# Zurich Privatschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-ferienwohnung-zurich-privatschutz-privathaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-ferienwohnung-zurich-privatschutz-privathaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bausteine Privatschutz Privathaftpflicht 04/2025](https://edge.sitecorecloud.io/zurichinsur2cd7-zwpde6f08-prodd5db-4bb2/media/project/zurich-headless/germany/br/documents/verbraucherinformationen/bausteine-privatschutz-privathaftpflicht_2025_04.pdf), Fassung B-PHV 2025, Fassung 04.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Eigenes Produkt für vermietete Ferienwohnungen und Ferienhäuser (nicht nur Einschluss in Privathaftpflicht, Hausrat oder Wohngebäude) | nein | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder Wochenend-/Ferienwohnungen. | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2 |
| Bausteine im Vertrag: Haftpflicht, Inventar (Hausrat), Gebäude, Mietausfall frei kombinierbar | ja | Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten. | B-PHV Vorbemerkung, Seite 1 |
| Gewerbliche Vermietung (angemeldetes Gewerbe, Vermietung als Haupteinkommen) versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Höchstzahl der Wohneinheiten, Betten oder Gäste je Vertrag | nicht geregelt |  |  |
| Höchstgrenze der jährlichen Mieteinnahmen, bis zu der die Vermietung mitversichert ist | nicht geregelt |  |  |
| Ferienimmobilie im Ausland versicherbar (Länder wörtlich) | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär). | B-PHV 01-01 Ziff. 11, Seite 3 |
| Versicherungsnehmer muss nicht vor Ort wohnen (Zweitwohnsitz, Verwaltung aus der Ferne) | nicht geregelt |  |  |
| Eigennutzung durch den Eigentümer zwischen den Vermietungen mitversichert | ja | Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird. | B-PHV 01-01 Ziff. 1.2, Seite 2 |
| Vermietung über Buchungsportale (Airbnb, Booking, FeWo) ausdrücklich eingeschlossen | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Vermieterhaftpflicht (pauschal für Personen- und Sachschäden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. | B-PHV 02-01 Ziff. 2, Seite 3 |
| Personenschäden von Gästen (Sturz auf der Treppe, Verbrühung, defekte Einrichtung) | nicht geregelt |  |  |
| Haftung für Schäden durch mangelhaftes Inventar oder Geräte der Ferienwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an eingebrachten Sachen der Gäste (Beherbergungshaftung, in Deutschland § 701 BGB) | nein | Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden. | B-PHV 01-01 Ziff. 4.5, Seite 2 |
| Verkehrssicherungspflicht für Grundstück, Wege, Winterdienst und Außenanlagen | ja | Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). | B-PHV 01-01 Ziff. 1, Seite 2 |
| Haftpflicht für Pool, Whirlpool, Sauna, Spielgeräte und Trampolin | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht aus verliehenen Fahrrädern, E-Bikes, Booten oder Sportgeräten | nicht geregelt |  |  |
| Verlust fremder Schlüssel und Schließanlagen (z. B. Schlüssel der Wohnungseigentümergemeinschaft) | nicht geregelt |  |  |
| Gewässerschaden durch Heizöltank auf dem Grundstück | ja | ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. | B-PHV 01-01 Ziff. 6, Seite 3 |
| Umweltschaden nach Umweltschadensgesetz (öffentlich-rechtliche Sanierungspflicht) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsausfall, wenn ein Gast oder Dritter einen Haftpflichtschaden nicht bezahlt | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Gäste am Inventar der Ferienwohnung (Rotwein auf dem Sofa, zerbrochene Geräte) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Gäste am Gebäude oder an der Wohnung (Böden, Türen, Sanitär) | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus und böswillige Beschädigung durch Gäste (ohne Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl durch Gäste (einfacher Diebstahl ohne Einbruchspuren) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden durch Haustiere der Gäste | nicht geregelt |  |  |
| Sonderreinigung und Geruchsbeseitigung nach Gästeschaden (Rauch, Erbrochenes, Schädlinge) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung und Verschleiß durch gewöhnlichen Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Kaution oder Haftpflicht des Gastes muss zuerst in Anspruch genommen werden (Subsidiarität) | ja | Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.2, Seite 2 |
| Verzicht auf Rückgriff gegen den Gast bei leicht fahrlässigen Schäden | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungssumme für das Inventar der Ferienwohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (ohne Abzug neu für alt) | nicht geregelt |  |  |
| Unterversicherungsverzicht | nicht geregelt |  |  |
| Gebäude der Ferienimmobilie im selben Vertrag versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Feuer, Blitzschlag, Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Leitungswasser und Frost | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel | nicht geregelt |  |  |
| Einbruchdiebstahl und Vandalismus nach Einbruch | nicht geregelt |  |  |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck) | nicht geregelt |  |  |
| Elektronik und Haushaltsgeräte der Ferienwohnung (TV, WLAN-Router, Küchengeräte) gegen Bruch und Bedienfehler | nicht geregelt |  |  |
| Gartenmöbel, Grill und Inventar auf Terrasse und Balkon | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Inventarliste als Voraussetzung der Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall, wenn die Ferienwohnung nach einem versicherten Sachschaden nicht vermietet werden kann | nicht geregelt |  |  |
