# Würzburger Golfversicherung (Teil der AVB Spezialprodukte): die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-golf-wuerzburger-golfversicherung-spezialprodukte.php
- Rechtlicher Träger: Würzburger Versicherungs-AG
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-golf-wuerzburger-golfversicherung-spezialprodukte.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Allgemeine Versicherungsbedingungen für Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025), Abschnitt Golfversicherung](https://d2nias6a9e9gvh.cloudfront.net/bedingungen/AVB_Spezialprodukte.pdf), Fassung AVB Spezialprodukte 09/2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Art der Deckung (Haftpflicht, Ausrüstung, Unfall oder Kombination) | ja | Versichert gilt die während des versicherten Zeitraumes mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Golfausrüstung | Ziffer 4.1, Seite 5 |
| Eigenständige Golfpolice (nicht nur Baustein einer Privathaftpflicht oder Hausrat) | ja | Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025) | Titel, Seite 1 |
| Versicherungssumme der Golfausrüstung | ja, bis 2.500 € | auf insgesamt 2.500 EUR bei Einzelpersonen und 5.000 EUR bei Familien begrenzt. | Ziffer 4.5, Seite 5 |
| Entschädigung zum Neuwert | nein | a) verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert; | Ziffer 4.4, Seite 4 |
| Neuwert nur bis zu einem Alter der Sachen, danach Zeitwert | ja | 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist, | Ziffer 4.4, Seite 4 |
| Geltungsbereich (Europa oder weltweit) | ja | Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz. | Ziffer 1.1.3.1, Seite 2 |
| Kurzzeitdeckung für Tage oder Golfreisen möglich | ja | Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum. | Ziffer 1.1.2, Seite 2 |
| Voraussetzung Club- oder Verbandsmitgliedschaft (DGV, ÖGV, Lizenz der RFEG) | nicht geregelt |  |  |
| Deckungssumme der Golfhaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Personenschäden durch Golfball oder Schläger | nicht geregelt |  |  |
| Sachschäden durch Golfball oder Schläger (Autos, Fenster, Gebäude neben der Anlage) | nicht geregelt |  |  |
| Vermögensschäden | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an Mitspielern im selben Flight | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an der Golfanlage (Grün, Abschlag, Einrichtungen) | nicht geregelt |  |  |
| Haftpflicht beim Fahren von Golfcarts und Buggys | nicht geregelt |  |  |
| Schäden am gemieteten oder geliehenen Golfcart | nicht geregelt |  |  |
| Schäden an geliehener fremder Ausrüstung (Mietschläger, Leihbags) | nein | Kein Versicherungsschutz besteht für – geliehene oder gemietete Gegenstände; | Ziffer 4.3, Seite 5 |
| Haftpflicht nur subsidiär zu einer bestehenden Privathaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung in der Golfhaftpflicht | nicht geregelt |  |  |
| Golfschläger versichert | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs | Ziffer 4.2.3, Seite 5 |
| Golftasche, Trolley und Elektrotrolley | nicht geregelt |  |  |
| Golfbekleidung und Golfschuhe | nicht geregelt |  |  |
| Golfelektronik (GPS-Uhr, Entfernungsmesser) | nicht geregelt |  |  |
| Einfacher Diebstahl (ohne Einbruch, etwa vom Golfwagen) | ja, bis 500 € | Einfacher Diebstahl ist bis zu einer Höhe von maximal 500 EUR bei Einzelpersonen / 1.000 EUR bei Familien versichert. | Ziffer 4.2.2, Seite 5 |
| Diebstahl aus dem verschlossenen Auto | nicht geregelt |  |  |
| Nachtzeitklausel beim Diebstahl aus dem Auto (Ausschluss nachts) | nicht geregelt |  |  |
| Schlägerbruch | ja, bis 400 € | Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder Golfgelände bis zu 400 EUR bei Einzelpersonen / 800 EUR bei Familien. | Ziffer 4.2.3, Seite 4 |
| Bruch auch beim bestimmungsgemäßen Spiel (Schlag) | ja | Bruch eines Golfschlägers während des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder Golfgelände | Ziffer 4.2.3, Seite 5 |
| Transportschäden und Verlust bei Flug oder Bahn | ja, bis zur Versicherungssumme | in einem ordnungsgemäß versperrten Behältnis einem Transportunternehmen übergeben wird. | Ziffer 4.1, Seite 5 |
| Verlieren, Liegenlassen, Vergessen | nein | Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen; | Ziffer 4.3, Seite 4 |
| Aufbewahrung im Clubhaus, Spind oder Caddyraum | ja, bis zur Versicherungssumme | einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garderobe oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wird; | Ziffer 4.1, Seite 5 |
| Schutz der Ausrüstung auch zu Hause | nein | Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit von Ihrem ständigen Wohnsitz. | Ziffer 1.1.3.1, Seite 2 |
| Höchstentschädigung je Schläger oder Einzelsache | nicht geregelt |  |  |
| Hole-in-One-Kosten (Feier, Lokalrunde) | ja, bis 500 € | Wir ersetzen bis zu 500 EUR die nachgewiesenen Kosten einer Einladung bzw. Feier, wenn Sie ein „Hole in One“ | Ziffer 4.2.6, Seite 5 |
| Hole-in-One nur bei offiziellem Turnier | ja | in einem offiziellen Amateur-Golfturnier erzielen. | Ziffer 4.2.6, Seite 5 |
| Nachweis des Hole-in-One (Zählkarte, Bestätigung des Clubs, Zeugen) | ja | Das „Hole in One“ muss durch die Turnier- oder Clubleitung bestätigt werden. | Ziffer 4.2.6, Seite 5 |
| Mietkosten für Ersatzausrüstung nach Schaden oder Verspätung | ja, bis 800 € | Wir erstatten die Kosten für die Leihausrüstung bis maximal 800 EUR bei Einzelpersonen / 1.600 EUR bei Familien je Versicherungsfall | Ziffer 4.2.4, Seite 5 |
| Verspätetes Golfgepäck auf Reisen | ja, bis 800 € | wenn Ihre Golfausrüstung vom Beförderungsunternehmen verspätet oder beschädigt ausgeliefert wird bzw. abhanden kommt. | Ziffer 4.2.4, Seite 5 |
| Erstattung gezahlter Greenfees nach Unfall oder Krankheit | ja, bis zur Versicherungssumme | Greenfee Gebühren (=Gebühr, die ein Golfspieler auf einem fremden Golfplatz entrichten muss, um dort spielen zu können) bezahlt oder zu bezahlen | Ziffer 4.2.5, Seite 5 |
| Erstattung von Trainerstunden, Kursen oder Clubbeitrag bei Spielunfähigkeit | nicht geregelt |  |  |
| Unfalltod beim Golfspiel | nicht geregelt |  |  |
| Invalidität nach Golfunfall | nicht geregelt |  |  |
| Heilkosten nach Golfunfall | nicht geregelt |  |  |
| Assistance (Rücktransport, Hilfe auf Reisen) | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Berufsgolfern und Golflehrern | nicht geregelt |  |  |
| Schutz nur auf zugelassenen oder federierten Golfanlagen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Abnutzung und Verschleiß | ja | Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß); | Ziffer 4.3, Seite 4 |
| Ausschluss von Schrammen und Schönheitsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei unbeaufsichtigt abgestellter Ausrüstung | ja | außerhalb eines anerkannten Golfclubs oder Golfgeländes in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt und beaufsichtigt wird; | Ziffer 4.1, Seite 5 |
| Ausschluss bei Alkohol oder Drogen | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss von Wetten und Spielen um Geld | nicht geregelt |  |  |
| Leistungskürzung bei grober Fahrlässigkeit | ja | Haben Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, können wir die Leistung kürzen. | Ziffer 1.4.3, Seite 3 |
| Ausschluss für Golfcarts auf öffentlichen Straßen | nicht geregelt |  |  |
| Anzeige bei der Polizei nach Diebstahl | nicht geregelt |  |  |
| Schadenprotokoll der Fluggesellschaft oder Bahn (PIR) | nicht geregelt |  |  |
| Frist für die Schadenmeldung | nicht geregelt |  |  |
| Kaufbelege oder Wertnachweis erforderlich | ja | uns die Rechnungen im Original und notwendigen Nachweise vorliegen. | Ziffer 1.5.1.1, Seite 3 |
| Ausrüstung im Auto nur im verschlossenen, nicht einsehbaren Kofferraum | nicht geregelt |  |  |
| Selbstbeteiligung bei Ausrüstungsschäden | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhte Selbstbeteiligung bei Diebstahl aus dem Auto | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nicht geregelt |  |  |
| Familienangehörige oder Partner mitversichert | ja | Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens jedoch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. | Ziffer 1.1.1.2, Seite 2 |
| Vertragslaufzeit und Verlängerung | ja | Den Versicherungsvertrag müssen Sie vor Reisebeginn abschließen. | Ziffer 1.2.1.1, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter bei Abschluss | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Allgemeine Versicherungsbedingungen für Spezialprodukte (AVB Spezialprodukte 09/2025), Abschnitt Golfversicherung

