# Swiss Life Vitalschutz Flex Premium: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-swiss-life-vitalschutz-flex-premium.php
- Rechtlicher Träger: Swiss Life Lebensversicherung SE
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-swiss-life-vitalschutz-flex-premium.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Swiss Life Grundfähigkeitsversicherung, Dokument 18324](https://www.swisslife.de/content/dam/de/documents/5a/18324.pdf), Fassung Stand 01.2025 (AVB_BC_GFV_2025_01)

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit) | ja | Sie sind von der Beitragszahlungspflicht für Ihren Versicherungsvertrag befreit und wir zahlen die garantierte Grundfähigkeitsrente monatlich im Voraus. | 11.1, Seite 28 |
| Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rente | ja | Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits- bzw. Arbeitswegeunfall | 11.4, Seite 4 |
| Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit | ja | mindestens eine der in diesem Abschnitt genannten Grundfähigkeiten im jeweils beschriebenen Umfang | 10, Seite 13 |
| Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate) | ja | voraussichtlich für sechs Monate ununterbrochen nicht wiedererlangen wird oder bereits sechs Monate verloren hat. | 10, Seite 13 |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht ist | ja | Hat die Versicherte Person eine Grundfähigkeit bereits für sechs Monate verloren, so gilt dieser Zustand von Beginn an als Verlust einer Grundfähigkeit. | 10, Seite 13 |
| Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | ja | Sie sind von der Beitragszahlungspflicht für Ihren Versicherungsvertrag befreit | 11.1, Seite 28 |
| Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Unser Versicherungsschutz besteht weltweit. | 11.9, Seite 6 |
| Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sehen | ja | die Sehschärfe des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weniger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt | 10.3, Seite 13 |
| Hören | ja | von mindestens 75 Prozent nachgewiesen wird oder ein Hörverlust von mindestens 60 Dezibel | 10.3, Seite 14 |
| Sprechen | ja | dass die Versicherte Person von einem unabhängigen Dritten nicht mehr verstanden wird | 10.3, Seite 14 |
| Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik) | ja | ein locker sitzendes Handrad mit Umfangsnuten GN 527.1 (mit einem Durchmesser von 50 mm und Innengewinde M10) eine volle Umdrehung vor- und wieder zurückzudrehen. | 10.3, Seite 14 |
| Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken) | ja | den rechten oder linken Arm in gestreckter Armhaltung, seitlich sowie nach vorn, bis auf Schulterhöhe zu heben | 10.3, Seite 15 |
| Gehen (Strecke in Metern ohne Pause) | ja | 400 Metern über einen festen und ebenen Boden mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag gehend zurückzulegen. | 10.3, Seite 17 |
| Treppensteigen | ja | selbstständig eine Treppe von zwölf Stufen mit einer für Wohngebäude üblichen Stufenhöhe von höchstens 20 cm | 10.3, Seite 17 |
| Stehen | ja | zehn Minuten lang ununterbrochen barfuß auf festem und ebenem Boden zu stehen, ohne sich abzustützen. | 10.3, Seite 17 |
| Sitzen | ja | 20 Minuten auf einem orthopädischen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen auf Armlehnen. | 10.3, Seite 17 |
| Knien und Bücken | ja | Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens liegt | 10.3, Seite 14 |
| Heben und Tragen eines Gewichts | ja | Gegenstand, der ein Gewicht von fünf kg hat, vom Boden aufzuheben und diesen fünf Meter weit zu tragen. | 10.3, Seite 16 |
| Gleichgewicht halten | ja | Der Verlust des Gleichgewichtssinnes ist anhand eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachzuweisen. | 10.3, Seite 15 |
| Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen) | ja | liegt vor, wenn die Versicherte Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs nicht geeignet ist. | 10.3, Seite 18 |
| Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | ja | nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in die Transportmittel (z. B. Straßenbahn, Bus, U-Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder aus diesen auszusteigen | 10.4, Seite 22 |
| Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computer | ja | mithilfe einer Bildschirmtastatur des Smartphones oder des Tablets | 10.3, Seite 16 |
| Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration) | ja | Ein Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit liegt vor, wenn die Versicherte Person in Bezug auf Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit | 10.4, Seite 21 |
| Demenz als eigener Leistungsauslöser | ja | dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des Schweregrades der Demenz über die Global Deterioration Scale nach Reisberg | 10.3, Seite 20 |
| Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz) | ja | aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht mehr in der Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzugehen. | 10.5.2, Seite 24 |
| Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöser | ja | Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 oder höher nach den Definitionen der §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom 01.01.2017 oder | 10.3, Seite 18 |
| Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Organversagen und Organtransplantation als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöser | ja | ständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Monate ununterbrochen bestanden hat | 10.3, Seite 21 |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | ja | Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor, wenn | 10.5.1, Seite 24 |
| Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen) | ja | Dabei darf die Erhöhung je Ereignis maximal 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Leistung betragen. | I 30, Seite 46 |
| Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt) | ja | einer bei Swiss Life versicherten Grundfähigkeitsrente von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Monat. | I 30, Seite 46 |
| Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahren | ja | Die Erhöhung muss in den ersten fünf Versicherungsjahren beantragt werden | I 30, Seite 48 |
| Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente) | ja | Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen. | 7, Seite 7 |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | ja | Sie können für die Leistungsphase eine garantierte jährliche Rentensteigerung … vereinbaren | 11.3, Seite 28 |
| Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Sofern Sie die „BU-Wechseloption“zusätzlich ver | 10.5.4, Seite 27 |
| Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung) | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutz | ja | Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten eine Stundung der fälligen Beiträge unter | 9.4, Seite 11 |
| Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar gelten | ja | Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln (z. B. Verwendung von Seh- und Hörhilfen) | 10.2, Seite 14 |
| Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidet | ja | erklären wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab wann wir Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung anerkennen. | 12, Seite 31 |
| Kein zeitlich befristetes Anerkenntnis | nein | malig ein zeitlich befristetes Anerkenntnis für einen Leistungszeitraum von bis zu maximal zwölf Monaten in Textform aussprechen. | 12, Seite 31 |
| Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennung | ja | Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der Versicherten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte verlangen. | 13, Seite 32 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | ja | Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben. | 15.2, Seite 35 |
| Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nein | Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten war. | 15.2, Seite 35 |
| Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, geregelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht von Ihnen zu vertreten war. | 15.2, Seite 35 |
| Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichert | ja | denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. | 14, Seite 32 |
| Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang) | ja | unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren | 14, Seite 32 |
| Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzung | ja | durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürftigkeit, durch absichtliche Selbstverletzung oder durch versuchte Selbsttötung | 14, Seite 32 |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | ja | Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Polyneuropathien, die nachweisbar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind | 10.3, Seite 15 |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Person | ja | durch die Begehung oder den Versuch einer vorsätzlichen Straftat durch die Versicherte Person | 14, Seite 32 |
| Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschluss | ja | Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht un-abhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. | 14, Seite 32 |
| Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlung | ja | durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen in so ungewöhnlichem Maße gefährden | 14, Seite 32 |
| Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert) | ja | Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform kündigen. | 32, Seite 50 |
| Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigung | ja | Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder die Beitragszahlung einstellen? | 9, Seite 4 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprüfung fort. | 9.4, Seite 11 |
| Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnose | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Swiss Life Grundfähigkeitsversicherung, Dokument 18324

```text
[Seite 1]
                                          Allgemeine Bedingungen
                              für Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung

                                              Vitalschutz Flex Komfort
                                              Vitalschutz Flex Premium

                                        Stand: 01.2025 (AVB_BC_GFV_2025_01)


Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir freuen uns, dass Sie sich für unsere selbstständige Grundfähigkeitsversicherung entschieden
haben. Diese Allgemeinen Bedingungen stellen die rechtliche Grundlage für unseren Vertrag dar.
Wenn wir in den folgenden Kapiteln die persönliche Anrede „Sie“nutzen, sprechen wir damit unse-
ren Vertragspartner an. Wir nennen ihn auch Versicherungsnehmer. Sie tragen alle Rechte und
Pflichten aus dem Vertrag und können Vertragsänderungen beantragen. Die Versicherte Person
ist die Grundlage für die Berechnung Ihrer vertraglichen Leistungen und stellt gleichzeitig das ver-
sicherte Risiko dar.

Ein Beispiel: Erleidet die Versicherte Person den Verlust einer Grundfähigkeit, dann zahlen wir die
vereinbarte Grundfähigkeitsrente aus. Erleidet der Versicherungsnehmer den Verlust einer Grund-
fähigkeit, wird keine Vertragsleistung fällig.

Bestimmte Begriffe und Fachwörter haben wir unterstrichen. Diese markierten Wörter finden Sie in
Kapitel L dieser Bedingungen. Dort erklären wir Ihnen diese. Die Unterstreichung bedeutet nicht,
dass nur diese Stellen für das Vertragsverhältnis relevant sind.

Eine gendergerechte Anrede ist uns wichtig. In vielen Fällen führt dies leider dazu, dass Texte
schwer lesbar oder zu lang werden. Daher verwendet Swiss Life – stellvertretend für alle Ge-
schlechter – die männliche Schreibweise bzw. eine neutrale Variante, wenn dies sprachlich mög-
lich ist.


Swiss Life Lebensversicherung SE                Sitz: Garching b. München                     Bayerische Landesbank München
Europäische Aktiengesellschaft                  Vorstand: Dirk von der Crone (Vors.),         IBAN: DE96 7005 0000 0001 2646 27
Amtsgericht München HRB 288561                  Dr. Tobias Herwig, Stefan Holzer              BIC: BYLADEMMXXX
Zeppelinstraße 1 •85748 Garching b. München     Vorsitzender des Aufsichtsrats: Jörg Arnold   Gläubiger-ID: DE17ZZZ00002672789
www.swisslife.de

[Seite 2]
Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                Seite 2 von 57

[Seite 3]
A     Wie funktioniert Ihre selbstständige Grundfähigkeitsversicherung?

Sie können bei Abschluss des Vertrags die Höhe der garantierten versicherten Rente bei Verlust
einer Grundfähigkeit (Grundfähigkeitsrente) und die Vertragslaufzeit (Versicherungsdauer und
Leistungsdauer) im Rahmen unserer geltenden Richtlinien individuell wählen.

Im Falle des Verlusts einer Grundfähigkeit während der Versicherungsdauer, frühestens nach Be-
ginn des Versicherungsschutzes, zahlen wir die versicherte Rente für die Dauer der Beeinträchti-
gung, längstens bis zum Ablauf Ihres Vertrags. Die genauen Regelungen, wann der Verlust einer
Grundfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen vorliegt, können Sie unter Abschnitt E nachlesen.

Sie haben die Möglichkeit aus verschiedenen Absicherungsumfängen zu wählen: Vitalschutz Flex
Komfort und Vitalschutz Flex Premium. Nähere Informationen zu den Unterschieden dieser Pro-
dukte erhalten Sie im Kapitel E dieser Bedingungen.

Optional können Sie sich zusätzlich gegen die Risiken einer Arbeitsunfähigkeit (AU-Option) wäh-
rend der Vertragslaufzeit absichern. Tritt eine Arbeitsunfähigkeit während der Versicherungsdauer
ein, erbringen wir die bei Verlust einer Grundfähigkeit vereinbarte Rente für bis zu 36 Monate,
ohne dass Sie hierfür bereits einen Antrag auf Verlust einer Grundfähigkeit stellen müssen
(siehe 11.2).

Daneben können Sie sich mit unseren Zusatzversicherungen Schwere-Krankheiten-Option,
«care»-Option bzw. «care»-Option plus (wahlweise mit einer Anschluss-Option) gegen die Folgen
einer schweren Krankheit und einer Pflegebedürftigkeit während der Vertragslaufzeit absichern.
Nähere Informationen dazu können Sie den Versicherungsbedingungen der jeweiligen Zusatzver-
sicherung entnehmen.

Ein weiterer Vorteil: Bis zum Vertragsablauf ist Ihre Arbeitskraftabsicherung flexibel und Sie kön-
nen auf die unterschiedlichsten Lebenssituationen reagieren:

     •     Nachversicherungsgarantie: Bei bestimmten Ereignissen können Sie Ihre vereinbarte
           Grundfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung erhöhen (siehe dazu Kapitel I).
     •     Stufentarif: Für Auszubildende, Studenten und Berufseinsteiger bieten wir unsere selbst-
           ständige Grundfähigkeitsversicherung mit ermäßigtem Anfangsbeitrag an – und das bei
           vollem Risikoschutz (siehe Abschnitt 28).
     •     Zahlungsschwierigkeiten: Egal in welcher Lebensphase Sie sich befinden, Swiss Life bie-
           tet Ihnen umfangreiche Möglichkeiten, Ihren Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten
           (siehe dazu Kapitel D).


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 3 von 57

[Seite 4]
Inhalt

A     Wie funktioniert Ihre selbstständige                            9.3    Wie können Sie den bisherigen Beitrag
      Grundfähigkeitsversicherung?........ 3                                 oder die bisherige garantierte Leistung
                                                                             wiederherstellen? ................................ 11
B     Unser Vertragsschluss .................... 6                    9.4 Besonderheiten bei vorübergehenden
1     Wie kommt der Vertrag zwischen uns                                     Zahlungsschwierigkeiten...................... 11
                                                                      9.5 Vitalprotect .............................................. 12
      zustande?............................................... 6
2     Welche Personen können versichert
      werden?.................................................. 6     E     Unsere Leistungen und
3     Wann beginnt der                                                      Einschränkungen ...........................13
      Versicherungsschutz?........................... 6               10  Wann liegt der Verlust einer
4     Wann endet der Versicherungsschutz? 6                               Grundfähigkeit vor? ............................. 13
                                                                      10.1 Nachweis der Beeinträchtigung ........... 14
C     Beiträge und Kosten ........................ 6                  10.2 Schadenminderungspflicht und Hilfsmittel14
5     Was müssen Sie beachten, wenn Sie                               10.3 Vitalschutz Flex Komfort ...................... 14
      Beiträge bezahlen? ................................ 6           10.4 Vitalschutz Flex Premium .................... 21
5.1     Zahlungsweise ...................................... 6        10.5 Optionale Erweiterungsmöglichkeiten
5.2     Erstbeitrag............................................. 7         Ihres Versicherungsumfangs ............... 23
5.3     Folgebeiträge ........................................ 7      11 Welche Leistungen erbringen wir? ..... 28
6     Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag                           11.1 Beitragsbefreiung und
      nicht rechtzeitig bezahlen? ................... 7                    Grundfähigkeitsrente ........................... 28
6.1     Erstbeitrag............................................. 7    11.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
6.2     Folgebeitrag .......................................... 8          (sofern gegen Mehrbeitrag vereinbart) . 28
7     Wie können Sie Ihre Beiträge und                                11.3 Garantierte Rentensteigerung .............. 29
      Leistungen automatisch erhöhen                                  11.4 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
      lassen? ................................................... 8        bzw. Arbeitswegeunfall ........................ 29
8     Welche Kosten erheben wir für Ihren                             11.5 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
      Vertrag?.................................................. 8         Grundfähigkeitsrente ........................... 29
8.1     Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes                      11.6 Wann enden unsere Leistungen? ........ 30
        zur Zillmerung vereinbart ....................... 8           11.7 Welche Leistungen können Sie
8.2     Höhe der anfallenden Kosten ................ 9                     zusätzlich in Anspruch nehmen?.......... 30
8.3     Vereinbarung eines Abzugs bei                                 11.8 Rechnungsgrundlagen ......................... 31
        Beitragsfreistellung ................................ 9       11.9 Sonstige Regelungen .......................... 31
8.4     Welchen Hintergrund hat der Abzug? .... 9                     12 Wann geben wir eine Erklärung zu
8.5     Angemessenheit des Abzugs ................ 9                      unserer Leistungspflicht ab? .............. 31
8.6     Sonstige Kosten .................................. 10         13 Was gilt für Sie und uns bei der
                                                                          Nachprüfung der Leistungspflicht? .... 32
                                                                      14 In welchen Fällen ist der
D     Überbrückung von
                                                                          Versicherungsschutz ausgeschlossen?32
      Zahlungsschwierigkeiten ............... 10                      15 Mitwirkungspflichten und
9   Wie können Sie Ihre Beiträge senken
                                                                          Obliegenheiten ..................................... 33
    oder die Beitragszahlung einstellen? . 10
                                                                      15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen Sie
9.1 Wie beantragen Sie eine                                                beachten, wenn Sie Leistungen aus
     Beitragssenkung oder
                                                                           dieser Versicherung verlangen?........... 33
     Beitragsfreistellung? ............................ 10
                                                                      15.2 Was bedeutet die vorvertragliche
9.2 Welche Auswirkungen auf die                                            Anzeigepflicht und welche Folgen hat
     garantierten Leistungen gibt es? .......... 10
                                                                           ihre Verletzung? .................................. 35


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                                                         Seite 4 von 57

[Seite 5]
15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der                       26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten
     Mitwirkungspflicht? .............................. 37            haben Sie? .......................................... 43
15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das                 27 Wo können Sie sich beschweren? ...... 43
     Vertragsverhältnis beziehen? .............. 37              27.1 Schlichtungsstelle ................................ 43
15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten                           27.2 Aufsichtsbehörden ............................... 43
     Person? .............................................. 37   27.3 Wo sind gerichtliche Klagen
                                                                      einzureichen? ...................................... 44
F     Überschüsse,                                               28 Wie erfolgen Anpassungen dieser
      Überschussbeteiligung und                                      Bedingungen?...................................... 44
      Bewertungsreserven ......................37                28.1 Wann wird eine neue Bestimmung
16 Was ist eine Überschussbeteiligung? 37                             wirksam? ............................................. 44
                                                                 29 Welche Besonderheiten gelten für den
16.1 Beteiligung an dem Überschuss .......... 38
                                                                     Stufentarif? .......................................... 45
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven39
17 Wie teilen wir Überschussanteile vor                          29.1 Wann und in welchem Umfang erhöht
    Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 39                    sich der Beitrag? ............................... 45
                                                                 29.2 Vertragsänderungen und
18 Wie teilen wir Überschussanteile nach
                                                                      Einschränkungen .............................. 45
    Eintritt eines Leistungsfalls zu?.......... 39
19 Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines                     29.3 Welcher Beitrag ist bei Verlust einer
                                                                      Grundfähigkeit befreit? ..................... 45
    Leistungsfalls an den
    Bewertungsreserven? ......................... 40
20 Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt                          I     Nachversicherungsgarantie ..........45
    eines Leistungsfalls an den                                  30  Welche Nachversicherungsgarantie
    Bewertungsreserven? ......................... 40                 haben Sie? ........................................... 45
21 Warum können wir die Höhe der                                 31 Optionale Gestaltungsmöglichkeiten.. 49
    Überschussbeteiligung nicht                                  31.1 Einschluss der <<care>>-Option ...... 49
    garantieren? ......................................... 40    31.2 Besserstufungsoption....................... 49

G     Auszahlung von Leistungen ..........41                     J     Verlängerungsgarantie...................50
22    Ab wann zahlen wir Leistungen aus? . 41                    32    Unter welchen Voraussetzungen
23    An wen zahlen wir Leistungen aus? ... 41                         können Sie Ihren Vertrag, ohne erneute
                                                                       Gesundheitsprüfung, verlängern? ...... 50
H     Unser Vertragsverhältnis ............... 41
24  Welche Bedeutung hat der                                     K     Kündigung des Vertrags ................50
    Versicherungsschein?......................... 41             32    Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
25 Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf42                             kündigen? ............................................ 50
26 Welches Recht gilt für Ihren Vertrag,                         33    Welche Folgen hat es, wenn Sie
    welche Sprache verwenden wir und wie                               kündigen? ............................................ 50
    müssen Mitteilungen erfolgen? .......... 42
26.1 Recht und Vertragssprache ................. 42              L     Erläuterung wichtiger Begriffe ......52
26.2 Erklärungen zu Lebzeiten .................... 42
26.3 Erklärungen nach dem Tod ................. 42               M     Auszug aus dem Sozialgesetzbuch55
26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
     Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert? ... 42


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                                                 Seite 5 von 57

[Seite 6]
B     Unser Vertragsschluss                            Haushalt innerhalb der gleichen Wohnung nach-
                                                       weislich mindestens zwei Jahre besteht.
1     Wie kommt der Vertrag zwischen uns zu-           Zum Nachweis ist eine entsprechende Bestäti-
      stande?                                          gung im Antrag erforderlich. Wir sind berechtigt,
                                                       von Ihnen Nachweise zu fordern.
Unser Vertrag kommt wie folgt zustande: Zuerst
füllen Sie unser Antragsformular auf Abschluss         3     Wann beginnt der Versicherungsschutz?
vollständig und wahrheitsgemäß aus. Diesen An-
trag schicken Sie oder Ihr Vermittler uns zu. Der      Der Versicherungsschutz besteht frühestens,
Vertrag kommt in dem Moment zwischen uns zu-           wenn Sie den Versicherungsschein erhalten.
stande, wenn Sie den Versicherungsschein von           Wenn im Versicherungsschein ein späterer Zeit-
uns erhalten.                                          punkt als Versicherungsbeginn genannt ist, be-
                                                       ginnt Ihr Versicherungsschutz zu diesem späteren
2     Welche Personen können versichert wer-           Zeitpunkt. Die Versicherung beginnt immer um
      den?                                             00.00 Uhr des Tages.
                                                       Hinweis: Unsere Leistungspflicht entfällt, wenn
Versicherbar sind folgende Personen:                   Sie Ihren Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Lesen
                                                       Sie dazu 6.1 und 6.2.
     •     Arbeitnehmer, die in einem Unternehmen
           beschäftigt sind, das einer der IG BCE      4     Wann endet der Versicherungsschutz?
           angeschlossenen Branchen angehört
           (zurzeit Chemie, Pharma, Chemiefasern,      Der Versicherungsschutz endet
           Energiewirtschaft, Photovoltaik, Kunst-
           stoff, Kautschuk, Glas- und Mineralfaser-         •    mit dem Tod der Versicherten Person,
           industrie, Keramik, Papier und Zellstoff,         •    mit Kündigung des Vertrags,
           Mineralöl und Gas, Braunkohlebergbau,             •    bei Beitragsfreistellung, wenn die bei-
           Leder, Kali- und Nichtkohlebergbau,                    tragsfreie Mindestrente nicht erreicht wird,
           Steinkohlebergbau oder Sanierung/Ent-             •    mit dem Ablaufdatum der Versicherungs-
           sorgung), unabhängig davon, ob diese ta-               dauer.
           rifvertragsgebunden sind oder nicht,
     •     Selbstständige, sofern die Betriebstätig-
           keit den oben genannten Branchen zuge-      C     Beiträge und Kosten
           ordnet werden kann,
     •     Schüler mit einem gültigen Ausbildungs-     5     Was müssen Sie beachten, wenn Sie Bei-
           vertrag bei einem Unternehmen, das den            träge bezahlen?
           oben genannten Branchen zugeordnet
           werden kann,                                5.1       Zahlungsweise
     •     Studenten, die in einem Studiengang ein-
           geschrieben sind, dessen Zielberufe über-   Laufende Beiträge können Sie in folgenden Zah-
           wiegend den oben genannten Branchen         lungsabschnitten zahlen:
           zugeordnet werden können.
                                                             •    monatlich
Darüber hinaus können auch der Ehepartner bzw.               •    vierteljährlich
Lebenspartner im Sinne des LPartG sowie Le-                  •    halbjährlich
bensgefährten und die Kinder von Arbeitnehmern               •    jährlich.
und Selbstständigen, für die über das Konsortium
Arbeitskraftschutz Flex eine Versorgung zur Ar-        Außerplanmäßige Beitragserhöhungen bzw. Ein-
beitskraftabsicherung besteht, versichert werden.      malzahlungen sieht Ihr Vertrag nicht vor. Die Re-
Voraussetzungen für Lebensgefährten sind, dass         gelungen zu planmäßigen Beitragserhöhungen
er nicht verheiratet ist und ein gemeinsamer


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                               Seite 6 von 57

[Seite 7]
(Dynamik) und zur Nachversicherungsgarantie             5.3       Folgebeiträge
(Kapitel I) bleiben hiervon unberührt.
                                                        Alle folgenden Beiträge müssen Sie zu Beginn
Ein Versicherungsjahr beginnt mit dem Monat des         des vereinbarten Zahlungsabschnitts zahlen. Sie
im Versicherungsschein genannten Versiche-              können die Beiträge im Lastschriftverfahren zah-
rungsbeginns und dauert grundsätzlich zwölf Mo-         len. Wir buchen Ihre Beiträge am Anfang eines
nate.                                                   Zahlungsabschnitts von dem Konto ab, das Sie
Der Zahlungsabschnitt entspricht der Versiche-          uns angegeben haben. Ihr Beitrag gilt als recht-
rungsperiode (wie im Versicherungsvertragsge-           zeitig bezahlt, wenn
setz – VVG). Bei jährlicher Beitragszahlung ent-
spricht die Versicherungsperiode dem Versiche-                •    wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
rungsjahr.                                                         nen und
                                                              •    Sie dem Einzug nicht widersprechen.
Rumpfbeginnjahr
                                                        Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten,
Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als            gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich               •    Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben,
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und                •    wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl                   und
der Monate des Rumpfbeginnjahres.                             •    Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns
                                                                   überweisen.
