# BarmeniaGothaer Barmenia: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-glas-barmenia-glas.php
- Rechtlicher Träger: Barmenia Gothaer (Marke nach Fusion), Barmenia Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-glas-barmenia-glas.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB), A 3289](https://media.barmenia.de/media/global_media/dokumente/dokumentencenter/ba/bedingungen/A3289.pdf), Fassung AGlB A 3288-05 und Zusatzbedingungen A 3289-05, Stand 10/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Versicherungsschein | Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n) Versicherungssumme(n), sofern eine solche vereinbart ist | Zusatzbedingungen 3.2, Seite 3 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | ja | Die nachstehenden Zusatzbedingungen sind neben den Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB) Gegenstand des Versicherungsvertrages. | Zusatzbedingungen, Vorbemerkung, Seite 2 |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung | AGlB 3.1.2 a), Seite 5 |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | ja | und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind | AGlB 3.1.1 a), Seite 5 |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | ja | In allen Gebäuden sind versichert | AGlB 3.1.1, Seite 5 |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | ja | mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern | AGlB 9.4 a), Seite 6 |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | in gleicher Art und Güte | AGlB 7.1 b), Seite 6 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | ja | Wir erbringen im Versicherungsfall eine Sachleistung, zu der wir den Auftrag erteilen. | AGlB 7.2 a), Seite 6 |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung. | AGlB 7.6, Seite 6 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung | AGlB 3.1.2 a), Seite 5 |
| Glastischplatten | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung | AGlB 3.1.2 a), Seite 5 |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung | AGlB 3.1.2 a), Seite 5 |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas, transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der Wohnungseinrichtung | AGlB 3.1.2 a), Seite 5 |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | ja | Wenn bei einem Glasbruch an einer Glaskeramikkochfläche das Glas nur zusammen mit der Elektronik ausgetauscht werden kann, wird die Elektronik ebenfalls ersetzt. | AGlB 3.1.2 a), Seite 4 |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | ja | Aquarien und Terrarien aus Glas | AGlB 3.1.2 b), Seite 5 |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff | AGlB 3.1.1 a), Seite 5 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nein | optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel | AGlB 3.2 a), Seite 5 |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nein | die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind | AGlB 3.2 c), Seite 5 |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | ja | und Spiegel aus Glas oder transparentem Kunststoff, die fachmännisch eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbunden sind | AGlB 3.1.1 a), Seite 5 |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | ja | Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff | AGlB 3.1.1 c), Seite 5 |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | ja | Zum Versicherungsort gehören auch Loggien und Balkone der in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude | Zusatzbedingungen 1.1, Seite 2 |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | ja | Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkuppeln aus Glas oder transparentem Kunststoff | AGlB 3.1.1 c), Seite 5 |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | ja | Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen. | AGlB 3.1.1 d), Seite 5 |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | ja, bis 10.000 € | Darüber hinaus gehört zum Versicherungsort auch das Versicherungsgrundstück | Zusatzbedingungen 1.2, Seite 2 |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nein | Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht | AGlB 1.2 b), Seite 5 |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden | AGlB 1.1, Seite 5 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | ja | Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den | AGlB 1.2 c) bb), Seite 5 |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja, bis zur Versicherungssumme | das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) | AGlB 4.1 a), Seite 5 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | ja, bis zur Versicherungssumme | zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten) | AGlB 4.1 c), Seite 5 |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja, bis zur Versicherungssumme | um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und | AGlB 4.1 e), Seite 5 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | ja, bis zur Versicherungssumme | um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen | AGlB 4.1 f), Seite 5 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | ja, bis zur Versicherungssumme | um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern | AGlB 4.1 d), Seite 5 |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | ja, bis zur Versicherungssumme | um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen | AGlB 4.1 f), Seite 5 |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja, bis zur Versicherungssumme | um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu | AGlB 4.1 b), Seite 5 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | ja, bis 2.000 € | künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel | AGlB 3.1.1 b), Seite 5 |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche) | AGlB 1.2 a), Seite 5 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | ja | Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitig Versicherungsschutz besteht | AGlB 1.2 c) aa), Seite 5 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitig Versicherungsschutz besteht | AGlB 1.2 c) dd), ee), Seite 5 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution | AGlB 2.1, Seite 5 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | keine | so verzichten wir auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls und auf eine Leistungskürzung. | AGlB 21.1 b), Seite 11 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | ja | Selbstbeteiligungen werden in der vereinbarten Höhe von der Entschädigung abgezogen. | AGlB 7.8.1, Seite 6 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | Sie uns den Schadeneintritt unverzüglich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -, nachdem Sie von | AGlB 11.2 b), Seite 7 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | ja | Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei an | AGlB 11.2 c), Seite 7 |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | ja | die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns | AGlB 11.2 e), Seite 7 |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | ja | Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. | AGlB 9.1, Seite 6 |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr stillschweigend | AGlB 13.2.2, Seite 8 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können Sie oder wir den Vertrag kündigen. | AGlB 13.2.4, Seite 8 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | ja | Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der dieser Glasversicherung zu Grunde liegenden "Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB)" | Zusatzbedingungen 6, Seite 3 |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB), A 3289

```text
[Seite 1]
Zusatzbedingungen zur
Glasversicherung


                                        Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                        Barmenia-Allee 1
                                        42119 Wuppertal


Stand: 01.10.2025                       Inhaltsübersicht                                             Seite

                                        1    Erweiterung des Versicherungsortes ............2
                                        2    Nicht-Schlechterstellungs-Garantie beim
                                             Wechsel der Glasversicherung zur Barmenia
                                             Allgemeine Versicherungs-AG ......................2
                                        3    Barmenia-Konditions-Differenz-
                                             Versicherung .................................................2
                                        4    Vorsorgeversicherung für den ersten
                                             eigenen Hausstand Ihrer Kinder ...................3
                                        5    Künftige Bedingungsverbesserungen ...........3
                                        6    Leistungsgarantie gegenüber
                                             GDV-Musterbedingungen .............................3
                                        .


A 3289-05 10/2025       Seite 1 von 3

[Seite 2]
Die nachstehenden Zusatzbedingungen sind                 d)    Der Zeitraum zwischen der Beendigung des            2.3.3      Assistanceleistungen, versicherungsfrem-
neben den Allgemeinen Bedingungen für die                      unmittelbaren Vorversicherungsvertrages und         de Leistungen sowie von dem Vorversicherer extern
Glasversicherung (AGlB) Gegenstand des Versi-                  dem Beginn der Barmenia-Glasversicherung            zugekaufte Versicherungs- und Dienstleistungen
cherungsvertrages.                                             darf nicht mehr als drei Monate betragen.           fallen nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs-
                                                                                                                   Garantie".
                                                         2.1.3 Sind die Voraussetzungen für die "Nicht-
1      Erweiterung des Versicherungsortes                Schlechterstellungs-Garantie" gemäß Ziffern 2.1.1         2.4    Obliegenheiten und Folgen einer
       (Ziffer 5 der AGlB)                               und 2.1.2 erfüllt, wird sich die Barmenia nicht auf              Obliegenheitsverletzung
                                                         Leistungsausschlüsse bzw. Leistungseinschränkun-          Ohne Ihre Mitwirkung kann die Barmenia ihre
1.1    Zum Versicherungsort gehören auch Loggien         gen in den Versicherungsbedingungen für die               Leistung nicht erbringen. Im Versicherungsfall
und Balkone der in dem Versicherungsschein               Barmenia-Glasversicherung berufen, sondern den            müssen Sie daher - zusätzlich zu den Obliegenhei-
bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden             Schadensfall nach den Bestimmungen des Vorversi-          ten der Barmenia-Glasversicherung - insbesondere
sowie unmittelbar anschließende Terrassen.               cherungsvertrages im Umfang der Ziffern 2.2 und           diese Pflichten erfüllen:
                                                         2.3 regulieren.
1.2     Darüber hinaus gehört zum Versicherungsort                                                                 2.4.1 Ihre Pflichten bei und nach Eintritt des
auch das Versicherungsgrundstück, wie es in den          2.2 Der Leistungsfall                                              Versicherungsfalls
Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die             2.2.1 Leistungsumfang                                     Sie müssen alles tun, was zur Aufklärung des
Barmenia-Wohngebäudeversicherung unter A 1 - 7           Für die Feststellung des Leistungsumfanges sind die       Versicherungsfalls und des Umfangs der Leistungs-
der mit dieser Glasversicherung abgeschlossenen          Vertragsgrundlagen/Versicherungsbedingungen der           pflicht der Barmenia erforderlich ist.
Wohngebäudeversicherung vereinbart ist.                  Vorversicherung maßgeblich, die zum Zeitpunkt des         Sie müssen dabei insbesondere
In diesen Fällen gehört zu den versicherten Sachen       Abschlusses dieser Glasversicherung galten. Da-           a) unsere Fragen zu den Umständen des
auch die Verglasung der Nebengebäude und Grund-          nach beantragte bzw. vorgenommene Änderungen                    Schadenereignisses und zu unserer Leistungs-
stücksbestandteile, wie sie nach den Allgemeinen         der Vorversicherung werden nicht berücksichtigt.                pflicht wahrheitsgemäß und vollständig beant-
Versicherungsbedingungen für die Barmenia-Wohn-                                                                          worten. Wir können verlangen, dass Sie in Text-
gebäudeversicherung unter A 1 - 4.2 der mit dieser       2.2.1.1 Tritt ein Schadensfall ein, für den die                 form antworten.
Glasversicherung abgeschlossenen Wohngebäude-            Barmenia nach den geltenden Versicherungsbedin-           b) uns über den Vorversicherungsvertrag
versicherung versichert sind.                            gungen nicht zur Leistung verpflichtet ist, so erhalten         aa) den Versicherungsschein und
Die Entschädigung ist für diese Schäden je Versi-        Sie dann eine Leistung, wenn für den Schadensfall               bb) die allgemeinen und speziellen Versiche-
cherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.                    über die Versicherungsbedingungen des unmittelba-                     rungsbedingungen einreichen;
                                                         ren Vorversicherungsvertrages Versicherungsschutz         c) uns angeforderte Nachweise vorlegen, soweit
2      Nicht-Schlechterstellungs-Garantie                bestanden hätte.                                                es Ihnen billigerweise zugemutet werden kann,
       beim Wechsel der Glasversicherung zur                                                                             diese zu beschaffen.
       Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG              2.2.1.2 Gilt nach den Versicherungsbedingungen
                                                         des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages für           2.4.2 Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung
2.1     Gegenstand und Voraussetzungen für die           einen Schadensfall                                        Bei vorsätzlicher Verletzung einer bei und nach
        "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie"             a) eine höhere Entschädigungsgrenze als nach              Eintritt eines Schadensfalles zu erfüllenden Oblie-
2.1.1 Die "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" gilt           den geltenden Versicherungsbedingungen für           genheit nach Ziffer 2.4.1 brauchen wir nicht zu
für den Fall, dass ein Schadensfall über diese                die Barmenia-Glasversicherung, so wird bei der       leisten.
Barmenia-Glasversicherung                                     Entschädigungsberechnung die höhere Ent-             Wird eine Obliegenheit grob fahrlässig verletzt, sind
a) nicht oder                                                 schädigungsgrenze des Vorversicherungsver-           wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen.
b) summenmäßig im Rahmen von Deckungs-                        trages zu Grunde gelegt;                             Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des
     erweiterungen/Sublimits nicht ausreichend           b) für einzelne Leistungseinschlüsse eine geringe-        Verschuldens.
versichert ist - der Schadensfall im Deckungs-                re Selbstbeteiligung als nach den geltenden
umfang des unmittelbaren Vorversicherungsvertra-              Versicherungsbedingungen für die Barmenia-           Der Versicherungsschutz bleibt jedoch bestehen,
ges desselben Versicherungsnehmers für dasselbe               Glasversicherung, so wird bei der Entschädi-         a) wenn Sie nachweisen, dass Sie die Obliegen-
Risiko jedoch gedeckt oder mit einer höheren                  gungsberechnung die geringere Selbstbeteili-              heit nicht grob fahrlässig verletzt haben,
Entschädigungsgrenze oder einer geringeren                    gung des Vorversicherungsvertrages berück-           b) wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheits-
Selbstbeteiligung versichert war.                             sichtigt.                                                 verletzung weder für den Eintritt oder die Fest-
                                                                                                                        stellung des Versicherungsfalls noch für die
2.1.2 Für eine Leistung der Barmenia im Rahmen           2.2.1.3 Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung                 Feststellung oder den Umfang der Leistung
der "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" müssen die      Unsere Höchstersatzleistung im Rahmen dieser                   ursächlich war,
folgenden weiteren Voraussetzungen erfüllt sein:         "Nicht-Schlechterstellungs-Garantie" ist begrenzt auf     c) wenn wir es unterlassen hatten, Sie durch eine
Der unmittelbare Vorversicherungsvertrag                 den Versicherungswert der versicherten Sachen                  gesonderte Mitteilung in Textform auf die vor-
a) muss im Rahmen eines allgemein zugänglichen           (siehe Ziffer 3.1 AGlB).                                       genannten Rechtsfolgen der Obliegenheits-
     Glasversicherungstarifes abgeschlossen wor-                                                                        verletzung hinzuweisen.
     den sein, ohne dass es sich um beitrags-            Ist für die Barmenia-Glasversicherung eine generelle      Der Versicherungsschutz entfällt trotz nachgewiese-
     pflichtige Leistungserweiterungen handelt;          Selbstbeteiligung vereinbart, so wird diese bei der       ner fehlender Ursächlichkeit gemäß b), wenn Sie die
     Ein Tarif gilt als allgemein zugänglich, wenn er    Entschädigungsberechnung berücksichtigt.                  Obliegenheit arglistig verletzt haben.
     grundsätzlich allen privaten Haushalten in
     Deutschland offensteht und nicht zeitlich, regio-   2.3    Einschränkungen der "Nicht-
     nal oder auf bestimmte Personengruppen be-                 Schlechterstellungs-Garantie"                      3       Barmenia-Konditions-Differenz-
     schränkt ist.                                       2.3.1 Für Leistungen des Vorversicherungs-                        Versicherung
     Beitragspflichtige Leistungserweiterungen lie-      vertrages, die bei der Barmenia nur gegen
     gen insbesondere dann vor, wenn der Vorver-         Beitragszuschlag versicherbar sind, gilt die "Nicht-      3.1     Gegenstand der Konditions-Differenz-
     trag auf einem gegenüber dem Standardange-          Schlechterstellungs-Garantie" nur dann, wenn diese                Versicherung
     bot des Vorversicherers erweiterten Versiche-       Leistungen in die Barmenia-Glasversicherung               a)    Diese Konditions-Differenz-Versicherung gilt für
     rungskonzept beruht, das ausschließlich be-         eingeschlossen wurden.                                          den Fall, dass
     stimmten Vertriebspartnern oder Vermittlerver-                                                                      – zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.
     bünden mit erhöhtem Beitrag zur Verfügung           2.3.2 Nicht unter die "Nicht-Schlechterstellungs-                   Angebotsannahme dieser Glasversiche-
     gestellt wurde.                                     Garantie" fallen Leistungen, die aus einer im Vorver-               rung
b) wurde nicht vom Vorversicherer, sondern von           sicherungsvertrag vereinbarten                                  – für das gleiche Risiko
     Ihnen gekündigt und                                 a) Allgefahrenversicherung ("All-Risk-Deckung")                 – noch ein weiterer, in den nächsten
c) muss mindestens für ein volles Versicherungs-              oder Versicherung sog. "unbenannter                            15 Monaten auslaufender bzw. gekündig-
     jahr bestanden haben;                                    Gefahren",                                                     ter Versicherungsvertrag bei einem ande-
                                                         b) Versicherung von Risiken, die außerhalb der                      ren Versicherer (Vorversicherer) besteht.
                                                              Bundesrepublik Deutschland liegen,
                                                         zu erbringen gewesen wären.


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[Seite 3]
b)    Mit der Konditions-Differenz-Versicherung            b)    Ist der Vorversicherer wegen                      6     Leistungsgarantie gegenüber
      erhalten Sie – für die Zeit bis zur Beendigung             – Nichtzahlung des Beitrags oder                        GDV-Musterbedingungen
      der Vorversicherung – ausschließlich die                   – Obliegenheitsverletzung
      (Mehr-)Leistungen im Rahmen dieser Glasver-                von seiner Leistungspflicht ganz oder teilweise   Wir garantieren Ihnen, dass die Leistungen der
      sicherung, die über den Versicherungsumfang                befreit, erhöht sich dadurch nicht unsere Leis-   dieser Glasversicherung zu Grunde liegenden
      Ihrer Vorversicherung hinausgehen. Dies gilt               tung aus der Konditions-Differenz-Versiche-       "Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung
      auch für solche Leistungen/Gefahren im Rah-                rung. In diesen Fällen erbringen wir unsere       (AGlB)" einschließlich der "Zusatzbedingungen zur
      men der Allgemeinen Bedingungen für die                    Leistung, als hätte keiner der vorgenannten       Glasversicherung" in keinem Punkt schlechter sind,
      Glasversicherung einschließlich dieser Zusatz-             Gründe für den Wegfall oder die Reduzierung       als die vom Gesamtverband der Deutschen Versi-
      bedingungen, die bei uns nur gegen zusätzli-               der Leistung des Vorversicherers vorgelegen.      cherungswirtschaft e. V. (GDV) empfohlenen Bedin-
      chen Beitrag in den Versicherungsschutz ein-                                                                 gungen in deren jeweils gültigen Fassung.
      geschlossen werden können und tatsächlich            3.5     Beginn und Ende der Konditions-
      eingeschlossen wurden.                                       Differenz-Versicherung
      Sie gilt nicht für gegebenenfalls mit dieser         Dieser Versicherungsschutz gilt ab dem Zeitpunkt
      Glasversicherung zusätzlich abgeschlossene,          der Antragstellung bzw. Angebotsannahme für die
      rechtlich selbstständige Versicherungen mit ei-      Zeit bis zum Beginn dieser Glasversicherung bei
      genständigen Versicherungsbedingungen.               uns, längstens für 15 Monate.
c)    Für die Feststellung des Umfangs unserer             Er entfällt rückwirkend ab Beginn, wenn Sie Ihre
      Leistungspflicht gelten die Vertragsgrundlagen/      Vertragserklärung widerrufen oder der Vertrag (z. B.
      Versicherungsbedingungen der Vorversiche-            wegen Nichtzahlung des Erstbeitrags) rückwirkend
      rung zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw.           aufgehoben wird.
      Angebotsannahme dieser Glasversicherung.
      Danach beantragte bzw. vorgenommene Ände-            3.6     Obliegenheiten und Folgen einer
      rungen der Vorversicherung oder dieser Glas-                 Obliegenheitsverletzung
      versicherung werden nicht berücksichtigt.            Bei Eintritt eines Versicherungsfalls haben Sie uns
d)    Nicht ersetzt wird eine generelle Selbstbeteili-     diesen spätestens dann anzuzeigen, wenn der
      gung, die für den gesamten Vorversicherungs-         Vorversicherer den Versicherungsschutz ganz oder
      vertrag vereinbart wurde.                            teilweise abgelehnt hat. Im Übrigen gelten für die
                                                           Konditions-Differenz-Versicherung die für diese
3.2      Versicherungssumme(n)/                            Glasversicherung vereinbarten Obliegenheiten
         Selbstbeteiligung                                 (siehe Ziffer 11 der AGlB). Die Rechtsfolgen einer
Unsere Entschädigungsleistung ist begrenzt                 Verletzung von Obliegenheiten sind unter Zif-
– auf die mit uns in diesem Vertrag vereinbarte(n)         fern 11.3 der AGlB beschrieben.
