# NRV Neue Rechtsschutz NRV Firmenvertrags-XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-firmenrechtsschutz-neue-rechtsschutz-nrv-firmenvertrags-rechtsschutz-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-firmenrechtsschutz-neue-rechtsschutz-nrv-firmenvertrags-rechtsschutz-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz 2025](https://makler.mannheimer.de/cms-media/g/makler_portal/rechtsschutz/firmenkunden/firmenvertrags_rechtsschutz_2025.pdf), Fassung Firmenvertrags-Rechtsschutz und XXL, Stand NRV 2025 PLUS
- Original beim Versicherer (PDF): [ARB NRV 2024 Plus](https://vhv.de/ds/900.0005.62.pdf), Fassung ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
- Original beim Versicherer (PDF): [NRV Tarif Gewerbe 2025 Plus](https://makler.mannheimer.de/cms-media/g/makler_portal/rechtsschutz/firmenkunden/tarif_gewerbe_nrv_2025_plus.pdf), Fassung Tarif NRV 2025 Plus für Firmen und Selbstständige
- Original beim Versicherer (PDF): [NRV Leistungsübersicht ARB NRV 2025 Plus (§§ 21 bis 24 und 28)](https://www.vhv.de/dam/jcr:1883aa7c-5f36-4cf8-99fa-308a2c7003a4/900.0031.49.pdf), Fassung Leistungsspektrum NRV 2026 Plus für Firmen und Selbstständige

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme je Rechtsschutzfall | ja, bis 100.000 € | Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle. | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Höchstleistung für alle Rechtsschutzfälle eines Versicherungsjahres | ja, bis 100.000 € | maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle. | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Darlehen für eine Strafkaution | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall | 500 € | versichert ab Gerichtsverfahren mit 10 % der Kosten als Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, mindestens jedoch 500 € Selbstbeteiligung, | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Variable oder prozentuale Selbstbeteiligung (Anteil an den Kosten, Mindestbetrag) | 500 € | versichert ab Gerichtsverfahren mit 10 % der Kosten als Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, mindestens jedoch 500 € Selbstbeteiligung, | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Keine Selbstbeteiligung bei Beratung, Mediation oder früher Einigung | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (Inland, Europa, weltweit) für den betrieblichen Bereich | ja | Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerländern (§ 6 Abs. 1 ARB). | Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7 |
| Leistungsgarantie gegenüber den Musterbedingungen (ARB des GDV, in Österreich ARB des VVO) | nicht geregelt |  |  |
| Allgemeine Wartezeit ab Vertragsbeginn | ja | Die Wartezeit beträgt zwei Monate und zwar bei folgenden Leistungsarten: | Allgemeine Tarifbestimmungen, Seite 7 |
| Wartezeit im Arbeitsrecht (Streit mit Arbeitnehmern) | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Firmen-Vertragsrecht (Kunden, Lieferanten) | ja | Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz | Allgemeine Tarifbestimmungen, Wartezeit, Seite 7 |
| Wartezeit im Steuerrecht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit im Rechtsschutz für gewerbliche Immobilien | nicht geregelt |  |  |
| Ohne Wartezeit bei Schadenersatz, Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrssachen | nicht geregelt |  |  |
| Anrechnung der Vorversicherung auf die Wartezeit bei lückenlosem Wechsel | ja | Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versicherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher nicht versicherten Leistungsarten. | Die Vorteile der NRV, Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel, Seite 2 |
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (Ursache vor Vertragsbeginn) | ja | Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind. | § 4 Abs. 2, Seite 25 |
| Schadenersatz-Rechtsschutz (eigene Ansprüche des Betriebs gegen Schädiger) | nicht geregelt |  |  |
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (Kündigung, Abmahnung, Lohn, Zeugnis) | nicht geregelt |  |  |
| Mitversicherung der Arbeitnehmer in ihrer beruflichen Tätigkeit für den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (Sozialversicherung, Betriebsprüfung der Rentenversicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Sozial-Rechtsschutz bereits im Widerspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz vor Finanzgerichten (betriebliche Steuern) | nicht geregelt |  |  |
| Steuer-Rechtsschutz bereits im Einspruchsverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Verwaltungs-Rechtsschutz (Gewerbeerlaubnis, Genehmigungen, Auflagen) | nicht geregelt |  |  |
| Straf-Rechtsschutz für Betriebsinhaber und Mitarbeiter (fahrlässige Vergehen) | nicht geregelt |  |  |
| Spezial-Straf-Rechtsschutz (Vorsatzvorwurf, Wirtschafts-, Umwelt-, Steuerstrafrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz (Bußgelder gegen den Betrieb) | nicht geregelt |  |  |
| Daten-Rechtsschutz (Datenschutzverstöße, Bußgelder, Auskunft nach DSGVO) | nicht geregelt |  |  |
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz (Kammern, Berufsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Beratungs-Rechtsschutz (anwaltliche Beratung ohne Rechtsschutzfall im engeren Sinn) | nicht geregelt |  |  |
| Firmen-Vertrags-Rechtsschutz (Streit mit Kunden, Lieferanten, Dienstleistern) | ja, bis zur Versicherungssumme | gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Eigene Grenze im Firmen-Vertragsrecht (Summe je Fall und Jahr, Mindeststreitwert) | ja, bis 100.000 € | Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €, | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Forderungsmanagement und Inkasso unbestrittener Forderungen | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz für gewerblich genutzte Immobilien (Miete, Pacht, Eigentum) | nicht geregelt |  |  |
| Firmen-Verkehrs-Rechtsschutz für Betriebsfahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Privat- und Verkehrs-Rechtsschutz für den Inhaber und seine Familie | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr von Vertragsansprüchen gegen den Betrieb | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung. Auftraggeber will den Preis mindern. | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Schadenbeispiel, Seite 2 |
| Internet-Rechtsschutz und Reputationsschutz (Bewertungen, Persönlichkeitsrecht) | nicht geregelt |  |  |
| Urheber-, Marken- und Wettbewerbsrecht (Abmahnungen) | nicht geregelt |  |  |
| Rechtsschutz in Insolvenzverfahren von Kunden oder Lieferanten | nicht geregelt |  |  |
| Mediation durch einen vom Versicherer gestellten Mediator | nicht geregelt |  |  |
| Telefonische anwaltliche Erstberatung ohne Rechtsschutzfall | ja | Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechtsanwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten. | Die Vorteile der NRV, JURCALL, Seite 2 |
| Prüfung von Verträgen und Geschäftsbedingungen durch einen Anwalt | nicht geregelt |  |  |
| Kosten öffentlich bestellter oder technischer Sachverständiger | ja, bis 200.000 € | Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme bis 200.000 €) | Die Leistungen der NRV, Seite 2 |
| Übersetzer- und Dolmetscherkosten | nicht geregelt |  |  |
| Zwangsvollstreckung (Zahl der übernommenen Vollstreckungsanträge) | ja | Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahme | § 5 Abs. 3 d), Seite 28 |
| Kostenübernahme bei Vergleich ohne Kürzung nach Erfolgsquote | nein | Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergebnisses zum erzielten Ergebnis entsprechen. | § 5 Abs. 3 b), Seite 27 |
| Anwaltshonorar über die gesetzlichen Gebühren hinaus | nein | maximal die gesetzliche Vergütung eines Rechtsanwalts | § 5 Abs. 1 a), Seite 27 |
| Freie Anwaltswahl | ja | Den Rechtsanwalt können Sie auswählen. | § 17 Abs. 3, Seite 4 |
| Höchstbetrag für Honorare frei gewählter Anwälte | nicht geregelt |  |  |
| Stichentscheid des Anwalts bei Ablehnung mangels Erfolgsaussicht | ja | des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend | § 3a Abs. 2, Seite 25 |
| Mitversicherte Personen (Inhaber, Gesellschafter, Geschäftsführer, mitarbeitende Familie) | ja | gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringt. | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Begrenzung nach Zahl der Mitarbeiter oder Umsatz (Tarifierungsmerkmal, Anzeigepflicht bei Änderung) | ja | umsatz in Mio. EUR | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Mitversicherung weiterer Betriebsstätten und Filialen | nicht geregelt |  |  |
| Eigene Fassung für Freiberufler oder Betriebe ohne Arbeitnehmer | nicht geregelt |  |  |
| Gründer-Rechtsschutz oder Existenzgründerregelung | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene oder nur eingeschränkt versicherbare Betriebsarten (Betriebsartenliste) | ja | Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Baunebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß Tarif. | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Ausschluss des Vertragsrechts im Grundschutz (nur als Baustein versicherbar) | ja | als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28 | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Ausschluss Gesellschaftsrecht (Streit unter Gesellschaftern, Organhaftung) | ja | Streitigkeiten aus dem Recht der Handelsgesellschaften oder Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristischer Personen | § 3 Abs. 2 c), Seite 23 |
| Ausschluss Patent-, Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss Baurisiko (Planung, Errichtung, genehmigungspflichtiger Umbau) | ja | Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist. | Firmenvertrags-Rechtsschutz, Seite 2 |
| Ausschluss der Abwehr von Schadenersatzansprüchen (Sache der Haftpflichtversicherung) | ja | wenn der Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist. | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Ausschluss vorsätzlich und rechtswidrig verursachter Rechtsschutzfälle | ja | ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat | § 3 Abs. 5, Seite 24 |
| Ausschluss Kartell-, Steuerhinterziehungs- und Abgabenstrafverfahren | nicht geregelt |  |  |
| Mindeststreitwert, unter dem nicht geleistet wird | ja, bis 750 € | untergrenze netto 0,25 750 EUR | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach Rechtsschutzfällen | ja | Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz, können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen. | § 13 Abs. 2, Seite 32 |
| Nachhaftung bei Betriebsaufgabe oder Tod des Inhabers | ja | Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich nicht mehr bei uns versichert. | § 4 Abs. 3 b), Seite 25 |
| Anzeigepflicht bei Änderung von Mitarbeiterzahl, Umsatz oder Betriebsart | ja | Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hätten informieren müssen. | § 11, Seite 31 |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird. | Informationsblatt, Seite 17 |
| Rechtsschutz als eigener Vertrag oder gesondert ausgewiesener Teil eines Multirisikovertrags (Spanien: art. 76c Ley de Contrato de Seguro) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: NRV Firmenvertrags-Rechtsschutz 2025

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[Seite 1]
Firmenvertrags-Rechtsschutz
Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Stand: NRV 2025 PLUS


                         www.nrv-rechtsschutz.de

[Seite 2]
Firmenvertrags-Rechtsschutz
» Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr
  eingetretenen Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,
» als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw.
  Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28 NRV 2025 PLUS,
» es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz,
» versichert ab Gerichtsverfahren mit 500 € Selbstbeteiligung je Versicherungsfall,
» gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienst-
  leistungen, die der Versicherungsnehmer in unmittelbaren Zusammenhang mit der im Versicherungsschein
  bezeichneten Tätigkeit erbringt. Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bauleistung ist,
  besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.
» Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs-
   verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der
   Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche-
                                                           Firmenvertrags-Rechtsschutz
   rung anspruchsberechtigt ist.
» Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau­
   nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß            Absicherung gegen Streitigkeiten aus
   Tarif.                                                  Verträgen mit Kunden                                    500 EUR SB
                                                                     Jahresbrutto­             Streitwert-
» Schadenbeispiel: Unser VN verlangt vom Auftrag-
                                                                  umsatz in Mio. EUR          untergrenze                   netto
  geber aufgrund der erbrachten Leistung seinen
  Lohn. Dieser ist jedoch der Auffassung, dass die                         0,25                     750 EUR          650,40 EUR
  Leistung mangel­haft ausgeführt wurde und verwei-                        0,50                     750 EUR         870,10 EUR
  gert die Zahlung. Es kann zum Rechtsstreit kommen                        0,75                   1.000 EUR       1.118,70 EUR
  wegen:                                                                   1,00                   1.000 EUR        1.356,00 EUR
 → 	Der Auftraggeber verlangt Nachbesserung.                              1,25                   1.500 EUR        1.548,10 EUR
 → Auftraggeber will den Preis mindern.                                    1,50                   1.500 EUR        1.762,80 EUR
 → 	Auftraggeber will Rückabwicklung des ge-                              1,75                  2.000 EUR         1.966,20 EUR
   samten Auftrages und die Anzahlung zurück.
                                                                           2,00                  2.000 EUR        2.158,30 EUR
 → 	Auftraggeber verlangt Schadenersatz und will
   eine andere teurere Firma beauftragen.                                  2,50                  2.500 EUR        2.339,10 EUR
                                                                           3,00                  2.500 EUR        2.508,60 EUR
                                                                           3,50                  3.000 EUR        2.655,50 EUR
Ein Party-Service hat eine Hochzeitsgesellschaft                           4,00                  3.000 EUR         2.813,70 EUR
beliefert. Die Rechnung für das Catering beläuft sich                      4,50                  4.000 EUR         2.960,60 EUR
auf 8.500 €. Die Auftraggeber zahlen diese Rechnung
                                                                           5,00                  5.000 EUR         3.107,50 EUR
nicht, da zwei Gästen von 150 Gästen nach der Hoch-
zeitsfeier übel geworden ist.                             Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell
                                                          19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren
                                                          wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt.


1. Ihr Anwalt am Telefon:                       2. der Inkassoservice:


Anrufen und Bescheid wissen                     Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern


Und wenn alle Stricke reißen:
 → 	Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht!


                                                                                               www.nrv-rechtsschutz.de

[Seite 3]
Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
» Die Versicherungssumme beträgt 100.000 €, maximiert auf 100.000 € für die im Kalenderjahr eingetretenen
  Versicherungsfälle. Die Streitwertobergrenze beträgt 500.000 €,
» als Zusatzpaket zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw.
  Spezial-Rechtsschutz für Firmen gemäß § 28,
» es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL,
» versichert ab Gerichtsverfahren mit 10 % der Kosten als Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall, mindestens
  jedoch 500 € Selbstbeteiligung,
» gerichtliche Interessenwahrnehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/ oder
  Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit.
  Hierzu zählen nicht nur die Auseinandersetzungen mit den Kunden des Versicherungsnehmers sondern
  z. B. auch die gerichtliche Auseinandersetzung des Versicherungsnehmers mit einem Zulieferer, der dem
  Versicherungsnehmer mangelhafte Ware verkauft hat oder auch solche wegen einer fehlgeschlagenen
  Reparatur einer Maschine, die der Versicherungsnehmer für die Herstellung seiner Ware benötigt.
» Nicht versichert: Streitigkeiten aus Versicherungs-
                                                           Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
   verträgen und Handelsvertreterrecht und wenn der
   Versicherungsnehmer aus einer Haftpflichtversiche-                                                                    10 %
   rung anspruchsberechtigt ist.                           Absicherung gegen Streitigkeiten aus                   der Kosten,
                                                           Verträgen mit Kunden und darüber                       mindestens
» Versicherbare Betriebsarten: Betriebe des Bau­          hinaus z. B. auch mit Lieferanten                      500 EUR SB
   nebengewerbes und ausgewählte Branchen gemäß
                                                                    Jahresbrutto­             Streitwert-
   Tarif.
                                                                 umsatz in Mio. EUR          untergrenze                   netto
» Schadenbeispiel: Unser VN ist Unternehmer und                          0,25                     750 EUR        1.300,80 EUR
   möchte für eine gewisse Zeit seinen erhöhten                           0,50                     750 EUR       1.740,20 EUR
   Bedarf an Arbeits­kräften in der Produktion mit
                                                                          0,75                   1.000 EUR       2.237,40 EUR
   Leih-Arbeitskräften eines Personalleasingunter-
   nehmen decken. Schon bald ist unser VN mit dem                         1,00                   1.000 EUR       2.712,00 EUR
   Leiharbeitskräften überhaupt nicht zufrieden. Sie                      1,25                   1.500 EUR        3.096,20 EUR
   melden sich sehr häufig krank oder erscheinen zu                       1,50                   1.500 EUR       3.525,60 EUR
   spät oder überhaupt nicht zur Arbeit. Unser VN                         1,75                  2.000 EUR         3.932,40 EUR
   möchte deshalb den Vertrag mit dem Personallea-
                                                                          2,00                  2.000 EUR         4.316,60 EUR
   singunternehmen sofort beenden. Damit ist der
   Personalleasingunternehmer nicht einverstanden.                        2,50                  2.500 EUR         4.678,20 EUR
   Er beharrt auf Einhaltung der vereinbarten Kündi-                      3,00                  2.500 EUR         5.017,20 EUR
   gungsfristen. Die Angelegenheit geht vor Gericht.                      3,50                  3.000 EUR         5.311,00 EUR
                                                                          4,00                  3.000 EUR         5.627,40 EUR
                                                                          4,50                  4.000 EUR         5.921,20 EUR
                                                                          5,00                  5.000 EUR         6.215,00 EUR
                                                         Den genannten Jahresbeiträgen ist die Versicherungssteuer von aktuell
                                                         19 % hinzuzurechnen. Bei einer Vertragslaufzeit von mindestens drei Jahren
                                                         wird ein Nachlass in Höhe von 5 % auf die Nettobeiträge gewährt.


1. Ihr Anwalt am Telefon:                      2. der Inkassoservice:


Anrufen und Bescheid wissen                    Schon vorgerichtliche unstreitige Ansprüche sichern


Und wenn alle Stricke reißen:
 → 	Firmenvertrags-Rechtsschutz: Für den Rechtsstreit vor Gericht!


                                                                                              www.nrv-rechtsschutz.de

[Seite 4]
Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (1/2)
Bei den nachfolgend aufgeführten Betriebsarten kann der Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen
werden. Bei den Betriebsarten mit dem Vermerk „Direktionsanfrage“ kann ein Einschluss nur nach unserer
Zustimmung erfolgen.


	
 A bdichtungshandwerk                                   	
                                                         Galvanotechnik
	
 A kustikbau                                            	
                                                         Gartenbaubetrieb
	
 A nwendungsentwicklung                                 	
                                                         Gärtnerei
 (Web und Mobile/Webdesign)         Direktionsanfrage   	
                                                         Gas-/Wasser-/Heizungsinstallation
	
 Aufzugsbau (nur Montage)                               	
                                                         Gasinstallation
                                                        	
                                                         Gastronomie
	
 Bäckerei/Konditorei                                    	
                                                         Gaststätte
	
 Baumschule                                             	
                                                         Gerüstbau/-verleih
	
 Bauschlosserei                                         	
                                                         Getränkehandel
	
 Bauspenglerei                                          	
                                                         Gipser
	
 Bautenschutz                                           	
                                                         Glasbe-/-verarbeitung
	
 Bestatter, Beerdigungsinstitut                         	
                                                         Glaserei
	
 Betonbearbeitung/-herstellung                          	
                                                         Graphischer Betrieb
	
 Betonwerk
	
 Blitzschutzbau (nur Montage)                           	
                                                         Heilpädagoge
	
 Blumengeschäft/Blumenhandel                            	
                                                         Heizungs-/Lüftungsbau/-installation
	
 Bodenleger                                             	
                                                         Heizungsbau/-installation
	
 Brauerei                                               	
                                                         Heizungsinstallation
	
 Brennerei                                              	
                                                         Heizungspflege
	
 Buchhandel                                             	
                                                         Holzbe- und -verarbeitung
                                                        	
                                                         Holzhandel
	
 Café                                                   	
                                                         Holzschutz
	
 Chemische Reinigung                                    	
                                                         Hotel
                                                        	
                                                         Hotel, Pension
	
 Dachdecker
	
 Datenverarbeitung und Webhosting                       	
                                                         Imbiss
	
 Dekorateur                                             	
                                                         Industrieanstrich
	
 Drechslerei                                            	
                                                         Isolierhandwerk
	
 Dreherei                                               	
                                                         IT-Dienstleistung                    Direktionsanfrage
	
 Drogerie                                               	
                                                         IT-Services und Beratung             Direktionsanfrage
	
 Druckgewerbe                                           	
                                                         IT-Systemelektronik                  Direktionsanfrage

	
 EDV-Beratung                      Direktionsanfrage   	
                                                         Jalousienbau (nur Montage)
	
 EDV-Schulung                      Direktionsanfrage   	
                                                         Juwelier
	
 Elektro- und Sanitärinstallation
	
 Elektroinstallation                                    	
                                                         K affeerösterei
	
 Elektronik für Informations- und                       	
                                                         Kelterei und Kellerei
 Systemtechnik                     Direktionsanfrage   	
                                                         Kfz-Handel mit/ohne Werkstätten
	
 Elektrotechnik                                          (Herstellergebunden)                 Direktionsanfrage
	
 Erdgewinnung                                           	
                                                         Kfz-Werkstätten
	
 E strichleger                                           (Herstellergebunden)                 Direktionsanfrage
                                                        	
                                                         K iesgewinnung
	
 Fahrstuhlbau (nur Montage)                             	
                                                         Klempnerhandwerk
	
 Fassadenbau                                            	
                                                         Klimahandwerk
	
 Feinmechanischer Betrieb                               	
                                                         Klimatechnik
	
 Fensterbau (nur Montage)
	
 Fitnesscenter                                          	
                                                         L ackierer (kein Kfz-Lackierer)
	
 Flaschnerei                                            	
                                                         L and- und Forstwirtschaft
	
 Fliesenleger                                           	
                                                         L andschaftsbau/Landschaftspflege
	
 Forstwirtschaft                                        	
                                                         L andwirtschaft
	
 Friseur                                                	
                                                         Lebensmittelhandel/-handwerk
	
 Fugentechnik                                           	
                                                         Lederwarenhandel
	
 Fuger                                                  	
                                                         Lotterieannahmestelle


                                                                                      www.nrv-rechtsschutz.de

[Seite 5]
Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz (2/2)

	
 Maler
	
 Markisenbau (nur Montage)                                 	
                                                            Tabakwarenhandel
	
 Maurerhandwerk                                            	
                                                            Tanzschule
 (ohne Rohbauerstellung)                                   	
                                                            Tapezierer
	
 Mediendesign Game & Animation        Direktionsanfrage   	
                                                            Textilwarenhandel
	
 Messebau                                                  	
                                                            Treppenbau (nur Montage)
	
 Metallbe- und -verarbeitung                               	
                                                            Trockenbau (kein Hochbau)
	
 Metzgerei                                                 	
                                                            Türenbau (nur Montage)
	
 Möbelherstellung und -montage
	
 Mühlenbetrieb                                             	
                                                            Übersetzungsbüro
	
 Musikinstrumentenhandel
                                                           	
                                                            Wandverkleidungshandwerk
	
 O fenbau (nur Montage)                                    	
                                                            Wasserinstallation
	
 Optiker
	
 Optischer Betrieb                                         	
                                                            Zahntechnisches Labor
	
 Orthopädische/r Betrieb/Technik                           	
                                                            Zaunbau (nur Montage)
                                                           	
                                                            Zimmereihandwerk
	
 P arkettleger
	
 Pension
	
 P ferdehaltende Einrichtung (ohne Zucht)
	
 P flanzenservice
	
 P flasterhandwerk
	
 P flegedienst
	
 Pizzeria
	
 Polsterei
	
 Privatlehrer
	
 Putzerhandwerk

	
 Raumausstatter
	
 Reformhaus
	
 Restaurant
	
 Rolladenbau (nur Montage)

	
 S andgewinnung
	
 S anitärinstallation
	
 S attlerei
	
 S challschutz
	
 S chankwirtschaft
	
 S chlosserei
	
 S chönheitspflege
	
 S chreib-/Papierwarenhandel
	
 S chreinerei
	
 S chuhhandel
	
 S chuhmacherei
	
 S chweißerei
	
 S oftwareentwicklung und Gestaltung
	
 S olartechnik (nur Montage)
	
 S onnenschutztechnik (nur Montage)
	
 Spielwarenhandel
	
 Spirituosenbrennerei
	
 Sportartikelhandel
	
 Sportartikelherstellung
	
 Sportstudio
	
 Steinbe- und -verarbeitung
	
 Steinmetz
	
 Stuckateur
	
 Systemadministration Infrastruktur Direktionsanfrage


                                                                                        www.nrv-rechtsschutz.de

[Seite 6]
Bitte oben ankreuzen und dem Antrag beifügen (Zahlweise gemäß Hauptantrag).

Beim Firmenvertrags-Rechtsschutz wird bei halbjährlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 3 %, bei vierteljähr­
licher Zahlungsweise ein Zuschlag von 5 % und bei monatlicher Zahlungsweise ein Zuschlag von 8 % berechnet.

Ich beantrage den Einschluss von Firmenvertrags-Rechtsschutz gemäß den in den Allgemeinen Rechtsschutz-
bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) geregelten Klauseln zu den §§ 24 und 28.

 		Firmenvertrags-Rechtsschutz
   Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL


Ort/Datum                                        Unterschrift


Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
www.nrv-rechtsschutz.de

Telefon: +49.621.42040
E-Mail: nrv@nrv-rechtsschutz.de
```

## Volltext der Bedingungen: ARB NRV 2024 Plus

```text
[Seite 1]
 Rechtsschutzversicherung
  Verbraucherinformationen
  Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
  (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
  Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
  GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
  Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
  GARANT: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden


in Kooperation mit:

[Seite 2]
2 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                                          3

Information zur Barrierefreiheit nach § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3                                                                      5

Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über
Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)                                                                         6

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen
einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht                                                                                    10

Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages                                                                      11

Dienstleister und Auftragnehmer der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft                                                                      13

Dienstleistungen14

Allgemeine Hinweise                                                                                                                 15

Wie sind die Allgemeinen Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung zu lesen?                                                                                          18

Allgemeine Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant                                                                    19

Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen                                                                                          57

Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2026 Plus ohne Klassik-Garant:
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden                                                                                         61


           Wir verwenden in den nachfolgend aufgeführten Texten personenbezogene Bezeichnungen.
           Diese beziehen sich auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit ist in den Texten nur die männliche Form aufgeführt.

Hinweis

[Seite 3]
                                                   Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 3


  Rechtsschutzversicherung
  Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

  Unternehmen: Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
  Deutschland, Amtsgericht Mannheim HRB 179
  Produkt:
  (Hinweis an den Vermittler dieser Rechtsschutzversicherung: Bitte tragen Sie den Produktnamen
  der beantragten Rechtsschutzversicherung vollständig in das dafür vorgesehene Feld ein!)


Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte einer Rechts-
schutzversicherung. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten
Versicherungsumfang finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungs-
bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen verschiedene Versicherungsbausteine für eine Rechtsschutzversicherung an. Mit dieser Rechtsschutzver-
sicherung sorgen wir dafür, dass Sie Ihre rechtlichen Interessen in den von Ihnen versicherten Lebensbereichen wahrnehmen
können.

        Was ist versichert?                                              Was ist nicht versichert?
        3 Mit der Rechtsschutzversicherung bieten wir                     Wir haben eine Wartezeit vereinbart:
          Ihnen einen bedarfsgerechten Rechtsschutz                        Versicherungsschutz erhalten Sie nur für
          z.B. im privaten Lebensbereich, im berufli-                      Streitigkeiten, deren erste Ursache nach Ab-
          chen und/oder verkehrsrechtlichen Bereich.                       lauf der Wartezeit eingetreten ist.
        3 Der Rechtsschutz erstreckt sich auf Leis-                       Eine Streitigkeit hat mehrere Ursachen: Ver-
          tungsarten. Diese decken die wichtigsten                         sicherungsschutz haben Sie in der Regel nur,
          Rechtsbereiche ab (z.B. Schadenersatz­oder                       wenn die erste Ursache nach Versicherungs-
          Arbeitsrecht).                                                   beginn liegt.
                                                                          Wir haben eine Selbstbeteiligung vereinbart:
        Welche Kosten übernehmen wir?                                      In Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung
        3 Gesetzliche Gebühren Ihres Rechtsanwalts.                        müssen Sie die Kosten eines jeden Versiche-
        3 Kosten für Gerichte und Gerichtsvollzieher.                      rungsfalls selbst tragen.
        3 Entschädigung für Zeugen und Sachver-
          ständige, die das Gericht heranzieht.                          Gibt es Deckungsbeschränkungen?
        3 Kosten des Prozessgegners, wenn Sie                            ! Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten
                                                                           versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
          verpflichtet sind, diese zu tragen.
        3 Kosten einer Mediation bis zu 2.000 EUR. Für                      höheren Beitrag verlangen. Deshalb umfasst
          alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Me-                      der Rechtsschutz einige Rechtsangelegenhei-
          diationen tragen wir jedoch insgesamt nicht                       ten nicht, zum Beispiel:
          mehr als 4.000 EUR.
                                                                         ! Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzie-
                                                                           rung eines Grundstücks, das bebaut werden
        3 Kosten eines Schieds- oder Schlichtungsver-
          fahrens bis zur Höhe der Gebühren, die bei                        soll,
          Anrufung eines Gerichts erster Instanz ent-
          stehen würden.
                                                                         ! Streitigkeiten
                                                                           kenrechte,
                                                                                          um Urheber-, Patent-­oder Mar-


        Wie hoch ist die Versicherungssumme?                             ! Streitigkeiten um Erwerb, Veräußerung, Ver-
                                                                           waltung und Finanzierung von Kapitalanlagen,
        3 Soweit keine konkrete Versicherungssumme
          vereinbart ist, ist die Versicherungssumme                     ! Streitigkeiten um Spiel- oder Wettverträge
                                                                           oder um Gewinnzusagen.
          unbegrenzt.

[Seite 4]
4 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         Wo bin ich versichert?
         3 Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in Europa, in den Anliegerstaaten des
           Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira gesetzlich zuständig ist und Sie Ihre rechtlichen
           Interessen dort verfolgen. Das gilt nicht, wenn ein versicherter Rechtsbereich (z.B. Steuer-Rechtsschutz) auf
           deutsche Gerichte beschränkt ist.

         3 Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie darüber hinaus auch weltweiten Versicherungsschutz im Ver-
           kehrsbereich, im privaten Bereich und für die nichtselbstständige, berufliche Tätigkeit.


         Welche Verpflichtungen habe ich?
         — Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Dies betrifft auch
           Fragen nach früheren Rechtsschutzverträgen und Rechtsstreitigkeiten.
         — Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden
           müssen.
         — Sie müssen uns und Ihren Anwalt vollständig und wahrheitsgemäß über den Sachverhalt informieren.
         — Kostenverursachende Maßnahmen müssen Sie mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
         — Sie müssen dafür Sorge tragen, dass die Kosten der Rechtsverfolgung so gering wie möglich gehalten werden.
           Hierzu sollten Sie uns oder Ihren Rechtsanwalt befragen.


         Wann und wie zahle ich?
         Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie
         die weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monat-
         lich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen,
         den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Wann die Versicherung beginnt, ist im Versicherungsschein angegeben. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Ver-
         sicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
         Die Versicherung gilt für die zunächst vereinbarte Dauer. Wenn nicht anders vereinbart, verlängert sie sich danach
         automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie oder wir sie nicht kündigen.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes
         Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).

         Es sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten und für diese besteht
         Versicherungsschutz: Dann können Sie oder wir den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigen.

         Sie können auch kündigen, wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungspflicht bejaht
         haben, wenn wir den Versicherungsschutz unberechtigt ablehnen oder den Beitrag erhöhen.

[Seite 5]
                                                           Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 5


Information zur Barrierefreiheit gemäß § 14 BFSG i. V. m. Anlage 3
Wir setzen uns für die digitale Barrierefreiheit unserer Dienstleistungen ein und erfüllen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsge-
setzes (BFSG) in der jeweils geltenden Fassung.

1.   Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung                           3.   Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen
     Diese Erklärung bezieht sich auf unsere Website www.nrv-                  Unsere digitalen Dienstleistungen erfüllen die Anforderungen
     rechtsschutz.de und die dortigen elektronischen Dienstleistun-            des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) gemäß § 3 Abs.
     gen wie unter anderem die Bereitstellung von Online-Formula-              2 BFSG. Die Umsetzung erfolgt auf Grundlage harmonisierter
     ren (Schnellkontakte), damit Sie uns Änderungen zu Ihrer                  europäischer Normen und technischer Spezifikationen, soweit
     Rechtsschutzversicherung (etwa zum Familienstand, beim amt-               verfügbar.
     lichen Kfz-Kennzeichens) mitteilen können.
     Diese Dienste stehen Verbraucherinnen und Verbrauchern über          4.   Zuständige Marktüberwachungsbehörde
     unsere Website zur Verfügung.                                             Für die Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanfor-
                                                                               derungen ist folgende Behörde zuständig:
2.   Gestaltung und Durchführung der Dienstleistung
                                                                               Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit
     Die genannten digitalen Angebote wurden unter Berücksichti-
                                                                               (MLBF) c/o Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und
     gung anerkannter Standards zur Barrierefreiheit (z. B. EN 301
                                                                               Gleichstellung Sachsen-Anhalt
     549, WCAG 2.1) gestaltet. Dies betrifft insbesondere:
     » die Integration der Software DIGIaccess, mit Optionen zur               Postfach 39 11 55
        Kontrasterhöhung, Schriftgrößenanpassung, Screenreader-                39135 Magdeburg
        Kompatibilität und Tastaturnavigation,
                                                                               Telefon: 0391 567 6970
     » die schrittweise Korrektur der Überschriftenstruktur und
                                                                               E-Mail: MLBF(at)ms.sachsen-anhalt.de
        semantischen Auszeichnung von Inhalten,
     » sowie die redaktionelle Kennzeichnung von PDF-Dokumenten.

[Seite 6]
6 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


/ Allgemeine Informationen nach § 1 der Verordnung über
  Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV)
1.   Identität des Versicherers                                              beitrags und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung entnehmen Sie dem
                                                                             entsprechenden Paragrafen der beigefügten Allgemeinen Be-
     Ihr Versicherer ist die
                                                                             dingungen.
     Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
     Aktiengesellschaft
                                                                        9.   Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und Erfüllung
     Augustaanlage 25, 68165 Mannheim.
                                                                             Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbe-
     Er hat die Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Sitz und
                                                                             sondere zur Zahlungsweise der Beiträge, können Sie dem Ver-
     Registergericht sind in Mannheim (HRB 179).
                                                                             sicherungsschein sowie den Allgemeinen Versicherungsbedin-
                                                                             gungen und eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen
2.   Ansprechpartner im Ausland
                                                                             und Klauseln entnehmen.
     entfällt
                                                                             Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des ersten Beitrags können wir
                                                                             – solange die Zahlung noch nicht bewirkt ist – vom Vertrag zu-
3.    adungsfähige Anschrift des Versicherers
     L
                                                                             rücktreten. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungs-
     Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
                                                                             falls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
      Aktiengesellschaft
                                                                             Auch wenn Sie Folgebeiträge trotz unserer Mahnung nicht zah-
      Augustaanlage 25, 68165 Mannheim
                                                                             len, können Sie den Versicherungsschutz verlieren. Weitere In-
      vertreten durch die Vorstände
                                                                             formationen hierzu finden Sie in den ARB NRV 2026 Plus ohne
      Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener
                                                                             KLASSIK-GARANT. Die Fälligkeit des Beitrags können Sie dem
                                                                             Versicherungsschein entnehmen.
4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
     Gegenstand der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
                                                                        10. Befristung der Gültigkeitsdauer dieser Informationen
     Aktiengesellschaft ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb
                                                                            Die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind für den
     einer Rechtsschutzversicherung.
                                                                            Zeitraum von 6 Wochen gültig, sofern der gewählte Tarif nicht
                                                                            früher für den Verkauf geschlossen werden muss.
5.   Zugehörigkeit zu einem Sicherungsfonds
     entfällt                                                           11. Kapitalanlagerisiko
                                                                             entfällt
6.   Bedingungen, Tarifbestimmungen und wesentliche Merkmale
     der Versicherungsleistung
                                                                        12. Angaben über das Zustandekommen des
     a) Die für das Versicherungsverhältnis geltenden Bedingungen
                                                                            Vertrages/Versicherungsschutzes
        sind den Ihnen ausgehändigten Unterlagen beigefügt.
                                                                            Der Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag geschlossen
     a) Angaben über die Art, den Umfang, die Fälligkeit und die Er-
                                                                            worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, in dem
        füllung der Leistung des Versicherers finden Sie in dem Ver-
                                                                            Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Ihr
        sicherungsschein sowie in den Allgemeinen Bedingungen für
                                                                            Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir Ihren Antrag auf Ab-
        die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne
                                                                            schluss des Versicherungsvertrags angenommen haben bzw.
        KLASSIK-GARANT, besonderen Vereinbarungen und Klauseln.
                                                                            wenn wir Ihre Annahmeerklärung zu unserem Antrag erhalten
                                                                            haben. Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls
7.   Gesamtpreis der Versicherung
                                                                            noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet (vgl.
     Den gesamten, zu entrichtenden Beitrag für Ihren Rechtsschutz-
                                                                            Punkt 9).
     vertrag können Sie dem Versicherungsschein entnehmen. Falls
     Sie zusätzliche Leistungen (Zusatzversicherungen) eingeschlos-          Vorbehaltlich Ihres Widerrufsrechts nach § 8 Versicherungsver-
     sen haben, finden Sie an dieser Stelle auch die Aufteilung des          tragsgesetz sind wir berechtigt, Ihren Antrag auf Abschluss ei-
     Beitrags auf Haupt- und Zusatzversicherungen.                           nes Versicherungsvertrages bis zum Ablauf von einem Monat
                                                                             anzunehmen.
8.   Zusätzliche Kosten
                                                                             Diese Annahmefrist beginnt mit dem Tag der Antragstellung.
     Zusätzlich zu dem unter Punkt 7 genannten Gesamtpreis der
     Versicherung werden von uns keine weiteren planmäßigen Ge-              Haben wir Ihnen einen Antrag auf Abschluss eines Versiche­
     bühren oder Kosten erhoben.                                             rungsver­trages unterbreitet, so halten wir uns 6 Wochen an die-
                                                                             sen Antrag gebunden.
     Falls aus besonderen, von Ihnen veranlassten Gründen ein zu-
     sätzlicher Verwaltungsaufwand verursacht wird, können wir die
     in solchen Fällen durchschnittlich entstehenden Kosten als pau-
     schalen Abgeltungsbeitrag gesondert in Rechnung stellen. Dies
     gilt beispiels­weise bei Erteilung einer Ersatzurkunde oder von
     Abschriften des Versicherungsscheins, schriftlicher Fristsetzung
     bei Nichtzahlung von Folgebeiträgen, Verzug bei Folgebeiträgen,
     Rückläufern im Lastschriftverfahren, Durchführung von Ver-
     tragsänderungen.
     Für den Fall des Verzugs bei Folgebeiträgen beachten Sie bitte
     Folgendes: Erfolgt die Zahlung eines Folgebeitrags nicht oder
     nicht rechtzeitig, geraten Sie in Verzug, es sei denn, Sie haben
     die Nichtzahlung oder verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Im
     Falle des Verzugs kann auch ein ersatzpflichtiger Verzugsscha-
     den entstehen. Weitere Regelungen zur Fälligkeit des Folge-

[Seite 7]
                                                          Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 7


13. Widerruf


                                                            Widerrufsbelehrung
                                  Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                               Widerrufsrecht
    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail)
    widerrufen.
    Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen

    » der Versicherungsschein,
    » die Vertragsbestimmungen,
      einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
      Tarifbestimmungen,
    » diese Belehrung,
    » das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
    » und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen

    jeweils in Textform zugegangen sind.

    Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
    Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
    Augustaanlage 25
    68165 Mannheim
    Telefax: +49 621 4204-180
    E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
                                                              Widerrufsfolgen

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des
    Widerrufs entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie hierzu ausdrücklich zugestimmt haben, dass der Versicherungs-
    schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf
    der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der im Versicherungsschein
    ausgewiesenen Jahresprämie pro Tag.
    Bei vereinbarter Halbjahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/180 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie
    pro Tag.
    Bei vereinbarter Vierteljahresprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/90 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie
    pro Tag.
    Bei vereinbarter Monatsprämie handelt es sich um eine Prämie von 1/30 der im Versicherungsschein ausgewiesenen Prämie pro Tag.
    Der Versicherer hat Ihnen zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs zu erstatten.

    Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene
    Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.


                                                             Besondere Hinweise

    Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollstän-
    dig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versi-
    cherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Ihr
    Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.


                                                                 Abschnitt 2
                                  Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen


    Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen auf-
    geführt:

    Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
    1. die
       	 Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch
       das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;

    2. die
       	 ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer
       und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsbe-
       rechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
       dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

[Seite 8]
8 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


     3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;

     4. die
        	 wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Ver-
        sicherers;

     5. den
        	  Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszu-
        weisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genau-
        er Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises er-
        möglichen;

     6. 	Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;

     7. 	die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter An-
        gebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;

     8. 	Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes
        sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;

     9. 	das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen
        und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich In-
        formationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermitt-
        lung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen ei-
        ner hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

     10. 	Angaben zur Laufzeit des Vertrages;

     11. 	Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Ver-
         tragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbe-
         dingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;

     12. die
         	 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des
         Versicherungsvertrags zugrunde legt;

     13. 	das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige
         Gericht;

     14. 	die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, so-
         wie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses
         Vertrags zu führen;

     15. 	einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Vo-
         raussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu be-
         schreiten, hiervon unberührt bleibt;

     16. 	Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.


14. Laufzeit des Vertrages                                                17. Vertragsklausel über das auf Ihren Vertrag anwendbare Recht
    Den vereinbarten Versicherungsbeginn finden Sie im Ver­                   und über das zuständige Gericht
    sicherungsschein. Dort ist auch der vereinbarte Ablauf der Ver-           Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
    sicherung angegeben.                                                      land Anwendung. Informationen über das zuständige Gericht
                                                                              finden Sie in den beigefügten Allgemeinen Versicherungsbedin-
15. Beendigung des Vertrages                                                  gungen.
    Der vereinbarte Ablauf der Versicherung ist im Versicherungs-
    schein angegeben.                                                     18. Sprache der Versicherungsbedingungen,
                                                                              der Kommunikation und dieser Information
    Nähere Angaben zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen
                                                                              Auf Ihren Vertrag findet die deutsche Sprache Anwendung.
    finden Sie in den beigefügten ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
    GARANT, eventuell geltenden besonderen Vereinbarungen und                 Das bedeutet, dass alle Vertragsunterlagen, wie zum Beispiel die
    Klauseln.                                                                 Versicherungsbedingungen, diese Information und die übrigen
                                                                              Verbraucherinformationen und auch die Kommunikation wäh-
16. Abweichendes Recht bei Vertragsanbahnung                                  rend der Laufzeit Ihres Vertrages in deutscher Sprache verfasst
                                                                              sind bzw. erfolgt.
    entfällt

[Seite 9]
                                                           Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 9


19. Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
    Unser Unternehmen nimmt am Streitbeilegungsverfahren der
    Verbraucherschlichtungsstelle „Versicherungsombudsmann e.V.“
    teil. Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Ver-
    fahrensordnung des Versicherungsombudsmann (VomVO) das
    kostenlose außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in An-
    spruch nehmen.
    Den Versicherungsombudsmann e.V. erreichen Sie wie folgt:
    Tel.: 0800 3699-000 (kostenfrei)
    Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine Ver-
    bindung zu 0800er-Nummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem
    Ausland anrufen, erreichen Sie den Versicherungsombudsmann
    e.V. kostenpflichtig unter +49 30 206058-0.
    Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de.
    (Unter dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der
    VomVO)

    Fax: 0800 3699-000 (kostenfrei)
    Post: Versicherungsombudsmann e. V.
          Postfach 080632
          10006 Berlin
          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
    Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
    Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit,
    den Rechtsweg zu beschreiten.

20. Beschwerdemöglichkeit bei der Aufsichtsbehörde
    Sie haben die Möglichkeit, sich im Beschwerdefall an die
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
     Bereich Versicherungen
     Graurheindorfer Str. 108
     53117 Bonn
     oder
     Postfach 1253
     53002 Bonn
     zu wenden.

    https://www.bafin.de/DE/DieBaFin/Kontakt/Verbraucher/
    verbraucher_artikel.html

[Seite 10]
10 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


/ Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der
  gesetzlichen Anzeigepflicht
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver-
damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können,
                                                                             trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände,
ist es notwendig, dass Sie die beiliegenden Fragen wahrheitsgemäß
                                                                             wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, wer-
und vollständig beantworten. Es sind auch solche Umstände anzu-
                                                                             den die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin Vertrags­
geben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
                                                                             bestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt,
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden,            werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestand-
wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere               teil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht kön-          anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungspe-
nen Sie der nachstehenden Information entnehmen.                             riode Vertragsbestandteil.
                                                                             Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?
                                                                             als zehn Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih-
                                                                             den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag in-
nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Text-
                                                                             nerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die
form gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.
                                                                             Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir
Dies gilt insbesondere für unsere Fragen zu etwaigen Vorversiche-
                                                                             Sie in unserer Mit­teilung hinweisen.
rungen sowie Anzahl und Art Ihrer Rechtsanwaltsbesuche. Fragen wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Ver­tragsannahme in Textform          Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen, sind Sie auch insoweit zur An-             Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder
zeige verpflichtet.                                                          zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich
                                                                             geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Aus-
                                                                             übung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf
    Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
                                                                             die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
    Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom
                                                                             nachträglich wei­tere Umstände angeben, wenn für diese die
    Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass
                                                                             Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
    weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
    Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir
                                                                             oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht
    kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
                                                                             angezeigten Gefahr­umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
    nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-
                                                                             kannten.
    gen, geschlossen hätten.
                                                                             Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertrags-
    Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklä-
                                                                             änderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags­
    ren wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, blei-
                                                                             schluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf
    ben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen,
                                                                             dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn
    dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand
                                                                             Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben.
    » weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
       rungs­falles
                                                                         Stellvertretung durch eine andere Person
    » noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
                                                                         Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Per-
       tungspflicht
                                                                         son vertreten, so sind bezüglich der Anzeige­pflicht, des Rücktritts,
    ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie
                                                                         der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
    die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
                                                                         Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertre-
    Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher      ters als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie
    der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufe­         können sich darauf, dass die Anzeige­pflicht nicht vorsätzlich oder
    nen Vertragszeit entspricht.                                         grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem
                                                                         Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
    Kündigung
                                                                         fällt.
    Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorver-
    tragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuld-
    los verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
    ner Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist
    ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der
    nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun­
    gen, geschlossen hätten.

[Seite 11]
                                                             Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 11


/ Datenschutzhinweise bei Beantragung des Versicherungsvertrages
Hiermit informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezo-     » zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere
genen Daten durch die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft           nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf
Aktiengesellschaft* und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zuste-          Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
henden Rechte.
                                                                          Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft*           Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten
Augustaanlage 25                                                          oder unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbei-
68165 Mannheim                                                            tung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i.
Telefon: +49 621 4204-280                                                 V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
E-Mail-Adresse: nrv@nrv-rechtsschutz.de
                                                                          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht ge-
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter der oben              nannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie darüber zuvor
genannten Postanschrift oder unter:                                       informieren.
datenschutz@nrv-rechtsschutz.de                                           Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                                   Rückversicherer:
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutz-            Von uns übernommene Risiken versichern wir bei spezialisierten Ver-
gesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen         sicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforder-
des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), sowie aller weiteren maß-        lich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversi-
geblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf          cherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das
die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten          Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) ver-
pflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirt-                                   Vermittler:
schaft präzisieren. Diese können Sie im Internet abrufen unter
                                                                          Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Ver-
https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/                                     mittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss
                                                                          und zur Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags-
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die
                                                                          und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten
von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Ver-
                                                                          an Ihren Vermittler, soweit der Vermittler diese Informationen zu Ih-
trages. Wir verarbeiten diese personenbezogenen Daten, um das von
                                                                          rer Betreuung und Beratung in ihren Versicherungs- und Finanz-
uns zu übernehmende Risiko einschätzen und bestimmen zu können.
                                                                          dienstleistungsangelegenheiten benötigt.
Kommt der Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese
Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policie-
                                                                                    Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe,
rung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir
                                                                                    Datenverarbeitung durch Kooperationspartner:
etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und
wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des         Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmens-
Versicherungsvertrages ist ohne die Verarbeitung Ihrer Daten nicht        gruppe und unserer Kooperationspartner nehmen bestimmte Daten-
möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen              verarbeitungsaufgaben für die in der Gruppe verbundenen Unter-
Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z. B.     nehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen
für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtli-     Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe oder
cher Vorgaben. Die Daten aller bei einem Unternehmen der Neue             Kooperationspartner besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen
Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft* be-            Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenser-
stehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten           vice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso
Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer           oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unterneh-
Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftser-            men der Gruppe oder durch einen Kooperationspartner verarbeitet
teilungen.                                                                werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die
                                                                          an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten
für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO.
                                                                                                 Externe Dienstleister:
Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B.
Ihre Gesundheitsdaten) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung     Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzli-
nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein oder verarbeiten diese    chen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
gemäß Art. 9 Abs. 2 f) DSGVO. Erstellen wir Statistiken mit diesen
                                                                          Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienst-
Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO
                                                                          leister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen
i. V. m. § 27 BDSG.
                                                                          bestehen, können Sie der Übersicht (Dienstleisterliste) im Anhang
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns        sowie in der jeweils aktuellen Version unserer Dienstleisterliste auf
oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann ins-       unserer Internetseite unter https://nrv-rechtsschutz.de/hinweise/
besondere erforderlich sein:                                              entnehmen.
» zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
                                                                                                  Weitere Empfänger:
» zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für
                                                                          Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weite-
  andere Produkte der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell-
                                                                          re Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung ge-
  schaft Aktiengesellschaft* und deren Kooperationspartner sowie
                                                                          setzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Fi-
  für Markt- und Meinungsumfragen,
                                                                          nanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).


Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

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12 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Dauer der Datenspeicherung                                              Bonitätsauskünfte
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben       Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vor-       ist, fragen wir bei Auskunfteien (z.B. Bürgel, Infoscore, Creditreform,
kommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt wer-        First Debit) Informationen zur Beurteilung Ihres allgemeinen Zah-
den, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           lungsverhaltens ab.
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu
                                                                        Datenübermittlung in ein Drittland
dreißig Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten,
                                                                        Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des
soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nach-
                                                                        Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Über-
weis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus
                                                                        mittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein an-
dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäsche-
                                                                        gemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere ange-
gesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre.
                                                                        messene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmens-
Betroffenenrechte                                                       interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln)
Sie können unter der o.g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person     vorhanden sind. Detaillierte Information dazu sowie über das Daten-
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter be-      schutzniveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern können Sie
stimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer       unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung
                                                                        Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft
der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von
                                                                        Aktiengesellschaft
Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und
                                                                        Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell-
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                        schaft ist ein Unternehmen der NÜRNBERGER Versicherungsgruppe,
                                                                        Ostendstraße 100, 90334 Nürnberg (www.nuernberger.de), im Sinne
                                                                        des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
     Widerspruchsrecht
                                                                        Kooperationspartner der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell-
     Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer                      schaft Aktiengesellschaft:
     personenbezogenen Daten zu Zwecken der                             » VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
     Direktwerbung zu widersprechen.                                    » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66,
                                                                          68165 Mannheim
     Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung
                                                                        Zur Unternehmensgruppe der Neue Rechtsschutz-Versicherungsge-
     berechtigter Interessen, können Sie dieser
                                                                        sellschaft Aktiengesellschaft gehört:
     Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer
                                                                        » JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim
     besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen
     die Datenverarbeitung sprechen.


Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den o.g.
Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutzaufsichtsbehörde
zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist:

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informations-
freiheit
Hausanschrift:
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart

Postanschrift:
Postfach 10 29 32
70025 Stuttgart
Tel.: +49 711 615 541-0

Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssys-
tem (HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risiko-
beurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leis-
tungsprüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmiss-
brauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezogener
Daten mit dem HIS erforderlich. Eine detaillierte Beschreibung des
HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de.

Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrages bzw. Ihre
Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Be-
darf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein
Austausch von personenbezogenen Daten mit den von Ihnen im An-
trag benannten früheren Versicherern erfolgen. Erfahren wir im
Nachhinein, dass Sie bei einem Versicherer rechtsschutzversichert
waren, den Sie im Antrag nicht benannt haben, kann ein Austausch
von personenbezogenen Daten auch mit diesem Versicherer erfolgen.

                                                     Stand 18.08.2025 Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

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                                                            Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 13


Dienstleister und Auftragnehmer der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Liste der Dienstleister der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft, die im Sinne der Artikel 21 und 22 der „Verhaltensregeln
für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ (Code of Conduct) personenbezogene Daten im Auftrag
erheben und verarbeiten und/oder im Wege der Funktionsübertragung übermittelt bekommen können.

Die folgende Liste nennt mögliche Dienstleister und Auftragnehmer der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft. Das bedeutet,
dass für jede Datenverarbeitung, Datenerhebung und Datenübermittlung im Einzelfall geprüft wird, ob und wenn ja welcher Dienstleister/Auftragneh-
mer beauftragt wird. Keinesfalls erfolgt eine automatische Datenübermittlung an jeden, der in der Liste genannt ist.

Ergänzende Informationen zum Datenschutz und dessen Umsetzung bei der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft finden
Sie unter www.nrv-rechtsschutz.de/hinweise/ Dort finden Sie auch diese Liste, die laufend aktualisiert wird.


 Auftragnehmer, Kooperationspartner                                          Übertragene Aufgaben
 Einzelne Stellen


 Nürnberger Allgemeine Versicherungs-
 GARANTA Versicherungs-AG Österreich                                        Betreuungs-, Verkaufsförderungs- und Steuerungsaktivitäten in den
     Allgemeine Versicherungs AG                                            Vertriebswegen, Zahlungsverkehr, Bestandsverwaltung
 Mannheimer Versicherung AG

 Nürnberger Allgemeine Versicherungs-AG                                      Datenschutz-, Geldwäschebeauftragter, Personal, Recht
 JURCALL GmbH                                                                Assistanceleistung

 MetaMed Assistance GmbH                                                     Assistanceleistung
 ADR GmbH                                                                    Assistanceleistung
 InterEurope AG                                                              juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung/Ausland
 VETO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH                                         juristische Tätigkeit, Schadenbearbeitung
 DAHAG Rechtsservice AG                                                      Assistanceleistung
 First Debit GmbH                                                            Serviceleistung Forderungsmanagement
 DATIS IT - Services GmbH                                                    Hosting und Housing, EDV

 antares Informations-Systeme GmbH                                           Service und Wartung, EDV
 März Network Services GmbH                                                  Service und Wartung, EDV

 SER Solutions Deutschland GmbH                                              Service und Wartung, EDV

 ISS Software GmbH                                                          Service und Wartung, EDV

 Deutsche Post AG                                                            Porto und Versand

 Deutsche Post Direkt GmbH                                                   Porto und Versand

 Deutsche Post E-Post Solutions GmbH                                         Porto und Versand

 Künzler Städtereinigung GmbH                                                Aktenvernichtung
 Versicherungsombudsmann e.V.                                                Schlichtung


 Auftragnehmer, Kooperationspartner
 Kategorien
 Rückversicherer                                                            Risikoprüfung, Schadenprüfung
 Vermittler                                                                 Postservice, Bestandsverwaltung
 Rechtsanwälte                                                              Prozessführung, Forderungseinzug
 Gutachter                                                                  Anspruchsprüfung
 Mediatoren                                                                 Beratung
 Übersetzer                                                                 Übersetzung
 Auskunfteien                                                               Wirtschaftsauskünfte
 Inkassounternehmen                                                         Inkasso

Stand 18.08.2025

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14 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir, solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
vorgesehen.
Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.


       JURCALL                                                            Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB)
                                                                          Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen:                                                       mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei             Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen
| Telefonische Rechtsberatung                                             Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet-
JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene            Dreimal während der Vertragslaufzeit
und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete,
auch in nicht versicherten Bereichen.                                     Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen
| Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen!                   finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de
| Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen
| Chat-Beratung
| Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht)
                                                                                JURCASH
| Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche)                   Inkassoservice der NRV
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
                                                                          Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio-
                                                                          nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde-
JURCALL-Kosten:
                                                                          rungsmanagement schätzen.
| Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon, online oder
  Chat übernimmt die NRV                                                  JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
| Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden             Im Inkassoverfahren
  gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung
                                                                          | Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr
Für Privatkunden zusätzlich im XXL-Baustein (§§ 25a und 30a ARB)            oder Erfolgsprovision
weitere JURCALL-Leistungen enthalten:                                     | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Kostenfrei: Dokumentencenter                                                Bar­auslagen
| Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich)              Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
                                                                             bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
Kostenfrei: Paket Vorsorge
                                                                              Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­rügen vor.
| Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und
  Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice                           | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner
| Sorgerechtsverfügung                                                      der SCHUFA-Holding AG
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
Lebenspartner                                                             | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
Kostenfrei: Paket Nachlass                                                  an die SCHUFA
| Beratung und Anleitung zum Testament                                    | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
| Beratung über digitalen Nachlass                                        | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
| Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen                        zur ­Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich
Lebenspartner
                                                                          | Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
Kostenfrei: Paket Reputation
                                                                            ­Kunden-Log-in
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
                                                                          | Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
Dreimal während der Vertragslaufzeit.
                                                                             ­erledigten Forderungen mit Suchfunktion
                                                                          | Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a
ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten:                                Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
Kostenfrei: Website-Check                                                 | Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen
| Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung                          Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Kostenfrei: AGB-Check                                                      JURCASH-APP
| Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit
  nach deutschem Recht                                                     | 	Mit der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitäts-
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-             auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer                                         Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den                    Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken.
privaten Lebensbereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten             Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage
Lebenspartner                                                             unter www. jurcash.de

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                                                            Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 15


/ Allgemeine Hinweise
1.   Was ist im Schadenfall zu beachten?                                 Ausland
                                                                         Im Ausland ist die Schadenabwicklung meistens schwierig und zeit-
JURCALL GmbH                                                             raubend. Hier bewährt sich die Hilfe der NRV ganz besonders. Denn
Ein Unternehmen der Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesell-               durch unsere Unterstützung und den Einsatz eines ausländischen
schaft Aktiengesellschaft (NRV)                                          Anwalts kann Ihr Recht schneller und besser durchgesetzt werden.
Für eine erste Einschätzung Ihres Problems können Sie als NRV-Kun-
de bei der JURCALL GmbH (JURCALL) anrufen – der kompetenten              Vertragsinhalte
Anwaltshotline. JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung           Haben Sie Fragen zu Ihrer Rechtsschutzversicherung oder möchten
durch unabhängige und erfahrene Anwälte direkt und kostenfrei, so        Sie wissen, ob Ihr Vertrag Ihren aktuellen Schaden absichert? Dann
oft Sie wollen und in allen Rechtsgebieten. Sogar wenn Sie Rat in        rufen Sie uns an: Tel. +49 621 4204-888. Hier erhalten Sie alle Aus-
einer nicht versicherten Angelegenheit benötigen. Die Kosten der         künfte, die Sie für Ihre Unterlagen oder für Ihren Rechtsfall benöti-
telefonischen Rechtsberatung übernimmt die NRV.                          gen.
Die Hotline ist von Montag bis Freitag von 08:00 bis 20:00 Uhr unter
                                                                         2.   Welche Kosten übernehmen wir?
+49 621 490 977-20 zu erreichen.
                                                                         Wir zahlen die Kosten und Kostenvorschüsse, die zur Wahrnehmung
Sie können aber auch einen Rückruftermin vereinbaren unter
                                                                         Ihrer rechtlichen Interessen notwendig sind. Diese sind grundsätzlich
https://jurcall.de/services/rueckruf-service/ oder Ihr Rechtsproblem
                                                                         vor allem
über https://jurcall.de/rechtsberatung/online-beratung/ schildern.
                                                                         » die gesetzlichen Gebühren Ihres Anwalts,
Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an. Sie werden dann zurückge-         » die Gerichtskosten einschließlich der Zeugengelder und Sachver-
rufen.                                                                      ständigengebühren sowie Vollstreckungskosten,
                                                                         » die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Inter-
Selbstverständlich bekommen Sie auf Wunsch auch einen qualifizier-
                                                                            essen entstandenen Prozesskosten, soweit Sie zu deren Erstattung
ten Anwalt in Ihrer Nähe vermittelt. Die Tätigkeit dieses Rechtsanwal-
                                                                            verpflichtet sind,
tes ist jedoch nicht kostenfrei. Besteht Versicherungsschutz, so über-
                                                                         » die Kosten eines Mediators.
nehmen wir die Kosten im Rahmen der Bedingungen.
                                                                         Wir sorgen für die Bereitstellung eines Darlehens von bis zu
Fristen                                                                  300.000 EUR für eine Strafkaution.
Lassen Sie sich gleich telefonisch durch einen von JURCALL vermit-
                                                                         Außerdem sorgen wir bei Verfahren im Ausland für die Übersetzung
telten Rechtsanwalt beraten, wenn der Schadenfall eingetreten ist.
                                                                         notwendiger Unterlagen. Geldstrafen und Bußgelder dürfen wir Ihnen
Dies ist besonders wichtig, um gesetzlich vorgeschriebene Fristen
                                                                         allerdings nicht abnehmen.
einzuhalten. Fristen werden gesetzt z. B. bei gerichtlichen Verfahren,
Strafbefehlen, Bußgeldbescheiden, Kündigungsschutzklagen, Mahn-          Ihr Rechtsschutz gilt grundsätzlich in ganz Europa, in den Anlieger-
und Vollstreckungsbescheiden sowie bei allen Rechtsbehelfen, wie         staaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, auf den Azoren
Widerspruch, Einspruch, Berufung, Revision usw.                          und auf Madeira. In einigen Rechtsschutzbereichen besteht sogar
                                                                         weltweiter Versicherungsschutz.
Weitere Einzelheiten über das Verhalten nach dem Eintritt des Ver­
sicherungsfalles entnehmen Sie bitte § 17 der Allgemeinen Bedin-
                                                                         3.   Welche Lebensbereiche können versichert werden?
gungen für die Rechtsschutzversicherungen (ARB) NRV 2026 Plus
ohne KLASSIK-GARANT.
                                                                         Sie sind nichtselbstständig:
                                                                         Sie können versichert werden als
Mediation
                                                                         » Privatperson,
Möchten Sie einer langwierigen gerichtlichen Auseinandersetzung
                                                                         » Kraftfahrer und
lieber aus dem Weg gehen und trotzdem Ihren Fall zu Ihrer Zufrieden-
                                                                         » Berufstätiger.
heit lösen lassen? Dann bieten wir Ihnen die Möglichkeit der außer-
gerichtlichen Konfliktlösung, bei der Sie eine unabhängige und neu-      Das Risiko als Kraftfahrer wird durch den Verkehrs-Rechtsschutz
trale Person, der Mediator, auf dem Weg zu einem Kompromiss mit          oder den Fahrer-Rechtsschutz abgedeckt.
Ihrem Gegenüber begleitet.
                                                                         Besteht eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung über ein Kfz, sind
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, so rechnen wir diese        zudem Sie, Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein
nicht an, wenn Sie den Mediator für die Problemlösung nutzen und         genannter sonstiger Lebenspartner und die minderjährigen Kinder
der Fall dadurch erledigt wurde.                                         als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast sowie als Eigentümer, Halter
                                                                         oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und
Sie zahlen auch keine Selbstbeteiligung, wenn die Mediation nicht
                                                                         Leichtkrafträdern versichert.
erfolgreich war und Sie in derselben Angelegenheit nun einen Rechts-
anwalt benötigen. Vorausgesetzt ist, dass Sie mindestens drei Jahre      Der Fahrer­-Rechtsschutz – für Personen, die nur fremde Fahrzeuge
bei der NRV versichert sind und in dieser Zeit keine Kostendeckungs-     lenken – schützt den Versicherungsnehmer als Fahrer, aber auch als
anfrage bei der NRV gestellt haben.                                      Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
                                                                         Die sonstigen Lebensbereiche werden durch den Privat- und Berufs-
                                                                         Rechtsschutz abgesichert.
                                                                         Als Nichtselbstständiger kann man sich für alle drei Bereiche – Ver-
                                                                         kehr, Privat und Beruf – mit dem kombinierten Privat-, Berufs- und
                                                                         Verkehrs-Rechtsschutz absichern.
                                                                         Der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
                                                                         Grundstücken ist ein besonderes Risiko, das eingeschlossen werden
                                                                         kann.

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16 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Sie sind selbstständig:                                                 XXL-Bausteine
Für den beruflichen und betrieblichen Bereich gibt es für Sie als       Erweitern Sie Ihre Rechtsschutzversicherung auf Bereiche, die vom
Selbstständigen oder freiberuflich Tätigen den Berufs- oder Firmen-     Versicherungsschutz üblicherweise nicht umfasst sind.
Rechtsschutz.
                                                                        Das sind z.B. Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Wider-
Den Verkehrsbereich, den privaten Bereich und den Rechtsschutz für      spruchs- und Einspruchsverfahren im Steuer-, Sozial- und Verwal-
Eigentümer und Mieter können Sie ebenfalls absichern.                   tungs-Rechtsschutz.

Für die verschiedenen Lebensbereiche bietet die Rechtsschutzver-        Der Umfang Ihres Versicherungsschutzes ergibt sich aus Ihrem
sicherung folgende Leistungen:                                          Versicherungsschein und den Allgemeinen Bedingungen für die
                                                                        Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
Schadenersatz-Rechtsschutz                                              GARANT.
z. B. für die Durchsetzung von gesetzlichen Schadenersatzansprü-
chen aufgrund erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden          Im Übrigen gilt:
durch ein Verschulden anderer.                                          Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs-
                                                                        verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be-
Arbeits-Rechtsschutz                                                    stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus
wenn es zu Auseinandersetzungen aus einem Arbeitsverhältnis             ohne Klassik-Garant zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen wer-
kommt.                                                                  den ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirksam,
                                                                        ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten für
Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                  Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.
wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstücks­
eigentümer oder als Mieter behaupten müssen.                            4.   Wer ist versichert?
                                                                        Versicherungsschutz erhalten in erster Linie Sie selbst als Versiche-
Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
                                                                        rungsnehmer.
wenn im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Le-
bens, z. B. Kauf- und Reparaturverträge, geltend gemacht oder ab-       Im Verkehrs-Rechtsschutz sind der berechtigte Fahrer und die In-
gewehrt werden müssen.                                                  sassen des versicherten Fahrzeuges mitversichert.
                                                                        Im Privat-Rechtsschutz für Selbstständige, Privat- und Berufs-
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
                                                                        Rechtsschutz für Nichtselbstständige, Privat-, Berufs- und Verkehrs-
wenn wegen Steuern oder anderer Abgaben, z. B. Gebühren und Zöl-
                                                                        Rechtsschutz für Nichtselbstständige und im Landwirtschafts- und
len, ein Prozess vor dem Finanz- oder dem Verwaltungsgericht not-
                                                                        Verkehrs-Rechtsschutz erstreckt sich der Versicherungsschutz auf
wendig wird.
                                                                        den ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein genann-
                                                                        ten sonstigen Lebenspartner, die minderjährigen Kinder sowie die
Sozialgerichts-Rechtsschutz
                                                                        unverheirateten, nicht in einer Lebenspartnerschaft lebenden Kinder
wenn ein Prozess vor dem Sozialgericht angestrengt werden muss,
                                                                        (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) sowie die im Haushalt leben-
weil z. B. die gesetzliche Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung
                                                                        den Enkel und unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem
nicht leistet.
                                                                        Zeitpunkt, in dem die vorgenannten Kinder und Enkel erstmalig eine
                                                                        auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben.
Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Einschrän-      Der Rechtsschutztarif für Singles ist für Alleinstehende mit oder ohne
kung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuch-       Kinder gedacht.
auflage usw.
                                                                        Ist der XXL-Baustein mit abgeschlossen, so erstreckt sich der Ver­
                                                                        sicherungsschutz auch auf Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mit-
Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
                                                                        versicherten Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, soweit
wenn es im privaten Bereich z. B. um die Anfechtung eines Abitur-
                                                                        diese Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
zeugnisses vor dem Verwaltungsgericht geht.
                                                                        Wirtschaftsgemeinschaft) leben und an Ihrem Wohnsitz gemeldet
                                                                        sind.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der freien   Haben Sie Ihre Rechtsschutzversicherung nach Single-Tarif abge-
Berufe.                                                                 schlossen, dann erstreckt sich der Versicherungsschutz im XXL-Bau-
                                                                        stein nur auf die mit Ihnen verwandten und verschwägerten Perso-
Straf-Rechtsschutz                                                      nen.
z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-
                                                                        Im Berufs- oder Firmen-Rechtsschutz sind auch Ihre Arbeitnehmer
verletzung, weil eine andere Person durch einen Verkehrsunfall ver-
                                                                        in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit geschützt.
letzt wurde.
                                                                        5.   Ist jeder Rechtsstreit versichert?
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
z. B. für den Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid.                  Die Rechtsschutzversicherung hilft Ihnen in den meisten Rechtsfällen
                                                                        des täglichen Lebens.
Beratungs-Rechtsschutz
                                                                        Haben Sie eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen,
wenn Sie sich bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-,
                                                                        so besteht wegen des Vorwurfs vorsätzlicher Verkehrsstraftaten Ver-
Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich beraten lassen.
                                                                        sicherungsschutz, sofern nicht das Strafgericht eine Vorsatztat
                                                                        rechtskräftig feststellt.
Opfer-Rechtsschutz
wenn Sie Opfer einer schweren Gewaltstraftat geworden sind und          Im Bußgeldverfahren tritt die Versicherung ohne Rücksicht auf Vor-
z. B. Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz durchsetzen           satz oder Fahrlässigkeit ein.
möchten.
                                                                        Außerhalb des Verkehrsbereichs sind alle Verfahren wegen des Vor-
                                                                        wurfs von Straftaten, die allein in der vorsätzlichen Begehungsweise
                                                                        unter Strafe stehen, nicht versicherbar. Wir bieten auch einen

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                                                            Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 17


Spezial-Straf-Rechtsschutz an, im Rahmen dessen Rechtsschutz             7.   Wie lange läuft Ihre Versicherung?
auch wegen vorsätzlicher Straftaten besteht, solange keine rechts-
kräftige Verurteilung wegen Vorsatzes erfolgt.                           Die Rechtsschutzversicherung wird in der Regel mit einer Dauer
                                                                         von drei Jahren abgeschlossen, mindestens jedoch von einem Jahr.
 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ferner besonders
                                                                         Sie verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei
 schwere oder nicht abschätzbare Risiken sowie rechtliche Randge­
                                                                         Monate vor dem vereinbarten Ablauf gekündigt wird.
 biete, die nur für einen geringen Teil der Versichertengemeinschaft
 von Interesse sind, wie z. B. Streitigkeiten                            Sie können unabhängig von der Vertragsdauer auch kündigen, wenn
 » vor internationalen Gerichtshöfen,                                    wir trotz Vorliegen eines Versicherungsfalles den Rechtsschutz un-
 » aus dem Recht der Handelsgesellschaften,                              berechtigt ablehnen.
 » in ursächlichem Zusammenhang mit Bau­vorhaben,
                                                                         Außerdem haben Sie eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit,
» aus dem Kartell- oder sonstigen Wettbewerbsrecht,
                                                                         wenn wir für einen eingetretenen Versicherungsfall die Leistungs-
» wegen der Vergabe von Studienplätzen.
                                                                         pflicht bejaht haben.
Solche Einschränkungen sind notwendig, damit der Beitrag für
­unsere Kunden erschwinglich bleibt.                                     Haben wir für mindestens zwei innerhalb von zwölf Monaten einge-
                                                                         tretene Versicherungsfälle die Leistungspflicht bejaht, haben nicht
Zudem besteht auch kein Rechtsschutz für Fälle, die sich vor Versi-
                                                                         nur Sie, sondern auch wir eine außerordentliche Kündigungsmöglich-
cherungsbeginn ereignet haben.
                                                                         keit.
Bei einigen Leistungsarten – etwa beim Arbeits-, Wohnungs- und
                                                                         Verlegen Sie Ihren Sitz, Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen oder stän-
Grundstücks-, Vertrags- und Sachenrechts-, Steuer-, Sozialgerichts-
                                                                         digen Aufenthalt ins Ausland, endet der Vertrag mit der Verlegung.
und Verwaltungs-Rechtsschutz – besteht eine Wartezeit von zwei
                                                                         Sie müssen uns die Verlegung unverzüglich anzeigen und die behörd-
Monaten. Das bedeutet, dass sich ein Versicherungsfall auf diesen
                                                                         liche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
Gebieten frühestens zwei Monate nach Versicherungsbeginn ereignet
haben darf. Im Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nicht-     Teilen wir Ihnen mit, dass wir den Beitrag Ihres Versicherungsver-
selbstständige – ECO – beträgt die Wartezeit beim Arbeits-Rechts-        trages erhöhen wollen, ohne dass sich der Umfang des Versiche-
schutz 6 Monate.                                                         rungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag inner-
                                                                         halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger
Die Einzelheiten über den Umfang Ihrer Rechtsschutzversicherung
                                                                         Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in dem die
entnehmen Sie bitte den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
                                                                         Beitragserhöhung wirksam werden soll.
6.   Was ist während der Laufzeit des Vertrages zu beachten?