5.2       Erstbeitrag
                                                        Wenn Sie Beiträge nicht gezahlt haben und der
Sie müssen Ihren Erstbeitrag sofort zahlen, nach-       Versicherungsfall eingetreten ist, ziehen wir die
dem Sie den Versicherungsschein erhalten ha-            fehlenden Beiträge von unseren Leistungen ab.
ben. Sie müssen den Erstbeitrag jedoch nicht vor        Die Regelungen des 6.2 gelten entsprechend.
dem Versicherungsbeginn zahlen, der im Versi-           Wir dürfen verlangen, dass Sie die Beiträge auf
cherungsschein angegeben ist.                           andere Weise als im Lastschriftverfahren zahlen,
Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn         wenn
Sie bis zum Fälligkeitstag alles getan haben, da-
mit der Beitrag bei uns eingeht. Im Lastschriftver-           •    wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen
fahren gilt Ihr Beitrag als rechtzeitig bezahlt, wenn              konnten und
                                                              •    Sie diese Vorfälle zu vertreten haben.
      •    wir Ihren fälligen Beitrag einziehen kön-
           nen und                                      Die Übermittlung der Beiträge erfolgt auf Ihre Ge-
      •    Sie dem Einzug nicht widersprechen.          fahr und Kosten.

Wenn wir Ihren Beitrag nicht einziehen konnten,         6     Was geschieht, wenn Sie Ihren Beitrag
gilt er dennoch als rechtzeitig bezahlt, wenn                 nicht rechtzeitig bezahlen?

      •    Sie den Vorfall nicht zu vertreten haben,    6.1       Erstbeitrag
      •    wir Sie zur Zahlung aufgefordert haben
           und                                          Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zah-
      •    Sie Ihren Beitrag unverzüglich an uns        len, können wir vom Vertrag zurücktreten. Das gilt
           überweisen.                                  dann nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht
                                                        zu vertreten haben. Dies müssen Sie uns nach-
                                                        weisen. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                                Seite 7 von 57

[Seite 8]
die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchge-          7     Wie können Sie Ihre Beiträge und Leistun-
führten ärztlichen Untersuchung verlangen, sofern             gen automatisch erhöhen lassen?
wir sie getragen haben.
                                                        Sie können mit uns vereinbaren, dass sich Ihre
Haben Sie Ihren Erstbeitrag noch nicht gezahlt          Beiträge jedes Jahr automatisch erhöhen. Dies
und der Versicherungsfall tritt ein, erbringen wir      nennen wir dynamische Erhöhung oder Dynamik.
keine Leistung, sofern wir Sie auf diese Rechts-        Lesen Sie dazu unsere Bedingungen für die Dy-
folge                                                   namik (Bedingungen für die planmäßige Erhö-
                                                        hung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
      •    durch eine Mitteilung in Textform oder       Gesundheitsprüfung).
      •    durch einen auffälligen schriftlichen Hin-
           weis im Versicherungsschein.                 Außerdem haben Sie unter bestimmten Voraus-
                                                        setzungen die Möglichkeit, Ihre Beiträge und Leis-
vorab aufmerksam gemacht haben. Haben Sie die           tungen im Rahmen der Nachversicherungsgaran-
verspätete Zahlung nicht zu vertreten, erbringen        tie zu erhöhen (siehe Kapitel I).
wir dennoch die Leistung. Auch dies müssen Sie
uns nachweisen.                                         8     Welche Kosten erheben wir für Ihren Ver-
                                                              trag?
6.2       Folgebeitrag
                                                        Vereinbarung zur Verrechnung der Kosten
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
zahlen, schicken wir Ihnen eine Mahnung. In der         Mit Ihrem Versicherungsvertrag sind Kosten ver-
Mahnung setzen wir Ihnen eine Frist von mindes-         bunden. Diese sind in Ihren Beitrag einkalkuliert
tens zwei Wochen. Wenn Sie innerhalb dieser             und werden Ihnen daher nicht gesondert in Rech-
Frist nicht zahlen, geschieht Folgendes:                nung gestellt. Es handelt sich um Abschluss- und
                                                        Vertriebskosten sowie übrige Kosten.
      •    Wir kündigen den Vertrag.
      •    Der Versicherungsschutz vermindert sich      Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehö-
           wie nach einer Beitragsfreistellung (siehe   ren insbesondere Abschlussprovisionen für den
           Abschnitt 9) oder er entfällt ohne Rück-     Versicherungsvermittler. Außerdem umfassen die
           kaufswert (siehe Abschnitt 31), sofern       Abschluss- und Vertriebskosten die Kosten für die
           nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist      Antragsprüfung und Ausfertigung der Vertragsun-
           noch Zahlungsverzug besteht.                 terlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
                                                        hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie
Auf die hier genannten Folgen und weitere Details       Werbeaufwendungen. Mit einem Teil dieser Kos-
weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin.         ten wird gemäß 8.1 verfahren. Die restlichen Ab-
Die Kündigung kann bereits mit der Mahnung ver-         schluss- und Vertriebskosten werden während der
bunden werden.                                          vertraglich vereinbarten Beitragszahlungsdauer
                                                        aus den laufenden Beiträgen getilgt.
Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der
gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder ver-    Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
mindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie          die Kosten für die laufende Verwaltung. Diese
sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit       werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt.
der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung
ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf      8.1    Für Ihren Vertrag wird hiermit Folgendes
diese Rechtsfolge hingewiesen haben.                           zur Zillmerung vereinbart

                                                        Maßgebend ist das Verrechnungsverfahren ge-
                                                        mäß § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung
                                                        (Zillmerung). Hierbei werden die ersten Beiträge


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 8 von 57

[Seite 9]
zur Tilgung eines Teils der Abschluss- und Ver-      Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
triebskosten herangezogen, soweit die Beiträge
nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten    Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten
des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versi-   Versicherungsschutzes Garantien und Optionen.
cherungsperiode und für die Bildung einer De-        Dies ist möglich, weil ein Teil des dafür erforderli-
ckungsrückstellung aufgrund von § 25 Abs. 2          chen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
RechVersV in Verbindung mit § 169 VVG be-            Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird.
stimmt sind.                                         Bei Neuabschluss eines Vertrags partizipiert die-
                                                     ser neue Vertrag an bereits vorhandenen Sol-
Der auf diese Weise für laufende Beiträge zu til-    venzmitteln. Während der Laufzeit muss der Ver-
gende Betrag ist gemäß Deckungsrückstellungs-        trag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei
verordnung auf 2,5 Prozent der von Ihnen wäh-        einer Beitragsfreistellung gehen diese zukünftig
rend der Laufzeit des Vertrags zu zahlenden Bei-     eingeplanten Solvenzmittel dem verbleibenden
träge beschränkt. Auch bei späteren Erhöhungen       Bestand verloren. Deshalb müssen diese Mittel im
gehen wir nach dem dargestellten Verfahren vor.      Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der
                                                     interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für
8.2     Höhe der anfallenden Kosten                  alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan-
                                                     zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien,
Die Höhe der anfallenden Abschluss- und Ver-         da eine Finanzierung über externes Kapital we-
triebskosten sowie der übrigen Kosten und der        sentlich teurer wäre.
darin enthaltenen Kosten für die laufende Verwal-
tung zu Ihrem Vertrag sind in den vorvertraglichen   Veränderungen der Risikolage
Informationen, die vor Antragstellung ausgehän-
digt werden, beziffert.                              Die Kalkulation von Versicherungsprodukten ba-
                                                     siert darauf, dass die Risikogemeinschaft sich
8.3     Vereinbarung eines Abzugs bei Bei-           gleichmäßig aus Versicherten Personen mit ei-
        tragsfreistellung                            nem hohen Risiko und Versicherten Personen mit
                                                     einem geringeren Risiko zusammensetzt. Da Per-
Es wird hiermit ausdrücklich vereinbart, dass        sonen mit einem geringen Risiko die Risikoge-
im Falle einer (teilweisen oder vollständigen)       meinschaft eher verlassen als Personen mit ei-
Beitragsfreistellung ein Abzug erfolgt.              nem hohen Risiko, wird in Form eines kalkulatori-
Die Höhe des Abzugs haben wir in Euro und            schen Ausgleichs sichergestellt, dass der Risiko-
Cent für Sie in den Informationen beziffert, die     gemeinschaft durch die vorzeitige Vertragskündi-
Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung erhal-        gung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt bei Bei-
ten haben. Auch im Versicherungsschein ha-           tragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Ri-
ben wir den Abzug in Euro und Cent für Sie           siko reduziert.
beziffert. Sie finden die Werte jeweils unter der
Überschrift „Übersicht der garantierten Werte        8.5   Angemessenheit des Abzugs
bei Beitragsfreistellung und Kündigung“.
                                                     Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist.
8.4     Welchen Hintergrund hat der Abzug?           Dies ist im Zweifel von uns nachzuweisen. Wir
                                                     halten den Abzug für angemessen, weil mit ihm
Mit dem Abzug wird ein Ausgleich für kollektiv ge-   die Veränderung der Risikolage des verbleiben-
stelltes Risikokapital sowie für verminderte Kapi-   den Versichertenbestands ausgeglichen wird. Zu-
talerträge aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorge-    dem wird damit ein Ausgleich für kollektiv gestell-
nommen. Außerdem wird die Veränderung der Ri-        tes Risikokapital und ein Ausgleich für vermin-
sikolage des verbleibenden Versichertenbestands      derte Kapitalerträge vorgenommen. Wenn Sie uns
ausgeglichen.                                        nachweisen, dass der aufgrund Ihrer Beitragsfrei-
                                                     stellung von uns vorgenommene Abzug wesent-
                                                     lich niedriger liegen muss, wird er entsprechend


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 9 von 57

[Seite 10]
herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass                  •    Beiträge senken (Beitragssenkung, siehe
der Abzug überhaupt nicht gerechtfertigt ist, ent-                9.1 und 9.2)
fällt er.                                                    •    Keine Beiträge mehr bezahlen (Beitrags-
                                                                  freistellung, siehe 9.1 und 9.2)
8.6       Sonstige Kosten                                    •    Beitragszahlung wieder aufnehmen (Wie-
                                                                  derinkraftsetzung, siehe 9.3)
Für bestimmte Geschäftsvorfälle erheben wir zu-              •    Besonderheiten bei vorübergehenden
sätzliche Kosten.                                                 Zahlungsschwierigkeiten (Stundung und
Diese Kosten betragen bei                                         befristete Beitragsfreistellung, siehe 9.4).
                                                             •    Besonderheiten bei längerer beruflicher
      •    Bearbeitung von Rückläufern im Last-                   Auszeit mit bestehendem Arbeitsvertrag
           schriftverfahren mangels Kontendeckung                 (Sabbatical), Mutterschutz/Elternzeit, Ar-
           und bei erloschenem Konto zehn Euro.                   beitslosigkeit und Weiterbildung in Vollzeit
      •    Bei Beitragszahlung per Rechnung                       (siehe 9.5).
           verlangen wir die Portokosten zuzüglich
           einer Verwaltungskostenpauschale            Bitte sprechen Sie uns an, damit wir gemeinsam
           von                            drei Euro.   eine Lösung für Sie finden können.

Kosten, die uns von dritter Seite in Rechnung ge-      9     Wie können Sie Ihre Beiträge senken oder
stellt werden (z. B. für Lastschriftrückläufer, Fi-          die Beitragszahlung einstellen?
nanztransaktionskosten/-abgaben, Steuern) be-
lasten wir Ihnen ebenfalls. Wir behalten uns vor,      9.1       Wie beantragen Sie eine Beitragssen-
diese Kosten auch ohne Einzelnachweis pauschal                   kung oder Beitragsfreistellung?
geltend zu machen.
                                                       Sie können jederzeit zum nächsten Zahlungsab-
Kosten, die wir für ärztliche Untersuchungen im        schnitt (Versicherungsperiode) Ihre Beiträge sen-
Rahmen der Gesundheitsprüfung übernommen               ken oder die Beitragszahlung einstellen. Dies nen-
haben, können wir von Ihnen verlangen, wenn Sie        nen wir Beitragssenkung bzw. Beitragsfreistel-
den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen und     lung. Sie können die Beitragszahlung auch nur für
wir deshalb vom Vertrag zurücktreten.                  einen bestimmten Zeitraum senken oder einstel-
                                                       len (siehe auch 9.4). Sie müssen uns Ihren
Wir haben uns bei der Bemessung der Pauschale          Wunsch in Textform mitteilen.
an dem bei uns regelmäßig entstehenden Auf-
wand orientiert. Sofern Sie uns nachweisen, dass       Wenn Sie den Beitrag senken oder die Beitrags-
die der Bemessung zugrunde liegenden Annah-            zahlung einstellen möchten, muss die reduzierte
men in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref-        bzw. beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nach-      tens 600 Euro jährlich betragen. Liegt die bei-
weisen, dass die Pauschale der Höhe nach we-           tragsfreie Grundfähigkeitsrente unter der genann-
sentlich niedriger zu beziffern ist, setzen wir sie    ten Grenze, endet der Vertrag und es wird keine
entsprechend herab.                                    Leistung fällig.

                                                       9.2       Welche Auswirkungen auf die garantier-
D     Überbrückung von Zahlungsschwie-                           ten Leistungen gibt es?
      rigkeiten
                                                       Wenn Sie die Beitragszahlung einstellen, verrin-
Wenn Sie Ihre Beiträge nicht zahlen können, bie-       gert sich Ihre vereinbarte Grundfähigkeitsrente.
ten wir Ihnen folgende Wege, um Ihre Zahlungs-         Die garantierten beitragsfreien Werte finden Sie
schwierigkeiten zu überbrücken:                        im Versicherungsschein. Dabei wenden wir die
                                                       gleichen Rechnungsgrundlagen wie vor der Bei-


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                              Seite 10 von 57

[Seite 11]
tragsfreistellung an und verlangen den in 8.3 be-     Beibehaltung des vereinbarten Versicherungs-
schriebenen Abzug. Die Berechnung erfolgt nach        schutzes in Textform verlangen, wenn folgende
anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-          Voraussetzung erfüllt ist:
tik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskal-
kulation, die für Ihren Vertrag gelten.                   •   Der Vertrag weist ein ausreichend hohes
                                                              Deckungskapital auf; d. h., es muss min-
Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung ist               destens dem Gegenwert der zu stunden-
mit Nachteilen verbunden. Insbesondere in der                 den Beiträge entsprechen.
Anfangszeit Ihrer Versicherung sind wegen der
Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten            Hierfür erheben wir keine Stundungszinsen.
nur geringe Mittel für die Bildung einer beitrags-        Die gestundeten Beiträge können Sie nach
freien Grundfähigkeitsrente vorhanden. Auch in            Ablauf des Stundungszeitraums
den Folgejahren und in den letzten Jahren vor Ab-
lauf stehen wegen der benötigten Risikobeiträge           •   in einem Beitrag entrichten,
keine oder nur geringe Mittel für die Bildung einer       •    in einem Zeitraum von bis zu zwölf Mo-
beitragsfreien Grundfähigkeitsrente zur Verfü-                naten, gerechnet ab Ablauf der Stundung,
gung.                                                         in Raten zusammen mit den laufenden
                                                              Beiträgen nachzahlen,
Nähere Informationen zur beitragsfreien Rente             •   durch Erhöhung der laufenden Beiträge
und ihrer Höhe können Sie den vorvertraglichen                verrechnen, so dass keine Nachzahlung
Informationen und dem Versicherungsschein ent-                erforderlich ist,
nehmen.                                                   •   durch Reduzierung der versicherten Leis-
                                                              tungen verrechnen, so dass keine Nach-
9.3     Wie können Sie den bisherigen Beitrag                 zahlung erforderlich ist.
        oder die bisherige garantierte Leistung
        wiederherstellen?                             Falls Sie eine Erhöhung der laufenden Beiträge
                                                      oder eine Reduzierung der versicherten Leistun-
Wenn Sie einen ganz oder teilweise beitragsfrei       gen wünschen, erhalten Sie von uns ein entspre-
gestellten oder erloschenen Vertrag wieder in         chendes Angebot.
Kraft setzen möchten, haben wir das Recht, eine
wirtschaftliche und medizinische Risikoprüfung        Befristete Beitragsfreistellung oder Beitragssen-
durchzuführen.                                        kung

Erfolgt die Wiederinkraftsetzung innerhalb von        Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten
sechs Monaten nach Beitragsfreistellung oder Lö-      haben Sie die Möglichkeit, für bis zu 18 Monate
schung bzw. ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bei-         die Beitragszahlung ganz oder teilweise einzustel-
träge unbezahlt sind, verzichten wir auf eine er-     len. Das nennen wir befristete Beitragsfreistellung.
neute Risikoprüfung, sofern der Versicherungsfall     Voraussetzung hierfür ist, dass die reduzierte
zum Zeitpunkt des Zugangs des Antrags auf Wie-        oder beitragsfreie Grundfähigkeitsrente mindes-
derinkraftsetzung noch nicht eingetreten ist.         tens 600 Euro jährlich beträgt.

9.4     Besonderheiten bei vorübergehenden            Nach Ablauf der befristeten Beitragsfreistellung
        Zahlungsschwierigkeiten                       führen wir Ihren Vertrag ohne erneute Risikoprü-
                                                      fung fort.
Stundung der Beiträge
                                                      Sie können die beitragsfrei gestellte Zeit bei Wie-
Sie können für einen Zeitraum von bis zu 24 Mo-       derinkraftsetzung durch eine Erhöhung der Bei-
naten eine Stundung der fälligen Beiträge unter       träge oder durch Nachzahlung der Beiträge unter
                                                      Einrechnung entgangener Zinserträge ausglei-
                                                      chen. Wenn Sie die beitragsfrei gestellte Zeit nicht


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 11 von 57

[Seite 12]
ausgleichen, sondern den ursprünglich vereinbar-        Ihren Vertrag maximal möglichen Zeitraum. Die-
ten Beitrag weiterhin zahlen, verringern sich die       ser gilt dann für die gesamte Vertragslaufzeit. Sie
Leistungen gemäß den versicherungsmathemati-            können den ermittelten maximalen Zeitraum auch
schen Regeln der Tarifkalkulation Ihres Vertrags.       in mehrere Zeiträume aufteilen, wobei jeder Zeit-
                                                        raum mindestens sechs Monate betragen muss.
Die für den beitragsfrei gestellten Teil maßgebli-      Sollte bei erneuter Inanspruchnahme von Vitalpro-
chen Rechnungsgrundlagen gelten auch für den            tect nur noch ein Zeitraum von weniger als
wieder in Kraft gesetzten Vertragsteil.                 sechs Monaten zur Verfügung stehen, können Sie
                                                        auch diesen Zeitraum in Anspruch nehmen.
Auf die Stundung der Beiträge und die befristete
Beitragsfreistellung räumen wir Ihnen einen             Voraussetzungen für Vitalprotect:
Rechtsanspruch ein.
                                                            •   Sie erbringen einen Nachweis über das
9.5 Vitalprotect                                                Vorliegen von Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit,
                                                                Weiterbildung in Vollzeit, Mutterschutz,
Bei Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit, Weiterbildung in              Elternzeit oder längerer beruflicher Aus-
Vollzeit z. B. zum Meister, Fachwirt (Bachelor Pro-             zeit mit bestehendem Arbeitsvertrag
fessional), Techniker, IHK-geprüfter Betriebswirt               (Sabbatical).
(Master Professional), im Rahmen des Mutter-                •   Sie befanden sich unmittelbar vor Arbeits-
schutzes, der Elternzeit der Versicherten Person                losigkeit in einem Arbeitsverhältnis von
oder des Ehepartners/eingetragenen Lebenspart-                  mindestens einem Jahr.
ners und bei längerer beruflicher Auszeit, in der           •   Ihr Vertrag besteht beitragspflichtig seit
Ihr Arbeitsvertrag weiter besteht (Sabbatical), ha-             mindestens einem Jahr.
ben Sie die Möglichkeit, temporär Ihren Beitrag             •   Bei einem Vertrag mit Stufentarif müssen
auf fünf Euro pro Monat zu reduzieren. Den Zeit-                mindestens drei Jahre seit Beginn der
raum der Beitragsreduktion nennen wir Vitalpro-                 Beitragsstufe 2 vergangen sein. Während
tect. Tritt in dieser Zeit der Verlust einer Grundfä-           der Dauer der Beitragsstufe 1 ist Vitalpro-
higkeit im Sinne dieser Bedingungen ein, erhalten               tect nicht möglich.
Sie während der Dauer des Verlustes einer                   •   Die restliche Versicherungsdauer beträgt
Grundfähigkeit 70 Prozent der zuletzt vor Vitalpro-             noch mindestens 15 Jahre.
tect versicherten Grundfähigkeits-Rente. Eine ver-          •   Die Versicherungsdauer ist mindestens
einbarte Dynamik oder eine garantierte Leistungs-               bis zum Alter 65 vereinbart und Sie waren
steigerung ruht während dieses Zeitraums. Even-                 bei Vertragsabschluss mindestens
tuell bestehende Zusatzversicherungen und Opti-                 18 Jahre alt und nicht älter als 35 Jahre.
onen werden für den Zeitraum von Vitalprotect
ausgeschlossen. Diese werden nach Ablauf von            Unter den o. g. Voraussetzungen räumen wir
Vitalprotect wieder eingeschlossen. Sofern Sie in       Ihnen einen Rechtsanspruch auf Vitalprotect ein.
Ihrem Vertrag die Psyche-Option und/oder die Be-        Bei einer kürzeren Versicherungsdauer oder ei-
rufe-Option eingeschlossen haben, bleiben diese         nem höheren Eintrittsalter erfolgt eine individuelle
Optionen auch für den Zeitraum von Vitalprotect         Prüfung des maximal möglichen Zeitraums von
eingeschlossen.                                         Vitalprotect, einen Rechtsanspruch darauf können
                                                        wir Ihnen jedoch nicht einräumen.
Der Vitalprotect-Zeitraum beträgt – unter den im
Folgenden genannten Voraussetzungen – garan-            Nach Ablauf dieser temporären Beitrags- und
tiert sechs Monate.                                     Leistungsreduktion im Rahmen von Vitalprotect
Sofern Ihr Vertrag über ein ausreichend hohes           wird Ihr Vertrag mit dem Beitrag weitergeführt,
Deckungskapital verfügt, können Sie Vitalprotect        den Sie zuletzt vor Ausübung von Vitalprotect ge-
für bis zu 36 Monate beantragen. Bei der ersten         zahlt haben. Die Leistung reduziert sich dabei
Beantragung von Vitalprotect ermitteln wir den für      nach versicherungsmathematischen Grundsätzen
                                                        gegenüber der Leistung vor Vitalprotect. Bereits


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 12 von 57

[Seite 13]
bei Bewilligung von Vitalprotect erstellen wir einen   Die folgenden Grundfähigkeiten sind im Rahmen
Nachtrag zum Versicherungsschein. In diesem            des Vitalschutz Flex Komfort versichert:
dokumentieren wir den Beitrag und die Leistungen
während Vitalprotect, das Ablaufdatum von Vital-           •   Sehen
protect und den Beitrag und die Leistungen nach            •   Sprechen
Ablauf von Vitalprotect.                                   •   Hören
Sie können Ihren Vertrag auch mit dem Leistungs-           •   Gleichgewicht
umfang fortführen, der zuletzt vor Ausübung von            •   Gebrauch einer Hand
Vitalprotect bestand. Dadurch erhöht sich Ihr Bei-         •   Gebrauch eines Armes
trag nach versicherungsmathematischen Grunds-              •   Heben und Tragen
ätzen. Sollten Sie die Fortführung Ihres Vertrags          •   Schieben und Ziehen
mit diesen Leistungen wünschen, teilen Sie uns             •   Koordination
dies bitte vier Wochen vor Ablauf der Vitalprotect -       •   Smartphone/Tablet benutzen
Phase in Textform mit. Wir erstellen Ihnen dann            •   Tastatur benutzen
einen entsprechenden Vorschlag. Wenn Sie die-              •   Knien
sen annehmen, erstellen wir einen Nachtrag zum             •   Bücken
Versicherungsschein. Auf eine erneute gesund-              •   Stehen
heitliche und wirtschaftliche Risikoprüfung ver-           •   Sitzen
zichten wir dabei. Die Weiterführung des Vertrags          •   Gehen
mit den Leistungen, die zuletzt vor Ausübung von           •   Treppensteigen
Vitalprotect bestanden, setzt voraus, dass wäh-            •   Gebrauch eines Kniegelenks
rend Vitalprotect kein Verlust einer Grundfähigkeit        •   Erheben
eingetreten ist bzw. keine Leistungen aus der              •   Greifen und Halten
Grundfähigkeitsversicherung beantragt worden               •   Fahrerlaubnisverlust der Klassen A, B, T
sind.                                                          oder L
                                                           •   Pflegebedürftigkeit
                                                           •   Demenz
E     Unsere Leistungen und Einschränkun-                  •   Verlust einer Grundfähigkeit (Einschrän-
      gen                                                      kung der Berufsausübung) durch Infekti-
                                                               onskrankheiten
10    Wann liegt der Verlust einer Grundfähig-
      keit vor?                                        Vitalschutz Flex Premium bietet Schutz für alle
                                                       Grundfähigkeiten des Vitalschutz Flex Komfort.
Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn       Darüber hinaus sind zusätzlich versichert:
die Versicherte Person frühestens nach Beginn
des Versicherungsschutzes mindestens eine der              •   Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
in diesem Abschnitt genannten Grundfähigkeiten             •   Eigenverantwortliches Handeln (Betreu-
im jeweils beschriebenen Umfang                                ung)
                                                           •   Unterhaltung führen
     •     infolge von Krankheit, Körperverletzung         •   Schreiben
           oder Kräfteverfalls verliert und                •   Bildschirmtätigkeit
     •     voraussichtlich für sechs Monate ununter-       •   Tastsinn
           brochen nicht wiedererlangen wird oder          •   Riechen und Schmecken
           bereits sechs Monate verloren hat.              •   Nutzung ÖPNV
                                                           •   Fahrrad/Pedelec fahren
Hat die Versicherte Person eine Grundfähigkeit             •   Tretroller fahren
bereits für sechs Monate verloren, so gilt dieser          •   E-Scooter fahren
Zustand von Beginn an als Verlust einer Grundfä-
higkeit.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 13 von 57

[Seite 14]
10.1 Nachweis der Beeinträchtigung                    nicht durch nichtinvasive, therapeutische Maßnah-
                                                      men (z. B. medikamentöse Einstellung) oder Seh-
Der Verlust einer Grundfähigkeit muss zu nach-        hilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen) korrigiert werden
weisbaren gesundheitlichen Einschränkungen            kann. Ein hochgradiger Verlust der Sehkraft liegt
führen und damit einer objektiven Befunderhe-         vor, wenn das Restsehvermögen nach optimaler
bung zugänglich sein. Die Diagnose muss durch         Korrektur durch medizinische Maßnahmen und
einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung        unter Verwendung von Sehhilfen die Sehschärfe
mit den nach aktuellem medizinischem Wissens-         des besseren Auges 3/60 (bzw. 0,05) oder weni-
stand üblichen Befunderhebungen und Testver-          ger auf der Snellen-Sehprobetafel beträgt oder
fahren gestellt werden. Vorübergehende akute Er-      das Gesichtsfeld des besseren Auges auf höchs-
krankungen oder Besserungen bleiben bei der           tens 15 Grad Abstand vom Zentrum einge-
Beurteilung der Beeinträchtigung unberücksich-        schränkt ist, so dass ein Gesamtgesichtsfeldwin-
tigt. Eine Erkrankung oder Besserung in diesem        kel von höchstens 30 Grad besteht. Der Verlust
Sinne gilt dann als nicht vorübergehend, wenn sie     der Sehfähigkeit muss durch einen Facharzt für
nach drei Monaten noch anhält.                        Augenheilkunde nachgewiesen werden.
                                                      Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
10.2 Schadenminderungspflicht und Hilfsmit-           schlossen sind alle Fälle von psychogenem Seh-
     tel                                              verlust oder aufgrund neurotischer Fehlentwick-
                                                      lungen.
Lässt die Versicherte Person operative Behand-
lungen, die der untersuchende oder behandelnde        Sprechen
Arzt anordnet, um die Heilung zu fördern oder die
Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zu min-       Ein Verlust der Sprachfähigkeit liegt vor, wenn die
dern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken-    Versicherte Person ihre sprachliche Ausdrucksfä-
nung der Leistungen dieser Versicherung nicht         higkeit nach abgeschlossenem Spracherwerb auf-
entgegen. Die Versicherte Person ist allerdings       grund körperlicher Ursachen (z. B. nach einem
aufgrund der allgemeinen gesetzlichen Schaden-        Schlaganfall) völlig verloren hat oder diese auch
minderungspflicht verpflichtet, zumutbaren ärztli-    bei Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. eines
chen Anweisungen zur Besserung ihrer gesund-          Kehlkopfmikrofons) so weit eingeschränkt ist,
heitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.             dass die Versicherte Person von einem unabhän-
Als zumutbar gelten alle Maßnahmen, die zum           gigen Dritten nicht mehr verstanden wird, weil kei-
Zeitpunkt des Leistungsantrags als medizinischer      nen verständlichen sinnvollen Satz bilden und
Standard der Therapie gelten. Hierbei handelt es      aussprechen kann. Die Beeinträchtigung der
sich beispielsweise um Maßnahmen wie die Ver-         Sprache muss durch ein neurologisches Gutach-
wendung von orthopädischen oder anderen Heil-         ten nachgewiesen werden, bei aphasischen Stö-
und Hilfsmitteln (z. B. Verwendung von Seh- und       rungen unter Verwendung entsprechender Tests,
Hörhilfen). Bitte beachten Sie hierzu die Ausfüh-     wie z. B. dem Aachener-Aphasie-Test.
rungen in 15.1.                                       Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
                                                      schlossen sind alle Fälle von psychogenem
10.3 Vitalschutz Flex Komfort                         Sprachverlust oder ein Sprachverlust aufgrund
                                                      neurotischer Fehlentwicklungen.
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex
Komfort umfasst die folgenden Grundfähigkeiten:       Hören

Sehen                                                 Ein Verlust der Grundfähigkeit „Hören“liegt vor,
                                                      wenn bei der Versicherten Person – auch unter
Ein Verlust der Sehfähigkeit der Versicherten Per-    Nutzung von geeigneten Hilfsgeräten (z. B. Hör-
son liegt bei dauerhafter Blindheit oder hochgradi-   geräte) – auf beiden Ohren anhand eines aner-
gem Verlust der Sehkraft beider Augen vor, die        kannten sprachaudiometrischen Testverfahrens


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 14 von 57

[Seite 15]
(z. B. Freiburger Wörtertest) ein dauerhafter Hör-    Gebrauch einer Hand
verlust von mindestens 75 Prozent nachgewiesen
wird oder ein Hörverlust von mindestens 60 Dezi-      Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
bel bei einer Tonfrequenz von 2-kHz vorliegt. Der     ner Hand liegt vor, wenn die Versicherte Person
Verlust der Hörfähigkeit muss durch einen Fach-       mit der rechten oder mit der linken Hand nicht
arzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde (HNO) nach-        mehr in der Lage ist, ein locker sitzendes Handrad
gewiesen werden.                                      mit Umfangsnuten GN 527.1 (mit einem Durch-
                                                      messer von 50 mm und Innengewinde M10) eine
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-           volle Umdrehung vor- und wieder zurückzudre-
schlossen sind alle Fälle von psychogenem Hör-        hen.
verlust oder ein Hörverlust aufgrund neurotischer     Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
Fehlentwicklung.                                      ner Hand liegt auch vor, wenn die Versicherte
                                                      Person mit der rechten oder mit der linken Hand
Gleichgewicht                                         nicht mehr in der Lage ist, eine handelsübliche
                                                      Glühlampe oder LED-Lampe in den dazugehöri-
Ein Verlust des Gleichgewichtssinnes liegt vor,       gen Schraubsockel (E27-Sockel) einer Tisch-
wenn die Versicherte Person                           leuchte zu stecken und so weit hineinzudrehen,
                                                      dass die Lampe leuchtet und anschließend wieder
     •     weder zehn Meter entlang einer imaginä-    vollständig herauszudrehen.
           ren Linie (Strichgang) mit geschlossenen   Der Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
           Augen ohne Fallneigung auf festem und      ner Hand liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte
           ebenem Boden mit einem für Gehwege         Person nicht mehr in der Lage ist, mit der rechten
           üblichen Bodenbelag gehen kann,            oder linken Hand eine geöffnete Flasche mit
     •     noch 50 Schritte auf fester und ebener     Schraubverschluss zu schließen und wieder zu
           Stelle mit geschlossenen Augen treten      öffnen oder eine 5 mm-Schraube, die an ein ge-
           kann, ohne sich dabei um mindestens        dübeltes Loch angesetzt ist, mit Hilfe eines han-
           45 Grad zur Seite zu drehen oder mit ge-   delsüblichen Schraubendrehers vollständig hin-
           schlossenen Augen und parallelem Fuß-      ein- und wieder herauszudrehen oder mit einem
           stand keine 60 Sekunden auf fester und     handelsüblichen Schraubenschlüssel eine auf ei-
           ebener Stelle stehen kann, ohne Fallnei-   nem Gewinde sitzende Mutter der Größe M8 fest
           gung zu bekommen.                          anzuziehen und wieder zu lösen oder ein DIN-A4
                                                      Blatt Papier mit einer Haushaltsschere oder einen
Der Verlust des Gleichgewichtssinnes ist anhand       unbeschädigten Reißverschluss einer Jacke auf-
eines fachärztlichen HNO-Befundberichts nachzu-       zuziehen durchzuschneiden.
weisen. Die Störung muss durch eine Verletzung        Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
oder organische Erkrankung des Gehirns (z. B.         schränkungen führen, müssen durch entspre-
Multiple Sklerose, Schädelhirntrauma, Schlagan-       chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
fall, Hirntumor, Epilepsie) oder eine nachweisbare    Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.
Schädigung des Gleichgewichtsorgans oder eine
Schädigung der kleinen Nerven der Füße und Un-        Gebrauch eines Armes
terschenkel (Polyneuropathie) verursacht worden
sein.                                                 Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gebrauchs ei-
                                                      nes Armes liegt vor, wenn die Versicherte Person
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-           nicht mehr in der Lage ist,
schlossen sind Polyneuropathien, die nachweis-
bar auf Alkoholmissbrauch zurückzuführen sind             •   den rechten oder linken Arm in gestreck-
und alle Fälle von Gleichgewichtsstörungen auf                ter Armhaltung, seitlich sowie nach vorn,
Basis einer psychiatrischen Erkrankung.                       bis auf Schulterhöhe zu heben und je-
                                                              weils zehn Sekunden lang in dieser Posi-
                                                              tion zu halten oder


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 15 von 57

[Seite 16]
     •     mit dem rechten oder linken Arm einen         chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
           200 g leichten Gegenstand auf einem Re-       lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
           gal in Schulter- bzw. Brusthöhe zu platzie-   den.
           ren und wieder herunterzunehmen.
                                                         Koordination
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-               Ein Verlust der Grundfähigkeit „Koordination“liegt
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach            vor, wenn die Versicherte Person, mit geschlosse-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.           nen Augen, nicht in der Lage ist den Zeigefinger
                                                         in einer ausholenden Bewegung zur Nase zu füh-
Heben und Tragen                                         ren und die Nasenspitze zu berühren. Der Verlust
                                                         muss durch ein neurologisches Gutachten nach-
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Hebens und            gewiesen werden.
Tragens liegt vor, wenn die Versicherte Person           Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
mit der rechten oder mit der linken Hand nicht           schlossen sind alle Fälle, in denen der Verlust der
mehr in der Lage ist, einen mit einem Griff verse-       Grundfähigkeit „Koordination“aufgrund von Alko-
henen Gegenstand, der ein Gewicht von fünf kg            hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs er-
hat, vom Boden aufzuheben und diesen fünf Me-            folgt ist.
ter weit zu tragen.                                      Smartphone/Tablet benutzen
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-               Ein Verlust der Grundfähigkeit „Smartphone/Tab-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach            let benutzen“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
Schlaganfall, schwere Arthrosen) belegt werden.          son ausschließlich aus körperlichen Gründen
                                                         nicht mehr in der Lage ist, mit der linken oder mit
Schieben und Ziehen                                      der rechten Hand ein Smartphone oder Tablet
                                                         (Displaygröße: mindestens 5 Zoll) zu halten und
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie-        mithilfe einer Bildschirmtastatur des Smartphones
hen“liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht         oder des Tablets (die über den Touchscreen be-
mehr in der Lage ist, einen ordnungsgemäß bela-          dient wird) mindestens fünf sinngebende Wörter
denen, voll funktionsfähigen und mit einem Schie-        mit jeweils mindestens zehn Buchstaben zu tip-
begriff ausgestatteten Standard-Transportwagen           pen oder abzutippen.
mit einem Maximalmaß von 110 cm Gesamtlänge,             Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor,
90 cm Gesamtbreite, 100 cm Gesamthöhe und ei-            wenn die Einschränkung durch die Verwendung
nem Gesamtgewicht von 60 kg, 100 Meter weit              zumutbarer Hilfsmittel, z. B. einer geeigneten
auf ebenem und festem Boden zu schieben oder             Sehhilfe, vermieden werden kann.
zu ziehen.                                               Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schieben und Zie-        schränkungen führen, müssen durch entspre-
hen“liegt weiterhin vor, wenn die Versicherte Per-       chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach
son nicht mehr in der Lage ist, einen ordnungsge-        Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.
mäß beladenen, voll funktionsfähigen und mit ei-
nem Schiebegriff ausgestatteten Standard-                Tastatur benutzen
Speise- bzw. Servierwagen mit einem Maximal-
maß von 100 cm Gesamtlänge, 50 cm Gesamt-                Der Verlust der Grundfähigkeit "Tastatur benut-
breite, 100 cm Gesamthöhe und einem Gesamt-              zen" liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht
gewicht von 60 kg, 100 Meter weit auf ebenem             mehr in der Lage ist, mit der linken oder der rech-
und festem Boden zu schieben oder zu ziehen.             ten Hand mindestens fünf sinngebende Wörter mit
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-             jeweils mindestens zehn Buchstaben auf einer
schränkungen führen, müssen durch entspre-               Computertastatur zu tippen oder abzutippen.
                                                         Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt nicht vor,
                                                         wenn die Einschränkung durch die Verwendung


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                             Seite 16 von 57

[Seite 17]
zumutbarer Hilfsmittel, wie z. B. einer ergono-       Sitzen
misch geformten Computertastatur, vermieden
werden kann.                                          Ein Verlust der Grundfähigkeit des Sitzens liegt
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-          vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
schränkungen führen, müssen durch entspre-            der Lage ist, 20 Minuten auf einem orthopädi-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach         schen Stuhl ununterbrochen zu sitzen, auch nicht
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.        mit Änderung der Sitzposition oder mit Abstützen
                                                      auf Armlehnen.
Knien                                                 Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
                                                      führen, müssen durch entsprechende krankhafte
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Kniens liegt       Befunde belegt werden.
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
der Lage ist, sich aus eigener Kraft mit beiden       Gehen
Knien gleichzeitig auf den Boden hinzuknien, da-
bei maximal eine ununterbrochene Pause von            Ein Verlust der Grundfähigkeit des Gehens liegt
höchstens einer Minute einzulegen und sich da-        vor, wenn die Versicherte Person auch unter Ver-
nach wieder zu erheben.                               wendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. Orthesen,
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-          Prothesen, Stützbandagen) nicht mehr in der
schränkungen führen, müssen durch entspre-            Lage ist, selbstständig eine Entfernung von
chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth-        400 Metern über einen festen und ebenen Boden
rose) belegt werden.                                  mit einem für Gehwege üblichen Bodenbelag ge-
                                                      hend zurückzulegen. Die Grundfähigkeit des Ge-
Bücken                                                hens gilt ebenfalls als verloren, wenn die Versi-
                                                      cherte Person auch unter Verwendung geeigneter
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Bückens liegt      Hilfsmittel (z. B. Orthesen, Prothesen, Stützban-
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in        dagen) in der Lage ist selbstständig eine Entfer-
der Lage ist, sich aus eigener Kraft so weit zu bü-   nung von 400 Metern über einen festen und ebe-
cken (auch mit angewinkelten Knien), um mit zu-       nen Boden mit einem für Gehwege üblichen Bo-
mindest einer Fingerspitze der linken und der         denbelag gehend zurückzulegen, dabei jedoch
rechten Hand den Boden zu berühren und sich           eine ununterbrochene Pause von mehr als einer
danach wieder aufzurichten.                           Minute einlegen muss. Ist dies nur mit Hilfe eines
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-          Rollators, Gehwagens oder beidseits geführter
schränkungen führen, müssen durch entspre-            Unterarmgehstützen möglich, liegt ebenfalls der
chende krankhafte Befunde (z. B. schwere Arth-        Verlust der Grundfähigkeit des Gehens im Sinne
rose) belegt werden.                                  dieser Bedingungen vor.
                                                      Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Stehen                                                schränkungen führen, müssen durch entspre-
                                                      chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der
Ein Verlust der Grundfähigkeit des Stehens liegt      Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions-
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in        fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden)
der Lage ist, selbstständig zehn Minuten lang un-     belegt werden.
unterbrochen barfuß auf festem und ebenem Bo-
den zu stehen, ohne sich abzustützen.                 Treppensteigen
Die Beschwerden, die zu den Einschränkungen
führen, müssen durch entsprechende krankhafte         Ein Verlust der Grundfähigkeit des Treppenstei-
Befunde belegt werden.                                gens liegt vor, wenn die Versicherte Person ohne
                                                      eine Pause einzulegen nicht mehr in der Lage ist,
                                                      selbstständig eine Treppe von zwölf Stufen mit ei-
                                                      ner für Wohngebäude üblichen Stufenhöhe von


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 17 von 57

[Seite 18]
höchstens 20 cm und mit einem für Wohnge-             Fahrerlaubnisse (gemäß Fahrerlaubnisverord-
bäude üblichen Bodenbelag hinauf- und hinabzu-        nung vom 01. Mai 2014) nachweislich aus ge-
steigen. Ein Verlust der Grundfähigkeit „Treppen-     sundheitlichen Gründen freiwillig zurückgegeben
steigen“liegt nicht vor, wenn die Beeinträchtigung    oder entzogen worden sein. Ein Verlust dieser
durch Verwendung eines Treppengeländers oder          Grundfähigkeit liegt ebenfalls vor, wenn die Versi-
Treppenlaufs vermieden werden kann.                   cherte Person bis zum vollendeten 30. Lebensjahr
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-          aus gesundheitlichen Gründen erstmalig keine der
schränkungen führen, müssen durch entspre-            o. g. Fahrerlaubnisse erwerben kann. In allen Fäl-
chende krankhafte Befunde (z. B. Minderung der        len muss dies ein verkehrsmedizinisches Gutach-
Herzleistung durch Einschränkung der Ejektions-       ten bestätigen.
fraktion (EF), Rheuma, schweres Venenleiden)
belegt werden.                                        Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
                                                      schlossen sind alle Fälle, in denen die Fahrerlaub-
Gebrauch eines Kniegelenks                            nis der Versicherten Person aufgrund von Alko-
                                                      hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Gebrauch eines        oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigun-
Kniegelenks“liegt vor, wenn die Versicherte Per-      gen oder neurotischen Fehlentwicklungen entzo-
son auch bei Verwendung von geeigneten Hilfs-         gen oder freiwillig zurückgegeben wird oder vor
mitteln das rechte oder linke Knie nicht mehr so      dem 30. Lebensjahr erstmalig nicht erworben wer-
weit anwinkeln kann, dass mindestens ein Winkel       den kann.
von 90 Grad zwischen Ober- und Unterschenkel          Ein Verlust dieser Grundfähigkeit liegt weiterhin
erreicht wird. Geeignete Hilfsmittel sind z. B.       vor, wenn die Versicherte Person aufgrund moto-
Stützbandagen, Orthesen und Prothesen.                rischer Ursachen nicht mehr in der Lage ist, als
                                                      Fahrer oder Mitfahrer ohne fremde Hilfe in einen
Erheben                                               PKW mit einer üblichen Einstiegshöhe, auch unter
                                                      Verwendung geeigneter Hilfsmittel (z. B. inte-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Erheben“liegt vor,    grierte Haltegriffe, Sitzeinstellungen, Umsetz-
wenn die Versicherte Person nicht mehr in der         oder Aufrichthilfen) ein- oder auszusteigen. Als
Lage ist, sich aus eigener Kraft von einem Stuhl      üblicher Einstieg wird eine Türschwellenhöhe bis
zu erheben, ohne sich dabei mit den Händen oder       höchstens 25 cm und die Sitzhöhe eines Stan-
Armen abzustützen und ohne Hilfsmittel oder an-       dardautositzes oberhalb der Fahrbahn von 50 cm
dere Gegenstände zu verwenden. In Sitzposition        bis höchstens 75 cm angesetzt.
berühren dabei beide Füße den Boden.                  Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
                                                      schränkungen führen, müssen durch entspre-
Greifen und Halten                                    chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
                                                      lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
Ein Verlust der Grundfähigkeit Greifen und Halten     den.
liegt vor, wenn die Versicherte Person mit der
rechten oder mit der linken Hand nicht mehr in der    Pflegebedürftigkeit
Lage ist, einen Alltagsgegenstand (z. B. einen
Pinsel, einen Stift oder einen Kochlöffel) zu grei-   Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt ebenfalls
fen und auch mit abgestütztem Unterarm ununter-       vor, wenn die Versicherte Person pflegebedürftig
brochen 5 Minuten zu halten.                          ist. Pflegebedürftigkeit besteht, wenn mindestens
                                                      eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:
Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T oder L
                                                          •   Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Fahrerlaubnisver-             oder höher nach den Definitionen der
lust Klasse A, B, T oder L“liegt vor, wenn die Ver-           §§ 14 und 15 des SGB XI mit Stand vom
sicherte Person zum Führen eines Kraftfahrzeugs               01.01.2017 oder
nicht geeignet ist. Dazu muss mind. eine der o. g.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 18 von 57

[Seite 19]
     •     Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebe-   ein Grad der Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad)
           darfs bei drei von sechs Aktivitäten des    nach der Schwere der Beeinträchtigung der
           täglichen Lebens.                           Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten ermittelt.

Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraus-        Hierbei werden den einzelnen Kriterien der sechs
sichtlich für mindestens sechs Monate bestehen         genannten Bereiche pflegefachlich fundierte Ein-
oder mindestens sechs Monate bestanden haben.          zelpunkte zugeordnet. Die durch die Begutach-
Dies ist ärztlich nach objektiven und medizini-        tung festgestellten Einzelpunkte werden addiert
schen Maßstäben festzustellen.                         und einem festgelegten Punktebereich zugeord-
                                                       net. Jedem Punktebereich entsprechen festge-
Pflegebedürftigkeit nach den Definitionen der          legte gewichtete Punkte. Aus den gewichteten
§§ 14 und 15 des SGB XI (Stand 01.01.2017)             Punkten aller Module werden durch Addition die
                                                       Gesamtpunkte ermittelt. Die Zuordnung der Ein-
Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte    zelpunkte zu Punktebereichen erfolgt nach den
Person gesundheitlich bedingte Beeinträchtigun-        zum Ausdruck kommenden Schweregraden der
gen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten         Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder der
aufweist und deshalb der Hilfe durch andere be-        Fähigkeiten.
darf. Die Versicherte Person kann die körperli-
chen, kognitiven oder psychischen Beeinträchti-        Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 2 (erhebli-
gungen oder gesundheitlich bedingten Belastun-         che Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit
gen oder Anforderungen nicht selbstständig kom-        oder der Fähigkeiten) liegt vor, wenn bei der Er-
pensieren oder bewältigen. Die Pflegebedürftig-        mittlung des Pflegegrades im Rahmen des Begut-
keit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindes-       achtungsverfahrens gemäß § 15 SGB XI eine Ge-
tens sechs Monate bestehen.                            samtpunktzahl von 27 bis unter 47,5 Punkten er-
                                                       mittelt wurde.
Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheitlich
bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständig-        Weitere Informationen zu den pflegefachlich
keit oder der Fähigkeiten sind pflegefachlich be-      begründeten Kriterien, der Anwendung des
gründete Kriterien in den folgenden sechs Berei-       Begutachtungsverfahrens sowie den für die-
chen:                                                  sen Vertrag maßgebenden Gesetzestext mit
                                                       Stand vom 01.01.2017 finden Sie im Anhang.
     1. Mobilität                                      Bitte beachten Sie, dass Änderungen des Ge-
     2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten        setzes zu keiner Leistungsänderung des Ver-
     3. Verhaltensweisen und psychische Prob-          trags führen.
        lemlagen
     4. Selbstversorgung                               Pflegebedürftigkeit aufgrund des Hilfebedarfs bei
     5. Bewältigung von und selbstständiger Um-        den Aktivitäten des täglichen Lebens
        gang mit krankheits- oder therapiebeding-
        ten Anforderungen und Belastungen              Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die Versicherte
     6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer      Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder
        Kontakte.                                      Kräfteverfalls so hilflos ist, dass sie für mindes-
                                                       tens drei der nachstehend genannten Aktivitäten
Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fä-      des täglichen Lebens – auch bei Einsatz techni-
higkeiten, die dazu führen, dass die Haushaltsfüh-     scher und medizinischer Hilfsmittel – täglich der
rung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt werden kann,      Hilfe einer anderen Person in erheblichem Um-
werden bei den Kriterien der oben genannten Be-        fang bedarf.
reiche berücksichtigt.
                                                       Für jede der folgenden Aktivitäten des täglichen
Gemäß § 15 SGB XI wird mit Hilfe eines pflege-         Lebens, bei denen die Versicherte Person auf
fachlich begründeten Begutachtungsverfahrens


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 19 von 57

[Seite 20]
Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Mo-         Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw.
nate, täglich die beschriebene Hilfe einer anderen      der Blase, die durch die Verwendung von Windeln
Person benötigt, erhält sie einen Pflegepunkt.          oder speziellen Einlagen, eines Katheters oder ei-
Dies ist ärztlich nach objektiven medizinischen         nes Kolostomiebeutels ausgeglichen werden
Maßstäben festzustellen.                                kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Not-
                                                        durft keine Pflegebedürftigkeit vor.
Fortbewegen im Zimmer                      1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person      Demenz
– auch bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder
eines Rollstuhls – die Unterstützung einer ande-        Als Verlust einer Grundfähigkeit betrachten wir
ren Person für die Fortbewegung benötigt.               auch einen Autonomieverlust infolge von Demenz.
