# degenia T26: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-glas-degenia-glas-t26.php
- Rechtlicher Träger: degenia Versicherungsdienst AG (Assekuradeur)
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-glas-degenia-glas-t26.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen DEG-AGlB 2026 (T26), Stand März 2026](https://www.degenia.de/wp-content/uploads/2026/04/Bedingungen_DEG-AGlB_2026_T26-Stand_Maerz_2026.pdf), Fassung DEG-AGlB 2026, Tarif T26, Stand März 2026

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Versicherungsschein | Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. | A 1, Seite 22 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | ja | Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | ja | Gebäude- und Mobiliarverglasungen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. | Leistungsübersicht 1-1, Seite 21 |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | ja | Mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben von Ein- oder Mehrfamilienhäusern | Leistungsübersicht 1-2, Seite 20 |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | ja | Gebäude- und Mobiliarverglasungen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern. | Leistungsübersicht 1-1, Seite 21 |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | ja | Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in Quadratmetern. | Produktinformationsblatt, Seite 2 |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | ja | in gleicher Art und Güte | A 11, Seite 25 |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | ja | Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer eine Sachleistung auf seine Veranlassung und Rechnung. | A 11-1, Seite 25 |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nein | besteht eine Unterversicherung | A 11-5, Seite 25 |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | ja | Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben | A 4-1.1, Seite 21 |
| Glastischplatten | ja | Platten und Spiegel aus Glas | A 4-1.2, Seite 2 |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | ja | Platten und Spiegel aus Glas | A 4-1.2, Seite 2 |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | ja | Platten aus Glaskeramik | A 4-2.2, Seite 21 |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | ja | Platten aus Glaskeramik | A 4-2.2, Seite 21 |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | ja | Scheiben von Aquarien und Terrarien | A 4-2.6, Seite 21 |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | ja | Scheiben und Platten aus Kunststoff, dazu zählen auch Scheiben und Platten aus Acryl- und Plexiglas | A 4-2.1, Seite 23 |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nein | Optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel | A 4-3.1, Seite 24 |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nein | die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind | A 4-3.3, Seite 2 |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | ja | Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben | A 4-1.1, Seite 21 |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | ja | Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff | A 4-2.4, Seite 21 |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | ja | Glasbausteine und Profilbaugläser | A 4-2.3, Seite 21 |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | ja, bis 1.000 € | Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen. | A 4-2.8.1, Seite 21 |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nein | Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen werden undicht | A 2-1.2, Seite 23 |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. | A 1, Seite 22 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | ja | Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat | A 2-2.2, Seite 23 |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja, bis zur Versicherungssumme | Für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen) | A 5-1.1, Seite 2 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | ja, bis 1.000 € | Für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten) | A 5-2.1, Seite 24 |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | ja, bis 1.000 € | Um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und wiederanzubringen | A 5-2.3, Seite 24 |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | ja, bis 1.000 € | Um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen. | A 5-2.4, Seite 24 |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | ja, bis 1.000 € | Um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern | A 5-2.2, Seite 24 |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | ja, bis 1.000 € | Um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen zu beseitigen. | A 5-2.4, Seite 24 |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja, bis zur Versicherungssumme | Um versicherte Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten). | A 5-1.2, Seite 24 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | ja | Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen, Kratzer, Muschelausbrüche) | A 2-1.1, Seite 23 |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | ja | Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht | A 2-2.1, Seite 23 |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | ja | Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht | A 2-2.4, A 2-2.5, Seite 23 |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | ja | Die Wohnung ist länger als 60 Tage unbewohnt. | A 15, Seite 27 |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | ja | Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. | A 3-1, Seite 23 |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | ja | Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen. | B 4-12.1.2, Seite 36 |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | ja | dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich | B 3-3.2.2 a), Seite 32 |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | ja | Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen | B 3-3.2.2 b), Seite 32 |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | ja | die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren | B 3-3.2.2 d), Seite 32 |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | ja | Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. | A 14-1, Seite 27 |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Im Versicherungsort wird ein gewerblicher Betrieb aufgenommen. | A 15, Seite 27 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. | B 2-1.2, Seite 30 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. | B 2-2.1, Seite 30 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | ja | Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Glasversicherung zugrunde liegenden | Besondere Klauseln 7, Seite 38 |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen DEG-AGlB 2026 (T26), Stand März 2026

```text
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Kundeninformation
Vertragsunterlagen


Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die Glasversicherung


                   Tarif T26 (Stand März 2026)


                                                                                                        Seite 1 von 39
                                                     1
   degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Produktinformationsblatt zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
Glasversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten (Stand März 2026)
Unternehmen:                                                                Produkt:
degenia Versicherungsdienst AG                                              Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung.
Die vollständigen Informationen finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versiche rungsbedingungen).
Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art der Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung an.
Diese schützt Sie gegen finanzielle Risiken, die im Zusammenhang mit Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen stehen.

        Was ist versichert?                                                            Was ist nicht versichert?
        Versicherte Sachen                                                              Hohlglas;
         Versichert ist Glas in Form von beispielsweise:                               Photovoltaikanlagen;
            fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und                  Sachen, die bereits vor Antragstellung beschädigt sind;
              Spiegeln aus Glas;                                                        optische Gläser;
            künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und                        Geschirr;
              -spiegel.                                                                 Beleuchtungskörper und Handspiegel;
        Versicherte Gefahren und Schäden                                                Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil
         Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der                               elektronischer     Daten-,   Ton-,     Bildwiedergabe-    und
           versicherten Sachen.                                                          Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von
        Versicherte Kosten                                                               Fernsehgeräten, Computer-Display).
         Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles
           notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für das
           vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen,                    Gibt es Deckungsbeschränkungen?
           Notverglasungen);                                                           Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der Versicherungsschutz
         Das Abfahren von versicherten Sachen zum                                     eingeschränkt sein kann. In jedem Fall vom Versicherungsschutz
           nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung                            ausgeschlossen sind z.B.:
           (Entsorgungskosten).                                                        ! Krieg;
        Versicherungssumme                                                             ! Innere Unruhen;
        Folgende Versicherungswerte können vereinbart werden:
                                                                                       ! Kernenergie;
         Tarifierung auf Basis der Wohnfläche in Quadratmetern.
                                                                                       ! Beschädigung von Oberflächen oder Kanten (z.B. Schrammen,
                                                                                         Muschelausbrüche).
                                                                                       ! Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-
                                                                                         Isolierverglasungen;
                                                                                       ! Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben.

        Wo bin ich versichert?
         Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Bewegliche Sachen sind innerhalb
          des Versicherungsortes versichert.


        Welche Verpflichtungen habe ich?
        Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
        - Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
        - Teilen Sie uns mit, ob und in welcher Form sich das versicherte Risiko verändert hat.
        - Es ist möglich, dass Sie von uns aufgefordert werden, besondere gefahrdrohende Umstände zu beseitigen.
        - Zeigen Sie uns jeden Schadenfall unverzüglich an, auch wenn gegen Sie noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht worden sind.
        - Bringen Sie bitte entsprechende Schadenfälle (Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Raub, Sachbeschädigung, etc…) unverzüglich bei de r Polizei zur
          Anzeige.
        - Sie sind verpflichtet, so weit wie möglich den Schaden abzuwenden bzw. zu mindern und uns durch wahrheitsgemäße Schadenberichte bei
          der Schadenermittlung und -regulierung zu unterstützen.


        Wann und wie zahle ich?
        Den ersten oder einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie di e weiteren
        Beiträge zahlen müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
        sein. Bei Verträgen mit der degenia Versicherungsdienst AG ist nur die Zahlung per SEPA-Lastschriftmandat möglich.


                                                                                                                                        Seite 2 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Wann beginnt und endet die Deckung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag gezahlt haben. Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um jeweils ein Jahr (Verlängerungsjahr).
Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung
muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das
muss spätestens drei Monate vor dem Ende der Vertragsdauer geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. nach einem Schadenfall möglich.


                                                                                                                           Seite 3 von 39

        degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,

Ihr Interesse an unseren degenia Produkten freut uns sehr.

Mit den Ihnen hier vorliegenden Kundeninformationen können Sie sich umfassend über die degenia Versicherungsdienst AG,
die Glasversicherung und deren Bestimmungen und Bedingungen informieren.
Ferner erhalten Sie wichtige Hinweise zu gesetzlichen Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes.

Der vereinbarte Versicherungsschutz sowie die dazugehörigen Versicherungsbedingungen sind im Versicherungsschein
beschrieben.

Bei allen Fragen zum Produkt steht Ihnen auch Ihr Vermittler gerne zur Verfügung.

Ihre
degenia Versicherungsdienst AG


Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
Inhaltsverzeichnis

Information nach der Verordnung über Informationspflichten                                                    Seite 6
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)

Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)                                                 Seite 10
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht

Erklärung zum Datenschutz                                                                                     Seite 11

Dienstleisterliste – Stand März 2026                                                                          Seite 19

Datenverarbeitung in der ALH Gruppe                                                                           Seite 20

I     Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang                                                Seite 21

II    Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung                                            Seite 22
      degenia Versicherungsdienst AG – DEG-AGlB 2026 (Teil A) –
      Stand März 2026


                                                                                                                 Seite 4 von 39

             degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

[Seite 5]
III   Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-                                               Seite 28
      und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026

IV    Besondere Klauseln und Vereinbarungen                                                                Seite 37
      der degenia Versicherungsdienst AG
      zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
      für die Glasversicherung DEG-AGlB 2026 (Teil A) – Stand März 2026


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          degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Information nach der Verordnung über Informationspflichten
bei Versicherungsverträgen (VVG-Info V)
Die Rechtsverordnung zu den Informationspflichten (§ 7 Versicherungsvertragsgesetz) regelt den Umfang der Verbraucherinformation zu
Versicherungsverträgen. Nachfolgend erhalten Sie diese Informationen bzw. einen Überblick darüber, wo Sie diese entnehmen können.


1. Identität des Versicherers                                                 Zu a):
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Es gelten – je nach beantragtem Versicherungsumfang – die
Alte Leipziger-Platz 1                                                        nachfolgenden Versicherungsbedingungen:
61440 Oberursel
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Jochen Kriegmeier                         Glasversicherung
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Allgemeine Versicherungsbedingungen zur Glasversicherung der degenia
Sitz Oberursel (Taunus)                                                       Versicherungsdienst AG DEG-AGlB 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Rechtsform Aktiengesellschaft
Amtsgericht Bad Homburg v.d.H. HRB 1585                                       Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine              Haftpflicht-   und
Alle für uns bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen richten Sie           Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026
bitte in Textform an diese Anschrift. Die Vertreter sind zu deren
Entgegennahmen nicht bevollmächtigt.                                          Besondere      Klauseln   und     Vereinbarungen       der    degenia
                                                                              Versicherungsdienst AG zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen
2.    Identität eines Vertreters des Versicherers in der Europäischen         der Glasversicherung DEG-AGlB 2026 (Teil A) – Stand März 2026
      Union in dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz haben
– entfällt –                                                                  Zu b):

3. Ladungsfähige Anschrift des Versicherers                                   Glasversicherung
Alte Leipziger Versicherung AG                                                Die Glasversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen bei Schäden
Alte Leipziger-Platz 1                                                        an der Gebäude- und/oder Mobiliarverglasung.
61440 Oberursel
Vorstand: Kai Waldmann, Marcus Tersi                                          Fälligkeit der Leistung
                                                                              Sie erhalten die vereinbarte Leistung nach Eintritt des Versicherungsfalls
4.   Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers und zuständiges                 und Feststellung unserer Leistungspflicht.
     Aufsichtsamt
Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im Betrieb von Haftpflicht-,           Erfüllung der Leistung
Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen.                                  Wir zahlen im Versicherungsfall bis zu Höhe der jeweils vereinbarten
Zuständiges Aufsichtsamt:                                                     Versicherungssumme, Entschädigungsgrenze bzw. Höchstentschädigung.
Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Bereich Versicherungsaufsicht                                                 Hinweis:
Graurheindorfer Straße 108                                                    Weitere Einzelheiten zu Art, Umfang und Fälligkeit sowie Erfüllung
53117 Bonn                                                                    unserer Leistungen sind, je nach beantragtem Umfang, in den
                                                                              allgemeinen Versicherungsbedingungen, Deklarationen, Klauseln, BBR,
5. Identität des Konzeptanbieters degenia Versicherungsdienst AG              Risikobeschreibungen,   Zusatzbedingungen     und     Geschriebene
Für die oben genannten Versicherer handeln wir namens und in                  Bedingungen geregelt.
Vollmacht als Ihr Konzeptanbieter aus Bad Kreuznach:
degenia Versicherungsdienst AG                                                8.   Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und
Brückes 63 – 63 A                                                                  sonstigen Preisbestandteile
55545 Bad Kreuznach                                                           Diese Angaben entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem
Aufsichtsratsvorsitzender: Karl Spies (Wirtschaftsprüfer)                     Antrag. Die zu zahlende Prämie enthält die zum Zeitpunkt der
Vorstand: Halime Koppius                                                      Antragstellung gültige Versicherungssteuer.
Handelsregister: Bad Kreuznach / HRB 4221
                                                                              9.    Zusätzlich anfallende Kosten sowie weitere Steuern, Gebühren
6. Angaben für das Bestehen eines Garantiefonds u.ä.                                oder Kosten
Bei Versicherungen, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Betrieb von              Gebühren und Kosten für die Aufnahme des Antrages werden nicht
Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen besteht, entfällt   erhoben.
das Erfordernis für einen Garantiefonds u. ä.                                 Im Rahmen eines ordnungsgemäßen Vertragsverlaufs fallen keine
                                                                              weiteren Kosten an. Wir weisen darauf hin, dass bei Prämienverzug
7.   Angaben über die wesentlichen Merkmale der                               zusätzliche Kosten, wie z.B. Mahngebühren entstehen können.
     Versicherungsleistung, insbesondere
     a) die für das Versicherungsverhältnis geltenden Allgemeinen             10. Einzelheiten zur Prämienzahlung und Zahlungsweise
          Versicherungsbedingungen      einschließlich der  Tarif-            Damit wir Ihnen Versicherungsschutz gewähren können, sind die
          bestimmungen                                                        vereinbarten Prämien im Voraus zu zahlen. Beachten Sie, dass die
                                                                              Erstprämie von den unter Ziffer 8 aufgeführten Prämien abweichen
     b)    Angaben über Art, Umfang, Fälligkeit und Erfüllung der             kann.
           Leistung des Versicherers.                                         Versicherungsbeginn und -ablauf entnehmen Sie bitte unserem
                                                                              Vorschlag bzw. dem Antrag.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erste oder einmalige Prämie                                                  Beginn des Versicherungsschutzes
Die erste oder einmalige Prämie ist – unabhängig von dem Bestehen            Der       Versicherungsschutz        beginnt       zum       vereinbarten
eines Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des                  Versicherungsbeginn, wenn Sie die erste oder einmalige Prämie
vereinbarten     und      im      Versicherungsschein     angegebenen        rechtzeitig zahlen.
Versicherungsbeginns zu zahlen.                                              Über das, was rechtzeitig ist, informieren wir sie ausführlich unter Ziffer
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor                 10.
Vertragsabschluss, so müssen Sie die erste oder einmalige Prämie
unverzüglich nach Zugang des Versicherungsscheines zahlen.                   Bitte beachten Sie:
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag oder den getroffenen               Wenn Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig zahlen,
Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie frühestens einen      beginnt Ihr Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung.
Monat nach Zugang des Versicherungsscheines zu zahlen.                       Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu
                                                                             vertreten haben.
Bitte lesen Sie die wichtige Belehrung über die Folgen einer Nichtzahlung
der ersten oder einmaligen Prämie:                                           Frist in der Sie an den Antrag gebunden sind (Bindefrist)
                                                                             Sie sind einen Monat lang an den Antrag gebunden.
Zahlen Sie die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, beginnt der    Ihr Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt.
Versicherungsschutz frühestens zum Zeitpunkt der Zahlung. Der
Versicherungsschutz beginnt gleichwohl zu dem vereinbarten Zeitpunkt,        14. Widerrufsbelehrung
wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten            Abschnitt 1
haben.                                                                       Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Außerdem können wir, solange die Zahlung nicht erfolgt ist, vom Vertrag      Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen
zurücktreten.                                                                ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)
Unser Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass Sie      widerrufen.
die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.                                   Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
                                                                                   •    der Versicherungsschein,
Folgeprämie                                                                        •    die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das
Die Folgeprämie wird zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode                    Vertragsverhältnis            geltenden          Allgemeinen
fällig.                                                                                 Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich
                                                                                        der Tarifbestimmungen,
Grundsätzlich gilt                                                                 •    diese Belehrung,
Die Prämienschuld ist erfüllt, wenn die Überweisung von Ihrem Konto                •    das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
angewiesen wurde und dieses eine ausreichende Deckung zur                          •    und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
Durchführung der Überweisung aufweist. Sollte die Überweisung mittels        jeweils in Textform zugegangen sind und – sofern Ihnen ein Angebot
Bareinzahlung erfolgen, gilt die Prämienschuld mit der Einzahlung der        (Invitatiomodell) vorliegt – wir Ihre unterschriebene Annahmeerklärung
fälligen Prämie beim entsprechenden Geldinstitut als erfüllt.                erhalten haben.
Im Fall des Prämieneinzugs über das Lastschriftverfahren ist die
Prämienschuld erfüllt, wenn zum Zeitpunkt der Abbuchung das                  Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des
angegebene Konto eine ausreichende Deckung aufweist, die die                 Widerrufs.
Vornahme der Abbuchung gestattet                                             Der Widerruf ist zu richten an:
                                                                             degenia Versicherungsdienst AG
Hinweis:                                                                     Brückes 63 – 63 a,
Weitere Regelungen zum Beginn des Versicherungsschutzes, zur                 55545 Bad Kreuznach
Fälligkeit der ersten oder einmaligen Prämie, zur Fälligkeit der             Fax-Nr.: 0671/84003-29,
Folgeprämien und zur Rechtzeitigkeit der Zahlung sind in den                 E-Mail: info@degenia.de
allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
                                                                             Widerrufsfolgen
11. Angaben über die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur                 Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und
      Verfügung gestellten Informationen und des Preises                     der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
Das Ihnen unterbreitete Angebot hat eine Gültigkeit von 4 Wochen und         entfallenden Teil der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben,
gilt vorbehaltlich einer Änderung der vom Gesetzgeber festgelegten           dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Versicherungssteuer sowie einer endgültigen Risikoprüfung.                   Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs
                                                                             entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt
12. Hinweis auf mögliche Schwankungen der verwendeten                        es sich um einen Betrag in Höhe von 1/360 der Jahresprämie bzw. 1/30
      Finanzinstrumente                                                      der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen
Entfällt prinzipiell bei Versicherungen, deren Hauptgeschäfts-tätigkeit im   Versicherungsschutz bestanden hat. Die Höhe der Prämie entnehmen
Betrieb von Haftpflicht-, Unfall-, Kraftfahrt- und Sachversicherungen        Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende
besteht.                                                                     Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu
                                                                             erstatten.
13. Angaben über das Zustandekommen des Vertrages,                           Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist,
     Beginn des Versicherungsschutzes und zur Bindefrist                     so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen
     und zum vorläufigen Versicherungsschutz                                 zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
Der Versicherungsvertrag kommt durch zwei übereinstimmende                   herauszugeben sind.
Willenserklärungen zustande.                                                 Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages
Ihre Willenserklärung ist der Antrag, den Sie stellen und unsere             wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem
Willenserklärung    ist    der    Versicherungsschein    oder  eine          Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr
Annahmebestätigung.                                                          gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen
Der Versicherungsvertrag kommt mit Zugang unserer Annahmeerklärung           Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung
oder des Versicherungsscheines zustande.                                     des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer
                                                                             Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
                                                                             Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.

