# VLV Betriebsversicherung Ländle Gewerbe: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-gewerbegebaeude-vlv-laendle-gewerbe.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-gewerbegebaeude-vlv-laendle-gewerbe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Betriebsversicherung Ländle Gewerbe](https://www.vlv.at/downloads/ipid-betriebsversicherung-laendlegewerbe/), Fassung Informationsblatt 4268 2021/04

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungswert und Summenbildung (gleitender Neuwert, Neuwert, Zeitwert) | ja | Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Allgefahrendeckung (versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist) | nein | Folgende Gefahren können versichert werden: | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Vertragsform: eigene Gebäudeversicherung oder Baustein eines Firmen- oder Bündelvertrags | nein | Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung | Kopf, Seite 1 |
| Gemischt genutzte Gebäude (Wohnen und Gewerbe unter einem Dach) versicherbar | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Vorsorge für Wertsteigerungen, Um- und Anbauten und neu hinzukommende Gebäude | nicht geregelt |  |  |
| Neuwertentschädigung und Grenze, ab der nur der Zeitwert ersetzt wird | nicht geregelt |  |  |
| Mehrere Gebäude oder Grundstücke in einem Vertrag (Pauschalsumme, Summenausgleich) | nicht geregelt |  |  |
| Feuer: Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs | ja | Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl. Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Überspannung, Überstrom und Kurzschluss durch Blitz an elektrischen Gebäudeanlagen | ja, bis zur Versicherungssumme | indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Seng-, Schmor- und Nutzwärmeschäden ohne Brand | ja, bis zur Versicherungssumme | indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heizkesseln | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Leitungswasser: bestimmungswidrig austretendes Wasser aus Rohren und angeschlossenen Einrichtungen | ja | Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung und Verschleiß | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Rohrbruch und Frostschäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb des Gebäudes | ja, bis zur Versicherungssumme | Frostschäden an wasserführenden Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen Einrichtungen innerhalb des Gebäudes | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Zu- und Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf und außerhalb des Grundstücks | ja, bis zur Versicherungssumme | wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Sprinkler-Leckage | nicht geregelt |  |  |
| Sturm und Hagel am Gebäude (Windstärke laut Werk) | ja | Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Elementar): Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen | ja, bis zur Versicherungssumme | Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmungen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und Schmelzwasser, Rückstau | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Riesgos extraordinarios über den Consorcio de Compensación de Seguros und was die Police darüber hinaus zahlt | nicht geregelt |  |  |
| Unbenannte Gefahren (Sachschäden durch nicht ausdrücklich genannte Ereignisse) | nicht geregelt |  |  |
| Anprall von Straßen- und Schienenfahrzeugen, auch eigener Fahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Rauch, Ruß und Überschalldruck | ja, bis zur Versicherungssumme | Verpuffungs- und Verrußungsschäden | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Innere Unruhen, Streik und Aussperrung | nein | Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Terrorschäden mitversichert | nein | Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder Aufruhr | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Gebäudeschäden durch Einbruch oder Einbruchversuch (Türen, Fenster, Rollläden) | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Diebstahl fest verbundener Gebäudebestandteile (Kupferrohre, Dachrinnen, Leuchten) | nicht geregelt |  |  |
| Vandalismus und böswillige Beschädigung, auch ohne Einbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalismus, Beraubung | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Graffiti an Außenwänden, Türen und Einfriedungen | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung, Schaufenster, Glasdächer und Lichtkuppeln | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Am Gebäude angebrachte Schilder, Markisen, Leuchtreklame und Antennen | ja, bis zur Versicherungssumme | Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkuppeln), Beschriftungen, Außenlaternen und -beleuchtungen | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Photovoltaikanlage auf dem Dach oder am Gebäude, samt Speicher | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudetechnik gegen Bedien- und Konstruktionsfehler, Kurzschluss ohne Blitz (Elektronikdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Ladestationen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge | nicht geregelt |  |  |