                                                        Demenz im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen                1 Punkt      wenn die Versicherte Person infolge einer de-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person      menzbedingten Hirnleistungsstörung in erhebli-
nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett ver-        chem Maße einen Verlust der Alltagskompetenz
lassen oder in das Bett gelangen kann.                  erleidet. Hirnleistungsstörungen und Verlust der
                                                        Alltagskompetenz liegen vor, wenn ein Facharzt
An- und Auskleiden                         1 Punkt      der Neurologie oder Psychiatrie die Diagnose De-
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person      menz nach folgenden Kriterien stellt:
– auch bei Benutzung krankengerechter Kleidung
– sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an-        1. „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“ab
oder auskleiden kann.                                   dem Schweregrad 5 bei der Ermittlung des
                                                        Schweregrades der Demenz über die Global De-
Einnehmen von Mahlzeiten und                            terioration Scale nach Reisberg oder
Getränken                                  1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person      2. Durch eine körperliche und psychopathologi-
– auch bei Benutzung krankengerechter Essbe-            sche Untersuchung inklusive Hirnleistungstest
stecke und Trinkgefäße – nicht ohne Hilfe einer         (Minimal-Mental-Status-Test). Dabei müssen min-
anderen Person essen oder trinken kann.                 destens vier der folgenden sechs Punkte erfüllt
                                                        sein:
Waschen, Kämmen oder Rasieren              1 Punkt
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person          •   Depression, unkontrollierte Aggressivität
von einer anderen Person gewaschen, gekämmt                 •   Verkennung von Alltagssituationen mit
oder rasiert werden muss, da sie selbst nicht                   Selbst- oder Fremdgefährdung
mehr fähig ist, die dafür notwendigen Körperbe-             •   Unkontrolliertes, wiederholtes Verlassen
wegungen auszuführen.                                           des Wohnbereichs
                                                            •   Gedächtnisstörung und Denkstörung mit
Verrichten der Notdurft                    1 Punkt              herabgesetztem Urteilsvermögen
Hilfebedarf liegt vor, wenn die Versicherte Person          •   Störung des Tag-Nacht-Rhythmus
die Unterstützung einer anderen Person benötigt,            •   Im Hirnleistungstest (Minimal-Mental-Sta-
weil sie                                                        tus-Test MMST) werden weniger als
                                                                50 Prozent der erreichbaren Punkte er-
     •     sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu-            reicht.
           bern kann,
     •     ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer   Sind weniger als vier der aufgeführten Kriterien
           Bettschüssel verrichten kann oder weil       erfüllt, besteht kein Leistungsanspruch.
     •     der Darm bzw. die Blase nur mit fremder
           Hilfe entleert werden können.                Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
                                                        schlossen sind alle Fälle, in denen die Demenz


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 20 von 57

[Seite 21]
aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Medikamen-          Geistige Leistungsfähigkeit (Intellekt)
tenmissbrauchs eingetreten ist.
                                                        Ein Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit liegt
     •     Verlust einer Grundfähigkeit (Einschrän-     vor, wenn die Versicherte Person in Bezug auf
           kung der Berufsausübung) durch Infekti-      Gedächtnis, Konzentrationsvermögen, Aufmerk-
           onskrankheiten                               samkeit, Auffassungsgabe, Orientierungsfähigkeit,
                                                        oder Handlungsplanung so erheblich einge-
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann        schränkt ist, das sie alltagsrelevante Tätigkeiten
vor, wenn von einer zuständigen Behörde ein voll-       (z. B. Essenszubereitung, Führung des Haushalts,
ständiges berufliches Tätigkeitsverbot gemäß            Lesen mit dem Verständnis komplexer Zusam-
§ 31 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für sechs Mo-        menhänge (z. B. Gebrauchsanweisungen), Ver-
nate ununterbrochen bestanden hat oder für              einbarung von Terminen, Strukturierung des Ta-
sechs Monate ununterbrochen verfügt wird.               ges und Tätigkeiten, die Gedächtnisleistung, Auf-
                                                        merksamkeit und Konzentration fordern) nicht
Ein Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch dann        mehr ausüben kann. Die Diagnose ist durch einen
vor, wenn bei der Versicherten Person eine ärzt-        Facharzt für Neurologie auf Basis einer ausführli-
lich festgestellte Infektion vorliegt, die die Fähig-   chen Befunderhebung mit körperlicher sowie psy-
keit zur Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit voll-     chopathologischer Untersuchung unter Verwen-
ständig einschränkt und durch den Hygieneplan           dung psychometrischer Tests zu stellen. Hierbei
eines staatlich anerkannten Hygienikers belegt          muss eine durch Unfälle und/oder Erkrankungen
wird, dass von der Versicherten Person eine In-         erworbene Minderung der Intelligenz durch Intelli-
fektionsgefahr ausgeht.                                 genztests (z. B. Hamburg-Wechsler-Intelligenz-
                                                        test) nachgewiesen werden.
Der Hygieneplan muss darlegen, welche Tätigkei-
ten der Versicherten Person in welchem Umfang           Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
durch die Infektionsgefahr eingeschränkt werden.        schlossen sind leichtgradige Intelligenzminderun-
Die Einschränkung in der Fähigkeit zur Berufsaus-       gen (ICD-10 F 70) und alle Fälle, in denen der
übung muss mindestens sechs Monate ununter-             Verlust der geistigen Leistungsfähigkeit aufgrund
brochen bestanden haben oder für voraussichtlich        von Alkohol-, Drogen- oder Medikamentenmiss-
mindestens sechs Monate ununterbrochen beste-           brauchs erfolgt.
hen. Der Hygieneplan ist uns im Original oder
amtlich beglaubigt vorzulegen, wenn aufgrund ei-        Eigenverantwortliches Handeln (Betreuung)
nes Hygieneplans Leistungen geltend gemacht
werden.                                                 Ein Verlust des eigenverantwortlichen Handelns
Die Prüfung des Verlusts einer Grundfähigkeit in-       liegt vor, wenn für die Versicherte Person durch
folge eines vollständigen beruflichen Tätigkeits-       einen Bescheid des Betreuungsgerichts für min-
verbots erfolgt ausschließlich auf Grundlage des        destens sechs Monate ununterbrochen ein Be-
lfSG in der Fassung vom 20.12.2022.                     treuer bestellt wird. Die Notwendigkeit der Betreu-
Die Versicherte Person muss das vollständige be-        erbestellung muss in jedem Fall durch ein ärztli-
rufliche Tätigkeitsverbot durch Vorlage der Verfü-      ches Gutachten nachgewiesen sein.
gung im Original oder einer amtlich beglaubigten
Kopie nachweisen.                                       Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
                                                        schlossen sind alle Fälle, in denen die Bestellung
10.4 Vitalschutz Flex Premium                           des Betreuers aufgrund von Alkohol-, Drogen-
                                                        oder Medikamentenmissbrauchs erfolgt.
Der Versicherungsschutz des Vitalschutz Flex
Premium umfasst alle Grundfähigkeiten des Vital-        Unterhaltung führen
schutz Flex Komfort. Darüber hinaus bietet er
Schutz beim Verlust der folgenden Grundfähigkei-        Ein Verlust der Grundfähigkeit „Unterhaltung füh-
ten:                                                    ren“liegt vor, wenn die Versicherte Person nicht


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 21 von 57

[Seite 22]
auf einfache Fragen sinnvoll antworten kann. Eine     Unter geeigneten Hilfsmitteln verstehen wir bei-
einfache Frage kann zum Beispiel sein.                spielsweise Brillen, Kontaktlinsen oder eine Bild-
                                                      schirmlupe.
     •     Welches Datum ist heute?
     •     Wie viele Tage hat eine Woche?             Tastsinn
     •     Wie viele Stunden hat ein Tag?
                                                      Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tastsinn“liegt vor,
Eine sinnvolle Antwort muss zu der Frage in Be-       wenn die Versicherte Person den Tastsinn in ei-
zug stehen und von einem unabhängigen Dritten         ner Hand vollständig verloren hat.
verstanden werden. Der Verlust der Grundfähig-        Der Nachweis darüber ist von einem Facharzt für
keit „Unterhaltung führen“ist durch fachärztliche     Neurologie in Form eines neurologischen Gutach-
Befundberichte nachzuweisen.                          tens zu erbringen.

                                                      Riechen und Schmecken
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die Grundfä-
                                                      Ein Verlust der Grundfähigkeit „Riechen und
higkeit „Unterhaltung führen“aufgrund von Alko-
                                                      Schmecken“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs
                                                      son ihren Geruchs- und Geschmackssinn voll-
verloren wurde.
                                                      ständig verloren hat und selbst intensive Ge-
                                                      schmacksstoffe (z. B. Glukose, Zitronensäure,
Schreiben
                                                      Kochsalz, Chinin) und intensive Geruchsstoffe
                                                      (z. B. Essig, Kaffee, Vanille, Menthol) nicht mehr
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Schreiben“liegt
                                                      wahrnehmen kann. Der Verlust muss von einem
vor, wenn die Versicherte Person nicht mehr in
                                                      HNO-Arzt oder einem spezialisierten Neurologen
der Lage ist, mit der linken oder mit der rechten
                                                      durch eine objektive Befunderhebung mit Hilfe ei-
Hand mit einem Schreibstift mindestens fünf Wör-
                                                      nes Elektroenzephalogramms (EEG) nachgewie-
ter mit jeweils mindestens zehn Buchstaben in
                                                      sen werden. Bei diesem werden die beim Erken-
Druckbuchstaben zu schreiben oder abzuschrei-
                                                      nen eines Geruchs oder Geschmacks ausgelös-
ben, so dass ein unbeteiligter Dritter diese Wörter
                                                      ten Hirnströme gemessen und grafisch darge-
lesen kann.
                                                      stellt.
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
schränkungen führen, müssen durch entspre-
chende krankhafte Befunde (z. B. Zustand nach         Nutzung des öffentlichen Personennahver-
Schlaganfall, Morbus Parkinson) belegt werden.        kehrs (ÖPNV)

Bildschirmtätigkeit                                   Ein Verlust der Grundfähigkeit, den öffentlichen
                                                      Personennahverkehr (ÖPNV) zu nutzen, liegt vor,
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Bildschirmtätig-      wenn die Versicherte Person aufgrund ihrer moto-
keit“liegt vor, wenn die Versicherte Person, auch     rischen Einschränkungen auch unter Verwendung
unter Verwendung geeigneter Hilfsmittel, nicht        geeigneter Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen, Haltegriffe)
mehr in der Lage ist über einen Zeitraum von zwei     nicht mehr in der Lage ist, ohne fremde Hilfe in
Stunden Wörter und Symbole auf einem Bild-            die Transportmittel (z. B. Straßenbahn, Bus, U-
schirm zu erkennen. Dabei muss die Versicherte        Bahn und S-Bahn) des ÖPNV ein- oder aus die-
Person nach jeweils 50 Minuten eine Pause von         sen auszusteigen oder durch sie befördert zu wer-
10 Minuten einlegen. Die Pausen zählen dabei          den. Dabei ist für die Beurteilung des Verlusts der
nicht zu dem Zwei-Stunden-Zeitraum der Bild-          Grundfähigkeit nicht relevant, ob die Versicherte
schirmtätigkeit. Zudem sind die zum Zeitpunkt des     Person selbst in Besitz der Hilfsmittel ist, oder ob
Leistungsfalls gültigen Richtlinien der Berufsge-     diese durch den Dienstleister des ÖPNV zur Ver-
nossenschaft zum Arbeitsplatz einzuhalten.            fügung gestellt werden.
                                                      Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
                                                      schränkungen führen, müssen durch entspre-


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 22 von 57

[Seite 23]
chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-       Der Tretroller muss dabei nach Herstellerangaben
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) erklärbar        für das Alter, das Gewicht und die Größe der Ver-
sein.                                                sicherten Person geeignet sein, über ein GS-Prüf-
                                                     zeichen (Geprüfte Sicherheit) verfügen und der
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-          Antrieb darf ausschließlich durch das Abstoßen
schlossen sind alle Fälle, in denen die Grundfä-     mit dem Fuß vom Boden stattfinden.
higkeit, den ÖPNV zu nutzen, aufgrund von Alko-      Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
hol-, Drogen- oder Medikamentenmissbrauchs           schränkungen führen, müssen durch entspre-
oder aufgrund von psychischen Beeinträchtigun-       chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
gen oder neurotischen Fehlentwicklungen verlo-
                                                     lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
ren geht.
                                                     den.
Fahrrad/Pedelec fahren
                                                     E-Scooter fahren
Ein Verlust der Grundfähigkeit "Fahrrad/Pedelec
fahren" liegt vor, wenn die Versicherte Person       Ein Verlust der Grundfähigkeit „E-Scooter fahren"
ausschließlich aufgrund von Störungen der Bewe-      liegt vor, wenn die Versicherte Person ausschließ-
gungsfähigkeit oder des Gleichgewichtsinns nicht     lich aufgrund von Störungen der Bewegungsfähig-
mehr in der Lage ist, sich auf ein zweirädriges,     keit oder des Gleichgewichtsinns nicht mehr in der
einspuriges Fahrrad mit tiefem Einstieg und ohne     Lage ist, sich auf einem zweirädrigen, einspuri-
Mittelstange zu setzen und damit einen Kilometer     gen, mit Trittbrett und einer Lenk- oder Hal-
innerhalb von zehn Minuten auf einer geraden         testange ausgestatteten E-Scooter zu stellen und
und ebenen Strecke auf einem für Radwege             damit einen Kilometer innerhalb von zehn Minuten
üblichen Belag zu fahren.                            auf einer geraden und ebenen Strecke auf einem
Fahrräder in diesem Sinne sind auch E-Bikes und      asphaltierten Boden zu fahren. Der E-Scooter
Pedelecs, bei denen ein Elektromotor das Treten      muss eine Straßenzulassung für Deutschland be-
bis zu einer Geschwindigkeit von 25 Kilometer pro    sitzen und die Höchstgeschwindigkeit muss auf
Stunde unterstützt.                                  max. 20 Kilometer pro Stunde beschränkt sein.
Eine Einschränkung liegt auch vor, wenn nur das      Zudem muss die Versicherte Person zum Datum
Fahren eines Fahrrads ohne Elektromotor oder         des Eintritts des Versicherungsfalls das 14. Le-
nur das Fahren eines Fahrrads mit Elektromotor       bensjahr vollendet haben.
betroffen ist.                                       Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-
Die Beschwerden, die zu den motorischen Ein-         schränkungen führen, müssen durch entspre-
schränkungen führen, müssen durch entspre-           chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-
chende krankhafte Befunde (z. B. Querschnitts-       lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-
lähmung, Zustand nach Schlaganfall) belegt wer-      den.
den.
                                                     10.5 Optionale Erweiterungsmöglichkeiten Ih-
Tretroller fahren                                         res Versicherungsumfangs


Ein Verlust der Grundfähigkeit „Tretroller fahren“   10.5.1 AU-Option
liegt vor, wenn die Versicherte Person ausschließ-
lich aufgrund von Störungen der Bewegungsfähig-      Sie können mit uns gegen Mehrbeitrag vereinba-
keit oder des Gleichgewichtsinns nicht mehr in der   ren, dass wir Leistungen nicht nur wegen Verlusts
Lage ist, sich auf einem zweirädrigen, einspuri-     einer Grundfähigkeit erbringen, sondern auch bei
gen, mit Trittbrett und einer Lenk- oder Hal-        Eintritt einer Arbeitsunfähigkeit der Versicherten
testange ausgestatteten Tretroller zu stellen und    Person (AU-Option). Bei Antragstellung können
damit 200 Meter innerhalb von zehn Minuten auf       Sie zwischen zwei maximalen Leistungsdauern
einer geraden und ebenen Strecke auf einem as-       (24 oder 36 Monate) wählen. Die getroffene Aus-
phaltierten Boden zu fahren.                         wahl ist während der Versicherungsdauer nicht
                                                     mehr veränderbar.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 23 von 57

[Seite 24]
Bitte beachten Sie, dass Leistungen wegen Ar-            in Kombination mit Alkohol-, Drogen-, Betäu-
beitsunfähigkeit (gemäß 10.5.1) und Leistun-             bungsmittelkonsum oder Medikamentenmiss-
gen wegen Verlusts einer Grundfähigkeit (ge-             brauch entstanden ist.
mäß 10.3, 10.4, 10.5.2 und 10.5.3) nicht gleich-
zeitig bezogen werden können.                            10.5.3 Berufe-Option

Vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser          Sofern Sie den Leistungsauslöser "Berufe-Option"
Bedingungen liegt vor, wenn                              zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbart haben,
                                                         liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne
     •     zum Zeitpunkt der Beantragung von Leis-       dieser Bedingungen von Beginn an auch dann
           tungen eine ärztlich bescheinigte vollstän-   vor, wenn die Versicherte Person während der
           dige Arbeitsunfähigkeit bereits mindes-       Versicherungsdauer eine der im Folgenden ge-
           tens vier Monate ununterbrochen bestan-       nannten beruflichen Anforderungen nicht mehr er-
           den hat und zugleich eine vollständige Ar-    füllen kann und auch keine andere Tätigkeit aus-
           beitsunfähigkeit mindestens bis zum Ab-       übt, die ihrer bisherigen Lebensstellung ent-
           lauf eines insgesamt sechsmonatigen           spricht.
           Zeitraums attestiert wird,                    Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Le-
     •     eine vollständige Arbeitsunfähigkeit be-      bensstellung in finanzieller und sozialer Sicht zu
           reits mindestens sechs Monate ununter-        verstehen, die vor Eintritt der gesundheitlichen
           brochen bestanden hat und ärztlich attes-     Beeinträchtigung bestanden hat. Die dabei für die
           tiert wird.                                   Versicherte Person zumutbare Einkommensredu-
                                                         zierung wird von uns je nach Lage des Einzelfalls
Arbeitsversuche im Sinne einer stufenweisen Wie-         auf die im Rahmen der höchstrichterlichen Recht-
dereingliederung gemäß § 74 des Fünften Sozial-          sprechung festgelegte Größe im Vergleich zum
gesetzbuches (SGB V) stellen keine Unterbre-             Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf,
chung der vollständigen Arbeitsunfähigkeit dar.          vor Eintritt der gesundheitlichen Beeinträchtigung,
                                                         begrenzt. Sie beträgt jedoch maximal 20 Prozent.
10.5.2 Psyche-Option (Beeinträchtigung auf-
       grund psychischer Erkrankungen)                   Fahrerlaubnisverlust LKW/Bus

Sofern Sie den Leistungsauslöser „Psyche-Op-             Ein Verlust der Grundfähigkeit „Fahrerlaubnisver-
tion“zusätzlich gegen Mehrbeitrag vereinbart ha-         lust LKW/Bus“liegt vor, wenn die Versicherte Per-
ben, liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im           son eine der nachfolgenden Fahrerlaubnisklassen
Sinne dieser Bedingungen von Beginn an auch              besitzt, zur Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit
dann vor, solange die Versicherte Person wäh-            benötigt und zum Führen eines LKWs (Fahrer-
rend der Versicherungsdauer, frühestens nach             laubnis Klasse C, CE, C1, C1E) oder eines Bus-
Beginn des Versicherungsschutzes, aufgrund ei-           ses (Fahrerlaubnis Klasse D, DE, D1, D1E) nicht
ner psychischen Erkrankung nicht mehr in der             mehr geeignet ist. Dazu muss mind. eine der o. g.
Lage ist, drei Stunden täglich einer Erwerbstätig-       Fahrerlaubnisse nachweislich aus gesundheitli-
keit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nachzuge-          chen Gründen freiwillig zurückgegeben, entzogen
hen. Die Situation auf dem Arbeitsmarkt bleibt da-       oder nicht verlängert worden sein.
bei unberücksichtigt.                                    Ein Leistungsfall liegt ebenfalls vor, wenn die Ver-
Die psychische Erkrankung ist durch einen Fach-          sicherte Person zur Ausübung Ihrer beruflichen
arzt für Psychiatrie auf Basis einer ausführlichen       Tätigkeit, neben den Fahrerlaubnisklassen D, DE,
Befunderhebung zu diagnostizieren.                       D1, D1E zwingend einen Fahrgastbeförderungs-
                                                         schein benötigt, was uns in geeigneter Form
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-              nachzuweisen ist (z. B. durch eine Bescheinigung
schlossen sind alle Fälle, in denen die Erkrankung       des Arbeitgebers) und dieser aus gesundheitli-
                                                         chen Gründen entzogen oder nicht verlängert
                                                         wird.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                             Seite 24 von 57

[Seite 25]
In allen Fällen muss dies ein verkehrsmedizini-       Atemwegserkrankungen auslösen können“ge-
sches Gutachten bestätigen. Ausdrücklich vom          mäß DGUV Empfehlung zur arbeitsmedizinischen
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle          Vorsorge ergab, dass bei der Versicherten Person
Fälle, in denen die Fahrerlaubnis der Versicherten    dauernde gesundheitliche Bedenken für das Ar-
Person aufgrund von Alkohol-, Drogen- oder Me-        beiten mit Stoffen, die obstruktive Atemwegser-
dikamentenmissbrauchs oder aufgrund von psy-          krankungen auslösen können dergestalt beste-
chischen Beeinträchtigungen oder neurologischen       hen, dass ärztlicherseits ein Tätigkeitswechsel für
Fehlentwicklungen entzogen wird.                      erforderlich gehalten wird. Dies ist uns durch die
                                                      Vorlage der Mitteilung an den Arbeitgeber oder
Pflichtvorsorge Lärm                                  den Bericht des untersuchenden Arztes nachzu-
                                                      weisen.
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge
Lärm“liegt vor, wenn die Versicherte Person ihre      Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
berufliche Tätigkeit nicht mehr ausüben kann, da      Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge gemäß        beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vor-          sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit
sorge (ArbMedVV) für den Bereich „Lärm“gemäß          Stoffen, die obstruktive Atemwegserkrankungen
DGUV Empfehlung zur arbeitsmedizinischen Vor-         auslösen können, festgestellt wurden.
sorge ergab, dass bei der Versicherten Person
dauernde gesundheitliche Bedenken für das Ar-         Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
beiten bei Lärmexposition dergestalt bestehen,        schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-
dass ärztlicherseits ein Tätigkeitswechsel für er-    heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-
forderlich gehalten wird. Dies ist uns durch die      gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-
Vorlage der Mitteilung an den Arbeitgeber oder        grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-
den Bericht des untersuchenden Arztes nachzu-         standen sind.
weisen.
Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche    Pflichtvorsorge Gefährdung der Haut
Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-         Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge
sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten bei          Gefährdung der Haut“liegt vor, wenn die Versi-
Lärmexposition festgestellt wurden.                   cherte Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausü-
                                                      ben kann, da eine arbeitsmedizinische Pflichtvor-
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-           sorge gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizini-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-       schen Vorsorge (ArbMedVV) für den Bereich „Ge-
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-       fährdung der Haut“gemäß DGUV Empfehlung zur
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-           arbeitsmedizinischen Vorsorge ergab, dass bei
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-         der Versicherten Person dauernde gesundheitli-
standen sind.                                         che Bedenken für das Arbeiten mit Gefährdung
                                                      der Haut dergestalt bestehen, dass ärztlicherseits
Pflichtvorsorge obstruktive Atemwegserkran-           ein Tätigkeitswechsel für erforderlich gehalten
kungen                                                wird. Dies ist uns durch die Vorlage der Mitteilung
                                                      an den Arbeitgeber oder den Bericht des untersu-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge ob-   chenden Arztes nachzuweisen.
struktive Atemwegserkrankungen“liegt vor, wenn
die Versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit      Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
nicht ausüben kann, da eine arbeitsmedizinische       Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
Pflichtvorsorge gemäß der Verordnung zur ar-          beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
beitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) für den        sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit Ge-
Bereich „Tätigkeiten mit Stoffen, die obstruktive     fährdung der Haut festgestellt wurden.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 25 von 57

[Seite 26]
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-            Bedenken für das Arbeiten mit Atemschutzgerä-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-        ten dergestalt bestehen, dass ärztlicherseits ein
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-        Tätigkeitswechsel für erforderlich gehalten wird.
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-            Dies ist uns durch die Vorlage der Mitteilung an
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-          den Arbeitgeber oder den Bericht des untersu-
standen sind.                                          chenden Arztes nachzuweisen.

Eignungsbeurteilung Fahr-, Steuer- und Über-           Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche
wachungstätigkeiten                                    Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-
                                                       beitsmedizinischen Pflichtvorsorgen keine ge-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Eignungsbeurtei-       sundheitlichen Bedenken für das Arbeiten mit
lung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“       Atemschutzgeräten festgestellt wurden.
liegt vor, wenn die Versicherte Person ihre berufli-
che Tätigkeit nicht ausüben kann, da eine arbeits-     Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
medizinische Eignungsbeurteilung gemäß DGUV            schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-
Empfehlung ergeben hat, dass bei der Versicher-        heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-
ten Person gesundheitliche Bedenken für das Ar-        gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-
beiten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätig-       grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-
keiten dergestalt bestehen, dass der untersu-          standen sind.
chende Arzt die Versicherte Person nicht für ge-
eignet hält, Arbeiten mit Fahr-, Steuer- und Über-     Berufsbedingte Hauterkrankungen
wachungstätigkeiten auszuüben. Dies ist uns
durch Vorlage des Untersuchungsberichts nach-          Ein Verlust der Grundfähigkeit „Berufsbedingte
zuweisen.                                              Hauterkrankungen“liegt vor, wenn die Haut der
                                                       Versicherten Person berufsbedingt in einer Weise
Voraussetzung ist, dass für die gleiche berufliche     geschädigt ist, dass der zuständige Unfallversi-
Tätigkeit bei mindestens einer der vorherigen ar-      cherungsträger die Hauterkrankung als Berufs-
beitsmedizinischen Eignungsbeurteilungen keine         krankheit im Sinne der Berufskrankheiten-Verord-
gesundheitlichen Einschränkungen für das Arbei-        nung anerkannt hat.
ten mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkei-       Dies ist uns durch die Vorlage des Anerkennungs-
ten festgestellt wurden.                               bescheides des zuständigen Unfallversicherungs-
                                                       trägers nachzuweisen.
