungen und Informationen zur
Fahrradversicherung

Inhalt:
I.  Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fahrradversicherung (AVB Fahrrad) mit den
Besonderen Bedingungen und Klauseln

II.   Produktinformationsblatt

III. Vertragsinformation

IV. Information zur Kommunikation auf digitalem Weg

V.    Merkblatt zur Datenverarbeitung / Datenschutzerklärung

VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung
der gesetzlichen Anzeigepflicht

[Seite 2]
I. Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Fahrradversicherung
(AVB Fahrrad) mit den Besonderen Bedingungen und Klauseln - NEO
mobil M 2022


Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung

Abschnitt A enthält Regelungen zur Ausgestaltung des Versicherungsschutzes in der Fahrradversicherung.


Abschnitt B enthält Regelungen über allgemeine Rechte und Pflichten der Vertragsparteien.
- Abschnitt B1 regelt Beginn des Versicherungsschutzes und Beitragszahlung.
- Abschnitt B2 regelt Dauer und Ende des Vertrags/ Kündigung.
- Die Abschnitte B3 und B4 enthalten Obliegenheiten des Versicherungsnehmers und weitere Bestimmungen.

Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind der gesamte Bedingungstext, der Versicherungsschein und seine
Nachträge.


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Inhaltsverzeichnis
Abschnitt A
A 1 Versicherte Sachen
A 2 Versicherte Gefahren und Schäden
A 3 Nicht versicherte Gefahren und Schäden
A 4 Leistungsumfang
A 5 Generelle Ausschlüsse
A 6 Allgemeines
A 7 Obliegenheiten
A 8 Wiederherbeigeschaffte Sachen

A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt A

Versicherte Gefahren und Schäden
A 2.1-01NEO Diebstahl aus verschlossenen Kfz
A 2.2-01NEO Elementar
A 2.2-02NEO Bedienungsfehler
A 2.2-03NEO Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler
A 2.2-04NEO Elektronikschäden
A 2.2-05NEO Feuchtigkeitsschäden
A 2.2-06NEO.1 Verschleiß

Abschnitt B
B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
B1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
B1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
B1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung
B1.4 Folgebeitrag
B1.5 Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere Zahlungsdienstleister
B1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung

B2 Dauer und Ende des Vertrages, Kündigung
B2.1 Dauer und Ende des Vertrages
B2.2 Kündigung nach Versicherungsfall

B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
B3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss
B3.2 Gefahrerhöhung

B4 Weitere Regelungen
B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B4.3 Verjährung
B4.4 Örtlich zuständiges Gericht
B4.5 Anzuwendendes Recht
B4.6 Embargobestimmung
B4.7 Versicherung für fremde Rechnung
B4.8 Übergang von Ersatzansprüchen
B4.9 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B4.10 Repräsentanten

B-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu Abschnitt B

Allgemeine Bestimmungen
B2.3NEO-01 Tägliches Kündigungsrecht
B2.4NEO-01 Teilkündigungsrecht
B4.14NEO-01 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen


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Abschnitt A                                                                              Werkzeugen öffnet. A 2.1.2.1 Satz 2 und 3 gelten entsprechend.


                                                                                         A 2.1.3 Teilediebstahl für fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundene Teile (ohne
A 1 Versicherte Sachen                                                                   polizeiliche Meldung);


                                                                                         A 2.1.4 Raub;
A 1.1 Versichert ist das im Versicherungsschein bezeichnete Fahrrad (auch
Carbonrad), nachstehend Abs. 2, oder Pedelec, nachstehend Abs. 3, einschließlich         Raub ist in folgenden Fällen gegeben:
der fest damit verbundenen und zur Funktion gehörenden Teile (bei Pedelec inkl.
Akku) sowie das verwendete Schloss.
                                                                                         A 2.1.4.1 Anwendung von Gewalt:
Definition Fahrrad:                                                                      Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen
Fahrrad im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug mit max. drei             Widerstand gegen die Wegnahme des versicherten Fahrrads oder Pedelecs
Rädern, das ausschließlich durch die Muskelkraft von auf ihm befindlicher Personen       auszuschalten. Gewalt liegt nicht vor, wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec
mit Hilfe von Pedalen oder Handkurbeln angetrieben wird.                                 ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet wird (einfacher
                                                                                         Diebstahl / Trickdiebstahl).
Definition Pedelec:
Pedelec im Sinne der Versicherungsbedingungen ist ein Fahrzeug im Sinne von A 1.1
                                                                                         A 2.1.4.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben:
Absatz 2, das mit einer elektrischen Trethilfe ausgerüstet ist, die mit einem
                                                                                         Der Versicherungsnehmer gibt das versicherte Fahrrad oder Pedelec heraus oder
elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer größten Nenndauerleistung von 0,25 kW
                                                                                         lässt es sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder
ausgestattet ist, dessen Unterstützung sich mit zunehmender
                                                                                         Leben androht.
Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und beim Erreichen einer
Geschwindigkeit von 25 km/h oder wenn der Fahrer mit dem Treten oder Kurbeln
einhält, unterbrochen wird. Pedelec ist auch ein Fahrzeug, das über einen Hilfsantrieb   A 2.1.4.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
im Sinne A 1.1 Abs. 3 Satz 1 verfügt, der eine Beschleunigung des Fahrzeugs auf eine     Dem Versicherungsnehmer wird das versicherte Fahrrad oder Pedelec
Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten oder Kurbeln des      weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der
Fahrers, ermöglicht (Anfahr- oder Schiebehilfe).                                         Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen
                                                                                         Zustands des Versicherungsnehmers haben. Diese Beeinträchtigung muss
                                                                                         unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine
A 1.2 Versicherungsschutz besteht nur für Pedelecs, für die keine
                                                                                         sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt
Versicherungs-oder Führerscheinpflicht besteht.
                                                                                         entstanden sein.

A 1.3 Versicherbar sind nur zu privaten Zwecken genutzte Fahrräder oder Pedelecs
                                                                                         A 2.2 Versichert ist die Beschädigung des Fahrrads oder Pedelecs durch:
im Erstbesitz des Versicherungsnehmers, die bei Antragsstellung nicht älter als 36
Monate nach Erstanschaffung sind. Der Nachweis hat durch den Original
Händlerbeleg, mit Angabe der Rahmennummer oder Codierung, sowie der
                                                                                         A 2.2.1 Vandalismus (mut- und böswillige Beschädigung oder Zerstörung durch
vollständigen Käuferadresse zu erfolgen.
                                                                                         unbekannte Dritte);

A 2 Versicherte Gefahren und Schäden
                                                                                         A 2.2.2 Unfall - Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert:
                                                                                         Gewalt auf das Fahrrad oder E-Bike/Pedelec einwirkendes Ereignis.
                                                                                         Versicherungsschutz besteht auch für Fahrräder und Pedelecs, die mit einem Kraft-,
A 2.1 Versichert ist der bei den Ermittlungsbehörden (Polizei) angezeigte Verlust des    Wasser-, Luftfahrzeug oder öffentlichen Verkehrsmittel befördert werden und durch
Fahrrads oder Pedelecs durch                                                             einen Unfall des Transportmittels zerstört oder beschädigt werden oder
                                                                                         infolgedessen abhandenkommen.
A 2.1.1 Diebstahl, wenn das Fahrrad oder Pedelec zur Zeit des Diebstahls mit einem
verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) an einem festen Gegenstand          A 2.2.3 Sturz- oder Fallschäden;
(z.B. Laternenpfahl) gesichert war.

                                                                                         A 2.2.4 Brand, Blitzschlag, Explosion;
A 2.1.2 Einbruchdiebstahl;

Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben:                                       A 3 Nicht versicherte Gefahren und Schäden

A 2.1.2.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes:
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit      A 3.1 Nicht versichert sind Verlieren, Stehen- oder Liegenlassen des Fahrrads oder
falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel        Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahlschäden, wenn das Fahrrad oder Pedelec nicht
ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten     entsprechend mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss gegen Diebstahl gesichert
Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist       wurde;
nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass das versicherte Fahrrad oder
Pedelec abhandengekommen ist.                                                            A 3.2 Diebstahl ohne Anzeigenerstattung bei den Ermittlungsbehörden (Polizei);

A 2.1.2.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes:
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das      A 3.3 Schäden, die nicht die Funktion der Sache beeinträchtigen (z. B. Schrammen
gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen       oder Schäden an der Lackierung);


                                                                    Seite 3 von 13                                                            RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

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                                                                                         3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt älter als
                                                                                         36 Monate ist.
A 3.4 Schäden durch Rost oder Oxidation;

                                                                                         A 4.3 Die Versicherungsleistung pro Schadenfall ist maximal auf die vereinbarte
A 3.5 Schäden, für die ein Dritter vertraglich, insbesondere als Verkäufer oder aus      Versicherungssumme, abzüglich einer vereinbarten Selbstbeteiligung, begrenzt.
Reparaturauftrag oder aus Produkthaftung, insbesondere als Hersteller, einzustehen
hat.
                                                                                         A 5 Generelle Ausschlüsse