                                                                                                                                   Seite 7 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Besondere Hinweise                                                              13. das auf den Vertrag anwendbare Recht; eine Vertragsklausel
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen               über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das
Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt                 zuständige Gericht;
ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.                               14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in
                                                                                     diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt
Abschnitt 2                                                                          werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren                           verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation
Informationen                                                                        während der Laufzeit dieses Vertrages zu führen;
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten Informationen werden           15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen
die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:                      Beschwerde- und Rechtbehelfsverfahren und gegebenenfalls
                                                                                     die Voraussetzungen für diesen Zugang;
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen                                 dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu                    Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon
stellen:                                                                             unberührt bleibt;
      1. die Identität des Versicherers und der etwaigen                        16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie
          Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden                   die     Möglichkeit    einer   Beschwerde       bei dieser
          soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der                  Aufsichtsbehörde.
          Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige                 Ende der Widerrufsbelehrung
          Registernummer;
      2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere      Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt
          Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem           Wurde mit dem Versicherungsschein ein bereits bestehender Vertrag
          Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen           erweitert oder geändert, so bezieht sich das Widerrufsrecht nur auf die
          Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den           erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
          Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung
          durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich       15. Vertragslaufzeit
          der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen       Die für den Vertrag geltende Vertragslaufzeit entnehmen Sie bitte
          die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich             unserem Vorschlag bzw. dem Antrag.
          gestalteten Form;                                                Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer
      3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;                     verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem
      4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung,              jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung zugegangen ist.
          insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der         Dies gilt nicht für Verträge mit einmaliger Prämie oder für Verträge ohne
          Leistung des Versicherers;                                       Verlängerungsvereinbarung.
      5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern
          und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln       16. Beendigung eines Vertrages
          auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere       Der jeweilige Vertrag kann unter bestimmten Voraussetzungen – ggf.
          selbstständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder,        auch vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit – von Ihnen gekündigt
          wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann,              werden. Bitte beachten Sie, dass eine etwaige Kündigung gegenüber der
          Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen           degenia Versicherungsdienst AG in Textform zu erfolgen hat.
          eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
      6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung,          Kündigung zum Ablauf
          insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;                      Die Verträge gemäß Punkt 14 können von Ihnen zum Ablauf, bei einer
      7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung             vereinbarten Vertragsdauer von mehr als 3 Jahren zum Schluss des
          gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer    dritten oder jedes darauffolgenden Versicherungsjahres, unter
          befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;     Einhaltung einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden.
      8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt,
          insbesondere über den Beginn der Versicherung und des            Kündigung nach dem Versicherungsfall
          Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während         Haftpflichtversicherung:
          der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;              Haben wir nach Eintritt des Versicherungsfalles Ihren Anspruch auf
      9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts             Freistellung anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, können Sie das
          sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,                Versicherungsverhältnis kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines
          insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person,              Monats nach Anerkennung oder Ablehnung des Freistellungsanspruchs
          gegenüber der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen     er-folgen. Sie wird sofort nach Zugang bei uns wirksam. Sie können auch
          des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag,      jeden späteren Zeitpunkt zur Wirksamkeit bestimmen, spätestens
          den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen          jedoch den Ablauf des Versicherungsjahres.
          haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der
          Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen              Kündigung nach Risikowegfall
          Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen       die   Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg,
          Informationen einer hervorgehobenen und deutlich                 erlöschen die Versicherungsverträge, jedoch frühestens zu dem
          gestalteten Form;                                                Zeitpunkt zu dem wir Kenntnis vom Wegfall des Risikos erlangt haben.
      10. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
      11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den        Kündigung bei        Prämienerhöhungen oder          Minderung des
          vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger      Versicherungsschutzes ohne Ausgleich
          Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung        Erhöht sich aufgrund einer Anpassungsklausel die Prämie, ohne dass sich
          der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen          der Umfang des Versicherungsschutzes entsprechend ändert, können Sie
          Versicherungsbedingungen        erfolgt,    bedürfen       die   den betreffenden Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum
          Informationen einer hervorgehobenen und deutlich                 Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Prämienerhöhung kündigen.
          gestalteten Form;                                                Gleiches gilt, wenn sich der Umfang des Versicherungsschutzes
      12. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der      vermindert, ohne dass die Prämie entsprechend angepasst wird.
          Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor
          Abschluss des Versicherungsvertrages zugrunde legt;

                                                                                                                                Seite 8 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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17. Rechtsgrundlagen bei Vertragsanbahnung                                   Versicherungsombudsmann e.V.
Die Vertragsanbahnung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik                Postfach 080632, 10006 Berlin
Deutschland.                                                                 Telefon: 0800/3696000
                                                                             Telefax: 0800/3699000
18. Anwendbares Recht und zuständiges Gericht                                E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.                            Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die
gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz Oberursel (Taunus). Ist der     Der Versicherungsombudsmann e.V. ist eine unabhängige und kostenfrei
Versicherungsnehmer eine natürliche Person, ist auch das Gericht seines      arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an
Wohnsitzes zuständig.                                                        dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer
müssen                                                                       21. Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde
      •     bei einer natürlichen Person bei dem für ihren Wohnsitz          Die für Versicherungen zuständige Aufsichtsbehörde prüft vor allem, ob
            zuständigen Gericht,                                             ein Unternehmen die für den Betrieb des Versicherungsgeschäftes
      •     bei einer juristischen Person bei dem für ihren Sitz oder ihre   geltenden gesetzlichen und aufsichtsbehördlichen Vorschriften
            Niederlassung zuständigen Gericht erhoben werden.                beachtet. Den konkreten Einzelfall kann sie dabei grundsätzlich, aber
                                                                             nicht rechtsverbindlich entscheiden. Hierfür sind die Zivilgerichte
19. Sprache                                                                  zuständig.
Die     Sprache       für     die Vertragsbedingungen, sämtliche             Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Vertragsinformationen sowie die Kommunikation während der                    Bereich Versicherungsaufsicht
Vertragslaufzeit ist deutsch.                                                Graurheindorfer Straße 108
                                                                             53117 Bonn
20. Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren
Wenn Sie einmal mit unserem Service nicht zufrieden oder mit einer           22. Allgemeine Hinweise/Schlusserklärung
Entscheidung nicht einverstanden sein sollten, können Sie sich an den        Benachrichtigen Sie uns bitte unverzüglich, wenn
Servicebeauftragten des Vorstandes wenden:                                        •    sich Ihre Anschrift oder der Versicherungsort ändert;
                                                                                  •    eine Gefahrerhöhung eintritt;
degenia Versicherungsdienst AG                                                    •    die versicherten Sachen veräußert werden;
Brückes 63 – 63 A                                                                 •    ein Schadenfall eintritt.
55545 Bad Kreuznach                                                          Beachten Sie bitte gesetzliche, behördlich angeordnete oder etwa
E-Mail: info@degenia.de                                                      vereinbarte Sicherheitsvorschriften.

Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder              Besondere Vereinbarungen
um eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet,      Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn sie der Versicherer
gilt:                                                                        durch Aufnahme in das Vertragsdokument bestätigt.
Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Versicherungsnehmer an den Versicherungsombudsmann e.V. wenden.


                                                                                                                                 Seite 9 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Mitteilung nach § 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG)
über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht
Damit wir Ihren Versicherungsantrag ordnungsgemäß prüfen können, ist         können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
es notwendig, dass Sie alle Fragen wahrheitsgemäß und vollständig            kündigen.
beantworten.
Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur eine geringe           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch
Bedeutung bei-messen. Personenbezogene Angaben (z. B. zur                    bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen
Unfallversicherung)     die     Sie     nicht   gegenüber      dem           Bedingungen, geschlossen hätten.
Versicherungsvermittler machen möchten, sind unverzüglich und
unmittelbar gegenüber der                                                    Vertragsänderung
                                                                             Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch
degenia Versicherungsdienst AG                                               bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu
Brückes 63 – 63a, 55545 Bad Kreuznach                                        anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen
                                                                             Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die
in Textform nachzuholen.                                                     Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen
                                                                             rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn       verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden
Sie unrichtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere                    Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Einzelheiten zu den Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht können
Sie der nachstehenden Information entnehmen.                                 Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 %
                                                                             oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                           Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen     Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen.
bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform             Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.
gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir
nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform           Ausübung unserer Rechte
nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Anzeige verpflichtet.                                                        Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend
                                                                             machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der
Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche                    Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht
Anzeigepflicht verletzt wird?                                                begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben
Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                              wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur
Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag     Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz       für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
                                                                             Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein           Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten
Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht            Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,
geschlossen hätten.                                                          Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung
                                                                             erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht
Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den    für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die
Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur     Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht        arglistig verletzt haben.
richtig angegebene Umstand
                                                                             Stellvertretung durch eine andere Person
     •     weder für den Eintritt oder die Feststellung des                  Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
           Versicherungsfalles                                               vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der
     •     noch für die Feststellung oder den Umfang unserer                 Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die
           Leistungspflicht                                                  Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters
                                                                             als auch Ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können
ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die        sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig
Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.                                     verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch
                                                                             Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welche der bis zum
Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit              Zu Änderungen von bestehenden Verträgen gilt:
entspricht.                                                                  Wird mit diesem Antrag ein bereits bestehender Vertrag erweitert oder
                                                                             geändert, so bezieht sich die Mitteilung über die Folgen der gesetzlichen
Kündigung                                                                    Anzeigepflicht nur auf die erweiterten oder geänderten Vertragsteile.
Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Erklärung zum Datenschutz
A. Allgemeine Informationen                                                Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt ab dem 25.05.2018          vor-vertragliche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO.
in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.                           Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre
                                                                           Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages)
Mit der DSGVO werden die Regeln für die Verarbeitung von                   erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Artikel 9 Absatz 2 a)
personenbezogenen Daten vereinheitlicht. Dadurch wird der Schutz von       i. V. m. Artikel 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen
personenbezogenen Daten insgesamt sichergestellt und der freie             Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 j)
Datenverkehr innerhalb der Europäischen Union gewährleistet.               DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.

Die neuen Vorschriften der DSGVO sehen insbesondere ein hohes Maß          Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns
an Transparenz bei der Datenverarbeitung und umfassende Rechte der         oder von Dritten zu wahren (Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO).
betroffenen Personen vor.                                                  Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                                                                 •    zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
Informationen zum Datenschutz finden Sie auch im Internet unter:                 •    zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und
www.alte-leipziger.de/datenschutz                                                     für andere Produkte der Unternehmen des Alte Leipziger –
                                                                                      Hallesche Konzern sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie als unseren Versicherten über           •    zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten,
die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Alte                         insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Leipziger und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden                         Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten
Rechte.                                                                               können.

Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                 Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur
Alte Leipziger Versicherung AG, Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel,   Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher
Telefon: 06171 66 02, E-Mail-Adresse: sach@alte-leipziger.de               Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder
                                                                           unserer Beratungspflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung
Der Datenschutzbeauftragte ist gemäß DSGVO nicht der Verantwortliche       dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Die Beantwortung         Artikel 6 Absatz 1 c) DSGVO.
datenschutzrechtlicher Fragen er-folgt in der Regel in Zusammenarbeit
mit den für die Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zuständigen          Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht
Mitarbeitern. Sie erreichen unser Datenschutzmanagement bzw.               genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der
unseren Datenschutzbeauftragten per Post unter der genannten Adresse       gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
mit dem Zusatz „Datenschutzbeauftragter“ oder per E-Mail unter:
datenschutz@alte-leipziger.de.                                             Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                                                           Rückversicherer:
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung                          Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der           Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür           kann es
EU-Datenschutz-Grundverordnung        (DSGVO),    des     Bundesdaten-     erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen
schutzgesetzes    (BDSG),     der    datenschutzrechtlich   relevanten     Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über
Bestimmungen des Versicherungsvertrags-gesetzes (VVG) sowie aller          das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann.
weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser
Unternehmen auf die »Verhaltensregeln für den Umgang mit personen-         Über die Übermittlung Ihrer Gesundheitsdaten an Rückversicherungen
bezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft«                werden Sie durch die ALTE LEIPZIGER unterrichtet und um Einwilligung
verpflichtet, die die oben genannten Gesetze für die                       gebeten.
Versicherungswirtschaft präzisieren.
Diese können Sie im Internet unter www.alte-leipziger.de/code-of-          Vermittler:
conduct abrufen.                                                           Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler
                                                                           betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von    Durchführung des Vertrages benötigten Antrags-, Vertrags- und
Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrages und        Leistungsdaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an
zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der           die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer
Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur             Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienst-
Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder         leistungsangelegenheiten benötigen.
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um
prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der    Datenverarbeitung im Alte Leipziger – Hallesche Konzern:
Schaden ist.                                                               Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unseres Konzerns nehmen
                                                                           bestimmte Datenverarbeitungsaufgaben für die im Konzern
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrages ist         verbundenen       Unternehmen       zentral    wahr.     Soweit ein
ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich.         Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                                                           Unternehmen des Konzerns besteht, können Ihre Daten etwa zur
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur              zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen
Erstellung von versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die         Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher           Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein
Vorgaben. Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für      Unternehmen des Konzerns verarbeitet werden. In unserer
eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur          Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer
Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung, für             zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen.
Kulanzentscheidungen oder für umfassende Auskunftserteilungen.


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Externe Dienstleister:                                                     und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen      Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten, mit dem vom
Pflichten zum Teil externer Dienstleister.                                 Versicherungsnehmer im Antrag benannten früheren Versicherer
                                                                           erfolgen.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und
Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen      Bonitätsauskünfte
bestehen, können Sie der Übersicht im Anhang sowie in der jeweils          Soweit es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen notwendig ist,
aktuellen Version auf unserer Internetseite entnehmen unter www.alte-      fragen wir bei der SCHUFA Holding AG (Privatschutz, Gewerbe) oder bei
leipziger.de/dienstleisterliste.                                           der infoscore Consumer Data GmbH (Kraftfahrt) Informationen zur
                                                                           Beurteilung Ihres allgemeinen Zahlungsverhaltens ab. Nähere
Weitere Empfänger:                                                         Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Abschnitt C (SCHUFA),
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere          dem Abschnitt D (infoscore) bzw. dem Abschnitt E (Creditreform).
Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher
Mitteilungspflichten (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden       B. Hinweis- und Informationssystem (HIS)
oder Strafverfolgungsbehörden).                                            Information über den Datenaustausch mit der Besurance HIS GmbH auf
                                                                           Grundlage der Artikel 13 und 14 DSGVO
Dauer der Datenspeicherung                                                 Hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass wir bei Abschluss
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben          eines Versicherungsvertrages oder im Rahmen der Schadenbearbeitung
genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es               Daten zum Versicherungsobjekt (Fahrzeugidentifikationsdaten oder
vorkommen, dass personen-bezogene Daten für die Zeit aufbewahrt            Adresse des Gebäudes) sowie Angaben zu Ihrer Person (Name,
werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht           Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) an die
werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig   Besurance HIS GmbH übermitteln (HIS-Anfrage) können. Die Besurance
Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit          HIS GmbH überprüft an-hand dieser Daten, ob zu Ihrer Person und/oder
wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und         zu Ihrem Versicherungsobjekt im »Hinweis- und Informationssystem der
Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem                  Versicherungswirtschaft« (HIS) Informationen gespeichert sind, die auf
Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem Geldwäschegesetz.            ein erhöhtes Risiko oder Unregelmäßigkeiten in einem Versicherungsfall
Die Speicherfristen betragen danach bis zu zehn Jahre nach Beendigung      hindeuten können. Solche Informationen können nur aufgrund einer
des Vertrages.                                                             früheren Meldung eines Versicherungsunternehmens an das HIS
                                                                           vorliegen (HIS-Einmeldung), über die Sie ggf. von dem einmeldenden
Betroffenenrechte                                                          Versicherungsunternehmen gesondert informiert worden sind. Daten,
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person       die auf-grund einer HIS-Einmeldung im HIS gespeichert sind, werden von
gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter             der Besurance HIS GmbH an uns, das anfragende Versiche-
bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer        rungsunternehmen, übermittelt.
Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der
Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen      Nähere Informationen zum HIS finden Sie auf folgenden Internetseiten:
bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und               www.besurance-his.de.
maschinenlesbaren Format zustehen.
                                                                           Zwecke der Datenverarbeitung der Besurance HIS GmbH
Widerspruchsrecht                                                          Die Besurance HIS GmbH betreibt als datenschutzrechtlich
Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen            Verantwortliche das Hinweis- und Informationssystem HIS der
Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen.                       Versicherungswirtschaft. Sie verarbeitet darin personenbezieh-bare
                                                                           Daten, um die Versicherungswirtschaft bei der Bearbeitung von
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen,            Versicherungsanträgen und -schäden zu unterstützen. Es handelt sich
können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer          bei diesen Daten um Angaben zu erhöhten Risiken oder um
besonderen    Situation   Gründe ergeben, die gegen           die          Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten (z. B. Mehrfachabrechnung
Datenverarbeitung sprechen.                                                eines Versicherungsschadens bei verschiedenen Versicherungs-
                                                                           unternehmen) hindeuten können.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben           Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
genannten Datenschutzbeauftragten oder an eine Datenschutz-                Die Besurance HIS GmbH verarbeitet personenbezogene Daten auf
aufsichtsbehörde zu wenden. Die für uns zuständige Datenschutz-            Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO. Dies ist zulässig, soweit die
aufsichtsbehörde ist:                                                      Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des
                                                                           Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die
Der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit,        Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen
Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden                                  Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern,
                                                                           überwiegen.
Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft
Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem      Die Besurance HIS GmbH selbst trifft keine Entscheidungen über den
(HIS) der Besurance HIS GmbH zur Unterstützung der Risikobeurteilung       Abschluss eines Versicherungsvertrages oder über die Regulierung von
im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei der Leistungsprüfung        Schäden. Sie stellt den Versicherungsunternehmen lediglich die
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein        Informationen für die diesbezügliche Entscheidungsfindung zur
Austausch bestimmter personenbezogener Daten mit dem HIS                   Verfügung.
erforderlich. Nähere In-formationen dazu entnehmen Sie bitte den
nachfolgenden Hin-weisen zum HIS (Abschnitt B).                            Herkunft der Daten der Besurance HIS GmbH
                                                                           Die     Daten     im     HIS     stammen         ausschließlich    von
Datenaustausch mit früheren Versicherern                                   Versicherungsunternehmen, die diese in das HIS einmelden.
Um die Angaben des Versicherungsnehmers bei Abschluss des
Versicherungs-vertrages (z. B. zur Mitnahme eines Schadensfreiheits-       Kategorien der personenbezogenen Daten
rabattes in der Kfz-Haft-pflichtversicherung) bzw. die Angaben des         Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines
Versicherungsnehmers bei Eintritt des Versicherungsfalls überprüfen        Versicherungsunternehmens werden von der Besurance HIS GmbH –

                                                                                                                               Seite 12 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage          •    Ggf. FIN des Fahrzeugs. Bei Anfragen zum Fahrzeug ist die
oder Einmeldung mit den dazu genutzten personenbezogenen Daten                       Beifügung einer Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I
(Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw.                   oder Teil II zum Nachweis der Haltereigenschaft erforderlich.
Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw.                     •    Bei Anfragen zum Gebäude ist die Beifügung des letzten
Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende                          Versicherungsscheins oder eines sonstigen Dokuments
Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch                 erforderlich, das das Eigentum belegt (z.B. Kopie des
ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem                 Grundbuchauszugs oder Kaufvertrags).
gesondert informiert werden, speichert die Besurance HIS GmbH
erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten           Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder-
hindeuten können, sofern solche Informationen an das HIS gemeldet          und Rückseite) beifügen, erleichtern Sie der Besurance HIS GmbH die
wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B.                 Identifizierung Ihrer Person und vermeiden damit mögliche Rückfragen.
Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf                Sie können die Selbstauskunft auch via Internet unter: www.besurance-
Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu               his.de/selbstauskunft/ bei der Besurance HIS GmbH beantragen.
Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder
Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert.             Kontaktdaten des Unternehmens und des Datenschutzbeauftragten
Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter           Besurance HIS GmbH, Daimlerring 4, 65205 Wiesbaden
Gebäudeschäden.                                                            Telefon: 0151/ 50691844

Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten                      Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der Besurance HIS GmbH ist
Empfänger sind ausschließlich Versicherungsunternehmen mit Sitz oder       zudem unter der o. a. Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per
Niederlassung in Deutschland sowie im Einzelfall im Rahmen von             E-Mail unter folgender Adresse erreichbar:
Ermittlungsverfahren staatliche Ermittlungsbehörden.                       datenschutz@besurance-his.de.

Dauer der Datenspeicherung                                                 C. SCHUFA
Die Besurance HIS GmbH speichert Informationen über Personen gemäß         Information gemäß Artikel 14 DSGVO
Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO nur für eine bestimmte Zeit.             1. Name und Kontaktdaten der verantwortlichen Stelle sowie des
                                                                                betrieblichen Datenschutzbeauftragten
Angaben über HIS-Anfragen werden taggenau nach zwei Jahren                 SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden,
gelöscht.                                                                  Telefon: +49 (0)611-92780
                                                                           Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der SCHUFA ist unter der o. g.
Für die Speicherfristen bei HIS-Einmeldungen gilt:                         Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz oder per E-Mail unter
      •    Personenbezogene        Daten      (Name, Adresse      und      datenschutz@schufa.de erreichbar.
           Geburtsdatum) sowie Fahrzeug- und Gebäudedaten werden
           am Ende des vierten Kalenderjahres nach erstmaliger             2. Datenverarbeitung durch die SCHUFA
           Speicherung gelöscht. Sofern in dem genannten Zeitraum          2.1         Zwecke der Datenverarbeitung und berechtigte Interessen,
           eine erneute Einmeldung zu einer Person erfolgt, führt dies                 die von der SCHUFA oder einem Dritten verfolgt werden
           zur Verlängerung der Speicherung der personenbezogenen          Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten, um berechtigten
           Daten um weitere vier Jahre. Die maximale Speicherdauer         Empfängern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von
           beträgt in diesen Fällen 10 Jahre.                              natürlichen und juristischen Personen zu geben. Hierzu werden auch
                                                                           Scorewerte errechnet und übermittelt. Sie stellt die Informationen nur
Betroffenenrechte                                                          dann zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall
Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft, auf Berichtigung, auf   glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller
Löschung sowie auf Einschränkung der Verarbeitung. Diese Rechte nach       Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor
Artikel 15 bis 18 DSGVO können gegenüber der Besurance HIS GmbH            Eingehung von Geschäften mit finanziellem Ausfallrisiko gegeben. Die
unter der unten genannten Adresse geltend gemacht werden. Darüber          Kreditwürdigkeitsprüfung dient der Bewahrung der Empfänger vor
hinaus besteht die Möglichkeit, sich an die für die Besurance HIS GmbH     Verlusten im Kreditgeschäft und eröffnet gleichzeitig die Möglichkeit,
zuständige Aufsichtsbehörde – Der Hessische Beauftragte für                Kreditnehmer durch Beratung vor einer übermäßigen Verschuldung zu
Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189      bewahren. Die Verarbeitung der Daten erfolgt darüber hinaus zur
Wiesbaden – zu wenden. Hinsichtlich der Meldung von Daten an das HIS       Betrugsprävention,       Seriositätsprüfung,     Geldwäscheprävention,
ist die für das Versicherungsunternehmen zu-ständige Datenschutz-          Identitäts- und Altersprüfung, Anschriftenermittlung, Kunden-betreuung
aufsichtsbehörde zuständig.                                                oder Risikosteuerung sowie der Tarifierung oder Konditionierung. Über
                                                                           etwaige Änderungen der Zwecke der Datenverarbeitung wird die
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus              SCHUFA gemäß Artikel 14 Absatz 4 DSGVO informieren.
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
ergeben, unter der unten genannten Adresse widersprochen werden.           2.2         Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung
                                                                           Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die Besurance HIS GmbH zu           Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung
Ihrer Person, zu Ihrem Fahrzeug oder zu Ihrem Gebäude gespeichert hat      erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Artikels 6
und an wen welche Daten übermittelt worden sind, teilt Ihnen die           Absatz 1 Buchstabe f DSGVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der
Besurance HIS GmbH dies gerne mit. Sie können dort unentgeltlich eine      berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten
sog. Selbstauskunft anfordern. Wir bitten Sie, zu berücksichtigen, dass    erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und
die Besurance HIS GmbH aus datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei        Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz
telefonische Auskünfte erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung   personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen
Ihrer Person am Telefon nicht möglich ist. Um einen Missbrauch durch       können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner
Dritte zu vermeiden, benötigt die Besurance HIS GmbH folgende              widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor
Angaben von Ihnen:                                                         Inkrafttreten der DSGVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung
      •    Name (ggf. Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum               berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten
      •    Aktuelle Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort)   personenbezogenen Daten.
           sowie ggf. Voranschriften der letzten fünf Jahre


                                                                                                                               Seite 13 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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2.3        Herkunft der Daten                                                   •    Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
Die SCHUFA erhält ihre Daten von ihren Vertragspartnern.                             Restschuldbefreiungsverfahren taggenau drei Jahre nach
Dies sind im europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie                   Beendigung des Insolvenzverfahrens oder Erteilung der
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender                      Restschuldbefreiung. In besonders gelagerten Einzelfällen
Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission existiert)                      kann auch abweichend eine frühere Löschung erfolgen.
ansässige Institute, Finanzunternehmen und Zahlungsdienstleister, die           •    Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
ein finanzielles Ausfallrisiko tragen (z.B. Banken, Sparkassen,                      mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
Genossenschaftsbanken, Kreditkarten-, Factoring- und Leasing-                        oder über die Versagung der Restschuldbefreiung taggenau
unternehmen) sowie weitere Vertragspartner, die zu den unter Ziffer 2.1              nach drei Jahren.
genannten Zwecken Produkte der SCHUFA nutzen, insbesondere aus                  •    Personenbezogene Voranschriften bleiben taggenau drei
dem (Versand-)Handels-, eCommerce-, Dienstleistungs-, Vermietungs-,                  Jahre gespeichert; danach erfolgt die Prüfung der
Energieversorgungs-, Telekommunikations-, Versicherungs- oder                        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung für weitere
Inkassobereich. Darüber hinaus verarbeitet die SCHUFA Informationen                  drei Jahre. Danach werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht
aus allgemein zugänglichen Quellen wie öffentlichen Verzeichnissen und               zum Zwecke der Identifizierung eine länger währende
amtlichen Bekanntmachungen (Schuldnerverzeichnisse, Insolvenz-                       Speicherung erforderlich ist.
bekanntmachungen).
                                                                           3. Betroffenenrechte
2.4       Kategorien personenbezogener Daten, die verarbeitet              Jede betroffene Person hat gegenüber der SCHUFA das Recht auf
          werden       (Personendaten,     Zahlungsverhalten       und     Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel
          Vertragstreue)                                                   16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO und das Recht
      •   Personendaten, z. B. Name (ggf. auch vorherige Namen, die        auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Die SCHUFA
          auf gesonderten Antrag beauskunftet werden), Vorname,            hat für Anliegen von betroffenen Personen ein Privatkunden
          Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, frühere Anschriften         ServiceCenter eingerichtet, das schriftlich unter SCHUFA Holding AG,
      •   Informationen über die Aufnahme und vertragsgemäße               Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474 Köln, telefonisch
          Durchführung      eines    Geschäftes    (z. B.   Girokonten,    unter +49 (0) 6 11-92 78 0 und über ein Internet-Formular unter
          Ratenkredite,      Kreditkarten,     Pfändungsschutzkonten,      www.schufa.de erreichbar ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit,
          Basiskonten)                                                     sich an die für die SCHUFA zuständige Aufsichtsbehörde, den Hessischen
      •   Informationen über unbestrittene, fällige und mehrfach           Datenschutzbeauftragten, zu wenden. Einwilligungen können jederzeit
          angemahnte oder titulierte Forderungen sowie deren               gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden.
          Erledigung
      •   Informationen zu missbräuchlichem oder sonstigem                 Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus
          betrügerischem       Verhalten    wie     Identitäts-   oder     Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person
          Bonitätstäuschungen                                              ergeben, widersprochen wer den.
      •   Informationen aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen
          Bekanntmachungen                                                 Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und ist zu richten an SCHUFA
      •   Scorewerte                                                       Holding AG, Privatkunden ServiceCenter, Postfach 10 34 41, 50474
                                                                           Köln.
2.5        Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Empfänger sind im europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz sowie       4. Profilbildung (Scoring)
ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein entsprechender            Die SCHUFA-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.
Angemessenheits-beschluss der Europäischen Kommission existiert)           Beim Scoring wird anhand von gesammelten Informationen und
ansässige Vertragspartner gemäß Ziffer 2.3. Weitere Empfänger können       Erfahrungen aus der Vergangenheit eine Prognose über zukünftige
externe Auftragnehmer der SCHUFA nach Artikel 28 DSGVO sowie               Ereignisse erstellt. Die Berechnung aller Scorewerte erfolgt bei der
externe und interne SCHUFA-Stellen sein. Die SCHUFA unterliegt zu dem      SCHUFA grundsätzlich auf Basis der zu einer betroffenen Person bei der
den gesetzlichen Eingriffsbefugnissen staatlicher Stellen.                 SCHUFA gespeicherten Informationen, die auch in der Auskunft nach
                                                                           Artikel 15 DSGVO ausgewiesen werden. Darüber hinaus berücksichtigt
2.6        Dauer der Datenspeicherung                                      die SCHUFA beim Scoring die Bestimmungen § 31 BDSG. Anhand der zu
Die SCHUFA speichert Informationen über Personen nur für eine              einer Person gespeicherten Einträge erfolgt eine Zuordnung zu
bestimmte Zeit.                                                            statistischen Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliche
Maßgebliches Kriterium für die Festlegung dieser Zeit ist die              Einträge aufwiesen. Das verwendete Verfahren wird als „logistische
Erforderlichkeit. Für eine Prüfung der Erforderlichkeit der weiteren       Regression“ bezeichnet und ist eine fundierte, seit langem
Speicherung bzw. die Löschung personenbezogener Daten hat die              praxiserprobte, mathematisch-statistische Methode zur Prognose von
SCHUFA Regelfristen festgelegt. Danach beträgt die grundsätzliche          Risikowahrscheinlichkeiten.
Speicherdauer von personenbezogenen Daten jeweils drei Jahre
taggenau nach deren Erledigung. Davon abweichend werden z. B.              Folgende Datenarten werden bei der SCHUFA zur Scoreberechnung
gelöscht:                                                                  verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede ein zelne
     •     Angaben über Anfragen nach zwölf Monaten taggenau               Scoreberechnung mit einfließt: Allgemeine Daten (z.B. Geburtsdatum,
     •     Informationen über störungsfreie Vertragsdaten über Konten,     Geschlecht oder Anzahl im Geschäftsverkehr verwendeter Anschriften),
           die ohne die damit begründete Forderung dokumentiert            bisherige Zahlungsstörungen, Kreditaktivität letztes Jahr, Kreditnutzung,
           werden (z. B. Girokonten, Kreditkarten, Telekommunikations-     Länge Kredithistorie sowie Anschriftendaten (nur wenn wenige
           konten oder Energiekonten), Informationen über Verträge,        personenbezogene kreditrelevante Informationen vorliegen). Bestimmte
           bei denen die Evidenzprüfung gesetzlich vorgesehen ist (z. B.   Informationen werden weder gespeichert noch bei der Berechnung von
           Pfändungsschutzkonten, Basiskonten) sowie Bürgschaften          Scorewerten berücksichtigt, z. B.: Angaben zur Staatsangehörigkeit oder
           und Handelskonten, die kreditorisch geführt werden,             besondere Kategorien personenbezogener Daten wie ethnische
           unmittelbar nach Bekanntgabe der Beendigung.                    Herkunft oder Angaben zu politischen oder religiösen Einstellungen nach
     •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen Voll-       Artikel 9 DSGVO. Auch die Geltendmachung von Rechten nach der
           streckungsgerichte nach drei Jahren taggenau, jedoch vor-       DSGVO, also z.B. die Einsichtnahme in die bei der SCHUFA gespeicherten
           zeitig, wenn der SCHUFA eine Löschung durch das zentrale        Informationen nach Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf die
           Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.                        Scoreberechnung.


                                                                                                                                Seite 14 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Die übermittelten Scorewerte unterstützen die Vertragspartner bei der        5. Herkunft der Daten der ICD
Entscheidungsfindung und gehen dort in das Risikomanagement ein. Die         Die     Daten    der     ICD    stammen       aus    den    amtlichen
Risikoeinschätzung und Beurteilung der Kreditwürdigkeit erfolgt allein       Insolvenzveröffentlichungen sowie den Schuldnerverzeichnissen, die bei
durch den direkten Geschäftspartner, da nur dieser über zahlreiche           den zentralen Vollstreckungsgerichten geführt werden. Dazu kommen
zusätzliche Informationen – zum Beispiel aus einem Kreditantrag –            Informationen von Vertragspartnern der ICD über vertragswidriges
verfügt. Dies gilt selbst dann, wenn er sich einzig auf die von der SCHUFA   Zahlungsverhalten basierend auf gerichtlichen sowie außergerichtlichen
gelieferten Informationen und Scorewerte verlässt. Ein SCHUFA-Score          Inkassomaßnahmen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten
alleine ist jedenfalls kein hinreichender Grund einen Vertragsabschluss      (siehe Ziffer 4) aus den An-fragen von Vertragspartnern der ICD
abzulehnen.                                                                  gespeichert sowie Daten von Adressdienstleistern.

Weitere Informationen zum Kreditwürdigkeitsscoring oder zur                  6.   Kategorien     von     Empfängern    der     personenbezogenen
Erkennung auffälliger Sachverhalte sind unter www.scoring-wissen.de               Daten der ICD
erhältlich.                                                                  Empfänger sind ausschließlich Vertragspartner der ICD. Dies sind
                                                                             insbesondere Unternehmen, die ein wirtschaftliches Risiko tragen und
D. infoscore Consumer data GmbH (»ICD«)                                      ihren Sitz im europäischen Wirtschaftsraum, in Großbritannien und in
Information gemäß Artikel 14 DSGVO                                           der Schweiz haben. Es handelt sich dabei im Wesentlichen um
1. Name und Kontaktdaten der ICD (verantwortliche Stelle) sowie              Versandhandels- bzw. eCommerce-, Telekommunikations- und
      des betrieblichen Datenschutzbeauftragten                              Versicherungsunternehmen, Finanzdienstleister (z. B. Banken, Kredit-
infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstraße 99, 76532 Baden-Baden              kartenanbieter), Energieversorgungs- und Dienstleistungsunternehmen.
                                                                             Darüber hinaus gehören zu den Empfängern solche Unternehmen, die
Der betriebliche Datenschutzbeauftragte der ICD ist unter der o. a.          Forderungen      einziehen,    wie     etwa      Inkassounternehmen,
Anschrift, zu Hd. Abteilung Datenschutz, oder per E-Mail unter: ICD-         Abrechnungsstellen, Rechtsanwälte sowie Dienstleister der ICD (z. B.
Datenschutz@experian.com erreichbar.                                         Rechenzentrum, Post-dienstleister).

2. Zwecke der Datenverarbeitung der ICD                                      7. Dauer der Datenspeicherung der ICD
Die ICD verarbeitet und speichert personenbezogene Daten, um ihren           Die ICD speichert Informationen über Personen nur für eine bestimmte
Vertragspartnern Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit          Zeit, nämlich solange, wie deren Speicherung i.S.d. Artikel 17 Absatz 1 lit.
von natürlichen und juristischen Personen sowie zur Prüfung der              a) DSGVO notwendig ist. Die bei ICD zur Anwendung kommenden Prüf-
Erreichbarkeit von Personen unter den von diesen angegebenen                 und Lösch fristen entsprechen einer Selbstverpflichtung (Code of
Adressen zu geben. Hierzu werden auch Wahrscheinlichkeits- bzw.              Conduct) der im Verband Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.
Scoringwerte errechnet und übermittelt. Solche Auskünfte sind                zusammengeschlossenen Auskunfteiunternehmen.
notwendig und erlaubt, um das Zahlungsausfallrisiko z. B. bei einer
Kreditvergabe, beim Rechnungskauf oder bei Abschluss eines                   Informationen über fällige und unbestrittene Forderungen bleiben
Versicherungsvertrages vorab einschätzen zu können. Die                      gespeichert, so lange deren Ausgleich nicht bekannt gegeben wurde; die
Datenverarbeitung und die darauf basierenden Auskunftserteilungen der        Erforderlichkeit der fortwährenden Speicherung wird jeweils taggenau
ICD dienen gleichzeitig der Bewahrung der Auskunftsempfänger vor             nach vier Jahren überprüft. Wird der Ausgleich der Forderung bekannt
wirtschaftlichen Verlusten und schützen Verbraucher gleichzeitig vor der     gegeben, erfolgt eine Löschung der personenbezogenen Daten taggenau
Gefahr der übermäßigen Verschuldung. Die Verarbeitung der Daten              drei Jahre danach.
erfolgt darüber hinaus zur Betrugsprävention, zur Risikosteuerung, zur
Festlegung von Zahlarten oder Konditionen sowie zur Tarifierung.                  •     Daten aus den Schuldnerverzeichnissen der zentralen
                                                                                        Vollstreckungsgerichte (Eintragungen nach § 882 c Absatz 1
3. Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung der ICD                                   Satz 1 Nr. 1 – 3 ZPO) werden taggenau nach drei Jahren
Die ICD ist ein Auskunfteiunternehmen, das als solches bei der                          gelöscht, jedoch vorzeitig, wenn der ICD eine Löschung durch
zuständigen    Datenschutzaufsichtsbehörde       gemeldet      ist.   Die               das zentrale Vollstreckungsgericht nachgewiesen wird.
Verarbeitung der Daten durch die ICD erfolgt auf Basis einer Einwilligung         •     Informationen über Verbraucher-/Insolvenzverfahren oder
gemäß Artikel 6 Absatz 1 a i. V. m. Artikel 7 Datenschutzgrund-                         Restschuldbefreiungsverfahren werden taggenau drei Jahre
verordnung (DSGVO) oder auf Grundlage des Artikel 6 Absatz 1 f DSGVO,                   nach Beendigung des Insolvenzverfahrens oder nach
soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des                     Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung gelöscht.
Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und sofern die               •     Informationen über die Abweisung eines Insolvenzantrages
Interessen und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz                   mangels Masse, die Aufhebung der Sicherungsmaßnahmen
personen-bezogener Daten erfordern, nicht überwiegen. Die ICD stellt                    oder über die Versagung der Restschuld-befreiung werden
ihren Vertragspartnern die Informationen nur dann zur Verfügung, wenn                   taggenau nach drei Jahren gelöscht.
eine Einwilligung des Betroffenen vorliegt oder von den                           •     Angaben über Anfragen werden spätestens taggenau nach
Vertragspartnern ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall                        drei Jahren gelöscht.
glaubhaft dargelegt wurde und eine Verarbeitung nach Abwägung aller               •     Voranschriften bleiben taggenau drei Jahre gespeichert;
Interessen zulässig ist. Das berechtigte Interesse ist insbesondere vor                 danach erfolgt die Prüfung der Erforderlichkeit der
Eingehung von Geschäften mit wirtschaftlichem Risiko gegeben (z. B.                     fortwährenden Speicherung für weitere drei Jahre. Danach
Rechnungskauf, Kreditvergabe, Abschluss eines Mobilfunk-, Festnetz-                     werden sie taggenau gelöscht, sofern nicht zum Zwecke der
oder Versicherungsvertrages).                                                           ist.
                                                                                   •
4. Kategorien der personenbezogenen Daten der ICD                            8. Betroffenenrechte gegenüber der ICD
Von der ICD werden personenbezogene Daten (Name, Vorname,                    Jede betroffene Person hat gegenüber der ICD das Recht auf Auskunft
Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften), Informationen zum             nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16
vertragswidrigen Zahlungsverhalten (siehe auch Ziffer 5), zu                 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf
Schuldnerverzeichniseintragungen, (Privat-)Insolvenzverfahren und zur        Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO. Darüber hinaus
(Nicht-)Erreichbarkeit unter der angegebenen Adresse sowie                   besteht die Möglichkeit, sich an die für die ICD zuständige
entsprechende Scorewerte verarbeitet bzw. gespeichert.                       Aufsichtsbehörde – Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Informationsfreiheit Baden-Württemberg, Lautenschlagerstraße 20,            E.   Creditreform
70173 Stuttgart – zu wenden. Einwilligungen können jederzeit                Information für Betroffene gemäß Artikel 14 DSGVO
gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies          Verantwortlich im Sinne des Artikel 4 Nr. 7 EU-DSGVO ist die
gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DSGVO       Creditreform Bad Homburg/Limburg Fritscher und Schmitt KG,
erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die             Horexstraße 3, 61352 Bad Homburg, Tel. 06172-9860-0, Fax 06172-9860-
Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen         10, E-Mail info@bad-homburg.creditreform.de.
Daten.
                                                                            Unseren Datenschutzbeauftragten Michael Vosberg erreichen Sie unter
Nach Artikel 21 Absatz 1 DSGVO kann der Datenverarbeitung aus               Tel. 06172-9860-39, Fax 06172-9860-9539, E-Mail m.vosberg@bad-
Gründen, die sich aus der besonderen Situation der betroffenen Person       homburg.creditreform.de
ergeben, gegenüber der ICD widersprochen werden.
                                                                            In unserer Datenbank werden insbesondere Angaben gespeichert über
Sofern Sie wissen wollen, welche Daten die ICD zu Ihrer Person              den Namen, die Firmierung, die Anschrift, den Familienstand, die
gespeichert und an wen sie welche Daten übermittelt hat, teilt Ihnen die    berufliche Tätigkeit und die Vermögensverhältnisse, etwaige
ICD das gerne im Rahmen einer unentgeltlichen schriftlichen                 Verbindlichkeiten sowie Hinweise zum Zahlungsverhalten.
Selbstauskunft mit. Die ICD bittet um Ihr Verständnis, dass sie aus
datenschutzrechtlichen Gründen keinerlei telefonische Auskünfte             Die Daten stammen zum Teil aus öffentlich zugänglichen Quellen wie
erteilen darf, da eine eindeutige Identifizierung Ihrer Person am Telefon   öffentlichen Registern, dem Internet, der Presse und sonstigen Medien
nicht möglich ist. Um einen Missbrauch des Auskunftsrechts durch Dritte     sowie aus der Übermittlung von Daten über offene Forderungen.
zu vermeiden, benötigt die ICD folgende Angaben von Ihnen: Name (ggf.
Geburtsname), Vorname(n), Geburtsdatum, Aktuelle Anschrift (Straße,         Zweck der Verarbeitung der erhobenen Daten ist die Erteilung von
Hausnummer, Postleitzahl und Ort), ggf. Voranschriften der letzten fünf     Auskünften über die Kreditwürdigkeit der angefragten Person/Firma
Jahre (dies dient der Vollständigkeit der zu erteilenden Auskunft).         einschließlich    sonstiger      bonitätsrelevanter        Informationen.
                                                                            Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Artikel 6 Absatz 1f) EU-DSGVO.
Wenn Sie – auf freiwilliger Basis – eine Kopie Ihres Ausweises beifügen,
erleichtern Sie der ICD die Identifizierung Ihrer Person und vermeiden      Auskünfte über die bei uns gespeicherten Daten dürfen gemäß Artikel 6
damit mögliche Rückfragen. Sie können die Selbstauskunft auch via           Absatz 1f) EU-DSGVO nur erteilt werden, wenn ein Kunde ein
Internet unter https://www.experian.de/selbstauskunft beantragen.           berechtigtes Interesse an der Kenntnis dieser Informationen glaubhaft
                                                                            darlegt. Sofern Daten in Staaten außerhalb der EU übermittelt werden,
9. Profilbildung/Profiling/Scoring                                          erfolgt dies auf Basis der sog. Standardvertragsklauseln, die Sie unter
Die ICD-Auskunft kann um sogenannte Scorewerte ergänzt werden.              folgendem Link
Beim Scoring der ICD wird anhand von Informationen und Erfahrungen          https://www.lda.bayern.de/media/eu_standardvertragsklauseln.pdf
aus der Vergangenheit eine Prognose insbesondere über                       einsehen oder sich zusenden lassen können.
Zahlungswahrscheinlichkeiten erstellt. Das Scoring basiert primär auf
Basis der zu einer betroffenen Person bei der ICD gespeicherten             Berechtigte Interessen im vorgenannten Sinn können sein:
Informationen. Anhand dieser Daten, von adressbezogenen Daten sowie         Kreditentscheidung, Geschäftsanbahnung, Beteiligungsverhältnisse,
von Anschriftendaten erfolgt auf Basis mathematisch-statistischer           Forderung,     Bonitätsprüfung,    Versicherungsvertrag, überfällige
Verfahren (insbes. Verfahren der logistischen Regression) eine              Forderung, Vollstreckungsauskunft.
Zuordnung zu Personengruppen, die in der Vergangenheit ähnliches
Zahlungsverhalten aufwiesen. Folgende Datenarten werden bei der ICD         Zu unseren Kunden zählen sowohl im Inland als auch im Ausland tätige
für das Scoring verwendet, wobei nicht jede Datenart auch in jede           Kredit-institute,      Leasinggesellschaften,        Versicherungen,
einzelne Berechnung mit einfließt: Daten zum vertragswidrigen               Telekommunikationsunternehmen, Unternehmen des Forderungs-
Zahlungsverhalten (siehe Ziffer 4. u. 5.), zu Schuldnerverzeichnis-         managements, Versand-, Groß- und Einzelhandelsfirmen sowie andere
Eintragungen und Insolvenzverfahren (siehe Ziffer 4. u. 5.), Geschlecht     Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen gegen Rechnung liefern
und Alter der Person, adressbezogene Daten (Bekanntsein des Na mens         bzw. erbringen. Im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen wird ein Teil
bzw. des Haushalts an der Adresse, Anzahl bekannter Personen im             der in der Wirtschaftsdatenbank vorhandenen Daten auch für die
Haushalt     (Haushaltsstruktur),    Bekanntsein     der      Adresse),     Belieferung anderer Firmendatenbanken, u. a. zur Nutzung für
Anschriftendaten       (Informationen       zu       vertragswidrigem       Adresshandels-    und Werbe-zwecke,        sowie   die    Herstellung
Zahlungsverhalten in Ihrem Wohnumfeld (Straße/Haus)), Daten aus             entsprechender Datenträger genutzt.
Anfragen von Vertragspartnern der ICD.
                                                                            Die Daten werden so lange gespeichert, wie ihre Kenntnis für die
Besondere Kategorien von Daten i. S. d. Artikel 9 DSGVO (z.B. Angaben       Erfüllung des Zwecks der Speicherung notwendig ist. Notwendig ist die
zur Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft oder zu politischen oder       Kenntnis in der Regel für eine Speicherdauer von zunächst vier Jahren.
religiösen Einstellungen) werden von ICD weder gespeichert noch bei         Nach Ablauf wird geprüft, ob eine Speicherung weiterhin notwendig ist,
der Berechnung von Wahrscheinlichkeitswerten berücksichtigt. Auch die       andernfalls werden die Daten taggenau gelöscht. Im Falle der Erledigung
Geltendmachung von Rechten nach der DSGVO, also z. B. die                   eines Sachverhalts werden die Daten drei Jahre nach Erledigung
Einsichtnahme in die bei der ICD gespeicherten Informationen nach           taggenau gelöscht. Eintragungen im Schuldnerverzeichnis werden
Artikel 15 DSGVO, hat keinen Einfluss auf das Scoring.                      gemäß § 882 e ZPO nach Ablauf von drei Jahren seit dem Tag der
                                                                            Eintragungsanordnung taggenau gelöscht. Weitere Einzelheiten können
Die ICD selbst trifft keine Entscheidungen über den Abschluss eines         Sie den vom Verband „Die Wirtschaftsauskunfteien e.V.“ aufgestellten
Rechtsgeschäfts oder dessen Rahmenbedingungen (wie z.B. angebotene          „Verhaltensregeln    für     die   Prüf-   und    Lösch-fristen     von
Zahlarten), sie unterstützt die ihr angeschlossenen Vertragspartner         personenbezogenen          Daten       durch       die       deutschen
lediglich mit ihren Informationen bei der dies-bezüglichen                  Wirtschaftsauskunfteien“ entnehmen.
Entscheidungsfindung. Die Risikoeinschätzung und Beurteilung der
Kreditwürdigkeit sowie die darauf basierende Entscheidung erfolgt allein
durch Ihren Geschäftspartner.


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                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sie haben ein Recht auf Auskunft über die bei uns zu Ihrer Person         Die Erklärungen gelten für die von Ihnen gesetzlich vertretenen
gespeicherten Daten. Soweit die über Sie gespeicherten Daten falsch       Personen wie Ihre Kinder, soweit diese die Tragweite dieser Einwilligung
sein sollten, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung oder Löschung.    nicht erkennen und daher keine eigenen Erklärungen abgeben können
Kann nicht sofort festgestellt werden, ob die Daten falsch oder richtig
sind, haben Sie bis zur Klärung einen Anspruch auf Sperrung der Daten.    1.    Erhebung, Speicherung und Nutzung der von Ihnen mitgeteilten
Sind Ihre Daten unvollständig, so haben Sie einen Anspruch auf                  Gesundheitsdaten durch die Alte Leipziger
Vervollständigung der Daten.
                                                                          Ich willige ein, dass die Alte Leipziger die von mir in diesem
Sofern Sie Ihre Einwilligung zur Verarbeitung der von uns gespeicherten   Antrag/dieser Angebotsanforderung und künftig mitgeteilten
Daten gegeben haben, haben Sie das Recht, diese Einwilligung jederzeit    Gesundheitsdaten erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur
zu widerrufen. Durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der             Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendigung
aufgrund Ihrer Einwilligung bis zu einem etwaigen Widerruf erfolgten      dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist.
Verarbeitung Ihrer Daten nicht berührt.
                                                                          2.    Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten und weiterer nach
Sie können sich über die Verarbeitung der Daten durch uns bei dem für           § 203 StGB geschützter Daten an Stellen außerhalb der
Ihr Bundesland zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz                   Alte Leipziger
beschweren.                                                               Die Alte Leipziger verpflichtet die nachfolgenden Stellen vertraglich auf
                                                                          die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit.
Die Übermittlung Ihrer Daten an uns ist weder gesetzlich noch
vertraglich vorgeschrieben oder für einen Vertragsschluss erforderlich.   2.1        Übertragung von Aufgaben auf andere Stellen
Sie sind nicht verpflichtet, uns die gewünschten Daten zu überlassen.                (Unternehmen oder Personen)
Geben Sie uns Ihre Daten nicht, kann dieser Umstand Ihrem Kreditgeber     Die Alte Leipziger führt bestimmte Aufgaben, wie zum Beispiel die
oder Lieferanten die Beurteilung Ihrer Kreditwürdigkeit erschweren oder   Risikoprüfung, die Leistungsfallbearbeitung oder die telefonische
unmöglich machen, was wiederum zur Folge haben kann, dass Ihnen ein       Kundenbetreuung, bei denen es zu einer Erhebung, Verarbeitung oder
Kredit oder eine Vorleistung des Lieferanten verweigert wird.             Nutzung Ihrer Gesundheitsdaten kommen kann, nicht immer selbst
                                                                          durch, sondern überträgt die Erledigung einer anderen Gesellschaft im
Widerspruchsrecht:                                                        Alte Leipziger – Hallesche Konzern oder einer anderen Stelle. Werden
Die Verarbeitung der bei uns gespeicherten Daten erfolgt aus              hierbei Ihre nach § 203 StGB geschützten Daten weitergegeben, benötigt
zwingenden schutzwürdigen Gründen des Gläubiger-                 und      die Alte Leipziger Ihre Schweigepflichtentbindung für sich und so-weit
Kreditschutzes, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten regelmäßig     erforderlich für die anderen Stellen.
überwiegen, oder dient der Geltendmachung, Ausübung oder
Verteidigung von Rechtsansprüchen. Nur bei Gründen, die sich aus          Die Alte Leipziger führt eine fortlaufend aktualisierte Liste über die
einer bei Ihnen vorliegenden besonderen Situation ergeben und             Stellen und Kategorien von Stellen, die vereinbarungsgemäß
nachgewiesen werden müssen, können Sie der Verarbeitung Ihrer             Gesundheitsdaten für die Alte Leipziger erheben, verarbeiten oder
Daten widersprechen. Liegen solche besonderen Gründe nachweislich         nutzen unter Angabe der übertragenen Aufgaben. Die zurzeit gültige
vor, werden die Daten nicht mehr verarbeitet.                             Liste finden Sie unter Buchstabe B. Eine aktuelle Liste kann auch im
                                                                          Internet unter www.alte-leipziger.de/dienstleisterliste.pdf eingesehen
F.   Einwilligung in die Erhebung und Verwendung                          oder beim betrieblichen Datenschutzbeauftragten der Alte Leipziger
                                                                          (Anschrift: Alte Leipziger-Platz 1, 61440 Oberursel, Telefon: 06171
     von Gesundheitsdaten und geschützter Daten
                                                                          663927, E-Mail: datenschutz@alte-leipziger.de) angefordert werden. Für
     gemäß § 203 StGB sowie Schweigepflicht-                              die Weitergabe Ihrer Gesundheitsdaten an und die Verwendung durch
     entbindungserklärung                                                 die in der Liste genannten Stellen benötigt die Alte Leipziger Ihre
Die      Regelungen     des      Versicherungsvertragsgesetzes,    des    Einwilligung.
Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer Datenschutzvorschriften
enthalten keine ausreichenden Rechtsgrundlagen für die Erhebung,          Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, an die in
Verarbeitung und Nutzung von Gesundheitsdaten durch Versicherungen.       der oben erwähnten Liste genannten Stellen übermittelt und dass die
Um       Ihre     Gesundheitsdaten      für    diesen     Antrag/diese    Gesundheitsdaten dort für die angeführten Zwecke im gleichen Umfang
Angebotsanforderung und den Vertrag erheben und verwenden zu              erhoben, verarbeitet und genutzt werden, wie die Alte Leipziger dies tun
dürfen, benötigt die Alte Leipziger daher Ihre datenschutzrechtliche(n)   dürfte. Soweit erforderlich, entbinde ich die Mitarbeiter des Alte
Einwilligung(en).                                                         Leipziger– Hallesche Konzern und sonstiger Stellen im Hinblick auf die
                                                                          Weitergabe von Gesundheitsdaten und anderer nach § 203 StGB
Als Unternehmen der Unfallversicherung benötigt die Alte Leipziger        geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
ferner Ihre Schweigepflichtentbindung, um Ihre Gesundheitsdaten oder
weitere nach § 203 Strafgesetzbuch geschützte Daten, wie z. B. die        2.2        Datenweitergabe an Rückversicherungen
Tatsache, dass ein Vertrag mit Ihnen besteht, an andere Stellen, z.B.     Um die Erfüllung Ihrer Ansprüche abzusichern, kann die ALTE LEIPZIGER
Assistance-Dienstleister,     Rückversicherer,     Hinweis-      und      Rückversicherungen einschalten, die das Risiko ganz oder teilweise
Informationssystem (HIS) weiterleiten zu dürfen.                          übernehmen. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherungen
                                                                          dafür weiterer Rückversicherungen, denen sie ebenfalls Ihre Daten
Es steht Ihnen frei, die Einwilligung/Schweigepflichtentbindung nicht     übergeben. Damit sich die Rückversicherung ein eigenes Bild über das
abzugeben oder jederzeit später mit Wirkung für die Zukunft unter der     Risiko oder den Versicherungsfall machen kann, ist es möglich, dass die
oben angegebenen Adresse zu widerrufen. Wir weisen jedoch darauf          ALTE LEIPZIGER Ihren Versicherungsantrag/Ihre Angebotsanforderung
hin, dass die Leistungsbearbeitung bei einem Unfallversicherungsvertrag   oder Leistungsantrag der Rückversicherung vorlegt. Das ist insbesondere
ohne Verarbeitung von Gesundheitsdaten in der Regel nicht möglich sein    dann der Fall, wenn die Versicherungssumme besonders hoch ist oder es
wird.                                                                     sich um ein schwierig einzustufendes Risiko handelt.

Die Erklärungen betreffen den Umgang mit Ihren Gesundheitsdaten und       Darüber hinaus ist es möglich, dass die Rückversicherung die Alte
sonstiger nach § 203 StGB geschützter Daten durch die ALTE LEIPZIGER      Leipziger aufgrund ihrer besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder
selbst (unter 1), bei der Weitergabe an Stellen außerhalb der ALTE        Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen
LEIPZIGER (unter 2) und wenn der Vertrag nicht zustande kommt (unter      unterstützt.
3).

                                                                                                                                Seite 17 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Haben Rückversicherungen die Absicherung des Risikos übernommen,           Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann
können sie kontrollieren, ob die Alte Leipziger das Risiko bzw. einen      der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und
Leistungsfall richtig eingeschätzt hat.                                    ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag,
                                                                           Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann.
Außerdem werden Daten über Ihre bestehenden Verträge und Anträge           Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit
im erforderlichen Umfang an Rückversicherungen weitergegeben, damit        welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch,
diese überprüfen können, ob und in welcher Höhe sie sich an dem Risiko     ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart
beteiligen können. Zur Abrechnung von Prämienzahlungen und                 wurden.
Leistungsfällen können Daten über Ihre bestehenden Verträge an
Rückversicherungen weitergegeben werden. Zu den oben genannten             Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
Zwecken werden möglichst anonymisierte bzw. pseudonymisierte               Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den
Daten, jedoch auch personenbezogene Gesundheitsangaben verwendet.          Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse
                                                                           bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei
Ihre personenbezogenen Daten werden von der Rückversicherung nur zu        einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen
den vorgenannten Zwecken verwendet. Über die Übermittlung Ihrer            Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie
Gesundheitsdaten an eine Rückversicherung werden Sie durch die Alte        auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen.
Leipziger unterrichtet.
                                                                           Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten und
Ich willige ein, dass meine Gesundheitsdaten – soweit erforderlich – an    sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten
Rückversicherungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken           Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen
verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Alte       selbstständigen Versicherungsvermittler übermittelt und diese dort
Leipziger tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und        erhoben, gespeichert und zu Beratungszwecken genutzt werden dürfen.
weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht.