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[Seite 1]
                                                                                                 WÜRZBURGER VERSICHERUNGS-AG

                                                                                                  llgemeine Versicherungsbedingungen für
                                                                                                 A
                                                                                                 Spezialprodukte
                                                                                                 (AVB Spezialprodukte 09/2025)


                         Wir sind die Würzburger Versicherungs-AG. Sie sind unser Vertragspartner, wenn Sie den Versicherungsvertrag mit uns abschließen. Als
                         Vertragspartner sind Sie Versicherungsnehmer. Wenn Sie sich selbst versichert haben, sind Sie gleichzeitig auch die versicherte Person. Sie
                         können auch andere Personen versichert haben. Diese bezeichnen wir in den Bedingungen ebenfalls mit „Sie“. Damit unsere Bedingungen
                         für Sie einfacher lesbar sind, verwenden wir in der Regel die männliche Form. Gemeint ist damit immer auch die weibliche Form.


                         1.      Allgemeine Regelungen                                      2   4.      Golfversicherung5
                         1.1     Welchen Schutz bietet diese Versicherung?                  2   4.1     Was ist versichert?                                     5
                         1.1.1   Wer ist versichert?                                        2   4.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                   5
                         1.1.2   Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?       2   4.2.1   Was gilt für die Golfausrüstung?                        5
                         1.1.3   Welche Reisen sind versichert?                             2   4.2.2   Was gilt für einfachen Diebstahl?                       5
                         1.2     Was gilt für den Versicherungsvertrag?                     2   4.2.3   Was gilt bei Bruchschäden?                              5
                                                                                                 4.2.4   Was gilt für Mietkosten für eine Leihausrüstung?        5
                         1.2.1   Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den
                                 Versicherungsvertrag ab?                                  2    4.2.5   Was gilt für Greenfee Gebühren?                         5
                         1.2.2   Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag?          2    4.2.6   Was gilt bei einem „Hole in One“?                       5
                         1.2.3   Welches Gericht ist zuständig?                            2    4.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?            5
                         1.2.4   Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns richten? 2    4.4     Welche Leistungen umfasst Ihre Golfversicherung?        5
                         1.3     Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags beachten? 2        4.5     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                      5
                         1.3.1   Was müssen Sie bei der Zahlung des einmaligen /
                                 ersten Beitrags beachten?                       2              5.      Angelversicherung6
                         1.3.2   Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge                5.1     Was ist versichert?                                     6
                                 beachten?2                                                     5.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                   6
                         1.3.3   Was gilt für die Höhe des Beitrags?             2
                                                                                                 5.2.1   Was gilt bei Bruch, Beschädigung oder Zerstörung?       6
                         1.3.4   Was gilt für den Beitragseinzug?                2
                                                                                                 5.2.2   Was gilt bei einfachem Diebstahl?                       6
                         1.4     Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz?                 2
                                                                                                 5.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?            6
                         1.4.1   In welchen Fällen leisten wir nicht?                       2
                                                                                                 5.4     Welche Leistungen umfasst Ihre Angelversicherung?       6
                         1.4.2   Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos?      3
                                                                                                 5.5     Welcher Selbstbehalt gilt vereinbart?                   6
                         1.4.3   In welchen Fällen leisten wir nur eingeschränkt?           3
                         1.4.4   Wann verjähren Ihre Ansprüche?                             3   5.6     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                      6

                         1.5     Was gilt im Schadenfall?                                   3   6.      Wander- & Bergsportversicherung                         6
                         1.5.1   Was gilt für die Entschädigung?                            3   6.1     Was ist versichert?                                     6
                         1.5.2   Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie?               3   6.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                   6
                         1.5.3   Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Ob-
                                                                                                 6.3     Welche Leistungen umfasst Ihre Wander- und
                                 liegenheiten)?                                             3
                                                                                                         Bergsportversicherung?6
                         1.5.4   Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über?          3
                                                                                                 6.3.1   Bergungskosten6
                         1.5.5   Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderun-
                                 gen beachten?                                              3   6.3.2   Heilkosten6
                                                                                                 6.3.3   kosmetische Operationen                          6
                         2.      Fahrradversicherung4                                           6.3.4   Begleitkosten7
                                                                                                 6.3.5   Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt           7
                         2.1     Was ist versichert?                                        4
                                                                                                 6.3.6   Sachkosten für Bergung von Kleidung / Ausrüstung 7
                         2.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                      4
                                                                                                 6.4     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?            7
                         2.2.1   Was gilt bei Panne, Unfall oder Transportmittelunfall?     4
                         2.2.2   Was gilt für die Kosten von einem Mietfahrrad?             4   6.5     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                      7

                         2.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?               4   7.      Reise-Sorglos-Paket7
                         2.4     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                         4   7.1     Was ist versichert?                                     7

                         3.      Ski- & Snowboardversicherung                               4   7.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                   7
                                                                                                 7.2.1   Feuer7
                         3.1     Was ist versichert?                                        4
                                                                                                 7.2.2   Sturm und Hagel  7
                         3.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                      4   7.2.3   Leitungswasser7
                         3.2.1   Was gilt für die versicherten Wintersportgeräte?           4   7.2.4   Einbruchdiebstahl7
31/76/142/07/09.25/001


                         3.2.2   Was gilt für die Mietkosten von Wintersportgeräten?        4
                                                                                                 7.3     Was gilt bei einem Notfall?                             7
                         3.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?               4   7.3.1   Was gilt für den Schutz des Eigentums?                  7
                         3.4     Welche Leistungen umfasst Ihre Ski- und Snow-                   7.3.2   Was gilt für den Schutz der Familie?                    8
                                 boardversicherung?4
                         3.5     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                         4


