# GEV Gewässerschadenhaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-gev-gewaesserschadenhaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, Covomo / Hiscox / Grundeigentümer-Konzepte
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-gev-gewaesserschadenhaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (BB GH, BB GHA 2008)](https://www.gev-versicherung.de/downloads/pdf/BB-GH-BB-GHA-2008.pdf), Fassung BB GHA 2008 (B-60/05-0118)
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt Gewässerschadenhaftpflicht (IV IPID GH 2008)](https://www.gev-versicherung.de/downloads/pdf/IV-IPID-GH-2008.pdf), Fassung IPID-GS-0118

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-, Sach- oder Vermögensschäden) je Schadenereignis gewährt. | Ziff. 2, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) beträgt das Doppelte dieser Einheitsversicherungssumme. | Ziff. 2, Seite 1 |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | Wir bieten Ihnen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nein | Produkt: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (AHB 2008) | Kopf, Seite 1 |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | bezieht sich nicht nur auf die Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts. | Ziff. 8.1, Seite 1 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | die sich auf dem im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im Inland zurückzuführen sind. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (z. B. Öltank) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt |  |  |
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt |  |  |
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt |  |  |
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nein | Die Bestimmungen der Ziff. 3.1 (3) und 4 der AHB 2008 Vorsorgeversicherung finden keine Anwendung. | Ziff. 5, Seite 1 |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | für unmittelbare oder mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) von Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden). | Ziff. 1.1, Seite 1 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | werden vom Versicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der Entschädigungsleistung die Einheitsversicherungssumme nicht übersteigen. | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | Rettungskosten im Sinne von Ziff. 3 entstehen bereits dann, wenn der Eintritt des ... ohne Einleitung von ... als unvermeidbar angesehen werden durfte. | Ziff. 8.4, Seite 1 |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | ja, bis zur Versicherungssumme, Selbstbeteiligung 500 € | auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt ... bestimmungswidrig aus der Anlage (gemäß Ziff. 1.1) ausgetreten sind. | Ziff. 7, Seite 1 |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | ja, bis zur Versicherungssumme | sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Versicherer insoweit übernommen | Ziff. 3.1, Seite 1 |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | aus vorsätzlicher Handlung; | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | ja | die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen | Ziff. 4, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | ja | Das Gleiche gilt für ... durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben. | Ziff. 6, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | ja | Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Anlage (gemäß Ziff. 1.1) selbst. | Ziff. 7, Seite 1 |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | Dazu gehören z. B. gewerblich genutzte Anlagen. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | zwischen Mitversicherten; | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt |  |  |
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Beitragsanpassungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt |  |  |
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (BB GH, BB GHA 2008)

```text
[Seite 1]
               Besondere Bedingungen für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
               – Anlagenrisiko (BB GHA 2008)

               Soweit nicht im Versicherungsvertrag etwas anderes verein-              den Ver­siche­rungsnehmer gerichteten behördlichen Anord­
               bart wurde, gilt Folgendes:                                             nungen oder Verfügungen herbeigeführt haben.

                1. Gegenstand der Versicherung                                     5. Vorsorgeversicherung
               1.1	
                   Versichert ist im Rahmen der Allgemeinen Bedingungen           		Die Bestimmungen der Ziff. 3.1 (3) und 4 der AHB 2008 –
                   für die Haftpflichtversicherung (AHB 2008) und der nach­          Vor­sorgeversicherung – finden keine Anwendung.
                   stehenden Besonderen Bedingungen die Haftpflicht des
                   Versicherungs­neh­mers als Inhaber der im Versicherungs­
                                                                                   6. Gemeingefahren
                   schein oder seinen Nachträgen angegebenen Anlagen zur
                   Lagerung von ge­­  wässerschädlichen Stoffen und aus der       		Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Schäden,
                   Verwendung dieser gelagerten Stoffe für unmittelbare oder         die unmittelbar oder mittelbar auf Kriegsereignissen, ande­
                   mittelbare Folgen (Personen-, Sach- und Vermögens­                ren feind­­seligen Handlungen, Aufruhr, Terror, inneren Un­­
                   schäden) von Veränderungen der physikalischen, chemi­             ruhen, General­   streik (in der Bundesrepublik oder einem
                   schen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers            Bun­desland) oder un­­mittelbar auf Verfügungen oder Maß­
                   einschließlich des Grundwassers (Gewässerschäden).                nahmen von hoher Hand beruhen. Das Gleiche gilt für
               1.2	Soweit im Versicherungsschein und seinen Nachträgen              Schä­­
                                                                                          den durch höhere Gewalt, soweit sich elementare
                    sowie im Folgenden nichts anderes bestimmt ist, finden           Naturkräfte ausgewirkt haben.
                    die Allgemeinen Bedingungen für die Haft­pflichtver­siche­
                    rung (AHB 2008) Anwendung.
