# BarmeniaGothaer Gewässerschaden-Haftpflicht (Barmenia): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-barmenia-gewaesserschaden.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-barmenia-gewaesserschaden.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässerschaden, A3798)](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3798.pdf), Fassung AVB Gewässerschaden Stand 01.09.2021 (A 3798-01 09/2021)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist bei ... Versicherungsfall auf die vereinbarten ... begrenzt. Dies gilt auch dann | A-5.1, Seite 5 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Entschädigungsleistung ist für alle ... eines Versicherungsjahres (B-21) auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme | A-5.2, Seite 5 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | Die Barmenia-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung im Überblick | Überblick, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nein | Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässerschaden) | Titel, Seite 3 |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Bestimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen Anlagen | A-1, Seite 5 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | ja | ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen | B-17, Seite 12 |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließlich, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind. | A-6.4, Seite 6 |
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | Sie selbst als Inhaber des im Versicherungsschein und seinen Nachträgen beschriebenen Tanks zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen | Überblick B, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt |  |  |
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt |  |  |
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt |  |  |
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | ja, bis zur Versicherungssumme | aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. | A-8.1, Seite 8 |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- ... sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A-3.1, Seite 5 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | das einen Personen-, Sach- ... sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte | A-3.1, Seite 5 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch Sachschäden entstanden sind. | A-6.5, Seite 6 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasserbeschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | A-1, Seite 5 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | Diese Kosten werden von uns insoweit ... als sie zusammen mit der ... die vereinbarte Versicherungssumme nicht | A-6.1.1, Seite 6 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Versichert sind abweichend von A-3.1 ... Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden | A-6.2, Seite 6 |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | ja, bis zur Versicherungssumme | außergerichtliche Gutachterkosten. Diese Kosten werden von uns insoweit übernommen | A-6.1.1, Seite 6 |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. | A-5.5, Seite 5 |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | ja | Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. | A-6.2, Seite 6 |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | A-7.1, Seite 7 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | ja | dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Gewässerschutz dienen | A-7.18, Seite 8 |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | ja | Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. | A-7.17, Seite 8 |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | ja | Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage selbst. | A-6.2, Seite 6 |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | von Ihnen selbst oder der in A-7.4 benannten Personen gegen die mitversicherten Personen; | A-7.3, Seite 7 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen. | A-3.3, Seite 5 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Woche anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind. | B-3.1, Seite 9 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | ja | Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. | B-4.1, Seite 10 |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | ja | wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls | B-4.1, Seite 10 |
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt |  |  |
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Personen, die von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden | A-2.1, Seite 5 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | ja | so gelten diese neuen Bedingungen ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle. | B-16, Seite 12 |
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | ja | Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung | A-6.6, Seite 6 |
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | ja | Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. | A-3.1, Seite 5 |
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. | B-5.2.3, Seite 10 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben | B-5.2.4, Seite 10 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | B-9.1, Seite 11 |
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt |  |  |
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässerschaden, A3798)

```text
[Seite 1]
 Die Barmenia-Gewässerschaden-
 Haftpflichtversicherung
 im Überblick…

                                                                                                  Barmenia
                                                                                                  Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                  Barmenia-Allee 1
                                                                                                  42119 Wuppertal


Die Barmenia garantiert Ihnen, dass die Leistungen dieser Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung in keinem Punkt schlechter sind
als die vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingungen in deren jeweils gültigen
Fassung.

Damit Sie sich in kurzer Zeit einen Überblick über die wesentlichen Inhalte der Barmenia-Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung verschaffen
können, sind in der folgenden Übersicht nur die wichtigsten Leistungen aufgeführt. Die Darstellung ist somit nicht vollständig – die ausführli-
chen verbindlichen Regelungen finden Sie ab Seite 3 in den Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Gewässerschaden-Haft-
pflichtversicherung (AVB Gewässerschaden).

In der folgenden Übersicht ist zu den einzelnen Punkten vermerkt, unter welcher Ziffer und auf welcher Seite der Versicherungsbedingungen Sie
die ausführlichen verbindlichen Regelungen finden können.

Diese Leistung(en)…                                                                      …ist (sind) versichert       …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                      sicherungsbedingungen
                                                                                                                      auf Seite          unter

A. Versicherungssummen

■ Versicherungssumme – vereinbart wird eine pauschale Versicherungssumme              Die Versicherungssumme ist          _                     _
  für Personen-, Sach- und Vermögensschäden                                             im Versicherungsschein
                                                                                             dokumentiert.

■ Vermögensschäden                                                                    bis zur Versicherungssumme          6               A-6.5

B. Versicherte Person(en)

■ Sie selbst als Inhaber des im Versicherungsschein und seinen Nachträgen                                                 5                 A-1
  beschriebenen Tanks zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen

■ Die Personen, die durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung,                                                   5               A-2.1
  Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden

C. Wichtige versicherte Leistungsbereiche für Sie und die mitversicherten
   Personen

■ Versichert sind
  – Schadenersatzansprüche auf Grund gesetzlicher, privatrechtlicher                                                      5                 A-3
      Haftpflichtbestimmungen (z. B. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB))
  – gegen Sie und die mitversicherten Personen.                                                                           5             A-1/ A-2

    Die Barmenia                                                                                                          5                 A-4
    – prüft die Haftpflichtfrage,
    – wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche des Geschädigten ab und
    – entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche.

■ Rettungskosten                                                                      bis zur Versicherungssumme          6               A-6.1

■ Eigenschäden an unbeweglichen Sachen                                                bis zur Versicherungssumme          6               A-6.2
  Wir ersetzen auch Schäden an Ihrem eigenen Haus, z. B. wenn bei einer Tank-
  leckage durch ausgetretenes Heizöl das Fundament und Mauerwerk beschädigt
  werden.


A 3798-01 09/2021                                                Seite 1 von 14

[Seite 2]
Diese Leistung(en)…                                                                  …ist (sind) versichert     …finden Sie in den Ver-
                                                                                                                sicherungsbedingungen
                                                                                                                auf Seite          unter

■ Mitversichert sind folgende nicht versicherungspflichtige                        bis zur Versicherungssumme      6               A-6.3
  Kfz und Kfz-Anhänger:
  – nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen verkehrende Kfz
      ohne Rücksicht auf eine Höchstgeschwindigkeit;
  – Kfz mit nicht mehr als 6 km/h Höchstgeschwindigkeit
      (z. B. motorgetriebene Rollstühle, Kinderfahrzeuge);
  – selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht mehr als 20 km/h Höchstge-
      schwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher, Schneeräumgeräte);
  – Kfz-Anhänger, die nicht zulassungspflichtig sind oder nur auf nicht-
      öffentlichen Wegen und Plätzen verkehren.

■ Schäden, die im Ausland eintreten, die auf den versicherten Tank im              bis zur Versicherungssumme      6               A-6.4
  Inland zurückzuführen sind.

D. Wichtige Obliegenheiten

■ Melden Sie einen Schaden der Barmenia innerhalb einer Woche, auch wenn                                           9               B-3.1
  noch keine Schadenersatzansprüche an Sie gerichtet wurden.

■ Geben Sie der Barmenia ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte                                          9               B-3.2
  und unterstützen Sie bei der Schadenermittlung und –regulierung.

■ Sorgen Sie nach Möglichkeit für eine Abwendung und Minderung des Schadens.                                       9               B-3.3

■ Melden Sie der Barmenia unverzüglich, wenn gegen Sie ein Verfahren eingelei-                                     9             B-3.4.1
  tet (z. B. wenn gegen Sie eine Klageschrift oder ein Mahnbescheid erlassen
  wird) oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird.

■ Wird ein Haftpflichtanspruch gerichtlich geltend gemacht, ist die Führung des                                    10            B-3.4.1
  Verfahrens der Barmenia zu überlassen.

■ Legen Sie gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von Verwaltungs-                                          10            B-3.4.2
  behörden auf Schadenersatz fristgerecht Widerspruch oder die sonst erforderli-
  chen Rechtsbehelfe ein.

E. Weitere Besonderheiten

■ Barmenia-Konditions-Differenz-Versicherung                                            bis zu 15 Monate           6               A-6.6
  Sie gilt für den Fall, dass noch eine gekündigte/auslaufende Vorversicherung
  besteht und Sie diese Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung mit einem
  Beginn in der Zukunft abgeschlossen haben.

■ Innovationsklausel: Künftige beitragsfreie Bedingungsverbesserungen werden                                       12              B-16
  automatisch Vertragsbestandteil.