| Nebengebäude, Garagen, Carports und Lagerhallen auf dem Grundstück | nicht geregelt |  |  |
| Grundstücksbestandteile: Einfriedungen, Zäune, Tore, Hofbefestigung, Beleuchtung | ja, bis zur Versicherungssumme | Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grundstücksinfrastruktur | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Mietereinbauten und vom Mieter eingebrachte Gebäudebestandteile | nicht geregelt |  |  |
| Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reinigungskosten sowie Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Bewegungs- und Schutzkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, Feuerlöschkosten | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (Feuerlöschkosten | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Dekontamination und Entsorgung von Erdreich und Löschwasser | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen und Preissteigerungen | ja, bis zur Versicherungssumme | Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preissteigerungen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Kosten für provisorische Maßnahmen (Notverglasung, Notdach, Bewachung) | nicht geregelt |  |  |
| Leckortung und Suchkosten, auch ohne versicherten Rohrbruch | ja, bis zur Versicherungssumme | Such- und Auftaukosten (Leitungswasser) | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Mehrverbrauch an Frischwasser und Gas nach einem Leitungswasserschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | wasserführende Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes, Wasserverlust | Versichert sind mit beschränkten Beträgen, Seite 1 |
| Kosten für Sachverständige | nicht geregelt |  |  |
| Mietausfall für gewerblich vermietete Räume nach einem Sachschaden (Haftzeit in Monaten) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mietwert bzw. Mietverlust | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Nutzungsausfall bei eigener betrieblicher Nutzung des Gebäudes (Mietwert der eigenen Räume) | ja, bis zur Versicherungssumme | Mietwert bzw. Mietverlust | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht für das Gewerbegebäude mitversichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter Ansprüche | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Notdienst rund um die Uhr (Handwerker, Schlüsseldienst, Trocknung) | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei grober Fahrlässigkeit ohne Kürzung | nein | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 2 |
| Ausschluss von Abnutzung, Verschleiß, Baumängeln und allmählichen Einwirkungen | ja | dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Leistungsfreiheit oder Kürzung bei Leerstand oder Betriebsstillstand (ab wie vielen Tagen) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung durch Nutzungsänderung oder feuergefährliche Betriebsart (Anzeigepflicht, Folgen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Sachschäden durch Cyberangriffe an der Gebäudetechnik | nicht geregelt |  |  |
| Besondere Ausschlüsse (Krieg, Kernenergie, Schwamm, Grundwasser, Sturmflut) | ja | Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung Grund- und Sickerwasser | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Brandschutz- und Sicherheitsvorschriften als Voraussetzung der Leistung (Feuerlöscher, Elektroprüfung, Sprinkler) | ja | vorhandene Schlösser zu versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3 |
| Obliegenheit zum Beheizen und Entleeren wasserführender Anlagen in Frostzeiten und bei Leerstand | ja | Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 3 |
| Instandhaltungspflicht für Gebäude, Dach und Leitungen | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellung: Leistung nach Musterbedingungen oder Vorvertrag, wenn diese günstiger sind | nicht geregelt |  |  |
| Innovationsklausel: künftige Verbesserungen der Bedingungen gelten ohne Mehrbeitrag | nicht geregelt |  |  |
| Rechte von Grundpfandgläubigern (Sicherungsschein, Hypothekenklausel) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 3 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Betriebsversicherung Ländle Gewerbe

```text
[Seite 1]
   Betriebsversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                      Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                           Ländle Gewerbe


Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Betriebsversicherung
       Was ist versichert?                                                Was ist nicht versichert?