      Versicherungssumme(n), sofern eine solche
      vereinbart ist; Dies gilt nur unter der Vorausset-
      zung, dass die mit uns vereinbarte(n) Versiche-      4       Vorsorgeversicherung für den ersten
      rungssumme(n) die Versicherungssumme(n)                      eigenen Hausstand Ihrer Kinder
      des unmittelbaren Vorversicherungsvertrages
      um nicht mehr als 25 % übersteigt.                   Wenn für Sie die Hausratversicherung nach dem
– auf die Entschädigungsgrenzen, die in dieser             „Top-Schutz“ besteht, gilt:
      Barmenia-Glasversicherung als Leistungsgren-         Für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes
      zen – gegebenenfalls innerhalb der für den Ver-      Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
      trag vereinbarten Versicherungssumme –               besteht für die Dauer von 6 Monaten – ab Umzugs-
      gelten.                                              beginn gerechnet – Versicherungsschutz im Umfang
Ist mit uns eine generelle Selbstbeteiligung verein-       der Allgemeinen Bedingungen für die Glasversiche-
bart, so wird diese bei der Entschädigungsberech-          rung (AGlB), soweit nicht anderweitig Versiche-
nung berücksichtigt.                                       rungsschutz besteht. Danach erlischt der Versiche-
                                                           rungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
3.3 Versicherungsfall
Versicherungsfall in dieser Konditions-Differenz-          Wenn für Sie die Hausratversicherung nach dem
Versicherung ist die vollständige oder teilweise           „Premium-Schutz“ besteht, gilt:
Ablehnung einer Leistung aus der bestehenden               Für den jeweils ersten eigenen Hausstand jedes
Vorversicherung durch den Vorversicherer bzw. die          Ihrer Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder)
abschließende Entschädigungszahlung des Vorver-            besteht für die Dauer von 12 Monaten – ab Um-
sicherers (nachweisbar durch das Leistungsableh-           zugsbeginn gerechnet – Versicherungsschutz im
nungsschreiben des Vorversicherers oder dessen             Umfang der Allgemeinen Bedingungen für die
Leistungsabrechnung).                                      Glasversicherung (AGlB), soweit nicht anderweitig
                                                           Versicherungsschutz besteht. Danach erlischt der
3.4     Einschränkungen unserer                            Versicherungsschutz dieser Vorsorgeversicherung.
        Leistungspflicht
a)    Aus dieser Konditions-Differenz-Versicherung
      besteht kein Leistungsanspruch, wenn der             5       Künftige Bedingungsverbesserungen
      Vorversicherer                                               (Innovationsklausel)
      aa) wegen eines zwischen Ihnen und dem
          Vorversicherer getroffenen Vergleichs den        Ändern wir im Laufe der Versicherungsdauer für
          Schaden nicht in vollem Umfang erstattet;        neue Versicherungsverträge die Allgemeinen Bedin-
      bb) wegen fehlender Nachweise lediglich eine         gungen für die Glasversicherung (AGlB) und/oder
          pauschale oder teilweise Entschädigung           die Zusatzbedingungen ausschließlich zu Ihren
          erbringt oder seine Leistungspflicht voll-       Gunsten, ohne dass dafür ein Zusatzbeitrag berech-
          ständig ablehnt;                                 net wird, so gelten diese neuen Bedingungen ab
      cc) wegen                                            ihrem Gültigkeitstag auch für diesen Vertrag für alle
          – arglistiger Täuschung und/oder                 ab diesem Zeitpunkt neu eintretenden Leistungsfälle.
          – Verletzung der vorvertraglichen
               Anzeigepflicht
          von seiner Leistungspflicht befreit ist.


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[Seite 4]
Allgemeine Bedingungen für die
Glasversicherung
(AGlB)

                                            Barmenia Allgemeine Versicherungs-AG
                                            Barmenia-Allee 1
                                            42119 Wuppertal


Stand: 01.10.2025                           Inhaltsübersicht                                              Seite

                                            1    Was ist der Versicherungsfall?
                                                 Welche Schäden und Gefahren
                                                 sind nicht versichert? .....................................2
                                            2    Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ......2
                                            3    Welche Sachen sind versichert?
                                                 Welche Sachen sind nicht versichert?...........2
                                            4    Welche Kosten sind versichert? ....................2
                                            5    Was ist unter dem Versicherungsort
                                                 zu verstehen?.................................................2
                                            6    Was sind die Grundlagen der Anpassung
                                                 von Versicherungsschutz und Beitrag? .........2
                                            7    In welcher Form erfolgt die
                                                 Entschädigung? .............................................2
                                            8    Wann wird eine Geldleistung gezahlt
                                                 und wie wird sie verzinst? ..............................3
                                            9    Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ........3
                                            10   Was bedeutet die vorvertragliche
                                                 Anzeigepflicht und welche Folgen
                                                 hat ihre Verletzung? ......................................4
                                            11   Welche Obliegenheiten sind zu beachten? ..4
                                            12   Welche besonderen Umstände erhöhen
                                                 die Gefahr? ...................................................5
                                            13   Wann beginnt der Versicherungsschutz?
                                                 Wann beginnt und endet der Vertrag? ..........5
                                            14   Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
                                                 beachten?
                                                 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag
                                                 nicht rechtzeitig zahlen? ................................6
                                            15   Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung ..6
                                            16   Überversicherung ...........................................7
                                            17   Mehrere Versicherer,
                                                 Mehrfachversicherung ...................................7
                                            18   Versicherung für fremde Rechnung ...............7
                                            19   Kosten für die Abwendung, Minderung
                                                 und Ermittlung des Schadens ........................7
                                            20   Übergang von Ersatzansprüchen ..................8
                                            21   Keine Leistungspflicht aus besonderen
                                                 Gründen .........................................................8
                                            22   Was ist bei Mitteilungen an uns
                                                 zu beachten?
                                                 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift? ..........8
                                            23   Vollmacht des Versicherungsvertreters .........8
                                            24   Repräsentanten..............................................8
                                            25   Bedingungsänderung .....................................8
                                            26   Welches Gericht ist zuständig? .....................8
                                            27   Welches Recht findet Anwendung? ...............8
                                            28   Versicherungsjahr .........................................8
                                            29   Sanktions-/Embargoklausel ..........................9
                                            30   Wenn Sie mit uns einmal nicht
                                                 zufrieden sind .................................................9

                                            .


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1      Was ist der Versicherungsfall?                   3.1.2 In Einfamilienhäusern (inkl. Einliegerwoh-        5       Was ist unter dem Versicherungsort zu
       Welche Schäden und Gefahren sind nicht           nung) sind zusätzlich versichert                                verstehen?
       versichert?                                      a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas,
                                                             transparentem Kunststoff oder Glaskeramik der      Versicherungsort sind die in dem Versicherungs-
1.1 Versicherungsfall                                        Wohnungseinrichtung;                               schein bezeichneten Gebäude oder Räume von
Entschädigt werden versicherte Sachen (Ziffer 3),            Wenn bei einem Glasbruch an einer Glaskera-        Gebäuden.
die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschä-           mikkochfläche das Glas nur zusammen mit der        Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen
digt werden.                                                 Elektronik ausgetauscht werden kann, wird die      vereinbart ist, besteht dieser nur innerhalb des
                                                             Elektronik ebenfalls ersetzt.                      Versicherungsortes.
1.2 Nicht versicherte Gefahren und Schäden              b) Aquarien und Terrarien aus Glas;
Nicht versichert sind folgende Schäden:                                                                         6       Was sind die Grundlagen der Anpassung
a) Oberflächen oder Kanten werden beschädigt            In Zwei- und Mehrfamilienhäusern sind die Sachen                von Versicherungsschutz und Beitrag?
     (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelaus-       unter 3.1.2 a) und b) ausschließlich dann versichert,
     brüche);                                           wenn Sie als unser Versicherungsnehmer eine             Es gelten folgende Grundlagen:
b) Randverbindungen von Mehrscheiben-                   natürliche Person sind und sich die vorgenannten        6.1 Wir passen den Umfang der Versicherung an
     Isolierverglasungen werden undicht;                Sachen in der von Ihnen selbst bewohnten Wohnung        die Preisentwicklung für Verglasungsarbeiten an;
c) Nicht versichert ist der Bruch durch folgende        befinden.                                               Der Beitrag verändert sich entsprechend.
     Gefahren, soweit für diese Gefahren anderwei-
     tig Versicherungsschutz besteht:                   3.2 Nicht versicherte Sachen                            Für eine Beitragsanpassung werden die Preisindizes
     aa) Brand, Blitzschlag, Überspannung durch         Nicht versichert sind                                   für Verglasungsarbeiten verwendet. Maßgebend
           Blitz, Explosion, Implosion, Anprall oder    a) optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuch-      sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bun-
           Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile        tungskörper und Handspiegel;                       desamt veröffentlichten Indizes.
           oder seiner Ladung;                          b) Sachen, die bereits bei Antragstellung beschä-
     bb) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach ei-             digt sind;                                         Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt
           nem Einbruch sowie Raub oder den Ver-        c) Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff,       der Index für Wohngebäude insgesamt.
           such einer solchen Tat;                           die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-,
     cc) Leitungswasser;                                     Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte           Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den
     dd) Sturm, Hagel;                                       sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und     Indizes für Wohngebäude insgesamt, Bürogebäude
     ee) weitere Naturgefahren (Elementargefah-              Monitoren, Computer-Displays wie von Tablets       und gewerbliche Betriebsgebäude.
           ren) Überschwemmung, Erdbeben, Erd-               und Smartphones).;                                 Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum
           senkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawi-       d) Sachen, die bereits bei Abschluss der Versiche-      1. Januar eines jeden Jahres zu dem in diesem Jahr
           nen oder Vulkanausbruch.                          rung beschädigt waren.                             beginnenden Versicherungsjahr entsprechend dem
                                                                                                                Prozentsatz, um den sich das jeweilige Mittel der
2      Welche generellen Ausschlüsse gibt es?           4      Welche Kosten sind versichert?                   Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegen-
                                                                                                                über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert
2.1 Ausschluss Krieg                                    4.1 Versichert sind die infolge eines Versiche-         hat.
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegs-      rungsfalls erforderlichen und tatsächlich angefalle-    Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle
ähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebel-    nen Kosten für                                          hinter dem Komma gerundet.
lion oder Aufstand. Das gilt ohne Berücksichtigung      Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines
mitwirkender Ursachen.                                  Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich         6.2    Ihr Kündigungsrecht im Fall einer
                                                        angefallen sind:                                               Beitragserhöhung
2.2 Ausschluss Kernenergie                              a) für das vorläufige Verschließen von Öffnungen        Erhöhen wir auf Grund unseres Beitragsanpas-
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie,             (Notverschalungen, Notverglasungen);               sungsrechts nach Ziffer 6.1 den Beitrag, können Sie
nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.         b) um versicherte Sachen zum nächsten Ablage-           den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender                  rungsplatz abzutransportieren und sie zu ver-      unserer Mitteilung der Beitragserhöhung kündigen.