Zahlung
Jeder Versicherungsvertrag gibt den Beteiligten bestimmte Rechte;
er erlegt ihnen aber auch gewisse Pflichten auf. Damit Sie im Scha-
denfall Ihren Versicherungsschutz nicht gefährden, empfiehlt sich die
regelmäßige und pünktliche Zahlung Ihrer Versicherungsbeiträge.
Sollte sich der Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung aufgrund
einer Beitragsanpassung ändern, werden wir Ihnen dies mitteilen.

Änderungen
Sie müssen uns alle Veränderungen des versicherten Risikos melden
(z. B. den Wechsel von einem Angestelltenverhältnis in eine selbst-
ständige Tätigkeit und umgekehrt, Änderungen der Anzahl der Be-
schäftigten, des Umsatzes oder sonstiger für die Beitragsbemessung
maßgeblicher Faktoren).
Haben Sie einen Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Fahrzeuge ver-
sichert, müssen Sie die Veräußerung des versicherten Fahrzeuges
und die Anschaffung eines neuen oder zusätzlichen Fahrzeuges mel-
den.

Nicht vergessen!
Sie erleichtern uns die Bearbeitung Ihrer Anliegen, wenn Sie stets die
Versicherungsscheinnummer bzw. das Zeichen des jeweiligen Vor-
gangs angeben und auch jede Änderung Ihrer Anschrift sofort mel-
den.

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18 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


/ Wie sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-
  versicherung zu lesen?
Sie als unser Versicherungsnehmer haben eine bestimmte Form des           § 4 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT regelt im Übrigen die
Versicherungsschutzes versichert, zum Beispiel den Verkehrs-              weiteren zeitlichen Umstände, die vorliegen müssen, damit Versiche-
Rechtsschutz. Diese und weitere Formen sind ab § 21 ARB NRV 2026          rungsschutz für die konkrete Angelegenheit besteht. So muss z.B. der
Plus ohne KLASSIK-GARANT beschrieben. Hier steht auch, in welcher         Versicherungsfall in der Laufzeit des Rechtsschutzversicherungsver-
Eigenschaft Sie versichert sind, z.B. in der Eigenschaft als Selbst-      trages geschehen sein, s. dort Abs. 1 und 2.
ständiger beim Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz
                                                                          Insbesondere § 5 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT be-
für Firmen und Vereine, § 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
                                                                          stimmt den Leistungsumfang, also was wir konkret leisten (z.B. be-
GARANT.
                                                                          stimmte Anwalts- und Gerichtskosten) oder auch nicht.
Jede Form des Versicherungsschutzes beinhaltet verschiedene Leis-
                                                                          Was Sie nach Eintritt eines Versicherungsfalles beachten müssen,
tungsarten. Das sind die Rechtsbereiche, in denen Rechtsschutz be-
                                                                          steht in § 17 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Dies ist z.B.
steht. Welche Ihr Rechtsschutzversicherungsvertrag umfasst, finden
                                                                          die Pflicht, einen Versicherungsfall unverzüglich mitzuteilen. In § 19
Sie bei der Vorschrift zur Form des Versicherungsschutzes, z.B. bei
                                                                          ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT finden Sie Ihre Be-
§ 24 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT in Absatz 2. Inter-
                                                                          schwerdemöglichkeiten erläutert, in § 20 ARB NRV 2026 Plus ohne
essiert Sie, wie die genaue Definition für die versicherte Leistungsart
                                                                          KLASSIK-GARANT den Rechtsweg.
lautet, schauen Sie bitte grundsätzlich in § 2 nach.
                                                                          Regelungen zum Versicherungsverhältnis (u.a. Vertragsdauer, Bei-
Beispiel: Die Form des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nicht-
                                                                          trag, Kündigungsrechte) finden Sie ab § 7 bis § 16 ARB NRV 2026 Plus
selbstständige, § 25 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, um-
                                                                          ohne KLASSIK-GARANT.
fasst unter anderem die Leistungsart des Schadenersatz-Rechtsschutzes,
§ 25 Absatz 3 a) ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT. Was Scha-         Der Bedingungstext richtet sich an Sie als Versicherungsnehmer.
denersatz-Rechtsschutz genau ist, beschreibt § 2 a) ARB NRV 2026 Plus     Aber auch mitversicherte Personen können Rechte aus dem Rechts-
ohne KLASSIK-GARANT.                                                      schutzversicherungsvertrag herleiten: Die Rechtsstellung mitversi-
                                                                          cherter Personen ist in § 15 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
Es gibt jedoch Ausschlüsse: Auch wenn nach dem Vorgenannten ein
                                                                          GARANT näher beschrieben.
versicherter Bereich betroffen ist, kann ein Ausschluss Versiche-
rungsschutz hindern. Die meisten – aber nicht alle – inhaltlichen         Die genannten Vorschriften sind zum Teil nicht die Einzigen zum je-
Ausschlüsse finden Sie in § 3 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-             weiligen Thema. So kann zum Beispiel eine spezielle Leistungsart mit
GARANT.                                                                   einem bestimmten Leistungsumfang statt bei § 2 und § 5 ARB NRV
                                                                          2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT bei einer speziellen Form beschrie-
Die zeitlichen Ausschlüsse finden Sie insbesondere in § 4 Abs. 1 Satz
                                                                          ben sein, also in dem Abschnitt ab § 21 ARB NRV 2026 Plus ohne
2, Abs. 3 - 6 ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT, z.B. auch
                                                                          KLASSIK-GARANT. Grund für solche Abweichungen ist eine bessere
solche, um sogenannten Zweckabschlüssen entgegen zu wirken. Bei
                                                                          Verständlichkeit.
einem Zweckabschluss bahnt sich ein Rechtsstreit für den Kunden
ersichtlich bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Rechtsschutz-       Die dargestellten Beispiele und Erläuterungen veranschaulichen
versicherungsvertrages an. Kosten eines solchen Rechtsstreits sollen      lediglich die Regelungen der ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-
der Versichertengemeinschaft nicht zur Last fallen.                       GARANT.
Beispiel: Sie kommen immer wieder zu spät zur Arbeit. Als Ihr Arbeit-     Personenbezogene Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlech-
geber Ihnen für den Wiederholungsfall mit Kündigung droht, schließen      ter. Zur besseren Lesbarkeit wird im Text nur die männliche Form
Sie einen Rechtsschutzversicherungsvertrag ab. Als Sie wieder zu spät     verwendet.
zur Arbeit kommen, kündigt Ihnen der Arbeitgeber fristlos wegen der
wiederholten Verspätungen.
Obwohl die Kündigung in versicherter Zeit geschieht, bekommen Sie kei-
nen Versicherungsschutz.

[Seite 19]
                                                        Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 19


Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT
Übersicht über die Versicherungsbedingungen

Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung?                         Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten?
                                                                         §9       Beitrag                                          29
1. INHALT DER VERSICHERUNG
                                                                             A. Beitrag und Versicherungsteuer
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
                                                                             B. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder
    §1     Aufgaben der Rechtsschutzversicherung              21
                                                                                 einmaliger Beitrag
                                                                             C. Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert?                              D. Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
     §2     Leistungsarten                                    21            E. Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung


Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
                                                                     Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche-
    §3     Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten
                                                                     rungsbeitrags führen?
           (inhaltliche Ausschlüsse)                        22
                                                                         § 10    Beitragsanpassung                               30

Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder
                                                                     Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder
Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie
                                                                     sachlichen Verhältnisse des Versicherten auf den
tun?
                                                                     Versicherungsbeitrag aus?
     § 3a   Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder
                                                                          § 11    Änderung der für die Beitragsberechnung
            Erfolgsaussicht oder wegen Mutwilligkeit –
                                                                                  wesentlichen Umstände                             31
            Stichentscheidverfahren –                         24

                                                                     Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
                                                                         § 12   Wegfall des versicherten Interesses                 31
Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen
ausgeschlossen?
    §4      Voraussetzungen für den Anspruch auf                     Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit
            Versicherungsschutz, zeitliche Ausschlüsse        25    uns?
                                                                         § 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland,
                                                                                Anzeigepflicht                                      32
Was gilt beim Wechsel der Versicherung?
    § 4a     Versichererwechsel                               26
                                                                     In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
                                                                          § 13   Kündigung nach Versicherungsfall                  32
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
    §5     Leistungsumfang                                    27
                                                                     Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?
                                                                        § 14    Gesetzliche Verjährung                              32
Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren?
    § 5a   Leistungsumfang: Mediationsverfahren               28
                                                                     Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
                                                                         § 15   Rechtsstellung mitversicherter Personen             32
Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren?
   § 5b   Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel)      29
                                                                     Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
                                                                         § 16     Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung32
In welchen Ländern sind Sie versichert?
     §6     Örtlicher Geltungsbereich                         29

                                                                     Was ist im Versicherungsfall zu beachten?
Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis
                                                                     3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG
zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
                                                                     Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall?
2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS                                               § 17   Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von
                                                                                Obliegenheiten                                      32
Wann beginnt der Versicherungsschutz?
   §7      Beginn des Versicherungsschutzes                   29
                                                                          § 18   entfällt                                           33

Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
                                                                     Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden?
    §8      Vertragsdauer                                     29
                                                                         § 19   Beschwerdestellen                                   33

Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
                                                                     Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
     § 8a   Versicherungsjahr                                 29
                                                                     zuständig und welches Recht ist anzuwenden?
                                                                          § 20   Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht            34

[Seite 20]
20 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten?             KLAUSEL ZU DEN §§ 25 und 30,
                                                                      SINGLE-RECHTSSCHUTZ                            56
4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
                                                                      KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
    § 21    Verkehrs-Rechtsschutz                           34       VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
                                                                      HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE
    § 21a   Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein             36       DIENSTLEISTUNGEN VON SELBSTSTÄNDIGEN           56

    § 22    Fahrer-Rechtsschutz                             36       KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
                                                                      FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ                    56
    § 23    Privat-Rechtsschutz für Selbstständige          37
                                                                      KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28,
    § 24    Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige,                   FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL                57
            Rechtsschutz für Firmen und Vereine             38
                                                                      KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
    § 25    Privat- und Berufs-Rechtsschutz für                       NIEDERGELASSENE ÄRZTE UND
            Nichtselbstständige                             38       ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE                   57

    § 25a   Privat- und Berufs-Rechtsschutz für                       SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne
            Nichtselbstständige, XXL-Baustein               39       KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
                                                                      UNTERNEHMEN                                    57
    § 26    entfällt                                        41
                                                                      SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS ohne
    § 26a   entfällt                                        41       KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
                                                                      PRIVATKUNDEN61
    § 26b   entfällt                                        41

    § 27    Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz      41

    § 27a   Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz,
            XXL-Baustein                                    43

    § 28    Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
            Selbstständige                                  45

    § 28a   Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
            Selbstständige, XXL-Baustein                    47

    § 29    Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
            Wohnungen und Grundstücken                      51

    § 29a   Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von
            Wohnungen und Grundstücken, XXL-Baustein        52

    § 30    Rechtsschutz Ruhestand                          52

    § 30a   Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein            54

[Seite 21]
                                                               Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 21


Was ist Inhalt der Rechtsschutzversicherung?                                d)   Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
                                                                                 um Ihre rechtlichen Interessen aus privatrechtlichen Schuldver-
1. INHALT DER VERSICHERUNG                                                       hältnissen und dinglichen Rechten wahrzunehmen.
                                                                                 (Erläuterung: Ein Schuldverhältnis" besteht zum Beispiel zwischen
                                                                                                  "
                                                                                 Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann bei-
Welche Aufgaben hat die Rechtsschutzversicherung?
                                                                                 spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Her-
§ 1 Aufgaben der Rechtsschutzversicherung
                                                                                 ausgabe einer Sache bestehen.)
Sie möchten Ihre rechtlichen Interessen wahrnehmen. Wir erbringen
                                                                                 Dieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine
die dafür erforderlichen Leistungen und sichern Ihnen so den Zugang
                                                                                 Angelegenheit aus den Bereichen
zum Recht. Der Umfang unserer Leistungen ist im Versicherungsan-
                                                                                 » Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe a)),
trag, im Versicherungsschein und in diesen Versicherungsbedingun-
                                                                                 » Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)) oder
gen beschrieben. Gerne unterstützen wir Sie, Ihren Konflikt schnell
                                                                                 » Wohnungs- und Grundstück-Rechtsschutz (siehe c)) handelt.
und nachhaltig zu lösen. Fragen Sie uns nach Ihren Möglichkeiten.
                                                                            e)   Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
                                                                                 um Ihre rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit Steuern
In welchen Rechtsbereichen sind Sie versichert?                                  und Abgaben vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
§ 2 Leistungsarten                                                               wahrzunehmen, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren.
Je nach Vereinbarung umfasst Ihr Versicherungsschutz folgende               f)   Sozialgerichts-Rechtsschutz
Leistungsarten:                                                                  um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen vor deutschen
                                                                                 Sozialgerichten, aber erst ab dem gerichtlichen Verfahren,
a)   Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                                 aa) in ursächlichem Zusammenhang mit den Folgen eines Ver-
     für die Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche.
                                                                                      kehrsunfalls (Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen),
     Solche Ansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Ver-
      tragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts              bb)in sonstigen Angelegenheiten (Sozialgerichts-Rechtsschutz
      (zum Beispiel Eigentum) an Grundstücken, Gebäuden oder Ge-                     in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten).
      bäudeteilen beruhen.
                                                                            g)   Verwaltungs-Rechtsschutz
     (Erläuterung: dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jeder-            um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen
     mann wirken und von jedem respektiert werden müssen, zum Bei-
                                                                                 aa) in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbe-
     spiel Eigentum.)
                                                                                      hörden und Verwaltungsgerichten (Verwaltungs-Rechts-
     (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Autounfall ‒ Sie machen An-                  schutz in Verkehrssachen),
     sprüche gegen den Unfallgegner geltend.).
                                                                                 bb)in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten im privaten Be-
     (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Beschädigung Ihres Fernsehers                reich vor deutschen Verwaltungsgerichten, aber erst ab dem
     durch einen Gast. Sie machen die Reparaturkosten gegen den Gast                gerichtlichen Verfahren.
     geltend.)
                                                                                  ieser Versicherungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine
                                                                                 D
     (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihr Ruf/Ihre Online-Reputation            Angelegenheit aus den Bereichen
     wird im Internet geschädigt. Sie verlangen Beseitigung.)                    » Arbeits-Rechtsschutz (siehe b)),
                                                                                 » Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe c)) oder
     (Beispiel im Privat-Rechtsschutz, im Berufs-Rechtsschutz für
                                                                                 » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe e))
     Selbstständige und im Rechtsschutz für Firmen: Ihre digitale Identi-
                                                                                 handelt.
     tät wird geschädigt und auf Ihren Namen werden Käufe veranlasst
     oder mit der Ihnen gestohlenen EC-Karte wird gezahlt. Sie gehen        h)   Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
     gegen den Schädiger vor.)                                                   für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
b)   Arbeits-Rechtsschutz                                                        (Erläuterung: Standesrecht ist das Berufsrecht der freien Berufe,
     um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus                            z.B. der Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten)
     » Arbeitsverhältnissen
                                                                                 (Erläuterung: Disziplinarrecht hat Dienstvergehen von Beamten
     » öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen hinsichtlich
                                                                                 zum Gegenstand)
        dienst- und versorgungsrechtlicher Ansprüche.
                                                                            i)   Straf-Rechtsschutz
     (Beispiel: Kündigungsschutzklage)
                                                                                 aa)	für die Verteidigung, wenn Ihnen ein verkehrsrechtliches Ver-
     (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Ihre Haushaltskraft fordert eine             gehen vorgeworfen wird (das ist eine Straftat, die die Verlet-
     Nachzahlung ‒ Sie beauftragen einen Anwalt zur Abwehr der For-                 zung der Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr unter
     derung.)                                                                       Strafe stellt und im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von
                                                                                    unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht ist.).
c)   Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
     um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen aus                                Ausnahme: Ein Gericht stellt rechtskräftig fest, dass Sie das
     » Miet- und Pachtverhältnissen,                                                Vergehen vorsätzlich begangen haben. In diesem Fall sind Sie
       (Beispiel: Auseinandersetzung wegen Mieterhöhung)                            verpflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
     » sonstigen Nutzungsverhältnissen,                                             Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Ihnen ein Ver-
       (Beispiel: Streitigkeit um ein Wohnrecht)                                    brechen vorgeworfen wird (Ein Verbrechen ist eine Straftat,
                                                                                    die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr
     » dinglichen Rechten,
                                                                                    bedroht ist).
       (Beispiel: Auseinandersetzung um den Verlauf der Grundstücks-
       grenze)                                                                   bb)	für die Verteidigung, wenn Ihnen ein sonstiges strafrechtli-
                                                                                    ches Vergehen vorgeworfen wird. (Vergehen sind Straftaten,
     die Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile in Deutschland
                                                                                    die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem
     zum Gegenstand haben.
                                                                                    Jahr oder Geldstrafe bedroht sind.)

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22 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         ie haben Versicherungsschutz unter folgenden Vorausset-
        S                                                                            sogenannten Täter-Opfer-Ausgleichs nach § 46a Ziffer 1
        zungen:                                                                      Strafgesetzbuch vor einem deutschen Strafgericht im Zusam-
        » das Vergehen ist vorsätzlich und fahrlässig nach dem Ge-                   menhang mit einer an Ihnen begangenen, unter aa) fallenden
           setz strafbar und                                                         Straftat,
        » Ihnen wird ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen.
                                                                                  dd)	für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen vor deut-
        Wird Ihnen jedoch ein vorsätzliches Verhalten vorgeworfen,                   schen Gerichten und für das vorgeschaltete Widerspruchs-
        erhalten Sie zunächst keinen Versicherungsschutz. Wenn Sie                   verfahren wegen Ihrer Ansprüche nach dem Opferentschädi-
        nicht wegen vorsätzlichen Verhaltens verurteilt werden, er-                  gungsgesetz, soweit Sie durch eine unter aa) fallende Straftat
        halten Sie rückwirkend Versicherungsschutz. Ändert sich der                  verletzt oder betroffen sind,
        Vorwurf während des Verfahrens auf fahrlässiges Verhalten,
                                                                                  ee) für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts:
        besteht ab diesem Zeitpunkt Versicherungsschutz.
                                                                                      » im Ermittlungsverfahren,
        In folgenden Fällen haben Sie also keinen Versicherungs-                      » für den Antrag nach § 1 Gewaltschutzgesetz,
        schutz:                                                                       wenn die an Ihnen begangene, unter aa) fallende Straftat eine
        » Ihnen wird ein Verbrechen vorgeworfen (Straftat, die im                     schwere Gewaltstraftat ist und eine öffentliche Klage nach aa)
          Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr be-                     tatsächlich erhoben wird. Eine schwere Gewaltstraftat liegt
          droht ist).                                                                 vor bei Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, schwe-
        » Ihnen wird ein Vergehen vorgeworfen, das nur vorsätzlich                    rer Verletzung der körperlichen Unversehrtheit und der per-
          begangen werden kann.                                                       sönlichen Freiheit sowie bei Mord und Totschlag,
          (Beispiel: Beleidigung, Diebstahl, Betrug, Sachbeschädigung)
                                                                                  ff)	für die außergerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen nach
        Dabei ist es egal, ob der Vorwurf berechtigt ist oder wie das
                                                                                      dem Sozialgesetzbuch und dem Opferentschädigungsgesetz.
        Strafverfahren ausgeht.
                                                                                      Aber nur unter folgenden Voraussetzungen:
j)   Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                                » Sie sind nebenklageberechtigt,
     für Ihre Verteidigung, wenn Ihnen eine Ordnungswidrigkeit vor-                   » die öffentliche Klage nach aa) wurde tatsächlich erhoben,
     geworfen wird.                                                                   » Sie wurden durch eine der unter ee) genannten schweren
                                                                                         Gewaltstraftaten verletzt und
     (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie sollen die zulässige Höchst-
                                                                                      » es sind dadurch dauerhafte Körperschäden eingetreten.
     geschwindigkeit überschritten haben.)
                                                                                  Ausnahme: Wenn Sie die kostenlose Beiordnung eines Rechts-
     (Beispiel im Privat-Rechtsschutz: Sie sollen unzulässigen Lärm ver-
                                                                                  anwalts als Beistand gemäß §§ 397a Abs. 1, 406h Abs. 3 Strafpro-
     ursacht haben.)
                                                                                  zessordnung in Anspruch nehmen können, besteht kein Ver-
k)   Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-,                  sicherungsschutz.
     Betreuungs- und Erbrecht
                                                                            o)    Rechtsschutz im Urheberrecht
     für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelasse-
                                                                                  um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, wenn Ihnen ein
     nen Rechtsanwaltes in familien-, lebenspartnerschafts-, betreu-
                                                                                  Urheberrechtsverstoß in unmittelbarem Zusammenhang mit der
     ungs-und erbrechtlichen Angelegenheiten. Wird der Rechtsanwalt
                                                                                  Internetnutzung im privaten Bereich vorgeworfen wird.
     darüber hinaus tätig, erstatten wir insgesamt keine Kosten.
                                                                                  (Beispiel: Für Ihre private Homepage verwenden Sie Fotos aus dem
l)   entfällt
                                                                                  Internet, welche urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden auf-
m) Daten-Rechtsschutz                                                             grund dessen von dem Inhaber der Bildrechte abgemahnt.)
   für die gerichtliche Abwehr von Ansprüchen Betroffener nach
                                                                                  Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle über-
   dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) oder der Datenschutz-
                                                                                  nehmen wir insgesamt höchstens 750 EUR.
   Grundverordnung (DSGVO) auf Auskunft, Berichtigung, Sper-
   rung und Löschung personenbezogener Daten, die Sie in Ihrer              p)    Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren
   versicherten Eigenschaft als Gewerbetreibender, Freiberufler,                  für einen Rat oder eine Auskunft eines in Deutschland zugelas-
   sonstiger Selbstständiger, Verein oder Mitglied des versicherten               senen Rechtsanwaltes in Ihrem privaten Verbraucherinsolvenz-
   Vereins verarbeitet haben.                                                     und Restschuldbefreiungsverfahren. Wird der Rechtsanwalt aber
                                                                                  über einen Rat oder eine Auskunft hinaus tätig, erstatten wir
     Insoweit haben Sie auch Versicherungsschutz zur Verteidigung
                                                                                  insgesamt keine Kosten.
     in Verfahren wegen des Vorwurfs einer Straftat oder Ordnungs-
     widrigkeit gemäß § 41 bis § 43 BDSG. Wird ihnen vorgeworfen,                 Wir übernehmen insgesamt höchstens 500 EUR je Versiche-
     eine Straftat gemäß § 42 BDSG begangen zu haben, besteht kein                rungsfall.
     Versicherungsschutz, wenn rechtskräftig festgestellt wird, dass
     Sie vorsätzlich gehandelt haben. In diesem Fall sind Sie ver-
     pflichtet, uns die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.            Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
                                                                            § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten (inhaltliche
                                                                            Ausschlüsse)
n)   Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
     aa)	für Ihren Anschluss an eine vor einem deutschen Strafgericht      In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
        erhobene öffentliche Klage als Nebenkläger, wenn Sie durch
        eine rechtswidrige und vorsätzlich begangene Tat nach den           (1)   Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang
        in § 395 Abs. 1 Ziffern 1 bis 4a der Strafprozessordnung näher            mit
        aufgeführten Strafbestimmungen verletzt oder betroffen
                                                                                  a) Krieg, feindseligen oder terroristischen Handlungen, Aufruhr,
        sind,
                                                                                     inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben;
     bb)	für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes nach deutschem Straf-
                                                                                  b) Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Aus-
        prozessrecht als Verletzten- oder Zeugenbeistand für Sie ge-
                                                                                     schluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Be-
        mäß § 406h Strafprozessordnung, wenn Sie durch eine der
                                                                                     handlung;
        unter aa) fallenden Straftaten verletzt sind,
     cc)	für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen in nicht-
         vermögensrechtlichen Angelegenheiten im Rahmen des

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                                                               Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 23


      c) Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von berg-                   bb) aaa) dem Ankauf, der Veräußerung, der Verwaltung von
         baubedingten Immissionen an Grundstücken, Gebäuden oder
                                                                                               »	Wertpapieren (z. B. Aktien, Rentenwerte, Fonds-
         Gebäudeteilen,
                                                                                                 anteile),
         (Erläuterung: Immissionen sind Einwirkungen wie z. B. Erschüt-
                                                                                               »	Wertrechten, die Wertpapieren gleichstehen,
         terungen);
                                                                                               »	Beteiligungen (z.B. Kapitalanlagemodellen, stillen
      d) aa)	dem Kauf oder Verkauf eines Grundstücks, das bebaut
                                                                                                 Gesellschaften, Genossenschaften)
              werden soll;
                                                                                               und dessen bzw. deren Finanzierung,
         bb) der Planung oder Errichtung eines Gebäudes oder Ge-
              bäudeteils, das sich in Ihrem Eigentum oder Besitz be-                    bbb)	dem Ankauf, der Veräußerung und der Produktion
              findet oder das Sie erwerben oder in Besitz nehmen                             von Kryptowährungen (virtuelle Währungen)
              möchten. Gleiches gilt für die Planung oder Errichtung
                                                                                               und dessen bzw. deren Finanzierung;
              einer sonstigen baulichen Anlage;
                                                                                        ccc)	sonstigen Kapitalanlagen aller Art und deren Finan-
         cc) der genehmigungs-/anzeigepflichtigen baulichen Verän-
                                                                                              zierung;
             derung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
             Dieses Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil befindet                       ddd) vorgetäuschten Kapitalanlagen aller Art und deren
             sich in Ihrem Eigentum oder Besitz oder Sie möchten es                           Finanzierung.
             erwerben oder in Besitz nehmen. Gleiches gilt für die
                                                                                        Ausgenommen hiervon, bb), sind:
             bauliche Veränderung einer sonstigen baulichen Anlage;
                                                                                        »	Güter zum eigenen Ge- oder Verbrauch,
         dd) auch bei der Finanzierung eines der unter aa) bis cc) ge-
              nannten Vorhaben haben Sie keinen Versicherungs-                          »	Gebäude oder Gebäudeteile, soweit diese zu eigenen
              schutz.                                                                     Wohnzwecken genutzt werden oder genutzt werden sol-
                                                                                          len,
      e) Fracking („Hydraulic Fractioning“, ein Verfahren zur Gewin-
         nung von Gas oder Erdöl)                                                       »	 vermögenswirksame Leistungen,
      f) der Herstellung, dem Vertrieb, der Anwendung, der Freiset-                     »	Giro-, Festgeld- oder Tagesgeldkonten,
         zung, der Entsorgung oder der befürchteten oder tatsächli-
                                                                                        »	Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kredit-
         chen Einwirkung von PFAS stehen. PFAS sind fluorierte
                                                                                          wesengesetz (KWG),
         Substanzen, die mindestens eine vollständig fluorierte Me-
         thyl- oder Methylen-Gruppe (ohne daran gebundenes Was-                         »	steuerlich geförderte oder betriebliche Altersvorsorge-
         serstoff-, Chlor-, Brom- oder Iod-Atom) enthalten.                               produkte,
                                                                                        »	private Renten- und Kapitallebensversicherungen, so-
(2)   a)	Sie wollen Schadenersatz- oder Unterlassungsansprüche ab-
                                                                                          weit sie nicht fondsgebunden sind;
           wehren.
           (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Sie haben einen Verkehrs-         g) Streitigkeiten aus dem Bereich des Familien-, Lebenspart-
           unfall und der Gegner will Schadenersatz von Ihnen.)                      nerschafts-, Betreuungs- und Erbrechts,
         Ausnahme: Der Schadenersatz- oder Unterlassungsan-                          usnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le-
                                                                                    A
         spruch beruht auf einer Vertragsverletzung.                                benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht nach § 2 k)
         (Beispiel im Verkehrs-Rechtsschutz: Der Vermieter des Miet-                greift dieser Ausschluss nicht;
         fahrzeugs verlangt von Ihnen Schadenersatz wegen verspäteter
                                                                                 h)	
                                                                                    Sie wollen gegen uns, unser Schadenabwicklungsunterneh-
         Rückgabe. Dies ist aufgrund des Mietvertrags über den Ver-
                                                                                    men oder aufgrund einer fehlerhaften Beratung im Zusam-
         trags-Rechtsschutz versichert.);
                                                                                    menhang mit Ihrem Rechtsschutzversicherungsvertrag
      b)	Streitigkeiten aus kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht (z. B.           gegen von uns beauftragte Versicherungsvertreter (§ 59 Abs.
          das Mitbestimmungsrecht in Unternehmen und Betrieben);                    2 VVG) vorgehen;
      c) Streitigkeiten aus                                                      i) Streitigkeiten wegen
                                                                                    » der steuerlichen Bewertung von Grundstücken, Gebäuden
         aa) dem Recht der Handelsgesellschaften oder
                                                                                       oder Gebäudeteilen,
         bb) Anstellungsverhältnissen gesetzlicher Vertreter juristi-              » Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben;
             scher Personen (zum Beispiel: Aus dem Anstellungsvertrag
                                                                                    Ausnahme: Es handelt sich um laufend erhobene Gebühren
             eines Geschäftsführers einer GmbH oder eines Vorstandes
                                                                                    für die Grundstücksversorgung;
             einer Aktiengesellschaft);
                                                                                 j) entfällt
      d) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-,
          Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-/Gebrauchsmuster-                  k) entfällt
          rechten oder sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum.
                                                                                 l) entfällt
          usnahme in Bezug auf Urheberrecht: Im Rechtsschutz im
         A
                                                                                 m) Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der
         Urheberrecht nach § 2 o) greift dieser Ausschluss nicht;
                                                                                     Veräußerung von Teilnutzungsrechten an Grundstücken
      e) Streitigkeiten aus dem Kartell- oder sonstigem Wettbewerbs-                (Timesharing), Gebäuden oder Gebäudeteilen;
         recht;
                                                                                 n) Sie nehmen Ihre Interessen als Eigentümer oder Halter eines
      f) Streitigkeiten in ursächlichem Zusammenhang mit                           im Ausland zugelassenen Fahrzeugs zu Lande, zu Wasser
                                                                                    oder in der Luft oder Anhängers wahr;
         aa) » Spiel- oder Wettverträgen,
                                                                                 o) Risiken, die Ihren ausländischen
             » Gewinnzusagen sowie
                                                                                     » Betriebsstätten,
             »	Termin- oder vergleichbaren Spekulationsgeschäften                   » Tochtergesellschaften oder
              und deren Finanzierung,                                                » sonstigen Einrichtungen

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24 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         zuzuordnen sind;                                                          » von Mitversicherten untereinander;
                                                                                b) Streitigkeiten sonstiger Lebenspartner (nicht eheliche und
(3)   Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen wahr
                                                                                    nicht eingetragene Lebenspartner gleich welchen Ge-
      a) vor Verfassungsgerichten;                                                  schlechts) untereinander, wenn diese Streitigkeiten in ur-
                                                                                    sächlichem Zusammenhang mit der Partnerschaft stehen.
      b) vor internationalen oder supranationalen Gerichtshöfen
                                                                                    Dies gilt auch, wenn die Partnerschaft beendet ist.
         (Beispiel: Europäischer Gerichtshof).
                                                                                c) Ansprüche oder Verbindlichkeiten werden auf Sie übertragen
         Ausnahme: Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen als Be-
                                                                                    oder sind auf Sie übergegangen, nachdem ein Versicherungs-
         diensteter internationaler oder supranationaler Organisatio-
                                                                                    fall bereits eingetreten ist.
         nen aus Arbeitsverhältnissen oder öffentlich-rechtlichen
                                                                                    (Beispiel: Ihr Arbeitskollege hat einen Verkehrsunfall und über-
         Dienstverhältnissen wahr;
                                                                                    trägt seine Schadenersatzansprüche auf Sie. Diese wollen Sie
      c) in ursächlichem Zusammenhang mit einem Insolvenzverfahren,                 gegenüber dem Unfallgegner geltend machen.)
         aa) das über Ihr Vermögen eröffnet wurde oder eröffnet                 d) Sie wollen die Ansprüche eines anderen geltend machen
             werden soll.
                                                                                   oder
             (Beispiel: Zwangsversteigerung Ihres Fahrzeugs infolge
             eines Insolvenzantrags);                                              Sie sollen für Verbindlichkeiten eines anderen einstehen.
                                                                                   (Beispiel: Sie bürgen für die Schuld eines Arbeitskollegen und
      		 Ausnahme: Im Beratungs-Rechtsschutz in Verbrau-
                                                                                   sollen nun zahlen.)
         cherinsolvenzverfahren nach § 2 p) greift dieser
         Ausschluss nicht;
                                                                          (5)   Es besteht in den Leistungsarten nach § 2 a) bis h), k), o) und p)
         bb) das über das Vermögen eines anderen eröffnet wurde                 ein ursächlicher Zusammenhang mit einer von Ihnen oder einer
             oder eröffnet werden soll. Von diesem Ausschluss nicht             mitversicherten Person vorsätzlich begangenen Straftat. Wird
             umfasst sind Ihre Forderungen gegenüber Ihrem Arbeit-              dies erst nachträglich bekannt, sind Sie verpflichtet, die von uns
             geber und die Anmeldung Ihrer Forderung zur Insolvenz-             erbrachten Leistungen zurückzuzahlen.
             tabelle;
                                                                          (6)	Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
      d) bei Streitigkeiten
                                                                               Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
         » in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbereinigungs-
                                                                               – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
           Angelegenheiten,
                                                                               Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
         » in Angelegenheiten, die im Baugesetzbuch geregelt sind;
                                                                               oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
      e) in Ordnungswidrigkeiten- bzw. Verwaltungsverfahren wegen              oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
         eines Halte- oder Parkverstoßes;
                                                                                Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
         Ausnahme:
                                                                                bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
         » Ihnen droht eine Eintragung in das deutsche Fahreig-
                                                                                nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
            nungsregister (FAER) und zugleich
                                                                                desrepublik Deutschland entgegenstehen.
         » wird das Verfahren nicht mit einer Kostenentscheidung
            nach § 25a StVG („Nichtermittlung des Fahrers“) abge-
            schlossen.
                                                                          Wann können wir unsere Eintrittspflicht wegen mangelnder
         Wird erst nachträglich bekannt, dass das Verfahren mit einer     Erfolgsaussicht oder Mutwilligkeit ablehnen und was können Sie
         Kostenentscheidung nach § 25a StVG abgeschlossen ist, sind       tun?
         Sie verpflichtet, die von uns erbrachten Leistungen zu erstat-   § 3a Ablehnung des Rechtsschutzes wegen mangelnder Erfolgs-
         ten;                                                             aussicht oder wegen Mutwilligkeit
                                                                          – Stichentscheidverfahren –
      f) in ursächlichem Zusammenhang mit
         » Vorschriften aus dem Asyl-, Ausländer- und Staats-
                                                                          (1)    ir können den Versicherungsschutz ablehnen, wenn unserer
                                                                                W
            angehörigkeitsrecht,
                                                                                Auffassung nach
         » Regelungen zur Sozialhilfe, zur Grundsicherung für Arbeit-
            suchende, zum Bürgergeld und zum Wohngeld;                          a) die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen nach § 2 a) bis
                                                                                   g), m) und o) keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat
      g) in ursächlichem Zusammenhang mit der Vergabe von Studi-
         enplätzen;                                                                oder
      h) in ursächlichem Zusammenhang mit Verwaltungsverfahren,                 b) Sie Ihre rechtlichen Interessen mutwillig wahrnehmen wol-
         die dem Schutz der Umwelt (vor allem von Boden, Luft und                   len. Mutwilligkeit liegt dann vor, wenn die voraussichtlich ent-
         Wasser) dienen, insbesondere Streitigkeiten aufgrund von                   stehenden Kosten in einem groben Missverhältnis zum an-
         Immissionsschutzgesetzen;                                                  gestrebten Erfolg stehen. In diesem Fall können wir nicht
                                                                                    zahlen, weil die berechtigten Interessen der Versichertenge-
      i) in ursächlichem Zusammenhang mit staatlichen Subventio-
                                                                                    meinschaft beeinträchtigt würden.
         nen, Finanz- oder Beihilfen;
                                                                                Die Ablehnung müssen wir Ihnen in diesen Fällen unverzüglich
      j) entfällt
                                                                                schriftlich oder in Textform mitteilen, und zwar mit Begründung.
      k) in ursächlichem Zusammenhang mit rassistischen, extremis-
                                                                                (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
         tischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angebo-                          "                                   "
                                                                                dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
         ten, Äußerungen oder Darstellungen, soweit diese durch Sie                   "                              "
                                                                                lich".)
         vorgenommen worden sind oder sein sollen.
                                                                          (2)    as geschieht, wenn wir eine Leistungspflicht nach Abs. 1
                                                                                W
(4)   a) Es bestehen Streitigkeiten
                                                                                ablehnen und Sie damit nicht einverstanden sind?
         » zwischen Ihnen und weiteren Versicherungsnehmern des-
           selben Rechtsschutzversicherungsvertrages,
         » von Mitversicherten gegen Sie,

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                                                              Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 25


      In diesem Fall können Sie den für Sie tätigen oder noch zu be-       (2)    enn sich der Versicherungsfall über einen Zeitraum erstreckt,
                                                                                 W
      auftragenden Rechtsanwalt veranlassen, eine begründete Stel-               ist dessen Beginn maßgeblich.
      lungnahme abzugeben, und zwar zu folgenden Fragen:
                                                                                 Sind mehrere Versicherungsfälle eingetreten, ist der erste ent-
      » Besteht eine hinreichende Aussicht auf Erfolg und
                                                                                 scheidend. Wenn dieser erste Versicherungsfall innerhalb der
      » steht die Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen in einem
                                                                                 Vertragslaufzeit eintritt, erhalten Sie Versicherungsschutz.
         angemessenen Verhältnis zum angestrebten Erfolg?
                                                                                 Wenn dieser erste Versicherungsfall vor Vertragsbeginn einge-
      Die Kosten für diese Stellungnahme übernehmen wir. Die Ent-
                                                                                 treten ist, haben Sie keinen Anspruch auf Versicherungsschutz.
      scheidung des Rechtsanwalts ist für Sie und uns bindend, es sei
                                                                                 Zu Ihren Gunsten bleiben Versicherungsfälle unberücksichtigt,
      denn, dass diese Entscheidung offenbar von der tatsächlichen
                                                                                 die länger als ein Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes
      Sach- oder Rechtslage erheblich abweicht.
                                                                                 eingetreten sind.
      Damit der Rechtsanwalt die Stellungnahme abgeben kann, müs-
      sen Sie ihn vollständig und wahrheitsgemäß über die Sachlage         (3)   In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
      unterrichten. Außerdem müssen Sie die Beweismittel angeben.
                                                                                 a) Der Versicherungsfall liegt zwar nach Beginn des Versiche-
      Wenn Sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, entfällt Ihr
                                                                                     rungsschutzes. Diesem ging jedoch voraus, dass Sie vor Ver-
      Versicherungsschutz.
                                                                                     sicherungsbeginn
                                                                                     » einen Antrag bei einer Behörde (hierzu zählen auch An-
                                                                                        stalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts) ge-
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
                                                                                        stellt haben
Wann ist Versicherungsschutz aus zeitlichen Gründen ausgeschlossen?
                                                                                        (Beispiel: Bestimmung des Grades einer Behinderung, Unfall-
§ 4 Voraussetzungen für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
                                                                                        anzeige bei einer Berufsgenossenschaft, Wiedererteilung der
zeitliche Ausschlüsse
                                                                                        Fahrerlaubnis),
(1)    ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
      S                                                                             » einen Antrag auf Leistung aus einem anderen Versiche-
      cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor                      rungsvertrag gestellt haben
      dessen Ende eingetreten ist.
                                                                                       (Beispiel: Anspruch auf BU-Rente oder Unfall-Invaliditätsleis-
      Ausnahme: Für folgende Leistungsarten besteht Versicherungs-                     tung),
      schutz jedoch erst nach Ablauf von zwei Monaten nach Versiche-
                                                                                    » ein Kündigungsrecht ausgeübt haben und der Versiche-
      rungsbeginn (Wartezeit):
                                                                                      rungsfall hängt mit der Beendigung des gekündigten Ver-
      » Arbeits-Rechtsschutz, (§ 2 b)),
                                                                                      trages zusammen
      » Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, (§ 2 c)),
      » Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, (§2 d)),                            (Beispiel: Sie haben einen Mietvertrag gekündigt und nach
      » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten, (§ 2 e)),                                   Versicherungsbeginn gibt es Streit um die Kaution oder
      » Sozialgerichts-Rechtsschutz, (§ 2 f)),                                         Schönheitsreparaturen).
      » Verwaltungs-Rechtsschutz, (§ 2 g)),
      » Rechtsschutz im Urheberrecht, (§ 2 o)),                                     Zu Ihren Gunsten bleiben Anträge und Kündigungen unbe-
      » Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren                     rücksichtigt, die länger als ein Jahr vor Beginn des Versiche-
         (§ 2 p)).                                                                  rungsschutzes gestellt oder ausgeübt wurden.
      Handelt es sich im Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht               b) Sie melden uns einen Versicherungsfall, sind aber zu diesem
      (§2 d)) um die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aufgrund                    Zeitpunkt länger als drei Jahre für den betroffenen Bereich
      eines Kauf- oder Leasingvertrages über ein fabrikneues Kraft-                 nicht mehr bei uns versichert.
      fahrzeug, entfällt die Wartezeit.
                                                                                    Ausnahme: Sie konnten Ihre Ansprüche mangels Kenntnis
      Weitere Ausnahme: Endet Ihr Versicherungsvertrag durch Be-                    der den Versicherungsfall begründenden Tatsachen nicht
      rufsaufgabe oder Tod, besteht für Sie oder Ihre Erben Versiche-               eher geltend machen und melden uns den Versicherungsfall
      rungsschutz auch für Versicherungsfälle, die                                  unverzüglich nach Kenntniserlangung.
      » innerhalb eines Jahres nach der Beendigung des Versiche-
         rungsvertrags eintreten und                                       (4)   a)	Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (siehe § 2 e)) besteht
      » im Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungsschein ge-                        kein Versicherungsschutz, wenn die tatsächlichen oder be-
         nannten Tätigkeit stehen.                                                   haupteten Voraussetzungen für die Festsetzung Ihrer Abga-
                                                                                     ben (zum Beispiel: Steuern, Gebühren) ganz oder teilweise
      Der Versicherungsfall ist:
                                                                                     vor Vertragsbeginn liegen.
      a) Im Schadenersatz-Rechtsschutz, § 2 a), das erste Ereignis,
                                                                                 b) entfällt
          bei dem der Schaden eingetreten ist oder eingetreten sein
          soll,
                                                                           (5)   In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
      b) Im Beratungs-Rechtsschutz
                                                                                 a)	Sie berufen sich auf die Ausübung eines Rechts (z.B. Wider-
         » für Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, § 2 k),
                                                                                     ruf) und als Voraussetzung hierfür auf die Mangelhaftigkeit,
            das Ereignis, das zur Änderung Ihrer Rechtslage oder der
                                                                                     Rechtswidrigkeit oder die Nichtbekanntgabe einer Belehrung
            Rechtslage einer mitversicherten Person geführt hat,
                                                                                     oder Pflichtangabe. Diese Belehrung oder Pflichtangabe wur-
         » für Betreuungsrecht, § 2 k), die Einleitung des Betreuungs-
                                                                                     de Ihnen vor Beginn des Versicherungsschutzes gegeben
            verfahrens über Sie oder eine mitversicherte Person,
                                                                                     oder hätte Ihnen gegeben werden müssen;
         » in Verbraucherinsolvenzverfahren, § 2 p), Ihr Antrag auf Er-
            öffnung Ihres privaten Verbraucherinsolvenzverfahrens.               b)	Sie gehen gegen eine Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses
                                                                                     vor. Die Gegenseite begründet die Kündigung im oder außer-
      c) Soweit keine andere Regelung besteht, der Zeitpunkt, zu dem
                                                                                     halb des Kündigungsschreibens mit Fehlverhalten von Ihnen,
         Sie oder ein anderer (zum Beispiel der Gegner oder ein Dritter)
                                                                                     das vor dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefun-
         gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften verstoßen hat
                                                                                     den hat oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit
         oder verstoßen haben soll.
                                                                                     Ihres Verhaltens oder zumindest der Vorwurf dieses

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         Fehlverhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutz-          Was gilt beim Wechsel der Versicherung?
         versicherungsvertrages bekannt;                                   § 4a Versichererwechsel
      c)	Sie gehen gegen eine Abmahnung vor. Die Gegenseite be-
                                                                           (1)   Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nach-
          gründet die Abmahnung mit Fehlverhalten von Ihnen, das vor
                                                                                 teile haben, haben Sie uns gegenüber Versicherungsschutz in
          dem Beginn des Versicherungsschutzes stattgefunden hat
                                                                                 folgenden Fällen (dies gilt abweichend von den Regelungen in
          oder stattgefunden haben soll. Die Fehlerhaftigkeit Ihres Ver-
                                                                                 § 4 Absätze 3 bis 6):
          haltens oder zumindest der Vorwurf dieses Fehlverhaltens
          war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsver-              a) 	Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit einge-
          trages bekannt;                                                             treten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn
                                                                                      » ein Fall von § 4 Abs. 3 a) vorliegt, also der Antrag oder die
      d)	Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder
                                                                                         Kündigung in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers da-
          Gebäudeteils eine Mieterhöhung durchsetzen. Die Zustim-
                                                                                         tiert;
          mung zur Mieterhöhung haben Sie vor dem Beginn des Ver-
                                                                                      » die Belehrung oder Pflichtangabe nach § 4 Abs. 5 a) Ihnen
          sicherungsschutzes verlangt. Ihr Mieter hat dieser Mieterhö-
                                                                                         während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers gegeben
          hung nicht oder nicht fristgerecht zugestimmt;
                                                                                         wurde oder hätte gegeben werden müssen;
      e)	Sie möchten als Vermieter eines Grundstücks, Gebäudes oder                  » das fehlerhafte Verhalten nach § 4 Abs. 5 b), c) während der
          Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages durchsetzen,                     Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattgefunden hat
          weil der Mieter Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht                    oder haben soll;
          leistet. Der Mieter begründet dies mit der Mangelhaftigkeit                 » Ihr Verlangen nach § 4 Abs. 5 d) gegenüber dem Mieter, der
          des Mietobjekts, die bereits vor dem Beginn des Versiche-                      Mieterhöhung zuzustimmen, in der Vertragslaufzeit des
          rungsschutzes vorgelegen hat oder vorgelegen haben soll.                       Vorversicherers datiert;
          Die Mangelhaftigkeit oder zumindest der Vorwurf der Man-                    » der Mangel nach § 4 Abs. 5 e), f) bereits während der Ver-
          gelhaftigkeit war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzver-                     tragslaufzeit des Vorversicherers vorlag oder im Falle des
          sicherungsvertrages bekannt;                                                   e) vorgelegen haben soll;
                                                                                      » das vertragswidrige Verhalten nach § 4 Abs. 6 a) oder c)
      f)	Sie erhalten als Mieter eines Grundstücks, Gebäudes oder
                                                                                         während der Vertragslaufzeit des Vorversicherers stattge-
          Gebäudeteils eine Kündigung des Mietvertrages, weil Sie
                                                                                         funden hat oder haben soll;
          Mietzahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet haben
                                                                                      » die Fälligkeit der Zahlung nach § 4 Abs. 6 b) während der
          oder haben sollen und möchten sich gegen die Kündigung
                                                                                         Vertragslaufzeit des Vorversicherers datiert oder datieren
          bzw. deren Durchsetzung wehren. Sie begründen die Nicht-
                                                                                         soll.
          zahlung der Miete mit einer Mangelhaftigkeit des Mietobjekts.
          Diese Mangelhaftigkeit lag bereits vor dem Beginn des Ver-             b) 	Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des
          sicherungsschutzes vor und war Ihnen bei Abschluss des                     Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als
          Rechtsschutzversicherungsvertrages bekannt;                                drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend ge-
                                                                                     macht. Die Meldung beim Vorversicherer darf jedoch nicht
(6)    eben den speziellen Sachverhalten, für die nach Abs. 5 kein
      N                                                                              vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein.
      Versicherungsschutz besteht, besteht allgemein kein Versiche-
                                                                                    (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt
      rungsschutz in den folgenden Fällen:                                                          "
                                                                                    die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem
      a)	Ihnen wird ein Vertrag gekündigt oder gegen Sie werden Zah-               Maße.)
          lungsansprüche erhoben, weil Sie sich vertragswidrig
                                                                                 c) Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten,
          verhalten haben oder haben sollen. Dieses angebliche oder
                                                                                    § 4 Abs. 4 a), fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen
          tatsächliche vertragswidrige Verhalten datiert vor dem Be-
                                                                                    für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der
          ginn des Versicherungsschutzes. Die Vertragswidrigkeit Ihres
                                                                                    Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten.
          Verhaltens oder zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen
          Verhaltens war Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversi-                 (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit zwar den
          cherungsvertrages bekannt;                                                Steuerbescheid, aber er betrifft ein Steuerjahr in der Vertrags-
                                                                                    laufzeit des Vorversicherers.)
      b)	Gegen Sie werden Zahlungsansprüche erhoben. Die geforder-
          ten Zahlungen waren – angeblich oder tatsächlich - bereits             d) entfällt
          vor dem Beginn des Versicherungsschutzes fällig. Die Nicht-
                                                                                 e) 	Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelun-
          zahlung trotz Fälligkeit, zumindest der Vorwurf der Nichtzah-
                                                                                      gen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versiche-
          lung trotz Fälligkeit, war Ihnen bei Abschluss des Rechts-
                                                                                      rungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach
          schutzversicherungsvertrages bekannt;
                                                                                      Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Be-
      c)	Sie erheben vertragliche Zahlungsansprüche. Die Gegensei-                   dingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit
          te verweigert eine Zahlung, weil Sie sich vor dem Beginn des                des Vorversicherers eingetreten.
          Versicherungsschutzes vertragswidrig verhalten haben oder
          haben sollen. Die Vertragswidrigkeit Ihres Verhaltens oder       (2)    oraussetzung für Versicherungsschutz ist in all diesen Fällen,
                                                                                 V
          zumindest der Vorwurf des vertragswidrigen Verhaltens war              dass
          Ihnen bei Abschluss des Rechtsschutzversicherungsvertra-               » Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko
          ges bekannt.                                                               versichert waren,
                                                                                 » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
                                                                                     wurde,
                                                                                 » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
                                                                                     ses Risiko versichert sind und
                                                                                 » der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
                                                                                 In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
                                                                                 Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
                                                                                 höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
                                                                                 nen Vertrages.

[Seite 27]
                                                           Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 27


Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?                                   des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan-
§ 5 Leistungsumfang                                                              walt). Dies gilt nur für die erste Instanz.

(1)    ir erbringen und vermitteln Dienstleistungen und tragen fol-
      W                                                                          Haben Sie einen Versicherungsfall, der aufgrund eines Ver-
      gende, nach Eintritt eines Versicherungsfalls entstehende Kos-             kehrsunfalls im europäischen Ausland eingetreten ist, und
      ten:                                                                       haben Sie daraus Ansprüche?
      a) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Inland:              Dann muss zunächst eine Regulierung mit dem Schadenre-
         Die Vergütung eines Rechtsanwalts, der Ihre Interessen ver-            gulierungsbeauftragten bzw. mit der Entschädigungsstelle im
          tritt (Wenn Sie mehr als einen Rechtsanwalt beauftragen,               Inland erfolgen. Erst wenn diese Regulierung erfolglos ge-
          tragen wir die dadurch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch             blieben ist, tragen wir auch Kosten für eine Rechtsverfolgung
          Mehrkosten aufgrund eines Anwaltswechsels tragen wir                   im Ausland.
          nicht.)
                                                                                 Die zusätzlichen Kosten der Regulierung im Inland überneh-
          ir erstatten maximal die gesetzliche Vergütung eines
         W                                                                       men wir im Rahmen der gesetzlichen Gebühren, und zwar bis
         Rechtsanwalts, der am Ort des zuständigen Gerichts ansässig             zur Höhe der gesetzlichen Vergütung, die entstanden wäre,
         ist oder wäre. Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach              wenn das deutsche Gericht, an dessen Ort der Rechtsanwalt
         dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.                                      ansässig ist, zuständig wäre.
          ohnen Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Ge-
         W                                                                    c)	Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung für Zeugen
         richt entfernt?                                                          und Sachverständige, die vom Gericht herangezogen werden.
         Dann übernehmen wir bei Ihrer gerichtlichen Streitigkeit in             Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers.
          der ersten Instanz weitere anwaltliche Kosten, und zwar bis
                                                                              d) Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens,
          zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines anderen Rechts-
                                                                                  und zwar bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anru-
          anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort
                                                                                  fung eines zuständigen staatlichen Gerichts erster Instanz
          des zuständigen Gerichts führt (sogenannter Verkehrsan-
                                                                                  entstünden.
          walt).
          Ausnahme: Im Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Diszipli-              Die Kostenerstattung für das außergerichtliche Mediations-
           nar- und Standes-Rechtsschutz tragen wir diese weiteren               verfahren richtet sich hingegen ausschließlich nach § 5a.
           Kosten nicht.
                                                                              e) Die Ihnen in Rechnung gestellten Verfahrenskosten vor Ver-
          ir tragen die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheits-
         W                                                                        waltungsbehörden einschließlich der Entschädigung für Zeu-
         gelder eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zuge-                gen und Sachverständige, die von der Verwaltungsbehörde
         lassenen Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt                    herangezogen werden.
         aufgrund Unfalls, Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht
                                                                              f)	Ihre Kosten für einen Sachverständigen. Die Kostenübernah-
         selbst aufsuchen können.
                                                                                  me gilt für folgende Fälle:
         Wenn sich die Tätigkeit des Anwalts auf die folgenden Leis-
                                                                                 aa) Wir leisten die übliche Vergütung
         tungen beschränkt, dann tragen wir je Versicherungsfall Kos-
                                                                                     – zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und
         ten von höchstens 250 EUR:
                                                                                       Ordnungswidrigkeitenverfahren oder
         » Ihr Anwalt erteilt Ihnen einen mündlichen oder schrift-
                                                                                     – wenn Sie Ihre rechtlichen Interessen aus Kauf- und
           lichen Rat,
                                                                                       Reparaturverträgen von Kraftfahrzeugen und Anhän-
         » er gibt Ihnen eine Auskunft oder
                                                                                       gern wahrnehmen.
         » er erarbeitet für Sie ein Gutachten.
         Für eine Erstberatung tragen wir jedoch höchstens 190 EUR.                   oraussetzung: Der Sachverständige verfügt über die er-
                                                                                     V
                                                                                     forderliche technische Sachkunde. Als technisch sach-
      b) Rechtsanwaltskosten bei einem Versicherungsfall im Ausland:
                                                                                     kundig gelten Sachverständige, die von einer staatlichen
         Bei einem Versicherungsfall im Ausland tragen wir die Kos-
                                                                                     oder staatlich anerkannten Stelle bestellt oder von einer
          ten für einen Rechtsanwalt, der für Sie am zuständigen Ge-
                                                                                     nach den jeweils gültigen DIN/ISO-Normen akkreditier-
          richt im Ausland tätig wird. Dies kann sein entweder:
                                                                                     ten Stelle zertifiziert worden sind.
          » ein am Ort des zuständigen Gerichts ansässiger, ausländi-
             scher Rechtsanwalt oder                                             bb)	Wir übernehmen auch die übliche Vergütung eines im
          » ein Rechtsanwalt in Deutschland.                                         Ausland ansässigen Sachverständigen. Dies tun wir,
                                                                                     wenn Sie Ersatzansprüche wegen der im Ausland ein-
         Die Kosten des ausländischen Rechtsanwalts tragen wir ma-
                                                                                     getretenen Beschädigung eines Kraftfahrzeugs oder ei-
         ximal bis zur zweifachen Höhe der gesetzlichen Vergütung
                                                                                     nes Anhängers geltend machen wollen.
         eines Rechtsanwaltes, der am Ort eines befassten Gerichts in
         Deutschland ansässig wäre.                                           g) Ihre Kosten für eine Reise zu einem ausländischen Gericht,
                                                                                  wenn Sie
         Die Kosten eines Rechtsanwalts in Deutschland tragen wir
                                                                                  » dort als Beschuldigter oder Prozesspartei erscheinen
         maximal bis zur gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts,
                                                                                     müssen und
         der am Ort eines zuständigen deutschen Gerichts ansässig
                                                                                  » Rechtsnachteile nur durch Ihr persönliches Erscheinen
         wäre.
                                                                                     vermeiden können.
         Die gesetzliche Vergütung richtet sich nach dem Rechtsan-
                                                                                  ir übernehmen die tatsächlich entstehenden Kosten bis zur
                                                                                 W
         waltsvergütungsgesetz.
                                                                                 Höhe der für Geschäftsreisen von deutschen Rechtsanwälten
         Ist ein ausländischer Rechtsanwalt für Sie tätig und wohnen             geltenden Sätze.
         Sie mehr als 100 km Luftlinie vom zuständigen Gericht (im
                                                                              h) Die Anwalts- und Gerichtskosten Ihres Prozessgegners, wenn
         Ausland) entfernt?
                                                                                 Sie zur Erstattung dieser Verfahrenskosten aufgrund gericht-
         Dann übernehmen wir zusätzlich die Kosten eines Rechts-                 licher Festsetzung verpflichtet sind.
         anwalts an Ihrem Wohnort. Diesen Rechtsanwalt bezahlen wir
         dann bis zur Höhe der gesetzlichen Vergütung eines Rechts-     (2)   a) Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn Sie
         anwalts, der nur den Schriftverkehr mit dem Anwalt am Ort                nachweisen, dass Sie

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28 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         » zu deren Zahlung verpflichtet sind oder                              k) Kosten für Sachverständige nach § 5 Abs. 1 c), e) und f), soweit
         » diese Kosten bereits gezahlt haben.                                      der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird;
      b) Wenn Sie Kosten in fremder Währung bezahlt haben, erstat-             l) K
                                                                                    osten aufgrund einer Zwangsvollstreckungsmaßnahme,
          ten wir Ihnen diese in Euro. Als Abrechnungsgrundlage be-                soweit der Betrag von 200.000 EUR überschritten wird;
          nutzen wir den Wechselkurs des Tages, an dem Sie die Kos-
                                                                                m) Umsatzsteuer, soweit Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind;
          ten vorgestreckt haben.
                                                                                n) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Verjährung
(3)   Folgende Kosten tragen wir nicht:                                            erheben können oder konnten.
      a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
                                                                          (4)    ir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens die in unserem
                                                                                W
         pflichtet zu sein;
                                                                                Vertrag vereinbarte Versicherungssumme.
      b) Kosten, die bei einer gütlichen Einigung entstanden sind und
                                                                                Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
          die nicht dem Verhältnis des von Ihnen angestrebten Ergeb-
                                                                                demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
          nisses zum erzielten Ergebnis entsprechen.
                                                                                auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
         (Beispiel: Sie verlangen Schadenersatz in Höhe von 10.000 EUR.         zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
         In einem Vergleich mit dem Gegner erlangen Sie einen Betrag
         von 8.000 EUR = 80 % des angestrebten Ergebnisses. Es ist da-    (5)   Wir sorgen
         her angemessen, dass die Gegenseite 80 % der Kosten trägt. In
                                                                                a) für die Übersetzung der Unterlagen, wenn dies notwendig ist,
         diesem Fall übernehmen wir 20 % der entstandenen Kosten ‒
                                                                                   um Ihre rechtlichen Interessen im Ausland wahrzunehmen.
         nämlich für den Teil, den Sie nicht durchsetzen konnten.)
                                                                                   Wir übernehmen dabei auch die Kosten, die für die Überset-
         Dies bezieht sich auf die gesamten Kosten der Streitigkeit.               zung anfallen;
          usnahme: Es ist gesetzlich eine andere Kostenregelung vor-
         A                                                                      b) für die Zahlung einer Kaution bis zu einem Betrag in Höhe von
         geschrieben;                                                              300.000 EUR, die gestellt werden muss, um Sie vorüberge-
                                                                                   hend von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Dies
      c) die vereinbarte Selbstbeteiligung. Diese ziehen wir von den
                                                                                   geschieht in Form eines zinslosen Darlehens.
          von uns zu tragenden Kosten ab und zwar einmal je Versiche-
          rungsfall bzw. bei mehreren Versicherungsfällen insgesamt
                                                                          (6)   Alle Bestimmungen, die den Rechtsanwalt betreffen, gelten auch
          einmal, wenn diese zeitlich und ursächlich zusammenhän-
          gen.                                                                  a) in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im
                                                                                    Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
         Ausnahmen: Die Selbstbeteiligung wird nicht abgezogen,
                                                                                    schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 2 k) für Notare;
         wenn
         » die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im Wege der               b) im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 2 e) für Ange-
           außergerichtlichen Mediation nach § 5a erledigt wurde                    hörige der steuerberatenden Berufe;
           oder
                                                                                c)	bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Ausland für
         » die durchgeführte Mediation nach § 5a führte zwar nicht                  dort ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte.
           zur Erledigung der Interessenwahrnehmung, aber Sie hat-
           ten zum Zeitpunkt der Kostendeckungsanfrage in dem da-
           vor liegenden, bei uns versicherten Zeitraum von drei          Welche Kosten übernehmen wir in Mediationsverfahren?
           Jahren keine Kostendeckungsanfrage bei uns gestellt. Ver-      § 5a Leistungsumfang: Mediationsverfahren
           sicherte Zeiträume bei anderen Rechtsschutzversicherern
           rechnen wir hierbei nicht an, oder                             (1)    m Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeile-
                                                                                U
                                                                                gung zu ermöglichen, tragen wir die Kosten eines in Deutschland
         » der Versicherungsfall im Ausland eingetreten ist.
                                                                                tätigen Mediators bis zu 2.000 EUR je Mediation. Für alle in ei-
      d) Kosten, die aufgrund der vierten oder jeder weiteren Zwangs-          nem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen tragen wir jedoch
          vollstreckungsmaßnahme (zum Beispiel: Kosten eines Ge-                insgesamt nicht mehr als 4.000 EUR an Kosten für Mediatoren.
          richtsvollziehers) je Vollstreckungstitel entstehen.                  (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren.
                                                                                Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts
         Maßnahmen aufgrund einer Insolvenz stehen Zwangsvollstre-
                                                                                durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Media-
         ckungsmaßnahmen gleich;
                                                                                tors. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.)
      e) Kosten von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die später als              Nehmen an der Mediation nicht versicherte Personen teil, über-
         fünf Jahre nach Rechtskraft des Vollstreckungstitels einge-            nehmen wir anteilig die Kosten, die auf Sie entfallen.
         leitet werden
                                                                                (Beispiel: Sie und Ihr versicherter Ehepartner haben einen Konflikt
         (Erläuterung: Vollstreckungstitel" sind zum Beispiel ein Voll-         mit einem Dritten. Die Kosten des Mediators werden hälftig zwi-
                      "
         streckungsbescheid und ein Urteil);                                    schen den Parteien geteilt. Die Kosten, die auf Sie und Ihren Ehe-
                                                                                partner entfallen, tragen wir. Der Dritte muss seinen Kostenanteil,
      f) K
          osten für Strafvollstreckungsverfahren jeder Art, bei denen
                                                                                also 50%, selbst bezahlen.)
         vom Gericht eine Geldstrafe oder -buße unter 250 EUR ver-
         hängt wurde;                                                           Auf Ihren Wunsch helfen wir bei der Vermittlung eines Media-
                                                                                tors.
      g) Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre,
          wenn der Rechtsschutzversicherungsvertrag nicht bestünde;             Die Mediation kann in Anwesenheit der Beteiligten, telefonisch
                                                                                oder auch online erfolgen.
      h) entfällt;
      i) entfällt;                                                        (2)    ie Kosten für den Mediator übernehmen wir in allen versicher-
                                                                                D
                                                                                ten Leistungsarten, sofern diese auch den außergerichtlichen
      j) K
          osten, soweit diese aufgrund einer einverständlichen Rege-
                                                                                Bereich enthalten. Sind unsere Zahlungen bei einzelnen Leis-
         lung über unstrittige oder nicht versicherte Ansprüche ent-
                                                                                tungsarten abweichend von Absatz 1 – insgesamt oder z.B. bei
         standen sind;
                                                                                den Rechtsanwaltskosten – auf einen niedrigeren Höchstbetrag

[Seite 29]
                                                              Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 29


      begrenzt, so gilt dieser und wir rechnen Zahlungen auf die Me-       Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen
      diatortätigkeit und andere Zahlungen zusammen.                       (siehe § 9 B Abs. 1 Satz 1).
                                                                           Eine vereinbarte Wartezeit bleibt unberührt (das heißt: sie gilt in jedem
(3)   Für die Tätigkeit des Mediators sind wir nicht verantwortlich.
                                                                           Fall).


Wann können Sie von Leistungsverbesserungen profitieren?
                                                                           Für welche Dauer ist der Vertrag abgeschlossen?
§ 5b Leistungs-Update-Garantie (Innovationsklausel)
                                                                           § 8 Vertragsdauer
Mit Einführung neuer Versicherungsbedingungen gelten Leistungs-
verbesserungen, für die kein Mehrbeitrag erhoben wird, auch für be-        (1)   Vertragsdauer:
stehende, ungekündigte Verträge, denen unsere ARB NRV 2026 Plus                  Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
ohne KLASSIK-GARANT zugrunde liegen. Leistungsverbesserungen                     abgeschlossen.
werden ab Gültigkeit dieser neuen Versicherungsbedingungen wirk-
sam, ohne dass es einer besonderen Vereinbarung bedarf, und gelten         (2)   Stillschweigende Verlängerung:
für Versicherungsschutzfälle, die nach diesem Zeitpunkt eintreten.               Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
                                                                                 sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag
                                                                                 nicht gekündigt wird. Kündigen können sowohl Sie als auch wir.
In welchen Ländern sind Sie versichert?                                          Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor
§ 6 Örtlicher Geltungsbereich                                                    dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.

(1)    ie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Be-
      S                                                                    (3)   Vertragsbeendigung:
      hörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre             Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
      und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen:                              Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi-
      » in Europa,                                                               gung bedarf.
      » in den Anliegerstaaten des Mittelmeers,
                                                                                 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den
      » auf den Kanarischen Inseln,
                                                                                 Vertrag schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf
      » auf den Azoren,
                                                                                 folgenden Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätes-
      » auf Madeira
                                                                                 tens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Jahres zugehen.
      (Europadeckung).
      Dies bezieht sich aber allein auf die Leistungsarten nach § 2, die
      sich nicht ausdrücklich auf einen in Deutschland zugelassenen        Wie lange dauert ein Versicherungsjahr?
      Anwalt oder ein deutsches Gericht beziehen.                          § 8a Versicherungsjahr
                                                                           Das Versicherungsjahr dauert grundsätzlich zwölf Monate. Besteht
(2)    ie haben außerhalb des örtlichen Geltungsbereiches nach Abs. 1
      S
                                                                           die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen Jahren, wird
      Versicherungsschutz für
                                                                           das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden
      » den Verkehrsbereich,
                                                                           Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils
      » den privaten Bereich,
                                                                           ganze Jahre.
      » die berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit
                                                                           (Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
      und zwar im Rahmen Ihrer versicherten Rechtsschutzform nach
                                                                           sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.)
      §§ 21, 21a, 22, 23, 25, 25a, 27, 27a, 28, 28a, 30 und 30a (Weltde-
      ckung).
      Ausnahmen: Sie haben keinen Versicherungsschutz,                     Was ist bei der Zahlung des Versicherungsbeitrags zu beachten?
      » wenn ein Gericht oder eine Behörde des Staates zuständig ist       § 9 Beitrag
        oder wäre, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen oder in
        dem Sie einen Wohnsitz haben,                                      A.    Beitrag und Versicherungsteuer
      » für Ihre Interessenwahrnehmung im Zusammenhang mit
        dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an          (1)    ie Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-
                                                                                 D
        Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen sowie in ur-                   jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs-
        sächlichem Zusammenhang mit Grundstücken und Immobi-                     periode umfasst dementsprechend
        lien,                                                                    » bei Monatsbeiträgen einen Monat,
      » in Leistungsarten nach § 2, die sich ausdrücklich auf einen in           » bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
        Deutschland zugelassenen Anwalt oder ein deutsches Ge-                   » bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
        richt beziehen.                                                          » bei Jahresbeiträgen ein Jahr.

                                                                           (2)    er Versicherungsbeitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie
                                                                                 D
Nach welchen Regeln richtet sich das Versicherungsverhältnis                     in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
zwischen Rechtsschutzversicherer und Versicherten?
                                                                           B.     ahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder
                                                                                 Z
2. VERSICHERUNGSVERHÄLTNIS                                                       einmaliger Beitrag

                                                                           (1)   Fälligkeit der Zahlung:
Wann beginnt der Versicherungsschutz?                                            Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie
§ 7 Beginn des Versicherungsschutzes                                             den ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen be-
                                                                                 zahlen.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein an-
gegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist,              (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
                                                                                              "                                   "
dass Sie den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach                dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
                                                                                       "                              "
                                                                                 lich".)

[Seite 30]
30 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


(2)   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes:                                 – Sie der Einziehung nicht widersprechen.
      Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt be-                Was geschieht, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
      zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späte-              nicht eingezogen werden kann? In diesem Fall ist die Zahlung
      ren Zeitpunkt. Auf diese Folge einer verspäteten Zahlung müs-              auch dann noch rechtzeitig, wenn Sie nach einer Aufforderung in
      sen Sie allerdings aufmerksam gemacht haben, und zwar in                   Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) unverzüglich zahlen.
      Textform (Beispiel: Brief oder E-Mail) oder durch einen auffallen-
                                                                                 (Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", son-
      den Hinweis im Versicherungsschein.                                                     "                                   "
                                                                                 dern ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben mög-
                                                                                       "                              "
      Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht             lich".)
      verschuldet haben, beginnt der Versicherungsschutz zum ver-
      einbarten Zeitpunkt.                                                 (2)   Beendigung des Lastschriftverfahrens:
                                                                                  enn Sie dafür verantwortlich sind, dass der fällige Beitrag nicht
                                                                                 W
(3)   Rücktritt:                                                                 eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine ande-
      Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können             re Zahlungsweise zu verlangen. Sie müssen allerdings erst dann
      wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt            zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform (Beispiel: Brief oder E-
      ist. Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass              Mail) aufgefordert haben.
      Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
                                                                           E.    Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
C.    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
                                                                           In diesem Fall haben wir nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der
                                                                           dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht. Das gilt, so-
(1)   Fälligkeit der Zahlung:
                                                                           weit nicht etwas anderes bestimmt ist.
      Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt
       fällig.