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-
schlossen sind alle Fälle, in denen die gesund-        Bitte beachten Sie: es können nur entweder Leis-
heitlichen Bedenken aufgrund von Alkohol-, Dro-        tungen gemäß „Pflichtvorsorge Haut“oder wegen
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-            „Berufsbedingte Hauterkrankung“geltend ge-
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-          macht werden.
standen sind.
                                                       Räumliches Sehen
Pflichtvorsorge Atemschutzgeräte
                                                       Ein Verlust der Grundfähigkeit „Räumliches Se-
Ein Verlust der Grundfähigkeit „Pflichtvorsorge        hen“liegt vor, wenn bei der Versicherten Person
Atemschutzgeräte“liegt vor, wenn die Versicherte       die Sehkraft eines Auges, auch unter Nutzung ge-
Person ihre berufliche Tätigkeit nicht ausüben         eigneter Sehhilfen (z. B. Brille, Kontaktlinsen)
kann, da eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge      oder therapeutischer Maßnahmen (z. B. medika-
gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen          mentöse Einstellung) lediglich 3/60 (bzw. 0,05)
Vorsorge (ArbMedVV) für den Bereich „Atem-             oder weniger auf der Snellen-Sehprobetafel be-
schutzgeräte“gemäß DGUV Empfehlung zur ar-             trägt oder ein durch geeignete Sehhilfen nicht kor-
beitsmedizinischen Vorsorge ergab, dass bei der        rigierbares einseitiges Schielen oder ein einseiti-
Versicherten Person dauernde gesundheitliche


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 26 von 57

[Seite 27]
ger Gesichtsfeldausfall oder eine nicht korrigier-       •   erstmalige Aufnahme einer anerkannten
bare dauerhafte Doppelbildwahrnehmung besteht,               Berufsausbildung durch die Versicherte
was durch geeignete Testverfahren, wie z. B. den             Person, wobei die Versicherte Person
Lang-Test nachzuweisen ist.                                  über einen allgemein anerkannten Schul-
                                                             abschluss einer Regelschule verfügen
Ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausge-                  muss
schlossen sind alle Fälle, in denen der Verlust des      •   Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi-
räumlichen Sehens aufgrund von Alkohol-, Dro-                ums durch die Versicherte Person
gen- oder Medikamentenmissbrauchs oder auf-              •   Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli-
grund von psychischen Beeinträchtigungen ent-                chen (selbst- als auch nichtselbstständi-
standen ist.                                                 gen) Tätigkeit durch die Versicherte Per-
                                                             son nach Abschluss einer anerkannten
10.5.4 BU-Wechseloption                                      Berufsausbildung oder eines Vollzeitstudi-
                                                             ums. Die Ausbildung oder das Studium
Sofern Sie die „BU-Wechseloption“zusätzlich ver-             müssen dabei auf die berufliche Tätigkeit
einbart haben, haben Sie das Recht, unter be-                ausgerichtet gewesen sein
stimmten Voraussetzungen, einmalig aus ihrer be-         •   Erfolgreiche Beendigung einer Weiterbil-
stehenden Grundfähigkeitsversicherung in eine                dung/Fortbildung als Fach-/Betriebswirt,
Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung                Meister oder Techniker durch die Versi-
(SBU) zu wechseln. Dabei verzichten wir auf eine             cherte Person und Ausübung einer beruf-
erneute Gesundheitsprüfung. Da wir in der SBU                lichen Tätigkeit, auf die die Weiterbildung/
nach Raucher- und Nichtrauchertarifen unter-                 Fortbildung ausgerichtet war. Die Weiter-
scheiden, müssen Sie uns jedoch Angaben zu Ih-               bildung/Fortbildung muss mit einem aner-
rem Rauchverhalten machen.                                   kannten Abschluss beendet (Berufsaka-
Für den Wechsel in eine SBU gelten die zu die-               demien, IHK, etc.) werden.
sem Zeitpunkt für das Neugeschäft geöffneten Ta-         •   Bei Ablauf der ersten 60 Beitragsmonate
rife, Annahmerichtlinien und Versicherungsbedin-             (5. Policen-Geburtstag)
gungen. Der Beitrag richtet sich nach dem Tarif,
dem Alter der Versicherten Person und dem zu          Sie können den Wechsel nicht verlangen, wenn:
versichernden Beruf zum Zeitpunkt des Wechsels.
Die Versicherungs- und Leistungsdauer der SBU            •   Die Grundfähigkeitsversicherung mit Er-
darf höchstens so lang sein wie die restliche Ver-           schwernissen (Ausschluss eines Risikos
sicherungs- und Leistungsdauer der Grundfähig-               oder Risikozuschlag) angenommen wurde
keitsversicherung. Sollten Sie zum Wechselzeit-          •   Beitragsrückstände bestehen, eine Stun-
punkt einen Beruf ausüben, der nach unseren                  dung vorliegt, keine Beiträge gezahlt wer-
dann aktuellen Annahmerichtlinien ein geringeres             den oder der Vertrag sich in der Vitalpro-
Versicherungs- oder Leistungsendalter vorsieht,              tect-Phase befindet
so gelten die maximalen Grenzen gemäß dieser             •   Die Versicherte Person einen Grad der
Annahmerichtlinien. Sollten Sie zum Wechselzeit-             Behinderung hat oder einen Antrag auf
punkt einen Beruf ausüben, der in der SBU nicht              Anerkennung eines solchen gestellt hat
versicherbar ist, können Sie die BU-Wechselop-           •   Die Versicherte Person bereits aus priva-
tion nicht in Anspruch nehmen.                               ten, betrieblichen oder gesetzlichen Versi-
                                                             cherungen Leistungen beantragt hat für
Ein Wechsel in eine SBU kann frühestens nach                 den Verlust einer Grundfähigkeit, Berufs-
Ablauf von fünf Jahren und maximal bis zur Voll-             unfähigkeit, Arbeitsunfähigkeit (nur im
endung des 30. Lebensjahres ausgeübt werden.                 Rahmen eines Lebensversicherungspro-
                                                             duktes), Pflegebedürftigkeit, Erwerbsunfä-
Sie können den Wechsel innerhalb von zwölf Mo-               higkeit oder Erwerbsminderung
naten ab dem Eintritt eines der folgenden Ereig-
nisse verlangen:


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 27 von 57

[Seite 28]
Die maximale Berufsunfähigkeitsrente, die durch         Erleidet die Versicherte Person den Verlust meh-
Ausübung der BU-Wechseloption abgesichert               rerer Grundfähigkeiten im Sinne des Ab-
werden kann, ist begrenzt auf die versicherte Ge-       schnitts 10, führt dies nicht zu einer höheren Ren-
samt-Grundfähigkeitsrente zum Wechselzeit-              tenleistung.
punkt, jedoch maximal auf 18.000 Euro Gesamt-
Jahresrente. Bei Ausübung der BU-Wechselop-             11.2 Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit
tion muss mit der gesamten versicherten Gesamt-              (sofern gegen Mehrbeitrag vereinbart)
Grundfähigkeitsrente in eine SBU gewechselt
werden. Lediglich wenn die versicherte Gesamt-          Liegt vollständige Arbeitsunfähigkeit im Sinne die-
Grundfähigkeitsrente 18.000 Euro pro Jahr über-         ser Bedingungen vor, erbringen wir folgende Leis-
steigt, kann der übersteigende Teil in der Grund-       tungen:
fähigkeitsversicherung verbleiben (es gelten Min-
destgrenzen, siehe 8.1).                                    •   Befreiung von der Beitragszahlungspflicht
Wird mit der vollständigen versicherten Gesamt-                 für den gesamten vertraglichen Beitrag
Grundfähigkeitsrente in eine SBU gewechselt, er-            •   Zahlung einer Rente wegen Arbeitsunfä-
lischt der Grundfähigkeitsversicherungsvertrag.                 higkeit in Höhe der zuletzt vereinbarten
                                                                Grundfähigkeitsrente.
Für den aus der BU-Wechseloption zustande ge-
kommenen SBU-Vertrag gilt folgendes:                    Haben Sie eine garantierte Rentensteigerung für
                                                        die Grundfähigkeitsrente vereinbart, gilt diese ent-
     •     Die ereignisunabhängige Nachversiche-        sprechend auch für die wegen vollständiger Ar-
           rungsgarantie steht nicht zur Verfügung      beitsunfähigkeit zu leistende Rentenzahlung.
     •     Die Regelungen und Fristen zur vorver-
           traglichen Anzeigepflicht (siehe 15.2) aus   Wir erbringen Leistungen wegen vollständiger Ar-
           dieser Grundfähigkeitsversicherung gel-      beitsunfähigkeit, solange
           ten auch für den SBU-Vertrag
                                                            •   die Versicherte Person ununterbrochen
11    Welche Leistungen erbringen wir?                          vollständig arbeitsunfähig im Sinne dieser
                                                                Bedingungen ist,
11.1 Beitragsbefreiung und Grundfähigkeits-                 •   wir keine Leistungen wegen Verlusts ei-
     rente                                                      ner Grundfähigkeit erbringen,
                                                            •   die Versicherte Person lebt,
Erleidet die Versicherte Person während der Ver-            •   die Leistungsdauer des Vertrags noch
sicherungsdauer, frühestens nach Beginn des                     nicht abgelaufen ist.
Versicherungsschutzes, den Verlust einer Grund-
fähigkeit im Sinne dieser Bedingungen, erbringen        Unsere Leistungen erfolgen rückwirkend ab Be-
wir die vereinbarten Leistungen:                        ginn des Monats, der auf den Beginn der attestier-
Sie sind von der Beitragszahlungspflicht für Ihren      ten Arbeitsunfähigkeit folgt. Sie enden zum Ende
Versicherungsvertrag befreit und wir zahlen die         des Monats, in dem die ärztlich bescheinigte Ar-
garantierte Grundfähigkeitsrente monatlich im Vo-       beitsunfähigkeit endet, spätestens mit dem
raus.                                                   24. bzw. 36. Monat einer ununterbrochenen Ar-
                                                        beitsunfähigkeit. Die von Ihnen gewählte maxi-
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung          male Leistungsdauer für Leistungen wegen Ar-
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des        beitsunfähigkeit ist im Versicherungsschein doku-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit           mentiert.
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar-
ten Beginn dieser Versicherung.                         Beispiel:
                                                        Erster Tag der Arbeitsunfähigkeit: 13. Februar
                                                        Die Rentenzahlung beginnt am 1. März
                                                        Letzter Tag der Arbeitsunfähigkeit: 26. November.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 28 von 57

[Seite 29]
Die letzte Rentenzahlung erfolgt für den Monat        Wenn für Ihren Vertrag Leistungseinschränkun-
November.                                             gen vereinbart sind, gelten diese auch für Leistun-
                                                      gen wegen vollständiger Arbeitsunfähigkeit.
Insgesamt erbringen wir Leistungen wegen voll-
ständiger Arbeitsunfähigkeit für maximal 24 bzw.      11.3 Garantierte Rentensteigerung
36 Monate während der gesamten Laufzeit des
Vertrags (für Arbeitsunfähigkeiten mit einer Dauer    Sie können für die Leistungsphase eine garan-
ab sechs Monaten).                                    tierte jährliche Rentensteigerung der Grundfähig-
                                                      keitsrente vereinbaren.
Der Bezug von Leistungen wegen vollständiger          Die erste garantierte Erhöhung der Rente erfolgt
Arbeitsunfähigkeit bedingt nicht automatisch auch     zu Beginn des Versicherungsjahres, das auf den
einen Anspruch auf Leistungen wegen Verlusts ei-      Beginn unserer Leistungspflicht folgt. Die Höhe
ner Grundfähigkeit. Sie können jedoch verlangen,      der garantierten Rentensteigerung ergibt sich aus
dass der Antrag auf Leistungen wegen Arbeitsun-       dem bei Vertragsschluss vereinbarten Steige-
fähigkeit eine gleichzeitige Prüfung von Ansprü-      rungssatz und der auf das Versicherungsjahr be-
chen auf Leistungen wegen Verlusts einer Grund-       zogenen garantierten Vorjahresrente.
fähigkeit gemäß 9.1 ff. auslöst. Hierfür gelten
sämtliche Regelungen hinsichtlich des Verlustes       Wird der Vertrag vor Ablauf der Versicherungs-
einer Grundfähigkeit. Beide Leistungen werden je-     dauer wieder beitragspflichtig und haben wir eine
doch stets unabhängig voneinander geprüft und         garantierte Rentensteigerung der Grundfähigkeits-
bewilligt.                                            rente während des Rentenbezugs durchgeführt,
                                                      werden die bereits durchgeführten Steigerungen
Erkennen wir zu einem späteren Zeitpunkt rück-        bei erneutem Rentenbezug nicht angerechnet,
wirkend Leistungen wegen Verlusts einer Grund-        sondern die Steigerungen beginnen wieder von
fähigkeit an, verrechnen wir diese mit den er-        neuem.
brachten Leistungen wegen vollständiger Arbeits-
unfähigkeit.                                          11.4 Einmalige Kapitalleistung bei Arbeits-
                                                           bzw. Arbeitswegeunfall
Werden Leistungszeiträume einer vollständigen
Arbeitsunfähigkeit rückwirkend als Leistungszeit-     Zusätzlich zur Beitragsbefreiung und Rente (siehe
raum wegen Verlusts einer Grundfähigkeit aner-        11.1) ist eine einmalige Kapitalleistung vereinbart.
kannt, schmälern diese nicht den maximalen Leis-      Bei Verlust einer versicherten Grundfähigkeit in-
tungszeitraum, der für die Arbeitsunfähigkeit gilt.   folge eines Arbeits- oder Arbeitswegeunfalls zah-
Daher prüfen wir auf Ihren Wunsch auch schon          len wir einmalig eine zusätzliche Kapitalleistung in
bei Anmeldung von Leistungen wegen vollständi-        Höhe der dreifachen bei Leistungseintritt garan-
ger Arbeitsunfähigkeit auch Ihre Ansprüche auf        tierten monatlichen Grundfähigkeitsrente.
Leistungen wegen Verlusts einer Grundunfähig-
keit.                                                 Der Anspruch auf diese Kapitalleistung besteht
                                                      während der Versicherungsdauer einmalig.
Sonstige Regelungen
                                                      11.5 Teilkapitalisierungsmöglichkeit der
Ein Ausschluss dieser Option ist während der Ver-          Grundfähigkeitsrente
tragslaufzeit zum Schluss einer Versicherungspe-
riode möglich, sofern noch keine Leistungen we-       Bei Verlust einer der folgenden Grundfähigkeiten
gen vollständiger Arbeitsunfähigkeit beantragt        (gemäß Abschnitt 10.3 und 10.4) haben Sie ein-
oder in Anspruch genommen wurden. Ein Rück-           malig die Möglichkeit, sich bei Rentenbeginn ei-
kaufswert wird dabei nicht fällig.                    nen Teil der künftigen garantierten Renten gege-
                                                      benenfalls zuzüglich Bonus (Gesamtrente) als Ka-
                                                      pitalbetrag ausbezahlen zu lassen.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 29 von 57

[Seite 30]
     •     Gehen                                        Es wird keine Leistung fällig, wenn
     •     Treppensteigen
     •     Fahrerlaubnisverlust Klasse A, B, T              •   die Versicherte Person stirbt,
           oder L                                           •   die Versicherte Person den Ablauf der
     •     Fahrrad/Pedelec fahren                               Versicherungsdauer erlebt, ohne dass der
     •     Nutzung des ÖPNV                                     Verlust einer Grundfähigkeit eingetreten
                                                                ist,
Die Kapitalauszahlung muss mindestens die Höhe              •   der Vertrag beitragsfrei gestellt wird und
einer monatlichen Gesamtrente betragen und darf                 die beitragsfreie Mindestrente nicht er-
die Summe von zwölf monatlichen Gesamtrenten                    reicht wird,
nicht übersteigen.                                          •   das vollständige berufliches Tätigkeitsver-
                                                                bot gemäß § 31 Infektionsschutzgesetz
Der Anspruch auf Teilkapitalisierung erlischt,                  (IfSG) nicht mehr vorliegt
wenn zum Zeitpunkt des Rentenbeginns aufgrund               •   oder der Vertrag gekündigt wird.
des Verlusts einer Grundfähigkeit die verblei-
bende Leistungsdauer weniger als zwei Jahre be-         11.7 Welche Leistungen können Sie zusätz-
trägt oder bereits mindestens eine Rentenzahlung             lich in Anspruch nehmen?
aufgrund des Verlusts einer Grundfähigkeit erfolgt
ist.                                                    Stundung der Beiträge während der Leistungsprü-
                                                        fung
Der Anspruch auf diese Teilkapitalisierung besteht
während der Versicherungsdauer einmalig.                Nach Anmeldung des Verlusts einer Grundfähig-
                                                        keit sind die Beiträge weiter zu zahlen. Auf Ihr
Bei Inanspruchnahme und Auszahlung des Kapi-            Verlangen stunden wir die Beiträge bis zur Ent-
talbetrags reduziert sich die monatliche Grundfä-       scheidung über unsere Leistungspflicht und dar-
higkeitsrente nach versicherungsmathematischen          über hinaus, sollte es zu einem gerichtlichen Ver-
Grundsätzen um den entnommenen Betrag und               fahren kommen, bis zu dessen Abschluss.
einen Selektionsabschlag. Dieser Selektionsab-
schlag wird hiermit ausdrücklich vereinbart.            Eine Stundung erfolgt längstens jedoch für fünf
Damit wird ein Ausgleich für kollektiv gestelltes Ri-   Jahre nach Anmeldung des Verlusts einer Grund-
sikokapital sowie für verminderte Kapitalerträge        fähigkeit. Stundungszinsen berechnen wir dabei
aufgrund vorzeitiger Fälligkeit vorgenommen. Au-        nicht.
ßerdem wird die Veränderung der Risikolage des
verbleibenden Versichertenbestands ausgegli-            Soweit wir Leistungen für den Zeitraum der Stun-
chen.                                                   dung anerkennen, brauchen Sie gestundete Bei-
                                                        träge nicht nachzuentrichten.
11.6 Wann enden unsere Leistungen?
                                                        Soweit wir keine Leistungen anerkennen, sind
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung          nach Ablauf der Stundung die gestundeten Bei-
einer Grundfähigkeitsrente im Sinne von 11.1 so-        träge unverzüglich nachzuzahlen. Hierzu haben
wie Zahlung der Leistung im Sinne von 11.3 und          Sie folgende Möglichkeiten:
11.4 erlischt, wenn
                                                            •   Sie können die gestundeten Beiträge in
     •     die Versicherte Person stirbt,                       einem Betrag nachzahlen.
     •     das Ablaufdatum der Leistungsdauer er-           •   Sie können die gestundeten Beiträge in
           reicht ist,                                          einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten,
     •     der Verlust einer Grundfähigkeit nicht               gerechnet ab Ablauf der Stundung, in Ra-
           mehr besteht,                                        ten zusammen mit den laufenden Beiträ-
     •     der Vertrag vor dem Eintritt unserer Leis-           gen nachzahlen. Stundungszinsen be-
           tungspflicht gekündigt wurde.                        rechnen wir dabei ebenfalls nicht.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 30 von 57

[Seite 31]
Lassen Sie sich die Beiträge nicht stunden und er-   Eingang von Unterlagen gemäß 15.1.1 über erfor-
kennen wir Leistungen aus dieser Versicherung        derliche weitere Prüfungsschritte informieren oder
an, zahlen wir Ihnen die befreiten Beiträge rück-    Ihnen regelmäßig eine Zwischeninformation zu-
wirkend ab Beginn der Leistungspflicht zurück.       kommen lassen. Zusätzlich erinnern wir in regel-
                                                     mäßigen Abständen – spätestens alle vier Wo-
Unterstützung während der Anwartschafts- und         chen – an fehlende Unterlagen bzw. Informatio-
Leistungsphase                                       nen und setzen Sie darüber in Kenntnis.

Während der gesamten Dauer Ihres Vertrags be-        Liegen uns alle Unterlagen und die von uns einge-
raten und unterstützen wir auf Wunsch gerne. Wir     holten Informationen (siehe 15.1.1) vor, erklären
geben Auskünfte zu Ihrem Versicherungsschutz         wir innerhalb von zehn Arbeitstagen, ob und ab
allgemein und wenn Sie Leistungen beanspru-          wann wir Leistungen aus der Grundfähigkeitsver-
chen. Wir erläutern Ihnen zum Beispiel, welche       sicherung anerkennen.
Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, um Leis-
tungen zu erhalten. Gerne unterstützen wir Sie,      Befristetes Anerkenntnis
wenn Sie Fragen z. B. zum Versicherungsumfang,
zur Beantragung von Leistungen oder zur Leis-        Grundsätzlich sprechen wir bei Verlust einer
tungsprüfung haben.                                  Grundfähigkeit kein befristetes Anerkenntnis aus.
                                                     In begründeten Einzelfällen können einem unbe-
11.8 Rechnungsgrundlagen                             fristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entgegen-
                                                     stehen. In einem solchen Fall möchten wir Ihnen
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation       schnell und unkompliziert helfen, indem wir ein-
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL            malig ein zeitlich befristetes Anerkenntnis für ei-
2025 I GF, SL 2025 RI GF, SL 2025 TI GF und          nen Leistungszeitraum von bis zu maximal
der Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung      zwölf Monaten in Textform aussprechen.
(DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe
von 1,0 Prozent.                                     Die Prüfung der Fortdauer des Verlustes einer
                                                     Grundfähigkeit bei befristetem Anerkenntnis er-
11.9 Sonstige Regelungen                             folgt nach Ablauf der Frist nach den Grundsätzen
                                                     der Erstprüfung gemäß Abschnitt 9 dieser Bedin-
Unser Versicherungsschutz besteht weltweit.          gungen; die Regelungen für das Nachprüfungs-
                                                     verfahren gemäß Abschnitt 13 gelten insoweit
Außer den im Versicherungsschein ausgewiese-         nicht. Die hierfür erforderlichen Kosten werden
nen garantierten Leistungen können Sie weitere       von uns getragen. Bis zum Ablauf der Frist ist das
Leistungen aus der Überschussbeteiligung erhal-      zeitlich begrenzte Anerkenntnis für uns bindend.
ten (siehe Kapitel F).                               Auf eine Beendigung der Leistung infolge Nach-
                                                     prüfung innerhalb des befristeten Leistungszeit-
Weitere Einzelheiten über Art, Umfang und Fällig-    raums verzichten wir.
keit der Versicherungsleistung finden Sie im Ver-
sicherungsschein. Im Falle etwaiger Widersprü-       Stellt sich nach Ablauf der Frist heraus, dass kein
che haben die im Versicherungsschein getroffe-       Verlust einer Grundfähigkeit vorliegt, fordern wir
nen Vereinbarungen vor diesen Bedingungen Vor-       die bis dahin gezahlten Leistungen nicht zurück.
rang.                                                Leistungen aus einem befristeten Anerkenntnis
                                                     sind für uns selbst dann nicht zurückforderbar,
12    Wann geben wir eine Erklärung zu unse-         wenn kein Verlust einer Grundfähigkeit vorgele-
      rer Leistungspflicht ab?                       gen haben sollte.

Während der Prüfung Ihres Anspruchs auf Leis-
tung aus der Grundfähigkeitsversicherung werden
wir Sie jeweils innerhalb von vier Wochen nach


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 31 von 57

[Seite 32]
13    Was gilt für Sie und uns bei der Nachprü-        14   In welchen Fällen ist der Versicherungs-
      fung der Leistungspflicht?                            schutz ausgeschlossen?

Nach Anerkennung oder Feststellung unserer             Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht un-
Leistungspflicht sind wir berechtigt, die Vorausset-   abhängig davon, auf welcher Ursache der Versi-
zungen für das Fortbestehen eines Leistungsan-         cherungsfall beruht. Soweit nichts anderes verein-
spruchs nachzuprüfen.                                  bart ist, besteht kein Versicherungsschutz, wenn
                                                       der Versicherungsfall verursacht ist
Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten
jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jähr-          •   unmittelbar oder mittelbar durch Kriegser-
lich umfassende Untersuchungen der Versicher-                   eignisse oder innere Unruhen, sofern die
ten Person durch von uns zu beauftragende Ärzte                 Versicherte Person auf Seiten der Unru-
verlangen. Die Bestimmungen von 15.1.1 gelten                   hestifter teilgenommen hat. Diese Ein-
entsprechend.                                                   schränkung gilt nicht, wenn die Versi-
                                                                cherte Person in unmittelbarem oder mit-
Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit, die                   telbarem Zusammenhang mit kriegeri-
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis (siehe 10.3                   schen Ereignissen den Verlust einer
Buchstabe o) und der Wegfall der Betreuung                      Grundfähigkeit erleidet oder stirbt, denen
(siehe 10.4 Buchstabe t) sind uns unverzüglich                  sie während eines Aufenthalts außerhalb
anzuzeigen.                                                     der Bundesrepublik Deutschland ausge-
Ist der Verlust einer Grundfähigkeit weggefallen,               setzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
stellen wir die Leistung ein.                                   war.
