# Wiener Städtische Glasbruchversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-glas-wiener-staedtische-glasbruch.php
- Rechtlicher Träger: WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-glas-wiener-staedtische-glasbruch.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glasbruchversicherung (NKS)](https://www.wienerstaedtische.at/fileadmin/user_upload/Dokumente/IPID/IPID_NKS_Glasbruchversicherung.pdf), Fassung Informationsblatt Glasbruchversicherung, Stand November 2018

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | Die Versicherungssumme ist dem Versicherungsvertrag zu entnehmen. | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | Kosten der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung der versicherten Sachen | IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | Leistungskürzungen bei zu geringer Versicherungssumme | IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt |  |  |
| Glastischplatten | nicht geregelt |  |  |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt |  |  |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt |  |  |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Schäden am versicherten Glas durch Bruch | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge | IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | ja | Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge | IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1 |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nein | Schäden an Fassungen oder Umrahmungen | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | Kosten für die Entsorgung bei Anfall von gefährlichem Abfall | IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | ja | Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen, Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge | IPID, Versicherbare Leistungsarten, Seite 1 |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern bestehen; | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | außergewöhnliche Naturereignisse (z. B. Erdbeben) | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | die beim Einsetzen, beim Herausnehmen, durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, oder beim Transport der Gläser entstehen; | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | Krieg, innere Unruhen, Terror u. Ä. | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | Keine Leistung für vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle | IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden. | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 1 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt. | IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden. | IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glasbruchversicherung (NKS)

```text
[Seite 1]
   GLASBRUCHVERSICHERUNG
   Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
   WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group
   Aktiengesellschaft, registriert in Österreich beim Handelsgericht Wien
   unter der FN 333376i
                                                  Produkt: Glasbruchversicherung


ACHTUNG: Hier finden Sie nur die wichtigsten Informationen zu Ihrer Versicherung. Die vollständigen vorvertraglichen und
vertraglichen Informationen finden Sie im Versicherungsantrag, in der Versicherungspolizze und in den Versicherungs-
bedingungen.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Sachversicherung

            Was ist versichert?                                          Was ist nicht versichert?
             Schäden am versicherten Glas durch Bruch                   Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wurde:
                                                                         Schäden,
            Die Versicherungssumme ist dem
            Versicherungsvertrag zu entnehmen.                                 die beim Einsetzen, beim Herausnehmen,
                                                                                  durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, oder
            Versicherbare Leistungsarten:                                         beim Transport der Gläser entstehen;
                                                                                 die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen
            Aufgrund besonderer Vereinbarung Ersatz für:                          oder Absplittern bestehen;
                                                                                 die als Folge eines Glasschadens eintreten.
             Kosten der Wiederherstellung oder
              Wiederbeschaffung der versicherten Sachen                   Schäden durch
             Kosten für die Entsorgung bei Anfall von                         Krieg, innere Unruhen, Terror u. Ä.
              gefährlichem Abfall
             Kosten für Notverglasungen, Notverschalungen,                    außergewöhnliche Naturereignisse (z. B.
                                                                                  Erdbeben)
              Gerüste, die zur Ersatzausführung erforderlich
              sind, sowie notwendige Überstundenzuschläge                      Kernenergie

                                                                           Schäden an Fassungen oder Umrahmungen


                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?
                                                                          !    Leistungskürzungen bei zu geringer
                                                                               Versicherungssumme
                                                                          !    Keine Leistung für vorsätzlich oder grob
                                                                               fahrlässig herbeigeführte Schadenfälle


       Wo bin ich versichert?
         Der Versicherungsschutz besteht am vereinbarten Versicherungsort.


       Welche Verpflichtungen habe ich?
        -     Die Versicherung ist vor Abschluss des Vertrages, aber auch während der Laufzeit über das versicherte Risiko
              vollständig und wahrheitsgemäß zu informieren.
        -     Das versicherte Risiko darf nach Abschluss des Versicherungsvertrages nicht vergrößert oder erweitert werden.
        -     Die Umrahmungen und Fassungen der versicherten Gläser sind ordnungsgemäß instand zu halten.
        -     An der Feststellung des Schadenfalles und seiner Folgen ist mitzuwirken (z. B. Erteilung von Auskünften und
              Überlassung von Originalbelegen).

[Seite 2]
         Wann und wie zahle ich?
         Die Prämie ist grundsätzlich jährlich im Vorhinein zu zahlen. Eine halb-, vierteljährlich oder monatliche Zahlungsweise
         und die Zahlungsart (z. B.: Zahlungsanweisung per Zahlschein oder online, Abbuchungsauftrag, Einzugsermächtigung)
         sind zu vereinbaren.


         Wann beginnt und endet die Deckung?
         Beginn:
         Der Beginn des Versicherungsschutzes ist in der Versicherungspolizze angegeben. Voraussetzung ist, dass die erste
         Versicherungsprämie rechtzeitig und vollständig bezahlt wird.
         Ende:
         Beträgt die vereinbarte Vertragsdauer weniger als ein Jahr, endet der Versicherungsschutz ohne Kündigung zum
         vereinbarten Zeitpunkt.
         Bei Verträgen mit einer Dauer von einem Jahr oder länger erfolgt nach dem in der Polizze angegebenen Ablaufdatum
         jeweils automatisch die Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr, sofern keine fristgerechte Kündigung erfolgt.
         Der Versicherungsschutz endet durch Kündigung durch den Versicherer oder den Versicherungsnehmer.


         Wie kann ich den Vertrag kündigen?
         Verbraucher:
         Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit, jedenfalls zum Ende des 3. Versicherungsjahres kündigen –
         mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
         Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.

         Unternehmer:
         Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten.

         Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen, z. B. im Schadenfall, vorzeitig gekündigt werden.
         Kündigungen müssen zumindest in geschriebener Form (z. B. mit E-Mail, Fax oder Brief) erfolgen.


Stand November 2018
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