                                                                           Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und
2.3 Datenaustausch mit dem Hinweis- und Informationssystem (HIS)           die Datenverarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern
Die Versicherungswirtschaft nutzt zur genaueren Risiko- und                (z.B.   Betreiber    von     Vergleichssoftware,    Maklerverwaltungs-
Leistungsfalleinschätzung das Hinweis- und Informationssystem HIS, das     programmen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung
derzeit die Besurance HIS GmbH (Besurance HIS GmbH, Kreuzberger            meiner Versicherungsverträge einschaltet.
Ring 68, 65205 Wiesbaden, www.informa-his.de) betreibt.                    Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen.
Auffälligkeiten, die auf Versicherungsbetrug hindeuten könnten, und
erhöhte Risiken kann die Alte Leipziger an das HIS melden. Die Alte        3.    Speicherung und Verwendung Ihrer Gesundheitsdaten,
Leipziger und andere Versicherungen fragen Daten im Rahmen der                   wenn der Vertrag nicht zustande kommt
Risiko- oder Leistungsprüfung aus dem HIS ab, wenn ein berechtigtes        Kommt der Vertrag mit Ihnen nicht zustande, speichert die Alte Leipziger
Interesse besteht. Zwar werden dabei keine Gesundheitsdaten                Ihre im Rahmen der Risikoprüfung erhobenen Gesundheitsdaten für den
weitergegeben, aber für eine Weitergabe Ihrer nach § 203 StGB              Fall, dass Sie erneut Versicherungsschutz beantragen. Außerdem ist es
geschützten Daten benötigt die Alte Leipziger Ihre Schweigepflicht-        möglich, dass die Alte Leipziger zu Ihrem Antrag/Ihrer
entbindung. Dies gilt unabhängig davon, ob der Vertrag mit Ihnen           Angebotsanforderung einen Vermerk an das Hinweis- und
zustande gekommen ist oder nicht.                                          Informationssystem meldet, der an anfragende Versicherungen
                                                                           übermittelt wird.
Ich entbinde die für die Alte Leipziger tätigen Personen von ihrer
Schweigepflicht, soweit sie Daten aus der Antrags- oder                    Die Alte Leipziger speichert Ihre Daten auch, um mögliche Anfragen
Leistungsprüfung an den jeweiligen Betreiber des Hinweis- und              weiterer Versicherungen beantworten zu können. Ihre Daten werden bei
Informationssystems (HIS) melden.                                          der Alte Leipziger und im Hinweis- und Informationssystem bis zum Ende
                                                                           des dritten Kalenderjahres nach dem Jahr der Antragstellung
Sofern es zur Prüfung der Leistungspflicht erforderlich ist, können über   gespeichert.
das HIS Versicherungen ermittelt werden, mit denen Sie in der
Vergangenheit in Kontakt gestanden haben, und die über sachdienliche       Ich willige ein, dass die Alte Leipziger meine Gesundheitsdaten, wenn
Informationen verfügen könnten. Bei diesen können die zur weiteren         der Vertrag nicht zustande kommt, für einen Zeit-raum von drei Jahren
Leistungsprüfung erforderlichen Daten erhoben werden.                      ab dem Ende des Kalenderjahres der Antragstellung zu den oben
                                                                           genannten Zwecken speichert und nutzt.
2.4        Datenweitergabe an selbstständige Vermittler
Die Alte Leipziger gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit
an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden
Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit
zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren
Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden.


                                                                                                                               Seite 18 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Dienstleisterliste – Stand März 2026
Liste der Dienstleister gemäß »Einwilligungs- und Schweigepflichtentbindungserklärung« im Versicherungsantrag sowie im Einklang mit Artikel 21 und 22 der
»Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die Versicherungswirtschaft«.
Aufgaben, zu deren Bearbeitung personenbezogene Daten (z. B. Name, Adresse) an Dritte weitergegeben werden können


Übertragene Aufgaben                                                   Auftragnehmer /
                                                                       Dienstleistungskategorie
Adressprüfung                                                          Adressermittler, Einwohnermeldeämter
Assistance und Pannenhilfe                                             AvD Automobilclub
Auskunftseinholung zur Antrags- und / oder Leistungsbearbeitung              •    Wirtschaftsauskunfteien
                                                                                  (SCHUFA Holding AG, Creditreform e.V., Experian infoscore Consumer
                                                                                  Data GmbH, Forum Finanzplanung GmbH, Besurance HIS GmbH),
                                                                             •    ESW Software Warda KG (Verstorbenenabgleich)
                                                                             •    Dienstleister zur Gebäudewertermittlung
                                                                             •    Dienstleister zur softwaregestützten Risikobesichtigung
Beratung, treuhänderische Tätigkeiten, Tarifierung                     Beratungsunternehmen, Treuhänder, Aktuare
Bestandsverwaltung und Schadenbearbeitung (Sachversicherung)           Assekuradeure, Makler, Bordero-Partner
Datenträger-/Aktenentsorgung                                           Entsorgungsunternehmen
Digitale Kommunikation                                                 mailingwork GmbH
Durchführung von Web-Konferenzen und                                   CSN. Communication Service Network GmbH
Bereitstellung einer Konferenz-Plattform                               Microsoft Ireland Operations Ltd.
Druck-/Kuvertierarbeiten, Briefabholung und Versand                    Druckereien und Postdienstleister
Endkundenplattform „fin4u“                                             BANKSapi GmbH
Firmenkundenportal in der Betrieblichen Altersversorgung               ePension GmbH & Co. KG
und außergerichtliches Mahnverfahren, Beratung (juristisch),                 •    Rechtsanwälte (Ohletz, Andreas Conzelmann)
allgemeine Dienstleistung in begründeten Einzelfällen                        •    Creditreform
Immobilienmanagement                                                   Verwalter, Hausmeisterdienste, Abrechnungsunternehmen, Handwerker,
                                                                       Immobilienmakler, IT-Dienstleister, Rechts- und Fachanwälte, Architekten,
                                                                       Projektentwickler, Werkunternehmer, Ingenieure, Gutachter, Vermessungsbüro,
                                                                       Steuerberater
IT-Dienstleistungen (Programmiertätigkeiten, User-Help-Desk, Hard-     Externe IT-Dienstleistungsunternehmen
und Softwareimplementierung und -unterstützung, Archivierung von
aufbewahrungspflichtigen Daten, System-Beratung und -
Unterstützung)
Marktforschung (Marktanalysen, Servicestudien,                         Marketing-/Marktforschungsunternehmen, Ratingagenturen,
Kundenbefragungen auch im Rahmen von Ratings)                          ASSEKURATA, Franke und Bornberg GmbH
Rürup-Service, Rentenbezugsmitteilungs-Service, Zentralruf, Notruf     Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV)
Prüfung von Kostenvoranschlägen, Rechnungen, Schadenware               Prüfdienstleister, Sachverständige, Partnerwerkstätten, Restwertbörsen
Reparatur, Sanierung, Ersatz                                           Handwerksbetriebe, Sanierer, Werkstätten, Mietwagenunternehmen
Schaden-/Assistance-/Präventions-Dienstleistungen (Cyber Gewerbe)      Externe Cyber-Security-Unternehmen
                                                                       Externe Plattformanbieter
Vermittlung von Reparaturaufträgen                                     DMS GmbH, riparo GmbH

Aufgaben, zu deren Bearbeitung auch Gesundheitsdaten an Dritte weitergegeben werden können
Übertragene Aufgaben                                               Auftragnehmer /
                                                                   Dienstleistungskategorie
Anforderung und Prüfung von Arztberichten/Gutachten                HL Casework GmbH, Verisk Med GmbH
Schaden-/Assistance-Leistungen, Rehabilitationsmaßnahmen,          Assistance-, Reha- und Pflege-Dienstleister
Hilfs- und Pflegeleistungen                                        (Malteser Hilfsdienst e.V., Deutsche Assistance Service GmbH)
Außenregulierung, berufskundliche Gutachten, Rückversicherung      Rückversicherer, Mercur Grip, Regulierungsbeauftragte
Erstellen von Sachverständigengutachten, Schadenprüfung,           Sachverständige, Gutachter, Ärzte
Belegprüfung                                                       (inkl. Ärztlicher Dienst der Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.)
Juristische Beratung, Schadenbearbeitung                           Rechtsanwälte
Regressbearbeitung, Außenregulierung                               Die Regulierer AllRisk Schadenmanagement AG, Interschaden GmbH,
                                                                   Twentyfour GmbH
Schadenbearbeitung, telefonischer Kundendienst                     Schweitzer Gruppe GmbH
Übersetzungen                                                      Übersetzungsbüros


                                                                                                                                      Seite 19 von 39

                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Datenverarbeitung in der ALH Gruppe
Zur ALH Gruppe gehören folgende Gesellschaften
     •    Alte Leipziger Lebensversicherung a.G.                                       •    Alte Leipziger Trust Investment-Gesellschaft mbH
     •    Hallesche Krankenversicherung a.G.                                           •    Alte Leipziger Treuhand GmbH
     •    Alte Leipziger Versicherung AG                                               •    Alte Leipziger Pensionskasse AG
     •    Alte Leipziger Holding AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsfonds AG
     •    Alte Leipziger Bauspar AG                                                    •    Alte Leipziger Pensionsmanagement GmbH

Gemeinsame Verarbeitung von Stammdaten
    •   Die Stammdaten umfassen gemäß „Code of Conduct“ (Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsc he
        Versicherungswirtschaft) Name, Adresse, Geburtsdatum und -ort, Kunden- und Versicherungsnummer, Beruf, Familienstand, gesetzliche
        Vertreter, Angaben über die Art der bestehenden Verträge, Rollen der betroffenen Personen (z.B. Versicherungsnehmer, Versicherter,
        Beitragszahler, Zahlungsempfänger), Kontoverbindung, Telekommunikationsdaten, Widerspruchs-/Sperrvermerke (bzgl. Werbung und Markt-
        /Meinungsforschung)        und      andere     Widersprüche,     Vollmachten und    Betreuungsregelungen,     zuständige    Vermittler.
        Um die Anliegen im Rahmen der Antrags-, Anmelde-, Angebots-, Vertrags- und Leistungsabwicklung schnell, effektiv und kostengünstig
        bearbeiten zu können (z.B. Zuordnung von Post und eingehenden Telefonaten), können die Stammdaten der betroffenen Personen in der ALH
        Gruppe in einer gemeinschaftlich genutzten Datenbank geführt werden.
    •   Ansonsten bestehen für die Daten der jeweiligen Unternehmen der ALH Gruppe getrennte Datenhaltungen und Datennutzungen. Dies erfolgt im
        Einklang mit der aufsichtsrechtlich geforderten Spartentrennung.

Verarbeitung personenbezogener Daten in der ALH Gruppe
Bestimmte Aufgaben in der ALH Gruppe werden unternehmensübergreifend wahrgenommen. Hierbei kann es erforderlich sein, dass auch personen-
bezogene Daten verarbeitet werden. Die Verarbeitung ist dann über Art. 6 Abs. 1f DSGVO („Berechtigte Interessen“) legitimiert oder es liegt eine Regelung
vor durch arbeitsvertraglich festgelegte Verantwortlichkeiten oder mittels einer Vereinbarung gemäß Art. 26 DSGVO („Gemeinsam Verantwortliche“) bzw.
Art. 28 DSGVO („Auftragsverarbeitung“).

Es handelt sich dabei um folgende Tätigkeitsbereiche:
     •     Betrieblicher Datenschutz                                                   •    Marketing
     •     Betriebsorganisation                                                        •    Personalwesen
     •     Compliance                                                                  •    Rechnungswesen
     •     Immobilienmanagement                                                        •    Rechtsabteilung
     •     Informationssicherheitsbeauftragter                                         •    Risikomanagement
     •     Interne Revision                                                            •    Vertriebsverwaltung
     •     Informationstechnik                                                         •    Vorstandsbereich

Hinweis:
Sollten wir Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Drittland
durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche
unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.


                                                                                                                                      Seite 20 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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I       Leistungsübersicht je nach gewähltem Versicherungsumfang
1     Versichert sind
1-1   Haushaltsglasversicherung:
      Gebäude- und Mobiliarverglasungen von Wohnungen oder Einfamilienhäusern.
1-2   Gebäudeglasversicherung:
      Mit dem Gebäude fest verbundene Außen- und Innenscheiben von Ein- oder Mehrfamilienhäusern sowie von Wohn- und Geschäftshäusern
      mit mindestens 50 % Wohnanteil.


                                  Glasversicherung T26 Leistungsübersicht
             Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine
             Kurzübersicht. Der rechtsverbindliche Umfang des                     Haushaltsglas-        Gebäudeglas-
             Versicherungsschutzes ergibt sich aus dem Versicherungsschein        versicherung          versicherung
             und dem Wortlaut der vereinbarten Bedingungen.
             Versicherte Sachen
             Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben                               ⚫                      ⚫
             Platten und Spiegel aus Glas                                                 ⚫                      ⚫
             Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben,
                                                                                          ⚫                      ⚫
             Glasplatten und Glasspiegel
             Scheiben und Platten aus Kunststoff inkl. Acryl- und Plexiglas               ⚫                      ⚫
             Platten aus Glaskeramik                                                      ⚫                      ⚫
             Glasbausteine und Profilbaugläser                                            ⚫                      ⚫
             Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff                                        ⚫                      ⚫

             Glaskörper aus Betonglas                                                     -                      ⚫

             Scheiben von Aquarien und Terrarien                                          ⚫                      -
             Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             sowie Schäden an Abdeckungen von Sonnenkollektoren
             Schäden an nicht aus Glas bestehenden Teilen von Blei-,
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             Messing-, Eloxalverglasungen und transparentem Glasmosaik
             Schäden an ausgestellten Waren und Dekorationsmitteln                        -               bis zu 1.000 EUR

             Versicherte Kosten auf Erstes Risiko
             Vorläufige Verschließen von Öffnungen
                                                                                          ⚫                      ⚫
             (Notverschalungen, Notverglasungen)
             Abtransport und Vernichtung der versicherten Sachen zum
                                                                                          ⚫                      ⚫
             nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten)
             Verteuerung der Lieferung und Montage durch Lage
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             der versicherten Sachen (z. B. Kran- und Gerüstkosten)
             Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen,
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             Lichtfilterlacken und Folien
             Beseitigung und Wiederanbringung von Hindernissen
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             (z.B. Schutzgitter, Markisen)
             Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen,
                                                                                   bis zu 1.000 EUR       bis zu 1.000 EUR
             Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen
             Besondere Klauseln und Vereinbarungen
             Abweichender Versicherungsbeginn                                             ⚫                      ⚫
             Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen                                      ⚫                      ⚫
             Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel                               ⚫                      ⚫
             ⚫ mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen
             - nicht mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen


                                                                                                                             Seite 21 von 39

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II Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
   degenia Versicherungsdienst AG – DEG-AGlB 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil A
Abschnitt A 1         Was ist der Versicherungsfall?                     A 11-3           Notverglasung/Notverschalung
Abschnitt A 2         Welche Schäden und Gefahren                        A 11-4           Kosten
                      sind nicht versichert?                             A 11-5           Unterversicherung
Abschnitt A 3         Welche generellen Ausschlüsse gibt es?             Abschnitt A 12   Was ist unter einer Entschädigung
A 3-1                 Ausschluss Krieg                                                    als Geldleistung zu verstehen?
A 3-2                 Ausschluss Innere Unruhen                          A 12-1           Geldleistung
A 3-3                 Ausschluss Kernenergie                             A 12-2           Notverglasung/Notverschalung
Abschnitt A 4         Welche Sachen sind versichert?                     A 12-3           Kosten
                      Welche Sachen sind nicht versichert?               A 12-4           Unterversicherung
A 4-1                 Versicherte Sachen                                 A 12-5           Restwerte
A 4-2                 Zusätzlich versichert                              Abschnitt A 13   Wann wird eine Geldleistung gezahlt
A 4-3                 Nicht versicherte Sachen                                            und wie wird sie verzinst?
Abschnitt A 5         Welche Kosten sind versichert?                     A 13-1           Fälligkeit der Geldleistung
A 5-1                 Versicherte Kosten                                 A 13-2           Verzinsung
A 5-2                 Zusätzlich versichert                              A 13-3           Hemmung
Abschnitt A 6         Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?   A 13-4           Aufschiebung der Zahlung
Abschnitt A 7         Welche Regelungen gelten für Wohnungs-             Abschnitt A 14   Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
                      und Teileigentümer?                                A 14-1           Umzug in eine neue Wohnung
Abschnitt A 8         Was gilt für Selbstbeteiligungen und               A 14-2           Mehrere Wohnungen
                      Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?     A 14-3           Umzug ins Ausland
Abschnitt A 9         Was sind die Grundlagen der Anpassung              A 14-4           Anzeige der neuen Wohnung
                      von Versicherungsschutz und Prämie?                A 14-5           Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht
A 9-1                 Anpassung des Beitrags                             A 14-6           Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
A 9-2                 Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers           A 14-7           Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
Abschnitt A 10        In welcher Form erfolgt die Entschädigung?         Abschnitt A 15   Welche besonderen Umstände
Abschnitt A 11        Was ist unter einer Entschädigung                                   erhöhen die Gefahr?
                      als Sachleistung zu verstehen?                     A 15-1           Anzeigepflichte Gefahrerhöhung
A 11-1                Sachleistung                                       A 15-2           Folgen einer Gefahrerhöhung
A 11-2                Abweichende Entschädigungsleistung in Geld


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Teil A

Abschnitt A 1         Was ist der Versicherungsfall?                       Abschnitt A 4        Welche Sachen sind versichert?
                                                                                                Welche Sachen sind nicht versichert?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch Bruch
(Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden.                              A 4-1      Versicherte Sachen
                                                                           Versichert sind folgende im Versicherungsschein bezeichnete Sachen:
Abschnitt A 2         Welche Schäden und Gefahren
                      sind nicht versichert?                               A 4-1.1
                                                                           Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben;
A 2-1
Nicht versichert sind folgende Schäden:                                    A 4-1.2
A 2-1.1                                                                    Platten und Spiegel aus Glas;
Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z. B. durch Schrammen,
Kratzer, Muschelausbrüche);                                                A 4-1.3
                                                                           Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel.
A 2-1.2
Randverbindungen     von    Mehrscheiben-Isolierverglasungen      werden   A 4-2      Zusätzlich versichert
undicht;                                                                   Zusätzlich sind folgende fertig eingesetzte oder montierte Sachen
                                                                           mitversichert:
A 2-2
Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit für diese   A 4-2.1
Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:                        Scheiben und Platten aus Kunststoff, dazu zählen auch Scheiben und
                                                                           Platten aus Acryl- und Plexiglas;
A 2-2.1
Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implosion;        A 4-2.2
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner        Platten aus Glaskeramik;
Ladung;
                                                                           A 4-2.3
A 2-2.2                                                                    Glasbausteine und Profilbaugläser;
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder
den Versuch einer solchen Tat;                                             A 4-2.4
                                                                           Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff;
A 2-2.3
Leitungswasser;                                                            A 4-2.5
                                                                           Nur für die Gebäudeglasversicherung:
A 2-2.4                                                                    Glaskörper aus Betonglas
Sturm, Hagel;
                                                                           A 4-2.6
A 2-2.5                                                                    Nur für die Haushaltsglasversicherung:
Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung,                  Scheiben von Aquarien und Terrarien;
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder
Vulkanausbruch.                                                            A 4-2.7
                                                                           Sonstige Sachen, die im Versicherungsschein ausdrücklich benannt sind;
Abschnitt A 3         Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
                                                                           A 4-2.8 Weitere versicherte Sachen
A 3-1      Ausschluss Krieg                                                Bis zu einer Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall in Höhe von
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse,      1.000 EUR sind versichert:
Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.                      A 4-2.8.1
                                                                           Scheiben von Sonnenkollektoren einschließlich deren Rahmen.