A 3.6 Schäden und Folgeschäden infolge von Manipulationen des Antriebssystems
oder durch nicht fachgerechte Ein- oder Umbauten sowie unsachgemäßer                     A 5.1 Nicht versichert sind
Reparaturen sowie ungewöhnliche insbesondere nicht den Herstellervorgaben
entsprechende Verwendung oder Reinigung des Fahrrads oder Pedelecs;
                                                                                         A 5.1.1 Eigenbauten;
A 3.7 Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit
Wettbewerbscharakter einschließlich der dazugehörigen Trainings- und                     A 5.1.2 Umbauten (Fahrräder oder Pedelecs, bei denen die nachträglich
Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit                angebrachten oder ausgetauschten Teile 20 % des ursprünglichen
entstehen;                                                                               Händlerverkaufspreises übersteigen);

A 3.8 Schäden, die bei Downhill-Fahrten, Massenstarts und Sprints entstehen;             A 5.1.3 Velomobile / vollverkleidete Fahrräder;


A 3.9 Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt und verursacht wurden;                      A 5.1.4 Dirt-Bikes;


A 3.10 Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme            A 5.1.5 Aufwendungen für Wartungsarbeiten oder Inspektionen.
anderer berauschender Mittel, jedenfalls bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als
1,0 ‰
                                                                                         A 6 Geltungsbereich
A 3.11 Schäden am Akku, sofern dieser nicht entsprechend den Herstellerangaben           Der Versicherungsschutz gilt weltweit.
geladen wurde;
                                                                                         A 7 Obliegenheiten
A 3.12 Serienschäden sowie Rückrufaktionen seitens des Herstellers;

                                                                                         A 7.1 Vor Eintritt des Versicherungsfalles
A 4 Leistungsumfang                                                                      Der Versicherungsnehmer und sein Repräsentant sind verpflichtet:
                                                                                         1. Das Fahrrad oder Pedelec zum Schutz gegen Diebstahl bei Nichtgebrauch jederzeit
                                                                                         mit einem eigenständigen verkehrsüblichen Fahrradschloss (kein Zahlenschloss) zu
A 4.1 Entschädigung bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Teilediebstahl            sichern. Dies gilt auch bei Unterbringung in gemeinschaftlich genutzten Räumen. Bei
Der Versicherer erstattet die tatsächlich angefallenen Kosten für eine                   der Unterbringung in der eigenen Wohnung des Versicherungsnehmers oder einem
Ersatzbeschaffung in gleicher Art und Güte (Neuwert), maximal                            ausschließlich von ihm selbst genutzten verschlossenen Raum, entfallen die
1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 24     Verschlussvorschriften.
Monate;                                                                                  2. Das versicherte Fahrrad oder Pedelec jederzeit nach Vorgabe des Herstellers in
2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 36      einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.
Monate;                                                                                  3. Wenn das versicherte Fahrrad oder Pedelec (auch aus Carbon) keine
3. 50 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt älter als      Rahmennummer hat, dieses bei der Polizei, beim Fachhändler oder beim Allgemeinen
36 Monate ist.                                                                           Deutschen Fahrrad Club e. V. (ADFC) codieren zu lassen.
Die Versicherungssumme errechnet sich aus dem Händlerverkaufspreis des
versicherten Fahrrads oder Pedelecs gemäß A 1 inkl. der fest verbundenen und zur         A 7.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalles
Funktion gehörenden Teile.                                                               Der Versicherungsnehmer hat nach Eintritt des Versicherungsfalles:
Bei Diebstahl von fest mit dem Fahrrad oder Pedelec verbundenen Teilen (auch             1. dem Versicherer den Schadeneintritt unverzüglich – am schnellsten über unsere
Akkus) erstattet der Versicherer die Ersatzteile einschließlich des zur                  App, auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen.
Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des versicherten Fahrrads oder Pedelecs       2. im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl / Raub / Teilediebstahl oder
angefallenen Arbeitslohns, höchstens jedoch die vereinbarte Versicherungssumme.          Totalschaden die Rechnung für das versicherte Fahrrad oder Pedelec und ggf. fest
                                                                                         montierter Anbauteile im Original sowie die Rechnung für das neu erworbene Fahrrad
A 4.2 Entschädigung bei Vandalismus / Beschädigung                                       oder Pedelec in gleicher Art und Güte in Kopie einzureichen.
Der Versicherer erstattet die notwendigen Reparaturkosten (Ersatzteile in gleicher Art   3. im Falle von Diebstahl / Einbruchdiebstahl zusätzlich die Rechnung für das
und Güte einschließlich des zur Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit des           verwendete Fahrradschloss im Original einzureichen.
versicherten Fahrrads oder Pedelecs angefallenen Arbeitslohns), die die Verkehrs-        4. Schäden durch strafbare Handlungen (auch bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder
und Funktionstüchtigkeit wiederherstellen, maximal                                       Raub) unverzüglich der nächsten zuständigen oder erreichbaren Polizeidienststelle
1. 100 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 24     anzuzeigen.
Monate;                                                                                  5. bei Reparaturen aufgrund von Beschädigungen die entsprechende Rechnung der
2. 75 % des Kaufpreises, wenn das versicherte Fahrrad bei Schadeneintritt bis zu 36      Fahrradwerkstatt einzureichen. Die Rechnung muss Angaben zum versicherten
Monate;                                                                                  Fahrrad oder Pedelec wie z. B. Marke, Typ, Rahmennummer enthalten. Bei


                                                                   Seite 4 von 13                                                             RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 6]
Reparaturkosten, die voraussichtlich 150,- EUR übersteigen, ist dem Versicherer vor       es als zurückerhalten.
Reparaturausführung ein Kostenvoranschlag zur Genehmigung vorzulegen.
6. dem Versicherer auf Verlangen jede Auskunft in Textform zu erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des
                                                                                          A 8.5 Übertragung der Rechte
Versicherers erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten.                      Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer das zurückerlangte Fahrrad oder
7. alles zu vermeiden, was zu unnötigen Kosten führen könnte                              Pedelec zur Verfügung stellen, gilt:
(Schadenminderungspflicht).                                                               Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
                                                                                          übertragen, die ihm daran zustehen.

A 7.3 Rechtsfolgen von Obliegenheitsverletzungen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach A 7.1 oder A 7.2
vorsätzlich, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob
fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung
in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des
Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat
der Versicherungsnehmer zu beweisen.


A 8 Wiederherbeigeschaffte Sachen


A 8.1 Anzeigepflicht
Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib
des abhandengekommenen Fahrrads oder Pedelecs, hat er dies dem Vertragspartner
unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z. B. über unsere App
myNeo) erfolgen.


A 8.2 Entschädigung
Hat der Versicherungsnehmer den Besitz des abhandengekommenen Fahrrads oder
Pedelecs wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung folgendes:


A 8.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt
voraus, dass er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec innerhalb von zwei
Wochen zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete
Entschädigung zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete
Entschädigung.


A 8.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer
Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und das
Fahrrad oder Pedelec zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:


A 8.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts, kann
er dem Versicherer das Fahrrad oder Pedelec zur Verfügung stellen. Dieses
Wahlrecht muss er innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Aufforderung des
Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht
auf den Versicherer über.


A 8.2.2.2 Bei Entschädigung in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des
Versicherungswerts, muss er das Fahrrad oder Pedelec im Einvernehmen mit dem
Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Der Versicherer erhält von dem
Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache
entschädigt hat.


A 8.3 Beschädigte Sachen
Behält der Versicherungsnehmer das wiederherbeigeschaffte Fahrrad oder Pedelec
und ist dies beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung
in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten.


A 8.4 Mögliche Rückerlangung
Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz des abhandengekommenen
Fahrrads oder Pedelecs zurück zu erlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt


                                                                    Seite 5 von 13                                                         RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 7]
A-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu
Abschnitt A
Versicherte Gefahren und Schäden
A 2.1-01NEO Diebstahl aus verschlossenen Kfz
In Erweiterung zu A 2.1 ist der Verlust des Fahrrads oder Pedelecs durch Diebstahl
aus einem abgestellten Kraftfahrzeug versichert, wenn das Kraftfahrzeug
verschlossen war.
Versicherungsschutz besteht auch bei Diebstahl aus daran angebrachten, mit
Verschluss gesicherten Fahrradträgern, sofern das Fahrrad oder Pedelec gesondert
mit einem verkehrsüblichen Fahrradschloss fest mit dem Fahrradträger verbunden
war.


A 2.2-01NEO Elementar
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch
Elementargefahren mitversichert. Hierzu zählen:
-Sturm
-Hagel
-Überschwemmung
-Lawinen
-Rückstau
-Witterungsniederschläge


A 2.2-02NEO Bedienungsfehler
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch
Bedienungsfehler oder fahrlässig unsachgemäße Handhabung mitversichert.


A 2.2-03NEO Material-/Produktions- und Konstruktionsfehler
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch
Material-, Produktions- und Konstruktionsfehlern nach Ablauf gesetzlicher
Gewährleistungs- und /oder Haftungsfristen oder vereinbarter Garantien gegenüber
Verkäufern und Herstellern, mitversichert.


A 2.2-04NEO Elektronikschäden
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Elektronikschäden
(Kurzschluss, Induktion, Überspannung) an Akku, Motor und Steuerungsgeräten des
versicherten Pedelecs versichert.


A 2.2-05NEO Feuchtigkeitsschäden
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen durch Feuchtigkeitsschäden an Akku,
Motor und Steuerungsgeräten des versicherten Pedelecs versichert.


