# Zurich Glasversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur die Polizze mit den dort genannten Bedingungen. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://nammert.at/bedingungen-glas-zurich-glas.php
- Rechtlicher Träger: Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://nammert.at/bedingungen-glas-zurich-glas.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Zürich Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2002)](https://meine.zurich.at/infoportal/wohnen/ABG_Glas.pdf), Fassung Allgemeine Zürich Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2002)
- Original beim Versicherer (PDF): [Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glas (IPID)](https://meine.zurich.at/infoportal/wohnen/IPID_Glas.pdf), Fassung Informationsblatt Glasversicherung Privat, Stand 03/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Polizze | Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind Schäden an vertraglich vereinbarten Sachen im Eigentum des Versicherungsnehmers oder im Fremdeigentum | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | ja | im Fremdeigentum (bei fremden Sachen geht anderweitiger Versicherungsschutz vor) | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | Als Versicherungswert der versicherten Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung einschließlich Herauslösen und Aufräumen der Bruchreste. | Art. 7, Seite 2 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigungen werden bei Vorliegen einer Unterversicherung nach den Bestimmungen der ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart ist. | Art. 9, Seite 2 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt |  |  |
| Glastischplatten | nicht geregelt |  |  |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | Versichert sind die in der Polizze bezeichneten Glasscheiben, Kunststoff- und Sonderverglasungen. | Art. 3 Pkt. 1, Seite 1 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt |  |  |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Versichert sind die am versicherten Glas (Artikel 3) durch Bruch entstandenen Schäden. | Art. 1, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen, | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja | Bewegungs- und Schutzkosten, | Art. 3 Pkt. 2.1, Seite 1 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nein | Schäden an Fassungen und Umrahmungen; | Art. 2 Pkt. 2, Seite 1 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | Nebenkosten (z.B. Schutz, Bewegung, Entsorgung) | IPID, Was ist versichert?, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nein | eines Sofortdienstes entstehen, werden nicht ersetzt. | Art. 8 Pkt. 1, Seite 2 |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | Schäden, die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen oder Absplittern der Kanten, der Glasoberfläche | Art. 2 Pkt. 1, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | ja | Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion oder Flugzeugabsturz; | Art. 2 Pkt. 4, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | Erdbeben oder anderen außergewöhnlichen Naturereignissen; | Art. 2 Pkt. 7.4, Seite 1 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | ja | Schäden, die durch Tätigkeiten an den Gläsern selbst, deren Fassungen oder Umrahmungen entstehen. Schäden durch Reinigungsarbeiten sind versichert; | Art. 2 Pkt. 6, Seite 1 |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | Durch Krieg, innere Unruhe, Terror u.ä. | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | Durch Ihre vorsätzliche oder grob fahrlässige Schadenherbeiführung | IPID, Was ist nicht versichert?, Seite 1 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | Durch Berücksichtigung eines vereinbarten Selbstbehalts | IPID, Deckungsbeschränkungen, Seite 1 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | Jeder Schaden ist unverzüglich dem Versicherer zu melden. | Art. 6 Pkt. 2, Seite 2 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist Zurich zu melden. | IPID, Welche Verpflichtungen habe ich?, Seite 2 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt. | IPID, Wann beginnt und endet die Deckung?, Seite 2 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden. | IPID, Wie kann ich den Vertrag kündigen?, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Zürich Bedingungen für die Glasversicherung (ABG 2002)

```text
[Seite 1]
Allgemeine Zürich Bedingungen für
die Glasversicherung
(ABG 2002)


Allgemeiner Teil
Auf die Versicherung finden die Bestimmungen der Allgemeinen Zürich Bedingungen für die Sachversicherung (ABS) Anwendung.

Besonderer Teil
Inhaltsverzeichnis

Artikel   1      Versicherte Gefahren und Schäden
Artikel   2      Nicht versicherte Schäden
Artikel   3      Versicherte Sachen und Kosten
Artikel   4      Örtliche Geltung der Versicherung
Artikel   5      Obliegenheiten des Versicherungsnehmers vor dem Schadenfall
Artikel   6      Obliegenheiten des Versicherungsnehmers im Schadenfall
Artikel   7      Versicherungswert
Artikel   8      Entschädigung
Artikel   9      Unterversicherung
Artikel   10     Regress; Versicherungssumme nach dem Schadenfall

Artikel 1                                    7.   Schäden durch die unmittelbare oder           Versichert sind die in der Polizze
Versicherte Gefahren und                          mittelbare Wirkung von                        bezeichneten Glasscheiben, Kunst-
Schäden                                                                                         stoff- und Sonderverglasungen.