                                                                                 AVB Spezialprodukte 09/2025 | 1

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Ziffer 1. Allgemeine Regelungen gilt für alle Teile dieser Bedingun-        1.2.4     Wie muss eine Erklärung aussehen, die Sie an uns rich-
gen. Die Regelungen in Ziffer 2 - 7 gelten nur, sofern der entspre-                   ten?
chende Versicherungsschutz beantragt und dokumentiert wurde.                          Willenserklärungen und Anzeigen müssen Sie in Textform
                                                                                      an uns senden. Zum Beispiel per:
                                                                                         – Brief;
1.        Allgemeine Regelungen                                                          – Fax;
1.1       Welchen Schutz bietet diese Versicherung?                                      – E-Mail;
1.1.1     Wer ist versichert?                                                            – elektronischem Datenträger.
1.1.1.1   Der Versicherungsschutz besteht für versicherte Personen.                   Zu ihrer Entgegennahme sind Versicherungsvermittler
                                                                                      nicht bevollmächtigt.
1.1.1.2   Versicherte Personen sind die im Versicherungsschein na-
          mentlich genannten Personen.                                      1.3       Was müssen Sie bei der Zahlung des Beitrags beachten?
          Versicherbar sind:                                                1.3.1     Was müssen Sie bei der Zahlung des einmaligen / ersten
                                                                                      Beitrags beachten?
             – Einzelpersonen;
             – Paare;                                                       1.3.1.1   Der einmalige oder erste Beitrag ist sofort fällig, nachdem
             – Familien                                                               Sie den Versicherungsschein erhalten. Frühestens jedoch
                                                                                      zum vereinbarten Beginn der Versicherung.
          mit ständigem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland.
                                                                            1.3.1.2   Zahlen Sie den einmaligen oder ersten Beitrag nicht recht-
          Als Familie gelten:
                                                                                      zeitig, können wir vom Vertrag zurücktreten.
             – Ein Erwachsener oder zwei Erwachsene und mindestens
                                                                                      Ist der einmalige oder erste Beitrag bei Eintritt des Versi-
               ein, maximal bis zu sieben Kinder.
                                                                                      cherungsfalls nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver-
               Kinder sind im Familientarif mitversichert. Längstens je-              pflichtet.
               doch, bis das Kind 25 Jahre alt wird. Kinder mit einer an-
                                                                                      Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben.
               erkannten Behinderung können unabhängig vom Alter
               als Kind mitversichert werden.                                         Wir sind nur leistungsfrei, wenn:
          Die versicherten Personen müssen nicht miteinander ver-                        – wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
          wandt sein. Es muss kein gemeinsamer Wohnsitz vorliegen.                       – durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
1.1.2     Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz?                        auf die genannten Folgen hingewiesen haben.
          Der Versicherungsschutz besteht für den im Versicherungs-         1.3.2     Was müssen Sie bei der Zahlung der Folgebeiträge be-
          schein genannten Zeitraum.                                                  achten?
          Er endet mit dem Ende des Versicherungsverhältnisses.             1.3.2.1   Die Folgebeiträge werden zum jeweils vereinbarten Zeit-
                                                                                      punkt fällig.
1.1.3     Welche Reisen sind versichert?
                                                                            1.3.2.2   Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir
1.1.3.1   Eine Reise nach diesen Bedingungen ist eine Abwesenheit
                                                                                      Sie in Textform zur Zahlung auffordern. Dabei setzen wir
          von Ihrem ständigen Wohnsitz. Dieser muss in der Bundes-
                                                                                      eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen fest. Die
          republik Deutschland liegen.
                                                                                      Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir die rückständigen
1.1.3.2   Das bei Reiseantritt geplante Reiseziel muss mindestens 50                  Beträge der Prämie, Zinsen und Kosten im Einzelnen bezif-
          km Luftlinie von Ihrem ständigen Wohnsitz entfernt sein.                    fern.
          Die Beweispflicht hierfür tragen Sie.
                                                                                      Sie sind nach Fristablauf mit der Prämie, den Zinsen oder
1.2       Was gilt für den Versicherungsvertrag?                                      den Kosten in Verzug?
1.2.1     Bis wann und für welche Dauer schließen Sie den Versi-                      In diesem Fall sind wir bei Eintritt eines Versicherungsfalles
          cherungsvertrag ab?                                                         nicht zur Leistung verpflichtet.
1.2.1.1   Den Versicherungsvertrag müssen Sie vor Reisebeginn ab-                     Zudem können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist
          schließen.                                                                  kündigen. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie die of-
1.2.1.2   Halten Sie diese Frist bei Abschluss des Vertrages nicht ein?               fenen Beträge innerhalb eines Monats nach Fristablauf be-
          Dann kommt der Vertrag trotz Zahlung der Prämie nicht zu-                   zahlen. Zwischen dem Fristablauf und der Zahlung ist ein
          stande. In diesem Fall steht Ihnen die gezahlte Prämie zu.                  Versicherungsfall eingetreten? Hierfür besteht kein Versi-
1.2.1.3   Der Vertrag endet zu dem im Versicherungsschein genann-                     cherungsschutz.
          ten Zeitpunkt.                                                    1.3.3     Was gilt für die Höhe des Beitrags?
1.2.2     Welches Recht gilt für den Versicherungsvertrag?                            Die Beitragshöhe richtet sich nach der Reisedauer, dem ver-
          Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus:                       sicherten Personenkreis und – sofern im Antrag anzugeben
             – dem Antrag, auch Onlineantrag;                                         – dem Kaufpreis.
             – dem Versicherungsschein;                                     1.3.4     Was gilt für den Beitragseinzug?
             – den Allgemeinen Versicherungsbedingungen;                    1.3.4.1   Haben wir mit Ihnen Beitragseinzug per Lastschrift verein-
             – den Besonderen Bedingungen;                                            bart? Dann ziehen wir unverzüglich nach Erteilung des Man-
             – besonderen schriftlichen Vereinbarungen.                               dats ein. Frühestens zum vereinbarten Beginn der Versiche-
          Außerdem gelten die gesetzlichen Vorschriften der Bundes-                   rung. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn wir den Beitrag
          republik Deutschland. Falls internationales Recht nicht ent-                am Abbuchungstag einziehen können. Vorausgesetzt, Sie
          gegensteht. Wir betreiben diese Versicherung in Form der                    widersprechen der Lastschrift nicht.
          Schadenversicherung gegen feste Prämie.                                     Die Zahlung gilt ebenfalls als rechtzeitig, wenn:
          Hinweis zum Datenschutz:                                                       – Sie den fehlgeschlagenen Einzug nicht verschuldet ha-
          Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung                         ben.
          des Vertrages. Weitere Informationen zum Datenschutz                           – Sie die Zahlung unverzüglich nach unserer Aufforde-
          und Ihre Rechte dazu finden Sie unter:                                           rung vornehmen.
               https://www.travelsecure.de/ueberuns/datenschutz.html        1.3.4.2   Zahlen Sie mit Kreditkarte? Dann gilt der Beitrag mit posi-
          Sie können diese auch bei uns anfordern.                                    tiver Autorisierung des Kreditkartenunternehmens als ge-
1.2.3     Welches Gericht ist zuständig?                                              zahlt.
          Sie können die Klage gegen uns bei dem zuständigen Ge-            1.3.4.3   Zahlen Sie über andere Zahlungswege? Dann gilt der Bei-
          richt des Bezirks einreichen, in dem:                                       trag mit positiver Autorisierung bzw. Eingang der Zahlung
                                                                                      bei uns als gezahlt. Andere Zahlungswege sind z. B. PayPal.
             – wir unseren Sitz haben.
             – Sie Ihren ständigen Wohnsitz haben.                          1.4       Wann haben Sie keinen Versicherungsschutz?
             – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen        1.4.1     In welchen Fällen leisten wir nicht?
               Wohnsitz haben.                                                        Wir leisten nicht:
          Wir können eine Klage gegen Sie bei dem zuständigen Ge-           1.4.1.1   bei Gefahren des Krieges und kriegsähnlichen Zuständen.
          richt des Bezirks einreichen, in dem:                                       Dazu zählen wir auch Bürgerkriege. Dies gilt auch für sol-
             – Sie Ihren Wohnsitz haben.                                              che, die sich unabhängig vom Kriegszustand ergeben. Und
             – Sie sich gewöhnlich aufhalten, wenn Sie keinen festen                  zwar aus der feindlichen Verwendung von Kriegswerkzeu-
               Wohnsitz haben.                                                        gen oder aus dem Vorhandensein von Kriegswerkzeugen
                                                                                      wegen der genannten Gefahren.
                                                         AVB Spezialprodukte 09/2025 | 2

