# die Bayerische mit Sonderbedingungen: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-flotte-die-bayerische-kfz-flotten.php
- Rechtlicher Träger: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-flotte-die-bayerische-kfz-flotten.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Sonderbedingungen Kfz-Flotten (Ergänzung zu den AKB)](https://www.dieBayerische.de/dam/jcr:c331dc7a-b265-4885-b1a1-efc33a049c4f/250058_sonderbedingungen_kfz-flotten.pdf), Fassung Stand 01.01.2017

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Mindestzahl der Fahrzeuge für den Flottenvertrag | ja | Für Firmen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. | A.2, Seite 1 |
| Höchstzahl der Fahrzeuge (Grenze des Kleinflottentarifs) | ja | sofern auf deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. | A.2, Seite 1 |
| Wer abschließen darf (Gewerbetreibende, Selbständige, Freiberufler, Firmen) | ja | Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf deren Namen zwischen 7 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. | A.1, Seite 1 |
| Versicherbare Fahrzeugarten (Pkw, Lieferwagen, Lkw, Zugmaschinen, Krafträder, Anhänger) | ja | Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) bis zu 3,5t. | B.1, Seite 1 |
| Private Fahrzeuge des Inhabers und seiner Angehörigen im Flottenvertrag mitversicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge: neu hinzukommende Fahrzeuge ab Zulassung automatisch versichert | nicht geregelt |  |  |
| Meldefrist für Zu- und Abgänge (Tage) | nicht geregelt |  |  |
| Abmeldung eines Fahrzeugs: Beitrag anteilig erstattet | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsmodell: Stückbeitrag je Fahrzeug oder Einzelverträge mit Schadenfreiheitsklasse | ja | I Schadenfreiheitsrabatt-System | E.1, Seite 3 |
| Geltungsbereich (Europa, geografische Grenzen Europas, außereuropäische Gebiete der EU) | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsupdate: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten automatisch | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme pauschal je Schadenereignis | nicht geregelt |  |  |
| Höchstgrenze für Personenschäden je verletzter Person | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme Sachschäden | nicht geregelt |  |  |
| Freiwillige Haftpflicht über das Pflichtmaß hinaus (RC voluntaria) | nicht geregelt |  |  |
| Mallorca-Deckung für gemietete Fahrzeuge im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht für mitgeführte Anhänger und Auflieger | nicht geregelt |  |  |
| Be- und Entladeschäden an fremden Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsschäden durch Arbeitsmaschinen und Ladekräne | nicht geregelt |  |  |
| Auslandsschadenschutz bei unverschuldetem Unfall im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche (passiver Rechtsschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Teilkasko | nicht geregelt |  |  |
| Brand und Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Diebstahl und unbefugter Gebrauch | nicht geregelt |  |  |
| Werkzeuge, Mustermappen, Ersatzteile und Ware im Fahrzeug | nicht geregelt |  |  |
| Glasbruch | nicht geregelt |  |  |
| Sturm, Hagel, Blitz und Überschwemmung | nicht geregelt |  |  |
| Consorcio de Compensación de Seguros für außerordentliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Zusammenstoß mit Tieren aller Art | nicht geregelt |  |  |
| Marderbiss mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Kurzschluss an der Verkabelung mit Folgeschäden | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Vollkasko | nicht geregelt |  |  |