                                             7.1. Kriegsereignissen jeder Art, mit oder
Versichert sind die am versicherten Glas          ohne Kriegserklärung, einschließlich     2.   Versicherte Kosten
(Artikel 3) durch Bruch entstandenen              aller Gewalthandlungen von Staaten
                                                                                                Nur aufgrund besonderer Vereinba-
Schäden.                                          und aller Gewalthandlungen politi-
                                                                                                rung sind versichert:
                                                  scher oder terroristischer Organisati-
                                                  onen;                                    2.1. Bewegungs- und Schutzkosten,
Artikel 2                                                                                       das sind Kosten, die dadurch entste-
                                             7.2. inneren Unruhen, Bürgerkrieg, Revo-
Nicht versicherte Schäden                         lution, Rebellion, Aufruhr, Aufstand;
                                                                                                hen, dass zum Zweck der Wiederher-
                                                                                                stellung oder Wiederbeschaffung
Nicht versichert sind:
                                             7.3. allen mit den genannten Ereignissen           versicherter Sachen andere Sachen
1.    Schäden, die nur in einem Zerkrat-          (Punkte 7.1. und 7.2.) verbundenen            bewegt, verändert oder geschützt
      zen, Verschrammen oder Absplittern          militärischen oder behördlichen               werden müssen; insbesondere sind
      der Kanten, der Glasoberfläche oder         Maßnahmen;                                    das Kosten für die De- und Remon-
      der darauf angebrachten Folien, Ma-                                                       tage von Schutzgittern, Schutzstan-
                                             7.4. Erdbeben oder anderen außerge-
      lereien, Schriften oder Beläge, auch                                                      gen, und dgl..
                                                  wöhnlichen Naturereignissen;
      eines Spiegelbelages bestehen;
                                                                                           2.2. Entsorgungskosten, das sind Kos-
                                             7.5. Kernenergie, radioaktiven Isotopen
2.    Schäden an Fassungen und Umrah-                                                           ten für Untersuchung, Abfuhr, Be-
                                                  oder ionisierender Strahlung.
      mungen;                                                                                   handlung und Deponierung vom
                                             Zu Punkt 7. gilt: Ist der Versicherungs-           Schaden betroffener versicherter Sa-
3.    Folgeschäden;
                                             nehmer Unternehmer im Sinne des Kon-               chen.
4.    Schäden durch Brand, Blitzschlag,      sumentenschutzgesetzes, so hat er nach-
                                                                                           2.3. Kosten für Notverglasungen, Not-
      Explosion oder Flugzeugabsturz;        zuweisen, dass der Schaden mit den in
                                                                                                verschalungen und Überstunden-
                                             den Punkten 7.1. bis 7.5. genannten
5.    Schäden, die beim Einsetzen, beim                                                         zuschläge.
                                             Ereignissen oder deren Folgezuständen
      Herausnehmen oder beim Transport       weder unmittelbar noch mittelbar im
      der Gläser entstehen;                  Zusammenhang steht.                           Artikel 4
6.    Schäden, die durch Tätigkeiten an                                                    Örtliche Geltung der Versiche-
      den Gläsern selbst, deren Fassungen                                                  rung
      oder Umrahmungen entstehen.            Artikel 3
      Schäden durch Reinigungsarbeiten       Versicherte Sachen und Kosten                 Die versicherten Gläser sind nur an dem in
      sind versichert;                                                                     der Polizze bezeichneten Versicherungsort
                                             1.   Versicherte Sachen                       versichert.
                                                                                                                     ABG 2002 - 1 -

[Seite 2]
Artikel 5                                    3.2. Bei der Schadenermittlung ist unter-         Herauslösen und Aufräumen der
                                                  stützend mitzuwirken und auf Ver-            Bruchreste (Reparaturkosten).
Obliegenheiten des Versiche-                      langen sind dem Versicherer entspre-
rungsnehmers vor dem Schaden-                                                                  Mehrkosten, die aus der Inanspruch-
                                                  chende Unterlagen zur Verfügung zu
                                                                                               nahme eines Sofortdienstes entste-
fall                                              stellen. Die Kosten dafür trägt der
                                                                                               hen, werden nicht ersetzt.
