# Wertgarantie Komplettschutz Bike: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-wertgarantie-komplettschutz-bike.php
- Rechtlicher Träger: WERTGARANTIE SE
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-fahrrad-ebike-wertgarantie-komplettschutz-bike.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Komplettschutz Bike, Vertragsunterlage (AVB oder Informationsblatt, am Text prüfen)](https://insurance.wertgarantie.com/downloads/5d2f9717-d793-44d1-b127-4f0c3e17c602), Fassung AVB Komplettschutz Bike 0724 (GU WG LX DE KS BIKE 0724)
- Original beim Versicherer (PDF): [Komplettschutz Bike, Vertragsunterlage (AVB oder Informationsblatt, am Text prüfen)](https://insurance.wertgarantie.com/downloads/a15f5398-df0a-4173-8d33-799f3c58531f), Fassung Komplettschutz Bike 0724 (GU WG LX DE KS BIKE 0724)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rad (Kaufpreis laut Rechnung) | laut Versicherungsschein | Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf den im Versicherungsantrag ausgewiesenen Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der versicherten Sache begrenzt | § 3 (1), Seite 1 |
| Versicherte Radarten (Fahrrad, Pedelec bis 25 km/h, Lastenrad, Kinderrad) | ja | Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag genannte neue bzw. gebrauchte Fahrrad/E-Bike/Pedelec zur privaten und beruflichen | Was ist versichert, Seite 1 |
| S-Pedelecs (Motorunterstützung bis 45 km/h) mitversichert | nein | b) S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte | § 1 (3) b), Seite 1 |
| Neuwertentschädigung (Wiederbeschaffung eines neuen, gleichwertigen Rads) | ja | Bei Diebstahl versicherter neuer Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in Form eines Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs der gleichen Art, das von einem Fachhändler übergeben wird. | § 3 (4), Seite 1 |
| Dauer der Neuwertentschädigung und Abzüge danach (Zeitwert, Staffel je Jahr) | ja | eine Kostenbeteiligung in Höhe des Zeitwerts (maximal bis zur Höhe des Versicherungswerts) für ein Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec | § 3 (3), (4), Seite 1 |
| Höchster versicherbarer Kaufpreis je Rad | ja, bis 15.000 € | Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs mit einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über 15.000 Euro | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Höchstalter des Rads bei Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Kaufbeleg als Voraussetzung der Entschädigung | ja | Der Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händlerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbeurteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am Fahrrad/E-Bike/Pedelec bzw. Schadenort verlangen. | § 4 (2), Seite 2 |
| Selbstbeteiligung Standard | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Diebstahl (falls abweichend) | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Deutschland, Europa, weltweit) | ja | Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich im geographischen Europa. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Einfacher Diebstahl des abgeschlossenen Rads (auch ohne Anschließen an festen Gegenstand) | ja | soweit die Sache mit einem im Versicherungsantrag durch den Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Gegenstand angeschlossen wurde | § 2 (2), Seite 1 |
| Diebstahl aus verschlossenem Raum (Wohnung, Keller, Garage) | ja | Wenn das Fahrrad/E-Bike/Pedelec in einem verschließbaren eigenen Raum untergebracht wird, genügt die Sicherung mit dem im Antrag angegeben Schloss und dem Rahmenschloss | § 4 (1), Seite 1 |
| Diebstahl aus gemeinschaftlich genutztem Raum (Fahrradkeller, Tiefgarage) | ja | durch Dritte einsehbare oder ohne Schlüssel betretbare Räume, Innenhöfe, Gärten mit Umzäunungen und abschließbaren Tor gelten nicht als verschließbarer eigener Raum. | § 4 (1), Seite 2 |
| Diebstahl aus verschlossenem Kfz, Wohnmobil oder Boot | nicht geregelt |  |  |
| Nachtzeitklausel (Diebstahl im Freien nachts nur eingeschränkt oder nicht versichert) | keine |  |  |
| Pflicht zum Anschließen an einen festen Gegenstand | ja | Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad/E-Bike/Pedelec mit dem im Antrag angegebenen Schloss zum Schutz gegen Diebstahl an einen ortsfesten Gegenstand anzuschließen. | § 4 (1), Seite 1 |
| Anforderungen an das Schloss (Bauart, Sicherheitsstufe, Mindestpreis) | ja | Zugelassen sind alle Schlösser mit einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis mindestens 49 Euro betragen. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Teilediebstahl (Sattel, Laufräder, fest verbundene Teile) | ja | Bei Diebstahl fest mit der versicherten Sache verbundener Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden Teile. | § 3 (4), Seite 1 |
| Diebstahl des Akkus, auch wenn er allein entwendet wird | nicht geregelt |  |  |
| Wartefrist bis zur Entschädigung nach Diebstahl (Frist für Wiederauffinden) | keine | Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prüfungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen. | § 4 (4), Seite 2 |
| Anzeigepflicht bei der Polizei (Frist, Rahmennummer) | ja | Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätzlich der Nachweis über die Stellung der Strafanzeige bei der Polizei | § 4 (2), Seite 2 |
| Vandalismus und mut- oder böswillige Beschädigung | ja | Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: e) Fall, Sturz f) Vandalismus | § 2 (1) f), Seite 1 |
| Unfallschäden (Zusammenstoß mit Fahrzeugen, Personen, Gegenständen) | ja | c) Unsachgemäße Handhabung d) Unfall | § 2 (1) d), Seite 1 |
| Fall- und Sturzschäden ohne Fremdeinwirkung (Umfallen, eigener Sturz) | ja | Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforderlich werden, durch: e) Fall, Sturz | § 2 (1) e), Seite 1 |
| Bedienungsfehler (falsches Schalten, unsachgemäße Handhabung) | ja | b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung c) Unsachgemäße Handhabung | § 2 (1) c), Seite 1 |
| Rahmenbruch und Bruch tragender Teile | nicht geregelt |  |  |
| Material-, Konstruktions- und Herstellungsfehler nach Ablauf der Gewährleistung | ja | b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung | § 2 (1) b), Seite 1 |
| Brand, Blitz, Explosion, Sturm und Überschwemmung | nein | Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen) | § 2 (6), Seite 1 |