A 3-2      Ausschluss Innere Unruhen                                       Darüber hinaus gelten auch Schäden an Abdeckungen von Sonnen-
Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen.                        kollektoren als mitversichert.
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
                                                                           A 4-2.8.2
A 3-3      Ausschluss Kernenergie                                          Nicht aus Glas bestehende Teile von Blei-, Messing- oder
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare Strahlung        Eloxalverglasungen oder transparentem Glasmosaik sind nur unter
oder radioaktive Substanzen.                                               folgenden Voraussetzungen versichert:
Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
                                                                           Es liegt gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen an
                                                                           der zugehörigen Scheibe vor.
                                                                           Außerdem beruhen beide Schäden auf derselben Ursache oder der
                                                                           Schaden an der Scheibe hat den an-deren Schaden verursacht.

                                                                           Die Rahmen dieser Verglasungen sind aber nicht versichert.


                                                                                                                                Seite 23 von 39

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A 4-2.8.3 Nur für die Gebäudeglasversicherung                              A 5-2.2
Ausgestellte Waren und Dekorationsmittel hinter versicherten Scheiben      Um Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und
sind unter folgenden Voraussetzungen versichert:                           Folien auf den versicherten Sachen zu erneuern;

Es liegt gleichzeitig ein ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen der   A 5-2.3
Scheibe vor.                                                               Um Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B.
Außerdem wurden die Waren oder Dekorationsmittel durch Glassplitter        Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) zu beseitigen und
oder durch Gegenstände zerstört oder beschädigt, die beim Zerbrechen       wiederanzubringen;
der Scheibe eingedrungen sind.
                                                                           A 5-2.4
Der Versicherer ersetzt                                                    Um Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und
                                                                           Alarmeinrichtungen zu beseitigen.
     a)    bei zerstörten Waren und Dekorationsmitteln den Wieder-
           beschaffungspreis zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.         A 5-2.5
           Die Reste dieser zerstörten Sachen stehen dem Versicherer       Die Entschädigung für die versicherten Kosten nach Abschnitt A 5-2.1,
           zu.                                                             A 5-2.2, A 5-2.3 und Abschnitt A 5-2.4 DEG-AGlB 2026 ist je
           Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer den Wert der      Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
           Reste an den Versicherer zahlt.
                                                                           Abschnitt A 6        Was ist unter dem Versicherungsort
     b)    bei beschädigten Waren und Dekorationsmitteln die                                    zu verstehen?
           erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des
           Versicherungsfalls.                                             Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeichneten
           Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die        Gebäude oder Räume von Gebäuden.
           durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird.
           Ersetzt wird aber höchstens der Wiederbeschaffungspreis         Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ist,
           zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls.                           besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts.

A 4-3      Nicht versicherte Sachen                                        Abschnitt A 7        Welche Regelungen gelten für Wohnungs-
Nicht versichert sind:                                                                          und Teileigentümer?

A 4-3.1                                                                    A 7-1
Optische Gläser,     Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper       und    Ist bei Verträgen mit einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern
Handspiegel;                                                               der Versicherer wegen des Verhaltens einzelner Wohnungseigentümer
                                                                           ganz oder teilweise leistungsfrei, so kann er sich hierauf gegenüber den
A 4-3.2                                                                    übrigen Wohnungseigentümern wegen deren Sondereigentum sowie
Photovoltaikanlagen;                                                       deren Miteigentumsanteilen nicht berufen.

A 4-3.3                                                                    Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund
Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil             vorliegt, hat dem Versicherer die darauf entfallenden Aufwendungen zu
elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikations-           ersetzen.
geräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Monitoren,
Displays von Tablets und Smartphones);                                     A 7-2
                                                                           Die übrigen Wohnungseigentümer können verlangen, dass der
A 4-3.4                                                                    Versicherer sie auch insoweit entschädigt, als er gegenüber einzelnen
Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.                    Miteigentümern leistungsfrei ist, sofern diese zusätzliche Entschädigung
                                                                           zur Wiederherstellung des gemeinschaftlichen Eigentums verwendet
Abschnitt A 5          Welche Kosten sind versichert?                      wird.

A 5-1     Versicherte Kosten                                               Der Wohnungseigentümer, in dessen Person der Verwirkungsgrund
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge               eines   vorliegt, ist verpflichtet, dem Versicherer diese Mehraufwendungen zu
Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:           erstatten.

A 5-1.1                                                                    A 7-3
Für das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen,           Für die Glasversicherung bei Teileigentum gelten Abschnitt A 7-1 und
Notverglasungen);                                                          Abschnitt A 7-2 DEG-AGlB 2026 entsprechend.

A 5-1.2                                                                    Abschnitt A 8        Was gilt für Selbstbeteiligungen und
Um      versicherte   Sachen      zum     nächsten    Ablagerungsplatz                          Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?
abzutransportieren und sie zu vernichten (Entsorgungskosten).
                                                                           Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag,
A 5-2     Zusätzlich versichert                                            den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat.
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge               eines   Eine    Entschädigungsgrenze      begrenzt die       Entschädigung     je
Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:           Versicherungsfall auf einen bestimmten Betrag.

A 5-2.1                                                                    Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell
Für zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von      vereinbart werden.
versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder           Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung
Gerüstkosten);                                                             voneinander unterscheiden.


                                                                                                                                Seite 24 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Abschnitt A 9         Was sind die Grundlagen der Anpassung                 Falls diese Kosten erforderlich werden, erteilt der Versicherer auf
                      von Versicherungsschutz und Prämie?                   Wunsch des Versicherungsnehmers in dessen Namen den Auftrag
                                                                            hierzu.
Es gelten folgende Grundlagen:                                              Der Versicherer erstattet dem Versicherungsnehmer dann die
                                                                            Rechnungskosten bis zur vereinbarten Höhe.
A 9-1      Anpassung des Beitrags
Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Preisentwicklung       A 11-1.3
für Verglasungsarbeiten an.                                                 Der Versicherer ersetzt und beauftragt nicht:
Die Prämie verändert sich entsprechend.
                                                                            A 11-1.3.1
Für eine Prämienanpassung werden die Preisindizes für                       Aufwendungen, um unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen
Verglasungsarbeiten verwendet.                                              anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur);
Maßgebend sind die für den Monat Mai vom Statistischen Bundesamt
veröffentlichten Indizes.                                                   A 11-1.3.2
                                                                            Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der
Bei Wohnungen, Ein- und Mehrfamiliengebäude gilt der Index für              Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.
Wohngebäude insgesamt.
                                                                            A 11.2     Abweichende Entschädigungsleistung in Geld
Für gewerbliche Risiken gilt das Mittel aus den Indizes für Wohngebäude     A 11-2.1
insgesamt, Bürogebäude und gewerbliche Betriebsgebäude.                     Versicherungsnehmer und Versicherer können sich da-rauf einigen, dass
                                                                            der Versicherer anstelle einer Sachleistung eine Geldleistung erbringt.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines          Diese muss dem Leistungsumfang nach Abschnitt A 11-1 DEG-AGlB 2026
jeden Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich das jeweilige        entsprechen.
Mittel der Preisindizes im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem
davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.                                  A 11-2.2
                                                                            Der Versicherer erbringt eine Geldleistung, soweit eine Sachleistung
Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma           durch ihn zu den ortsüblichen Wiederherstellungskosten nicht möglich
gerundet.                                                                   ist.

A 9-2      Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers                         A 11-2.3
Bei einer Prämienerhöhung nach Abschnitt A 9-1 DEG-AGlB 2026 kann           Wird eine Unterversicherung nach Abschnitt A 11-5 DEG-AGlB 2026
der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail,          festgestellt, erbringt der Versicherer ausschließlich eine Geldleistung.
Telefax oder Brief) mit Wirkung zum Erhöhungszeitpunkt kündigen.
Der Versicherer muss den Versicherungsnehmer auf sein                       A 11-2.4
Kündigungsrecht hinweisen.                                                  Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich
Diese Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer mindestens einen              angefallen ist.
Monat, bevor die neue Prämie wirksam wird, zugegangen sein.                 Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum
                                                                            Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Der Versicherungsnehmer muss innerhalb eines Monats kündigen,
nachdem ihm die Mitteilung über die Prämienerhöhung zugegangen ist.         A 11-3    Notverglasung/Notverschalung
Um die Frist zu wahren, genügt es, die Kündigung rechtzeitig                Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von
abzusenden.                                                                 Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach Abschnitt
Damit wird die Erhöhung nicht wirksam.                                      A 5-1.1 DEG-AGlB 2026) selbst in Auftrag geben.
                                                                            Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten
Abschnitt A 10        In welcher Form erfolgt die Entschädigung?            geltend machen.

Die Entschädigung erfolgt als Sachleistung.                                 A 11-4    Kosten
                                                                            A 11-4.1
Abschnitt A 11        Was ist unter einer Entschädigung                     Für die Berechnung der versicherten Kosten nach Abschnitt A 5 DEG-
                      als Sachleistung zu verstehen?                        AGlB 2026 ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich.
                                                                            Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen
A 11-1    Sachleistung                                                      berücksichtigt.
A 11-1.1
Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer eine Sachleistung auf seine   A 11-4.2
Veranlassung und Rechnung.                                                  Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich
Das bedeutet, dass er die zerstörten oder beschädigten Sachen               angefallen ist.
entsorgen, in gleicher Art und Güte an den Schadenort liefern und           Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum
wieder einsetzen lässt.                                                     Vorsteuerabzug berechtigt ist.

A 11-1.2                                                                    A 11-5     Unterversicherung
Von der Sachleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die           Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde, gilt:
erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und
Kräne).                                                                     Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit             niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von
Vergitterungen).                                                            In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von
                                                                            Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach
Abschnitt A 5-2 DEG-AGlB 2026 vereinbart ist.

                                                                                                                                Seite 25 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag          A 12-4     Unterversicherung
multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Ver-          Soweit eine Versicherungssumme vereinbart wurde, gilt:
sicherungswert.
                                                                           Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 5 DEG-AGlB 2026 wird         niedriger als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von
Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.                          In diesem Fall kann die Entschädigung in dem Verhältnis von
                                                                           Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden.
Abschnitt A 12        Was ist unter einer Entschädigung                    Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag
                      als Geldleistung zu verstehen?                       multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Ver-
                                                                           sicherungswert.
A 12-1     Geldleistung
A 12-1.1                                                                   Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt A 5 DEG-AGlB
Im Versicherungsfall erbringt der Versicherer in ortsüblicher Höhe eine    2026 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von
Geldleistung.                                                              Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt.
Diese umfasst Aufwendungen, um zerstörte oder beschädigte Sachen
nach Abschnitt A 4 DEG-AGlB 2026 zu entsorgen, sie in gleicher Art und     A 12-5    Restwerte
Güte wiederzubeschaffen, an den Schadenort zu liefern und zu               Der erzielbare Verkaufspreis von            Resten      wird   bei   der
montieren.                                                                 Entschädigungsleistung angerechnet.

A 12-1.2                                                                   Abschnitt A 13       Wann wird eine Geldleistung gezahlt
Von der Geldleistung ausgenommen sind besondere Aufwendungen, die                               und wie wird sie verzinst?
erforderlich sind, um den Schadenort zu erreichen (z. B. für Gerüste und
Kräne).                                                                    A 13-1    Fälligkeit der Geldleistung
Das Gleiche gilt für besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit            Eine Geldleistung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem
dem Einsetzen einer Scheibe (z. B. Anstriche, De- und Remontage von        Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Vergitterungen).
                                                                           Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des
Solche Aufwendungen ersetzt der Versicherer nur, soweit dies nach          Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der
Abschnitt A 5.2 DEG-AGlB 2026 vereinbart ist.                              voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.

A 12-1.3                                                                   A 13-2     Verzinsung
Der Versicherer ersetzt nicht:                                             Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem
                                                                           anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
A 12-1.3.1
Aufwendungen, um unbeschädigte Sachen an entschädigte Sachen               A 13-2.1 Geldleistung
anzugleichen (z. B. Farbe und Struktur);                                   Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen.
                                                                           Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats
A 12-1.3.2                                                                 geleistet wurde.
Aufwendungen, die durch fertigungsbedingte Abweichungen der
Ersatzsache im äußeren Erscheinungsbild entstehen.                         A 13-2.2 Zinssatz
                                                                           Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des
A 12-1.4                                                                   Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich       höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
angefallen ist.                                                            Die Zinsen werden zusammen mit der Geldleistung fällig.
Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum
Vorsteuerabzug berechtigt ist.                                             A 13-3    Hemmung
                                                                           Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A 13-1 und Abschnitt
A 12-2    Notverglasung/Notverschalung                                     A 13-2.1 DEG-AGlB 2026 gilt:
Der Versicherungsnehmer kann das vorläufige Verschließen von               Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens
Öffnungen (Notverglasungen und Notverschalungen nach Abschnitt             des Versicherungsnehmers die Geldleistung nicht ermittelt oder nicht
A 5-1.1 DEG-AGlB 2026) selbst in Auftrag geben.                            gezahlt werden kann.
Diese erforderlichen Aufwendungen kann er als versicherte Kosten
geltend machen.                                                            A 13-4     Aufschiebung der Zahlung
                                                                           Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
A 12-3    Kosten
A 12-3.1                                                                   A 13-4.1
Für die Berechnung der versicherten Kosten nach Abschnitt                  Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers
A 5 DEG-AGlB 2026 ist der Zeitpunkt des Versicherungsfalls maßgeblich.     bestehen;
Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen
berücksichtigt.                                                            A 13-4.2
                                                                           Ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den
A 12-3.2                                                                   Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus An-lass dieses
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich       Versicherungsfalls noch läuft.
angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.


                                                                                                                                Seite 26 von 39

                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Abschnitt A 14      Was gilt bei einem Wohnungswechsel?                  Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens
                                                                         bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
A 14-1    Umzug in eine neue Wohnung                                     Prämienfälligkeit.
Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der                   Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung
Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über.                           des Versicherungsnehmers.
Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen
Versicherungsschutz.                                                     A 14-6.2
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens    Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen
2 Monate nach Umzugsbeginn.                                              aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungs-ort ebenfalls beide
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte         Wohnungen:
Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden.                    Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden
                                                                         Ehegatten.
A 14-2      Mehrere Wohnungen                                            Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens
Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine          bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz         Prämienfälligkeit.
nicht über.                                                              Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung.
Für eine Übergangszeit von 2 Monaten besteht Versicherungsschutz in
beiden Wohnungen.                                                        A 14-6.3
                                                                         Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue
A 14-3    Umzug ins Ausland                                              Wohnungen ziehen, gilt Abschnitt A 14-6.2 DEG-AGlB 2026
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik                entsprechend.
Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung
über.                                                                    Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden
Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens    Prämienfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen
2 Monate nach Umzugsbeginn.                                              Wohnungen.

A 14-4   Anzeige der neuen Wohnung                                       A 14-7    Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften
A 14-4.1                                                                 Abschnitt A 14-6 DEG-AGlB 2026 gilt auch für eheähnliche
Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei                  Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner
Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in          am Versicherungsort gemeldet sind.
Quadratmetern anzugeben.
                                                                         Abschnitt A 15       Welche besonderen Umstände
A 14-4.2                                                                                      erhöhen die Gefahr?
Verändert sich nach dem Wohnungswechsel ein für die
Prämienberechnung erforderlicher Umstand nach dem im Antrag gefragt      A 15-1      Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung
wurde, kann das zu einer Unterversicherung führen.                       Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2 Allgemeiner
Der Versicherungsschutz muss in diesem Fall angepasst werden.            Teil kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen:

A 14-5    Festlegung der neuen Prämie, Kündigungsrecht                   A 15-1.1
A 14-5.1                                                                 Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor
Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die      Vertragsschluss gefragt hat.
am Ort der neuen Wohnung gültig sind.
                                                                         A 15-1.2
A 14-5.2                                                                 Die Wohnung ist länger als 60 Tage unbewohnt.
Wenn sich die Prämie aufgrund veränderter Prämiensätze erhöht, kann
der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen.                            A 15-1.3
Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird.                  Das Gebäude steht dauernd oder vorübergehend leer.

Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z.B. E-Mail,   A 15-1.4
Telefax oder Brief) tun.                                                 Im Versicherungsort wird ein gewerblicher Betrieb aufgenommen.
Dafür hat er einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung
Zeit.                                                                    A 15-1.5
Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer.    Im Versicherungsort wird ein Betrieb dauernd oder vorübergehend
Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie dem Versicherer              stillgelegt.
zugegangen ist, wirksam.
                                                                         A 15-1.6
A 14-5.3                                                                 Art und Umfang eines Betriebs - gleich welcher Art - wird verändert,
Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung die Prämie nur in          soweit Versicherungsschutz für Glas in der gewerblichen
bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.   Inhaltsversicherung vereinbart ist.

A 14-6     Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung                          A 15-2      Folgen einer Gefahrerhöhung
A 14-6.1                                                                 Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in Abschnitt B 3-2.3 bis Abschnitt
Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus         B 3-2.5 Allgemeiner Teil geregelt.
und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide
Wohnungen:
Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des
Versicherungsnehmers.


                                                                                                                              Seite 27 von 39

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       III      Allgemeine Bedingungen für die Allgemeine Haftpflicht-
                und Sachversicherung (Teil B) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis - Teil B
Abschnitt B-1         Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung     Abschnitt B 4   Weitere Regelungen
B 1-1                 Beginn des Versicherungsschutzes                     B 4-1           Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
B 1-2                 Prämienzahlung, Versicherungsperiode                 B 4-2           Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
B 1-3                 Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,              B 4-3           Vollmacht des Versicherungsvertreters
                      Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                         (gilt nur für die Sachversicherung)
B 1-4                 Folgeprämie                                          B 4-4           Verjährung
B 1-5                 Lastschriftverfahren                                 B 4-5           Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
B 1-6                 Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung            B 4-6           Anzuwendendes Recht
Abschnitt B 2         Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung               B 4-7           Embargobestimmung
B 2-1                 Dauer und Ende des Vertrags                          B 4-8           Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)
B 2-2                 Kündigung nach Versicherungsfall                     B 4-9           Versicherung für fremde Rechnung
Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                                      (gilt nur für die Sachversicherung)
                      andere Obliegenheiten                                B 4-10          Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-1                 Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers            B 4-11          Übergang von Ersatzansprüchen
                      oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                       (gilt nur für die Sachversicherung)
B 3-2                 Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)   B 4-12          Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
B 3-3                 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers                              (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                           B 14-13         Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)


                                                                                                                             Seite 28 von 39

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Teil B

Abschnitt B 1        Beginn des Versicherungsschutzes, Prämienzahlung        B 1-4      Folgeprämie
                                                                             B 1-4.1    Fälligkeit
B 1-1      Beginn des Versicherungsschutzes                                  Eine Folgeprämie wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein                jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu
angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die       einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung der Erst- oder Einmalprämie.
                                                                             Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
B 1-2    Prämienzahlung, Versicherungsperiode
B 1-2.1  Prämienzahlung                                                      B 1-4.2    Verzug und Schadensersatz
Je nach Vereinbarung werden die Prämien entweder durch laufende              Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als        Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die
Einmalprämie im Voraus gezahlt.                                              verspätete Zahlung zu vertreten hat.

B 1-2.2    Versicherungsperiode                                              Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung einer Folgeprämie in Verzug,
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr.                                   ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug
Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.   entstandenen Schadens zu verlangen.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die
Versicherungsperiode der Vertragsdauer.                                      B 1-4.3   Mahnung
                                                                             Wird eine Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den
B 1-3       Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie,                          Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail, Telefax
            Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung                     oder Brief) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen
B 1-3.1     Fälligkeit der Erst- oder Einmalprämie                           (Mahnung).
