# degenia Gewässerschadenhaftpflicht (Tarif T18): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-degenia-gws-t18.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-degenia-gws-t18.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Gewässerschadenhaftpflicht Tarif T18 (05/2023)](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2023/05/Bedingungen_GWS_T18_05_2023-1.pdf), Fassung Tarif T 18 Stand Mai 2023; AHB 2018, BBR Gewässerschaden 02/2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt. | BBR § 3, Seite 17 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe. | BBR § 3, Seite 17 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | Wir bieten Ihnen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nein | Produkt: degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. | BBR Risikobeschreibungen, Seite 17 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | 250 € | Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst zu tragen. | BBR § 4, Seite 17 |
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind. | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | Versichert ist Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt |  |  |
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt |  |  |
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt |  |  |
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nein | Die Bestimmungen der §§ 3.1 (3) und 4 AHB 2018 ... Vorsorgeversicherung ... finden keine Anwendung. | BBR § 2, Seite 17 |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen | BBR § 1, Seite 17 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen | BBR § 1, Seite 17 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | nicht geregelt |  |  |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | BBR § 1, Seite 17 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die | BBR § 5, Seite 17 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Rettungskosten gem. § 5 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als unvermeidbar angesehen werden durfte. | BBR Risikobeschreibungen, Seite 18 |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 250 € | Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden | BBR § 4, Seite 17 |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen | BBR § 5, Seite 17 |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | ja, bis 3 Mio. € | öffentlich-rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG) | BBR § 8.1, Seite 18 |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet. | AHB § 6.5, Seite 9 |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | ja | Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. | BBR § 4, Seite 17 |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. | AHB § 7.1, Seite 10 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | ja | durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen | BBR § 6, Seite 17 |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | ja | Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. | BBR § 7, Seite 17 |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | ja | Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gem. § 1) selbst. | BBR § 4, Seite 17 |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | Dazu gehören z. B.: gewerblich genutzte Anlagen. | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | des Versicherungsnehmers selbst oder der in § 7.5 benannten Personen gegen die Mitversicherten | AHB § 7.4, Seite 10 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des Versicherungsnehmers hinausgehen. | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. | Produktinformationsblatt, Seite 3 |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, dem Versicherer innerhalb einer Woche anzuzeigen. | AHB § 25.1, Seite 15 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | ja | Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens | AHB § 26.2, Seite 16 |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | ja | dass die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der | AHB § 26.2, Seite 16 |
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | ja | Familienangehörige des Versicherungsnehmers oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeiten ausüben, mitversichert | BBR Risikobeschreibungen, Seite 18 |
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung | BBR § 1, Seite 17 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | ja | so gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. | Klauseln degenia, Innovationsklausel, Seite 19 |
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | ja | Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. | AHB § 1.1, Seite 8 |
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). | Produktinformationsblatt, Seite 4 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet | AHB § 19.1, Seite 14 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung. | AHB § 15.1, Seite 13 |
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt |  |  |
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Gewässerschadenhaftpflicht Tarif T18 (05/2023)

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung


                  Tarif T 18 (Stand Mai 2023)
                    basic, classic, premium


                                                                                                       Seite 1 von 19


    degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren. Ferner erhalten Sie
wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Inhaltsverzeichnis                                                                                          Seite


        Produktinformationsblatt                                                                            03-04
        Allgemeine Kundeninformationen                                                                      05-06
        Mitteilung nach §19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz                                                07
        Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung                                              08-16
        Besondere Bedingungen für die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung                               17-18
I       Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“                                                       19


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               degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zur degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung

 Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand April 2018)
 Unternehmen:                                                                 Produkt:
 degenia Versicherungsdienst AG                                               degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
 Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen
Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend
informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken.

         Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?
          Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist                    Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert. Hierfür
           es, gegen Sie geltend gemachte Haftpflichtansprüche zu                         benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören z. B.:
           prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und                               gewerblich genutzte Anlagen.
           unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                                           Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder
          Versichert ist Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung                Zusagen über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des
           von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der                     Versicherungsnehmers hinausgehen.
           Verwendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-, Sach- und                  Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den vereinbarten
           Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden.                                Versicherungssummen. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung ver-
          Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch                        einbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berück-
           die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank                      sichtigen.
           erfasst.
          Der Versicherungsschutz gilt auch für:
                                                                                        Gibt es Deckungsbeschränkungen?
            Personen, die Sie durch einen Arbeitsvertrag mit der
                                                                                        Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versichern. Sonst
              Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen
                                                                                        müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb
              Betreuung der Grundstücke beauftragt haben,
                                                                                        haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
            Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung                        herausgenommen, z. B. alle Schäden:
              von Schäden.
         Versicherungssumme                                                             ! aus vorsätzlicher Handlung;
          Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie                     ! zwischen Mitversicherten;
           Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein                             ! an gemieteten oder geliehenen Sachen.
           entnehmen.


         Wo bin ich versichert?
          Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt für eine Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem im
           Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im
           Inland zurückzuführen sind.


         Welche Verpflichtungen habe ich?
         Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
         - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
         - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
         - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
         - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
         - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
            der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


         Wann und wie zahle ich?
         Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
         Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
         sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


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                                                                                                                      Versicherungsdien
                degeniadegenia
                        Versicherungsdienst
                               Versicherungsienst
                                            AG | Brückes
                                                  AG | Brückes
                                                         63-63 63-63a
                                                               a | 55545
                                                                      | 55545
                                                                         Bad Kreuznach
                                                                              Bad Kreuznach
                                                                                       | Serviceline
                                                                                            | Serviceline
                                                                                                     0671 0671
                                                                                                          84003-0
                                                                                                               84003-0
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                       | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsklausel).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir
können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versicherungsrisikos – etwa durch Abschaffung
des Öltanks. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.


                                                                                                               Seite 4 von 19
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                                                                                                               Versicherungsdien
             degenia
         degenia     Versicherungsienst
                 Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                        | Brückes    63-63a
                                                  63-63      | 55545
                                                        a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                      Kreuznach    | Serviceline
                                                                                | Serviceline    0671
                                                                                              0671    84003-0
                                                                                                   84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                           | www.degenia.de
                                                                                                               st AG | Brückes
                                                                                                               63-63 a | 55545

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Allgemeine Kundeninformationen

Angaben der Gesellschaften                                                   Die Anschrift lautet:
Nachfolgend erhalten Sie eine Übersicht der für Ihren Vertrag möglichen
Gesellschaften. Die speziell für Ihren Vertrag bzw. für Ihr Angebot          Versicherungsombudsmann e. V.
zutreffende Gesellschaft entnehmen Sie bitte Ihrem Antrag bzw. Angebot.      Postfach 080632, D-10006 Berlin
                                                                             Tel.: +49 (0) 800 - 369 600 0, Fax: 0800/3699000
I. ALTE LEIPZIGER Versicherung AG                                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
1. Identität des Versicherers:
ALTE LEIPZIGER Versicherung AG                                               Das Verfahren ist für Sie kostenfrei. Entscheidungen des Ombudsmanns
Rechtsform:                              Aktiengesellschaft                  bis zum Beschwerdewert von 10.000 EUR sind für uns bindend.
Registergericht:                         Amtsgericht Bad Homburg             Weitere    Informationen       finden     Sie   im    Internet, unter
Registernummer:                          HRB 1585                            www.versicherungsombudsmann.de.
St. – Nr.                                807/V90807004611 (VersStG)
                                         811189884 (UStG)                    Unabhängig von der Inanspruchnahme einer außergerichtlichen
                                                                             Beschwerdestelle besteht für Sie weiterhin die Möglichkeit, den
Vorsitzender des Aufsichtsrates:         Dr. Walter Botermann                Rechtsweg zu beschreiten.
Vorstand:                                Kai Waldmann
                                         Marcus Tersi                        Online-Streitbeilegungs-Plattform
                                                                             Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-
Hausanschrift:                           Alte Leipziger-Platz 1,             Streitbeilegung (OS) bereit. Diese können Sie über den nachfolgenden
                                         61440 Oberursel                     Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Sie können diese
                                         (ladungsfähige Anschrift)           Plattform unter folgenden Voraussetzungen nutzen:

2. Niederlassungen im EU-Gebiet und dortige Vertreter                        1   Sie sind Verbraucher und leben in der Europäischen Union (EU).
– entfällt –                                                                 2   Sie haben einen Versicherungsvertrag auf elektronischem Weg
                                                                                 (bspw. über diese Internetseite oder per E-Mail) beantragt bzw.
3. Hauptgeschäftstätigkeit                                                       geschlossen.
Die Alte Leipziger Versicherung AG ist durch Erlaubnis der zuständigen
Aufsichtsbehörde zum Betrieb der Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt-, Sach-   7.Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
und Rechtsschutzversicherung berechtigt.                                     Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der
                                                                             Versicherungsleistungen entnehmen Sie bitte dem Vorschlag / Antrag und
4. Aufsichtsbehörde                                                          den Vertragsgrundlagen Ihres Konzeptanbieters.
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bereich Versicherungen                                                       8. Gesamtbeitrag
Graurheindorfer Straße 108                                                   Die Höhe des Einzelbeitrags, den zu entrichtenden Gesamtbeitrag
53117 Bonn                                                                   einschließlich der gesetzlichen Versicherungssteuer und der Zeitraum für
                                                                             den der Beitrag zu zahlen ist, sind im Antrag und im Versicherungsschein
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne      ausgewiesen.
Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
                                                                             9. Zusätzlich anfallende Kosten
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG             Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                 erhoben.
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
                                                                             Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine wei-
Anschrift:                                                                   teren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Beitragsverzug zusätz-
degenia Versicherungsdienst AG                                               liche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
Brückes 63 – 63 A
55545 Bad Kreuznach                                                          10. Zahlweise
                                                                             Je nach Vereinbarung wird der Beitrag monatlich, vierteljährlich,
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                    halbjährlich oder jährlich gezahlt. Zuschläge für unterjährige Zahlweise
Vorstand: Halime Koppius                                                     können hierbei berechnet werden.
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
                                                                             Erstbeitrag
6. Ansprechpartner für außergerichtliche Schlichtungsstellen                 Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn
Ihre individuelle, persönliche und kompetente Beratung ist unser Ziel.       sie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des
Sollten Sie dennoch einmal nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte an    Versicherungsscheins erfolgt.
die:
                                                                             Folgebeitrag
degenia Versicherungsdienst AG                                               Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im
Brückes 63 – 63 A                                                            Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
55545 Bad Kreuznach                                                          Zeitraums bewirkt ist.