| Transportschäden (Bahn, Bus, Flugzeug, Versand) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Transport auf einem Fahrradträger am Auto | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl vom Fahrradträger am Auto | ja | (z. B. fest im Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder Autofahrradträger) | § 2 (2), Seite 1 |
| Überspannung (Blitz, Ladefehler) | ja | h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) | § 2 (1) h), Seite 1 |
| Kurzschluss und Induktion | ja | h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) | § 2 (1) h), Seite 1 |
| Feuchtigkeit und Wasser an Motor, Akku und Elektronik | ja | f) Vandalismus g) Feuchtigkeit | § 2 (1) g), Seite 1 |
| Elektronikschäden an Motor, Steuerung, Display und Sensoren | ja | h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs: Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspannung, Induktion) | § 2 (1) h), Seite 1 |
| Akkuverschleiß: Ersatz bei Kapazität unter einem Schwellenwert | ja | Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kosten des Austauschs, wenn dieser aus den vorgenannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent der vom Hersteller angegebenen Leistungskapazität erbringt. | § 2 (5), Seite 1 |
| Ausschluss bei Tuning oder Manipulation der Motorunterstützung | ja | durch nachträgliche Veränderungen/technische Umbauten; durch Manipulation des Motorsystems | § 2 (6), Seite 1 |
| Verschleißschutz allgemein (Abnutzung durch Gebrauch) | ja | a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs) | § 2 (1) a), Seite 1 |
| Verschleiß an Kette, Ritzel, Kettenblatt und Riemen | ja | a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs) | § 2 (1) a), Seite 1 |
| Verschleiß an Bremsbelägen, Bremsscheiben und Felgen | ja | a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs) | § 2 (1) a), Seite 1 |
| Verschleiß an Reifen und Schläuchen | ja | a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs) | § 2 (1) a), Seite 1 |
| Pflicht zur regelmäßigen Inspektion in einer Fachwerkstatt | keine |  |  |
| Fest mit dem Rad verbundenes Zubehör (Beleuchtung, Gepäckträger, Schutzbleche) | ja | fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbundenen Teile (z. B. Lampen, Lenker, Sattel), die für den Betrieb des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs notwendig sind | § 1 (2), Seite 1 |
| Fahrradhelm (Beschädigung bei Unfall, Diebstahl) | nicht geregelt |  |  |
| Beschädigtes oder aufgebrochenes Schloss | ja | die für den Betrieb des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs notwendig sind und die dazugehörenden Sicherheitsschlösser | § 1 (2), Seite 1 |
| Fahrradtaschen, Körbe und Inhalt | nein | Teile, die gesteckt, geklemmt oder angebunden werden sowie loses Zubehör (z. B. Luftpumpe, Satteltasche) gelten nicht als fest mit dem Fahrrad/E-Bike/Pedelec verbunden. | § 1 (2), Seite 1 |
| Navigationsgerät, Fahrradcomputer und Halterung | nicht geregelt |  |  |
| Kindersitz und Fahrradanhänger | nicht geregelt |  |  |
| Pannenhilfe vor Ort (Reparatur an der Schadenstelle) | ja | Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt möglich ist; | § 3 (7), Seite 1 |
| Pannenhilfe erst ab einer Mindestentfernung vom Wohnort | ja | Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Versicherungsnehmer und eine weitere mitreisende Person ab einer Entfernung von 3 km zum Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour versichert | § 2 (3), Seite 1 |
| Abschleppen oder Abtransport zur nächsten Werkstatt | ja | Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs sowie Rückbeförderung des Versicherungsnehmers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf. zum Fachhandelspartner des Versicherers | § 3 (7), Seite 1 |
| Rücktransport von Rad und Fahrer nach Hause | ja | Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs sowie Rückbeförderung des Versicherungsnehmers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/Unfallort zum Startort der Tagesfahrt | § 3 (7), Seite 1 |
| Ersatzrad oder Mietrad während Reparatur oder nach Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Reisen im Ausland (Höchstdauer je Reise) | ja | Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie mit Ausnahme des Pick-up-Service bei vorübergehenden Reisen weltweit. | § 5, Seite 2 |
| Teilnahme an Rennen und Wettbewerben | nein | Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen | In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Seite 1 |
| Training für Rennen und Zeitfahren | nein | Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen, Trainings und Wettkämpfen entstehen | In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, Seite 1 |
| Bikepark, Downhill und Sprünge | nicht geregelt |  |  |
| Gewerbliche Nutzung (Kurier, Lieferdienst, Vermietung) | nein | Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt werden, und zulassungspflichtige Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs. | § 1 (3) a), Seite 1 |
| Dienstrad vom Arbeitgeber und private Nutzung | nicht geregelt |  |  |
| Leasingrad (Leasinggeber als Versicherter oder Zahlungsempfänger) | nicht geregelt |  |  |
| Grobe Fahrlässigkeit: Verzicht auf Kürzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für Schäden an Dritten im Paket | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz und Forderungsdurchsetzung nach einem Radunfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfallleistung für den Fahrer (Invalidität, Tod) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem für Diebstahl und Verschleiß) | ja | Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen Verschleißschäden bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Radwechsel während der Laufzeit (Nachfolgerad, Vorsorge für Neukauf) | ja | Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec weiter. | § 8 (4), Seite 2 |
| Obliegenheiten im Schadenfall (Meldefrist, Fotos, Kostenvoranschlag, Reparatur nur nach Freigabe) | ja | einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens ... 1 Monats nach Eintritt in Textform | § 4 (2), Seite 2 |
| Kündigung (Fristen, nach einem Schaden, Laufzeit, Wegfall bei Diebstahl) | ja | Versicherungsverträge von mindestens einjähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf in Textform gekündigt werden. | § 8 (3), Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Komplettschutz Bike, Vertragsunterlage (AVB oder Informationsblatt, am Text prüfen)