Ursachen.                                                    nichten (Entsorgungskosten);                       Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch
                                                        c) zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern      zu dem Zeitpunkt zu dem die Beitragserhöhung
3      Welche Sachen sind versichert?                        und Montieren von versicherten Sachen durch        wirksam geworden wäre. Wir teilen Ihnen die Bei-
       Welche Sachen sind nicht versichert?                  deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüst-     tragserhöhung spätestens einen Monat vor dem
                                                             kosten);                                           Wirksamwerden mit und weisen Sie auf Ihr Kündi-
3.1 Versicherte Sachen                                  d) um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierun-       gungsrecht hin. Für Ihre Kündigung infolge einer erst
3.1.1 In allen Gebäuden sind versichert                      gen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versi-   nach Verlängerung der bei Vertragsbeginn verein-
a) Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas oder               cherten Sachen zu erneuern (siehe Ziffer 3);       barten Vertragslaufzeit vorgenommenen Beitrags-
     transparentem Kunststoff, die fachmännisch         e) um Sachen, die das Einsetzen von Ersatz-             erhöhung gilt die tägliche Kündigungsmöglichkeit
     eingesetzt und mit dem Gebäude fest verbun-             scheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutz-    nach Ziffer 13.2.3 dieser Bedingungen.
     den sind;                                               stangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wie-
b) künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten           deranzubringen;                                    7       In welcher Form erfolgt die Entschädi-
     und –spiegel, sofern sie nicht Bestandteil von     f) um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen,                       gung?
     Werbeanlagen sind, z. B. Motivdarstellungen             Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu
     durch Glasmalerei, Ätzung, Schliff, Blei- und           beseitigen.                                        Wir leisten - nach Vereinbarung mit Ihnen - Entschä-
     Messingverglasung. Die Entschädigung ist                                                                   digung in Form einer Geldleistung (siehe Ziffer 7.1)
     - soweit nicht ein niedrigerer oder höherer Be-    4.2 Einzelheiten zur Erstattung der                     oder einer Sachleistung (siehe Ziffer 7.2).
     trag vereinbart ist - je Versicherungsfall auf     – Aufwendungen zur Abwendung und Minderung
     2.000 EUR begrenzt;                                     des Schadens und                                   7.1      Was ist unter einer Entschädigung als
c) Glasbausteine, Profilbaugläser und Lichtkup-         – der Kosten der Ermittlung und Feststellung des                 Geldleistung zu verstehen?
     peln aus Glas oder transparentem Kunststoff;            Schadens                                           a)    Wir erbringen im Versicherungsfall eine Geld-
d) Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich        siehe Ziffer 19.                                              leistung.
     deren Rahmen.


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b)    Geldleistung bedeutet, dass Aufwendungen für        rungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berech-      mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte
      die Entsorgung der zerstörten oder beschädig-       nungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag              Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht
      ten Sachen, deren Wiederbeschaffung in glei-        multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert      werden.
      cher Art und Güte (siehe Ziffer 3), die Lieferung   durch den Versicherungswert.
      an den Schadenort sowie die Montage in orts-        Die Erstattung von versicherten Kosten nach Ziffer 4    9.2 Mehrere Wohnungen
      üblicher Höhe ersetzt werden.                       wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem         Bewohnen Sie neben der neuen weiterhin Ihre
c)    Besondere Aufwendungen, die zum Erreichen           Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche-         bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz),, geht der
      des Schadenortes (z. B. Gerüste, Kräne) bzw.        rungswert gekürzt.                                      Versicherungsschutz nicht über. Für eine Über-
      im Zusammenhang mit dem Einsetzen der                                                                       gangszeit von drei Monaten besteht Versicherungs-
      Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage         7.7 Restwerte                                           schutz in beiden Wohnungen.
      von Vergitterungen) notwendig sind, werden er-      Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der
      setzt (siehe Ziffer 4).                             Entschädigungsleistung angerechnet.                     9.3 Umzug ins Ausland
d)    Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der                                                                Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundes-
      Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Far-       7.8 Selbstbeteiligung, Entschädigungsgrenzen            republik Deutschland, so geht der Versicherungs-
      be und Struktur) an entschädigten Sachen so-        7.8.1 Selbstbeteiligungen werden in der vereinbar-      schutz nicht auf die neue Wohnung über. Der
      wie für fertigungsbedingte Abweichungen der         ten Höhe von der Entschädigung abgezogen.               Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung
      Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild ent-                                                                erlischt spätestens drei Monate nach Umzugs-
      stehen.                                             7.8.2 Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der         beginn.
                                                          Entschädigung oder der Betrag, den Sie je Versiche-
7.2      Was ist unter einer Entschädigung als            rungsfall selbst zu tragen haben.                       9.4 Anzeige der neuen Wohnung
         Sachleistung zu verstehen?                       Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädi-       a) Einen Wohnungswechsel müssen Sie uns
a)    Wir erbringen im Versicherungsfall eine Sach-       gungshöhe je Versicherungsfall auf einen bestimm-          spätestens bei Beginn des Umzugs anzeigen
      leistung, zu der wir den Auftrag erteilen.          ten Betrag.                                                mit Angabe der neuen Wohnfläche in Quadrat-
b)    Sachleistung bedeutet, dass auf unsere Veran-       Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen              metern bzw. sonstiger für die Beitragsberech-
      lassung und Rechnung die zerstörten oder be-        können individuell vereinbart werden. Sie können           nung erforderlichen Umstände.
      schädigten Sachen entsorgt und in gleicher Art      sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungs-     b) Verändert sich nach dem Wohnungswechsel
      und Güte (siehe Ziffer 3) an den Schadenort ge-     leistung voneinander unterscheiden.                        ein für die Beitragsberechnung erforderlicher
      liefert und wieder eingesetzt werden.                                                                          Umstand, nach dem im Antrag gefragt wurde,
c)    Falls zur Erbringung der Sachleistung besonde-      8      Wann wird eine Geldleistung gezahlt und             kann dies zu Unterversicherung führen. Der
      re Aufwendungen notwendig sind (zum Errei-                 wie wird sie verzinst?                              Versicherungsschutz muss in diesem Fall an-
      chen des Schadenortes z. B. für Gerüste, Krä-                                                                  gepasst werden.
      ne) bzw. im Zusammenhang mit dem Einsetzen          8.1 Fälligkeit der Geldleistung
      der Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remon-        Die Geldleistung wird fällig, wenn unsere Feststel-     9.5      Festlegung des neuen Beitrages,
      tage von Vergitterungen), erteilen wir in Ab-       lungen zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs                     Kündigungsrecht
      sprache mit Ihnen in Ihrem Namen den Auftrag        abgeschlossen sind.                                     a)    Mit Umzugsbeginn gelten unsere für den Ort
      hierzu. Wir erstatten Ihnen die Rechnungskos-       Sie können einen Monat nach Meldung des Scha-                 der neuen Wohnung gültigen Tarif-
      ten bis zur vereinbarten Höhe.                      dens den Betrag als Abschlagszahlung beanspru-                bestimmungen.
d)    Wir ersetzen keine Aufwendungen, die bei der        chen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.     b)    Wenn sich der Beitrag auf Grund veränderter
      Angleichung unbeschädigter Sachen (z. B. Far-                                                                     Beitragssätze erhöht, können Sie den Vertrag
      be und Struktur) an entschädigten Sachen so-        8.2 Verzinsung                                                kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbetei-
      wie für fertigungsbedingte Abweichungen der         Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem               ligung erhöht wird. Kündigen Sie, müssen Sie
      Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild ent-        anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht            das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder
      stehen und erteilen hierzu keinen Auftrag.          besteht:                                                      Brief) tun. Dafür haben Sie einen Monat nach
e)    Abweichend von der Sachleistung können wir in       a) Die Geldleistung ist – soweit sie nicht innerhalb          Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit.
      Geld leisten, soweit eine Ersatzbeschaffung              eines Monats nach Meldung des Schadens ge-               Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zu-
      durch uns zu den ortsüblichen Wiederherstel-             leistet wird – ab dem Tag der Schadenmeldung             gang bei uns. Die Kündigung wird einen Monat,
      lungskosten nicht möglich ist.                           zu verzinsen.                                            nachdem sie uns zugegangen ist, wirksam.
f)    Wird Unterversicherung nach Ziffer 7.6 festge-      b) Der Zinssatz liegt ein Prozentpunkt unter dem        c)    Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag
      stellt, leisten wir ausschließlich in Geld.              jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Ge-            nur in der bisherigen Höhe und zeitanteilig bis
                                                               setzbuches (§ 247 BGB), mindestens jedoch                zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
7.3 Mehrwertsteuer                                             bei vier Prozent und höchstens bei sechs Pro-
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie zum            zent pro Jahr.                                     9.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
Vorsteuerabzug berechtigt sind; das Gleiche gilt,         c) Die Zinsen werden zusammen mit der Geldleis-         a) Ziehen Sie aus der gemeinsamen Ehewohnung
soweit Sie Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt            tung fällig.                                          aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten
haben.                                                                                                               als Versicherungsort beide Wohnungen: Die
                                                          8.3 Hemmung                                                bisherige Ehewohnung und Ihre neue Woh-
7.4 Notverglasung/Notverschalung                          Bei der Berechnung der Fristen nach den Ziffern 8.1        nung. Dies gilt so lange, bis der Versicherungs-
Sie können das vorläufige Verschließen von Öffnun-        und 8.2 a) ist der Zeitraum nicht zu berücksichtigen,      vertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf
gen (Notverglasungen und Notverschalungen) selbst         in dem infolge Ihres Verschuldens die Geldleistung         von drei Monaten nach der auf Ihren Auszug
in Auftrag geben. Solche erforderlichen Aufwendun-        nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.            folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht
gen können Sie als versicherte Kosten (Ziffer 4.1 a))                                                                Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen
geltend machen.                                           8.4 Aufschiebung der Zahlung                               Wohnung.