| Höchstdauer der Mietausfallentschädigung in Monaten | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall nur für nachweislich gebuchte Aufenthalte | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall durch behördliche Schließung oder Nutzungsuntersagung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Ersatzunterkunft für Gäste nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Reisekosten des Eigentümers zum Schadenort | nicht geregelt |  |  |
| Notfall- und Handwerkerservice vor Ort (Schlüsseldienst, Rohrreinigung, Heizung) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für Streit mit Gästen oder Buchungsportalen | nicht geregelt |  |  |
| Aufräum-, Abbruch- und Bewegungskosten sowie Schutzkosten | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der gewerblichen oder gewerbsmäßigen Vermietung | ja | Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu gewerblichen Zwecken. | B-PHV 01-01 Ziff. 4.2.1, Seite 2 |
| Ausschluss von Schäden bei Partys, Veranstaltungen oder Überbelegung | nicht geregelt |  |  |
| Leerstandsklausel: Einschränkung, wenn die Wohnung länger unbewohnt ist (Frist wörtlich) | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zu regelmäßigen Kontrollbesuchen zwischen den Aufenthalten | nicht geregelt |  |  |
| Frostobliegenheit: Heizen oder Entleeren der Leitungen bei Leerstand | nicht geregelt |  |  |
| Sicherungsvorgaben (Schlösser, Schlüsselsafe, Alarmanlage, Rauchmelder) | nicht geregelt |  |  |
| Nachweis der behördlichen Erlaubnis (Zweckentfremdungsgenehmigung, Registrierung, in Spanien licencia de vivienda turística) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Grundlage der Beitragsberechnung (Wohnfläche, Betten, Mieteinnahmen, Versicherungssumme) | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Leistungsverbesserungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung gegenüber den Musterbedingungen des Verbands (GDV, VVO, UNESPA) | ja | Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich Insurance Europe AG anbietet | B-PHV 02-01 Ziff. 1, Seite 4 |
| Vertragssprache und anwendbares Recht (bei Objekten im Ausland) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bausteine Privatschutz Privathaftpflicht 04/2025

```text
[Seite 1]
Bausteine für die PrivatSchutz Privat-Haftpflichtversicherung
(B-PHV 2025)
Fassung 04.2025


Die genannten Bausteine werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein, in dessen Nachträgen oder im
Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart gelten.

Inhaltsverzeichnis

B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien

Inland

1        Eigentümer von Immobilien und Grundstücken

2        Bauherrenrisiko

3        Unbebautes Grundstück

4        Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
         gewerblichen Zwecken und Garagen

5        Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox

6        Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
         (Gewässerschaden)

7        Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage

8        Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung)

Ausland

9        Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland

10       Unbebautes Grundstück im Ausland

11       Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder
         eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland

12       Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland

13       Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
         (Gewässerschaden)

14       Leistungserfüllung


B-PHV 02-01 Bestleistung

1        Umfang

2        Höchstersatzleistung

3        Ausschlüsse


                                                                                                                             Seite 1 von 4

[Seite 2]
B-PHV 01-01 Eigentümer von Immobilien (auch als                            Übersteigt der Voranschlag diese Summe, so muss für das gesamte
Vermieter), Grundstücken und den dazugehörigen                             Vorhaben eine Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen
                                                                           werden.
Heizöl-/Gasanlagen, Anlagen von erneuerbaren
Energien                                                                   3          Unbebautes Grundstück
Inland                                                                     Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
                                                                           Grundstückes bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
1        Eigentümer von Immobilien und Grundstücken                        Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
                                                                           mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke                                  Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer folgender
Immobilien:                                                                4          Vermieter von Immobilien, Zimmern, Räumen zu
                                                                                      gewerblichen Zwecken und Garagen
1.1      Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus,
                                                                           4.1        Vermietung von Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern
1.2      einer oder mehrerer Wohnungen,
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
Dies gilt auch, wenn die Wohnung von Ihnen als                             Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhäusern.