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 1
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weibliche Form gemeint.

§ 1 Versicherte Sachen                                  a) Ausfall des versicherten Fahrrads/E-Bikes/                  (2) Die jeweilige Entschädigungsleistung des
(1) Versichert sind die jeweiligen im Versicherungs-       Pedelecs (das Fahrrad/Fahrrad/E-Bike/Pede-                  Versicherers besteht bei Fahrrad/​E-Bike/​Pede-
antrag genannten Sachen zur privaten und                   lec kann nicht mehr genutzt werden) während                 lec-Defekt in der Übernahme der Kosten für die
beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien Berufes          einer Ausfahrt durch:                                       Wieder­instandsetzung oder Erneuerung (in glei-
wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung.            • Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/                 cher Art und Güte) der beschädigten Bauteile
                                                              E-Bikes/Pedelecs;                                        bzw. des beschädigten Akkus sowie der Kosten
(2) Kombiteile, Zubehör und nachgerüstete Teile            • Ausfall des Motors/der Motorunterstützung                 für Arbeitslohn (Reparaturkosten). Ist der Versi-
sind nur dann Gegenstand der Versicherung,                    aufgrund eines Defektes;                                 cherungsnehmer vorsteuerabzugsberechtigt,
wenn dies besonders vereinbart ist. Versichert             • Mechanischer Mangel durch Ketten- oder                    werden die Reparaturkosten als Nettobetrag
sind darüber hinaus die bei Übergabe des Fahr-                Rahmenbruch;                                             ohne Umsatzsteuer ersetzt.
rads/​E-Bikes/​Pedelecs fest mit dem Fahrrad/​             • Reifenpanne
E-Bike/​Pedelec verbundenen Teile (z. B. Lampen,           • Unfall/Sturz                                              (3) Der Versicherungsnehmer hat das Recht, statt
Lenker, Sattel), die für den Betrieb des Fahrrads/​                                                                    der Reparaturkosten eine Kostenbeteiligung für
E-Bikes/​Pedelecs notwendig sind und die dazu-          b) Verletzung des Versicherungsnehmers während                 ein Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec der gleichen
gehörenden Sicherheitsschlösser. Teile, die mit-           der Fahrt (z. B. durch einen Sturz), wodurch er             Art in Höhe des Zeitwertes zu fordern, sofern die
tels Schnellspanner befestigt bzw. mit dem                 körperlich nicht mehr in der Lage ist, die Fahrt            Reparatur wirtschaftlich oder tatsächlich
Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec fest verschraubt wur-             fortzusetzen.                                               unmöglich ist (Totalschaden). Ein wirtschaftlicher
den, gelten als fest mit dem Fahrrad/​E-Bike/​                                                                         Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten
Pedelec verbunden. Teile, die gesteckt, geklemmt        Ein eigener Anspruch der mitreisenden Person                   den Zeitwert der versicherten Sache im Zeitpunkt
oder angebunden werden sowie loses Zubehör              besteht nicht. Kein Fall des Pick-up-Service sind              des Schadenfalles übersteigen.
(z. B. Luftpumpe, Satteltasche) gelten nicht als        z. B. schlechtes Wetter, ein nicht hinreichend auf-
fest mit dem Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec verbunden.        geladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder die                   (4) Bei Diebstahl versicherter neuer Fahrräder/​
                                                        Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondi-                   E-Bikes/​Pedelecs leistet der Versicherer Ersatz in
(3) Nicht Vertragsgegenstand sind:                      tion des Versicherungsnehmers.                                 Form eines Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs der glei-
a) Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs, die gewerblich                                                                        chen Art, das von einem Fachhändler übergeben
    genutzt werden, und zulassungspflichtige            (4) Der Versicherer gewährt Akkuschutz gemäß                   wird. Bei Diebstahl versicherter gebrauchter
    Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs. Eine gewerbliche      nachfolgender Regelung.                                        Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs leistet der Versiche-
    Nutzung liegt vor, wenn mit dem zu schützen-                                                                       rer eine Kostenbeteiligung in Höhe des Zeitwerts
    den Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec Geld verdient          Akkuschutz (nur für E-Bikes/Pedelecs)                          (maximal bis zur Höhe des Versicherungswerts)
    wird (z. B. durch Vermietung) oder eine über-       (5) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von              für ein Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec. Bei Dieb-
    durchschnittliche Nutzung vorliegt (z. B. Paket-    Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung                 stahl fest mit der versicherten Sache verbundener
    dienst, Lieferservice).                             eintretenden Zerstörung oder Beschädigung des                  Teile und bei Vandalismus leistet der Versicherer
b) S-Pedelecs sowie neue und gebrauchte Elek-           Akkus der versicherten Sache erforderlich wer-                 die Beschaffungskosten für die zu ersetzenden
    trofahrräder, wie z. B. Fahrräder/​E-Bikes/​Pede-   den, durch:                                                    Teile. Ist der Versicherungsnehmer vorsteuerab-
    lecs mit einem Kaufpreis inklusive Schloss von      a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13.                 zugsberechtigt, wird die Diebstahl-Entschädi-
    mehr als 15.000 Euro. Bei gebraucht gekauften          Monat nach Vertragsbeginn oder Austausch                    gung als Netto­betrag ohne Umsatzsteuer ersetzt.
    Fahrrädern/​E-Bikes/​Pedelecs gilt der Kauf-           des Akkus)
    preis des Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs inkl.         b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfeh-               (5) Der Versicherer ist berechtigt, aber nicht ver-
    Schloss als Bezugsgröße. Bei bereits im Haus-          ler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleis-                pflichtet, nach geleisteter Diebstahl-Entschädi-
    halt vorhandenen gebrauchten Fahrrädern/​              tung                                                        gung die wieder aufgefundene Sache zu
    E-Bikes/​Pedelecs gilt der durch den Fach-          c) Unsachgemäße Handhabung                                     übernehmen.
    händler für linexo by WERTGARANTIE festge-          d) Feuchtigkeit
    legte Wert (Versicherungswert). Im separaten        e) Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan-                   (6) Der Versicherungsnehmer hat die vom Versi-
    Akkuschutz muss der zu versichernde Akku neu           nung, Induktion).                                           cherer zugesagte Kostenbeteiligung für ein
    sein (nicht älter als 6 Monate).                                                                                   Ersatz-Fahrrad/​E-Bike/Pedelec vollständig zum
                                                        Für den Akku übernimmt der Versicherer die Kos-                Ankauf eines Ersatz-Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs
§ 2 Versicherte Gefahren und Schäden                    ten des Austauschs, wenn dieser aus den vorge-                 der gleichen Art zu verwenden.
Das im Versicherungsvertrag gewählte Risiko wird        nannten Gründen nur noch höchstens 60 Prozent
im Einzelnen wie folgt und wie im Versicherungs-        der vom Hersteller angegebenen Leistungska-                    (7) Im Fall eines Pick-up-Service leistet der Versiche-
schein vereinbart bestimmt:                             pazität erbringt.                                              rer im Rahmen des bestehenden Versicherungs-
                                                                                                                       schutzes Ersatz für Kosten, die entstehen durch:
Komplettschutz Bike                                     (6) Versicherungsschutz besteht nicht für Schä-                • Pannenhilfe, wenn dadurch die Weiterfahrt
(1) Der Versicherer leistet Ersatz für Kosten von       den, die bei Vertragsschluss bereits bestanden;                    möglich ist;
Reparaturen, die bei einer nach Antragstellung          die vorsätzlich herbeigeführt wurden; die nicht                • Rücktransport des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs
eintretenden Zerstörung oder Beschädigung der           die Funktion der Sache beeinträchtigen, wie ins-                   sowie Rückbeförderung des Versicherungsneh-
versicherten Sache bzw. deren Bauteile erforder-        besondere Schrammen und Schäden an der                             mers und ggf. des Mitreisenden vom Pannenort/
lich werden, durch:                                     Lackierung; die unter die Gewährleistung des                       Unfallort zum Startort der Tagesfahrt oder ggf.
a) Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7.           Fachhändlers oder die Garantie des Herstellers                     zum Fachhandelspartner des Versicherers,
    Monat nach Vertragsbeginn für gebrauchte            fallen; durch Reparaturarbeiten und Eingriffe                      soweit der Kunde dies wünscht und hierdurch
    Fahrräder/​E-Bikes/​Pedelecs)                       nicht autorisierter Stellen; durch nachträgliche                   keine Mehrkosten für den Versicherer entstehen.
b) Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler      Veränderungen/technische Umbauten; durch
    nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung         Manipulation des Motorsystems; durch nicht                     (8) Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als
c) Unsachgemäße Handhabung                              bestimmungsgemäßen Gebrauch; durch bestim-                     vereinbart, d. h. anderweitige Garantien der Her-
d) Unfall                                               mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser (z. B.                steller, bestehende Versicherungen sowie sämtli-
e) Fall, Sturz                                          Rohrbruch); die bei der Teilnahme an Sportver-                 che sonstige Haftungen oder vertragliche
f) Vandalismus                                          anstaltungen, Trainings und Wettkämpfen ent-                   Verpflichtungen Dritter sind vorrangig zu belasten.
g) Feuchtigkeit                                         steh en;      durch     I n s p e k t i o n / Wa r t u n g ,
h) Zusätzlich Leistung nur bei E-Bikes/Pedelecs:        Software-Updates oder System­e instellungen;                   (9) Der Versicherer kann bei der Gestaltung der
    Elektronikschäden (Kurzschluss, Überspan-           durch Kernenergie, Terror oder Kriegsereignisse                Verträge Selbst­beteiligungen, Schadensstaffe-
    nung, Induktion)                                    jeder Art, Bürgerkriege oder innere Unruhen sowie              lungen und Wartungspauschalen vorsehen.
                                                        Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B.
(2) Bei Diebstahl (im Folgenden Diebstahl, Raub und     Erdbeben, Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung,                   § 4 Obliegenheiten
Einbruchdiebstahl gemeinsam als Diebstahl               Großbrände, Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt-               Vor Eintritt des Versicherungsfalls
bezeichnet) leistet der Versicherer Ersatz für die      oder Bahnkatastrophen); höhere Gewalt. Versi-                  (1) Der Versicherungsnehmer hat das Fahrrad/​
versicherte Sache bzw. bei Teilediebstahl für fest      cherungsschutz besteht ebenfalls nicht aufgrund                E-Bike/​Pedelec mit dem im Antrag angegebenen
mit der Sache verbundene Teile, soweit die Sache        von Herstellerempfehlungen oder Empfehlungen                   Schloss zum Schutz gegen Diebstahl an einen
mit einem im Versicherungsantrag durch den Ver-         Dritter zu einem vorsorglichen Austausch des ver-              ortsfesten Gegenstand anzuschließen. Das
                                                                                                                                                                                 GU WG LX DE KS BIKE 0724


sicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten       sicherten Gegenstandes, ohne das tatsächlich                   Anschließen an einen ortsfesten Gegenstand
Gegenstand angeschlossen wurde (z. B. fest im           ein versicherter Schaden vorliegt.                             verhindert das Wegtragen des einfach gesicher-
Boden verankerte Fahrradständer, Laternen oder                                                                         ten Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs (mit dem im
Autofahrradträger). Näheres ist den Obliegenheiten      § 3 Leistungsumfang                                            Antrag genannten Schloss und Rahmenschloss,
vor Eintritt des Versicherungsfalls zu entnehmen.       (1) Die jeweilige Entschädigungsleistung ist auf               wenn vorhanden) durch unbefugte Dritte. Wenn
                                                        den im Versicherungsantrag ausgewiesenen                       das Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec in einem verschließ-
(3) Im Rahmen des Pick-up-Service sind der Ver-         Kaufpreis/Versicherungswert (inkl. Schloss) der                baren eigenen Raum untergebracht wird, genügt
sicherungsnehmer und eine weitere mitreisende           versicherten Sache begrenzt, besteht jedoch pro                die Sicherung mit dem im Antrag angegeben
Person ab einer Entfernung von 3 km zum Wohn-           Schadenfall maximal in Höhe des im Versiche-                   Schloss und dem Rahmenschloss (wenn zusätzlich
ort oder Tagesausgangspunkt der Tour versichert         rungsschein genannten Höchstentschädigungs-                    vorhanden). Gemeinschaftskeller, Gemein-
bei:                                                    betrags.                                                       schaftsgaragen, Carports, Tiefgaragen, Gemein-