                                                                 Seite 2 von 14

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Allgemeine Versicherungs-
bedingungen für die
Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung
(AVB Gewässerschaden)                                                                                           Barmenia
                                                                                                                Allgemeine Versicherungs-AG

                                                                                                                Barmenia-Allee 1
Stand 01.09.2021                                                                                                42119 Wuppertal


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,                Hinweise zum Aufbau und zur Anwendung der
                                                         Bedingungen
hier sind die Versicherungsbedingungen für die
Barmenia-Gewässerschaden-Haftpflichtversiche-            Teil A
rung. Diese sind für den Fall formuliert, dass Sie als   enthält Regelungen für die Gewässerschaden-
Leser dieser Bedingungen die Gewässerschaden-            Haftpflichtversicherung und gilt für die allgemeinen
Haftpflichtversicherung bei uns abgeschlossen ha-        sowie besonderen Gewässerschaden-Haftpflicht-
ben und somit auch Versicherungsnehmer des Ver-          risiken einschließlich Ihres Risikos als Inhaber von
trages und unser Vertragspartner sind.                   Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen
                                                         Stoffen und aus der Verwendung dieser gelagerten
Zusammen mit dem Angebot/Antrag und dem Versi-           Stoffe.
cherungsschein und seinen Nachträgen legen diese
Bedingungen den Inhalt Ihrer Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung fest. Sie sind wichtige          Teil B
Dokumente.                                               enthält Regelungen über allgemeine Rechte und
                                                         Pflichten der Vertragsparteien, wie z. B.
Bitte lesen Sie die Bedingungen daher vollständig        – zu Ihren Obliegenheiten,
und gründlich durch und bewahren Sie sie sorgfältig      – zum Beginn des Versicherungsschutzes und
auf. So können Sie auch später, besonders im                  zur Beitragszahlung, zur Beitragsregulierung
Schadensfall, alles Wichtige noch einmal nachlesen.           und Beitragsangleichung,
                                                         – zur Dauer und zum Ende des Vertrages/
Wenn ein Schaden eingetreten ist, benachrichtigen             Kündigung,
Sie uns bitte möglichst schnell, auch wenn noch          – zu weiteren Bestimmungen.
keine Schadenersatzansprüche gestellt worden sind.
Wir klären dann mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Ihre Barmenia


Wer ist wer?

–    Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit
     unser Vertragspartner und auch versicherte
     Person in dieser Gewässerschaden-Haftpflicht-
     versicherung.
     Da Sie unser Vertragspartner sind, sind in den
     Versicherungsbedingungen alle Regelungen
     auf Sie bezogen.
     Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmungen
     gelten aber auch für die mitversicherten
     Personen.
     Welche Personen zusätzlich über diesen Ver-
     trag versichert sind, ist im Teil A, A-2 dieser
     Bedingungen dargestellt.

–    Wir (die Barmenia) sind der Versicherer dieser
     Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung. Wir
     bieten die in diesen Bedingungen beschriebe-
     nen Leistungen. In den folgenden Texten ist die
     Barmenia mit "wir" bzw. "uns" bezeichnet.

Was bedeutet "Textform"

"Textform" bedeutet, dass Sie uns bzw. wir Ihnen
Mitteilungen z. B. per E-Mail, Telefax oder Brief zu-
kommen lassen können.


A 3798-01 09/2021                                                          Seite 3 von 14

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Teil A     Gewässerschaden-                                              Weitere Bestimmungen
           Haftpflichtversicherung
                                                                         B-9    Beitragsangleichung und Kündigungs-
Teil A     Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                                    recht nach Beitragsangleichung .............. 11
                                                                         B-10   Wann darf ein Freistellungsanspruch
A-1      Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten                                 abgetreten werden? ................................. 12
         (versichertes Risiko) .................................. 5      B-11   Mehrfachversicherung ............................. 12
A-2      Regelungen zu mitversicherten                                   B-12   Was ist bei Mitteilungen an uns zu
         Personen und zum Verhältnis zwischen                                   beachten?
         Ihnen und den mitversicherten Personen .. 5                            Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? .... 12
A-3      Versicherungsschutz, Versicherungsfall.... 5                    B-13   Bedingungsänderung ............................... 12
A-4      Leistungen der Versicherung und                                 B-14   Wann verjähren die Ansprüche
         Vollmacht der Barmenia............................. 5                  aus diesem Vertrag? ................................ 12
A-5      Begrenzung der Leistungen                                       B-15   Sonderfälle der Schadenfeststellung
         (Versicherungssumme, Höchst-                                           bei gedehnten Versicherungsfällen
         ersatzleistung, Serienschaden,                                         im Zusammenhang mit einem Wechsel
         Selbstbeteiligung) ...................................... 5            des Versicherers ...................................... 12
A-6      Besondere Regelungen für einzelne                               B-16   Künftige Bedingungsverbesserungen...... 12
         Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken                              B-17   Leistungsgarantie gegenüber
         (Versicherungsschutz, Risikobegren-                                    GDV-Musterbedingungen ........................ 12
         zungen und besondere Ausschlüsse) ....... 6                     B-18   Garantie über die Erfüllung der vom
         A-6.1     Rettungskosten .......................... 6                  Arbeitskreis "Beratungsprozesse" emp-
         A-6.2     Eigenschäden............................. 6                  fohlenen Mindestleistungsstandards ....... 12
         A-6.3     Nicht versicherungspflichtige                         B-19   Welches Gericht ist zuständig? ............... 12
                   Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeug-                        B-20   Welches Recht findet Anwendung?......... 13
                   Anhänger .................................... 6       B-21   Versicherungsjahr .................................... 13
         A-6.4     Schäden im Ausland .................. 6               B-22   Sanktions-/Embargoklausel ..................... 13
         A-6.5     Vermögensschäden ................... 6                B-23   Wenn Sie mit uns einmal nicht
         A-6.6     Barmenia-Konditions-Differenz-                               zufrieden sind ........................................... 13
                   Versicherung .............................. 6
A-7      Allgemeine Ausschlüsse ............................ 7           .
A-8      Veränderungen des versicherten
         Risikos (Erhöhungen und
         Erweiterungen)........................................... 8


Teil B     Allgemeiner Teil

Ihre Obliegenheiten

B-1      Was bedeutet die vorvertragliche
         Anzeigepflicht und welche Folgen
         hat ihre Verletzung? ................................... 9
B-2      Welche Obliegenheiten sind vor
         Eintritt des Versicherungsfalls
         zu beachten?.............................................. 9
B-3      Welche Obliegenheiten sind bei und
         nach Eintritt des Versicherungsfalls
         zu beachten................................................ 9
B-4      Welche Rechtsfolgen hat die
         Verletzung von Obliegenheiten ............... 10


Beginn des Versicherungsschutzes/
Dauer und Ende des Vertrages/

B-5      Wann beginnt der Versicherungsschutz?
         Wann beginnt und wann endet
         der Vertrag? ............................................. 10


Der Versicherungsbeitrag

B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-
         zahlung beachten?
         Was geschieht, wenn Sie einen
         Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? .............. 10
B-7      Beitrag bei vorzeitiger
         Vertragsbeendigung................................. 11
B-8      Veränderungen des versicherten
         Risikos und Auswirkung auf den
         Beitrag (Beitragsregulierung) ................... 11


Inhaltsübersicht                                                                               Seite 4 von 14

[Seite 5]
Teil A    Gewässerschaden-                                 A-3.2     Kein Versicherungsschutz besteht für          A-5      Begrenzung der Leistungen
          Haftpflichtversicherung                          Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche An-                  (Versicherungssumme, Höchst-
                                                           sprüche handelt,                                                 ersatzleistung, Serienschaden,
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                          a) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus               Selbstbeteiligung)
(Anlagenrisiko)                                                 Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf
                                                                Schadensersatz statt der Leistung;                 A-5.1    Unsere Entschädigungsleistung ist bei je-
A-1       Versicherte Eigenschaften, Tätigkeiten           b) wegen Schäden, die verursacht werden, um die         dem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versi-
          (versichertes Risiko)                                 Nacherfüllung durchführen zu können;               cherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann,
                                                           c) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertrags-         wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere
Versichert ist im Umfang der nachfolgenden Be-                  gegenstandes oder wegen des Ausbleibens des        entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
stimmungen Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber             mit der Vertragsleistung geschuldeten Erfolges;
der im Versicherungsschein und seinen Nachträgen           d) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Ver-         A-5.2     Jahreshöchstersatzleistung
angegebenen Anlagen zur Lagerung von gewässer-                  trauen auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung;       Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, gilt:
schädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser          e) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Ver-           Unsere Entschädigungsleistung ist für alle Versiche-
gelagerten Stoffe für unmittelbare oder mittelbare              zögerung der Leistung;                             rungsfälle eines Versicherungsjahres (B-21) auf das
Folgen einer nachteiligen Veränderung der Wasser-          f) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tre-       Zweifache der vereinbarten Versicherungssumme
beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des               tender Ersatzleistungen.                           begrenzt.
Grundwassers (Gewässerschäden).
