# InterRisk XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-glas-interrisk-haushalt-glas-xxl.php
- Rechtlicher Träger: InterRisk Versicherungs-AG Vienna Insurance Group.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-glas-interrisk-haushalt-glas-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Klauseln zur Haushalt-Glasversicherung XXL](https://www.interrisk.de/wMedia/docs/hausrat-downloads/haushalt-glas/klauseln/Klauseln_H-Glas_XXL_pdf-06.25.1.pdf), Fassung Klauseln H-Glas XXL 06.26.1, gültig ab 07.2013

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Versicherungsschein |  |  |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | nicht geregelt |  |  |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | nicht geregelt |  |  |
| Glastischplatten | nicht geregelt |  |  |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | nicht geregelt |  |  |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt |  |  |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nicht geregelt |  |  |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nicht geregelt |  |  |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | 300 € | Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind, haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe von 300 € zu tragen. | Klausel 7772 Nr. 2, Seite 1 |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | nicht geregelt |  |  |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | nicht geregelt |  |  |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Klauseln zur Haushalt-Glasversicherung XXL

```text
[Seite 1]
Klauseln zur Haushalt-Glasversicherung „XXL“

A.	Selbstbehalt bzw. Schadenfreiheitsrabatt                          Klausel 7773: V
                                                                                     erminderung des Selbstbehaltes von 500 €
(Es gilt grundsätzlich die Klausel 7772; ist ein obligatorischer                    auf 150 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche-
Selbstbehalt vereinbart, gilt ausschließlich die entsprechende                      rungszeit
Klausel 7773, 7774 bzw. 7775; ist anstelle des Selbstbehalts die      1.   Verminderter Selbstbehalt 150 €
Beitragsanpassung vereinbart, gilt ausschließlich die Klausel 7771)
                                                                      	Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 150 €
Klausel 7772: Wegfall des Selbstbehaltes von 300 €                     ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz
               bei 5 Jahre schadenfreier Versicherungszeit              gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren
                                                                        bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in
1.    Kein Selbstbehalt                                                 den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung
	Wir ziehen im Schadenfall keinen Selbstbehalt ab, sofern              erbracht wurde.
  seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz gegen die
                                                                      2.   Erhöhter Selbstbehalt 500 €
  im Versicherungsschein genannten Gefahren bei uns oder
  einer anderen Gesellschaft besteht und in den letzten               	Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind,
  5 Jahren keine Entschädigungsleistung erbracht wurde.                 haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe
                                                                        von 500 € zu tragen.
2.    Selbstbehalt 300 €
                                                                      3.   Künftige Verminderung des Selbstbehaltes
	Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind,
  haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe              	Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab-
  von 300 € zu tragen.                                                  schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden
                                                                        eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2
3.    Zahlung zu schadenfreien Verträgen                                so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem
	Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 erfüllt, werden wir              Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz
  Sie bei Auszahlung einer Entschädigung darauf hinweisen,              bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht
  dass im Falle weiterer Schäden der Selbstbehalt nach Nr. 2            wurde.
  abge­zogen wird. Wir werden Ihnen dabei auch die
                                                                      4.   Sonderregelung für Wohngebäude
  Möglichkeit einräumen, sich innerhalb eines Monats dafür
  zu entscheiden, statt des Selbstbehaltes einen erhöhten             	Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die
  Beitrag zu zahlen, der dann nach 5-jähriger Schadenfrei-              Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das
  heit wieder gesenkt wird.                                             Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre-
                                                                        chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit
4.    Künftiger Wegfall des Selbstbehaltes                              Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem
	Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab-                  Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen
  schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden           eingetreten ist.
  eingetreten, so fällt der Selbstbehalt weg, wenn über
  einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem Zeitpunkt der                  Klausel 7774: V
                                                                                     erminderung des Selbstbehaltes von 750 €
  letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz bestand,                               auf 300 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche-
  ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht wurde.                             rungszeit

5.    Sonderregelung für Wohngebäude                                  1.   Verminderter Selbstbehalt 300 €
	Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die                      	Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 300 €
  Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das                ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz
  Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre-               gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren
  chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit                     bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in
  Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem               den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung
  Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen                    erbracht wurde.
  eingetreten ist.                                                    2.   Erhöhter Selbstbehalt 750 €
                                                                      	Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind,
                                                                        haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe
                                                                        von 750 € zu tragen.


Gültig ab 07.2013

[Seite 2]
                                      3.       Künftige Verminderung des Selbstbehaltes                           Klausel 7771: Schadenfreiheitsrabatt
                                      	Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab-                      1.      Voraussetzungen
                                        schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden
                                                                                                                  	Die InterRisk gewährt einen Schadenfreiheitsrabatt in
                                        eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2
                                                                                                                    Höhe von 25 %, sofern seit mindestens 5 Jahren Versiche-
                                        so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem
                                                                                                                    rungsschutz gegen die im Versicherungsschein genannten
                                        Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz
                                                                                                                    Gefahren bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht
                                        bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht
                                                                                                                    und in den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung
                                        wurde.