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Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Komplettschutz Bike | Seite 2
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schaftsräume, durch Dritte einsehbare oder ohne          Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Ver-
Schlüssel betretbare Räume, Innenhöfe, Gärten            schuldens des Versicherungsnehmers entspricht.            § 8 Beginn und Ende von Vertrag und Haftung
mit Umzäunungen und abschließbaren Tor gelten                                                                      (1) Vertrag und Haftung beginnen mit dem in dem
nicht als verschließbarer eigener Raum.                  9.2 Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach            Versicherungsschein genannten Datum, wenn der
                                                         Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Aus-           Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
Bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls             kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der             Beitrag rechtzeitig zur Fälligkeit zahlt.
(2) Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer          Versicherer nur dann vollständig oder teilweise
einen Versicherungsfall unverzüglich, spätestens         leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer            (2) Vertrag und Haftung enden mit dem verein-
innerhalb 1 Monats nach Eintritt in Textform anzu-       durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die-          barten Zeitpunkt.
zeigen. Bei einem E-Bike-/Pedelec-Defekt ist             se Rechtsfolge hingewiesen hat.
zusätzlich ein Kostenvoranschlag einer Fachwerk-                                                                   (3) Versicherungsverträge von mindestens ein-
statt einzureichen. Daraus müssen Ursache, Art und       9.3 Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet,     jähriger Dauer verlängern sich von Jahr zu Jahr,
Umfang der notwendigen Reparatur im Einzelnen            wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass              wenn sie nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf
ersichtlich sein. Bei Diebstahl, Teilediebstahl oder     er die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt        in Textform gekündigt werden.
Vandalismus ist innerhalb dieses Zeitraums zusätz-       hat. Dies gilt auch, wenn der Versicherungsneh-
lich der Nachweis über die Stellung der Strafanzei-      mer nachweist, dass die Verletzung der Oblie-             (4) Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/​
ge bei der Polizei sowie bei Diebstahl/Teile­diebstahl   genheit weder für den Eintritt oder die                   E-Bike/​Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-
zusätzlich der vom Versicherer vorgegebene Dieb-         Feststellung des Versicherungsfalls noch für die          Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit
stahlbericht und bei Unfall ein Unfallbericht einzu-     Feststellung oder den Umfang der dem Versiche-            beträgt hiernach ein Jahr. Die Prämie berechnet
reichen. In den zuvor benannten Nachweisen bzw.          rer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt         sich nach dem Tarif für die neue Sache. Für eine
Berichten ist jeweils die Rahmennummer des ver-          nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Oblie-            Ent­schädigungs­leistung, die durch Verschleißschä-
sicherten Fahrrads/​E-Bikes/​Pedelecs und gege-          genheit arglistig verletzt hat.                           den notwendig wird, beginnt für Akkus eine neue
benenfalls die Akku-Seriennummer anzugeben. Der                                                                    12-monatige Wartezeit am 1. des auf den Auszah-
Versicherer kann vom Versicherungsnehmer Händ-           § 5 Versicherungsort                                      lungstag folgenden Monats. Die Wartezeit von
lerbelege (wie Anschaffungsrechnung, Zeitwertbe-         Die Versicherung gilt in Deutschland, sowie – mit         12 Monaten beginnt für Akkus zudem bei jeglichem
urteilungen etc.) sowie Fotos vom Schaden am             Ausnahme des Pick-up-Service – bei vorüberge-             Austausch des Akkus zum zuvor benannten Zeit-
Fahrrad/​E-Bike/​Pedelec bzw. Schadenort verlan-         henden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt          punkt.
gen. Darüber hinaus kann der Versicherer vom Ver-        ausschließlich im geographischen Europa.
sicherungsnehmer verlangen, sich beim örtlichen                                                                    (5) Veräußert der Versicherungsnehmer die versi-
Fundbüro zu erkundigen, ob das gestohlene Fahr-          § 6 Prämie                                                cherte Sache, ohne die Weiterführung des Ver-
rad/​E-Bike/​Pedelec wieder aufgefunden wurde            (1) Der Versicherungsnehmer hat die erste Jahres-         sicherungsvertrags durch den Erwerber und
und einen entsprechenden Beleg vorzulegen.               prämie (Beitrag) am 1. des auf die Antragstellung         dessen Anschrift mitzuteilen, so geht der Versi-
                                                         folgenden Monats zu zahlen; Folgeprämien                  cherer von der sofortigen Kündigung des Vertrags
(3) Innerhalb von 1 Monat nach der Zusage einer          am 1. des Monats, in dem ein neues Versicherungs-         für die versicherte Sache durch den Erwerber aus.
Entschädigungsleistung für ein Ersatz-Fahrrad/E-         jahr beginnt. Die Folgen nicht rechtzeitiger Zah-
Bike/Pedelec durch den Versicherer hat der Ver-          lung der ersten Prämie bzw. einmaligen Prämie             § 9 Schlussbestimmungen
sicherungsnehmer eine Kopie der Originalrech-            oder der ersten Rate der ersten Prämie ergeben            (1) Es besteht – unbeschadet der übrigen Ver-
n u n g d e s a l s Ersatz a n g e sc h af f te n        sich aus § 37 VVG; im Übrigen gilt § 38 VVG. Ist          tragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur,
Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs mit Daten zum                  Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende            soweit und solange dem keine auf die Vertrags-
Fahrrad/E-Bike/Pedelec sowie Schloss an den              Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn       parteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Han-
Versicherer in Textform zu übermitteln.                  der Versicherungsnehmer in Verzug gerät.                  dels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der
                                                                                                                   Europäischen Union oder der Bundesrepublik
(4) Der Versicherer wird unmittelbar nach Eingang        (2) Erfolgt die Prämienzahlung per SEPA-Last-             Deutschland entgegenstehen.
der vorbenannten Unterlagen die notwendigen Prü-         schriftverfahren, wird die Abbuchung vom Konto
fungen vornehmen und bei vorhandenem Leistungs­          spätestens 5 Tage vorher angekündigt. Bei wie-            (2) Soweit nicht in den Versicherungsbedingun-
anspruch des Versicherungsnehmers binnen weniger         derkehrenden Beitragseinzügen in gleicher Höhe            gen Abweichendes bestimmt ist, gelten die
Tage die jeweilige Entschädigungsleistung zusagen.       erfolgt die Ankündigung einmalig vor dem erst-            gesetzlichen Vorschriften. Mündliche Neben­
Der Versicherer kann ohne vorhergegangene Einrei-        maligen Einzug.                                           abreden bestehen nicht.
chung eines Kosten­voranschlages entscheiden und
eine Leistung erbringen.                                 § 7 Anpassung der Beiträge                                (3) Anzeigen und Erklärungen des Versicherungs-
                                                         (1) Die Prämie je Tarif wird unter Berücksichtigung der   nehmers sind – soweit nicht gesondert geregelt
(5) Bei Austausch des im Versicherungsvertrag            in den Kalkulationsgrundlagen des Versicherers nie-       – telefonisch oder in Textform an den Versicherer
benannten Schlosses oder Akkus, hat der Versi-           dergelegten Prämienfaktoren (z. B. Schadenauf-            zu richten.
cherungsnehmer die Daten des neuen Schlosses             wand und -häufigkeit, Verwaltungskostenaufwand,
bzw. Akkus inkl. der neuen Akku-Seriennummer             Bestandszusammensetzung, Stornoquote) für eine            (4) Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 3
unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werk-           ausreichend große Anzahl gleichartiger Risiken eines      Jahren. Die Verjährung ist nach Anmeldung eines
tagen nach Austausch, in Textform mitzuteilen.           Tarifes (Bestandsgruppe) unter Beachtung aner-            Anspruchs bis zum Zugang der Entscheidung des
                                                         kannter Grundsätze der Versicherungsmathematik            Versicherers in Textform gehemmt.
(6) Nach durchgeführter Reparatur ist die Repa-          und -technik ermittelt. Es können auch statistische
raturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten         Erkenntnisse des Gesamtverbandes der deutschen            (5) Klagen gegen den Versicherer sind am Gericht
und die Ersatzteilpreise im Einzelnen zu ersehen         Versicherungswirtschaft e. V. zur treuhänderischen        seines Sitzes, gegen den Versicherungsnehmer
sind, innerhalb von 1 Monat seit Rechnungsdatum          Ermittlung der durchschnittlichen Schadenzahlun-          an dessen Wohnsitz, zu erheben. Für Klagen aus
einzureichen. Die Sache ist jeweils zur Besichti-        gen aller Versicherer herangezogen werden.                dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
gung durch einen Sachverständigen auf die Dau-                                                                     rungsvermittlung ist auch das Gericht am Wohn-
er von 1 Monat ab Einreichung der Rechnung zur           (2) Ergibt eine Neukalkulation im Vergleich zum Vor-      sitz des Versicherungsnehmers zuständig.
Verfügung zu halten.                                     jahr einen um mindestens 5 % vom bisherigen Tarif-        (6) Es gilt deutsches Recht.
                                                         beitrag abweichenden Wert, so ist der Versicherer
(7) Der Versicherungsnehmer ist im Fall eines Pick-      berechtigt, die Prämie je Tarif um den Differenzbe-
up-Service verpflichtet, diesen durch einen vom          trag zu erhöhen bzw. verpflichtet, sie um die Diffe-
Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen         renz zu senken. Der Versicherer kann die Prämie je
und durchführen zu lassen. Sofern der Versiche-          Tarif einmal pro Versicherungsjahr ändern.
rungsnehmer dies wünscht, wird der Versicherer
bei bestehendem Versicherungsschutz namens               (3) Bei Erhöhung der Prämie darf diese den zum
und mit Vollmacht des Versicherungsnehmers den           Zeitpunkt der Erhöhung für Neuverträge mit glei-          linexo by WERTGARANTIE
vom Versicherer autorisierten Partner mit dem            chen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsum-              linexo ist eine eingetragene Marke
Pick-up-Service beauftragen.                             fang geltenden Prämiensatz nicht übersteigen.             der WERTGARANTIE SE
                                                                                                                                                                          GU WG LX DE KS BIKE 0724