[Seite 3]
1.4.1.2   bei politischen Gewalthandlungen.                               1.5.3   Welche Folgen hat die Verletzung von Pflichten (Oblie-
1.4.1.3   bei Aufruhr und sonstigen bürgerlichen Unruhen.                         genheiten)?
1.4.1.4   bei Gefahren der Kernenergie.                                           Verletzen Sie eine Ihrer Obliegenheiten vorsätzlich, sind wir
1.4.1.5   wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde.                       von der Verpflichtung zur Leistung befreit.
1.4.1.6   wenn für Sie oder eine versicherte Person der Schadenfall               Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Ihrer Pflichten sind
          bei Abschluss der Versicherung voraussehbar war.                        wir dazu berechtigt, die Leistung zu kürzen. Dies in dem
                                                                                  Verhältnis der Schwere Ihres Verschuldens.
          Haben Sie oder die versicherte Person uns vor Abschluss
          des Vertrags über die besondere Risikosituation informiert,             Sie weisen uns nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob
          leisten wir trotzdem. Jedoch nur, wenn wir dem Abschluss                fahrlässig verletzt haben? Dann sind wir zur Leistung ver-
          des Vertrags zugestimmt haben.                                          pflichtet.
1.4.1.7   beim erneuten Auftreten einer Erkrankung. Sofern Sie we-                Ebenso leisten wir, wenn die Verletzung Ihrer Pflichten:
          gen dieser in den letzten zwei Wochen vor Abschluss der                    – nicht ursächlich für den Eintritt oder die Feststellung
          Versicherung oder Reisebuchung behandelt wurden.                             des Versicherungsfalles ist.
          Ebenso leisten wir nicht bei einer unerwarteten Verschlech-                – keinen Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang
          terung einer Erkrankung. Sofern Sie wegen dieser in den                      unserer Leistungspflicht hat.
          letzten sechs Monaten vor Abschluss der Versicherung oder               Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt
          Reisebuchung behandelt wurden.                                          haben.
          Nicht als Behandlung zählen folgende regelmäßig durchge-                Wir sind nur vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn
          führte medizinische Untersuchungen:                                     wir Sie auf die genannten Folgen hingewiesen haben. Dies
             – zur Feststellung des Zustandes der Gesundheit;                     durch gesonderte Mitteilung in Textform.
             – ohne konkreten Anlass;                                     1.5.4   Welche Ansprüche gegen Dritte gehen auf uns über?
             – die nicht der Behandlung der Erkrankung dienen.                    Ersatzansprüche gegen Dritte müssen Sie bis zur Höhe der
          Haben Sie uns vor Ab­schluss des Vertrags über die beson-               von uns geleisteten Zahlung an uns abtreten. Dies sofern
          dere Risikosituation informiert, leisten wir trotzdem. Jedoch           Ihnen kein Nachteil entsteht.
          nur, wenn wir dem Abschluss des Vertrags zugestimmt ha-                 Sie sind zudem verpflichtet, bei der Durchsetzung der Er-
          ben.                                                                    satzansprüche mitzuwirken. Die geltenden Vorschriften zur
1.4.2     Was gilt bei Internationalen Sanktionen und Embargos?                   Form und Frist sind hierbei zu beachten.
          Versicherungsschutz besteht nur, soweit und solange die-                Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der
          sem keine unmittelbar anwendbaren Wirtschafts-, Handels-                Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles in häuslicher Ge-
          oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen                    meinschaft leben? Dann können wir den Übergang nicht
          Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenste-                  geltend machen. Hiervon ausgenommen ist, wenn diese
          hen.                                                                    Person den Schaden vorsätzlich verursacht.
          Dies gilt ebenfalls für entsprechende Sanktionen der Ver-               Ansprüche nicht versicherungsrechtlicher Art müssen Sie
          einigten Staaten von Amerika soweit nicht durch geltende                schriftlich an uns abtreten. Und zwar bis zur Höhe, in der
          europäische oder deutsche Regelungen ausgeschlossen.                    wir aus dem Vertrag Kostenersatz leisten.
1.4.3     In welchen Fällen leisten wir nur eingeschränkt?                        Haben Sie von schadenersatzpflichtigen Dritten Kostener-
          Haben Sie den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt, kön-               stattung erhalten, dürfen wir diese auf unsere Leistungen
          nen wir die Leistung kürzen. Die Kürzung erfolgt in einem               anrechnen.
          entsprechenden Verhältnis.                                      1.5.5   Was müssen Sie bei der Aufrechnung von Forderungen
1.4.4     Wann verjähren Ihre Ansprüche?                                          beachten?
          Ihre Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren                   Sie können gegen unsere Forderungen nur aufrechnen,
          nach drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Ende des Ka-                falls die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
          lenderjahres, in dem die Versicherungsleistung fällig wird.             festgestellt ist. Ansprüche auf Versicherungsleistungen
                                                                                  können Sie weder abtreten noch verpfänden.
          Haben Sie einen Anspruch bei uns angemeldet? Dann bleibt
          der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang
          unserer schriftlichen Entscheidung bei Berechnung der
          Frist unberücksichtigt.
1.5       Was gilt im Schadenfall?
1.5.1     Was gilt für die Entschädigung?
1.5.1.1   Wann zahlen wir Entschädigung?
          Wir zahlen innerhalb von 2 Wochen, wenn:
             – unsere Pflicht zur Leistung dem Grunde und der Höhe
               nach feststeht.
             – uns die Rechnungen im Original und notwendigen
               Nachweise vorliegen. Diese werden unser Eigentum.
1.5.1.2   Wir leisten an Sie.
          Auch der Überbringer oder Übersender von ordnungsge-
          mäßen Nachweisen ist zum Empfang von Leistungen der
          Versicherung berechtigt. Haben wir begründete Zweifel
          an der Legitimation des Überbringers oder Übersenders?
          Dann werden wir nicht an ihn leisten.
1.5.1.3   Vielleicht haben Sie auch bei anderen Versicherern Versi-
          cherungsschutz für Reisen. Haben Sie deshalb Ansprüche
          bei anderen Versicherern, sind diese vorrangig. Ihnen ste-
          hen insgesamt nicht mehr als die tatsächlich entstandenen
          Kosten zu. Haben Sie einen Anspruch auf Leistung bei meh-
          reren Versicherern? Dann können Sie wählen, wem Sie den
          Schaden melden. Wenn Sie den Schaden zuerst uns melden,
          erstatten wir Ihnen die in diesem Tarif versicherten Kosten.
          Ob und wie diese aufgeteilt werden, klären wir dann mit
          den anderen Versicherern.
1.5.2     Welche Pflichten (Obliegenheiten) haben Sie?
          Zu Ihren Pflichten gehört, dass Sie:
             – korrekte Angaben machen.
             – uns angeforderte Belege vorlegen.
             – sonstige, in diesen Bedingungen formulierte Pflichten
               erfüllen.