A 2.2-06NEO.1 Verschleiß
In Erweiterung zu A 2.2 ist die Beschädigungen des Fahrrads oder Pedelecs durch
allgemeinen Verschleiß (nicht an Reifen, Schläuchen und Bremsen) versichert, wenn
das Fahrrad oder Pedelec (bei Pedelecs inkl. Akku und Motor) zum Schadenzeitpunkt
nicht älter als 3 Jahre ist. Die Kosten für den Austausch des Akkus infolge von
Verschleiß sind nur dann erstattungsfähig, wenn der Akku nur noch höchstens 55 %
der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt.


                                                                  Seite 6 von 13     RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

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Abschnitt B                                                                               vereinbarten Zeitpunkt fällig.
                                                                                          Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.


B1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung                                      B1.4.2 Verzug und Schadensersatz
                                                                                          Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne
                                                                                          Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
B1.1 Beginn des Versicherungsschutzes                                                     Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen                 Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu
Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung     verlangen.
oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
                                                                                          B1.4.3 Mahnung
B1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode                                                Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
                                                                                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung
                                                                                          auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss
B1.2.1 Beitragszahlung                                                                    mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Zahlungen                Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die rückständigen
monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag im Voraus       Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und auf die
gezahlt.                                                                                  Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist.


B1.2.2 Versicherungsperiode                                                               B1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte            Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall
Vertragsdauer länger als ein Jahr ist. Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein   ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles mit der
Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                           Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer
                                                                                          von der Verpflichtung zur Leistung frei.

B1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung oder
Nichtzahlung                                                                              B1.4.5 Kündigung nach Mahnung
                                                                                          Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug,
                                                                                          kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den
B1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags                                           Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu               Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem
zahlen. Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                       Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertragsschluss, ist         Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1 oder 2
bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung           B1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
veranlasst ist.                                                                           Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers oder                   Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden
getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen      worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach
Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                                     Fristablauf veranlasst wird.
                                                                                          Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach B1.4.4 bleibt bis zur Zahlung bestehen.

B1.3.2 Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach B1.3.1 gezahlt, so kann      B1.4.7 Beitragsanpassungsklausel
der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.       1. Die Beiträge werden unter Berücksichtigung von Schadenaufwand, Kosten
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung           (Courtagen, Verwaltungskosten, Schadenregulierungskosten,
nicht zu vertreten hat.                                                                   Rückversicherungsprämien) und Gewinnansatz kalkuliert.
                                                                                          2. Der Versicherer ist berechtigt, die Kalkulation für bestehende Verträge in
                                                                                          angemessenen Zeiträumen zu überprüfen. Dabei ist außer der bisherigen
B1.3.3 Leistungsfreiheit des Versicherers                                                 Schadenentwicklung einer ausreichend großen Zahl von Risiken, die die gleichen
Wenn der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig         Tarifmerkmale aufweisen, auch die voraussichtliche künftige Schaden- und
nach B1.3.1 zahlt, so ist der Versicherer für einen vor Zahlung des Beitrags              Kostenentwicklung zu berücksichtigen. Sofern die Bestands- und Schadendaten des
eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. Voraussetzung ist,       Versicherers keine ausreichend sichere Kalkulation zulassen, können übergeordnete
dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B.            Datenquellen herangezogen werden, wie zum Beispiel Daten des GDV.
E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese             3. Der Beitragssatz wird für Teile des Gesamtbestandes, die nach objektiv
Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam gemacht hat.                         risikobezogenen Kriterien abgrenzbar sind, mittels anerkannter
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung zu     mathematisch-statistischer oder geografischer Verfahren getrennt ermittelt. Die sich
vertreten hat.                                                                            aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsanpassungen gelten ab Beginn des
                                                                                          nächsten Versicherungsjahres für bestehende Verträge, wenn ein unabhängiger
B1.4 Folgebeitrag                                                                         Treuhänder die der Kalkulation zugrundeliegenden Statistiken gemäß den
                                                                                          anerkannten Grundsätzen der Versicherungstechnik überprüft und die
                                                                                          Angemessenheit der Anpassung bestätigt hat.
B1.4.1 Fälligkeit                                                                         4. Für die Berechnung des Anpassungsfaktors sind die jeweiligen Entwicklungen nach
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise jeweils zu              Ziffer 2 seit der letzten Überprüfung maßgeblich.
Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen              5. Beitragsänderungen zwischen -5% und +5% werden nicht umgesetzt, sondern in
                                                                                          der nachfolgenden Überprüfung berücksichtigt.


                                                                     Seite 7 von 13                                                               RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

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6. Beitragsreduzierungen von unter -5% gelten automatisch ab Beginn des nächsten      Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
Versicherungsjahres. Beitragserhöhungen über +5% ebenfalls, dabei müssen diese        wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, ist der
aber nicht vollständig umgesetzt werden, sondern können auf zukünftige Perioden       Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat bzw. die Vereinbarung über die
vorgetragen werden.                                                                   Zahlung der Beiträge über eine Kreditkarte oder einen anderen Zahlungsdienstleister
7. Die Beitragsanpassungen werden dem Versicherungsnehmer spätestens einen            in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Monat vor Inkrafttreten mitgeteilt.                                                   Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der
8. Der Versicherungsnehmer hat im Falle einer sich hieraus ergebenden                 Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige
Beitragserhöhung das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung,          Beiträge selbst zu übermitteln. Von Kreditinstituten, dem Kreditkartengeber oder dem
frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, zu kündigen.         sonstigen Zahlungsdienstleister erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagene
Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des              Einzugsversuche können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Versicherers über die Beitragserhöhung erfolgen.
10. Individuell vereinbarte Zuschläge oder tarifliche Nachlässe bleiben von der
                                                                                      B1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Tarifanpassung unberührt.


B1.4.8 Tarifmerkmale                                                                  B1.6.1 Allgemeiner Grundsatz
Tarifmerkmale sind Informationen, die der Versicherer zur Bestimmung des              Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des
versicherten Risikos und zur Berechnung des Beitrages im Antrag abfragt und im        Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden
Versicherungsschein unter der Überschrift „Zusätzlich wurden folgende                 hat.
Tarifmerkmale vereinbart“ dokumentiert. Die Zuordnung zu den Tarifmerkmalen gilt,
solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.
                                                                                      B1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und
Verändern Sie ein vereinbartes Tarifmerkmal, berechnen wir den Beitrag neu. Dies
                                                                                      fehlendem versicherten Interesse
kann zu einer Beitragssenkung oder Beitragserhöhung führen.

Tarifmerkmal Wohnort                                                                  B1.6.2.1 Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von
1. Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des                  14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der
Versicherungsnehmers. Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers                        Widerrufserklärung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung ist,
berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung.    dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die
2. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl, können Sie den     Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen und der
Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang Ihres geänderten                           Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass der Versicherungsschutz vor Ende der
Versicherungsscheines zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.                            Widerrufsfrist beginnt.
                                                                                      Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich
Tarifmerkmal Alter Versicherungsnehmer                                                den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht,
1. Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Grundlage        wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in
hierfür bilden unsere Altersfaktoren.                                                 Anspruch genommen hat.
Der Versicherer überprüft jährlich, ob sich eine Veränderung in der Altersklasse
ergibt. Der neue Beitrag wird Ihnen mit der Beitragsinformation mitgeteilt.
2. Bei einer Erhöhung können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang       B1.6.2.2 Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht
unserer Mitteilung über die Änderung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirksam,      vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der
frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung. Wir teilen           Rücktrittserklärung zu.
Ihnen die Änderung spätestens einen Monat vor Wirksamwerden mit und weisen Sie        Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der
auf Ihr Kündigungsrecht hin.                                                          einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem
                                                                                      Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Tarifmerkmal Vorschäden
Der Beitrag richtet sich danach, ob und wieviel Schäden in den letzten 5 Jahren vor   B1.6.2.3 Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen
dem Beginn des Versicherungsvertrages entstanden sind. Wir sind berechtigt zu         arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang
überprüfen, ob die von Ihnen bei Antragsstellung gemachten Angaben zutreffend         der Anfechtungserklärung zu.
sind.