(2)   Verzug:                                                              Welche Entwicklungen können zu einer Anpassung des Versiche-
      Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten      rungsbeitrags führen?
      Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten      § 10 Beitragsanpassung
      haben. Wir sind dann berechtigt, Ersatz für den Schaden zu ver-
      langen, der uns durch den Verzug entstanden ist (siehe Absatz 3).    (1)    in unabhängiger Treuhänder ermittelt bis zum 1. Juli eines je-
                                                                                 E
      Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die verspätete Zahlung               den Jahres, um welchen Vomhundertsatz sich für die Rechts-
      nicht verschuldet haben.                                                   schutzversicherung das Produkt von Schadenhäufigkeit und
                                                                                 Durchschnitt der Schadenzahlungen einer genügend großen
(3)   Zahlungsaufforderung:                                                      Zahl der die Rechtsschutzversicherung betreibenden Versicherer
      Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können             im vergangenen Kalenderjahr erhöht oder vermindert hat.
      wir Ihnen eine Zahlungsfrist einräumen. Das geschieht in Text-             Als Schadenhäufigkeit eines Kalenderjahres gilt die Anzahl der
      form (Beispiel: Brief oder E-Mail) und auf Ihre Kosten. Diese Zah-         in diesem Jahr gemeldeten Versicherungsfälle, geteilt durch die
      lungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.                           Anzahl der im Jahresmittel versicherten Risiken. Als Durch-
                                                                                 schnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres gilt die
      Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgen-
                                                                                 Summe der Zahlungen, die für alle in diesem Jahr erledigten
      de Informationen enthält:
                                                                                 Versicherungsfälle insgesamt geleistet wurden, geteilt durch die
      » Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen
                                                                                 Anzahl dieser Versicherungsfälle. Veränderungen der Schaden-
         im Einzelnen beziffert sein und
                                                                                 häufigkeit und des Durchschnittes der Schadenzahlungen, die
      » die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach den Ab-
                                                                                 aus Leistungsverbesserungen herrühren, werden bei den Fest-
         sätzen 4 und 5 mit der Fristüberschreitung verbunden sind.
                                                                                 stellungen des Treuhänders nur bei denjenigen Verträgen be-
                                                                                 rücksichtigt, in denen sie in beiden Vergleichsjahren bereits ent-
(4)   Verlust des Versicherungsschutzes:
                                                                                 halten sind.
      Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be-
      zahlt haben, haben Sie ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kei-
                                                                           (2)    ie Ermittlung des Treuhänders erfolgt getrennt für folgende
                                                                                 D
      nen Versicherungsschutz. Allerdings müssen wir Sie bei unse-
                                                                                 Vertragsgruppen
      rer Zahlungsaufforderung nach Absatz 3 auf den Verlust des
                                                                                 » gemäß den §§ 21, 22 und 30 Abs. 5,
      Versicherungsschutzes hingewiesen haben.
                                                                                 » gemäß den §§ 23, 24, 25, 29 und 30 Abs. 1 bis 4, 6,
                                                                                 » gemäß § 27,
(5)   Kündigung des Versicherungsvertrags:
                                                                                 » gemäß § 28
      Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist immer noch nicht be-
                                                                                 nebst den zusätzlich vereinbarten Klauseln gesondert, und zwar
      zahlt haben, können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist
                                                                                 jeweils unterschieden nach Verträgen mit und ohne Selbstbetei-
      einzuhalten. Allerdings müssen wir Sie bei unserer Zahlungsauf-
                                                                                 ligung.
      forderung nach Absatz 3 auf die fristlose Kündigungsmöglichkeit
      hingewiesen haben.
                                                                           (3)    rgeben die Ermittlungen des Treuhänders einen Vomhundert-
                                                                                 E
      Wenn wir Ihren Vertrag gekündigt haben und Sie danach inner-
                                                                                 satz unter 5, unterbleibt eine Beitragsänderung. Der Vomhun-
      halb eines Monats den angemahnten Betrag bezahlen, besteht
                                                                                 dertsatz ist jedoch in den folgenden Kalenderjahren mitzube-
      der Vertrag fort. Dann aber haben Sie für Versicherungsfälle, die
                                                                                 rücksichtigen.
      zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung ein-
                                                                                 Ergeben die Ermittlungen des Treuhänders einen höheren Vom-
      getreten sind, keinen Versicherungsschutz.
                                                                                 hundertsatz, ist dieser, wenn er nicht durch 2,5 teilbar ist, auf die
                                                                                 nächstniedrige durch 2,5 teilbare Zahl abzurunden.
D.    Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
                                                                                 Im Falle einer Erhöhung sind wir berechtigt, im Falle einer Ver-
                                                                                 minderung verpflichtet, den Folgebeitrag um den abgerundeten
(1)   Rechtzeitige Zahlung:
                                                                                 Vomhundertsatz zu verändern. Der erhöhte Beitrag darf den zum
      Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto verein-
                                                                                 Zeitpunkt der Erhöhung geltenden Tarifbeitrag nicht überstei-
      bart haben, gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn
                                                                                 gen.
      – der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezogen werden kann
        und

[Seite 31]
                                                             Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 31


(4)   Hat sich der entsprechend Absatz 1 nach unseren unterneh-                 Nachdem wir von der Erhöhung der Gefahr Kenntnis erhalten
      menseigenen Zahlen zu ermittelnde Vomhundertsatz in den letz-             haben, müssen wir unser Recht auf Beitragsänderung innerhalb
      ten drei Kalenderjahren, in denen eine Beitragsanpassung mög-             eines Monats ausüben.
      lich war, geringer erhöht, als er vom Treuhänder für diese Jahre
      festgestellt wurde, so dürfen wir den Folgebeitrag in der jewei-    (2)   Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen
      ligen Anpassungsgruppe gemäß Absatz 2 nur um den im letzten               niedrigeren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfer-
      Kalenderjahr nach seinen Zahlen ermittelten Vomhundertsatz                tigt, können wir von da ab nur noch diesen niedrigeren Beitrag
      erhöhen. Diese Erhöhung darf diejenige nicht übersteigen, die             verlangen. Sie müssen uns diesen Umstand innerhalb von zwei
      sich nach Absatz 3 ergibt.                                                Monaten anzeigen. Wenn Sie uns nach Ablauf von zwei Monaten
                                                                                informieren, wird Ihr Versicherungsbeitrag erst zu dem Zeit-
(5)   Die Beitragsanpassung gilt für alle Folgebeiträge, die ab 1. Ok-          punkt herabgesetzt, zu dem Sie uns informiert haben.
      tober des Jahres, in dem die Ermittlungen des Treuhänders er-
      folgten, fällig werden. Sie unterbleibt, wenn seit dem im Versi-    (3)   Wenn wir Sie zumindest in Textform auffordern, uns die zur Bei-
      cherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn für den                   tragsberechnung entsprechenden erforderlichen Angaben zu
      Gegenstand der Versicherung noch nicht zwölf Monate abgelau-              machen, müssen Sie uns diese innerhalb eines Monats zuschi-
      fen sind.                                                                 cken. Wenn Sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen, können
(6)   Erhöht sich der Beitrag, ohne dass sich der Umfang des Versi-             wir den Versicherungsvertrag mit einer Frist von einem Monat
      cherungsschutzes ändert, können Sie den Versicherungsvertrag              kündigen. Es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Sie nicht vor-
      innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versi-              sätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
      cherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeit-
                                                                                (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
      punkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden                                "
                                                                                im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
      sollte. Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
      hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat             In folgenden Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz:
      vor Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Eine Erhö-                » Sie machen innerhalb der Frist vorsätzlich falsche Angaben.
      hung der Versicherungsteuer begründet kein Kündigungsrecht.               » Sie unterlassen vorsätzlich erforderliche Angaben.
                                                                                » Der Versicherungsfall tritt später als einen Monat nach dem
                                                                                    Zeitpunkt ein, zu dem Sie uns über die Gefahrerhöhung hät-
Wie wirkt sich eine Veränderung der persönlichen oder sachlichen                    ten informieren müssen. Ihr Versicherungsschutz entfällt
Verhältnisse des Versicherten auf den Versicherungsbeitrag aus?                     nicht, wenn uns die zur Beitragsberechnung erforderlichen
§ 11 Änderung der für die Beitragsberechnung wesentlichen                           Angaben bereits bekannt waren.
Umstände
                                                                                Wenn Sie grob fahrlässig Angaben verschwiegen oder unrich-
                                                                                tige Angaben gemacht haben, können wir den Umfang unserer
(1)   Wenn nach Vertragsabschluss ein Umstand eintritt, der einen
                                                                                Leistungen kürzen, und zwar in einem der Schwere Ihres Ver-
      höheren als den vereinbarten Versicherungsbeitrag rechtfertigt,
                                                                                schuldens entsprechendem Verhältnis.
      können wir von da ab diesen höheren Beitrag verlangen. Denn
                                                                                Sie müssen nachweisen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehan-
      damit sichern wir eine höhere Gefahr ab.
                                                                                delt haben.
      Solche Umstände können folgende Änderungen sein:
      » eine Erhöhung der Jahresbruttolohnsumme, der Anzahl der                 (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
                                                                                                "
         Mitarbeiter oder Mitglieder beim Berufs-Rechtsschutz für               im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
         Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen und Vereine gem. § 24,
                                                                                Ausnahme: In folgenden Fällen haben Sie trotzdem Versiche-
      » eine Erhöhung der Mitarbeiterzahl beim Privat-, Berufs- und
                                                                                rungsschutz:
         Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige gem. § 28, auch
                                                                                » Sie weisen uns nach, dass die Veränderung weder den Eintritt
         inkl. des XXL-Bausteins nach § 28a, bei der KLAUSEL ZU DEN
                                                                                   des Versicherungsfalls beeinflusst noch den Umfang unserer
         §§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR HILFSGE-
                                                                                   Leistung erhöht hat.
         SCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON
                                                                                » Die Frist für unsere Kündigung ist abgelaufen und wir haben
         SELBSTSTÄNDIGEN, oder beim SPEZIAL-STRAF-RECHTS-
                                                                                   nicht gekündigt.
         SCHUTZ,
      » eine Erhöhung des Gesamtjahresumsatzes bei den KLAU-                    Die soeben beschriebenen Regelungen werden nicht angewandt,
         SELN ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS-                       wenn
         SCHUTZ, FIRMENVERTRAGS-RECHTSSCHUTZ XXL, bei der                       » die Veränderung so unerheblich ist, dass diese nicht zu einer
         KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER-                        Erhöhung der Beiträge führen würde oder
         GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE HEILBERUFE,                                 » ersichtlich ist, dass diese Veränderung mitversichert sein
      » eine Erhöhung der Jahresbruttomiete beim Vermieter-                        soll.
         Rechtsschutz, § 29,
      » ein weiteres oder mehrere weitere Fahrzeuge im Verkehrs-
         Rechtsschutz, § 21 Abs. 3 bis 10,                                Was geschieht, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
      » eine Steigerung der Betriebsfläche beim Landwirtschafts-          § 12 Wegfall des versicherten Interesses
         und Verkehrs-Rechtsschutz, § 27.
                                                                          Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil sich die äußeren
      Wenn wir diese höhere Gefahr auch gegen einen höheren Beitrag
                                                                          Umstände geändert haben?
      nicht versichern können, müssen wir die Absicherung gegen die-
                                                                          (Beispiel: Sie teilen uns mit, dass Sie kein Auto mehr haben.)
      se Gefahr ausschließen.
                                                                          Dann gilt Folgendes (sofern nichts anderes vereinbart ist):
      In folgenden Fällen können Sie den Versicherungsvertrag kün-
      digen:
                                                                          (1)   Der Vertrag endet, sobald wir erfahren haben, dass sich die äu-
      » Ihr Beitrag erhöht sich um mehr als 10 Prozent oder
                                                                                ßeren Umstände geändert haben.
      » wir lehnen die Absicherung der höheren Gefahr ab.
                                                                                Beiträge stehen uns nur anteilig bis zu diesem Zeitpunkt zu.
      In diesen Fällen können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats,
      nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist, ohne eine           (2)   Der Versicherungsschutz besteht über Ihren Tod hinaus bis zum
      Frist kündigen. In unserer Mitteilung müssen wir Sie auf Ihr Kün-         Ende der Versicherungsperiode. Dies gilt, wenn der Beitrag am
      digungsrecht hinweisen.                                                   Todestag gezahlt war und die Versicherung nicht aus sonstigen

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32 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


      Gründen beendet ist. Wenn der nächste fällige Beitrag bezahlt       (2)   Wenn Sie einen Anspruch aus Ihrem Versicherungsvertrag bei
      wird, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                            uns angemeldet haben, ist die Verjährung ausgesetzt. Die Aus-
      Derjenige, der den Beitrag gezahlt hat oder für den gezahlt wur-          setzung wirkt von der Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem
      de, wird anstelle des Verstorbenen Versicherungsnehmer. Er                Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht (Das heißt: bei der
      kann innerhalb eines Jahres nach dem Todestag verlangen, dass             Berechnung der Verjährungsfrist berücksichtigen wir zu Ihren
      der Versicherungsvertrag vom Todestag an beendet wird.                    Gunsten den Zeitraum von der Meldung bis zum Eintreffen unserer
                                                                                Entscheidung bei Ihnen nicht).
(3)   Wenn Sie das im Versicherungsschein bezeichnete, selbst ge-
      nutzte Wohnobjekt (Wohnung oder Einfamilienhaus) wechseln,
      geht der Versicherungsschutz auf das neue Wohnobjekt über,          Welche Rechtsstellung haben mitversicherte Personen?
      wenn sich dieses in Deutschland befindet. Eingeschlossen blei-      § 15 Rechtsstellung mitversicherter Personen
      ben Versicherungsfälle
      » die erst nach dem Auszug aus dem bisherigen Wohnobjekt            (1)   Versicherungsschutz besteht für Sie und im jeweils bestimmten
         eintreten, soweit sie in Zusammenhang mit der Eigennutzung             Umfang für die in den §§ 21 bis 30a, in der KLAUSEL ZU DEN
         dieses Wohnobjektes stehen,                                            §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ oder im Versicherungs-
      » die sich auf das neue Wohnobjekt beziehen und vor dessen                schein genannten sonstigen Personen.
         geplantem oder tatsächlichem Bezug eintreten.                          Versicherungsschutz besteht außerdem für Ansprüche, die na-
                                                                                türlichen Personen kraft Gesetzes dann zustehen, wenn Sie oder
(4)   Wechseln Sie ein bislang versichertes Objekt, das Sie für Ihre            eine mitversicherte Person verletzt oder getötet wurden.
      gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätig-
                                                                                (Beispiel: Wenn Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wer-
      keit selbst nutzen, findet Absatz 3 entsprechende Anwendung.
                                                                                den, haben Ihre nächsten Angehörigen Versicherungsschutz und
      Dies gilt aber nur unter folgender Voraussetzung: Das neue Ob-
                                                                                können damit Unterhaltsansprüche gegen den Unfallgegner geltend
      jekt darf nach unserem Tarif weder nach Größe noch nach Miet-
                                                                                machen. Eine natürliche Person" ist ein Mensch, eine juristische
      oder Pachthöhe zu einem höheren als den vereinbarten Beitrag                             "                                     "
                                                                                Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH, eine Aktiengesell-
      führen.
                                                                                schaft oder ein eingetragener Verein.)

                                                                          (2)   Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihren Vertrag mit uns?
                                                                                sinngemäß auch für die mitversicherten Personen.
§ 12a Vertragsbeendigung bei Umzug ins Ausland, Anzeigepflicht
                                                                                Wenn eine mitversicherte Person Versicherungsschutz verlangt,
Sie haben Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Aus-            können Sie dem widersprechen.
land: Der Vertrag endet ab diesem Zeitpunkt. Sie müssen uns einen
                                                                                (Warum können Sie widersprechen, wenn eine mitversicherte Per-
Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich
                                                                                son Versicherungsschutz verlangt? Sie sind unser Versicherungs-
anzeigen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
                                                                                nehmer und können zum Beispiel bestimmen, ob wir Kosten für
(Erläuterung: Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern              mitversicherte Personen bezahlen sollen.)
              "                                     "
  ohne schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".)
"                               "                                               Ausnahme: Bei Ihrem ehelichen/eingetragenen Lebenspartner
                                                                                können Sie nicht widersprechen.
In welchen Fällen kann der Vertrag vorzeitig gekündigt werden?
§ 13 Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                          Was ist bei Anzeigen und Erklärungen zu beachten?
                                                                          § 16 Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
(1)   Wenn wir Ihren Versicherungsschutz ablehnen, obwohl wir zur
      Leistung verpflichtet sind, können Sie den Vertrag vorzeitig kün-   Richten Sie bitte alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen
      digen.                                                              an unsere Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder
                                                                          in dessen Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle. Sie
(2)   Ist ein Versicherungsfall eingetreten und besteht für diesen Ver-   sollten auch dann in Textform erfolgen, wenn eine solche Form weder
      sicherungsschutz, können Sie den Vertrag vorzeitig kündigen.        im Gesetz noch im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
      Sind mindestens zwei Versicherungsfälle innerhalb von zwölf
      Monaten eingetreten und besteht für diese Versicherungsschutz,
      können sowohl Sie als auch wir den Vertrag vorzeitig kündigen.      Was ist im Versicherungsfall zu beachten?

(3)   Die Kündigung muss Ihnen beziehungsweise uns spätestens             3. OBLIEGENHEITEN, RECHTSWEG
      einen Monat nach Zugang der Ablehnung des Rechtsschutzes
      gemäß Absatz 1 oder Anerkennung der Leistungspflicht gemäß          Welche Rechte und Pflichten bestehen im Versicherungsfall?
      Absatz 2 in Textform zugegangen sein.                               § 17 Verhalten im Versicherungsfall/Erfüllung von Obliegenheiten
      Ihre Kündigung wird sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam.
                                                                          Obliegenheiten bezeichnen sämtliche Verhaltensregeln, die Sie und
      Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu jedem
                                                                          die versicherten Personen beachten müssen, um den Anspruch auf
      späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ablauf des Versiche-
                                                                          Versicherungsschutz zu erhalten.
      rungsjahres wirksam wird.
      Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ih-
                                                                          (1)   Was müssen Sie tun, wenn ein Versicherungsfall eintritt und Sie
      nen wirksam.
                                                                                Versicherungsschutz brauchen?
                                                                                a) Sie müssen uns den Versicherungsfall unverzüglich mitteilen,
Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag?                          gegebenenfalls auch telefonisch.
§ 14 Gesetzliche Verjährung
                                                                                   ( Unverzüglich" heißt nicht unbedingt sofort", sondern ohne
                                                                                    "                                   "                "
                                                                                   schuldhaftes Zögern" bzw. so schnell wie eben möglich".)
(1)   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei                                            "
      Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen             b) Sie müssen uns
      Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                   » vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände
                                                                                      des Versicherungsfalls unterrichten,

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         » alle Beweismittel angeben und                                            abgestimmt. Wir hätten jedoch auch bei rechtzeitiger Abstim-
         » Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung stellen.                          mung die Kostenübernahme bestätigt.)
                                                                                 Der Versicherungsschutz bleibt nicht bestehen, wenn Sie Ihre
      c) Kosten verursachende Maßnahmen müssen Sie nach Mög-
                                                                                 Obliegenheit arglistig verletzt haben.
          lichkeit mit uns abstimmen, soweit dies für Sie zumutbar ist.
          (Beispiele für kostenverusachende Maßnahmen: die Beauftra-
                                                                           (7)   entfällt
          gung eines Rechtsanwalts, Erhebung einer Klage oder Einlegung
          eines Rechtsmittels.)
                                                                           (8)   Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistungen können Sie nur mit
      d) Sie haben bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglich-           unserem Einverständnis abtreten. ( Abtreten" heißt: Sie übertra-
                                                                                                                    "
          keit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sor-              gen Ihre Ansprüche auf Versicherungsleistung, die Sie uns gegen-
          gen, siehe § 82 VVG.                                                   über haben, auf Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Person.)
                                                                                 Unser Einverständnis bedarf der Textform.
(2)    Wir bestätigen Ihnen den Umfang des Versicherungsschutzes,
                                                                                 Ausnahme: Das Zustimmungserfordernis entfällt, wenn Sie auf
       der für den konkreten Versicherungsfall besteht.
                                                                                 Geld gerichtete Ansprüche gegen uns haben (zum Beispiel: Sie
       Ergreifen Sie jedoch Maßnahmen zur Durchsetzung Ihrer recht-
                                                                                 sind mit der Bezahlung einer Gerichtskostenrechnung ausnahms-
       lichen Interessen,
                                                                                 weise in Vorleistung getreten.).
       » bevor wir den Umfang des Versicherungsschutzes bestätigt
           haben und                                                             Wenn wir Sie von noch nicht bezahlten Kostenrechnungen frei-
       » entstehen durch solche Maßnahmen Kosten?                                stellen sollen, liegt kein auf Geld gerichteter Anspruch vor.
      Dann tragen wir nur die Kosten, die wir bei einer Bestätigung des
       Versicherungsschutzes vor Einleitung dieser Maßnahmen zu tra-       (9)   Wenn ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Ihnen Kosten
       gen gehabt hätten.                                                        der Rechtsverfolgung erstatten muss, dann geht dieser An-
                                                                                 spruch auf uns über. Aber nur dann, wenn wir die Kosten bereits
(3)   Den Rechtsanwalt können Sie auswählen.                                     beglichen haben.
      Wir wählen den Rechtsanwalt aus,                                           Sie müssen uns die Unterlagen aushändigen, die wir brauchen,
      » wenn Sie das verlangen oder                                              um diesen Anspruch durchzusetzen. Bei der Durchsetzung des
      » wenn Sie keinen Rechtsanwalt benennen und uns die umge-                  Anspruchs müssen Sie auch mitwirken, wenn wir das verlangen.
         hende Beauftragung eines Rechtsanwalts notwendig er-
         scheint.                                                                Wenn Sie diese Pflicht vorsätzlich verletzen und wir deshalb die-
                                                                                 se Kosten von den anderen nicht erstattet bekommen, dann
(4)   Wenn wir den Rechtsanwalt auswählen, beauftragen wir ihn in                müssen wir über die geleisteten Kosten hinaus keine weiteren
      Ihrem Namen. Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts sind wir nicht            Kosten mehr erstatten. Dies gilt unabhängig von der Frage, ob
      verantwortlich.                                                            Sie die von uns bereits geleisteten Kosten zu erstatten haben.
                                                                                 Wenn Sie grob fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt,
(5)    ie müssen nach der Beauftragung des Rechtsanwalts Folgen-
      S                                                                          die Kosten in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-
      des tun:                                                                   chenden Verhältnis zu kürzen. Sie müssen beweisen, dass Sie
      » Ihren Rechtsanwalt vollständig und wahrheitsgemäß unter-                 nicht grob fahrlässig gehandelt haben.
          richten,
                                                                                 (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
      » ihm die Beweismittel angeben,                                                            "
                                                                                 im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
      » ihm die möglichen Auskünfte erteilen,
      » ihm die notwendigen Unterlagen beschaffen und                            Hat Ihnen ein anderer (zum Beispiel: Ihr Prozessgegner) Kosten
      » uns auf Verlangen Auskunft über den Stand Ihrer Angelegen-               der Rechtsverfolgung erstattet und wurden diese zuvor von uns
          heit geben.                                                            gezahlt? Dann müssen Sie uns diese Kosten zurückzahlen.

(6)   Wenn Sie eine der in Absatz 1 und 5 genannten Obliegenheiten
                                                                           § 18 entfällt
      vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
       ei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir
      B
      berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar in einem der         Wohin können Sie sich bei Unzufriedenheit mit uns wenden?
      Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis.                § 19 Beschwerdestellen
      (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die   Unser Interesse ist es, Sie mit unseren Leistungen zufrieden zu stel-
                      "
      erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)                  len. Sollte uns das einmal nicht gelingen, nehmen Sie am besten di-
                                                                           rekt Kontakt zu uns auf, um die Sache zu klären:
      Wenn Sie eine Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach
      Eintritt des Versicherungsfalls verletzen, kann auch dies zum        Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
      vollständigen oder teilweisen Wegfall des Versicherungsschut-        Augustaanlage 25
      zes führen. Dies setzt jedoch voraus, dass wir Sie vorher durch      68165 Mannheim
      gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel: Brief oder E-       Telefon: +49 621 4204-888
      Mail) über diese Pflichten informiert haben.                         Telefax: +49 621 4204-180
                                                                           E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
      Der Versicherungsschutz bleibt bestehen, wenn Sie nachweisen,
      dass Sie die Obliegenheiten nicht grob fahrlässig verletzt haben.    Darüber hinaus haben Sie auch folgende Möglichkeiten:
      Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall beste-
      hen:                                                                 (1)   Versicherungsombudsmann
      Sie weisen nach, dass die Obliegenheitsverletzung nicht die                Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung nicht zufrie-
      Ursache war für                                                            den sind, können Sie sich an den Versicherungsombudsmann
      » den Eintritt des Versicherungsfalls,                                     e.V. wenden:
      » die Feststellung des Versicherungsfalls oder
                                                                                 Versicherungsombudsmann e.V.
      » die Feststellung oder den Umfang unserer Leistung (zum Bei-
                                                                                 Postfach 080632
         spiel: Sie haben die Einlegung des Rechtsmittels mit uns nicht
                                                                                 10006 Berlin

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34 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


      Tel.: 0800 3696-000                                                 In welchen Formen wird der Versicherungsschutz angeboten?
      Fax.: 0800 3699-000
      E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                       4. FORMEN DES VERSICHERUNGSSCHUTZES
      Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                                          § 21 Verkehrs-Rechtsschutz
      Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und
      für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
                                                                          (1)   entfällt
      haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
      men.
                                                                          (2)   entfällt
(2)   Versicherungsaufsicht
                                                                          (3)   Verkehrs-Rechtsschutz für einzelne Kraftfahrzeuge
      Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden, können Sie sich
                                                                                Sie haben Versicherungsschutz für das im Versicherungsschein
      auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden:
                                                                                genannte Kraftfahrzeug sowie für Anhänger.
      Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                   Dabei kommt es nicht darauf an, ob
      Sektor Versicherungsaufsicht                                              » das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist oder
      Graurheindorfer Straße 108                                                » das Fahrzeug mit einem Versicherungskennzeichen (soge-
      53117 Bonn                                                                   nanntes Nummernschild) auf Ihren Namen versehen ist.
      Tel.: 0800 2100-500
                                                                                Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig-
      E-Mail: poststelle@bafin.de
                                                                                te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer dieses Kraftfahrzeugs.
      Internet: https://www.bafin.de
                                                                                (Erläuterung: Berechtigt ist jede Person, die das Kraftfahrzeug mit
      Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
                                                                                Ihrem Einverständnis führt oder nutzt.)
      einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                                Sie sind ferner als Fahrer und Mitfahrer fremder Kraftfahrzeuge
(3)   Rechtsweg                                                                 versichert.
      Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
                                                                                Sie sind darüber hinaus als Fahrer und Mitfahrer fremder oder
      schreiten. Bitte beachten Sie jedoch, dass hierfür kein Versiche-
                                                                                eigener Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert,
      rungsschutz besteht (siehe § 3 Abs. 2 h)).
                                                                                wenn diese Motorfahrzeuge ausschließlich privat genutzt wer-
                                                                                den.
Welches Gericht ist für Klagen aus dem Versicherungsvertrag                     Versicherungsschutz haben Sie, Ihr ehelicher/eingetragener
zuständig und welches Recht ist anzuwenden?                                     oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspart-
§ 20 Zuständiges Gericht/anzuwendendes Recht                                    ner und die minderjährigen Kinder in der Eigenschaft als
                                                                                a) Eigentümer oder Halter von
(1)   Klagen gegen das Versicherungsunternehmen:
                                                                                   » E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs,
      Wenn Sie uns verklagen wollen, können Sie die Klage an folgen-
                                                                                   » Elektrokleinstfahrzeugen,
      den Orten einreichen:
                                                                                   » Fahrrädern auch mit Hilfsmotor,
      » Am Sitz des Versicherungsunternehmens oder am Sitz der
                                                                                   » Kleinkrafträdern,
         für Ihren Vertrag zuständigen Niederlassung,
      » oder, wenn Sie eine natürliche Person sind, auch am Gericht             b) Fahr- und Fluggast,
         Ihres Wohnsitzes. (Eine natürliche Person" ist ein Mensch,
                                   "                                            c) Fußgänger,
         eine juristische Person" ist dagegen zum Beispiel eine GmbH,
              "
         eine Aktiengesellschaft oder ein eingetragener Verein.) Haben          d) Radfahrer,
         Sie keinen Wohnsitz, können Sie die Klage am Gericht Ihres
                                                                                bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr.
         gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
                                                                                (Beispiel: Als Fahrgast der Deutschen Bahn oder als Fluggast in
(2)   Klagen gegen den Versicherungsnehmer:                                     einem Flugzeug, aber auch beim Besuch des Schwimmbads oder
      Wenn wir Sie verklagen müssen, können wir die Klage an folgen-            des Golfplatzes.)
      den Orten einreichen:
      » Wenn Sie eine natürliche Person sind, am Gericht Ihres            (4)   Der Versicherungsschutz umfasst:
         Wohnsitzes. Haben Sie keinen Wohnsitz, können wir die Klage
                                                                                a) Schadenersatz-Rechtsschutz                              § 2 a),
         am Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthalts einreichen.
      » Wenn Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum                  b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
         Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, am Sitz unse-               gem. Abs. 6 und 7                                      § 2 d),
         res Versicherungsunternehmens oder am Sitz der für Ihren
                                                                                c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                       § 2 e),
         Vertrag zuständigen Niederlassung.
      » Wenn Sie eine juristische Person sind oder eine Offene Han-             d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa),
         delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bür-
                                                                                e) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen          § 2 g) aa),
         gerlichen Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsge-
         sellschaft, ist das Gericht an Ihrem Sitz oder Ihrer Nieder-           f) Straf-Rechtsschutz                                       § 2 i),
         lassung zuständig.
                                                                                g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                        § 2 j),
(3)   Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                  h) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten             § 2 n).

                                                                          (5)   Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht kann ausge-
                                                                                schlossen werden.

                                                                          (6)   Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht bezieht sich auf
                                                                                » die im Versicherungsschein bezeichneten Kraftfahrzeuge zu
                                                                                   Lande und Anhänger,

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                                                              Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 35


      » Verträge, mit denen Sie Kraftfahrzeuge und Anhänger zur                    Verschuldens. Wenn Sie nachweisen, dass Sie nicht grob
        Eigennutzung erwerben wollen, auch wenn diese Fahrzeuge                    fahrlässig gehandelt haben, bleibt Ihr Versicherungsschutz
        noch nicht auf Sie zugelassen oder noch nicht auf Ihren Na-                bestehen.
        men mit einem Versicherungskennzeichen oder mit einer                      (Beispiel für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
                                                                                                "
        Versicherungsplakette versehen sind.                                       im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
      Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht besteht auch in                Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgendem Fall be-
      Ihrer Eigenschaft als Mieter oder Leasingnehmer eines Kraft-                 stehen:
      fahrzeuges zu Lande und Anhängers, jedoch nicht als Vermieter                Sie weisen nach, dass der Verstoß gegen die genannten Ob-
      oder Leasinggeber.                                                           liegenheiten nicht die Ursache war für den Eintritt des Ver-
                                                                                   sicherungsfalls oder für die Feststellung des Versicherungs-
(7)   Der Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht gilt nicht für                 falls oder für den Umfang unserer Leistung.
      Fahrzeuge, bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der
                                                                                   Unter zwei Bedingungen können Sie Ihren Versicherungsver-
      Wiederverkauf beabsichtigt ist.
                                                                                   trag mit uns sofort kündigen:
                                                                                   » Weder das bei uns ehemals versicherte, auf Sie zugelasse-
(8)   Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
                                                                                      ne Fahrzeug noch ein weiteres ist seit mindestens sechs
      müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
                                                                                      Monaten auf Ihren Namen zugelassen.
      » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
                                                                                   » Es ist auch kein Fahrzeug mit einem Versicherungskenn-
        geschriebene Fahrerlaubnis haben.
                                                                                      zeichen (sogenanntes Nummernschild) oder einer Versiche-
      » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
                                                                                      rungsplakette auf Ihren Namen versehen. Unabhängig
      » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
                                                                                      davon haben Sie das Recht, von uns eine Herabsetzung
        kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine Versi-
                                                                                      Ihres Versicherungsbeitrags nach § 11 Abs. 2 zu verlangen.
        cherungsplakette haben.
                                                                                b) Während der Vertragsdauer kommen weitere Kraftfahrzeu-
      Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
                                                                                    ge hinzu:
      Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
                                                                                    Dann besteht für diese Kraftfahrzeuge bis zum Ablauf des
      ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
                                                                                    Versicherungsjahres Versicherungsschutz, wenn
      die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
                                                                                    » diese auf Sie zugelassen oder
      fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
                                                                                    » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
      wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
                                                                                      versehen sind.
      chend der Schwere des Verschuldens.
                                                                                    (Vorsorgeversicherung).
      (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
                      "
      allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)              (11) Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
                                                                                Über die Regelung von Absatz 3 hinaus sind mitversichert:
      Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
                                                                                » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
      nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
                                                                                   sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
      stehen.
                                                                                » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
      Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen beste-               Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder,
      hen:                                                                      » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
      Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver-             chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
      stoß nicht ursächlich war für                                                rigen Kinder, Adoptivkinder, Pflegekinder, Stiefkinder, bis zu
      » den Eintritt des Versicherungsfalls,                                       dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angeleg-
      » die Feststellung des Versicherungsfalls oder                               te, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen
      » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.                           erhalten.
                                                                                Die Erweiterung bezieht sich auf alle Kraftfahrzeuge zu Lande
                                                                                sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder während der
(9)   entfällt
                                                                                Vertragsdauer auf Sie oder die vorgenannten, mitversicherten
                                                                                Personen zugelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen
(10) a) Besonderheiten beim Wechsel oder Verkauf eines auf Sie
                                                                                der mitversicherten Personen mit einem Versicherungskennzei-
         zugelassenen Fahrzeugs:
                                                                                chen oder mit einer Versicherungsplakette versehen sind. Auch
         Sie haben Versicherungsschutz auch für ein Folgefahrzeug.
                                                                                von Ihnen oder mitversicherten Personen vorübergehend gemie-
         Wir gehen davon aus, dass Sie ein Folgefahrzeug haben,
                                                                                tete Kraftfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger sind versichert.
         wenn Sie innerhalb eines Monats vor oder nach dem Verkauf
                                                                                Versichert sind alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtig-
         Ihres bei uns versicherten, auf Sie zugelassenen Fahrzeugs
                                                                                te Fahrer oder berechtigte Mitfahrer. Dies gilt nicht bei Fahrten
         ein neues Fahrzeug erwerben. Ihr altes Fahrzeug versichern
                                                                                mit gemieteten Kraftfahrzeugen.
         wir maximal einen Monat ohne zusätzlichen Beitrag mit.
                                                                                Nutzfahrzeuge sind nicht versichert. Abs. 8 gilt entsprechend.
         Versicherungsschutz besteht auch für die Durchsetzung Ihrer
         Interessen im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Fahr-                Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Inte-
         zeugkauf. (Beispiel: Sie machen eine Anzahlung für ein Kfz, der        ressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, eine freibe-
         Verkäufer weigert sich aber, dieses auszuliefern.)                     ruflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
         Sie müssen uns den Verkauf oder Verlust Ihres Fahrzeugs                Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
         innerhalb von zwei Monaten melden. Außerdem müssen Sie
                                                                                » Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
         uns über Ihr Folgefahrzeug informieren.
                                                                                  oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
         Bei Verstoß gegen diese Obliegenheiten haben Sie Versiche-               diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
         rungsschutz nur dann, wenn Sie die Meldung ohne Verschul-                künfte aus Rente sind.
         den oder leicht fahrlässig versäumt haben. Wenn Sie grob
                                                                                Üben Sie oder eine mitversicherte Person eine gewerbliche, frei-
         fahrlässig gehandelt haben, sind wir berechtigt, unsere Leis-
                                                                                berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit aus?
         tungen zu kürzen, und zwar je nach Schwere des

[Seite 36]
36 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


      » Dann können maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande versichert                    » der XXL-Baustein (§ 21 a) mindestens seit fünf Jahren un-
        werden.                                                                        unterbrochen bei uns versichert ist,
      » Diese müssen auf Sie oder die mitversicherten Personen zu-                  » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
        gelassen oder auf Ihren Namen oder auf die Namen der mit-                      rungsfall erhalten haben.
        versicherten Personen mit einem Versicherungskennzeichen                    In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun-
        versehen sein.                                                              gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5) a) bis c) also
      » Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten im Zusam-                      lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten
        menhang mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger                    sein.
        selbstständiger Tätigkeit. Eine sonstige selbstständige Tätig-              Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
        keit liegt immer dann vor, wenn Einkünfte im steuerrechtli-                 sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann
        chen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Ein-                nicht.
        künfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
      » Nicht versichert sind jedoch:                                         (3)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
        Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sat-               nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
        telzug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungs-                     den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
        pflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsma-                    eine Erstberatung erledigt wurde.
        schinen, Mietwagen, Personenmietwagen, Taxen und Leasing-
        fahrzeuge als Leasinggeber.                                           (4)   Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt.


(12) Verkehrs-Rechtsschutz für alle Personenkraftwagen des Ver-               § 22 Fahrer-Rechtsschutz
     sicherungsnehmers
     Abweichend von Absatz 3 Satz 1 bezieht sich der Versicherungs-           (1)   Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche Interessen
     schutz auf alle Personenkraftwagen sowie Anhänger, soweit sie                  wahrnehmen als Fahrer eines fremden
     bei Vertragsschluss oder während der Vertragsdauer auf Sie zu-                 » Kraftfahrzeuges,
     gelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn-                     » Motorfahrzeugs zu Wasser oder in der Luft,
     zeichen versehen sind.                                                         » Anhängers,
     Es besteht kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der                    bei der Teilnahme am öffentlichen Verkehr.
     rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit einer gewerblichen,
                                                                                    Fremd sind Fahrzeuge oder Anhänger, die
     freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Eine
                                                                                    » Ihnen weder gehören noch
     sonstige selbstständige Tätigkeit liegt immer dann vor, wenn Ein-
                                                                                    » auf Sie zugelassen sind noch
     künfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden
                                                                                    » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so-
     sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
                                                                                       genanntes Nummernschild) oder Versicherungsplakette ver-
                                                                                       sehen sind.
§ 21a Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein
                                                                                    Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn Sie am öffentlichen
Im Rahmen des Verkehrs-Rechtsschutzes für einzelne Fahrzeuge, § 21                  Verkehr teilnehmen, und zwar als
Abs. 3 bis 10, des Verkehrs-Rechtsschutzes für die Familie, § 21 Abs. 3             » Fahr- und Fluggast,
bis 8, 11, oder des Verkehrs-Rechtsschutzes für alle Personenkraft-                 » Fußgänger,
wagen des Versicherungsnehmers, § 21 Abs. 3 bis 8, 12, sind zusätzlich              » Radfahrer oder
versichert:                                                                         » Fahrer von E-Bikes, Pedelcs und S-Pedelcs.

                                                                              (2)   Üben Sie eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbst-
(1)   a)	
         Rechtsschutz als Mieter und Pächter von Garagen:
                                                                                    ständige Tätigkeit aus?
         Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in
                                                                                    Eine sonstige selbstständige Tätigkeit liegt vor, wenn Einkünfte
         Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst
                                                                                    im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen,
         genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst,
                                                                                    die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Bei-
      b) Reisevertrags-Rechtsschutz:                                                spiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
         Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 2 d) besteht                   Dann können Sie für alle bei Ihnen angestellten Kraftfahrer die-
         Versicherungsschutz aus privatrechtlichen Reiseverträgen                   sen Versicherungsschutz vereinbaren. Diese sind in Ausübung
         als Reisender. Dies gilt nicht, wenn der Vertrags- und Sachen-             der beruflichen Tätigkeit für Sie versichert.
         Rechtsschutz nach § 21 Abs. 5 ausgeschlossen ist,
                                                                              (3)   Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
      c) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
          im Steuer-Rechtsschutz:                                                   a) Schadenersatz-Rechtsschutz                             § 2 a),
          Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 21 Abs. 4 c)
                                                                                    b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                      § 2 e),
          i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
          spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi-                  c) Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen § 2 f) aa),
          nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
                                                                                    d) Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen         § 2 g) aa),
      d) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
                                                                                    e) Straf-Rechtsschutz                                      § 2 i),
          Rechtsschutz:
          Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach § 21                f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                       § 2 j),
          Abs. 4 d) i. V. m. § 2 f) aa) besteht auch Versicherungsschutz in
                                                                                    g) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten            § 2 n).
          Widerspruchsverfahren gegen Behörden, die der Klage vor
          deutschen Sozialgerichten vorausgehen.
                                                                              (4)   Wird in den Fällen des Absatzes 1 ein Motorfahrzeug zu Lande
                                                                                    auf die im Versicherungsschein genannte Person zugelassen
(2)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
                                                                                    oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ver-
      Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
                                                                                    sehen, wandelt sich der Versicherungsschutz in eine Verkehrs-
      Sie im Verkehrs-Rechtsschutz Versicherungsschutz, wenn
                                                                                    Rechtsschutzversicherung für dieses Fahrzeug nach § 21 Abs. 3,

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                                                              Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 37


      4, 6 bis 10 um. Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zu-                 – Kinder,
      sammenhang mit dem Erwerb dieses Motorfahrzeuges zu Lande                     – Adoptivkinder,
      ist eingeschlossen.                                                           – Pflegekinder,
                                                                                    – Stiefkinder,
(5)   Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
                                                                                 » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe-
      müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
                                                                                   lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll-
      » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
                                                                                   jährigen
        geschriebene Fahrerlaubnis haben.
                                                                                   – Kinder,
      » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
                                                                                   – Adoptivkinder,
      » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
                                                                                   – Pflegekinder,
        kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
                                                                                   – Stiefkinder,
        rungsplakette haben.
                                                                                   bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
      Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?                  angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
      Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-               kommen erhalten.
      ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
                                                                                    Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
      die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
                                                                                    rung des Kindes weggefallen?
      fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
                                                                                    Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang bis
      wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
                                                                                    zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis
      chend der Schwere des Verschuldens.
                                                                                    spätestens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres
      (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die            einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, 27
                      "
      allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)                       oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschließenden
                                                                                    Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine Wartezeit,
      Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
      nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-              » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
      stehen. Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen              Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
      bestehen:                                                                    sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
      Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach, dass der Ver-             benspartner,
      stoß nicht ursächlich war für
                                                                                 » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
      » den Eintritt des Versicherungsfalls,
                                                                                   unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
      » die Feststellung des Versicherungsfalls oder
                                                                                   zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
      » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
                                                                                   Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
                                                                                   Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer
(6)   Ist der Versicherungsschutz nicht mehr nötig, weil Sie keine
                                                                                   eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
      Fahrerlaubnis mehr haben?
                                                                                   Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des
      Dann gilt Folgendes:
                                                                                   Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
      » Zeigen Sie uns das Fehlen der Fahrerlaubnis innerhalb von
                                                                                   Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
          zwei Monaten an, dann endet der Versicherungsvertrag mit
                                                                                   Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
          dem Verlust der Fahrerlaubnis.
                                                                                   für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
      » Geht Ihre Anzeige später bei uns ein, endet Ihr Versiche-
          rungsvertrag mit dem Eingang der Anzeige.
                                                                           (3)   Der Versicherungsschutz umfasst:
                                                                                 a) Schadenersatz-Rechtsschutz                          § 2 a),
§ 23 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
                                                                                 b) Arbeits-Rechtsschutz                                § 2 b),
(1)   Sie haben Versicherungsschutz für
                                                                                 c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht           § 2 d),
      » Ihren privaten Bereich und
      » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als         d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                   § 2 e),
         Arbeitnehmer, Beamter, Richter).
                                                                                 e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in
      Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert
                                                                                    nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten       § 2 f) bb),
      zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 4), sind
      Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän-          f) Verwaltungs-Rechtsschutz in
      digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast,              nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten       § 2 g) bb),
      Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
                                                                                 g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz               § 2 h),
      Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
                                                                                 h) Straf-Rechtsschutz                                  § 2 i),
      teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf-
      lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.                i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                   § 2 j),
      Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
                                                                                 j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
      Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
                                                                                    partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht           § 2 k),
      werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
      tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus              k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten         § 2 n).
      Rente sind.
      Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung         (4)   Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
      der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer               teressen wahrnehmen als:
      eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.                             » Eigentümer,
                                                                                 » Halter,
(2)   Mitversichert sind                                                         » Erwerber,
      » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-               » Leasingnehmer/Mieter,
         sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,                       » Fahrer,
                                                                                 » sonstiger Besitzer
      » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen

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38 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


      von Motorfahrzeugen sowie Anhängern. Auch bei der Finanzie-           § 25 Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige
      rung des Erwerbs von Motorfahrzeugen oder Anhängern besteht
      kein Versicherungsschutz.                                             (1)   Sie haben Versicherungsschutz für
      Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind                » Ihren privaten Bereich und
      gesondert zu versichern.                                                    » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel als
                                                                                      Arbeitnehmer, Beamter, Richter),
(5)   Dieses Produkt richtet sich an ausschließlich selbstständig Tä-             Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz geson-
      tige. Sind Sie nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich          dert zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs.
      oder sonst selbstständig tätig, wandelt sich Ihr Versicherungs-             4), sind Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nicht-
      schutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen Privat- und Berufs-            selbstständigen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger,
      Rechtsschutz für Nichtselbstständige nach § 25 um.                          Fahrgast, Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
                                                                                  Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
§ 24 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für                     teressen im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuf-
Firmen und Vereine                                                                lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit wahrnehmen.
                                                                                  Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
(1)   Sie haben Versicherungsschutz                                               Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
      a) im Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige und im Rechts-                werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger
          schutz für Firmen für Ihre im Versicherungsschein bezeich-              Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
          nete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbstständige           Rente sind.
          Tätigkeit.
                                                                                  Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
          Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
                                                                                  der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer
          Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
                                                                                  eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
          oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
          diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
                                                                            (2)   Mitversichert sind
          künfte aus Rente sind.
                                                                                  » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
          Mitversichert sind die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter,
                                                                                     sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
          soweit sie für Sie beruflich im versicherten Betrieb tätig und
          in Ausübung dieser Tätigkeit betroffen sind.                            » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
                                                                                    – Kinder,
      b) für den im Versicherungsschein bezeichneten Verein sowie
                                                                                    – Adoptivkinder,
          dessen gesetzliche Vertreter, Angestellte und Mitglieder, so-
                                                                                    – Pflegekinder,
          weit diese im Rahmen der Aufgaben tätig sind, die sie gemäß
                                                                                    – Stiefkinder,
          der Satzung zu erfüllen haben.
                                                                                  » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner ehe-
(2)   Der Versicherungsschutz umfasst:                                              lichen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, voll-
                                                                                    jährigen
      a) 1. Schadenersatz-Rechtsschutz                          § 2 a),
                                                                                    – Kinder,
         2. Arbeits-Rechtsschutz                            § 2 b),                – Adoptivkinder,
            Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An-                 – Pflegekinder,
            sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs-                    – Stiefkinder,
            gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung                  bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
            beruhen,                                                                angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
                                                                                    kommen erhalten.
         3. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                   § 2 e),
                                                                                     Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
         4. Sozialgerichts-Rechtsschutz
                                                                                     rung des Kindes weggefallen?
             in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten    § 2 f) bb),
                                                                                     Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
         5. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz               § 2 h),             bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
                                                                                     Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
         6. Straf-Rechtsschutz                                   § 2 i),
                                                                                     rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
         7. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                    § 2 j),            §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel-
                                                                                     bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt
         8. Daten-Rechtsschutz                                 § 2 m),
                                                                                     keine Wartezeit,
         9. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten         § 2 n).
                                                                                  » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
      b) entfällt                                                                  Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
                                                                                    sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
(3)   Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-                 benspartner,
      teressen wahrnehmen als:
                                                                                  » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
      » Eigentümer,
                                                                                    unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
      » Halter,
                                                                                    zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
      » Erwerber,
                                                                                    Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
      » Leasingnehmer/Mieter,
                                                                                    Enkel und Tageskinder dürfen allerdings auch nicht in einer
      » Fahrer,
                                                                                    eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
      von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
      Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind                   Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des
      gesondert zu versichern.                                                       Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
                                                                                     Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
                                                                                     Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
                                                                                     für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.

[Seite 39]
                                                               Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 39


(3)   Der Versicherungsschutz umfasst:                                                  als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
                                                                                        bungsvereinbarung.
      a) Schadenersatz-Rechtsschutz                              § 2 a),
                                                                                        Besonderheit beim Versicherungsfall:
      b) Arbeits-Rechtsschutz                                    § 2 b),
                                                                                        Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-
      c) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht               § 2 d),                geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
                                                                                         barung als Versicherungsfall.
      d) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                       § 2 e),
                                                                                        Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
      e) Sozialgerichts-Rechtsschutz in
                                                                                        als insgesamt 1.000 EUR.
         nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten            § 2 f) bb),
                                                                                    bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus An-
      f) Verwaltungs-Rechtsschutz in
                                                                                         stellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi-
         nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten           § 2 g) bb),
                                                                                         scher Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkommen
      g) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                   § 2 h),                50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres-
                                                                                         einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz,
      h) Straf-Rechtsschutz                                       § 2 i),
                                                                                         auch nicht anteilig.
      i) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                        § 2 j),
                                                                                        Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
      j) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-                                   als insgesamt 35.000 EUR.
         partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht               § 2 k),
                                                                                    Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht nach § 25 Abs. 6 aus-
      k) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten             § 2 n).           geschlossen sein.
                                                                                 b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
(4)   Sie haben keinen Versicherungsschutz, wenn Sie rechtliche In-
                                                                                    im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
      teressen wahrnehmen als:
                                                                                    Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 25 Abs. 3 d)
      » Eigentümer,
                                                                                    i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
      » Halter,
                                                                                    spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi-
      » Erwerber,
                                                                                    nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
      » Leasingnehmer/Mieter,
      » Fahrer oder                                                              c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
      » sonstiger Besitzer                                                          Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
      von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.                                          Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
      Auch bei der Finanzierung des Erwerbs von Motorfahrzeugen                     Angelegenheiten nach § 25 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 f) bb) besteht
      oder Anhängern besteht kein Versicherungsschutz.                              auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
      Der Verkehrs-Rechtsschutz und der Fahrzeug-Rechtsschutz sind                  Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen,
      gesondert zu versichern.
                                                                                 d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
                                                                                    lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
(5)   Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder
                                                                                    Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
      sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich
                                                                                    Angelegenheiten: nach § 25 Abs. 3 f) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
      der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen
                                                                                    auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
      Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um.
                                                                                    Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
(6)   Der Arbeits-Rechtsschutz kann ausgeschlossen werden.                       e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
                                                                                    partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
                                                                                    Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
§ 25a Privat- und Berufs-Rechtsschutz für Nichtselbstständige,
                                                                                    schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 25 Abs. 3 j)
XXL-Baustein
                                                                                    i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche-
Im Rahmen des Privat- und Berufs-Rechtsschutzes für Nichtselbst-                   rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
 ständige nach § 25 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern.               Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch
                                                                                    nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht
(1)   Es sind zusätzlich versichert:                                                nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
      Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
                                                                                 f) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
      ner verwandt oder verschwägert sind.
                                                                                    taikanlagen:
      Vorausgesetzt ist: Diese Personen                                             Es besteht abweichend von § 25 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d)
                                                                                    Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
      » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
                                                                                    Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
        Wirtschaftsgemeinschaft) und
                                                                                    » dem Erwerb,
      » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.                                    » der Installation und
                                                                                    » dem Betrieb
      Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
                                                                                    einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
      vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ih-
      rem Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Ver-                  Vorausgesetzt ist:
      sicherungsschutz.                                                             » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,
                                                                                    » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
(2)   Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden                     tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
      Bereichen:                                                                       zweckt,
                                                                                    » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in
      a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver-
                                                                                       Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als
              einbarungen:
                                                                                       natürliche Person steht.
             Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
                                                                                    Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver-
              besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
                                                                                    sicherten Lebenspartner.

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40 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:               Leistungsumfang und die tariflich höchste Selbstbeteili-
         » Schadenersatz-Rechtsschutz                      § 2 a),             gung beinhalten.
         » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz                   § 2 d),       Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder
                                                                              Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi-
         » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten              § 2 e),
                                                                              cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle
           und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
           
                                                                              Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be-
           verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und Finanz-
                                                                              rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des
           gerichten vorausgehen,
                                                                              § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung
         » Verwaltungs-Rechtsschutz                                           gilt.
            in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten  § 2 g) bb),
                                                                              (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
           und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen
                                                                              tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
            vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
                                                                              Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
         » Straf-Rechtsschutz                                   § 2 i),      vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
                                                                              rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
         » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                    § 2 j),
                                                                              innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
      g) Rechtsschutz im Urheberrecht                          § 2 o),       tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
      h) Beratungs-Rechtschutz in Verbraucher-                                Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
         insolvenzverfahren                                    § 2 p).       trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent-
                                                                              standenen Kosten zu erstatten.
      i) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
         Straf-Rechtsschutz)                                                  Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
         Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 25            » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
         Abs. 3 k) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für         werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
         die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-           Tätigkeit,
         mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung                  » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
         elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in              von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
         einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen-           » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
         gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie              Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
         als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche-             – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
         rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts                 RECHTSSCHUTZ,
         zur Erstattung einer Strafanzeige.                                     – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
         (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren             RECHTSSCHUTZ XXL,
         Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-         – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
         stützung Strafanzeige gegen diese Person.)                                DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
                                                                                   HEILBERUFE,
         Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
                                                                              » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
         übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
                                                                                linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
                                                                              » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le-
(3)   Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
                                                                                benspartner,
      lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
                                                                              » für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN
      EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht dage-
                                                                                §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
      gen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
                                                                           b) Vorsorge-Rechtsschutz
(4)   a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen                             Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
         Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-          ßeren Umstände geändert haben?
         plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?                 Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
                                                                              ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
         Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher-
                                                                              zungen:
         ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb-
                                                                              » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
         liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit
                                                                                 Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i. V. m. § 25a
         von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor-
                                                                                 geändert,
         bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit
         liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt         » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
         werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht-              mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
         selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter)           der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
         oder Einkünfte aus Rente sind.                                         sicherbar, und
         Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:                           » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
         » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein               spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
           Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 25 i.             entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
           V. m. § 25a,                                                         uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
                                                                                und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
         » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst-
           ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist
                                                                              Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
           zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach
                                                                              pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
           unserem Tarif versicherbar, und
                                                                              es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
         » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner schließen spä-          neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
           testens 6 Monate nach der ersten Vorbereitungshandlung             Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
           einen entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend              reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend
           bei uns ab. Dieser muss den tariflich größtmöglichen               spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner-

[Seite 41]
                                                             Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 41


         schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi-     § 26b entfällt
         cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen
         Kosten zu erstatten.
                                                                          § 27 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
         Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
         » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
                                                                          (1)   Sie haben Versicherungsschutz
           lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
                                                                                » als Inhaber für Ihren im Versicherungsschein bezeichneten
           tigkeit,
                                                                                    land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb und für die dazuge-
         » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
                                                                                    hörigen nicht gewerbesteuerpflichtigen land- und forstwirt-
           den oder Gebäudeteilen,
                                                                                    schaftlichen Nebenbetriebe (zum Beispiel der Betrieb eines
         » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
                                                                                    Hofladens),
           Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
                                                                                » für den privaten Bereich und
           – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                                » für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.
              RECHTSSCHUTZ,
                                                                                    Eine nichtselbstständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tat-
           – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                                    sächlichen oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich
              RECHTSSCHUTZ XXL,
                                                                                    solche aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
           – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
                                                                                In den vorgenannten Bereichen sind Sie im Verkehrsbereich ver-
              DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
                                                                                sichert, wenn Sie rechtliche Interessen als
              HEILBERUFE,
                                                                                » Eigentümer,
         » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
                                                                                » Halter,
           linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
                                                                                » Mieter,
                                                                                » Leasingnehmer,
(5)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
                                                                                » Erwerber,
      Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
                                                                                » Fahrer,
      Sie Versicherungsschutz, wenn
                                                                                von Motorfahrzeugen zu Lande wahrnehmen. Im privaten Bereich
      » der XXL-Baustein (§ 25a) mindestens seit fünf Jahren un-
                                                                                und bei der Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten umfasst
          unterbrochen bei uns versichert ist,
                                                                                die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in den vorgenannten
      » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
                                                                                Eigenschaften auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft.
          rungsfall erhalten haben.
      In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun-              Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder
      gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also         » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf
      lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten              Sie oder auf den versicherten Personenkreis zugelassen sein,
      sein.                                                                     » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen (so-
                                                                                  genanntes Nummernschild) versehen sein oder
      Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
                                                                                » zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein.
      sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten
      dann nicht.                                                               Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener Mo-
                                                                                torfahrzeuge versichert.
(6)   Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des
                                                                                Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am öffent-
      § 25 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres
                                                                                lichen und privaten Verkehr als
      Lebenspartners, wenn
                                                                                » Fußgänger,
      » Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen
                                                                                » Fahrgast,
         und
                                                                                » Radfahrer und
      » der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der
                                                                                » Fahrer von Pedelecs.
         Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten
         vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.
                                                                          (2)   Mitversichert sind
         Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein
         Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.                              a) Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Ver-
                                                                                   sicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
      (Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen,
      die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen-           b) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
      derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.).                                     » Kinder,
                                                                                   » Adoptivkinder,
      Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs-
                                                                                   » Pflegekinder,
      art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 25 Abs. 3 c) i. V.
                                                                                   » Stiefkinder,
      m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver-
      sicherungsverträgen war.                                                  c) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
                                                                                    chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
      Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie
                                                                                    rigen
      und Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr
                                                                                    » Kinder,
      Lebenspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN
                                                                                    » Adoptivkinder,
      §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
                                                                                    » Pflegekinder,
                                                                                    » Stiefkinder,
(7)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
                                                                                    bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
      nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
                                                                                    angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
      den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
                                                                                    kommen erhalten.
      eine Erstberatung erledigt wurde.
                                                                                   Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
                                                                                   rung des Kindes weggefallen?
§ 26 entfällt                                                                      Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
                                                                                   bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
                                                                                   Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
§ 26a entfällt

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42 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß                      Kein Versicherungsschutz besteht auch für Verträge über
         §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel-              vertrags- und sachenrechtliche Ansprüche aufgrund von
         bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt                   Fahrzeugen,
         keine Wartezeit,                                                          » bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der Wieder-
                                                                                     verkauf beabsichtigt ist oder
      d) Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
                                                                                   » die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zugelassen
          Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
                                                                                     sind,
          sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
          benspartner,                                                          e) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                      § 2 e),
      e) die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und              f) Sozialgerichts-Rechtsschutz                             § 2 f),
          unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
                                                                                g) Verwaltungs-Rechtsschutz                               § 2 g),
          zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
          Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die             h) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                  § 2 h),
          Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein-
                                                                                i) Straf-Rechtsschutz                                      § 2 i),
          getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
          Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt des             j) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                       § 2 j),
           Versicherungsfalles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht
                                                                                k) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
           Ihres mitversicherten Lebenspartners befinden und die
                                                                                   partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht              § 2 k),
           Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf
           für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.             l) Daten-Rechtsschutz                                    § 2 m),
      f) a
          lle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer und         m) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten            § 2 n).
         berechtigte Mitfahrer eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.
                                                                          (4)   Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher
         Voraussetzung:
                                                                                Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
         Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist
                                                                                singnehmer von Fahrzeugen, die keine Personenkraft- oder
         – auf Sie, Ihren mitversicherten Lebenspartner oder Ihre
                                                                                Kombiwagen, Krafträder oder land- oder forstwirtschaftlich ge-
             mitversicherten Kinder zugelassen oder
                                                                                nutzte Fahrzeuge sind.
         – auf den Namen von Ihnen, des mitversicherten Lebens-
             partners oder der mitversicherten Kinder mit einem Ver-            Es besteht auch kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht-
             sicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild)                  licher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und
             oder Versicherungsplakette versehen oder                           Leasingnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der
         – von Ihnen, dem mitversicherten Lebenspartner oder den               Luft im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen
             mitversicherten Kindern gemietet.                                  oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
      g) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des                  Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
          Versicherungsnehmers tätigen und dort wohnhaften                      Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
          Mitinhaber sowie deren eheliche, eingetragene oder im                 werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
          Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner                 tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
          und die minderjährigen Kinder dieser Personen,                        Rente sind.
      h) die im Versicherungsschein genannten, im Betrieb des Ver-
                                                                          (5)   Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie
         sicherungsnehmers wohnhaften Altenteiler sowie deren ehe-
                                                                                übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
         liche, eingetragenen oder im Versicherungsschein genannten
                                                                                » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
         sonstige Lebenspartner und die minderjährigen Kinder die-
                                                                                   geschriebene Fahrerlaubnis haben.
         ser Personen,
                                                                                » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
      i) d
          ie im land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb beschäftigten         » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
         Personen in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb,                     kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
                                                                                   rungsplakette haben.
      j) d
          er im Versicherungsschein genannte, im Betrieb des Versi-
         cherungsnehmers wohnhafte Hoferbe sowie dessen eheli-                  Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
         cher, eingetragener oder im Versicherungsschein genannter              Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
         sonstiger Lebenspartner und seine minderjährigen Kinder.               ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,
                                                                                die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht
(3)   Der Versicherungsschutz umfasst:                                          fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind
                                                                                wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-
      a) Schadenersatz-Rechtsschutz                            § 2 a),
                                                                                chend der Schwere des Verschuldens.
      b) Arbeits-Rechtsschutz                                  § 2 b).
                                                                                (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
         Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An-                                "
                                                                                allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
         sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsge-
         setzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung beruhen,          Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
                                                                                nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
      c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz              § 2 c),
                                                                                stehen.
         für alle in Deutschland befindlichen land- oder forstwirt-
         schaftlich selbst genutzten oder verpachteten Grundstücke,             Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
         Gebäude oder Gebäudeteile,                                             Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur-
                                                                                sächlich war für
      d) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht           § 2 d),
                                                                                » den Eintritt des Versicherungsfalls,
         jedoch besteht insoweit kein Versicherungsschutz in der Ei-
                                                                                » die Feststellung des Versicherungsfalls oder
         genschaft als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
                                                                                » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
         singnehmer von Motorfahrzeugen zu Wasser und in der Luft.

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                                                                Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 43


§ 27a Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz, XXL-Baustein                    e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
                                                                                      im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
Im Rahmen des Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach
                                                                                      Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 27 Abs. 3 e)
§ 27 können Sie diesen Baustein zusätzlich versichern.
                                                                                      i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
                                                                                     spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Fi-
(1)   a) Es sind zusätzlich versichert:
                                                                                     nanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen,
         Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebens-
         partner verwandt oder verschwägert sind.                                 f) R
                                                                                      echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
                                                                                     Rechtsschutz:
         Vorausgesetzt ist: Diese Personen
                                                                                     Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 f) i. V. m.
         » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
                                                                                     § 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver-
           Wirtschaftsgemeinschaft) und
                                                                                     fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus-
         » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.
                                                                                     gehen,
      b) Versicherungsschutz besteht für Sie als Versicherungsneh-
                                                                                  g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
          mer auch im Verkehrsbereich bei einer Tätigkeit für einen
                                                                                      lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
          fremden landwirtschaftlichen Betrieb.
                                                                                      Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
                                                                                      Angelegenheiten nach § 27 Abs. 3 g) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
(2)   Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgenden
                                                                                      auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
      Bereichen:
                                                                                      Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
      a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
                                                                                  h) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
              bungsvereinbarung:
                                                                                     partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
              Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
                                                                                     Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
              besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
                                                                                     schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 27 Abs. 3 k)
              als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
                                                                                     i. V. m. § 2 k) besteht Versicherungsschutz über die beratende
              bungsvereinbarung.
                                                                                     anwaltliche Tätigkeit hinaus.
              Besonderheit beim Versicherungsfall:
              Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-               Wir übernehmen in diesem Fall Kosten gemäß § 5, jedoch
             geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-                   nicht mehr als 1.000 EUR, im Betreuungsrecht nicht mehr als
             barung als Versicherungsfall.                                           insgesamt 2.000 EUR,
             Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als                i) R
                                                                                      echtsschutz in Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flurbe-
             insgesamt 1.000 EUR.                                                    reinigungsverfahren:
                                                                                     Abweichend von § 3 Abs. 3 d) haben Sie auch Versicherungs-
         bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus
                                                                                     schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen im
              Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter
                                                                                     Zusammenhang mit Enteignungs-, Planfeststellungs-, Flur-
              juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom-
                                                                                     bereinigungsverfahren, jedoch nicht im Zusammenhang mit
              men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah-
                                                                                     den im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten,
              reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs-
              schutz, auch nicht anteilig.                                        j) R
                                                                                      echtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
                                                                                     abgaben:
             Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
                                                                                     Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei
             als insgesamt 35.000 EUR.
                                                                                     Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
      b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht:                                   abgaben,
         Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 b) i. V. m. § 2 b)
                                                                                  k) Rechtsschutz bei Cross-Compliance:
         besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs-
                                                                                     Sie betreiben einen landwirtschaftlichen Betrieb, der die Grö-
         schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus
                                                                                     ße von 100 ha nicht überschreitet?
         kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder
                                                                                     Dann haben Sie abweichend von § 3 Abs. 3 i) auch Versiche-
         Dienstherr.
                                                                                     rungsschutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
         Wir übernehmen Kosten gemäß § 5, jedoch nicht mehr als                      im Zusammenhang mit Cross-Compliance wegen der Kürzung
         insgesamt 1.000 EUR.                                                        von landwirtschaftlichen Direktzahlungen gemäß Art 1 a) der
                                                                                     Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
      c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz:
                                                                                     Es muss Ihnen ein tatsächlicher oder behaupteter Verstoß
         Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 27 Abs.
                                                                                     gegen Vorschriften in den Bereichen Umwelt, Futtermittel-
         3 c) i. V. m. § 2 c) haben Sie und die nach § 27 Abs. 2 a) bis c)
                                                                                     und Lebensmittelsicherheit sowie Tiergesundheit und Tier-
         mitversicherten Personen für alle Wohneinheiten Versiche-
                                                                                     schutz vorgeworfen werden,
         rungsschutz, wenn die Wohneinheiten
         » sich in Deutschland befinden,                                          l) R
                                                                                      echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
         » privat und                                                                taikanlagen:
         » selbst genutzt werden.                                                    Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz
                                                                                     für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im unmit-
      d) „Urlaub auf dem Bauernhof“:
                                                                                     telbaren Zusammenhang mit
         Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 27 Abs. 3 d) i.V.
                                                                                     » dem Erwerb,
         m. § 2 d) haben Sie auch Versicherungsschutz aus einem
                                                                                     » der Installation und
         Mietverhältnis mit Feriengästen, wenn
                                                                                     » dem Betrieb einer thermischen Solar- oder Fotovoltaik-
         » Sie nicht mehr als 20 Betten an Feriengäste vermieten,
                                                                                        anlage.
         » jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer
           als 1 Jahr abgeschlossen wird,                                            Vorausgesetzt ist:
         » die Vermietung nicht gewerbesteuerpflichtig ist und                       » die Anlagenleistung ist auf maximal 30 kW begrenzt,
         » die Vermietung in einem dem landwirtschaftlichen Betrieb                  » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
           zugehörigen Gebäude erfolgt,                                                tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
                                                                                       zweckt,

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44 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in                 zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach
           Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als                 unserem Tarif versicherbar, und
           natürliche Person steht.                                            » Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate
         » Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mit-              nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre-
           versicherten Lebenspartner.                                           chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab.
                                                                                 Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsum-
         Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
                                                                                 fang und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.
         » Schadenersatz-Rechtsschutz                           § 2 a),
                                                                               Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder
         » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz                    § 2 d),       Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi-
                                                                               cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle
         » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                    § 2 e),
                                                                               Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be-
           und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
                                                                               rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des
           verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und
                                                                               § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung
           Finanzgerichten vorausgehen,
                                                                               gilt.
         » Verwaltungs-Rechtsschutz
                                                                               (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
           in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
                                                                               tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
           und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die
                                                                               Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
           den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
                                                                               vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
         » Straf-Rechtsschutz                                    § 2 i),      rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
                                                                               innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
         » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                     § 2 j),
                                                                               tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
      m) Rechtsschutz im Urheberrecht                           § 2 o),
                                                                               Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
      n)	
         Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz-                        trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent-
         verfahren                                              § 2 p),       standenen Kosten zu erstatten.
      o) Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten                            Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
         (aktiver Straf-Rechtsschutz)                                          » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
         Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 27               werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
          Abs. 3 m) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für         Tätigkeit,
          die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-         » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
          mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung                    von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
          elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei-        » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
          nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger-            Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
          diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass                     – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
          Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versi-               RECHTSSCHUTZ,
          cherungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsan-               – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
          walts zur Erstattung einer Strafanzeige.                                  RECHTSSCHUTZ XXL,
                                                                                 – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
         (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
                                                                                    DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
         Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
                                                                                    HEILBERUFE,
         stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
                                                                               » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
         Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle               linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
         übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.                           » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten
                                                                                 Lebenspartner.
(3)   Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
                                                                            b) Vorsorge-Rechtsschutz
      lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
                                                                                Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
      EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da-
                                                                                ßeren Umstände geändert haben?
      gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
                                                                                Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
                                                                                ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
(4)   a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
                                                                                zungen:
         Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
                                                                                » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
         plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
                                                                                   Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m. § 27a
         Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher-              geändert,
         ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb-           » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
         liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit              mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
         von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor-               der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
         bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig-                sicherbar, und
         keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er-          » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
         zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus                  spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
         nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge-               entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
         hälter) oder Einkünfte aus Rente sind.                                    uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
                                                                                   und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
         Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
         » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein Jahr         Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
           nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 27 i. V. m.           pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
           § 27a,                                                              es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
         » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst-         neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
           ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist          Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
                                                                               reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend

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                                                                Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 45


         spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner-                       » bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf
         schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi-                   Sie zugelassen sein,
         cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen                   » auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
         Kosten zu erstatten.                                                           (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder
                                                                                      » zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet sein.
         Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
         » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-                  Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eigener
           lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-                 Motorfahrzeuge versichert.
           tigkeit,
                                                                                   b) Sie sind als natürliche Person im Versicherungsschein ge-
         » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
                                                                                       nannt. Dann haben Sie Versicherungsschutz für:
           den oder Gebäudeteilen,
                                                                                       » Ihren privaten Bereich und
         » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
                                                                                       » Ihre berufliche, nichtselbstständige Tätigkeit (zum Beispiel
           Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
                                                                                         als Arbeitnehmer, Beamter, Richter). Eine nichtselbst-
           – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                                         ständige Tätigkeit liegt dann vor, wenn die tatsächlichen
              RECHTSSCHUTZ,
                                                                                         oder beabsichtigten Einkünfte steuerrechtlich solche aus
           – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                                         nichtselbstständiger Tätigkeit sind.
              RECHTSSCHUTZ XXL,
                                                                                       » im privaten und im nichtselbstständigen beruflichen Be-
           – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
                                                                                         reich auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre recht-
              DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
                                                                                         lichen Interessen wahrnehmen als
              HEILBERUFE,
                                                                                         – Eigentümer,
         » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
                                                                                         – Halter,
           linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
                                                                                         – Mieter,
                                                                                         – Leasingnehmer,
(5)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
                                                                                         – Erwerber,
      Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
                                                                                         – Fahrer,
      Sie Versicherungsschutz, wenn
                                                                                         von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh-
      » der XXL-Baustein (§ 27a) mindestens seit fünf Jahren un-
                                                                                         men. Im privaten Bereich und bei der Ausübung nicht-
          unterbrochen bei uns versichert ist,
                                                                                         selbstständiger Tätigkeiten umfasst die Wahrnehmung
      » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
                                                                                         rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigenschaften
          rungsfall erhalten haben.
                                                                                         auch Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft.
      In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen
      des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig-              Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder
      lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.                   – bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer
      Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3                      auf Sie zugelassen sein,
      sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann                – auf Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen
      nicht.                                                                              (sogenanntes Nummernschild) versehen sein oder
                                                                                        – zum vorübergehenden Gebrauch von Ihnen gemietet
(6)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)                     sein.
      nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
                                                                                        Sie sind ferner als Fahrer und Insasse fremder oder eige-
      den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
                                                                                        ner Motorfahrzeuge versichert.
      eine Erstberatung erledigt wurde
                                                                                        Sie haben auch Versicherungsschutz als Teilnehmer am
(7)   Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe-                     öffentlichen und privaten Verkehr als
      reich.                                                                            – Fußgänger,
                                                                                        – Fahrgast,
                                                                                        – Radfahrer und
§ 28 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige                      – Fahrer von Pedelecs.