                                                           A-3.3     Kein Versicherungsschutz besteht für An-      A-5.3     Serienschaden
A-2       Regelungen zu mitversicherten Perso-             sprüche, soweit sie auf Grund einer vertraglichen       Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung
          nen und zum Verhältnis zwischen Ihnen            Vereinbarung oder Zusage über den Umfang Ihrer          eintretende Versicherungsfälle gelten als ein Versi-
          und den mitversicherten Personen                 gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.                   cherungsfall (Serienschaden), der im Zeitpunkt des
                                                                                                                   ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
A-2.1     Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der   A-4      Leistungen der Versicherung und                wenn diese
Personen, die von Ihnen durch Arbeitsvertrag mit der                Vollmacht der Barmenia                         a) auf derselben Ursache,
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen                                                                   b) auf gleichen Ursachen mit innerem, insbeson-
Betreuung der Grundstücke beauftragt wurden für            A-4.1     Der Versicherungsschutz umfasst                    dere sachlichem und zeitlichem Zusammen-
den Fall, dass diese aus Anlass dieser Verrichtung         a) die Prüfung der Haftpflichtfrage,                         hang oder
in Anspruch genommen werden.                               b) die Abwehr unberechtigter Schadenersatz-             c) auf der Lieferung von Waren mit gleichen
                                                                ansprüche und                                           Mängeln
Ausgeschlossen sind Ansprüche aus Personen-                c) Ihre Freistellung von berechtigten Schaden-          beruhen.
schäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und                ersatzverpflichtungen.
Berufskrankheiten in Ihrem Betrieb gemäß dem So-                                                                   A-5.4      Selbstbeteiligung
zialgesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für sol-      Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen           Falls vereinbart, beteiligen Sie sich bei jedem Versi-
che Dienstunfälle gemäß den beamtenrechtlichen             dann, wenn Sie auf Grund Gesetzes, rechtskräftigen      cherungsfall an unserer Entschädigungsleistung mit
Vorschriften die in Ausübung oder infolge des Diens-       Urteils, Anerkenntnisses oder Vergleichs zur Ent-       einem im Versicherungsschein und seinen Nachträ-
tes Angehörigen derselben Dienststelle zugefügt            schädigung verpflichtet sind und wir hierdurch ge-      gen festgelegten Betrag (Selbstbeteiligung). Auch
werden.                                                    bunden sind. Anerkenntnisse und Vergleiche, die         wenn die begründeten Haftpflichtansprüche aus ei-
                                                           von Ihnen ohne unsere Zustimmung abgegeben              nem Versicherungsfall die Versicherungssumme
A-2.2    Alle für Sie geltenden Vertragsbestimmun-         oder geschlossen worden sind, binden uns nur, so-       übersteigen, wird die Selbstbeteiligung vom Betrag
gen sind auf die mitversicherten Personen entspre-         weit der Anspruch auch ohne Anerkenntnis oder           der begründeten Haftpflichtansprüche abgezogen.
chend anzuwenden.                                          Vergleich bestanden hätte.                              A-5.1 Satz 1 bleibt unberührt.
                                                                                                                   Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, blei-
A-2.3      Unabhängig davon, ob die Voraussetzun-          Ist Ihre Schadensersatzverpflichtung mit bindender      ben wir auch bei Schäden, deren Höhe die Selbstbe-
gen für Risikobegrenzungen oder Ausschlüsse bei            Wirkung für uns festgestellt, haben wir Sie innerhalb   teiligung nicht übersteigt, zur Abwehr unberechtigter
Ihnen oder einer mitversicherten Person vorliegen,         von zwei Wochen vom Anspruch des Dritten freizu-        Schadenersatzansprüche verpflichtet.
entfällt der Versicherungsschutz sowohl für Sie als        stellen.
auch für die mitversicherten Personen.                                                                             A-5.5     Unsere Aufwendungen für Kosten werden
                                                           A-4.2     Wir sind bevollmächtigt, alle uns zur Ab-     nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
A-2.4     Die Rechte aus diesem Versicherungsver-          wicklung des Schadens oder Abwehr der Schaden-
trag dürfen nur Sie ausüben. Für die Erfüllung der         ersatzansprüche zweckmäßig erscheinenden Erklä-         A-5.6     Übersteigen die begründeten Haftpflicht-
Obliegenheiten sind sowohl Sie als auch die mitver-        rungen in Ihrem Namen abzugeben.                        ansprüche aus einem Versicherungsfall die Versi-
sicherten Personen verantwortlich.                         Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem            cherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im
                                                           Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen          Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamt-
A-3       Versicherungsschutz, Versicherungsfall           Sie sind wir bevollmächtigt, den Prozess zu führen.     höhe dieser Ansprüche.
                                                           Wir führen dann den Rechtsstreit auf unsere Kosten
A-3.1     Versicherungsschutz besteht für den Fall,        in Ihrem Namen.                                         A-5.7     Haben Sie an den Geschädigten Renten-
dass Sie wegen eines während der Wirksamkeit der                                                                   zahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert
Versicherung eingetretenen Schadenereignisses              A-4.3     Wird in einem Strafverfahren wegen eines      der Rente die Versicherungssumme oder den nach
(Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach-            Schadenereignisses, das einen unter den Versiche-       Abzug etwaiger sonstiger Leistungen aus dem Ver-
oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden               rungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge     sicherungsfall noch verbleibenden Restbetrag der
zur Folge hatte, auf Grund                                 haben kann, die Bestellung eines Verteidigers für       Versicherungssumme, so wird die zu leistende Ren-
gesetzlicher                                               Sie von uns gewünscht oder genehmigt, so tragen         te nur im Verhältnis der Versicherungssumme bzw.
Haftpflichtbestimmungen                                    wir die gebührenordnungsmäßigen oder die mit uns        ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente von
privatrechtlichen Inhalts                                  besonders vereinbarten höheren Kosten des Vertei-       uns erstattet.
von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch           digers.                                                 Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die ent-
genommen werden.                                                                                                   sprechende Vorschrift der Verordnung über den
                                                           A-4.4    Erlangen Sie oder eine mitversicherte Per-     Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversiche-
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge         son das Recht, die Aufhebung oder Minderung einer       rung in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt
die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden          zu zahlenden Rente zu fordern, so sind wir zur Aus-     des Versicherungsfalls.
ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die        übung dieses Rechts bevollmächtigt.
zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht
an.


Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                                    Seite 5 von 14

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Bei der Berechnung des Betrages, mit dem Sie sich      a)   nur auf nicht-öffentlichen Wegen und Plätzen       c)   Für die Feststellung des Umfangs unserer Leis-
an laufenden Rentenzahlungen beteiligen müssen,             verkehrende Kraftfahrzeuge ohne Rücksicht auf           tungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/
wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungs-           eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit;              Versicherungsbedingungen der Vorversiche-
summe oder die nach Abzug sonstiger Leistungen         b)   Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als 6 km/h bau-           rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
verbleibende Restversicherungssumme übersteigt,             artbedingter Höchstgeschwindigkeit;                     Angebotsannahme dieser Gewässerschaden-
werden die sonstigen Leistungen mit ihrem vollen       c)   Stapler mit nicht mehr als 20 km/h bauart-              Haftpflichtversicherung. Danach beantragte
Betrag von der Versicherungssumme abgesetzt.                bedingter Höchstgeschwindigkeit;                        bzw. vorgenommene Änderungen der Vorversi-
                                                       d)   selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit nicht               cherung oder dieser Gewässerschaden-Haft-
A-5.8     Falls die von uns verlangte Erledigung ei-        mehr als 20 km/h bauartbedingter Höchst-                pflichtversicherung werden nicht berücksichtigt.
nes Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Be-            geschwindigkeit (z. B. Aufsitzrasenmäher und       d)   Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-
friedigung oder Vergleich an Ihrem Verhalten schei-         Schneeräumgeräte);                                      gung, die für den gesamten Vorversicherungs-
tert, haben wir für den von der Weigerung an entste-   e)   Kraftfahrzeug-Anhänger, die nicht zulassungs-           vertrag vereinbart wurde.
henden Mehraufwand an Entschädigungsleistung,               pflichtig sind oder nur auf nicht-öffentlichen
Zinsen und Kosten nicht aufzukommen.                        Wegen und Plätzen verkehren.                       A-6.6.2     Versicherungssumme(n)/
                                                                                                                           Selbstbeteiligung
A-6      Besondere Regelungen für einzelne             A-6.3.2 Für die vorgenannten Fahrzeuge gilt:            Unsere Höchstersatzleistung ist auf die mit uns ver-
         Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken            Diese Fahrzeuge dürfen nur von einem berechtigten       einbarte(n) Versicherungssumme(n) begrenzt.
         (Versicherungsschutz, Risikobegren-           Fahrer gebraucht werden. Berechtigter Fahrer ist,
         zungen und besondere Ausschlüsse)             wer das Fahrzeug mit Wissen und Willen des Verfü-       Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-
                                                       gungsberechtigten gebrauchen darf. Sie sind ver-        bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-
A-6 regelt den Versicherungsschutz für einzelne        pflichtet, dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nicht     nung berücksichtigt.