                                                  Versicherungsnehmer.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet,                                                 2.   War ein versichertes Glas vor dem
die Umrahmungen und Fassungen der            3.3. Wurde der Schaden durch einen
                                                                                               Bruch bereits dauernd entwertet
versicherten Gläser ordnungsgemäß in-             Dritten verursacht, sind nach Mög-
                                                                                               wird kein Ersatz geleistet.
standzuhalten.                                    lichkeit der Verursacher sowie even-
                                                  tuelle Zeugen dem Versicherer be-            Ein versichertes Glas ist insbesondere
Diese Obliegenheit gilt als vereinbarte           kanntzugeben.                                dann dauernd entwertet, wenn es
Sicherheitsvorschrift gemäß Artikel 3 ABS.                                                     allgemein oder für seinen Verwen-
Ihre Verletzung führt nach Maßgabe der       4.   Leistungsfreiheit
                                                                                               dungszweck nicht mehr geeignet ist.
gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungs-          Verletzt der Versicherungsnehmer
freiheit des Versicherers.                        eine der vorstehenden Obliegenhei-      Artikel 9
                                                  ten, ist der Versicherer nach Maßga-
Artikel 6                                         be des § 6 Versicherungsvertragsge-     Unterversicherung
Obliegenheiten des Versiche-                      setz (VersVG) - im Fall einer Verlet-   Gemäß Artikel 8 ermittelte Entschädigun-
                                                  zung der Schadenminderungspflicht       gen werden bei Vorliegen einer Unterver-
rungsnehmers im Schadenfall                       nach Maßgabe des § 62 VersVG -          sicherung nach den Bestimmungen der
1.   Schadenminderungspflicht                     von der Verpflichtung zur Leistung      ABS gekürzt; dies gilt nicht, wenn Versi-
                                                  frei.                                   cherung auf Erstes Risiko vereinbart ist.
     Nach Möglichkeit ist bei einem un-
     mittelbar drohenden oder eingetre-
     tenen Schaden
                                             Artikel 7
     - für die Erhaltung und Rettung der
                                             Versicherungswert                            Artikel 10
       versicherten Gläser zu sorgen;        Als Versicherungswert der versicherten       Regress; Versicherungssumme
     - dazu Weisung des Versicherers         Gläser gelten die ortsüblichen Kosten der    nach dem Schadenfall
       einzuholen und einzuhalten.           Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaf-
                                             fung einschließlich Herauslösen und Auf-     1.   Soweit der Versicherer dem Versiche-
2.   Schadenmeldungspflicht                  räumen der Bruchreste. Nicht zum Versi-           rungsnehmer oder Versicherten den
                                             cherungswert gehören die Kosten gemäß             Schaden ersetzt, gehen allfällige
     Jeder Schaden ist unverzüglich dem
                                             Artikel 3.2.                                      Schadenersatzansprüche des Versi-
     Versicherer zu melden.
                                                                                               cherungsnehmers oder Versicherten
3.   Schadenaufklärungspflicht                                                                 gegen Dritte auf den Versicherer
                                             Artikel 8                                         über.
3.1. Dem Versicherer ist nach Möglichkeit    Entschädigung
     jede Untersuchung über die Ursache                                                   2.   Die Versicherungssumme wird nicht
     und Höhe des Schadens und über          1.   Ersetzt werden die ortsüblichen              dadurch vermindert, dass eine Ent-
     den Umfang seiner Entschädigungs-            Kosten der Wiederherstellung bzw.            schädigung gezahlt wurde.
     leistung zu gestatten.                       Wiederbeschaffung für das vom
                                                  Schaden betroffene versicherte Glas
                                                  einschließlich der Kosten für das


ABG 2002 - 2 -
```

## Volltext der Bedingungen: Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Glas (IPID)

```text
[Seite 1]
 Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
 Zurich Versicherungs-Aktiengesellschaft
 Glasversicherung Privat


ACHTUNG: Hier finden Sie nur ausgewählte und besonders wichtige Informationen zu unserem Versicherungsprodukt
in verkürzter, zusammenfassender und schlagwortartiger Form sowie in einfacher Sprache.
Die vollständigen vertraglichen und vorvertraglichen Informationen zu Ihrer Versicherung finden Sie
  • in den vereinbarten Versicherungsbedingungen
  • in der Versicherungspolizze
  • im Versicherungsantrag
  • in einem verbindlichen Zurich Offert

Um welche Versicherung handelt es sich: Glasversicherung für nichtbetriebliche Risiken


          Was ist versichert?                                                   Was ist nicht versichert?