                                                        AVB Spezialprodukte 09/2025 | 3

[Seite 4]
2.        Fahrradversicherung                                            3.        Ski- & Snowboardversicherung
2.1       Was ist versichert?                                            3.1       Was ist versichert?
          Versichert gilt das während des versicherten Zeitraumes                  Versichert gelten während des versicherten Zeitraumes
          mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Fahrrad                    die in Ihrem Eigentum befindlichen Skier und Snowboards
          (auch Elektrorad).                                                       (einschließlich Bindung und Fangeinrichtung) sowie der
2.2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?                                    Helm. Wir bieten Versicherungsschutz während des be-
          Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihr Fahrrad von ei-                  stimmungsgemäßen Gebrauchs einschließlich der Pausen,
          nem versicherten Ereignis betroffen ist.                                 während des Aufenthalts am Wintersportort sowie auf der
                                                                                   Hin- und Rückreise.
2.2.1     Was gilt bei Panne, Unfall oder Transportmittelunfall?
                                                                         3.2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
          Kann die Reise wegen einer Panne oder eines Unfalls mit
          dem versicherten Fahrrad oder wegen eines Transportmit-                  Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihre Skier oder Snow-
          telunfalls nicht planmäßig fortsetzt werden, erbringen wir               boards von einem versicherten Ereignis betroffen sind.
          folgende Leistungen:                                           3.2.1     Was gilt für die versicherten Wintersportgeräte?
2.2.1.1   Übernahme der Reparaturkosten zur Wiederherstellung                      Wir leisten, wenn die versicherten Wintersportgeräte gem.
          der Fahrbereitschaft bis 150 EUR sowie der Kosten für die                Ziffer 3.1 abhandenkommen, beschädigt oder zerstört wer-
          Fahrt zur Fahrrad-Werkstatt bis 50 EUR je Versicherungsfall.             den:
2.2.1.2   Ist eine Reparatur am gleichen Tag nicht möglich und kann      3.2.1.1   durch Straftat eines Dritten;
          die Fahrradreise deshalb nicht planmäßig fortgesetzt wer-      3.2.1.2   durch Unfall des Transportmittels;
          den, erstatten wir zusätzliche Übernachtungskosten bis zu      3.2.1.3   im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens, Be-
          150 EUR je Versicherungsfall.                                            herbergungsbetriebes oder einer Gepäckaufbewahrung
2.2.1.3   Ist eine Reparatur am Schadensort nicht möglich, erstatten               (Ersatzansprüche sind zuerst aus dem Beförderungs- oder
          wir die Mehrkosten für die Fahrt zum Ausgangspunkt oder                  Aufbewahrungsvertrag geltend zu machen);
          zum Zielort der Tagesetappe bis zu 150 EUR je Versiche-        3.2.1.4   bei plötzlich und gewaltsam eintretendem Bruch, Beschädi-
          rungsfall.                                                               gung oder Zerstörung;
2.2.1.4   Können Ersatzteile im Ausland nicht beschafft werden, er-      3.2.1.5   durch Diebstahl im Zeitraum zwischen 6 Uhr und 22 Uhr,
          statten wir die Versand- und Zollkosten für notwendige Er-               auch vor der Skihütte. Im Zeitraum vom 22 Uhr bis 6 Uhr
          satzteile bis zu 150 EUR je Versicherungsfall.                           jedoch nur dann, wenn die versicherten Wintersportgerä-
2.2.2     Was gilt für die Kosten von einem Mietfahrrad?                           te in einem ortsfesten Raum oder in einem verschlossenen
          Wir erstatten die Kosten für die Anmietung eines Fahrrades               Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
          zur Fortsetzung der Reise bis zu 15 EUR am Tag, maximal        3.2.2     Was gilt für die Mietkosten von Wintersportgeräten?
          jedoch 150 EUR, wenn die Fahrrad-Reise nicht planmäßig                   Wir erstatten die Kosten für die Anmietung von Winter-
          fortgeführt werden kann, weil das versicherte Fahrrad                    sportgeräten bis zur im Versicherungsschein genannten
             – wegen Panne, Unfall oder Transportmittelunfall nicht                Versicherungssumme, wenn
               fahrtauglich ist,                                                      – ein Versicherungsfall nach Ziffer 3.2.1.1 bis Ziffer 3.2.1.5
             – gestohlen wurde oder                                                     eingetreten ist;
             – vom Beförderungsunternehmen verspätet oder be-                         – die Sportgeräte als aufgegebenes Reisegepäck ihren
               schädigt ausgeliefert bzw. während des Transportes ab-                   Bestimmungsort noch nicht erreicht haben bzw. abhan-
               handengekommen ist.                                                      dengekommen sind.
2.3       Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?                   3.3       Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?
          Kein Versicherungsschutz besteht für                                     Kein Versicherungsschutz besteht für
             – die Nutzung des versicherten Fahrrades zu gewerbli-                    – geliehene oder gemietete Wintersportgeräte;
               chen oder beruflichen Zwecken;                                         – Ski-Stöcke und sonstiges Zubehör;
             – geliehene oder gemietete Fahrräder;                                    – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers
             – Fahrräder, für die eine Versicherungs- oder Zulassungs-                  fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler);
               pflicht besteht;                                                       – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß);
             – lose mit dem Fahrrad verbundenes Zubehör;                              – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen;
             – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers                  – Unsachgemäße Verpackungen;
               fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler);                        – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts-
             – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß);                                 pflicht.
             – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen;             3.4       Welche Leistungen umfasst Ihre Ski- und Snowboard-
             – entladene Akkus;                                                    versicherung?
             – Unsachgemäße Verpackungen;
                                                                                   Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein-
             – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts-
                                                                                   barten Versicherungssummen für Skier, Snowboards und
               pflicht.
                                                                                   Helme.
2.4       Bis zu welchem Betrag leisten wir?
                                                                                     a) für verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert;
          Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 2.2                   b) für beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkos-
          aufgeführten Leistungen ist für alle Versicherungsfälle wäh-                  ten, höchstens jedoch den Zeitwert.
          rend des versicherten Zeitraums auf insgesamt 300 EUR bei
                                                                                   Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei-
          Einzelpersonen und 600 EUR bei Familien begrenzt.
                                                                                   nes höheren oder geringeren Wertes
                                                                                      – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                        Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist,
                                                                                      – 80 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                        Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist,
                                                                                      – 60 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                        Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist,
                                                                                      – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                        Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist,
                                                                                      – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                        Schadeneintritt älter als 5 Jahre ist.
                                                                         3.5       Bis zu welchem Betrag leisten wir?
                                                                                   Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 3.2
                                                                                   aufgeführten Versicherungsfälle ist während des versicher-
                                                                                   ten Zeitraums auf insgesamt 1.000 EUR bei Einzelpersonen
                                                                                   und 3.000 EUR bei Familien begrenzt.


                                                       AVB Spezialprodukte 09/2025 | 4

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4.        Golfversicherung                                                         d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf
4.1       Was ist versichert?                                                         frischer Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet, um
                                                                                      sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten;
          Versichert gilt die während des versicherten Zeitraumes
                                                                                   e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außer-
          mitgeführte und in Ihrem Eigentum befindliche Golfausrüs-
                                                                                      halb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl
          tung, wenn diese
                                                                                      oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum
             – außerhalb eines anerkannten Golfclubs oder Golfgelän-                  eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;
               des in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitge-                f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüs-
               führt und beaufsichtigt wird;                                          sel eindringt, den er durch Diebstahl an sich gebracht
             – einem Beherbergungsbetrieb, einer bewachten Garde-                     hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahr-
               robe oder einer Gepäckaufbewahrung übergeben wird;                     samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr-
             – in einem ordnungsgemäß verschlossenen und ver-                         lässiges Verhalten ermöglicht haben.
               sperrten Raum eingeschlossen wird;
                                                                         4.2.2   Was gilt für einfachen Diebstahl?
             – bestimmungsgemäß getragen bzw. genutzt wird;
             – in einem ordnungsgemäß versperrten Behältnis einem                Einfacher Diebstahl ist bis zu einer Höhe von maximal
               Transportunternehmen übergeben wird.                              500 EUR bei Einzelpersonen / 1.000 EUR bei Familien ver-
                                                                                 sichert. Diebstahl ist die Wegnahme fremder beweglicher
4.2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
                                                                                 Sachen in der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten
          Sie haben Versicherungsschutz, wenn Ihre Golfausrüstung                rechtswidrig anzueignen.
          von einem versicherten Ereignis betroffen ist.
                                                                         4.2.3   Was gilt bei Bruchschäden?
4.2.1     Was gilt für die Golfausrüstung?
                                                                                 Wir leisten Kostenersatz bei Bruch eines Golfschlägers wäh-
          Es besteht Versicherungsschutz, wenn die Golfausrüstung                rend des Gebrauchs auf einem anerkannten Golfclub oder
          gem. Ziffer 4.1 abhandenkommt, beschädigt oder zerstört                Golfgelände bis zu 400 EUR bei Einzelpersonen / 800 EUR
          wird durch                                                             bei Familien.
4.2.1.1   Transportmittelunfall;                                         4.2.4   Was gilt für Mietkosten für eine Leihausrüstung?
4.2.1.2   höhere Gewalt;                                                         Wir erstatten die Kosten für die Leihausrüstung bis maxi-
4.2.1.3   Brand, direkten Blitzschlag, Explosion;                                mal 800 EUR bei Einzelpersonen / 1.600 EUR bei Familien je
4.2.1.4   Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag, Erdrutsch;          Versicherungsfall, wenn Ihre Golfausrüstung vom Beförde-
4.2.1.5   Überschwemmung                                                         rungsunternehmen verspätet oder beschädigt ausgeliefert
          Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bo-                   wird bzw. abhanden kommt.
          dens, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicher-    4.2.5   Was gilt für Greenfee Gebühren?
          ten Sachen befinden, durch                                             Können Sie aufgrund von Krankheit oder Unfall, welche
            a) Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließen-             durch ärztliche Bestätigungen nachzuweisen sind, eine ge-
               den) Gewässern,                                                   buchte Reise nicht antreten und haben Sie für diesen Auf-
            b) Witterungsniederschläge,                                          enthalt bereits Greenfee Gebühren (=Gebühr, die ein Golf-
            c) Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge             spieler auf einem fremden Golfplatz entrichten muss, um
               von a) oder b).                                                   dort spielen zu können) bezahlt oder zu bezahlen, so wer-
4.2.1.6   Leitungswasser                                                         den diese Gebühren bis zur nachgewiesenen Höhe rück-
                                                                                 erstattet.
          Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserver-
          sorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen           4.2.6   Was gilt bei einem „Hole in One“?
          Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sons-                Wir ersetzen bis zu 500 EUR die nachgewiesenen Kosten
          tigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,                 einer Einladung bzw. Feier, wenn Sie ein „Hole in One“
          aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,                   (komplette Spielbahn mit nur einem Schlag) in einem offi-
          aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus                 ziellen Amateur-Golfturnier erzielen. Als offizielles Turnier
          Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasser-                 gelten Turniere, welche im Turnierplan eines Golfclubs aus-
          betten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein.                geschrieben werden. Das „Hole in One“ muss durch die Tur-
4.2.1.7   Beraubung und Einbruchdiebstahl                                        nier- oder Clubleitung bestätigt werden.
          Beraubung                                                      4.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?
          Raub liegt vor, wenn                                                   Kein Versicherungsschutz besteht für
            a) gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Wider-                    – geliehene oder gemietete Gegenstände;
               stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszu-                  – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers
               schalten;                                                              fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler);
            b) Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegneh-                 – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß);
               men lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder             – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen;
               Leben angedroht wird;                                                – Unsachgemäße Verpackungen;
            c) Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil                    – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts-
               Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnah-                   pflicht.
               me infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht ver-    4.4     Welche Leistungen umfasst Ihre Golfversicherung?
               schuldeten sonstigen Ursache wie beispielsweise Ohn-              Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein-
               macht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und dadurch Ihre            barten Versicherungssumme für
               Widerstandskraft ausgeschaltet ist.                                 a) verlorene oder zerstörte Sachen den Zeitwert;
          Einbruchdiebstahl                                                        b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten,
          Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb                                  höchstens jedoch den Zeitwert.
            a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt                 Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei-
               oder mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für             nes höheren oder geringeren Wertes
               das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person                 – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
               veranlasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüs-                 Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist,
               sel) oder mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Ge-               – 80 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
               brauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann                  Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist,
               bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen ab-                – 60 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
               handengekommen sind;                                                   Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist,
            b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf-                      – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
               bricht oder falsche Schlüssel (siehe a)) oder andere                   Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist,
               Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch                     – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
               eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewie-                  Schadeneintritt älter als 5 Jahre ist.
               sen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhan-       4.5     Bis zu welchem Betrag leisten wir?
               dengekommen sind;                                                 Der maximale Erstattungsbetrag für alle unter Ziffer 4.2
            c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sa-                  aufgeführten Versicherungsfälle ist während des versicher-
               chen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude ein-               ten Zeitraums auf insgesamt 2.500 EUR bei Einzelpersonen
               geschlichen oder dort verborgen gehalten hatte;                   und 5.000 EUR bei Familien begrenzt.
                                                        AVB Spezialprodukte 09/2025 | 5