                                                                                                                    erbracht wurde.
                                      4.       Sonderregelung für Wohngebäude
                                                                                                                  2.      Wegfall
                                      	Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die
                                                                                                                  	Nach Zahlung einer Entschädigung fällt der Schadenfrei-
                                        Voraussetzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das
                                                                                                                    heitsrabatt mit Wirkung ab dem darauf folgenden
                                        Gebäude vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entspre-
                                                                                                                    Versicherungsjahr weg.
                                        chend der Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit
                                        Bezugsfertigkeit noch kein Schadenfall im Sinne der dem                   3.      Wiedergewährung
                                        Vertrag zugrundeliegenden Versicherungsbedingungen                        	Der nach Nr. 2 weggefallene Schadenfreiheitsrabatt wird
                                        eingetreten ist.                                                            wieder gewährt, sobald über einen Zeitraum von 5 Ver­-
                                                                                                                    sicherungsjahren keine Entschädigungsleistung mehr
                                      Klausel 7775: Verminderung des Selbstbehaltes von 1.000 €                    erbracht wurde.
                                                     auf 500 € bei 5 Jahre schadenfreier Versiche-
                                                     rungszeit                                                    4.      Erstmalige Gewährung
                                                                                                                  	Waren die Bedingungen für die Gewährung eines Schaden­
                                      1.       Verminderter Selbstbehalt 500 €
                                                                                                                    freiheitsrabattes bei Vertragsbeginn noch nicht gegeben,
                                      	Wir ziehen im Schadenfall einen Selbstbehalt von 500 €                      wird der Schadenfreiheitsrabatt mit Beginn des Versiche-
                                        ab, sofern seit mindestens 5 Jahren Versicherungsschutz                     rungsjahres gewährt, das auf die Erfüllung der Voraus­­-
                                        gegen die im Versicherungsschein genannten Gefahren                         set­zungen nach Nr. 1 folgt. Bei danach erfolgenden
                                        bei uns oder einer anderen Gesellschaft besteht und in                      Entschädigungszahlungen gelten die Regelungen nach
                                        den letzten 5 Jahren keine Entschädigungsleistung                           Nr. 2 und Nr. 3.
                                        erbracht wurde.
                                                                                                                  5.      Sonderregelung für Wohngebäude
                                      2.       Erhöhter Selbstbehalt 1.000 €
                                                                                                                  	Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Voraus-
                                      	Sofern die Voraussetzungen nach Nr. 1 nicht erfüllt sind,                   setzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das Gebäude
                                        haben Sie von jedem Schaden einen Selbstbehalt in Höhe                      vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entsprechend der
                                        von 1.000 € zu tragen.                                                      Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit Bezugsfertigkeit
                                      3.       Künftige Verminderung des Selbstbehaltes                             noch kein Schadenfall im Sinne der dem Vertrag zugrunde
                                                                                                                    liegenden Versicherungsbedingungen eingetreten ist.
                                      	Waren die Voraussetzungen nach Nr. 1 bei Vertragsab-
                                        schluss nicht erfüllt oder ist zwischenzeitlich ein Schaden
                                        eingetreten, so gilt der erhöhte Selbstbehalt gemäß Nr. 2
                                        so lange, bis über einen Zeitraum von 5 Jahren seit dem
                                        Zeitpunkt der letzten Schadenzahlung Versicherungsschutz
                                        bestand, ohne dass eine Entschädigungsleistung erbracht
                                        wurde.
                                      4.       Sonderregelung für Wohngebäude
                                      	Bei der Versicherung von Wohngebäuden sind die Voraus­-
                                        setzungen nach Nr. 1 auch dann erfüllt, wenn das Gebäude
                                        vor weniger als 5 Jahren erstellt oder entsprechend der
                                        Klausel 7266 kernsaniert wurde und seit Bezugsfertigkeit
                                        noch kein Schadenfall im Sinne der dem Vertrag zugrun-
                                        deliegenden Versicherungsbedingungen eingetreten ist.
Klauseln_H-Glas_XXL / pdf / 06.26.1


                                           InterRisk Versicherungs-AG   Vorstand:                           Carl-Bosch-Straße 5
                                           Vienna Insurance Group       Dr. Florian Sallmann (Vors.),       65203 Wiesbaden         Telefon: 0611 2787-0
                                           Sitz / Registergericht:      Beate Krost, Christoph Wolf         Postfach 25 72          www.interrisk.de
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