# VHV Glasversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-glas-vhv-glas.php
- Rechtlicher Träger: VHV Allgemeine Versicherung AG, VHV Vereinigte Hannoversche Versicherung a.G.
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-glas-vhv-glas.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [VHV Glasversicherung, Informationen mit Verweis auf BBGl 2018 (640.0013.05)](https://vhv.de/ds/640.0013.05.pdf), Fassung Informationsblatt Glasversicherung (Hausrat), ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Versicherungssumme oder Höchstentschädigung je Schadenfall (sofern nicht unbegrenzt) | laut Versicherungsschein | Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt. | IPID, Seite 1 |
| Glasversicherung als eigener Vertrag abschließbar (ohne Hausrat- oder Wohngebäudevertrag) | nicht geregelt |  |  |
| Mobiliarverglasung versichert (Haushalt-Glas, Inhalt der Wohnung) | ja | fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas; | IPID, Seite 1 |
| Gebäudeverglasung versichert (Fenster, Türen, fest eingebaute Scheiben) | nicht geregelt |  |  |
| Gebäudeverglasung der gemieteten Wohnung für Mieter mitversichert | nicht geregelt |  |  |
| Pauschale Deckung nach Wohnfläche oder Pauschalsumme, ohne Einzelaufstellung der Scheiben | ja | Tariﬁerung auf Basis der Wohnﬂäche in Quadratmetern. | IPID, Seite 1 |
| Grenze für die Größe einer einzelnen Scheibe (Quadratmeter) | nicht geregelt |  |  |
| Ersatz zum Neuwert (Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung gleicher Art und Güte) | nicht geregelt |  |  |
| Naturalersatz: Versicherer lässt die Scheibe durch einen Glaser ersetzen | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten in Möbeln, Vitrinen und Schränken | ja | fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas; | IPID, Seite 1 |
| Glastischplatten | ja | fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas; | IPID, Seite 1 |
| Spiegel (fest angebracht oder Wandspiegel) | ja | fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas; | IPID, Seite 1 |
| Glaskeramik-Kochflächen (Ceranfeld) | nicht geregelt |  |  |
| Induktionskochfelder einschließlich Elektrik | nicht geregelt |  |  |
| Sichtscheiben von Backöfen, Mikrowellen und Kaminöfen | nicht geregelt |  |  |
| Aquarien und Terrarien (einschließlich Folgeschäden an Tieren und Pflanzen, falls geregelt) | nicht geregelt |  |  |
| Duschkabinen und Duschabtrennungen aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Scheiben und Platten aus Kunststoff (Acrylglas, Polycarbonat) | nicht geregelt |  |  |
| Platten aus Naturstein, Marmor oder Granit (z. B. Arbeitsplatten, Fensterbänke) | nicht geregelt |  |  |
| Sanitärkeramik (Waschbecken, WC, Badewannen) | nicht geregelt |  |  |
| Bilderverglasung und Bilderrahmenglas | nicht geregelt |  |  |
| Beleuchtungskörper, Hohlgläser und Glasgeschirr mitversichert | nein | Beleuchtungskörper und Handspiegel. | IPID, Seite 1 |
| Bildschirme, Displays und Touchscreens (Fernseher, Computer, Mobiltelefone) mitversichert | nein | Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind | IPID, Seite 1 |
| Fenster- und Türscheiben (einschließlich Mehrscheiben-Isolierglas) | nicht geregelt |  |  |
| Wintergarten- und Loggiaverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Dachfenster, Lichtkuppeln und Lichtbänder | nicht geregelt |  |  |
| Glasdächer, Vordächer, Terrassenüberdachungen und Carports aus Glas oder Kunststoff | nicht geregelt |  |  |
| Balkon-, Brüstungs- und Geländerverglasung | nicht geregelt |  |  |
| Glasbausteine und Profilbaugläser | nicht geregelt |  |  |
| Glas von Solarthermie- und Photovoltaikmodulen | nein | Nicht versichert sind insbesondere Photovoltaikanlagen, Bildschirme, | IPID, Seite 1 |
| Gewächshäuser, Frühbeete und Teichabdeckungen | nicht geregelt |  |  |
| Undichtwerden der Randverbindung von Isolierglas (Beschlagen, Blindwerden) | nicht geregelt |  |  |
