# Zurich Gewässerschaden-Haftpflicht (5 oder 50 Mio. Euro): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-zurich-gewaesserschaden-haftpflicht.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Insurance Europe AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gewaesserschaden-zurich-gewaesserschaden-haftpflicht.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Übersicht in einfacher Sprache (06/2025)](https://edge.sitecorecloud.io/zurichinsur2cd7-zwpde6f08-prodd5db-4bb2/media/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/gewaesserschadenhaftpflichtversicherung_einfache-uebersicht_2025_06.pdf), Fassung 06/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall | laut Versicherungsschein | Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro betragen. Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Jahreshöchstersatzleistung (Maximierung der Versicherungssumme je Versicherungsjahr) | nicht geregelt |  |  |
| Als eigenständiger Vertrag abschließbar (ohne Privat- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht beim selben Versicherer) | ja | Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen Sie geltend gemachten Haftpflichtansprüche | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Nur als Baustein oder Einschluss in einer Privat-, Haus- und Grundbesitzer-, Eigenheim- oder Hausratversicherung erhältlich | nicht geregelt |  |  |
| Deckung der verschuldensunabhängigen Haftung als Anlageninhaber (Deutschland § 89 Wasserhaushaltsgesetz, Österreich Wasserrechtsgesetz und ABGB, Spanien Ley 26/2007 und Código Civil) | ja | Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel einem Öltank, und aus der Verwendung dieser gelagerten Stoffe. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Werk folgt den Musterbedingungen des Verbands (GDV AVB Private GewässerschadenHV, VVO-Musterbedingungen AHVB/EHVB), Abweichungen benannt | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Versicherungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Örtlicher Geltungsbereich (Lage der Anlage, Grundstücke im Ausland) | ja | Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf die Anlage im Inland zurückzuführen sind. | Wo bin ich versichert?, Seite 2 |
| Oberirdischer Heizöltank (im Gebäude oder im Freien) | ja | wie zum Beispiel einem Öltank | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Unterirdischer (erdverlegter) Heizöltank | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Fassungsvermögen ohne besondere Vereinbarung (Liter je Tank oder gesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Tanks oder Batterietanks auf demselben Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Zugehörige Rohrleitungen, Armaturen, Pumpen und Brenner bis zur Verbrauchsstelle | nicht geregelt |  |  |
| Kleingebinde gewässerschädlicher Stoffe (Kanister, Fässer) ohne besondere Anmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Weitere private Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen (Diesel, Flüssiggas, Pflanzenschutz, Gülle im Hobbybereich) | nicht geregelt |  |  |
| Anlagen mit Wärmeträgerflüssigkeit (Solarthermie, Erdwärmesonde, Wärmepumpe) | nicht geregelt |  |  |
| Tank in vermietetem Ein- oder Mehrfamilienhaus oder Wohnungseigentumsanlage | nicht geregelt |  |  |
| Tank im Ferienhaus, Wochenendhaus oder an einer weiteren selbst genutzten Immobilie | nicht geregelt |  |  |
| Vorsorge für neu hinzukommende oder erweiterte Anlagen | nicht geregelt |  |  |
| Schäden beim Befüllen des Tanks (Überfüllen, Abriss des Schlauchs) | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden als Folge einer Gewässerveränderung | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sachschäden Dritter als Folge einer Gewässerveränderung (z. B. Nachbargrundstück, Brunnen) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vermögensschäden als Folge einer Gewässerveränderung, auch ohne Personen- oder Sachschaden (z. B. Wasserversorger) | ja, bis zur Versicherungssumme | Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Ausdrücklich Schäden am Grundwasser | ja, bis zur Versicherungssumme | Insbesondere sind Schäden durch die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten zur Abwendung oder Minderung eines unmittelbar drohenden Gewässerschadens | ja, bis zur Versicherungssumme | Außerdem sind gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von Schäden versichert. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rettungskosten auch bei bloßem Austritt ohne bereits eingetretenen Gewässerschaden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am eigenen Grundstück und Gebäude durch ausgetretene Stoffe (Eigenschäden an unbeweglichen Sachen) | nicht geregelt |  |  |