Gewässerschaden-Haftpflichtrisiken, deren Risiko-      von einem unberechtigten Fahrer gebraucht wird.
begrenzungen und die für diese Risiken geltenden       Der Fahrer des Fahrzeugs darf das Fahrzeug auf öf-      A-6.6.3     Versicherungsfall
besonderen Ausschlüsse.                                fentlichen Wegen oder Plätzen nur mit der erforderli-   Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-
                                                       chen Fahrerlaubnis benutzen. Sie sind verpflichtet,     Versicherung ist die vollständige oder teilweise Ab-
Soweit A-6 keine abweichenden Regelungen enthält,      dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nur von einem        lehnung einer Leistung aus der bestehenden Vor-
finden auch auf die in A-6 geregelten Risiken alle     Fahrer benutzt wird, der die erforderliche Fahr-        versicherung durch den Vorversicherer bzw. die ab-
anderen Vertragsbestimmungen Anwendung                 erlaubnis hat.                                          schließende Entschädigungszahlung des Vorversi-
(z. B. A-4 – Leistungen der Versicherung oder                                                                  cherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-
A-7 – Allgemeine Ausschlüsse).                         Wenn Sie eine dieser Obliegenheiten verletzen, gilt     nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen
                                                       B-4 (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegen-          Leistungsabrechnung).
A-6.1      Rettungskosten                              heiten).
A-6.1.1 Versichert sind                                                                                        A-6.6.4       Einschränkungen unserer
– Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie im Ver-       A-6.4     Schäden im Ausland                                          Leistungspflicht
      sicherungsfall zur Abwendung oder Minderung      Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im    a)   Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung
      des Schadens für geboten halten durften          Ausland eintretender Versicherungsfälle ausschließ-          besteht kein Leistungsanspruch, wenn der
      (Rettungskosten), sowie                          lich, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzu-          Vorversicherer
– außergerichtliche Gutachterkosten.                   führen sind. Versichert sind hierbei auch Ansprüche          aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem
Diese Kosten werden von uns insoweit übernom-          gegen Sie aus § 110 Sozialgesetzbuch VII.                          Vorversicherer getroffenen Vergleichs den
men, als sie zusammen mit der Entschädigungs-                                                                             Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;
leistung die vereinbarte Versicherungssumme nicht      Unsere Leistungen erfolgen in Euro. Soweit der Zah-          bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine
übersteigen.                                           lungsort außerhalb der Staaten, die der Europäi-                   pauschale oder teilweise Entschädigung
Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt es bei der      schen Währungsunion angehören, liegt, gelten unse-                 erbringt oder seine Leistungspflicht voll-
Regelung in A-5.                                       re Verpflichtungen mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in               ständig ablehnt;
                                                       dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen            cc) wegen
A-6.1.2 Auf unsere Anordnung aufgewendete Ret-         Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen                   – arglistiger Täuschung und/oder
tungs- und außergerichtliche Gutachterkosten wer-      ist.                                                              – Verletzung der vorvertraglichen
den auch insoweit von uns übernommen, als sie zu-                                                                              Anzeigepflicht
sammen mit der Entschädigung die Versicherungs-        A-6.5    Vermögensschäden                                         von seiner Leistungspflicht befreit ist.
summe übersteigen. Es gilt nicht als Anordnung         Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen       b)   Ist der Vorversicherer wegen
durch uns, wenn wir Ihre Maßnahmen oder Maß-           Vermögensschäden, die weder durch Personen-                  – Nichtzahlung des Beitrags oder
nahmen Dritter zur Abwendung oder Minderung des        noch durch Sachschäden entstanden sind.                      – Obliegenheitsverletzung
Schadens lediglich billigen.                                                                                        von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise
                                                       A-6.6     Barmenia-Konditions-Differenz-                     befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-
A-6.2     Eigenschäden                                           Versicherung                                       tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-
Versichert sind abweichend von A-3.1 – auch ohne       A-6.6.1      Gegenstand der Konditions-Differenz-            rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere
dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt –                      Versicherung                                    Leistung, als hätte keiner der vorgenannten
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die             a) Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für          Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung
dadurch verursacht werden, dass die gewässer-               den Fall, dass                                          der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.
schädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der An-            – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
lage ausgetreten sind. Dies gilt auch bei allmähli-              Angebotsannahme dieser Gewässer-              A-6.6.5       Beginn und Ende der Konditions-
chem Eindringen der Stoffe in die Sachen.                        schaden-Haftpflichtversicherung                             Differenz-Versicherung
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstel-            – für das gleiche Risiko                           Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt
lung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens         – noch ein weiterer, in den nächsten               der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die
bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind ab-                 15 Monaten auslaufender bzw. gekündig-        Zeit bis zum Beginn dieser Gewässerschaden-
zuziehen.                                                        ter Versicherungsvertrag bei einem ande-      Haftpflichtversicherung bei uns, längstens für
                                                                 ren Versicherer (Vorversicherer) besteht.     15 Monate.
Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage         b) Mit der Konditions-Differenz-Versicherung er-        Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre Ver-
selbst.                                                     halten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung der   tragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.
                                                            Vorversicherung – ausschließlich die               wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend
A-6.3    Nicht versicherungspflichtige Kraftfahr-           (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Gewäs-          aufgehoben wird.
         zeuge, Kraftfahrzeug-Anhänger                      serschaden-Haftpflichtversicherung, die über
A-6.3.1 Versichert ist – abweichend von A-7.14 –            den Versicherungsumfang Ihrer Vorversiche-         A-6.6.6       Obliegenheiten und Folgen einer
Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die ver-        rung hinausgehen. Dies gilt nicht für solche                     Obliegenheitsverletzung
ursacht werden durch den Gebrauch ausschließlich            Leistungen/Gefahren, die bei uns nur gegen         Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns
von folgenden nicht versicherungspflichtigen Kraft-         zusätzlichen Beitrag in den Versicherungs-         diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der Vor-
fahrzeugen und Kraftfahrzeug-Anhängern:                     schutz eingeschlossen werden können.               versicherer den Versicherungsschutz ganz oder teil-
                                                                                                               weise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die Kon-

Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                                Seite 6 von 14

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ditions-Differenz-Versicherung die für diese Gewäs-     e)   von Ihren Partnern, wenn Sie eine eingetragene     A-7.12   Senkungen, Erdrutschungen,
serschaden-Haftpflichtversicherung vereinbarten Ob-          Partnerschaftsgesellschaft sind;                            Überschwemmungen
liegenheiten (siehe unter B-3). Die Rechtsfolgen ei-    f) von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenz-       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Sachschä-
ner Verletzung von Obliegenheiten sind unter B-4             verwaltern.                                        den und alle sich daraus ergebenden Vermögens-
beschrieben.                                            Die Ausschlüsse unter b) bis f) gelten auch für An-     schäden, welche entstehen durch
                                                        sprüche von Angehörigen der dort genannten Per-         a) Senkungen von Grundstücken oder Erdrut-
A-7       Allgemeine Ausschlüsse                        sonen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft            schungen,
Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträ-       leben.                                                  b) Überschwemmungen stehender oder fließender
gen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist,                                                                  Gewässer.
sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:            A-7.5     Miete, Leasing, Pacht, Leihe, verbotene
                                                                  Eigenmacht, besonderer Verwahrungs-           A-7.13 Strahlen
A-7.1     Vorsätzlich herbeigeführte Schäden                      vertrag                                       Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller        Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          die in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammen-
Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeige-         fremden Sachen und allen sich daraus ergebenden         hang mit energiereichen ionisierenden Strahlen ste-
führt haben.                                            Vermögensschäden, wenn Sie oder ein von Ihnen           hen (z. B. Strahlen von radioaktiven Stoffen oder
A-2.3 findet keine Anwendung.                           Bevollmächtigter oder Beauftragter diese Sachen         Röntgenstrahlen).
                                                        gemietet, geleast, gepachtet, geliehen, durch verbo-
A-7.2     Kenntnis der Mangelhaftigkeit oder            tene Eigenmacht erlangt hat oder sie Gegenstand         A-7.14     Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeug-
          Schädlichkeit von Erzeugnissen,               eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.                        Anhänger
          Arbeiten und sonstigen Leistungen                                                                     Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller        A-7.6     Schäden an hergestellten oder                 die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von
Personen, die den Schaden dadurch verursacht ha-                  gelieferten Sachen, Arbeiten und              ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den
ben, dass sie in Kenntnis von deren Mangelhaftigkeit              sonstigen Leistungen                          Gebrauch eines Kraftfahrzeugs oder Kraftfahrzeug-
oder Schädlichkeit                                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden an          Anhängers verursachen.
– Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder              von Ihnen hergestellten oder gelieferten Sachen, Ar-    Zum Gebrauch gehört z. B. auch:
– Arbeiten oder sonstige Leistungen                     beiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der   – Ein- und Aussteigen,
erbracht haben.                                         Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ur-      – Be- und Entladen,
A-2.3 findet keine Anwendung.                           sache und alle sich daraus ergebenden Vermögens-        – Betanken und Aufladen,
                                                        schäden. Dies gilt auch dann, wenn die Schadenur-       – Reparatur, Wartung und Reinigung,
A-7.3     Ansprüche der Versicherten                    sache in einem mangelhaften Einzelteil der Sache        – Einsatz des Fahrzeugs oder seiner
          untereinander                                 oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur        Einrichtungen als Arbeitsmaschine.