Sollte Sie das Ergebnis nicht zufrieden stellen, können Sie das              SEPA-Lastschrift-Mandat
außergerichtliche Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren in Anspruch         Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
nehmen.        Der     Risikoträger   ist Mitglied     im     Verein         Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im
Versicherungsombudsmann e. V. und hat sich verpflichtet, an diesem           Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
Streitbeteiligungsverfahren teilzunehmen.                                    Fälligkeitstag eingezogen werden kann und Sie einer berechtigten
                                                                             Einziehung nicht widersprechen.


                                                                                                                          Seite 5 von 19
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                                                                                                                          Versicherungsdien
                        degenia
                    degenia     Versicherungsienst
                            Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                                   | Brückes    63-63a
                                                             63-63      | 55545
                                                                   a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                                 Kreuznach    | Serviceline
                                                                                           | Serviceline    0671
                                                                                                         0671    84003-0
                                                                                                              84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                      | www.degenia.de
                                                                                                                          st AG | Brückes
                                                                                                                          63-63 a | 55545

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11. Gültigkeit                                                                 der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der
Die Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Angebotsinformationen        wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu
(Allgemeine       und        Besondere        Versicherungsbedingungen,        gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
Tarifbestimmungen und Höhe des Beitrags) ist befristet auf längstens vier
Wochen, sofern nicht im Angebot ein anderer Zeitraum eingeräumt                Besondere Hinweise
worden ist.                                                                    Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen
                                                                               Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor
12. Zustandekommen des Vertrags                                                Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht
Grundsätzlich kommt der Versicherungsvertrag durch Ihre und unsere             nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
inhaltlich übereinstimmenden Vertragserklärungen (Willenserklärungen)          Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem
zustande, wenn Sie die Vertragserklärungen nicht innerhalb von zwei            Zugang des Widerrufs bei uns.
Wochen widerrufen.
                                                                               Ende der Widerrufsbelehrung
Im Fall von Abweichungen von Ihrem Antrag oder den getroffenen
Vereinbarungen sind diese – einschließlich Belehrung und Hinweise auf
die damit verbundenen Rechtsfolgen – in Ihrem Versicherungsschein              17. Laufzeit des Vertrages
gesondert aufgeführt.                                                          Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
                                                                               Antrag.
13. Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                  Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
angegebenen Zeitpunkt, wenn der Erstbeitrag unverzüglich nach Ablauf           verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins bezahlt worden ist.          jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform
Für den Fall, dass Sie der erste oder einmalige Beitrag nicht unverzüglich,    zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder
sondern zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der                      für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.
Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Sofern bestimmte
Wartezeiten bestehen, sind diese in dem jeweiligen Produktinfor-               18. Beendigung eines Vertrages
mationsblatt enthalten.                                                        Der Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen, ggf. auch vor
                                                                               Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit, von Ihnen gekündigt werden.
14. Bindefristen                                                               Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung in Textform gegenüber
Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen        der degenia Versicherungsdienst AG zu erfolgen hat.
Monat gebunden.
                                                                               19. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
                                                                               Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
15. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe           Ansprüche gegen uns als Konzeptanbieter können Sie vor dem Gericht an
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist   Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem
beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbe-                  zuständigen Gericht in Bad Kreuznach (Sitz der Gesellschaft) geltend
stimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen,            machen
die weiteren Informationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsver-
tragsgesetzes (VVG) in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG-                  20. Vertragssprache
Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in                 Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche
Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten          Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der
gemäß §312g Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches in                   Vertragslaufzeit ist deutsch.
Verbindung mit Artikel 246 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen
Gesetzbuch. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:

degenia Versicherungsdienst AG
Brückes 63 – 63 a,
55545 Bad Kreuznach
Fax-Nr.: 0671/84003-29,
E-Mail: info@degenia.de

Haben Sie Ihr Widerrufsrecht nach § 8 wirksam ausgeübt, sind Sie auch an
einem mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht
mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er
einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine
Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft.
Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

16. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
entfallenden Teil des Beitrags, wenn Sie zugestimmt haben, dass der
Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil
des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt,
dürfen wir in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um
einen Betrag in Höhe von 1/360 des von Ihnen für ein Jahr zu zahlenden
Beitrags. Die Erstattung zurückzuzahlender Beiträge erfolgt
unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt

                                                                                                                           Seite 6 von 19
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                                                                                                                           Versicherungsdien
                         degenia
                     degenia     Versicherungsienst
                             Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                                    | Brückes    63-63a
                                                              63-63      | 55545
                                                                    a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                                  Kreuznach    | Serviceline
                                                                                            | Serviceline    0671
                                                                                                          0671    84003-0
                                                                                                               84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                       | www.degenia.de
                                                                                                                           st AG | Brückes
                                                                                                                           63-63 a | 55545

[Seite 7]
Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über die Folgen einer Verletzung der
gesetzlichen Anzeigepflicht

Sehr geehrte Versicherungsnehmerin, sehr geehrter Versicherungsnehmer,

damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es notwendig, dass Sie die von uns gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe Bedeutung beimessen.
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der degenia
Versicherungsdienst AG, Brückes 63 – 63 a, 55545 Bad Kreuznach in Textform nachzuholen.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen.
Nähere Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information entnehmen.


Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                               3. Vertragsänderung
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen         Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform                 bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir               anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform               Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur              Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
Anzeige verpflichtet.                                                            rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
                                                                                 verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Welche Folgen können eintreten,            wenn    eine    vorvertragliche       Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Anzeigepflicht verletzt wird?
                                                                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                               oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag         Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz           Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.                                              Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein               Ausübung unserer Rechte
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht                Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen              Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
hätten.                                                                          Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
                                                                                 Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet,
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den        Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur         Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht            Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
richtig angegebene Umstand                                                       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.

  - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles         Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
                                                                                 Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                         Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                                 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit                  Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
entspricht.                                                                      arglistig verletzt haben.

2. Kündigung                                                                     Stellvertretung durch eine andere Person
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,       vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat              Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
kündigen.                                                                        Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als
                                                                                 auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen                    verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
Bedingungen, geschlossen hätten.                                                 Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.


                                                                                                                                         Seite 7 von 19

                   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 8]
                         Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB 2018)
                                                  – Stand 02/2018

Umfang des Versicherungsschutzes                                                    § 18      Kündigung nach Beitragsangleichung
                                                                                    § 19      Kündigung nach Versicherungsfall
§1        Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall                            § 20      Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen
§2        Vermögensschäden, Abhandenkommen von Sachen                               § 21      Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder
§3        Versichertes Risiko                                                                 Erlass von Rechtsvorschriften
§4        Vorsorgeversicherung                                                      § 22      Mehrfachversicherung
§5        Leistungen der Versicherung
§6        Begrenzung der Leistungen                                                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
§7        Ausschlüsse
                                                                                    § 23      Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers
Beginn des Versicherungsschutzes/Beitragszahlung                                    § 24      Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                    § 25      Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
§8        Beginn des Versicherungsschutzes                                          § 26      Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten
§9        Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/erster oder
          einmaliger Beitrag                                                        Weitere Bestimmungen
§ 10      Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
§ 11      Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung                   § 27      Mitversicherte Personen
§ 12      Teilzahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung                            § 28      Abtretungsverbot
§ 13      Beitragsregulierung                                                       § 29      Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung
§ 14      Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                § 30      Verjährung
§ 15      Beitragsangleichung                                                       § 31      Zuständiges Gericht
                                                                                    § 32      Anzuwendendes Recht
Dauer und Ende des Vertrages/Kündigung

§ 16      Dauer und Ende des Vertrages
§ 17      Wegfall des versicherten Risikos


          Umfang des Versicherungsschutzes                                                 (4) auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen im Vertrauen auf
                                                                                           ordnungsgemäße Vertragserfüllung;
1         Gegenstand der Versicherung, Versicherungsfall
                                                                                           (5) auf Ersatz von Vermögensschäden wegen Verzögerung der
                                                                                           Leistung;
1.1       Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos
          für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während
                                                                                           (6) wegen anderer an die Stelle der Erfüllung tretender
          der     Wirksamkeit        der    Versicherung   eingetretenen
                                                                                           Ersatzleistungen.
          Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-,
          Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge
                                                                              2            Vermögensschaden, Abhandenkommen von Sachen
          hatte, aufgrund
                                                                                           Dieser Versicherungsschutz kann durch besondere Vereinbarung
                                                                                           erweitert werden auf die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen
          gesetzlicher Haftpfl ichtbestimmungen
                                                                                           Inhalts des Versicherungsnehmers wegen
          privatrechtlichen Inhalts
                                                                              2.1          Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch durch
          von einem Dritten auf Schadensersatz in Anspruch genommen
                                                                                           Sachschäden entstanden sind;
          wird.
                                                                              2.2          Schäden durch Abhandenkommen von Sachen; hierauf finden
          Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung
                                                                                           dann die Bestimmungen über Sachschäden Anwendung.
          des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der
          Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat,
                                                                              3            Versichertes Risiko
          kommt es nicht an.
                                                                              3.1          Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht
1.2       Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es
          sich um gesetzliche Ansprüche handelt,
                                                                                           (1) aus den im Versicherungsschein und seinen Nachträgen
                                                                                           angegebenen Risiken des Versicherungsnehmers,
          (1) auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, aus
          Selbstvornahme, Rücktritt, Minderung, auf Schadensersatz statt
                                                                                           (2) aus Erhöhungen oder Erweiterungen der im
          der Leistung;
                                                                                           Versicherungsschein und seinen Nachträgen angegebenen
                                                                                           Risiken. Dies gilt nicht für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch
          (2) wegen Schäden, die verursacht werden, um die Nacherfüllung
                                                                                           von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen
          durchführen zu können;
                                                                                           sowie für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder
                                                                                           Deckungsvorsorgepflicht unterliegen,
          (3) wegen des Ausfalls der Nutzung des Vertragsgegenstandes
          oder wegen des Ausbleibens des mit der Vertragsleistung
                                                                                           (3) aus Risiken, die für den Versicherungsnehmer nach Abschluss
          geschuldeten Erfolges;
                                                                                           der Versicherung neu entstehen (Vorsorgeversicherung) und die
                                                                                           in § 4 näher geregelt sind.


