# VLV Ländle Heimvorteil: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-glas-vlv-glas.php
- Rechtlicher Träger: Vorarlberger Landes-Versicherung V. a. G.
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-glas-vlv-glas.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten](https://www.vlv.at/downloads/ipid-glasversicherung-2/), Fassung Formular 4161, 2020/11

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | Im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungssum- me Glasschäden durch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | ja | Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Glasversicherung | Informationsblatt, Seite 1 |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme erfolgt eine anteilige Entschädigung | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt |  |  |
| Glastischplatten | nicht geregelt |  |  |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt |  |  |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt |  |  |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Glasschäden durch Bruch | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja, bis zur Versicherungssumme | Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nicht geregelt |  |  |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja, bis zur Versicherungssumme | Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Entsorgungskosten) | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | durch außergewöhnliche Naturereignisse (z.B. Erdbeben) | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser entstehen | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä. | Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadenherbeiführung entfällt der Versicherungsschutz | Gibt es Deckungsbeschränkungen?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet werden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. zu melden. | Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risikowegfall oder bei Eigentumswechsel). | Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

```text
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   Glasversicherung
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   Unternehmen:                                                        Produkt:
   Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G.                             Ländle Heimvorteil, Ländle Gewerbe
                                                                       Ländle Agrar, Wohnanlagen, Vereine

Die vollständigen und rechtsverbindlichen vorvertraglichen und vertraglichen Verpflichtungen, Inhalt und Informationen finden
Sie im Versicherungsvertrag, der Versicherungspolizze und den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Die Angaben in diesem
Produktinformationsblatt stellen lediglich einen vereinfachten Überblick dar.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich: Glasversicherung
       Was ist versichert?                                                  Was ist nicht versichert?
       Im Rahmen der zu vereinbarenden Versicherungssum-                    Schäden:
       me Glasschäden durch                                                 ✖ die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch
       ✓ Bruch                                                                Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen
                                                                              oder Umrahmungen oder beim Transport der Gläser
       Ersetzt werden                                                         entstehen
       ✓ Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaf-                   ✖ die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder
         fung der versicherten Sachen                                         Absplittern bestehen
       ✓ Nebenkosten (z.B. Schutz-, Bewegungs- und Ent-                     ✖ durch Krieg, innere Unruhen, Terror u.ä.
         sorgungskosten)                                                    ✖ durch außergewöhnliche Naturereignisse
       ✓ Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen                         (z.B. Erdbeben)
                                                                            ✖ durch Kernenergie

                                                                            Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                            !   bei zu niedrig gewählter Versicherungssumme
                                                                                erfolgt eine anteilige Entschädigung
                                                                            !   bei rechtswidriger, vorsätzlicher oder grob fahrläs-
                                                                                siger Schadenherbeiführung entfällt der Versiche-
                                                                                rungsschutz


       Wo bin ich versichert?
       Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
       • Die Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden -
         vor Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
       • Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch einge-
         tretene Gefahrerhöhung ist der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. zu melden.
       • Die Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten.
       • Jeder Schaden muss klein gehalten und der Vorarlberger Landes-Versicherung V.a.G. so schnell wie möglich gemeldet wer-
         den.
       • An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu erteilen und Original-
         belege zu überlassen.


                                                                                                                                   4161 2020/11

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Wann und wie zahle ich?
Wann: Sie zahlen Ihre Beiträge fristgerecht im Voraus. Sie können Ihre Beiträge jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monat-
lich bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.
Wie: Sie können Ihre Beiträge z.B. mittels Zahlschein, Einzugsermächtigung, Abbuchungsauftrag oder Onlineüberweisung
bezahlen, je nachdem wie es im Vertrag vereinbart wird.


Wann beginnt und endet die Deckung?
Beginn: Wie im Versicherungsvertrag vereinbart - allerdings nur, wenn Sie Ihren Erstbeitrag rechtzeitig zahlen.
Ende:
• Verträge mit einer Dauer von einem Jahr oder länger: Der Versicherungsschutz verlängert sich nach dem in der Polizze
  angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch für ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
• Vertragsdauer weniger als ein Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt - ohne Kündigung.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Verbraucher:
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag erstmals zum Ende des dritten Versicherungsjahres kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem
  Monat.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
Unternehmer:
• Sie können binnen vierzehn Tagen ab Erhalt der Polizze vom Vertrag zurücktreten.
• Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen - mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.
• Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen vorzeitig gekündigt werden (z.B. nach einem Schadenfall, bei Risiko-
  wegfall oder bei Eigentumswechsel).
```