Die erste oder einmalige Prämie ist unverzüglich nach dem Zeitpunkt des      Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der
vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungs-           Zahlungsaufforderung betragen.
beginns zu zahlen.
Dies gilt unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts.                  Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag die
                                                                             rückständigen Beträge der Prämie sowie der Zinsen und Kosten im
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-       Einzelnen beziffert und auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und
schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach               Kündigungsrecht) hinweist.
Vertragsschluss zu zahlen.
                                                                             B 1-4.4    Leistungsfreiheit nach Mahnung
Zahlt der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich nach dem in Absatz 1        Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
oder 2 bestimmten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst,           Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des
nachdem die Zahlung veranlasst ist.                                          Versicherungsfalles mit der Zahlung der Prämie oder der Zinsen oder Kosten
                                                                             in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Weicht der Versicherungsschein vom Antrag des Versicherungsnehmers
oder getroffenen Vereinbarungen ab, ist die erste oder einmalige Prämie      B 1-4.5    Kündigung nach Mahnung
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zu zahlen.       Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in
                                                                             Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten
B 1-3.2    Rücktrittsrecht des Versicherers bei Zahlungsverzug               Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit
Wird die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig nach Abschnitt B      sofortiger Wirkung kündigen.
1.3.1 Allgemeiner Teil gezahlt, so kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten, solange die Zahlung nicht veranlasst ist.                      Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden
                                                                             werden.
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer die           Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungs-
Nichtzahlung nicht zu vertreten hat.                                         nehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der
                                                                             Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
B 1-3.3    Leistungsfreiheit des Versicherers
Wenn der Versicherungsnehmer die erste oder einmalige Prämie nicht           B 1-4.6    Zahlung der Prämie nach Kündigung
rechtzeitig nach Abschnitt B 1-3.1 Allgemeiner Teil zahlt, so ist der        Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats
Versicherer für einen vor Zahlung der Prämie eingetretenen                   nach der Kündigung veranlasst wird.
Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet.                           Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie
Voraussetzung ist, dass er den Versicherungsnehmer durch gesonderte          unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf
Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) oder durch einen    veranlasst wird.
auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der
Nichtzahlung der Prämie aufmerksam gemacht hat.                              Die Leistungsfreiheit des Versicherers nach Abschnitt B 1-4.4 Allgemeiner
                                                                             Teil bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Die Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn der Versicherungsnehmer die
Nichtzahlung zu vertreten hat.                                               B 1-5       Lastschriftverfahren
                                                                             B 1-5.1     Pflichten des Versicherungsnehmers
                                                                             Ist zur Einziehung der Prämie das Lastschriftverfahren vereinbart worden,
                                                                             hat der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Prämie für
                                                                             eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.


                                                                                                                                         Seite 29 von 39


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Konnte die fällige Prämie ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom        Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Versicherer nicht eingezogen werden, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z.B. E-Mail,        Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der
Telefax oder Brief) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers          Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
erfolgt.                                                                       verschaffen, ist der Vertrag nichtig.
                                                                               Dem Versicherer steht in diesem Fall die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
B 1-5.2   Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug                                   dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere
Prämien, trotz wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden        Abschnitt B 2        Dauer und Ende des Vertrags, Kündigung
können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in
Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu kündigen.                        B 2-1     Dauer und Ende des Vertrags
                                                                               B 2-1.1   Vertragsdauer
Der Versicherer hat in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass der              Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum
Versicherungsnehmer verpflichtet ist, die ausstehende Prämie und               abgeschlossen.
zukünftige Prämien selbst zu übermitteln.
                                                                               B 2-1.2   Stillschweigende Verlängerung
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlgeschlagenen        Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt          Vertrag um jeweils ein Jahr.
werden.                                                                        Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei
                                                                               Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung
B 1-6     Prämie bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                            zugegangen ist.
B 1-6.1   Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur              B 2-1.3    Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der          Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
Versicherungsschutz bestanden hat.                                             vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

B 1-6.2   Prämie oder Geschäftsgebühr bei Widerruf,               Rücktritt,   B 2-1.4    Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
          Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse                      Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der
B 1-6.2.1                                                                      Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von        darauffolgenden Jahres kündigen.
14 Tagen, hat der Versicherer nur den auf die Zeit nach Zugang der             Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem
Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zu erstatten.                 Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das
Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden            B 2-1.5    Wegfall des versicherten Interesses
Betrag hingewiesen und der Versicherungsnehmer zugestimmt hat, dass            Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung
der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.                   vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses
                                                                               Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des
Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, hat der Versicherer       Interesses Kenntnis erlangt.
zusätzlich die für das erste Versicherungsjahr gezahlte Prämie zu erstatten.
Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem               Für die Hausratversicherung gilt:
Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.                                 Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte
                                                                               Auflösung des versicherten Hausrats.
B 1-6.2.2                                                                      Dazu zählt auch:
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen                       a) die Aufnahme des Versicherungsnehmers in eine stationäre
Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm die Prämie                   Pflegeeinrichtung;
bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
                                                                                          oder
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet,
weil die einmalige oder die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt worden           b)    die    Aufgabe    einer     Zweit-    oder     Ferienwohnung.
ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.                        Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten
                                                                                          Interesses.
B 1-6.2.3                                                                      Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers zum
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen          Zeitpunkt der Kenntniserlangung des Versicherers über die vollständige und
arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer die Prämie bis zum     dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach dem
Zugang der Anfechtungserklärung zu.                                            Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
                                                                               Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene
B 1-6.2.4                                                                      Versicherungsnehmer.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung
vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer die Prämie zu, die er     B 2-2     Kündigung nach Versicherungsfall
hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem                B 2-2.1   Kündigungsrecht
Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des        Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien
Interesses Kenntnis erlangt hat.                                               den Versicherungsvertrag kündigen.
                                                                               Die Kündigung ist in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erklären.
B 1-6.2.5                                                                      Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung der Prämie verpflichtet,         Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht,
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, nicht
entsteht.

                                                                                                                                       Seite 30 von 39


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 2-2.2   Kündigung durch Versicherungsnehmer                                    B 3-1.2.3 Vertragsänderung
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang           Hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1 Absatz 1
beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch                    Allgemeiner Teil nicht vorsätzlich verletzt und hätte der Versicherer bei
bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens            Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag auch zu
jedoch zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, wirksam wird.                anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Bedingungen
                                                                                 auf Verlangen des Versicherers rückwirkend Vertragsbestandteil.
B 2-2.3   Kündigung durch Versicherer                                            Bei einer vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Pflichtverletzung
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim          werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
Versicherungsnehmer wirksam.                                                     Vertragsbestandteil.

Abschnitt B 3         Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung,                            Erhöht sich durch eine Vertragsänderung die Prämie um mehr als 10
                      andere Obliegenheiten                                      Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht
                                                                                 angezeigten Umstand aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag
B 3-1      Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers                             innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne
           oder seines Vertreters bis zum Vertragsschluss                        Einhaltung einer Frist kündigen. In dieser Mitteilung hat der Versicherer den
B 3-1.1    Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben                           Versicherungsnehmer auf dessen Kündigungsrecht hinzuweisen.
           über gefahrerhebliche Umstände
Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem          B 3-1.3    Frist und Form für die Ausübung der Rechte des Versicherers
Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen             Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung muss
der Versicherer in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) gefragt hat und   der Versicherer innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem      Dabei hat er die Umstände anzugeben, auf die er seine Erklärung stützt.
vereinbarten Inhalt zu schließen.                                                Zur Begründung kann er nachträglich weitere Umstände innerhalb eines
Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn der Versicherer dem                    Monats nach deren Kenntniserlangung angeben.
Versicherungsnehmer nach seiner Vertragserklärung, aber vor der                  Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der
Vertragsannahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellt.                    Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangt, die das
                                                                                 von ihm jeweils geltend gemachte Recht begründen.
Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers
geschlossen, so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und B 3-1.2                  B 3-1.4    Hinweispflicht des Versicherers
Allgemeiner Teil sowohl die Kenntnis und die Arglist des Vertreters als auch     Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung stehen
die Kenntnis und die Arglist des Versicherungsnehmers zu berücksichtigen.        dem Versicherer nur zu, wenn er den Versicherungsnehmer durch
                                                                                 gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auf die
Der Versicherungsnehmer kann sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht          Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen hat.
vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn
weder dem Vertreter noch dem Versicherungsnehmer Vorsatz oder grobe              B 3-1.5   Ausschluss von Rechten des Versicherers
Fahrlässigkeit zur Last fällt.                                                   Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
                                                                                 oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten
B 3-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                        Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
B 3-1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               B 3-1.6   Anfechtung
Absatz 1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.        Das Recht des Versicherers, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung
Im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein                   anzufechten, bleibt bestehen.
Versicherungsschutz.
                                                                                 B 3-1.7     Erlöschen der Rechte des Versicherers
Der Versicherer hat jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn der                        Die Rechte des Versicherers zum Rücktritt, zur Kündigung und zur
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die unrichtigen oder                      Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsschluss.
unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht           Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser
hat.                                                                             Frist eingetreten sind.
                                                                                 Die Frist beträgt 10 Jahre, wenn der Versicherungsnehmer oder sein
Das Rücktrittsrecht des Versicherers wegen grob fahrlässiger Verletzung der      Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt hat.
Anzeigepflicht besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist,
dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten         B 3-2      Gefahrerhöhung (gilt nur für die Sachversicherung)
Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hätte.                 B 3-2.1    Begriff der Gefahrerhöhung
                                                                                 B 3-2.1.1
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, darf er den   Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe der Vertragserklärung
Versicherungsschutz nicht versagen, wenn der Versicherungsnehmer                 des Versicherungsnehmers die tatsächlich vorhandenen Umstände so
nachweist, dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder        verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den       Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme
Umfang der Leistung ursächlich war.                                              des Versicherers wahrscheinlicher wird.
Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn der
Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht arglistig verletzt hat.                   B 3-2.1.2
                                                                                 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere - aber nicht nur - vorliegen, wenn
B 3-1.2.2 Kündigung                                                              sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach dem der Versicherer vor
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht nach B 3-1.1               Vertragsschluss gefragt hat.
Absatz 1 Allgemeiner Teil leicht fahrlässig oder schuldlos, kann der
Versicherer den Vertrag kündigen. Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen,        B 3-2.1.3
wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass der Versicherer den                 Eine Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.1.1 Allgemeiner Teil liegt nicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder        vor, wenn sich die Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den
anderen Bedingungen geschlossen hätte.                                           Umständen als mitversichert gelten soll.


                                                                                                                                          Seite 31 von 39


                 degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 3-2.2   Pflichten des Versicherungsnehmers                                     dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der
B 3-2.2.1                                                                        Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat.
Nach Abgabe seiner Vertragserklärung darf der Versicherungsnehmer ohne           Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt
vorherige Zustimmung des Versicherers keine Gefahrerhöhung vornehmen             Abschnitt B 3-2.5.1 Satz 2 und 3 Allgemeiner Teil entsprechend.
oder deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.                               Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die
                                                                                 Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte
B 3-2.2.2                                                                        zugegangen sein müssen, bekannt war.
Erkennt der Versicherungsnehmer nachträglich, dass er ohne vorherige
Zustimmung des Versicherers eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder                 B 3-2.5.3
gestattet hat, so muss er diese dem Versicherer unverzüglich anzeigen.           Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,
                                                                                      a) soweit der Versicherungsnehmer nachweist, dass die
B 3-2.2.3                                                                                   Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des
Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe seiner Vertragserklärung                               Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war;
unabhängig von seinem Willen eintritt, muss der Versicherungsnehmer dem
Versicherer unverzüglich anzeigen, nachdem er von ihr Kenntnis erlangt hat.                 oder

B 3-2.3    Kündigung oder Vertragsänderung durch den Versicherer                      b)    wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist für
B 3-2.3.1 Kündigungsrecht                                                                   die Kündigung des Versicherers abgelaufen und eine Kündigung
Verletzt der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach Abschnitt                         nicht erfolgt war;
B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil, kann der Versicherer den Vertrag fristlos
kündigen, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung vorsätzlich                      oder
oder grob fahrlässig verletzt hat.
Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hat der                     c)    wenn der Versicherer statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
Versicherungsnehmer zu beweisen.                                                            Gefahrerhöhung      eine      seinen     Geschäftsgrundsätzen
                                                                                            entsprechende erhöhte Prämie verlangt.
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, kann der Versicherer
unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                           B 3-3       Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
                                                                                 B 3-3.1     Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
Wird dem Versicherer eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Abschnitt B          B 3-3.1.1 Zu erfüllende Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
3-2.2.2 und Abschnitt B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil bekannt, kann er den            Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die der Versicherungsnehmer vor
Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.                   Eintritt des Versicherungsfalles zu erfüllen hat, sind:
                                                                                       a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich
B 3-2.3.2 Vertragsänderung                                                                   vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
Statt der Kündigung kann der Versicherer ab dem Zeitpunkt der                          b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten
Gefahrerhöhung eine seinen Geschäftsgrundsätzen entsprechende erhöhte                        Obliegenheiten.
Prämie verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
                                                                                 B 3-3.1.2 Rechtsfolgen
Erhöht sich die Prämie als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10               Verletzt der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig eine
Prozent oder schließt der Versicherer die Absicherung der erhöhten Gefahr        Obliegenheit, die er vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber dem
aus, so kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb eines Monats          Versicherer zu erfüllen hat, so kann der Versicherer innerhalb eines Monats,
nach Zugang der Mitteilung des Versicherers ohne Einhaltung einer Frist          nachdem er von der Verletzung Kenntnis erlangt hat, den Vertrag fristlos
kündigen.                                                                        kündigen.
In der Mitteilung hat der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dieses         Der Versicherer hat kein Kündigungsrecht, wenn der Versicherungsnehmer
Kündigungsrecht hinzuweisen.                                                     nachweist, dass er die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
                                                                                 verletzt hat.
B 3-2.4   Erlöschen der Rechte des Versicherers
Die Rechte des Versicherers zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach            B 3-3.2   Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Abschnitt B 3-2.3 Allgemeiner Teil erlöschen, wenn diese nicht innerhalb         Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
eines Monats ab Kenntnis des Versicherers von der Gefahrerhöhung                 folgende Obliegenheiten zu erfüllen:
ausgeübt werden oder wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der
Gefahrerhöhung bestanden hat.                                                    B 3-3.2.1
                                                                                 Er hat nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu
B 3-2.5     Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung                               sorgen. Dabei hat der Versicherungsnehmer Weisungen des Versicherers,
B 3-2.5.1                                                                        soweit für ihn zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen - ggf. auch mündlich
Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der            oder telefonisch - einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. Erteilen
Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer        mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unter-
seine Pflichten nach Abschnitt B 3-2.2.1 Allgemeiner Teil vorsätzlich verletzt   schiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem
hat.                                                                             Ermessen zu handeln.
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der
Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der      B 3-3.2.2
Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.                    zusätzlich zu Abschnitt B 3-3.2.1 Allgemeiner Teil gilt:
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungs-
nehmer zu beweisen.                                                              Der Versicherungsnehmer hat
                                                                                      a) dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm
B 3-2.5.2                                                                                   Kenntnis erlangt hat, unverzüglich - ggf. auch mündlich oder
Nach einer Gefahrerhöhung nach Abschnitt B 3-2.2.2 und Abschnitt                            telefonisch - anzuzeigen;
B 3-2.2.3 Allgemeiner Teil ist der Versicherer für einen Versicherungsfall,           b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige                  unverzüglich der Polizei anzuzeigen;


                                                                                                                                            Seite 32 von 39


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     c)   dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der     B 4-1.3   Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
          abhanden gekommenen Sachen einzureichen;                                  a)   Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe
     d)   das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die                        Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen
          Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den                           zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen
          Versicherer freigegeben worden sind.                                           Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
          Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild                          Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen
          nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die                   wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversicherung
          beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den                        vor.
          Versicherer aufzubewahren;
     e)   soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft in              b)   Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner
          Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu erteilen, die zur               verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
          Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der                     Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt;
          Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist sowie jede                  der Versicherungsnehmer kann aber im Ganzen nicht mehr als
          Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über                       den Betrag des ihm entstandenen Schadens verlangen. Satz 1 gilt
          den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;                             entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer
     f)   vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren                        bestehen.
          Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann.
     g)   Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers                 Erlangt der Versicherungsnehmer oder der Versicherte aus
          einem anderen als dem Versicherungsnehmer zu, so hat dieser                    anderen Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben
          die Obliegenheiten nach Abschnitt B 3-3.2.1 und Abschnitt                      Schaden, so ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden
          B 3-3.2.2 Allgemeiner Teil ebenfalls zu erfüllen - soweit ihm dies             Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen
          nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist.                  insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der
                                                                                         Versicherungssummen, aus denen die Prämien errechnet
B 3-3.3    Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung                                 wurden, nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
B 3-3.3.1                                                                                wäre.
Verletzt der Versicherungsnehmer eine Obliegenheit nach Abschnitt B 3-3.1                Bei Vereinbarung von Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der
oder Abschnitt B 3-3.2 Allgemeiner Teil vorsätzlich, so ist der Versicherer              Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine
von der Verpflichtung zur Leistung frei.                                                 höhere Entschädigung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit ist der Versicherer                    der Versicherungssummen in diesem Vertrag in Deckung
berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des              gegeben worden wäre.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entspricht.
                                                                                    c)   Hat der Versicherungsnehmer eine Mehrfachversicherung in der
B 3-3.3.2                                                                                Absicht geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen
Verletzt der Versicherungsnehmer eine nach Eintritt des Versicherungsfalles              Vermögensvorteil zu verschaffen, ist jeder in dieser Absicht
bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, ist der Versicherer                  geschlossene Vertrag nichtig.
nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn er den
Versicherungsnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail,                Dem Versicherer steht die Prämie bis zu dem Zeitpunkt zu, zu
Telefax oder Brief) auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat.                               dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
                                                                                         Kenntnis erlangt.
B 3-3.3.3
Der Versicherer bleibt zur Leistung verpflichtet, wenn der                     B 4-1.4   Beseitigung der Mehrfachversicherung
Versicherungsnehmer nachweist, dass er die Obliegenheit nicht grob                  a)   Hat der Versicherungsnehmer den Vertrag, durch den die
fahrlässig verletzt hat.                                                                 Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem
Dies gilt auch, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die                         Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, kann er
Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des             verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben
Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der dem                     oder die Versicherungssumme unter verhältnismäßiger
Versicherer obliegenden Leistung ursächlich war.                                         Minderung der Prämie auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der
Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Obliegenheit arglistig                  durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist.
verletzt hat.
                                                                                         Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der
Abschnitt B 4        Weitere Regelungen                                                  Versicherungssumme und Anpassung der Prämie werden zu dem
                                                                                         Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem Versicherer
B 4-1      Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung                                     zugeht.
B 4-1.1    Anzeigepflicht                                                           b)   Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Wer bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Gefahr                        Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
versichert, ist verpflichtet, dem Versicherer die andere Versicherung                    Abschluss     der    mehreren     Versicherungsverträge   der
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer und              Versicherungswert gesunken ist.
die Versicherungssumme anzugeben.                                                        Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge
                                                                                         gleichzeitig oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen
B 4-1.2    Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht                                worden,      kann    der    Versicherungsnehmer     nur   die
Verletzt der Versicherungsnehmer die Anzeigepflicht nach Abschnitt B 4-1.1               verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und
Allgemeiner Teil vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist der Versicherer unter             der Prämien verlangen.
den in Abschnitt B 3-3 Allgemeiner Teil beschriebenen Voraussetzungen zur
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei.              B 4-2     Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn der Versicherer vor Eintritt des       B 4-2.1   Form, zuständige Stelle
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt hat.         Die für den Versicherer bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den
                                                                               Versicherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber dem
                                                                               Versicherer erfolgen, sind in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief)
                                                                               abzugeben.