                                                                                                                         Seite 8 von 19
                                                                                                                         degenia
                                                                                                                         Versicherungsdien
                       degenia
                   degenia     Versicherungsienst
                           Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                                  | Brückes    63-63a
                                                            63-63      | 55545
                                                                  a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                                Kreuznach    | Serviceline
                                                                                          | Serviceline    0671
                                                                                                        0671    84003-0
                                                                                                             84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                     | www.degenia.de
                                                                                                                         st AG | Brückes
                                                                                                                         63-63 a | 55545

[Seite 9]
3.2   Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Erhöhungen des             Ist die Schadensersatzverpflichtung des Versicherungsnehmers
      versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass                mit bindender Wirkung für den Versicherer festgestellt, hat der
      neuer Rechtsvorschriften. Der Versicherer kann den Vertrag                 Versicherer den Versicherungsnehmer binnen zwei Wochen vom
      jedoch unter den Voraussetzungen von § 21 kündigen.                        Anspruch des Dritten freizustellen.

4     Vorsorgeversicherung                                                 5.2   Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle ihm zur Abwicklung des
                                                                                 Schadens oder Abwehr der Schadensersatzansprüche
4.1   Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrages neu                 zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des
      entstehen, sind im Rahmen des bestehenden Vertrages sofort                 Versicherungsnehmers abzugeben.
      versichert.
                                                                                 Kommt es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über
      (1) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung            Schadensersatzansprüche gegen den Versicherungsnehmer, ist
      des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats                  der Versicherer zur Prozessführung bevollmächtigt. Er führt den
      anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der                             Rechtsstreit im Namen des Versicherungsnehmers auf seine
      Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer              Kosten.
      die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das
      neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.                        5.3   Wird in einem Strafverfahren wegen eines Schadensereignisses,
                                                                                 das einen unter den Versicherungsschutz fallenden
      Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt           Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann, die Bestellung eines
      wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das                Verteidigers für den Versicherungsnehmer von dem Versicherer
      neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem              gewünscht oder genehmigt, so trägt der Versicherer die
      Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht            gebührenordnungsmäßigen oder die mit ihm besonders
      verstrichen war.                                                           vereinbarten höheren Kosten des Verteidigers.

      (2) Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen        5.4   Erlangt der Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter das
      angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über                Recht, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente
      die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach           zu fordern, so ist der Versicherer zur Ausübung dieses Rechts
      Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der                           bevollmächtigt.
      Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen
      Entstehung.                                                          6     Begrenzung der Leistungen

4.2   Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung    6.1   Die Entschädigungsleistung des Versicherers ist bei jedem
      bis zur Einigung im Sinne von § 4.1 (2) auf den Betrag von EUR             Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen
      1.000.000 für Personenschäden und EUR 500.000 für                          begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz
      Sachschäden und – soweit vereinbart – EUR 50.000 für                       auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
      Vermögensschäden         begrenzt,      sofern       nicht     im
      Versicherungsschein geringere Versicherungssummen festgesetzt        6.2   Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, sind die
      sind.                                                                      Entschädigungsleistungen     des    Versicherers    für    alle
                                                                                 Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres auf das Zweifache
4.3   Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für Risiken               der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.

      (1) aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-,       6.3   Mehrere während der Wirksamkeit der Versicherung eintretende
      Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der                     Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, der im
      Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen;          Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist,
                                                                                 wenn diese
      (2) aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen;
                                                                                     - auf derselben Ursache,
      (3) die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht
      unterliegen;                                                                   - auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere
                                                                                       sachlichem und zeitlichem, Zusammenhang oder
      (4) die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im
      Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern                  - auf der Lieferung von Waren mit gleichen Mängeln
      sind.
                                                                                 beruhen.
5     Leistungen der Versicherung
                                                                           6.4   Falls     besonders   vereinbart,     beteiligt  sich    der
5.1   Der     Versicherungsschutz  umfasst   die     Prüfung    der              Versicherungsnehmer bei jedem Versicherungsfall mit einem im
      Haftpflichtfrage,      die      Abwehr         unberechtigter              Versicherungsschein    festgelegten     Betrag    an     der
      Schadensersatzansprüche     und    die    Freistellung    des              Schadensersatzleistung (Selbstbehalt). Soweit nicht etwas
      Versicherungsnehmers von berechtigten Schadensersatz-                      anderes vereinbart wurde, ist der Versicherer auch in diesen
      verpflichtungen.                                                           Fällen zur Abwehr unberechtigter Schadensersatzansprüche
                                                                                 verpflichtet.
      Berechtigt sind Schadensersatzverpflichtungen dann, wenn der
      Versicherungsnehmer aufgrund Gesetzes, rechtskräftigen Urteils,      6.5   Die Aufwendungen des Versicherers für Kosten werden
      Anerkenntnisses oder Vergleiches zur Entschädigung verpflichtet            nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
      ist und der Versicherer hierdurch gebunden ist. Anerkenntnisse
      und Vergleiche, die vom Versicherungsnehmer ohne Zustimmung          6.6   Übersteigen die begründeten Haftpflichtansprüche aus einem
      des Versicherers abgegeben oder geschlossen worden sind,                   Versicherungsfall die Versicherungssumme, trägt der Versicherer
      binden den Versicherer nur, soweit der Anspruch auch ohne                  die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur
      Anerkenntnis oder Vergleich bestanden hätte.                               Gesamthöhe dieser Ansprüche.


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                                                                                                                     Versicherungsdien
                   degenia
               degenia     Versicherungsienst
                       Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                              | Brückes    63-63a
                                                        63-63      | 55545
                                                              a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                            Kreuznach    | Serviceline
                                                                                      | Serviceline    0671
                                                                                                    0671    84003-0
                                                                                                         84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                 | www.degenia.de
                                                                                                                     st AG | Brückes
                                                                                                                     63-63 a | 55545

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6.7     Hat der Versicherungsnehmer an den Geschädigten                    7.2   Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch
        Rentenzahlungen zu leisten und übersteigt der Kapitalwert der            verursacht haben, dass sie in Kenntnis von deren
        Rente die Versicherungssumme oder den nach Abzug etwaiger                Mangelhaftigkeit oder Schädlichkeit
        sonstiger Leistungen aus dem Versicherungsfall noch
        verbleibenden Restbetrag der Versicherungssumme, so wird die                 - Erzeugnisse in den Verkehr gebracht oder
        zu leistende Rente nur im Verhältnis der Versicherungssumme
        bzw. ihres Restbetrages zum Kapitalwert der Rente vom                        - Arbeiten oder sonstige Leistungen erbracht haben.
        Versicherer erstattet.
                                                                           7.3   Haftpflichtansprüche, soweit sie auf Grund Vertrags oder Zusagen
        Für die Berechnung des Rentenwertes gilt die entsprechende               über den Umfang der gesetzlichen Haftpflicht des
        Vorschrift der Verordnung über den Versicherungsschutz in der            Versicherungsnehmers hinausgehen.
        Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
                                                                           7.4   Haftpflichtansprüche
        in der jeweils gültigen       Fassung    zum    Zeitpunkt   des
        Versicherungsfalles.                                                     (1) des Versicherungsnehmers selbst oder der in § 7.5 benannten
                                                                                 Personen gegen die Mitversicherten,
        Bei der Berechnung des Betrages, mit dem sich der
        Versicherungsnehmer an laufenden Rentenzahlungen beteiligen              (2) zwischen mehreren        Versicherungsnehmern     desselben
        muss, wenn der Kapitalwert der Rente die Versicherungssumme              Versicherungsvertrages,
        oder die nach Abzug sonstiger Leistungen verbleibende
        Restversicherungssumme übersteigt, werden die sonstigen                  (3)    zwischen    mehreren       Mitversicherten     desselben
        Leistungen mit ihrem vollen Betrag von der Versicherungssumme            Versicherungsvertrages.
        abgesetzt.
                                                                           7.5   Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer
6.8     Falls die von dem Versicherer verlangte Erledigung eines
        Haftpflichtanspruchs durch Anerkenntnis, Befriedigung oder               (1) aus Schadenfällen seiner Angehörigen, die mit ihm in
        Vergleich am Verhalten des Versicherungsnehmers scheitert, hat           häuslicher Gemeinschaft leben oder die zu den im
        der Versicherer für den von der Weigerung an entstehenden                Versicherungsvertrag mitversicherten Personen gehören;
        Mehraufwand an Entschädigungsleistung, Zinsen und Kosten
        nicht aufzukommen.                                                       Als Angehörige gelten Ehegatten, Lebenspartner im Sinne des
                                                                                 Lebenspartnerschaftsgesetzes          oder        vergleichbarer
6.9     Kumulklausel                                                             Partnerschaften nach dem Recht anderer Staaten, Eltern und
                                                                                 Kinder, Adoptiveltern und -kinder, Schwiegereltern und -kinder,
6.9.1   Beruhen mehrere Versicherungsfälle auf derselben Ursache                 Stiefeltern und -kinder, Großeltern und Enkel, Geschwister sowie
        und besteht für einen Teil (oder mehrere) dieser                         Pflegeeltern und -kinder (Personen, die durch ein
        Versicherungsfälle Versicherungsschutz über die Betriebs- und            familienähnliches, auf längere Dauer angelegtes Verhältnis wie
        Berufs-Haftpflichtversicherung und/oder über einen anderen               Eltern und Kinder miteinander verbunden sind).
        Teil (oder mehrere) über die Umwelt-Haftpflichtversicherung
        und/oder für einen weiteren Teil (oder mehrere) über die                 (2) von seinen gesetzlichen Vertretern oder Betreuern, wenn der
        Umweltschadensversicherung, so liegt ein Kumulfall vor, wenn             Versicherungsnehmer eine geschäftsunfähige, beschränkt
        mindestens zwei dieser Bausteine betroffen sind.                         geschäftsfähige oder betreute Person ist;