Ausgeschlossen sind Ansprüche                           Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder
a) von Ihnen selbst oder der in A-7.4 benannten         Leistung führt.                                         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
     Personen gegen die mitversicherten Personen;       Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung,           an einem Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeug-Anhän-
b) zwischen mehreren Versicherungsnehmern               wenn Dritte in Ihrem Auftrag oder für Ihre Rechnung     ger ist kein Gebrauch im Sinne dieser Bestimmung,
     desselben Versicherungsvertrages;                  die Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die      wenn keine dieser Personen Halter oder Besitzer
c) zwischen mehreren mitversicherten Personen           Arbeiten oder sonstigen Leistungen übernommen           des Fahrzeugs ist und wenn das Fahrzeug hierbei
     desselben Versicherungsvertrages.                  haben.                                                  nicht in Betrieb gesetzt wird.
Diese Ausschlüsse erstrecken sich auch auf An-
sprüche von Angehörigen der vorgenannten Perso-         A-7.7     Asbest                                        A-7.15      Luft- und Raumfahrzeuge,
nen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft          Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                        Luftlandeplätze
leben.                                                  die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder           Ausgeschlossen sind Ansprüche
                                                        Erzeugnisse zurückzuführen sind.                        a) wegen Schäden, die Sie, eine mitversicherte
A-7.4     Schadensfälle von Ihren Angehörigen                                                                         Person oder eine von ihnen bestellte oder be-
          und von wirtschaftlich verbundenen            A-7.8    Gentechnik                                           auftragte Person durch den Gebrauch eines
          Personen                                      Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,                  Luft- oder Raumfahrzeugs verursachen oder für
Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Sie                 die zurückzuführen sind auf                                   die sie als Halter oder Besitzer eines Luft- oder
a) aus Schadensfällen Ihrer Angehörigen, die mit        a) gentechnische Arbeiten;                                    Raumfahrzeugs in Anspruch genommen
    Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder         b) gentechnisch veränderte Organismen (GVO);                  werden.
    die zu den im Versicherungsvertrag mitversi-        c) Erzeugnisse, die                                     b) wegen Schäden an Luft- oder Raumfahrzeu-
    cherten Personen gehören;                                – Bestandteile aus GVO enthalten,                        gen, der mit diesen beförderten Sachen, der In-
    Als Angehörige gelten                                    – aus GVO oder mit Hilfe von GVO                         sassen und allen sich daraus ergebenden Ver-
    – Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des                       hergestellt wurden.                                 mögensschäden sowie wegen sonstiger Schä-
          Lebenspartnerschaftsgesetzes oder ver-                                                                      den durch Luft- oder Raumfahrzeuge aus
          gleichbare Partnerschaften nach dem           A-7.9    Persönlichkeits- und Namensrechts-                   – der Planung oder Konstruktion, Herstellung
          Recht anderer Staaten,                                 verletzungen                                               oder Lieferung von Luft- oder Raumfahr-
    – Eltern und Kinder,                                Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                         zeugen oder Teilen von Luft- oder Raum-
    – Adoptiveltern und -kinder,                        aus Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzun-                    fahrzeugen, soweit die Teile ersichtlich für
    – Schwiegereltern und -kinder,                      gen.                                                                den Bau von Luft- oder Raumfahrzeugen
    – Stiefeltern und -kinder,                                                                                              oder den Einbau in Luft- oder Raumfahr-
    – Großeltern und Enkel,                             A-7.10   Anfeindung, Schikane, Belästigung und                      zeugen bestimmt waren,
    – Geschwister sowie                                          sonstige Diskriminierung                             – Tätigkeiten (z. B. Montage, Wartung, In-
    – Pflegeeltern und -kinder (Personen, die           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden                         spektion, Überholung, Reparatur, Beförde-
          durch ein familienähnliches, auf längere      aus Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleich-                    rung) an Luft- oder Raumfahrzeugen oder
          Dauer angelegtes Verhältnis wie Eltern        behandlung oder sonstigen Diskriminierungen.                        deren Teilen.
          und Kinder miteinander verbunden sind).                                                               c) gegen Sie als Eigentümer, Mieter, Pächter,
b) von Ihren gesetzlichen Vertretern oder Betreu-       A-7.11 Übertragung von Krankheiten                            Leasingnehmer und Nutznießer von Luftlande-
    ern, wenn Sie eine geschäftsunfähige, be-           Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen                           plätzen.
    schränkt geschäftsfähige oder betreute Person       a) Personenschäden, die aus der Übertragung ei-         Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen
    sind;                                                    ner Krankheit resultieren, an der Sie erkrankt     an einem Luft- oder Raumfahrzeug ist kein Ge-
c) von Ihren gesetzlichen Vertretern, wenn Sie ei-           sind.                                              brauch im Sinne dieser Bestimmung, wenn keine
    ne juristische Person des privaten oder öffentli-   b) Sachschäden, die durch Krankheit der Ihnen           dieser Personen Halter oder Besitzer des Fahrzeugs
    chen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein          gehörenden, von Ihnen gehaltenen oder veräu-       ist und wenn das Fahrzeug hierbei nicht in Betrieb
    sind;                                                    ßerten Tiere entstanden sind.                      gesetzt wird.
d) von Ihren unbeschränkt persönlich haftenden          In beiden Fällen besteht Versicherungsschutz, wenn
    Gesellschaftern, wenn Sie eine Offene Han-          Sie beweisen, dass Sie weder vorsätzlich noch grob
    delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder        fahrlässig gehandelt haben.
    Gesellschaft bürgerlichen Rechts sind;

Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                                 Seite 7 von 14

[Seite 8]
A-7.16 Wasserfahrzeuge                                 A-8.2      aus Erhöhungen des versicherten Risikos
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,           durch Änderung bestehender oder Erlass neuer
die Sie, eine mitversicherte Person oder eine von      Rechtsvorschriften. In diesen Fällen sind wir berech-
ihnen bestellte oder beauftragte Person durch den      tigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung
Gebrauch eines Wasserfahrzeugs verursachen oder        einer Frist von einem Monat zu kündigen.
für die sie als Halter oder Besitzer eines Wasser-     Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht inner-
fahrzeugs in Anspruch genommen werden.                 halb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt
                                                       wird, in welchem wir von der Erhöhung Kenntnis er-
Eine Tätigkeit der vorstehend genannten Personen       halten haben.
an einem Wasserfahrzeug ist kein Gebrauch im Sin-
ne dieser Bestimmung, wenn keine dieser Personen       A-8.3     Bei Veränderungen des versicherten Risi-
Halter oder Besitzer des Wasserfahrzeugs ist und       kos sind die Regelungen zur Meldepflicht und zur
wenn das Wasserfahrzeug hierbei nicht in Betrieb       Beitragsregulierung unter B-8 zu beachten.
gesetzt wird.

A-7.17 Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden,
die nachweislich
a) auf Kriegsereignissen, anderen feindseligen
     Handlungen, Aufruhr, inneren Unruhen, Gene-
     ralstreik, illegalem Streik oder
b) unmittelbar auf hoheitlichen Verfügungen oder
     Maßnahmen
beruhen.

Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,
soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt
haben.

A-7.18    Bewusstes Abweichen von rechtlichen
          Vorschriften
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller
Personen, die den Schaden dadurch verursachen,
dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder
an Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder
Verfügungen, die dem Gewässerschutz dienen, ab-
weichen.
A-2.3 findet keine Anwendung.

A-7.19     Schäden im Zusammenhang mit der
           Übertragung elektronischer Daten
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden
aus dem Austausch, der Übermittlung und der Be-
reitstellung elektronischer Daten, soweit es sich
handelt um Schäden aus
a) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbar-
      machung oder Veränderung von Daten,
b) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von
      Daten,
c) Störung des Zugangs zum elektronischen
      Datenaustausch,
d) Übermittlung vertraulicher Daten oder
      Informationen.

A-8       Veränderungen des versicherten Risi-
          kos (Erhöhungen und Erweiterungen)

Versichert ist auch Ihre gesetzliche Haftpflicht

A-8.1     aus Erhöhungen oder Erweiterungen des
versicherten Risikos. Dies gilt nicht
– für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
     von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder
     Wasserfahrzeugen sowie
– für sonstige Risiken, die der Versicherungs-
     oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.


Teil A – Gewässerschaden-Haftpflichtrisiko                                Seite 8 von 14

[Seite 9]
Teil B    Allgemeiner Teil                              Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf     Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss er-
                                                        einen gefahrerheblichen Umstand, der                   löschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
Regelungen über allgemeine Rechte und                   – weder für den Eintritt oder die Feststellung des     oder zur Vertragsänderung. Ist der Versicherungsfall
Pflichten der Vertragsparteien:                              Versicherungsfalls,                               vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die
                                                        – noch für die Feststellung oder den Umfang un-        Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend machen.