                                                                                                                                      Seite 33 von 39


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Dies gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag etwas   B 4-5     Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstände
anderes bestimmt ist.                                                         Treten Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Versicherungsnehmer
                                                                              und dem Versicherer auf, kann sich der Versicherungsnehmer jederzeit an
Erklärungen und Anzeigen sollen an die Hauptverwaltung des Versicherers       die Beschwerdestelle des Versicherers wenden:
oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen als zuständig
bezeichnete Stelle gerichtet werden.                                                                      Alte Leipziger Versicherung AG
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und                                        Servicebeauftragter des Vorstandes
Anzeigen bleiben bestehen.                                                                                      Alte Leipziger-Platz 1
                                                                                                                  61440 Oberursel
B 4-2.2     Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung                                    E-Mail: servicebeauftragter@alte-leipziger.de
Hat der Versicherungsnehmer eine Änderung seiner Anschrift dem
Versicherer nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die dem       Außerdem stehen dem Versicherungsnehmer insbesondere folgende
Versicherungsnehmer gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines              weitere Beschwerdemöglichkeiten zu:
eingeschriebenen Briefes an die letzte dem Versicherer bekannte Anschrift.
Die Erklärung gilt 3 Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.      B 4-5.1   Versicherungsombudsmann
Dies gilt entsprechend für den Fall einer dem Versicherer nicht angezeigten   Wenn es sich beim Versicherungsnehmer um einen Verbraucher oder um
Namensänderung des Versicherungsnehmers.                                      eine Person handelt, die sich in verbraucherähnlicher Lage befindet, gilt:

B 4-2.3   Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung           Bei Streitigkeiten in Versicherungsangelegenheiten kann sich der
Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines       Versicherungsnehmer an den Ombudsmann für Versicherungen wenden.
Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Abschnitt B 4-2.2                                 Versicherungsombudsmann e.V.
Allgemeiner Teil entsprechend Anwendung.                                                                   Postfach 080632
                                                                                                             10006 Berlin
B 4-3     Vollmacht des Versicherungsvertreters                                                         Telefon: 0800 3696000
          (gilt nur für die Sachversicherung)                                            E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
B 4-3.1   Erklärungen des Versicherungsnehmers                                              Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungs-
nehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend                     Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und kostenfrei
      a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrages;        arbeitende Schlichtungsstelle. Der Versicherer hat sich verpflichtet, an dem
      b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen        Schlichtungsverfahren teilzunehmen.
          Beendigung;
      c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrages       B 4-5.2    Versicherungsaufsicht
          und während des Versicherungsverhältnisses.                         Wenn der Versicherungsnehmer mit der Betreuung des Versicherers nicht
                                                                              zufrieden ist oder Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
B 4-3.2    Erklärungen des Versicherers                                       auftreten, kann er sich auch an die Bundesanstalt für
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer           Finanzdienstleistungsaufsicht wenden. Der Versicherer unterliegt der
ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem                   Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Versicherungsnehmer zu übermitteln.
                                                                                              Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
B 4-3.3    Zahlungen an den Versicherungsvertreter                                                        Sektor Versicherungsaufsicht
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen,                                  Graurheindorfer Straße 108
die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder                                               53117 Bonn
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet. Eine                                               Telefon: 0800 2 100 500
Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen                                       E-Mail: poststelle@bafin.de
sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung                               Internet: https://www.bafin.de
kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
                                                                              Hinweis: Die BaFin ist keine Schiedsstelle und kann einzelne Streitfälle nicht
B 4-4      Verjährung                                                         verbindlich entscheiden.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in 3 Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch        B 4-5.3    Rechtsweg
entstanden ist und der Gläubiger von den Anspruch begründenden                Es besteht zudem die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt.
Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.                    B 4.5.3.1 Örtlich zuständiges Gericht für Klagen gegen den Versicherer
                                                                              Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer             sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen        seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Anmeldung und Zugang der in Textform (z.B. E-Mail, Telefax oder Brief)
mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.    Ferner ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Versicherungs-
                                                                              nehmer zur Zeit der Klageerhebung seinen Sitz, den Sitz seiner
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften      Niederlassung oder seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen,
des Bürgerlichen Gesetzbuchs.                                                 seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

                                                                              Verlegt jedoch der Versicherungsnehmer nach Vertragsschluss seinen Sitz,
                                                                              den Sitz seiner Niederlassung, seinen Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
                                                                              solchen, seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, sind die Gerichte des
                                                                              Staates zuständig, in dem der Versicherer seinen Sitz hat.


                                                                                                                                        Seite 34 von 39


                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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B 4-5.3.2 Örtlich zuständiges Gericht                                           B 4-9.3.2
           für Klagen gegen Versicherungsnehmer                                 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der Vertrag
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer           ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine rechtzeitige
bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz, dem Sitz der        Benachrichtigung des Versicherungsnehmers nicht möglich oder nicht
Niederlassung oder dem Wohnsitz des Versicherungsnehmers; fehlt ein             zumutbar war.
solcher, nach seinem gewöhnlichen Aufenthalt.
                                                                                B 4-9.3.3
Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der                   Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn der
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit       Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten
für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherungsnehmer           geschlossen und den Versicherer nicht darüber informiert hat.
nach dem Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag
zuständigen Niederlassung.                                                      B 4-10     Aufwendungsersatz (gilt nur für die Sachversicherung)
                                                                                B 4-10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
B 4-6      Anzuwendendes Recht                                                  B 4-10.1.1
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.                                        Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die der Versicherungs-
                                                                                nehmer bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur
B 4-7     Embargobestimmung                                                     Abwendung und Minderung des Schadens für geboten halten durfte oder
Es besteht - unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –                     die er auf Weisung des Versicherers macht.
Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder                 B 4-10.1.2
Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der                  Macht der Versicherungsnehmer Aufwendungen, um einen unmittelbar
Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.                                      bevorstehenden Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen
                                                                                Auswirkungen zu mindern, geltend, so leistet der Versicherer
Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.            Aufwendungsersatz nur, wenn diese Aufwendungen bei einer
Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf         nachträglichen objektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und
den Iran erlassen werden, soweit dem nicht Europäische oder deutsche            erfolgreich waren oder die Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
Rechtsvorschriften entgegenstehen.                                              erfolgten.

B 4-8      Überversicherung (gilt nur für die Sachversicherung)                 B 4-10.1.3
Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten Interesses          Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
erheblich, so kann sowohl der Versicherer als auch der Versicherungs-           Aufwendungsersatz nach Abschnitt B 4-10.1.1 und Abschnitt B 4-10.1.2
nehmer verlangen, dass zur Beseitigung der Überversicherung die                 Allgemeiner Teil entsprechend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit
Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.                    Aufwendungen auf Weisung des Versicherers entstanden sind.
Ab Zugang des Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe der Prämie der
Betrag maßgebend, den der Versicherer berechnet haben würde, wenn der           B 4-10.1.4
Vertrag von vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.            Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung betragen
                                                                                zusammen höchstens die Versicherungssumme je vereinbarter Position;
Hat der Versicherungsnehmer die Überversicherung in der Absicht                 dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf Weisung des Versicherers
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu              entstanden sind.
verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht die Prämie bis zu
dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden                B 4-10.1.5
Umständen Kenntnis erlangt.                                                     Der Versicherer hat den für die Aufwendungen gemäß Abschnitt B 4-10.1.1
                                                                                Allgemeiner Teil erforderlichen Betrag auf Verlangen des Versicherungs-
B 4-9      Versicherung für fremde Rechnung                                     nehmers vorzuschießen.
           (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-9.1    Rechte aus dem Vertrag                                               B 4-10.1.6
Der Versicherungsnehmer kann den Versicherungsvertrag im eigenen                Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder
Namen für das Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen.                 anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse
Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur dem                        kostenfrei zu erbringen sind.
Versicherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu.
Das gilt auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.            B 4-10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
                                                                                B 4-10.2.1
B 4-9.2    Zahlung der Entschädigung                                            Der Versicherer ersetzt bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die
Der Versicherer kann vor Zahlung der Entschädigung an den                       Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern
Versicherungsnehmer den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine          diese den Umständen nach geboten waren.
Zustimmung dazu erteilt hat.
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Zustimmung           Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand
des Versicherungsnehmers verlangen.                                             hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung
                                                                                vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde.
B 4-9.3    Kenntnis und Verhalten
B 4-9.3.1                                                                       B 4-10.2.2
Soweit die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von              Ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung zu kürzen, kann er auch den
rechtlicher Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung       Kostenersatz nach Abschnitt B 4-10.2.1 Allgemeiner Teil entsprechend
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichtigen.        kürzen.

Soweit der Vertrag Interessen des Versicherungsnehmers und des
Versicherten umfasst, muss sich der Versicherungsnehmer für sein
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen
lassen, wenn der Versicherte Repräsentant des Versicherungsnehmers ist.

                                                                                                                                       Seite 35 von 39


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B 4-11     Übergang von Ersatzansprüchen                                        B 4-12.1.2
           (gilt nur für die Sachversicherung)                                  Führt der Versicherungsnehmer den Schaden grob fahrlässig herbei, so ist
B 4-11.1 Übergang von Ersatzansprüchen                                          der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des
Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu,        Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den       kürzen.
Schaden ersetzt.
                                                                                B 4-12.1.3 Für die Wohngebäudeversicherung gilt:
Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend           Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
gemacht werden.                                                                 Herbeiführung des Versicherungsfalles.
                                                                                Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Richtet sich der Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers gegen eine             vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
Person, mit der er bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebt,
kann der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese              B 4-12.1.4 Für die Hausratversicherung gilt:
Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.                                  Der Versicherer verzichtet auf den Einwand der grob fahrlässigen
                                                                                Herbeiführung des Versicherungsfalles.
B 4-11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen                      Dieser Verzicht gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer gesetzliche oder
Der Versicherungsnehmer hat seinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung        vertraglich vereinbarte Obliegenheiten grob fahrlässig verletzt hat.
dieses Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs          B 4-12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
auf den Versicherer bei dessen Durchsetzung durch den Versicherer soweit        Der Versicherer ist von der Entschädigungspflicht frei, wenn der
erforderlich mitzuwirken.                                                       Versicherungsnehmer den Versicherer arglistig über Tatsachen, die für den
                                                                                Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder
Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit vorsätzlich, ist der        zu täuschen versucht.
Versicherer zur Leistung insoweit nicht verpflichtet, als er infolgedessen      Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
keinen Ersatz von dem Dritten erlangen kann.                                    Strafurteil gegen den Versicherungsnehmer wegen Betruges oder
Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit ist der             Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1
Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des                 als bewiesen.
Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu
kürzen.                                                                         B 4-13    Repräsentanten (gilt nur für die Sachversicherung)
Die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der     Der Versicherungsnehmer muss sich die Kenntnis und das Verhalten seiner
Versicherungsnehmer.                                                            Repräsentanten zurechnen lassen.

B 4-12     Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
           (gilt nur für die Sachversicherung)
B 4-12.1   Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung
           des Versicherungsfalles
B 4-12.1.1
Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so
ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei.
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen
Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die
vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.


                                                                                                                                      Seite 36 von 39


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        IV          Besondere Klauseln und Vereinbarungen
                    der degenia Versicherungsdienst AG
                    zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung
                    DEG-AGlB 2026 (Teil A) – Stand März 2026
Inhaltsverzeichnis – Besondere Klauseln und Vereinbarungen der degenia Versicherungsdienst AG
1.         Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                       5.       Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
2.         Besonderheit „Online-Tarif“                                      6.       Abweichender Versicherungsbeginn
3.         Wechsel des Versicherers                                         7.       Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
4.         Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                      8.       Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel


                                                                                                                               Seite 37 von 39


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1. Selbstbehalt mit Schadenfreiheits-Regelung                                Eine Kündigung der degenia Versicherungsdienst AG wird einen Monat nach
Bei Verträgen mit einem generellen Selbstbehalt gilt folgende                ihrem Zugang wirksam.
Vereinbarung:
Einstufung in Schadenfreiheitsklassen 1-3.                                   5.     Vollmachten der degenia Versicherungsdienst AG
Bei einem schadenfreien Versicherungsjahr erfolgt zum Ende des laufenden          ▪  Die Firma degenia Versicherungsdienst AG (im Folgenden degenia
Versicherungsjahres die Einstufung in die nächste höhere Stufe.                      genannt) führt die gesamte Vertragsverwaltung für die jeweiligen
Nach einem Versicherungsfall erfolgt die sofortige Rückstufung in SF 0.              Versicherer durch.
                                                                                  ▪ degenia ist bevollmächtigt, vertraglich obliegende Anzeigen,
Entsprechend des individuell vereinbarten Selbstbehalts gestaltet sich die           Willenserklärungen, Schadenanzeigen und Beiträge in Empfang zu
Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 1-3 wie folgt (exemplarische                nehmen sowie ausstehende Beiträge einzufordern und den dazu
Darstellung):                                                                        gehörigen Schriftverkehr zu führen und Willenserklärungen jeglicher
           SF 0 SB 250 EUR                                                           Art (z.B. Rücktritt, Kündigung, Anfechtung) abzugeben. Beiträge
           SF 1 SB 250 EUR                                                           gelten als beim Versicherer eingegangen, wenn sie bei degenia
           SF 2 SB 250 EUR                                                           eingegangen sind.
           SF 3 SB 0 EUR                                                          ▪ degenia ist von den Versicherern beauftragt gegenüber den
                                                                                     Versicherungsnehmern und den betreuenden Vermittlern die
Bei Neugeschäft mit Vorversicherung ohne Vorschäden in den letzten 5                 Annahme oder Ablehnung von Anträgen zu erklären.
Jahren erfolgt die Einstufung direkt in SF 2.                                     ▪ Hat der Versicherungsnehmer seine Anschrift geändert, die Änderung
                                                                                     aber der degenia nicht mitgeteilt, so genügt für eine
Bei Neugeschäft ohne Vorversicherung bzw. mit Vorschäden in den letzten              Willenserklärung, die dem Versicherungsnehmer gegenüber
5 Jahren erfolgt die Einstufung in SF 1.                                             abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die
                                                                                     letzte der degenia bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage
Die Schadenabteilung wird im Schadenfall darüber in Kenntnis gesetzt, ob             nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Dies gilt auch
die SB abgezogen werden kann oder nicht.                                             entsprechend für den Fall einer Änderung des Namens des
                                                                                     Versicherungsnehmers.
2. Besonderheit „Online-Tarif“
Wenn dem beantragten Versicherungsschutz der sogenannte „Online-Tarif“       6. Abweichender Versicherungsbeginn
zugrunde liegt, gilt folgendes:                                              6.1 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsbeginns
Dieser Tarif sieht vor, dass der Versicherungsschein und alle sonstigen          dieses Vertrages und des Ablaufs des Vorvertrages eine zeitliche
Dokumente und jede sonstige Korrespondenz an den Antragsteller                   Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
ausschließlich per E-Mail übersandt wird, und zwar an die E-Mail-Adresse,        auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
die im Rahmen der Beantragung angegeben wurde.                                   bedingungsgemäßem Ausmaß.
Sie erklären sich damit ausdrücklich einverstanden.
                                                                             6.2 Sollte sich durch eine Diskrepanz des Versicherungsablaufs dieses
Ebenso sind Sie ausdrücklich damit einverstanden, dass die E-Mail ohne           Vertrages und des Beginns des Folgevertrages eine zeitliche
besondere Verschlüsselung (Passwortschutz o.ä.) versandt wird.                   Deckungslücke ergeben, leistet die Alte Leipziger Versicherung AG
                                                                                 auch für Schäden, die während dieser Lücke entstanden sind, in
Der Antragsteller kann zu jedem späteren Zeitpunkt die Übersendung von           bedingungsgemäßem Ausmaß.
Dokumenten zu seinem Versicherungsvertrag bzw. die Führung der
Korrespondenz dazu auf dem Postweg verlangen (E-Mail-Widerruf).              6.3. Die Deckungserweiterungen nach 1. und 2. gelten für maximal 24
Sie sind ausdrücklich damit einverstanden, dass dann zur nächsten                 Stunden zeitlichen Unterschied zwischen den jeweiligen Verträgen.
Beitragsfälligkeit ein Wechsel in den dafür vorgesehenen Tarif erfolgt und
ein erhöhter Versicherungsbeitrag fällig wird.                               7. Leistungsgarantie GDV-Musterbedingungen
Dies gilt sinngemäß auch dann, wenn Sie es versäumen, uns rechtzeitig eine   Wir garantieren Ihnen, dass die dieser Glasversicherung zugrunde liegenden
etwaig neue E-Mail-                                                          Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Glasversicherung (DEG-
                                                                             AGlB 2026 – Stand März 2026) ausschließlich zum Vorteil für Sie von den
3. Wechsel des Versicherers                                                  durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Die degenia Versicherungsdienst AG ist berechtigt, jederzeit, ohne           (GDV) empfohlenen Musterbedingungen – Allgemeine Bedingungen für die
Zustimmung des Versicherungsnehmers zur nächsten Hauptfälligkeit des         Glasversicherung (AGlB) - Stand November 2016 - abweichen.
Versicherungsvertrages, den Versicherer zu wechseln.
Dies ist jedoch nur möglich, bei gleichbleibendem Versicherungsschutz und    8. Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel
bei gleichbleibendem Beitrag/ gleichbleibendem Beitragssatz.                 Ist zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar, ob ein Sachschaden
Der Wechsel des Versicherers ist dem Versicherungsnehmer spätestens          während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist, oder in die
innerhalb von 4 Wochen nach erfolgtem Wechsel, mitzuteilen.                  Zuständigkeit, der bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Vorversicherung
Der Wechsel des Versicherers eröffnet dem Versicherungsnehmer ein            fällt, wird die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises
außerordentliches Kündigungsrecht.                                           der Zuständigkeit abgelehnt.

4. Kündigung bei Wohnsitzverlegung ins Ausland                               Kann sich die Alte Leipziger Versicherung AG nicht mit dem Vorversicherer
Bei einer endgültigen Wohnsitzverlegung ins Ausland - ohne Beibehaltung      einigen, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Alte
eines Wohnsitzes im Inland - kann das Versicherungsverhältnis gekündigt      Leipziger Versicherung AG im Rahmen des mit ihr vereinbarten
werden.                                                                      Versicherungsschutzes in Vorleistung, sofern und soweit die Leistung auch
                                                                             im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung er-bracht worden
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung sofort nach ihrem      wäre.
Zugang bei der degenia Versicherungsdienst AG wirksam. Der                   Dies setzt voraus, dass Sie die Alte Leipziger Versicherung AG so weit wie
Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung                möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützen und Ihre
zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende der laufenden        diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Alte Leipziger
Versicherungsperiode, wirksam wird.                                          Versicherung AG abtreten.


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                degenia Versicherungsdienst AG | Brückes 63-63 a | 55545 Bad Kreuznach | Serviceline 0671 84003-0 | www.degenia.de

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Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Alte Leipziger               Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist,
Versicherung AG abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden           erbringt die Alte Leipziger Versicherung AG auch eine sich gegenüber der
tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Alte Leipziger Versicherung AG fiel   Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann,
und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung       dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Alte Leipziger Versicherung
verpflichtet war, kann die Alte Leipziger Versicherung AG von Ihnen die zu       AG noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab.
viel erbrachten Leistungen zurückverlangen.


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