(8) Der Versicherungsnehmer hat Weisungen des            (4) Die Prämienanpassung wird dem Versiche-               Postfach 64 29 | 30064 Hannover
Versicherers zur Schadenabwendung/-minde-                rungsnehmer mitgeteilt.                                   Breite Straße 8 | 30159 Hannover
rung, soweit für ihn zumutbar, zu befolgen.                                                                        Tel. 0511 71280-866
                                                         (5) Bei Erhöhung der Prämie kann der                      E-Mail: team@linexo.com
(9) Rechtsfolgen einer Obliegenheitsverletzung           Versicherungs­n ehmer den Versicherungsver-               www.linexo.com
9.1 Verletzt der Versicherungsnehmer eine Oblie-         trag/Tarif kündigen.
genheit vor, und/oder nach Eintritt des Versiche-                                                                  Vorstand: Patrick Döring (Vorsitzender),
rungsfalls vorsätzlich, so ist der Versicherer von       (6) Bei der Prämienerhöhung können Gruppen von            Udo Buermeyer, Susann Richter, Konrad Leh-
der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr-      Versicherungsnehmern, bei denen gemeinsame                mann
lässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Ver-        Merkmale gegeben sind, teilweise oder gänzlich            Aufsichtsratsvorsitzender: Thomas Schröder
sicherer berechtigt, seine Leistung in dem               ausgenommen werden.                                       Amtsgericht Hannover HR B 208988

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Widerrufsbelehrung
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Abschnitt 1                                                                Abschnitt 2
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                     Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
                                                                           Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
Widerrufsrecht                                                             werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.      Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
                                                                           Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                  1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
• der Versicherungsschein,                                                     die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für                             Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
   das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen                                zugehörige Registernummer;
   Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der             2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
   Tarifbestimmungen,                                                          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
• diese Belehrung,                                                             sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                             Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver-
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                   tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
jeweils in Textform zugegangen sind.                                           bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
                                                                               benen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des       3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent-
                                                                               schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind
                                                                               anzugeben;
                                                                           5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                               Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche-
linexo by WERTGARANTIE                                                         rers;
WERTGARANTIE SE                                                            6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Breite Str. 8                                                                  sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei-
30159 Hannover                                                                 sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
E-Mail: team@linexo.com                                                        Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
                                                                               nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Widerrufsfolgen                                                                Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und       7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs           zur Zahlungsweise der Prämien;
entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,     8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor-
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.          mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent-        insbesondere hinsichtlich des Preises;
fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es   9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück-        über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang                sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
des Widerrufs, zu erstatten.                                                   gebunden sein soll;
                                                                           10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,         Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen             Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge-              ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
ben sind.                                                                      über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
                                                                               zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
Besondere Hinweise                                                             bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen         gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt           und deutlich gestalteten Form;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                          11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                           12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
                                                                               vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai-
                                                                               ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
                                                                               rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her-
                                                                               vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                           13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver-
                                                                               sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
                                                                               Versicherungsvertrages zugrunde legt;
                                                                           14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
                                                                           15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
                                                                               Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
                                                                               sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
                                                                               Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                                                                                                                                                        WG DE Widerrufsbelehrung 1221


                                                                               Vertrages zu führen;
                                                                           16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
                                                                               Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
                                                                               Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
                                                                               hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei-
                                                                               ten, hiervon unberührt bleibt;
                                                                           17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
                                                                               Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.