| Unfall (auch selbstverschuldet) | nicht geregelt |  |  |
| Mut- oder böswillige Handlungen Dritter | nicht geregelt |  |  |
| Betriebsschäden (etwa Ladung verrutscht, Kippen beim Abladen) | nicht geregelt |  |  |
| Bruchschäden an Aufbauten, Kränen und Hebebühnen | nicht geregelt |  |  |
| Auf- und Einbauten, Regalsysteme und Sonderausstattung mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Beschriftung, Folierung und Werbeaufdruck | nicht geregelt |  |  |
| Neupreisentschädigung (Monate ab Erstzulassung) | nicht geregelt |  |  |
| Kaufpreisentschädigung für Gebrauchtfahrzeuge (Monate) | nicht geregelt |  |  |
| Entschädigung zum Wiederbeschaffungswert | nicht geregelt |  |  |
| GAP-Deckung für geleaste und finanzierte Fahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Erstattung ohne Mehrwertsteuer bei Vorsteuerabzug | nicht geregelt |  |  |
| Nutzungsausfall oder Mietfahrzeug nach Kaskoschaden | nicht geregelt |  |  |
| Sachverständigenkosten | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppkosten in der Kasko | nicht geregelt |  |  |
| Werkstattbindung (Reparatur nur in Partnerwerkstatt) | nicht geregelt |  |  |
| Beliebige berechtigte Fahrer (keine namentliche Fahrerliste) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestalter oder Führerscheindauer der Fahrer | nicht geregelt |  |  |
| Privatnutzung der Firmenfahrzeuge durch Mitarbeiter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz- und kurzzeitig gemietete Fahrzeuge mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fahrerschutz (Personenschäden des eigenen Fahrers) | nicht geregelt |  |  |
| Insassenunfallversicherung | ja | A.4 Kfz-Unfallversicherung nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar | E.2, Seite 3 |
| Flottenrabatt oder Sondereinstufung für die ganze Flotte | ja | Reduziert sich während der Versicherungsdauer die Zahl der bei der Bayerischen aus Ihrem Fuhrpark versicherten Fahrzeuge auf weniger als 7 (natürliche Personen) beziehungsweise weniger als 3 (juristische Personen), entfällt der Flottentarif zur nächsten Hauptfälligkeit | D, Seite 2 |
| Beitragsanpassung nach Schadenquote der Flotte | nicht geregelt |  |  |
| Schadenverlauf bei Wechsel übertragbar (Versichererwechselbescheinigung) | nicht geregelt |  |  |
| Telematik oder Fahrtenschreiber als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Pannen- und Unfallhilfe vor Ort | nicht geregelt |  |  |
| Abschleppen nach Panne | nicht geregelt |  |  |
| Hilfe ab Kilometer null (auch am Betriebssitz) | nicht geregelt |  |  |
| Weitertransport von Ladung und Werkzeug nach Ausfall | nicht geregelt |  |  |
| Schutzbrief auch für Lieferwagen und Lkw | nein | A.3 Schutzbriefleistungen nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar | E.2, Seite 3 |
| Verzicht auf den Einwand grober Fahrlässigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Ausnahme vom Verzicht bei Alkohol und Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten vor dem Schaden (Führerscheinkontrolle, Lenk- und Ruhezeiten, Ladungssicherung) | nicht geregelt |  |  |
| Pflichten im Schadenfall und Meldefrist | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag des Regresses gegen den Fahrer bei Pflichtverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Hauptfälligkeit | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung nach Schaden und zum Ablauf, auch für einzelne Fahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (Rennen, Vermietung, gefährliche Güter, Kurier) | ja | Beförderung gefährlicher Güter (Treibstoff, Heizöl, Säuren, Sauerstoff, Sprengstoff, Chemikalien) | B.2, Seite 2 |