                                                            •   durch die Begehung oder den Versuch ei-
Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass              ner vorsätzlichen Straftat durch die Versi-
die Voraussetzungen der Leistungspflicht wegen                  cherte Person wie beispielsweise ein ille-
Verlusts einer Grundfähigkeit entfallen sind und                gales Autorennen im Straßenverkehr.
wir Ihnen diese Veränderung in Textform darle-                  Dieser Ausschluss gilt nicht bei Ord-
gen. Unsere Leistungen bei Verlust einer Grund-                 nungswidrigkeiten und Fahrlässigkeitsde-
fähigkeit können wir mit Ablauf des dritten Monats              likten aller Art. Für den Straßenverkehr
nach Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstel-                bedeutet dies, dass der Versicherungs-
len.                                                            schutz bei Begehung einer fahrlässigen
                                                                Ordnungswidrigkeit, einer vorsätzlichen
Auslandsaufenthalt                                              Ordnungswidrigkeit, einer fahrlässigen
                                                                Straftat oder einer grob fahrlässigen Straf-
Hat die Versicherte Person nach Beginn der Leis-                tat besteht.
tungen ihren ständigen Aufenthalt im Ausland, so            •   durch absichtliche Herbeiführung von
können wir jederzeit verlangen, dass die Versi-                 Krankheit, Kräfteverfall oder Pflegebedürf-
cherte Person oder der Versicherungsnehmer Un-                  tigkeit, durch absichtliche Selbstverlet-
terlagen über die Fortdauer des Verlusts einer                  zung oder durch versuchte Selbsttötung,
Grundfähigkeit vorlegt. Die Kosten hierfür erstat-          •   durch Strahlen infolge Kernenergie, die
ten wir maximal nach den an unserem Sitz gelten-                das Leben oder die Gesundheit zahlrei-
den Maßstäben und im Rahmen dieser Bedingun-                    cher Menschen in so ungewöhnlichem
gen. Einmal jährlich können wir umfassende Un-                  Maße gefährden oder schädigen, dass zu
tersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte in                 deren Abwehr oder Bekämpfung der Ein-
Deutschland verlangen. Notwendige Reise- und                    satz einer Katastrophenschutzbehörde
Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter-                  oder vergleichbaren Einrichtung nötig ist,
suchungen in Deutschland können wir verzichten,             •   unmittelbar oder mittelbar durch den vor-
wenn diese vor Ort nach den von uns in Deutsch-                 sätzlichen Einsatz von atomaren, biologi-
land angewendeten Grundsätzen erfolgen.                         schen oder chemischen Waffen oder den


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 32 von 57

[Seite 33]
           vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzli-    dass sie uns entweder ermächtigt, bei ihrer Kran-
           che Freisetzung von radioaktiven, biologi-   kenkasse und/oder ihrem Hausarzt Informationen
           schen oder chemischen Stoffen, sofern        über ärztliche Behandlungen und Behandlungs-
           der Einsatz oder das Freisetzen der          zeiträume ohne Angabe von Befunden für den
           Stoffe darauf gerichtet sind, das Leben      Zeitraum der vorvertraglichen Anzeigepflicht ein-
           oder die Gesundheit einer Vielzahl von       zuholen oder uns die erforderlichen Auskünfte auf
           Personen zu gefährden und zu einer nicht     eigene Nachfrage zur Verfügung stellt. Ergeben
           vorhersehbaren Veränderung des Leis-         sich aus diesen Informationen Anhaltspunkte für
           tungsbedarfs gegenüber den technischen       die Verletzung von vorvertraglichen Anzeigepflich-
           Berechnungsgrundlagen führt, so dass         ten, können wir von der Versicherten Person auf
           die Erfüllbarkeit der zugesagten Versiche-   der zweiten Stufe verlangen, dass sie uns entwe-
           rungsleistungen nicht mehr gewährleistet     der ermächtigt, bei ihrer Krankenkasse und/oder
           ist und dies von einem unabhängigen          den behandelnden Ärzten Informationen auch
           Treuhänder gutachterlich bestätigt wird,     über Befunde, Diagnosen und Arbeitsunfähig-
     •     durch Handeln oder Unterlassen, mit wel-     keitszeiträume für den Zeitraum der vorvertragli-
           cher der Versicherungsnehmer, Bezugs-        chen Anzeigepflicht einzuholen oder uns die erfor-
           berechtigte oder der Drittberechtigte vor-   derlichen Auskünfte auf eigene Nachfrage zur
           sätzlich und rechtswidrig im Sinne des       Verfügung stellt. Die Versicherte Person ist nicht
           Strafrechts den Versicherungsfall herbei-    zur Mitwirkung verpflichtet. Solange die Mitwir-
           geführt hat.                                 kung verweigert wird, können wir die weitere Leis-
                                                        tungsprüfung verweigern. Die Versicherungsleis-
15    Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten           tung wird dann nicht fällig. Details hierzu erläutern
                                                        wir Ihnen im Rahmen der Leistungsprüfung.
Vor und bei Abschluss sowie während der Ver-
tragslaufzeit haben Sie Mitwirkungspflichten und        15.1.1 Bei Anmeldung von Leistungsansprü-
Obliegenheiten zu beachten. Deren Verletzung                   chen wegen Verlusts einer Grundfähig-
hat schwerwiegende Folgen.                                     keit

15.1 Welche Mitwirkungspflichten müssen                 Zur Feststellung unserer Leistungspflicht wegen
     Sie beachten, wenn Sie Leistungen aus              Verlusts einer Grundfähigkeit sind uns unverzüg-
     dieser Versicherung verlangen?                     lich einzureichen:

Zur Feststellung unserer vertraglichen Verpflich-           •   eine Darstellung der Ursache für den Ein-
tung können wir Auskünfte in zweistufiger Form                  tritt des Versicherungsfalles,
verlangen, zur Feststellung unserer Leistungs-              •   ausführliche Berichte der Ärzte und Heil-
pflicht muss von Ihnen der Nachweis für das Vor-                behandler, die die Versicherte Person ge-
liegen des Verlusts einer Grundfähigkeit der Ver-               genwärtig behandeln bzw. behandelt oder
sicherten Person erbracht werden.                               untersucht haben, mit Angabe über Ursa-
                                                                che, Beginn, Art, Verlauf und voraussicht-
Darüber hinaus können wir verlangen, dass uns                   liche Dauer des Leidens sowie die Aus-
die Auskunft über die steuerliche Ansässigkeit                  wirkungen des Leidens auf die in Ab-
vorgelegt wird.                                                 schnitt 10 beschriebenen Grundfähigkei-
                                                                ten,
Die Feststellung unserer vertraglichen Verpflich-           •   bei Anordnung gesetzlicher Betreuung
tung nehmen wir auf Ihren Wunsch hin in zweistu-                der gerichtliche Bestellungsbeschluss,
figer Form vor. Im Rahmen der Leistungsprüfung              •   bei Verlust der Eignung zum Führen eines
erläutern wir Ihnen die Details der jeweiligen Form             Autos, der Nachweis über den Entzug der
und Sie haben dann die Möglichkeit sich für eine                Fahrerlaubnis sowie ein verkehrsmedizini-
Form zu entscheiden. Wir können von der Versi-                  sches Gutachten,
cherten Person auf der ersten Stufe verlangen,


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                             Seite 33 von 57

[Seite 34]
     •     bei Pflegebedürftigkeit oder Autonomie-     son kann der Erhebung widersprechen. Die Versi-
           verlust infolge Demenz zusätzlich eine      cherte Person kann jederzeit verlangen, dass eine
           Bescheinigung der Person oder der Ein-      Erhebung von Daten nur erfolgt, wenn sie jeweils
           richtung, die mit der Pflege betraut ist,   in die einzelne Erhebung eingewilligt hat. Erhalten
           über Art und Umfang der Pflege bzw. die     wir keine zur Beurteilung der Voraussetzungen
           Notwendigkeit der Beaufsichtigung,          des Verlusts einer Grundfähigkeit notwendigen
     •     Unterlagen über den bei Antragstellung      Auskünfte und Nachweise, kann dies dazu führen,
           ausgeübten Beruf sowie die wirtschaftli-    dass die Versicherungsleistung nicht fällig wird
           chen Verhältnisse der Versicherten Per-     und wir keine Leistungen erbringen müssen.
           son.
                                                       Bitte beachten Sie auch die in 10.2 beschriebene
Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige        Schadenminderungspflicht.
zu tragen, der die Leistungen beansprucht.
                                                       15.1.2 Bei Anmeldung von Leistungsansprü-
Wir können darüber hinaus auf unsere Kosten                   chen wegen Arbeitsunfähigkeit
ärztliche Untersuchungen sowie notwendige
Nachweise, zusätzliche Auskünfte und Aufklärun-        Für Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind uns
gen anfordern. Dies gilt auch für die wirtschaftli-    unverzüglich einzureichen:
chen Verhältnisse und deren Veränderungen. Für
medizinische Untersuchungen beauftragen wir                •   eine oder mehrere ärztliche Bescheini-
Ärzte, die nicht in ständigen vertraglichen Bindun-            gung(en) der Arbeitsunfähigkeit innerhalb
gen zu uns stehen – also keine sogenannten Ver-                des Zeitraums, in dem Arbeitsunfähigkeit
tragsärzte.                                                    vorliegt. Mindestens eine ärztliche Be-
                                                               scheinigung muss von einem in der Euro-
Hält sich die Versicherte Person im Ausland auf,               päischen Union, Schweiz oder Norwegen
können wir verlangen, dass die erforderlichen me-              niedergelassenen Facharzt mit einer der
dizinischen Untersuchungen in Deutschland                      Krankheit entsprechenden Fachrichtung
durchgeführt werden. Notwendige Reise- und                     ausgestellt worden sein.
Übernachtungskosten übernehmen wir. Auf Unter-             •   auf weitere Nachfrage von uns ergän-
suchungen in Deutschland können wir verzichten,                zende Angaben zum Befund und/oder
wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von                 zum Beruf.
uns in Deutschland angewendeten Grundsätzen
erfolgen.                                              Jede ärztliche Bescheinigung muss mindestens
                                                       folgende Angaben enthalten:
Wir können zur Feststellung der Leistungspflicht
von der Versicherten Person weiter verlangen,              •   erhobener Befund
dass sie Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Kran-           •   Zeitpunkt des Beginns der vollständigen
kenanstalten sowie Pflegeheime, bei denen sie in               Arbeitsunfähigkeit
Behandlung oder in Pflege war und ist, sowie               •   voraussichtliche Dauer der vollständigen
Pflegepersonen, andere Personenversicherer, ge-                Arbeitsunfähigkeit.
setzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaf-
ten und Behörden ermächtigt, uns Auskunft zu er-       Wir akzeptieren auch AU-Bescheinigungen nach
teilen, oder uns die erforderlichen Auskünfte und      dem Muster der Gesetzlichen Krankenversiche-
Nachweise auf eigene Nachfrage bei den vorge-          rung.
nannten Institutionen und Personen zur Verfü-
gung stellt. Hat die Versicherte Person eine Er-       Eventuell entstehende Kosten für die Beschaffung
mächtigung bei Abgabe der Vertragserklärung er-        der Bescheinigung(en) gehen zu Ihren Lasten.
teilt, werden wir diese vor der Erhebung einer sol-
chen Auskunft informieren. Die Versicherte Per-


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 34 von 57

[Seite 35]
15.1.3 Hinweis zu Arztanordnungen                    dender), zum Erwerbsstatus (z. B. Schüler, Ar-
                                                     beitssuchender), zu beruflichen Risiken (z. B. Um-
Die Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist         gang mit Chemikalien) und zu privaten Risiken
nicht Voraussetzung für die Anerkennung der          (Hobbys mit erhöhtem Risiko wie z. B. Tauchen,
Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung.      Kampfsportarten).
Davon ausgenommen sind der ärztlich empfoh-
lene Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens   Soll das Leben einer anderen Person versichert
(z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- und Hör-       werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die
hilfen) sowie ärztlich empfohlene Heilbehandlun-     wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung
gen, die gefahrlos und nicht mit besonderen          der Fragen verantwortlich.
Schmerzen verbunden sind, wenn diese Hilfsmit-
tel bzw. Heilbehandlungen eine sichere Aussicht      15.2.2 Rücktritt
auf Besserung des Gesundheitszustands bieten
und zu einer Minderung einer Beeinträchtigung        Wenn Umstände, die für die Übernahme des Ver-
führen können.                                       sicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen
                                                     oder der Versicherten Person nicht oder nicht
Lässt die Versicherte Person darüber hinausge-       richtig angegeben worden sind (siehe 15.2.1),
hende ärztlich angeordnete, insbesondere opera-      können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt
tive Behandlungsmaßnahmen zur Heilung oder           nicht, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht we-
Minderung der Beeinträchtigung nicht durchfüh-       der vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wor-
ren, steht dies einer Anerkennung der Leistungen     den ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vor-
aus dieser Versicherung nicht entgegen.              vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rück-
                                                     trittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kennt-
15.1.4 Während des Leistungsbezugs                   nis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch
                                                     zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Die Wiedererlangung einer Grundfähigkeit ist uns     Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungs-
unverzüglich anzuzeigen.                             schutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des
                                                     Versicherungsfalls erklärt, bleibt unsere Leis-
15.2 Was bedeutet die vorvertragliche Anzei-         tungspflicht jedoch bestehen, wenn der nicht oder
     gepflicht und welche Folgen hat ihre            nicht richtig angegebene Umstand weder für den
     Verletzung?                                     Eintritt oder die Feststellung des Versicherungs-
                                                     falls noch für die Feststellung oder den Umfang
15.2.1 Vorvertragliche Anzeigepflicht                unserer Leistungspflicht ursächlich war. Haben
                                                     Sie oder die Versicherte Person die Anzeigepflicht
Wir übernehmen den Versicherungsschutz bei           arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung ver-
Verlust einer Grundfähigkeit und bei Arbeitsunfä-    pflichtet.
higkeit im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Ab-
gabe Ihrer Vertragserklärung in Textform gestell-    Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgeho-
ten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-        ben wird, wird keine Leistung fällig. Die Rückzah-
antwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht).    lung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegen-
wärtigen oder früheren Erkrankungen, gesund-         15.2.3 Kündigung
heitlichen Störungen und Beschwerden, ärztlichen
Behandlungen sowie zur beruflichen Tätigkeit         Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die
(z. B. Tätigkeitsmerkmale wie Arbeitsanteil im       Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht we-
Büro, Auslandsaufenthalte), aber auch Fragen zur     der auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit be-
wirtschaftlichen Situation (z. B. Einkommen der      ruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung ei-
letzten Jahre), zur Schul-/Berufsausbildung, zur     ner Frist von einem Monat kündigen.
Stellung im Beruf (z. B. selbstständig, Auszubil-


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 35 von 57

[Seite 36]
Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn wir den         Die genannten Rechte können wir nur innerhalb
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten      von fünf Jahren seit Vertragsabschluss ausüben.
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,          Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist
geschlossen hätten.                                  eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ab-
                                                     lauf der Frist geltend machen. Haben Sie die An-
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich      zeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, be-
mit der Kündigung in eine beitragsfreie Versiche-    trägt die Frist zehn Jahre.
rung um (siehe 9.2).
                                                     Auf unser Anpassungs- und Kündigungsrecht, ge-
15.2.4 Rückwirkende Vertragsanpassung                regelt in § 19 VVG, verzichten wir dann, wenn die
                                                     Verletzung der Anzeigepflicht schuldlos, also nicht
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil    von Ihnen zu vertreten war.
wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht ange-
zeigten Umstände, aber zu anderen Bedingun-          15.2.6 Anfechtung
gen, geschlossen hätten, werden die anderen Be-
dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Ver-       Wir können den Versicherungsvertrag auch an-
tragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtver-   fechten, falls durch unrichtige oder unvollständige
letzung nicht zu vertreten, werden die anderen       Angaben bewusst und gewollt auf unsere Annah-
Bedingungen ab der laufenden Versicherungspe-        meentscheidung Einfluss genommen worden ist.
riode Vertragsbestandteil.                           Handelt es sich um Angaben der Versicherten
                                                     Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfech-
Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Bei-     tung erklären, auch wenn Sie von der Verletzung
trag um mehr als zehn Prozent oder schließen wir     der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis
den Versicherungsschutz für den nicht angezeig-      hatten. Wenn die Versicherung durch Anfechtung
ten Umstand aus, können Sie den Vertrag inner-       aufgehoben wird, wird keine Leistung fällig. Die
halb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-        Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht ver-
lung fristlos in Textform kündigen. In der Mittei-   langen.
lung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hin-
weisen.                                              15.2.7 Leistungserweiterung und Wiederher-
                                                            stellung der Versicherung
15.2.5 Ausübung unserer Rechte
                                                     Die Regelungen in 15.2.1 bis 15.2.6 gelten bei ei-
Wir können die Rechte zum Rücktritt, zur Kündi-      ner unsere Leistungspflicht erweiternden Ände-
gung oder zur Vertragsanpassung nur innerhalb        rung oder bei einer Wiederherstellung der Versi-
eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist   cherung entsprechend. Die Fristen gemäß 15.2.5
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der        beginnen mit der Änderung oder Wiederherstel-
Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns       lung der Versicherung bezüglich des geänderten
geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis er-       oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
langen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir
die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklä-      15.2.8 Erklärungsempfänger
rung stützen. Zur Begründung können wir nach-
träglich weitere Umstände innerhalb eines Monats     Die Ausübung unserer vorgenannten Rechte er-
nach deren Kenntniserlangung angeben.                folgt durch eine schriftliche Erklärung, die Ihnen
                                                     gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Ver-      andere Person als Bevollmächtigten benannt ha-
tragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir         ben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberech-
den nicht angezeigten Umstand oder die Unrich-       tigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entge-
tigkeit der Anzeige kannten.                         genzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
                                                     nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 36 von 57

[Seite 37]
ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver-       15.5 Was gilt bei Tod der Versicherten Per-
sicherungsscheins zur Entgegennahme der Erklä-               son?
rung als bevollmächtigt ansehen.
                                                        Bei Tod der Versicherten Person enden unsere
15.3 Welche Folgen hat eine Verletzung der              Leistungen. Die Grundfähigkeitsversicherung en-
     Mitwirkungspflicht?                                det am Ende des Sterbemonats.

Solange eine Mitwirkungspflicht gemäß Ab-               Der Tod der Versicherten Person ist uns in jedem
schnitt 13 oder 15.1 von Ihnen, der Versicherten        Fall unverzüglich anzuzeigen. Außer dem Versi-
Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätz-            cherungsschein ist uns eine amtliche Sterbeur-
lich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflich-    kunde im Original einzureichen, die Alter, Ge-
tung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verlet-   burtsort und Todeszeitpunkt nennt. Zu Unrecht
zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt,      empfangene Leistungen sind an uns zurückzu-
unsere Leistung in einem der Schwere des Ver-           zahlen.
schuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig        F    Überschüsse, Überschussbeteiligung
verletzt haben. Die Ansprüche aus der Versiche-              und Bewertungsreserven
rung bleiben jedoch insoweit bestehen, als die
Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder      16   Was ist eine Überschussbeteiligung?
den Umfang sowie die Dauer unserer Leistungs-
pflicht ist. Wenn die Mitwirkungspflicht später er-     Die Beteiligung an dem Überschuss und an den
füllt wird, sind wir ab Beginn des dann laufenden       Bewertungsreserven nennen wir Überschussbe-
Monats zur vertragsgemäßen Leistung verpflich-          teiligung. Wir beteiligen Sie an dem Überschuss
tet.                                                    und an den Bewertungsreserven. Die Leistung
                                                        aus der Überschussbeteiligung kann auch null
Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit       Euro betragen.
tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewie-        Bei Ihrer Versicherung werden die Risiken von
sen haben.                                              mehreren Versicherungsunternehmen im Rahmen
                                                        eines Konsortiums gemeinsam getragen. Daher
15.4 Was gilt für Mitteilungen, die sich auf            gehen in die Ermittlung der Beteiligung an dem
     das Vertragsverhältnis beziehen?                   Überschuss und der Beteiligung an den Bewer-
                                                        tungsreserven auch die Beteiligung an dem Über-
Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis be-       schuss und an den Bewertungsreserven der be-
treffen, müssen stets in Textform erfolgen. Versi-      teiligten Konsortialgesellschaften entsprechend
cherungsvermittler sind zu ihrer Entgegennahme          den jeweiligen Konsortialanteilen ein. Die Höhe
grundsätzlich nicht bevollmächtigt.                     der Beteiligung an dem Überschuss wird von die-
Eine Änderung Ihrer Postanschrift oder Ihres Na-        sen Gesellschaften jährlich im Rahmen ihrer
mens müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. An-         Überschussdeklaration neu festgelegt. Die Bewer-
dernfalls können für Sie Nachteile entstehen, da        tungsreserven für den Anteil der Konsortialgesell-
wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit       schaften werden von diesen Gesellschaften min-
eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt be-          destens einmal jährlich ermittelt.
kannte Anschrift senden können. In diesem Fall
gilt unsere Erklärung drei Werktage nach Absen-         Die weiteren Erläuterungen beziehen sich auf die
dung des eingeschriebenen Briefs als zugegan-           Ermittlung und Beteiligung an dem Überschuss
gen. Dies gilt auch, wenn Sie die Versicherung in       und an den Bewertungsreserven der Swiss Life
Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre ge-              als Konsortialführerin.
werbliche Niederlassung verlegt haben.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 37 von 57

[Seite 38]
16.1 Beteiligung an dem Überschuss                       der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ge-
                                                         setzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir
Ein Versicherungsunternehmen erwirtschaftet              hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde ab-
Überschüsse. Die Höhe der erwirtschafteten               weichen.
Überschüsse hängt von vielen Einflüssen ab.
Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur            Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Betei-
begrenzt beeinflussbar. Somit kann die Höhe der          ligung Ihres Vertrags an dem Überschuss er-
künftigen Beteiligung an dem Überschuss nicht            geben sich aus der Zuführung zur Rückstel-
garantiert werden.                                       lung für Beitragsrückerstattung nicht.

Es können Zins-, Risiko- und Kostenüberschüsse           Für die Beteiligung an dem Überschuss fassen wir
erwirtschaftet werden:                                   gleichartige Versicherungen zusammen. Zum Bei-
                                                         spiel ordnen wir Rentenversicherungen einer Be-
     •     Wenn wir mit dem Sicherungsvermögen           standsgruppe zu und Grundfähigkeitsversicherun-
           aller unserer Versicherungsnehmer Er-         gen einer anderen Bestandsgruppe. Bestands-
           träge erzielen, entsteht ein sogenannter      gruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
           Zinsüberschuss.                               versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der
     •     Wenn die Risiken in geringerem Umfang         Verteilung des Überschusses auf die einzelnen
           eingetreten sind, als wir anfangs ange-       Verträge wenden wir ein verursachungsorientier-
           nommen haben, entsteht ein sogenannter        tes Verfahren an. Hierzu bilden wir innerhalb der
           Risikoüberschuss.                             Bestandsgruppen Gewinngruppen. Wir verteilen
     •     Wenn die tatsächlich angefallenen Kosten      den Überschuss in dem Maße, wie die Bestands-
           niedriger sind als in der Kalkulation ange-   gruppen und Gewinngruppen zu seiner Entste-
           setzt, dann entsteht ein sogenannter Kos-     hung beigetragen haben. Hat eine Bestands-
           tenüberschuss.                                gruppe oder eine Gewinngruppe nicht zur Entste-
                                                         hung des Überschusses beigetragen, besteht in-
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-            soweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
schuss unseres Unternehmens (Rohüberschuss)              Ihr Vertrag gehört zur Bestandsgruppe 125.
ermitteln wir nach handels- und aufsichtsrechtli-
chen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jah-         Für jede Bestands- und Gewinngruppe legt der
resabschlusses legen wir fest, welcher Teil des          Vorstand jedes Jahr auf Vorschlag des Verant-
Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung            wortlichen Aktuars die Höhe der Überschussan-
aller überschussberechtigten Verträge zur Verfü-         teilsätze fest (Überschussdeklaration). Abhängig
gung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrecht-       von objektiven Risikomerkmalen, z. B. ausgeübter
lichen Vorgaben, derzeit insbesondere die Verord-        Beruf, können unterschiedliche Überschussanteil-
nung über die Mindestbeitragsrückerstattung in           sätze zur Anwendung kommen. Dabei achtet er
der Lebensversicherung (Mindestzuführungsver-            darauf, dass die Verteilung verursachungsorien-
ordnung).                                                tiert erfolgt.

Den danach zur Verfügung stehenden Teil des              Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Über-
Rohüberschusses führen wir der Rückstellung für          schussdeklaration Anteile an dem auf Ihre Be-
Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als      standsgruppe bzw. an dem auf Ihre Gewinn-
Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-           gruppe entfallenden Teil des Überschusses. Die
rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrie-           Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift zulas-
ben haben. Sinn der Rückstellung für Beitrags-           ten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan-
rückerstattung ist es, Schwankungen des Über-            ziert, ansonsten der Rückstellung für Beitrags-
schusses über die Jahre auszugleichen. Die               rückerstattung entnommen.
Rückstellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir
grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung          Wir veröffentlichen die festgelegten Überschuss-
                                                         anteilsätze jährlich in unserem Geschäftsbericht.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                              Seite 38 von 57

[Seite 39]
Sie können den Geschäftsbericht gern bei uns an-      17   Wie teilen wir Überschussanteile vor Ein-
fordern oder im Internet auf unserer Website               tritt eines Leistungsfalls zu?
www.swisslife.de/geschaeftsbericht einsehen.