| Bruch gleich aus welcher Ursache (Allgefahrendeckung für Glas) | ja | Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der versicherten Sachen. | IPID, Seite 1 |
| Bruch durch Vandalismus oder mutwillige Beschädigung | nicht geregelt |  |  |
| Kosten der Notverglasung und Notverschalung | ja | Kosten für das vorläuﬁge Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen). | IPID, Seite 1 |
| Kosten für Gerüste, Kran- und Hebearbeiten | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für das Beseitigen und Wiederanbringen von Hindernissen (Gitter, Markisen, Möbel) | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Rahmen, Beschlägen und Profilen | nicht geregelt |  |  |
| Malereien, Schriften, Verzierungen und Folien auf dem Glas | nicht geregelt |  |  |
| Alarmgeber und Sicherungstechnik auf oder im Glas | nicht geregelt |  |  |
| Kosten für Entsorgung der zerbrochenen Scheiben | ja | Das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und die Entsorgung (Entsorgungskosten). | IPID, Seite 1 |
| Mehrkosten für Eil-, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für Sonderanfertigungen und Spezialgläser (Sicherheits-, Schallschutz-, Ornamentglas) | nicht geregelt |  |  |
| Mehrkosten für energetisch bessere Verglasung nach behördlichen Vorgaben (Gebäudeenergiegesetz) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Kratzern, Schrammen und Muschelausbrüchen (kein Bruch) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Brand, Blitzschlag oder Explosion | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Sturm, Hagel oder andere Naturgefahren | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Schäden bei Arbeiten an der Scheibe, ihrem Rahmen oder beim Ein- und Ausbau | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Bruch durch Senkung, Setzung oder Bewegung des Gebäudes | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss oder Einschränkung bei Leerstand oder unbewohnter Wohnung | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Krieg, inneren Unruhen, Kernenergie | nicht geregelt |  |  |
| Kürzung bei grob fahrlässig herbeigeführtem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung je Schadenfall | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit nach Vertragsbeginn | nicht geregelt |  |  |
| Schadenanzeige: Frist und Form | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht zur Anzeige bei der Polizei (Vandalismus, Einbruch) | nicht geregelt |  |  |
| Zustimmung des Versicherers vor Auftrag an den Glaser | nicht geregelt |  |  |
| Pflicht, die beschädigten Teile bis zur Besichtigung aufzubewahren | nicht geregelt |  |  |
| Versicherungsschutz bei Wohnungswechsel (Übergang auf die neue Wohnung) | nicht geregelt |  |  |
| Gefahrerhöhung: was angezeigt werden muss (Umbau, Leerstand, gewerbliche Nutzung) | ja | Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen | IPID, Seite 2 |
| Vertragslaufzeit und stillschweigende Verlängerung | ja | Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr | IPID, Seite 2 |
| Kündigungsrecht beider Seiten nach einem Schadenfall | ja | Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles. | IPID, Seite 2 |
| Besserstellungs- oder Leistungsgarantie gegenüber Musterbedingungen oder Vorgängertarif | nicht geregelt |  |  |
| Rotura de cristales mit Deckungsanteil für continente und contenido (Prozent der Summe oder 100 %) | nicht geregelt |  |  |
| Deckung auf erstes Risiko (primer riesgo) statt Wert der Sachen | nicht geregelt |  |  |
| Grundlinie deckt Glasbruch nur bei Vandalismus oder bestimmten Ursachen | nicht geregelt |  |  |
| Hinweis auf den Consorcio de Compensación de Seguros für außergewöhnliche Risiken | nicht geregelt |  |  |
| Reparatur über das Werkstattnetz des Versicherers (reparación directa) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: VHV Glasversicherung, Informationen mit Verweis auf BBGl 2018 (640.0013.05)