(1)   a) Sie haben Versicherungsschutz für Ihre im Versicherungs-          (2)   a) Neben der natürlichen Person aus Abs. 1 b) sind im dortigen
           schein bezeichnete gewerbliche, freiberufliche oder sonstige                Umfang mitversichert
           selbstständige Tätigkeit.                                                   aa) deren ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der
           Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?                          im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspart-
           Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder                   ner,
           werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger
                                                                                      bb) deren und des versicherten Lebenspartners minderjäh-
           Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
                                                                                           rigen
           Rente sind.
                                                                                          – Kinder,
         Im Rahmen Ihrer Tätigkeit haben Sie Versicherungsschutz                          – Adoptivkinder,
         auch für den Verkehrsbereich, wenn Sie Ihre rechtlichen In-                      – Pflegekinder,
         teressen wahrnehmen als                                                          – Stiefkinder,
         » Eigentümer,
                                                                                      cc) deren und des versicherten Lebenspartners, in keiner
         » Halter,
                                                                                           ehelichen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden,
         » Mieter,
                                                                                           volljährigen
         » Leasingnehmer,
                                                                                          – Kinder,
         » Erwerber,
                                                                                          – Adoptivkinder,
         » Fahrer,
                                                                                          – Pflegekinder,
         von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern wahrneh-
                                                                                          – Stiefkinder,
         men.
                                                                                          bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dau-
         Das Motorfahrzeug oder der Anhänger muss entweder                                er angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
                                                                                          Einkommen erhalten,

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46 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


             Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitver-                      Der Versicherungsschutz umfasst auch die Abwehr von An-
             sicherung des Kindes weggefallen? Dann besteht Versi-                      sprüchen aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungs-
             cherungsschutz im bisherigen Umfang bis zum Ende des                       gesetzes (AGG), die nicht auf einer Vertragsverletzung
             Versicherungsjahres weiter, wenn das Kind bis spätes-                      beruhen,
             tens zum Beginn des folgenden Versicherungsjahres ei-
                                                                                     3. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz              § 2 c),
             nen eigenen Versicherungsvertrag gemäß §§ 21, 23, 25,
                                                                                        für
             27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittelbar anschlie-
                                                                                        aa) die privat genutzte Wohneinheit, die
             ßenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt keine War-
                                                                                            – im Versicherungsschein bezeichnet ist,
             tezeit,
                                                                                            – sich in Deutschland befindet und
         dd) die von der natürlichen Person aus Abs. 1 b) oder von                         – selbst genutzt wird.
              deren mitversichertem Lebenspartner beaufsichtigten,
                                                                                        bb) alle Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, die
              minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder.
                                                                                            – im Rahmen der im Versicherungsschein bezeichne-
         ee)	die im Haushalt der natürlichen Person aus Abs. 1 b) le-                         ten selbstständigen Tätigkeit selbst genutzt werden
              benden unverheirateten Enkel und unentgeltlich anver-                            und
              trauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie                          – sich in Deutschland befinden.
              erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit                      Wohneinheiten von mitversicherten Personen sind da-
              ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel                         gegen nicht versichert.
              und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer einge-
                                                                                     4. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht          § 2 d),
              tragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
                                                                                        aa) für den privaten Bereich und in Ausübung nichtselbst-
         	Diese Kinder müssen sich darüber hinaus im Zeitpunkt
                                                                                            ständiger Tätigkeiten im Nichtverkehrsbereich,
              des Versicherungsfalles unter der Aufsicht der natürli-
              chen Person aus Abs. 1 b) oder des mitversicherten Le-                    bb) im Zusammenhang mit der Eigenschaft als Eigentü-
              benspartners dieser Person befinden und die Rechts-                            mer, Halter, Erwerber, Mieter und Leasingnehmer von
              schutzversicherung der Erziehungsberechtigten darf für                         Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhängern.
              den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
                                                                                             Dies gilt nicht für Fahrzeuge,
      b) Mitversichert sind                                                                  – bei denen bereits zum Zeitpunkt des Erwerbs der
                                                                                               Weiterverkauf beabsichtigt ist oder
         aa) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte
                                                                                             – die nicht oder nur mit einem roten Kennzeichen zu-
             – Fahrer oder
                                                                                               gelassen sind.
             – Mitfahrer
             von Motorfahrzeugen zu Lande oder Anhängern.                            5. Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                   § 2 e),
             Voraussetzung:                                                          6. Sozialgerichts-Rechtsschutz                         § 2 f),
             Das Motorfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags-
                                                                                     7. Verwaltungs-Rechtsschutz
             abschluss oder während der Vertragsdauer
                                                                                        aa) in Verkehrssachen                           § 2 g) aa),
             – auf Sie zugelassen oder
                                                                                        bb) in nicht verkehrsrechtlichen
             – mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes
                                                                                             Angelegenheiten im privaten Bereich       § 2 g) bb),
               Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf Ihren
               Namen versehen oder                                                   8. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz               § 2 h),
             – von Ihnen gemietet,
                                                                                     9. Straf-Rechtsschutz                                  § 2 i),
         bb) alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte
                                                                                     10. Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                  § 2 j),
             – Fahrer oder
             – Mitfahrer                                                             11. Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
             eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers.                                        partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht          § 2 k),
             Voraussetzung:                                                          12. Daten-Rechtsschutz                                § 2 m),
             Das Kraftfahrzeug oder der Anhänger ist bei Vertrags-
                                                                                     13. Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten        § 2 n).
             abschluss oder während der Vertragsdauer
             – auf die natürliche Person nach Abs. 1 b) , deren mitver-           b) entfällt
               sicherten Lebenspartner oder die mitversicherten Kin-
                                                                                  c) entfällt
               der zugelassen oder
             – mit einem Versicherungskennzeichen (sogenanntes
                                                                            (4)   Es besteht kein Rechtsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher
               Nummernschild) oder Versicherungsplakette auf den
                                                                                  Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter und Lea-
               Namen der natürlichen Person nach Abs. 1 b), deren
                                                                                  singnehmer eines Motorfahrzeuges zu Wasser oder in der Luft
               mitversicherten Lebenspartner oder der mitversicher-
                                                                                  im Zusammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder
               ten Kinder versehen oder
                                                                                  sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
             – von der versicherten Person nach Abs. 1 b), deren mit-
               versicherten Lebenspartner oder den mit versicherten
                                                                            (5)   Wenn wir einen Versicherungsfall im Verkehrsbereich für Sie
               Kindern gemietet,
                                                                                  übernehmen sollen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
      c)	die von Ihnen beschäftigten Mitarbeiter, soweit sie für Sie be-         » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die vor-
          ruflich im versicherten Betrieb tätig und in Ausübung dieser               geschriebene Fahrerlaubnis haben.
          Tätigkeit betroffen sind.                                               » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
                                                                                  » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versicherungs-
(3)   a) Der Versicherungsschutz umfasst:                                            kennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder Versiche-
                                                                                     rungsplakette haben.
         1. Schadenersatz-Rechtsschutz                           § 2 a),
                                                                                  Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
         2. Arbeits-Rechtsschutz                                 § 2 b),
                                                                                  Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versicher-
                                                                                  ten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten. Das heißt,

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                                                                  Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 47


      die Personen haben ohne Verschulden oder höchstens leicht                            – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
      fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahrlässig war, sind                       voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
      wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, und zwar entspre-                         – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
      chend der Schwere des Verschuldens.                                                  – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
                                                                                             fahren (Abs. 3 l)),
      (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt die
                      "                                                                    – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
      allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
                                                                                             Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
      Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis                          Darüber hinaus
      nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-                        – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
      stehen.                                                                                tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
                                                                                             ten Kapitalanlage nicht 15.000 EUR überschreitet (Abs.
      Der Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen bestehen:
                                                                                             4),
      Die versicherte Person weist nach, dass der Verstoß nicht ur-
                                                                                           – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
      sächlich war für
                                                                                             und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
      » den Eintritt des Versicherungsfalls,
                                                                                           – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
      » die Feststellung des Versicherungsfalls oder
                                                                                             traglichkeit“ (Abs. 6),
      » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
                                                                                           – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
                                                                                             nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
(6)   entfällt
                                                                                             vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                                                                                             Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
(7)   Betreiben Sie eine Spedition, ein Transport-, Bus- oder Fuhr-
      unternehmen?                                                                     bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
      Dann haben Sie keinen Versicherungsschutz im Verkehrsbereich                          schutzversicherung für Selbstständige
      in den in Absatz 3 a) genannten Leistungsarten 1., 4., 5., 6., 7., 9.,               – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-
      10. und 13. für folgende Fahrzeuge:                                                     gen Bereichs (inkl. Verkehr),
      » Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast,                                                   – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
      » Sattelzugmaschinen,                                                                   (privat, gewerblich),
      » Omnibusse über 9 Sitze,                                                            – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
      » Zugmaschinen.                                                                      versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a) 1., 3. bis 13., Abs. 4 bis 7)?
                                                                                           Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
                                                                                           Abs. 3 c) bis m) in folgenden Bereichen:
§ 28a Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für                                       – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
Selbstständige, XXL-Baustein                                                                  Wohneinheiten (Abs. 3 c)),
                                                                                           – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzes nach § 28 können
                                                                                           – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
Sie um § 28a erweitern
                                                                                              ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
                                                                                           – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
(1)   Der Versicherungsschutz richtet sich nach dem im Versiche-
                                                                                              richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
      rungsschein bezeichneten Umfang der Privat-­, Berufs-­und Ver-
                                                                                           – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
      kehrs­-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige (§ 28):
                                                                                              rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
      a) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-                            lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
              schutzversicherung für Selbstständige                                        – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
              – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-                         gerabgaben (Abs. 3 h)),
                gen Bereichs (inkl. Verkehr)                                               – Erweiterter Beratungs­-Rechtsschutz im Familien­, Le-
              – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                  benspartnerschafts­, Betreuungs­und Erbrecht (Abs. 3 i)),
                (privat, gewerblich),                                                      – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
              – inkl. Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)                               voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
              versichert (§ 28 Abs. 1 bis Abs. 3 a) 13., Abs. 4 bis 7)?                    – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
                                                                                           – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
                 Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
                                                                                              fahren (Abs. 3 l)),
                 Abs. 3 a) bis m) in folgenden Bereichen:
                                                                                           – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
                 – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhebungs-
                                                                                              Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
                   vereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstellungsver-
                                                                                           Darüber hinaus
                   hältnissen als gesetzlicher Vertreter juristischer Perso-
                                                                                           – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
                   nen (Abs. 3 a)),
                                                                                              tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
                 – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
                                                                                              ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs.
                 – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
                                                                                              4),
                   Wohneinheiten (Abs. 3 c)),
                                                                                           – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
                 – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
                                                                                              und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
                 – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
                                                                                           – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
                   ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
                                                                                              traglichkeit“ (Abs. 6),
                 – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
                                                                                           – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
                   richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
                                                                                              nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
                 – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
                                                                                              vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                   rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
                                                                                              Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
                   lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
                 – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-             b) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
                   gerabgaben (Abs. 3 h)),                                                  schutzversicherung für Selbstständige
                 – Erweiterter Beratungs-­Rechtsschutz im Familien-,                       – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich),
                   Lebenspartnerschafts-­, Betreuungs-­und Erbrecht                        – inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
                   (Abs. 3 i)),                                                               (gewerblich),

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48 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


            – ohne den privaten und beruflich – nichtselbstständi-                     – Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
               gen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat) und                      bungsvereinbarung als Arbeitnehmer und aus Anstel-
               ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)),                                      lungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter juristi-
            – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                scher Personen (Abs. 3 a)),
               (privat)                                                                – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
            versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2.,           – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
            3. bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8.bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?         – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
                                                                                         ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
            Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
                                                                                       – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
            Abs. 3 b), d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen:
                                                                                         richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
            – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
                                                                                       – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
            – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
                                                                                         rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
            – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
                                                                                         lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
              ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
                                                                                       – Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Le-
            – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
                                                                                         benspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht (Abs.
              richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
                                                                                         3 i)),
            – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
                                                                                       – Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Foto-
              rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
                                                                                         voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
              - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)),
                                                                                       – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
            – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
                                                                                       – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
              gerabgaben (Abs. 3 h)).
                                                                                         fahren (Abs. 3 l)),
            Darüber hinaus
                                                                                       – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
            – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
                                                                                         Straf-Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
              traglichkeit“ (Abs. 6),
                                                                                       Darüber hinaus
            – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
                                                                                       – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
              nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
                                                                                         tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
              vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                                                                                         ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4),
              Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
                                                                                       – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
       bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-                         und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),
            schutzversicherung für Selbstständige                                      – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
            – inkl. Wohnungs- und Grundstück (gewerblich),                               traglichkeit“ (Abs. 6),
            – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän-                       – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
              digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat)),                       nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
           – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                 vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
              (privat),                                                                  Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
           – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
                                                                                   bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
           versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 3.
                                                                                        schutzversicherung für Selbstständige
           bb), 4. bb) bis 6., 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?
                                                                                       – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-
            Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach                         gen Bereichs (inkl. Verkehr)
            Abs. 3 d) bis f), g) bb), h) in folgenden Bereichen:                       – ohne Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich)
            – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),                          – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
            – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-                         (privat, gewerblich)
              ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),                    versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)?
            – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozial-
                                                                                       Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
              gerichts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
                                                                                       Abs. 3 d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen:
            – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
                                                                                       – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
              rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
                                                                                       – Rechtsschutz im Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
              - Widerspruch und Klage ((Abs. 3 g) bb)),
                                                                                         ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),
            – Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlie-
                                                                                       – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-
              gerabgaben (Abs. 3 h)).
                                                                                         richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
            Darüber hinaus
                                                                                       – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
            – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
                                                                                         rechtlichen Angelegenheiten im privaten und gewerb-
              traglichkeit“ (Abs. 6),
                                                                                         lichen Bereich - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) aa)),
            – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
                                                                                       – Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
              nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
                                                                                         Lebenspartnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht
              vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                                                                                         (Abs. 3 i)),
              Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
                                                                                       – Rechtsschutz in Zusammenhang mit Solar-­oder Foto-
    c) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-                         voltaikanlagen (Abs. 3 j)),
            schutzversicherung für Selbstständige                                      – Rechtsschutz im Urheberrecht (Abs. 3 k)),
            – inkl. des privaten und beruflich – nichtselbstständi-                    – Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenzver-
              gen Bereichs (inkl. Verkehr),                                              fahren (Abs. 3 l)),
            – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (privat, gewerblich),                        – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
            – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                Straf- Rechtsschutz (Abs. 3 m)).
              (privat, gewerblich)                                                     Darüber hinaus
            versichert (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 2., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7)?       – hat die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) keine Gel-
                                                                                         tung, soweit der vereinbarte Anlagebetrag einer priva-
            Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
                                                                                         ten Kapitalanlage 15.000 EUR nicht überschreitet (Abs. 4),
            Abs. 3 a) und b), d) bis g), i) bis m) in folgenden Bereichen:
                                                                                       – gilt der Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
                                                                                         und der Vorsorge-Rechtsschutz (Abs. 5),

[Seite 49]
                                                                    Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 49


              – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-                 Vorausgesetzt ist:
                traglichkeit“ (Abs. 6),                                                 Diese verwandten oder verschwägerten Personen
              – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung                    » leben in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und Wirtschafts-
                nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt                        gemeinschaft) mit der im Versicherungsschein genannten
                vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine                          natürlichen Person nach § 28 Abs. 1 b) und
                Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).                                   » sind bei ihr auch amtlich gemeldet.
      d) aa) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
                                                                                  (3)   Je nach Umfang Ihrer Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
              schutzversicherung für Selbstständige
                                                                                        schutzversicherung (vgl. Abs. 1) haben Sie bzw. die nach § 28
             – inkl. Arbeits-Rechtsschutz, (gewerblich),
                                                                                        Absatz 1 b) versicherte natürliche Person einen erweiterten Ver-
             – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän-
                                                                                        sicherungsschutz in folgenden Bereichen:
                digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat)
                und ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat)),                                a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Aufhe-
             – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                                      bungsvereinbarung:
                (privat, gewerblich)                                                           Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b)
             versichert (§ 28 Abs. 1 a), 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 4. bb)                besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft
             bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?                               als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-
                                                                                               bungsvereinbarung.
              Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach
                                                                                               Besonderheit beim Versicherungsfall:
              Abs. 3 b), d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen;
                                                                                               Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-
              – Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht (Abs. 3 b)),
                                                                                               geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
              – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),
                                                                                               barung als Versicherungsfall.
              – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-
                ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),                          Wir übernehmen Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr als
              – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-                             insgesamt 1.000 EUR.
                richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),
                                                                                           bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus
              – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-
                                                                                                Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter
                rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
                                                                                                juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom-
                - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)).
                                                                                                men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjah-
              Darüber hinaus
                                                                                                reseinkommen darüber, besteht kein Versicherungs-
              – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
                                                                                                schutz, auch nicht anteilig.
                traglichkeit“ (Abs. 6),
              – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung                           Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
                nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt                            als insgesamt 35.000 EUR.
                vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                                                                                           Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein,
                Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
                                                                                        b) Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht:
         bb) Haben Sie eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechts-
                                                                                           Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 2. i. V. m. § 2 b)
              schutzversicherung für Selbstständige
                                                                                           besteht abweichend von § 3 Abs. 2 b) auch Versicherungs-
             – ohne den privaten und beruflich – nichtselbststän-
                                                                                           schutz für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen aus
                digen Bereich (insoweit auch ohne Verkehr (privat),
                                                                                           kollektivem Arbeits- oder Dienstrecht als Arbeitgeber oder
             – ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
                                                                                           Dienstherr. Wir übernehmen die Kosten gemäß § 5, jedoch
                (privat),
                                                                                           nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR.
             – ohne Arbeits-Rechtsschutz (privat, gewerblich)
             versichert (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1.,                  Der Arbeits-Rechtsschutz darf nicht ausgeschlossen sein,
             4. bb) bis 6, 7. aa), 8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7)?
                                                                                        c) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für weitere
              Dann besteht ein erweiterter Versicherungsschutz nach                         Wohneinheiten:
              Abs. 3 d) bis f), g) bb) in folgenden Bereichen:                              Im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 28 Abs.
              – Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (Abs. 3 d)),                             3 a) 3. i. V. m. § 2 c) besteht für die nach § 28 Abs. 1 b) im
              – Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfah-                         privaten Bereich versicherte natürliche Person und die nach
                ren im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Abs. 3 e)),                       § 28 Abs. 2 a) aa) bis cc) mitversicherten Personen Versiche-
              – Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialge-                          rungsschutz für alle Wohneinheiten, die
                richts-Rechtsschutz (Abs. 3 f)),                                            » sich in Deutschland befinden und
              – Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrs-                         » privat und selbst genutzt werden,
                rechtlichen Angelegenheiten im gewerblichen Bereich
                                                                                        d) Versicherungsvertrags-Rechtsschutz:
                - Widerspruch und Klage (Abs. 3 g) bb)).
                                                                                           Im Vertrags-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 4. aa) i. V. m.
              Darüber hinaus
                                                                                           § 2 d) besteht Versicherungsschutz für die Wahrnehmung der
              – gilt die Regelung „Verzicht auf den Einwand der Vorver-
                                                                                           rechtlichen Interessen aus
                traglichkeit“ (Abs. 6),
                                                                                           » personenbezogenen Versicherungsverträgen, soweit diese
              – verzichten wir auf die vereinbarte Selbstbeteiligung
                                                                                              der privaten Vorsorge Gewerbetreibender, Freiberufler
                nach § 5 Abs. 3 c), wenn wir Ihnen den Rechtsanwalt
                                                                                              oder sonstiger Selbstständiger dienen,
                vermittelt haben und die Angelegenheit durch eine
                                                                                           » sonstigen Versicherungsverträgen, soweit diese in unmittel-
                Erstberatung erledigt wurde (Abs. 7).
                                                                                              barem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein be-
                                                                                              zeichneten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen
(2)   Ist nach § 28 Abs. 1 b) der private Bereich für eine im Versiche-
                                                                                              selbstständigen Tätigkeit stehen. Jedoch zahlen wir bei Ver-
      rungsschein genannte, natürliche Person versichert, umfasst
                                                                                              sicherungsverträgen, die für den Fall der Anordnung be-
      der Versicherungsschutz auch Personen, die mit ihr oder ihrem
                                                                                              hördlicher Maßnahmen auf Grundlage des Gesetzes zur
      ehelichen, eingetragenen Lebenspartner verwandt oder ver-
                                                                                              Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim
      schwägert sind.
                                                                                              Menschen (Infektionsschutzgesetz) abgeschlossen wurden,

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50 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


         insbesondere bei sogenannten Betriebsschließungsversi-                     » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz                      § 2 d),
         cherungen, nicht mehr als insgesamt 25.000 EUR,
                                                                                    » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten              § 2 e),
    e) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren                         und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
        im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:                                          verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs- und
        Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 28 Abs. 3 a) 5.                    Finanzgerichten vorausgehen,
        i. V. m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Wider-
                                                                                    » Verwaltungs-Rechtsschutz in
       spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver-
                                                                                       nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten  § 2 g) bb),
       waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
                                                                                      und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die den
    f) R
        echtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-                      Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,
       Rechtsschutz:
                                                                                    » Straf-Rechtsschutz                                      § 2 i),
       Im Sozialgerichts-Rechtsschutz nach § 28 Abs. 3 a) 6. i. V. m.
       § 2 f) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchsver-                  » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                       § 2 j),
       fahren, die den Klagen vor deutschen Sozialgerichten voraus-
                                                                                 k) Rechtsschutz im Urheberrecht                             § 2 o),
       gehen,
                                                                                 l)	Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz-
    g) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
                                                                                     verfahren                                               § 2 p),
        lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
        aa)	Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli-               m)	Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-
            chen Angelegenheiten im privaten Bereich nach § 28 Abs.                  Rechtsschutz)
            3 a) 7. i. V. m. § 2 g) besteht Versicherungsschutz auch für             Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 28
            nicht verkehrsrechtliche Angelegenheiten im privaten                     Abs. 3 a) 13. i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz
            und gewerblichen Bereich. Darüber hinaus besteht auch                    für die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-
            Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den                    mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung
            Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen.                             elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in
                                                                                     einem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messen-
       bb)	Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtli-
                                                                                     gerdiensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie
           chen Angelegenheiten nach § 28 Abs. 3 a) 7. i. V. m. § 2 g)
                                                                                     als Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versiche-
           besteht Versicherungsschutz für nicht verkehrsrechtliche
                                                                                     rungsschutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts
           Angelegenheiten im gewerblichen Bereich. Darüber hin-
                                                                                     zur Erstattung einer Strafanzeige.
           aus besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs-
           verfahren, die den Klagen vor Verwaltungsgerichten vor-                  (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
           ausgehen,                                                                Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
                                                                                    stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
    h) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
        abgaben:                                                                    Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
        Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei                   übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
        Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger-
        abgaben,                                                           (4)   Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem An-
                                                                                 lagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich 15.000
    i) E
        rweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
                                                                                 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht da-
       partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
                                                                                 gegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
       Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
       schafts-, Betreuungs- und Erbrecht gemäß § 28 Abs. 3 a) 11.
                                                                           (5)   a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
       i. V. m. § 2 k) besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versiche-
                                                                                     Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
       rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
                                                                                     plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
       Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß § 5, jedoch
       nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht                       Versicherungsschutz besteht für die nach § 28 Absatz 1 b) ver-
       nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,                                          sicherte natürliche Person bzw. deren mitversicherten Le-
                                                                                    benspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerbliche,
    j) R
        echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
                                                                                    freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit der nach
       taikanlagen:
                                                                                    § 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Person bzw. deren
       Es besteht abweichend von § 3 Abs. 1 d) Versicherungsschutz
                                                                                    mitversicherten Lebenspartner vorbereiten sollen (Vorberei-
       für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der natür-
                                                                                    tungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätigkeit
       lichen Person aus § 28 Abs. 1 b) im unmittelbaren Zusam-
                                                                                    liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt
       menhang mit
                                                                                    werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nicht-
       » dem Erwerb,
                                                                                    selbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter)
       » der Installation und
                                                                                    oder Einkünfte aus Rente sind.
       » dem Betrieb
       einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.                             Folgende Voraussetzungen müssen vorliegen:
       Vorausgesetzt ist:                                                           » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein
       » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,                          Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i.
       » die Anlage befindet sich im Eigentum der natürlichen Per-                    V. m. § 28a,
          son nach § 28 Abs. 1 b) und der Eigentumserwerb der An-                   » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte, natürliche Person bzw.
          lage ist nicht nur vorübergehend bezweckt,                                  deren mitversicherter Lebenspartner will die selbstständi-
       » die Anlage muss als Aufdachanlage auf einem Gebäude in                       ge Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist zu dem
          Deutschland angebracht sein, das im Volleigentum der in                     Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach unse-
          § 28 Abs. 1 b) genannten natürlichen Person steht.                          rem Tarif versicherbar, und
       Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver-                  » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder
       sicherten Lebenspartner.                                                       deren Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate nach
                                                                                      der ersten Vorbereitungshandlung einen entsprechenden
       Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
                                                                                      Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab. Dieser muss
       » Schadenersatz-Rechtsschutz                      § 2 a),

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                                                         Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 51


      den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang und die ta-                 Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
      riflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.                            » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
   Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem die nach                    lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
   § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder deren mit-                  tigkeit,
   versicherter Lebenspartner den vorgenannten Versiche-                       » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
   rungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle War-                    den oder Gebäudeteilen,
   tezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu berück-               » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
   sichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des § 4 (1)                 Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
   Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung gilt.                    – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                                    RECHTSSCHUTZ,
   (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
                                                                                 – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
   tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
                                                                                    RECHTSSCHUTZ XXL,
   Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
                                                                                 – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
   vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
                                                                                    DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
   rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
                                                                                    HEILBERUFE,
   innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
                                                                               » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
   tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
                                                                                 linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
   Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-
   trag letztlich nicht zustande, sind die uns entstandenen Kos-      (6)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
   ten zu erstatten.                                                        Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
                                                                            Sie Versicherungsschutz, wenn
   Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
                                                                            » der XXL-Baustein (§ 28a) mindestens seit fünf Jahren un-
   » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
                                                                                unterbrochen bei uns versichert ist,
     werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
                                                                            » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
     Tätigkeit,
                                                                                rungsfall erhalten haben.
   » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
                                                                            In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzun-
     von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
                                                                            gen des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also
   » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
                                                                            lediglich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten
     Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
                                                                            sein.
     – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                            Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3
        RECHTSSCHUTZ,
                                                                            sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann
     – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
                                                                            nicht.
        RECHTSSCHUTZ XXL,
     – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
                                                                      (7)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
        DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
                                                                            nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
        HEILBERUFE,
                                                                            den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch
   » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
                                                                            eine Erstberatung erledigt wurde.
     linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
   » für andere Personen als die nach § 28 Abs. 1 b) versicher-
                                                                      (8)   Die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 entfällt im Verkehrsbe-
     te natürliche Person und deren mitversicherten Lebens-
                                                                            reich.
     partner.
b) Vorsorge-Rechtsschutz
   Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-       § 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und
   ßeren Umstände geändert haben?                                     Grundstücken
   Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
   ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-         (1)   Sie haben Versicherungsschutz, wenn Sie Grundstücke, Gebäude
   zungen:                                                                  oder Gebäudeteile in einer der folgenden Eigenschaften nutzen:
   » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach               als
      Beginn des Versicherungsvertrages nach § 28 i. V. m. § 28a            a) Eigentümer,
      geändert,                                                             b) Vermieter,
   » das neue Risiko entsteht bei der nach § 28 Abs. 1 b) ver-              c) Verpächter,
      sicherten natürlichen Person bzw. bei der betroffenen mit-            d) Mieter,
      versicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt der                e) Pächter,
      Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif versicher-            f) sonstiger Nutzungsberechtigter.
      bar, und
                                                                            Die Eigenschaft und das Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil
   » die nach § 28 Abs. 1 b) versicherte natürliche Person oder
                                                                            müssen im Versicherungsschein angegeben sein. Einer Wohn-
      eine betroffene mitversicherte Person schließen spätes-
                                                                            einheit zuzurechnende Garagen oder Kraftfahrzeug-Abstellplät-
      tens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen entspre-
                                                                            ze sind eingeschlossen.
      chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab
      - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tarif-             Grundstück, Gebäude oder Gebäudeteil müssen sich in Deutsch-
      lich höchster Selbstbeteiligung.                                      land befinden.
   Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind die uns
   entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt es sich bei der          (2)   Der Versicherungsschutz umfasst:
   Änderung der äußeren Umstände um einen neuen Lebens-
                                                                            a) Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                 § 2 c),
   partner der nach § 28 Abs. 1 b) versicherten natürlichen Per-
   son, reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwir-             b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                      § 2 e),
   kend spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspart-
                                                                            c) Straf-Rechtsschutz                                      § 2 i),
   nerschaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die
   Mitversicherung nicht, sind die uns entstandenen Kosten zu               d) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                       § 2 j).
   erstatten.

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52 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


§ 29a Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und                     Sie im privaten Bereich und bei der beruflichen, nichtselbststän-
Grundstücken, XXL-Baustein                                                         digen Tätigkeit auch in der Eigenschaft als Fußgänger, Fahrgast,
                                                                                   Radfahrer und Fahrer von Pedelecs versichert.
Diesen Baustein können Sie zusätzlich nur zu einem Rechtsschutz für
Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken abschlie-                     Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessenwahr-
ßen.                                                                               nehmung im Zusammenhang mit einer
                                                                                   » beruflichen, nichtselbstständigen Tätigkeit, soweit nicht Ab-
(1)   Sie haben eine Wohneinheit nach § 29 versichert? Dann erstreckt                 satz 3 j) einschlägig ist. Der Berufs-Rechtsschutz kann
      sich der Versicherungsschutz in den versicherbaren Eigenschaf-                  grundsätzlich über Absatz 4 versichert werden,
      ten nach § 29 Abs. 1 a), d), e) oder f) auf alle                             » gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
      » in Deutschland befindlichen,                                                  Tätigkeit.
      » privat und
                                                                                   Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
      » selbst genutzten
                                                                                   Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder
      Wohneinheiten.
                                                                                   werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tä-
      Ebenfalls versichert in den vorgenannten Eigenschaften sind in               tigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus
      Deutschland befindliche, privat und selbst genutzte Wohnein-                 Rente sind.
      heiten
                                                                                   Es besteht auch kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung
      » Ihres ehelichen/eingetragenen Lebenspartners oder des im
                                                                                   der rechtlichen Interessen in der Eigenschaft als Eigentümer
         Versicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartners,
                                                                                   eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils.
      » Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners minderjährigen
      » Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder,                                 Sie haben ebenfalls keinen Versicherungsschutz, wenn Sie
      » Ihrer bzw. des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-               rechtliche Interessen wahrnehmen als:
         chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-                 » Eigentümer,
         rigen Kinder, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder, bis zu dem               » Halter,
         Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte,                 » Erwerber,
         berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen er-                » Leasingnehmer/Mieter,
         halten.                                                                   » Fahrer
                                                                                   von Motorfahrzeugen sowie Anhängern.
(2)   In den in § 29 Abs. 2 genannten Leistungsarten haben Sie einen               Dieser Verkehrsbereich kann aber über Absatz 5 versichert wer-
      erweiterten Versicherungsschutz:                                             den.
      a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
          im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:                              (2)   Mitversichert sind
          Sie haben Versicherungsschutz in Widerspruchs- und Ein-                  » Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder der im Versi-
          spruchsverfahren gemäß § 29 Abs. 2 b) i. V. m. § 2 e), die einer            cherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
          Klage vor Verwaltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
                                                                                   » Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
      b) Rechtsschutz bei Erschließungs- und sonstigen Anlieger-                    – Kinder,
          abgaben:                                                                   – Adoptivkinder,
          Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 i) hat keine Geltung bei                  – Pflegekinder,
          Streitigkeiten wegen Erschließungs- und sonstigen Anlieger-                – Stiefkinder,
          abgaben;
                                                                                   » Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
                                                                                     chen/eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
(3)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
                                                                                     rigen
      Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben
                                                                                     – Kinder,
      Sie Versicherungsschutz, wenn
                                                                                     – Adoptivkinder,
      » der XXL-Baustein (§ 29a) mindestens seit fünf Jahren unun-
                                                                                     – Pflegekinder,
          terbrochen bei uns versichert ist,
                                                                                     – Stiefkinder,
      » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-
                                                                                     bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer
          rungsfall erhalten haben.
                                                                                     angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Ein-
      In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen
                                                                                     kommen erhalten.
      des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig-
      lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.                 Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversiche-
      Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3                  rung des Kindes weggefallen?
      sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann              Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
      nicht.                                                                          bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
                                                                                      Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
(4)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)                 rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
      nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen                    §§ 21, 23, 25, 27 oder 28 abschließt. Für den sich unmittel-
      den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch                   bar anschließenden Versicherungsvertrag des Kindes gilt
      eine Erstberatung erledigt wurde.                                               keine Wartezeit,
                                                                                   » Ihre minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder und die
                                                                                     Ihres mitversicherten Lebenspartners während der Beauf-
§ 30 Rechtsschutz Ruhestand
                                                                                     sichtigung durch Sie oder durch Ihren mitversicherten Le-
                                                                                     benspartner,
(1)   Sie haben Versicherungsschutz für Ihren
      » privaten Bereich,                                                          » die in Ihrem Haushalt lebenden unverheirateten Enkel und
      » beruflichen Bereich, soweit der kleine Arbeits-Rechtsschutz                  unentgeltlich anvertrauten Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt,
         nach Absatz 3 j) betroffen ist.                                             zu dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche
                                                                                     Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen erhalten. Die
      Auch wenn der Verkehrs- bzw. Fahrzeug-Rechtsschutz gesondert
      zu versichern ist (Motorfahrzeuge und Anhänger, vgl. Abs. 5), sind

[Seite 53]
                                                              Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 53


         Enkel und Tageskinder dürfen allerdings nicht in einer ein-                 » Leasingnehmer/Mieter,
         getragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft leben.                        » Fahrer
         Diese Kinder müssen sich im Zeitpunkt des Versicherungs-                    von Kraftfahrzeugen sowie Anhängern. Auch die Wahrneh-
         falles unter Ihrer Aufsicht oder unter Aufsicht Ihres Lebens-               mung rechtlicher Interessen in den vorgenannten Eigen-
         partners befinden und die Rechtsschutzversicherung der Er-                  schaften für Motorfahrzeuge zu Wasser oder in der Luft ist
         ziehungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht                   versichert. Der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach
         eintrittspflichtig sein.                                                    Abs. 3 b) ist bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen
                                                                                     im unmittelbaren Zusammenhang mit Motorfahrzeugen zu
      » die bei einer Pflegekasse als solche gemeldete Pflegeperson,
                                                                                     Wasser und in der Luft ausgeschlossen.
        die
        – im Haushalt des Versicherungsnehmers lebt und                              Zusätzlich eingeschlossen sind der
        – einen vorgenannten Versicherten pflegt,                                    » Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen
        in der Eigenschaft als Pflegender.                                              § 2 f) aa) und der
                                                                                     » Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
(3)   Der Versicherungsschutz umfasst:                                                  § 2 g) aa).
      a) Schadenersatz-Rechtsschutz                             § 2 a),
                                                                                     Der Versicherungsschutz bezieht sich auf alle Motorfahrzeu-
      b) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht              § 2 d),             ge sowie Anhänger, soweit sie bei Vertragsschluss oder wäh-
                                                                                     rend der Vertragsdauer auf Sie oder auf die nach Abs. 2 mit-
      c) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                      § 2 e),
                                                                                     versicherten Personen zugelassen oder auf Ihren Namen
      d) Sozialgerichts-Rechtsschutz in                                              oder auf die Namen der mitversicherten Personen mit einem
         nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten           § 2 f) bb),            Versicherungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild)
                                                                                     oder einer Versicherungsplakette versehen sind.
      e) Verwaltungs-Rechtsschutz in
         nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten          § 2 g) bb),             Sie sind ferner als Fahrer fremder Kraftfahrzeuge, Motor-
                                                                                     fahrzeuge zu Wasser oder in der Luft versichert.
      f) Straf-Rechtsschutz                                      § 2 i),
                                                                                     Sie haben keinen Versicherungsschutz für eine Interessen-
      g) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                       § 2 j),
                                                                                     wahrnehmung im Zusammenhang mit einer gewerblichen,
      h) Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-                               freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
          partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht             § 2 k),             Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?
                                                                                     Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden
         » Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist auch die Erstdiagnose
                                                                                     oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbststän-
           von Herzinfarkt, Schlaganfall oder Krebs ein Versiche-
                                                                                     diger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Ein-
           rungsfall. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht Versiche-
                                                                                     künfte aus Rente sind.
           rungsschutz über die beratende anwaltliche Tätigkeit
           hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten gemäß                 b) Wenn wir einen Versicherungsfall für Sie übernehmen sollen,
           § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 500 EUR,                              müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
                                                                                      » Der Fahrer muss bei Eintritt des Versicherungsfalls die
         » Über § 4 Abs. 1 Satz 5 b) hinaus ist im Betreuungsrecht auch
                                                                                        vorgeschriebene Fahrerlaubnis haben.
           eine Betreuungsanordnung nach den §§ 1814 ff.. BGB über
                                                                                      » Der Fahrer muss berechtigt sein, das Fahrzeug zu führen.
           den Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person
                                                                                      » Das Fahrzeug muss zugelassen sein oder ein Versiche-
           ein Versicherungsfall. Es besteht eine Wartezeit entspre-
                                                                                        rungskennzeichen (sogenanntes Nummernschild) oder eine
           chend § 4 Abs. 1 Satz 2. Abweichend von § 3 Abs. 2 g) besteht
                                                                                        Versicherungsplakette haben.
           Versicherungsschutz über die beratende anwaltliche Tätig-
           keit hinaus. Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten ge-                 Was geschieht, wenn gegen diese Bedingungen verstoßen wird?
           mäß § 5, jedoch nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
                                                                                     Dann besteht Versicherungsschutz nur für diejenigen versi-
      i) Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten            § 2 n),             cherten Personen, die von diesem Verstoß nichts wussten.
                                                                                     Das heißt, die Personen haben ohne Verschulden oder höchs-
      j) Kleiner Arbeits-Rechtsschutz
                                                                                     tens leicht fahrlässig gehandelt. Wenn der Verstoß grob fahr-
         Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
                                                                                     lässig war, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
         » aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis nach
                                                                                     und zwar entsprechend der Schwere des Verschuldens.
           § 8 Abs. 1 SGB IV,
         » aus einer betrieblichen Altersversorgung,                                 (Erläuterung für grob fahrlässiges Verhalten": Jemand verletzt
                                                                                                     "
         » wegen Ruhestandsbezügen und beihilferechtlichen An-                       die allgemein übliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.).
           sprüchen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienstver-
                                                                                     Wenn die versicherte Person nachweist, dass ihre Unkenntnis
           hältnis,
                                                                                     nicht grob fahrlässig war, bleibt der Versicherungsschutz be-
         » als Arbeitgeber aus einem hauswirtschaftlichen oder pfle-
                                                                                     stehen.
           gerischen Beschäftigungsverhältnis.
                                                                                      er Versicherungsschutz bleibt auch in folgenden Fällen be-
                                                                                     D
(4)   Versicherungsschutz besteht für die berufliche, nichtselbst-                   stehen: Die versicherte Person oder der Fahrer weist nach,
      ständige Tätigkeit (Berufs-Rechtsschutz) und zwar im                           dass der Verstoß nicht ursächlich war für
                                                                                     » den Eintritt des Versicherungsfalls,
      a) Arbeits-Rechtsschutz                                  § 2 b),
                                                                                     » die Feststellung des Versicherungsfalls oder
         (zum Beispiel als Arbeitnehmer, Beamter oder Richter),
                                                                                     » den Umfang der von uns zu erbringenden Leistung.
      b) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                  § 2 h).
                                                                            (6)   Haben Sie ausschließlich eine gewerbliche, freiberufliche oder
(5)   a)	Versicherungsschutz besteht im Verkehrs-Rechtsschutz im                 sonstige selbstständige Tätigkeit aufgenommen, wandelt sich
          privaten Bereich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Inter-             der Versicherungsschutz ab Eintritt dieses Umstandes in einen
          essen als                                                               Privat-Rechtsschutz für Selbstständige nach § 23 um. Haben Sie
          » Eigentümer,                                                           auch den Verkehrs-Rechtsschutz nach Absatz 5 versichert, wan-
          » Halter,                                                               delt sich dieser in einen oder mehrere Verkehrs-Rechtsschutz-
          » Erwerber,                                                             versicherungen nach § 21 Abs. 3 bis 10 um.

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54 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


§ 30a Rechtsschutz Ruhestand, XXL-Baustein                                           besteht abweichend von § 3 Abs. 2 g) Versicherungsschutz
                                                                                     über die beratende anwaltliche Tätigkeit hinaus.
Ihren Rechtsschutz Ruhestand nach § 30 können Sie um § 30a erweitern.
                                                                                     Wir übernehmen in diesem Fall die Kosten nach § 5, jedoch
                                                                                     nicht mehr als insgesamt 1.000 EUR, im Betreuungsrecht
(1)   Es sind zusätzlich versichert:
                                                                                     nicht mehr als insgesamt 2.000 EUR,
      Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
                                                                                  f) R
                                                                                      echtsschutz im Zusammenhang mit Solar- oder Fotovol-
      ner verwandt oder verschwägert sind.
                                                                                     taikanlagen:
      Vorausgesetzt ist: Diese Personen                                              Es besteht abweichend von § 30 Abs. 1 sowie § 3 Abs. 1 d)
      » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und                      Versicherungsschutz für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen
         Wirtschaftsgemeinschaft) und                                                Interessen im unmittelbaren Zusammenhang mit
      » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.                                     » dem Erwerb,
                                                                                     » der Installation und
      Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
                                                                                     » dem Betrieb
      vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem
                                                                                     einer thermischen Solar- oder Fotovoltaikanlage.
      Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche-
                                                                                     Vorausgesetzt ist:
      rungsschutz.
                                                                                     » die Anlagenleistung ist auf maximal 15 kW begrenzt,
                                                                                     » die Anlage befindet sich in Ihrem Eigentum und der Eigen-
(2)   Sie haben einen erweiterten Versicherungsschutz in folgen-
                                                                                        tumserwerb der Anlage ist nicht nur vorübergehend be-
      den Bereichen:
                                                                                        zweckt,
      a) aa) Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsver-                       » die Anlage ist als Aufdachanlage auf einem Gebäude in
               einbarungen:                                                             Deutschland angebracht, das in Ihrem Volleigentum als
               Im Arbeits-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 i. V. m. § 2 b)                natürliche Person steht.
                besteht auch Versicherungsschutz in Ihrer Eigenschaft                Dieser Versicherungsschutz gilt nur für Sie und den mitver-
                als Arbeitnehmer im Zusammenhang mit einer Aufhe-                    sicherten Lebenspartner.
                bungsvereinbarung.
                                                                                     Der Versicherungsschutz umfasst folgende Leistungsarten:
                
                                                                                     » Schadenersatz-Rechtsschutz                      § 2 a),
                Besonderheit beim Versicherungsfall:
                Abweichend von § 4 Abs. 1 Satz 5 c) gilt das vom Arbeit-            » Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz                   § 2 d),
               geber unterschriebene Angebot einer Aufhebungsverein-
                                                                                     » Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten             § 2 e),
               barung als Versicherungsfall.
                                                                                       und zwar auch in Widerspruchs- und Einspruchs-
              ir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
             W                                                                         verfahren, die den Klagen vor Verwaltungs-und
             als insgesamt 1.000 EUR.                                                  Finanzgerichten vorausgehen,
         bb) für die Wahrnehmung Ihrer rechtlicher Interessen aus                   » Verwaltungs-Rechtsschutz
              Anstellungsverhältnissen als gesetzlicher Vertreter                      in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten § 2 g) bb),
              juristischer Personen, wenn Ihr Gesamtjahreseinkom-                      und zwar auch in Widerspruchsverfahren, die
              men 50.000 EUR nicht übersteigt. Liegt Ihr Gesamtjahres-                 den Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausge-
              einkommen darüber, besteht kein Versicherungsschutz,                     hen,
              auch nicht anteilig.
                                                                                     » Straf-Rechtsschutz                                   § 2 i),
             Wir übernehmen die Kosten nach § 5, jedoch nicht mehr
                                                                                     » Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                    § 2 j),
             als insgesamt 35.000 EUR.
                                                                                  g) Rechtsschutz im Urheberrecht                          § 2 o),
         Der Berufs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 4 muss mitversi-
         chert sein.                                                              h)	
                                                                                     Beratungs-Rechtschutz in Verbraucherinsolvenz-
                                                                                     verfahren                                             § 2 p),
      b) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
          im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:                                   i) E
                                                                                      rweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver
          Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V.             Straf-Rechtsschutz)
          m. § 2 e) besteht auch Versicherungsschutz in Widerspruchs-                Im Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten gemäß § 30
          und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Finanz-und Ver-                Abs. 3 i) i. V. m. § 2 n) besteht auch Versicherungsschutz für
          waltungsgerichten vorausgehen,                                             die Erstattung einer Strafanzeige bei Straftaten, die in un-
                                                                                     mittelbarem Zusammenhang mit Ihrer privaten Nutzung
      c) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-
                                                                                     elektronischer Daten/Medien (zum Beispiel im Internet, in ei-
          Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten:
                                                                                     nem Intranet, in digitalen Kurznachrichten- oder Messenger-
          Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
                                                                                     diensten) begangen wurden. Voraussetzung ist, dass Sie als
          Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 d) i. V. m. § 2 f) bb) besteht
                                                                                     Opfer der Straftat betroffen sind. Sie haben Versicherungs-
          auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den
                                                                                     schutz für die Beistandsleistung eines Rechtsanwalts zur Er-
          Klagen vor deutschen Sozialgerichten vorausgehen,
                                                                                     stattung einer Strafanzeige.
      d) Rechtsschutz im Verwaltungsrecht in nicht verkehrsrecht-
                                                                                     (Beispiel: In einem Gruppen-Chat sind Sie über einen längeren
          lichen Angelegenheiten - Widerspruch und Klage:
                                                                                     Zeitraum belästigt worden. Sie stellen mit anwaltlicher Unter-
          Im Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen
                                                                                     stützung Strafanzeige gegen diese Person.)
          Angelegenheiten nach § 30 Abs. 3 e) i. V. m. § 2 g) bb) besteht
          auch Versicherungsschutz in Widerspruchsverfahren, die den                 Für alle im Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
          Klagen vor Verwaltungsgerichten vorausgehen,                               übernehmen wir insgesamt höchstens 250 EUR.
      e) Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebens-
                                                                            (3)   Die Ausschlussklausel § 3 Abs. 2 f) bb) gilt nicht bei einem
          partnerschafts-, Betreuungs- und Erbrecht:
                                                                                  Anlagebetrag einer privaten Kapitalanlage bis einschließlich
          Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner-
                                                                                  15.000 EUR. Liegt der vereinbarte Anlagebetrag darüber, besteht
          schafts- und Erbrecht gemäß § 30 Abs. 3 h) i. V. m. § 2 k)
                                                                                  dagegen kein Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.

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                                                                Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 55


(4)   Sie haben den Verkehrs-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 5 ver-                      Kein Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen besteht
      sichert?                                                                       » für die Vorbereitung einer zweiten und jeder weiteren ge-
      In diesem Fall erstreckt sich der Versicherungsschutz auf                        werblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen
      folgende Bereiche, wobei die Wartezeit gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2                   Tätigkeit,
      entfällt.                                                                      » im Zusammenhang mit der Vermietung oder Verpachtung
                                                                                       von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen,
      a) Rechtsschutz in Widerspruchs- und Einspruchsverfahren
                                                                                     » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
          im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten:
                                                                                       Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
          Im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten nach § 30 Abs. 3 c) i. V.
                                                                                       – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
          m. § 2 e) haben Sie auch Versicherungsschutz in Wider-
                                                                                          RECHTSSCHUTZ,
          spruchs- und Einspruchsverfahren, die den Klagen vor Ver-
                                                                                       – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
          waltungs- und Finanzgerichten vorausgehen,
                                                                                          RECHTSSCHUTZ XXL,
      b) Rechtsschutz in Widerspruchsverfahren im Sozialgerichts-                     – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
          Rechtsschutz:                                                                   DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
          Im Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen nach                           HEILBERUFE,
          § 30 Abs. 5 i. V. m. § 2 f) aa) haben Sie auch Versicherungs-              » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
          schutz in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor deut-                    linien eine Direktionsanfrage voraussetzt,
          schen Sozialgerichten vorausgehen,                                         » für andere Personen als Sie und Ihren mitversicherten Le-
                                                                                       benspartner
      c) Rechtsschutz als Mieter von Garagen:
                                                                                     » für Ihren Lebenspartner, wenn die KLAUSEL ZU DEN
         Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz nach § 2 c) in
                                                                                       §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
         Ihrer Eigenschaft als Mieter und Pächter von privat selbst
         genutzten Garagen ist vom Versicherungsschutz umfasst.                   b) Vorsorge-Rechtsschutz
                                                                                     Ist ein anderer Versicherungsschutz nötig, weil sich die äu-
                                                                                     ßeren Umstände geändert haben?
(5)   a) Rechtsschutz für Vorbereitungshandlungen
                                                                                     Versicherungsschutz besteht für das neu entstandene Risiko
         Ist Versicherungsschutz nötig für Tätigkeiten, die eine ge-
                                                                                     ohne Einhaltung einer Wartezeit unter folgenden Vorausset-
         plante, selbstständige Tätigkeit vorbereiten sollen?
                                                                                     zungen:
         Versicherungsschutz besteht für Sie bzw. Ihren mitversicher-                » Die äußeren Umstände haben sich später als ein Jahr nach
         ten Lebenspartner für Tätigkeiten, die eine geplante gewerb-                   Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30 Abs. 1 bis 3
         liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit                   und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7 geändert,
         von Ihnen oder Ihrem Lebenspartner vorbereiten sollen (Vor-                 » das neue Risiko entsteht bei Ihnen bzw. bei der betroffenen
         bereitungshandlungen). Eine sonstige selbstständige Tätig-                     mitversicherten Person erstmalig und zu dem Zeitpunkt
         keit liegt vor, wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne er-                  der Entstehung ist dieses Risiko nach unserem Tarif ver-
         zielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus                       sicherbar, und
         nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Ge-                 » Sie oder eine betroffene mitversicherte Person schließen
         hälter) oder Einkünfte aus Rente sind.                                         spätestens 6 Monate nach Entstehung des Risikos einen
         Folgende folgenden Voraussetzungen müssen vorliegen:                           entsprechenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei
         » Die erste Vorbereitungshandlung erfolgt später als ein                       uns ab - mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang
            Jahr nach Beginn des Versicherungsvertrages nach § 30                       und tariflich höchster Selbstbeteiligung.
            Abs. 1 bis 3 und 6 i. V. m. § 30a Abs. 1 bis 3, 5 bis 7,                 Kommt dieser Vertrag letztlich nicht zustande, sind Sie ver-
         » Sie bzw. Ihr mitversicherter Lebenspartner will die selbst-               pflichtet, uns die entstandenen Kosten zu erstatten. Handelt
            ständige Tätigkeit erstmalig ausüben und die Tätigkeit ist               es sich bei der Änderung der äußeren Umstände um einen
            zu dem Zeitpunkt der ersten Vorbereitungshandlung nach                   neuen Lebenspartner des Versicherungsnehmers und haben
            unserem Tarif versicherbar, und                                          Sie nicht lediglich einen Single-Rechtsschutz versichert,
         » Sie oder Ihr Lebenspartner schließen spätestens 6 Monate                  reicht es zu seiner Mitversicherung aus, diese rückwirkend
            nach der ersten Vorbereitungshandlung einen entspre-                     spätestens 6 Monate nach Begründung der Lebenspartner-
            chenden Versicherungsvertrag rückwirkend bei uns ab.                     schaft in Textform zu verlangen. Verlangen Sie die Mitversi-
            Dieser muss den tariflich größtmöglichen Leistungsumfang                 cherung nicht, sind Sie verpflichtet, uns die entstandenen
            und die tariflich höchste Selbstbeteiligung beinhalten.                  Kosten zu erstatten.
         Versicherungsschutz besteht in dem Umfang, in dem Sie oder                  Kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht
         Ihr mitversicherter Lebenspartner den vorgenannten Versi-                   » für die Ausübung einer zweiten und jeder weiteren gewerb-
         cherungsvertrag rückwirkend abschließen. Eine eventuelle                      lichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tä-
         Wartezeit ist entsprechend § 4 Abs. (1) Sätze 2 und 3 zu be-                  tigkeit,
         rücksichtigen, wobei als Versicherungsbeginn im Sinne des                   » als Vermieter oder Verpächter von Grundstücken, Gebäu-
         § 4 (1) Satz 2 die Vornahme der ersten Vorbereitungshandlung                  den oder Gebäudeteilen,
         gilt.                                                                       » im Zusammenhang mit schuldrechtlichen Verträgen über
                                                                                       Warenlieferungen und Dienstleistungen im Sinne der
         (Beispiel: Innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Vorberei-
                                                                                       – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
         tungshandlung mieten Sie ein Objekt, das Sie für Ihr geplantes
                                                                                          RECHTSSCHUTZ,
         Gewerbe nutzen möchten. Der Vermieter hat Sie jedoch über die
                                                                                       – KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-
         vermietete Gebäudefläche getäuscht: Es besteht kein Versiche-
                                                                                          RECHTSSCHUTZ XXL,
         rungsschutz, da das rechtswidrige Verhalten des Vermieters
                                                                                       – KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIE-
         innerhalb von 2 Monaten nach Vornahme der ersten Vorberei-
                                                                                          DERGELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE
         tungshandlung (Wartezeit) geschieht.)
                                                                                          HEILBERUFE,
         Kommt der rückwirkend abzuschließende Versicherungsver-                     » für ein Risiko, dessen Einschluss nach den Annahmericht-
         trag letztlich nicht zustande, sind Sie verpflichtet, uns die ent-            linien eine Direktionsanfrage voraussetzt.
         standenen Kosten zu erstatten.

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56 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


(6)   Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit                        KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR
      Ist ein Versicherungsfall vor Vertragsbeginn eingetreten, haben        HILFSGESCHÄFTE UND EINGEKAUFTE DIENSTLEISTUNGEN VON
      Sie Versicherungsschutz, wenn                                          SELBSTSTÄNDIGEN
      » der XXL-Baustein (§ 30a) mindestens seit fünf Jahren un-
          unterbrochen bei uns versichert ist,                               Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
      » Sie nicht vor Ablauf der fünf Jahre Kenntnis vom Versiche-           schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
          rungsfall oder von diesen auslösenden Umständen erhalten           Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern:
          haben.
      In Abwandlung von § 4 Abs. 1 Satz 1 müssen die Voraussetzungen         (1)   Der Versicherungsschutz gemäß § 2 d) ARB besteht für die
      des Versicherungsfalles nach § 4 Abs. 1 Satz 5 a) bis c) also ledig-         Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus solchen schuldrecht-
      lich vor Beendigung des Versicherungsschutzes eingetreten sein.              lichen Verträgen, die
      Die Bestimmung zur Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3               a) in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihren
      sowie die Ausschlüsse nach § 4 Abs. 3 a), Abs. 4 bis 6 gelten dann               » Büro-,
      nicht.                                                                           » Praxis-,
                                                                                       » Betriebs-
(7)   Der Versicherungsschutz erstreckt sich in Erweiterung des §                      » Werkstatträumen
      30 Abs. 1 auch auf Ihre selbstständige Tätigkeit und die Ihres                   und deren Einrichtungen stehen,
      Lebenspartners, wenn                                                             (nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte). Dieser Versiche-
      » Sie bzw. Ihr Lebenspartner keine Mitarbeiter beschäftigen und                  rungsschutz gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit
      » der Gesamtumsatz Ihrer selbstständigen Tätigkeit und der                       aus den Bereichen berufsspezifische Hilfsgeschäfte oder ein-
         Ihres Lebenspartners zusammen in den letzten 12 Monaten                       gekaufte Dienstleistungen handelt.
         vor dem Versicherungsfall höchstens 22.000 EUR betrug.
                                                                                   b) sich auf Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von aus-
         Liegt der vorgenannte Gesamtumsatz darüber, besteht kein
                                                                                       schließlich selbst genutzten
         Versicherungsschutz, auch nicht anteilig.
                                                                                       » Werkzeugen,
      (Erläuterung: Der Gesamtumsatz ist die Summe aller Einnahmen,                    » nicht zulassungspflichtigen Maschinen,
      die Sie und Ihr Lebenspartner einzeln oder gemeinsam pro Kalen-                  » Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und die
      derjahr aus dieser Tätigkeit erzielen.).                                            dazu gehörige Software
                                                                                      beziehen;
      Ausnahme: Versicherungsschutz besteht nicht in der Leistungs-
                                                                                      (berufsspezifische Hilfsgeschäfte),
      art Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz nach § 30 Abs. 3 b) i. V.
      m. § 2 d), es sei denn Sie nehmen rechtliche Interessen aus Ver-             c) den Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte
      sicherungsverträgen wahr.                                                        Unternehmen zum Gegenstand haben:
                                                                                       » ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienst-
      Kein Versicherungsschutz besteht für andere Personen als Sie und
                                                                                          leistungen,
      Ihren mitversicherten Lebenspartner. Allerdings ist auch Ihr Le-
                                                                                       » Werbedienstleistungen,
      benspartner nicht versichert, wenn die KLAUSEL ZU DEN
                                                                                       » Aktenentsorgung,
      §§ 25 UND 30, SINGLE- RECHTSSCHUTZ vereinbart ist.
                                                                                       » Catering,
                                                                                       » Messe- und Eventmanagement
(8)   Wir ziehen die vereinbarte Selbstbeteiligung nach § 5 Abs. 3 c)
                                                                                       (eingekaufte Dienstleistungen).
      nicht von den von uns zu tragenden Kosten ab, wenn wir Ihnen
      den Rechtsanwalt vermittelt haben und die Angelegenheit durch                Die Versicherungssumme im Sinne von § 5 Abs. 4 für die unter
      eine Erstberatung erledigt wurde.                                            b) und c) beschriebenen Fälle beträgt 10.000 EUR.

                                                                             (2)   Sie haben keinen Rechtsschutz für die Wahrnehmung recht-
KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
                                                                                   licher Interessen aus
                                                                                   a) Versicherungsverträgen,
(1)   Sie sind unverheiratet, leben nicht in einer ehelichen/eingetra-
      genen Lebenspartnerschaft und haben mit uns auch nicht ver-                  b) dem Bereich des Handelsvertreterrechtes und des Makler-
      einbart, dass ein sonstiger Lebenspartner mitversichert sein                     rechtes,
      soll?
                                                                                   c) Versicherungsfällen, wenn und soweit Sie aus einer Haft-
      Dann besteht abweichend von § 25 Abs. 2 und § 30 Abs. 2 kein                     pflichtversicherung anspruchsberechtigt sind,
      Versicherungsschutz für Ihren ehelichen, eingetragenen oder
                                                                                   d) Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhält-
      sonstigen Lebenspartner und für allein über Ihren Lebenspart-
                                                                                       nissen über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder
      ner mitversicherte Personen.
                                                                                       Teile hiervon, sowie deren Anschaffung, Veräußerung, Finan-
                                                                                       zierung oder Belastung,
(2)   Für den Fall, dass Sie heiraten oder eine eingetragene Lebens-
      partnerschaft eingehen, erweitert sich Ihr Versicherungsschutz               e) Verträgen über nicht berufsspezifische Hilfsgeschäfte gemäß
      von diesem Zeitpunkt an jeweils nach § 25 Abs. 2 oder § 30 Abs. 2               Absatz 1 a), die nicht bloße Hilfsgeschäfte zur eigentlichen
      um die Mitversicherung für den ehelichen oder eingetragenen                     Tätigkeit des Betriebes oder der Berufsausübung sind,
      Lebenspartner.
                                                                                   f) s chuldrechtlichen Verträgen, in denen Sie eine von der Ge-
      Voraussetzung: Sie teilen uns die Heirat oder die Eintragung der                 genseite zu entlohnende Leistung versprochen haben.
      Lebenspartnerschaft innerhalb von zwei Monaten mit. Erfolgt die
      Anzeige später als zwei Monate, beginnt der Versicherungs-
                                                                             KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS-
      schutz für Ihren Lebenspartner erst mit dem Eingang der An-
                                                                             SCHUTZ
      zeige bei uns.
      Von dem Zeitpunkt der Mitversicherung an können wir den in             Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
      unserem Tarif geltenden, höheren Beitrag verlangen.                    schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
                                                                             Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern:

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                                                           Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 57


(1)   Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche          Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in
      Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen                unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs-
      Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen, die          schein bezeichneten Tätigkeit.
      Sie in unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versiche-
      rungsschein bezeichneten Tätigkeit erbringen.                     (2)   Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versiche-
                                                                              rungssumme von 300.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
(2)   Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau-           Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
      leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn         demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
      der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich-           auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
      net ist.                                                                zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
                                                                              Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
(3)   Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi-             le zahlen wir maximal 300.000 EUR.
      cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
      Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in       (3)   Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
      demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt             der Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz ausgeschlossen:
      auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die            » aus Versicherungsverträgen,
      zeitlich und ursächlich zusammenhängen.                                 » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
      Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-          » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
      le zahlen wir maximal 100.000 EUR.                                         spruchsberechtigt sind.

(4)   Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
                                                                        SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE
      der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:
                                                                        KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
      » aus Versicherungsverträgen,
                                                                        UNTERNEHMEN
      » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
      » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
                                                                        Es gelten § 1, § 2 Abs. 1, § 3 bis § 8 dieser Sonderbedingungen.
         spruchsberechtigt sind.
                                                                        Der Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen kann auch für den
                                                                        beruflichen Bereich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaft-
KLAUSEL ZU DEN §§ 24 UND 28, FIRMENVERTRAGS-RECHTS-
                                                                        lichen Betriebes abgeschlossen werden. Versicherbar sind jedoch nur
SCHUTZ XXL
                                                                        solche Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
                                                                        angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind. Es gelten dann § 1,
Sie können Ihren Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechts-
                                                                        § 2 Abs. 2, § 3 bis § 8 Abs. 2, 5, 7 und 8 dieser Sonderbedingungen.
schutz für Firmen und Vereine (§ 24) und Ihren Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige (§ 28) erweitern:              Im Übrigen gelten § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der
                                                                        Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversi-
(1)   Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche    cherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
      Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
                                                                        Inhalt
      Verträgen über Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen in
      unmittelbarem Zusammenhang mit Ihrer im Versicherungs-            Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
      schein bezeichneten Tätigkeit.                                    § 1 Versicherte Risiken
                                                                        Wer ist versichert?
(2)   Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über eine Bau-
                                                                        § 2 Versicherte
      leistung ist, besteht Versicherungsschutz jedoch nur dann, wenn
      der Werkvertrag von beiden Parteien des Vertrages unterzeich-     Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
      net ist.                                                          § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit-
                                                                             liche Ausschlüsse
(3)   Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versi-
                                                                        Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
      cherungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4).
                                                                        § 4 Leistungsumfang
      Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
      demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt       Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
      auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die      § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
      zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
                                                                        In welchen Ländern sind Sie versichert?
      Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
                                                                        § 6 Geltungsbereich
      le zahlen wir maximal 100.000 EUR.
                                                                        § 7 entfällt
(4)   Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist
      der Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:
                                                                        Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
      » aus Versicherungsverträgen,
                                                                        § 8 Allgemeine Bestimmungen
      » aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
      » wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung an-
         spruchsberechtigt sind.                                        Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
                                                                        § 1 Versicherte Risiken
KLAUSEL ZU § 28, VERTRAGS-RECHTSSCHUTZ FÜR NIEDER-
                                                                        Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli-
GELASSENE ÄRZTE UND ANDERE ANERKANNTE HEILBERUFE
                                                                        chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften
                                                                        des
Sie können Ihren Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für
                                                                        » Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
Selbstständige (§ 28) erweitern:
                                                                        » Disziplinar- und Standesrechts.
                                                                        Der Vorwurf muss beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
(1)   Sie haben Versicherungsschutz nach § 2 d) für die gerichtliche
                                                                        mit der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuf-
      Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen
                                                                        lichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit in einem ursächlichen

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58 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Zusammenhang stehen.                                                          wobei damit unter anderem die Entschädigung für Urteilsfolgen
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?                        und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vorläufige Fest-
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer-            nahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist.
den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit
(zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
                                                                        Wer ist versichert?
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:
                                                                        § 2 Versicherte
a)   Strafverteidigung,
     und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-   (1)   Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen:
     ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des            Der Versicherungsschutz gilt für
     Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren;                 » den Versicherungsnehmer mit Sitz in Deutschland,
                                                                              » die mitversicherten Unternehmen nach Abs. 1 c),
b)   Kronzeugenregelung,
                                                                              » die gesetzlichen Vertreter der mitversicherten Unternehmen
     wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen;
                                                                                 (auch faktische Organmitglieder und Aufsichtsorgane, wie
c)   Untersuchungsausschuss,                                                     z. B. Aufsichts-, Verwaltungs- und Beiräte),
     und zwar die Vertretung von Versicherten in parlamentarischen            » die Gesellschafter,
     Untersuchungsausschüssen;                                                » alle Betriebsangehörigen (ob dauerhaft, zeitweise oder eh-
                                                                                 renamtlich beschäftigt, ob Praktikant, Leiharbeitnehmer oder
d)   Durchsuchung,
                                                                                 freier Mitarbeiter), soweit die Betriebsstätte oder sonstige
     und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen;
                                                                                 Einrichtung in Deutschland belegen ist,
e)   Verwaltungsrecht,                                                        » Mitarbeiter von Fremdfirmen,
     und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und               » Angehörige der steuerberatenden Berufe,
     Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten,             » Liquidatoren, soweit es um Vorwürfe geht, die diese in Aus-
     die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter-            übung ihrer Aufgabenerfüllung für Versicherte begangen
     stützen oder deren Einleitung zu verhindern;                                haben oder begangen haben sollen.
f)   Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand),
     und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung
                                                                              Im Einzelnen gelten folgende Regelungen bei
     durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas-
     tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder          a) externen Mandaten:
     Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird;                               Für versicherte Personen gemäß Abs. 1 besteht Versiche-
                                                                                 rungsschutz auch für
                                                                                 » Aufsichts-,
g)   Verfassungsrecht,
                                                                                 » Bei- oder
     und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten;
                                                                                 » Verwaltungsratsmandate
h)   Firmenstellungnahme,                                                        bei vorübergehender Entsendung in Leitungsorgane anderer
     und zwar für die Vertretung versicherter Unternehmen gegen-                 Unternehmen, wenn sie diese auf Veranlassung des Versiche-
     über Strafgerichten, Strafverfolgungsbehörden sowie allen Stel-             rungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen gemäß
     len, die befugt sind, wegen Ordnungswidrigkeiten zu ermitteln;              Abs. 1 c) wahrnehmen.
i)   Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren;                              b) ausgeschiedenen Personen:
                                                                                 Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten ei-
j)   Wiederaufnahmeverfahren;
                                                                                 nes Versicherten ausgeschiedenen Personen für Versiche-
k)   Prozessbeobachtung,                                                         rungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Ver-
     und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei-              sicherten ergeben und ohne Ausscheiden versichert gewesen
     digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern               wären, jedoch längstens für drei Jahre nach Beendigung der
     wir zustimmen;                                                              Tätigkeit beim Versicherten. Der Versicherungsnehmer muss
                                                                                 der Rechtsschutzgewährung zustimmen.
l)   die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen-
     den Maßnahmen:                                                           c) mitversicherten Unternehmen:
     » Straf- und Zeugenentschädigung,                                           Mitversichert sind die im Geschäftsbericht oder in dessen An-
     » Freiheitsentziehung,                                                      lage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen des Ver-
     » Entziehung der Fahrerlaubnis,                                             sicherungsnehmers.
     » Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot,                                   Soweit vereinbart besteht Versicherungsschutz auch für in-
     » Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),                            ländische Beteiligungsunternehmen.
     » Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest,
                                                                                 Tochterunternehmen sind juristische Personen,
     » aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
                                                                                 » an denen der Versicherungsnehmer direkt oder indirekt
     » Überwachung der Telekommunikation,
                                                                                   mehr als 50 % der Stimmrechte hält,
     » Online-Durchsuchung,
                                                                                 » bei denen der Versicherungsnehmer durch Vertrag oder
     » erkennungsdienstliche Behandlung,
                                                                                   Satzung das Recht hat, auf diese Unternehmen einen be-
     » körperliche Untersuchung;
                                                                                   herrschenden Einfluss auszuüben oder
m) Koordination,                                                                 » der Versicherungsnehmer das Recht hat, die Mehrheit der
   soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh-                     Organmitglieder dieses Unternehmens zu bestellen oder
   rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu-                  abzurufen.
   stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe
                                                                              Unabhängig von seinem Zustimmungsrecht nach b) kann der
   es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei-
                                                                              Versicherungsnehmer widersprechen, wenn ein Versicherter
   stände zu koordinieren, erforderlich ist;
                                                                              Rechtsschutz verlangt.
n)   Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
     und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz           (2)   Versicherte beim Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unterneh-
     über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG),            men: Land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb

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                                                            Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 59


      a) Handelt es sich um einen land- oder forstwirtschaftlichen        (2)   Zeitliche Ausschlüsse:
         Betrieb, besteht anstelle von Abs. 1 Versicherungsschutz für           a)	Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche-
         die berufliche Tätigkeit in diesem Betrieb für                             rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen-
         » Sie als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Be-                 hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn
           triebes und Ihren ehelichen, eingetragenen oder im Ver-                  der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts-
           sicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner,                      schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus
         » Ihre im Versicherungsschein genannten, in Ihrem Betrieb                  ohne KLASSIK-GARANT datiert.
           tätigen und dort wohnhaften
                                                                                b)	Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf
           – Mitinhaber,
                                                                                    Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be-
           – Altenteiler,
                                                                                    endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen
           – Hoferben,
                                                                                    Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
           sowie deren ehelichen, eingetragenen oder im Versiche-
            rungsschein genannten sonstigen Lebenspartner
         » Ihre im Betrieb beschäftigten Personen.
                                                                          Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
         Sie können der Rechtsschutzgewährung widersprechen.
                                                                          § 4 Leistungsumfang
      b) Handelt es sich um einen land- und forstwirtschaftlichen Be-
         trieb, besteht anstelle von Abs. 1 c) Versicherungsschutz nur    (1)   Wir tragen folgende Kosten:
         für die im Versicherungsschein genannten Nebenbetriebe.                a) Verfahrenskosten,
         Versichert werden können nur solche Nebenbetriebe, die                    und zwar Gerichtskosten, einschließlich der Entschädigung
         » in die Zuständigkeit einer landwirtschaftlichen Berufsge-               für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht herangezo-
            nossenschaft fallen und                                                gen werden.
         » keiner Gewerbesteuerpflicht unterliegen.                                Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers;
                                                                                b) Rechtsanwaltskosten,
                                                                                   und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher-
Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
                                                                                   ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen
§ 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz, zeit-
                                                                                   Auslagen.
liche Ausschlüsse
                                                                                   (Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da-
                                                                                   durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf-
(1)    ie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
      S
                                                                                   grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.)
      cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor
      dessen Ende eingetreten ist.                                                 Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch
      Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen:                               einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen
      a) Strafverteidigung                                 § 1 a),                Hochschule beauftragen.
          Kronzeugenregelung                               § 1 b),
                                                                                   Dagegen tragen wir die angemessenen Kosten mehrerer
          Verfassungsrecht                                 § 1 g),
                                                                                   Rechtsanwälte, wenn Mitglieder der Geschäftsführung oder
          Firmenstellungnahme                              § 1 h),
                                                                                   Aufsichtsorgane versicherter Unternehmen in Verfahren nach
          Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren        § 1 i),
                                                                                   § 1 Satz 5 a) vertreten werden. Die Beauftragung mehrerer
          Prozessbeobachtung                               § 1 k),
                                                                                   Rechtsanwälte muss sachdienlich sein;
          Koordination                                    § 1 m),
          die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach            § 1 l),             c) Sachverständigenkosten,
                                                                                   und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen-
         die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-
                                                                                   gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in
         ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi-
                                                                                   Auftrag geben;
         cherte.
                                                                                d) Reisekosten,
      b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
                                                                                   und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen der
         die behördliche Anordnung                             § 1 n),
                                                                                   » versicherten Personen,
      c) Untersuchungsausschuss                                                    » Sachverständigen,
         die Ladung des Versicherten zur                                           und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006
         Ausschusssitzung                                      § 1 c),            der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
                                                                                   Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung
      d) Durchsuchung
                                                                                   in versicherten Verfahren stehen;
         der Beginn der Durchsuchungs- oder
         Beschlagnahmemaßnahme                                § 1 d),          e) Übersetzungskosten,
                                                                                   und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und
      e) Verwaltungsrecht,
                                                                                   den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen;
         und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-,
         Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren                               f) Dolmetscherkosten,
         vor deutschen Behörden und Gerichten                                      soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist.
         die förmliche Einleitung des Verfahrens              § 1 e),             Wir erstatten deren angemessene Kosten;
      f) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand)                           g) Nebenklagekosten des Opfers,
         die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage            § 1 f),            soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung
                                                                                   zur Erstattung verpflichtet ist;
      g) bei einem
         Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten                     h) Kosten für Privatklageverfahren,
         der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und                          und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage-
         Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten                       verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen
         die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens           § 1 j).                 Gerichten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches
                                                                                    gilt für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach
                                                                                    § 380 StPO.

