# DEURAG (SIGNAL IDUNA) ALLRECHT Firmen-Vertrags: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-firmenrechtsschutz-deurag-allrecht-firmen-vertrags-rechtsschutz.php
- Rechtlicher Träger: DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-firmenrechtsschutz-deurag-allrecht-firmen-vertrags-rechtsschutz.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [ALLRECHT Leistungsinformation Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (6716506)](https://www.allrecht.de/fileadmin/allrecht/Dokumente/Tarif_2025/6716506_Leistungsinformation_Firmen-Vertrags-Rechtsschutz_Dez25.pdf), Fassung Leistungsinformation 6716506 Dez25

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | ja, bis 300.000 € | Bis zu 300.000 EUR für jeden einzelnen Rechtsschutzfall. | Versicherungssumme, Seite 2 |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres | nicht geregelt |  |  |
| Darlehen für eine Strafkaution | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | 500 € | Wir tragen abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 EUR je Rechtsschutzfall | Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2 |
| Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag) | nicht geregelt |  |  |
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | ja | wenn der Versicherungsfall nach einer anwaltlichen Erstberatung erledigt ist, | § 5 (3) c), Seite 22 |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereich | ja | Versicherungsschutz besteht nur im Geltungsbereich Europa gemäß § 6 Absatz 1 (§ 6 Absatz 2 gilt nicht). | § 30 (1), Seite 46 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | ja | Versicherungsschutz besteht nach Ablauf von 3 Monaten Wartezeit. | Wartezeit, Seite 2 |
| Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten) | ja | Versicherungsschutz besteht erst nach Ablauf von drei Monaten nach Versicherungsbeginn. | § 30 (1), Seite 46 |
| Wartezeit im Steuerrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobilien | nicht geregelt |  |  |
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | ja | Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadensfall nachgewiesen wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war. | Wartezeitverzicht, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | ja | Dabei bleibt zu Ihren Gunsten jeder Versicherungsfall außer Betracht, der länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes für den Gegenstand der Versicherung eingetreten ist. | § 4.1 (4) A., Seite 18 |
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger) | nein | soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgendem Bereich handelt: • Schadenersatz-Rechtsschutz (§ 2 a), | § 30 (2) b), Seite 46 |
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis) | nein | Arbeits-Rechtsschutz (zum Beispiel Streit aus oder um ein Arbeitsverhältnis) (§ 2 b). | § 30 (2) b), Seite 46 |
| Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern) | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen) | nicht geregelt |  |  |
| Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen) | nicht geregelt |  |  |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO) | nicht geregelt |  |  |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn) | nicht geregelt |  |  |
| Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) | ja, bis zur Versicherungssumme | Gerichtlichen Rechtsschutz für Sie als selbstständigen Unternehmer und/oder Ihren Betrieb. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts anfallen, werden nicht übernommen! | Welchen Versicherungsschutz bietet der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 1 |
| Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert) | ja, bis 300.000 € | Die Deckungssumme beträgt 300.000 Euro je Rechtsschutzfall. | § 30 (1), Seite 46 |
| Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungen | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum) | nein | für Verträge, die ein Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteile zum Gegenstand haben. | § 30 (2) c), Seite 46 |
| Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeuge | nein | für Verträge, die Motorfahrzeuge zu Lande, zu Wasser oder in der Luft betreffen. | § 30 (2) a), Seite 46 |
| Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familie | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferanten | nicht geregelt |  |  |
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | ja | Wir übernehmen die Kosten auch ohne dass ein Versicherungsfall eingetreten oder der betroffene Deckungsbereich bei uns versichert ist. | V. 1. JuraFon, Seite 51 |
| Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Vergütung für von Gerichten bestellte Sachverständige. | Sachverständigenkosten, Seite 2 |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Übersetzungskosten Dolmetscherkosten im Ausland | Welche Kosten werden übernommen?, Seite 2 |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | ja | Und zwar für 3 vergebliche Vollstreckungsversuche innerhalb von 5 Jahren nach Erhalt eines Vollstreckungstitels. | Kosten für Zwangsvollstreckungsverfahren, Seite 2 |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nein | Wenn sich die Kostenaufteilung danach richtet, in welchem Umfang jede Seite „gewonnen“ oder „verloren“ hat. | Kosten für einen Vergleich, Seite 2 |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nicht geregelt |  |  |
| Freie Anwaltswahl | ja | Die Kosten für einen, von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt im In- oder Ausland durch alle möglichen Instanzen. | Rechtsanwaltskosten, Seite 2 |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt |  |  |