Wochenend-/Ferienwohnung genutzt wird.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Bei Wohnungseigentum besteht Versicherungsschutz in Ihrer                  gewerblichen Zwecken.
Eigenschaft als Sondereigentümer. Dabei ist mitversichert Ihre
gesetzliche Haftpflicht aus Ansprüchen der Gemeinschaft der                4.2        Vermietung von Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des                                             Wochenend-/Ferienwohnungen
Gemeinschaftseigentums. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch
nicht auf Ihren Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen               4.2.1      Umfang
Eigentum.
                                                                           Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
1.3      eines Wochenend-/Ferienhauses,                                    Wochenend-/Ferienhäusern und/oder
                                                                           Wochenend-/Ferienwohnungen.
1.4      eines Schrebergartens,
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
1.5   eines auf Dauer und ohne Unterbrechung fest installierten            gewerblichen Zwecken.
Wohnwagens.
                                                                           4.2.2      Subsidiaritätsklausel
1.6     Für die in den Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01
genannten Immobilien ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht als             Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 4.2.1 versicherte Objekt in
Eigentümer zugehöriger Garagen, Gärten und vorhandener                     der Privat-Haftpflichtversicherung besteht nur subsidiär zu
Flüssiggastanks mitversichert.                                             anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten
                                                                           gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen
1.7      Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer      Versicherer Versicherungsschutz besteht.
einer nicht zu einer in Ziff. 1.1 – 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01
gehörigen einzelnen Garage.                                                4.3        Vermietung von Einliegerwohnungen

Subsidiaritätsklausel                                                      Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von
                                                                           Einliegerwohnungen in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des
Der Versicherungsschutz für das unter Ziff. 1.7 des Bausteines             Bausteines B-PHV 01-01.
B-PHV 01-01 versicherte Objekt in der Privat-Haftpflichtversicherung,
besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz:                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko        gewerblichen Zwecken.
noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht.
                                                                           4.4        Vermietung einzelner Zimmer (dauerhaft)
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die in den
Ziff. 1.1 bis 1.5 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekte von         Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung
Ihnen ausschließlich zu privaten Wohnzwecken verwendet werden.             einzelner Zimmer in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines
Bei Zwei- und Dreifamilienhäusern gilt dies für eine Wohnung im            B-PHV 01-01.
versicherten Objekt.
                                                                           Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu
Mitversichert gelten von Ihnen selbstgenutzte Büro- und                    gewerblichen Zwecken.
Praxisräume, sofern der Anteil der gewerblich genutzten Fläche in qm
geringer als 50 % ist.                                                     4.5        Vermietung einzelner Zimmer an Feriengäste
                                                                                      (vorübergehend)
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung von
Pflichten, die Ihnen als Eigentümer obliegen (z. B. bauliche               Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der
Instandhaltung, Beleuchtung, Streuen und Schneeräumen auf                  vorübergehenden Vermietung von einzelnen Zimmern an Feriengäste
Gehwegen).                                                                 in den Objekten nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines B-PHV 01-01.

Versichert ist ebenfalls Ihre gesetzliche Haftpflicht als früherer         Um Versicherungsschutz zu gewährleisten, müssen folgende
Eigentümer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum             Voraussetzungen erfüllt sein:
Eigentumswechsel bestand sowie als Insolvenz- bzw.
Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.                                     •     Es handelt sich um Ihr selbst bewohntes Ein-, Zwei- oder
                                                                                 Dreifamilienhaus.
                                                                           •     Die Zimmer werden an Feriengäste vermietet.
2        Bauherrenrisiko                                                   •     Es wird keine gewerbsmäßige Fremdenpension betrieben.
                                                                           •     Es ist kein Personal zur Bedienung der Gäste eingestellt.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Bauherr sowie aus der
Ausführung von Bauarbeiten in Eigenleistung (Neubauten, Umbauten,          Nicht versichert ist die Haftpflicht für Beschädigung, Zerstörung und
Reparaturen, Abbruch- und Grabearbeiten) bis zu der im                     Verlust von Gegenständen, die von den Gästen eingebracht werden.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten,
veranschlagten Bausumme je Bauvorhaben.


                                                                                                                                     Seite 2 von 4

[Seite 3]
4.6       Vermietung von Eigentumswohnungen, Räumen zu                    •     einer Bioenergieanlage,
          gewerblichen Zwecken und Garagen                                •     einer Blockheizkraftanlage bis zu 50 kW thermische Leistung

Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung von     für ein Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 sowie Ziff. 3 des Bausteines
                                                                          B-PHV 01-01.