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(2)   Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi-           wegen Vorsatz als auch wegen Fahrlässigkeit besteht die Rück-
      cherte nachweist, dass er                                                zahlungsverpflichtung anteilig, soweit die Verurteilung wegen
      » zu deren Zahlung verpflichtet ist oder                                 Vorsatzdelikten erfolgt.
      » diese Kosten bereits gezahlt hat.
                                                                               Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem
                                                                               rechtskräftigen Strafbefehl.
(3)   Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000
      EUR (Versicherungssumme).
                                                                         (3)   Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
      Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
                                                                               Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
      demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
                                                                               – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
      auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
                                                                               Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
      zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
                                                                               oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
      Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-           oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
      le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
                                                                               Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
      somit maximal 1.000.000 EUR.
                                                                               bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
                                                                               nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
(4)   Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu
                                                                               desrepublik Deutschland entgegenstehen.
      einem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge-
      stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs-
      maßnahmen zu verschonen.
                                                                         In welchen Ländern sind Sie versichert?
                                                                         § 6 Geltungsbereich
(5)   Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An-
      waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale    Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in
      Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit-          folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver-
      schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel sogenann-    sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt:
      te Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsanwalts-      » Europa,
      kosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkosten,      » Anliegerstaaten des Mittelmeers,
      Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer           » Kanarische Inseln,
      Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum            » Madeira.
      Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen.
                                                                         § 7 entfällt
(6)   Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht:
      a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
                                                                         Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
         pflichtet zu sein;
                                                                         § 8 Allgemeine Bestimmungen
      a) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese
         ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab;
                                                                         (1)   Vorversicherung:
      a) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver-
                                                                               Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese
         jährung erheben können oder konnten;
                                                                               Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs-
      a) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor-
                                                                               schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem
         steuerabzugsberechtigt sind.
                                                                               Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche-
                                                                               rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden.
Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
                                                                               Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor-
§ 5 Inhaltliche Ausschlüsse
                                                                               rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis-
                                                                               tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen.
(1)   Versicherungsschutz besteht nicht
                                                                               » Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt
      a) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden
                                                                                  voraus, dass
         Absprachen,
                                                                               » Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis
      b) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ-               von Verfahrenseinleitungen hatten und
         lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver-           » keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen
         kehr verletzt zu haben,                                                  Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet-
                                                                                  zungen vorliegen,
      c) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
                                                                               » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
         wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge-
                                                                                  wurde,
         löst wird.
                                                                               » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
      d) für Risiken, die ausländischen                                           ses Risiko versichert sind.
         » Betriebsstätten,                                                    In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
         » Tochtergesellschaften oder                                          Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
         » sonstigen Einrichtungen                                             höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
         des Versicherungsnehmers zuzuordnen sind.                             nen Vertrages.
         Ebenfalls nicht versichert sind Risiken, die nicht dem Versi-
         cherungsnehmer, sondern einer anderen Person zuzuordnen         (2)   Subsidiaritätsklausel: Kosten tragen wir nur, soweit diese
         sind (Versicherung für fremde Rechnung), wenn die versi-              nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht
         cherte Person im Ausland ansässig ist.                                werden können.

(2)   Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräf-       (3)   Neue Risiken: Entstehen für Sie nach Abschluss der Versi-
      tiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.          cherung neue Risiken, besteht beim Spezial-Straf-Rechtsschutz
      In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu-            für Unternehmen ebenfalls Versicherungsschutz, wenn
      rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent-           » uns die Veränderung zur nächsten Hauptfälligkeit angezeigt
      lichen Strafverfahrens. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl             wird,

[Seite 61]
                                                            Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 61


      » sich dies aus dem Geschäftsbericht ergibt und                          » Vorsitzender der Geschäftsleitung oder, falls ein Vorsitzender
      » das Risiko in Deutschland belegen ist.                                    nicht bestellt ist, alle Mitglieder der Geschäftsleitung des
      Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-                    Versicherungsnehmers,
      Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-               » Vorsitzender eines aufsichtführenden Organs,
      reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-            » für Finanzen zuständiges Mitglied der Geschäftsleitung,
      triebes besteht.                                                         » Compliance-Officer bzw. -Beauftragter,
                                                                               » Leiter der Rechtsabteilung,
(4)   Beteiligungserwerb                                                       » Leiter der internen Revision,
      Erwerben oder gründen Sie während der Vertragslaufzeit inlän-            » Leiter der mit dem Versicherungseinkauf betrauten Ab-
      dische Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen, be-                  teilung,
      steht für diese Versicherungsschutz ab der Rechtswirksamkeit             » Geschäftsführer der firmenverbundenen Versicherungsver-
      des Erwerbs oder der Neugründung.                                           mittlungsgesellschaft.
      Nicht in Deutschland belegene Betriebsstätten sind allerdings            Soweit es auf die Kenntnis, das Verhalten oder das Verschulden
      nicht mitversichert.                                                     einer versicherten Person ankommt, werden ihr die Kenntnis,
      Die Veränderung müssen Sie uns spätestens 3 Monate nach der              das Verhalten oder das Verschulden einer anderen versicherten
      nächsten Hauptfälligkeit anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nach            Person nicht zugerechnet.
      Ablauf dieser Frist, entfällt Ihr Versicherungsschutz rückwir-
                                                                               Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-
      kend. In diesem Fall besteht Versicherungsschutz ab Eingang
                                                                               Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-
      der Anzeige.
                                                                               reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
      Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-                 triebes besteht.
      Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-
      reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-      (9)   Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
      triebes besteht.                                                         sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht
                                                                               eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge-
(5)   Beteiligungsveräußerung                                                  währung widersprechen können oder die Rechtsschutzgewäh-
      Wird ein Tochter- oder Mehrheitsbeteiligungsunternehmen im               rung von Ihrer Zustimmung abhängt.
      Inland veräußert, besteht für dieses Unternehmen der Versiche-
      rungsschutz fort.
      Voraussetzung:
                                                                         SONDERBEDINGUNGEN ZU DEN ARB NRV 2026 PLUS OHNE
      » Es muss innerhalb von sechs Monaten nach der Veräußerung
                                                                         KLASSIK-GARANT: SPEZIAL-STRAF-RECHTSSCHUTZ FÜR
          bei uns für dieses Unternehmen eine Spezial-Straf-Rechts-
                                                                         PRIVATKUNDEN
          schutzversicherung abgeschlossen und
      » für diese Versicherung muss als Versicherungsbeginn der
                                                                         Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt,
          Zeitpunkt der Veräußerung festgelegt werden.
                                                                         gelten die § 1, § 5 Abs. 2 a), §§ 7 bis 14, 16, 17, 19 und 20 der Allgemei-
      Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-           nen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzversicherungen
      Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-         (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT.
      reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
                                                                         Inhalt
      triebes besteht.
                                                                         Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
                                                                         § 1 Versicherte Risiken
(6)   Insolvenz
      Befindet sich Ihr Unternehmen in Insolvenz oder freiwilliger Li-   Wer ist versichert?
      quidation, besteht für Sie Versicherungsschutz auch für Verfah-    § 2 Versicherte
      ren nach § 1 Satz 5, die nach Beendigung des Versicherungsver-
                                                                         Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
      trages eingeleitet werden.
                                                                         § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
      Voraussetzung:
                                                                              zeitliche Ausschlüsse
      Die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unter-
      lassung wurde während der Vertragslaufzeit begangen oder soll
      begangen worden sein. Versicherungsfälle, die später als zwei
                                                                         Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
      Jahre nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetreten sind,
                                                                         § 4 Leistungsumfang
      sind jedoch nicht versichert.
                                                                         Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
(7)   Fusion                                                             § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
      Im Falle einer Fusion des Versicherungsnehmers besteht Ver-
                                                                         In welchen Ländern sind Sie versichert?
      sicherungsschutz für alle bis dahin Versicherten bis zum Ende
                                                                         § 6 Geltungsbereich
      des Versicherungsjahres. Die Regelung der Nachmeldefrist
      bleibt unberührt.                                                  § 7 entfällt
      Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Spezial-           Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
      Straf-Rechtsschutz für Unternehmen für den beruflichen Be-         § 8 Allgemeine Bestimmungen
      reich des Inhabers eines land- oder forstwirtschaftlichen Be-
      triebes besteht.
                                                                         Für welche Rechtsangelegenheiten gibt es Rechtsschutz?
(8)   Repräsentantenklausel                                              § 1 Versicherte Risiken?
      Soweit es auf Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten ankommt, wird
      Ihnen ausschließlich die Kenntnis, das Wissen und das Verhalten    Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung Ihrer rechtli-
      Ihrer Repräsentanten zugerechnet.                                  chen Interessen wegen des Vorwurfes der Verletzung von Vorschriften
      Als Repräsentanten gelten:                                         des
                                                                         » Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und
                                                                         » Disziplinar- und Standesrechts.

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62 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


Sie haben aber keinen Versicherungsschutz, wenn der Vorwurf in Zu-       Wer ist versichert?
sammenhang mit einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen        § 2 Versicherte
selbstständigen Tätigkeit steht.
Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor?                   (1)   Versichert sind
Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder wer-             a) Sie als Versicherungsnehmer oder eine im Versicherungs-
den sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit                schein genannte Person,
(zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
                                                                               b) Ihr ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein ge-
Der Versicherungsschutz hat folgenden Umfang:                                     nannter sonstiger Lebenspartner,
a)   Strafverteidigung,                                                        c) Ihre und des versicherten Lebenspartners minderjährigen
     und zwar die Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-             » Kinder,
     ziplinar- und standesrechtlicher Verfahren einschließlich des                » Adoptivkinder,
     Aufwands für einvernehmliche Beendigungen der Verfahren;                     » Pflegekinder,
                                                                                  » Stiefkinder,
b)   Kronzeugenregelung,
     wenn Versicherte sich auf eine Kronzeugenregelung berufen;                d) Ihre und des versicherten Lebenspartners, in keiner eheli-
                                                                                  chen/ eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden, volljäh-
c)   Durchsuchung,
                                                                                  rigen
     und zwar bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen;
                                                                                  » Kinder,
d)   Verwaltungsrecht,                                                            » Adoptivkinder,
     und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-, Sozialrechts- und                   » Pflegekinder,
     Arbeitsrechtsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten,                 » Stiefkinder,
     die dazu dienen, die Verteidigung in Verfahren gem. a) zu unter-          bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine auf Dauer an-
     stützen oder deren Einleitung zu verhindern;                              gelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein Einkommen
                                                                               erhalten.
e)   Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand),
                                                                               Sie können widersprechen, wenn ein anderer Versicherter als Ihr
     und zwar im Einvernehmen mit der NRV die Beistandsleistung
                                                                               ehelicher oder eingetragener Lebenspartner Rechtsschutz ver-
     durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlas-
                                                                               langt.
     tungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder
     Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird;
                                                                         (2)   Sie haben einen XXL-Baustein gem. §§ 25a, 27a, 28a, 30a der
f)   Verfassungsrecht,                                                         Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen für die Rechtsschutzver-
     und zwar in Verfahren vor Verfassungsgerichten;                           sicherungen (ARB) NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT ver-
                                                                               sichert?
g)   Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren;
                                                                               Dann sind zusätzlich mitversichert:
h)   Wiederaufnahmeverfahren;                                                  Personen, die mit Ihnen oder Ihrem mitversicherten Lebenspart-
                                                                               ner verwandt oder verschwägert sind. Vorausgesetzt ist: Diese
i)   Prozessbeobachtung,
                                                                               Personen
     und zwar die Beobachtung anderer Prozesse, die für die Vertei-
                                                                               » leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens- und
     digung in Verfahren gem. a) von Bedeutung sein können, sofern
                                                                                  Wirtschaftsgemeinschaft) und
     wir zustimmen;
                                                                               » sind an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet.
j)   Die Tätigkeit des Rechtsanwaltes in Zusammenhang mit folgen-
     den Maßnahmen:                                                            Sie können widersprechen, wenn eine dieser Personen Versiche-
     » Straf- und Zeugenentschädigung,                                         rungsschutz verlangt.
     » Freiheitsentziehung,
     » Entziehung der Fahrerlaubnis,                                           Ist die KLAUSEL ZU DEN §§ 25 UND 30, SINGLE-RECHTSSCHUTZ
     » Sanktion durch Berufs- oder Fahrverbot,                                 vereinbart, besteht dagegen für Personen, die lediglich mit Ihrem
     » Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung),                          Lebenspartner verwandt oder verschwägert sind, kein Versiche-
     » Vermögenssicherung, und zwar durch dinglichen Arrest,                   rungsschutz.
     » aktive und passive Dienstaufsichtsbeschwerde,
     » Überwachung der Telekommunikation,
                                                                         Wann entsteht der Anspruch auf eine Rechtsschutzleistung?
     » Online-Durchsuchung,
                                                                         § 3 Voraussetzung für den Anspruch auf Versicherungsschutz,
     » erkennungsdienstliche Behandlung,
                                                                         zeitliche Ausschlüsse
     » körperliche Untersuchung;
k)   Koordination,                                                       (1)   Sie haben Anspruch auf Versicherungsschutz, wenn ein Versi-
     soweit in einem Ermittlungsverfahren gegen Versicherte meh-               cherungsfall nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor
     rere Beschuldigte oder Zeugen betroffen sind, wobei unsere Zu-            dessen Ende eingetreten ist.
     stimmung für die Einschaltung eines Anwaltes, dessen Aufgabe              Der Versicherungsfall ist in folgenden Fällen:
     es ist, die Tätigkeit der Beschuldigtenverteidiger und Zeugenbei-         a) Strafverteidigung                                § 1 a),
     stände zu koordinieren, erforderlich ist;                                    Kronzeugenregelung                               § 1 b),
                                                                                  Verfassungsrecht                                 § 1 f),
l)   Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen,
                                                                                  Straf- bzw. Bußgeldvollstreckungsverfahren       § 1 g),
     und zwar zur Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz
                                                                                  Prozessbeobachtung                                § 1 i),
     über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen
                                                                                  Koordination                                     § 1 k),
     (StrEG), wobei damit unter anderem die Entschädigung für Ur-
                                                                                  die Tätigkeit des Rechtsanwaltes nach             § 1 j),
     teilsfolgen und andere Strafverfolgungsmaßnahmen, wie die vor-
     läufige Festnahme, die Haft sowie die Beschlagnahme, gemeint ist.            die Einleitung des Ermittlungs-, Ordnungswidrigkeiten-, Dis-
                                                                                  ziplinar- bzw. standesrechtlichen Verfahrens gegen Versi-
                                                                                  cherte

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                                                             Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT | 63


      b) Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen                             f) Dolmetscherkosten,
         die behördliche Anordnung                              § 1 l),            soweit die Einschaltung von Dolmetschern erforderlich ist.
                                                                                    Wir erstatten deren angemessene Kosten;
      c) Durchsuchung
         der Beginn der Durchsuchungs- oder                                      g) Nebenklagekosten des Opfers,
         Beschlagnahmemaßnahme                                 § 1 c),             soweit der Versicherte aufgrund gerichtlicher Festsetzung
                                                                                     zur Erstattung verpflichtet ist;
      d) Verwaltungsrecht,
         und zwar in Verwaltungs-, Besteuerungs-,                                h) Kosten für Privatklageverfahren,
         Sozialrechts- und Arbeitsrechtsverfahren                                   und zwar für Ihre Vertretung als Angeklagter in Privatklage-
         vor deutschen Behörden und Gerichten                                       verfahren (§ 374 ff. Strafprozessordnung) vor deutschen Ge-
         die förmliche Einleitung des Verfahrens               § 1 d),             richten. Wir zahlen die angemessenen Kosten. Gleiches gilt
                                                                                    für die Kosten vorher notwendiger Sühneversuche nach § 380
      e) Zeugenbetreuung (erweiterter Zeugenbeistand)
                                                                                    StPO.
         die Aufforderung an den Zeugen zur Aussage            § 1 e),
      f) bei einem                                                         (2)   Wir erstatten die von uns zu tragenden Kosten, wenn der Versi-
         » Wiederaufnahmeverfahren zugunsten des Versicherten                    cherte nachweist, dass er
            der Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens, und
                                                                                 » zu deren Zahlung verpflichtet ist oder
         » Wiederaufnahmeverfahren zuungunsten des Versicherten
                                                                                 » diese Kosten bereits gezahlt hat.
            die Eröffnung des neuen Hauptverfahrens        § 1 h).
                                                                           (3)   Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens 500.000 EUR
(2)   Zeitliche Ausschlüsse:
                                                                                 (Versicherungssumme).
      a) Liegen mehreren Verfahren gemäß § 1 mehrere Versiche-
                                                                                 Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in
         rungsfälle zugrunde, die zeitlich und ursächlich zusammen-
                                                                                 demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
         hängen, besteht insgesamt kein Versicherungsschutz, wenn
                                                                                 auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die
         der erste Versicherungsfall vor dem Beginn des Rechts-
                                                                                 zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
         schutzversicherungsvertrages nach § 7 ARB NRV 2026 Plus
         ohne KLASSIK-GARANT datiert.                                            Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfäl-
                                                                                 le zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
      b) Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn der Anspruch auf
                                                                                 somit maximal 1.000.000 EUR.
         Versicherungsschutz erstmals später als drei Jahre nach Be-
         endigung des Versicherungsschutzes für den betroffenen
                                                                           (4)   Wir sorgen für die Zahlung eines zinslosen Darlehens bis zu ei-
         Gegenstand der Versicherung geltend gemacht wird.
                                                                                 nem Betrag in Höhe von 300.000 EUR für eine Kaution, die ge-
                                                                                 stellt werden muss, um Sie einstweilen von Strafverfolgungs-
                                                                                 maßnahmen zu verschonen.
Welche Kosten übernehmen wir und welche nicht?
§ 4 Leistungsumfang
                                                                           (5)   Wir tragen keine Rechtsanwaltskosten, die keine konkrete An-
                                                                                 waltsleistung abgelten. Das betrifft insbesondere die pauschale
(1)   Wir tragen folgende Kosten:
                                                                                 Vergütung für die bloße Mandatsübernahme oder die Bereit-
      a) Verfahrenskosten,
                                                                                 schaft des Betreibens der Angelegenheit (zum Beispiel soge-
         und zwar die Gerichtskosten, einschließlich der Entschädi-
                                                                                 nannte Antrittsgelder). Ebenfalls tragen wir keine Rechtsan-
         gung für Zeugen und Sachverständige, die vom Gericht her-
                                                                                 waltskosten einer Geschäftsreise, die über Reise- und Fahrtkos-
         angezogen werden.
                                                                                 ten, Tage- und Abwesenheitsgelder und sonstige Auslagen einer
         Auch tragen wir die Kosten des Gerichtsvollziehers;
                                                                                 Geschäftsreise gemäß VV 7003 – VV 7006 der Anlage 1 zum
      b) Rechtsanwaltskosten,                                                    Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) hinausgehen.
         und zwar die angemessene Vergütung eines vom Versicher-
         ten beauftragten Rechtsanwaltes sowie die üblichen Ausla-         (6)   Darüber hinaus tragen wir auch folgende Kosten nicht:
         gen.                                                                    a) Kosten, die Sie übernommen haben, ohne rechtlich dazu ver-
         (Wird mehr als ein Rechtsanwalt beauftragt, tragen wir die da-             pflichtet zu sein;
         durch entstehenden Mehrkosten nicht. Auch Mehrkosten auf-
                                                                                 b) die vereinbarte Selbstbeteiligung je Versicherungsfall. Diese
         grund eines Anwaltswechsels tragen wir nicht.)
                                                                                    ziehen wir von den von uns zu tragenden Kosten ab;
         Soweit zulässig können Sie statt eines Rechtsanwaltes auch
                                                                                 c) Kosten aus Ansprüchen, gegen die Sie die Einrede der Ver-
         einen Steuerberater oder Rechtslehrer einer deutschen
                                                                                    jährung erheben können oder konnten;
         Hochschule beauftragen.
                                                                                 d) die in Kosten ausgewiesene Umsatzsteuer, soweit Sie vor-
      c) Sachverständigenkosten,
                                                                                    steuerabzugsberechtigt sind.
         und zwar die angemessenen Kosten der Sachverständigen-
         gutachten, die Sie zur Unterstützung Ihrer Verteidigung in
         Auftrag geben;
                                                                           Welche Rechtsangelegenheiten umfasst der Rechtsschutz nicht?
      d) Reisekosten,                                                      § 5 Inhaltliche Ausschlüsse
         und zwar die angemessenen Kosten notwendiger Reisen
         » der versicherten Personen,                                      (1)   Versicherungsschutz besteht nicht
         » der Sachverständigen,                                                 a) beim Vorwurf von Mord oder Totschlag,
         und die Kosten des Rechtsanwaltes nach VV 7003 – VV 7006
                                                                                 b) beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden
         der Anlage 1 zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
                                                                                    Absprachen,
         Die Reisen müssen im Zusammenhang mit der Verteidigung
         in versicherten Verfahren stehen;                                       c) beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließ-
                                                                                    lich eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenver-
      e) Übersetzungskosten,
                                                                                    kehr verletzt zu haben,
         und zwar für die Übersetzung aller für die Verteidigung und
         den Zeugenbeistand notwendigen Unterlagen;

[Seite 64]
64 | Verbraucherinformationen mit den ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT


      d) für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,             In diesen Fällen haben Sie Versicherungsschutz in genau dem
         wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausge-                 Umfang, den Sie bei Ihrem Vorversicherer versichert hatten;
         löst wird,                                                               höchstens jedoch im Umfang des von Ihnen mit uns geschlosse-
                                                                                  nen Vertrages.
      e) entfällt
      f) bei einem ursächlichem Zusammenhang der Interessen-                (2)   Kosten tragen wir nur, soweit diese nicht aus einem anderen
         wahrnehmung mit einer – aktuellen oder ehemaligen - Tätig-               Versicherungsvertrag beansprucht werden können.
         keit bzw. Stellung als gesetzlicher Vertreter einer juristischen
         Person.                                                            (3)   Alle Bestimmungen aus diesem Rechtsschutzvertrag gelten
                                                                                  sinngemäß auch für die mitversicherten Personen, soweit nicht
(2)    Der Versicherungsschutz entfällt rückwirkend bei rechtskräfti-             eine einzelne Regelung vorsieht, dass Sie der Rechtsschutzge-
       ger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat.              währung widersprechen können.
       In diesem Fall sind die von uns erbrachten Leistungen uns zu-
      rückzuerstatten - auch unsere Leistungen außerhalb des eigent-
      lichen Strafverfahrens.
      Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatz als auch
       wegen Fahrlässigkeit besteht die Rückzahlungsverpflichtung an-
       teilig, soweit die Verurteilung wegen Vorsatzdelikten erfolgt.
       Der Versicherungsschutz entfällt nachträglich nicht bei einem
       rechtskräftigen Strafbefehl.

(3)   Aus rechtlichen Gründen weisen wir Sie auf Folgendes hin:
      Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen
      – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf
      die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
      oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
      oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
      Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
      bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem
      nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bun-
      desrepublik Deutschland entgegenstehen.


In welchen Ländern sind Sie versichert?
§ 6 Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht, wenn ein Gericht oder eine Behörde in
folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und der Ver-
sicherte seine Rechtsinteressen dort verfolgt:
» Europa,
» Anliegerstaaten des Mittelmeers,
» Kanarische Inseln,
» Madeira.

§ 7 entfällt


Wie lauten unsere allgemeinen Bestimmungen?
§ 8 Allgemeine Bestimmungen

(1)   Vorversicherung:
      Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese
      Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungs-
      schutzes ersetzt, besteht Versicherungsschutz unter diesem
      Vertrag für Verfahren, die während der Laufzeit des Versiche-
      rungsvertrages beim Vorversicherer eingeleitet wurden.
      Leistungen aus früheren Rechtsschutzverträgen müssen vor-
      rangig in Anspruch genommen werden und sind auf den Leis-
      tungsumfang dieses Vertrages anzurechnen.
      Diese zeitliche Ausdehnung des Versicherungsschutzes setzt
      voraus, dass
      » Sie bis zum Abschluss dieser Versicherung keine Kenntnis
         von Verfahrenseinleitungen hatten,
      » keine Leistungsablehnungen von Vorversicherern wegen
         Nichtzahlung, verspäteter Zahlung oder Obliegenheitsverlet-
         zungen vorliegen,
      » die vorherige Versicherung nicht vom Versicherer gekündigt
         wurde,
      » Sie bei uns zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme gegen die-
         ses Risiko versichert sind.

[Seite 65]
Risikoträger:
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25
68165 Mannheim
Tel.: +49 621 42 04-222
Fax: +49 621 42 04-650
                                                                                                                                   ARB NRV 2026 Plus ohne KLASSIK-GARANT Stand 12/2025 (900.0005.62)


E-Mail: info@nrv-rechtsschutz.de
www.nrv-rechtsschutz.de

Vorstand:
André Werner (Sprecher)
                                                                 Die Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesell-
Michael Diener
                                                                 schaft ist ein Unternehmen der
Vorsitzende des Aufsichtsrates:
                                                                 NÜRNBERGER Versicherungsgruppe
Christine Kaaz
                                                                 Ostendstraße 100
Sitz: Mannheim
                                                                 90334 Nürnberg
Handelsregister: Amtsgericht Mannheim, HRB 179
                                                                 www.nuernberger.de
UST-IdNr. DE 143837211
                                                                 im Sinne des § 7 Nr. 13 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
Zur Unternehmensgruppe der
                                                                 Kooperationspartner der
Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
                                                                 Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft:
gehört:
                                                                 » VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV-Platz 1, 30177 Hannover
» JURCALL GmbH, Augustaanlage 25, 68165 Mannheim.                » Mannheimer Versicherung AG, Augustaanlage 66, 68165 Mannheim

[Seite 66]
                                                                              Datenschutzhinweise

                                         Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die VHV Allge-
                                         meine Versicherung AG und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte.

                                         1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
                                         VHV Allgemeine Versicherung AG
                                         VHV-Platz 1
                                         30177 Hannover
                                         Telefon: +49 (0)511.907- 0
                                         E-Mail-Adresse: service@vhv.de
                                         Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter den vorgenannten Kontaktdaten oder unter 
                                         datenschutzbeauftragter@vhv.de.

                                         2. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                         Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
                                         der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), des Bundes­
                                         datenschutzge­setzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unterneh-
                                         men auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirt-
                                         schaft“ verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im
                                         Internet unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz abrufen.

                                         Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
                                         Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Wir verarbeiten diese personen­
                                         bezogenen Daten, um das von uns zu übernehmende Risiko bestimmen und einschätzen zu können. Kommt der
                                         Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur
                                         Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir, um prüfen zu können, ob ein Versiche-
                                         rungsfall eingetreten ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbei-
                                         tung Ihrer Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von
                                         versicherungsspezifischen Statistiken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vor-
                                         gaben. Die Daten aller mit der VHV Allgemeine Versicherung AG bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung
                                         der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für
                                         Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.

                                         Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist
                                         Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten
                                         bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a)
                                         i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9
                                         Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Die Verarbeitung ist ohne Einwilligung zulässig, wenn dies zur Geltendmachung,
                                         Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist, vgl. § 24 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, Art. 9 Abs. 2 f)
                                         DSGVO.

                                         Die genannten Zwecke und Rechtsgrundlagen erstrecken sich auch auf Testverfahren zur Entwicklung, Implementie-
                                         rung und Kontrolle der hierzu eingesetzten automatisierten Datenverarbeitungsverfahren.
001.0033.01 BFSG OLK OMS Stand 07.2026


                                         Ihre Daten verarbeiten wir auch, wenn es nach Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO erforderlich ist, um berechtigte Interessen von
                                         uns oder von Dritten zu wahren. Dies kann insbesondere der Fall sein:
                                         – zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
                                         – zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der VHV Gruppe
                                           und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
                                         – zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere von Datenanalysen zur Erkennung von Unstimmig-
                                           keiten, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können, (Missbrauchsprävention), einschließlich Datenauswer-
                                           tungen für künftige Schadensmeldungen (Scoring),
                                         – zur Bearbeitung und Regulierung von Schäden, soweit Sie an dem jeweiligen Schaden nicht bereits als Versiche-
                                           rungsnehmer beteiligt sind, einschließlich Regressprüfung,
                                         – zur Erhöhung und Sicherstellung der Datenqualität,
                                         – zur Risikosteuerung innerhalb des Unternehmens sowie der VHV Gruppe insgesamt,
                                         – zur Geschäftssteuerung und Weiterentwicklung von Prozessen, Dienstleistungen und Produkten.

[Seite 67]
Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. auf-
sichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungspflicht. Als
Rechts­grund­lage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Rege­lun­gen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c)
DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für andere, oben nicht genannte Zwecke verarbeiten wollen, werden wir Sie
darüber zuvor informieren.

3. Nutzung Ihrer E-Mail-Adresse
Wenn Sie uns im Rahmen der Bearbeitung eines Vorgangs Ihre E-Mail-Adresse zur Kenntnis bringen, speichern wir diese
und nutzen sie ggf. für die weitere Kommunikation zu dem betreffenden Vertrag oder Schaden, sofern Sie dieser Nutzung
nicht widersprechen.
Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass wir Ihre E-Mail-Adresse, soweit Sie uns diese mitgeteilt haben, zur Werbung für
eigene oder ähnliche Versicherungsprodukte verwenden. Sie können auch dieser Nutzung jederzeit formlos widerspre-
chen, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen anfallen.

4. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten

Rückversicherer
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es
erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein
eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.

Vermittler
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum
Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser
Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Bera-
tung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.

Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsauf­
gaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und
einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwaltung von
Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder
zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleis-
terliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.

Externe Dienstleister
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister nebst, sofern erforderlich, der Fundstelle ihrer
Datenschutzhinweise im Internet, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, sowie der Unter-
nehmen unserer Gruppe, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen, können Sie unserer Internetseite
unter www.vhv.de unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Sofern von Ihnen gewünscht, können wir Ihnen diese Liste
auch in Schrift­form zukommen lassen.

Weitere Empfänger
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, z. B. an Behörden zur
Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten. Hierzu zählen u. a. die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen im
Rahmen der Geld­wäscheprävention und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder an Beteiligte
von Schadenfällen (bspw. Anspruchsteller), soweit dies zur Wahrung der berechtigten Interessen des jeweiligen Beteilig-
ten erforderlich ist. Im Falle von Sanktionslistentreffern erfolgen Meldungen an die Bundesbank.

5. Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten sobald sie für die oben genannten ­Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei
kann es vorkommen, dass personen­bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unter-
nehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren). Zudem spei-
chern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Dies ergibt sich regelmäßig durch
rechtliche Nachweis- und Aufbewahrungspflichten, die unter anderem im ­Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung, dem
Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und dem Geldwäschegesetz geregelt sind. Die Speicherfristen betragen danach
bis zu zehn Jahre.

[Seite 68]
6. Betroffenenrechte
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann
weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereit-
gestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.

 Widerspruchsrechte
 Sie haben ferner das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ​zu Zwecken der Direktwerbung zu
 widersprechen. Ihren Werbewiderspruch richten Sie bitte an service@vhv.de. 
 Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn
 sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe ergeben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Dieses Recht können
 Sie ebenfalls unter der o. g. Adresse geltend machen.


Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine
Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde ist: Der Landesbeauftrag-
te für den Datenschutz in Niedersachsen, Prinzenstr. 5, 30159 Hannover.

7. Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4,
65205 Wiesbaden, zur Unterstützung der Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungs-
prüfung sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch bestimmter personenbezoge-
ner Daten mit dem HIS erforderlich. Der Betrieb des HIS beruht auf den berechtigten Interessen der Versicherungswirt-
schaft gem. Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO, die wir gerne erläutern:

Einmeldung
An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie Auffälligkeiten, die auf
Versicherungsmissbrauch hindeuten könnten und daher einer näheren Prüfung bedürfen. Die Meldung ist bei Antragstel-
lung oder im Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person
ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung
nicht in Einklang zu bringen ist. Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder
unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grunde melden wir
Fahrzeuge an das HIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind sowie im Falle von Abrechnungen
ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit fest-
stellen. Sollten wir Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden Sie in jedem Fall über die Einmeldung
benachrichtigt.

Anfragen
Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Schadens richten wir
Anfragen zur Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Im Schadenfall kann
es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die
Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Ver-
sicherungsfalls relevant sind.

Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versicherer (als Folge einer HIS-Auskunft) in einem späteren
Leistungsfall beantworten und daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Diese Formen der HIS-Nutzung
basieren sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand der Vertrags-
durchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO.
Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Internet unter www.besurance-his.de.
In begründeten Fällen können Sie der HIS-Einmeldung und -Abfrage widersprechen. Einen Widerspruch richten Sie bitte
an die oben unter 1. genannte Adresse.

8. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. zur Mitnahme eines Schadenfreiheitsrabatts in der Kfz-
Haftpflichtversicherung) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu
können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag
benannten früheren Versicherer erfolgen.
Diese Übermittlung basiert sowohl auf dem berechtigten Interesse des Versicherers als auch auf dem Erlaubnistatbestand
der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 b) und f) DSGVO.

[Seite 69]
9. Bonitätsauskünfte
Soweit es zum Vertragsschluss oder zur Vertragsdurchführung aufgrund unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
fragen wir bei Auskunfteien, vornehmlich in der Kfz-Haftpflichtversicherung, Informationen zur Beurteilung Ihrer Zahlungs-
fähigkeit oder Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab.
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und gegebenenfalls Geburtsdatum) zum Zweck der Bonitätsprüfung, dem
Bezug von Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter
Verwendung von Anschriftendaten an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden. Rechts-
grundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 b) und f) der DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser
Bestimmungen dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unseres Unternehmens oder
Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den
Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

Detaillierte Informationen zur ICD im Sinne des Artikels 14 Europäische Datenschutzgrundverordnung („EU DSGVO“),
d. h. Informationen zum Geschäftszweck, zu Zwecken der Datenspeicherung, zu den Datenempfängern, zum Selbstaus-
kunftsrecht, zum Anspruch auf Löschung oder Berichtigung etc. finden Sie in der Anlage zu diesen Datenschutzhinweisen.

Die von uns angefragten Auskunfteien entnehmen Sie bitte unserer Dienstleisterliste.

10. Datenübermittlung in ein Drittland
Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln,
erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestä-
tigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z. B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvor-
schriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind. Detaillierte Informationen dazu sowie über das Datenschutz-
niveau bei unseren Dienstleistern in Drittländern finden Sie ggf. in unserer Dienstleisterliste. Sie können die Informationen
auch unter den unter 1. genannten Kontaktinforma­tionen anfordern.

11. Automatisierte Einzelfallentscheidungen
Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa
über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrags, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von
Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall und der zu Ihrem Vertrag
gespeicherten Daten entscheiden wir vollautomatisiert über unsere Leistungspflicht.
Die vollautomatisierten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der
Informationen: Bei Nichtzahlung des Versicherungsbeitrags erfolgt nach den jeweiligen Versicherungsbedingungen eine
automatisierte Vertragskündigung. In der Kfz-Versicherung gewähren wir im Zuge automatisierter Antragsprüfung bei
negativen Auskünften (Zahlungsunfähigkeit, eidesstattliche Versicherung oder Insolvenzverfahren = sog. „harte Treffer“)
keinen Kaskoversicherungsschutz und in der Haftpflichtversicherung nur Versicherungsschutz in Höhe der gesetzlichen
Mindestdeckung.

[Seite 70]
                                     Anlage


                                     Information gem. Art. 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“)

                                     1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie des betrieblichen Datenschutzbeauftragten
                                     infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden
                                     Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
                                     E-Mail unter: ICD-Datenschutz@experian.com erreichbar.

                                     2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD
                                     Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung
                                     der Kreditwürdigkeit von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der postalischen Erreichbarkeit von
                                     Personen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw. Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche
                                     Auskünfte sind notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer Kreditvergabe, beim Rechnungs-
                                     kauf oder bei Abschluss eines Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die Datenverarbeitung und die
                                     darauf basierenden Auskunftserteilungen der ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor
                                     wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die
                                     Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur Identitätsprüfung, Betrugsprävention, Anschriftenermittlung, Risiko-
                                     steuerung, Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung. Neben den vorgenannten Zwecken ver-
                                     arbeitet die ICD personenbezogene Daten auch zu weiteren Zwecken (z. B. Nachverfolgung und Geltendmachung
                                     rechtlicher Ansprüche und Verteidigung bei rechtlichen Streitigkeiten, Weiterentwicklung von Dienstleistungen und
                                     Produkten, Qualitätsanalysen). Es können auch anonymisierte Daten verarbeitet werden.

                                     3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD
                                     Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemeldet
                                     ist. Die Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 a i. V. m. Art. 7
                                     Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur
                                     Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die Interessen
                                     und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, nicht überwiegen.
                                     Die ICD stellt ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn eine Einwilligung des Betroffenen
                                     vorliegt oder von den Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und
                                     eine Verarbeitung nach Abwägung aller Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor Einge-
                                     hung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B. Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines
                                     Mobilfunk-, Festnetz- oder Versicherungsvertrages).

                                     4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD
                                     Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname(n), Geburtsdatum, Anschrift(en), Telefonnummer(n),
                                     E-Mail-Adresse(n)), Informationen zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziff. 5), zu Schuldnerverzeich-
                                     niseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur postalischen (Nicht-)Erreichbarkeit sowie entsprechende Score-
                                     werte verarbeitet bzw. gespeichert.

                                     5. Herkunft der Daten der ICD
                                     Die Daten der ICD stammen aus den amtlichen Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die
                                     bei den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen Informationen von Vertragspartnern der ICD
                                     über vertragswidriges Zahlungsverhalten, basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen Inkassomaßnahmen.
Stand des Dokuments: November 2023


                                     Darüber hinaus werden personenbezogene Daten (s. Nr. 4) aus den Anfragen von Vertragspartnern der ICD gespei-
                                     chert sowie Daten von Adressdienstleistern.

                                     6. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten der ICD
                                     Empfänger sind insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und ihren Sitz im Europäischen
                                     Wirtschaftsraum oder auch außerhalb in einem Drittland haben, wie Vereinigten Königreich, Indien, Costa Rica, Malay-
                                     sia, USA und in der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um eCommerce-, Telekommunikations-
                                     und Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kreditkartenanbieter), Energieversorgungs- und
                                     Dienstleistungsunternehmen. Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die Forderungen
                                     einziehen, wie etwa Inkassounternehmen, Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte, Adressdienstleister sowie (interne und
                                     externe) Dienstleister der ICD (z. B. Softwareentwickler, Support / Wartung, Rechenzentrum und Postdienstleister) oder
                                     andere Auskunfteien. Empfänger außerhalb der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraums fallen
                                     entweder unter einen gültigen Angemessenheitsbeschluss oder haben die erforderlichen Standardvertragsklauseln
                                     zur Sicherstellung eines adäquaten Datenschutzniveaus bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten unter-
                                     zeichnet.

[Seite 71]
7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung
i. S .d. Art. 17 Abs. 1 lit. a) DSGVO notwendig ist.
Die bei der ICD zur Anwendung kommenden Prüf- und Löschfristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of Con-
duct) der im Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.“ zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
• Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben gespeichert, solange deren Ausgleich nicht bekannt
   gegeben wurde; die Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau nach drei Jahren überprüft.
   Wird der Ausgleich der Forderung bekannt gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau
   drei Jahre danach.
• Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Abs. 1 Satz 1
   Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch das
   zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
• Informationen über Verbraucher-/ Insolvenzverfahren oder Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre
   nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
• Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
   oder über die Versagung der Restschuldbefreiung werden taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach drei Jahren gelöscht.
• Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der fortwähren-
   den Speicherung für weitere drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der Identifizie-
   rung eine länger währende Speicherung erforderlich ist.

8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD
Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung
nach Art. 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach
Art. 18 DSGVO. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige Aufsichtsbehörde -Der Landes-
beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stutt-
gart- zu wenden. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies
gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt
nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.
  Nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus Gründen, die sich aus der besonderen Situation
                  der betroffenen Person ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat,
teilt Ihnen die ICD das gerne im Rahmen einer – unentgeltlichen – schriftlichen Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr
Verständnis, dass sie aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeu-
tige Identifizierung Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte zu
vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuel-
le Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre (dies dient der Vollstän-
digkeit der zu erteilenden Auskunft).
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen, erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer
Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter 
https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.

9. Profilbildung / Profiling / Scoring
Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden. Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen
und Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das
Scoring basiert primär auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten Informationen. Anhand dieser
Daten, von adressbezogenen Daten sowie von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer Verfahren
(insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches
Zahlungsverhalten aufwiesen.
Folgende Datenarten werden bei der ICD für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede einzelne
Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe Nrn. 4 u. 5), zu Schuldnerverzeichnis-
Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Nrn. 4 u. 5), Geschlecht und Alter der Person, adressbezogene Daten
(Bekanntsein des Namens bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im Haushalt (Haushaltsstruk-
tur), Bekanntsein der Adresse), Anschriftendaten (Informationen zu vertragswidrigem Zahlungsverhalten in Ihrem Wohn-
umfeld (Straße / Haus)), Daten aus Anfragen von Vertragspartnern der ICD.
Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Art. 9 DSGVO (z. B. Angaben zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder
zu politischen oder religiösen Einstellungen) werden von der ICD weder gespeichert noch bei der Berechnung von Wahr-
scheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die Einsichtnah-
me in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach Art. 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring.
Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen
(wie z. B. angebotene Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner lediglich mit ihren Informationen
bei der diesbezüglichen Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit sowie die
darauf basierende Entscheidung erfolgt allein durch Ihren Geschäftspartner.
```

## Volltext der Bedingungen: NRV Tarif Gewerbe 2025 Plus

```text
[Seite 1]
Tarif NRV 2025 Plus
für Firmen und Selbstständige

[Seite 2]
2 | NRV 2025 Plus


/ Inhalt
2   Legende                                                              Zuwählbare Leistungen
3   Produkte im Überblick                                                     36 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige/ Unternehmen
3   Produkte für Zielgruppen                                                  38 Spezial-Straf-Rechtsschutz für für Selbstständige im
                                                                                 privaten Bereich
4   Die Leistungen der NRV
                                                                              39 Privat-Rechtsschutz für weitere Inhaber, Geschäftsführer,
4   Nachlassmöglichkeiten
                                                                                 weitere Ärzte
5   Die Vorteile der NRV
                                                                              41 V
                                                                                  ertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
6   Dienstleistungen: JURCALL, JURCASH                                           Dienstleistungen
7   Allgemeine Tarifbestimmungen                                              42 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbststän-
                                                                                 dige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen, All-In
8    bersicht der Branchen/Betriebe und Tätigkeiten, die nicht
    Ü
    oder nur teilweise versichert werden können/ggf. mit                      43 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Eigentümer/
    Direktionsanfrage                                                            Mieter)
11 Die Leistungen mit Beispiel                                                45 Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (Vermieter)
13 Die Leistungen in den XXL-Bausteinen                                       46 JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
16 Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
                                                                         Produkte für Zielgruppen
18 Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeuge – Flottentarif –
                                                                              47 Firmenvertrags-Rechtsschutz
19 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
                                                                              50 Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
20 Fahrer-Rechtsschutz                                                           Heilberufe
21 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige                                     55 Rechtsschutz für Vereine
22 Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für                   56 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
   Firmen und Spezial-Straf-Rechtsschutz
                                                                              59 Spezial-Straf-Rechtsschutz für landwirtschaftliche
25 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/                Betriebe
   Spezial-Rechtsschutz für Firmen
                                                                         60 IDD Informationen


/ Legende


         Hinweis                        Info                        JURCall                  JURCash                  XXL-Baustein


          Privat                     Verkehr                         Beruf              Eigentümer/Mieter                Spezial-
                                                                                                                   Straf-Rechtsschutz


           Tipp                   WuG Gewerbe              Fahrer-Rechtsschutz           Firmenvertrags-                   Ärzte
                                                                                           Rechtsschutz


         Vereine                  Rechtsschutz                Hilfsgeschäfte              Landwirtschaft
                                    Inhaber


       Hinweis: Wir verwenden in den nachfolgend aufgeführten Texten personenbezogene Bezeichnungen.
       Diese beziehen sich auf alle Geschlechter. Zur besseren Lesbarkeit ist in den Texten nur die männliche Form aufgeführt.

[Seite 3]
                                                                                                                 NRV 2025 Plus | 3


/ Produkte im Überblick
      Verkehrs-                Fahrer-                  Privat-               Berufs-Rechtsschutz        Privat-, Berufs- und Ver-
   Rechtsschutz § 21       Rechtsschutz § 22       Rechtsschutz § 23             für Firmen § 24         kehrs-Rechtsschutz § 28


     XXL-Baustein                                                           Spezial-Straf-Rechtsschutz         XXL-Baustein


 Wohnungs- und Grund-                           Wohnungs- und Grund-            Rechtsschutz für          Wohnungs- und Grund-
stücks-Rechtsschutz § 29                       stücks-Rechtsschutz § 29          Hilfsgeschäfte          stücks-Rechtsschutz § 29


                                               Spezial-Straf-Rechtsschutz                                Spezial-Straf-Rechtsschutz


                                                                                                             Rechtsschutz für
                                                                                                              Hilfsgeschäfte


                                                                                                               Rechtsschutz
                                                                                                              weitere Inhaber


/ Produkte für Zielgruppen

                                                    Firmenvertrags-                   Ärzte                       Vereine
                                                      Rechtsschutz                    § 28                         § 24


                                                     Landwirtschaft         Spezial-Straf-Rechtsschutz
                                                                                                             JURCASH Kombi
                                                         § 27                     (Einzellösung)

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4 | NRV 2025 Plus


/ Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB NRV 2025 Plus) folgende Kosten:


| Anwalts- und Gerichtskosten                                          | Reisekosten bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
| Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite                             | Anwalt auf Rädern
                                                                         Die NRV trägt die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgel-
| Kosten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme
                                                                         der eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zugelassenen
  bis 200.000 EUR)
                                                                         Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt aufgrund Unfalls,
| Mediationskosten: Bis zu 2.000 EUR je Mediation, für alle in einem     Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht selbst aufsuchen kön-
  Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen insgesamt maximal 4.000         nen.
  EUR.
| Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen
  (Kostenübernahme bis 200.000 EUR) bei Kauf, Reparatur von Kraft-
  fahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf-
  und Ordnungswidrigkeitenverfahren.


/ Nachlassmöglichkeiten
| Tarifnachlass: All-In                                                | L
                                                                          aufzeitnachlass:
  Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen Nach-        Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren ei-
  lass in Höhe von 15 %, wenn Sie dieses Versicherungspaket wählen:      nen Nachlass von 5 %.
  Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbst-     Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
  ständige / Spezial-Rechtsschutz für Firmen / Spezial-Rechtsschutz
                                                                       | C
                                                                          ross-Selling-Nachlass Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahr-
  für Ärzte (§ 28 ARB)
                                                                         zeuge:
  | XXL-Baustein (§ 28a ARB)                                             Sie erhalten einen Nachlass von 20 %, wenn für das Fahrzeug ein
  | Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen                           weiterer Versicherungsvertrag mit der
  | Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich (Spezial-Straf-
                                                                         | Nürnberger
    Rechtsschutz für Privatkunden)
                                                                         | VHV
  | Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleis-
                                                                         | Mannheimer
    tungen
                                                                         besteht.
                                                                         Im Antrag ist die Angabe der Versicherungsscheinnummer des je-
                                                                         weiligen Partners notwendig.

[Seite 5]
                                                                                                                           NRV 2025 Plus | 5


/ Die Vorteile der NRV
| JURCALL                                                               | Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden
   Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts­               Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im
   anwälte ist in allen NRV-Verträgen kostenfrei enthalten.                Ausland ereignen.
| JURCASH                                                                | Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
  Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Gewerbetreibender ist        Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
  in allen Gewerbe-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten.           meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich besteht sogar welt-
                                                                           weiter Versicherungsschutz. Im beruflichen Bereich besteht welt-
| Mediation
                                                                           weit Versicherungsschutz im Zusammenhang mit nichtselbst-
  ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt­
                                                                           ständigen Tätigkeiten.
  lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unpartei­ischen Dritten,
  der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers ein-     | Kautionsstellung bei Strafverfahren
  nimmt.                                                                   Wir zahlen bis zu 300.000 EUR als zinsloses Darlehen für eine Kau-
                                                                           tion, um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnah-
  – Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Me-
                                                                           men zu verschonen.
    diator kümmert sich um die Konfliktlösung.
  – Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mit­arbeiten.   | Folgeereignistheorie
                                                                           Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungs-
  Der Vorteil:
                                                                           falles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt.
  Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konflikt-
                                                                           Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert.
  lösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbst-
  beteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in    | Freizeit-Rechtsschutz im Verkehrsbereich
  derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vor-           Ohne einen Privat-Rechtsschutz schützt Sie der Verkehrs-Rechts-
  aussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV ver­sichert und haben        schutz auch in der Freizeit, z. B. als Fußgänger im Straßenverkehr.
  in dieser Zeit der NRV keinen Versicherungsfall gemeldet. Nach
                                                                         | Vorsorgeversicherung für mitversicherte Kinder
  weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von die-
                                                                           Kinder bleiben nach Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruf-
  sem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren.
                                                                           lichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit des Versicherungs-
| Leistungs-Update-Garantie                                                beitrages mitversichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag
  Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen            bei der NRV abgeschlossen wird.
  automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif NRV
                                                                         | Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
  2010 Plus).
                                                                           Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, so-
| Unbegrenzte Deckungssumme                                                lange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebens-
  Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-             partnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte, berufliche
  grenzter Höhe übernommen. Ausnahme: Spezial-Straf-Rechts-                Tätigkeit ausüben.
  schutz, Firmenvertrags-Rechtsschutz.
                                                                         | Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
| Wartezeit nur 2 Monate                                                   Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
  Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist      reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
  der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des              Lebenspartnerschaft leben und keine auf Dauer angelegte beruf-
  Versicherungsschutzes.                                                   liche Tätigkeit ausüben.
| Keine Wartezeit im Verkehrsbereich                                     | Sichere Kapitalanlagen mitversichert
  Damit entfällt im Verkehrsbereich die Wartezeit in den Leistungs-        Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
  arten Vertrags-, Sozial-, Steuer und Verwaltungs-Rechtsschutz.
                                                                           | Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
  Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert.
                                                                           | Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz
| Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel                                   (KWG),
  Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-           | Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
  cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher           licher Altersvorsorgeprodukte,
  nicht versicherten Leistungsarten.                                       | Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
                                                                           | private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
| Einjahresregel
                                                                             fondsgebunden sind.
  Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
  mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ursa-      | Risikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
  che vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versiche-          Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonsti-
  rungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger        gen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 EUR.
  als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt
                                                                         | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit (im XXL-Baustein)
  diese unberücksichtigt.
                                                                           Ist ein Versicherungsfall vor Beginn des Versicherungsvertrages
| Versicherungsschutz bei Park- und Ordnungswidrigkeitsver-                oder während der zwei Monate Wartezeit nach Versicherungsbeginn
  stößen                                                                   eingetreten, haben Sie Versicherungsschutz, wenn das betroffene
  Sie haben Versicherungsschutz, wenn eine Eintragung in das deut-         Risiko zu dem Zeitpunkt, an dem Sie Kenntnis vom Versicherungs-
  sche Fahreignungsregister (FAER) droht und zusätzlich das Ver-           fall oder von den diesen Versicherungsfall auslösenden Umständen
  fahren nicht mit einer Kostenentscheidung nach § 25 StVG („Nicht-        erlangt haben, seit mindestens fünf Jahren bei der NRV versi-
  ermittlung des Fahrers“) abgeschlossen wird.                             chert ist. Voraussetzung: Sie haben den XXL-Baustein gem.
                                                                           §§ 21a, 27a und 28a ARB mitversichert.
| Keine Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung durch
  Erstberatung (im XXL-Baustein)
  Haben wir Ihnen einen Rechtsanwalt aus unserem Jurcall-An-
  waltsnetz vermittelt und wurde die Angelegenheit durch eine an-
  waltliche Erstberatung erledigt, rechnen wir eine vereinbarte
  Selbstbeteiligung nicht an.

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6 | NRV 2025 Plus


Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
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Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.


       JURCALL                                                            Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB)
                                                                          Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen:                                                       mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei             Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen
| Telefonische Rechtsberatung                                             Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet-
JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene            Dreimal während der Vertragslaufzeit
und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete,
auch in nicht versicherten Bereichen.                                     Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen
| Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen!                   finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de
| Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen
| Chat-Beratung
| Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht)
                                                                                JURCASH
| Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche)                   Inkassoservice der NRV
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
                                                                          Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio-
                                                                          nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde-
JURCALL-Kosten:
                                                                          rungsmanagement schätzen.
| Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon, online oder
  Chat übernimmt die NRV                                                  JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
| Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden             Im Inkassoverfahren
  gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung
                                                                          | Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr
Für Privatkunden zusätzlich im XXL-Baustein (§§ 25a, 26a, 30a , All-        oder Erfolgsprovision
In und All-In Dynamik ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten:          | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Kostenfrei: Dokumentencenter                                                Bar­auslagen
| Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich)              Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
                                                                             bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
Kostenfrei: Paket Vorsorge
                                                                              Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­rügen vor.
| Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und
   Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice                          | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner
| Sorgerechtsverfügung                                                      der SCHUFA-Holding AG
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
Lebenspartner                                                             | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
Kostenfrei: Paket Nachlass (nicht im All-In Dynamik)                        an die SCHUFA
| Beratung und Anleitung zum Testament                                    | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
| Beratung über digitalen Nachlass                                        | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
| Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen                        zur ­Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich
Lebenspartner
                                                                          | Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
Kostenfrei: Paket Reputation (nicht im All-In Dynamik)
                                                                            ­Kunden-Log-in
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Dreimal während der Vertragslaufzeit.
                                                                             ­erledigten Forderungen mit Suchfunktion
                                                                          | Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a
ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten:                                Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
Kostenfrei: Website-Check                                                 | Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen
| Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung                          Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Kostenfrei: AGB-Check                                                      JURCASH-APP
| Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit
  nach deutschem Recht                                                     | 	Mit der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitäts-
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-             auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer                                         Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den                    Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken.
privaten Lebensbereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten             Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage
Lebenspartner                                                             unter www. jurcash.de

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                                                                                                                         NRV 2025 Plus | 7


/ Allgemeine Tarifbestimmungen
Versicherungsbedingungen                                               Information zu den Versicherungsbeiträgen:
                                                                       In den Beiträgen zu den aufgeführten Versicherungsprodukten sind
Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzver­         die Abschluss-, Vertriebs- und Verwaltungskosten enthalten. Zu den
sicherung (ARB) NRV 2025 Plus.                                         Verwaltungskosten zählen auch implizite Kosten, hierunter fallen
                                                                       auch Kapitalanlagekosten. Nebengebühren werden nicht erhoben.
Deckungssumme und Strafkaution
Die Deckungssumme ist nicht begrenzt (Ausnahme: Spezial-Straf-
                                                                       Zahlungsweise
Rechtsschutz und Firmenvertrags-Rechtsschutz). Für Strafkautio-
                                                                       Bei halbjährlicher Zahlungsweise wird ein Zuschlag von 3 %, bei vier-
nen werden bis zu 300.000 EUR als zinsloses Darlehen bereitgestellt.
                                                                       teljährlicher Zahlungsweise von 5 % und bei monatlicher Zahlungs-
                                                                       weise von 8 % berechnet.
Örtlicher Geltungsbereich
Versicherungsschutz besteht europaweit und in den Mittelmeerlän-
                                                                       Selbstständige
dern (§ 6 Abs. 1 ARB).
                                                                       Zur Abgrenzung der Begriffe „Selbstständige“/„Nichtselbstständige“
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für den Verkehrsbereich so-     gilt:
wie den privaten Bereich im Rahmen der §§ 21, 22, 23, 27 und 28 in
                                                                       Vorstandsmitglieder einer AG und sonstige vertretungsberechtigte
Verbindung mit § 6 Abs. 2 ARB.
                                                                       Organe im Angestelltenverhältnis können Rechtsschutz für Nicht-
                                                                       selbstständige abschließen. Arbeits-Rechtsschutz für solche Perso-
Beiträge, Vertragsdauer und Versicherungsteuer                         nen besteht jedoch nicht.
Die Beiträge sind Jahresbeiträge in Euro ohne Versicherungsteuer
                                                                       Geschäftsführer einer GmbH, die zugleich beherrschende Gesell-
und gelten bei einer Vertragsdauer von einem Jahr. Es gilt die aktu-
                                                                       schafter der GmbH sind (Inhaber von mindestens 50 % der Ge-
elle gesetzliche Ver­sicherungsteuer in Höhe von 19 %, die den Bei-
                                                                       schäftsanteile), sind als Selbstständige anzusehen.
trägen hinzuzurechnen ist. Die Versicherungsteuer wird an die
Finanzverwaltung abgeführt.                                            Lohn- und Gehaltsempfänger, die zugleich als Nebenerwerbsland-
                                                                       wirte tätig sind, sollten den Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechts-
Bei einer Vertragsdauer von mindestens 3 Jahren wird ein Nachlass
                                                                       schutz abschließen.
in Höhe von 5 % gewährt.

                                                                       Selbstbeteiligung
Wartezeit
                                                                       Eine vereinbarte Selbstbeteiligung gilt einmal je Versicherungsfall.
Die Wartezeit beträgt zwei Monate und zwar bei folgenden Leis-
tungsarten:
                                                                       Welche Folgen hat ein Umzug ins Ausland für Ihre Rechtsschutz-
|    Arbeits-Rechtsschutz
                                                                       versicherung?
|  Steuer-Rechtsschutz
                                                                       Sobald Sie Ihren Sitz, Erstwohnsitz oder ständigen Aufenthalt im
|  Sozial-Rechtsschutz
                                                                       Ausland haben, endet der Vertrag. Sie müssen uns einen Sitz, Erst-
|  Daten-Rechtsschutz
                                                                       wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Ausland unverzüglich anzei-
|  Verwaltungs-Rechtsschutz
                                                                       gen und die behördliche Bestätigung zur Kenntnis bringen.
|  Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
|  Versicherungsvertrags-Rechtsschutz
|  Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz
|   Beratungs-Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen im Zu-
     sammenhang mit der privaten Internetnutzung
| und bei Leistungsarten im Zusammenhang mit dem Rechtsschutz
     für Solaranlagen
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
Bei den anderen Leistungsarten gilt keine Wartezeit.


Keine Wartezeit im Verkehrsbereich
Damit entfällt im Verkehrsbereich die Wartezeit in den Leistungs-
arten Vertrags-, Sozial-, Steuer und Verwaltungs-RS.
Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert.

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8 | NRV 2025 Plus


/	Folgenden Betrieben/Branchen/beruflichen Tätigkeiten können wir
   keine Rechtsschutzversicherung anbieten:
Abgeordneter                                                           Öl- oder Gasförderanlagen
Amateurfußballer                                                       Presseagentur
Asbestherstellung u. -verarbeitung                                     Profifußballer
Autotuning                                                             Schwimmende Tanks u. Verarbeitungsanlagen
Bergbau                                                                Spielervermittler
Bohrinseln/Bohrschiffe                                                 Spielhalle
Drohnentechnik                                                         Spielwesen
Energiegewinnung (Herstellung von Anlagen)                             Sprengstoffherstellung
Fluggesellschaft                                                       Stadt
Freizeitpark                                                           Stiftung
Gemeinde                                                               Testfahrer
Genossenschaft                                                         Verlegen von Unterwasser-Rohrleitungen u. Seekabel
Gewerkschaft                                                           Waffenhandel
Handwerksinnung                                                        Waffenherstellung
Journalist                                                             Wettwesen
Kernkraftwerk                                                          Windkraftanlage
Körperschaft des Öffentlichen Rechts                                   Windpark
Kreisverwaltung                                                        Zirkus
Landkreis                                                              Zündmittelherstellung
Offshorebauwerke


/	Direktionsanfrage erforderlich für folgende Betriebe/Branchen/
   berufliche Tätigkeiten beim
| Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige/Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| Vereins-Rechtsschutz (§ 24 ARB, siehe Seite 55)
| Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28 ARB, siehe Seite 25)
| Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)


Agenturvertretungen                                                    Kinderbetreuung
Arbeitnehmerüberlassung                                                Kindergarten
Arbeitsvermittlung                                                     Kinderheim
Banken                                                                 Konzertagentur
Bergbahnen u. Lifte                                                    Krankenhaus
Bewachungsunternehmen                                                  Kultur u. Unterhaltung
Bildreporter                                                           Künstler
Biogasanlage                                                           Künstleragentur
Büroreinigung                                                          Kurbetrieb
Diskothek                                                              Lebensmittelbe- u. -verarbeitung
Erdbewegungen                                                          Mannequin/Model
Fahrzeugbau                                                            Notar
Fahrzeugbau (nicht Kfz)                                                Organisation
Filmproduktion                                                         Personalleasing
Flugplatzbetrieb                                                       Personalvermittlung
Forschung u. Entwicklung                                               Pflegedienst
Gebäudereinigung                                                       Rechtsanwalt
Grubber-Unternehmen                                                    Reinigung (Einzelhandel)
Handelsvermittlung                                                     Reinigung aller Art (außer Gebäude)
Handelsvertreter                                                       Sanatorium
Heim                                                                   Schiffsbergungsbetrieb
Holding                                                                Schriftsteller
Hospiz                                                                 Sicherheitsdienst
Hostess                                                                Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle)
Industriereinigung                                                     Spezialbau
Institut                                                               Sportmanagement
Internat                                                               Taxiunternehmen
Karosseriebau Kfz (Herstellen von Zubehörteilen)                       Trainer
Kfz-Vermietung                                                         Verein
Kfz-Vermittlung

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/	Nicht versicherbare Betriebe/Branchen/berufliche Tätigkeiten in der
   Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung für Unternehmen
   gemäß Sonderbedingungen
| zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen
  (§ 28 ARB, siehe Seite 25)
| zusätzlich wählbar zum Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)
| als Einzelprodukt (siehe Seite 23 und 36)


Arzneimittelherstellung                                               Krankenhaus
Banken                                                                Labor- u. Prozessortechnik
Bildreporter                                                          Lade u. Löschinseln
Büchsenmacher                                                         Leasinggesellschaft
Chemisches/Pharmazeutisches Laboratorium                              Mästerei
Chemieunternehmen                                                     Medizinisches Labor
Detektei                                                              Müllabfuhr/-deponie
Diskothek                                                             Onlinehandel
Düngemittelherstellung                                                Partnerschaftsvermittlung
Einzelhandel mit Chemikalien                                          Pflanzenschutzbetrieb
Erneuerbare Energien                                                  Pharmaunternehmen
Fahrzeugbau                                                           Reederei
Farbenherstellung                                                     Schädlingsbekämpfung
Färberei                                                              Schiffsbergungsbetrieb
Feuerwerkherstellung                                                  Schlachthof
Finanzdienstleistungsunternehmen                                      Schweinemästerei
Flugplatzbetrieb                                                      Sparkassen
Fondsgesellschaft                                                     Sportmanagement
Freizeitcenter                                                        Sprengbetrieb
Geflügelfarm                                                          Tankanlagenbau
Geotechnik                                                            Tankreinigung
Geothermie (Bohrbetriebe)                                             Technischer Laborservice
Gewerkschaft                                                          Tierzucht
Gummiherstellung u. -verarbeitung                                     TV-Produktion
Herstellung chemische Erzeugnisse                                     Verein
Holding                                                               Verlag
Hospiz                                                                Vermögens-/Treuhandgesellschaft
Hostess                                                               Werft
Inkassobüro                                                           Windkraftanlage
Inkassounternehmen                                                    Wirtschaftsprüfer
Investmentgesellschaft                                                Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Kammerjäger                                                           Zoo
Kessel-/Tankbau                                                       Zucht
Kesselreinigung                                                       Zuchtbetriebe (Massentierhaltung)
Kläranlage

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10 | NRV 2025 Plus


/	Direktionsanfrage erforderlich für folgende Betriebe/Branchen/
   berufliche Tätigkeiten in der Spezial-Straf-Rechtsschutz-
   versicherung für Unternehmen gemäß Sonderbedingungen
| zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB, siehe Seite 22)
| zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige/Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28 ARB,
  siehe Seite 25)
| zusätzlich wählbar zum Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe (§ 28 ARB, siehe Seite 50)
| als Einzelprodukt (siehe Seite 36)
Abbruchunternehmen                                                    Künstler
Abfall-/Abwasserbeseitigung                                           Künstleragentur
Abschlepp-/Bergungsunternehmen                                        Kunststeinherstellung
Agenturvertretungen                                                   Kunststoffherstellung
Altenheim                                                             Kunststoffverarbeitung
Arbeitnehmerüberlassung                                               Kurbetrieb
Arbeitsvermittlung                                                    Lebenshilfe
Behinderteneinrichtung                                                Lebensmittelbe- u. –verarbeitung
Bergbahnen u. Lifte                                                   Lebensmittelherstellung
Betreutes Wohnen                                                      Lederherstellung/-verarbeitung
Betreuungsdienst                                                      Lotterieannahmestelle
Bewachungsunternehmen                                                 Luftfahrttechnik
Biogasanlage                                                          Mannequin/Model
Blitzschutzbau                                                        Multi-Media-Produktion
Boots-/Yachtbau                                                       Musikproduktion
Bootsverleih                                                          Notar
Brandschutz                                                           Ofenbau
Brücken-/Tunnelbau                                                    Personalleasing
Busunternehmen                                                        Personalvermittlung
Busunternehmen /Verkehrsbetriebe                                      Pflegedienst
Chem. Reinigung                                                       Photovoltaik (Herstellen von Anlagen)
Containerdienst (mit Gefahrgüter)                                     Photovoltaikanlageninstallationsbetrieb
Deponie                                                               Privatklinik
Einzelhandel mit Brennstoffen                                         Privatschule
Entrostungsbetrieb                                                    Rechtsanwalt
Entsorgungsbetrieb                                                    Recycling
Erdbewegungen                                                         Rettungsdienst
Erholungsheim                                                         Schausteller (mit Fahrgeschäft)
Fassadenreinigung                                                     Sanatorium
Filmproduktion                                                        Sandgewinnung
Finanzvermittlung/-beratung                                           Schausteller (mit Fahrgeschäft)
Fensterreinigung                                                      Schiffseigner (See-/Binnenschiff)
Fotograph. Betrieb                                                    Schriftsteller
Forschung u. Entwicklung                                              Schrottverwertung
Frachtführer (mit Gefahrgüter)                                        Seniorenheim
Fuhrunternehmen (mit Gefahrgüter)                                     Sicherheitsdienst
Futtermittelherstellung                                               Sicherheitsdienst (Einlasskontrolle)
Genussmittelherstellung/-be- und/-verarbeitung                        Sicherheitsdienst/-technik
Gebäudereinigung                                                      Spedition (mit Gefahrgüter)
Gesetzlich bestellter Betreuer                                        Spezialbau
Grubber-Unternehmen                                                   Steinbruch
Handelsvermittlung                                                    Steuerberater
Handelsvertreter                                                      Tanktechnik
Heim                                                                  Taxiunternehmen
Herstellung von Waren versch. Art                                     Technischer Laborservice
Hoch-/Tiefbau                                                         Transportunternehmen (mit Gefahrgüter)
Immobilien-/Versicherungsvermittlung                                  Tierpark
Immobilienvermittlung/-beratung                                       Tierverwertung
Institut                                                              Tonstudio
Internat                                                              Trockenbau
Karosseriebau                                                         Umwelttechnologie
Kfz-Verwertung                                                        Unternehmensberatung
Kinderbetreuung                                                       Veranstalter
Kindergarten                                                          Verkehr
Kinderheim                                                            Logistik
Konzertagentur                                                        Versicherungen
Kranbetrieb                                                           Vertrieb
Krankenpfleger                                                        Video-Produktion
Krankenschwester (selbstständig)                                      Zahntechnisches Labor
Kultur u. Unterhaltung

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/ Die Leistungen mit Beispiel
Schadenersatz-Rechtsschutz                                              Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  z. B. für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund        z. B. um eine grundlose Mieterhöhung für die Wohnung anzufech-
  erlittener Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver-        ten oder im Zusammenhang mit Mietminderung wegen Wohnungs-
  schulden anderer.                                                      mängeln oder der Übernahme von baulichen Maßnahmen durch
                                                                         den Vermieter.
  Beispiel: Ein von der Stadt unfachmännisch aufgestellter Bauzaun
  kippte und zerstörte das Schaufenster des Cafés „Zur schönen            Beispiel: Der Spediteur M. Kurz wird von der Ordnungsbehörde
  Aussicht“. Das Café ist einen Vormittag lang geschlossen. Die Stadt     aufgefordert, dafür zu sorgen, dass Vorkehrungen für den Brand-
  will weder die Kosten für die Schaufensterscheibe noch die Repa-        schutz für die Garagenhalle, in der der Fuhrpark von M. Kurz unter-
  raturkosten und auch nicht den Umsatzverlust übernehmen.                gebracht ist, getroffen werden. Die erforderlichen baulichen Maß-
  Der Rechtsschutzversicherer des Cafébetreibers erteilt Kosten-          nahmen würden 10.000 EUR kosten. M. Kurz ist der Auffassung,
  schutz. Der Cafébetreiber unterliegt im Prozess und muss daher          dass die Vermieterin diese Kosten zu übernehmen hat. Da sich die
  auch die Kosten der Stadt übernehmen. Seine Rechtsschutzversi-          Vermieterin weigert, diese Kosten zu übernehmen, kommt es zu
  cherung, die NRV, übernimmt die Gesamtkosten von etwa                   einem Prozess vor dem Landgericht. M. Kurz unterliegt erst in der
  2.800 EUR.                                                              Berufungsinstanz. Seine Rechtsschutzversicherung, die NRV, über-
                                                                          nimmt die Gesamtkosten in Höhe von ca. 14.000 EUR.
Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten                                         Beispiel: Der Vermieter einer Arztpraxis verlangt vom Praxisbe-
  z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-          treiber Dr. E. Berg wegen einer notwendigen Gesamtsanierung des
  lungsbescheid des Finanzamtes.                                          Gebäudes, seine Arztpraxis vorübergehend in einem Nebengebäu-
                                                                          de zu betreiben. Dr. E. Berg hält diese Vorgehensweise für unzu-
  Beispiel: Die Steuerbehörde verlangt vom Unternehmer K. Müller
                                                                          mutbar. Nachdem der Vermieter den vorübergehenden Auszug des
  die Nachzahlung von Zollabgaben in Höhe von 3.000 EUR, die bei
                                                                          Arztes erfolgreich gerichtlich durchgesetzt hat, übernimmt die
  der Einführung von Waren aus Nicht-EU-Ländern fällig geworden
                                                                          Rechtsschutzversicherung von Dr. Berg, die NRV, die Prozesskos-
  seien. Nachdem das außergerichtliche Verfahren erfolglos war, be-
                                                                          ten in Höhe von etwa 2.500 EUR.
  auftragt K. Müller seinen Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Fi-
  nanzgericht. Die NRV übernimmt die Kosten für das Klageverfahren.
                                                                        Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
                                                                          z. B. für verkehrsrechtliche Verwaltungsverfahren wegen Ein-
Sozialgerichts-Rechtsschutz
                                                                          schränkung, Entzug oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis,
  z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche
                                                                          Fahrtenbuchauflage usw.
  Kranken-, Unfall-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung nicht
  leistet.                                                                Beispiel: A. Kleinfelder wurde vor einem halben Jahr der Führer-
                                                                          schein wegen einer Trunkenheitsfahrt im Firmenfahrzeug des Ar-
  Beispiel: Eine Mitarbeiterin der Schnell GmbH stürzt im Treppen-
                                                                          beitgebers entzogen.
  haus ihres Arbeitgebers und verletzt sich dabei nicht unerheblich.
                                                                          Obwohl die durch das Gericht festgesetzte Führerscheinentzugszeit
  Die Berufsgenossenschaft verweigert jedoch eine Unfallrente, da
                                                                          bei A. Kleinfelder abgelaufen ist, weigert sich die Verwaltungsbe-
  sie der Auffassung ist, die Minderung der Erwerbsfähigkeit sei
                                                                          hörde, eine neue Fahrerlaubnis zu erteilen. Die Behörde verweist
  unter 20 %.
                                                                          auf das Ergebnis einer medizinisch-psychologischen Untersu-
  Die Schnell GmbH ist rechtsschutzversichert und beauftragt ihren
                                                                          chung.
  Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung der Unfallrente.
                                                                          Der Arbeitgeber D. Gutknecht ist rechtsschutzversichert und hat
  Die Anwaltskosten von etwa 1.000 EUR und die Kosten für das ärzt-
                                                                          großes Interesse, dass der ansonsten zuverlässige A. Kleinfelder
  liche Gutachten in Höhe von ca. 1.500 EUR werden von der Rechts-
                                                                          seine Fahrerlaubnis wiedererhält. Der Arbeitgeber beauftragt sei-
  schutzversicherung übernommen.
                                                                          nen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit. Sie endet mit einem Ur-
                                                                          teil des Verwaltungsgerichts, das A. Kleinfelder zumindest die
Straf-Rechtsschutz                                                        Fahrerlaubnis gegen Auflagen zuspricht. Insoweit belaufen sich die
  z. B. für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Kör-      Gesamtkosten auf ca. 1.300 EUR, die die NRV übernimmt.
  perverletzung, z. B. weil eine andere Person durch einen Verkehrs-
  unfall verletzt wurde.
                                                                        Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  Beispiel: H. Lüdenscheid verletzt eine dritte Person beim Verladen      z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus
  von Gütern schwer. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen H. Lü-        Verträgen des täglichen Lebens.
  denscheid wegen fahrlässiger Körperverletzung. Die Rechts-
                                                                          Beispiel: P. Freiseis ist Inhaber eines Dachdeckerunternehmens.
  schutzversicherung des Arbeitgebers (!) übernimmt die Gesamt-
                                                                          Nachdem er vor geraumer Zeit das Dach des Eigenheims von
  kosten von über 2.200 EUR für die Verteidigung.
                                                                          E. Schmitt gedeckt hat, erinnert ihn der Unternehmer an den Werk-
                                                                          lohn von 15.000 EUR. E. Schmitt zahlt nicht und P. Freiseis nutzt
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                         Jurcash.
  z. B. für den Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid.                    Erst nach Veranlassung eines Mahnbescheids durch P. Freiseis
                                                                          widerspricht E. Schmitt der Forderung und macht Werklohnminde-
  Beispiel: T. Meier ist rechtsschutzversichert und betreibt ein Res-
                                                                          rung geltend. Er ist der Auffassung, das Dach sei nicht fachgerecht
  taurant in einer Fußgängerzone.
                                                                          gedeckt worden, und er wolle deshalb nur 10.000 EUR zahlen.
  Vor dem Restaurant hat T. Meier Tische und Stühle aufgestellt.
                                                                          P. Freiseis, der bei der NRV den Firmenvertrags-Rechtsschutz für
  Schließlich erhält er einen Bußgeldbescheid. Ihm wird vorgewor-
                                                                          das Gerichtsverfahren versichert hat, beauftragt seinen Rechts-
  fen, die Tische und Stühle unerlaubt in der Fußgängerzone zur Er-
                                                                          anwalt mit der Klage. P. Freiseis unterliegt in zwei Instanzen. Die
  weiterung des Lokals aufgestellt zu haben. Nachdem der Einspruch
                                                                          NRV stellt ihn von den Kosten in Höhe von ca. 11.000 EUR frei.
  seines Rechtsanwaltes gegen den Bescheid zurückgewiesen wur-
  de, beauftragt er seinen Rechtsanwalt mit der Klage.
  T. Meier unterliegt auch im gerichtlichen Verfahren. Die NRV stellt
  ihn von den Kosten in Höhe von ca. 800 EUR frei.