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5.      Angelversicherung                                                        Ist die Versicherungssumme im Zeitpunkt des Versiche-
5.1     Was ist versichert?                                                      rungsfalles niedriger als der Versicherungswert der ver-
                                                                                 sicherten Sachen (Unterversicherung), wird die Entschä-
        Versichert gelten während des versicherten Zeitraumes fol-
                                                                                 digung in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum
        gende in Ihrem Eigentum befindlichen Angelsportgeräte:
                                                                                 Versicherungswert nach folgender Berechnungsformel ge-
           – Angelruten;                                                         kürzt:
           – Angelrollen;
           – Rutenauflagen;
           – elektronische Bissanzeiger;                                               Schadenbetrag x Versicherungssumme
                                                                                                                              = Entschädigung
           – Zubehör (z. B.Angeltaschen, Futterale, Transportrohre);
                                                                                                Versicherungswert
           – Schlauch-, Angel- und Futterboote;
           – Echolote.
5.2     Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
5.2.1   Was gilt bei Bruch, Beschädigung oder Zerstörung?
        Es besteht Versicherungsschutz für unabhängig von Ihren        6.        Wander- & Bergsportversicherung
        Willen plötzlich und gewaltsam eintretenden Bruch, Beschä-     6.1       Was ist versichert?
        digung oder Zerstörung der versicherten Angelsportgeräte.                Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die Ihnen
        Während der Hin- und Rückreise von und zum Angelort be-                  während des versicherten Zeitraumes zustoßen.
        steht auch Versicherungsschutz für innerhalb von versperr-               Ein Unfall liegt vor, wenn Sie durch ein plötzlich von außen
        ten Auto-Dachboxen transportierte Angelsportgeräte unter                 auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Ge-
        Berücksichtigung von Ziffer 1.1.3. Diese müssen aber wäh-                sundheitsschädigung erleiden.
        rend des Transports in geeigneten Verpackungen, Rohren
                                                                                 Versicherbar sind Personen bis zur Vollendung des 75. Le-
        und Taschen gegen Beschädigung und Bruch verwahrt wer-
                                                                                 bensjahres zum Zeitpunkt des Beginns des Versicherungs-
        den.
                                                                                 schutzes.
5.2.2   Was gilt bei einfachem Diebstahl?
                                                                       6.2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
        Diebstahl ist die Wegnahme fremder beweglicher Sachen in
                                                                                 Ein versicherter Fall liegt vor, wenn die versicherte Person
        der Absicht, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig
                                                                                 während des versicherten Zeitraums beim Wandern oder
        anzueignen.
                                                                                 beim Bergsport in eine akute Zwangs- oder Notlage gerät,
5.3     Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?                             die eine Fortführung der geplanten Aktivität unmöglich
        Kein Versicherungsschutz besteht für                                     macht und externe Hilfe erforderlich macht, um eine Ge-
           – geliehene oder gemietete Sachen;                                    fährdung der Gesundheit oder des Lebens abzuwenden.
           – Schäden, die unter die Gewährleistung des Herstellers     6.3       Welche Leistungen umfasst Ihre Wander- und Berg-
             fallen (z.B. Fabrikations- und Materialfehler);                     sportversicherung?
           – Abnutzungsschäden (normaler Verschleiß);                  6.3.1     Bergungskosten
           – Verlieren, Hängen-, Liegen- und Stehenlassen;
                                                                       6.3.1.1   Die Leistung wird bis zur Höhe der vereinbarten Versiche-
           – Köder;
                                                                                 rungssumme in Höhe von 7.500 EUR je versicherter Person
           – Haken;
                                                                                 erbracht, wenn Sie durch einen Unfall oder infolge Berg-,
           – Angelschnüre;
                                                                                 See- oder Wassernot verletzt oder unverletzt geborgen
           – Schirme;
                                                                                 werden müssen oder den Tod erleiden und ihre Bergung
           – Zelte, Campingzubehör aller Art;
                                                                                 erfolgen muss.
           – alle Kleinteile mit einem Einzelwert von unter 50 EUR;
           – unsachgemäße Verpackungen;                                          Bergnot liegt vor, wenn Sie in alpinem Gelände durch dafür
           – Außerachtlassen der allgemein gebotenen Sorgfalts-                  typische Gefahren (z.B. Lawine, Steinschlag, Wettersturz, Ver-
             pflicht.                                                            lust der Orientierung) in eine Zwangs- oder Notlage geraten.
5.4     Welche Leistungen umfasst Ihre Angelversicherung?                        See- bzw. Wassernot liegt vor, wenn Sie durch außerge-
                                                                                 wöhnliche Wassermassen (z.B. Überschwemmung, Sturm-
        Im Versicherungsfall erstatten wir bis zur Höhe der verein-
                                                                                 flut) oder außergewöhnliche Wetterverhältnisse (z.B. Sturm,
        barten Versicherungssumme für
                                                                                 Unwetter) während des Aufenthalts auf Wasserflächen in
          a) zerstörte Sachen den Zeitwert;                                      eine Zwangs- oder Notlage geraten.
          b) beschädigte Sachen die notwendigen Reparaturkosten,
                                                                       6.3.1.2   Bergungskosten sind die nachgewiesenen Kosten des Su-
             höchstens jedoch den Zeitwert.
                                                                                 chens und des Transportes bis zur nächsten befahrbaren
        Der Zeitwert beträgt unter Ausschluss des Nachweises ei-                 Straße oder bis zum nächstgelegenen Krankenhaus.
        nes höheren oder geringeren Wertes
                                                                       6.3.2     Heilkosten
           – 100 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                       6.3.2.1   Bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme von
             Schadeneintritt bis zu 1 Jahr alt ist,
                                                                                 4.000 EUR je versicherter Person ersetzen wir die Heilkos-
           – 90 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
                                                                                 ten, wenn diese innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an ge-
             Schadeneintritt bis zu 2 Jahre alt ist,
                                                                                 rechnet entstehen.
           – 70 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei
             Schadeneintritt bis zu 3 Jahre alt ist,                   6.3.2.2   Heilkosten sind jene Kosten, die zur Behebung der Unfall-
           – 50 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei                folgen aufgewendet wurden und nach ärztlicher Verord-
             Schadeneintritt bis zu 4 Jahre alt ist,                             nung notwendig waren.
           – 30 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei      6.3.2.3   Wir versichern auch medizinisch notwendige Heilkosten
             Schadeneintritt bis zu 5 Jahre alt ist,                             in privaten Sanatorien. Das bedeutet, wir übernehmen für
           – 20 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei                stationäre oder ambulante Behandlungen von Unfallfolgen:
             Schadeneintritt bis zu 6 Jahre alt ist,                                – die privaten Behandlungs- und Untersuchungskosten;
           – 10 % des Kaufpreises, wenn die versicherte Sache bei                   – die privaten Operationskosten;
             Schadeneintritt älter als 7 Jahre ist.                                 – die Kosten für physiotherapeutische Behandlungen.
5.5     Welcher Selbstbehalt gilt vereinbart?                          6.3.2.4   Versichert gelten auch Leihgebühren für Hilfsmittel wie z.B.
        Bei jedem Versicherungsfall tragen Sie einen Selbstbehalt                Rollstühle, Krücken.
        von 10 % des ersatzpflichtigen Schadens, mindestens jedoch     6.3.3     kosmetische Operationen
        50 EUR.                                                        6.3.3.1   Die Körperoberfläche der versicherten Person ist durch den
5.6     Bis zu welchem Betrag leisten wir?                                       Unfall derart beschädigt und verformt, dass nach Abschluss
        Der maximale Erstattungsbetrag ist für alle Versicherungs-               der Heilbehandlungen das äußere Erscheinungsbild der
        fälle gem. Ziffer 5.2 auf die vereinbarte Versicherungssum-              versicherten Person dauernd beeinträchtigt ist.
        me beschränkt.                                                 6.3.3.2   Als kosmetische Operation gilt eine nach Abschluss der Heil-
        Bei versicherten Schlauch-, Angel- und Futterbooten ist die              behandlung durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem
        maximale Höchstentschädigung je Versicherungsfall auf                    Ziel, eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Er-
        1.000 EUR begrenzt.                                                      scheinungsbildes der versicherten Person zu beheben.