                                                          Wir können die Zahlung aufschieben, solange             b) Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer
7.5 Kosten                                                a) Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung                   sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung
a) Maßgeblich für die Berechnung der Kosten                    bestehen;                                             auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide
   (siehe Ziffer 4) ist der Zeitpunkt des Versiche-       b) ein behördliches oder strafgerichtliches Verfah-        Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und
   rungsfalls.                                                 ren gegen Sie oder Ihren Repräsentanten aus           die neue Wohnung des ausziehenden Ehegat-
b) Kürzungen nach Ziffer 7.3 gelten entsprechend               Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft.          ten. Dies gilt so lange, bis zu der Versiche-
   für die versicherten Kosten.                                                                                      rungsvertrag geändert wird, längstens bis zum
                                                          9      Was gilt bei einem Wohnungswechsel?                 Ablauf von drei Monaten nach der auf den Aus-
7.6 Unterversicherung                                                                                                zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart worden          9.1 Umzug in eine neue Wohnung                             der Versicherungsschutz für die neue Woh-
ist, gilt:                                                Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versiche-               nung.
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des              rungsschutz auf die neue Wohnung über. Während          c) Wenn Ehegatten Versicherungsnehmer sind
Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungs-       des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnun-             und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt b)
wert, besteht eine Unterversicherung.                     gen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz           entsprechend.
In diesem Fall kann die Entschädigung in dem              in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens drei
Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche-           Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt

A 3288-05 10/2025                                                             Seite 3 von 9

[Seite 7]
       Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach       –   noch für die Feststellung oder den Umfang           wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend
       der den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit er-       unserer Leistungspflicht                            machen.
       lischt der Versicherungsschutz für beide neuen    ursächlich war.                                         Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
       Wohnungen.                                                                                                verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                         Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
9.7     Lebensgemeinschaften,                            nicht zu Leistungen verpflichtet.                       10.4 Anfechtung
        Lebenspartnerschaften                                                                                    Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere
Ziffer 9.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemein-       10.2.2 Kündigung                                        Entscheidung zur Annahme des Vertrags durch
schaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide         Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil     unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und
Partner am Versicherungsort gemeldet sind.               die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich     gewollt beeinflusst worden ist.
                                                         noch grob fahrlässig erfolgte, können wir den
10       Was bedeutet die vorvertragliche                Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem          Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Bei-
         Anzeigepflicht und welche Folgen                Monat kündigen.                                         trags zu, der der bis zum Wirksamwerden der
         hat ihre Verletzung?                                                                                    Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit
                                                         Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn          entspricht.
10.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                      wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung          gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      10.5 Erweiterung des Versicherungsschutzes
verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen     Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht      Die Regelungen der Ziffern 10.1. bis 10.4 gelten
Umstände, nach denen wir in Textform gefragt             angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-        entsprechend, wenn der Versicherungsschutz
haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen.        sen hätten.                                             nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere                                                                Risiko-prüfung erforderlich ist.
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem         10.2.3 Vertragsänderung
vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.        Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil       11     Welche Obliegenheiten sind zu beachten?
                                                         wir den Vertrag - möglicherweise zu anderen Bedin-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach           gungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter      11.1    Welche Obliegenheiten sind vor
gefahrerheblichen Umständen, die wir                     Versicherungsschutz) - auch bei Kenntnis der nicht              Eintritt des Versicherungsfalls
– nach Ihrer Vertragserklärung,                          angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlos-                zu beachten?
– aber noch vor Vertragsannahme                          sen hätten, werden die anderen Bedingungen auf          Als vertragliche Obliegenheiten, die von Ihnen vor
in Textform stellen.                                     unser Verlangen hin rückwirkend Vertrags-               dem Eintritt eines Versicherungsfalls zu erfüllen sind,
                                                         bestandteil.                                            werden vereinbart:
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr-
erheblichen Umständen für Sie beantwortet und            Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu         Einzuhalten sind
wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand          vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab       a) gesetzliche und behördliche sowie vertraglich
kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan-       der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer 14.1)            vereinbarte Sicherheitsanforderungen, die die
delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt        Vertragsbestandteil.                                        versicherten Risiken zum Gegenstand haben
oder arglistig gehandelt.                                                                                            oder sich auf diese beziehen;
                                                         Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats,          b) sonstige vertraglich vereinbarte Obliegenheiten.
10.2   Mögliche Folgen einer                             nachdem Sie unsere Mitteilung erhalten haben,
       Anzeigepflichtverletzung                          fristlos kündigen, wenn                                 11.2    Welche Obliegenheiten sind bei und
Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche       – wir im Rahmen einer Vertragsänderung den                      nach Eintritt des Versicherungsfalls
Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben.               Beitrag um mehr als 10 % erhöhen oder                    zu beachten?
Wir können in einem solchen Fall                         – wir die Gefahrabsicherung für einen nicht             Ohne Ihre Mitwirkung können wir unsere Leistung
– vom Vertrag zurücktreten,                                     angezeigten Umstand ausschließen.                nicht erbringen. Im Schadensfall müssen Sie daher
– den Vertrag kündigen,                                                                                          bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende
– den Vertrag ändern oder                                Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung       Pflichten erfüllen:
– den Vertrag wegen arglistiger Täuschung                über die Vertragsänderung hinweisen.                    a) Sorgen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung
     anfechten.                                                                                                       und Minderung des Schadens;
                                                         10.3   Voraussetzungen für die Ausübung                      Dabei müssen Sie unsere Anweisungen, soweit
10.2.1 Rücktritt                                                unserer Rechte                                        dies für Sie zumutbar ist, befolgen sowie An-
Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt,        Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder              weisungen - ggf. auch mündlich oder telefo-
können wir vom Vertrag zurücktreten.                     zur Vertragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir             nisch - einholen, wenn die Umstände dies ge-
                                                         Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die          statten. Erteilen mehrere an dem Versiche-
Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn                       Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen            rungsvertrag beteiligte Versicherer unterschied-
– weder eine vorsätzliche,                               haben.                                                       liche Weisungen, haben Sie nach pflicht-
– noch eine grob fahrlässige                                                                                          gemäßem Ermessen zu handeln.
Anzeigepflichtverletzung vorliegt.                       Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung       b) Melden Sie uns den Schadeneintritt unverzüg-
                                                         oder zur Vertragsänderung, wenn wir den nicht                lich - ggf. auch mündlich oder telefonisch -,
Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt    angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der An-           nachdem Sie von ihm Kenntnis erhalten haben;
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn      zeige kannten.                                          c) Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlun-
wir den Vertrag – möglicherweise zu anderen                                                                           gen gegen das Eigentum unverzüglich der
Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder einge-           Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-           Polizei an;
schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kennt-        gung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines      d) Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich
nis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Um-          Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt         ein Verzeichnis der abhandengekommenen
stände geschlossen hätten.                               mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung             Sachen ein;
                                                         der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemach-     e) Lassen Sie das Schadenbild so lange unverän-
Im Fall des Rücktritts haben Sie auch für die Ver-       te Recht begründet, Kenntnis erhalten.                       dert, bis die Schadenstelle oder die beschädig-
gangenheit keinen Versicherungsschutz.                                                                                ten Sachen durch uns freigegeben worden sind.
                                                         Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die                   Sind Veränderungen unumgänglich, müssen
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls            Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung               das Schadenbild nachvollziehbar dokumentiert
zurücktreten, bleibt unsere Leistungspflicht unter       stützen. Zur Begründung können wir nachträglich              (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sa-
folgender Voraussetzung bestehen:                        weitere Umstände angeben, wenn für diese die                 chen bis zu einer Besichtigung durch uns auf-
                                                         Monatsfrist noch nicht verstrichen ist.                      bewahrt werden;
Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf                                                               f) Geben Sie uns soweit möglich unverzüglich
einen gefahrerheblichen Umstand, der                     Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss             jede Auskunft - auf Verlangen in Textform -, die
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des       erlöschen unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-            zur Feststellung des Versicherungsfalls oder
     Versicherungsfalls,                                 gung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche-            des Umfanges unserer Leistungspflicht erfor-
                                                         rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können        derlich ist. Zusätzlich ist uns jede Untersuchung
                                                                                                                      über Ursache und Höhe des Schadens und

A 3288-05 10/2025                                                             Seite 4 von 9

[Seite 8]
       über den Umfang unserer Entschädigungs-           d)     Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung                         Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir
       pflicht zu gestatten;                                    Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung im Sin-            berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis
g)     Sie müssen uns angeforderte Belege einrei-               ne von a) und b) kann insbesondere dann vor-             zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
       chen, deren Beschaffung Ihnen billigerweise              liegen, wenn                                             entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben
       zugemutet werden kann;                                   aa) ein Gebäude oder der überwiegende Teil               Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
                                                                     eines Gebäudes nicht genutzt wird;             b)   Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 12.2 b)
Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung                bb) an einem Gebäude Baumaßnahmen                        und c) sind wir für einen Versicherungsfall, der
einem Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten                   durchgeführt werden, in deren Verlauf das           später als einen Monat nach dem Zeitpunkt ein-
gemäß Ziffer 11.2 ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm                 Dach ganz oder teilweise entfernt wird              tritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen
dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Um-                      oder die das Gebäude überwiegend unbe-              sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre An-
ständen möglich ist.                                                 nutzbar machen;                                     zeigepflicht vorsätzlich verletzt haben. Haben
                                                                cc) in dem versicherten Gebäude ein Gewer-               Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt
11.3    Welche Rechtsfolgen hat die                                  bebetrieb aufgenommen oder verändert                a) Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leis-
        Verletzung von Obliegenheiten?                               wird;                                               tungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die Ge-
11.3.1 Nachteilige Auswirkungen auf unsere                      dd) im Versicherungsort ein Betrieb dauernd              fahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die
           Leistungspflicht                                          oder vorübergehend stillgelegt wird;                Anzeige hätte zugegangen sein müssen, be-
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies                 ee) das Gebäude nach Vertragsschluss unter               kannt war.
dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise                       Denkmalschutz gestellt wird.                   c)   Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:                                                                              aa) soweit Sie nachweisen, dass die Gefahr-
– Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verlet-          12.2 Ihre Pflichten                                                      erhöhung nicht ursächlich für den Eintritt
      zen, sind wir nicht leistungspflichtig.            a) Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen                            des Versicherungsfalls oder den Umfang
– Verletzen Sie eine Obliegenheit grob fahrlässig,           Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine                           der Leistungspflicht war oder
      verzichten wir vollständig auf den Einwand der         Gefahrerhöhung vornehmen oder deren Vor-                    bb) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versi-
      Leistungsfreiheit und auf eine Leistungskür-           nahme durch einen Dritten gestatten.                                 cherungsfalls die Frist für unsere Kündi-
      zung.                                              b) Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne                              gung abgelaufen und eine Kündigung
Im Fall der Verletzung einer nach Eintritt des Versi-        unsere vorherige Zustimmung eine Gefahr-                             nicht erfolgt war oder
cherungsfalls bestehenden Auskunfts- oder Aufklä-            erhöhung vorgenommen oder gestattet haben,                  cc) wenn wir statt der Kündigung ab dem
rungsobliegenheit sind wir nur dann leistungsfrei,           so müssen Sie uns diese unverzüglich an-                             Zeitpunkt der Gefahrerhöhung einen un-
wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text-            zeigen.                                                              seren Geschäftsgrundsätzen entspre-
form (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf diese        c) Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer                            chenden erhöhten Beitrag verlangen.
