# Oberösterreichische ImRecht Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-firmenrechtsschutz-oberoesterreichische-imrecht-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Oberösterreichische Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-firmenrechtsschutz-oberoesterreichische-imrecht-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Oberösterreichische ImRecht Gewerbe (RS 3001), Fassung 2020](https://www.versich.at/fileadmin/import/pdf/rs300120.pdf), Fassung RS3001.20, 25.06.2020
- Original beim Versicherer (PDF): [Oberösterreichische ImRecht Gewerbe (RS 3001), Fassung 21 laut Dateiname](https://www.versich.at/fileadmin/import/pdf/rs300121.pdf), Fassung RS3001, 26.03.2024

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | laut Polizze |  |  |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen für eine Strafkaution | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | nicht geregelt |  |  |
| Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereich | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Steuerrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobilien | nicht geregelt |  |  |
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | nicht geregelt |  |  |
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger) | ja | Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB) | 1.1, Seite 1 |
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis) | ja | Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 21.1.3. ARB) | 1.3, Seite 1 |
| Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb | ja | Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb) | 2., Seite 1 |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung) | ja | Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB) | 1.4, Seite 1 |
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern) | ja | Steuer-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 28.1.3. ARB) | 1.8, Seite 1 |
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen) | nicht geregelt |  |  |
| Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen) | ja | Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB) | 1.1, Seite 1 |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht) | ja | Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB) | 1.5, Seite 1 |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO) | ja | Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 27.1.2. ARB) | 1.7, Seite 1 |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn) | ja | Beratungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 20.1.2. ARB) | 1.2, Seite 1 |
| Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert) | nicht geregelt |  |  |
| Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungen | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum) | nicht geregelt |  |  |
| Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeuge | ja | Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1 bis 2.5. ARB) für ein oder mehrere vereinbarte und auf der Polizze angeführte Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger | 1.9, Seite 1 |
| Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familie | ja | Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB) inklusive strafgerichtlichem Ermittlungsverfahren | 3.3, Seite 1 |
| Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferanten | nicht geregelt |  |  |
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | nicht geregelt |  |  |
| Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja | Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz eingeleitet wird. | Vertragsinhalt, Seite 1 |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | nicht geregelt |  |  |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | nicht geregelt |  |  |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nicht geregelt |  |  |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Freie Anwaltswahl | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt |  |  |
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie) | ja | Anstelle des Betriebsinhabers treten bei einer OG oder KG ein namentlich genannter Gesellschafter, bei einer GmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter Geschäftsführer oder Vorstand | Vertragsinhalt, Seite 1 |
| Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialen | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelung | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabers | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsart | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Oberösterreichische ImRecht Gewerbe (RS 3001), Fassung 2020

```text
[Seite 1]
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz - RS3001.20
Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet:

1. Für den versicherten Betrieb:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB)
1.2. Beratungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 20.1.2. ARB)
1.3. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 21.1.3. ARB)
1.4. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB)
1.5. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
1.6. strafgerichtliches Ermittlungsverfahren im Strafrechtsschutz (Artikel 19.2.3. ARB)
1.7. Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 27.1.2. ARB)
1.8. Steuer-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 28.1.3. ARB)
1.9. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1 bis 2.5. ARB) für ein oder mehrere vereinbarte und auf
     der Polizze angeführte Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des
     versicherten Betriebes(bzw. des Betriebsinhabers, dessen Familienmitgliedes) stehen, von
     ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind.

2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB)
2.2. strafgerichtliches Ermittlungsverfahren im Strafrechtsschutz (Artikel 19.2.3. ARB)
2.3. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB)

3. Für den Betriebsinhaber, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
   eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
   genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in häuslicher Gemeinschaft
   lebende Enkelkinder) des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten,
   eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
3.1. Das sind:
3.1.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
       nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), - oder
       jene, die unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher
       Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten
       stehen.
3.1.2. diese Kinder (Punkt 3.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
       mitversichert, sofern sie in Österreich
       - eine Schulausbildung absolvieren(sämtliche Pflichtschulformen sowie Oberstufen- und
         Postsekundarformen und anschließende Kollegs), oder
       - eine Lehre absolvieren (Berufsschulen inkl. Landwirtschaftliche Berufsschulen) oder
       - ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
       - den Präsenz- bzw. Zivildienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr
         ableisten.
       Der Versicherungsschutz für diesen Personenkreis erstreckt sich auch auf
       Versicherungsfälle innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Voraussetzungen gemäß
       Punkt 3.1.2., sofern diese während der tatsächlichen Laufzeit des Versicherungsvertrages
       eintreten. Aufenthalte im Ausland im Rahmen einer der angeführten Tätigkeiten sind
       innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs gemäß Artikel 4 ARB bis zu einer gesamten Dauer
       von einem Jahr vom Versicherungsschutz umfasst.
3.1.3. nicht geschäftsfähige Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem
       Versicherungsnehmer leben.
3.2. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2.1. bis 2.4. ARB) für diese Personen in ihrer Eigenschaft als
     Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in
     ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen oder nicht
     von ihnen geleast sind.
3.3. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB) inklusive
     strafgerichtlichem Ermittlungsverfahren (Artikel 19.2.3. ARB)
3.4. Beratungs-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 20.1.1. ARB)
3.5. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23.1.1. ARB)
3.6. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 32.1.2. ARB)
3.7. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte für den Privatbereich (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
3.8. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich (Artikel 22.1.1. ARB)

Darüberhinaus gilt folgender Vertragsinhalt:
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich
der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz
eingeleitet wird.
Anstelle des Betriebsinhabers treten bei einer OG oder KG ein namentlich genannter
Gesellschafter, bei einer GmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter
Geschäftsführer oder Vorstand und bei einer AG die Vorstandsmitglieder.