6.9.2   Im Kumulfall besteht für jeden dieser Versicherungsfälle                 (3) von seinen gesetzlichen Vertretern, wenn der
        Versicherungsschutz nur im Rahmen der für den jeweiligen                 Versicherungsnehmer eine juristische Person des privaten oder
        Baustein    vereinbarten    Versicherungssummen     unter                öffentlichen Rechts oder ein nicht rechtsfähiger Verein ist;
        Berücksichtigung einer Gesamtleistung des Versicherers für
        derartige Kumulfälle von höchstens 6.000.000 EUR.                        (4) von seinen unbeschränkt persönlich haftenden
                                                                                 Gesellschaftern, wenn der Versicherungsnehmer eine Offene
6.9.3   Im Kumulfall gelten die Versicherungsfälle als in dem Zeitpunkt          Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft oder Gesellschaft
        eingetreten, in dem der erste Versicherungsfall eingetreten ist.         bürgerlichen Rechts ist;

6.9.4   Ist für den Versicherungsfall sowohl in der Betriebs-/Berufs-            (5) von seinen Partnern, wenn der Versicherungsnehmer eine
        Haftpflichtversicherung, der Umwelt-Haftpflicht-Versicherung als         eingetragene Partnerschaftsgesellschaft ist;
        auch in der Umweltschadensversicherung ein Selbstbehalt
        vereinbart, kommt im Kumulfall der höchste der Selbstbehalte             (6) von seinen Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern;
        zur Anwendung. Ist nur für einen Baustein ein Selbstbehalt
        vereinbart, kommt dieser zur Anwendung.                                  zu § 7.4 und § 7.5:

6.9.5   Die vorstehenden Regelungen finden auch Anwendung, sofern                Die Ausschlüsse unter § 7.4 und § 7.5.2 bis 7.5.6 erstrecken sich
        für die Umwelt-Haftpflichtversicherung bzw. Umweltschadens-              auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort
        versicherung eigenständige Verträge bestehen.                            genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft
                                                                                 leben.
7       Ausschlüsse
        Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht          7.6   Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
        ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind von der                    allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn der
        Versicherung ausgeschlossen:                                             Versicherungsnehmer diese Sachen gemietet, geleast, gepachtet,
                                                                                 geliehen, durch verbotene Eigenmacht erlangt hat oder sie
7.1     Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden                   Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
        vorsätzlich herbeigeführt haben.
                                                                           7.7   Haftpflichtansprüche wegen Schäden an fremden Sachen und
                                                                                 allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden, wenn

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                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

[Seite 11]
       (1) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit     7.10   (b)   Haftpflichtansprüche          wegen    Schäden         durch
       des Versicherungsnehmer an diesen Sachen (Bearbeitung,                      Umwelteinwirkung.
       Reparatur, Beförderung, Prüfung und dgl.) entstanden sind; bei
       unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als               Dieser Ausschluss gilt nicht
       diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Tätigkeit
       betroffen waren;                                                            (1) im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken

       (2) die Schäden dadurch entstanden sind, dass der                           oder
       Versicherungsnehmer diese Sachen zur Durchführung seiner
       gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten (als Werkzeug,                    (2) für Schäden, die durch vom Versicherungsnehmer hergestellte
       Hilfsmittel, Materialablagefläche und dgl.) benutzt hat; bei                oder gelieferte Erzeugnisse (auch Abfälle), durch Arbeiten oder
       unbeweglichen Sachen gilt dieser Ausschluss nur insoweit, als               sonstige Leistungen nach Ausführung der Leistung oder nach
       diese Sachen oder Teile von ihnen unmittelbar von der Benutzung             Abschluss der Arbeiten entstehen (Produkthaftpflicht).
       betroffen waren;
                                                                                   Kein Versicherungsschutz besteht jedoch für Schäden durch
       (3) die Schäden durch eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit            Umwelteinwirkung, die aus der Planung, Herstellung, Lieferung,
       des Versicherungsnehmer entstanden sind und sich diese Sachen               Montage, Demontage, Instandhaltung oder Wartung von
       oder - sofern es sich um unbewegliche Sachen handelt - deren
       Teile im unmittelbaren Einwirkungsbereich der Tätigkeit                         - Anlagen, die bestimmt sind, gewässerschädliche Stoffe
       befunden haben; dieser Ausschluss gilt nicht, wenn der                          herzustellen, zu verarbeiten, zu lagern, abzulagern, zu
       Versicherungsnehmer beweist, dass er zum Zeitpunkt der                          befördern oder wegzuleiten (WHG-Anlagen);
       Tätigkeit offensichtlich notwendige Schutzvorkehrungen zur
       Vermeidung von Schäden getroffen hatte.                                         - Anlagen gemäß Anhang 1 oder 2 zum Umwelthaftungs-
                                                                                       gesetz (UmweltHG-Anlagen);
       zu § 7.6 und § 7.7:
                                                                                       - Anlagen, die nach dem Umweltschutz dienenden
       Sind die Voraussetzungen der Ausschlüsse in § 7.6 und § 7.7 in der              Bestimmungen einer Genehmigungs- oder Anzeigepflicht
       Person     von     Angestellten,       Arbeitern,    Bediensteten,              unterliegen;
       Bevollmächtigten oder Beauftragten des Versicherungsnehmers
       gegeben, so entfällt gleichfalls der Versicherungsschutz, und zwar              - Abwasseranlagen
       sowohl für den Versicherungsnehmer als auch für die durch den
       Versicherungsvertrag etwa mitversicherten Personen.                         oder Teilen resultieren, die ersichtlich für solche Anlagen
                                                                                   bestimmt sind.
7.8    Haftpflichtansprüche      wegen        Schäden     an     vom
       Versicherungsnehmer hergestellten oder gelieferten Sachen,           7.11   Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die auf Asbest,
       Arbeiten oder sonstigen Leistungen infolge einer in der                     asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
       Herstellung, Lieferung oder Leistung liegenden Ursache und alle
       sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Dies gilt auch dann,        7.12   Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die in unmittelbarem oder
       wenn die Schadenursache in einem mangelhaften Einzelteil der                mittelbarem Zusammenhang stehen mit energiereichen
       Sache oder in einer mangelhaften Teilleistung liegt und zur                 ionisierenden Strahlen (z.B. Strahlen von radioaktiven Stoffen
       Beschädigung oder Vernichtung der Sache oder Leistung führt.                oder Röntgenstrahlen).

       Dieser Ausschluss findet auch dann Anwendung, wenn Dritte im         7.13   Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die zurückzuführen sind
       Auftrag oder für Rechnung des Versicherungsnehmers die                      auf
       Herstellung oder Lieferung der Sachen oder die Arbeiten oder
       sonstigen Leistungen übernommen haben.                                      (1) gentechnische Arbeiten,

7.9    Haftpflichtansprüche aus im Ausland vorkommenden                            (2) gentechnisch veränderte Organismen (GVO),
       Schadenereignissen; Ansprüche aus § 110 Sozialgesetzbuch VII
       sind jedoch mitversichert.                                                  (3) Erzeugnisse, die

7.10   (a) Ansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer wegen                      - Bestandteile aus GVO enthalten,
       Umweltschäden gemäß Umweltschadensgesetz oder anderer auf
       der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG) basierenden                    - aus oder mit Hilfe von GVO hergestellt wurden.
       nationalen Umsetzungsgesetzen geltend gemacht werden. Dies           7.14   Haftpflichtansprüche aus Sachschäden, welche entstehen durch
       gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer von einem Dritten
       aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen             (1) Abwässer, soweit es sich nicht um häusliche Abwässer handelt,
       Inhalts auf Erstattung der durch solche Umweltschäden
       entstandenen Kosten in Anspruch genommen wird.                              (2) Senkungen von Grundstücken oder Erdrutschungen,

       Der Versicherungsschutz bleibt aber für solche Ansprüche                    (3) Überschwemmungen stehender oder fließender Gewässer.
       erhalten, die auch ohne Bestehen des Umweltschadensgesetzes
       oder anderer auf der EU-Umwelthaftungsrichtlinie (2004/35/EG)        7.15   Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus dem Austausch, der
       basierender nationaler Umsetzungsgesetze bereits aufgrund                   Übermittlung und der Bereitstellung elektronischer Daten, soweit
       gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts              es sich handelt um Schäden aus
       gegen den Versicherungsnehmer geltend gemacht werden
       könnten.                                                                    (1) Löschung, Unterdrückung, Unbrauchbarmachung oder
                                                                                   Veränderung von Daten,
       Dieser Ausschluss gilt nicht im Rahmen der Versicherung privater
       Haftpflichtrisiken.                                                         (2) Nichterfassen oder fehlerhaftem Speichern von Daten,


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                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

[Seite 12]
       (3) Störung des Zugangs zum elektronischen Datenaus-                 9.3    Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen
       tausch,                                                                     Beitrag nicht rechtzeitig, kann der Versicherer vom Vertrag
                                                                                   zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Der
       (4) Übermittlung vertraulicher Daten oder Informationen.                    Versicherer     kann    nicht   zurücktreten,   wenn      der
                                                                                   Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Nichtzahlung nicht
7.16   Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Persönlichkeits- oder                zu vertreten hat.
       Namensrechtsverletzungen.
                                                                            10     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag
7.17   Haftpflichtansprüche wegen Schäden aus Anfeindung, Schikane,
       Belästigung,      Ungleichbehandlung     oder      sonstigen         10.1   Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
       Diskriminierungen.                                                          am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig.