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | ja | Die Entscheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und für uns bindend, | § 18, Seite 32 |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie) | ja | Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Betrieb als Versicherungsnehmer bei Ausübung der angegebenen selbstständigen Tätigkeit. | Wen schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?, Seite 2 |
| Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialen | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelung | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste) | ja | Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb entweder in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen ist oder dass Ihrer Betriebsart in der von ALLRECHT geführten Betriebsartenliste aufgeführt wird. | Leistungsinformation, Seite 1 |
| Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar) | ja | Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzrisiko zum ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe gemäß § 28 ARB und kann nur in Verbindung mit dieser Rechtsschutzform versichert sein. | Leistungsinformation, Seite 1 |
| Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung) | ja | aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen | § 3 (1) d), Seite 15 |
| Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht | ja | in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/ Gebrauchsmusterrechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum. f) aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbsrecht. | § 3 (1) e) und f), Seite 15 |
| Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | aus Werkverträgen über Bauleistungen, die nicht von beiden Vertragsparteien unterzeichnet sind. | § 30 (3), Seite 47 |
| Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung) | ja | wegen der Abwehr von Schadenersatzansprüchen. (Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall, und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen. | § 3 (2) a), Seite 15 |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | ja | Kein Versicherungsschutz besteht, soweit in den Fällen des § 2 a bis h und l ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat besteht. | § 3 (6), Seite 17 |
| Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | ja, bis 1.500 € | Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Streitigkeiten, deren Streitwert bei mindestens 1.500 EUR liegt. | Mindeststreitwert, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | ja | Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen. | Produktinformationsblatt, Seite 5 |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabers | ja | Für Sie oder Ihre Erben besteht gemäß den Bedingungen eine Nachhaftung: Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die innerhalb eines Jahres nach Vertragsende eintreten | Leistungsinformation, Seite 1 |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsart | ja | Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt, können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. | § 11 (1), Seite 27 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | § 8 (2), Seite 23 |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: ALLRECHT Leistungsinformation Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (6716506)

```text
[Seite 1]
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Leistungsinformation

Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz ist ein Zusatzrisiko zum
ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe                          Beispiel 1:
gemäß § 28 ARB und kann nur in Verbindung mit dieser Rechts-
schutzform versichert sein.                                                    Schreiner Müller fertigt für einen Kunden eine 5-türige Schrank-
                                                                               wand (Preis 5.000 EUR) an. Die gewünschten Glastüren lässt er
Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz richtet sich an klassische Hand-              von Tischler Mayer als Subunternehmer fertigen. Nach Lieferung
werks- und Gewerbebetriebe. Voraussetzung ist, dass Ihr Betrieb                und Einbau stellt sich heraus, dass die Türen fehlerhaft gearbeitet
entweder in der Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer                 wurden. Sie sind so nicht zu verwenden; der Kunde will sie so
eingetragen ist oder dass Ihrer Betriebsart in der von ALLRECHT ge-            auch nicht haben. Er behält 50 % ein. Mayer beruft sich darauf,
führten Betriebsartenliste aufgeführt wird. Diese umfasst alle Betriebs-       dass er nach den seinerzeit übermittelten Vorgaben gearbeitet
arten der Anlagen A und B, Abschnitt 1 der Handwerksordnung (HwO)              und damit den Fehler nicht zu vertreten habe.
sowie weitere ausgewählte Gewerbe.
Beenden Sie Ihre im Versicherungsschein genannte selbständige
Tätigkeit (Betriebs-/Berufsaufgabe oder Tod), endet der Versicherungs-         Rechtsschutz?
vertrag. Für Sie oder Ihre Erben besteht gemäß den Bedingungen eine              Schreiner Müller kann gegen den Kunden auf Zahlung oder
Nachhaftung: Versicherungsschutz für Versicherungsfälle, die inner-              den Subunternehmer auf (vertraglichen) Schadenersatz
halb eines Jahres nach Vertragsende eintreten und im Zusammenhang                prozessieren.
mit der bisherigen Tätigkeit stehen.