Rechtsfolge hingewiesen haben.                               Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen
                                                             eintritt, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen,        13          Wann beginnt der Versicherungs-
Unter folgenden Voraussetzungen bleibt der Versi-            nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.                        schutz?
cherungsschutz bestehen:                                                                                                        Wann beginnt und endet der Vertrag?
Im Falle von Vorsatz bleiben wir insoweit zur Leis-      12.3      Kündigung oder Vertragsänderung
tung verpflichtet, wenn Sie uns nachweisen, dass die               durch uns                                        13.1        Beginn des Versicherungsschutzes
Verletzung der Obliegenheit                              a)     Kündigungsrecht                                     Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versi-
– weder für den Eintritt oder die Feststellung des              Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Zif-          cherungsschein angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie
     Versicherungsfalls                                         fer 12.2 a), können wir den Vertrag fristlos kün-   den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
– noch für die Feststellung oder den Umfang                     digen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich      nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 14.2.1 zahlen.
     unserer Leistungspflicht ursächlich war.                   oder grob fahrlässig verletzt haben. Das Nicht-
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig            vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässig-       13.2        Dauer und Ende des Vertrages
verletzt haben.                                                 keit haben Sie zu beweisen.                         13.2.1      Vertragsdauer
                                                                Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässig-     Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein
11.3.2 Unser Kündigungsrecht                                    keit, können wir unter Einhaltung einer Frist von   angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag                   einem Monat kündigen.
verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls          Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen          13.2.2       Stillschweigende Verlängerung
erfüllen müssen, können wir zusätzlich zu den in                nach Ziffer 12.2 b) und c) bekannt, können wir      Der Vertrag verlängert sich mit dem Ablauf der
Ziffer 11.3.1 genannten Rechten den Vertrag fristlos            den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von ei-    Vertragslaufzeit um ein Jahr und weiter von Jahr zu
kündigen. Die Kündigung können wir nur innerhalb                nem Monat kündigen.                                 Jahr stillschweigend, wenn nicht bis zum jeweiligen
eines Monats, nachdem wir von der Verletzung             b)     Vertragsänderung                                    Ablauftermin der anderen Vertragspartei eine
Kenntnis erhalten haben, erklären.                              Statt der Kündigung können wir ab dem Zeit-         Kündigung zugegangen ist.
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie                      punkt der Gefahrerhöhung einen unseren Ge-
nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung                    schäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten          13.2.3      Vertragsbeendigung
weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.             Beitrag verlangen oder die Absicherung der er-      Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
                                                                höhten Gefahr ausschließen.                         endet der Vertrag, ohne dass es einer Kündigung
12       Welche besonderen Umstände                             Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahr-       bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
         erhöhen die Gefahr?                                    erhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir
                                                                die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so         Während der bei Vertragsbeginn vereinbarten
12.1 Begriff der Gefahrerhöhung                                 können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats       Vertragslaufzeit können Sie den Vertrag zum Ablauf
a) Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach                     nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhal-         in Textform kündigen, ohne dass eine Frist einzuhal-
    Abgabe Ihrer Vertragserklärung die tatsächlich              tung einer Frist kündigen. In der Mitteilung        ten ist.
    vorhandenen Umstände so verändert werden,                   müssen wir Sie auf dieses Kündigungsrecht           Mit Beginn des ersten Verlängerungsjahres können
    dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder ei-           hinweisen.                                          Sie den Vertrag täglich in Textform kündigen. Der
    ne Vergrößerung des Schadens oder die unge-                                                                     Vertrag endet in diesem Fall mit Ablauf des Tages,
    rechtfertigte Inanspruchnahme der Barmenia           12.4 Erlöschen unserer Rechte                              an dem uns die Kündigung zugegangen ist. Sie
    wahrscheinlicher wird.                               Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpas-            können den Vertrag auch zu einem späteren, in der
b) Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber          sung nach Ziffer 12.3 erlöschen, wenn wir diese            Zukunft liegenden Zeitpunkt kündigen.
    nicht nur - vorliegen, wenn sich ein gefahr-         nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kenntnis           Wir können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist
    erheblicher Umstand ändert, nach dem wir vor         von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der               von drei Monaten zum jeweiligen Ablauftermin in
    Vertragsschluss gefragt haben.                       Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahr-         Textform kündigen.
c) Eine Gefahrerhöhung nach a) liegt nicht vor,          erhöhung bestanden hat.
    wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht                                                                     13.2.4        Kündigung nach dem Versicherungsfall
    hat oder nach den Umständen als mitversichert        12.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung                Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können
    gelten soll.                                         a) Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versiche-           Sie oder wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung
                                                             rungsfall ein, so sind wir nicht zur Leistung ver-     ist in Textform zu erklären.
                                                             pflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Zif-
                                                             fer 12.2 a) vorsätzlich verletzt haben. Verletzen

A 3288-05 10/2025                                                              Seite 5 von 9

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Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens             14.2.2    Späterer Beginn des                            14.3.4     Verlust des Versicherungsschutzes
einen Monat nach dem Abschluss der Verhandlun-                     Versicherungsschutzes                                     und Kündigung
gen über die Entschädigung zugegangen sein.              Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag zu           Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den ange-
                                                         einem späteren Zeitpunkt bezahlen, beginnt der           mahnten Betrag nicht bezahlt haben,
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam,          Versicherungsschutz erst ab diesem späteren              – besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung
sobald sie uns zugeht. Sie können jedoch bestim-         Zeitpunkt. Darauf müssen wir Sie durch gesonderte             kein Versicherungsschutz.
men, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-          Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen      – können wir den Vertrag kündigen, ohne eine
punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des        Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam                     Frist einzuhalten.
Versicherungsjahres. Unsere Kündigung wird einen         gemacht haben.                                                Wenn Sie nach unserer Kündigung innerhalb
Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen, wirksam.                                                                            eines Monats den angemahnten Betrag bezah-
                                                         Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete              len, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungs-
13.3         Wegfall des versicherten Risikos            Zahlung nicht verschuldet haben, beginnt der                  fälle zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und
Wenn ein versichertes Risiko vollständig und dauer-      Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.               Ihrer Zahlung besteht kein Versicherungs-
haft wegfällt, so erlischt die Versicherung bezüglich                                                                  schutz.
dieses Risikos zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom          14.2.3    Zahlung bei abweichendem                       Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zah-
Wegfall des Risikos erfahren.                                      Versicherungsschein                            lungsfrist so verbunden werden, dass sie mit Frist-
Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben         Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag          ablauf wirksam wird, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt
können, wenn die Versicherung dieses Risikos nur         oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste        mit der Zahlung in Verzug sind. Hierauf weisen wir
bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu           oder einmalige Beitrag frühestens einen Monat nach       Sie bei der Kündigung ausdrücklich hin.
dem wir vom Wegfall erfahren.                            Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.
a) Als Wegfall des versicherten Interesses gilt                                                                   14.4   Beitragszahlung per SEPA-Lastschrift-
     insbesondere die vollständige und dauerhafte        14.2.4       Rücktritt                                          mandat, PayPal oder mit Kreditkarte
     Auflösung des Haushaltes, nachdem Sie in eine       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht               als Geschäftsgrundlage/
     stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen            rechtzeitig bezahlen, können wir vom Vertrag                    Kündigungsrecht bei Widerruf
     wurden oder nach Aufgabe einer Zweit- oder          zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist.     Den Versicherungsvertrag mit Ihnen können wir nur
     Ferienwohnung.                                      Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachwei-         abschließen und weiterführen, wenn wir von Ihnen
b) Das Versicherungsverhältnis endet im Fall Ihres       sen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul-     oder von einer anderen Person durch ein SEPA-
     Todes zu dem Zeitpunkt, an dem wir über die         det haben.                                               Lastschriftmandat, durch Überlassung von Kredit-
     vollständige und dauerhafte Haushaltsauflö-                                                                  kartendaten oder durch Anweisungen an den
     sung Kenntnis erhalten, spätestens jedoch zwei      14.2.5    Unsere Leistungsfreiheit bei Nichtzahlung      Zahlungsdienst PayPal ermächtigt, bzw. in die Lage
     Monate nach Ihrem Tod, wenn nicht bis zu die-                 des Erst- oder Einmalbeitrags                  versetzt werden, den jeweils fälligen Beitrag von
     sem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in dersel-       Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht        Ihrem bzw. deren Konto einzuziehen.
     ben Weise nutzt wie Sie.                            zu dem nach Ziffer 14.2.1 maßgebenden Fälligkeits-
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versi-        zeitpunkt zahlen, so sind wir für einen vor Zahlung      14.4.1 Ihre Pflichten
cherten Interesses.                                      des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht       a) Für einen erfolgreichen Beitragseinzug müssen
                                                         zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch geson-          Sie sicherstellen, dass das Konto zum Zeitpunkt
14     Was müssen Sie bei der Beitrags-                  derte Mitteilung in Textform oder durch einen auffäl-         der Fälligkeit des Beitrags eine ausreichende
       zahlung beachten?                                 ligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese                Deckung aufweist.
       Was geschieht, wenn Sie einen                     Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags aufmerk-       b) Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden
       Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                 sam gemacht haben.                                            von uns nicht eingezogen werden, ist die Zah-
                                                         Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie        lung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
14.1    Beitragszahlung/Versicherungsperiode/            die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                    verzüglich nach unserer in Textform abgegebe-
        Versicherungsteuer                                                                                             nen Zahlungsaufforderung erfolgt.