                                                             serer Leistungspflicht                            Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
Ihre Obliegenheiten                                     ursächlich war.                                        letzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.

Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln           Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir   B-1.4     Anfechtung
(Obliegenheiten). Sie müssen diese beachten, denn       nicht zu Leistungen verpflichtet.                      Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht                                                            Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch un-
erbringen.                                              B-1.2.2 Kündigung                                      richtige oder unvollständige Angaben bewusst und
                                                        Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil    gewollt beeinflusst worden ist.
B-1       Was bedeutet die vorvertragliche              die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich
          Anzeigepflicht und welche Folgen              noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den Ver-     Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
          hat ihre Verletzung?                          trag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat      trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der An-
                                                        kündigen.                                              fechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-
B-1.1       Vorvertragliche Anzeigepflicht                                                                     spricht.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver-    Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn
pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen       wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-     B-1.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha-        gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     Die Regelungen B-1.1 bis B-1.4 gelten entspre-
ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     chend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere       angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       erweitert wird und deshalb eine erneute Risiko-
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem        sen hätten.                                            prüfung erforderlich ist.
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
                                                        B-1.2.3 Vertragsänderung                               B-2       Welche Obliegenheiten sind vor Eintritt
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach          Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil                des Versicherungsfalls zu beachten?
gefahrerheblichen Umständen, die wir                    wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
– nach Ihrer Vertragserklärung,                         gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter     Besonders gefahrdrohende Umstände müssen Sie
– aber noch vor Vertragsannahme                         Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht     auf unser Verlangen innerhalb angemessener Frist
in Textform stellen.                                    angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-       beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die Beseitigung un-
                                                        sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf         ter Abwägung der beiderseitigen Interessen unzu-
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-         unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestand-       mutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden ge-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und           teil.                                                  führt hat, gilt ohne weiteres als besonders gefahr-
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand                                                                drohend.
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-      Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu ver-
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt       treten, werden die anderen Bedingungen erst ab der     B-3       Welche Obliegenheiten sind bei und
oder arglistig gehandelt.                               laufenden Versicherungsperiode (B-6.1.1) Vertrags-               nach Eintritt des Versicherungsfalls
                                                        bestandteil.                                                     zu beachten?
B-1.2    Mögliche Folgen einer
         Anzeigepflichtverletzung                       Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,         Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche      nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,          nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.       fristlos kündigen, wenn                                die folgenden Pflichten erfüllen:
Wir können in einem solchen Fall                        – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den
– vom Vertrag zurücktreten,                                    Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder           B-3.1     Anzeigepflicht
– den Vertrag kündigen,                                 – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht ange-      Jedes Schadenereignis ist uns innerhalb einer Wo-
– den Vertrag ändern oder                                      zeigten Umstand ausschließen.                   che anzuzeigen, auch wenn noch keine Schadener-
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                                                                      satzansprüche erhoben worden sind. Das Gleiche
     anfechten.                                         Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung      gilt, wenn gegen Sie Haftpflichtansprüche geltend
                                                        über die Vertragsänderung hinweisen.                   gemacht werden.
B-1.2.1 Rücktritt
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,       B-1.3     Voraussetzungen für die Ausübung             B-3.2       Aufklärungspflicht
können wir vom Vertrag zurücktreten.                              unserer Rechte                               Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des Versi-
                                                        Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder        cherungsfalls und des Umfangs unserer Leistungs-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                      zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir       pflicht erforderlich ist.
– weder eine vorsätzliche,                              Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die    Sie müssen dabei insbesondere
– noch eine grob fahrlässige                            Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen      – unsere Fragen zu den Umständen des
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                      haben.                                                       Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
                                                                                                                     pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt   Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung            worten. Wir können verlangen, dass Sie uns in
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn     oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht an-            Textform antworten.
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen Be-         gezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzei-    – uns angeforderte Nachweise und Schriftstücke
dingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränk-     ge kannten.                                                  vorlegen.
ter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände ge-        Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-     B-3.3    Schadenabwendungs-/
schlossen hätten.                                       gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines              Schadenminderungspflicht
                                                        Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt   Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung
Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versiche-       mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung       und Minderung des Schadens sorgen. Unsere Wei-
rungsschutz.                                            der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-    sungen sind dabei zu befolgen, soweit es für Sie
                                                        te Recht begründet, Kenntnis erhalten.                 zumutbar ist.
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zu-
rücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter fol-   Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Um-         B-3.4      Weitere Pflichten
gender Voraussetzung bestehen:                          stände angeben, auf die wir unsere Erklärung stüt-     B-3.4.1 Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch ge-
                                                        zen. Zur Begründung können wir nachträglich weite-     richtlich geltend gemacht, zur Geltendmachung ei-
                                                        re Umstände angeben, wenn für diese die Monats-        nes solchen Anspruchs Prozesskostenhilfe bean-
                                                        frist noch nicht verstrichen ist.                      tragt oder wird Ihnen gerichtlich der Streit verkündet,
                                                                                                               haben Sie uns dies unverzüglich anzuzeigen.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 9 von 14

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Dies gilt auch, wenn gegen Sie wegen des den An-          B-5.2    Dauer und Ende des Vertrages                   Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs-
spruch begründenden Schadensereignisses ein Er-           B-5.2.1 Vertragsdauer                                   periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch
mittlungsverfahren eingeleitet wird.                      Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein an-      höchstens ein Jahr.
                                                          gegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wird gegen Sie ein Haftpflichtanspruch gerichtlich                                                                B-6.1.2 Versicherungsteuer
geltend gemacht, haben Sie uns die Führung des            B-5.2.2 Stillschweigende Verlängerung                   Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-
Verfahrens zu überlassen. Wir beauftragen in Ihrem        Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Ver-     cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom
Namen einen Rechtsanwalt. Sie müssen dem                  tragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr   Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
Rechtsanwalt Vollmacht sowie alle erforderlichen          stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen Ab-
Auskünfte erteilen und die angeforderten Unterlagen       lauftermin der anderen Vertragspartei eine Kündi-       B-6.2       Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
zur Verfügung stellen.                                    gung zugegangen ist.                                                Erster oder einmaliger Beitrag
                                                                                                                  B-6.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
B-3.4.2 Gegen einen Mahnbescheid oder eine Ver-           B-5.2.3 Vertragsbeendigung                              Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird
fügung von Verwaltungsbehörden auf Schaden-               Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr      der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach
ersatz müssen Sie fristgemäß Widerspruch oder die         endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung         Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.
sonst erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer        bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.                     Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-
Weisung unsererseits bedarf es nicht.                                                                             zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein
                                                          Während der ursprünglich vereinbarten Vertrags-         angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach Er-
B-4       Welche Rechtsfolgen hat die Verletzung          laufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf in Text-     halt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist der
          von Obliegenheiten?                             form kündigen, ohne dass eine Frist einzuhalten ist.    Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt zu
                                                          Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können        zahlen.
B-4.1      Nachteilige Auswirkungen auf unsere            Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
           Leistungspflicht                               Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,      B-6.2.2 Späterer Beginn des
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies da-       an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie kön-                 Versicherungsschutzes
zu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leis-        nen den Vertrag auch zu einem späteren, in der Zu-      Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu ei-
tungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                   kunft liegenden Zeitpunkt kündigen.                     nem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der Versi-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-                                                                   cherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt.
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.             Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist     Darauf müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung
– Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig ver-          von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in         in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im
      letzen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zu     Textform kündigen.                                      Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
      kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der
      Schwere des Verschuldens.                           B-5.2.4 Kündigung nach dem Versicherungsfall            Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete
Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-       Sie oder wir können den Vertrag kündigen, wenn          Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der Versi-
teilung in Textform auf diese Rechtsfolgen hinge-         – wir eine Schadenersatzzahlung geleistet haben         cherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
wiesen haben.                                                  oder
                                                          – Ihnen eine Klage über einen unter den Versi-          B-6.2.3 Zahlung bei abweichendem
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-              cherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch                 Versicherungsschein
cherungsschutz bestehen:                                       gerichtlich zugestellt wird.                       Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag
Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässig-         Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens ei-        oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste
keit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.             nen Monat nach der Schadenersatzzahlung oder der        oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässig-         Zustellung der Klage zugegangen sein.                   Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
keit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet,
wenn Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der          Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,         B-6.2.4 Rücktritt
Obliegenheit                                              sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-        Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des        men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-         rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag zu-
      Versicherungsfalls                                  punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des       rücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir
– noch für die Feststellung oder den Umfang un-           Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen        können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen,
      serer Leistungspflicht ursächlich war.              Monat, nachdem Sie sie erhalten haben, wirksam.         dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig                                                              haben.
verletzt haben.                                           B-5.3    Wegfall des versicherten Risikos
                                                          Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-     B-6.2.5 Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung
B-4.2      Unser Kündigungsrecht                          haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich             des Erst- oder Einmalbeitrags
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag ver-        dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom         Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht
letzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls er-   Wegfall des Risikos erfahren. Uns steht der Beitrag     zu dem nach B-6.2.1 maßgebenden Fälligkeitszeit-
füllen müssen, können wir zusätzlich zu den unter         zu, den wir hätten erheben können, wenn die Versi-      punkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung des
B-4.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündi-       cherung dieses Risikos nur bis zu dem Zeitpunkt         Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur
gen. Die Kündigung können wir nur innerhalb eines         beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall er-       Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte
Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis           fahren.                                                 Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen
erhalten haben, erklären.                                                                                         Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechts-
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nach-                                                                  folge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam
weisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder            Der Versicherungsbeitrag                                gemacht haben.
vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.                                                                     Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie
                                                          B-6      Was müssen Sie bei der Beitrags-               die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
                                                                   zahlung beachten?