                                                                               Streitwert: 2.500 EUR
                                                                               Kostenrisiko (in 2 Instanzen): 4.150,27 EUR
Welchen Versicherungsschutz bietet der
ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?
Gerichtlichen Rechtsschutz für Sie als selbstständigen Unternehmer
und/oder Ihren Betrieb. Kosten, die bis zur Einschaltung des Gerichts
anfallen, werden nicht übernommen!                                              Beispiel 2:


Der Versicherungsschutz umfasst folgenden Leistungsbaustein:                   Parkettlegemeister Krause renoviert für die Stadtverwaltung zwei
                                                                               Mehrzweckhallen. Der vereinbarte Werklohn beläuft sich auf je
  Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, für Streitigkeiten
                                                                               10.000 EUR. Die Verwaltung stellt Krause zwar anfangs einen
  aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen, wie z. B. Verträgen
                                                                               Vorschuss von 4.000 EUR zur Verfügung; nach Ausfertigung
  (Kauf, Reparatur-, Werk-, Finanzierungsverträge).
                                                                               der Abschlussrechnung bleibt die Zahlung der Restsumme
  Auseinandersetzungen um das Eigentum an beweglichen Sachen.
                                                                               trotz schriftlicher Mahnung mit Fristsetzung jedoch aus.
  Die rechtlichen Auseinandersetzungen müssen mit der im Versiche-
                                                                               Krause beantragt einen Mahnbescheid.
  rungsschein genannten beruflichen Tätigkeit, auf die sich auch
  der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe bezieht,                   Rechtsschutz?
  in Zusammenhang stehen.                                                        Krause kann die Kosten des Mahnbescheides und eines
                                                                                 eventuellen Prozesses geltend machen.


                                                                               Streitwert: 16.000 EUR
                                                                               Mahnbescheid: 878,22 EUR
                                                                               Kostenrisiko insges. (in 2 Instanzen): 12.728,26 EUR


ALLRECHT Rechtsschutzversicherungen                   Abraham-Lincoln-Str. 3        Telefon: 0800 90 89 900              E-Mail: service@allrecht.de
Eine Marke der DEURAG                                 65189 Wiesbaden               Telefax: 0611 77 14 30               www.allrecht.de
Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG


SIGNAL IDUNA Gruppe

[Seite 2]
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
Leistungsinformation

Wen schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?                    Welche Kosten werden übernommen?
Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren Betrieb als Versiche-      Wir tragen – abzüglich einer Selbstbeteiligung von 500 EUR je
rungsnehmer bei Ausübung der angegebenen selbstständigen                  Rechtsschutzfall:
Tätigkeit.                                                                  Rechtsanwaltskosten
                                                                            Die Kosten für einen, von Ihnen frei gewählten Rechtsanwalt im In-
Ab wann schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?                  oder Ausland durch alle möglichen Instanzen. Ein Anwaltswechsel ist
(Wartezeit)?                                                                nur nach Genehmigung durch uns zulässig. Zusätzlich die Kosten für
                                                                            einen Korrespondenzanwalt, wenn Ihr Wohnort mindestens 100 km
Versicherungsschutz besteht nach Ablauf von 3 Monaten Wartezeit.
                                                                            Luftlinie vom Gerichtsort entfernt liegt.
                                                                            Kosten des Prozessgegners
Wartezeitverzicht                                                           Wenn Sie zu deren Erstattung verpflichtet sind.
Wir verzichten auf die Wartezeit, wenn im Schadensfall nachgewiesen         Gerichtskosten
wird, dass das vom Schaden betroffene Risiko lückenlos (bei einem           Die Kosten für die Inanspruchnahme des Gerichts, Entschädigungen
anderen Versicherer) rechtsschutzversichert war. Sie können diesen          für Zeugen und Kosten für Gerichtsvollzieher.