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12 | NRV 2025 Plus


Arbeits-Rechtsschutz                                                      Beratungs-Rechtsschutz
  z. B. in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach Abmahnung oder           z. B. wenn bei veränderter Rechtslage in Fragen des Familien-,
  Kündigung.                                                                Lebenspartnerschafts- und Erbrechts lediglich eine anwaltliche
                                                                            Beratung gewünscht wird. Der Beratungs-Rechtsschutz im Betreu-
  Beispiel: Nachdem M. Fiedler trotz zweier Abmahnungen auch
                                                                            ungsrecht setzt voraus, dass die Wahrnehmung der rechtlichen
  weiterhin unpünktlich an seinem Arbeitsplatz erscheint, kündigt
                                                                            Interessen einer versicherten Person im Zusammenhang mit einer
  ihm der Geschäftsführer L. Gerweck fristlos. M. Fiedler will sich
                                                                            Betreuungsanordnung gemäß § 1899 BGB über den Versicherungs-
  gegen die Kündigung vor dem Arbeitsgericht mithilfe der Kündi-
                                                                            nehmer oder über eine mitversicherte Person steht.
  gungsschutzklage zur Wehr setzen. Die NRV, bei der L. Gerweck
  rechtsschutzversichert ist, erteilt seinem Rechtsanwalt Kostende-         Beispiel: Die Mutter von H. Ludwig ist verstorben. Sie hinterlässt
  ckung. L. Gerweck verliert den Prozess, sodass er M. Fiedler wei-         ein Einfamilienhaus, das mit einer Hypothek belastet ist. H. Ludwig
  terhin beschäftigen muss.                                                 möchte wissen, welche Folgen die Annahme der Erbschaft für ihn
  Die NRV übernimmt die Kosten in Höhe von ca. 2.100 EUR.                   haben würde. Die NRV übernimmt die Beratungsgebühr in Höhe
                                                                            von 250 EUR.
  Beispiel: Aufgrund einer Firmenfusion spricht der Unternehmer K.
  Windsberg zehn Kündigungen aus. Fünf Arbeitnehmer wehren sich.            Beispiel: Nachdem der Vater von K. Feldmann verstorben ist, soll
  Der Arbeitsrichter verbindet die Klagen nicht zu einem Verfahren,         Letzterer in die Erbfolge nach der Höfeordnung eintreten. K. Feld-
  sodass die Rechtsschutzversicherung von Herrn Windsberg, die              mann hat auch eine Schwester, an die nunmehr Abfindungen zu
  NRV, Kostendeckung für fünf Arbeitsgerichtsprozesse erteilt.              zahlen sind.
  Die Gesamtkosten für fünf Verfahren betragen ca. 10.400 EUR.              Da K. Feldmann bei der NRV rechtsschutzversichert ist, übernimmt
                                                                            diese die Beratungsgebühr für den Rechtsanwalt in Höhe von
                                                                            226,10 EUR.
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  z. B. für die Verteidigung in standesrechtlichen Verfahren der frei-
                                                                          Vorsorge-Rechtsschutz
  en Berufe.
                                                                            z. B. für Versicherungsfälle im Zusammenhang mit erstmals neu
  Beispiel: Dr. P. Sturm ist Zahnarzt. Gegen ihn wird bei der Zahn-         entstandenen, aber in der bestehenden NRV-Versicherung noch
  ärztekammer ein standesrechtliches Verfahren wegen standeswid-            nicht versicherten Risiken.
  rigen Verhaltens eingeleitet. Die Kammer ist der Auffassung, dass
                                                                            Beispiel: Der NRV-Kunde D. Kunze, der vor zwei Jahren bei der
  die Internetpräsenz gegen das berufsrechtliche Werbeverbot ver-
                                                                            NRV eine Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  stößt und deshalb mit dem Standesrecht nicht vereinbar ist.
                                                                            mit XXL-Baustein abgeschlossen hat, erleidet auf dem Weg zu sei-
  Sie beantragt beim Landgericht den Erlass einer einstweiligen Ver-
                                                                            ner neuen Arztpraxis einen Verkehrsunfall. Die Praxis hatte der
  fügung. Dr. P. Sturm ist rechtsschutzversichert. Er beauftragt sei-
                                                                            Kunde vor 5 Monaten eröffnet. Da der Verkehrsunfall im Zusam-
  nen Rechtsanwalt, der einstweiligen Verfügung entgegenzutreten.
                                                                            menhang mit seiner neuen selbstständigen Tätigkeit steht, würde
  Nachdem das Landgericht dem Antrag der Kammer nur teilweise
                                                                            kein Versicherungsschutz bestehen, wenn er nicht vor zwei Jahren
  entsprochen hat und beide Parteien Berufung eingelegt haben, hat
                                                                            den XXL-Baustein abgeschlossen hätte, der die Leistungsart „Vor-
  das Rechtsmittel von Dr. P. Sturm vollen Erfolg. Wäre er unterle-
                                                                            sorge-Rechtsschutz“ enthält. Nachdem der Beginn der selbststän-
  gen, hätte die Rechtsschutzversicherung die Gesamtkosten in Höhe
                                                                            digen Tätigkeit nicht länger als 6 Monate zurückliegt und der Kun-
  von etwa 19.000 EUR übernommen.
                                                                            de bereit ist, rückwirkend ab Beginn der selbstständigen Tätigkeit
                                                                            seine Rechtsschutzversicherung in einen Spezial-Rechtsschutz für
Daten-Rechtsschutz                                                          Ärzte zu ändern, besteht Kostendeckung für die Wahrnehmung der
  z. B. im Zusammenhang mit der Löschung von gespeicherten Kun-             rechtlichen Interessen im Zusammenhang mit dem Verkehrsunfall.
  dendaten.
  Beispiel: P. Leichtfuss betreibt ein Reiseunternehmen. Sie erhält       Spezial-Straf-Rechtsschutz
  regelmäßig Namen und E-Mail-Adressen von Hotel- und Pensions-             für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. gegen den Vor-
  gästen, die in der näheren Region Urlaub machten. P. Leichtfuss           wurf des Betruges, der Unterschlagung oder Steuerhinterziehung.
  informierte über E-Mail die ehemaligen Urlauber über besondere
                                                                            Beispiel: U. Müller betreibt ein Bauunternehmen. Die Staatsan-
  Fremdenverkehrsaktionen der Region oder über preisgünstige
                                                                            waltschaft ermittelt wegen Steuerhinterziehung.
  Busanreisen. Schließlich wird sie von einer Hotelkette aufgefordert,
                                                                            Mithilfe einer Firmenstellungnahme kann unser Kunde den
  die Daten der Urlauber zu löschen.
                                                                            ­Vorwurf entkräften. Da der Kunde bei der NRV auch den Spezial-
  Es wird keine Einigung erzielt. Im Rahmen eines Gerichtsverfah-
                                                                             Straf-Rechtsschutz als Zusatzbaustein zur Firmen-Rechtsschutz-
  rens wird P. Leichtfuss verurteilt, die Daten zu löschen. Da
                                                                             versicherung abgeschlossen hat, zahlt die NRV die Anwaltskosten
  P. Leichtfuss rechtsschutzversichert ist, übernimmt die Rechts-
                                                                             in Höhe von ca. 2.800 EUR.
  schutzversicherung die Kosten in Höhe von 2.750 EUR.
                                                                          Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
Verwaltungs-Rechtsschutz                                                    z. B. für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus
  z. B. im Zusammenhang mit der Erteilung der Betriebserlaubnis.            Verträgen außerhalb des Kerngeschäfts, z. B. wegen Büro- oder
                                                                            Lagereinrichtung.
  Beispiel: P. Stein ist Raumausstatterin. Ihr wird von der zuständi-
  gen Handwerkskammer mit der Schließung des Gewerbebetriebes               Beispiel: E. Schmidt ist Inhaberin eines Blumenladens. Sie be-
  gedroht, da P. Stein nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist. Sie     kommt die bestellten Regale für ihre Verkaufsräume geliefert und
  ist jedoch der Auffassung, es handele sich um einen unerheblichen         muss feststellen, dass diese Regale nicht den vereinbarten Maßen
  handwerklichen Nebenbetrieb. Nachdem die Ordnungsbehörde die              entsprechen. Nachdem E. Schmidt dies reklamiert hat, erhält sie
  Schließung verfügt hat und ihr Widerspruch erfolglos bleibt, beauf-       eine neue Lieferung. Doch auch diese Regale haben nicht die rich-
  tragt P. Stein ihren Rechtsanwalt mit der Klage vor dem Verwal-           tigen Maße. E. Schmidt will den Kauf rückgängig machen und for-
  tungsgericht. Sie unterliegt. Ihre Rechtsschutzversicherung, die          dert deshalb den Kaufpreis von 550 EUR zurück. Der Lieferant
  NRV, übernimmt die Gesamtkosten in Höhe von über 6.000 EUR.               möchte Minderung. Es kommt zu einem Rechtsstreit, den E.
                                                                            Schmidt gewinnt. Im Falle des Unterliegens wäre E. Schmidt von
                                                                            den Kosten in Höhe von ca. 400 EUR von der NRV freigestellt wor-
                                                                            den.

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Rechtsschutz zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz                        habe. Das Unternehmen teilte aber auch mit, dass die Entschei-
  z. B. bei Benachteiligungen aus Gründen der ethnischen Herkunft,          dung über die Einstellung allein von der Qualifikation und nicht vom
  des Geschlechts oder der Religion.                                        Geschlecht des Bewerberkreises abhängig gemacht wurde.
                                                                            H. Primus fühlt sich diskriminiert und fordert Schadenersatz in
  Beispiel: Die Hut AG möchte eine Vorstandssekretärin einstellen
                                                                            Höhe von drei Monatsgehältern. Die Parteien vergleichen sich bei
  und gibt ein Inserat in einer Zeitung auf. Versehentlich wurde ver-
                                                                            Gericht.
  gessen, „männlich/weiblich/divers“ in das Inserat zu setzen. Der
                                                                            Die Kosten in Höhe von etwa 2.200 EUR, die von der Hut AG zu
  männliche Bewerber H. Primus wurde mit der Begründung abge-
                                                                            tragen sind, übernimmt die NRV.
  lehnt, dass sich das Unternehmen für eine Bewerberin entschieden


/ Die Leistungen in den XXL-Bausteinen

Reisevertrags-Rechtsschutz                                                Sozial-Rechtsschutz auch in einem Widerspruchsverfahren, das
(im XXL-Baustein zum Verkehrs-Rechtsschutz)                               dem Klageverfahren vorausgeht
   Rechtsschutz etwa im Zusammenhang mit Reisemängeln.                      Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchs-
                                                                            verfahren, etwa im Zusammenhang mit der Festsetzung der Ver-
  Beispiel: Am Reiseziel angekommen, muss S. Bär feststellen, dass
                                                                            sicherungspflicht bei der Krankenkasse.
  direkt am Hotel eine Baustelle liegt und die Bauarbeiten einen höl-
  lischen Lärm verursachen. Zusätzlich ist das Bad mit Schimmel             Beispiel: Aufgrund eines Betriebsunfalles, bei dem sich ein Mit-
  befallen und das Frühstücksbüfett enthält verpackte Speisen, de-          arbeiter von H. Siebert verletzt hat, fordert die Berufsgenossen-
  ren Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist. Der Reise­veranstalter vor          schaft nach einer Betriebsbegehung Maßnahmen per Bescheid zur
  Ort kann nur unzureichend Abhilfe schaffen. Wieder zu Hause an-           Einhaltung betrieblicher Sicherheitsvorschriften. Da H. Siebert die
  gekommen, beauftragt S. Bär seinen Rechtsanwalt, den Reisepreis           Maßnahmen für überzogen hält, beauftragt er seinen Rechtsan-
  von 990 EUR auf 500 EUR zu mindern.                                       walt, Widerspruch einzulegen. Dieser konnte die Berufsgenossen-
                                                                            schaft davon überzeugen, dass zumindest ein geänderter Maß-
  Der Anwalt einigt sich mit dem Reiseveranstalter auf einen Reise-
                                                                            nahmenkatalog ebenfalls den Sicherheitsvorschriften entsprechen
  preis von 650 EUR. Die Anwaltskosten von ca. 200 EUR übernimmt
                                                                            kann. Da H. Siebert den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt
  die NRV.
                                                                            die NRV die Kosten des Rechtsanwalts in Höhe von ca. 450 EUR.

Mietverträge von Garagen                                                  Verwaltungs-Rechtsschutz auch in einem Widerspruchs-
  Der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist nicht erforder-          verfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
  lich.
                                                                            Beispiel: P. Köster betreibt eine Gaststätte. Die Behörde entzieht
  Beispiel: L. Paulsen hat bei der NRV eine Verkehrs-Rechtsschutz-          ihm die Gaststättenkonzession, da sie der Auffassung ist, er habe
  versicherung mit XXL-Baustein.                                            trotz Abmahnung Jugendlichen unter 16 Jahren Alkohol ausge-
  Diese schließt auch Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit              schenkt. Der von P. Köster beauftragte Anwalt klärte im Gespräch
  Garagen ein. L. Paulsen hat eine zusätzliche Garage für seinen Old-       mit dem Sachbearbeiter der Behörde auf, dass die Abmahnungen
  timer angemietet. Er hat bereits mehrmals seinen Vermieter dar-           gegen den Vorbesitzer gerichtet waren, mit dem P. Köster verwandt
  auf aufmerksam gemacht, dass das Garagentor eine unzu-                    ist. Obwohl der Vorwurf eines Verstoßes gegen das Jugendschutz-
  reichende Schließvorrichtung hat.                                         gesetz auch bei P. Köster im Raume stand, konnte der Rechtsan-
  Nachdem L. Paulsen die Zahlung der Miete ausgesetzt hat, droht            walt erreichen, dass der Bescheid zurückgenommen wurde.
  der Vermieter mit der Kündigung des Mietvertrages. L. Paulsen hat
  bei der NRV zwar nur eine Verkehrs-Rechtsschutzver­sicherung mit
                                                                          Rechtsschutz auch im kollektiven Arbeitsrecht
  dem XXL-Baustein abgeschlossen. Allerdings ­beinhaltet der Bau-
                                                                            Beim Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht sind Kosten bis
  stein auch den Rechtsschutz bei Auseinandersetzungen im Zusam-
                                                                            max. 1.000 EUR je Versicherungsfall versichert.
  menhang mit Garagen. Erst im Rahmen des Gerichtsverfahrens
  einigen sich die Parteien über den Einbau einer neuen Schließvor-         Beispiel: Der Verlag A. Schmidt beschäftigt neben der Stammbe-
  richtung, wobei L. Paulsen die Hälfte der Kosten hierfür übernimmt.       legschaft von 150 Beschäftigten noch zusätzlich 40 Zeitungsaus-
  Die Kosten in Höhe von ca. 750 EUR (Gebühren des Anwalts von L.           träger. Diese sind bis zu einer Stunde täglich beschäftigt und sind
  Paulsen und die Hälfte der Gerichtskosten) übernimmt die NRV.             verantwortlich dafür, dass die Zeitungsabonnenten bis spätestens
                                                                            07.00 Uhr die Zeitung zugestellt bekommen. Bei der beim Verlag A.
                                                                            Schmidt stattfindenden Betriebsratswahl werden die Zeitungsaus-
Steuer-Rechtsschutz auch in einem Einspruchs- und Wider-
                                                                            träger nicht beteiligt. Die Zeitungsausträger fechten die Wahl an.
spruchsverfahren, das dem Klageverfahren vorausgeht
                                                                            Der Verlag ist der Auffassung, dass bereits der Nichteintrag in die
  Rechtsschutz besteht bereits im außergerichtlichen Widerspruchs-
                                                                            Wählerliste hätte angefochten werden müssen. Im Übrigen hält der
  verfahren, etwa im Zusammenhang mit der Festsetzung der Kfz-
                                                                            Verlag die Zeitungsausträger für keine wahlberechtigten Arbeit-
  Abgasklasse.
                                                                            nehmer. Das Gericht erklärt die Betriebsratswahl für unwirksam.
  Beispiel: T. Krieger lässt in sein Kfz nachträglich einen Katalysator     Die NRV übernimmt die Anwaltskosten für den Verlag in Höhe von
  einbauen. Er erhofft sich eine günstigere Eingruppierung bei der          ca. 750 EUR.
  Kfz-Steuer. Im nachfolgenden Prozess vor dem Finanzgericht un-
  terliegt T. Krieger. Die NRV übernimmt die Anwalts- und Gerichts-
  kosten in Höhe von 350 EUR.
  Beispiel: Das Finanzamt ist der Auffassung, dass die geschäftliche
  Nutzung von Betriebsmitteln in der Steuererklärung von N. Peter-
  sen zu hoch angesetzt wurde. Nach erfolglosem Einspruch gegen
  den Steuerbescheid wird auch die Klage von N. Petersen abgewie-
  sen. Die Anwalts- und Gerichtskosten in Höhe von etwa 1.600 EUR
  übernimmt die NRV.

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Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anstellungsverträgen                       über eine Beratung hinaus tätig geworden, hätte die NRV bis max.
(Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, Versicherungssumme:                 750 EUR übernommen.
35.000 EUR)
  z. B. wenn sich ein Geschäftsführer gegen die Kündigung seines
                                                                          Vorsorge-Rechtsschutz
  Anstellungsvertrages wehrt.
                                                                            Ändert sich das Risiko des Versicherungsnehmers oder einer mit-
  Beispiel: P. Krämer ist Geschäftsführer eines kleinen Unterneh-           versicherten Person, besteht für das neu entstandene Risiko beim
  mens. Die Gesellschafter kündigen den Geschäftsführervertrag              Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Versicherungsschutz, und
  fristlos. Sie werfen dem Geschäftsführer geschäftsschädigendes            zwar ohne Wartezeit.
  Verhalten vor.
                                                                            Beispiel: G. Weber, der bisher als Kfz-Mechaniker in einem Auto-
  P. Krämer hält den Vorwurf für unberechtigt und erhebt Klage.
                                                                            haus beschäftigt ist, macht sich selbstständig.
  Er verliert schließlich in der zweiten Instanz. Zum Glück hat P. Krä-
                                                                            Nach Eröffnung seiner Werkstatt muss er feststellen, dass im Miet-
  mer den XXL-Baustein mitversichert. Die NRV übernimmt die Kos-
                                                                            vertrag über die Garage die Angaben über die gemietete Fläche
  ten des Verfahrens in Höhe von ca. 18.000 EUR.
                                                                            nicht korrekt sind. G. Weber ficht den Mietvertrag wegen Falschan-
                                                                            gaben an. Der Vermieter beharrt auf der Einhaltung der Kündi-
Versicherungsvertrags-Rechtsschutz auch im gewerblichen                     gungsfrist, da auch G. Weber bekannt gewesen sein müsste, dass
Bereich                                                                     in die Flächenangabe auch das integrierte Büro mit zu rechnen sei.
  Hier sind etwa auch Auseinandersetzungen mit der eigenen Be-              Darüber hätte man gesprochen. Nachdem G. Weber seinen Rechts-
  rufshaftpflichtversicherung versichert.                                   anwalt mit der Angelegenheit betraut hat, muss dieser feststellen,
                                                                            dass es G. Weber versäumt hat, seine Rechtsschutzversicherung
  Beispiel: W. Buchbauer wird mit dem Bau einer Feuertreppe aus
                                                                            für Nichtselbstständige wegen seiner selbstständigen Tätigkeit
  Metall beauftragt. Nach Fertigstellung will der Auftraggeber die
                                                                            entsprechend anzupassen. Zum Glück genießt er als NRV-Kunde
  Treppe begutachten. Eine Stufe bricht jedoch durch und der Auf-
                                                                            eine sogenannte Vorsorgeversicherung, sodass er die Änderung
  traggeber erleidet dadurch eine Oberschenkelfraktur. Die Betriebs-
                                                                            seiner Tätigkeit noch nachmelden kann. Voraussetzung ist jedoch,
  haftpflichtversicherung von B. Buchbauer weigert sich, die vom
                                                                            dass der Kunde auch den XXL-Baustein versichert hat.
  Auftraggeber geltend gemachten Kosten zu übernehmen. Sie ver-
  weist auf das Tätigkeitsfeld des Betriebes. In der Police ist als Tä-
  tigkeitsfeld Bauschreinerei aufgeführt. W. Buchbauer hätte der          Rechtsschutz im Zusammenhang mit privaten Solaranlagen
  Versicherung die Änderung bzw. Erweiterung auf das Tätigkeitsfeld       (Anlagen bis max. 15 kW)
  „Metallbau“ angeben müssen. W. Buchbauer ist sicher, die Ände-            z. B. im Zusammenhang mit Mängeln der Anlage oder bei Ausein-
  rung des Tätigkeitsfeldes der Versicherung telefonisch mitgeteilt         andersetzungen mit dem Stromanbieter.
  zu haben, und verweist auf eine Telefonnotiz seiner Sekretärin. Vor
                                                                            Beispiel: K. Thaler hat auf seinem Dach eine Solaranlage errichten
  Gericht kommt es zu einem Vergleich. Da W. Buchbauer den XXL-
                                                                            lassen. Er stellt fest, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß be-
  Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für Firmen mitversichert hat,
                                                                            festigt ist. Ferner ist er mit der Abrechnung des Stromanbieters
  übernimmt die NRV Kosten in Höhe von etwa 2.300 EUR, die sich
                                                                            nicht einverstanden. K. Thaler ist der Auffassung, dass er einen
  aus den eigenen Anwaltskosten und der Hälfte der Gerichtskosten
                                                                            höheren Betrag für die Stromeinspeisung vergütet bekommen
  zusammensetzen.
                                                                            müsste.
                                                                            Er beauftragt seinen Rechtsanwalt mit beiden Angelegenheiten.
Rechtsschutz im Familien-, Betreuungs- und Erbrecht über eine               Im Rahmen einer Nachbesserung wird schließlich die mangelhafte
Beratung hinaus                                                             Befestigung ausgetauscht. Auch in der Auseinander­setzung mit
  wenn der Versicherungsnehmer Erbe geworden ist oder wenn sich             dem Stromanbieter kann der Rechtsanwalt außergerichtlich eine
  der Versicherungsnehmer vom Ehepartner getrennt hat oder wenn             Klärung herbeiführen, nachdem im Nachhinein festgestellt wurde,
  eine Betreuungsanordnung über die versicherte Person erlassen             dass auch der Stromzähler für den erzeugten Solarstrom mangel-
  wurde.                                                                    haft war. Da K. Thaler den XXL-Baustein versichert hat, übernimmt
                                                                            die NRV für beide Angelegenheiten die Anwaltskosten in Höhe von
  Beispiel: K. Mayer hatte weder eine Vorsorgevollmacht noch eine
                                                                            ca. 890 EUR.
  Betreuungs- oder Patientenverfügung erstellt.
  Obwohl seine Ehefrau ihn pflegt, wird für ihn eine fremde Person
  als Betreuer bestellt. Daher ist es der Ehefrau verwehrt, das Ver-      Rechtsschutz im Zusammenhang mit Anliegerabgaben
  mögen von K. Mayer zu verwalten.                                        (im XXL-Baustein zum Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz)
  Die Ehefrau lässt sich durch ihren Rechtsanwalt über die Rechts-           z.B. wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben, die die
  lage beraten. Der Anwalt legt fürsorglich Beschwerde gegen die             Behörde von Ihnen als Wohnungs- oder Grundstückseigentümer
  Betreuungsanordnung beim Betreuungsgericht ein. Die Beschwer-              fordert. Der Versicherungsschutz umfasst alle selbst genutzten
  de wird zurückgewiesen. Da K. Mayer den XXL-Baustein zum Pri-              Wohneinheiten. Dies gilt nicht für Wohneinheiten, die gewerblich
  vat- und Berufs-Rechtsschutz versichert hat, übernimmt die NRV             genutzt werden.
  Kosten bis maximal von 2.000 EUR.
                                                                            Beispiel: T. Pfeifer möchte den Bescheid der Finanzbehörde über
                                                                            die von ihm zu tragenden Erschließungskosten von einem Rechts-
Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im privaten Bereich              anwalt überprüfen lassen. Da T. Pfeifer den XXL-Baustein mitver-
  wenn eine Abmahnung wegen einer behaupteten Urheberrechts-                sichert hat, übernimmt die NRV diese Kosten. Der Rechtsanwalt ist
  verletzung gegen die versicherte Person erhoben wird.                     der Auffassung, die Berechnungsgrundlage für die Kostenerhe-
                                                                            bung ist rechtswidrig. Nachdem dem Bescheid außer­gerichtlich
  Beispiel: Der unverheiratete, volljährige und sich noch in Ausbil-
                                                                            nicht abgeholfen wurde, entscheidet sich T. Pfeifer für die gericht-
  dung befindliche Sohn des Versicherungsnehmers erhält eine Ab-
                                                                            liche Klärung. Der Bescheid wird schließlich vom Gericht für recht-
  mahnung wegen Verbreitung eines Musikalbums. Der Sohn hätte
                                                                            mäßig erklärt.
  dieses angeblich von einem Server heruntergeladen und anderen
  Usern zum Download angeboten. Dies stelle ein illegales Tausch-
  börsenangebot dar. In der Rechtsschutzversicherung des Versiche-        Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
  rungsnehmers ist der XXL-Baustein enthalten. Der Sohn lässt sich
                                                                            Beispiel: P. Weber, der schon viele Jahre in einer Wohnung als Mie-
  in Fragen des Urheberrechts beraten. Im Nachhinein stellt sich
                                                                            ter lebt, muss im Rahmen von Renovierungsarbeiten feststellen,
  heraus, dass der Freund des Sohnes der Übeltäter war, der sich
                                                                            dass die Wohnung mindestens 5 qm kleiner ist als im Mietvertrag
  den Laptop geliehen hatte. Die NRV übernimmt die Beratungsge-
                                                                            angegeben. Auf die Falschangabe angesprochen wiegelt der Ver-
  bühr des Rechtsanwaltes in Höhe von 250 EUR. Wäre der Anwalt
                                                                            mieter ab. P. Weber möchte einen gewissen Anteil der Miete rück-
                                                                            wirkend zurückgezahlt bekommen. Damit ist der Vermieter

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                                                                          NRV 2025 Plus | 15


  keinesfalls einverstanden. P. Weber ist bei der NRV rechtsschutz-
  versichert. Allerdings liegt der Versicherungsfall – der Abschluss
  des Mietvertrages mit der Falschangabe - schon 10 Jahre zurück.
  P. Weber ist aber erst seit 6 Jahren rechtsschutzversichert. Zum
  Glück hat P. Weber aber den XXL-Baustein zum Wohnungs- und
  Grundstücks-Rechtsschutz mitversichert. Darin ist u.a. geregelt,
  dass sich die Rechtsschutzversicherung nicht auf Vorvertraglichkeit
  beruft, wenn der Kunde bereits fünf Jahre versichert ist. Die Ange-
  legenheit ist somit versichert und die NRV übernimmt die anfallen-
  den Kosten.


Opfer-Rechtsschutz – Erweiterung für Opfer von Cyber-Straftaten
(aktiver Straf-Rechtsschutz)
  Beispiel: Die Studentin G. Bär wird seit einiger Zeit in den sozialen
  Medien von einem Studienkollegen belästigt und sogar bedroht. G.
  Bär möchte sich das nicht mehr gefallen lassen. Zum Glück ist ihr
  Vater bei der NRV mit einer Privat- und Berufs-Rechtsschutzversi-
  cherung mit dem XXL-Baustein versichert. G. Bär beauftragt einen
  Rechtsanwalt mit der Erstattung einer Strafanzeige. Die NRV über-
  nimmt hierfür die Kosten.


      Die in den Fallbeispielen aufgeführten Namen und
      Sachverhalte sind frei erfunden.

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16 | NRV 2025 Plus


/ Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge
   (§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB)

            Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen und Unternehmen an, die ein oder mehrere in Deutschland zugelassene
            Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.

 Verkehrs-Rechtsschutz für Einzelfahrzeuge (§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB)                          ohne SB    150 EUR SB   250 EUR SB   500 EUR SB   750 EUR SB
 Beitrag je Fahrzeug bzw. je Wechselkennzeichen                                                 netto        netto        netto        netto        netto

 190 0120          Pkw, Wohnmobile                                                         135,50 EUR   113,00 EUR    92,60 EUR
 190 0058          Pkw, Wohnmobile mit Saisonkennzeichen                                    88,10 EUR    73,70 EUR    60,30 EUR

 190 0118          Zweiräder mit Versicherungskennzeichen                                  121,90 EUR   102,30 EUR    83,70 EUR
 190 0019          Zweiräder mit amtlichem Kennzeichen, Quads                              159,80 EUR   133,70 EUR   109,50 EUR
 190 0057          Zweiräder mit Saisonkennzeichen                                         103,80 EUR    86,90 EUR    71,10 EUR

                   Nutzfahrzeuge

 190 0121          bis 2 t Nutzlast                                                        135,50 EUR   113,00 EUR    92,60 EUR
 190 0122          über 2 t bis 4 t Nutzlast                                               135,50 EUR   113,00 EUR    92,60 EUR
 190 0123          über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen                                256,40 EUR   212,60 EUR   174,00 EUR   153,10 EUR   151,50 EUR
 190 0124          Omnibusse über 9 Sitze                                                  313,70 EUR   262,60 EUR   215,10 EUR   189,30 EUR   187,30 EUR
 190 0125          Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen)                                 122,50 EUR   102,60 EUR    83,90 EUR    73,90 EUR    73,10 EUR
                   mit amtlichen schwarzen Kennzeichen
 190 0126          Zugmaschinen (nicht Sattelzugmaschinen)                                  90,10 EUR    75,10 EUR    61,50 EUR    54,10 EUR    53,70 EUR
                   mit amtlichen grünen Kennzeichen

 190 0127          Anhänger für Pkw (auch Wohnwagen) – alleine nicht versicherbar           34,40 EUR    28,60 EUR    23,40 EUR    20,50 EUR    20,40 EUR
 190 0128          motorisierte Spezialfahrzeuge für Versehrte (außer Pkw)                  34,40 EUR    28,60 EUR    23,40 EUR

                   zusätzlich wählbar
 190 2994          XXL-Baustein                                                             17,30 EUR    14,70 EUR    11,90 EUR

                   Zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und
 190 0129                                                                                  113,20 EUR    94,90 EUR
                   Arbeitsmaschinen

 190 0116          Selbstfahrervermietfahrzeuge               Direktionsanfrage
 190 0117          Taxen, Mietwagen, Personenmietwagen        Direktionsanfrage

                   Leasingfahrzeuge
                   a) Versicherungsnehmer als Leasingnehmer   Beitrag je Fahrzeugart
                   b) Versicherungsnehmer als Leasinggeber    Direktionsanfrage

                   Motor-/Wasserfahrzeuge                     Direktionsanfrage
                   Motor-/Luftfahrzeuge                       Direktionsanfrage


       Als Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die zum gewerblichen Personen- oder­Gütertransport dienen.


       Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen:
       Abschleppwagen, Ausstellungswagen, Bagger, Betonpumpenwagen, Elektrogüterfahrzeuge, Elektrokarren, Erdarbeitsmaschinen,
       Fernmeldewagen, Feuerwehrmannschafts- und -gerätewagen, Funkwagen (nicht Funkstreifenwagen), Gabelstapler mit amtl. Kennzei-
       chen, Geräteträger für die Land- oder Forstwirtschaft, Hubstapler, Kanalreinigungswagen, Krankenwagen, Kranwagen, Lader, Leichen-
       wagen, Mähdrescher, Messwagen, Milchsammeltankwagen, Müllwagen, Schlammsaugwagen, Straßenbaumaschinen,
       Straßenreinigungsmaschinen, Tieflader, Verkaufswagen, Werkstattwagen

       Nicht als Sonderfahrzeuge oder Arbeitsmaschinen gelten:
       Betontransportmischer, Kfz-Transporter, Kraftstoffkesselwagen, Milchtankwagen, Tankwagen, Turmwagen
       Diese Fahrzeuge werden als Nutzfahrzeuge tarifiert.

Versicherte Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                           |    Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                                           |    Straf-Rechtsschutz
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                                   |    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                                       |    Opfer-Rechtsschutz


                 * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                 | Nachlassmöglichkeit: Besteht für das Fahrzeug ein weiterer Versicherungsvertrag mit der Nürnberger, VHV oder
                   Mannheimer Versicherung, wird ein Cross-Selling-Nachlass von 20 % gewährt. Im Antrag ist die Angabe der
                   Versicherungsscheinnummer erforderlich.
                 | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                   Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                 | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
Hinweis          | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

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                                                                                                                       NRV 2025 Plus | 17


Besondere Informationen                                                 Versicherter Personenkreis
| Das Fahrzeug muss nicht auf den Versicherungsnehmer zugelas-          | Eigentümer, Halter, Mieter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtig-
  sen sein.                                                               ter Fahrer und berechtigter Insasse der im Versicherungsschein
                                                                          bezeichneten und mit einem Versicherungskennzeichen versehe-
| Der Beitrag ist für jedes Fahrzeug zu berechnen.
                                                                          nen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
| Während der Vertragsdauer hinzukommende Fahrzeuge sind in den
                                                                        | Sie selbst als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Motor-
  Versicherungsschutz eingeschlossen, soweit sie auf den Versiche-
                                                                          fahrzeuge zu Lande (privat oder beruflich).
  rungsnehmer zugelassen oder auf seinen Namen mit einem Versi-
  cherungskennzeichen versehen oder als Selbstfahrer­       vermiet-    | Für Sie selbst und Ihren ehelichen/eingetra­genen oder im Versi-
  fahrzeug zum vorübergehenden Gebrauch gemietet sind. Die Anfra-         cherungsschein genannten sonstigen ­Lebenspartner und Ihre min-
  ge nach dem Fahrzeugbestand erfolgt jeweils zur Hauptfälligkeit mit     derjährigen Kinder besteht auch Versicherungsschutz in ihrer Ei-
  der Beitragsrechnung (Vorsorgeversicherung).                            genschaft als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer sowie als Eigen-
                                                                          tümer, Halter oder Fahrer von Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit
| Die Angabe der amtlichen Kennzeichen ist erforderlich.
                                                                          Hilfsmotor, Leicht­kraft­rädern und E-Bikes.
| Werden 2 Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen gefahren, so
                                                                        | Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht
  ist im Antrag nur ein Fahrzeug mit Angabe des Wechselkennzei-
                                                                          sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.
  chens zu vermerken. Der Beitrag wird dann auch nur für ein Fahr-
  zeug berechnet.                                                       | Ist das Fahrzeug auf eine Firma zugelassen, ist eine Person na-
                                                                          mentlich zu benennen, die als Fahrer fremder Fahrzeuge versichert
     Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten                ist.
     (§ 21a ARB)
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren,
  die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
  gen vor Sozialgerichten vorausgehen
| Reisevertrags-Rechtsschutz
| Mietverträge von Garagen (nur für Privatkunden)
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
  der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
  von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
  Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
  Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Die Wartezeit entfällt.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

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18 | NRV 2025 Plus


/ Verkehrs-Rechtsschutz ab 5 Fahrzeuge – Flottentarif –
   (§ 21 Abs. 3 bis 10 ARB)

             Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen und Unternehmen an, die mindestens fünf in Deutschland zugelassene
             Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.

Im Flottentarif nicht versicherbar sind
| Mietwagenunternehmen,
| Selbstfahrervermietunternehmen,
| Taxiunternehmen.


 Flottentarif                                                                         ohne SB    150 EUR SB     250 EUR SB    500 EUR SB    750 EUR SB
 Beitrag je Fahrzeug                                                                     netto         netto         netto         netto         netto

                   Zweiräder mit Versicherungskennzeichen oder mit amtlichem
 190 0560                                                                            98,60 EUR     87,20 EUR     75,40 EUR     65,60 EUR     36,10 EUR
                   Kennzeichen, Quads, Pkw, Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile,
                   Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, Zugmaschinen, Sonderfahrzeuge,
                   Arbeitsmaschinen (Die Anhänger der vorgenannten Fahrzeuge
                   sind mitversichert)
                   Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast und Sattelzugmaschinen,
 190 0561                                                                           186,50 EUR    164,10 EUR    141,80 EUR    123,20 EUR     67,70 EUR
                   Omnibusse über 9 Sitze (Die Anhänger der vorgenannten
                   Fahrzeuge sind mitversichert)


Versicherte Leistungsarten                                                          Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                        | Eine Flotte im Sinne dieses Produktes besteht aus mindestens 5
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                                          motorbetriebenen Fahrzeugen.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
                                                                                    | Hierunter sind Pkw, Zweiräder, Quads, Lieferwagen, Lkw und Zug-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                                      maschinen (keine landwirtschaftlichen Zugmaschinen) zu verste-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                                      hen.
| Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                                 | Es müssen alle Fahrzeuge auf den Versicherungsnehmer zugelas-
| Opfer-Rechtsschutz                                                                  sen sein und alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen
                                                                                      Fahrzeuge müssen versichert werden.
Versicherter Personenkreis
                                                                                    | Es gilt ein jährliches Meldeverfahren gemäß § 11 Abs. 3 ARB.
| Eigentümer, Halter, Leasingnehmer, Erwerber, berechtigter Fah-
  rer und berechtigter Insasse der auf den Versicherungsnehmer zu-                  | Jeweils zur Hauptfälligkeit werden Sie zur Angabe des Fahrzeug-
  gelassenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.                                  bestandes aufgefordert.
| Sie selbst als Fahrer fremder, nicht auf Sie zugelassener Motor-                  | Aufgrund der Meldung erfolgt eine Beitragsneuberechnung.
  fahrzeuge zu Lande (beruflich). Bei Firmen ist im Antrag eine Per-
                                                                                    | Neu hinzukommende Fahrzeuge sind ab Zulassung bis zur nächs-
  son zu benennen, für die der Fahrer-Rechtsschutz beim Lenken
                                                                                      ten Hauptfälligkeit automatisch mitversichert.
  fremder Fahrzeuge gelten soll.
                                                                                    | Anhänger, Auflieger und Wohnwagen sind innerhalb des Flottenta-
                                                                                      rifs beitragsfrei.
                                                                                    | Sinkt der Fahrzeugbestand des Versicherungsnehmers unter 5
                                                                                      Fahrzeuge, so wird der Vertrag auf normale Tarifierung umgestellt.
                                                                                    | Wir benötigen die Angabe der Anzahl der Fahrzeuge je Fahrzeugart.


Im Flottentarif enthalten:

        JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.


                  * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                  | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                  | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                    Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis           | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

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                                                                                                                            NRV 2025 Plus | 19


/ Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie
   (§ 21 Abs. 3 bis 11 ARB)

            Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Selbstständigen an, die bis zu 4 in Deutschland auf sich und auf die Familienmitglieder zu-
            gelassenen Kraftfahrzeuge haben und sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten.
Für maximal 4 Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger

Nicht versichert sind:
| Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast                                          |   Selbstfahrervermietfahrzeuge
| Omnibusse über 9 Sitze                                                   |   Mietwagen
| Sattelzug- und Zugmaschinen                                              |   Personenmietwagen
| Anhänger für Lkw                                                         |   Taxen
| zulassungspflichtige selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeits-        |   Leasingfahrzeuge in der Eigenschaft als Leasinggeber
   maschinen


 Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie                                                                 ohne SB      150 EUR SB      250 EUR SB
                                                                                                         netto           netto             netto

 190 0588                Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie                                      418,50 EUR      359,00 EUR        293,90 EUR

 190 0589                XXL-Baustein                                                                52,50 EUR       45,30 EUR         37,10 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                 Versicherter Personenkreis
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                               Sie selbst, Ihr ehelicher, eingetragener oder der im Versicherungs-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                               schein genannter sonstiger Lebenspartner, Ihre minderjährigen Kin-
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                       der (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder), sowie Ihre
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                           unverheirateten, nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                              lebenden volljährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
| Straf-Rechtsschutz                                                       der), jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                        eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür
| Opfer-Rechtsschutz                                                       ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, und zwar
                                                                           | als Eigentümer oder Halter von maximal 4 auf den versicherten
Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
                                                                             Personenkreis zugelassenen oder auf deren Namen mit einem Ver-
(§ 21a ARB)
                                                                             sicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande so-
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
                                                                             wie Anhänger,
   fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor-
                                                                           | als Erwerber solcher Fahrzeuge,
   ausgehen
                                                                           | als Mieter eines zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
                                                                             Selbstfahrervermietfahrzeuges zu Lande sowie eines Anhängers,
   gen vor Sozialgerichten vorausgehen
                                                                           | als Fahrer fremder Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger oder
| Reisevertrags-Rechtsschutz
                                                                             Radfahrer;
| Mietverträge über Garagen (nur für Privatkunden)
                                                                           | mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen.
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
                                                                           | Der Rechtsschutz als Fußgänger, Fahrgast oder Radfahrer bezieht
   der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
                                                                             sich auch auf die Ausübung von Freizeitsport.
   von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
   Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
                                                                           Besondere Informationen
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
                                                                           | Versicherungsschutz besteht auch bei Fahrten im Zusammenhang
   Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
                                                                             mit gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger
| Die Wartezeit entfällt.
                                                                             Tätigkeit.
                                                                           | Nicht versichert sind jedoch:
                                                                             Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Sattel-
                                                                             zug- und Zugmaschinen, Anhänger für Lkw, zulassungspflichtige
                                                                             selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen, Mietwa-
                                                                             gen, Personenmietwagen, Taxen und Leasingfahrzeuge als Lea-
                                                                             singgeber.


                * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis         | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

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20 | NRV 2025 Plus


/ Fahrer-Rechtsschutz
   (§ 22 ARB)

            Zielmarkt: Diese Versicherung eignet sich für Unternehmen, die alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeiten für das Unter-
            nehmen als Fahrer von Firmenfahrzeugen gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Verkehrsbereich absichern möchten. Diese
            Versicherung eignet sich aber auch für Einzelpersonen, die ständig – auch beruflich – fremde Fahrzeuge lenken.

 Fahrer-Rechtsschutz                                                                                      ohne SB      150 EUR SB       250 EUR SB

                                                                                                            netto            netto           netto

 190 0160                 für Einzelpersonen                                                           118,00 EUR        98,60 EUR       80,80 EUR
 190 0168                 für Firmen (Beitrag je Fahrer)                                               118,00 EUR        98,60 EUR       80,80 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                   Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz (jedoch nicht für Schäden am benutz-            | Diese Vertragsform kann nur dann abgeschlossen werden, wenn
  ten Fahrzeug)                                                                alle beschäftigten Kraftfahrer versichert werden.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
                                                                             | Neu eingestellte Kraftfahrer sind ab dem Tage ihrer Einstellung bis
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                               zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert, ohne dass es einer so-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                               fortigen Meldung durch den Versicherungsnehmer bedarf (Vorsor-
| Straf-Rechtsschutz
                                                                               geversicherung).
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Opfer-Rechtsschutz                                                         | Sie sind verpflichtet, uns innerhalb eines Monats nach Aufforde-
                                                                               rung die Zahl der für Sie tätigen Kraftfahrer mitzuteilen.
Versicherter Personenkreis
| Sie selbst als Fahrer von Kraftfahrzeugen, Motorfahrzeugen zu
  Wasser oder in der Luft, die weder Ihnen gehören noch auf Sie
  zugelassen oder auf Ihren Namen mit einem Versicherungskenn-
  zeichen versehen sind, sowie als Fahrgast, Fußgänger oder Rad-
  fahrer.
| Für Unternehmen: alle Kraftfahrer in Ausübung ihrer beruflichen
  Tätigkeiten für das Unternehmen oder für die Behörde und zwar als
  Fahrer von Firmenfahrzeugen.


                 * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                 | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                 | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                   Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis          | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

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                                                                                                                            NRV 2025 Plus | 21


/ Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
   (§ 23 ARB)

            Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen und ggf. für deren Familien an, die in Deutschland wohnen
            und den privaten Bereich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten absichern möchten.

 Privat-Rechtschutz für Selbstständige                                                ohne SB     150 EUR SB        250 EUR SB     500 EUR SB

                                                                                        netto           netto            netto           netto

 190 0223                 Privat-Rechtsschutz für Selbstständige                    376,20 EUR      268,50 EUR      260,40 EUR      229,10 EUR


Zusätzlich wählbare Produkte                                              | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder),
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere Erklärungen
                                                                          | Ihre unverheirateten, volljährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
  auf Seite 43
                                                                            und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
| XXL-Baustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere
                                                                            auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
  Erklärungen auf Seite 44
                                                                            Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen allerdings nicht in einer
| Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige im privaten Bereich,
                                                                            eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
  weitere Erklärungen auf Seite 38
                                                                                 Sind die vorgenannten Voraussetzungen für die Mitversi-
Versicherte Leistungsarten
                                                                                 cherung des Kindes weggefallen?
| Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                                 Dann besteht Versicherungsschutz im bisherigen Umfang
| Arbeits-Rechtsschutz* – auch als Arbeitgeber von Haushaltskräften
                                                                                 bis zum Ende des Versicherungsjahres weiter, wenn das
                                                                                 Kind bis spätestens zum Beginn des folgenden Versiche-
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
                                                                                 rungsjahres einen eigenen Versicherungsvertrag gemäß
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                                 §§ 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 ARB abschließt. Für den sich
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                                 unmittelbar anschließenden Versicherungsvertrag des
       Aktiengesellschaft).
                                                                                 Kindes gilt keine Wartezeit,
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
                                                                          | unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
  auch versichert:
                                                                            stehende
  – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
                                                                            – minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
  – Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz
                                                                            – im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich anver-
    (KWG),
                                                                              traute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
  – Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
                                                                              auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
    licher Altersvorsorgeprodukte,
                                                                              Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder dürfen allerdings
  – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
                                                                              nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft
  – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
                                                                              leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erziehungsberechtigten
    fondsgebunden sind.
                                                                              darf für den Versicherungsfall nicht eintrittspflichtig sein.
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
                                                                          Besondere Informationen
  genheiten*
                                                                          | Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrneh-
| Verwaltungs-Rechtsschutz ab Gericht in nichtverkehrsrecht­lichen
                                                                            mung rechtlicher Interessen
  Angelegenheiten*
                                                                            – als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                              Fahrer von Motorfahrzeugen,
| Straf-Rechtsschutz
                                                                            – aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhält-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                              nissen und dinglichen Rechten über Grundstücke, Gebäude oder
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
                                                                              Gebäudeteile.
  Erbrecht
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-                | Die vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten im von Ihnen
  ungsanordnung nach § 1896 BGB                                             ständig genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste, ist im
| Opfer-Rechtsschutz                                                        Rechtsschutz für Vertrags- und Sachenrecht mitversichert, wenn
                                                                            jeder einzelne Mietvertrag nicht über eine längere Dauer als ein
Versicherter Personenkreis                                                  Jahr abgeschlossen wird. Betten in abgeschlossenen Wohneinhei-
im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-           ten sind davon ausgenommen.
ständige:
                                                                          | Sind Sie nicht mehr ausschließlich gewerblich, freiberuflich oder
| Sie selbst,                                                               sonst selbstständig tätig, wandelt sich der Versicherungsschutz ab
                                                                            Eintritt dieses Umstandes in einen solchen nach § 25 ARB um.
| Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner,
| oder Ihr im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner,


                 * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                 | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                 | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                   Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis          | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 22]
22 | NRV 2025 Plus


/ Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen
   (§ 24 Abs. 1 a), 2 a), und 3 ARB)

           Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und für Firmen
           mit Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten absichern zu können.

 Berufs-Rechtsschutz, Rechtsschutz für Firmen                     ohne SB               150 EUR SB              250 EUR SB              500 EUR SB

                                                                    netto                     netto                   netto                   netto
                                                  ‰LS      Mindestbeitrag     ‰LS    Mindestbeitrag   ‰LS    Mindestbeitrag   ‰LS    Mindestbeitrag
190 0130          bis 3 Beschäftigte               5,27         140,80 EUR    5,01       100,00 EUR   4,96        86,70 EUR   2,76        73,50 EUR
190 0131          bis 6 Beschäftigte               5,27         281,60 EUR    4,98       200,00 EUR   4,91       173,40 EUR   2,76       146,80 EUR
190 0132          bis 10 Beschäftigte              5,01         406,20 EUR    4,96       288,40 EUR   4,89       250,10 EUR   2,49       211,70 EUR
190 0133          bis 20 Beschäftigte              4,01         598,20 EUR    3,65       425,00 EUR   3,58       368,20 EUR   2,46       311,60 EUR
190 0134          bis 50 Beschäftigte              3,36         990,90 EUR    3,03       703,40 EUR   2,93       609,80 EUR   2,11       515,90 EUR
190 0135          bis 100 Beschäftigte             2,77       1.937,40 EUR    2,42     1.375,40 EUR   2,34     1.192,30 EUR   1,74     1.008,70 EUR
190 0136          bis 300 Beschäftigte             2,13       3.104,50 EUR    1,89     2.204,20 EUR   1,78     1.910,40 EUR   1,26     1.616,30 EUR
190 0137          bis 500 Beschäftigte             1,86       7.125,30 EUR    1,39     5.058,80 EUR   1,36     4.384,30 EUR   0,98     3.709,50 EUR
190 0138          über 500 Beschäftigte                   Direktionsanfrage


Zusätzlich wählbare Produkte
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere Erklärungen                  | Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
  auf Seite 43                                                                 | Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
| XXL-Baustein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, weitere                   genheiten*
  Erklärungen auf Seite 44                                                     | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen, weitere Erklärungen              | Straf-Rechtsschutz
  auf Seite 23                                                                 | Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, weitere Erklärungen auf Seite 41            | Daten-Rechtsschutz
                                                                               | Opfer-Rechtsschutz
Berechnungshinweis
Der Beitrag richtet sich nach der Zahl der im Betrieb des Versiche-            Versicherter Personenkreis
rungsnehmers beschäftigten Personen. Hierzu zählen alle regelmä-               | Sie selbst für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerb-
ßig oder vorübergehend beschäftigten Personen, auch mittätige                    liche, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
Familienangehörige, Auszubildende, Heimarbeiter und Leiharbeiter.
                                                                               | Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
Der Inhaber zählt nicht mit. Darüber hinaus errechnet sich der Bei-
trag aus der Bruttolohn- und -gehaltssumme (LS) des Unterneh-
                                                                               Besondere Informationen
mens für das letzte Geschäftsjahr, aufgerundet auf volle 100 EUR. In
                                                                               | Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag/Versicherungs-
Ansatz zu bringen sind alle Bruttobezüge, die der Lohn-/Einkom-
                                                                                 schein genannte Betriebsart.
mensteuer unterworfen sind, ausgenommen Sachbezüge. Liegt ein
volles Geschäftsjahr noch nicht vor, so ist der Beitrag nach dem ge-           | N
                                                                                  icht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschi-
schätzten Betrag des laufenden Jahres zu berechnen.                              nen sind ohne Beitragsberechnung mitversichert.
                                                                               | H
                                                                                  at ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
Versicherte Leistungsarten                                                       sondert zu versichern, wenn es sich beim Betrieb nicht lediglich
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                     um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale) handelt.
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Arbeit-
  nehmer)*

       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
       Aktiengesellschaft).


In § 24 ARB enthalten:


       JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.


                       * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                       | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                       | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                         Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 23]
                                                                                                                                NRV 2025 Plus | 23


/	Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Berufs-Rechtsschutz für Selbst-
   ständige bzw. Rechtsschutz für Firmen
  (§ 24 ARB)
           Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und Firmen mit
           Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen
           Straftat eingeleitet wurden, absichern zu können. Diese Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.


       |	Zusätzlich wählbar zum Berufs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Rechtsschutz für Firmen (§ 24 ARB) für die im Versicherungs-
          schein genannte berufliche Tätigkeit.
       |	Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus:
          Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
       |	Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
          Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen.
          Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
       |	Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
          somit maximal 1.000.000 EUR.
       |	Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.


Spezial-Straf-Rechtsschutz für Firmen als Zusatzprodukt                          ohne SB       150 EUR SB            250 EUR SB        500 EUR SB

                                                                                    netto            netto                  netto            netto
190 3000        bis 3 Beschäftigte                                             248,30 EUR       225,30 EUR            189,00 EUR        170,80 EUR
190 3001        bis 6 Beschäftigte                                             310,50 EUR       279,90 EUR            236,30 EUR        213,40 EUR
190 3002        bis 10 Beschäftigte                                            388,00 EUR       346,10 EUR            295,20 EUR        266,90 EUR
190 3003        bis 20 Beschäftigte                                            606,20 EUR       549,40 EUR            461,20 EUR        417,00 EUR
190 3004        bis 50 Beschäftigte                                            963,60 EUR       780,10 EUR            733,40 EUR        663,00 EUR
190 3005        bis 100 Beschäftigte                                         1.637,40 EUR     1.325,60 EUR          1.245,90 EUR      1.126,80 EUR
190 3006        bis 200 Beschäftigte                                         3.274,70 EUR     2.651,00 EUR          2.491,50 EUR      2.253,40 EUR


Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen als Einzelprodukt                     ohne SB

                                                                                    netto
192 1300        1 bis 10 Beschäftigte                                          772,10 EUR
192 1301        11 bis 30 Beschäftigte                                         934,70 EUR
192 1302        31 bis 50 Beschäftigte                                       1.097,20 EUR
192 1303        51 bis 100 Beschäftigte                  je Beschäftigten       16,56 EUR                    jedoch Mindestbeitrag    1.097,20 EUR
192 1304        über 100 Beschäftigte                   Direktionsanfrage


               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
               | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                 Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
               | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

[Seite 24]
24 | NRV 2025 Plus


Versicherte Leistungsarten                                                Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz                                                      | Sie selbst,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                       | die gesetzlichen Vertreter,
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                                   | Betriebsangehörige einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten
                                                                             und Leiharbeitnehmer.
und zwar für                                                              | Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs-        (Betriebsstätten einschließlich Lager und Verkaufsbüro und der-
   widrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Versto-        gleichen):
   ßes,                                                                      Mitversichert sind die im aktuellen Geschäftsbericht oder in der
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je-       Anlage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen.
   doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz        | Der versicherte Personenkreis und die versicherten Unternehmen
   erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi-          sind vollständig in den Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025
   cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten.                  Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unterneh-
                                                                              mensleiter aufgeführt.
       Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
       bestehen                                                           Besondere Informationen
                                                                          | Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,                                       kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
   und Vernehmung,
                                                                                 Berechnungsmethode:
| die Firmenstellungnahme,
                                                                                 | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
| die Zeugenbeistandschaften,
                                                                                   100 %;
| die Tätigkeit Ihres Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
                                                                                 | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
   und Sozialgerichtsverfahren,
                                                                                   Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,
                                                                                 | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner,
| die Übernahme der angemessenen Vergütung Ihres Rechtsanwalts
                                                                                   der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
   auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des
   § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
| angemessene Kosten notwendiger Reisen der versicherten Perso-           | V
                                                                             ersicherungsschutz besteht nicht
   nen und des Rechtsanwalts,                                               – beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,                            sprachen,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.                                      – beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
                                                                               eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
                                                                               verletzt zu haben,
                                                                            – für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
                                                                               wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
                                                                               wird.

[Seite 25]
                                                                                                                          NRV 2025 Plus | 25


/	Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
/ Spezial-Rechtsschutz für Firmen
    (§ 28 ARB)

Zielmarkt: Diese Versicherung ist geeignet für Firmen mit Sitz in Deutschland, für deren Inhaber und für selbstständig tätige Personen, die in
Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, im Bereich der selbstständigen Tätigkeit,
im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber und der selbstständig tätigen Personen sind mitversichert. Der private
Bereich und der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


         Hinweis für Mietwagen-, Selbstfahrervermietunternehmen:
         Diese Unternehmen sind über einen Verkehrs-Rechtsschutz gem. § 21 Abs. 3 ARB (vgl. Seite 16 bzw. 18), Berufs-Rechtsschutz für
 Hinweis Selbstständige, Rechtsschutz für Firmen gem. § 24 ARB (vgl. Seite 22) und über einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gem.

         § 29 ARB (vgl. Seite 43) zu versichern.
         Hinweis für Kfz-Gewerbe (Kfz-Handel, Kfz-Reparatur, Kfz-Elektrikbetriebe, Kfz-Lackierbetriebe, Tankstellen, Kfz-Waschanlagen,
         Fahrschulen):
 Hinweis Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die Wahrnehmung der vertraglichen Interessen (§ 2 d) ARB) im Zusammenhang mit Mo-

         torfahrzeugen, deren Erwerb im ursächlichen Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers steht und
         deren Wiederverkauf nach dem Erwerb beabsichtigt ist. Dies gilt auch für Motorfahrzeuge, die nicht oder nur mit einem roten Kennzei-
         chen zugelassen sind.
         Hinweis für Frachtführer, Speditionen, Fuhr-, Transport-, Umzugs-, Busunternehmen:
         Der Verkehrs-Rechtsschutz umfasst folgende Fahrzeuge zu Lande: Zweiräder, Quads, motorisierte Spezialfahrzeuge für Versehrte, Pkw,
 Hinweis Omnibusse bis 9 Sitze, Wohnmobile, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast, selbstfahrende Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschinen und

         Anhänger der vorgenannten Fahrzeuge.
         Nutzfahrzeuge über 4 t Nutzlast, Omnibusse über 9 Sitze, Zugmaschinen, Sattelzugmaschinen sind über einen Verkehrs-Rechtsschutz
         gem. § 21 Abs. 3 ARB gesondert zu versichern (siehe Seite 16 bzw. 18).
           Hinweis für Taxiunternehmen:
           Taxen sind gesondert zu versichern (Direktionsanfrage).
 Hinweis


Besondere Informationen                                                   Kombinierbare Leistungen zum Produkt finden Sie auf
| Ihre mitversicherten Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaf-       folgenden Seiten:
  ten beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitver-      | Spezial-Straf-Rechtsschutz                               Seite 36
  sichert, wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß                  | Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich           Seite 38
  §§ 21, 23, 25, 26, 27 oder 28 ARB bei der NRV abgeschlossen wird.       | Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer         Seite 39
  Für den Anschlussvertrag bestehen keine Wartezeiten.                    | Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte                          Seite 41
                                                                          | Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz                   Seite 43
| Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
                                                                          | Firmenvertrags-Rechtsschutz                              Seite 47
  kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.

           Berechnungsmethode:                                            In § 28 ARB enthalten:
           | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
             100 %;                                                              JURCASH: Professionelles und kostengünstiges
           | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,                  Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.
             Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;                          www.jurcash.de
           | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner,
             der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
                                                                          JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden neben der
                                                                          Inkassodienstleistung – unbezahlte, fällige und unstreitige Rechnun-
| Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
                                                                          gen können durch unseren Inkassopartner eingefordert werden –
  sondert zu versichern, es sei denn, es handelt sich bei dem Betrieb
                                                                          umfangreiche Serviceleistungen, wie z. B. die Online-Abfrage von
  um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale).
                                                                          Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften über Kunden und Geschäfts-
| Wenn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbst     partner, an.
  genutzte, im Eigentum des Versicherungsnehmers stehende Zweit-
                                                                          In der Rechtsschutzversicherung sind Rechtsstreitigkeiten aus Ver-
  wohnung und auch die selbst genutzten Wohnungen der Kinder für
                                                                          trägen zwischen einem Gewerbetreibenden und seinem Kunden (so-
  die Zeit der Ausbildung (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei
                                                                          genannter Berufsvertrags-Rechtsschutz) bis auf wenige Ausnahmen
  mitversichert, soweit sich diese Wohnungen innerhalb der Bundes-
                                                                          nicht versicherbar. Hier schließt JURCASH quasi die Lücke.
  republik Deutschland befinden und die Kinder unverheiratet sind
  und nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner-          Mit JURCASH besteht die Möglichkeit, Außenstände zu verringern
  schaft leben.                                                           und somit die eigene Liquidität zu verbessern. JURCASH ist eine kos-
                                                                          tenfreie Serviceleistung für Gewerbekunden und beitragsfrei im Ver-
| Vermietete und weitere selbst bewohnte Objekte sind gesondert zu
                                                                          sicherungsvertrag enthalten.
  versichern (siehe Seite 43).
                                                                          Da JURCASH keine Versicherungsleistung ist, gibt es keine „Risiko-
                                                                          ausschlüsse“ mit der Ausnahme, dass die Forderung nicht ernsthaft
                                                                          bestritten sein darf. JURCASH ist außergerichtlich für Forderungen
                                                                          in jeder Höhe möglich. Es gibt keine Begrenzungen bei der Forde-
                                                                          rungsobergrenze und bei der Anzahl der übergebenen Forderungen.


                                                                          www.jurcash.de

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26 | NRV 2025 Plus


/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
                                                      inkl. Privat-Rechtsschutz
                                                      inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                      inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte (§ 28 ARB)


 Spezial-Rechtsschutz als Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                   ohne SB       150 EUR SB      250 EUR SB         500 EUR SB     750 EUR SB
                                                                      netto            netto           netto              netto          netto
190 2100        ohne Beschäftigte                                951,00 EUR       561,10 EUR      521,90 EUR         458,00 EUR     229,10 EUR
190 2101        bis 3 Beschäftigte                             1.043,00 EUR       615,20 EUR      572,40 EUR         502,30 EUR     251,20 EUR
190 2102        bis 6 Beschäftigte                             1.432,60 EUR       844,20 EUR      785,20 EUR         689,10 EUR     344,60 EUR
190 2103        bis 10 Beschäftigte                            1.883,10 EUR     1.140,30 EUR    1.060,70 EUR         930,90 EUR     465,50 EUR
190 2104        bis 15 Beschäftigte                            2.456,20 EUR     1.556,40 EUR    1.392,50 EUR       1.221,60 EUR     610,80 EUR
190 2105        bis 20 Beschäftigte                            3.084,20 EUR     2.016,50 EUR    1.881,90 EUR       1.486,30 EUR     738,80 EUR
190 2106        bis 30 Beschäftigte                            4.385,00 EUR     2.926,60 EUR    2.512,50 EUR       2.178,70 EUR   1.089,40 EUR
190 2107        bis 40 Beschäftigte                            4.977,90 EUR     3.554,60 EUR    3.306,30 EUR       2.901,00 EUR   1.450,50 EUR
190 2108        bis 50 Beschäftigte                            5.601,50 EUR     4.182,80 EUR    3.680,80 EUR       3.203,90 EUR   1.602,00 EUR
190 2109        bis 60 Beschäftigte                            6.523,10 EUR     5.129,80 EUR    4.770,80 EUR       4.185,90 EUR   2.092,90 EUR
190 2110        bis 70 Beschäftigte                            7.450,00 EUR     5.899,40 EUR    5.486,50 EUR       4.814,10 EUR   2.407,10 EUR
190 2111        bis 80 Beschäftigte                            8.194,50 EUR     6.488,70 EUR    6.034,80 EUR       5.295,20 EUR   2.647,70 EUR
190 2112        bis 90 Beschäftigte                            9.939,30 EUR     7.137,60 EUR    6.638,00 EUR       5.824,40 EUR   2.912,20 EUR
190 2113        bis 100 Beschäftigte                          10.840,60 EUR     7.851,40 EUR    7.303,10 EUR       6.406,80 EUR   3.203,50 EUR
190 2114        bis 120 Beschäftigte                          12.466,60 EUR     9.029,10 EUR    8.398,40 EUR       7.367,80 EUR   3.683,90 EUR
190 2115        bis 140 Beschäftigte                          13.550,70 EUR     9.814,30 EUR    9.129,00 EUR       8.008,50 EUR   4.004,20 EUR
190 2116        bis 160 Beschäftigte                          14.634,60 EUR    10.599,30 EUR    9.859,00 EUR       8.649,10 EUR   4.324,60 EUR
190 2117        bis 180 Beschäftigte                          15.718,80 EUR    11.384,60 EUR   10.589,60 EUR       9.289,80 EUR   4.644,90 EUR
190 2118        bis 200 Beschäftigte                          16.802,90 EUR    12.169,80 EUR   11.319,70 EUR       9.930,50 EUR   4.965,30 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


 XXL-Baustein
                                                                   ohne SB       150 EUR SB      250 EUR SB         500 EUR SB     750 EUR SB
                                                                      netto            netto           netto              netto          netto
190 3200        ohne Beschäftigte                                163,50 EUR       105,60 EUR       99,70 EUR          90,20 EUR     55,80 EUR
190 3201        bis 3 Beschäftigte                               177,30 EUR       113,80 EUR      107,40 EUR          96,80 EUR     59,20 EUR
190 3202        bis 6 Beschäftigte                               235,80 EUR       148,20 EUR      139,20 EUR         124,90 EUR     73,20 EUR
190 3203        bis 10 Beschäftigte                              303,40 EUR       192,50 EUR      180,60 EUR         161,10 EUR     91,40 EUR
190 3204        bis 15 Beschäftigte                              389,40 EUR       246,00 EUR      230,40 EUR         204,80 EUR    113,10 EUR
190 3205        bis 20 Beschäftigte                              483,50 EUR       323,90 EUR      303,80 EUR         243,20 EUR    132,30 EUR
190 3206        bis 30 Beschäftigte                              678,70 EUR       460,40 EUR      398,40 EUR         348,40 EUR    184,90 EUR
190 3207        bis 40 Beschäftigte                              767,60 EUR       554,70 EUR      517,60 EUR         456,70 EUR    239,10 EUR
190 3208        bis 50 Beschäftigte                              861,20 EUR       648,90 EUR      573,50 EUR         502,20 EUR    261,80 EUR
190 3209        bis 60 Beschäftigte                              999,30 EUR       791,00 EUR      737,10 EUR         649,40 EUR    335,40 EUR
190 3210        bis 70 Beschäftigte                            1.138,40 EUR       906,40 EUR      844,40 EUR         743,60 EUR    382,50 EUR
190 3211        bis 80 Beschäftigte                            1.250,40 EUR       994,80 EUR      926,80 EUR         815,80 EUR    418,50 EUR
190 3212        bis 90 Beschäftigte                            1.511,80 EUR     1.092,20 EUR    1.017,10 EUR         895,10 EUR    458,30 EUR
190 3213        bis 100 Beschäftigte                           1.647,00 EUR     1.199,20 EUR    1.117,00 EUR         982,50 EUR    502,00 EUR
190 3214        bis 120 Beschäftigte                           1.890,90 EUR     1.375,70 EUR    1.281,30 EUR       1.126,80 EUR    574,00 EUR
190 3215        bis 140 Beschäftigte                           2.053,40 EUR     1.494,10 EUR    1.390,70 EUR       1.222,80 EUR    622,10 EUR
190 3216        bis 160 Beschäftigte                           2.216,10 EUR     1.611,40 EUR    1.500,50 EUR       1.318,90 EUR    670,20 EUR
190 3217        bis 180 Beschäftigte                           2.378,70 EUR     1.729,30 EUR    1.610,00 EUR       1.415,00 EUR    718,20 EUR
190 3218        bis 200 Beschäftigte                           2.541,40 EUR     1.847,00 EUR    1.719,50 EUR       1.511,10 EUR    766,20 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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                                                                                                                         NRV 2025 Plus | 27


Versicherte Leistungsarten                                              im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                            ständiger:
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar-      Im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
  beitnehmer)*                                                          folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
                                                                        mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche              zu Lande, zu Wasser und in der Luft und Anhänger, als Erwerber,
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:                   Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer                  und in der Luft sowie Anhänger und als Fahrer oder Insasse von
       Aktiengesellschaft).                                             Fahrzeugen:

| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbst genutz-        | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
  te Wohneinheit und alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten, wobei        ber/Geschäftsführer,
  sich die vorgenannten Objekte in der Bundesrepublik Deutschland
                                                                        | I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
  befinden müssen*
                                                                           ter sonstiger Lebenspartner,
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be-
  reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten* auch ver-   | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
  sichert:                                                                der),
  – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
                                                                        | Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
  – Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz
                                                                          und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
     (KWG),
                                                                          auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
  – Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
                                                                          Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
     licher Altersvorsorgeprodukte,
                                                                          tragenen Lebenspartnerschaft leben.
  – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen
  – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht          | unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
     fondsgebunden sind.                                                  stehende
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-        – minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
  ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-          – im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
  wie Anhängern*                                                            vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                        malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*                                              und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                               dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-         partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
  verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*                                      hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht ein-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                                     trittspflichtig sein.
| Straf-Rechtsschutz                                                    | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                       ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und          Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
  Erbrecht                                                                nannten selbst bewohnten Wohneinheit.
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
  ungsanordnung nach § 1896 BGB                                         XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)
| Daten-Rechtsschutz
| Opfer-Rechtsschutz                                                         Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
                                                                             wenn der Spezial-Rechtsschutz als
Versicherter Personenkreis
                                                                        Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
im beruflichen Bereich:
                                                                        inkl. Privat-Rechtsschutz
| Sie selbst,                                                           inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
                                                                        nutzten Gewerbeeinheiten,
| für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, freibe-
                                                                        inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
  rufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
                                                                        Wohneinheit.
  – als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
    selbst genutzten Gewerbeeinheiten,                                  versichert ist:
  – als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
    Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
                                                                          als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
    Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
                                                                          nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
    oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
                                                                          mer)*
    hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
                                                                          1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
  und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
                                                                          deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
                                                                        | W
                                                                           ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
  rer Obhut befinden.
                                                                          republik Deutschland befindlichen privat und selbst genutzten
                                                                          Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
                                                                          tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
                                                                          benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
                                                                          soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
                                                                          leben und keiner auf Dauer angelegten Tätigkeit nachgehen*
                                                                        | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)* Bei Auseinan-
          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB                     dersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschließungsver-
                                                                           sicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000 EUR je
Hinweis                                                                    Versicherungsfall

[Seite 28]
28 | NRV 2025 Plus


| S
   teuer-Rechtsschutz in Einspruchs- und Widerspruchsverfahren,
                                                                                 TIPP XXL-Baustein:
  die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vorausgehen
                                                                                 Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
  (privat/gewerblich)*
| R
   echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabgaben
                                                                           Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
  (privat/gewerblich)*
                                                                           bereich
| S
   ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
                                                                           Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
  gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
                                                                           und den mitversicherten Lebenspartner
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
                                                                           Unternehmervorsorgevollmacht
| V
   erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
                                                                           Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
  heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
                                                                           mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
  tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
                                                                           Reputation und Rezensionen
| R
   echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
  mit der privaten Internetnutzung (Kostenübernahme bis 750 EUR            Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
  für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*               Dreimal während der Vertragslaufzeit
| B
   eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest-              Website-Check
  schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Ver-
                                                                           Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
  sicherungsfall)*
                                                                           AGB-Check
| Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
  und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis              Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
  1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-         Wirksamkeit nach deutschem Recht.
  rungsfall)*
| Vorsorge-Rechtsschutz
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
                                                                                 All-In-Nachlass (vgl. Seite 42):
| R
   echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.                       Sie erhalten auf den Versicherungsbeitrag insgesamt einen
  15 kW)*                                                                        Nachlass in Höhe von 15 %, wenn Sie dieses Versicherungs-
                                                                                 paket wählen:
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
                                                                                 | Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung
  (Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, Versicherungssumme:
                                                                                   für Selbstständige
   35.000 EUR je Versicherungsfall)*
                                                                                   inkl. Privat-Rechtsschutz
| R
   echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für                   inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die
  Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)                          private Wohneinheit
  Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-                inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle
   zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der                 Gewerbeobjekte
   privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.                 | XXL-Baustein (§ 28a ARB)
   Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es         | Spezial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich
   besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines                     (Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen)
   Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige (Kostenübernah-               | Spezial-Straf-Rechtsschutz für im privaten Bereich
   me bis 250 EUR im Kalenderjahr)                                                 (Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden)
                                                                                 | Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
| V
   erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
  der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
  von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
  Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
  Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.