                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 25.06.2020 - Seite 1 / 1
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## Volltext der Bedingungen: Oberösterreichische ImRecht Gewerbe (RS 3001), Fassung 21 laut Dateiname

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[Seite 1]
RECHTSSCHUTZ - ImRecht Gewerbe mit Privatrechtsschutz - RS3001.20
Versicherungsschutz wird nur für die vereinbarten und auf der Polizze angeführten
Rechtsschutzbausteine und gemäß den dem Vertrag zugrunde liegenden Allgemeinen
Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB) in folgendem Umfang geleistet:

1. Für den versicherten Betrieb:
1.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB)
1.2. Beratungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 20.1.2. ARB)
1.3. Arbeitsgerichts-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 21.1.3. ARB)
1.4. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB)
1.5. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
1.6. strafgerichtliches Ermittlungsverfahren im Strafrechtsschutz (Artikel 19.2.3. ARB)
1.7. Daten-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 27.1.2. ARB)
1.8. Steuer-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 28.1.3. ARB)
1.9. Fahrzeug-Rechtsschutz (Artikel 17.2.1 bis 2.5. ARB) für ein oder mehrere vereinbarte und auf
     der Polizze angeführte Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger, die im Eigentum des
     versicherten Betriebes(bzw. des Betriebsinhabers, dessen Familienmitgliedes) stehen, von
     ihnen gehalten werden, auf sie zugelassen oder von ihnen geleast sind.

2. Für die Dienstnehmer (im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den versicherten Betrieb):
2.1. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 19.1.3. ARB)
2.2. strafgerichtliches Ermittlungsverfahren im Strafrechtsschutz (Artikel 19.2.3. ARB)
2.3. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Betriebsbereich (Artikel 22.1.2. ARB)

3. Für den Betriebsinhaber, mit diesem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehegatten,
   eingetragenen Partner bzw. Lebensgefährten und deren unter Punkt 3.1.1. bis 3.1.3.
   genannten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder sowie in häuslicher Gemeinschaft
   lebende Enkelkinder) des Versicherungsnehmers, seines mitversicherten Ehegatten,
   eingetragenen Partners oder Lebensgefährten.
3.1. Das sind:
3.1.1. minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder; Enkelkinder jedoch
       nur, wenn sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmer leben), - oder
       jene, die unter der Sachwalterschaft des Versicherungsnehmers oder seines in häuslicher
       Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehegatten, eingetragenen Partners oder Lebensgefährten
       stehen.
3.1.2. diese Kinder (Punkt 3.1.) bleiben darüber hinaus bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres
       mitversichert, sofern sie in Österreich
       - eine Schulausbildung absolvieren(sämtliche Pflichtschulformen sowie Oberstufen- und
         Postsekundarformen und anschließende Kollegs), oder
       - eine Lehre absolvieren (Berufsschulen inkl. Landwirtschaftliche Berufsschulen) oder
       - ein ordentliches Studium absolvieren (Universität, Fachhochschule), oder
       - den Grundwehr- bzw. Zivildienst im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen oder ein
         freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr ableisten.
       Der Versicherungsschutz für diesen Personenkreis erstreckt sich auch auf
       Versicherungsfälle innerhalb von 6 Monaten nach Wegfall der Voraussetzungen gemäß
       Punkt 3.1.2., sofern diese während der tatsächlichen Laufzeit des Versicherungsvertrages
       eintreten. Aufenthalte im Ausland im Rahmen einer der angeführten Tätigkeiten sind
       innerhalb des örtlichen Geltungsbereichs gemäß Artikel 4 ARB bis zu einer gesamten Dauer
       von einem Jahr vom Versicherungsschutz umfasst.
3.1.3. nicht geschäftsfähige Kinder, die in häuslicher Gemeinschaft mit dem
       Versicherungsnehmer leben.
3.2. Lenker-Rechtsschutz (Artikel 18.2.1. bis 2.4. ARB) für diese Personen in ihrer Eigenschaft als
     Lenker von Motorfahrzeugen zu Lande oder zu Wasser sowie Anhängern, die jeweils nicht in
     ihrem Eigentum stehen, nicht von ihnen gehalten werden, nicht auf sie zugelassen oder nicht
     von ihnen geleast sind.
3.3. Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 19.1.1. ARB) inklusive
     strafgerichtlichem Ermittlungsverfahren (Artikel 19.2.3. ARB)
3.4. Beratungs-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 20.1.1. ARB)
3.5. Allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 23.1.1. ARB)
3.6. Versicherungsvertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich (Artikel 32.1.2. ARB)
3.7. Rechtsschutz für Vorsatzdelikte für den Privatbereich (Artikel 19.2.4. und 19.3.3.2. ARB)
3.8. Sozialversicherungs-Rechtsschutz für den Privat- und Berufsbereich (Artikel 22.1.1. ARB)

Darüberhinaus gilt folgender Vertragsinhalt:
Der Versicherungsschutz umfasst auch die Kosten der Gegenprobenuntersuchung, wenn bezüglich
der gezogenen Probe ein unter Deckung fallendes Strafverfahren nach dem Lebensmittelgesetz
eingeleitet wird.
Anstelle des Betriebsinhabers treten bei einer OG oder KG ein namentlich genannter
Gesellschafter, bei einer GmbH und einer Genossenschaft ein namentlich angeführter
Geschäftsführer oder Vorstand und bei einer AG die Vorstandsmitglieder.


                                                          Oberösterreichische Versicherung AG - 26.03.2024 - Seite 1 / 1
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