                                                      Die Überschussbeteiligung besteht aus Risiko-
Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir       und Kostenüberschussanteilen. Die Überschuss-
Sie jährlich. Dabei berücksichtigen wir die Über-     anteile werden von Versicherungsbeginn an er-
schussbeteiligung Ihres Vertrags.                     bracht.

Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili-      Für Ihren Vertrag gilt das Überschussverwen-
gung an dem Überschuss die Abschnitte 17, 18          dungs-System Beitragsverrechnung.
und 21.
                                                      Beitragsverrechnung
16.2 Beteiligung an den Bewertungsreserven
                                                      Die jährlichen Überschussanteile werden während
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt-         der Beitragszahlungsdauer in Prozent der Bei-
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli-      träge ausgewiesen und mit den fälligen Beiträgen
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen       verrechnet.
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie-
sen sind.                                             Bei Umwandlung in eine beitragsfreie Versiche-
                                                      rung wird keine Leistung fällig. Eine beitragsfreie
Beispiel: Wir haben eine Aktie zum Kurs von           Versicherung erhält keine Beteiligung an dem
100 Euro gekauft. Mit diesem Wert ist die Aktie in    Überschuss.
der Bilanz ausgewiesen. Wenn der Kurs der Aktie
zum Bilanzstichtag bei 110 Euro steht, ist eine Be-   Die Höhe der Beitragsverrechnung wird jährlich im
wertungsreserve in Höhe von zehn Euro entstan-        Rahmen der Überschussdeklaration neu festge-
den.                                                  legt und somit kann auch die Höhe des zu zahlen-
                                                      den Beitrags jährlich schwanken.
Bewertungsreserven können auch negativ wer-
den. Dann spricht man von stillen Lasten. Ihre Be-    18   Wie teilen wir Überschussanteile nach
teiligung an den Bewertungsreserven ist niemals            Eintritt eines Leistungsfalls zu?
negativ.
                                                      Ab Eintritt des Leistungsfalls besteht die Über-
Die Höhe der Beteiligung an den Bewertungsre-         schussbeteiligung aus laufenden Zins-, Risiko-
serven ist nicht garantiert, da die Entwicklung       und Kostenüberschussanteilen. Sofern Risiko-
der Marktwerte der Kapitalanlagen nicht vorher-       und Kostenüberschussanteile nicht separat aus-
sehbar ist. Aufsichtsrechtliche Regelungen kön-       gewiesen werden, sind sie in den Zinsüber-
nen dazu führen, dass die Beteiligung an den Be-      schussanteilen enthalten.
wertungsreserven ganz oder teilweise entfällt. Die
Bewertungsreserven werden im Anhang des Ge-           Die Zuteilung der laufenden Zinsüberschussan-
schäftsberichts veröffentlicht.                       teile inklusive Risiko- und Kostenüberschussan-
                                                      teile erfolgt jeweils zu Beginn eines Versiche-
Lesen Sie für weitere Informationen zur Beteili-      rungsjahres, sofern eine Leistungspflicht zu die-
gung an den Bewertungsreserven die Abschnitte         sem Zeitpunkt besteht.
19, 20 und 21.
                                                      Die laufenden Zinsüberschussanteile werden wie
                                                      folgt verwendet:

                                                      Die Leistungen aus der Grundfähigkeitsversiche-
                                                      rung erhöhen sich zu Beginn eines Versiche-
                                                      rungsjahres um einen jährlich neu festgelegten


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 39 von 57

[Seite 40]
Prozentsatz der bisher erreichten Gesamtleistung.    Umfang, dass ein Versicherungsunternehmen sei-
Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des auf den     ner sich aus dem Versicherungsrecht ergebenden
Leistungsbeginn folgenden Versicherungsjahres.       Verpflichtung, die dauerhafte Erfüllbarkeit der Ver-
                                                     träge sicherzustellen (§ 213 Versicherungsauf-
Die so erreichte Gesamtrente ist nur bis zum Falle   sichtsgesetz – VAG), noch nachkommen kann.
einer möglichen Reaktivierung garantiert.            Der gemäß § 139 VAG zu ermittelnde Siche-
                                                     rungsbedarf wird dabei berücksichtigt. Die vertei-
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen          lungsfähigen Bewertungsreserven ermitteln wir
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den     auf Basis der Bewertungsreservensituation der
Bewertungsreserven (siehe Abschnitt 20 und 21).      zurückliegenden Monate.

19    Wie beteiligen wir Sie vor Eintritt eines      Daraufhin wird bestimmt, zu welchem Anteil die
      Leistungsfalls an den Bewertungsreser-         verteilungsfähige Bewertungsreserve dem
      ven?                                           (Teil-)Bestand der Verträge in der Rentenbezugs-
                                                     zeit zuzuordnen ist. Weitere Informationen zur Er-
Die Grundfähigkeitsversicherung ist eine Risiko-     mittlung des Anteilsatzes finden Sie in unserem
versicherung. Somit ist eine Grundfähigkeitsversi-   Geschäftsbericht.
cherung mit laufender Beitragszahlung hinsichtlich   Die verteilungsfähigen Bewertungsreserven des
der Beteiligung an den Bewertungsreserven (ge-       Unternehmens werden mit diesem Anteilsatz mul-
mäß § 153 VVG) vor Eintritt des Leistungsfalls       tipliziert und ergeben die verteilungsfähigen Be-
nicht überschussberechtigt.                          wertungsreserven für den Teilbestand der Ver-
                                                     träge in der Rentenbezugszeit.
20    Wie beteiligen wir Sie nach Eintritt eines     Dieser Betrag wird mit dem Verhältnis der garan-
      Leistungsfalls an den Bewertungsreser-         tierten Jahres-Rentenleistung zur Deckungsrück-
      ven?                                           stellung aller bestehenden Verträge in der Ren-
                                                     tenbezugszeit multipliziert und den Rentenaus-
Während der Bezugszeit von Rentenleistungen          zahlungen zugeordnet.
erhält Ihre Versicherung eine Beteiligung an den
Bewertungsreserven gemäß § 153 Abs. 1 und 3          Verwendung
VVG. Die Bewertungsreserven, die nach den
maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die Be-     Der ermittelte Betrag der Bewertungsreserve wird
teiligung der Verträge zu berücksichtigen sind,      im Sinne von § 153 VVG zur Hälfte als laufender
ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu.    Überschuss zur Erhöhung der Überschussrente
Dabei wenden wir ein verursachungsorientiertes       des Bestands verwendet und führt so zur Erhö-
Verfahren an. Diese Beteiligung führt zu einer Er-   hung Ihrer laufenden Rente. Die hierfür ermittelten
höhung der laufenden Überschussbeteiligung aller     Erhöhungssätze werden auf volle 0,05 Prozent
Verträge in der Rentenbezugszeit. Bei der Festle-    kaufmännisch gerundet. Die sich insgesamt erge-
gung der Überschussanteilsätze wird die jeweilige    benden Überschussanteilsätze werden im Ge-
Bewertungsreservensituation berücksichtigt. Be-      schäftsbericht veröffentlicht.
wertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert
der Kapitalanlagen über dem handelsrechtlichen       21   Warum können wir die Höhe der Über-
Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der         schussbeteiligung nicht garantieren?
Bilanz ausgewiesen sind.
                                                     Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von
Verteilungsfähige Bewertungsreserven                 vielen Einflüssen ab. Diese sind nicht vorherseh-
                                                     bar und von uns nur begrenzt beeinflussbar.
Zunächst ermitteln wir die verteilungsfähigen Be-    Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Entwick-
wertungsreserven unseres Unternehmens. Vertei-       lung des versicherten Risikos und der Kosten.
lungsfähig sind Bewertungsreserven nur in dem        Aber auch die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 40 von 57

[Seite 41]
ist insbesondere bei laufenden Grundfähigkeits-       Personen sein, sofern Sie bereits zuvor Verfügun-
renten von Bedeutung. Die Höhe der künftigen          gen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung,
Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert      Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
werden. Sie kann auch null Euro betragen.
                                                      23   An wen zahlen wir Leistungen aus?

G     Auszahlung von Leistungen                       Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag er-
                                                      bringen wir an Sie als unseren Versicherungsneh-
22    Ab wann zahlen wir Leistungen aus?              mer oder an Ihre Erben, falls Sie uns keine an-
                                                      dere Person benannt haben, die die Ansprüche
Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Zahlung        aus dem Versicherungsvertrag bei deren Fälligkeit
der Grundfähigkeitsrente entsteht mit Ablauf des      erwerben soll und wir dem zugestimmt haben (Be-
Monats, in dem der Verlust der Grundfähigkeit         zugsberechtigter). Bis zur jeweiligen Fälligkeit
eingetreten ist, frühestens jedoch zum vereinbar-     können Sie das Bezugsrecht jederzeit in Textform
ten Beginn dieser Versicherung.                       widerrufen.

Die Kapitalleistung aufgrund des Verlusts einer       Die Einräumung und der Widerrufeines Bezugs-
Grundfähigkeit infolge eines Arbeits- oder Arbeits-   rechts sind uns vom bisherigen Berechtigten in
wegeunfalls gemäß 11.3 zahlen wir zusammen            Textform anzuzeigen.
mit der ersten fälligen Grundfähigkeitsrente aus.
Bei Inanspruchnahme der Teilkapitalisierungs-         Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Be-
möglichkeit gemäß 11.4. zahlen wir den gewähl-        zugsberechtigte sofort und unwiderruflich die An-
ten Betrag zusammen mit der ersten fälligen           sprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben
Grundfähigkeitsrente aus.                             soll. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben,
                                                      kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustim-
Meldefrist                                            mung des von Ihnen Benannten geändert werden.

Für die Anmeldung von Leistungsansprüchen ist         Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugs-
keine Meldefrist vereinbart. Werden jedoch An-        rechts sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-
sprüche so spät angemeldet, dass der Eintritt der     sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in
Verlust einer Grundfähigkeit für die Vergangenheit    Textform angezeigt worden sind.
nicht mehr nachweisbar ist (z. B. weil Unterlagen
nicht mehr beigebracht werden können), kann der
Anspruch auf Versicherungsleistungen bei Vorlie-      H    Unser Vertragsverhältnis
gen der übrigen Voraussetzungen frühestens mit
dem Monat entstehen, für den entsprechende            24   Welche Bedeutung hat der Versicherungs-
Nachweise vorgelegt werden.                                schein?

Verfügungen                                           Den Inhaber des Versicherungsscheins können
                                                      wir als berechtigt ansehen, über die Rechte aus
Sie können das Recht auf die Leistung bis zum         dem Versicherungsvertrag zu verfügen. Wir kön-
Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls grund-     nen aber verlangen, dass uns der Inhaber des
sätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten und   Versicherungsscheins seine Berechtigung nach-
verpfänden, soweit derartige Verfügungen recht-       weist.
lich möglich sind. Die Abtretung und die Verpfän-
dung sind uns gegenüber nur und erst dann wirk-       Ist ein Bezugsrecht eingeräumt, brauchen wir den
sam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in      Nachweis der Berechtigung nur dann anzuerken-
Textform angezeigt worden sind. Der bisherige         nen, wenn uns die Anzeige des bisherigen Be-
Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi-    rechtigten in Textform vorliegt.
cherungsnehmer. Es können aber auch andere


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 41 von 57

[Seite 42]
25    Was gilt bei erhöhtem Leistungsbedarf          Swiss Life Lebensversicherung SE
                                                     Zeppelinstraße 1
Gemäß § 163 Versicherungsvertragsgesetz              85748 Garching b. München
(VVG) sind wir zu einer Neufestsetzung des Bei-      Fax +49 89 38109-4180
trags berechtigt, wenn                               info@swisslife.de

     1. sich der Leistungsbedarf nicht nur vo-       Unsere Mitteilungen senden wir an die Adresse,
        rübergehend und nicht voraussehbar ge-       die im Versicherungsvertrag angegeben ist.
        genüber den Rechnungsgrundlagen des
        vereinbarten Beitrags geändert hat und       26.3 Erklärungen nach dem Tod
     2. der nach den berichtigten Rechnungs-
        grundlagen neu festgesetzte Beitrag an-      Wenn die Versicherte Person stirbt, dürfen wir un-
        gemessen und erforderlich ist, um die        sere Erklärungen an folgende Personen schicken:
        dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungs-
        leistung zu gewährleisten und                    •   eine von Ihnen bevollmächtigte Person,
     3. ein unabhängiger Treuhänder die Rech-            •   den Begünstigten oder den Inhaber des
        nungsgrundlagen sowie die Vorausset-                 Versicherungsscheins, wenn kein Be-
        zungen der Ziffern 1 und 2 überprüft und             günstigter vorhanden ist oder wir seinen
        bestätigt hat.                                       Aufenthaltsort nicht ermitteln können.

Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit        26.4 Was müssen Sie beachten, wenn sich
ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen           Ihre Anschrift oder Ihr Name ändert?
zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
reichend kalkuliert waren und ein ordentlicher und   Unverzügliche Mitteilungspflicht
gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand
der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen    Wenn sich Ihre Anschrift ändert, müssen Sie uns
Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.        dies unverzüglich mitteilen. Tun Sie dies nicht,
                                                     können Ihnen Nachteile entstehen: Wir können
Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhö-      Ihnen Erklärungen zum Vertrag mit eingeschrie-
hung des Beitrags die Versicherungsleistung ent-     benem Brief an Ihre letzte Anschrift senden. Drei
sprechend herabgesetzt wird.                         Tage danach gilt die Erklärung als bei Ihnen zuge-
                                                     gangen – auch wenn Sie sie tatsächlich nicht er-
26    Welches Recht gilt für Ihren Vertrag, wel-     halten haben. Dies gilt auch, wenn Sie Gewerbe-
      che Sprache verwenden wir und wie müs-         treibender sind und Ihre gewerbliche Niederlas-
      sen Mitteilungen erfolgen?                     sung verlegt haben. Dasselbe gilt, wenn Sie Ihren
                                                     Namen ändern.
26.1 Recht und Vertragssprache
                                                     Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten
Ihr Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesre-
publik Deutschland. Ergänzend zu diesen Bedin-       Wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum nicht
gungen gelten die einschlägigen gesetzlichen         in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten,
Vorschriften. Die Vertragssprache für alle Erklä-    empfehlen wir Ihnen Folgendes: Bevollmächtigen
rungen zu diesem Vertrag ist Deutsch.                Sie eine im Inland wohnhafte Person, Erklärungen
                                                     von uns entgegenzunehmen.
26.2 Erklärungen zu Lebzeiten

Alle Erklärungen zu diesem Vertrag müssen in
Textform erfolgen. Ihre Erklärungen richten Sie
bitte an unsere Adresse. Derzeit lautet sie:


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 42 von 57

[Seite 43]
26.5 Welche weiteren Auskunftspflichten ha-            Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten not-
     ben Sie?                                          wendigen Daten zur Verfügung gestellt haben.
                                                       Eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung der
Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur        steuerlichen Meldepflichten kann zudem zur
Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Mel-           Verhängung von Bußgeldern gegen Sie durch
dung von Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind,     das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach
müssen Sie uns die notwendigen Daten bei Ver-          Maßgabe des Gesetzes zum automatischen
tragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsab-          Austausch von Informationen über Finanzkon-
schluss oder auf Nachfrage unverzüglich zur Ver-       ten in Steuersachen (FKAustG) sowie der Ab-
fügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung ver-      gabenordnung (AO) führen.
pflichtet, soweit der Status dritter Personen, die
Rechte an Ihrem Vertrag haben, für Datenerhe-          27   Wo können Sie sich beschweren?
bungen und Meldungen maßgeblich ist. Dies be-
trifft insbesondere unwiderruflich bezugsberech-       Falls Sie einmal Anlass für eine Beschwerde ha-
tigte Personen sowie im Leistungsfall anspruchs-       ben sollten, würden wir uns über eine Nachricht
berechtigte oder begünstigte Personen. Als Versi-      von Ihnen freuen. Gerne können Sie auch unser
cherungsnehmer willigen Sie unwiderruflich ein,        Kontaktformular auf unserer Website (www.swiss-
dass Swiss Life befugt ist, sämtliche notwendigen      life.de/anregung-und-kritik) nutzen. Sie können si-
Daten an die zuständigen Behörden in Erfüllung         cher sein, dass wir alles tun werden um Sie zufrie-
rechtlicher Pflichten weiterzuleiten.                  denzustellen.

Notwendige Daten sind beispielsweise Umstände,         27.1 Schlichtungsstelle
die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerli-
chen Ansässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit       Unser Unternehmen ist Mitglied im Verein Versi-
dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag ha-      cherungsombudsmann e. V. und nimmt damit an
ben, und der steuerlichen Ansässigkeit des Leis-       Streitbeilegungsverfahren vor dem Versicherungs-
tungsempfängers maßgebend sein können. Dazu            ombudsmann teil. Damit ist für Sie als Verbrau-
zählen insbesondere die Steueridentifikations-         cher die Möglichkeit eröffnet, zur Schlichtung den
nummer(n), das Geburtsdatum, der Geburtsort,           unabhängigen und neutralen Ombudsmann in An-
der Wohnsitz, die Postanschrift, die Bankverbin-       spruch zu nehmen. Die Möglichkeit den Rechts-
dung oder der Status als US-Person im Sinne des        weg zu beschreiten bleibt hierdurch für Sie unbe-
US-Foreign Account Tax Compliance Act, z. B.           rührt.
durch Heirat, Erwerb einer Aufenthaltsbewilligung      Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine un-
(„Green Card“) oder einen längeren US-Aufent-          abhängige und für Verbraucher kostenfrei arbei-
halt. Zur eventuellen Klärung wenden Sie sich          tende Schlichtungsstelle.
bitte an Ihren Steuerberater.
                                                       Versicherungsombudsmann e. V.
Falls Sie uns die notwendigen Daten nicht              Postfach 08 06 32
oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen,          10006 Berlin
gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden ge-           Telefon: 0800 369 6000
setzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Ver-          Fax: 0800 369 9000
tragsdaten an die zuständigen in- oder auslän-         beschwerde@versicherungsombudsmann.de
dischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann,           Für weitere Informationen:
wenn gegebenenfalls keine steuerliche Ansäs-           www.versicherungsombudsmann.de
sigkeit im Ausland besteht.
                                                       27.2 Aufsichtsbehörden
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten kann
dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht            Darüber hinaus können Sie sich an die Aufsichts-
zahlen. Dies gilt so lange, bis Sie uns die zur        behörde wenden, wenn Sie mit unserer Entschei-
                                                       dung einmal nicht einverstanden sein sollten:


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 43 von 57

[Seite 44]
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht          28   Wie erfolgen Anpassungen dieser Bedin-
(BaFin)                                                       gungen?
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108                               Wie kann eine Bestimmung der Versicherungsbe-
53117 Bonn                                               dingungen unwirksam werden?
poststelle@bafin.de
www.bafin.de                                             Eine Bestimmung kann durch eine höchstrichterli-
                                                         che Entscheidung oder durch einen bestandskräf-
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schieds-        tigen Verwaltungsakt unwirksam werden. In die-
stelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich    sem Fall können wir die unwirksame Bestimmung
entscheiden kann.                                        durch eine neue Bestimmung ersetzen. Wir dürfen
                                                         dies allerdings nur unter folgenden Bedingungen:
27.3 Wo sind gerichtliche Klagen einzu-
     reichen?                                                 •   wenn es notwendig ist, die alte durch die
                                                                  neue Bestimmung zu ersetzen, um den
Wenn Sie eine Klage aus dem Vertrag gegen uns                     Vertrag fortzuführen, oder
erheben, ist folgendes Gericht zuständig:                     •   wenn es für Sie oder uns eine unzumut-
                                                                  bare Härte darstellen würde, wenn der
     •     das Gericht, in dessen Bezirk unser Ge-                Vertrag ohne neue Bestimmung bestehen
           schäftssitz liegt,                                     bleibt.
     •     auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie
           zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn-        Wir haben Ihre und unsere Interessen zu berück-
           sitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz          sichtigen.
           haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
           Aufenthalts maßgeblich.                       Salvatorische Klausel
     •     auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie
           als juristische Person Ihren Sitz oder Ihre   Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieser
           Niederlassung haben.                          Versicherungsbedingungen unwirksam sind, blei-
                                                         ben die übrigen dennoch wirksam.
Wir müssen Klagen aus dem Vertrag gegen Sie
bei dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz          28.1 Wann wird eine neue Bestimmung wirk-
zuständig ist. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben,                sam?
ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maß-
geblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist      Eine neue Bestimmung ist nur wirksam, wenn sie
das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren        unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
Sitz oder Ihre Niederlassung haben.                      Versicherungsnehmer angemessen berücksich-
                                                         tigt. Außerdem muss auch mit der neuen Bestim-
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres           mung das Ziel Ihres Vertrags gewahrt bleiben. Die
gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland, sind für           neue Bestimmung wird Bestandteil dieses Ver-
Klagen aus dem Vertrag die Gerichte des Staates          trags, sobald die beiden folgenden Bedingungen
zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies           erfüllt sind:
gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind
und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Aus-               •   Wir haben Ihnen die neue Bestimmung
land verlegen.                                                    mitgeteilt. Dabei müssen wir Ihnen auch
                                                                  die Gründe nennen, die für die Änderung
                                                                  maßgeblich waren.
                                                              •   Sie müssen die Mitteilung zwei Wochen
                                                                  vorher erhalten haben.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 44 von 57

[Seite 45]
29    Welche Besonderheiten gelten für den           Während der Dauer der Beitragsstufe 1 sind auf-
      Stufentarif?                                   grund der Tarifbesonderheit eine teilweise Kündi-
                                                     gung gemäß Abschnitt 32 sowie Vitalprotect ge-
29.1 Wann und in welchem Umfang erhöht               mäß 9.5 nicht möglich.
     sich der Beitrag?
                                                     Wird eine Erhöhung, eine Reduktion oder eine
Der Anfangsbeitrag (Beitragsstufe 1) erhöht sich –   Änderung der Berufsgruppe oder Risikodaten (Er-
je nach Vereinbarung – nach Ablauf des ersten        höhung der Beiträge – auch im Rahmen der
bis fünften vollen Versicherungsjahres auf den Ta-   Nachversicherungsgarantie) gewünscht, erfolgt
rifbeitrag der Beitragsstufe 2 bei unveränderten     die Vertragsanpassung zum nächsten Monatsers-
versicherten Leistungen. Sofern Sie eine Verlän-     ten. Eine solche Vertragsänderung kann nur für
gerung der Beitragsstufe 1 beantragen, gilt abwei-   die Zukunft beantragt werden. Der Beginn der
chend hiervon 29.2. Die Höhe der jeweiligen Bei-     Beitragsstufe 2 bleibt dabei unverändert.
tragsstufe ist in den vorvertraglichen Informatio-
nen und im Versicherungsschein dokumentiert.         Beitragsstufe 2

Auch für den ersten Beitrag der Beitragsstufe 2      Aufgrund der Tarifbesonderheit ist auch während
gelten die Regelungen zum Folgebeitrag (siehe        der Beitragsstufe 2 – insbesondere in den ersten
5.3).                                                Jahren – kein ausreichend hohes Deckungskapi-
                                                     tal vorhanden. Daher kann die Möglichkeit für die
29.2 Vertragsänderungen und Einschränkun-            befristete Beitragsfreistellung gemäß 9.4 und Vi-
     gen                                             talprotect gemäß 9.5 eingeschränkt sein.

