# Interlloyd Gewässerschadenhaftpflicht: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-interlloyd-gewaesserschadenhaftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Interlloyd Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-interlloyd-gewaesserschadenhaftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Gewässerschadenhaftpflicht Produktinformationsblatt](https://www.interlloyd.de/medien/pdf/service/bedingungen/gew__sserschadenhaftpflicht_produktinformationsblatt.pdf), Fassung ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versicherungsschein entnehmen. | Wie hoch ist die Versicherungssumme?, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | Wir bieten Ihnen eine Gewässerhaftpflichtversicherung an. | Um welche Art von Versicherung handelt es sich?, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nein | Produkt: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung | Kopf, Seite 1 |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (zum Beispiel Öltank) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | Auch bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen sind Sie geschützt, wenn diese auf Ihre Anlage im Inland zurückzuführen sind. | Wo bin ich versichert?, Seite 1 |
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen (zum Beispiel Öltank) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt |  |  |
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt |  |  |
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt |  |  |
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | für Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Vom Versicherungsschutz sind insbesondere Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten, die Sie zur Minderung oder Vermeidung von Schäden aufgewendet haben. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | nicht geregelt |  |  |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | nicht geregelt |  |  |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | nicht geregelt |  |  |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | aus vorsätzlicher Handlung. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | gewerblich genutzte Anlagen. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | zwischen Mitversicherten. | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | Ansprüche für eine nicht erbrachte Leistung, zu der Sie sich durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen verpflichtet haben. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Frist für die Schadenanzeige | nicht geregelt |  |  |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt |  |  |
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen). | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsanpassungsklausel | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt |  |  |
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Gewässerschadenhaftpflicht Produktinformationsblatt

```text
[Seite 1]
Haftpflichtversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten


Unternehmen: Interlloyd Versicherungs-AG                          Produkt: Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung


Dieses Informationsblatt ist ein kurzer Überblick. Es ist daher nicht vollständig. Die vollständigen Informationen
finden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Gewässerhaftpflichtversicherung an. Diese schützt Sie gegen Schadenersatzansprüche durch Dritte im
Zusammenhang mit der Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen.

       Was ist versichert?                                               Was ist nicht versichert?
       Eine Haftpflichtversicherung prüft die gegen Sie                  Bestimmte Risiken sind nicht versichert. Dazu gehö-
       geltend gemachten Haftpflichtansprüche, bezahlt                   ren zum Beispiel:
       berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte An-
       sprüche ab.
                                                                         x   gewerblich genutzte Anlagen.

           Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von               x   Ansprüche für eine nicht erbrachte Leistung, zu
           Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen                      der Sie sich durch eine vertragliche Zusage ge-
           Stoffen (zum Beispiel Öltank) und aus der Ver-                    genüber einem anderen verpflichtet haben.
           wendung dieser gelagerten Stoffe für Personen-,
           Sach- und Vermögensschäden als Folge von                      Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist
           Gewässerschäden.                                              diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
           Vom Versicherungsschutz sind insbesondere
           Schäden durch die Verschmutzung des Grund-
                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           wassers durch Ihren Heizöltank erfasst.
                                                                         Wir können nicht alle denkbaren Streitigkeiten versi-
           Der Versicherungsschutz gilt auch für                         chern. Sonst müssten wir einen erheblich höheren
               Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit                Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle
               der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und                aus dem Versicherungsschutz herausgenommen,
               sonstigen Betreuung der Grundstücke beauf-                zum Beispiel Schäden:
               tragt haben.                                              ! aus vorsätzlicher Handlung.
               Kosten, die Sie zur Minderung oder Vermei-                ! zwischen Mitversicherten.
               dung von Schäden aufgewendet haben.
                                                                         ! durch den Gebrauch eines versicherungspflichti-
       Wie hoch ist die Versicherungssumme?                                  gen Kraft- oder Luftfahrzeugs.
       Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen                     ! an gepachteten oder geliehenen Sachen.
       können Sie Ihrem Antrag oder auch Ihrem Versiche-
       rungsschein entnehmen.


       Wo bin ich versichert?
           Sie haben Versicherungsschutz für Ihre Anlage zur Lagerung von gewässergefährlichen Stoffen, die sich auf dem
           im Versicherungsschein genannten Grundstück befindet.
           Auch bei im Ausland eintretenden Versicherungsfällen sind Sie geschützt, wenn diese auf Ihre Anlage im Inland
           zurückzuführen sind.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       Es bestehen zum Beispiel folgende Verpflichtungen:
       − Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
       − Sprechen Sie uns bitte an, wenn Ihre Angaben zum Versicherungsantrag oder zum Vertrag geändert werden müssen.
       − Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
       − Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
       − Sie müssen so weit wie möglich den Schaden abwenden bzw. mindern und uns bei der Schadenermittlung und
           Schadenregulierung unterstützen.


       Wann und wie zahle ich?
       Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die
       weiteren Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das
       monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den Beitrag überweisen oder uns ermächtigen,
       den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Bitte beachten Sie, dass eine monatliche Zahlweise nur möglich ist, wenn
       wir den Beitrag von ihrem Konto abbuchen.

[Seite 2]
Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie
den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
Die Versicherung gilt für den zunächst vereinbarten Zeitraum. Sie verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres
Jahr (Verlängerungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
−   Sie können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlänge-
    rungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
−   Sie können den Vertrag auch nach Eintritt eines Schadenfalls oder auch bei endgültigem Wegfallen Ihres Versiche-
    rungsrisikos – etwa durch Abschaffung des Öltanks – vorzeitig kündigen.
```