                                                                                      B1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung
B1.5 Lastschriftverfahren, Kreditkarte und andere Zahlungsdienstleister
                                                                                      vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte
                                                                                      beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt
                                                                                      worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt
B1.5.1 Pflichten des Versicherungsnehmers                                             hat.
Ist zur Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, hat der
Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine
ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.                                            B1.6.2.5 Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet,
 Diese Pflicht gilt entsprechend, wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte     wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn
oder einen anderen Zahlungsdienstleister (PayPal, Amazon pay, Google pay, etc.)       das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein
vereinbart wurde. Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des                     anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht entsteht. Der Versicherer kann
Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung         jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B.       Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht
E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.                    versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
                                                                                      der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem
                                                                                      Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis
B1.5.2 Fehlgeschlagener Einzugsversuch bei Lastschrift, Kreditkarte und anderen       erlangt.
Zahlungsdienstleistern


                                                                   Seite 8 von 13                                                          RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

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                                                                                         Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem Versicherungsnehmer nach
B2 Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
                                                                                         seiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in
                                                                                         Textform stellt.
B2.1 Dauer und Ende des Vertrags                                                         Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen, so
                                                                                         sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist
                                                                                         des Vertreters als auch die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu
B2.1.1 Vertragsdauer                                                                     berücksichtigen.
                                                                                         Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
                                                                                         oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder dem Vertreter noch
abgeschlossen.
                                                                                         dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

B2.1.2 Stillschweigende Verlängerung
                                                                                         B3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um
jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens
drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
                                                                                         B3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
zugegangen ist.
                                                                                         Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1, kann
                                                                                         der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch für die
B2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr                                          Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum                 Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.                             nachweist, dass er die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich
                                                                                         noch grob fahrlässig gemacht hat.
                                                                                         Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der
B2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
                                                                                         Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den        Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu
Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen;       gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des             Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den
jeweiligen Jahres zugegangen sein.                                                       Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
                                                                                         dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
B2.1.5 Wegfall des versicherten Interesses                                               Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und        ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu        Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.
dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
                                                                                         B3.1.2.2 Kündigung
B2.2 Kündigung nach Versicherungsfall                                                    Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1 leicht
                                                                                         fahrlässig oder schuldlos, kann der Versicherer den Vertrag kündigen. Das
                                                                                         Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
B2.2.1 Kündigungsrecht                                                                   dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den           zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.
Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform (z. B. E-Mail) zu
erklären. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der       B3.1.2.3 Vertragsänderung
Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.                                           Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B3.1.1 Absatz 1 nicht
                                                                                         vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei Kenntnis der nicht angezeigten
B2.2.2 Kündigung durch Versicherungsnehmer                                               Gefahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim              die anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers rückwirkend
Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die             Vertragsbestandteil. Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten
Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden          Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen ab der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.                                                      Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
                                                                                         Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder
                                                                                         schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand
B2.2.3 Kündigung durch Versicherer                                                       aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim                  nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In
Versicherungsnehmer wirksam.                                                             dieser Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen
                                                                                         Kündigungsrecht hinzuweisen.
B3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung, andere Obliegenheiten
                                                                                         B3.1.3 Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
                                                                                         Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss der
B3.1 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers oder seines Vertreters bis zum            Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Dabei hat er die
Vertragsschluss                                                                          Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt. Zur Begründung kann er
                                                                                         nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren
B3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände        Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der
Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer          Versicherer von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis
alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in              erlangt, die das von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Textform (z. B. E-Mail) gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Diese              B3.1.4 Hinweispflicht des Versicherers


                                                                    Seite 9 von 13                                                            RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 11]
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen dem           Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen.
Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in     Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer unter
Textform (z. B. E-Mail) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen   Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
hat.                                                                                   Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B3.2.2.2 und B3.2.2.3
                                                                                       bekannt, kann er den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
B3.1.5 Ausschluss von Rechten des Versicherers
Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur       B3.2.3.2 Vertragsänderung
Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder       Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.                                                  einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag verlangen oder
                                                                                       die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
                                                                                       Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 Prozent oder
B3.1.6 Anfechtung
                                                                                       schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so kann der
Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,       Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der
bleibt bestehen.                                                                       Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
                                                                                       hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses Kündigungsrecht
B3.1.7 Erlöschen der Rechte des Versicherers                                           hinzuweisen.
Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Diese Rechte erlöschen      B3.2.4 Erlöschen der Rechte des Versicherers
nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind.            Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach B.3.2.3
Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Vertreter die     erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von
Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.                                der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist,
                                                                                       der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
B3.2 Gefahrerhöhung
                                                                                       B3.2.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
B3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                       B3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der
                                                                                       Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine
B3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung des
                                                                                       Pflichten nach B3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer
Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden,
                                                                                       diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in
dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Vergrößerung des Schadens oder
                                                                                       dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des
die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Versicherers wahrscheinlicher wird.
                                                                                       Versicherungsnehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat
                                                                                       der Versicherungsnehmer zu beweisen.
B3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, wenn
sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor                B3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B3.2.2.2 und B3.2.2.3 ist der Versicherer
Vertragsschluss gefragt hat.
                                                                                       für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt,
                                                                                       zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei,
B3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr nur   wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der
unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gelten soll.          Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt B3.2.5.1 Satz 2
                                                                                       und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm
                                                                                       die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen
B3.2.2 Pflichten des Versicherungsnehmers                                              sein müssen, bekannt war.


B3.2.2.1 Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne        B3.2.5.3 Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen oder              a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht
deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.                                          ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der
                                                                                       Leistungspflicht war oder
                                                                                       b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für die Kündigung des
B3.2.2.2 Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige          Versicherers abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war oder
Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet hat,        c) wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung
so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.                                einen seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechend erhöhten Beitrag verlangt.

B3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                 B4 Weitere Regelungen
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.
                                                                                       B4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer

                                                                                       B4.1.1 Anzeigepflicht
B3.2.3.1 Kündigungsrecht                                                               Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert, ist
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach B3.2.2.1, kann der           verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In
Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine          der Mitteilung sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben.
Verpflichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Das Nichtvorliegen von


                                                                   Seite 10 von 13                                                           RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 12]
B4.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                     B4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach B4.1.1. vorsätzlich oder         Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem Versicherer nicht
grob fahrlässig, ist der Versicherer unter den in B3.3 beschriebenen Voraussetzungen      mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer
zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.                     gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des                  letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.                    Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem
                                                                                          Versicherer nicht angezeigten Namensänderung des Versicherungsnehmers.
B4.1.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr versichert und       B4.3 Verjährung
übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder                   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die
übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem               Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist
Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den                   und der Gläubiger von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des
Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung vor.                                       Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis
b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass jeder für     gleich.
den Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; der          Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet
Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als den Betrag des ihm                 worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang
entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei          der in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim
demselben Versicherer bestehen.                                                           Anspruchsteller nicht mit.
Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus anderen                          Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des
Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt sich der          Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus
allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                          B4.4 Örtlich zuständiges Gericht
Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem
Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von
Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen
                                                                                          B4.4.1 Klagen gegen den Versicherer
Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der
                                                                                          Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die
Gesamtbetrag der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben
                                                                                          gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den
worden wäre.
                                                                                          Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
c) Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der Absicht
                                                                                          Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungsnehmer zur
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
                                                                                          Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner Niederlassung oder seinen
jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
                                                                                          Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Dem Versicherer steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die
                                                                                          Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz, den Sitz
Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
                                                                                          seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen
                                                                                          gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des Staates zuständig, in dem
B4.1.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung                                               der Versicherer seinen Sitz hat.
a) Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung
entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehrfachversicherung
                                                                                          B4.4.2 Klagen gegen Versicherungsnehmer
geschlossen, kann er verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
                                                                                          Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf
                                                                                          bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der
den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt
                                                                                          Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein solcher, nach
ist.
                                                                                          seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versicherungssumme und
                                                                                          Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung
                                                                                          bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem
dem Versicherer zugeht.
                                                                                          Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer nach dem Sitz des
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversicherung
                                                                                          Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der mehreren Versicherungsverträge
der Versicherungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren
Versicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer                   B4.5 Anzuwendendes Recht
geschlossen worden, kann der Versicherungsnehmer nur die verhältnismäßige                 Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Herabsetzung der Versicherungssummen und der Beiträge verlangen.

                                                                                          B4.6 Embargobestimmung
B4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung                                        Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
                                                                                          Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
                                                                                          direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos
B4.2.1 Form, zuständige Stelle                                                            der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den                      Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, die
Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem Versicherer              durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden,
erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich   soweit dem nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Schriftform oder in diesem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an
die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete            B4.7 Versicherung für fremde Rechnung
Stelle gerichtet werden. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von
Erklärungen und Anzeigen bleiben bestehen.
                                                                                          B4.7.1 Rechte aus dem Vertrag
                                                                                          Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das


                                                                    Seite 11 von 13                                                           RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 13]
Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der Rechte aus
                                                                                         B4.9.1.1 Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so
diesem Vertrag steht nur dem Versicherungsnehmer und nicht auch dem
                                                                                         ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein
                                                                                         Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen
besitzt.
                                                                                         Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
                                                                                         vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
B4.7.2 Zahlung der Entschädigung
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den Versicherungsnehmer
                                                                                         B4.9.1.2 Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Der
                                                                                         der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung des
                                                                                         des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
Versicherungsnehmers verlangen.

                                                                                         B4.9.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
B4.7.3 Kenntnis und Verhalten
                                                                                         Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
                                                                                         Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den Grund
                                                                                         oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täuschen
B4.7.3.1 Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von
                                                                                         versucht.
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die
                                                                                         Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Strafurteil
Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.
                                                                                         gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder Betrugsversuches
Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des Versicherten
                                                                                         festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als bewiesen.
umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein Interesse das Verhalten und
die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der Versicherte
Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.                                               B4.10 Repräsentanten
                                                                                         Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
                                                                                         Repräsentanten zurechnen lassen.
B4.7.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag
                                                                                         Als Repräsentanten gelten neben Personen die für den Versicherungsnehmer die
ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige
                                                                                         Verwaltung dieses Versicherungsvertrages übernommen haben insbesondere alle
Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht zumutbar war.
                                                                                         Personen die die tatsächliche Obhut über die versicherten Sachen übernommen
                                                                                         haben, auch wenn die Übernahme der tatsächlichen Obhut nur kurzfristig erfolgt.
B4.7.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen und
den Versicherer nicht darüber informiert hat.