7.18   Haftpflichtansprüche wegen Personenschäden, die aus der                     Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im
       Übertragung einer Krankheit des Versicherungsnehmers                        Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen
       resultieren. Das Gleiche gilt für Sachschäden, die durch Krankheit          Zeitpunkt erfolgt.
       der dem Versicherungsnehmer gehörenden, von ihm gehaltenen
       oder veräußerten Tiere entstanden sind. In beiden Fällen besteht     10.2   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
       Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer beweist,                  Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug, es sei denn, dass
       dass er weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat.               er die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.

       Beginn des Versicherungsschutzes /                                          Der Versicherer ist berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
                                                                                   entstandenen Schadens zu verlangen.
       Beitragszahlung
                                                                                   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der
8      Beginn des Versicherungsschutzes                                            Versicherer dem Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in
                                                                                   Textform eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens zwei
8.1    Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein               Wochen betragen muss. Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn
       angegebenen Zeitpunkt, wenn der Versicherungsnehmer den                     sie die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im
       ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von § 9.1               Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den
       zahlt.                                                                      § 10.3 und 10.4 mit dem Fristablauf verbunden sind.
8.2    Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen           10.3   Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
       Betrag (Einmalbetrag), durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres-           noch mit der Zahlung in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis
       oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden. Die              zur Zahlung kein Versicherungsschutz, wenn er mit der
       Versicherungsperiode umfasst bei unterjähriger Beitragszahlung              Zahlungsaufforderung nach § 10.2 Abs. 3 darauf hingewiesen
       entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vierteljahr                 wurde.
       bzw. ein halbes Jahr.
8.3    Der    in   Rechnung       gestellte   Beitrag  enthält    die       10.4   Ist der Versicherungsnehmer nach Ablauf dieser Zahlungsfrist
       Versicherungssteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils             noch mit der Zahlung in Verzug, kann der Versicherer den Vertrag
       vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.                               ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn er den
                                                                                   Versicherungsnehmer mit der Zahlungsaufforderung nach § 10.2
9      Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger             Abs. 3 darauf hingewiesen hat.
       Beitrag
                                                                                   Hat     der     Versicherer   gekündigt,     und     zahlt   der
9.1    Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf              Versicherungsnehmer danach innerhalb eines Monats den
       von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig.                angemahnten Betrag, besteht der Vertrag fort. Für
                                                                                   Versicherungsfälle, die zwischen dem Zugang der Kündigung und
       Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein
       Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich          Versicherungsschutz. Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach
       nach Vertragsschluss zu zahlen.                                             § 10.3 bleibt unberührt.

       Weicht     der   Versicherungsschein     vom    Antrag   des         11     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
       Versicherungsnehmers oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist
       der erste oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach                Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt
       Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.                                  die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag
                                                                                   eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer
       Bei Vereinbarung der Beitragszahlung in Raten gilt die erste Rate           berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
       als erster Beitrag.
                                                                                   Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des
9.2    Zahlt der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen                    Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen
       Beitrag nicht rechtzeitig, sondern zu einem späteren Zeitpunkt,             werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
       beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt. Das               unverzüglich nach einer in Textform abgegebenen
       gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass er die             Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
       Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Für Versicherungsfälle, die
       bis zur Zahlung des Beitrags eintreten, ist der Versicherer nur             Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil der
       dann nicht zur Leistung verpflichtet, wenn er den                           Versicherungsnehmer die Einzugsermächtigung widerrufen hat,
       Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform                 oder hat der Versicherungsnehmer aus anderen Gründen zu
       oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf             vertreten, dass der Beitrag nicht eingezogen werden kann, ist der
       diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerksam                  Versicherer berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des
       gemacht hat.                                                                Lastschriftverfahrens zu verlangen. Der Versicherungsnehmer ist


                                                                                                                      Seite 12 von 19
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                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

[Seite 13]
       zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn er vom               Durchschnitt der Schadenzahlungen eines Kalenderjahres ist die
       Versicherer hierzu in Textform aufgefordert worden ist.                    Summe der in diesem Jahr geleisteten Schadenzahlungen geteilt
                                                                                  durch die Anzahl der im gleichen Zeitraum neu angemeldeten
12     Beitragszahlung                                                            Schadenfälle.
       Gestrichen.
                                                                           15.3   Im Falle einer Erhöhung ist der Versicherer berechtigt, im Falle
13     Beitragsregulierung                                                        einer Verminderung verpflichtet, die Folgebeiträge um den sich
                                                                                  aus    § 15.2    ergebenden     Prozentsatz    zu    verändern
13.1   Der Versicherungsnehmer hat nach Aufforderung mitzuteilen, ob              (Beitragsangleichung). Der veränderte Folgebeitrag wird dem
       und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den               Versicherungsnehmer mit der Beitragsrechnung bekannt
       früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann                 gegeben.
       auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die
       Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der                        Hat sich der Durchschnitt der Schadenzahlungen des Versicherers
       Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers                     in jedem der letzten fünf Kalenderjahre um einen geringeren
       nachzuweisen. Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des                     Prozentsatz als denjenigen erhöht, den der Treuhänder jeweils für
       Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine                      diese Jahre nach §15.2 ermittelt hat, so darf der Versicherer die
       Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten                       Folgebeiträge nur um den Prozentsatz erhöhen, um den sich der
       Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der                 Durchschnitt     seiner    Schadenzahlungen       nach    seinen
       Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der             unternehmenseigenen Zahlen im letzten Kalenderjahr erhöht hat;
       Angaben kein Verschulden trifft.                                           diese Erhöhung darf diejenige nicht überschreiten, die sich nach
                                                                                  dem vorstehenden Absatz ergeben würde.
13.2   Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers
       oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt     15.4   Liegt die Veränderung nach § 15.2 oder 15.3 unter 5 Prozent,
       der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung), beim Wegfall             entfällt eine Beitragsangleichung. Diese Veränderung ist jedoch in
       versicherter Risiken jedoch erst ab dem Zeitpunkt des Eingangs             den folgenden Jahren zu berücksichtigen.
       der Mitteilung beim Versicherer. Der vertraglich vereinbarte
       Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden. Alle              Dauer und Ende des Vertrages / Kündigung
       entsprechend § 15.1 nach dem Versicherungsabschluss
       eingetretenen      Erhöhungen      und    Ermäßigungen      des
                                                                           16     Dauer und Ende des Vertrages
       Mindestbeitrags werden berücksichtigt.
                                                                           16.1   Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit
13.3   Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung,
                                                                                  abgeschlossen.
       kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu
       machen waren, eine Nachzahlung in Höhe des für diesen Zeitraum
                                                                           16.2   Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert
       bereits in Rechnung gestellten Beitrages verlangen. Werden die
                                                                                  sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht dem
       Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung
                                                                                  Vertragspartner spätestens drei Monate vor dem Ablauf der
       statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird
                                                                                  jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist.
       nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei
       Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrages
                                                                           16.3   Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der
       erfolgten.
                                                                                  Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen
                                                                                  Zeitpunkt.
13.4   Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf
       Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
                                                                           16.4   Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
                                                                                  Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres
14     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
                                                                                  oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen; die Kündigung muss
       Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages hat der Versicherer,
                                                                                  dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des
       soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur
                                                                                  jeweiligen Jahres zugegangen sein.
       Anspruch auf den Teil des Beitrages, der dem Zeitraum entspricht,
       in dem Versicherungsschutz bestanden hat.
                                                                           17     Wegfall des versicherten Risikos
                                                                                  Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen, so
15     Beitragsangleichung
                                                                                  erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken. Dem
                                                                                  Versicherer steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können,
15.1   Die Versicherungsbeiträge unterliegen der Beitragsangleichung.
                                                                                  wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt
       Sie wird jeweils ab Beginn desjenigen Versicherungsjahres
                                                                                  beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt.
       wirksam, das ab dem 1. Juli beginnt. Soweit die Beiträge nach
       Lohn-, Bau- oder Umsatzsumme sowie Mietwert berechnet
                                                                           18     Kündigung nach Beitragsangleichung
       werden, findet keine Beitragsangleichung statt. Mindest- oder
                                                                                  Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Beitragsangleichung gemäß
       Grundbeiträge unterliegen unabhängig von der Art der
                                                                                  § 15.3, ohne dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes
       Beitragsberechnung der Beitragsangleichung.
                                                                                  ändert, kann der Versicherungsnehmer den Versicherungsvertrag
                                                                                  innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des
15.2   Ein unabhängiger Treuhänder ermittelt jährlich mit Wirkung für
                                                                                  Versicherers mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem
       die Beiträge der ab dem 1. Juli beginnenden Versicherungsjahre,
                                                                                  Zeitpunkt kündigen, in dem die Beitragserhöhung wirksam
       um welchen Prozentsatz sich im vergangenen Kalenderjahr der
                                                                                  werden sollte.
       Durchschnitt der Schadenzahlungen aller zum Betrieb der
                                                                                  Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer in der Mitteilung
       Allgemeinen Haftpflichtversicherung zugelassenen Versicherer
                                                                                  auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss dem
       gegenüber dem vorvergangenen Jahr erhöht oder vermindert hat.
                                                                                  Versicherungsnehmer spätestens einen Monat vor dem
       Den ermittelten Prozentsatz rundet er auf die nächst niedrigere,
                                                                                  Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
       durch fünf teilbare ganze Zahl ab. Als Schadenzahlungen gelten
       dabei auch die speziell durch den einzelnen Schadenfall
                                                                                  Eine Erhöhung der        Versicherungssteuer    begründet    kein
       veranlassten Ausgaben für die Ermittlung von Grund und Höhe
                                                                                  Kündigungsrecht.
       der Versicherungsleistungen.