4.6.1  max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
genannten Eigentumswohnungen.                                             Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,
                                                                          dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu              ist.
gewerblichen Zwecken.
                                                                          Mitversichert sind
4.6.2 max. der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
genannten Anzahl von Garagen und/oder einzelnen gelegenen                 •     Schäden im Zusammenhang mit der Einspeisung des erzeugten
Räumen in einem Objekt nach Ziff. 1.1 bis 1.3 des Bausteines                    Stromes in das eigene oder in das Netz eines
B-PHV 01-01 zu gewerblichen Zwecken, sofern der Anteil der                      Energieversorgungsunternehmens (private und gewerbliche
gewerblich genutzten Fläche in qm geringer als 50 % ist.                        Nutzung). Dies gilt nicht, wenn Sie Endverbraucher direkt
                                                                                versorgen. Endverbraucher sind Kunden, die Energie für den
                                                                                eigenen Verbrauch kaufen.
5         Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox
                                                                          8.2       Ausschlüsse
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als
Eigentümer einer Wandladestation/Wallbox zu den in Ziff. 1 sowie
                                                                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind
Ziff. 4.1 bis 4.3 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
                                                                          •     Ansprüche wegen Schäden, die während und durch das Errichten
Für den Versicherungsschutz ist es erforderlich, dass die Montage
                                                                                dieser Anlagen entstehen (insbesondere durch Erdbohrungen);
und Installation der Wandladestation/Wallbox durch ein
                                                                          •     Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst;
Fachunternehmen durchgeführt wurde und diese beim Netzbetreiber
                                                                          •     Regressansprüche eines Netzbetreibers aufgrund seiner Haftung
angemeldet ist.
                                                                                gegenüber Endverbrauchern wegen Versorgungsstörungen;
                                                                          •     Ansprüche des Netzbetreibers aus Vertragsangelegenheiten
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn

•     die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit            Ausland
      einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).
•     die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.              9         Eigentümer von Immobilien und Grundstücken im Ausland
•     Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst.
                                                                          9.1       Selbstgenutzte Immobilien und Grundstücke
6         Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch
                                                                          Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Ihrem
          (Gewässerschaden)
                                                                          selbstgenutzten, in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
                                                                          (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
                                                                          und Nordirland gelegenen, nachfolgend genannten Eigentums:
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gemäß 1.1 bis 1.3 des
Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
                                                                          9.1.1     Ein-, Zwei- oder Dreifamilienhaus;
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank) versichert. Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
                                                                          9.1.2     Wochenend-/ Ferienwohnung;
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
                                                                          9.1.3     Wochenend-/ Ferienhaus;
Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
                                                                          9.1.4  dazugehörige Garagen und Gärten sowie eines
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
                                                                          Schrebergartens. Als Wochenend-/Ferienhaus gilt ein auf Dauer
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
                                                                          abgestellter nicht versicherungspflichtiger Wohnwagenanhänger
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Widerherstellung des Zustandes,
                                                                          9.2       Ausschlüsse
wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.
                                                                          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung der
                                                                          unter Ziff. 9.1. versicherten Objekte
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
                                                                          9.3       Leistungserfüllung
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
                                                                          Unsere Leistungen erfolgen in der Vertragswährung. Unsere
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
                                                                          Verpflichtung gilt mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in
Anwendung.
                                                                          der Vertragswährung bei einem inländischen Geldinstitut angewiesen
                                                                          ist.
7         Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage
                                                                          10        Unbebautes Grundstück im Ausland
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer einer privat
genutzten Abwassersammelgrube und/oder Kleinkläranlage für ein
                                                                          Umfang
Objekt gemäß den Bestimmungen der Ziffern 1.1 bis 1.3 sowie 4.1
und 4.2 des Bausteins B-PHV 01-01. Dies gilt ausschließlich für die
                                                                          Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer eines
eigenen häuslichen Abwässer, ohne die Einleitung in ein Gewässer.
                                                                          Grundstückes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
                                                                          (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich Großbritannien
8         Erneuerbare Energie (Betreiberhaftpflichtversicherung)          und Nordirland, bis zu der im Versicherungsschein oder dessen
                                                                          Nachträgen angegebenen Größe. Das Grundstück darf ausschließlich
8.1       Umfang                                                          mit privat genutzten Gebäuden bebaut sein/ werden, die nicht zu
                                                                          Wohnzwecken dienen, oder es muss vollständig unbebaut bleiben.