   Versichert im Rahmen der Versicherungssumme sind                      Schäden
   Schäden an vertraglich vereinbarten Sachen im Eigentum                × Die beim Einsetzen, beim Herausnehmen oder
   des Versicherungsnehmers oder im Fremdeigentum (bei                     durch Arbeiten an den Gläsern selbst, deren
   fremden Sachen geht anderweitiger Versicherungsschutz                   Fassungen oder Umrahmungen oder beim
   vor) durch:                                                             Transport der Gläser entstehen
   ✓ Bruch                                                               × Die nur in einem Zerkratzen, Verschrammen
                                                                           oder Absplittern am Glas bestehen
   Zurich ersetzt                                                        × Durch Krieg, innere Unruhe, Terror u.ä.
   ✓ Kosten für die Wiederherstellung oder                               × Durch außergewöhnliche Naturereignisse, z.B.
       Wiederbeschaffung der versicherten Sachen,                          Erdbeben
   ✓ Kosten für Notverglasungen und Notverschalungen,                    × Durch Kernenergie
   ✓ Nebenkosten (z.B. Schutz, Bewegung, Entsorgung)                     × Durch Ihre vorsätzliche oder grob fahrlässige
                                                                           Schadenherbeiführung; sowie
                                                                         × Folgeschäden


                                                                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                         Kein Versicherungsschutz, eingeschränkter
                                                                         Versicherungsschutz können bestehen,
                                                                         ! Bei zu niedriger
                                                                           Versicherungssumme
                                                                         ! Durch Berücksichtigung eines
                                                                           vereinbarten Selbstbehalts

[Seite 2]
           Wo bin ich versichert?

           Am vereinbarten Versicherungsort


           Welche Verpflichtungen habe ich?

            -   Zurich muss vollständig und ehrlich über das versicherte Risiko informiert werden – vor
                Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit.
            -   Das versicherte Risiko darf nach Vertragsabschluss nicht erheblich vergrößert oder erweitert werden. Eine
                dennoch eingetretene Gefahrerhöhung ist Zurich zu melden.
            -   Jeder Schaden muss klein gehalten und Zurich so schnell wie möglich gemeldet werden.
            -   An der Feststellung des Schadens und seiner Folgen ist mitzuwirken. Insbesondere sind Auskünfte zu
                erteilen und Originalbelege zu überlassen.
            -   Wurde der Schaden durch einen Dritten verursacht, ist nach Möglichkeit der Verursacher
                bekanntzugeben.


           Wann und wie zahle ich?

            Wann: Sie zahlen Ihre Prämie fristgerecht im Voraus – wie im Vertrag vereinbart: jährlich, halbjährlich,
            vierteljährlich oder monatlich.

            Wie: Mit Bankeinzug oder Selbst-Überweisung (bei der Bank oder online) – wie vereinbart.


           Wann beginnt und endet die Deckung?

            Beginn:
            - Wie im Versicherungsvertrag vereinbart – allerdings nur, wenn Sie Ihre erste Prämie rechtzeitig zahlen.
               Einen sofortigen Versicherungsschutz müssen Sie ausdrücklich mit Zurich vereinbaren.
            Ende:
            - Vertragsdauer mindestens 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet nach Vertragsablauf nur, wenn Sie
               kündigen oder die Zurich den Vertrag kündigt.
            - Vertragsdauer weniger als 1 Jahr: Der Versicherungsschutz endet zum vereinbarten Zeitpunkt – ohne
               Kündigung.


           Wie kann ich den Vertrag kündigen?

            Verbraucher:
            - Sie können den Vertrag zum Ende des 3. Versicherungsjahres (bzw. zu einem allfälligen früheren Ende der
               Vertragslaufzeit) kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
            - Ab dann können Sie den Vertrag jährlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.
            Unternehmer:
            - Sie können den Vertrag zum Ende der Vertragslaufzeit kündigen – mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat.

           Darüber hinaus kann der Vertrag aus weiteren Gründen z.B. im Schadenfall vorzeitig gekündigt werden.


  Gleiche Ansprache für alle

  Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir unseren Texten die männliche Form.
  Selbstverständlich bezieht sich die Ansprache auf Personen aller Geschlechter.

Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft, Postfach 68, 1015 Wien, FN 89577g, Handelsgericht Wien,
Rechtsform: Aktiengesellschaft, Sitz: Wien, Infos zum Datenschutz: www.zurich.at/datenschutz       Stand: 03/2025, 02_AK1 2025
```