14.1.1 Die Beiträge können Sie je nach Vereinba-         14.3    Zahlung und Folgen verspäteter                   c) Kündigungsrecht bei Widerruf des SEPA-Last-
rung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder               Zahlung/Folgebeitrag                                  schriftmandates bzw. der Ermächtigung zum
jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer        14.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                     Beitragseinzug
der Versicherungsperiode: Sie beträgt                              Zahlung                                             Wird das SEPA-Lastschriftmandat oder die an-
– bei Monatsbeiträgen einen Monat,                       Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbar-            derweitige Ermächtigung zum Beitragseinzug
– bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,            ten Zeitpunkt fällig.                                         widerrufen, so können wir den Vertrag zum En-
– bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und                                                                             de des laufenden Versicherungsmonats außer-
– bei Jahresbeiträgen ein Jahr.                          14.3.2 Verzug                                                 ordentlich kündigen.
Bei einem Einmalbeitrag ist die Versicherungs-           Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
periode die vereinbarte Vertragsdauer, jedoch            bezahlen, geraten Sie in Verzug, auch ohne dass          14.4.2 Änderung des Zahlungsweges
höchstens ein Jahr.                                      Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.                 Kann der fällige Beitrag mangels Kontodeckung
                                                                                                                  nicht abgebucht werden oder wird eine Lastschrift
14.1.2 Versicherungsteuer                                Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht   von dem/der Kontoinhaber/in bzw. deren Bankinstitut
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi-     verschuldet haben.                                       trotz korrekter Abbuchung zurückgegeben, sind wir
cherungsteuer. Diese haben Sie in der jeweils vom                                                                 hinsichtlich der offenen und zukünftig fällig werden-
Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.                        Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den           den Beiträge berechtigt, von Ihnen die Beitragszah-
                                                         Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug           lung außerhalb des vereinbarten Zahlungsweges zu
14.2     Zahlung und Folgen verspäteter                  entstanden ist.                                          verlangen. Sie sind zur Begleichung der rückständi-
         Zahlung/Erster oder einmaliger Beitrag                                                                   gen sowie zukünftig fällig werdenden Beiträge auf
14.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der                14.3.3 Zahlungsfrist                                     einem alternativen Zahlungsweg erst verpflichtet,
            Zahlung                                      Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig            wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert
Wenn Sie den Versicherungsschein erhalten, wird          bezahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in            wurden. Durch die Banken erhobene Bearbeitungs-
der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich nach       Textform eine Zahlungsfrist setzen (Mahnung).            gebühren für fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug
Ablauf von 14 Tagen zur Zahlung fällig.                  Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen            können wir Ihnen in Rechnung stellen.
Ist für die Zahlung ein anderer, späterer Fälligkeits-   betragen.
zeitpunkt vereinbart und im Versicherungsschein                                                                   15       Beitrag bei vorzeitiger
angegeben und obige Frist von 14 Tagen nach              Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn                 Vertragsbeendigung
Erhalt des Versicherungsscheins abgelaufen, so ist       sie folgende Informationen enthält:
der Beitrag unverzüglich zum vereinbarten Zeitpunkt      – Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die           15.1 Allgemeiner Grundsatz
zu zahlen.                                                     Kosten müssen im Einzelnen beziffert sein und      Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir,
                                                         – die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die            soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, nur An-
                                                               nach Ziffer 14.3.4 mit der Fristüberschreitung     spruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum
                                                               verbunden sind.                                    des Versicherungsschutzes entspricht.


A 3288-05 10/2025                                                            Seite 6 von 9

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15.2     Beitrag oder Geschäftsgebühr bei                17.2    Rechtsfolgen der Verletzung der                      18       Versicherung für fremde Rechnung
         Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und                     Anzeigepflicht
         fehlendem versicherten Interesse                Verletzen Sie die Anzeigepflicht nach Ziffer 17.1            18.1 Rechte aus dem Vertrag
15.2.1 Wenn Sie Ihr Recht ausüben, Ihre Ver-             vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind wir unter den in      Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen
tragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu wider-          Ziffer 11.3 beschriebenen Voraussetzungen zur                Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten)
rufen, brauchen wir nur den auf die Zeit nach Zu-        Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise           schließen. Die Ausübung der Rechte aus diesem
gang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu     leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir   Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Versi-
erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Beleh-     vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der        cherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den
rung über das Widerrufsrecht über die Rechtsfolgen       anderen Versicherung erhalten haben.                         Versicherungsschein besitzt.
des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hinge-
wiesen und Sie zugestimmt haben, dass der Versi-         17.3      Haftung und Entschädigung bei                      18.2 Zahlung der Entschädigung
cherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                Mehrfachversicherung                               Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie
Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben        a)     Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse           den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine
wir zusätzlich die für das erste Jahr des Versiche-             gegen dieselbe Gefahr versichert und überstei-        Zustimmung dazu erteilt hat. Der Versicherte kann
rungsschutzes gezahlten Beiträge zu erstatten; dies             gen die Versicherungssummen zusammen den              die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zu-
gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versiche-               Versicherungswert oder übersteigt aus anderen         stimmung verlangen.
rungsvertrag in Anspruch genommen haben.                        Gründen die Summe der Entschädigungen, die
                                                                von jedem Versicherer ohne Bestehen der an-           18.3 Kenntnis und Verhalten
15.2.2 Wird das Versicherungsverhältnis durch                   deren Versicherung zu zahlen wären, den Ge-           a) Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von
unseren Rücktritt beendet,                                      samtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung              rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versi-
– weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor                   vor.                                                      cherung für fremde Rechnung auch die Kennt-
     Vertragsannahme in Textform gefragt haben,          b)     Die Versicherer sind in der Weise als Gesamt-             nis und das Verhalten des Versicherten zu be-
     nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag            schuldner verpflichtet, dass jeder für den Betrag         rücksichtigen.
     bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu;                 aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach                  Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die des
– weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht               seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im                Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr
     rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine          Ganzen nicht mehr als den Betrag des Ihnen                Interesse das Verhalten und die Kenntnis des
     angemessene Geschäftsgebühr zu.                            entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt              Versicherten nur zurechnen lassen, wenn der
                                                                entsprechend, wenn die Verträge bei demsel-               Versicherte Ihr Repräsentant ist.
15.2.3 Wird das Versicherungsverhältnis durch                   ben Versicherer bestehen.                             b) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es
unsere Anfechtung wegen arglistiger Täuschung                   Erhalten Sie oder der Versicherte aus anderen             nicht an, wenn der Vertrag ohne sein Wissen
beendet, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang                Versicherungsverträgen Entschädigung für                  abgeschlossen worden ist oder es ihm nicht
der Anfechtungserklärung zu.                                    denselben Schaden, so ermäßigt sich der An-               möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig
                                                                spruch aus dem vorliegenden Vertrag in der                zu benachrichtigen:
15.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags                  Weise, dass die Entschädigung aus allen Ver-          c) Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es
verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei                trägen insgesamt nicht höher ist, als wenn der            dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne Auf-
Beginn der Versicherung nicht besteht, oder wenn                Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus                 trag des Versicherten geschlossen und uns
das Interesse bei einer Versicherung, die für ein               denen die Beiträge errechnet wurden, nur in               nicht darüber informiert haben.
künftiges Unternehmen oder für ein anderes künfti-              diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
ges Interesse genommen ist, nicht entsteht.                     wäre. Bei Vereinbarung von Entschädigungs-            19       Kosten für die Abwendung, Minderung
Wir können jedoch eine angemessene Geschäfts-                   grenzen ermäßigt sich der Anspruch in der                      und Ermittlung des Schadens
gebühr verlangen.                                               Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der                keine höhere Entschädigung zu leisten ist, als        19.1      Aufwendungen zur Abwendung und
Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidri-             wenn der Gesamtbetrag der Versicherungs-                        Minderung des Schadens
gen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag            summen in diesem Vertrag in Deckung gege-             a)     Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose,
nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu            ben worden wäre.                                             die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalls den
dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit     c)     Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der                   Umständen nach zur Abwendung und Minde-
begründenden Umständen erfahren.                                Absicht geschlossen, sich dadurch einen                      rung des Schadens für geboten halten durften
                                                                rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-                 oder die Sie auf unsere Weisung machen.
16     Überversicherung                                         fen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene         b)     Machen Sie Aufwendungen geltend, um einen
                                                                Vertrag nichtig.                                             unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfall
Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde,                Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu,               abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu
gilt:                                                           zu dem wir von den die Nichtigkeit begründen-                mindern, so leisten wir Aufwendungsersatz nur,
16.1 Übersteigt die Versicherungssumme den                      den Umständen Kenntnis erhalten.                             wenn diese Aufwendungen bei einer nachträgli-
Wert des versicherten Interesses erheblich, so                                                                               chen objektiven Betrachtung der Umstände
können Sie und Wir verlangen, dass zur Beseitigung       17.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung                           verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die
der Überversicherung die Versicherungssumme mit          a) Haben Sie den Vertrag, durch den die Mehr-                       Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten.
sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang              fachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis           c)     Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,
des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des            von dem Entstehen der Mehrfachversicherung                      können wir auch den Aufwendungsersatz nach
Beitrages der Betrag maßgebend, den wir berechnet            geschlossen, können Sie verlangen, dass der                     a) und b) entsprechend kürzen; dies gilt jedoch
haben würden, wenn der Vertrag von vornherein mit            später geschlossene Vertrag aufgehoben oder                     nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Wei-
dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.                    die Versicherungssumme unter verhältnismäßi-                    sung entstanden sind.
                                                             ger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag            d)     Der Ersatz dieser Aufwendungen und die
16.2 Haben Sie die Überversicherung in der                   herabgesetzt wird, der durch die frühere Versi-                 sonstige Entschädigung für versicherte Sachen
Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswid-           cherung nicht gedeckt ist.                                      betragen zusammen höchstens die Versiche-
rigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der               Die Aufhebung des Vertrages oder die Herab-                     rungssumme je vereinbarter Position; dies gilt
Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem            setzung der Versicherungssumme und Anpas-                       jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit             sung des Beitrags werden zu dem Zeitpunkt                       Weisung entstanden sind.
begründenden Umständen Kenntnis erhalten.                    wirksam, zu dem uns die Erklärung zugeht.                e)     Wir haben den für die Aufwendungen gemäß a)
                                                         b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwen-                        erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzu-
17     Mehrere Versicherer,                                  den, wenn die Mehrfachversicherung dadurch                      schießen.