Nachweis bereits bei Vertragsabschluss erbringen. Reichen Sie dazu
                                                                            Sachverständigenkosten
bitte Unterlagen Ihres Vorversicherers ein, aus denen der Umfang
                                                                            Die Vergütung für von Gerichten bestellte Sachverständige.
und die Dauer des dortigen Rechtsschutzvertrages hervorgehen.
                                                                            Reisekosten
                                                                            Für Sie als Versicherungsnehmer bei Prozessen im Ausland, im
Wo schützt der ALLRECHT Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?                       Inland, wenn das Gericht Ihr Erscheinen am Gerichtsort verlangt
Geltungsbereich: Versicherungsschutz besteht, wenn der Ort des              und für Ihren Rechtsanwalt bei Prozessen im Inland. Reisekosten für
Gerichtsverfahrens in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres,         Prozesse im Inland werden jedoch nur dann übernommen, wenn Ihr
auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira liegt oder              Wohnort mindestens 100 km Luftlinie vom Gerichtsort entfernt liegt.
liegen würde.                                                               Gebühren von Schieds- oder Schlichtungsverfahren
                                                                            Kosten für einen Vergleich
Versicherungssumme                                                          Wenn sich die Kostenaufteilung danach richtet, in welchem Umfang
Bis zu 300.000 EUR für jeden einzelnen Rechtsschutzfall.                    jede Seite „gewonnen“ oder „verloren“ hat.
                                                                             osten für von Ihnen betriebene Zwangsvollstreckungsverfahren
                                                                            K
                                                                            Und zwar für 3 vergebliche Vollstreckungsversuche innerhalb von
Mindeststreitwert
                                                                            5 Jahren nach Erhalt eines Vollstreckungstitels.
Versicherungsschutz besteht ausschließlich für Streitigkeiten, deren
                                                                            Übersetzungskosten
Streitwert bei mindestens 1.500 EUR liegt. Streitwert ist der Wert der
Sache oder Forderung, um die konkret gestritten wird (Beispiel: Forde-      Dolmetscherkosten im Ausland
rung 5.000 EUR; Kunde zahlt nur 3.000 EUR; Streitwert = 2.000 EUR).


Was ist nicht mitversichert?
Vertragliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Ihren Motorfahrzeu-
                                                                                                                                        i
gen und Auseinandersetzungen aus Miet- und Pachtverhältnissen im              Hinweis:
Immobilienbereich gehören nicht zum Firmen-Vertrags-Rechtsschutz.             Diese Leistungsinformation dient der allgemeinen Orientierung.
Sie sind gegebenenfalls über der Rechtsschutz für Handwerk, Handel            Verbindlich für den Umfang des Versicherungsschutzes sind
und Gewerbe (§ 28) mitversichert.                                             ausschließlich der Versicherungsantrag/Versicherungsschein
Ausgeschlossen ist der Versicherungsschutz für die Wahrnehmung                sowie die jeweils gültigen Versicherungsbedingungen
rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen, aus dem Bereich            ALLRECHT-ARB. Die vollständigen Bedingungen stellen
des Handelsvertreterrechtes und des Maklerrechtes, aus dem gewerb-            wir Ihnen gerne auf Wunsch jederzeit zur Verfügung.
lichen Handel mit Kfz, von im selben Rechtsschutzvertrag versicherten         Weitere Infos wie beispielsweise unsere ausführlichen
Partnern eines Betriebes untereinander im ursächlichen Zusammen-              Informationsbroschüren finden Sie übrigens auch online
hang mit diesen Rechtsgemeinschaften – auch nach deren Beendi-                unter www.allrecht.de/serviceleistungen/downloads/
gung, aus Verträgen des Versicherungsnehmers als Generalunterneh-
mer mit einem Auftragswert von mehr als 50.000 EUR, aus Verträgen
zwischen dem Versicherungsnehmer und Generalunternehmern mit
einem Auftragswert von jeweils mehr als 50.000 EUR und aus Werkver-
trägen über Bauleistungen, die nicht von beiden Vertragsparteien unter-
zeichnet sind. Weitere Risikoausschlüsse sind im § 3 ARB geregelt.


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