Beginn des Versicherungsschutzes/                                  Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag          B-6.3    Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/
Dauer und Ende des Vertrages/                                      nicht rechtzeitig zahlen?                               Folgebeitrag
                                                                                                                  B-6.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
B-5       Wann beginnt der Versicherungs-                 B-6.1      Beitragszahlung/Versicherungsperiode/        Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils verein-
          schutz?                                                    Versicherungsteuer                           barten Zeitpunkt fällig.
          Wann beginnt und wann endet                     B-6.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Verein-
          der Vertrag?                                    barung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder    B-6.3.2 Verzug
                                                          jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer       Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-
B-5.1     Beginn des Versicherungsschutzes                der Versicherungsperiode: Sie beträgt                   len, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass Sie eine
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-          – bei Monatsbeiträgen einen Monat,                      Mahnung von uns erhalten haben.
cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie            – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich           – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und              Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
nach Fälligkeit im Sinne von B-6.2.1 zahlen.              – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                         verschuldet haben.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                    Seite 10 von 14

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Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Scha-     zahlung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges         Wenn wir Sie dazu auffordern, müssen Sie uns Än-
den zu verlangen, der uns durch den Verzug ent-          zu verlangen. Sie sind zur Begleichung der rück-         derungen mitteilen, und zwar innerhalb eines Mo-
standen ist.                                             ständigen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge      nats, nachdem Ihnen unsere Anforderung zugegan-
                                                         auf einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,    gen ist. Wenn es für die Vertragsgestaltung erforder-
B-6.3.3 Zahlungsfrist                                    wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert         lich ist, müssen Sie die Änderungen auf unseren
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezah-     wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-          Wunsch hin nachweisen.
len, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform ei-    gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug          Wenn Sie uns bewusst falsche Angaben machen,
ne Zahlungsfrist setzen (Mahnung). Die Zahlungs-         können wir Ihnen in Rechnung stellen.                    die uns benachteiligen (weil deshalb ein zu niedriger
frist muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                                       Beitrag berechnet wurde), können wir von Ihnen eine
                                                         B-7      Beitrag bei vorzeitiger                         Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten
Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                 Vertragsbeendigung                              Beitragsunterschiedes zu dem sich nach richtiger
sie folgende Informationen enthält:                                                                               Vertragseinstufung ergebenden Beitrags verlangen.
– Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           B-7.1     Allgemeiner Grundsatz                          Das gilt nicht, wenn Sie an der Mitteilung der fal-
      Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,      schen Angaben kein Verschulden trifft.
– die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
      nach B-6.3.4 mit der Fristüberschreitung ver-      spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum       B-8.2     Auf der Grundlage Ihrer Änderungsmittei-
      bunden sind.                                       des Versicherungsschutzes entspricht.                    lung oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag
                                                                                                                  ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Bei-
B-6.3.4 Verlust des Versicherungsschutzes und            B-7.2       Beitrag oder Geschäftsgebühr bei             tragsregulierung), beim Wegfall versicherter Risiken
           Kündigung                                                 Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und          jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer
Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-                     fehlendem versicherten Interesse             Mitteilung bei uns. Der vertraglich vereinbarte Min-
mahnten Betrag nicht bezahlt haben,                      B-7.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-            destbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
– besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung            tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider-          Alle entsprechend B-9.1 nach dem Versicherungs-
     kein Versicherungsschutz.                           rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu-        abschluss eingetretenen Erhöhungen und Ermäßi-
– können wir den Vertrag kündigen, ohne eine             gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu     gungen des Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
     Frist einzuhalten.                                  erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh-
     Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb           rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen       B-8.3      Wenn Sie uns die Änderungsmitteilung
     eines Monats den angemahnten Betrag bezah-          des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge-         nicht rechtzeitig machen, können wir für den Zeit-
     len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-   wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi-         raum, für den die Angaben zu machen waren, eine
     fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und     cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.      Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum be-
     Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-           Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        reits in Rechnung gestellten Beitrags verlangen.
     schutz.                                             wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-      Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-           rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies      eine Beitragsregulierung statt. Ein von Ihnen zu viel
lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist-      gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-        gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die
ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt        rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                 Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang
mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir                                                                der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.                  B-7.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch
                                                         unseren Rücktritt beendet,                               B-8.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden
B-6.4     Beitragszahlung per SEPA-                      – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor            auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitrags-
          Lastschriftmandat, PayPal                           Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          vorauszahlung für mehrere Jahre.
          oder mit Kreditkarte                                nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag
          als Geschäftsgrundlage/                             bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung       B-9       Beitragsangleichung und Kündigungs-
          Kündigungsrecht bei Widerruf                        zu;                                                           recht nach Beitragsangleichung
Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur        – weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht
abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen              rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine   B-9.1      Die Versicherungsbeiträge unterliegen der
oder von einer anderen Person durch ein SEPA-                 angemessene Geschäftsgebühr zu.                     Beitragsangleichung. Soweit die Beiträge nach
Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-                                                                  Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme berechnet werden,
kartendaten oder durch Anweisungen an den Zah-           B-7.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch           findet keine Beitragsangleichung statt. Mindestbei-
lungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage ver-     unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung be-        träge unterliegen unabhängig von der Art der Bei-
setzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von Ihrem     endet, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksam-         tragsberechnung der Beitragsangleichung.
bzw. deren Konto einzuziehen.                            werden der Anfechtungserklärung zu.
                                                                                                                  B-9.2      Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt
B-6.4.1 Ihre Pflichten                                   B-7.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags          jährlich mit Wirkung für die ab dem 1. Juli fälligen
a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen         verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Be-     Beiträge, um welchen Prozentsatz sich im vergan-
     Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt     ginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn das       genen Kalenderjahr der Durchschnitt der Schaden-
     der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende       Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti-    zahlungen aller zum Betrieb der Allgemeinen Haft-
     Deckung aufweist.                                   ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges           pflichtversicherung zugelassenen Versicherer ge-
b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden       Interesse genommen ist, nicht entsteht.                  genüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder
     von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-       Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-            vermindert hat. Den ermittelten Prozentsatz rundet
     lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-       gebühr verlangen.                                        er auf die nächst niedrigere, durch fünf teilbare gan-
     verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-       Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der         ze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten dabei
     nen Zahlungsaufforderung erfolgt.                   Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-      auch die speziell durch den einzelnen Schadensfall
c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-           gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag     veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund
     schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum           nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu     und Höhe der Versicherungsleistungen.
     Beitragseinzug                                      dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit     Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalender-
     Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-        begründenden Umständen erfahren.                         jahres ist die Summe der in diesem Jahr geleisteten
     derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug                                                                   Schadenzahlungen geteilt durch die Anzahl der im
     widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-       B-8      Veränderungen des versicherten Risi-            gleichen Zeitraum neu angemeldeten Schadensfälle.
     de des laufenden Versicherungsmonats                         kos und Auswirkung auf den Beitrag
     außerordentlich kündigen.                                    (Beitragsregulierung)                           B-9.3      Im Falle einer Erhöhung sind wir berech-
                                                                                                                  tigt, im Falle einer Verminderung verpflichtet, die
B - 6.4.2 Änderung des Zahlungsweges                     B-8.1     Während der Vertragslaufzeit können sich       Folgebeiträge um den sich aus B-9.2 ergebenden
Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung            bezüglich des versicherten Risikos Änderungen er-        Prozentsatz zu verändern (Beitragsangleichung).
nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift        geben. Um solche Dinge festzustellen, können wir         Der veränderte Folgebeitrag wird Ihnen mit der Bei-
von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut      Sie dazu auffordern (z. B. durch einen Hinweis auf       tragsrechnung bekannt gegeben.
trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir        der Beitragsrechnung), uns mitzuteilen, ob und wel-      Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen der
hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-    che Änderungen des versicherten Risikos gegen-           Barmenia in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um
den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitrags-         über den früheren Angaben eingetreten sind.              einen geringeren Prozentsatz als denjenigen erhöht,

Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 11 von 14

[Seite 12]
den der Treuhänder jeweils für diese Jahre nach        B-12.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie           sich nach den allgemeinen Vorschriften des Bürger-
B-9.2 ermittelt hat, so darf die Barmenia die Folge-   uns mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen   lichen Gesetzbuchs.
beiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den        gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben wol-
sich der Durchschnitt ihrer Schadenzahlungen nach      len, gilt Folgendes:                                   B-14.2 Aussetzung der Verjährung
ihren unternehmenseigenen Zahlen im letzten Ka-        Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als    Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei
lenderjahr erhöht hat; diese Erhöhung darf diejenige   zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre      uns geltend gemacht worden, ist die Verjährung ge-
nicht überschreiten, die sich nach dem vorstehenden    letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.         hemmt. Dies gilt von der Geltendmachung bis zu
Absatz ergeben würde.                                                                                         dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung
                                                       Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres        in Textform zugeht.