                                                                                                                      Seite 13 von 19
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                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

[Seite 14]
19     Kündigung nach Versicherungsfall                                           Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit
                                                                                  dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht
19.1   Das Versicherungsverhältnis kann gekündigt werden, wenn                    geschlossen hätte.

       - vom Versicherer eine Schadensersatzzahlung geleistet                     Der Versicherungsschutz lebt wieder auf und besteht für alle
       wurde oder                                                                 Versicherungsfälle, die frühestens einen Monat nach dem
                                                                                  Zeitpunkt eintreten, in dem der Versicherer von der Veräußerung
       - dem Versicherungsnehmer eine Klage über einen unter                      Kenntnis erlangt. Dies gilt nur, wenn der Versicherer in diesem
       den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch                      Monat von seinem Kündigungsrecht keinen Gebrauch gemacht
       gerichtlich zugestellt wird.                                               hat.

       Die Kündigung muss dem Vertragspartner in Textform spätestens              Der Versicherungsschutz fällt trotz Verletzung der Anzeigepflicht
       einen Monat nach der Schadensersatzzahlung oder der Zustellung             nicht weg, wenn dem Versicherer die Veräußerung in dem
       der Klage zugegangen sein.                                                 Zeitpunkt bekannt war, in dem ihm die Anzeige hätte zugehen
                                                                                  müssen.
19.2   Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort
       nach ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der                     21     Kündigung nach Risikoerhöhung aufgrund Änderung oder Erlass
       Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die                        von Rechtsvorschriften
       Kündigung zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum               Bei Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung
       Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres, wirksam wird.                   bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften ist der
                                                                                  Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter
       Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem                Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das
       Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.                                   Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats
                                                                                  von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer
20     Kündigung nach Veräußerung versicherter Unternehmen                        von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
20.1   Wird ein Unternehmen, für das eine Haftpflichtversicherung          22     Mehrfachversicherung
       besteht, an einen Dritten veräußert, tritt dieser an Stelle des
       Versicherungsnehmers in die während der Dauer seines                22.1   Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren
       Eigentums sich aus dem Versicherungsverhältnis ergebenden                  Versicherungsverträgen versichert ist.
       Rechte und Pflichten ein.
                                                                           22.2   Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne
       Dies gilt auch, wenn ein Unternehmen aufgrund eines                        dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die
       Nießbrauchs, eines Pachtvertrages oder eines ähnlichen                     Aufhebung des später geschlossenen Vertrages verlangen.
       Verhältnisses von einem Dritten übernommen wird.
                                                                           22.3   Das     Recht    auf    Aufhebung     erlischt,  wenn     der
20.2   Das Versicherungsverhältnis kann in diesem Falle                           Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend
                                                                                  macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis
       - durch den Versicherer dem Dritten gegenüber mit einer Frist von          erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu
       einem Monat,                                                               dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer
                                                                                  zugeht.
       - durch den Dritten dem Versicherer gegenüber mit sofortiger
       Wirkung oder zu jedem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch
       zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres
                                                                                  Obliegenheiten des
       in Textform gekündigt werden.                                              Versicherungsnehmers
20.3   Das Kündigungsrecht erlischt, wenn                                  23     Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers

       - der Versicherer es nicht innerhalb eines Monats von dem           23.1   Vollständigkeit   und   Richtigkeit     von    Angaben      über
       Zeitpunkt an ausübt, in welchem er vom Übergang auf                        gefahrerhebliche Umstände
       den Dritten Kenntnis erlangt;
                                                                                  Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner
       - der Dritte es nicht innerhalb eines Monats nach dem                      Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten
       Übergang ausübt, wobei das Kündigungsrecht bis zum                         Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in
       Ablauf eines Monats von dem Zeitpunkt an bestehen                          Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers
       bleibt, in dem der Dritte von der Versicherung Kenntnis                    erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu
       erlangt.                                                                   schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur
                                                                                  Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor
20.4   Erfolgt der Übergang auf den Dritten während einer laufenden               Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne
       Versicherungsperiode und wird das Versicherungsverhältnis nicht            des Satzes 1 stellt.
       gekündigt, haften der bisherige Versicherungsnehmer und der                Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den
       Dritte für den Versicherungsbeitrag dieser Periode als                     Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag
       Gesamtschuldner.                                                           überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen.

20.5   Der Übergang eines Unternehmens ist dem Versicherer durch den              Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
       bisherigen Versicherungsnehmer oder den Dritten unverzüglich               geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand,
       anzuzeigen.                                                                muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe
                                                                                  er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
       Bei einer schuldhaften Verletzung der Anzeigepflicht besteht kein
       Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsfall später als einen
       Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, in dem die Anzeige dem
                                                                                                                      Seite 14 von 19
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                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

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23.2   Rücktritt                                                                   Anzeigepflicht, die das von ihm geltend gemachte Recht
                                                                                   begründet, Kenntnis erlangt. Er hat die Umstände anzugeben, auf
       (1) Unvollständige und unrichtige Angaben zu den                            die er seine Erklärung stützt; er darf nachträglich weitere
       gefahrerheblichen Umständen berechtigen den Versicherer, vom                Umstände zur Begründung seiner Erklärung abgeben, wenn für
       Versicherungsvertrag zurückzutreten. Dies gilt auch dann, wenn              diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist.
       ein Umstand nicht oder unrichtig angezeigt wurde, weil sich der
       Versicherungsnehmer der Kenntnis der Wahrheit arglistig                     Dem Versicherer stehen die Rechte nach den § 23.2 und 23.3 nur
       entzogen hat.                                                               zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch gesonderte
                                                                                   Mitteilung    in     Textform    auf    die   Folgen     einer
       Der Rücktritt kann nur innerhalb eines Monats erfolgen. Die Frist           Anzeigepflichtverletzung hingewiesen hat.
       beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Versicherer von der
       Verletzung der Anzeigepflicht Kenntnis erlangt. Der Rücktritt               Der Versicherer kann sich auf die in den § 23.2 und 23.3
       erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Versicherungsnehmer.                  genannten Rechte nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
                                                                                   Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
       (2) Der Versicherer hat kein Rücktrittsrecht, wenn der
       Versicherungsnehmer nachweist, dass er oder sein Vertreter die       23.4   Anfechtung
       unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich
       noch grob fahrlässig gemacht hat.                                           Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger
                                                                                   Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung
       Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger                steht dem Versicherer der Teil des Beitrages zu, der der bis zum
       Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der                       Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen
       Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                     Vertragszeit entspricht.
       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.                      24     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
                                                                                   Besonders       gefahrdrohende       Umstände       hat   der
       (3) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.                Versicherungsnehmer auf Verlangen des Versicherers innerhalb
                                                                                   angemessener Frist zu beseitigen. Dies gilt nicht, soweit die
       Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück,          Beseitigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen
       darf er den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der                    unzumutbar ist. Ein Umstand, der zu einem Schaden geführt hat,
       Versicherungsnehmer nachweist, dass der unvollständig oder                  gilt ohne weiteres als besonders gefahrdrohend.
       unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt des
       Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der     25     Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
       Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein
       Versicherungsschutz, wenn der Versicherungsnehmer die                25.1   Jeder Versicherungsfall ist, auch wenn noch keine
       Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                                      Schadenersatzansprüche erhoben worden sind, dem Versicherer
                                                                                   innerhalb einer Woche anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn gegen
       Dem Versicherer steht der Teil des Beitrages zu, der der bis zum            den Versicherungsnehmer Haftpflichtansprüche geltend gemacht
       Wirksamwerden        der   Rücktrittserklärung     abgelaufenen             werden.
       Vertragszeit entspricht.
                                                                            25.2   Der Versicherungsnehmer muss nach Möglichkeit für die
23.3   Beitragsänderung oder Kündigungsrecht                                       Abwendung und Minderung des Schadens sorgen. Weisungen des
                                                                                   Versicherers sind dabei zu befolgen, soweit es für den
       Ist das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen, weil die           Versicherungsnehmer zumutbar ist. Er hat dem Versicherer
       Verletzung einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf                  ausführliche und wahrheitsgemäße Schadenberichte zu erstatten
       grober Fahrlässigkeit beruhte, kann der Versicherer den Vertrag             und ihn bei der Schadenermittlung und -regulierung zu
       unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform                 unterstützen. Alle Umstände, die nach Ansicht des Versicherers
       kündigen.                                                                   für die Bearbeitung des Schadens

       Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn der                            wichtig sind, müssen mitgeteilt sowie alle dafür angeforderten
       Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                     Schriftstücke übersandt werden.
       Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
       auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte.                      25.3   Wird gegen den Versicherungsnehmer ein staatsanwalt-
                                                                                   schaftliches, behördliches oder gerichtliches Verfahren
       Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er              eingeleitet, ein Mahnbescheid erlassen oder ihm gerichtlich der
       den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände,               Streit verkündet, hat er dies unverzüglich anzuzeigen.
       aber zu anderen Bedingungen, geschlossen hätte, werden die
       anderen Bedingungen auf Verlangen des Versicherers                   25.4   Gegen einen Mahnbescheid oder eine Verfügung von
       rückwirkend Vertragsbestandteil. Hat der Versicherungsnehmer                Verwaltungsbehörden       auf Schadensersatz  muss    der
       die Pflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen                Versicherungsnehmer fristgemäß Widerspruch oder die sonst
       Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode                           erforderlichen Rechtsbehelfe einlegen. Einer Weisung des
       Vertragsbestandteil.                                                        Versicherers bedarf es nicht.

       Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als      25.5   Wird gegen den Versicherungsnehmer ein Haftpflichtanspruch
       10% oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den             gerichtlich geltend gemacht, hat er die Führung des Verfahrens
       nicht angezeigten Umstand aus, kann der Versicherungsnehmer                 dem Versicherer zu überlassen. Der Versicherer beauftragt im
       den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung               Namen des Versicherungsnehmers einen Rechtsanwalt. Der
       des Versicherers fristlos in Textform kündigen.                             Versicherungsnehmer muss dem Rechtsanwalt Vollmacht sowie
                                                                                   alle erforderlichen Auskünfte erteilen und die angeforderten
       Der Versicherer muss die ihm nach § 23.2 und 23.3 zustehenden               Unterlagen zur Verfügung stellen.
       Rechte innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die
       Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem er von der Verletzung der

                                                                                                                         Seite 15 von 19
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                                                                                                                         Versicherungsdien
                       degenia
                   degenia     Versicherungsienst
                           Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                                  | Brückes    63-63a
                                                            63-63      | 55545
                                                                  a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                                Kreuznach    | Serviceline
                                                                                          | Serviceline    0671
                                                                                                        0671    84003-0
                                                                                                             84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                     | www.degenia.de
                                                                                                                         st AG | Brückes
                                                                                                                         63-63 a | 55545

[Seite 16]
26     Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten                          29.2   Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift
                                                                                      dem Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine
26.1   Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit aus diesem                  Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
       Vertrag, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat,          abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an
       kann der Versicherer den Vertrag innerhalb eines Monats ab                     die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt
       Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung fristlos kündigen. Der                drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies
       Versicherer     hat     kein     Kündigungsrecht,      wenn      der           gilt entsprechend für den Fall einer Namensänderung des
       Versicherungsnehmer nachweist, dass die Obliegenheits-                         Versicherungsnehmers.
       verletzung weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
       beruhte.                                                                29.3   Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung für seinen
                                                                                      Gewerbebetrieb abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
26.2   Wird eine Obliegenheit aus diesem Vertrag vorsätzlich verletzt,                gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen der § 29.2
       verliert der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsschutz.                   entsprechende Anwendung.
       Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit ist der
       Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des         30     Verjährung
       Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden
       Verhältnis zu kürzen.                                                   30.1   Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei
                                                                                      Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen
       Der      vollständige     oder    teilweise    Wegfall       des               Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
       Versicherungsschutzes hat bei Verletzung einer nach Eintritt des
       Versicherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklärungs-             30.2   Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem
       obliegenheit zur Voraussetzung, dass der Versicherer den                       Versicherer angemeldet worden, ist die Verjährung von der
       Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform                    Anmeldung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem die
       auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                                         Entscheidung des Versicherers dem Anspruchsteller in Textform
                                                                                      zugeht.
       Weist der Versicherungsnehmer nach, dass er die Obliegenheit
       nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz      31     Zuständiges Gericht
       bestehen.
                                                                               31.1   Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer
       Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn der                         bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des
       Versicherungsnehmer nachweist, dass die Verletzung der                         Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
       Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  zuständigen Niederlassung. Ist der Versicherungsnehmer eine
       Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der               natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen
       dem Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war. Das gilt                  Bezirk der Versicherungsnehmer zur Zeit der Klageerhebung
       nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                 seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, seinen
       verletzt hat.                                                                  gewöhnlichen Aufenthalt hat.

       Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob               31.2   Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person, müssen
       der Versicherer ein ihm nach § 26.1 zustehendes Kündigungsrecht                Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen ihn bei dem Gericht
       ausübt.                                                                        erhoben werden, das für seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung
                                                                                      eines solchen, den Ort seines gewöhnlichen Aufenthalts zuständig
       Weitere Bestimmungen                                                           ist. Ist der Versicherungsnehmer eine juristische Person,
                                                                                      bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach dem Sitz oder der
                                                                                      Niederlassung des Versicherungsnehmers. Das gleiche gilt, wenn
27     Mitversicherte Person
                                                                                      der Versicherungsnehmer eine Offene Handelsgesellschaft,
                                                                                      Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder
27.1   Erstreckt sich die Versicherung auch auf Haftpflichtansprüche
                                                                                      eine eingetragene Partnergesellschaft ist.
       gegen andere Personen als den Versicherungsnehmer selbst, sind
       alle für ihn geltenden Bestimmungen auf die Mitversicherten
                                                                               31.3   Sind der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
       entsprechend anzuwenden. Die Bestimmungen über die
                                                                                      Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
       Vorsorgeversicherung (§ 4) gelten nicht, wenn das neue Risiko nur
                                                                                      Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den
       in der Person eines Mitversicherten entsteht.
                                                                                      Versicherungsnehmer nach dem Sitz des Versicherers oder seiner
                                                                                      für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
27.2   Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht
       ausschließlich dem Versicherungsnehmer zu. Er ist neben den
                                                                               32     Anzuwendendes Recht
       Mitversicherten für die Erfüllung der Obliegenheiten
                                                                                      Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
       verantwortlich.
                                                                               33     Begriffsbestimmung
28     Abtretungsverbot
       Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen                          Versicherungsjahr:
       Feststellung ohne Zustimmung des Versicherers weder
       abgetreten noch verpfändet werden. Eine Abtretung an den                       Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
       geschädigten Dritten ist zulässig.                                             zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch
                                                                                      nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
29     Anzeigen, Willenserklärungen, Anschriftenänderung                              entsprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum
                                                                                      vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
29.1   Alle für den Versicherer bestimmten Anzeigen und Erklärungen
       sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers oder an die im
       Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
       bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.


                                                                                                                      Seite 16 von 19
                                                                                                                      degenia
                                                                                                                      Versicherungsdien
                    degenia
                degenia     Versicherungsienst
                        Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                               | Brückes    63-63a
                                                         63-63      | 55545
                                                               a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                             Kreuznach    | Serviceline
                                                                                       | Serviceline    0671
                                                                                                     0671    84003-0
                                                                                                          84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                  | www.degenia.de
                                                                                                                      st AG | Brückes
                                                                                                                      63-63 a | 55545

[Seite 17]
    Besondere Bedingungen für die degenia Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (BBR)
                                      – Stand 02/2018 –

Gewässerschaden-
                                                                           3     Versicherungsleistungen
Haftpflichtversicherung                                                          Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten
(Stand 02.2018)                                                                  Versicherungssumme je Versicherungsfall gewährt. Die Gesamt-
                                                                                 leistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
                                                                                 beträgt höchstens das Zweifache dieser Summe.
Wenn der Versicherungsnehmer auf dem Grundstück einen Betrieb oder
Beruf ausübt, wird der Versicherungsschutz für das Haftpflichtrisiko aus
                                                                           4     Eingeschlossene Schäden
der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung nur durch eine besondere
Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung gewährt.                             Eingeschlossen sind abweichend von § 1 AHB 2018 – auch ohne dass
                                                                                 ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an
Diese Mitversicherung entfällt, wenn der Versicherungsnehmer Teile des           unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch
Grundstücks Betriebsfremden überlässt. Es handelt sich in diesem Fall um         verursacht werden, dass die gewässerschädlichen Stoffe bestim-
ein Zusatzrisiko zur Betriebshaftpflichtversicherung.                            mungswidrig aus der Anlage (gem. § 1) ausgetreten sind. Dies gilt
                                                                                 auch bei allmählichem Eindringen der Stoffe in die Sachen. Der
Bestimmungen für Wohnungseigentum gelten gleichermaßen für Teil-                 Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des
eigentum (z. B. gewerblich genutzte Räume).
                                                                                 Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende
                                                                                 Wertverbesserungen sind abzuziehen.
1     Versicherte Anlagen
2     Vorsorgeversicherung                                                       Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gem. § 1) selbst.
3     Versicherungsleistungen
4     Eingeschlossene Schäden                                                    Von jedem Schaden hat der Versicherungsnehmer 250 EUR selbst
5     Rettungskosten                                                             zu tragen.
6     Pflichtwidrigkeiten/Verstöße
7     Gemeingefahren
                                                                           5     Rettungskosten
8     Umweltschadenversicherung (Ökoschutzversicherung)
                                                                                 Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungsnehmer im
1     Versicherte Anlagen                                                        Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung des Schadens für
                                                                                 geboten halten durfte (Rettungskosten) sowie außergerichtliche
      Versichert       ist           die         Haftpflicht        des          Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen,
      Versicherungsnehmers                                                       als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Versiche-
                                                                                 rungssumme nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten
       als Inhaber der im Versicherungsschein oder seinen                       bleibt es bei der Regelung der AHB 2018.
        Nachträgen angegebenen Anlagen zur Lagerung von
        gewässerschädlichen Stoffen und aus der Verwendung dieser                Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs- und
        gelagerten Stoffe;                                                       außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit zu ersetzen,
                                                                                 als sie zusammen mit der Entschädigung die Versicherungssumme
       für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und            übersteigen. Eine Billigung des Versicherers von Maßnahmen des
        Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen,                  Versicherungsnehmers oder Dritter zur Abwendung oder Minde-
        chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers              rung des Schadens gilt nicht als Weisung des Versicherers.
        einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).
                                                                           6     Pflichtwidrigkeiten/Verstöße
      Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen sowie im               Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Personen (Ver-
      Folgenden nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen              sicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden
      Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB              durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz
      2018) Anwendung.                                                           dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer
                                                                                 gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbei-
      Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungsnehmer               geführt haben.
      durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung
      und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt hat für den       7     Gemeingefahren
      Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in Anspruch                 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden, die un-
      genommen werden.                                                           mittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, anderen
                                                                                 feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Generalstreik
      Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden,              oder unmittelbar auf Verfügungen oder Maßnahmen von hoher
      bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im               Hand beruhen. Das Gleiche gilt für Schäden durch höhere Gewalt,
      Betrieb des Versicherungsnehmers gem. Sozialgesetzbuch VII                 soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
      handelt.
                                                                           Risikobeschreibungen
2     Vorsorgeversicherung
                                                                           Die Gewässerschadenversicherung im Umfange dieser Bedingung bezieht
                                                                           sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes,
      Die Bestimmungen der §§ 3.1 (3) und 4 AHB 2018 –
                                                                           sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
      Vorsorgeversicherung – finden keine Anwendung.
                                                                           privatrechtlichen Inhalts.Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht
                                                                                                                  Seite 17 von 19
                                                                                                                  degenia
                                                                                                                  Versicherungsdien
                degenia
            degenia     Versicherungsienst
                    Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                           | Brückes    63-63a
                                                     63-63      | 55545
                                                           a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                         Kreuznach    | Serviceline
                                                                                   | Serviceline    0671
                                                                                                 0671    84003-0
                                                                                                      84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                              | www.degenia.de
                                                                                                                  st AG | Brückes
                                                                                                                  63-63 a | 55545