       Mehrfachversicherung                                  entstanden ist, dass nach Abschluss der meh-             f)     Nicht versichert sind Aufwendungen für Leis-
                                                             reren Versicherungsverträge der Versiche-                       tungen der Feuerwehr oder anderer Institutio-
17.1 Anzeigepflicht                                          rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die                 nen, wenn diese Leistungen im öffentlichen In-
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen            mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig                     teresse kostenfrei zu erbringen sind.
dieselbe Gefahr versichert, ist verpflichtet, dem            oder im Einvernehmen der Versicherer ge-
Versicherer die andere Versicherung unverzüglich             schlossen worden, können Sie nur die verhält-
mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versi-        nismäßige Herabsetzung der Versicherungs-
cherer und die Versicherungssumme anzugeben.                 summen und der Beiträge verlangen.

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19.2      Kosten der Ermittlung und Feststellung             22     Was ist bei Mitteilungen an uns                 –      es ergeht eine konkrete, individuelle, uns
          des Schadens                                              zu beachten?                                           bindende Weisung der Bundesanstalt für Fi-
a)     Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die                   Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?                 nanzdienstleistungsaufsicht oder der Kartellbe-
       Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines                                                                    hörden im Wege eines bestandskräftigen Ver-
       von uns zu ersetzenden Schadens, sofern die-          22.1 Formvorgaben                                             waltungsakts.
       se den Umständen nach geboten waren.                  Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und   –      Das gilt auch, wenn eine im Wesentlichen
       Ziehen Sie einen Sachverständigen oder Bei-           soweit in diesem Vertrag nicht etwas anderes                  inhaltsgleiche Regelung in den Glasversiche-
       stand hinzu, so werden diese Kosten nur er-           bestimmt ist, sind die für uns bestimmten Erklärun-           rungsbedingungen eines anderen Versicherers
       setzt, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich ver-      gen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis             durch eines der genannten Ereignisse unwirk-
       pflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden.      betreffen und die unmittelbar uns gegenüber erfol-            sam geworden ist.
b)     Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen,       gen, in Textform abzugeben.
       können wir auch den Kostenersatz nach a) ent-                                                                25.2    Störung des Gleichgewichts zwischen
       sprechend kürzen.                                     22.2 Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgen-               Leistung und Gegenleistung
                                                             de Stellen gerichtet werden:                           Durch die Unwirksamkeit ist eine Vertragslücke
20       Übergang von Ersatzansprüchen                       – an unsere Hauptverwaltung oder                       entstanden, die das bei Vertragsschluss vorhandene
                                                             – an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist.   Gleichgewicht zwischen Leistung und Gegenleistung
20.1 Übergang von Ersatzansprüchen                               Welche Geschäftsstelle dies ist, ergibt sich aus   in nicht unbedeutendem Maße stört, und es besteht
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten               Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen          keine konkrete gesetzliche Regelung zum Füllen der
zu, geht dieser Anspruch auf uns über, soweit wir                Nachträgen.                                        Lücke.
den Schaden ersetzen.
Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend            22.3 Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns         25.3 Keine Schlechterstellung
gemacht werden.                                              mitteilen. Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen       Die angepassten Regelungen dürfen Sie als einzel-
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person,           gegenüber eine rechtliche Erklärung abgeben            ne Bedingungen oder im Zusammenwirken mit
mit der Sie bei Eintritt des Schadens in häuslicher          wollen, gilt Folgendes:                                anderen Bedingungen des Vertrages nicht schlech-
Gemeinschaft leben, können wir den Übergang nicht            Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als    ter stellen als die bei Vertragsschluss vorhandenen
geltend machen, es sei denn, diese Person hat den            zugegangen, wenn wir sie per Einschreiben an Ihre      Regelungen.
Schaden vorsätzlich verursacht.                              letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
                                                             Das gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres        25.4 Durchführung der Anpassung
20.2   Obliegenheiten zur Sicherung von                      Namens nicht mitteilen.                                Die nach den Ziffern 25.1 bis 25.3 zulässigen
       Ersatzansprüchen                                                                                             Änderungen werden Ihnen in Textform bekannt
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Siche-           23     Vollmacht des Versicherungs-                    gegeben und erläutert. Sie finden Anwendung, wenn
rung dieses Anspruchs dienendes Recht unter                         vertreters                                      wir Ihnen die Änderung sechs Wochen vor dem
Beachtung der geltenden Form- und Fristvorschriften                                                                 Zeitpunkt des Wirksamwerdens mitteilen und Sie in
zu wahren, und nach Übergang des Ersatzan-                   23.1 Erklärungen von Ihnen                             Textform auf Ihr Kündigungsrecht nach Ziffer 25.5
spruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns            Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,    hinweisen.
soweit erforderlich mitzuwirken.                             von Ihnen abgegebene Erklärungen entgegenzu-
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir       nehmen betreffend                                      25.5 Kündigung
zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als wir infolge    a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versi-        Machen wir von unserem Recht zur Bedingungs-
dessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen                     cherungsvertrages;                                anpassung Gebrauch, können Sie den Vertrag
können. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung           b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis             innerhalb von sechs Wochen nach Zugang unserer
der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung             einschließlich dessen Beendigung;                 Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist sofort wirk-
in einem der Schwere Ihres Verschuldens entspre-             c) Anzeige- und Informationspflichten vor Ab-          sam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirk-
chenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das              schluss des Vertrages und während des Versi-      samwerdens der Bedingungsanpassung.
Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen                 cherungsverhältnisses.
Sie.                                                                                                                26       Welches Gericht ist zuständig?
                                                             23.2 Erklärungen von uns
21       Keine Leistungspflicht aus besonderen               Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt,    26.1 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
         Gründen                                             Ihnen von uns ausgefertigte Versicherungsscheine       gegen uns sind folgende Gerichte zuständig:
                                                             oder deren Nachträge zu übermitteln.                   – das Gericht am Sitz unseres Unternehmens
21.1      Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbei-                                                                    oder unserer Niederlassung, die für Ihren Ver-
          führung des Versicherungsfalls                     24     Repräsentanten                                      trag zuständig ist.
a)     Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich                                                                 – das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie
       herbei, so sind wir von der Entschädigungs-           Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten             keinen festen Wohnsitz haben, am Ort Ihres
       pflicht frei.                                         Ihrer Repräsentanten zurechnen lassen.                     gewöhnlichen Aufenthalts.
       Ist die vorsätzliche Herbeiführung des Scha-          Repräsentant ist, wer im Bereich der Risikoverwal-
       dens durch Sie in einem Strafurteil oder Straf-       tung befugt ist, selbstständig in einem gewissen,      26.2 Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag
       befehl rechtskräftig festgestellt, so gilt die vor-   nicht ganz unbedeutenden Umfang für Sie zu             gegen Sie ist das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn
       sätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls        handeln.                                               Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
       als bewiesen.                                                                                                gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
b)     Sollten Sie den Versicherungsfall grob fahrläs-       25     Bedingungsänderung
       sig herbeiführen, so verzichten wir auf den Ein-                                                             27       Welches Recht findet Anwendung?
       wand der grob fahrlässigen Herbeiführung des          Wir sind berechtigt, einzelne Regelungen dieser
       Versicherungsfalls und auf eine Leistungs-            Versicherungsbedingungen mit Wirkung für beste-        Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
       kürzung.                                              hende Verträge zu ändern, zu ergänzen oder zu
                                                             ersetzen (Anpassung), wenn die Voraussetzungen         28       Versicherungsjahr
21.2    Arglistige Täuschung nach Eintritt des               nach den Ziffern 25.1 bis 25.3 erfüllt sind:
        Versicherungsfalls                                                                                          Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn            25.1 Unwirksamkeit einzelner Regelungen                Das erste Versicherungsjahr beginnt zu dem im
Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund          Die Regelung in diesen Versicherungsbedingungen        Versicherungsschein für den Vertragsbeginn ange-
oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung                ist unwirksam geworden durch folgende Ereignisse:      gebenen Zeitpunkt.
sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.                   – ein Gesetz, auf dem die Bestimmungen des
Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch                       Versicherungsvertrages beruhen, ändert sich      Ausnahme:
durch Sie in einem Strafurteil oder Strafbefehl wegen              oder                                             Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus
Betruges oder Betrugsversuches rechtskräftig                 – es ergeht höchstrichterliche Rechtsprechung,         ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr
festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des                    die den Versicherungsvertrag unmittelbar be-     entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
Satzes 1 als bewiesen.                                             trifft oder                                      rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind
                                                                                                                    jeweils ganze Jahre.


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     Beispiel:
     Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten be-
     trägt das erste Versicherungsjahr 3 Monate,
     das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.

29     Sanktions-/Embargoklausel

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbe-
stimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und
solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt
anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanz-
sanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
oder der Bundesrepublik Deutschland entgegen-
stehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten
Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor-
schriften der Europäischen Union oder der Bundes-
republik Deutschland entgegenstehen.

30     Wenn Sie mit uns einmal nicht
       zufrieden sind

30.1         Versicherungsombudsmann e. V.
Wenn Sie als Verbraucher mit unserer Entscheidung
nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns
einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten Ergeb-
nis geführt hat, können Sie sich an den Versiche-
rungsombudsmann e. V. wenden.
Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32
10006 Berlin
E-Mail:
beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Tel.:        0800 3696000
Fax:         0800 3699000
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
gebührenpflichtigen Rufnummern:
Tel.:        +49 30 20605899
Fax:         +49 30 20605898.

Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine
unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei-
tende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet,
an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.

30.2         Versicherungsaufsicht
Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder
treten Meinungsverschiedenheiten bei der Vertrags-
abwicklung auf, können Sie sich auch an die für uns
zuständige Aufsicht wenden. Als Versicherungs-
unternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
E-Mail:      poststelle@bafin.de
Internet: https://www.bafin.de
Tel.:        0800 2 100 500
(kostenfrei aus dem deutschen Telefonnetz).
Aus dem Ausland wählen Sie bitte die folgenden
gebührenpflichtigen Rufnummer:
+49 228 299 70 299.

30.3 Rechtsweg
Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechts-
weg zu beschreiten.


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