                                                                           Ende der Widerrufsbelehrung
```

## Volltext der Bedingungen: Komplettschutz Bike, Vertragsunterlage (AVB oder Informationsblatt, am Text prüfen)

```text
[Seite 1]
Reparaturkostenversicherung

Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

WERTGARANTIE SE                                                               Produkt: Komplettschutz Bike 0724
Deutschland

Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren. Diese Informationen sind nicht abschließend. Weitere Informationen entnehmen Sie
bitte den Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsschein und dem Versicherungsantrag.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Reparaturkostenversicherung inklusive Diebstahlschutz, Pick-up-Service und – auch separat abschließbarem – Akku-
schutz. Diese schützt Sie vor den finanziellen Folgen der Zerstörung, der Beschädigung oder des Diebstahls (umfasst auch Raub und Einbruch-
diebstahl) der versicherten Sachen infolge eines Versicherungsfalls.


Was ist versichert                                                            Was ist nicht versichert?
✓ Versichert ist das jeweilige im Versicherungsvertrag                        ✗ Wartung, Inspektion, Software-Update,
  genannte neue bzw. gebrauchte Fahrrad/E-Bike/Pedelec                          Systemeinstellungen
  zur privaten und beruflichen (z. B. im Rahmen eines freien                  ✗ Neue und gebrauchte Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs mit
  Berufes wie Architekt, Arzt oder Rechtsanwalt) Nutzung mit                    einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss über
  einem Kaufpreis/Versicherungswert inklusive Schloss bis                       15.000 Euro
  15.000 Euro. Zudem besteht die Möglichkeit einen separaten                  ✗ Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs, die gewerblich genutzt
  Akkuschutz zum Schutz eines neuen Akkus (nicht älter als 6                    werden
  Monate) abzuschließen.                                                      ✗ S-Pedelecs

Versicherte Gefahren und Schäden

Komplettschutz Bike
✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 7. Monat bei ge-                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  brauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs)
✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler                             Voraussetzungen bei Diebstahlleistung
  nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung                                 ! Das Fahrrad/E-Bike/Pedelec ist mit einem durch den
✓ Unsachgemäße Handhabung                                                       Versicherer zugelassenen Schloss an einen ortsfesten Ge-
✓ Unfall                                                                        genstand anzuschließen. Zugelassen sind alle Schlösser mit
✓ Fall, Sturz                                                                   einem Mindestkaufpreis von 29 Euro. Bei einem Kaufpreis/
✓ Vandalismus                                                                   Versicherungswert des Fahrrads/E-Bikes/
✓ Feuchtigkeit                                                                  Pedelecs von über 1.000 Euro muss der Kaufpreis mindes-
✓ Diebstahl, Raub, Einbruchdiebstahl oder Teilediebstahl                        tens 49 Euro betragen.
✓ Pick-up-Service
                                                                              Pick-up-Service
Zusätzliche Leistungen nur bei E-Bikes/Pedelecs                               ! Der Pick-up-Service gilt ab einer Entfernung von 3 km zum
✓ Elektronikschäden                                                              Wohnort oder Tagesausgangspunkt der Tour. Kein Fall
✓ Akkuschutz                                                                     des Pick-up-Service sind z. B. schlechtes Wetter, ein nicht
                                                                                 hinreichend aufgeladener Akku des E-Bikes/Pedelecs oder
Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/Pedelecs)                     die Unterbrechung der Weiterfahrt mangels Kondition des
✓ Verschleiß, Abnutzung, Alterung (ab dem 13. Monat nach                         Versicherungsnehmers.
  Vertrags­beginn und nach Austausch eines Akkus)
✓ Konstruktions-, Produktions- und Materialfehler                             Separat abschließbarer Akkuschutz (nur bei E-Bikes/
  nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung                                 Pedelecs)
✓ Unsachgemäße Handhabung                                                     ! Mit diesem Schutz sind nur neue Akkus neuer und
✓ Feuchtigkeit                                                                  gebrauchter E-Bikes/Pedelecs versicherbar.
✓ Elektronikschäden
                                                                              In jedem Fall vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Kostenpflichtiger linexo Sofortschutz                                         zum Beispiel:
(wenn gesondert gewählt)                                                      ! Terror oder Kriegsereignisse, innere Unruhen
                                                                              ! Natur- und Man-Made-Katastrophen (wie z. B. Erdbeben,
Versicherte Kosten                                                               Sturm, Hagel, Flut/Überschwemmung, Großbrände,
✓ Reparaturkosten-Übernahme bei Fahrrad/E-Bike/                                  Explosionen, Einsturz-, Schifffahrt- oder Bahnkatastrophen)
  Pedelec- bzw. Akku-Defekten                                                 ! Höhere Gewalt
✓ Arbeitslohn und Ersatzteile                                                 ! Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
✓ Gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/E-Bike/Pedelec bei Dieb-                      ! Schäden, die bei der Teilnahme an Sportveranstaltungen,
  stahl versicherter neuer Fahrräder/E-Bikes/Pedelecs                            Trainings und Wettkämpfen entstehen
✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/​E-
  Bike/​Pedelec bei gebrauchten Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs
✓ Kostenbeteiligung für ein gleichwertiges Ersatz-Fahrrad/​
  E-Bike/​Pedelec bei Totalschaden versicherter neuer und
  gebrauchter Fahrräder/​E-Bikes/Pedelecs
✓ Ersatz der Kosten für die neuen Teile und Einbaukosten
   bei Teile­diebstahl und Vandalismus
✓ Im Pick-up-Service: Kostenübernahme bei Ausfall des
                                                                                                                                                 GU WG LX DE KS BIKE 0724


  Fahrrads/​E-Bikes/Pedelecs während einer Ausfahrt durch
  Beschädigung oder Diebstahl des Fahrrads/​E-Bikes/Pede-
  lecs, Ausfall des Motors/der Motorunterstützung auf Grund
  eines Defekts, mechanischen Mangel durch Ketten oder
  Rahmenbruch, Reifenpanne oder Unfall/Sturz

Höchstentschädigungsleistung pro Schadenfall
✓ Kaufpreis/Versicherungswert des versicherten Fahrrads/
  E-Bikes/​Pedelecs inklusive Schloss bzw. des versicherten
  Akkus, maximal jedoch 15.000 Euro.