| Sanierung des eigenen Erdreichs (Bodenaushub, Entsorgung, Wiederauffüllung) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz des ausgelaufenen Heizöls | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Sachverständige, Bodengutachten und Messungen | nicht geregelt |  |  |
| Öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach Umweltschadensrecht (USchadG, B-UHG, Ley 26/2007 de Responsabilidad Medioambiental) | nicht geregelt |  |  |
| Abwehr unberechtigter Ansprüche und Kosten zusätzlich zur Versicherungssumme | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die Kosten. | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Allmählich eintretende Verunreinigung (schleichende Undichtigkeit), nicht nur plötzliches Ereignis | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei Vorsatz | ja | zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss bei bewusstem Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen oder behördliche Auflagen zum Gewässerschutz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden durch höhere Gewalt und Naturereignisse (Hochwasser, Überschwemmung, Erdbeben) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden an der Anlage selbst (Tank, Leitungen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei bekannten, nicht beseitigten Mängeln der Anlage | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss stillgelegter, nicht gereinigter Tanks | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss gewerblicher oder landwirtschaftlicher Nutzung der Anlage | ja | Dazu gehören zum Beispiel gewerblich genutzte Anlagen. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Geldstrafen, Bußgeldern und Strafschadenersatz | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Ansprüchen mitversicherter Personen untereinander und von Angehörigen | ja | zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen Mitversicherten | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss vertraglich übernommener Haftung über das Gesetz hinaus | ja | Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Altlasten und vor Vertragsbeginn eingetretenen Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Gesetzliche Prüfpflichten (Sachverständigenprüfung, in Deutschland AwSV) als vertragliche Obliegenheit | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Wartung und Instandhaltung der Anlage durch Fachbetrieb | nicht geregelt |  |  |
| Vorgeschriebene Sicherheitseinrichtungen (Auffangwanne, Leckanzeige, Grenzwertgeber) als Voraussetzung | nicht geregelt |  |  |
| Anzeigepflicht bei Änderung der Anlage (Volumen, Austausch, Stilllegung) | ja | Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben. | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Frist für die Schadenanzeige | ja | Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. | Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Leistungskürzung bei Verstößen ohne Einfluss auf Schaden oder Umfang (Kausalitätserfordernis) | nicht geregelt |  |  |
| Nachhaftung nach Verkauf oder Übergabe des Grundstücks oder nach Vertragsende | nicht geregelt |  |  |
| Rückwärtsdeckung für bei Vertragsbeginn unbekannte Verunreinigungen | nicht geregelt |  |  |
| Mieter, Nutzer und Familienangehörige als mitversicherte Personen | nicht geregelt |  |  |
| Hausverwalter, Hausmeister und beauftragte Personen mitversichert | ja | Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt haben. | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Besserstellungsklausel oder Leistungsupdate (neue Bedingungen gelten automatisch) | nicht geregelt |  |  |
| Konditionsdifferenzdeckung bei Wechsel von einem anderen Versicherer | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsfall (Folgeereignis, Feststellung oder Anspruchserhebung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Fassungsvermögen in Litern, Tankart, Anzahl) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. | Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schadenfall | ja | Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3 |
| Beitragsanpassungsklausel | ja | Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen. | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 3 |
| Haftpflicht als Gebäudeeigentümer (RC inmobiliaria oder del continente) mit Einschluss des Heizöltanks | nicht geregelt |  |  |
| Nur plötzliche und unfallartige Verunreinigung (contaminación accidental y repentina) versichert | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Gewässerschadenhaftpflichtversicherung, Übersicht in einfacher Sprache (06/2025)