     Erweiterung des versicherten Personenkreises (privater
     Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
| P
   ersonen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
  schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
  seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
  nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
  sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
  und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
  Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
  und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
  rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
  det sind.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

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                                                                                                                              NRV 2025 Plus | 29


/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

                                                       inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
                                                       ohne Privat-Rechtsschutz
                                                       ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                       (§ 28 Abs. 1 a), Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 3. bb), 4. bb) bis 6., 7. aa),
                                                       8. bis 10., 12., 13., Abs. 4 bis 7 ARB)


Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
                                                                  ohne SB        150 EUR SB        250 EUR SB        500 EUR SB        750 EUR SB
                                                                     netto             netto             netto             netto              netto
190 2200       ohne Beschäftigte                                538,70 EUR        317,90 EUR        295,80 EUR        259,80 EUR        129,90 EUR
190 2201       bis 3 Beschäftigte                               630,60 EUR        372,20 EUR        346,40 EUR        303,90 EUR        152,00 EUR
190 2202       bis 6 Beschäftigte                             1.020,20 EUR        600,90 EUR        559,10 EUR        490,80 EUR        245,30 EUR
190 2203       bis 10 Beschäftigte                            1.471,00 EUR        897,20 EUR        834,70 EUR        732,60 EUR        366,40 EUR
190 2204       bis 15 Beschäftigte                            2.043,80 EUR      1.253,60 EUR      1.166,30 EUR      1.023,20 EUR        511,60 EUR
190 2205       bis 20 Beschäftigte                            2.547,50 EUR      1.772,40 EUR      1.523,00 EUR      1.279,50 EUR        639,80 EUR
190 2206       bis 30 Beschäftigte                            3.972,50 EUR      2.683,20 EUR      2.286,50 EUR      1.980,80 EUR        990,30 EUR
190 2207       bis 40 Beschäftigte                            4.565,80 EUR      3.311,20 EUR      3.080,20 EUR      2.702,60 EUR      1.351,40 EUR
190 2208       bis 50 Beschäftigte                            5.189,30 EUR      3.939,40 EUR      3.454,80 EUR      3.005,50 EUR      1.502,80 EUR
190 2209       bis 60 Beschäftigte                            6.110,90 EUR      4.886,30 EUR      4.544,80 EUR      3.987,70 EUR      1.993,90 EUR
190 2210       bis 70 Beschäftigte                            7.037,80 EUR      5.656,30 EUR      5.260,40 EUR      4.615,80 EUR      2.307,90 EUR
1902211        bis 80 Beschäftigte                            7.782,20 EUR      6.245,40 EUR      5.808,80 EUR      5.096,70 EUR      2.548,50 EUR
190 2212       bis 90 Beschäftigte                            9.527,20 EUR      6.894,50 EUR      6.412,10 EUR      5.626,50 EUR      2.813,30 EUR
190 2213       bis 100 Beschäftigte                          10.428,40 EUR      7.608,00 EUR      7.077,20 EUR      6.208,70 EUR      3.104,40 EUR
190 2214       bis 120 Beschäftigte                          11.992,50 EUR      8.749,30 EUR      8.138,70 EUR      7.139,90 EUR      3.570,00 EUR
190 2215       bis 140 Beschäftigte                          13.035,50 EUR      9.510,00 EUR      8.846,20 EUR      7.760,80 EUR      3.880,50 EUR
190 2216       bis 160 Beschäftigte                          14.078,10 EUR     10.270,60 EUR      9.553,80 EUR      8.381,70 EUR      4.190,90 EUR
190 2217       bis 180 Beschäftigte                          15.121,10 EUR     11.031,60 EUR     10.261,70 EUR      9.002,50 EUR      4.501,30 EUR
190 2218       bis 200 Beschäftigte                          16.164,00 EUR     11.792,50 EUR     10.969,30 EUR      9.623,30 EUR      4.811,80 EUR
               über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


XXL-Baustein
                                                                  ohne SB        150 EUR SB        250 EUR SB        500 EUR SB        750 EUR SB
                                                                     netto             netto             netto             netto              netto
190 3200       ohne Beschäftigte                                163,50 EUR        105,60 EUR         99,70 EUR         90,20 EUR         55,80 EUR
190 3201       bis 3 Beschäftigte                               177,30 EUR        113,80 EUR        107,40 EUR         96,80 EUR         59,20 EUR
190 3202       bis 6 Beschäftigte                               235,80 EUR        148,20 EUR        139,20 EUR        124,90 EUR         73,20 EUR
190 3203       bis 10 Beschäftigte                              303,40 EUR        192,50 EUR        180,60 EUR        161,10 EUR         91,40 EUR
1903204        bis 15 Beschäftigte                              389,40 EUR        246,00 EUR        230,40 EUR        204,80 EUR        113,10 EUR
190 3205       bis 20 Beschäftigte                              483,50 EUR        323,90 EUR        303,80 EUR        243,20 EUR        132,30 EUR
190 3206       bis 30 Beschäftigte                              678,70 EUR        460,40 EUR        398,40 EUR        348,40 EUR        184,90 EUR
190 3207       bis 40 Beschäftigte                              767,60 EUR        554,70 EUR        517,60 EUR        456,70 EUR        239,10 EUR
190 3208       bis 50 Beschäftigte                              861,20 EUR        648,90 EUR        573,50 EUR        502,20 EUR        261,80 EUR
190 3209       bis 60 Beschäftigte                              999,30 EUR        791,00 EUR        737,10 EUR        649,40 EUR        335,40 EUR
190 3210       bis 70 Beschäftigte                            1.138,40 EUR        906,40 EUR        844,40 EUR        743,60 EUR        382,50 EUR
190 3211       bis 80 Beschäftigte                            1.250,40 EUR        994,80 EUR        926,80 EUR        815,80 EUR        418,50 EUR
190 3212       bis 90 Beschäftigte                            1.511,80 EUR      1.092,20 EUR      1.017,10 EUR        895,10 EUR        458,30 EUR
190 3213       bis 100 Beschäftigte                           1.647,00 EUR      1.199,20 EUR      1.117,00 EUR        982,50 EUR        502,00 EUR
190 3214       bis 120 Beschäftigte                           1.890,90 EUR      1.375,70 EUR      1.281,30 EUR      1.126,80 EUR        574,00 EUR
190 3215       bis 140 Beschäftigte                           2.053,40 EUR      1.494,10 EUR      1.390,70 EUR      1.222,80 EUR        622,10 EUR
190 3216       bis 160 Beschäftigte                           2.216,10 EUR      1.611,40 EUR      1.500,50 EUR      1.318,90 EUR        670,20 EUR
190 3217       bis 180 Beschäftigte                           2.378,70 EUR      1.729,30 EUR      1.610,00 EUR      1.415,00 EUR        718,20 EUR
190 3218       bis 200 Beschäftigte                           2.541,40 EUR      1.847,00 EUR      1.719,50 EUR      1.511,10 EUR        766,20 EUR
               über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
               | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                 Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
               | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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30 | NRV 2025 Plus


Versicherte Leistungsarten                                            XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 b) aa) ARB)
| Schadenersatz-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz (als Arbeitgeber)*                                  Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
                                                                           wenn der Spezial-Rechtsschutz als
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
                                                                      Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                      inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                      nutzten Gewerbeeinheiten,
       Aktiengesellschaft).
                                                                      ohne Privat-Rechtsschutz
                                                                      ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutz-
                                                                      Wohneinheit
  ten Gewerbeeinheiten, wobei sich die vorgenannten Objekte in der
  Bundesrepublik Deutschland befinden müssen *                        versichert ist:
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
                                                                      | Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
  ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande
                                                                        1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
  sowie Anhängern (gewerblich)*
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)*                     | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)*                             Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                           ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                                 EUR je Versicherungsfall
| Straf-Rechtsschutz
                                                                      | Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                        fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor-
| Daten-Rechtsschutz (gewerblich)
                                                                        ausgehen (gewerblich)*
| Opfer-Rechtsschutz
                                                                      | Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
Versicherter Personenkreis                                              gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)*
im beruflichen Bereich:
                                                                      | Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
| Sie selbst,
                                                                      | Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
  | für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
                                                                        heiten in Widerspruchsverfahren, die der Klage vor Verwaltungs-
    berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
                                                                        gerichten vorausgehen (gewerblich)*
  | als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
    selbst genutzten Gewerbeeinheiten,                                | Vorsorge-Rechtsschutz
  | als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
                                                                      | Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerab-
    Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
                                                                        gaben (gewerblich)*
    Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
    oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-         | Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
    hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,                 der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
                                                                        von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
                                                                        Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein
  und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
                                                                      | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
                                                                        Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in
                                                                      | Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
  Ihrer Obhut befinden.

                                                                             TIPP XXL-Baustein:
                                                                             Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL


                                                                      Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
                                                                      bereich
                                                                      Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
                                                                      und den mitversicherten Lebenspartner
                                                                      Unternehmervorsorgevollmacht
                                                                      Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
                                                                      mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
                                                                      Reputation und Rezensionen
                                                                      Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
                                                                      Dreimal während der Vertragslaufzeit
                                                                      Website-Check
                                                                      Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
                                                                      AGB-Check
                                                                      Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
                                                                      Wirksamkeit nach deutschem Recht.

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                                                                                                                              NRV 2025 Plus | 31


   / Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige

                                                           inkl. Privat-Rechtsschutz
                                                           ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
                                                           ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                           (§ 28 Abs. 1 bis 3 a), 1., 2., 4. bis 13., Abs. 4 bis 7 ARB)


   Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
                                                                       ohne SB      150 EUR SB       250 EUR SB      500 EUR SB      750 EUR SB
                                                                          netto           netto            netto           netto           netto
   190 2300          ohne Beschäftigte                               690,60 EUR      407,10 EUR       378,80 EUR      332,40 EUR      166,30 EUR
   190 2301          bis 3 Beschäftigte                              757,50 EUR      446,70 EUR       415,70 EUR      364,60 EUR      182,30 EUR
   190 2302          bis 6 Beschäftigte                            1.040,30 EUR      613,10 EUR       569,90 EUR      500,20 EUR      250,20 EUR
   190 2303          bis 10 Beschäftigte                           1.367,10 EUR      866,90 EUR       770,10 EUR      684,60 EUR      337,80 EUR
   190 2304          bis 15 Beschäftigte                           1.782,90 EUR    1.190,90 EUR     1.040,40 EUR      929,00 EUR      443,40 EUR
   190 2305          bis 20 Beschäftigte                           2.313,30 EUR    1.612,60 EUR     1.311,80 EUR    1.115,60 EUR      536,40 EUR
   190 2306          bis 30 Beschäftigte                           3.183,60 EUR    2.124,90 EUR     1.824,30 EUR    1.581,70 EUR      790,90 EUR
   190 2307          bis 40 Beschäftigte                           3.614,00 EUR    2.580,80 EUR     2.400,00 EUR    2.105,70 EUR    1.052,90 EUR
   190 2308          bis 50 Beschäftigte                           4.066,80 EUR    3.036,90 EUR     2.672,30 EUR    2.326,00 EUR    1.163,00 EUR
   190 2309          bis 60 Beschäftigte                           4.735,50 EUR    3.724,30 EUR     3.463,50 EUR    3.039,00 EUR    1.519,50 EUR
   190 2310          bis 70 Beschäftigte                           5.408,80 EUR    4.282,80 EUR     3.983,20 EUR    3.494,90 EUR    1.747,60 EUR
   190 2311          bis 80 Beschäftigte                           5.949,10 EUR    4.710,90 EUR     4.381,10 EUR    3.844,10 EUR    1.922,10 EUR
   190 2312          bis 90 Beschäftigte                           7.215,80 EUR    5.182,00 EUR     4.819,20 EUR    4.228,80 EUR    2.114,40 EUR
   190 2313          bis 100 Beschäftigte                          7.870,30 EUR    5.700,40 EUR     5.302,10 EUR    4.651,50 EUR    2.325,90 EUR
   190 2314          bis 120 Beschäftigte                          9.050,70 EUR    6.555,50 EUR     6.097,20 EUR    5.349,10 EUR    2.674,60 EUR
   190 2315          bis 140 Beschäftigte                          9.837,70 EUR    7.125,50 EUR     6.627,20 EUR    5.814,30 EUR    2.907,20 EUR
   190 2316          bis 160 Beschäftigte                         10.624,70 EUR    7.695,40 EUR     7.157,60 EUR    6.279,60 EUR    3.139,90 EUR
   190 2317          bis 180 Beschäftigte                         11.411,90 EUR    8.265,60 EUR     7.687,70 EUR    6.744,50 EUR    3.372,20 EUR
   190 2318          bis 200 Beschäftigte                         12.198,80 EUR    8.835,40 EUR     8.218,00 EUR    7.209,90 EUR    3.605,00 EUR
                     über 200 Beschäftigte                     Direktionsanfrage


   XXL-Baustein
                                                                       ohne SB      150 EUR SB       250 EUR SB      500 EUR SB      750 EUR SB
                                                                          netto           netto            netto           netto           netto
   190 3200          ohne Beschäftigte                               163,50 EUR      105,60 EUR        99,70 EUR       90,20 EUR       55,80 EUR
   190 3201          bis 3 Beschäftigte                              177,30 EUR      113,80 EUR       107,40 EUR       96,80 EUR       59,20 EUR
   190 3202          bis 6 Beschäftigte                              235,80 EUR      148,20 EUR       139,20 EUR      124,90 EUR       73,20 EUR
   190 3203          bis 10 Beschäftigte                             303,40 EUR      192,50 EUR       180,60 EUR      161,10 EUR       91,40 EUR
   190 3204          bis 15 Beschäftigte                             389,40 EUR      246,00 EUR       230,40 EUR      204,80 EUR      113,10 EUR
   190 3205          bis 20 Beschäftigte                             483,50 EUR      323,90 EUR       303,80 EUR      243,20 EUR      132,30 EUR
   190 3206          bis 30 Beschäftigte                             678,70 EUR      460,40 EUR       398,40 EUR      348,40 EUR      184,90 EUR
   190 3207          bis 40 Beschäftigte                             767,60 EUR      554,70 EUR       517,60 EUR      456,70 EUR      239,10 EUR
   190 3208          bis 50 Beschäftigte                             861,20 EUR      648,90 EUR       573,50 EUR      502,20 EUR      261,80 EUR
   190 3209          bis 60 Beschäftigte                             999,30 EUR      791,00 EUR       737,10 EUR      649,40 EUR      335,40 EUR
   190 3210          bis 70 Beschäftigte                           1.138,40 EUR      906,40 EUR       844,40 EUR      743,60 EUR      382,50 EUR
   190 3211          bis 80 Beschäftigte                           1.250,40 EUR      994,80 EUR       926,80 EUR      815,80 EUR      418,50 EUR
   190 3212          bis 90 Beschäftigte                           1.511,80 EUR    1.092,20 EUR     1.017,10 EUR      895,10 EUR      458,30 EUR
   190 3213          bis 100 Beschäftigte                          1.647,00 EUR    1.199,20 EUR     1.117,00 EUR      982,50 EUR      502,00 EUR
   190 3214          bis 120 Beschäftigte                          1.890,90 EUR    1.375,70 EUR     1.281,30 EUR    1.126,80 EUR      574,00 EUR
   190 3215          bis 140 Beschäftigte                          2.053,40 EUR    1.494,10 EUR     1.390,70 EUR    1.222,80 EUR      622,10 EUR
   190 3216          bis 160 Beschäftigte                          2.216,10 EUR    1.611,40 EUR     1.500,50 EUR    1.318,90 EUR      670,20 EUR
   190 3217          bis 180 Beschäftigte                          2.378,70 EUR    1.729,30 EUR     1.610,00 EUR    1.415,00 EUR      718,20 EUR
   190 3218          bis 200 Beschäftigte                          2.541,40 EUR    1.847,00 EUR     1.719,50 EUR    1.511,10 EUR      766,20 EUR
                     über 200 Beschäftigte                     Direktionsanfrage


              | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
              | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %. Dieser
                Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
              | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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32 | NRV 2025 Plus


Versicherte Leistungsarten                                            Versicherter Personenkreis
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                          im beruflichen Bereich:
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar-
  beitnehmer)*                                                        | Sie selbst,
                                                                        – für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche                berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:                   – als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer                    Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
       Aktiengesellschaft).                                               Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
                                                                          oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be-          hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
  reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten*
                                                                      | Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
  auch versichert:
                                                                        und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
  – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
  – Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz   | Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
     (KWG),
                                                                      | Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
  – Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
                                                                        rer Obhut befinden.
     licher Altersvorsorgeprodukte,
  – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
                                                                      im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
  – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
                                                                      ständiger:
     fondsgebunden sind.
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-    Im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
  ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-      folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
  wie Anhängern*                                                      mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                  zu Lande, zu Wasser und in der Luft und Anhänger, als Erwerber,
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*                                        Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande, zu Wasser
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                         und in der Luft sowie Anhänger und als Fahrer oder Insasse von
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-   Fahrzeugen:
  verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                               | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
| Straf-Rechtsschutz                                                    ber/Geschäftsführer,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                      | Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
                                                                        ter sonstiger Lebenspartner,
  Erbrecht
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-            | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
  ungsanordnung nach § 1896 BGB                                         der),
| Daten-Rechtsschutz
                                                                      | Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
| Opfer-Rechtsschutz
                                                                        und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
                                                                        auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
                                                                        Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
                                                                        tragenen Lebenspartnerschaft leben.
                                                                      | unter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
                                                                        stehende
                                                                        – minderjährige Nichten, Neffen und Patenkinder,
                                                                        – im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
                                                                          vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
                                                                          malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
                                                                          und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
                                                                          dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
                                                                          partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
                                                                          hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
                                                                          eintrittspflichtig sein.
                                                                      | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
                                                                        ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
                                                                        Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
                                                                        nannten selbst bewohnten Wohneinheit.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

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                                                                                                                           NRV 2025 Plus | 33


XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 c) aa) ARB)                                   | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
                                                                           Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme:
     Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten               35.000 EUR je Versicherungsfall)*
     wenn der Spezial-Rechtsschutz als
                                                                         | Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für
Privat-, Berufs- und V
                     ­ erkehrs-Rechtsschutz                                Opfer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
inkl. Privat-Rechtsschutz                                                  Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-            zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
nutzten Gewerbeeinheiten,                                                  privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private                Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
Wohneinheit                                                                besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
versichert ist:                                                            Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
                                                                           me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
  als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt   | Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
  nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-          der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
  mer)*                                                                    von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
                                                                           Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
  1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*                           | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
                                                                           Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| Rechtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
  deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
                                                                              Erweiterung des versicherten Personenkreises im zusätzlich
| Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*                            wählbaren XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
  Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-           | Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
  ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000              schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
  EUR je Versicherungsfall                                                 seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
                                                                           nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
                                                                           sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
  fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vo-
                                                                           und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
  rausgehen (privat/gewerblich)*
                                                                           Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
| Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga-            und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
  ben (privat/gewerblich)*                                                 rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
                                                                           det sind.
| Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
  gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
                                                                                TIPP XXL-Baustein:
| Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-               Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
  heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
  tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
                                                                         Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
| Rechtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang             bereich
  mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
                                                                         Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
  für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
                                                                         und den mitversicherten Lebenspartner
| Beratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest-
                                                                         Unternehmervorsorgevollmacht
  schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Ver-
  sicherungsfall)*                                                       Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
                                                                         mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
| Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
  und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis            Reputation und Rezensionen
  1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
                                                                         Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
  rungsfall)*
                                                                         Dreimal während der Vertragslaufzeit
| Vorsorge-Rechtsschutz*
                                                                         Website-Check
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
                                                                         Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
                                                                         AGB-Check
  15 kW)*
                                                                         Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
                                                                         Wirksamkeit nach deutschem Recht.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

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34 | NRV 2025 Plus


/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige


                                                       ohne Privat-Rechtsschutz
                                                       ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte
                                                       ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                       (§ 28 Abs. 1 a), 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 4. bb) bis 6., 7. aa), 8. bis 10., 12.,
                                                       13., Abs. 4 bis 7 ARB)


 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
                                                                    ohne SB         150 EUR SB         250 EUR SB         500 EUR SB        750 EUR SB
                                                                       netto              netto              netto              netto             netto
190 2400        ohne Beschäftigte                                355,30 EUR          221,70 EUR        203,20 EUR         178,30 EUR          89,20 EUR
190 2401        bis 3 Beschäftigte                               421,90 EUR          261,30 EUR        240,10 EUR         210,50 EUR         105,30 EUR
190 2402        bis 6 Beschäftigte                               704,60 EUR          427,20 EUR        394,30 EUR         346,00 EUR         173,10 EUR
190 2403        bis 10 Beschäftigte                            1.031,60 EUR          642,40 EUR        594,30 EUR         521,60 EUR         260,90 EUR
190 2404        bis 15 Beschäftigte                            1.447,50 EUR          901,20 EUR        835,20 EUR         732,50 EUR         366,30 EUR
190 2405        bis 20 Beschäftigte                            1.813,40 EUR        1.278,30 EUR      1.094,40 EUR         918,70 EUR         459,40 EUR
190 2406        bis 30 Beschäftigte                            2.848,20 EUR        1.939,30 EUR      1.648,70 EUR       1.427,60 EUR         713,80 EUR
190 2407        bis 40 Beschäftigte                            3.278,70 EUR        2.395,00 EUR      2.224,60 EUR       1.951,70 EUR         975,90 EUR
190 2408        bis 50 Beschäftigte                            3.731,30 EUR        2.851,20 EUR      2.496,50 EUR       2.172,10 EUR       1.086,10 EUR
190 2409        bis 60 Beschäftigte                            4.400,10 EUR        3.538,50 EUR      3.287,80 EUR       2.884,80 EUR       1.442,40 EUR
190 2410        bis 70 Beschäftigte                            5.073,30 EUR        4.097,30 EUR      3.807,50 EUR       3.340,80 EUR       1.670,50 EUR
190 2411        bis 80 Beschäftigte                            5.613,70 EUR        4.525,20 EUR      4.205,30 EUR       3.690,10 EUR       1.845,00 EUR
190 2412        bis 90 Beschäftigte                            6.880,30 EUR        4.996,20 EUR      4.643,70 EUR       4.074,80 EUR       2.037,40 EUR
190 2413        bis 100 Beschäftigte                           7.534,70 EUR        5.514,80 EUR      5.126,40 EUR       4.497,70 EUR       2.248,90 EUR
190 2414        bis 120 Beschäftigte                           8.665,00 EUR        6.341,90 EUR      5.895,10 EUR       5.172,20 EUR       2.586,20 EUR
190 2415        bis 140 Beschäftigte                           9.418,20 EUR        6.893,30 EUR      6.407,80 EUR       5.622,00 EUR       2.811,00 EUR
190 2416        bis 160 Beschäftigte                          10.171,70 EUR        7.444,90 EUR      6.920,50 EUR       6.071,70 EUR       3.035,90 EUR
190 2417        bis 180 Beschäftigte                          10.925,20 EUR        7.996,10 EUR      7.433,00 EUR       6.521,60 EUR       3.260,80 EUR
190 2418        bis 200 Beschäftigte                          11.678,90 EUR        8.547,70 EUR      7.945,70 EUR       6.971,40 EUR       3.485,80 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


 XXL-Baustein
                                                                    ohne SB         150 EUR SB         250 EUR SB         500 EUR SB        750 EUR SB
                                                                       netto              netto              netto              netto             netto
190 3200        ohne Beschäftigte                                163,50 EUR          105,60 EUR         99,70 EUR          90,20 EUR          55,80 EUR
190 3201        bis 3 Beschäftigte                               177,30 EUR          113,80 EUR        107,40 EUR          96,80 EUR          59,20 EUR
190 3202        bis 6 Beschäftigte                               235,80 EUR          148,20 EUR        139,20 EUR         124,90 EUR          73,20 EUR
190 3203        bis 10 Beschäftigte                              303,40 EUR          192,50 EUR        180,60 EUR         161,10 EUR          91,40 EUR
190 3204        bis 15 Beschäftigte                              389,40 EUR          246,00 EUR        230,40 EUR         204,80 EUR         113,10 EUR
190 3205        bis 20 Beschäftigte                              483,50 EUR          323,90 EUR        303,80 EUR         243,20 EUR         132,30 EUR
190 3206        bis 30 Beschäftigte                              678,70 EUR          460,40 EUR        398,40 EUR         348,40 EUR         184,90 EUR
190 3207        bis 40 Beschäftigte                              767,60 EUR          554,70 EUR        517,60 EUR         456,70 EUR         239,10 EUR
190 3208        bis 50 Beschäftigte                              861,20 EUR          648,90 EUR        573,50 EUR         502,20 EUR         261,80 EUR
190 3209        bis 60 Beschäftigte                              999,30 EUR          791,00 EUR        737,10 EUR         649,40 EUR         335,40 EUR
190 3210        bis 70 Beschäftigte                            1.138,40 EUR          906,40 EUR        844,40 EUR         743,60 EUR         382,50 EUR
190 3211        bis 80 Beschäftigte                            1.250,40 EUR          994,80 EUR        926,80 EUR         815,80 EUR         418,50 EUR
190 3212        bis 90 Beschäftigte                            1.511,80 EUR        1.092,20 EUR      1.017,10 EUR         895,10 EUR         458,30 EUR
190 3213        bis 100 Beschäftigte                           1.647,00 EUR        1.199,20 EUR      1.117,00 EUR         982,50 EUR         502,00 EUR
190 3214        bis 120 Beschäftigte                           1.890,90 EUR        1.375,70 EUR      1.281,30 EUR       1.126,80 EUR         574,00 EUR
190 3215        bis 140 Beschäftigte                           2.053,40 EUR        1.494,10 EUR      1.390,70 EUR       1.222,80 EUR         622,10 EUR
190 3216        bis 160 Beschäftigte                           2.216,10 EUR        1.611,40 EUR      1.500,50 EUR       1.318,90 EUR         670,20 EUR
190 3217        bis 180 Beschäftigte                           2.378,70 EUR        1.729,30 EUR      1.610,00 EUR       1.415,00 EUR         718,20 EUR
190 3218        bis 200 Beschäftigte                           2.541,40 EUR        1.847,00 EUR      1.719,50 EUR       1.511,10 EUR         766,20 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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                                                                                                                         NRV 2025 Plus | 35


Versicherte Leistungsarten                                               XXL-Baustein (§ 28a Abs. 1 d) aa) ARB)
| Schadenersatz-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Arbeit-        Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
  nehmer)*                                                                    wenn der Spezial-Rechtsschutz als
                                                                         Privat-, Berufs- und V
                                                                                              ­ erkehrs-Rechtsschutz
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
                                                                         ohne Privat-Rechtsschutz
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                         ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                         nutzten Gewerbeeinheiten,
       Aktiengesellschaft).
                                                                         ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
                                                                         Wohneinheit
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
                                                                         versichert ist:
  ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
  wie Anhängern*                                                         | Rechtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis 1.000
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)*                          EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
| Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)*
                                                                         | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                           Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                           ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
| Straf-Rechtsschutz
                                                                           EUR je Versicherungsfall
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Daten-Rechtsschutz (gewerblich)
                                                                         | Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
| Opfer-Rechtsschutz
                                                                           fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
                                                                           vorausgehen (gewerblich)*
Versicherter Personenkreis
im beruflichen Bereich:                                                  | Sozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
                                                                           gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)*
| Sie selbst,
  – für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-       | Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
    berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit, als Eigentü-
                                                                         | Verwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
    mer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf Ihren
                                                                           heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
    Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Mo-
                                                                           tungsgerichten vorausgehen (gewerblich)*
    torfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter oder
    Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie Anhän-              | Vorsorge-Rechtsschutz
    gern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
                                                                         | Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei der Erledi-
| Personen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer        gung der Angelegenheiten durch eine Erstberatung. Die Beratung
  und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,                   muss von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus dem
                                                                           Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt werden.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit,
                                                                         | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
| Beim Kfz-Gewerbe: auch als Fahrer von Fahrzeugen, die sich in Ih-
                                                                           Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist
  rer Obhut befinden.
                                                                         | Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.


                                                                                TIPP XXL-Baustein:
                                                                                Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL


                                                                         Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
                                                                         bereich
                                                                         Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
                                                                         und den mitversicherten Lebenspartner
                                                                         Unternehmervorsorgevollmacht
                                                                         Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
                                                                         mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
                                                                         Reputation und Rezensionen
                                                                         Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
                                                                         Dreimal während der Vertragslaufzeit
                                                                         Website-Check
                                                                         Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
                                                                         AGB-Check
                                                                         Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
                                                                         Wirksamkeit nach deutschem Recht.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

[Seite 36]
36 | NRV 2025 Plus


/ Zuwählbare Leistungen
/	Spezial-Straf-Rechtsschutz zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-
   Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für
   Firmen
   (§ 28 ARB)

           Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und Firmen mit
           Sitz in Deutschland an, um sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen
           Straftat eingeleitet wurden, absichern zu können. Diese Spezial-Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.


      | zusätzlich wählbar zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige bzw. Spezial-Rechtsschutz für Firmen (§ 28)
        für die im Versicherungsschein genannte berufliche Tätigkeit.
      | Es gelten die Sonderbedingungen zu ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
      |	Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
         Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt
         auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
         Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme,
         somit maximal 1.000.000 EUR.
      | Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.


 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
 als Zusatzprodukt                                                      ohne SB      150 EUR SB     250 EUR SB        500 EUR SB       750 EUR SB
                                                                           netto           netto          netto              netto           netto
190 2901        bis 3 Beschäftigte                                    279,30 EUR      251,80 EUR     211,20 EUR        190,80 EUR       95,50 EUR
1902902         bis 6 Beschäftigte                                    349,60 EUR      312,70 EUR     264,10 EUR        238,50 EUR      119,30 EUR
190 2903        bis 10 Beschäftigte                                   436,60 EUR      387,00 EUR     330,10 EUR        298,00 EUR      149,00 EUR
190 2904        bis 15 Beschäftigte                                   545,90 EUR      490,90 EUR     412,60 EUR        372,90 EUR      186,50 EUR
190 2905        bis 20 Beschäftigte                                   682,10 EUR      613,90 EUR     515,40 EUR        466,00 EUR      233,00 EUR
190 2906        bis 30 Beschäftigte                                   922,60 EUR      741,70 EUR     697,20 EUR        630,40 EUR      315,30 EUR
190 2907        bis 40 Beschäftigte                                   992,50 EUR      797,40 EUR     750,30 EUR        678,20 EUR      339,10 EUR
190 2908        bis 50 Beschäftigte                                 1.084,10 EUR      871,70 EUR     819,50 EUR        740,80 EUR      370,50 EUR
190 2909        bis 60 Beschäftigte                                 1.213,70 EUR      975,90 EUR     917,30 EUR        829,10 EUR      414,60 EUR
190 2910        bis 70 Beschäftigte                                 1.359,50 EUR    1.092,70 EUR   1.027,30 EUR        928,60 EUR      464,40 EUR
190 2911        bis 80 Beschäftigte                                 1.508,90 EUR    1.212,70 EUR   1.139,90 EUR      1.031,10 EUR      515,60 EUR
190 2912        bis 90 Beschäftigte                                 1.675,00 EUR    1.346,50 EUR   1.265,90 EUR      1.144,40 EUR      572,30 EUR
190 2913        bis 100 Beschäftigte                                1.842,30 EUR    1.481,20 EUR   1.392,30 EUR      1.259,00 EUR      629,50 EUR
190 2914        bis 120 Beschäftigte                                2.118,50 EUR    1.703,30 EUR   1.600,90 EUR      1.447,70 EUR      723,80 EUR
190 2915        bis 140 Beschäftigte                                2.302,90 EUR    1.851,40 EUR   1.740,10 EUR      1.573,70 EUR      786,80 EUR
190 2916        bis 160 Beschäftigte                                2.487,00 EUR    1.999,50 EUR   1.879,10 EUR      1.699,50 EUR      849,80 EUR
190 2917        bis 180 Beschäftigte                                2.671,20 EUR    2.147,50 EUR   2.018,30 EUR      1.825,30 EUR      912,70 EUR
190 2918        bis 200 Beschäftigte                                2.855,40 EUR    2.295,60 EUR   2.157,70 EUR      1.951,40 EUR      975,70 EUR
                über 200 Beschäftigte                           Direktionsanfrage


 Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
 als Einzelprodukt                                                      ohne SB
                                                                           netto
192 1300        1 bis 10 Beschäftigte                                 772,10 EUR
192 1301        11 bis 30 Beschäftigte                                934,70 EUR
192 1302        31 bis 50 Beschäftigte                              1.097,20 EUR
192 1303        51 bis 100 Beschäftigte     je Beschäftigten          16,56 EUR                              jedoch Mindestbeitrag   1.097,20 EUR
192 1304        über 100 Beschäftigte      Direktionsanfrage


                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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                                                                                                                           NRV 2025 Plus | 37


Versicherte Leistungsarten                                                Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz                                                      | Sie selbst für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbli-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                         che, freiberufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                          | gesetzliche Vertreter,
und zwar für                                                              | Betriebsangehörige einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs-        und Leiharbeitnehmer,
  widrigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrechtlichen Verstoßes,
                                                                          | Niederlassungen des Versicherungsnehmers im Inland (Betriebs-
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je-
                                                                            stätten einschließlich Lager und Verkaufsbüro und dergleichen),
  doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz
  erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi-       | Mitversichert sind die im aktuellen Geschäftsbericht oder in der
  cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten.                 Anlage aufgeführten inländischen Tochterunternehmen,
                                                                          | Der versicherte Personenkreis und die versicherten Unternehmen
       Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
                                                                            sind vollständig in den Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025
       bestehen
                                                                            Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen und Unterneh-
                                                                            mensleiter aufgeführt.
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
                                                                          Besondere Informationen
  und Vernehmung,
                                                                          | Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
| die Firmenstellungnahme,
                                                                            kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| die Zeugenbeistandschaften,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
  und Sozialgerichtsverfahren,                                                   Berechnungsmethode:
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,                 | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts                       100 %;
  auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des                 | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
  § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),                                   Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| angemessene Kosten notwendiger Reisen, der versicherten Perso-                 | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
  nen und des Rechtsanwalts,                                                       der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.                                    | Der Spezial-Straf-Rechtsschutz gilt nicht für den privaten Bereich.
                                                                            Dieser Bereich kann jedoch gesondert versichert werden (siehe
                                                                            Seite 38).
                                                                          | Versicherungsschutz besteht nicht
                                                                            – beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
                                                                              sprachen,
                                                                            – beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
                                                                              eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
                                                                              verletzt zu haben,
                                                                            – für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
                                                                              wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
                                                                              wird.

[Seite 38]
38 | NRV 2025 Plus


/ Spezial-Straf-Rechtsschutz für Selbstständige im privaten Bereich

            Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmeninhaber oder für selbstständig tätige Personen im privaten Bereich und ggf. für deren Fami-
            lien gedacht, die in Deutschland wohnen und sich gegen das Kostenrisiko aus Strafverfahren, die wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich
            begangenen Straftat eingeleitet wurden, absichern möchten und darüber hinaus erweiterte Rechtsschutzleistungen wünschen.


       als Ergänzung zu
       | Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
       | Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige, wenn der private Bereich eingeschlossen ist
       | Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden.
       | Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR.
       	Zahlungen für Sie selbst und für mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für
         Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
         Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit
         maximal 1.000.000 EUR.
       | Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.


 Spezial-Straf-Rechtschutz für Selbstständige                              ohne SB      150 EUR SB       250 EUR SB      500 EUR SB       750 EUR SB

                                                                             netto             netto          netto            netto            netto

 190 0226                 als Ergänzung zu § 23 und § 28 ARB              57,70 EUR       48,60 EUR       45,20 EUR        39,80 EUR        35,80 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                     Versicherter Personenkreis
| Straf-Rechtsschutz                                                           im privaten Bereich sowie im beruflichen Bereich als Nichtselbst-
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                           ständige:
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                               | Sie selbst,
und zwar für                                                                   | Ihr ehelicher/eingetragener Lebenspartner oder im Versicherungs-
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungs-             schein genannter sonstiger Lebenspartner,
   widrigkeit oder eines diszi­plinar- bzw. standesrechtlichen Versto-
                                                                               | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder),
   ßes,
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je-        | Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
   doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz                und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
   erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi-              auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
   cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten. Dies gilt            Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
   nicht bei einem rechtskräftigen Strafbefehl;                                   tragenen Lebenspartnerschaft leben.
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme             Besondere Informationen
   und Vernehmung,                                                             | Versicherungsschutz besteht bereits ab Einleitung eines Ermitt-
| die Zeugenbeistandschaften,                                                    lungsverfahrens.
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-
                                                                               | Versicherungsschutz besteht nicht
   und Sozialgerichtsverfahren,
                                                                                 | beim Vorwurf der Straftatbestände Mord und Totschlag,
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,
                                                                                 | beim Vorwurf, als Führer von Kraftfahrzeugen ausschließlich
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts
                                                                                   eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
   auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des
                                                                                   verletzt zu haben,
   § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),
                                                                                 | für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
| angemessene Kosten notwendiger Reisen der versicherten Person
                                                                                   wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
   und des Rechtsanwalts,
                                                                                   wird,
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
                                                                                 | bei einer ehrenamtliche Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.
                                                                                   juristischen Person (z.B. als Vorstand eines Vereins).


                 | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr und enthalten einen
                   All-In-Nachlass in Höhe von 15 %.
                 | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                   Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis          | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 39]
                                                                                                                                      NRV 2025 Plus | 39


/	Rechtsschutz für weitere Inhaber, Geschäftsführer,
   weitere Ärzte einer Gemeinschaftspraxis im privaten Bereich als
   Zusatzbaustein zum Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
   für Selbstständige
  (§ 28 Abs. 1 b), 2 a) und b), 3 a) 1., 3. aa), 4. aa), 5. bis 11., 13., Abs. 4 – 6 ARB)

                                                Zielmarkt: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung und ist geeignet für Mitinhaber von
                                                Firmen, die in Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im
                                                Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber sind mitversichert. Der Rechts-
                                                schutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.


 Zusatzkombination für weitere Geschäftsführer/Inhaber im privaten Bereich
                                                                                      ohne SB    150 EUR SB     250 EUR SB     500 EUR SB     750 EUR SB
                                                                                         netto         netto          netto         netto          netto

 190 0881       Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz inkl. Wohnungs- und   412,20 EUR       271,50 EUR     256,50 EUR    198,30 EUR      99,20 EUR
                Grundstücks-Rechtsschutz

 190 0884       XXL-Baustein                                                         73,70 EUR     49,00 EUR      46,40 EUR     42,00 EUR      27,10 EUR

 190 0883       Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ohne Wohnungs- und    358,50 EUR       241,90 EUR     228,60 EUR    157,20 EUR      78,70 EUR
                Grundstücks-Rechtsschutz*

 190 0226
                Spezial-Straf-Rechtsschutz für Privatkunden                          57,70 EUR     48,60 EUR      45,20 EUR     39,80 EUR      35,80 EUR


Versicherte Leistungsarten im privaten Bereich
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                     |     Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*
| Arbeits-Rechtsschutz*                                                          |    Sozialgerichts-Rechtsschutz*
                                                                                 |      Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche                       |       Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:                                     in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer                           |        Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
       Aktiengesellschaft).                                                      |    Straf-Rechtsschutz
                                                                                 |    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine in der Bundes-               |         Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
   republik Deutschland befindliche selbst genutzte Wohneinheit*                            Erbrecht
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten Be-                |          Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
   reich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten.*                                ungsanordnung nach § 1896 BGB
   auch versichert:                                                              |    Opfer-Rechtsschutz
   | Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
   | Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesengesetz             Versicherungsumfang im Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten
      (KWG),                                                                     Bereich
  | Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-               vgl. Seite 38
      licher Altersvorsorgeprodukte,
  | Anlagen vermögenswirksamer Leistungen
  | private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht
      fondsgebunden sind
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
   ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
   wie Anhängern*


               * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
               | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                 Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis        | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 40]
40 | NRV 2025 Plus


Versicherter Personenkreis im privaten Bereich sowie im                  | V
                                                                            erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
beruflichen Bereich als Nichtselbstständiger                               heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-          tungsgerichten vorausgehen (privat)*
folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen
                                                                         | R
                                                                            echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge
                                                                           mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie Anhänger, als Erwerber,
                                                                           im Kalenderjahr)*
Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer
oder Insasse von Fahrzeugen:                                             | B
                                                                            eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz- und Rest-
                                                                           schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je
| Sie
   selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
                                                                           Versicherungsfall)*
  ber/Geschäftsführer
                                                                         | Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
| S
   ie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
                                                                           und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
  ber/Geschäftsführer, als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nut-
                                                                           1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
  zungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein genann-
                                                                           rungsfall)*
  ten selbst bewohnten Wohneinheit,
                                                                         | Vorsorge-Rechtsschutz*
| I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
   ter sonstiger Lebenspartner,                                          | Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
| Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-      | R
                                                                            echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
   der),                                                                   15 kW)*
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-     | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
   und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine       Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR,
   auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein       (Versicherungssumme: 35.000 EUR je Versicherungsfall)*
   Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
                                                                         | R
                                                                            echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
   tragenen Lebenspartnerschaft leben.
                                                                           fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
| u
   nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners       Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
  stehende                                                                  zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
                                                                            privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
  | minderjährigen
                    Nichten, Neffen und Patenkinder,
                                                                            Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
  | im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
                                                                            besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
    vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-
                                                                            Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
    malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
                                                                            me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
    und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
    dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-      | V
                                                                            erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
    partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-           der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
    hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht                 von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
    eintrittspflichtig sein.                                               Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
| Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
                                                                         | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
  ber/ Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
                                                                           Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
  Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
  nannten selbst bewohnten Wohneinheit.                                  | Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.

     Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten                   Erweiterung des versicherten Personenkreises
                                                                               (privater Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
                                                                         | Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
| Rechtsschutz
               im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
                                                                            schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder
  als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
                                                                            seinem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
  nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
                                                                            nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
  mer)*
                                                                            sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
| R
   echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,            und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
  deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*                        Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben
                                                                            und an Ihrem Wohnsitz oder am Wohnsitz des im Antrag/Versiche-
| W
   ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
                                                                            rungsschein genannten Inhabers/Geschäftsführers amtlich gemel-
  republik Deutschland befindlichen selbst genutzten Wohneinhei-
                                                                            det sind.
  ten (privat)*
| S
   teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
  fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vo-               TIPP XXL-Baustein:
  rausgehen (privat)*                                                           Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
| R
   echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga-
  ben (privat)*                                                          Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht für den privaten
                                                                         Lebensbereich
| S
   ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
  gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat)*                          Einmal während der Vertragslaufzeit für die im Versicherungsschein
                                                                         genannte Person und deren Lebenspartner.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

[Seite 41]
                                                                                                                              NRV 2025 Plus | 41


/	Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte
   Dienstleistungen als Zusatzbaustein zu §§ 24, 28 ARB
   (Klausel zu den §§ 24 und 28 ARB)

           Zielmarkt: Diese Versicherung ist eine Zusatzversicherung und ist geeignet für Firmen, die in Deutschland ihren Sitz haben. Sie
           schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit bestimmten Verträgen aus Hilfsgeschäften. Hilfs-
           geschäfte sind Tätigkeiten des Unternehmens, die die Haupttätigkeit mit sich bringt, jedoch nicht den eigentlichen Gegenstand des
           Unternehmens bilden. Betroffen sind Verträge, welche in Zusammenhang mit den Büro-, Betriebs- oder Werkstatträumen und
           Ihrer Einrichtung stehen, also nicht dem eigentlichen Unternehmenszweck dienen. Nur mit wenigen Ausnahmen sind auch Aus-
           einandersetzungen aus berufsspezifischen Verträgen mitversichert.

 Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte
                                                                   ohne SB        150 EUR SB        250 EUR SB       500 EUR SB       750 EUR SB
                                                                      netto             netto             netto            netto           netto
190 0180        ohne Beschäftigte                                128,40 EUR         73,40 EUR         63,20 EUR        53,50 EUR       26,80 EUR
190 0181        bis 3 Beschäftigte                               165,60 EUR         94,60 EUR         82,10 EUR        69,30 EUR       34,70 EUR
190 0182        bis 6 Beschäftigte                               227,10 EUR        129,80 EUR        112,50 EUR        95,10 EUR       47,60 EUR
190 0183        bis 10 Beschäftigte                              253,40 EUR        144,90 EUR        125,60 EUR       106,40 EUR       53,30 EUR
190 0184        bis 15 Beschäftigte                              296,30 EUR        169,40 EUR        146,90 EUR       124,30 EUR       62,20 EUR
190 0185        bis 20 Beschäftigte                              427,70 EUR        244,40 EUR        211,90 EUR       179,10 EUR       89,60 EUR
190 0186        bis 30 Beschäftigte                              625,90 EUR        357,70 EUR        310,00 EUR       262,10 EUR      131,00 EUR
190 0187        bis 40 Beschäftigte                              740,70 EUR        423,30 EUR        366,90 EUR       310,50 EUR      155,30 EUR
190 0188        bis 50 Beschäftigte                              931,30 EUR        532,20 EUR        466,80 EUR       390,30 EUR      195,20 EUR
190 0189        bis 60 Beschäftigte                            1.121,00 EUR        640,50 EUR        555,20 EUR       469,50 EUR      234,80 EUR
190 0190        bis 70 Beschäftigte                            1.308,10 EUR        747,50 EUR        647,80 EUR       548,30 EUR      274,20 EUR
190 0191        bis 80 Beschäftigte                            1.811,30 EUR      1.035,10 EUR        897,00 EUR       758,80 EUR      379,40 EUR
190 0192        bis 90 Beschäftigte                            1.990,80 EUR      1.137,60 EUR        985,70 EUR       834,10 EUR      417,00 EUR
190 0193        bis 100 Beschäftigte                           2.389,70 EUR      1.365,50 EUR      1.183,20 EUR     1.001,20 EUR      500,60 EUR
190 0174        bis 120 Beschäftigte                           2.769,50 EUR      1.582,60 EUR      1.341,80 EUR     1.155,00 EUR      577,50 EUR
190 0175        bis 140 Beschäftigte                           3.172,40 EUR      1.812,80 EUR      1.514,90 EUR     1.327,00 EUR      663,50 EUR
190 0176        bis 160 Beschäftigte                           3.650,90 EUR      2.086,20 EUR      1.711,90 EUR     1.532,20 EUR      766,10 EUR
190 0177        bis 180 Beschäftigte                           4.175,90 EUR      2.386,20 EUR      1.926,30 EUR     1.742,40 EUR      871,20 EUR
190 0178        bis 200 Beschäftigte                           4.750,40 EUR      2.714,50 EUR      2.148,20 EUR     1.957,70 EUR      978,90 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage


Versicherte Leistungsart                                                   | d
                                                                              en Einkauf folgender Dienstleistungen für das versicherte Unter-
| Berufsvertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte*                           nehmen zum Gegenstand haben:
                                                                             | ausschließlich selbst genutzte Telekommunikationsdienstleis-
Nicht berufsspezifisch, nicht die Haupttätigkeit betreffend
                                                                                tungen,
Der Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher
                                                                             | Werbedienstleistungen,
 Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die
                                                                             | ordnungsgemäße Aktenentsorgung,
| in unmittelbarem Zusammenhang mit den Büro-, Praxis-, Be-                 | Catering,
   triebs- oder Werkstatträumen und ihrer Einrichtungen stehen;              | Messe- und Eventmanagement
                                                                             (eingekaufte Dienstleistungen).
Berufsspezifisch, die Haupttätigkeit betreffend
                                                                           Kein Rechtsschutz besteht über die Ausschlüsse von § 3 hinaus für
Bei den berufsspezifischen Hilfsgeschäften und bei den eingekauften
                                                                            die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Dienstleistungen übernimmt der Versicherer die gesetzlichen Ge-
                                                                            | aus Versicherungsfällen, wenn und soweit der Versicherungsneh-
bühren eines Rechtsanwaltes und Gerichtskosten, jedoch nicht mehr
                                                                               mer aus einer Haftpflichtversicherung anspruchsberechtigt ist;
als insgesamt 10.000 EUR.
                                                                           | a
                                                                              us Miet-, Pacht-, Leasing- und vergleichbaren Nutzungsverhältnissen
 er Versicherungsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher
D
                                                                             über Grundstücke, Gebäude, Betriebe, Praxen oder Teile hiervon, so-
Interessen aus solchen schuldrechtlichen Verträgen, die sich auf
                                                                             wie deren Anschaffung, Veräußerung, Finanzierung oder Belastung.
| Kauf, Leasing, Wartung und Reparatur von ausschließlich selbst
   genutzten                                                               Versicherter Personenkreis
   | Werkzeugen,                                                          | siehe §§ 24 (Seite 22), 28 (Seite 25) ARB
   | nicht zulassungspflichtigen Arbeitsmaschinen,
                                                                           Besondere Informationen
   | Daten- und Informationsverarbeitungsanlagen und der dazu ge-
                                                                           Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
      hörigen Software beziehen
                                                                            kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.


                                                                                  Berechnungsmethode:
                                                                                  | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
                                                                                    100 %;
                                                                                  | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
                                                                                    Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
                                                                                  | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
                                                                                    der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.

[Seite 42]
42 | NRV 2025 Plus


/ Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige
/ Spezial-Rechtsschutz für Firmen
  (§ 28 ARB)
  All-In
Zielmarkt: Diese Versicherung ist geeignet für Firmen mit Sitz in Deutschland, für deren Inhaber und für selbstständig tätige Personen, die in
Deutschland wohnen. Sie schützt vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Firmenbereich, im Bereich der selbstständigen Tätigkeit,
im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der Firmeninhaber und der selbstständig tätigen Personen sind mitversichert. Der private
Bereich und der Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Die Produktkombination
All-In umfasst den maximalen Versicherungsschutz.
Produktkombination bestehend aus Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutzversicherung für Selbstständige

                                                      inkl. Privat-Rechtsschutz
                                                      inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                      inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte              Seite 25

und

                             XXL-Baustein (§ 28a ARB) 							                                                                           Seite 27
                             Spezial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen Bereich 						                                                   Seite 36
                             Spezial-Straf-Rechtsschutz im privaten Bereich     					                                                   Seite 38
                             Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte 							                                                                    Seite 41


 Beitragsübersicht
                                                                   ohne SB       150 EUR SB      250 EUR SB       500 EUR SB         750 EUR SB
                                                                      netto            netto           netto            netto              netto
190             ohne Beschäftigte                              1.342,90 EUR       884,42 EUR      800,01 EUR       699,71 EUR        376,54 EUR
190             bis 3 Beschäftigte                             1.464,45 EUR       955,40 EUR      865,55 EUR       764,14 EUR        404,93 EUR
190             bis 6 Beschäftigte                             1.957,37 EUR     1.260,97 EUR    1.144,26 EUR     1.009,27 EUR        527,42 EUR
190             bis 10 Beschäftigte                            2.494,06 EUR     1.626,29 EUR    1.480,86 EUR     1.305,76 EUR        675,74 EUR
190             bis 15 Beschäftigte                            3.183,66 EUR     2.134,60 EUR    1.893,45 EUR     1.668,88 EUR        857,13 EUR
190             bis 20 Beschäftigte                            4.024,90 EUR     2.760,19 EUR    2.514,46 EUR     2.052,23 EUR      1.045,07 EUR
190             bis 30 Beschäftigte                            5.669,40 EUR     3.854,74 EUR    3.368,80 EUR     2.940,48 EUR      1.492,93 EUR
190             bis 40 Beschäftigte                            6.405,92 EUR     4.571,80 EUR    4.238,34 EUR     3.728,26 EUR      1.886,81 EUR
190             bis 50 Beschäftigte                            7.255,41 EUR     5.341,56 EUR    4.747,92 EUR     4.145,44 EUR      2.095,50 EUR
190             bis 60 Beschäftigte                            8.427,56 EUR     6.447,92 EUR    5.971,75 EUR     5.247,63 EUR      2.646,47 EUR
190             bis 70 Beschäftigte                            9.616,63 EUR     7.390,40 EUR    6.843,51 EUR     6.013,23 EUR      3.029,39 EUR
190             bis 80 Beschäftigte                           10.899,36 EUR     8.312,90 EUR    7.687,14 EUR     6.749,59 EUR      3.397,44 EUR
190             bis 90 Beschäftigte                           12.898,40 EUR     9.148,12 EUR    8.459,10 EUR     7.427,12 EUR      3.736,25 EUR
190             bis 100 Beschäftigte                          14.260,69 EUR    10.154,01 EUR    9.384,67 EUR     8.235,90 EUR      4.140,68 EUR
190             bis 120 Beschäftigte                          16.407,70 EUR    11.678,39 EUR   10.767,45 EUR     9.466,53 EUR      4.755,74 EUR
190             bis 140 Beschäftigte                          17.966,52 EUR    12.768,01 EUR   11.746,90 EUR    10.346,02 EUR      5.195,53 EUR
190             bis 160 Beschäftigte                          19.589,34 EUR    13.893,24 EUR   12.746,33 EUR    11.253,56 EUR      5.649,52 EUR
190             bis 180 Beschäftigte                          21.251,94 EUR    15.041,76 EUR   13.760,98 EUR    12.165,45 EUR      6.105,37 EUR
190             bis 200 Beschäftigte                          22.956,62 EUR    16.214,17 EUR   14.781,74 EUR    13.081,91 EUR      6.563,60 EUR
                über 200 Beschäftigte                      Direktionsanfrage

                                                                                                                         inkl. 15 % All-In-Nachlass


               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr und enthalten einen
                 All-In-Nachlass in Höhe von 15%.
               | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                 Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis        | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 43]
                                                                                                                                                                 NRV 2025 Plus | 43


/	Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    (§ 29 ARB)

Rechtsschutz für Eigentümer/Mieter: nur in Verbindung mit anderen
Rechtsschutzarten möglich
                              Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmen und Selbstständige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkei-
                              ten mit Vermietern oder Nachbarn absichern möchten, gedacht. Versichert werden können Miet- und Eigentumswohnun-
                              gen aber auch Einfamilienhäuser und gewerblich genutzte Objekte. Die Objekte müssen sich in Deutschland befinden.
                              Hinweis: Der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz/Spezial-Rechtsschutz für Firmen enthält bereits den Woh-
                              nungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. (siehe Seite 25 § 28 ARB).

 Wohnzwecken dienende Objekte (Garagen zum Haus/zur Wohnung                                           ohne SB           150 EUR SB          250 EUR SB     500 EUR SB    750 EUR SB
 gehörend sind mitversichert)

                                                                                                          netto                 netto              netto        netto         netto

                                       a. als Zusatzprodukt zu Verträgen nach §§ 23,
                                          27, 28, 29 (Vermieter-RS) ARB
 190 0440                                 Eigentümer eines Einfamilienhauses                        72,40 EUR              50,00 EUR         42,20 EUR      37,10 EUR     33,50 EUR
 190 0441                                 Eigentümer einer Wohnung                                  72,40 EUR              50,00 EUR         42,20 EUR      37,10 EUR     33,50 EUR
 190 0442                                 Mieter einer Wohnung/                                     72,40 EUR              50,00 EUR         42,20 EUR      37,10 EUR     33,50 EUR
                                          eines Einfamilienhauses
 190 1260                                 Eigentümer einer fremdgenutzten                           72,40 EUR              50,00 EUR         42,20 EUR
                                          Wohneinheit ohne Vermietung
                                       b. als Zusatzprodukt zu Verträgen nach
                                          §§ 21, 24 ARB
 190 0460                                 Eigentümer eines Einfamilienhauses                       139,90 EUR              98,40 EUR         85,50 EUR
 190 0461                                 Eigentümer einer Wohnung                                 139,90 EUR              98,40 EUR         85,50 EUR
 190 0462                                 Mieter einer Wohnung/                                    139,90 EUR              98,40 EUR         85,50 EUR
                                          eines Einfamilienhauses
 190 1261                                 Eigentümer einer fremdgenutzten                          139,90 EUR              98,40 EUR         85,50 EUR
                                          Wohneinheit ohne Vermietung

                                       zusätzlich wählbar
 190 2999                              XXL-Baustein zum Wohnungs- und                                8,20 EUR               6,10 EUR           5,40 EUR      4,80 EUR      4,30 EUR
                                       Grundstücks-Rechtsschutz
                                       für die selbst genutzte Wohneinheit/
                                       das Einfamilienhaus
 190 1262                              Eigentümer einer fremdgenutzten                               8,20 EUR               6,10 EUR           5,40 EUR      4,80 EUR      4,30 EUR
                                       Wohneinheit ohne Vermietung, XXL-
                                       Baustein (§ 29a)

 Gewerblich genutzte Objekte (Beitragsangabe je Einheit1)                                                netto                  netto             netto

                                   vom Eigentümer selbst genutzt
 190 0451                            bis 250 m² überdachte Fläche                                   84,00 EUR             59,20 EUR          51,30 EUR
 190 0452                            bis 500 m² überdachte Fläche                                  168,10 EUR            118,20 EUR         102,40 EUR
 190 0453                            über 500 m² überdachte Fläche je weitere 250 m²                66,10 EUR             46,20 EUR          40,30 EUR

 190 0470                          Mieter, Pächter oder dinglicher                                      9,81 %                 6,94 %            6,00 %
                                   Nutzungsberechtigter                                             derJahres-            der Jahres-        der Jahres-
                                                                                                   bruttomiete            bruttomiete       bruttomiete
                                       jedoch Mindestbetrag                                        248,80 EUR            174,10 EUR         151,60 EUR

 zusätzliche Garagen und Abstellplätze
 (Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar                                       netto                  netto             netto

 190 0473                          Eigentümer, Mieter, Pächter oder dinglicher                      48,50 EUR              34,10 EUR         29,80 EUR
                                   Nutzungsberechtigter

 Unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 m²
 (Beitragsangabe je Einheit1) – nur als Zusatzprodukt versicherbar                                       netto                  netto             netto

 190 0475                          Eigentümer , Mieter, Pächter oder dinglicher
                                                 2
                                                                                                    48,50 EUR              34,10 EUR         29,80 EUR
                                   Nutzungsberechtigter

1 Beim Mieter/Pächter bedeutet der Begriff „Einheit“ = ein Miet- bzw. Pachtvertrag
² Beim Eigentümer, der das Objekt selbst nutzt, bedeutet der Begriff „Einheit“ = eine Flurstück-Nummer bzw. ein Anwesen mit Adressangabe


                      | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                      | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                        Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                      | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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44 | NRV 2025 Plus


Versicherte Leistungsarten                                            Besondere Informationen
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*                             | Die Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu 3 Zimmern in
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                     der vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten
| Straf-Rechtsschutz                                                     Wohneinheit, z. B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen,
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                      wenn es sich nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zim-
                                                                         mer handelt.
Versicherter Personenkreis
                                                                      | A
                                                                         ls Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Ei-
| Sie selbst jeweils in Ihrer Eigenschaft als Eigen­tümer, Mieter,
                                                                        gentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
   Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Antrag/Versicherungs-
   schein genannten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles,        | D
                                                                         ie zu den versicherten selbst genutzten oder vermieteten Einhei-
   das sich in Deutschland befindet.                                    ten gehörenden Garagen und Abstellplätze sind im Versicherungs-
                                                                        schutz eingeschlossen.
     Im XXL-Baustein zusätzlich versicherte Leistungsarten
                                                                      | A
                                                                         ls gewerblich genutzte Einheit gilt die Gesamtheit der Räume, die
     (§ 29a ARB)
                                                                        eine wirtschaftliche Einheit bilden. Wohnungen oder Einfamilien-
| Steuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-          häuser, die teilweise gewerblich genutzt werden, gelten als ge-
  fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten vor-      werblich genutzte Einheiten.
  ausgehen*
                                                                      | Objekte außerhalb Deutschlands sind nicht versicherbar.
| Rechtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger­
                                                                      | B
                                                                         au-, Erben- oder Eigentümergemeinschaften können ebenfalls
  abgaben*
                                                                        nicht versichert werden.
| Der Versicherungsschutz umfasst alle privat und selbst genutzten
                                                                      | W
                                                                         enn die Erstwohnung versichert ist, sind die ausschließlich selbst
  Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
                                                                        genutzte, in Ihrem Eigentum stehende Zweitwohnung und auch die
  tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
                                                                        selbst genutzten Wohnungen der Kinder für die Zeit der Ausbildung
  benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
                                                                        (Studium, Lehrzeit, Praktikum) beitragsfrei mitversichert, soweit
  soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
                                                                        sich diese Wohnungen innerhalb Deutschlands befinden und die
  leben und keiner auf Dauer angelegte Tätigkeit nachgehen. Darü-
                                                                        Kinder unverheiratet sind und nicht in einer eingetragenen oder
  ber hinaus müssen sich die Wohneinheiten in Deutschland befin-
                                                                        sonstigen Lebenspartnerschaft leben.
  den.
  Vermietete Wohneinheiten oder gewerblich genutzte Objekte sind
  davon nicht umfasst.
| Verzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
  der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
  von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
  Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

[Seite 45]
                                                                                                                                                      NRV 2025 Plus | 45


/ Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
    (§ 29 ARB)

Rechtsschutz für Vermieter: als Einzel- oder Zusatzprodukt wählbar,
- nicht für Bau-, Erben- oder Eigentümergemeinschaften
Zielmarkt: Diese Versicherung ist für Firmen und Selbstständige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten mit Nachbarn oder
Mietern absichern möchten, gedacht. Versichert werden können Miet- und Eigentumswohnungen aber auch Einfamilienhäuser und gewerblich
genutzte Objekte. Die Objekte müssen sich in Deutschland befinden.

 Wohnzwecken dienende Objekte (Garagen zum Haus / zur Wohnung                                        ohne SB     150 EUR SB      250 EUR SB     500 EUR SB      750 EUR SB
 gehörend sind mitversichert)
                                                                                                         netto          netto           netto          netto           netto
                                    Vermieter, Verpächter – als Einzelprodukt versicherbar
 190 1080                              bis 12.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit             354,80 EUR     183,30 EUR     159,90 EUR      140,80 EUR     126,70 EUR
 190 1083                              bis 15.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit             494,90 EUR     312,20 EUR     258,70 EUR      227,60 EUR     204,80 EUR
 190 1084                              bis 18.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit             666,80 EUR     484,70 EUR     440,90 EUR      388,00 EUR     349,20 EUR
 190 1085                              über 18.000 EUR Jahresbruttomiete je Wohneinheit                 4,84 %         3,66 %         3,01 %          2,69 %         2,48 %
                                        Hinweis: Nicht versicherbar sind Gebäude mit mehr als 6     derJahres-    der Jahres-     der Jahres-    der Jahres-     der Jahres-
                                        Wohneinheiten.                                             bruttomiete    bruttomiete     bruttomiete    bruttomiete     bruttomiete

 Gewerblich genutzte Objekte (Beitragsangabe je Einheit1)                                                netto          netto           netto

 190 0019                           Vermieter, Verpächter – auch als Einzelprodukt                     9,81 %         6,94 %          6,00 %
                                    versicherbar                                                   derJahres-     der Jahres-     der Jahres-
                                                                                                   bruttomiete    bruttomiete     bruttomiete
                                    jedoch Mindestbetrag                                           248,80 EUR     174,10 EUR     151,60 EUR

 zusätzliche Garagen und Abstellplätze
 (Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar                                       netto          netto           netto
 190 0472                           Vermieter, Verpächter                                           48,50 EUR      34,10 EUR       29,80 EUR

 Unbebaute Grundstücke je angefangene 2.500 m²
 (Beitragsangabe je Einheit¹) – nur als Zusatzprodukt versicherbar                                       netto          netto           netto
 190 0474                           Vermieter, Verpächter                                           48,50 EUR      34,10 EUR       29,80 EUR

1 Beim Vermieter/Verpächter bedeutet der Begriff „Einheit“ = ein Miet- bzw. Pachtvertrag


Versicherte Leistungsarten                                                                        Besondere Informationen
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*                                                         | Die Vermietung (auch Untervermietung) von bis zu 3 Zimmern in der
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                                                 vom Versicherungsnehmer selbst bewohnten, versicherten Wohnein-
| Straf-Rechtsschutz                                                                                 heit, z. B. an Studenten, ist beitragsfrei eingeschlossen, wenn es sich
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                                                  nicht um eine Wohneinheit, sondern um einzelne Zimmer handelt.
                                                                                                  | Als Wohneinheit gilt eine gemietete oder vermietete sowie vom Ei-
Versicherter Personenkreis                                                                           gentümer selbst bewohnte Wohnung oder ein Einfamilienhaus.
| Sie selbst jeweils in Ihrer Eigenschaft als Eigen­tümer, Mieter,                               | Die zu den versicherten selbst genutzten oder vermieteten Einhei-
   Pächter oder Nutzungsberechtigter des im Antrag/Versicherungs-                                    ten gehörenden Garagen und Abstellplätze sind im Versicherungs-
   schein genannten Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteiles,                                       schutz eingeschlossen.
   das sich in Deutschland befindet.                                                              | Wird Rechtsschutz als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter ge-
                                                                                                     wünscht, kann keine Auswahl von Einheiten getroffen werden. Es
                                                                                                     müssen jeweils alle Einheiten eines Gebäudes oder Grundstückes
                                                                                                     innerhalb eines Vertrages versichert werden, jedoch nicht mehr als
                                                                                                     6 vermietete Wohneinheiten in einem Gebäude. Auch die vom Ei-
                                                                                                     gentümer selbst genutzten Wohn- oder Gewerbeeinheiten sowie
                                                                                                     unentgeltlich überlassene Wohneinheiten sind beitragspflichtig.
In § 29 ARB enthalten:


          JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung für Vermieter.


                               * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                               | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                                 Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis                        | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

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46 | NRV 2025 Plus


/	JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz
   (§ 28 Abs. 3 a) Nr. 1 i. V. m. § 2 a) ARB)

       Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir selbstständig tätigen Personen in Deutschland in ihrem beruflichen Bereich und für Firmen
       mit Sitz in Deutschland an, die sich ausschließlich gegen das Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten wegen erlittener Schäden absi-
       chern und hauptsächlich die Inkassodienstleistung JURCASH nutzen möchten.


 JURCASH Kombi
                                                                                                                                 500 EUR SB
                                                                                                                                       netto

190 0295        0 bis 50 Beschäftigte                                                                                             114,20 EUR
190 0296        51 bis 100 Beschäftigte                                                                                           174,60 EUR
190 0297        101 bis 200 Beschäftigte                                                                                          296,50 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                      JURCASH
| Schadenersatz-Rechtsschutz
                                                                           Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als
Versicherter Personenkreis
                                                                           beitragsfreie Serviceleistung
| Versicherungsnehmer im beruflichen Bereich
                                                                           JURCASH bietet Selbstständigen und Gewerbetreibenden neben
| A
   rbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Ver-       der Inkassodienstleistung – unbezahlte, fällige und unstreitige
  sicherungsnehmer                                                         Rechnungen können durch unseren Inkassopartner eingefordert
                                                                           werden – umfangreiche Serviceleistungen, wie z. B. die Online-Ab-
Besondere Hinweise                                                         frage von Bonitäts- und Wirtschaftsauskünften über Kunden und
                                                                           Geschäftspartner, an.
| Der Versicherungsschutz gilt nur für die im Antrag/Versicherungs-
  schein genannte Betriebsart.                                             In der Rechtsschutzversicherung sind Rechtsstreitigkeiten aus Ver-
                                                                           trägen zwischen einem Gewerbetreibenden und seinem Kunden
| Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist jeder Betrieb ge-
                                                                           (sogenannter Berufsvertrags-Rechtsschutz) bis auf wenige Aus-
  sondert zu versichern, wenn es sich bei dem Betrieb nicht lediglich
                                                                           nahmen nicht versicherbar. Hier schließt JURCASH quasi die Lü-
  um eine rechtlich unselbstständige Niederlassung (Filiale) handelt.
                                                                           cke.
                                                                           Mit JURCASH besteht die Möglichkeit, Außenstände zu verringern
       Berechnungsmethode:
                                                                           und somit die eigene Liquidität zu verbessern.
       | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
         100 %;                                                            JURCASH ist eine kostenfreie Serviceleistung für Gewerbekunden
       | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,                und beitragsfrei im Versicherungsvertrag enthalten.
         Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
                                                                           Da JURCASH keine Versicherungsleistung ist, gibt es keine „Risiko-
       | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
                                                                           ausschlüsse“ mit der Ausnahme, dass die Forderung nicht ernst-
         der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
                                                                           haft bestritten sein darf. JURCASH ist außergerichtlich für Forde-
                                                                           rungen in jeder Höhe möglich. Es gibt keine Begrenzungen bei der
                                                                           Forderungsobergrenze und bei der Anzahl der übergebenen For-
                                                                           derungen.
                                                                           Weitere Informationen siehe Seite 6
                                                                           www.jurcash.de


                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.
                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

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                                                                                                                             NRV 2025 Plus | 47


/ Produkte für Zielgruppen
/ Firmenvertrags-Rechtsschutz* nur als Zusatzprodukt zum § 28 ARB wählbar
             Zielmarkt: In den Firmen-Rechtsschutzprodukten ist der Vertrags-Rechtsschutz grundsätzlich nicht versichert. Daher kann der
             Firmenvertrags-Rechtsschutz für bestimmte Branchen zusätzlich gewählt werden. Er richtet sich an Gewerbetreibende/Selbststän-
             dige, die sich gegen das Kostenrisiko aus Streitigkeiten mit Kunden und Lieferanten, z.B. aufgrund von behaupteten Mängeln wehren
             möchten.
Für viele Gewerbebetriebe bietet die NRV für den Gewerbebetrieb den Firmenvertrags-Rechtsschutz zusammen mit dem Privat-, Berufs-
und Verkehrs-Rechtsschutz für Selbstständige an. Die Betriebsarten, für die der Firmenvertrags-Rechtsschutz in den Rechtsschutzvertrag
eingeschlossen werden kann, sind auf Seite 48 und Seite 49 aufgeführt.

 Firmenvertrags-Rechtsschutz                                               Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
 Absicherung gegenüber Streitigkeiten                                      Absicherung gegenüber Streitigkeiten aus                   10 % der
 aus Verträgen mit Kunden                                                  Verträgen mit Kunden und darüber hinaus                      Kosten,
                                                                           z.B. auch mit Lieferanten                                mindestens
                                                           500 EUR SB                                                               500 EUR SB

                     Jahresbruttoumsatz     Streitwert-                                       Jahresbruttoumsatz     Streitwert-
                             in Mio. EUR   untergrenze           netto                                in Mio. EUR   untergrenze           netto
190 4100                            0,25       750 EUR      650,40 EUR     190 4150                          0,25       750 EUR    1.300,80 EUR
190 4101                            0,50       750 EUR      870,10 EUR     190 4151                          0,50       750 EUR    1.740,20 EUR
190 4102                            0,75     1.000 EUR    1.118,70 EUR     190 4152                          0,75     1.000 EUR    2.237,40 EUR
190 4103                            1,00     1.000 EUR    1.356,00 EUR     190 4153                          1,00     1.000 EUR    2.712,00 EUR
190 4104                            1,25     1.500 EUR    1.548,10 EUR     190 4154                          1,25     1.500 EUR    3.096,20 EUR
190 4105                            1,50     1.500 EUR    1.762,80 EUR     190 4155                          1,50     1.500 EUR    3.525,60 EUR
190 4106                            1,75     2.000 EUR    1.966,20 EUR     190 4156                          1,75     2.000 EUR    3.932,40 EUR
190 4107                            2,00     2.000 EUR    2.158,30 EUR     190 4157                          2,00     2.000 EUR    4.316,60 EUR
190 4108                            2,50     2.500 EUR    2.339,10 EUR     190 4158                          2,50     2.500 EUR    4.678,20 EUR
190 4109                            3,00     2.500 EUR    2.508,60 EUR     190 4159                          3,00     2.500 EUR    5.017,20 EUR
190 4110                            3,50     3.000 EUR    2.655,50 EUR     190 4160                          3,50     3.000 EUR    5.311,00 EUR
190 4111                            4,00     3.000 EUR    2.813,70 EUR     190 4161                          4,00     3.000 EUR    5.627,40 EUR
190 4112                            4,50     4.000 EUR    2.960,60 EUR     190 4162                          4,50     4.000 EUR    5.921,20 EUR
190 4113                            5,00     5.000 EUR    3.107,50 EUR     190 4163                          5,00     5.000 EUR    6.215,00 EUR


Versicherte Leistungsart                                                  Versicherte Leistungsart
| Firmenvertrags-Rechtsschutz                                             | Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahr-          Versicherungsschutz besteht für die gerichtliche Interessenwahrneh-
nehmung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen             mung aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen und/
und/oder Dienstleistungen, die der Versicherungsnehmer in unmit-          oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der im
telbarem Zusammenhang mit der im Versicherungsschein bezeich-             Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit. Hierzu zählen nicht nur
neten Tätigkeit erbringt. Es handelt sich dabei um schuldrechtliche       die Auseinandersetzungen mit den Kunden des Versicherungsneh-
Verträge über Dienst-/Werkleistungen des Versicherungsnehmers             mers sondern z.B. auch die gerichtliche Auseinandersetzung des Ver-
für seine Kunden. Damit sind gerichtliche Auseinandersetzungen            sicherungsnehmers mit einem Zulieferer, der dem Versicherungsneh-
aus diesen Verträgen vom Versicherungsschutz umfasst.                     mer mangelhafte Ware verkauft hat oder auch solche wegen einer
                                                                          fehlgeschlagenen Reparatur einer Maschine, die der Versicherungs-
Es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmen-
                                                                          nehmer für die Herstellung seiner Ware benötigt.
vertrags-Rechtsschutz.
                                                                          Es gilt die in den ARB geregelte Klausel zu den §§ 24 und 28, Firmen-
                                                                          vertrags-Rechtsschutz XXL.