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[Seite 1]
GLASVERSICHERUNG (HAUSRAT)
INFORMATIONSBLATT ZU VERSICHERUNGSPRODUKTEN


UNTERNEHMEN:                                                                             PRODUKT:
VHV ALLGEMEINE VERSICHERUNG AG                                                           GLASVERSICHERUNG (HAUSRAT)
DEUTSCHLAND


Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen ersten Überblick über Ihre Hausratversicherung. Es ist beispielhaft und daher nicht vollständig.
Die vollständigen Informationen und den für Ihren Vertrag vereinbarten Versicherungsumfang ﬁnden Sie in den Vertragsunterlagen (Versicherungs-
antrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen Sie sich bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Wir bieten Ihnen eine Glasversicherung. Diese schützt Sie vor den ﬁnanziellen Folgen der Beschädigung oder Zerstörung der versicherten Sachen.


Was ist versichert?                                                                      Was ist nicht versichert?

Versichert ist Glas in Form von beispielsweise:                                           Hohlgläser.
 fertig eingesetzten oder montierten Scheiben, Platten und Spiegeln aus Glas;            Photovoltaikanlagen.
 künstlerisch bearbeiteten Glasscheiben, -platten und -spiegeln.                         Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den vereinbarten Betrag begrenzt.          optische Gläser.
Versicherte Gefahren und Schäden                                                          Geschirr.
 Die Zerstörung oder Beschädigung durch Bruch der versicherten Sachen.                   Beleuchtungskörper und Handspiegel.
Versicherte Kosten                                                                        Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektro-
 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und                     nischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikationsgeräte sind
    tatsächlich angefallenen Kosten für das vorläuﬁge Verschließen von                     (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer-Displays).
    Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen).
 Das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und
    die Entsorgung (Entsorgungskosten).
Versicherungssumme
 Tariﬁerung auf Basis der Wohnﬂäche in Quadratmetern.


                                                                                         Gibt es Deckungsbeschränkungen?

                                                                                         ! Nicht versichert sind insbesondere Photovoltaikanlagen, Bildschirme,
                                                                                           optische Gläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und Handspiegel. Näheres
                                                                                           hierzu ﬁnden Sie in Abschnitt G 2 und G 3 der Zusatzbedingungen
                                                                                           Glasbruch (ZB Glasbruch).


Wo bin ich versichert?

Versicherungsort sind die in dem Versicherungsschein bezeichneten Gebäude oder Räume von Gebäuden. Bewegliche
Sachen sind innerhalb des Versicherungsortes versichert.

[Seite 2]
Welche Verpﬂichtungen habe ich?

– Sie müssen alle Fragen im Antragsformular wahrheitsgemäß und vollständig beantworten.
– Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
– Im Versicherungsfall müssen Sie uns vollständige und wahrheitsgemäße Informationen geben.
– Sie müssen die Kosten des Schadens gering halten.
– Wenn sich Ihre vorhandenen Risikoumstände während der Vertragslaufzeit wesentlich ändern, müssen Sie uns ansprechen,
  damit der Vertrag ggf. angepasst werden kann.


Wann und wie zahle ich?

Den ersten Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren
Beiträge zahlen müssen ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung kann das monatlich, vierteljährlich, halbjähr-
lich oder jährlich sein. Sie können uns die Beiträge überweisen oder uns ermächtigen, die Beiträge von Ihrem Konto einzuziehen.


Wann beginnt und endet die Deckung?

Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten
Versicherungsbeitrag rechtzeitig und vollständig gezahlt haben.
Hat der Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr (Verlänge-
rungsjahr), außer Sie oder wir kündigen den Vertrag.


Wie kann ich den Vertrag kündigen?

Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen).
Daneben können Sie oder wir den Vertrag vorzeitig kündigen. Das ist z. B. möglich nach dem Eintritt des Versicherungsfalles.
Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer.
```