                                                     AVB Spezialprodukte 09/2025 | 6

[Seite 7]
6.3.3.3   Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jah-         6.5       Bis zu welchem Betrag leisten wir?
          ren nach dem Unfall und die Kosten hierfür werden von uns                   Die vereinbarten Versicherungssummen stehen pro Unfall-
          bis zu einer Höhe von 8.000 EUR ersetzt.                                    ereignis insgesamt nur einmal zur Verfügung.
6.3.4     Begleitkosten
6.3.4.1   Das sind die stationären Kosten für Unterkunft und Verpfle-
          gung einer erwachsenen Person, wenn das versicherte Kind          7.        Reise-Sorglos-Paket
          zumindest 24 Stunden stationär in einem Krankenhaus auf-
                                                                            7.1       Was ist versichert?
          genommen wird.
                                                                                      Sie haben Versicherungsschutz, wenn während des versi-
6.3.4.2   Dieser Kostenersatz gilt für eine Begleitperson von Kindern
                                                                                      cherten Zeitraumes ein Notfall nach Ziffer 7.2 eintritt.
          bis zum vollendeten 15. Lebensjahr. Wir ersetzen Begleit-
          kosten bis maximal 20% der vereinbarten Versicherungs-            7.2       Wann liegt ein Versicherungsfall vor?
          summe für Heilkosten.                                                       Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn ein Notfall eingetreten
6.3.5     Selbstbehalt bei Krankenhausaufenthalt                                      ist verursacht durch
          Wird vom zuständigen Sozialversicherungsträger bei einem          7.2.1     Feuer
          stationären Krankenhausaufenthalt in der allgemeinen                        Versichert ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemä-
          Pflegeklasse (Mehrbettzimmer ohne Wahlleistungen) ein                       ßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich
          Selbstbehalt verrechnet, werden wir diesen im Rahmen der                    aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
          Versicherungssumme für Heilkosten ersetzen.                       7.2.2     Sturm und Hagel
6.3.6     Sachkosten für Bergung von Kleidung / Ausrüstung                  7.2.2.1   Sturm
          Sollten durch den Unfall selbst, die Bergung oder den Not-                  Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindes-
          transport Kleidungsstücke oder Ausrüstungsgegenstän-                        tens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit
          de beschädigt oder zerstört werden, übernehmen wir die                      mindestens 62 km/h).
          durch einen Rechnungsbeleg nachgewiesenen Kosten für              7.2.2.2   Hagel
          die Neuanschaffung bis zu 1.000 EUR.                                        Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eis-
6.4       Was ist eingeschränkt oder nicht versichert?                                körnern.
          Kein Versicherungsschutz besteht für                              7.2.3     Leitungswasser
             – Kosten und Selbstbehalte für Kur-, Bade-, Erholungsrei-                Das Leitungswasser muss aus Rohren der Wasserver-
                sen und -aufenthalte.                                                 sorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen
             – Anschaffung von Trainingsgeräten.                                      Schläuchen, den mit diesem Rohrsystem verbundenen sons-
          Kein Versicherungsschutz besteht für Unfälle                                tigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen,
             – als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer)                   aus Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
                sowie als sonstiges Besatzungsmitglied oder Passagier                 aus Klima-, Wärmepumpen oder Solarheizungsanlagen, aus
                eines Luftfahrzeuges / Luftsportgerätes.                              Wasserlösch- und Berieselungsanlagen sowie aus Wasser-
             – als Berufs- / Profisportler.                                           betten und Aquarien bestimmungswidrig ausgetreten sein.
             – als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeu-       7.2.4     Einbruchdiebstahl
                ges, der an Fahrtveranstaltungen einschließlich der of-               Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
                fiziellen Trainings- und Qualifikationsfahrten teilnimmt.               a) in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder
             – beim Bergsteigen / Klettern mit außergewöhnlichem Ri-                       mittels eines Schlüssels, dessen Anfertigung für das
                siko (das ist Klettern im freien Gelände ab einem UIAA-                    Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veran-
                Schwierigkeitsgrad V, Free-Solobegehungen – Klettern                       lasst oder gebilligt worden ist (falscher Schlüssel) oder
                ohne Sicherung, Eisklettern; Teilnahme an Expeditionen                     mittels anderer Werkzeuge eindringt; der Gebrauch ei-
                und ähnliches). Vom Versicherungsschutz ausgeschlos-                       nes falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen,
                sen ist auch das Klettern im Klettersteig ab Schwierig-                    wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandenge-
                keitsgrad D (Skala nach Kurt Schall) und Bouldern ab                       kommen sind;
                Schwierigkeitsgrad 5c+ Fb-bloc (reines Boulder Problem                  b) in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht
                nach Fontainebleau-Skala).                                                 oder falsche Schlüssel (siehe a)) oder andere Werkzeuge
             – bei der Teilnahme an Landes-, Bundes- oder internatio-                      benutzt, um es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen
                nalen Wettbewerben auf dem Gebiet des nordischen und                       Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn fest-
                alpinen Skisportes, des Snowboardens sowie Freestyling,                    steht, dass versicherte Sachen abhandengekommen
                Bob-, Skibob-, Skeleton Fahrens, Rodelns oder ähnliches                    sind;
                sowie am offiziellen Training für diese Veranstaltungen.                c) aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sa-
             – die der versicherten Person zustoßen beim Renn-                             chen entwendet, nachdem er sich in das Gebäude ein-
                radfahren mit Teilnahmen an Jedermann-, Amateur-,                          geschlichen oder dort verborgen gehalten hatte;
                Bahn-, Straßenrennen und ähnliche Veranstaltungen                       d) in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf
                sowie Downhill-Mountainbiking.                                             frischer Tat angetroffen wird und Gewalt anwendet, um
             – beim Springreiten, Vielseitigkeits- und Military Reiten,                    sich den Besitz des gestohlenen Gutes zu erhalten;
                Polospielen, Hindernisreiten, Rennreiten, Teilnahme an                  e) mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außer-
                Trabrennen, Rodeo- und Westernreiten sowie reitsport-                      halb des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl
                lichen Wettkämpfen.                                                        oder durch Raub an sich gebracht hatte, in einen Raum
             – die der versicherten Person zustoßen bei Tauchgän-                          eines Gebäudes eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;
                gen mit außergewöhnlichem Risiko (Tauchen tiefer als                    f) in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem Schlüs-
                40 Meter Tauchtiefe, Wrack- oder Nachttauchen, Solo-                       sel eindringt, den er durch Diebstahl an sich gebracht
                tauchgänge, Apnoetauchen, Höhlen- und Eistauchen,                          hatte, vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahr-
                Haitauchen ohne Schutzkäfig, „Tauchexpeditionen“).                         samsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahr-
             – die durch Gesundheitsschäden bei Heilmaßnahmen                              lässiges Verhalten ermöglicht haben.
                oder Eingriffen am Körper der versicherten Person ent-      7.3       Was gilt bei einem Notfall?
                stehen. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die
                                                                            7.3.1     Was gilt für den Schutz des Eigentums?
                Heilmaßnahmen oder Eingriffe durch einen unter die-
                sen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.              7.3.1.1   Rückreisekosten
             – Versichert sind aber Unfälle infolge kurzfristiger Be-                 Versichert gelten die Kosten für den vorzeitigen Abbruch
                wusstseinsstörungen, sofern diese nur kurzfristig sind                Ihrer privaten Urlaubsreise, sofern ein Schaden gem. Ziffer
                und keine internistische oder neurologische Erkran-                   7.2 am Hauptwohnsitz der versicherten Person mindestens
                kung zugrunde liegt. Eine erhebliche Beeinträchtigung                 5.000 EUR beträgt. Die Entschädigung ist je Versicherungs-
                liegt bei einem Lenker eines Kraftfahrzeuges zu Land,                 fall auf 1.500 EUR begrenzt.
                Wasser und in der Luft jedenfalls ab einem Blutalkohol-
                wert zum Unfallzeitpunkt von 0,8 Promille vor, bei sons-
                tigen Unfällen ab 1,3 Promille.