       Gebäudeversicherung:                                               Gebäudeversicherung:
       Folgende Gefahren können versichert werden:                        Schäden verursacht durch:
       3 Feuer: Brand (inkl. Brandherd), Explosionen (inkl.               6 die Energie des elektrischen Stroms an elektrischen
         Sprengstoff), direkter Blitzschlag, Flugzeugabsturz,               Einrichtungen (Kurzschluss)
       3 Total-Betriebsunterbrechung (sofern die jeweilige                6 Versengen
         Sachversicherung vereinbart wurde)                               6 Bodensenkung
       3 Sturm: Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Stein-              6 dauernde Witterungs- und Umwelteinflüsse
         schlag, Erdrutsch
                                                                          6 die Baufälligkeit des versicherten Bauwerkes oder
       3 Leitungswasser: Leitungswasser, Bruchschäden                       Teilen davon
         an wasserführenden Rohrleitungen innerhalb
                                                                          6 Holzfäule, Vermorschung und Schwammbildung
         des Gebäudes, auch durch Korrosion, Abnützung
         und Verschleiß, Dichtungs- und Verstopfungs-                     6 Grund- und Sickerwasser
         schäden an Zu- und Ableitungsrohren innerhalb                    6 Bruchschäden an Armaturen oder angeschlossenen
         des Gebäudes, Frostschäden an wasserführenden                      Einrichtungen
         Rohrleitungen, Armaturen oder angeschlossenen                    6 Diebstahl oder Abhandenkommen von Sachen,
         Einrichtungen innerhalb des Gebäudes                               ohne dass ein Einbruchsdiebstahl vorliegt
       3 Einbruchdiebstahl: Einbruchsdiebstahl, Vandalis-                 6 vorsätzliche Handlungen von Personen, die mit
         mus, Beraubung                                                     Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben
       3 Glasbruch                                                        6 entgangenen Gewinn
                                                                          6 Tätigkeiten an den Gläsern selbst
       Versichert sind mit beschränkten Beträgen:
                                                                          6 Einsetzen, Herausnehmen oder Transport der Gläser
       3 indirekter Blitzschlag, Nutzfeuer, Risse an Heiz-
                                                                          6 Krieg, Terror, Revolution, Rebellion, Aufstand oder
         kesseln, Verpuffungs- und Verrußungsschäden,
                                                                            Aufruhr
         Räucherkammerinhalt
       3 Außenanlagen, Einfriedungen, Kulturen, Grund-                    Schäden an:
         stücksinfrastruktur
                                                                          6 Abbruchobjekten
       3 Entfernen und Entsorgen von Bäumen, Hangsiche-
         rungskosten                                                      Haftpflichtversicherung:
       3 Schneelawinen, Hochwasser, Überschwemmun-                        6 Schäden, die Ihnen oder den mitversicherten Perso-
         gen, Vermurungen, Erdbeben, Niederschlags- und                     nen zugefügt werden
         Schmelzwasser, Rückstau
                                                                          6 Ansprüche, die über die gesetzliche Haftung hinaus-
       3 wasserführende Rohrleitungen außerhalb des                         gehen
         Gebäudes, Wasserverlust
                                                                          6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus
       3 Zimmertresore, Automaten und Schaukästen,                          Persönlichkeits- oder Namensrechtsverletzungen
         Geld- und Geldeswerte
       3 Sonderverglasungen (z.B. Glasdächer, Lichtkup-
         peln), Beschriftungen, Außenlaternen und -be-
         leuchtungen


                                                                                                                              4268 2021/04

[Seite 2]
Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. ersetzt:              6 Schadenersatzverpflichtungen wegen Schäden aus
3 Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                  Anfeindung, Schikane, Belästigung, Ungleichbe-
   fung der versicherten Sachen                                     handlung oder sonstiger Diskriminierungen
3 Nebenkosten (Feuerlöschkosten, Bewegungs- und
  Schutzkosten, Abbruch- und Aufräumkosten, Reini-                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
  gungskosten sowie Entsorgungskosten)
                                                                  !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