                                                                                                                                           1/2

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          Wo bin ich versichert?
          ✓ Die Versicherung gilt in Deutschland sowie bei vorübergehenden Reisen weltweit. Der Pick-up-Service gilt ausschließlich im
            geographischen Europa.


          Welche Verpflichtungen habe ich?
          Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
          • Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
          • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig.
          • Im Versicherungsfall hat der Versicherungsnehmer die Obliegenheiten gemäß § 4 AVB zu beachten. Die Verletzung dieser Obliegenheiten
             kann den Versicherungsschutz teilweise oder vollständig gefährden. Weitere Einzelheiten sind § 4 (9) AVB zu entnehmen. Bspw.:
             • Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
               · Anschluss des Fahrrads/E-Bikes/Pedelecs an einen ortsfesten Gegenstand mit dem dafür vorgesehenen Schloss.
             • Nach Eintritt des Versicherungsfalls:
               · Zeigen Sie uns einen Versicherungsfall unverzüglich an, spätestens jedoch innerhalb 1 Monats nach Versicherungsfall,
               · folgen Sie den Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,
               · übermitteln Sie die notwendigen Nachweise im Versicherungsfall, wie bspw. Kostenvoranschlag oder Diebstahlmeldung,
               · teilen Sie uns die Daten des neuen Schlosses bzw. Akkus innerhalb von 5 Werktagen mit, wenn das im Versicherungsantrag
                 benannte Schloss bzw. Akku durch ein anderes/anderen ersetzt wird
               · im Fall eines Pick-up-Service sind Sie verpflichtet, diesen durch einen vom Versicherer autorisierten Partner zu beauftragen
                 und durchführen zu lassen.


          Wann und wie zahle ich?
          Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
          müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie kön-
          nen uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen oder uns die Beiträge überweisen.


          Wann beginnt und endet die Deckung?
          Vertragsbeginn:       Am 1. des auf die Antragstellung folgenden Monats
          Versicherungsschutz: Für Verschleißschäden am Akku bzw. nach Austausch des Akkus ab dem 13. Monat und für alle anderen
                     Verschleißschäden bei gebrauchten
                     Fahrrädern/E-Bikes/Pedelecs ab dem 7. Monat nach Vertragsbeginn, für alle anderen Schäden ab Vertragsbeginn
          Sofortschutz:         Ab Antragsdatum – sofern gewählt

          Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig, beginnt der Schutz für Ihr Fahrrad/E-Bike/Pedelec frühestens zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie
          den Beitrag zahlen. Der Schutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
          vertreten haben.

          Der Vertrag ist mit einer Festlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Der Vertrag verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, außer


                                                                                                                                                                  GU WG LX DE KS BIKE 0724
          Sie oder wir kündigen den Vertrag. Nach Entschädigungsleistung für ein Fahrrad/E-Bike/Pedelec läuft der Vertrag mit dem Ersatz-Fahrrad/
          E-Bike/Pedelec weiter. Die Mindestlaufzeit beträgt hiernach ein Jahr.


          Wie kann ich den Vertrag kündigen?
          Sie können den Vertrag ebenso wie wir 3 Monate vor Ablauf der Fest- bzw. Mindestlaufzeit und danach jeweils 3 Monate vor Ablauf des
          Versicherungsjahres in Textform kündigen. Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Schadenfalles den Versicherungsvertrag
          kündigen.


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten | WERTGARANTIE SE Deutschland | Produkt: Komplettschutz Bike 0724
                                                                                                                                                            2/2

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Widerrufsbelehrung
Wichtiges Dokument. Bitte sorgfältig aufbewahren.


Abschnitt 1                                                                Abschnitt 2
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                     Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
                                                                           Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen
Widerrufsrecht                                                             werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen.      Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
                                                                           Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen                                  1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über
• der Versicherungsschein,                                                     die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für                             Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die
   das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen                                zugehörige Registernummer;
   Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der             2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere
   Tarifbestimmungen,                                                          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Ver-
• diese Belehrung,                                                             sicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,                             Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Ver-
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen                   tretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungs-
jeweils in Textform zugegangen sind.                                           bedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgeho-
                                                                               benen und deutlich gestalteten Form;
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des       3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:                                 4. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Ent-
                                                                               schädigungsregelungen; Name und Anschrift des Garantiefonds sind
                                                                               anzugeben;
                                                                           5. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere
                                                                               Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versiche-
linexo by WERTGARANTIE                                                         rers;
WERTGARANTIE SE                                                            6. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Breite Str. 8                                                                  sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuwei-
30159 Hannover                                                                 sen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige
E-Mail: team@linexo.com                                                        Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis
                                                                               nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner
Widerrufsfolgen                                                                Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und       7. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere
der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs           zur Zahlungsweise der Prämien;
entfallenden Teil der Prämien zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,     8. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Infor-
dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.          mationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote,
Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs ent-        insbesondere hinsichtlich des Preises;
fällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es   9. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere
sich um einen Betrag in Höhe von 0,00 Euro. Der Versicherer hat zurück-        über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
zuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang                sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag
des Widerrufs, zu erstatten.                                                   gebunden sein soll;
                                                                           10. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,         Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und
so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen             Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären
zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszuge-              ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen
ben sind.                                                                      über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu
                                                                               zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertrags-
Besondere Hinweise                                                             bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedin-
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen         gungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt           und deutlich gestalteten Form;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                          11. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
                                                                           12. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den
                                                                               vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwai-
                                                                               ger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
                                                                               Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche-
                                                                               rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer her-
                                                                               vorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
                                                                           13. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Ver-
                                                                               sicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
                                                                               Versicherungsvertrages zugrunde legt;
                                                                           14. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
                                                                           15. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem
                                                                               Unterabschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden,
                                                                               sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit
                                                                               Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
                                                                                                                                                        WG DE Widerrufsbelehrung 1221


                                                                               Vertrages zu führen;
                                                                           16. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
                                                                               Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die
                                                                               Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf
                                                                               hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschrei-
                                                                               ten, hiervon unberührt bleibt;
                                                                           17. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die
                                                                               Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.

                                                                           Ende der Widerrufsbelehrung
```