               1.3	Mitversichert sind die Personen, die der Versicherungs­neh­    7. Eingeschlossene Schäden
                    mer durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reini­gung,
                    Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grund­stücke be­­     		Eingeschlossen sind abweichend von Ziff. 1.1 AHB 2008 –
                    auftragt hat für den Fall, dass sie aus Anlass dieser Ver­       auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt –
                    richtungen in Anspruch genommen werden. Ausge­schlos­            Schäden an unbeweglichen Sachen des Versiche­rungs­neh­
                    sen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei           mers, die da­­durch verursacht werden, dass die gewässer­
                    denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im         schädlichen Stoffe bestimmungswidrig aus der Anlage
                    Betrieb des Versicherungsnehmers gemäß dem Sozial­        ­      (gemäß Ziff. 1.1) ausgetreten sind. Dies gilt abweichend von
                    gesetzbuch VII handelt. Das Gleiche gilt für solche Dienst­      Ziff. 7.14 (1) AHB 2008 auch bei Schäden durch Abwäs­ser.
                    unfälle gemäß den beamtenrechtlichen Vorschriften, die in        Der Versicherer ersetzt die Auf­   wendungen zur Wieder­
                    Ausübung oder infolge des Dienstes Angehörigen dersel­           herstel­lung des Zustands, wie er vor dem Eintritt des
                    ben Dienststelle zugefügt werden.                                Scha­dens be­­stand. Eintretende Wert­verbesserungen sind
                                                                                     abzuziehen. Ausgeschlossen bleiben Schäden an der
                                                                                     Anlage (gemäß Ziff. 1.1) selbst.
                2. Versicherungsleistungen                                        		Der Versicherungsnehmer beteiligt sich bei jedem Scha­
                                                                                     denfall mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 500,– 2.
               		Der Versicherungsschutz wird im Rahmen der beantragten
                   Einheitsversicherungssumme (gleichgültig, ob Personen-,
                   Sach- oder Vermögensschäden) je Schadenereignis ge­      ­      8. Erläuterungen
                   währt. Die Gesamtleistung für alle Versicherungsfälle          8.1	Die Gewässerschadenversicherung im Umfang dieser Be­­
                   eines Versiche­rungsjahres (Personen-, Sach- und Ver­mö­             son­deren ­ Bedingungen bezieht sich nicht nur auf die
                   gensschäden) beträgt das Doppelte dieser Einheitsversiche­           Haftpflicht aus § 22 des Wasserhaushaltsgesetzes, sondern
                   rungssumme.                                                          auch auf alle anderen gesetzlichen Haftpflicht­be­stim­mun­
                                                                                        gen privatrecht­lichen Inhalts.
                3. Rettungskosten                                                 8.2	Nicht zum versicherten Risiko gehört, was nicht nach dem
                                                                                        Antrag ausdrücklich in Versicherung gegeben oder nach be­­
               3.1	Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs­neh­           sonderen Bedingungen prämienfrei eingeschlossen ist, ins­
                    mer im Versicherungsfall zur Abwendung oder Minderung               besondere das Halten, der Besitz, das Lenken oder Inbe­trieb­
                    des Schadens für geboten halten durfte (Rettungskosten),            setzen von Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen, gleich­gültig
                    sowie außergerichtliche Gutachterkosten werden vom Ver­             durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck.
                    sicherer insoweit übernommen, als sie zusammen mit der        8.3 	Nach diesen Be­­son­deren ­Bedingungen ist auch die Haft­
                    Entschädigungsleistung die Einheitsversicherungssumme               pflicht aus Gewässerschäden mitversichert, die dadurch
                    nicht übersteigen. Für Gerichts- und Anwaltskosten bleibt           entstehen, dass aus den versicherten Behältern gewässer­
                    es bei der Regelung der Allgemeinen Versiche­rungs­be­din­          schädliche Stoffe in Abwässer und mit diesen in Gewässer
                    gungen für die Haftpflichtversicherung.                             gelangen.
               3.2 	
                    Auf Weisung des Versicherers aufgewendete Rettungs-           8.4 	Rettungskosten im Sinne von Ziff. 3 entstehen bereits dann,
                    und außergerichtliche Gutachterkosten sind auch insoweit            wenn der Eintritt des Scha­den­ereignisses ohne Einleitung
                    zu ersetzen, als sie zusammen mit der Entschädigung die             von Rettungsmaß­    nah­men als unvermeidbar angesehen
                    Einheitsversicherungssumme übersteigen. Eine Billigung              werden durfte. Für die Er­­stat­tung von Rettungskosten ist es
                    des Versicherers von Maßnahmen des Versiche­rungsneh­               unerheblich, aus welchem Rechts­grund (öffentlich-rechtlich
                    mers oder Dritter zur Abwendung oder Minderung des                  oder privatrechtlich) der Versiche­rungsnehmer zur Zahlung
                    Scha­dens gilt nicht als Weisung des Versicherers.                  dieser Kosten verpflichtet ist.