3 Mietwert bzw. Mietverlust                                           erfolgt eine anteilige Entschädigung
3 Mehrkosten durch Behördenauflagen und Preisstei-                !   bei Risiken mit beschränkten Beträgen erfolgt eine
  gerungen                                                            Entschädigung höchstens bis zu diesem Betrag
3 den längstens während der Haftungszeit eingetre-                !   bei Verletzung der vertraglichen Verpflichtungen
  tenen Unterbrechungsschaden (Betriebsunterbre-                      entfällt der Versicherungsschutz ganz oder teilweise
  chung)
                                                                  !   Unterbrechungen, deren Folgen sich ohne erhebli-
3 Such- und Auftaukosten (Leitungswasser)                             che Aufwendungen ausgleichen lassen, gelten nicht
                                                                      als Betriebsunterbrechung
Haftpflichtversicherung: Versichert ist die Erfüllung             !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
gerechtfertigter und die Abwehr ungerechtfertigter                    siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
Ansprüche bei Personen-, Sach- und Vermögensschä-                     rungsschutz
den, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden
                                                                  !   nur Haftpflichtversicherung: bei Schäden, die nach
ergeben, die durch das versicherte Risiko verursacht
                                                                      US-amerikanischem, kanadischem oder australi-
werden.                                                               schem Recht gerichtlich geltend gemacht werden,
Außerdem ist versichert:                                              besteht kein Versicherungsschutz
3 Haftung durch Verträge
                                                                  !   nur Haftpflichtversicherung: der Versicherungs-
3 Eingestellte Kfz von Arbeitnehmern und Besuchern                    schutz bezieht sich nicht auf Versicherungsfälle, die
3 Be- und Entladen von fremden Fahrzeugen                             in USA, Kanada oder Australien eintreten
3 Verwahrung von beweglichen Sachen
3 Mietsachschäden
3 private Zufahrtsstraße und unbebaute Nachbar-
  grundstücke
3 Schadenersatzsatzansprüche von Angehörigen,
  welche nicht im selben Haushalt wohnen

Versichert sind mit beschränkten Beträgen:
3 reine Vermögensschäden
3 Umweltstörung
3 Bauherrenrisiko
3 Allmählichkeitsschäden
3 Tätigkeiten an unbeweglichen und beweglichen
  Sachen

Haftpflichtversicherung - Beherbergung: Verlust
oder Abhandenkommen eingebrachter Sachen,
bewachte Garderobe, Beschädigung und Verlust
untergestellter Kraftfahrzeuge

Haftpflichtversicherung - Kfz-Betriebe: Schäden
an Kundenfahrzeugen, Diebstahl und Raub von in
Verwahrung genommenen Fahrzeugen, Abhol- und
Zustelldienst


Wo bin ich versichert?
• Gebäudeversicherung: Der Versicherungsschutz besteht auf dem Grundstück, das in der Polizze als Versicherungsort ange-
  führt ist (Betriebsstätte).
• Haftpflichtversicherung: Es besteht weltweiter Versicherungsschutz (ausgenommen USA, Kanada und Australien). Bei den
  verschiedenen Zusatzdeckungen können sich jedoch Unterschiede ergeben.

[Seite 3]
Welche Verpflichtungen habe ich?
• Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
  vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
• Werden Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen, sind alle Wasserzuleitungen abzusperren und geeig-
  nete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen.
• Werden die Versicherungsräumlichkeiten von allen Personen verlassen, sind Eingangs- und Terrassentüren, Fenster und alle
  sonstigen Öffnungen der Versicherungsräumlichkeiten ordnungsgemäß verschlossen zu halten, vorhandene Schlösser zu
  versperren und vereinbarte Sicherungsmaßnahmen anzuwenden.
• Der Schaden ist gering zu halten und so schnell wie möglich zu melden. Bestimmte Schäden (z.B. Brand, Explosion und
  Einbruchdiebstahl) sind der Sicherheitsbehörde zu melden.
• An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
  belege zu überlassen.
• Wenn Ansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, dürfen Sie diese nicht anerkennen. Wenn Ansprüche gerichtlich gel-
  tend gemacht werden, müssen Sie alle Weisungen der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. befolgen und dem Anwalt
  der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. Vollmacht erteilen.
• Die Bücher und Aufzeichnungen sind ordnungsgemäß zu führen, Inventuren, Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnun-
  gen aufzustellen, und diese Unterlagen für das laufende Geschäftsjahr und die drei Vorjahre aufzubewahren. Elektronische
  Datenträger sind regelmäßig zu sichern.


Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. bei Risikowegfall oder bei Eigen-
  tumswechsel).
```