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 Einfache Übersicht

 zur Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung des Privatschutz-Produks
 (gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz)

 Versicherer: Zurich Insurance Europe AG
 Sitz der Gesellschaft: Frankfurt am Main
 Handelsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main (HRB Nr.: 133359)


Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Gewässerschaden-
Haftpflichtversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick. Sie ist aber keine vollständige
Darstellung des Versicherungsschutzes.
Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in
den Versicherungsunterlagen enthalten. Zu den Vertragsunterlagen zählen die
Vertragserklärungen,     der      Versicherungsschein,     zusätzliche      Vereinbarungen,
Verbraucherinformationen und die Versicherungsbedingungen.
Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n
Ansprechpartner/in vor Ort noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt.

Was ist versichert?

Gegenstand der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung ist die Prüfung der gegen Sie
geltend gemachten Haftpflichtansprüche, die Befriedigung berechtigter Ansprüche und die
Abwehr unberechtigter Ansprüche. Versichert ist Ihre Haftpflicht als Inhaber von Anlagen zur
Lagerung von gewässerschädlichen Stoffen, wie zum Beispiel einem Öltank, und aus der
Verwendung dieser gelagerten Stoffe. Der Versicherungsschutz deckt Personen-, Sach- und
Vermögensschäden als Folge von Gewässerschäden ab. Insbesondere sind Schäden durch
die Verschmutzung des Grundwassers durch Ihren Heizöltank erfasst.
Der Versicherungsschutz gilt auch für Personen, die Sie durch Arbeitsvertrag mit der
Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragt
haben. Außerdem sind gebotene Aufwendungen zur Minderung oder Vermeidung von
Schäden versichert. Die vereinbarte Versicherungssumme kann bis zu 50 Millionen Euro
betragen. Die konkrete Höhe entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.

Was ist nicht versichert?

Für bestimmte Risiken benötigen Sie eine separate Absicherung. Dazu gehören zum Beispiel
gewerblich genutzte Anlagen. Zur gesetzlichen Haftpflicht gehört nicht, wenn Sie sich allein
durch eine vertragliche Zusage gegenüber einem anderen zu einer Leistung verpflichten. Wir
leisten für Schäden nur bis zu den vereinbarten Versicherungssummen. Wenn Sie eine
Selbstbeteiligung vereinbart haben, muss diese bei jedem Versicherungsfall berücksichtigt
werden.
Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern, da wir sonst einen erheblich höheren Beitrag
verlangen müssten. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Versicherungsschutz
ausgenommen, zum Beispiel Fälle aus vorsätzlicher Handlung oder Schadenfälle zwischen
Mitversicherten.

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Wo bin ich versichert?

Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gilt in der Bundesrepublik Deutschland und
auch für im Ausland eintretende Versicherungsfälle, wenn diese auf die Anlage im Inland
zurückzuführen sind.

Welche vertraglichen Verpflichtungen habe ich?

Sie müssen die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zahlen. Die im Angebot
enthaltenen Fragen müssen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet werden.
Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder
später während der Laufzeit des Vertrages ergeben.
Im Schadenfall müssen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich anzeigen, auch wenn gegen
Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind. Sie sind verpflichtet,
im Rahmen Ihrer Möglichkeiten für die Abwendung und Minderung eines drohenden
Schadens zu sorgen. Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere
gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
Unterstützen Sie uns bei der Schadenermittlung und -regulierung, indem Sie uns umgehend
alle gerichtlichen oder behördlichen Verfahren mitteilen, die im Zusammenhang mit dem
gegen Sie erhobenen Schaden stehen. Legen Sie bei diesen Verfahren immer fristgerecht
Rechtsmittel ein. Wir führen dann den Prozess in Vertretung für Sie und übernehmen die
Kosten. Erteilen Sie dem beauftragten Anwalt alle erforderlichen Auskünfte und stellen Sie
angeforderte Unterlagen zur Verfügung.

Wann beginnt und endet der Versicherungsschutz?

Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Beachten
Sie bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des ersten oder
einmaligen Beitrags innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins
erfolgt.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen
Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils
ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen
Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist.

Kann ich meine Vertragserklärung widerrufen?

Grundsätzlich kann die Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Der
Widerruf ist in Textform gegenüber dem Versicherer zu erklären und muss keine Begründung
enthalten; um die Frist einzuhalten genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
innerhalb der Frist.
Das Widerrufsrecht besteht allerdings nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von
weniger als einem Monat.

Wann und wie zahle ich?

Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder
jährlich zahlen. Sie können uns auch ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.
Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende
Deckung auf Ihrem Konto.

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Die Versicherungsbeiträge müssen rechtzeitig und vollständig gezahlt werden. Die Zahlung
des ersten oder einmaligen Beitrags muss innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des
Versicherungsscheins erfolgen.

Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer
Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen.
Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht,
dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung
erbracht haben.
Wenn wir eine Beitragsanpassung vornehmen, ohne dass sich Umfang des
Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie den Vertrag ebenfalls kündigen.
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