B4.8 Übergang von Ersatzansprüchen


B4.8.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht
dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden
ersetzt.
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht
werden.
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine Person, mit
der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt, kann der Übergang
nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person hat den Schaden vorsätzlich
verursacht.


B4.8.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- und
Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf den
Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit erforderlich
mitzuwirken.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der Versicherer
zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz von dem
Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist
der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens
des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für
das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer.


B4.9 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen


B4.9.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles


                                                                   Seite 12 von 13                                                          RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 14]
B-NEO Besondere Bedingungen und Klauseln zu
Abschnitt B
Allgemeine Bestimmungen
B2.3NEO-01 Tägliches Kündigungsrecht
Der Vertrag kann in Erweiterung zu B 2.1 vom Versicherungsnehmer jederzeit mit
Wirkung ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm
gewünschten späteren Zeitpunkt – auch vor dem vereinbarten Ablauftermin –
gekündigt werden.


B2.4NEO-01 Teilkündigungsrecht
In Erweiterung zu B 2.1 und B 2.2 haben beide Parteien das Recht, einzelne Risiken
oder Leistungen aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet
wird. Bei Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die
Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen
soll. Bei Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den Bestimmungen
von B 2.1.2, B 2.2.1 oder B 2.2.3 erfolgen. Wird eine Teilkündigung ausgesprochen,
hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die
Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der
Teilkündigung dem jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag
endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.


B4.14NEO-01 Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dieser Versicherung zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und
Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten
die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag. Ist
mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so
hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger
Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt, zu kündigen, sofern
die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über
die neuen Leistungen bzw. Erweiterungen informiert.


                                                                Seite 13 von 13      RAD_NEO_MOBIL_M_2022_V01_B

[Seite 15]
II. Produktinformationsblatt

)DKUUDGversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                         3URGXNWe
                                                                                                    NEO mobil S
1HRGLJLWDO9HUVLFKHUXQJ$*                                                                      NEO mobil M
6LW]1HXQNLUFKHQ 'HXWVFKODQG                                                                     NEO mobil L
%JFTF;VTBNNFOGBTTVOHEFSXFTFOUMJDIFO*OIBMUFVOTFSFS'BISSBEWFSTJDIFSVOHCJFUFU*IOFOFJOFOFSTUFOÃCFSCMJDLVOE
LFJOFWPMMTUÊOEJHF%BSTUFMMVOH%JFWPMMTUÊOEJHFO*OGPSNBtionen finden Sie in IISFO7FSUSBHTVOUFSMBHFO 7FSTJDIFSVOHTBOUSBH 
7FSTJDIFSVOHTTDIFJO 7FSTJDIFSVOHTCFEJOHVOHFO [VTÊU[MJDIFO7FSFJOCBSVOHFO 

#FBDIUFO4JFCJUUF EBTTEJFTFSÃCFSCMJDLXFEFSFJOF#FSBUVOHEVSDI*ISFO"OTQSFDIQBSUOFSJOWPS0SUOPDIFJO-FTFOEFS
7FSUSBHTCFTUJNNVOHFOFSTFU[U%BNJU4JFVNGBTTFOEJOGPSNJFSUTJOE MFTFO4JFCJUUFBMMF6OUFSMBHFOEVSDI

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
8JSCJFUFO*IOFOFJOF Versicherung für Ihr Fahrrad oder Pedelec.%JFTFTDIàU[U4JFWor den finanziellen Folgen der Zerstörung,
EFS#FTDIÊEJHVOHPEFSEFT Verlustes *ISFTFahrrads oder Pedelecs


         Was ist versichert?                                                      Versicherte Kosten
                                                                                  KFOBDI7FSFJOCBSVOHFSTUBUUFUEFS7FSTJDIFSFS
         Versicherte Sachen: 7FSTJDIFSUJTUEBTJm
         VersicherungsscheinCF[FJDIOFUF                                             EJFUBUTÊDIMJDIBOHFGBMMFOFO,PTUFOGàSFJOF
                                                                                      &STBU[CFTDIBGGVOHJOHMFJDIFS"SUVOE(àUFJO
         'BISSBE1FEFMFDFJOTDIMJFMJDIder fest damit                                )ÚIFEFSWFSFJOCBSUFO7FSTJDIFSVOHTTVNNF
         verbundenen und zur Funktion gehörenden
         Teile.                                                                       EJFOPUXFOEJHFO3FQBSBUVSLPTUFO &STBU[UFJMFJO
                                                                                      HMFJDIFS"SUVOE(àUFVOE"SCFJUTMPIO EJFEJF
         VersicherUJTUKFOBDIHFXÊIMUFS7BSJBOUF                                   7FSLFISTVOE'VOLUJPOTUàDIUJHLFJUEFT
                                                                                      WFSTJDIFSUFO'BISSBET1FEFMFDTXJFEFSIFSTUFMMFO
         EJF#FTDIÊEJHVOHPEFS;FSTUÚSVOHEVSDI[#
            6OGBMM                                                                Wie hoch JTUEJF7FSTJDIFSVOHTTVNNF
            4UVS[VOE'BMMTDIÊEFO                                                %JF)ÚIFEFSWFSFJOCBSUFO7FSTJDIFSVOHTTVNNF
            7BOEBMJTNVT                                                           LÚOOFO4JFEFN"OUSBHVOEBVDIEFN
            #SBOE #MJU[TDIMBH &YQMPTJPO                                         7FSTJDIFSVOHTTDIFJOFOUOFINFO

            &MFNFOUBSHFGBISFO
            'FVDIUJHLFJUTTDIÊEFOBO"LLV .PUPSVOE
            4UFVFSVOHTHFSÊUFO                                                    Was ist nicht versichert?
            &MFLUSPOJLTDIÊEFO ,VS[TDIMVTT *OEVLUJPO 
                                                                                 /JDIUWFSTJDIFSUTJOECFJTQJFMTXFJTF
            ÃCFSTQBOOVOH BOALLV .PUPSVOEBN
                                                                                    7FSMJFSFO 4UFIFOPEFS-JFHFOMBTTFOEFT
            4UFVFSVOHTHFSÊU                                                         'BISSBET/Pedelecs inkl. Zubehör oder Diebstahl 
                                                                                    XFOOEBTFahrrad/Pedelec nicht entsprechend
         EFS7FSMVTUEVSDI                                                          gegen%JFCTUBIMHFTJDIFSUXVSEF
            %JFCTUBIM                                                               4DIÊEFO EJFOJDIUEJF'VOLUJPOCFFJOUSÊDIUJHFO
                                                                                      [#4DISBNNFOPEFS4DIÊEFO an der
            5FJMFEJFCTUBIM BVDI"LLV                                                Lackierung);
            &JOCSVDIEJFCTUBIM
                                                                                     4DIÊEFOEVSDI3PTUPEFS0YJEBUJPO
            3BVC
                                                                                     4DIÊEFO GàSEJFFJO%SJUUFSWFSUSBHMJDI
                                                                                     FJO[VTUFIFOIBUBMT)FSTUFMMFS 7FSLÊVGFS BVT
                                                                                     3FQBSBUVSBVGUSBHPEFSTPOTUJHFNWFSUSBHMJDIFO
                                                                                     7FSIÊMUOJT


                                                            6HLWHYRQ                                      RAD_NEO_2020_V01_PIB

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Gibt es Deckungseinschränkungen?
/JDIUBMMFEFOLCBSFO'ÊMMFTJOEWFSTJDIFSU7PN7FSTJDIFSVOHTTDIVU[BVTHFTDIMPTTFOTJOE[#
   4DIÊEFO EJFWPSTÊU[MJDIIFSCFJHFGàISUVOEWFSVSTBDIUXVSEFO
   Schäden, die bei der Teilnahme an Radsportveranstaltungen mit Wettbewerbscharakter einschließlich der
   dazugehörigen Trainings- und Übungsfahrten sowie bei Fahrten zur Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit
   entstehen;

   Schäden infolge von Fahruntüchtigkeit nach Alkoholkonsum oder Einnahme anderer berauschender Mittel, jedenfalls
   bei einem Blutalkoholgehalt von mehr als 1,0 %o
   

Wo bin ich versichert?
   %FS7FSTJDIFSVOHTTDIVU[HJMUXFMUXFJU


Welche Verpflichtungen habe ich?
&TCFTUFIFO[VN#FJTQJFMGolgende PflichUFO
4JFNàTTFOBMMF'SBHFOJN"OUSBHTGPSNVMBSXBISIFJUTHFNÊVOEWPMMTUÊOEJHCFBOUXPSUFO
*N7FSTJDIFSVOHTGBMMNàTTFO4JFVOTWPMMTUÊOEJHFVOEXBISIFJUTHFNÊF*OGPSNBUJPOFOHFCFO
4JFNàTTFOEJF,PTUFOEFT4DIBEFOTHFSJOHIBMUFO
8FOOTJDI*ISFWPSIBOEFOFO3JTJLPVNTUÊOEFXÊISFOEEFS7FSUSBHTMBVG[FJUXFTFOUMJDIÊOEFSO NàTTFO Sie uns ansprechen,
 EBNJUEFS7FSUSBHHHGBOHFQBTTUXFSEFOLBOO