## Volltext der Bedingungen: Sonderbedingungen Kfz-Flotten (Ergänzung zu den AKB)

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[Seite 1]
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                  Als Ergänzung zu den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB) sind
                  hier Sonderregelungen für den Versicherungsvertrag von Flotten beschrieben.

                  A - Für welche Kundengruppen ist die Beantragung eines Flottentarifs möglich?

                  A.1 Natürliche Personen

                  Für Privatpersonen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern
                  auf deren Namen zwischen 7 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. Die Fahrzeuge müssen
                  unter derselben Kundennummer registriert werden.

                  A.2 Juristische Personen

                  Für Firmen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge nach dem Flottentarif der Bayerischen einzustufen, sofern auf
                  deren Namen zwischen 3 und 15 Fahrzeuge bei der Bayerischen versichert werden. Die Fahrzeuge müssen
                  unter derselben Kundennummer registriert werden.


                  B.1 – Versicherbare Risiken

                  B.1.1 Personenkraftwagen (PKW)

                  PKW sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und
                  Selbstfahrervermietfahrzeugen.

                  B.1.2 Lieferwagen im Werkverkehr*

                  Lieferwagen sind als Lastkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw.
                  Gesamtgewicht) bis zu 3,5t.

                  B.1.3 Lkw im Werkverkehr*

                  Lkw sind Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse (bzw. Gesamtgewicht) von mehr als 3,5t.

                  B.1.4 Anhänger im Werkverkehr*

                  * Werkverkehr ist die Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, Anhängern, Aufliegern nur für eigene Zwecke durch
                  eigens- im Krankheitsfall bis zu vier Wochen auch durch fremdes – Personal eines Unternehmens.
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                  Im Übrigen sind die gültigen Annahmerichtlinien für Kraftfahrtversicherungen zu beachten.

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B.2 Nicht versicherbare Risiken

Nicht gezeichnet werden:

    •   Ausländische Kennzeichen
    •   Versicherungen von Antragstellern, denen von der Bayerischen ein Vertrag wegen Beitragsverzug oder
        nach Eintritt eines Schadenfalles gekündigt wurde, wegen Drohung oder arglistiger Täuschung
        angefochten wurde oder wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtzahlung des
        Erstbeitrages der Rücktritt erfolgte.
    •   Versicherungen für Kraftfahrzeughandel- und handwerk
    •   Antragsteller ohne festen Wohnsitz
    •   Auslieferungsfahrzeuge (z.B. Kurierdienste, Zeitschriftenvertrieb, Getränkeindustrie Pizza-Dienste,
        Sozialdienste)
    •   Arbeitsmaschinen
    •   Beförderung gefährlicher Güter (Treibstoff, Heizöl, Säuren, Sauerstoff, Sprengstoff, Chemikalien)
    •   Droschken (Taxi), Funkmietfahrzeuge und Selbstfahrervermietfahrzeuge
    •   Fahrzeuge mit Sonderaufbauten (z.B. Silo-, Tank- und Thermofahrzeuge, Betonmischer)
    •   Fahrzeuge im gewerblichen Güterverkehr (Ausnahme Werkverkehr)
    •   Omnibusse
    •   Sonderfahrzeuge


C – Merkmale zur Beitragsberechnung

C.1 Personenkraftwagen (PKW)

    •   Typklasse
    •   Regionalklasse

C.2 Lieferwagen im Werkverkehr

    •   Wagnisstärke
    •   Aufbauart
    •   Branche
    •   Regionalklasse

C.3 Lkw im Werkverkehr

    •   Wagnisstärke
    •   Aufbauart

C.4 Anhänger im Werkverkehr

    •   Gesamtmasse
    •   Aufbauart

D - Neutarifierung bei Unterschreiten der Fuhrpark-Mindestgröße

Reduziert sich während der Versicherungsdauer die Zahl der bei der Bayerischen aus Ihrem Fuhrpark
versicherten Fahrzeuge auf weniger als 7 (natürliche Personen) beziehungsweise weniger als 3 (juristische
Personen), entfällt der Flottentarif zur nächsten Hauptfälligkeit und die Einstufung der Versicherungsverträge
erfolgt auf Antrag nach den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB). Einen entsprechenden

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Änderungsantrag unter Berücksichtigung der erforderlichen Tarifmerkmale werden wir bei dem zuständigen
Vertriebspartner anfordern.


E.1 – Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB),
welche für den Flottentarif keine Gültigkeit besitzen.

    •   G.1.3 Versicherungskennzeichen
    •   I Schadenfreiheitsrabatt-System
    •   Anhang 1 Tabellen zum Schadenfreiheitsrabatt-System
    •   Anhang 2 Merkmale zur Beitragsberechnung Punkt 1.2, 1.3, 2, 3
    •   Anhang 4 Tabellen zu den Regionalklassen Punkt 2, 4
    •   Anhang 5 Berufsgruppen (Tarifgruppen)
    •   Anhang 6 Art und Verwendung von Fahrzeugen

E.2 – Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB),
welche für den Flottentarif nur eingeschränkte Gültigkeit besitzen.

    •   A.3 Schutzbriefleistungen nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar
    •   A.4 Kfz-Unfallversicherung nur für Personenkraftwagen (PKW) abschließbar
```

