# NV Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-glas-niederoesterreichische-glasbruch.php
- Rechtlicher Träger: Niederösterreichische Versicherung AG
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-glas-niederoesterreichische-glasbruch.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Produktinformationsblatt Glasbruchversicherung](https://www.nv.at/nv/downloads-produkte/produkt-und-basisinfoblaetter/produktinformationsblatt-glasbruchversicherung.pdf), Fassung Informationsblatt Glasbruchversicherung I42.201810

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind | IPID, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | Kosten für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen | IPID, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | bei zu niedriger Versicherungssumme | IPID, Seite 1 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt |  |  |
| Glastischplatten | nicht geregelt |  |  |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt |  |  |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt |  |  |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Glasschäden durch: Bruch | IPID, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen | IPID, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung | IPID, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nicht geregelt |  |  |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung, Entsorgung | IPID, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern am Glas bestehen | IPID, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | durch außergewöhnliche Naturereignisse, z. B. Erdbeben | IPID, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser entstehen | IPID, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | durch Krieg, innere Unruhen, Terror | IPID, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung | IPID, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | Jeder Schaden muss klein gehalten und der Niederösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet werden. | IPID, Seite 1 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden. | IPID, Seite 1 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. | IPID, Seite 1 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. | IPID, Seite 1 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Produktinformationsblatt Glasbruchversicherung

```text
[Seite 1]
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Unternehmen:                                                   Produkt:
 Niederösterreichische Versicherung AG                          Glasbruchversicherung
 Neue Herrengasse 10, 3100 St. Pölten                           I42.201810
 FN100888s, www.nv.at

Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen
Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungsbedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Glasbruchversicherung


           Was ist versichert?                                                       Was ist nicht versichert?

           Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind                          Schäden:
           Glasschäden durch:
                                                                                         die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder
           ✓    Bruch                                                                     durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren
                                                                                          Fassungen oder Umrahmungen oder beim
           Die Niederösterreichische Versicherung AG ersetzt:                             Transport der Gläser entstehen
                                                                                         die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder
           ✓    Kosten für die Wiederherstellung oder                                     Absplittern am Glas bestehen
                Wiederbeschaffung der versicherten Sachen                                durch Krieg, innere Unruhen, Terror
                                                                                         durch außergewöhnliche Naturereignisse, z. B.
           Optional mitversicherbar:                                                      Erdbeben
                                                                                         durch Kernenergie
           ✓    Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen,                         durch vorsätzliche oder grob fahrlässige
           ✓    Nebenkosten, z. B. für Schutz und Bewegung,                               Schadenherbeiführung
                Entsorgung
                                                                                     Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                     !    bei zu niedriger Versicherungssumme
                                                                                     !    bei Verletzung der Verpflichtungen

           Wo bin ich versichert?

           ✓    Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.

           Welche Verpflichtungen habe ich?

           −    Die Niederösterreichische Versicherung AG muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden –
                vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
           −    Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch
                eingetretene Gefahrerhöhung ist dem Versicherer zu melden.
           −    Jeder Schaden muss klein gehalten und der Niederösterreichischen Versicherung AG so schnell wie möglich gemeldet
                werden.
           −    An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und
                Originalbelege zu überlassen.
           −    Glasumrahmungen und -fassungen sind ordnungsgemäß instand zu halten.

           Wann und wie zahle ich?

           Die Prämie ist fristgerecht im Voraus, wie im Vertrag vereinbart, jährlich, halbjährlich, vierteljährlich, monatlich oder einmalig, z.
           B. mit Zahlschein, Einzugsermächtigung oder online, zu zahlen.

           Wann beginnt und endet die Deckung?

           Die Deckung beginnt wie im Versicherungsvertrag vereinbart, allerdings nur, wenn die erste Prämie rechtzeitig einbezahlt
           wurde.

           Wenn die Vertragsdauer weniger als ein Jahr beträgt bzw. bei einmaliger Prämienzahlung endet die Deckung zum vereinbarten
           Zeitpunkt ohne Kündigung. Andernfalls endet die Deckung nach der Kündigung.

           Wie kann ich den Vertrag kündigen?

           Verbraucher können den Vertrag erstmals zum Ende des 3. Versicherungsjahres in geschriebener Form kündigen. Danach
           kann der Vertrag jährlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

           Unternehmer können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit in geschriebener Form kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt
           drei Monate.

           Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
```