Wann und wie zahle ich?
%JF#FJUSÊHF[JFIFOXJS, je nach Vereinbarung, QFS4&1"-BTUTDISJGUWFSGBISFO, Kreditkarte und durch andere vereinbarte
Zahlungsdienstleister FJO#JUUFTPSHFO4JFEBIFSJNNFSGàSBVTSFJDIFOEF Deckung auf Ihrem Konto. Wann wir den ersten und die
weiteren Beiträge FJO[JFIFO JTUJN7FSTJDIFSVOHTTDIFJOHFOBOOU Die Zahlungsweise können Sie ebenfalls Ihrem
Versicherungsschein entnehmen. %JFTFLBOO JO"CIÊOHJHLFJUEFS Annahmerichtlinien, monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
PEFSKÊISMJDIWFSFJOCBSUXFSEFO


Wann beginnt und endet die Deckung?
%FS7FSTJDIFSVOHTTDIVU[CFHJOOU[VEFNJN7FSTJDIFSVOHTTDIFJOBOHFHFCFOFO;FJUQVOLU7PSBVTTFU[VOHJTU EBTTXJSEFO#FJUSBH
PSEOVOHTHFNÊFJO[JFIFOLPOOUFOVOE'PSEFSVOHBVTHFHMJDIFOJTU"OEFSFOGBMMTCFHJOOUEFS7FSTJDIFSVOHTTDIVU[FSTUNJUEFS
;BIMVOH)BU*IS7FSUSBHFJOF-BVG[FJUWPONJOEFTUFOTFJOFN+BIS WFSMÊOHFSUFSTJDIBVUPNBUJTDIVNKFXFJMTFJOXFJUFSFT+BIS
BVFS4JFPEFSXJSIBCFOEFO7FSUSBHHFLàOEJHU


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
4JFLÚOOFOEFO7FSUSBHKFEFS[FJUUÊHMJDILàOEJHFO8JSIJOHFHFOLÚOOFOEFO7FSUSBH[VN&OEFEFSWFSFJOCBSUFO%BVFS
LàOEJHFO EBTNVTTTQÊUFTUFOTESFJ.POBUFWPSIFSHFTDIFIFO 8JSLÚOOFOBCFSBVDIWPS[FJUJH[#OBDIFJOFN4DIBEFOGBMM
LàOEJHFO%BOOFOEFUEFS7FSUSBHTDIPOWPS&OEFEFSWFSFJOCBSUFO%BVFS


                                                    6HLWHYRQ                                      RAD_NEO_2020_V01_PIB

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                                                                                       Vorschlägen und sonstigen Preisangaben.
III. Vertragsinformation
                                                                                       9. Wie kommt der Vertrag zustande?
                                                                                       Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn wir Ihren Antrag mit einem
1. Wer ist Ihr Versicherer?                                                            Versicherungsschein angenommen haben. Eine Frist, während der Sie an Ihren
Ihr Vertragspartner ist die                                                            Antrag gebunden sind, besteht nicht.
Neodigital Versicherung AG
Rechtsform: Aktiengesellschaft
Sitz der Gesellschaft: Untere Bliesstr. 13-15,                                         10. Widerrufsbelehrung
66538 Neunkirchen                                                                      Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 103769
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815678585                                       Widerrufsrecht
Vorstand: Stephen Voss, Dirk Wittling                                                  Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angaben
Vorsitzender des Aufsichtsrats: David Zimmer                                           von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
                                                                                       Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                       • der Versicherungsschein,
2. Was ist die Hauptgeschäftstätigkeit Ihres Versicherers?                             • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
Die Hauptgeschäftstätigkeit der Neodigital Versicherung AG ist die Sach-,              Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
Haftpflicht-, Unfall-, Rechtsschutzversicherung sowie die                              Tarifbestimmungen,
Kraftfahrzeugversicherung.                                                             • diese Belehrung,
                                                                                       • das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
                                                                                       • und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
3. Welche Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen gelten?
                                                                                       jeweils in Textform zugegangen sind.
Für das Versicherungsverhältnis gelten der Antrag, der Versicherungsschein, die
gesetzlichen Bestimmungen und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie
                                                                                       Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
die für die einzelnen Versicherungsarten geltenden Besonderen Bedingungen,
Zusatzbedingungen, Tarifbestimmungen und Sondervereinbarungen.
                                                                                       Der Widerruf ist zu entrichten an:
                                                                                       Neodigital Versicherung AG
4. Was sind die wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung?                        Untere Bliesstr. 13-15
Die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung können dem Antrag, dem             66538 Neunkirchen, vertreten durch den Vorstand
Versicherungsschein und den zugrundeliegenden Vertragsbestimmungen                     E-Mail: info@neodigital.de
entnommen werden. Diese Unterlagen enthalten auch Angaben über Art, Umfang,
Fälligkeit und Erfüllung der Leistung.                                                 Widerrufsfolgen
                                                                                       Im Fall eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der
                                                                                       Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenen Teil
5. Wie hoch ist der Gesamtpreis der Versicherung?                                      der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Die Höhe des zu entrichtenden Gesamtbeitrages einschließlich der gesetzlichen          Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie,
Versicherungssteuer und der Zeitraum, für den der Beitrag zu zahlen ist, sind dem      der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in
Antrag und dem Versicherungsschein zu entnehmen.                                       diesem Fall einbehalten. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge
                                                                                       unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
6. Fallen zusätzliche Kosten an?                                                       Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
                                                                                       wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und
Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht erhoben.
                                                                                       gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Erhoben werden lediglich Kosten für fehlgeschlagene Einzugsversuche bei
Nichteinlösung im Lastschriftverfahren, bei Kreditkarte oder einer anderen
                                                                                       Besondere Hinweise
vereinbarten Zahlungsart.
                                                                                       Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
                                                                                       sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
7. Wie erfolgt die Beitragszahlung?                                                    Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die Beitragszahlung erfolgt im Lastschriftverfahren, über Kreditkarte oder über
andere Zahlungsdienstleister, abhängig von der Vereinbarung mit Ihnen. Hierzu
müssen Sie uns (der Neodigital) ein SEPA-Lastschriftmandat, eine Ermächtigung          Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren
zum Einzug über Kreditkarte oder über den sonstigen Zahlungsdienstleister erteilen.    Informationen
Je nach Vereinbarung wird die Prämie monatlich, viertel-, halbjährlich oder jährlich
abgebucht.                                                                             Hinsichtlich in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Hierbei ist von Ihnen sicherzustellen, dass bei SEPA-Lastschriftverfahren Ihr Konto    Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
bei Fälligkeit des Beitrags die erforderliche Deckung aufweist. Entsprechendes gilt,
wenn die Zahlung des Beitrages über Kreditkarte oder einen anderen
Zahlungsdienstleister vereinbart wurde.                                                Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen

                                                                                       Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
8. Welche Gültigkeitsdauer haben die zur Verfügung gestellten Informationen?           1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der
Die Ihnen für den Abschluss Ihres Versicherungsvertrages zur Verfügung gestellten      Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei
Informationen (Allgemeine und Besondere Versicherungsbedingungen,                      dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
Tarifbestimmungen, Prämienhöhe, etc.) haben eine befristete Gültigkeitsdauer.          2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für
Sofern in den Informationen kein anderer Zeitraum angegeben ist, gelten sie für        die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei
sechs Wochen, in der Kraftfahrtversicherung für vier Wochen. Dies gilt auch für
unverbindliche Werbemaßnahmen (Broschüren, Annoncen, etc.) sowie bei


                                                                   Seite 1 von 3                                                                            NEO_2021_V02_VI

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juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen              12. Wann endet der Vertrag?
eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der            Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen           Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten     stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht drei Monate vor dem jeweiligen
Form;                                                                                  Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist.
3. die Hauptgeschäftsfähigkeit des Versicherers;                                       Wenn sich das Vertragsverhältnis automatisch verlängert und Sie das
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben           Vertragsverhältnis beenden möchten, haben Sie grundsätzlich die Möglichkeit, den
über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;                         Vertrag täglich in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen         wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren
Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das                Zeitpunkt wirksam werden soll. Sofern vereinbart und in den
Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen            Versicherungsbedingungen dokumentiert können Sie das Vertragsverhältnis
soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den         darüber hinaus kündigen. Die Regelungen dazu und zur sonstigen
Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises                   Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der
ermöglichen;                                                                           einzelnen Produkte.
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur
Zahlungsweise der Prämien;                                                             Für die Kraftfahrtversicherung gilt:
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen,     Der Vertrag ist für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Sofern vereinbart und im
beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich    Versicherungsschein dokumentiert, verlängert sich das Versicherungsverhältnis
des Preises;                                                                           stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht einen Monat vor dem jeweiligen
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den              Ablauf eine Kündigung von uns (der Neodigital) in Textform zugegangen ist.
Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist,       Der Vertrag endet mit einer fristgerechten Kündigung durch Sie oder uns. Die
während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;                        Kündigung bedarf der Textform. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten,
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen,        haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Die Kündigung zum
Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,         Ablauf wird mit Zugang bei uns wirksam. Einzelheiten zu den
gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs         Kündigungsmöglichkeiten und zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie G.1 bis G.8,
einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs           H.1.1 bis H.1.3 und H.1.7 AKB.
gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten
Form;
10. a) Angaben über Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben über Mindestlaufzeit des Vertrages;                                         13. Welches Recht ist anwendbar?
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen            Auf den Vertrag und die vorvertraglichen Beziehungen ist das Recht der
Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der                    Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten     14. Welches Gericht ist zuständig?
Form;                                                                                  Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns (die Neodigital) sind folgende
12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der        Gerichte zuständig:
Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags              - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung, die für
zugrunde legt;                                                                         Ihren Vertrag zuständig ist.
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht;                                              - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, am Ort
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt         Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts
der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der       oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres gewöhnlichen
Laufzeit dieses Vertrags zu führen;                                                    Aufenthalts zuständig.
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und
Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen
Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den   15. Was ist die Vertragssprache?
Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;                                    Die Versicherungsbedingungen und sämtliche vor oder nach Vertragsschluss
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit          ausgehändigten Informationen werden in deutscher Sprache verfasst. Wir führen die
einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.                                          Kommunikation während der Laufzeit des Vertrages in deutscher Sprache.