Für die Wahrnehmung folgender rechtlicher Interessen ist der              Besondere Hinweise
Firmenvertrags-Rechtsschutz ausgeschlossen:                               Die NRV zahlt in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versiche-
| aus Versicherungsverträgen,                                             rungssumme von 100.000 EUR, (§ 5 Abs. 4 ARB).
| aus den Bereichen des Handelsvertreter- und Maklerrechtes,
                                                                          Zahlungen für den Versicherungsnehmer und für mitversicherte Per-
| wenn und soweit Sie aus einer Haftpflichtversicherung anspruchs-
                                                                          sonen in demselben Versicherungsfall werden zusammengerechnet.
  berechtigt sind.
                                                                          Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer Versicherungsfälle,
                                                                          die zeitlich und ursächlich zusammenhängen.
Versicherter Personenkreis
                                                                          Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle zahlt
Hier gelten die Ausführungen des § 24 ARB auf Seite 22 im Abschnitt
                                                                          die NRV maximal 100.000 EUR.
„Versicherter Personenkreis“.
                                                                          Es gilt eine Streitwertobergrenze von 500.000 EUR.
                                                                          Der Beitrag berechnet sich aus dem Jahresbruttosumsatz.
           * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB                   Der Jahresbruttoumsatz ist die Summe aller vereinnahmten Erlöse
                                                                          inkl. Umsatzsteuer aus der versicherten gewerblichen, freiberufli-
Hinweis                                                                   chen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit der versicherten Per-
                                                                          son pro Kalenderjahr.


       Soweit der vorgenannte Vertrag ein Werkvertrag über Bauleistungen ist, besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn der Vertrag
       von beiden Parteien des Vertrages unterzeichnet ist.

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48 | NRV 2025 Plus


/ Betriebsarten Firmenvertrags-Rechtsschutz
Bei den nachfolgend aufgeführten Betriebsarten kann der Firmenvertrags-Rechtsschutz eingeschlossen werden. Bei den Betriebsarten mit
dem Vermerk „Direktionsanfrage“ kann ein Einschluss nur nach unserer Zustimmung erfolgen.
Abdichtungshandwerk                                                 Holzhandel
Akustikbau                                                          Holzschutz
Anwendungsentwicklung                                               Hotel
Web und Mobile/Webdesign           Direktionsanfrage               Hotel, Pension
Aufzugsbau (nur Montage)                                            Imbiss
Bäckerei/Konditorei                                                 Industrieanstrich
Baumschule                                                          Isolierhandwerk
Bauschlosserei                                                      IT-DienstleistungDirektionsanfrage
Bauspenglerei                                                       IT-Services und Beratung               Direktionsanfrage
Bautenschutz                                                        IT-SystemelektronikDirektionsanfrage
Bestatter, Beerdigungsinstitut                                      Jalousienbau (nur Montage)
Betonbearbeitung/-herstellung                                       Juwelier
Betonwerk                                                           Kaffeerösterei
Blitzschutzbau (nur Montage)                                        Kelterei und Kellerei
Blumengeschäft/Blumenhandel                                         Kfz-Handel mit/ohne Werkstätten        Direktionsanfrage
Bodenleger                                                          (Herstellergebunden)
Brauerei                                                            Kfz-Werkstätten (Herstellergebunden)   Direktionsanfrage
Brennerei                                                           Kiesgewinnung
Buchhandel                                                          Klempnerhandwerk
Café                                                                Klimahandwerk
Chem. Reinigung                                                     Klimatechnik
Dachdecker                                                          Lackierer (kein Kfz-Lackierer)
Datenverarbeitung und Webhosting                                    Land- u. Forstwirtschaft
Dekorateur                                                          Landschaftsbau/Landschaftspflege
Drechslerei                                                         Landwirtschaft
Dreherei                                                            Lebensmittelhandel/-handwerk
Drogerie                                                            Lederwarenhandel
Druckgewerbe                                                        Lotterieannahmestelle
EDV-BeratungDirektionsanfrage                                      Maler
EDV-SchulungDirektionsanfrage                                      Markiesenbau (nur Montage)
Elektro- u. Sanitärinstallation                                     Maurerhandwerk (ohne Rohbauerstellung)
Elektroinstallation                                                 Mediendesign Game & Animation          Direktionsanfrage
Elektronik für Informations-                                        Messebau
und Systemtechnik                  Direktionsanfrage               Metallbe- u. -verarbeitung
Elektrotechnik                                                      Metzgerei
Erdgewinnung                                                        Möbelherstellung u. -montage
Estrichleger                                                        Mühlenbetrieb
Fahrstuhlbau (nur Montage)                                          Musikinstrumentenhandel
Fassadenbau                                                         Ofenbau (nur Montage)
Feinmechanischer Betrieb                                            Optiker
Fensterbau (nur Montage)                                            Optischer Betrieb
Fitnesscenter                                                       Orthopäd. Betrieb/Technik
Flaschnerei                                                         Parkettleger
Fliesenleger                                                        Pension
Forstwirtschaft                                                     Pferdehaltende Einrichtung (Ohne Zucht)
Friseur                                                             Pflanzenservice
Fugentechnik                                                        Pflasterhandwerk
Fuger                                                               Pflegedienst
Galvanotechnik                                                      Pizzeria
Gartenbaubetrieb                                                    Polsterei
Gärtnerei                                                           Privatlehrer
Gas-/Wasser-/Heizungsinstallation                                   Putzerhandwerk
Gasinstallation                                                     Raumausstatter
Gastronomie                                                         Reformhaus
Gaststätte                                                          Restaurant
Gerüstbau/-verleih                                                  Rolladenbau (nur Montage)
Getränkehandel                                                      Sandgewinnung
Gipser                                                              Sanitärinstallation
Glasbe-/-verarbeitung                                               Sattlerei
Glaserei                                                            Schallschutz
Graphischer Betrieb                                                 Schankwirtschaft
Heilpädagoge                                                        Schlosserei
Heizungs-/Lüftungsbau/-installation                                 Schönheitspflege
Heizungsbau/-installation                                           Schreib-/Papierwarenhandel
Heizungsinstallation                                                Schreinerei
Heizungspflege                                                      Schuhhandel
Holzbe- u. -verarbeitung                                            Schuhmacherei

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Schweißerei                                               Tabakwarenhandel
Softwareentwicklung und Gestaltung                        Tanzschule
Solartechnik (nur Montage)                                Tapezierer
Sonnenschutztechnik (nur Montage)                         Textilwarenhandel
Spielwarenhandel                                          Treppenbau (nur Montage)
Spirituosenbrennerei                                      Trockenbau (kein Hochbau)
Sportartikelhandel                                        Türenbau (nur Montage)
Sportartikelherstellung                                   Übersetzungsbüro
Sportstudio                                               Wandverkleidungshandwerk
Steinbe- u. -verarbeitung                                 Wasserinstallation
Steinmetz                                                 Zahntechnisches Labor
Stuckateur                                                Zaunbau (nur Montage)
Systemadministration Infrastruktur   Direktionsanfrage   Zimmereihandwerk

[Seite 50]
50 | NRV 2025 Plus


/	Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
  (§ 28 ARB i. V. m. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28, Vertrags-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte
   und andere anerkannte Heilberufe)


           Zielmarkt: Diese Versicherung ist gedacht für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe in Deutschland. Sie schützt vor
           dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten im Bereich der beruflichen Tätigkeit, im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Familien der
           Praxisinhaber sind mitversichert. Der Privat-Rechtsschutz und der für Eigentümer und Mieter für die privat genutzte Wohneinheit
           kann vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden.

Bitte beachten
Versicherbar sind:
| Ärzte                                                                         |   Physiotherapeuten
| Zahnärzte                                                                     |   Psychologen
| Tierärzte                                                                     |   Masseure und Hebammen mit eigenen Praxen
| Heilpraktiker                                                                 |   Apotheken

                                                               mit maximal jeweils 10 Beschäftigten

                                                               inkl. Privat-Rechtsschutz
                                                               inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle Gewerbeobjekte (Praxen)
                                                               inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die selbstgenutzte private
                                                               Wohneinheit


 Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
 Beiträge je Arzt, je Praxisgemeinschaft                                                 ohne SB       150 EUR SB     250 EUR SB     500 EUR SB

                                                                                            netto            netto          netto          netto
190 0859          ohne Beschäftigte                                                  1.407,50 EUR       830,10 EUR     772,10 EUR     677,70 EUR
190 0860          bis 3 Beschäftigte                                                 1.497,80 EUR       883,60 EUR     821,70 EUR     721,20 EUR
190 0861          bis 6 Beschäftigte                                                 2.237,30 EUR     1.319,70 EUR   1.227,50 EUR   1.076,80 EUR
190 0862          bis 10 Beschäftigte                                                3.153,10 EUR     1.860,20 EUR   1.729,60 EUR   1.517,70 EUR
                  über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage

XXL-Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte (§ 28a ARB)

190 3220          ohne Beschäftigte                                                   163,50 EUR       105,60 EUR      99,70 EUR      90,20 EUR
190 3221          bis 3 Beschäftigte                                                  177,30 EUR       113,80 EUR     107,40 EUR      96,80 EUR
190 3222          bis 6 Beschäftigte                                                  235,80 EUR       148,20 EUR     139,20 EUR     124,90 EUR
190 3223          bis 10 Beschäftigte                                                 303,40 EUR       192,50 EUR     180,60 EUR     161,10 EUR
                  über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage


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Versicherte Leistungsarten                                                   Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die im Betrieb beschäftigten Ar-
                                                                         enn der Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
                                                                        w
   beitnehmer)*
                                                                        Heilberufe als
                                                                        Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
                                                                        inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                         nutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                         inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
       Aktiengesellschaft).
                                                                          Wohneinheit
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für eine selbst genutz-      versichert ist:
   te Wohneinheit und alle selbst genutzten Gewerbeeinheiten
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im Zusammenhang mit Aufhebungsvereinbarungen
   (Praxen), wobei sich die vorgenannten Objekte in der Bundesrepu-
                                                                          als Arbeitnehmer bis 1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt
   blik Deutschland befinden müssen*
                                                                          nicht für die beim Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitneh-
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für den privaten
                                                                          mer)*
   Bereich, für die Ausübung nichtselbstständiger Tätigkeiten*
   auch versichert:                                                     | R
                                                                           echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
   – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,               1.000 EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
   – Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,
      (KWG),
                                                                          deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*
  – Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
      licher Altersvorsorgeprodukte,                                    | W
                                                                           ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-
  – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,                               republik Deutschland befindlichen privat und selbst genutzten
  – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht           Wohneinheiten des Versicherungsnehmers, des ehelichen/einge-
      fondsgebunden sind.                                                 tragenen oder im Versicherungsschein genannten sonstigen Le-
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-        benspartners, der minderjährigen Kinder, der volljährigen Kinder,
   ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-         soweit sie unverheiratet sind, nicht in einer Lebenspartnerschaft
   wie Anhängern*                                                         leben und keiner auf Dauer angelegte Tätigkeit nachgehen*
| Gem. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28 Vertrags-Rechts-
                                                                        | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
   schutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe be-
                                                                           Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
   steht Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung
                                                                            ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000 EUR
   rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Wa-
                                                                            je Versicherungsfall
   renlieferungen und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zu-
   sammenhang mit der im Versicherungsschein bezeichneten Tätig-        | S
                                                                           teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
   keit (Firmenvertrags-Rechtsschutz). Nicht versichert: Versiche-        fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
   rungsvertragsrecht, Handelsvertreterrecht. Im Vertrags- und            vorausgehen (privat/gewerblich)*
   Sachen-Rechtsschutz im beruflichen Bereich gilt eine Versiche-
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger­
   rungssumme von 300.000 EUR je Versicherungsfall, maximiert auf
                                                                          abgaben (privat/gewerblich)*
   300.000 EUR im Kalenderjahr, als vereinbart (§ 5 Abs. 4 ARB)*
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                   | S
                                                                           ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*                                           gen vor Sozialgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)*
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                        | Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-
   verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*                                 | V
                                                                           erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                                  heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
| Straf-Rechtsschutz                                                     tungsgerichten vorausgehen (privat/gewerblich)
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und
                                                                          mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme: bis 750 EUR
   Erbrecht
                                                                          für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-
   ungsanordnung nach § 1896 BGB                                        | B
                                                                           eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz und Rest-
| Daten-Rechtsschutz                                                     schuldbefreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR*
| Opfer-Rechtsschutz
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
                                                                          und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
                                                                          1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
                                                                          rungsfall)*

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52 | NRV 2025 Plus


| Vorsorge-Rechtsschutz*                                                       erstmalig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
                                                                               und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
| Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
                                                                               dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
| Rechtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max. 15 kW)*             partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
                                                                               hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
| Anstellungsvertrags-Rechtsschutz
                                                                               eintrittspflichtig sein.
  Gesamtjahreseinkommen: Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme:
  35.000 EUR je Versicherungsfall)*                                        | P
                                                                              ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
                                                                             und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge.
| R
   echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
  fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)                    | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
  Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-          ber/ Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
   zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der           Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-
   privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.             nannten selbst bewohnten Wohneinheit.
   Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
   besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines                   Erweiterung des versicherten Personenkreises
   Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-              (privater Bereich) im XXL-Baustein (§ 28a Abs. 2 ARB)
   me bis 250 EUR im Kalenderjahr)                                         Personen, die mit Ihnen oder mit dem im Antrag/Versicherungs-
                                                                            schein genannten Inhaber/Geschäftsführer oder mit Ihrem oder sei-
| V
   erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
                                                                            nem ehelichen, eingetragenen oder im Versicherungsschein ge-
  der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
                                                                            nannten sonstigen Lebenspartner verwandt oder verschwägert
  von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
                                                                            sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemeinschaft (Lebens-
  Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
                                                                            und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen oder mit dem im Antrag/
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-            Versicherungsschein genannten Inhaber/Geschäftsführer leben und
  Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.                               an Ihrem oder seinem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
                                                                                  TIPP XXL-Baustein:
Versicherter Personenkreis
                                                                                  Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
im beruflichen Bereich:
| Sie selbst,
                                                                           Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
   | für Ihre im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
                                                                           bereich
      berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
   | als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller      Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
      selbst genutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),                          und den mitversicherten Lebenspartner
   | als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
                                                                           Unternehmervorsorgevollmacht
      Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
      Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter           Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
      oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-            mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
      hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen,
                                                                           Reputation und Rezensionen
| P
   ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
                                                                           Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
  und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
                                                                           Dreimal während der Vertragslaufzeit
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit.
                                                                           Website-Check
im privaten Bereich (abwählbar) sowie im beruflichen Bereich als
                                                                           Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
Nichtselbstständiger:
                                                                           AGB-Check
im Verkehrsbereich als Eigentümer oder Halter aller auf die nach-
folgend aufgeführten Personen zugelassenen oder auf deren Namen            Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge               Wirksamkeit nach deutschem Recht.
zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sowie Anhänger, als Erwerber,
                                                                           Besondere Informationen
Mieter oder Leasingnehmer gleichartiger Fahrzeuge und als Fahrer
oder Insasse von Fahrzeugen:                                               Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
                                                                           kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
| S
   ie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
  ber/Geschäftsführer auch als Eigentümer, Mieter, Pächter oder
  Nutzungsberechtigter einer im Antrag/Versicherungsschein ge-                    Berechnungsmethode:
  nannten selbst bewohnten Wohneinheit,                                           | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
                                                                                    100 %;
| Ihr
   ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
                                                                                  | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
  ter sonstiger Lebenspartner,
                                                                                    Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
| Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-               | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
   der),                                                                            der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
| Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
   und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
   auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
   Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
   tragenen Lebenspartnerschaft leben.
| u
   nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners
  stehende
  | minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,
  | im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-
     vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie

[Seite 53]
                                                                                                                                                   NRV 2025 Plus | 53


/	Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
                                                                  inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutzten Gewerbe-
                                                                  einheiten (Praxen)
                                                                  ohne Privat-Rechtsschutz
                                                                  ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private Wohneinheit
                                                                  (§ 28 Abs. 1 a) Abs. 2 b) aa), c), Abs. 3 a) 1., 2., 3. bb), 4. bb) bis 7 aa), 8 bis 10., 12., 13. Abs. 4
                                                                  bis 7 ARB)


 Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe
 Beiträge je Arzt, je Praxisgemeinschaft                                                         ohne SB           150 EUR SB           250 EUR SB            500 EUR SB

                                                                                                    netto                netto                 netto                netto
190 0812          ohne Beschäftigte                                                            995,20 EUR          586,60 EUR            546,20 EUR            479,60 EUR
190 0813          bis 3 Beschäftigte                                                         1.085,50 EUR          640,20 EUR            595,60 EUR            523,10 EUR
190 0814          bis 6 Beschäftigte                                                         1.825,10 EUR        1.076,40 EUR          1.001,40 EUR            878,60 EUR
190 0815          bis 10 Beschäftigte                                                        2.741,10 EUR        1.616,70 EUR          1.503,40 EUR          1.319,60 EUR
                  über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage

XXL-Baustein zum Spezial-Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte (§ 28a Abs. 1 a) aa) ARB)

190 3200          ohne Beschäftigte                                                           163,50 EUR           105,60 EUR             99,70 EUR            90,20 EUR
190 3201          bis 3 Beschäftigte                                                          177,30 EUR           113,80 EUR            107,40 EUR            96,80 EUR
190 3202          bis 6 Beschäftigte                                                          235,80 EUR           148,20 EUR            139,20 EUR           124,90 EUR
190 3203          bis 10 Beschäftigte                                                         303,40 EUR           192,50 EUR            180,60 EUR           161,10 EUR
                  über 10 Beschäftigte: Direktionsanfrage


Kombinierbare Leistungen zum Produkt finden Sie auf folgenden                          |     Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (gewerblich)*
Seiten                                                                                 |    Sozialgerichts-Rechtsschutz (gewerblich)*
| Spezial-Straf-Rechtsschutz, Seite 36                                                 |      Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
| Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte, Seite 41                                            |       Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, Seite 43                                     |    Straf-Rechtsschutz
                                                                                       |    Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Versicherte Leistungsarten                                                             |    Daten-Rechtsschutz
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                          |    Opfer-Rechtsschutz
| Arbeits-Rechtsschutz als Arbeitgeber (nicht für die im Betrieb be-
   schäftigten Arbeitnehmer)*                                                                  Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
                                                                                               (§ 28a Abs. 1 b) aa) ARB)
                                                                                       wenn der Rechtsschutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche
                                                                                        Heilberufe als
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                                        Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                                        inkl. Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst ge-
       Aktiengesellschaft).
                                                                                         nutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
                                                                                         ohne Privat-Rechtsschutz,
| W
   ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbst genutz-
                                                                                         ohne Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für die private
   ten Gewerbeeinheiten (Praxen), wobei sich die vorgenannten Ob-
                                                                                         Wohneinheit
   jekte in der Bundesrepublik Deutschland befinden müssen*
                                                                                         versichert ist:
| Gem. der in den ARB geregelten Klausel zu § 28 Vertrags-Rechts-
   schutz für niedergelassene Ärzte und anerkannte Heilberufe besteht                  | R
                                                                                          echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis 1.000
   Versicherungsschutz für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher                      EUR je Versicherungsfall (gewerblich)*
   Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen über Warenlieferungen
                                                                                       | Versicherungsvertrags-Rechtsschutz (gewerblich)*
   und/oder Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der
                                                                                            Bei Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Betriebsschlie-
   im Versicherungsschein bezeichneten Tätigkeit (Firmenvertrags-
                                                                                             ßungsversicherungen gilt eine Versicherungssumme von 25.000
   Rechtsschutz). Nicht versichert: Versicherungsvertragsrecht, Han-
                                                                                             EUR je Versicherungsfall
   delsvertreterrecht.
   Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz im beruflichen Bereich gilt                    | S
                                                                                          teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
   eine Versicherungssumme von 300.000 EUR je Versicherungsfall,                         fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten
   maximiert auf 300.000 EUR im Kalenderjahr, als vereinbart (§ 5                        vorausgehen (gewerblich)*
   Abs. 4 ARB)*
                                                                                       | R
                                                                                          echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anliegerabga-
                                                                                         ben (gewerblich)*


                * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                | Laufzeitnachlass: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Nachlass kann mit anderen Nachlässen kombiniert werden.

Hinweis         | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 54]
54 | NRV 2025 Plus


| S
   ozial-Rechtsschutz auch in Widerspruchsverfahren, die den Kla-    Versicherter Personenkreis
  gen vor Sozialgerichten vorausgehen (gewerblich)*                   im beruflichen Bereich:
| Verwaltungs-Rechtsschutz im gewerblichen Bereich ab Gericht*       | Sie selbst,
                                                                        – für die im Versicherungsschein bezeichnete gewerbliche, frei-
| V
   erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
                                                                           berufliche oder sonstige selbstständige Tätigkeit,
  heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
                                                                        – als Eigentümer, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter aller
  tungsgerichten vorausgehen (gewerblich)*
                                                                           selbst genutzten Gewerbeeinheiten (Praxen),
| V
   erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung     – als Eigentümer oder Halter aller auf Sie zugelassenen oder auf
  der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss             Ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
  von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem            Motorfahrzeuge zu Lande und Anhänger, als Erwerber, Mieter
  Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein                             oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande sowie An-
                                                                           hängern und als Fahrer oder Insasse von Fahrzeugen.
| Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
  Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.                         | P
                                                                         ersonen in ihrer versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer
                                                                        und berechtigte Insassen der oben genannten Fahrzeuge,
| Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
                                                                      | Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit
       TIPP XXL-Baustein:
                                                                      Besondere Informationen
       Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL
                                                                      Als Beschäftigte gelten alle für Sie tätige Personen, auch Teilzeit-
                                                                      kräfte und freiberuflich Tätige mit Firmenfahrzeug.
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
                                                                             Berechnungsmethode:
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer              | Vollzeitbeschäftigte, freie Mitarbeiter mit Firmenfahrzeug
und den mitversicherten Lebenspartner                                          100 %;
                                                                             | Teilzeitbeschäftigte, Leiharbeitnehmer, Aushilfen,
Unternehmervorsorgevollmacht
                                                                               Saisonarbeiter, Azubis, Heimarbeiter 25 %;
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-            | mitarbeitende Familienangehörige und Lebenspartner;
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer                                          der/die Inhaber zählt/zählen nicht mit.
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.

[Seite 55]
                                                                                                                               NRV 2025 Plus | 55


/ Rechtsschutz für Vereine
   (§ 24 Abs. 1 b), 2 a), 3 bis 4 ARB)


             Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir eingetragenen Vereinen in Deutschland an, deren Zweck weder auf einen eigenen wirt-
             schaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen der Mitglieder gerichtet ist. Diese Versicherung
             schützt den Verein und die Mitglieder, die für den Verein tätig sind vor dem Kostenrisiko aus Rechtsstreitigkeiten, die im Rahmen der
             Tätigkeit für den Verein entstehen können.

Beispiele: Sportvereine ohne Vertrags-, Berufs-, Lizenzsportler oder -trainer, Geselligkeitsvereine, Gesangs- und Musikvereine, Laienspiel-
gruppen, wissenschaftliche Vereine, Schach-, Billard- und Kegelklubs, Sanitätsvereine, Heimat-, Trachten- und Karnevalsvereine, Ballspiel-,
Ruder-, Segel-, Schwimm-, Turn-, Radfahr-, Schwerathletik-, Fecht-, Eis- und Wintersportvereine, Golf- und Reitklubs, Flugsport- und Motor-
sportvereine, Schützenvereine und freiwillige Feuerwehren, Hundesportvereine.

 Rechtsschutz für Vereine
                                                                                    ohne SB        150 EUR SB        250 EUR SB       500 EUR SB

                                                                                       netto             netto             netto            netto
190 0411           bis 200 Mitglieder/Beschäftigte                                166,70 EUR        118,40 EUR       102,80 EUR         92,90 EUR
190 0814           über 200 Mitglieder/Beschäftigte
                   je Mitglied/Beschäftigten                                        0,94 EUR          0,65 EUR         0,54 EUR          0,47 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                   Besondere Informationen
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                 | Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf die Wahrneh-
| Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Verein)*                                   mung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber,
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                           Mieter, Leasingnehmer und Fahrer von Fahrzeugen.
| Sozialgerichts-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angele-
                                                                             | D
                                                                                er Beitrag richtet sich nach der Gesamtzahl der aktiven und pas-
   genheiten*
                                                                               siven Mitglieder und der sonstigen vom Verein beschäftigten Per-
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                               sonen.
| Straf-Rechtsschutz
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
| Daten-Rechtsschutz
                                                                                    JURCASH: Professionelles und kostengünstiges
| Opfer-Rechtsschutz
                                                                                    Forderungsmana­gement als beitragsfreie Serviceleistung.
Versicherter Personenkreis
Für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben:                                     www.jurcash.de
| Verein,
| gesetzliche Vertreter,
| Angestellte für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben,
| V
   ereinsmitglieder für jede Tätigkeit, die nach der Satzung dem Ver-
  einszweck dient.


                        * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
                        | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
                        | Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                          Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Hinweis                 | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 56]
56 | NRV 2025 Plus


/ Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
   (§ 27 ARB)


           Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Landwirten an, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und Beiträge an die land-
           wirtschaftliche Berufsgenossenschaft leisten und keine Gewerbesteuer abführen. Die Versicherung schützt vor dem Kostenrisiko
           aus Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betrieb und im Privat- und im Verkehrsbereich. Die Al-
           tenteiler, die Familien der Betriebsinhaber und der Hoferben sind mitversichert, wenn sie auf dem Hof leben.

Versicherbar sind nur Betriebe, die einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft angehören und nicht gewerbesteuerpflichtig sind.
Nebenbetriebe (z. B. Brauereien, Brennereien, Molkereien, Gastwirtschaften) sind gesondert zu versichern.

 Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                               ohne SB                150 EUR SB                    250 EUR SB
                                                                                  netto
                                                                  je ha   Mindestbetrag       je ha        netto            je ha        netto
190 0320         bis 10 ha                                                   317,20 EUR           –   305,10 EUR            –       264,50 EUR
190 0321         bis 30 ha                                    14,83 EUR      386,90 EUR   14,59 EUR   305,10 EUR    12,56 EUR       264,50 EUR
190 0322         bis 50 ha                                    11,51 EUR      505,50 EUR   11,28 EUR   441,40 EUR     9,66 EUR       382,40 EUR
190 0323         bis 75 ha                                    10,21 EUR      648,40 EUR    9,83 EUR   563,60 EUR     8,52 EUR       488,60 EUR
190 0324         bis 100 ha                                    9,01 EUR      787,60 EUR    8,52 EUR   766,40 EUR     7,52 EUR       664,40 EUR
190 0325         über 100 ha                                   7,72 EUR    1.094,40 EUR    7,52 EUR   887,80 EUR     6,53 EUR       770,00 EUR
XXL-Baustein zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
190 1320         bis 10 ha                                            –       70,60 EUR           –    67,70 EUR            –        61,90 EUR
190 1321         bis 30 ha                                     3,23 EUR       72,80 EUR    3,11 EUR    67,70 EUR     2,64 EUR        61,90 EUR
190 1322         bis 50 ha                                     2,28 EUR       92,80 EUR    2,10 EUR    88,30 EUR     1,99 EUR        79,40 EUR
190 1323         bis 75 ha                                     1,91 EUR      112,60 EUR    1,82 EUR   106,90 EUR     1,69 EUR        95,60 EUR
190 1324         bis 100 ha                                    1,66 EUR      145,00 EUR    1,58 EUR   137,00 EUR     1,26 EUR       122,10 EUR
190 1325         über 100 ha                                   1,29 EUR      168,20 EUR    1,23 EUR   155,20 EUR     1,09 EUR       137,80 EUR


       Berechnungshinweis zum Beitrag:
        ie Beitragsberechnung richtet sich nach der Hektargröße des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes, wobei folgende Flächen-
       D
       größen addiert werden:
       – eigene, selbst bewirtschaftete Flächen,
       – fremde, zum Betrieb hinzugepachtete Flächen,
       – verpachtete Flächen.
        ie Gesamtfläche ist nach folgender Staffel umzurechnen:
       D
       –	Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinanbauflächen, Baumschulen, Wiesen: 100 %;
       – Wald und Park: 50 %;
       –	Heide, Moor, Gewässer und Ödland bleiben unberücksichtigt.


                | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.

                | Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                  Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.

                | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.
Hinweis

[Seite 57]
                                                                                                                           NRV 2025 Plus | 57


Versicherte Leistungsarten                                              | R
                                                                           echtsschutz bei Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                             mit der privaten Internetnutzung. (Kostenübernahme bis 750 EUR
| Arbeits-Rechtsschutz (nicht für die Arbeitnehmer des Versiche-         für alle im Kalenderjahr entstandenen Versicherungsfälle)*
   rungsnehmers)*
                                                                        | B
                                                                           eratungs-Rechtsschutz bei Verbraucherinsolvenz und Restschuld-
                                                                          befreiungsverfahren (Kostenübernahme bis 500 EUR je Versiche-
       Der Arbeits-Rechtsschutz gilt nicht für gesetzliche                rungsfall)*
       Vertreter juristischer Personen (zum Beispiel:
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-, Betreuungs-
       Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstände einer
                                                                          und Erbrecht über eine Beratung hinaus (Kostenübernahme bis
       Aktiengesellschaft).
                                                                          1.000 EUR, im Betreuungs-Rechtsschutz bis 2.000 EUR je Versiche-
                                                                          rungsfall)*
| W ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (für in der Bundesre-
   publik Deutschland befindliche land- oder forstwirtschaftlich ge-    | Vorsorge-Rechtsschutz*
   nutzte Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile)*
                                                                        | Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*
   auch versichert:                                                     | Anstellungsvertrags-Rechtsschutz)* Gesamtjahreseinkommen:
   – Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,               Bis 50.000 EUR, (Versicherungssumme: 35.000 EUR je Versiche-
   – Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz     rungsfall)
      (KWG),
                                                                        | Cross-Compliance (für Betriebe bis 100 ha)*
   – Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder betrieb-
      licher Altersvorsorgeprodukte,                                    | F
                                                                           lurbereinigung, Raumordnungs- und Umlegungsverfahren, Ent-
   – Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,                              eignung (nicht die im Baugesetzbuch geregelten Angelegenhei-
   – private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die nicht          ten!)*
      fondsgebunden sind.
                                                                        | R
                                                                           echtsschutz im Zusammenhang mit Solaranlagen (bis max.
| Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz als Eigentümer, Halter, Erwer-
                                                                          30 kW)*
   ber, Mieter und Leasingnehmer von Motorfahrzeugen zu Lande so-
   wie Anhängern*                                                       | R
                                                                           echtsschutz für den Versicherungsnehmer im Verkehrsbereich im
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                      Rahmen einer auf fremden Betrieben durchgeführten selbststän-
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*                                           digen Tätigkeit als Landwirt ohne eigene Arbeitnehmer
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*
                                                                        | I m Vertrags-Rechtsschutz: Die vorübergehende Vermietung von bis
| Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich ab Gericht in nicht-
                                                                           zu 20 Betten
   verkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz                                | R
                                                                           echtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten – Erweiterung für Op-
| Straf-Rechtsschutz                                                     fer von Cyber-Straftaten (aktiver Straf-Rechtsschutz)
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                      Es besteht Versicherungsschutz für die Erstattung einer Strafan-
| Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und          zeige bei Straftaten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
   Erbrecht                                                                privaten Nutzung elektronischer Daten/Medien begangen wurden.
| Beratungs-Rechtsschutz im Zusammenhang mit einer Betreu-                Voraussetzung ist, dass Sie als Opfer der Straftat betroffen sind. Es
   ungsanordnung nach § 1896 BGB                                           besteht Versicherungsschutz für die Beistandsleistung eines
| Daten-Rechtsschutz                                                      Rechtsanwalts zur Erstattung einer Strafanzeige. (Kostenübernah-
| Opfer-Rechtsschutz                                                      me bis 250 EUR im Kalenderjahr)
                                                                        | V
                                                                           erzicht auf die Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung
     Im XXL-Baustein zusätzlich versicherbare Leistungsarten
                                                                          der Angelegenheit durch eine Erstberatung. Die Beratung muss
     (§ 27a ARB)
                                                                          von einem durch die NRV vermittelten Rechtsanwalt aus unserem
| R
   echtsschutz für Aufhebungsvereinbarungen als Arbeitnehmer bis         Jurcall-Anwaltsnetz durchgeführt worden sein.
  1.000 EUR je Versicherungsfall (privat und gilt nicht für die beim
                                                                        | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit, wenn der XXL-
  Versicherungsnehmer beschäftigten Arbeitnehmer)*
                                                                          Baustein mindestens 5 Jahre versichert ist.
| R
   echtsschutz im kollektiven Arbeitsrecht als Arbeitgeber bis
                                                                        | Die Wartezeit entfällt im Verkehrsbereich.
  1.000 EUR je Versicherungsfall (betriebsbezogen)*
| R
   echtsschutz im ursächlichen Zusammenhang mit Kapitalanlagen,        Versicherter Personenkreis
  deren Anlagebetrag 15.000 EUR nicht überschreitet*                    | Sie selbst bzw. der im Antrag/Versicherungsschein genannte Inha-
                                                                           ber des landwirtschaftlichen Betriebes,
| S
   teuer-Rechtsschutz auch in Einspruchs- und Widerspruchsver-
  fahren, die den Klagen vor Finanz- und Verwaltungsgerichten           | I hr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
  vorausgehen (privat/betriebsbezogen)*                                    ter sonstiger Lebenspartner,
| W
   ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle in der Bundes-       | Ihre minderjährigen Kinder (auch Adoptiv-, Pflege- und Stiefkin-
  republik Deutschland befindlichen selbst genutzten Wohneinhei-           der),
  ten (privat)*
                                                                        | Ihre volljährigen, unverheirateten Kinder (auch Adoptiv-, Pflege-
| R
   echtsschutz wegen Erschließungs- und sonstiger Anlieger­               und Stiefkinder), bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erstmalig eine
  abgaben (privat/betriebsbezogen)*                                        auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein
                                                                           Einkommen erhalten. Die Kinder dürfen auch nicht in einer einge-
| S
   ozial-Rechtsschutz auch auch in Widerspruchsverfahren, die den
                                                                           tragenen Lebenspartnerschaft leben.
  Klagen vor Sozialgerichten vorausgehen*
| V
   erwaltungs-Rechtsschutz in nichtverkehrsrechtlichen Angelegen-
  heiten auch in Widerspruchsverfahren, die den Klagen vor Verwal-
  tungsgerichten vorausgehen (privat)*


          * nur 2 Monate Wartezeit gem. § 4 Abs. 1 ARB
Hinweis

[Seite 58]
58 | NRV 2025 Plus


| u
   nter Ihrer Aufsicht oder unter der Aufsicht Ihres Lebenspartners    Besondere Informationen
  stehende                                                              | Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit
  – minderjährigen Nichten, Neffen und Patenkinder,                        einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit ist nur dann
  – im Haushalt lebende unverheiratete Enkel und unentgeltlich an-        versichert, wenn sich diese auf den land- oder forstwirtschaftlichen
     vertraute Tageskinder bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie erst-          Betrieb bezieht.
     malig eine auf Dauer angelegte, berufliche Tätigkeit ausüben
                                                                        | A
                                                                           ltenteiler ist, wer überwiegend von Geld/Naturalleistungen aus
     und hierfür ein Einkommen erhalten. Die Enkel und Tageskinder
                                                                          einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb lebt, dessen Inha-
     dürfen auch nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebens-
                                                                          ber er früher war und dessen Wohnsitz sich auf diesem Betrieb be-
     partnerschaft leben. Die Rechtsschutzversicherung der Erzie-
                                                                          findet. Wesentliches Indiz für die Altenteiler-Eigenschaft ist der
     hungsberechtigten darf für den Versicherungsfall nicht
                                                                          Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Altershilfe für
     eintrittspflichtig sein.
                                                                          Landwirte (GAL).
| M
   iteigentümer, Hoferbe und Altenteiler, die im Betrieb des Versi-
                                                                        | W
                                                                           ohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz besteht auch für Wohn-
  cherungsnehmers tätig und dort wohnhaft sind, deren eheliche,
                                                                          einheiten auf den Grundstücken des land- oder forstwirtschaftli-
  eingetragene oder im Versicherungsschein genannte sonstige Le-
                                                                          chen Betriebes, die von Ihnen und/oder den mitversicherten Per-
  benspartner und deren minderjährige Kinder,
                                                                          sonen bewohnt werden.
| o
   ben genannte Personen im privaten Bereich, im beruflichen Be-
                                                                        | M
                                                                           itversicherte Kinder bleiben nach Aufnahme einer dauerhaften
  reich als Landwirt und für die Ausübung nichtselbstständiger
                                                                          beruflichen Tätigkeit bis zur nächsten Hauptfälligkeit mitversichert,
  Tätigkeiten,
                                                                          wenn ein unmittelbarer Anschlussvertrag gemäß §§ 21, 23, 25, 26,
| o
   ben genannte Personen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter        27 oder 28 ARB bei der NRV abgeschlossen wird.
  oder Leasingnehmer von Pkw, Kombis, Krafträdern sowie land-
                                                                        | Für den Anschlussvertrag gelten keine Wartezeiten.
  oder forstwirtschaftlich genutzten Fahrzeugen sowie als Fahrer
  oder Insassen von Fahrzeugen,                                         | N
                                                                           icht zulassungspflichtige Sonderfahrzeuge und Arbeitsmaschi-
                                                                          nen sind ohne Beitragsberechnung mitversichert.
| Ihre Arbeitnehmer in Ausübung ihrer Tätigkeit für den Betrieb.
                                                                        | D
                                                                           ie Verpachtung ganzer land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe
| Z
   um versicherten Personenkreis zählen auch Personen in ihrer
                                                                          ist im Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz gesondert zu
  versicherten Eigenschaft als berechtigte Fahrer und berechtigte In-
                                                                          versichern. Auf das Erfordernis der Zugehörigkeit einer landwirt-
  sassen der auf die oben genannten Personen zugelassenen oder
                                                                          schaftlichen Berufsgenossenschaft und auf das Erfordernis der an-
  auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen
                                                                          teiligen Nutzung landwirtschaftlicher Flächen kann verzichtet wer-
  Motorfahrzeuge sowie Anhänger.
                                                                          den.
     Erweiterung des versicherten Personenkreises im XXL-Bau-           | D
                                                                           ie vorübergehende Vermietung von bis zu 8 Betten (im XXL-Bau-
     stein (§ 27a ARB)                                                    stein bis zu 20 Betten) im vom Versicherungsnehmer ständig
                                                                          genutzten/bewohnten Gebäude, z. B. an Feriengäste („Ferien auf
Personen, die mit Ihnen oder mit Ihrem eingetragenen oder im Ver-
                                                                          dem Bauernhof“) ist mitversichert, wenn jeder einzelne Mietver-
sicherungsschein genannten sonstigen Lebenspartner verwandt
                                                                          trag nicht über eine längere Dauer als 1 Jahr abgeschlossen wird.
oder verschwägert sind, wenn diese Personen in häuslicher Gemein-
schaft (Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft) mit Ihnen leben und
an Ihrem Wohnsitz amtlich gemeldet sind.


       TIPP XXL-Baustein:
       Kostenfrei: Dienstleistungspakete über JURCALL


Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht für den privaten Lebens-
bereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den Versicherungsnehmer
und den mitversicherten Lebenspartner
Reputation und Rezensionen
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
Dreimal während der Vertragslaufzeit
Website-Check
Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung
AGB-Check
Prüfung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden auf
Wirksamkeit nach deutschem Recht.


       JURCASH: Professionelles und kostengünstiges Forderungsmanagement als beitragsfreie Serviceleistung.


www.jurcash.de

[Seite 59]
                                                                                                                                    NRV 2025 Plus | 59


/ Spezial-Straf-Rechtsschutz für landwirtschaftliche Betriebe
           Zielmarkt: Diese Versicherung bieten wir Landwirten an, die einen landwirtschaftlichen Betrieb führen und Beiträge an die landwirt-
           schaftliche Berufsgenossenschaft leisten und keine Gewerbesteuer abführen. Die Versicherung schützt vor dem Kostenrisiko aus Straf-
           verfahren, die auch wegen des Vorwurfs einer vorsätzlich begangenen Straftat eingeleitet wurden und die im Zusammenhang mit der
           Tätigkeit für den landwirtschaftlichen Betrieb stehen. Die Straf-Rechtsschutzversicherung enthält erweiterte Leistungen.


       |	zusätzlich wählbar zum Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz für die berufliche Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb
          (§ 27 ARB).
       |	Es gelten die Sonderbedingungen zu den ARB NRV 2025 Plus: Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen.
       |	Wir zahlen in jedem Versicherungsfall höchstens eine Versicherungssumme von 500.000 EUR. Zahlungen für Sie selbst und für
          mitversicherte Personen in demselben Versicherungsfall rechnen wir zusammen. Dies gilt auch für Zahlungen aufgrund mehrerer
          Versicherungsfälle, die zeitlich und ursächlich zusammenhängen. Für alle in einem Kalenderjahr eingetretenen Versicherungsfälle
          zahlen wir höchstens die zweifache Versicherungssumme, somit maximal 1.000.000 EUR.
       | Versicherungsschutz besteht in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln und auf Madeira.


 Spezial-Strafrechtsschutz                                                      ohne SB                      150 EUR SB                      250 EUR SB

                                                                                   netto                           netto                           netto
180 1400         bis 10 ha                                                    225,40 EUR                      210,20 EUR                      192,70 EUR
180 1401         bis 30 ha                                                    282,70 EUR                      263,60 EUR                      241,20 EUR
180 1402         bis 50 ha                                                    338,50 EUR                      315,70 EUR                      289,40 EUR
180 1403         bis 75 ha                                                    451,80 EUR                      421,20 EUR                      386,60 EUR
180 1404         bis 100 ha                                                   565,00 EUR                      526,70 EUR                      483,40 EUR

                                                                 je ha     Mindestbetrag           je ha   Mindestbetrag           je ha   Mindestbetrag

180 1405         über 100 ha                                 5,15 EUR         565,00 EUR        4,80 EUR      526,70 EUR        4,38 EUR      483,40 EUR


Versicherte Leistungsarten                                                       Versicherter Personenkreis:
| Straf-Rechtsschutz                                                             im beruflichen Bereich:
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
                                                                                 | S
                                                                                    ie als Inhaber des land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes und
| Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
                                                                                   Ihr ehelicher, eingetragener oder im Versicherungsschein genann-
                                                                                   ter sonstiger Lebenspartner,
und zwar für
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Straftat, einer Ordnungswid-         | i m Versicherungsschein genannte, in Ihrem Betrieb tätige und dort
   rigkeit oder eines disziplinar- bzw. standesrecht­lichen Verstoßes,              wohnhafte Mitinhaber sowie deren eheliche, eingetragene oder im
| die Verteidigung gegen den Vorwurf einer vorsätzlichen Straftat, je-             Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
   doch nur soweit keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz
                                                                                 | Ihre im Versicherungsschein genannte und im Betrieb wohnhafte
   erfolgt. Im Falle einer Verurteilung wegen Vorsatz hat der Versi-
                                                                                    Altenteiler und deren eheliche, eingetragene oder im Versiche-
   cherte die vom Versicherer bezahlten Kosten zu erstatten.
                                                                                    rungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
                                                                                 | Ihre im Versicherungsschein genannte und im Betrieb wohnhafte
       Versicherungsschutz bleibt bei rechtskräftigem Strafbefehl
                                                                                    Hof­erben und deren eheliche, eingetragene oder im Versiche-
       bestehen
                                                                                    rungsschein genannte sonstige Lebenspartner,
| Kautionskosten i. H. v. 300.000 EUR,                                           | Ihre im Betrieb beschäftigte Personen.
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts bei Durchsuchung, Beschlagnahme
   und Vernehmung,                                                               Besondere Informationen
| die Firmenstellungnahme,                                                        | Versicherungsschutz besteht nicht
| die Zeugenbeistandschaften,                                                        | beim Vorwurf von preis- oder wettbewerbsbeschränkenden Ab-
| die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Besteuerungs-, Verwaltungs-                      sprachen,
   und Sozialgerichtsverfahren,                                                      | beim Vorwurf, als Führer eines Kraftfahrzeuges ausschließlich
| die Verteidigung durch Steuerberater und Hochschulprofessoren,                      eine verkehrsrechtliche Bestimmung für den Straßenverkehr
| die Übernahme der angemessenen Vergütung des Rechtsanwalts                          verletzt zu haben,
   auf Basis von Honorarvereinbarungen/Stundensätzen im Sinne des                   | für die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Steuerstraftat,
   § 4 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG),                                      wenn das Ermittlungsverfahren durch Selbstanzeige ausgelöst
| angemessene Kosten notwendiger Reisen, der versicherten Personen                     wird,
   und des Rechtsanwalts,
                                                                                 | Die Beitragsberechnung richtet sich nach der ha-Größe (siehe Seite 56)
| angemessene Kosten der Sachverständigengutachten,
| Übersetzungs- und Dolmetscherkosten.


               | Die oben genannten Beiträge sind Jahresbeiträge bei einer Vertragsdauer von einem Jahr.
               | Laufzeitrabatt: Sie erhalten bei einer Vertragsdauer von mindestens drei Jahren einen Nachlass von 5 %.
                 Dieser Rabatt kann mit anderen Rabatten kombiniert werden.

Hinweis        | Die aktuelle gesetzliche Versicherungsteuer in Höhe von 19 % ist den Beiträgen hinzuzurechnen.

[Seite 60]
60 | NRV 2025 Plus


/ IDD Informationen
IDD-Informationen zur Rechtsschutzversicherung                          Risikoträger:
                                                                        NRV Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Produktfreigabeverfahren                                                Sitz: Mannheim
Die NRV-Versicherungsgesellschaft AG verfügt über ein Produktfrei-      Vorsitzende des Aufsichtsrates: Christine Kaaz
gabeverfahren, das bei Neukonzeption und wesentlichen Änderun-          Vorstand: Ralf Beißer (Sprecher), Michael Diener
gen bestehender Produkte greift. Im Rahmen dieses Verfahrens            Amtsgericht Mannheim HRB 179
bestimmt die NRV im Einklang mit ihrer Vertriebsstrategie stehende      UST-IdNr. DE 143837211
Zielmärkte für ihre Produkte und bewertet dabei auch Risiken für
den jeweiligen Zielmarkt.
                                                                        Zuständige Aufsichtsbehörde:
Die wesentlichen Informationen, die Sie benötigen, um die Produkte,     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bereich
die Zielmärkte und die Risiken zu verstehen, erhalten Sie auf unserer   Versicherungen, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn
Website unter www.nrv-rechtsschutz.de/downloads.                        Sie haben die Möglichkeit, sich bei Unstimmigkeiten mit
                                                                        einer Beschwerde dorthin zu wenden.
In den Beiträgen zum Versicherungsprodukt sind die Abschluss-, die
Vertriebs- und die Verwaltungskosten enthalten.
Die NRV weist ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen auch
zur Erfüllung Ihrer eigenen gesetzlichen Pflichten dienen.              Außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren:
                                                                        Unser Unternehmen nimmt am Streitbeilegungsverfahren der Ver-
                                                                        braucherschlichtungsstelle „Ombudsmann für Versicherungen“teil.
Vertriebsstrategie
                                                                        Als Verbraucher können Sie damit auf Grundlage der Verfahrensord-
Der Vertrieb der Produkte der NRV erfolgt durch:
                                                                        nung des Versicherungsombudsmanns (VomVO) das kostenlose au-
| D
   ie Ausschließlichkeitsorganisation persönlich und/oder online       ßergerichtliche Streitschlichtungsverfahren in Anspruch nehmen.
  über die Beratungstechnologien der Konsorten oder den NRV Sa-
                                                                        Den Ombudsmann für Versicherungen erreichen Sie wie folgt:
  lespoint (www.nrv-salespoint.de)
                                                                        Tel.: 0800 3696000 (kostenfrei)
| Die Maklerorganisationen, d.h. durch Makler bzw. Maklerverbünde/
  Maklerorganisationen, oder durch Mehrfachagenten                      Falls Ihr Telefondienstanbieter oder der Netzvertrag keine
                                                                        Verbindung zu 0800erNummern ermöglicht oder wenn Sie aus dem
                                                                        Ausland anrufen, erreichen Sie den Ombudsmann kostenpflichtig
Der Verkauf der Produkte soll an den definierten Zielmarkt
                                                                        unter +49 30 20605899.
erfolgen.
                                                                        Oder im Internet unter www.versicherungsombudsmann.de. (Unter
Zielmarkt                                                               dieser Internetadresse finden Sie auch einen Auszug der VomVO)
Die Rechtsschutzprodukte im Tarif für Firmen und Selbstständige
                                                                        Fax: 0800 3699000 (kostenfrei)
sind für alle in Deutschland ansässige selbstständig oder freiberuf-
                                                                        Post: Versicherungsombudsmann e.V. Leipziger Str. 121
lich tätige Personen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Klein-
                                                                        10117 Berlin
und mittelständisches Gewerbe konzipiert. Soweit der Privatbereich
                                                                        EMail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
versichert ist, muss der Wohnsitz in Deutschland sein.
                                                                        Von der Inanspruchnahme des kostenlosen außergerichtlichen
Wesentliche Produktmerkmale                                             Streitschlichtungsverfahrens unberührt bleibt die Möglichkeit, den
Die wesentlichen Produktmerkmale entnehmen Sie                          Rechtsweg zu beschreiten.
| dem IPID (Informationsblatt zu Versicherungsprodukten)                Online-Streitbeilegung nach Art. 14 der EU Verordnung Nr. 524/2013
                                                                        (ODR-Verordnung): Die EU-Kommission stellt eine benutzerfreund-
| u
   nd unseren Leistungsspektren/Werbematerialien unter
                                                                        liche Plattform zur Online-Beilegung von verbraucherrechtlichen
  www.nrv-rechtsschutz.de/downloads
                                                                        Streitigkeiten, die sich aus dem online Verkauf von Waren oder der
                                                                        online Erbringung von Dienstleistungen ergeben (OS-Plattform), be-
                                                                        reit. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar:
                                                                        https://webgate.ec.europa.eu/odr.

[Seite 61]
                                                                 Tarif F NRV 2025 Plus Stand 12/2024


Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft Aktiengesellschaft
Augustaanlage 25 | 68165 Mannheim
Telefon 0621 4204-888 | Telefax 0621 4204-180
info@ nrv-rechtsschutz.de | www.nrv-rechtsschutz.de
```

## Volltext der Bedingungen: NRV Leistungsübersicht ARB NRV 2025 Plus (§§ 21 bis 24 und 28)

```text
[Seite 1]
Leistungsspektrum                    Neue Rechtsschutz-
                                    Versicherungsgesellschaft


NRV 2026 Plus
                                    Aktiengesellschaft
                                   Augustaanlage 25
                                  68165 Mannheim
                                  Telefon 0621 4204-888
für Firmen und Selbstständige    Telefax 0621 4204-180
                                info@ nrv-rechtsschutz.de
                                www.nrv-rechtsschutz.de

                                                          in Kooperation mit:

[Seite 2]
/ Die Leistungen der NRV
Die NRV übernimmt im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) NRV 2026 Plus folgende Kosten:


| Anwalts- und Gerichtskosten                                                fahrzeugen und bei der Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf-
                                                                             und Ordnungswidrigkeitenverfahren.
| Zeugengebühren und Kosten der Gegenseite
                                                                           | Reisekosten
| K
   osten des gerichtlich bestellten Gutachters (Kostenübernahme
                                                                             bei Vorladung in eigenen Auslandsprozessen.
  bis 200.000 €)
                                                                           | Anwalt auf Rädern
| M
   ediationskosten: Bis zu 2.000 € je Mediation, für alle in einem
                                                                             Die NRV trägt die gesetzlichen Fahrtkosten und Abwesenheitsgel-
  Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch insgesamt nicht
                                                                             der eines im Landgerichtsbezirk des Besuchsortes zugelassenen
  mehr als 4.000 €.
                                                                             Rechtsanwaltes, wenn Sie diesen Rechtsanwalt aufgrund Unfalls,
| K
   osten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen           Krankheit oder sonstigen Gebrechens nicht selbst aufsuchen kön-
  (Kostenübernahme bis 200.000 €) bei Kauf, Reparatur von Kraft-             nen.


/ Die Vorteile der NRV
| JURCALL                                                                  | Ganzjährige Weltdeckung im Privat- und Verkehrsbereich
  Die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Rechts­                  Der Rechtsschutz der NRV gilt in ganz Europa und allen Mittel-
  anwälte ist in allen NRV-Verträgen beitragsfrei enthalten.                 meerländern. Im Privat- und Verkehrsbereich und im Zusammen-
                                                                             hang mit nichtselbstständigen Tätigkeiten besteht sogar weltweiter
| JURCASH
                                                                             Versicherungsschutz.
   Der Inkassoservice für Ihre Forderungen als Vermieter ist in allen
   Vermieter-Rechtsschutzverträgen beitragsfrei enthalten.                 | Kautionsstellung bei Strafverfahren
                                                                             Wir zahlen bis zu 300.000 € als zinsloses Darlehen für eine Kaution,
| Mediation
                                                                             um den Versicherungsnehmer von Strafverfolgungsmaßnahmen zu
   ist das außergerichtliche Verfahren zur konstruktiven Konflikt­
                                                                             verschonen.
   lösung. Nutzen Sie die Unterstützung eines unpartei­ischen Dritten,
   der nicht die Rolle eines Richters, sondern eines Vermittlers ein-      | Folgeereignistheorie
   nimmt.                                                                    Im Schadenersatz-Rechtsschutz gilt als Eintritt des Versicherungs-
   | Professionell: Ein speziell ausgebildeter und unparteiischer Me-       falles nicht die Ursache, sondern das Ereignis, das daraus folgt.
      diator kümmert sich um die Konfliktlösung.                             Somit wird das Risiko der Vorvertraglichkeit erheblich reduziert.
   | Individuell: Sie können selbst aktiv an einer Lösung mit­arbeiten.
                                                                           | Verzicht auf den Einwand der Vorvertraglichkeit
  Der Vorteil:                                                              Voraussetzung: Sie haben den XXL-Baustein mindestens 5 Jahre
   Sie zahlen keine Selbstbeteiligung, wenn Sie sich für die Konflikt-       mitversichert. Weitere Voraussetzung siehe §§ 21a, 28a, 29a ARB.
   lösung „Mediation“ entscheiden. Wir rechnen auch keine Selbst-
                                                                           | Einjahresregel
   beteiligung an, wenn die Mediation nicht erfolgreich war und Sie in
                                                                             Diese Regel hilft Ihnen bei Rechtsstreitigkeiten, die sich durch
   derselben Angelegenheit nun einen Rechtsanwalt benötigen. Vor-
                                                                             mehrere Ereignisse über die Jahre aufbauen. Liegt die erste Ursa-
   aussetzung: Sie sind drei Jahre bei der NRV ver­sichert und haben
                                                                             che vor Versicherungsbeginn, würde normalerweise kein Versiche-
   in dieser Zeit keinen Versicherungsfall der NRV gemeldet. Nach
                                                                             rungsschutz bestehen. Liegt diese erste Streitursache aber länger
   weiteren drei Jahren ohne Versicherungsfall können Sie von die-
                                                                             als ein Jahr vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung, bleibt
   sem Vorteil als NRV-Kunde erneut profitieren.
                                                                             diese unberücksichtigt.
| Leistungs-Update-Garantie
                                                                           | Mitversicherung von Kindern in Ausbildung oder Studium
  Sie profitieren von allen zukünftigen Leistungsverbesserungen
                                                                             Volljährige Kinder sind ohne Altersbegrenzung mitversichert, so-
  automatisch, ohne dass Sie diese beantragen müssen (ab Tarif
                                                                             lange sie unverheiratet sind, nicht in einer eingetragenen Lebens-
  2010).
                                                                             gemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte berufliche
| Unbegrenzte Deckungssumme                                                  Tätigkeit ausüben.
  Die versicherten Anwalts- und Gerichtskosten werden in unbe-
                                                                           | Mitversicherung von Enkeln und Tageskindern
  grenzter Höhe übernommen. Ausnahme: Spezial-Straf-Rechts-
                                                                             Im Haushalt lebende Enkel und Tageskinder sind im privaten Be-
  schutz, Firmenvertrags-Rechtsschutz.
                                                                             reich mitversichert, solange sie unverheiratet sind, nicht in einer
| Wartezeit nur 2 Monate                                                     Lebensgemeinschaft leben und keine auf Dauer angelegte beruf-
  Es gilt bei der NRV eine Wartezeit von nur 2 Monaten. Wartezeit ist        liche Tätigkeit ausüben.
  der Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Beginn des
                                                                           | Sichere Kapitalanlagen mitversichert
  Versicherungsschutzes.
                                                                             | Im Vertrags- und Sachen-Rechtsschutz versichert:
| Keine Wartezeit im Verkehrsbereich                                         | Geldanlagen auf Giro-, Festgeld- und Tagesgeldkonten,
  Voraussetzung: Der XXL-Baustein ist mitversichert.                         | Spareinlagen im Sinne von § 1 Abs. 29 Satz 2 Kreditwesen­gesetz
                                                                                (KWG),
| Wartezeitverzicht bei Versichererwechsel
                                                                             | Kapitalanlagen im Rahmen steuerlich geförderter oder
  Bei einem zeitlich nahtlosen Übergang von einem anderen Versi-
                                                                               ­betrieblicher Altersvorsorgeprodukte,
  cherer zur NRV verzichten wir auf die Wartezeit, auch bei vorher
                                                                             | Anlagen vermögenswirksamer Leistungen,
  nicht versicherten Leistungsarten.
                                                                             | private Renten- und Lebensversicherungen, die nicht fondsge-
| Wegfall der Selbstbeteiligung bei Auslandsschäden                             bunden sind.
  Die vereinbarte Selbstbeteiligung entfällt bei Schäden, die sich im
  Ausland ereignen.                                                        | R
                                                                              isikobehaftete Kapitalanlagen mitversichert (im XXL-Baustein)
                                                                             Versicherungsschutz in ursächlichem Zusammenhang mit sonsti-
| All-In Kombi
                                                                             gen Kapitalanlagen bis zu einem Anlagebetrag von 15.000 €.
  Das Rundumpaket für Selbstständige/Firmen mit XXL-Baustein,
  dem Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und mit dem Spe-
  zial-Straf-Rechtsschutz im beruflichen und privaten Bereich

[Seite 3]
 Die Rechtsschutzpakete und was sie enthalten


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Privater Bereich für weitere
                                                                                                                                                                             Grundstücks-Rechtsschutz


                                                                                                                                                                                                        Vertrags- und Sachenrecht
                                                                                                                                                                                                                                    Verwaltungs-Rechtsschutz


                                                                                                                                                                                                                                                                                                             Verwaltungs-Rechtsschutz


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                        Beratungs-Rechtsschutz


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                              Inhaber/Geschäftsführer
                                                                                       Ordnungswidrigkeiten-­


                                                                                                                                                                                                                                                                                      Standes-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                                                               Arbeits-Rechtsschutz
                                                                                                                Steuer-Rechtsschutz
                          Leistungsarten


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 Daten-Rechtsschutz
                                                                                                                                      Opfer-Rechtsschutz
                                                                  Straf-Rechtsschutz


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Straf-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                                    in Verkehrssachen


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Rechtsschutz für
                                                                                                                                                                                                        Rechtsschutz im


                                                                                                                                                                                                                                                                                      Disziplinar- und
    Grundangebot


                                                                                                                                                                             Wohnungs- und
                                                 Schadenersatz-


                                                                                                                                                           Sozialgerichts-


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           Hilfsgeschäfte
                                                                                                                vor Gerichten


                                                                                                                                                                                                                                                                                                             vor Gerichten
                                                 Rechtsschutz


                                                                                       Rechtsschutz


                                                                                                                                                           Rechtsschutz
    Ergänzungsangebot


                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                      Spezial-
   Rechtsschutzpakete

Verkehrs-Rechtsschutz (§21 ARB)


Fahrer-Rechtsschutz (§22 ARB)

Privat-Rechtsschutz für Selbstständige
(§23 ARB)
Berufs-Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                            ²
(§24 ARB)
Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz
                                                                                                                                                                                                                           1                                                                                                   1
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    ²                                              1

(§28 ARB) – Spezial-Rechtsschutz
¹ im privaten Bereich ² im beruflichen Bereich


Die Spezialangebote mit besonderem Leistungsumfang
Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen                                                                                                                                   | Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz
| JURCASH Kombi mit aktivem Schadenersatz-Rechtsschutz                                                                                                                      | Firmenvertrags-Rechtsschutz
| Spezial-Rechtsschutz für Ärzte                                                                                                                                            | Neu: Firmenvertrags-Rechtsschutz XXL
                                                                                                                                                                               Versichert sind nicht nur die gerichtlichen Auseinandersetzungen
| Rechtsschutz für Vereine
                                                                                                                                                                               mit Kunden sondern z.B. auch mit Zulieferern

Die Leistungsarten
| Schadenersatz-Rechtsschutz                                                                                                                                                 | Arbeits-Rechtsschutz*
  für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund er-                                                                                                                z. B. um eine Klage in einem arbeitsgerichtlichen Prozess nach
  littener ­Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch ein Ver-                                                                                                               außerordent­licher Kündigung eines Mitarbeiters wegen unent-
  schulden anderer, z. B. entgangener Gewinn, Krankenhaus- und                                                                                                                 schuldigten Fehlens abzuwehren.
  Arztkosten oder Schmerzensgeldansprüche.
                                                                                                                                                                             | Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
| Straf-Rechtsschutz                                                                                                                                                           z. B. bei Entzug der Berufserlaubnis von Rechtsanwälten, Archi-
  für die Verteidigung gegen den Vorwurf der fahrlässigen Körper-                                                                                                              tekten, Apo­thekern oder Ärzten.
  verletzung, z. B. weil ein Passant durch lose Teile eines Baugerüs-
                                                                                                                                                                             | Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  tes verletzt wurde.
                                                                                                                                                                               in nichtverkehrsrechtlichen Angelegenheiten*
| Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz                                                                                                                                            wenn im privaten Bereich z. B. ein Abiturzeugnis vor dem Verwal-
  auch bei Park- und Halteverstöße, wenn Ihnen eine Eintragung in                                                                                                              tungsgericht angefochten wird.
  das deutsche Fahreignungsregister droht und zugleich keine Ein-
                                                                                                                                                                             | Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts-
  stellung des Verfahrens nach § 25a StVG (Einstellung des Verfah-
                                                                                                                                                                               und Erbrecht
  rens wegen Nichtermittlung des Kfz-Führers) erfolgt.
                                                                                                                                                                               bei Eintritt einer neuen Lebenssituation und damit verbundenen
| Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten*                                                                                                                                           Änderungen der Rechtslage, z. B. im Familienrecht im Falle einer
  z. B. für eine Klage gegen einen unberechtigten Steuernachzah-                                                                                                               Trennung oder bei Änderung des Kindesunterhaltes; im Erbrecht,
  lungsbescheid des Finanzamtes.                                                                                                                                               wenn nach einem Todesfall in der Familie anwaltliche Beratung
                                                                                                                                                                               notwendig ist.
| Opfer-Rechtsschutz
  wenn als Opfer einer Gewaltstraftat zur Durchsetzung der Rechte,                                                                                                           | Rechtsschutz bei Urheber-Rechtsverletzungen*
  als Verletzter vor einem deutschen Strafgericht in der Eigenschaft                                                                                                           im Zusammenhang mit der privaten Internetnutzung (bis 750 €/Jahr)
  als Nebenkläger oder wegen Ansprüchen nach dem Opferentschä-
                                                                                                                                                                             | Daten-Rechtsschutz*
  digungsgesetz bzw. Täter-Opfer-­Ausgleich oder wenn als Verletzter
                                                                                                                                                                               z. B. für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Straftat oder
  oder Zeuge anwaltlicher Beistand benötigt wird.
                                                                                                                                                                               Ordnungswidrigkeit nach dem Bundesdatenschutzgesetz.
| Sozialgerichts-Rechtsschutz*
                                                                                                                                                                             | Spezial-Straf-Rechtsschutz gem. Sonderbedingungen
  z. B. für einen Prozess vor dem Sozialgericht, wenn die gesetzliche
                                                                                                                                                                               für die Verteidigung bei Vorsatzstraftaten wie z. B. Steuerhinter-
  Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung nicht leistet.
                                                                                                                                                                               ziehung, Unterschlagung, Insolvenzstraftaten, Betrug. Auch beim
| Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz*                                                                                                                                      Vorwurf eines Verbrechens. Keine Kostenrückerstattung bei
  z. B. um eine grundlos drastisch erhöhte Nebenkostenabrechnung                                                                                                               rechtskräftigem Strafbefehl.
  für das ­Gewerbeobjekt anzufechten.
                                                                                                                                                                             | Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte*
| Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht*                                                                                                                                   Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch Versicherungs-
   für die Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen aus Ver-                                                                                                                  schutz in unmittelbaren Zusammenhang mit speziellen berufsspe-
   trägen des ­täglichen Lebens im privaten Bereich, z. B. Kauf- oder                                                                                                          zifischen Hilfsgeschäften und eingekauften Dienstleistungen (vgl.
  ­Reparaturverträgen.                                                                                                                                                         Tarif Firmen und Selbstständige Seite 41).
| Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen*                                                                                                                                | Wenn der XXL-Baustein mitversichert ist: Verzicht auf die
  z. B. bei behördlichen Auseinandersetzungen bei Erlangung, Ent-                                                                                                              Anrechnung der Selbstbeteiligung bei Erledigung der Angele-
  zug, Einschränkung oder Wiedererlangung des Führerscheins.                                                                                                                   genheit durch Erstberatung
                                                                                                                                                                               Voraussetzung: Die Beratung wurde durch einen von der NRV ver-
                                                                                                                                                                               mittelten Rechtsanwalt durchgeführt.

* 2 Monate Wartezeit gem. § 4 (1) NRV 2026 Plus

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Dienstleistungen
Unsere Dienstleistungen vermitteln wir, solange Ihr Rechtsschutzvertrag besteht und wir das Dienstleistungsangebot aufrechterhalten.
Wir können ohne vorherige Information Dienstleistungen generell oder teilweise einstellen oder inhaltlich ändern und die Dienstleistungspartner
wechseln. Ihren Rechtsschutzvertrag können Sie deswegen nicht vorzeitig kündigen. Eine gesonderte Kündigung der Dienstleistungen ist nicht
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Wir haften nicht für Umstände im Zusammenhang mit Nicht- oder Schlechterfüllung der Dienstleistungen. Für die Erbringung der Dienstleis-
tungen an sich und deren Inhalt ist der Dienstleistungspartner allein verantwortlich.


       JURCALL                                                            Kostenfrei: Unternehmervorsorgevollmacht (nicht bei § 27a ARB)
                                                                          Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
JURCALL-Leistungen:                                                       mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Mit der JURCALL-Karte haben NRV-Kunden den Anwalt immer dabei             Kostenfrei: Paket Reputation & Rezensionen
| Telefonische Rechtsberatung                                             Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet-
JURCALL vermittelt umfangreiche Rechtsberatung durch erfahrene            Dreimal während der Vertragslaufzeit
und unabhängige Anwälte per Telefon, über alle Rechtsgebiete,
auch in nicht versicherten Bereichen.                                     Weitere Informationen zu JURCALL und den Dienstleistungen
| Bußgeldcheck: Geblitzt? Gefilmt? JURCALL hilft Ihnen!                   finden Sie auf der Homepage unter www. jurcall.de
| Online-Beratung per E-Mail in versicherten Bereichen
| Chat-Beratung
| Aufhebungsvertrags-Check (Arbeitsrecht)
                                                                                JURCASH
| Vertrags- und Dokumenten-Check (ausgewählte Bereiche)                   Inkassoservice der NRV
JURCALL hilft so oft, wie eine juristische Auskunft benötigt wird.
                                                                          Als Gewerbetreibender oder Vermieter werden Sie den professio-
                                                                          nellen, beitragsfreien Inkassoservice JURCASH bei ihrem Forde-
JURCALL-Kosten:
                                                                          rungsmanagement schätzen.
| Die Kosten für die juristische Beratung per Telefon, online oder
  Chat übernimmt die NRV                                                  JURCASH-Vorteile auf einen Blick:
| Die Nutzung von JURCALL wird nicht als Rechtsschutz-Schaden             Im Inkassoverfahren
  gewertet. Dies gilt nicht für die Online-Beratung
                                                                          | Grundsätzlich ohne Mitglieds- und Jahresbeitrag, Einmalgebühr
Für Privatkunden zusätzlich im XXL-Baustein (§§ 25a, 26a, 30a, All-         oder Erfolgsprovision
In und All-In Dynamik ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten:          | Keine Kosten für Mahn- und Vollstreckungsbescheid, auch keine
Kostenfrei: Dokumentencenter                                                Bar­auslagen
| Vertragssammlung mit über 100 Musterverträgen (Privatbereich)              Voraussetzung: positive Bonitätsauskunft über den Schuldner, d. h., Schuldner ist
                                                                             bekannt, keine eidesstattliche Versicherung, Insolvenz oder Haftanordnung des
Kostenfrei: Paket Vorsorge
                                                                              Schuldners und Forderung ist unbestritten, d. h., es liegen keine Mängel­rügen vor.
| Beratung und Erstellung von Vorsorgevollmacht und
   Patientenverfügung mit Aktualisierungsservice                          | Beauftragter Inkassodienstleister ist zertifizierter Vertragspartner
| Sorgerechtsverfügung                                                      der SCHUFA-Holding AG
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 | Zahlungsaufforderung an Schuldner mit SCHUFA-Flyer
Lebenspartner                                                             | Gerichtliches Mahnverfahren (Mahnbescheid) und Saldenmeldung
Kostenfrei: Paket Nachlass (nicht im All-In Dynamik)                        an die SCHUFA
| Beratung und Anleitung zum Testament                                    | Telefoninkasso mit Einwands- und Widerspruchsbearbeitung
| Beratung über digitalen Nachlass                                        | Zwangsvollstreckungsverfahren in das bewegliche Vermögen bis
| Beratung und Erstellung von Bestattungsverfügungen                        zur ­Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Einmal während der Vertragslaufzeit für Sie und für Ihren                 Onlineinkasso – schnell und benutzerfreundlich
Lebenspartner
                                                                          | Persönlicher Zugang zum Online-Forderungsmanagement über
Kostenfrei: Paket Reputation (nicht im All-In Dynamik)
                                                                            ­Kunden-Log-in
Reputationscheck mit Bearbeitung negativer Einträge im Internet
                                                                          | Forderungsübergabe und Übersicht über alle laufenden und
Dreimal während der Vertragslaufzeit.
                                                                             ­erledigten Forderungen mit Suchfunktion
                                                                          | Bonitätsauskünfte oder Adressermittlung mit Archivfunktion
Für Selbstständige/Firmen zusätzlich im XXL Baustein (§§ 28a, 27a
ARB) weitere JURCALL-Leistungen enthalten:                                Bonitäts- und Wirtschaftsauskünfte
Kostenfrei: Website-Check                                                 | Einfach, preisgünstig und schnell über Ihren persönlichen
| Prüfung u.a. von Impressum, Datenschutzbelehrung                          Zugang zum Online-Portal unseres Inkassopartners
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer
Kostenfrei: AGB-Check                                                      JURCASH-APP
| Prüfung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Wirksamkeit
  nach deutschem Recht                                                     | 	Mit der JURCASH-App profitieren NRV-Kunden von Bonitäts-
                                                                                                                                                                    P 17-F NRV 2026 Plus Stand 12/2025 (900.0031.49)


Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-             auskünften aller führenden Auskunfteien in Echtzeit und direkter
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer                                         Inkassoübergabe über die Scan-Funktion, einem transparenten
Kostenfrei: Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht – für den                    Inkassoarchiv und umfangreichen Statistiken.
privaten Lebensbereich
Einmal während der Vertragslaufzeit für den als Versicherungsneh-
mer genannten Inhaber/Geschäftsführer und den mitversicherten             Weitere Informationen zu JURCASH finden Sie auf der Homepage
Lebenspartner                                                             unter www. jurcash.de
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