                                                         AVB Spezialprodukte 09/2025 | 7

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7.3.1.2   Bewachungskosten                                                 7.3.2.5     Rooming-In
          Versichert gelten die Kosten für die Bewachung Ihrer Sa-                     Wird ein versichertes minderjähriges Kind (bis zum vollen-
          chen, wenn die Wohnung am Hauptwohnsitz unbewohnbar                          deten 18. Lebensjahr) stationär behandelt, erstatten wir die
          wurde durch einen Versicherungsfall gem. Ziffer 7.2 und                      Kosten für die Unterbringung einer Begleitperson im Kran-
          die vorhandenen Schließvorrichtungen und sonstigen Si-                       kenhaus bis zu 500 EUR.
          cherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten         7.3.2.6     Ersatz von Telefonkosten
          werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließ-                     Wir erstatten die nachgewiesenen Telefonkosten für Anrufe
          vorrichtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll ge-                     bei unserer Assistance-Hotline.
          brauchsfähig sind, längstens für die Dauer von 48 Stunden.
7.3.1.3   Hotelkosten
          Versichert gelten die Kosten für Hotel- oder ähnliche Unter-
          bringung ohne Nebenkosten (z. B. Frühstück, Telefon), wenn
          die ansonsten ständig bewohnte Wohnung (Hauptwohn-
          sitz) bei einem Schaden gem. Ziffer 7.2 unbewohnbar wurde
          und Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren
          Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeit-
          punkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist,
          längstens für die Dauer von 14 Tagen. Die Entschädigung ist
          pro Tag auf 100 EUR begrenzt.
7.3.1.4   Reparatur
          Versichert gelten die Kosten für eine erforderliche Notrepara-
          tur durch einen Fachbetrieb nach einem Einbruchdiebstahl
          gem. Ziffer 7.2.4 bei Ihrem Hauptwohnsitz bis zu 500 EUR.
7.3.1.5   Schlüsseldienst
          Können Sie nicht in Ihre Wohnung (Hauptwohnsitz) gelan-
          gen, weil der Schlüssel für die Wohnungstür während des
          Urlaubs abhandengekommen oder abgebrochen ist oder
          weil Sie versehentlich ausgesperrt haben, übernehmen
          wir die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür durch den
          Schlüsseldienst sowie die Kosten für ein provisorisches
          Schloss, wenn das Türschloss durch das Öffnen der Tür
          funktionsunfähig werden sollte, bis zu 500 EUR je Versiche-
          rungsfall.
7.3.1.6   Psychologische Unterstützung
          Wir übernehmen nach einem Einbruchdiebstahl gem.
          Ziffer 7.2.4 die Kosten bis zu 500 EUR für Gespräche beim
          Psychotherapeuten.
7.3.2     Was gilt für den Schutz der Familie?
7.3.2.1   Inlandsrückholung
          Versichert gelten die Kosten des Rücktransportes infolge
          eines unvorhersehbaren Unfalls oder einer unvorhersehba-
          ren Krankheit während einer versicherten Reise innerhalb
          Deutschlands. Der Ersatz der nachgewiesenen Rücktrans-
          portkosten ist auf 2.500 EUR begrenzt.
7.3.2.2   Organisation und Kostenübernahme der Reise einer nahe-
          stehenden Person für den Besuch eines Kindes im Kranken-
          haus.
          Bei stationärer Behandlung eines minderjährigen Kindes
          (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr) organisieren wir den
          Krankenbesuch einer nahestehenden Person (vom Wohn-
          ort zum Krankenhaus und zurück). Wir übernehmen die an-
          fallenden Kosten der Hin- und Rückreise, nicht jedoch die
          Kosten für Unterbringung und Verpflegung. Bei der Wahl
          des Beförderungsmittels für die Hin- und Rückreise berück-
          sichtigen wir die wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit. Vor-
          aussetzung ist, dass der stationäre Krankenhausaufenthalt
          länger als 5 Tage dauert. Er darf bei Ankunft der naheste-
          henden Person noch nicht abgeschlossen sein.
7.3.2.3   Arzneimittelversand
          Bei Verlust von ärztlich verordneten Arzneimitteln auf der
          Reise, organisieren wir die Beschaffung der Ersatzpräparate
          und deren Übersendung. Dies tun wir in enger Abstimmung
          mit dem Hausarzt. Voraussetzung ist, dass keine gleichwer-
          tigen Ersatzpräparate am Aufenthaltsort erhältlich sind. Wir
          tragen hierbei die Kosten für den Versand. Die Kosten für
          die Ersatzpräparate müssen Sie uns unverzüglich, spätes-                                                            Schadenmeldung:
          tens jedoch innerhalb eines Monats nach Beendigung der                     Sie können Ihren Schaden einfach und schnell online melden:
          Reise erstatten.                                                                     https://www.travelsecure.de/schaden-melden.html
7.3.2.4   Kosten für die Betreuung eines minderjährigen Kindes                                             Gerne auch per Post oder telefonisch.
          Wir ersetzen die Kosten für die Betreuung des minderjäh-
          rigen Kindes (bis zum vollendeten 18. Lebensjahr), welches
          die Reise alleine fortsetzen oder abbrechen muss. Dies so-                                           Würzburger Versicherungs-AG
          fern alle Betreuungspersonen oder die einzige an der Reise                                       Bahnhofstraße 11 | 97070 Würzburg
          teilnehmende Betreuungsperson des mitreisenden minder-                                  Telefon 0931-27 95-0 | Telefax 0931-27 95 291
          jährigen Kindes die Reise nicht planmäßig beenden kann/             Sitz der Gesellschaft Würzburg, Amtsgericht Würzburg, HRB 3500
          können. Und zwar aufgrund von Tod, schwerem Unfall oder
          unerwarteter, schwerer Erkrankung.


                                                        AVB Spezialprodukte 09/2025 | 8
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