Ende der Widerrufsbelehrung
                                                                                       16. Zu welchen außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren haben
                                                                                       Sie Zugang?
                                                                                       Der Anspruch der Neodigital ist es, alle Angelegenheiten zur vollsten Zufriedenheit
11. Wann beginnt der Vertrag und welche Laufzeit ist vereinbart?                       unserer Kunden zu erledigen. Dennoch kann es im Einzelfall vorkommen, dass Sie
Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrages können dem Antrag und dem                    Anlass zur Beschwerde sehen. In solchen Fällen können Sie sich an folgende Stellen
Versicherungsschein entnommen werden.                                                  wenden
Die Versicherungsdauer beträgt in der Regel mindestens ein Jahr.                       - Ihren Vermittler
Für die Kraftfahrtversicherung gilt: Der Versicherungsvertrag verlängert sich          - den Vorstand der Neodigital Versicherung AG
stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht durch Sie oder uns fristgerecht        - die Bundesanstalt für
gekündigt wird. Dies gilt auch, wenn die Vertragsdauer nur deshalb weniger als ein     Finanzdienstleistungsaufsicht
Jahr ist, weil der Beginn des nächsten Versicherungsjahres das Kalenderjahr oder       Bereich Versicherungen
der Saisonbeginn des Fahrzeugs ist. Weitere Einzelheiten finden Sie nachstehend        Graurheindorfer Straße 108
unter Ziffer 12 und unter B.1 ,B.2 , C.1 und C.2 AKB.                                  53117 Bonn
                                                                                       - Versicherungsombudsmann e. V.


                                                                   Seite 2 von 3                                                                          NEO_2021_V02_VI

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Postfach 08 06 32
10006 Berlin
- Online-Streitbeilegung der Europäischen Union:
Haben Sie als Verbraucher den Vertrag elektronisch geschlossen (z.B. über eine
Internetseite oder per E-Mail), können Sie sich bei Beschwerden auch an die
Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europäischen Union (Online Dispute
Resolution, ODR) wenden. Diese finden Sie auf dem Portal der Europäischen
Kommission. Ihre Beschwerde wird dann über die Plattform für außergerichtliche
Online-Streitbeilegung dem Versicherungsombudsmann e.V. weitergeleitet.

Wenn Sie sich an diese Stellen wenden, bleibt die Möglichkeit für Sie, den
Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt.


                                                                    Seite 3 von 3   NEO_2021_V02_VI

[Seite 20]
IV. Information zur                                                                     c) Wie korrigieren Sie Eingabefehler vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung?
                                                                                        Ihren Antrag zum Abschluss des Versicherungsvertrages können Sie, bevor Sie auf
                                                                                        den Button „jetzt beantragen“ klicken [Bezeichnung des Antragsfeldes abhängig vom
Kommunikation auf digitalem                                                             Onlineportal] jederzeit korrigieren. Vor Übermittlung Ihres Antrages werden für Sie
                                                                                        alle angegebenen Daten noch einmal zusammengestellt. Hier können Sie die Daten

Weg                                                                                     überprüfen und wenn nötig auch berichtigen.


                                                                                        d) Welche Sprachen stehen zum Abschluss der Verträge zur Verfügung?
NEODIGITAL ist ein moderner Anbieter für Versicherungslösungen. Wir sind direkt,        Wir schließen unsere Verträge in deutscher Sprache.
schnell und unkompliziert.

Was bedeutet das?


1. Abschluss von Verträgen

Uns ist es wichtig, die Vorteile der digitalen Kommunikation zu nutzen!

Verträge schließen wir nach dem sogenannten Antragsmodell, d.h. Sie oder Ihr
Vertriebspartner übermitteln uns auf elektronischem Weg über das Onlineportal des
Vertriebspartners einen unverbindlichen Antrag.

Deswegen benötigen wir von Ihnen immer eine aktuelle E-Mail-Adresse.

Wir prüfen Ihren Antrag. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Antrag
annehmen. Annahme oder Ablehnung erfolgen durch eine gesonderte Mitteilung.


2. Ihr Weg zu uns und unser Weg zu Ihnen

Wir glauben, dass die digitale Kommunikation auch für Sie viele Vorteile bietet!

Deswegen arbeiten wir mit einer speziell für unsere Versicherungsprodukte
entwickelten App (App). Dort erreichen wir Sie und Sie uns schnell und unkompliziert,
egal ob im Schadensfall, bei Vertragsänderung oder für Informationen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass rechtlich bedeutsame Erklärungen –
soweit gesetzlich zulässig - digital per E-Mail an die von Ihnen zuletzt genannte
E-Mail-Adresse zugestellt werden können.


3. Datenschutzrechtliche Hinweise

Egal ob Abschluss eines Versicherungsvertrages oder Schadensbearbeitung,
Datenschutz gilt immer!

Beachten Sie daher bitte das beigefügte Merkblatt zur Datenverarbeitung.


4. Weitere Informationen zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr


a) Welche technischen Schritte führen zum Vertragsschluss?
Sie übermitteln uns Ihren Antrag zum Abschluss eines Versicherungsvertrages über
unser Onlineportal oder das Onlineportal Ihres Vertriebspartners. In technischer
Hinsicht geschieht dies, wenn Sie dort auf das Antragsfeld [z.B. „jetzt beantragen“ –
Bezeichnung ist abhängig vom Portal] klicken. Wir prüfen Ihren Antrag. Wenn wir den
Antrag annehmen, stellen wir Ihnen den Versicherungsschein in Ihren geschützten
Kundenbereich der App ein.


b) Wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss gespeichert und ist er
zugänglich?
Wir hinterlegen für Sie die Vertragstexte in der App. Hierzu erhalten Sie
Zugangsdaten per E-Mail. Der Vertragstext wird in nicht veränderbarer Form dort
gespeichert und ist Ihnen mit Ihren Zugangsdaten über die App zugänglich.


                                                                    Seite 1 von 1                                                                        NEO_2018_V04_IDK

[Seite 21]
                                                                                       (Personenversicherung) ist daher in der Schaden-/ Leistungsanzeige auch eine
V. Merkblatt zur                                                                       Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.


Datenverarbeitung /                                                                    Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die
                                                                                       Datenverarbeitung und -nutzung nennen:

Datenschutzerklärung                                                                   Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer
                                                                                       Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind
Vorbemerkung                                                                           zunächst Ihre Angaben im Antrag (Antragsdaten).
Versicherungen können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen        Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische Daten, wie Kundennummer
Datenverarbeitung (EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt,     (Partnernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdauer, Beitrag,
schnell und wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der    Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines
Versichertengemeinschaft vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen            Vermittlers (Vertragsdaten) gespeichert. Bei einem Versicherungsfall speichern wir
manuellen Verfahren.                                                                   Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom
Die Mitarbeiter der Neodigital Versicherung AG sind zur Verschwiegenheit über          Arzt ermittelten Grad der Berufsunfähigkeit. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf
personenbezogene Daten verpflichtet. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt    Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO.
nur, wenn dies für die Vertragserfüllung notwendig ist. Solche Dritte sind ebenfalls
der Neodigital Versicherung AG durch Vereinbarungen zur Beachtung des                  Jeder Ihrer Zugriffe auf das Internetangebot der Neodigital Versicherung AG wird in
Datenschutzes der Nutzer verpflichtet.                                                 einer Protokolldatei für eine begrenzte Zeit mit folgenden Daten gespeichert:
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird                  - Datum und Uhrzeit des Abrufs,
insbesondere durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt.                    - Anfragedetails und Zieladresse,
Danach ist die Datenverarbeitung und -nutzung zulässig, wenn die DSGVO oder eine       - Name der abgerufenen Datei und übertragene Datenmenge und
andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn der Betroffene eingewilligt hat.         - Meldung, ob der Abruf erfolgreich war.
Die DSGVO erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung, wenn dies im Rahmen der          Diese Daten werden für statistische und Sicherungszwecke sowie zur Optimierung
Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder vertragsähnlichen                     unseres Internetangebotes ausgewertet. Es erfolgt keine personenbezogene
Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung berechtigter              Auswertung oder Profilbildung.
Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme      Dessen ungeachtet behalten wir uns vor, Ihre IP-Adresse bei Angriffen auf die
besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der        Internetinfrastruktur der Neodigital Versicherung AG auszuwerten.
Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.
                                                                                       Datenübermittlung an Rückversicherer
Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist:
                                                                                       Im Interesse seiner Versicherungsnehmer wird ein Versicherer stets auf einen
Neodigital Versicherung AG
                                                                                       Ausgleich der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen
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                                                                                       Fällen einen Teil der Risiken an einen Rückversicherer ab. Dieser Rückversicherer
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                                                                                       benötigt ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie
                                                                                       Versicherungsnummer, Beitrag, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos und
Einwilligungserklärung                                                                 Risikozuschlags sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit der
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im           Rückversicherer bei der Risiko- und Schadenbeurteilung mitwirkt, werden ihm auch
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihren       die dafür erforderlichen Unterlagen zur Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen
Versicherungsantrag eine Einwilligungserklärung nach der DSGVO aufgenommen             sich die Rückversicherer weiterer Rückversicherer, denen sie ebenfalls
worden. Diese Einwilligungserklärung nach der DSGVO umfasst auch die Zustimmung        entsprechende Daten übergeben. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage von
zum Bezug und zur Nutzung von Adressinformationen, Informationen zum bisherigen        Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.
Zahlungsverhalten und Bonitätsinformationen auf Basis mathematisch-statistischer
Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten von der Infoscore Consumer Data
                                                                                       Datenübermittlung an andere Versicherer
GmbH (ICD), Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden zum Zwecke des
                                                                                       Nach dem Versicherungsvertragsgesetz hat der Versicherte bei Antragstellung, jeder
Vertragsabschlusses und der Vertragsabwicklung, der Personenidentifikation und bei
                                                                                       Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des
Bedarf im Verlauf der aktiven Geschäftsbeziehung (z.B. im Schadenfall). Die
                                                                                       Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu
Einwilligung beinhaltet auch die Zustimmung zur Übermittlung personenbezogener
                                                                                       gehören z.B. frühere Krankheiten und Versicherungsfälle oder Mitteilungen über
Daten mittels einer unverschlüsselten E-Mail. Bei der Kommunikation mittels
                                                                                       gleichartige andere Versicherungen (beantragte, bestehende, abgelehnte oder
unverschlüsselter E-Mail besteht die Möglichkeit, dass sensible Inhalte von Dritten
                                                                                       gekündigte der letzten 5 Jahre). Um Versicherungsmissbrauch zu verhindern,
ausgelesen oder manipuliert werden können. Das Bundesamt für die Sicherheit in der
                                                                                       eventuelle Widersprüche in den Angaben des Versicherten aufzuklären oder um
Informationstechnik empfiehlt die Verschlüsselung von E-Mails.
                                                                                       Lücken bei den Feststellungen zum entstandenen Schaden zu schließen, kann es
Die Einwilligungserklärung gilt über die Beendigung des Versicherungsvertrages
                                                                                       erforderlich sein, andere Versicherer um Auskunft zu bitten oder entsprechende
hinaus, endet jedoch - außer in der Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des
                                                                                       Auskünfte auf Anfragen zu erteilen. Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen
Antrags oder durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf. Sie haben das Recht, Ihre
                                                                                       (Mehrfachversicherung, gesetzlicher Forderungsübergang sowie bei
Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Wird die
                                                                                       Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen Daten unter den
Einwilligungserklärung bei Antragstellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es
                                                                                       Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen weitergegeben, wie Name und
unter Umständen nicht zu einem Vertragsabschluss. Trotz Widerruf oder ganz bzw.
                                                                                       Anschrift, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos oder Angaben zum
teilweise gestrichener Einwilligungserklärung kann eine Datenverarbeitung und
                                                                                       Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag. Diese Datenverarbeitung erfolgt auf
-nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen Rahmen, wie in der Vorbemerkung
                                                                                       Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Buchst. f) DSGVO.
beschrieben, erfolgen.

                                                                                       Zentrale Hinweissysteme
Schweigepflichtentbindungserklärung
                                                                                       Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die wie z. B. beim Arzt, einem
                                                                                       Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung
Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen
                                                                                       von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an
(Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Unfallversicherung


                                                                   Seite 1 von 2                                                                         NEO_2021_V02_MDV

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andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer      66538 Neunkirchen
zu beantworten. Dazu bestehen zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese            Deutschland
Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem              E-Mail: mona.pirouz@neodigital.de / datenschutz@neodigital.de
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte
Voraussetzungen erfüllt sind.
Beispiele:                                                                              Sie haben als Betroffener neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein
Sachversicherer                                                                         Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, ein Recht auf Auskunft sowie unter
Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn                bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung
aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird          oder Mitnahme Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer
und bestimmte Schadensummen erreicht sind.                                              Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen
Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs.             Datenschutzbeauftragten unseres Unternehmens unter der oben genannten
Unfallversicherer                                                                       Anschrift. Bitte richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung,
Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,                 Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets
Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall,          an uns.
wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, außerordentlicher
Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf         Beruht eine Datenverarbeitung auf einem berechtigten Interesse nach Art. 6 Abs. 1
Leistung.                                                                               Buchst. f) DSGVO, können Sie dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.                        besonderen Situation ergeben, widersprechen. Wir verarbeiten die Daten dann nur
                                                                                        weiter, wenn hierfürzwingende, schutzwürdige Gründe vorliegen, die Ihre Interessen,
Externe Dienstleister                                                                   Rechte und Freiheiten überwiegen, oder wenn die Verarbeitung für die
Im Zusammenhang mit Versicherungswechsel, der Versicherungsbestätigungen des            Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich
Kraftfahrtbundesamtes und der Geltendmachung von Schäden werden Daten an die            ist.
zuständige Stelle, die GDV Dienstleistungs-GmbH, zur dortigen Verarbeitung
weitergeleitet.                                                                         Wir verarbeiten die Daten nur so lange, wie es für den Zweck der Verarbeitung
                                                                                        erforderlich ist.
Kommunikationsweg E-Mail
Unter Umständen ist es notwendig, dass bestimmte Informationen per E-Mail
versandt werden müssen, beispielsweise in der Vertragsanbahnung. Neodigital
versendet daher E-Mails grundsätzlich über einen speziell gesicherten Mailserver, der
in der Lage ist, diese E-Mails auch geeignet zu verschlüsseln. Dieser kommuniziert
mit dem Ziel-Mail-Server und versucht das beste Verschlüsselungsverfahren
auszuhandeln, um den Transportweg zu sichern (zu verschlüsseln). Schlägt das fehl,
wird das nächst schwächere Verfahren geprüft. Unterstützt der Ziel-Mail-Server
keines der Verschlüsselungsverfahren oder liegt eine Fehlkonfiguration vor, wird die
E-Mail unter Umständen unverschlüsselt versandt. Unverschlüsselt bedeutet in
diesem Zusammenhang, dass der Transportweg durch das Internet nicht gesichert
ist. Wie oben bereits erläutert, willigen die Betroffenen in diese notfalls
unverschlüsselte Kommunikation ein.

Betreuung durch Versicherungsvermittler
In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie durch einen Vermittler betreut.
Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch
Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können,
erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung
notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B.
Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsschutzes und des Risikos,
Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich
zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Personenversicherung können an den
zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im
Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von
uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist
gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen der DSGVO und seine
besonderen Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis)
zu beachten. Für den Fall, dass das Vermittlungsverhältnis Ihres Vermittlers zu
unserer Gesellschaft endet, werden Sie hierüber informiert.

Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte
Wir kümmern uns um die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen in allen
Bereichen unseres Unternehmens. Wenn Sie Fragen haben, können Sie sich auch
direkt an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden:

Ernst & Young Law GmbH
Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
ausführende Person: Frau Rechtsanwältin Mona Pirouz
Untere Bliesstr. 13-15


                                                                   Seite 2 von 2                                                                         NEO_2021_V02_MDV

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                                                                                          Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,
VI. Mitteilung nach § 19 Abs. 5                                                           werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die
                                                                                          Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der

Versicherungsvertragsgesetz                                                               laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.

                                                                                          Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen
(VVG) über die Folgen einer                                                               wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den
                                                                                          Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die

Verletzung der gesetzlichen                                                               Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer
                                                                                          Mitteilung hinweisen.

Anzeigepflicht                                                                            4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                          Wir (die Neodigital) können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                                 Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist
damit wir (die Neodigital) Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,         beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das
ist es notwendig, dass Sie die im Versicherungsantrag gestellten Fragen                   von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung
wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände                  unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.                                     stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
                                                                                          für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
                                                                                          Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie                Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand
unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen          oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information              Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit
entnehmen.                                                                                Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss.
                                                                                          Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                        Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten        verletzt haben.
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir (die Neodigital) in Textform gefragt
haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer
                                                                                          5. Stellvertretung durch eine andere Person
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen
                                                                                          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so
Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                          sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der
                                                                                          Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte sowohl
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt         die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene Kenntnis und
wird?                                                                                     Arglist zu berücksichtigen.
                                                                                          Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
                                                                                          verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                                          oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir (die Neodigital) vom
Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch
grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht
haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt
nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt
haben.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrages zu, welcher der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.


2. Kündigung
Können wir (die Neodigital) nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die
vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt
haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
kündigen.
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis
der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten.


3. Vertragsänderung
Können wir (die Neodigital) nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen
Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser


                                                                     Seite 1 von 1                                                                       NEO_2018_V03_MT19VVG
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