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Eigentümer und
Betreiber
                                                                          11        Vermietung einer Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder
                                                                                    eines Wochenend-/Ferienhauses im Ausland
•     einer Photovoltaikanlage,
•     einer Solaranlage auch Balkonkraftwerk,
                                                                          Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung einer
•     einer genehmigungsfreien Klein-Wind-, Wasserkraftanlage bis zu
                                                                          Wochenend-/Ferienwohnung/ und/oder eines
      15 kW,
                                                                          Wochenend-/Ferienhauses in einem Staat des Europäischen
•     einer Wärmepumpenanlage,
•     einer Geothermieanlage (Erdwärme) bis 100 m Tiefe,


                                                                                                                                       Seite 3 von 4

[Seite 4]
Wirtschaftsraums (EWR), der Schweiz oder dem Vereinigten                2       Höchstersatzleistung
Königreich Großbritannien und Nordirland (subsidiär).
                                                                        Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Vermietung zu            Versicherung (bei Zurich) vereinbarten Gesamtversicherungssummen
gewerblichen Zwecken.                                                   und Kosten begrenzt.

12       Unterhaltung einer Wandladestation/Wallbox im Ausland          3       Ausschlüsse

Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht aus der Unterhaltung als    Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen
Eigentümer einer Wandladestation/ Wallbox zu den in Ziff. 9.1 sowie     sind
Ziff. 11 des Bausteines B-PHV 01-01 genannten Objekten.
                                                                        •   ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn                                      Versicherungsbedingungen dieser Versicherung;
                                                                        •   gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse;
•    die Wandladestation/Wallbox in direkten Zusammenhang mit           •   bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen,
     einem Kfz betrieben wird (Ladevorgang).                                sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei Zurich)
•    die Wandladestation/Wallbox gewerblich betrieben wird.                 sind;
•    Ansprüche wegen Schäden an den Anlagen selbst gestellt             •   berufliche oder gewerbliche Risiken;
     werden.                                                            •   Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen (die
                                                                            Assistance-Leistungen von Zurich werden in einem separaten
Voraussetzung für den bedingungsgemäßen Versicherungsschutz ist,            Dokument aufgeführt);
dass die Montage und Installation durch ein Fachunternehmen erfolgt     •   bei uns optional abschließbare Leistungen.
ist und die Wandladestation/Wallbox beim Netzbetreiber angemeldet
ist.

13       Heizöltank unterirdisch und/oder oberirdisch im Ausland
         (Gewässerschaden)

13.1     Umfang

Abweichend von Ziff. 10.2 BBR-PHV 2017 ist Ihre gesetzliche
Haftpflicht als Eigentümer einer zu einem Objekt gem. 9.1.1 bis 9.1.3
des Bausteines B-PHV 01-01 gehörigen unterirdischen und/oder
oberirdischen Heizöltankanlage (auch Kellertank). Das
Gesamtfassungsvermögen je Tankanlage ergibt sich aus den
Angaben im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.

Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1 AHB 2017 – auch ohne,
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe
bestimmungswidrig aus der Anlage gemäß Abs. 1 ausgetreten sind.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
Zustandes, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
Wertverbesserungen sind abzuziehen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden an der
Anlage selbst sowie Schäden durch Gemeingefahren.
Werden diese Mengen überschritten, so entfällt die Mitversicherung.
Ziff. 3.1.1 AHB 2017 (Erhöhung und Erweiterung des versicherten
Risikos) und Ziff. 4 AHB 2017 (Vorsorge-Versicherung) finden keine
Anwendung.

14       Leistungserfüllung

Unsere Leistungen zu Ziff. 9 - 13 des Bausteines B-PHV 01-01
erfolgen in der Vertragswährung. Unsere Verpflichtung gilt mit dem
Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Betrag in der Vertragswährung bei
einem inländischen Geldinstitut angewiesen ist.


B-PHV 02-01 Bestleistung

(Dieses Risiko kann nur als Zusatzrisiko zu der Top-Deckung
versichert werden)

1        Umfang

Sofern ein in Deutschland zum Betrieb zugelassener Versicherer eine
Privat-Haftpflichtversicherung mit weitergehenden Leistungsumfang
oder höheren Entschädigungsgrenzen (Sublimits) als die Zurich
Insurance Europe AG anbietet, wird die Zurich Insurance Europe AG
auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin im
Schadenfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.

Um die weitergehenden Leistungen des Wettbewerbers
nachzuweisen, ist es erforderlich, die vollständigen
Versicherungsbedingungen des Wettbewerbers in Textform
vorzulegen.


                                                                                                                               Seite 4 von 4
```