                                                                                  		Rettungskosten sind auch Aufwendungen zur Wiederher­
                4. Vorsätzliche Verstöße                                                stellung des Zustands von Grundstücks- und Gebäude­tei­
                                                                                        len – auch des Versicherungsnehmers –, wie er vor Beginn
               		Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen die Per­               der Rettungsmaßnahmen bestand. Eintretende Wertver­
B-60/05-0118


                  sonen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitver­siche­rten),             bes­se­­
                                                                                              rungen oder Kosten, die zur Erhaltung, Reparatur
                  die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem                 oder Erneuerung der Anlage selbst ohnehin entstanden
                  Gewässer­schutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an                  wären, sind abzuziehen.
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## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt Gewässerschadenhaftpflicht (IV IPID GH 2008)

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[Seite 1]
                 Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
                 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
                 Unternehmen: Grundeigentümer-Versicherung VVaG – Deutschland
                 Produkt: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung (AHB 2008)

               Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die
               vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungs­schein und Versicherungs­
               bedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

               Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
               Wir bieten Ihnen eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung an.


                         Was ist versichert?                                                 Was ist nicht versichert?
                            Gegenstand der Gewässerschadenhaft-                                 Bestimmte Risiken sind jedoch nicht versichert.
                            pflichtversicherung ist es, gegen Sie geltend                       Hierfür benötigen Sie eine separate Absicherung.
                            gemachte Haftpflichtansprüche zu prüfen,                            Dazu gehören z. B. gewerblich genutzte Anlagen.
                            berechtigte Ansprüche zu befriedigen und                            Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn
                            unberechtigte Ansprüche abzuwehren.                                 Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage
                            Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von                     gegenüber einem anderen zu einer Leis­tung
                            Anlagen zur Lagerung von gewässerschäd­                             verpflichten.
                            lichen Stoffen (z. B. Öltank) und aus der Ver-                      Wir leisten für Schäden überdies nur bis zu den
                            wendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-,                     vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie
                            Sach- und Vermögensschäden als Folge von                            eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese
                            Gewässerschäden.                                                    bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
                            Vom Versicherungsschutz sind insbeson­
                            dere Schäden durch die Verschmutzung des
                            Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                            Der Versicherungsschutz gilt auch für                             ir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten
                                                                                             W
                               Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit                    versichern. Sonst müssten wir einen erheblich
                               der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung                        höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir
                               und sonstigen Betreuung der Grundstücke                       einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
                               beauftragt haben;                                             herausgenommen, z. B. alle Schäden:
                               Gebotene Aufwendungen zur Minderung oder                         aus vorsätzlicher Handlung;
                               Vermeidung von Schäden.                                          zwischen Mitversicherten;
                         Wie hoch ist die Versicherungssumme?                                   durch den Gebrauch eines versicherungs­
                            Die Höhe der vereinbarten Versicherungs-                            pflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs;
                            summen können Sie Ihrem Antrag oder auch                            an gepachteten oder geliehenen Sachen.
                            Ihrem Versicherungsschein entnehmen.


                         Wo bin ich versichert?
                            Es ist die Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen versichert, die sich auf dem im Versicherungsschein
                            genannten Grundstück befindet und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn sie auf diese Anlage im
IPID-GS-0118


                            Inland zurückzuführen sind.

[Seite 2]
                         Welche Verpflichtungen habe ich?
                         Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
                         − Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
                         − Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
                         − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
                         − Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend
                            gemacht worden sind.
                         − Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße
                            Schadenberichte bei der Schadenermittlung und –regulierung zu unterstützen.


                         Wann und wie zahle ich?
                         Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die
                         weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich,
                         vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge
                         von Ihrem Konto einzuziehen. Eine unterjährige Zahlungsweise (Mindestrate 25,00 €) ist nur in Verbindung mit einem
                         SEPA-Lastschriftmandat möglich. Erlischt das SEPA-Lastschriftmandat, ändert sich die Zahlweise in einen jährlichen
                         Zahlungsrhythmus.


                         Wann beginnt und endet die Deckung?
                         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den
                         ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
                         Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr.
                         Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
                         Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres
                         kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


                         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
© European Union, 2017


                         Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher
                         geschehen). Sie oder wir können auch kündigen z. B. nach einem Schadenfall oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres
                         Versicherungsrisikos – etwa durch Abschaffung des Öltanks. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
```