[Seite 18]
ausdrücklich in Versicherung gegeben oder            nach   besonderen     6.2     Nicht versichert sind
Vereinbarungen beitragsfrei eingeschlossen ist.                            6.2.1   Pflichten und Ansprüche, soweit sich diese gegen die Personen
                                                                                   (Versicherungsnehmer oder ein Mitversicherter) richten, die
Mitversichert ist auch die Haftpflicht aus Gewässerschäden, die dadurch            den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von
entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässerschädliche Stoffe           Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer
in Abwässer und mit diesen in Gewässer gelangen.                                   gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die
                                                                                   dem Umweltschutz dienen, abweichen.
Die Verbindung oder Vermischung gewässerschädlicher Stoffe mit Wasser      6.2.2   Pflichten und Ansprüche wegen Schäden
gilt nicht als allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit.
                                                                                    die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf
                                                                                     genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen;
Rettungskosten gem. § 5 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des
Versicherungsfalles ohne Einleitung von Rettungsmaßnahmen als                       die durch gewerbliche Abwässer von unterirdischen
unvermeidbar angesehen werden durfte. Für die Erstattung von Rettungs-               Abwasseranlagen ausgehen;
kosten ist es unerheblich, aus welchem Rechtsgrund (öffentlich-rechtlich            für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen
oder privatrechtlich) der Versicherungsnehmer zur Zahlung dieser Kosten              Versicherungsvertrag (z.B. Gewässerschadenhaftpflichtver-
verpflichtet ist.                                                                    sicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen
                                                                                     können.
Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederherstellung des
                                                                           6.3     Die Versicherungssumme und die Jahreshöchstersatzleistung
Zustands von Grundstücks- und Gebäudeteilen – auch des Versicherungs-              betragen im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme
nehmers –, wie er vor Beginn der Rettungsmaßnahmen bestand. Ein-                   3.000.000 EUR.
tretende Wertverbesserungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur
                                                                           6.4     Ausland
oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden wären, sind abzu-
ziehen.                                                                            Versichert sind abweichend von § 7.9 AHB 2018 im Umfang
                                                                                   dieses Versicherungsvertrages im Geltungsbereich der EU-
Abweichend von § 1 sind Familienangehörige des Versicherungsnehmers                Umwelthaftungsrichtlinie     (2004/35/EG)      eintretende
oder andere Personen, die gefälligkeitshalber diese Tätigkeiten ausüben,           Versicherungsfälle.
mitversichert für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Verrichtungen in            Versicherungsschutz besteht insoweit abweichend von §7.9
Anspruch genommen werden.                                                          AHB 2018 auch für Pflichten und Ansprüche gemäß nationalen
                                                                                   Umsetzungsgesetzen anderer EU-Mitgliedstaaten, sofern diese
                                                                                   Pflichten oder Ansprüche den Umfang der o.g. EU-Richtlinie
8     Umweltschadensversicherung (Ökoschutzversicherung)                           nicht überschreiten.

8.1 Mitversichert sind abweichend von § 1.1 AHB 2018 öffentlich-
    rechtliche Pflichten oder Ansprüche zur Sanierung von Umwelt-
    schäden gemäß Umweltschadensgesetz (USchadG), soweit während
    der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages
     die schadenverursachenden Emissionen plötzlich, unfallartig und
      bestimmungswidrig in die Umwelt gelangt sind oder
     die sonstige Schadenverursachung plötzlich, unfallartig und
      bestimmungswidrig erfolgt ist.
    Auch ohne Vorliegen einer solchen Schadenverursachung besteht
    Versicherungsschutz für Umweltschäden durch Lagerung,
    Verwendung oder anderen Umgang von oder mit Erzeugnissen Dritter
    ausschließlich dann, wenn der Umweltschaden auf einen
    Konstruktions-, Produktions- oder Instruktionsfehler dieser
    Erzeugnisse    zurückzuführen     ist.   Jedoch   besteht      kein
    Versicherungsschutz, wenn der Fehler im Zeitpunkt des
    Inverkehrbringens der Erzeugnisse nach dem Stand von Wissenschaft
    und Technik nicht hätte erkannt werden können (Entwicklungsrisiko).
    Umweltschaden ist eine Schädigung
     von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen,
     des Gewässers einschließlich Grundwasser,
     des Bodens.
    Mitversichert sind, teilweise abweichend von § 7.6 AHB 2018,
    Pflichten oder Ansprüche wegen Umweltschäden an eigenen,
    gemieteten, geleasten, gepachteten oder geliehenen Grundstücken,
    soweit diese Grundstücke vom Versicherungsschutz dieses Vertrages
    erfasst sind.


                                                                      .


                                                                                                                      Seite 18 von 19
           degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de
                                                                                                                      degenia
                                                                                                                      Versicherungsdien

[Seite 19]
I Besondere Klauseln und Vereinbarungen „degenia“
Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung

Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3. Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden Versicherungsjahres die Einstufung in
die nächste höhere Stufe. Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.

Entsprechend des vereinbarten Selbstbehaltes, zum Beispiel :

SF 0 SB   250 EUR
SF 1 SB   250 EUR
SF 2 SB   250 EUR
SF 3 SB     0 EUR

Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.

Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten 5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.

Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob die SB abgezogen werden kann oder nicht.

Innovationsklausel/Bedingungsverbesserungen

Werden die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer und ohne Mehrbeitrag geändert, so
gelten die neuen Bedingungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.

Wechsel des Versicherers

Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln. Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und bei gleichbleibendem
Beitrag / gleichbleibendem Beitragssatz. Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem
Wechsel, mitzuteilen. Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht.

Beitragsanpassung

In Erweiterung der § 15 AHB 2018 ist die degenia Versicherungsdienst AG in Rücksprache mit dem Versicherer berechtigt, die vertraglich vereinbarten Beiträge
für Versicherungsverträge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsumfang anzupassen, wenn die Schadenaufwendungen und Kosten eines
Geschäftsjahres die Beitragseinnahmen ohne Versicherungssteuer, jeweils bezogen auf diese Verträge, überschreiten. Die anerkannten Grundsätze der
Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik sind anzuwenden.

Die Anpassung tritt jeweils für Verträge mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres in Kraft. Der Versicherer teilt dem Versicherungsnehmer die
Anpassung der Beiträge spätestens einen Monat vor Fälligkeit des Beitrages schriftlich mit.

Der Versicherungsnehmer ist über sein Kündigungsrecht zu belehren:
Erhöht der Versicherer die Beiträge, kann der Versicherungsnehmer innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung mit sofortiger Wirkung, frühestens
jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung, den Versicherungsvertrag kündigen

Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland

Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt werden.
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden
Versicherungsperiode, wirksam wird.

Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach ihrem Zugang wirksam.

Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG

     Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen Versicherer durch.
     Degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen, Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu nehmen sowie
      ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher Art (z.B. Rücktritt, Kündigung,
      Anfechtung) abzugeben. Beiträge gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia eingegangen sind.
     Degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die Annahme oder Ablehnung
      von Anträgen zu erklären.
     Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine Willenserklärung, die dem
      Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte der degenia bekannte Anschrift. Die
      Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
      Versicherungsnehmers.


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                                                                                                                          Versicherungsdien
                        degenia
                    degenia     Versicherungsienst
                            Versicherungsdienst AG AG | Brückes
                                                   | Brückes    63-63a
                                                             63-63      | 55545
                                                                   a | 55545 BadBad Kreuznach
                                                                                 Kreuznach    | Serviceline
                                                                                           | Serviceline    0671
                                                                                                         0671    84003-0
                                                                                                              84003-0    | www.degenia.de
                                                                                                                      | www.degenia.de
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                                                                                                                          63-63 a | 55545
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