B-9.4    Liegt die Veränderung nach B-9.2 oder         Namens nicht mitteilen.
B-9.3 unter fünf Prozent, entfällt eine Beitragsan-                                                           B-15      Sonderfälle der Schadenfeststellung
gleichung. Diese Veränderung ist jedoch in den fol-    B-13     Bedingungsänderung                                      bei gedehnten Versicherungsfällen im
genden Jahren zu berücksichtigen.                                                                                       Zusammenhang mit einem Wechsel
                                                       Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser                  des Versicherers
B-9.5     Erhöht sich der Beitrag auf Grund der Bei-   Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-
tragsangleichung gemäß B-9.3, ohne dass sich der       hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu er-      Werden Sie nach dem Wechsel der Haftpflicht-
Umfang des Versicherungsschutzes ändert, können        setzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen           versicherung zur Barmenia Allgemeine Versiche-
Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Mo-       nach B-13.1 bis B-13.3 erfüllt sind:                   rungs-AG (Nachversicherer) wegen eines Schaden-
nats nach Zugang unserer Mitteilung mit sofortiger                                                            ereignisses in Anspruch genommen, dessen genau-
Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündi-     B-13.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen              en Eintrittszeitpunkt Sie auch durch ein Gutachten
gen, in dem die Beitragserhöhung wirksam werden        Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen        nicht bestimmen können, so ist die Barmenia Allge-
sollte.                                                ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:      meine Versicherungs-AG als Nachversicherer ab
Wir müssen Sie in unserer Mitteilung auf das Kündi-    – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des             dem vereinbarten Versicherungsbeginn im Umfang
gungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss Ihnen              Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich      des bei ihr bestehenden Vertrages für die Entschä-
spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden                 oder                                             digungsleistung eintrittspflichtig.
der Beitragserhöhung zugehen.                          – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,         Soweit sich im Rahmen der Ermittlungen der Zeit-
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet               die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-     punkt des Schadeneintritts klar feststellen lässt, ist
kein Kündigungsrecht.                                        trifft oder                                      der Versicherer leistungspflichtig, in dessen Ver-
                                                       – es ergeht eine konkrete, individuelle, uns bin-      tragslaufzeit der Schadeneintritt fällt.
                                                             dende Weisung der Bundesanstalt für Finanz-
Weitere Bestimmungen                                         dienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe-      B-16      Künftige Bedingungsverbesserungen
                                                             hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver-
B-10     Wann darf ein Freistellungsanspruch                 waltungsakts.                                    Ändert die Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
         abgetreten werden?                            – Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen in-         im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versiche-
                                                             haltsgleiche Regelung in den Versicherungsbe-    rungsverträge die Allgemeinen Versicherungsbedin-
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgülti-          dingungen für die Gewässerschaden-Haft-          gungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversi-
gen Feststellung ohne unsere Zustimmung weder                pflichtversicherung eines anderen Versicherers   cherung (AVB Gewässerschaden) ausschließlich zu
abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung            durch eines der genannten Ereignisse unwirk-     Ihren Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag
an den geschädigten Dritten ist zulässig.                    sam geworden ist.                                berechnet wird, so gelten diese neuen Bedingungen
                                                                                                              ab ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für
B-11     Mehrfachversicherung                          B-13.2     Störung des Gleichgewichts zwischen         alle ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leis-
                                                                  Leistung und Gegenleistung                  tungsfälle.
B-11.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn       Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke ent-
das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen ver-     standen, die das bei Vertragsschluss vorhandene        B-17      Leistungsgarantie gegenüber
sichert ist.                                           Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung                GDV-Musterbedingungen
                                                       in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
B-11.2 Wenn die Mehrfachversicherung zu Stan-          keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der     Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der die-
de gekommen ist, ohne dass Sie dies wussten, kön-      Lücke.                                                 ser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen
nen Sie die Aufhebung des später geschlossenen                                                                Versicherungsbedingungen für die Gewässer-
Vertrages verlangen.                                   B-13.3 Keine Schlechterstellung                        schaden-Haftpflichtversicherung (AVB Gewässer-
                                                       Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-      schaden) ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den
B-11.3 Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn          ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit an-          vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungs-
Sie es nicht innerhalb eines Monats, nachdem Sie       deren Bedingungen des Vertrages nicht schlechter       wirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedingun-
von der Mehrfachversicherung erfahren haben, gel-      stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen        gen - in deren jeweils gültigen Fassung - abweichen.
tend machen.                                           Regelungen.
Wir werden den Vertrag zu dem Tag aufheben, an                                                                B-18      Garantie über die Erfüllung der vom
dem wir Ihre Aufhebungserklärung erhalten.             B-13.4 Durchführung der Anpassung                                Arbeitskreis „Beratungsprozesse“ emp-
                                                       Die nach B-13.1 bis B-13.3 zulässigen Änderungen                 fohlenen Mindestleistungsstandards
B-12     Was ist bei Mitteilungen an uns zu            werden Ihnen in Textform bekannt gegeben und er-
         beachten? Was gilt bei Änderung               läutert. Sie finden Anwendung, wenn wir Ihnen die      Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Versicherung
         Ihrer Anschrift?                              Änderung sechs Wochen vor dem Zeitpunkt des            zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbe-
                                                       Wirksamwerdens mitteilen und Sie in Textform auf       dingungen für die Gewässerschaden-Haftpflicht-
B-12.1 Formvorgaben                                    Ihr Kündigungsrecht nach B-13.5 hinweisen.             versicherung (AVB Gewässerschaden) die Mindest-
Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und                                                          leistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis
soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes be-       B-13.5 Kündigung                                       „Beratungsprozesse“ (mit Stand 28.09.2015) emp-
stimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärungen    Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs-           fohlen wurden. (Der Arbeitskreis Beratungsprozesse
und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis be-      anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag in-         (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative meh-
treffen und die unmittelbar uns gegenüber erfolgen,    nerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer           rerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften.
in Textform (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) ab-     Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-    Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Min-
zugeben.                                               sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-         destleistungsstandards für die Vermittler.)
                                                       samwerdens der Bedingungsanpassung.
B-12.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an fol-                                                               B-19      Welches Gericht ist zuständig?
gende Stellen gerichtet werden:                        B-14     Wann verjähren die Ansprüche aus
– an unsere Hauptverwaltung oder                                diesem Vertrag?                               B-19.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
– an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.                                                          gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
    Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   B-14.1 Gesetzliche Verjährung                          – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
    Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag ver-            oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
    Nachträgen.                                        jähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet         trag zuständig ist.

Teil B – Allgemeiner Teil                                                 Seite 12 von 14

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–   das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie kei-       Verbraucher, die diesen Vertrag online (z. B. über
    nen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres ge-          eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen ha-
    wöhnlichen Aufenthalts.                              ben, können sich mit ihrer Beschwerde auch online
                                                         an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/
B-19.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag           wenden.
gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn      Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an
Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres      den Versicherungsombudsmann weitergeleitet.
gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
                                                         B - 23.2 Versicherungsaufsicht
B-20     Welches Recht findet Anwendung?                 Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
                                                         treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                 abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
                                                         zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungsun-
B-21     Versicherungsjahr                               ternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
                                                         Bundesanstalt für
Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.               Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im Ver-       Sektor Versicherungsaufsicht
sicherungsschein für den Vertragsbeginn angegebe-        Graurheindorfer Str. 108
nen Zeitpunkt.                                           53117 Bonn
                                                         E-Mail: poststelle@bafin.de
Ausnahme:                                                Tel.:       0228 4108-0
Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus          Fax:        0228 4108-1550.
ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr          Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-
entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-           stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich
rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind      entscheiden kann.
jeweils ganze Jahre.
                                                         B - 23.3 Rechtsweg
    Beispiel:                                            Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
    Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-           weg zu beschreiten.
    trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
    das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

B-22     Sanktions-/Embargoklausel

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

B - 23   Wenn Sie mit uns einmal nicht
         zufrieden sind

B - 23.1 Versicherungsombudsmann
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Ombuds-
mann für Versicherungen wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.:      0800 3696000
Fax:       0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).

Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden ge-
bührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.:     +49 30 20605899
Fax:      +49 30 20605898.

Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unab-
hängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an
dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.


Teil B – Allgemeiner Teil                                                   Seite 13 von 14

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