Beitragsstufe 1                                      Daher können wir einen Rechtsanspruch auf die
                                                     befristete Beitragsfreistellung und Vitalprotect
Eine Verkürzung der Beitragsstufe 1 ist nicht mög-   nicht uneingeschränkt einräumen, sondern nur so-
lich. Sie können jedoch auf Antrag den Beginn der    weit ausreichend hohes Deckungskapital vorhan-
Beitragsstufe 2 einmalig um ein Jahr in die Zu-      den ist.
kunft verschieben. Ihr Antrag muss spätestens
zwei Monate vor Ablauf der Beitragsstufe 1 bei       29.3 Welcher Beitrag ist bei Verlust einer
uns in Textform eingehen. Durch die Beginnver-            Grundfähigkeit befreit?
legung werden die Beiträge der Beitragsstufen 1
und 2 neu berechnet. Hierüber erhalten Sie von       Ergänzend zu 11.1 ist auch der erhöhte Beitrag
uns einen Vorschlag bzw. einen Nachtrag zum          der Beitragsstufe 2 von der Beitragszahlungs-
Versicherungsschein.                                 pflicht befreit, wenn der Verlust einer Grundfähig-
                                                     keit während der Beitragsstufe 1 eingetreten ist
Aufgrund der Tarifbesonderheit ist während der       und Leistungen während der Beitragsstufe 2 zu
Beitragsstufe 1 nur in seltenen Fällen ein ausrei-   erbringen sind.
chend hohes Deckungskapital vorhanden. Daher
ist die Möglichkeit der Stundung der Beiträge ge-
mäß 9.4 sehr eingeschränkt. Gleiches gilt für die    I    Nachversicherungsgarantie
befristete Beitragsfreistellung gemäß 9.4. Bei ei-
ner befristeten Beitragsfreistellung wird der Tag    30   Welche Nachversicherungsgarantie haben
der Wiederinkraftsetzung so bestimmt, dass er mit         Sie?
dem Beginn eines Versicherungsjahres zusam-
menfällt. Der Beginn der Beitragsstufe 2 wird auf    Ereignisabhängige Nachversicherungsgarantie
diesen Termin verlegt und die Beiträge der Bei-
tragsstufe 2 werden neu berechnet.                   Sie haben das Recht, den Versicherungsumfang
                                                     Ihres Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung
                                                     in verschiedenen Situationen ereignisabhängig


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                         Seite 45 von 57

[Seite 46]
zu erhöhen: Dabei darf die Erhöhung je Ereignis                  ten der maßgeblichen Beitragsbemes-
maximal 50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt                    sungsgrenze in der gesetzlichen Renten-
versicherten Leistung betragen. Folgende Ereig-                  versicherung führt,
nisse stehen zur Verfügung:                                  •   nachhaltige Steigerung des durchschnittli-
                                                                 chen Gewinns vor Steuern der letzten drei
     •     18. Geburtstag der Versicherten Person,               Jahre vor Optionsausübung im Vergleich
     •     Heirat der Versicherten Person bzw. Be-               zum Gewinn bei Antragstellung um min-
           gründung einer Lebenspartnerschaft,                   destens 30 Prozent, wenn die Versicherte
     •     Geburt eines Kindes der Versicherten                  Person selbstständig tätig ist,
           Person,                                           •   Reduzierung oder Wegfall der Invaliditäts-
     •     Adoption eines Kindes durch die Versi-                versorgung der Versicherten Person aus
           cherte Person,                                        der gesetzlichen Rentenversicherung, ei-
     •     Wiederaufnahme der Berufstätigkeit in-                ner arbeitgeberfinanzierten betrieblichen
           nerhalb von 18 Monaten nach der Geburt                Altersvorsorge oder einem berufsständi-
           eines Kindes der Versicherten Person,                 schen Versorgungswerk, in dem die Ver-
     •     Scheidung der Versicherten Person bzw.                sicherte Person aufgrund einer Kammer-
           Aufhebung der Lebenspartnerschaft,                    zugehörigkeit pflichtversichert ist,
     •     Durchführung eines Versorgungsaus-                •   Aufnahme eines Darlehens im gewerbli-
           gleichs zulasten der Versicherten Person,             chen Bereich, zur Praxisfinanzierung oder
     •     Tod des Ehepartners/eingetragenen Le-                 zum Erwerb von selbst genutztem Immo-
           benspartners der Versicherten Person,                 bilieneigentum durch die Versicherte Per-
     •     Erstmalige Aufnahme einer anerkannten                 son in Höhe von mindestens 50.000 Euro.
           Berufsausbildung (auch duales Studium)
           durch die Versicherte Person,                  Spezielle Bildungsabschlüsse im Rahmen der er-
     •     Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi-       eignisabhängigen Nachversicherungsgarantie
           ums durch die Versicherte Person,
     •     Abschluss einer anerkannten beruflichen        Bei Vorliegen von einem der folgenden Bildungs-
           Qualifikation (z. B. Berufsausbildung,         abschlüsse können Sie die zum Erhöhungszeit-
           Meisterbrief, Berufsakademie, Studium,         punkt versicherte Leistung auch einmalig um
           Approbation in einem ärztlichen Beruf)         100 Prozent erhöhen:
           durch die Versicherte Person,
     •     Aufnahme einer hauptberuflichen nicht-            •   Schulabschluss an einer Regelschule und
           selbstständigen Vollzeittätigkeit in Festan-          Beginn einer anerkannten Berufsausbil-
           stellung durch die Versicherte Person,                dung, eines Vollzeitstudiums oder eines
     •     Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli-               ausbildungsintegrierten dualen Studiums
           chen selbstständigen oder freiberuflichen             durch die Versicherte Person,
           Vollzeittätigkeit durch die Versicherte Per-      •   Abschluss einer anerkannten Berufsaus-
           son,                                                  bildung und Beginn einer (selbstständi-
     •     Erhöhung des regelmäßigen jährlichen                  gen/nichtselbstständigen) Tätigkeit durch
           Bruttogehalts der Versicherten Person um              die Versicherte Person. Die Ausbildung
           mindestens zehn Prozent (z. B. nach Kar-              muss dabei auf die berufliche Tätigkeit
           rieresprung, Wechsel des Arbeitgebers,                ausgerichtet gewesen sein.
           nach Abschluss der Schulausbildung, des           •   Abschluss eines ausbildungsintegrierten
           Studiums oder einer Promotion, nach Ab-               dualen Studiums (Bachelor oder Master)
           schluss einer beruflichen Qualifikation wie           und Beginn einer (selbstständigen/nicht-
           Berufsausbildungsabschluss,                           selbstständigen) Tätigkeit durch die Versi-
           Meisterbrief),                                        cherte Person. Das duale Studium muss
     •     Gehaltssteigerung, die bei der Versicher-             dabei auf die berufliche Tätigkeit ausge-
           ten Person zum erstmaligen Überschrei-                richtet gewesen sein.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                            Seite 46 von 57

[Seite 47]
     •     Abschluss einer Promotion und Beginn         und wurden bereits Beiträge dafür bezahlt, erstat-
           bzw. Fortführung einer (selbstständi-        ten wir den aufgrund der Erhöhung geleisteten
           gen/nichtselbstständigen) Tätigkeit durch    Mehrbeitrag verzinst mit dem vertraglichen Rech-
           die Versicherte Person. Die Promotion        nungszins zurück. Die bereits beantragte und do-
           muss dabei auf die künftige bzw. aktuelle    kumentierte Erhöhung des Versicherungsschut-
           berufliche Tätigkeit ausgerichtet gewesen    zes wird in diesem Fall nicht wirksam.
           sein.
                                                        Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
Karrieregarantie im Rahmen der ereignisabhängi-         rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
gen Nachversicherungsgarantie                           gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
                                                        Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
     •     Sollte sich das regelmäßige jährliche
           Bruttogehalt der Versicherten Person um          •   einer beim Konsortium Arbeitskraftschutz
           mindestens fünf Prozent erhöhen, haben               Flex versicherten Grundfähigkeitsrente
           Sie das Recht die zum Erhöhungszeit-                 von 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro im Mo-
           punkt versicherte Leistung im gleichen               nat. Der maßgebliche Betrag ist im Versi-
           prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie              cherungsschein genannt. Unabhängig da-
           die Erhöhung des Bruttogehalts ausgefal-             von, können Sie im Rahmen der Karriere-
           len ist.                                             garantie grundsätzlich die versicherte
     •     Bei einer nachhaltigen Steigerung des                Grundfähigkeitsrente auf bis zu
           durchschnittlichen Gewinns vor Steuern               4.000 Euro im Monat erhöhen. Eine Aus-
           der letzten drei Jahre vor Optionsaus-               nahme stellt das Nachversicherungsereig-
           übung um mindestens fünf Prozent, ha-                nis „Erstmalige Aufnahme einer hauptbe-
           ben Sie das Recht, die zum Erhöhungs-                ruflichen selbstständigen oder freiberufli-
           zeitpunkt versicherte Leistung im gleichen           chen Vollzeittätigkeit durch die Versi-
           prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie              cherte Person“dar. Hier gilt die maximale
           die Erhöhung der Gewinnsteigerung aus-               Höchstabsicherungsgrenze für Existenz-
           gefallen ist. Dabei ist die maximale pro-            gründer in Höhe von 1.500 Euro im Mo-
           zentuale Erhöhung auf 20 Prozent je Ka-              nat. Sollten unsere Annahmerichtlinien
           lenderjahr begrenzt.                                 zum Erhöhungszeitpunkt bei bestimmten
                                                                Berufen höhere Absicherungsgrenzen für
Die Karrieregarantie kann einmal im Kalenderjahr                Existenzgründer vorsehen, so beläuft sich
ausgeübt werden, sofern die o. g. Voraussetzun-                 die Höchstabsicherungsgrenze bei diesen
gen vorliegen. Wenn Sie Ihren Versicherungs-                    Berufen analog den Annahmerichtlinien,
schutz im Rahmen der Karrieregarantie erhöhen,                  jedoch maximal auf 3.000 Euro
so kann das zugrunde liegende Ereignis nicht zu-                (4.000 Euro im Rahmen der Karrierega-
sätzlich im Rahmen der normalen ereignisabhän-                  rantie) im Monat. Alle bestehenden Ta-
gigen Nachversicherungsgarantie geltend ge-                     rifrenten und Bonusrenten werden dabei
macht werden.                                                   addiert.

Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisabhängi-            Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
gen Nachversicherungsgarantie kann nur für die          zu 3.000 Euro (4.000 Euro im Rahmen der Karrie-
Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver-         regarantie) im Monat ist es ausreichend, dass bei
tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem          Abschluss des Versicherungsvertrages die An-
im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten           tragsfragen beantwortet wurden.
Termin. Zu diesem Termin beginnt auch der Ver-          Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
sicherungsschutz der gewünschten Erhöhung.              zu 4.000 Euro im Monat (außerhalb der Karriere-
                                                        garantie) setzt voraus, dass bei Abschluss des
Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit vor Beginn      Versicherungsvertrages neben der Beantwortung
des erhöhten Versicherungsschutzes eintreten


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 47 von 57

[Seite 48]
der Antragsfragen eine ärztliche Untersuchung        Eine Erhöhung im Rahmen der ereignisunabhän-
durchgeführt wurde.                                  gigen Nachversicherungsgarantie kann nur für die
                                                     Zukunft beantragt werden. Wird eine solche Ver-
Sie können die ereignisabhängige Nachversiche-       tragsanpassung gewünscht, erfolgt diese zu dem
rungsgarantie innerhalb von zwölf Monaten nach       im Nachtrag zum Versicherungsschein genannten
Eintritt mindestens eines der genannten Ereig-       Termin. Der Versicherungsschutz für diese Erhö-
nisse in Textform und unter Beifügung entspre-       hung beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von
chender Nachweise bei uns geltend machen, so-        sechs Monaten, diese entfällt bei Unfall.
fern zum Zeitpunkt des maßgeblichen Ereignisses
die Versicherte Person das 50. Lebensjahr noch       Sollte ein Verlust einer Grundfähigkeit während
nicht vollendet hat und weder einen Verlust einer    der Wartezeit eintreten, und wurden bereits Bei-
Grundfähigkeit im Sinne unserer Bedingungen er-      träge dafür bezahlt, erstatten wir den aufgrund der
leidet oder erlitten hat, arbeitsunfähig im Sinne    Erhöhung geleisteten Mehrbeitrag verzinst mit
unserer Bedingungen ist oder war, eine Ein-          dem vertraglichen Rechnungszins zurück.
schränkung der Berufsausübung durch Infektions-
krankheiten vorliegt oder vorlag, berufsunfähig      Die Erhöhung der versicherten Grundfähigkeits-
oder erwerbsgemindert im Sinne unserer Bedin-        rente muss mindestens 100 Euro monatlich betra-
gungen ist oder war, noch einen Antrag auf Leis-     gen und ist – im Rahmen unserer geltenden
tungen gestellt hat bzw. weder Leistungen aus ei-    Richtlinien – insgesamt begrenzt auf:
ner Invaliditätsversicherung erhält oder erhielt,
noch beantragt hat (z. B. bei Berufsunfähigkeit,         •   50 Prozent der zum Erhöhungszeitpunkt
Erwerbsminderung).                                           versicherten Leistung,
                                                         •   höchstens jedoch 500 Euro Grundfähig-
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist                keitsrente pro Monat,
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig.       •   einer bei Swiss Life versicherten Grundfä-
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der           higkeitsrente von 3.000 Euro bzw.
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt-               4.000 Euro im Monat. Der maßgebliche
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem             Betrag ist im Versicherungsschein ge-
zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns              nannt. Alle bestehenden Tarifrenten und
geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf           Bonusrenten werden dabei addiert.
Wunsch gerne zur Verfügung.
                                                     Bei einer Erhöhung der Grundfähigkeitsrente bis
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit-       zu 3.000 Euro im Monat ist es ausreichend, dass
punkt maßgebliche Tarif und im Übrigen die dem       bei Abschluss des Versicherungsvertrages die
Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedin-       Antragsfragen beantwortet wurden.
gungen. Für den anzupassenden Vertrag verein-        Eine Erhöhung der Grundfähigkeitsrente auf bis
barte Risikozuschläge oder Besondere Vereinba-       zu 4.000 Euro im Monat setzt voraus, dass bei
rungen gelten auch für die aus der Erhöhung re-      Abschluss des Versicherungsvertrages neben der
sultierenden Vertragsteile.                          Beantwortung der Antragsfragen eine ärztliche
                                                     Untersuchung durchgeführt wurde.
Ereignisunabhängige Nachversicherungsgarantie
                                                     Sie können die ereignisunabhängige Nachversi-
Zusätzlich haben Sie das Recht, unter bestimm-       cherungsgarantie innerhalb der ersten fünf Versi-
ten Voraussetzungen Ihren Vertrag ereignisun-        cherungsjahre bei uns geltend machen, sofern
abhängig und ohne erneute Gesundheitsprüfung         zum Zeitpunkt der Beantragung die Versicherte
zu erhöhen. Die Erhöhung muss in den ersten          Person das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet
fünf Versicherungsjahren beantragt werden und        hat und weder einen Verlust einer Grundfähigkeit
kann frühestens zu dem auf Ihren Antrag folgen-      im Sinne unserer Bedingungen erleidet oder erlit-
den Monat durchgeführt werden. Dieses Recht          ten hat, arbeitsunfähig im Sinne unserer Bedin-
kann nur einmalig ausgeübt werden.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 48 von 57

[Seite 49]
gungen ist oder war, eine Einschränkung der Be-        31.2 Besserstufungsoption
rufsausübung durch Infektionskrankheiten vorliegt
oder vorlag, berufsunfähig oder erwerbsgemindert       Sie haben das Recht, die Berufseinstufung Ihres
im Sinne unserer Bedingungen ist oder war, noch        Vertrags ohne erneute Gesundheitsprüfung in fol-
einen Antrag auf Leistungen gestellt hat bzw. we-      genden Situationen prüfen zu lassen:
der Leistungen aus einer Invaliditätsversicherung
erhält oder erhielt, noch beantragt hat (z. B. bei         •   Erstmalige Aufnahme einer anerkannten
Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung).                          Berufsausbildung (auch duales Studium)
                                                               durch die Versicherte Person (Schulab-
Eine Erhöhung der versicherten Leistungen ist                  schluss an einer Regelschule vorausge-
von einer wirtschaftlichen Risikoprüfung abhängig.             setzt),
Die hierfür erforderlichen Unterlagen sind von der         •   Erstmalige Aufnahme eines Vollzeitstudi-
Versicherten Person bereitzustellen. Die wirt-                 ums durch die Versicherte Person,
schaftliche Risikoprüfung orientiert sich an dem           •   Erstmalige Aufnahme einer hauptberufli-
zuletzt versicherten Beruf und den dann bei uns                chen selbstständigen, freiberuflichen oder
geltenden Richtlinien. Diese stellen wir Ihnen auf             nicht-selbstständigen Vollzeittätigkeit
Wunsch gerne zur Verfügung.                                    durch die Versicherte Person nach Ab-
                                                               schluss einer anerkannten Ausbildung
Für die Erhöhung gelten der zum Erhöhungszeit-                 oder eines anerkannten Studiums,
punkt maßgebliche Tarif und im Übrigen die dem             •   Abschluss einer anerkannten beruflichen
Vertrag zugrunde liegenden Versicherungsbedin-                 Weiterbildung (z. B. Fachwirt (Bachelor
gungen. Für den anzupassenden Vertrag verein-                  Professional), Techniker, IHK-geprüfter
barte Risikozuschläge oder Besondere Vereinba-                 Betriebswirt (Master Professional), Meis-
rungen gelten auch für die aus der Erhöhung re-                ter) durch die Versicherte Person.
sultierenden Vertragsteile.                                •   Wechsel der Schulform bzw. der Sekun-
                                                               darstufe der Versicherten Person
31    Optionale Gestaltungsmöglichkeiten
                                                       Der Antrag auf Überprüfung der Berufseinstufung
31.1 Einschluss der <<care>>-Option                    muss uns innerhalb von zwölf Monaten nach Vor-
                                                       liegen eines der o. g. Ereignisse angezeigt wer-
Wenn Sie den Versicherungsumfang Ihres Vertra-         den. Liegt uns der Antrag auf Überprüfung der Be-
ges im Rahmen der Nachversicherungsgarantie            rufseinstufung vor, prüfen wir, ob die Einstufung
(gemäß Abschnitt 30) erhöhen, haben Sie das            mit Ihrem dann aktuellen Beruf für Sie vorteilhafter
Recht Ihren Versicherungsschutz zu erweitern           ist. Wenn die Einstufung mit Ihrem dann aktuellen
und die <<care>>-Option (Pflegerenten-Zusatz-          Beruf für Sie vorteilhafter ist, erstellen wir einen
versicherung mit lebenslanger Rente bei Pflege-        Nachtrag zum Versicherungsschein mit der neuen
bedürftigkeit in Höhe der versicherten Grundfähig-     Berufseinstufung. Die Höhe der versicherten
keitsrente) gegen Mehrbeitrag einzuschließen, so-      Grundfähigkeitsrente bleibt dabei unverändert.
fern Ihre Vertragskonstellation eine solche Erwei-     Für den anzupassenden Vertrag vereinbarte Risi-
terung zulässt. Für die Erweiterung gilt der zuletzt   kozuschläge oder Besondere Vereinbarungen gel-
versicherte Beruf und der zum Erweiterungszeit-        ten auch für den Nachtrag.
punkt maßgebliche Tarif. Auf eine erneute Ge-
sundheitsprüfung verzichten wir, sofern der Ein-
schluss der <<care>>-Option zeitgleich mit der Er-
höhung des Versicherungsumfangs Ihres Vertra-
ges im Rahmen der Nachversicherungsgarantie
beantragt wird.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 49 von 57

[Seite 50]
J     Verlängerungsgarantie                              Durch die Verlängerung Ihres Vertrags erhöht sich
                                                         Ihr Beitrag nach versicherungsmathematischen
32    Unter welchen Voraussetzungen können               Grundsätzen.
      Sie Ihren Vertrag, ohne erneute Gesund-
      heitsprüfung, verlängern?                          Liegen die vorgenannten Voraussetzungen vor,
                                                         erstellen wir in jedem Fall einen Vorschlag für Sie.
Sollte die Regelaltersgrenze in der Deutschen            Wenn Sie mit diesem einverstanden sind, teilen
Rentenversicherung oder den berufsständischen            Sie uns das mit. Wir erstellen dann einen Nach-
Versorgungswerken erhöht werden, können Sie              trag zum Versicherungsschein mit der gewünsch-
die Versicherungs- und Leistungsdauer Ihres Ver-         ten Vertragsverlängerung.
trags um die Zeitspanne verlängern, um die die
Regelaltersgrenze in der für die Versicherte Per-
son zutreffenden Versorgungseinrichtung erhöht           K    Kündigung des Vertrags
wurde, maximal jedoch um fünf Jahre. Der Antrag
auf Verlängerung Ihres Vertrags muss uns gegen-          32   Wann und wie können Sie Ihren Vertrag
über innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttre-             kündigen?
ten der Anhebung der Regelaltersgrenze in der
Deutschen Rentenversicherung in Textform ange-           Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum
zeigt werden.                                            Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder
                                                         teilweise in Textform kündigen. Falls Sie eine vier-
Eine erneute Gesundheitsprüfung findet nicht             teljährliche, halbjährliche oder jährliche Beitrags-
statt.                                                   zahlung vereinbart haben, können Sie auch früher
                                                         als zum Ende einer Versicherungsperiode kündi-
Die Verlängerung Ihres Vertrags ist nur unter fol-       gen, und zwar mit Frist von einem Monat zum
genden Voraussetzungen möglich:                          Ende des darauffolgenden Monats. In diesem Fall
                                                         endet die laufende Versicherungsperiode mit Ab-
     •     Die Versicherte Person ist ein anspruchs-     lauf dieser Frist.
           berechtigtes Mit-glied in einer Versor-
           gungseinrichtung (Deutsche Rentenversi-       Teilweise Kündigung
           cherung oder berufsständisches Versor-
           gungswerk)                                    Eine Teilkündigung wird nur durchgeführt, wenn
     •     Die Versicherungsdauer Ihres bestehen-        die verbleibende beitragspflichtige Grundfähig-
           den Vertrags ist mindestens bis zum Ab-       keitsrente nicht unter 600 Euro pro Jahr sinkt.
           lauf zur Vollendung des 63. Lebensjahres
           vereinbart.                                   Beitragsrückzahlung
     •     Die Versicherte Person hat bei Beantra-
           gung der Verlängerung das 55. Lebens-         Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht
           jahr noch nicht voll-endet.                   verlangen.
     •     Ihr Vertrag wird beitragspflichtig geführt.
     •     Die Versicherte Person erhält oder erhielt    33   Welche Folgen hat es, wenn Sie kündi-
           bisher keine Leistungen aus Ihrem Ver-             gen?
           trag und hat auch keine Leistungen bean-
           tragt.                                        Die Kündigung ist mit Nachteilen verbunden.
     •     Bei Antragstellung auf Verlängerung des       Bei Kündigung erlischt die Versicherung, es
           Vertrages prüfen wir, ob der von der Ver-     wird kein Rückkaufswert fällig.
           sicherten Person ausgeübte Beruf und die
           dann aktuellen Annahmerichtlinien das         Bei einer Grundfähigkeitsversicherung werden die
           Ablaufalter zulassen.                         Beiträge im Wesentlichen durch das getragene
                                                         Risiko verbraucht. Des Weiteren müssen wir die
                                                         Kosten für das Einziehen der Beiträge und die


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                             Seite 50 von 57

[Seite 51]
Verwaltung der Versicherung aus den Beiträgen
bestreiten. Für die Beratung bei Abschluss einer
Versicherung, insbesondere durch den Vermittler
und das Einrichten eines Vertrags entstehen
ebenfalls Kosten.

Kündigung nach Eintritt des Leistungsfalls

Anerkannte oder festgestellte Ansprüche aus der
Grundfähigkeitsversicherung werden durch Kündi-
gung nicht berührt; dies gilt auch dann, wenn der
Verlust der Grundfähigkeit bereits vor Kündigung
oder Beitragsfreistellung eintrat, aber erst danach
anerkannt oder festgestellt wird. Ein Rückkaufs-
wert wird auch in diesem Fall nicht fällig


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                  Seite 51 von 57

[Seite 52]
L     Erläuterung wichtiger Begriffe                   Erklärungen
                                                       Sind Mitteilungen, die mindestens in Textform er-
Aachener-Aphasie-Test (AAT)                            folgen müssen und einen rechtlichen Charakter
Der Aachener-Aphasie-Test (AAT) ist ein Verfah-        haben können. Beispiel: Mitteilung zu Änderung
ren zur Diagnose von Aphasien (erworbene Stö-          des Begünstigten, Beantragung einer Beitragsfrei-
rungen der Sprache nach abgeschlossenem                stellung oder Kündigung.
Spracherwerb) infolge von Hirnschädigungen un-
terschiedlicher Art. In einem standardisierten Ver-    Freiburger Wörtertest
fahren werden die Leistungen des Nachspre-             Der Freiburger Wörtertest ist eine audiometrische
chens, Schreibens, des Lesens, des Benennens           Methode, bei der das Hörvermögen einer Person
und des Sprachverstehens überprüft. Ein weiterer       untersucht werden kann. Dabei werden der Per-
Bestandteil des AAT ist der Token-Test, der zu-        son einfache Wörter in definierter Lautstärke vor-
sätzliche Informationen zur Abgrenzung gegen-          gespielt, die dann von dieser korrekt nachgespro-
über nicht-aphasischen Störungen und zur Bewer-        chen werden müssen.
tung des Schweregrads der Aphasie gibt. Bei den
einzelnen Untertests werden Punkte vergeben; je        Geltende Richtlinien
weniger Punkte erreicht werden, desto schwerer         Sind unsere Regeln, in denen beispielsweise be-
ist die Aphasie.                                       schrieben wird, welche Berufe wir zu welchen
                                                       Konditionen (z. B. Berufsgruppen) versichern. Be-
Bestandskräftiger Verwaltungsakt                       stimmte Berufe können gar nicht oder nur bis zu
Eine Maßnahme einer Behörde, gegen die kein            bestimmten Höchstsummen, Mindest- und Höch-
Rechtsmittel eingelegt werden kann oder ein            steintrittsaltern oder mit Zuschlägen versichert
Rechtsmittel erfolglos geblieben ist. Eine solche      werden. Weiterhin werden dort Summengrenzen
Behörde sind Kartellbehörden oder die Bundesan-        für die medizinische und wirtschaftliche Risikoprü-
stalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.               fung beschrieben. Die medizinische Risikoprüfung
                                                       bezeichnen wir auch als Gesundheitsprüfung.
Bewertungsreserven
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Markt-          Höchstrichterliche Entscheidung
wert der Kapitalanlagen über dem handelsrechtli-       Ist eine bindende Entscheidung eines obersten
chen Buchwert liegt, mit dem die Kapitalanlagen        Gerichts. Ein solches Gericht kann zum Beispiel
in der Bilanz (siehe Geschäftsbericht) ausgewie-       der Bundesgerichtshof sein.
sen sind. Mehr zu Bewertungsreserven lesen Sie
in Kapitel F.                                          ICD-10 F 70
                                                       Die leichtgradige Intelligenzminderung gemäß der
Bezugsberechtigter                                     ICD-10-Codierung entspricht einem IQ von 50 bis
Ist die Person, die die Leistung erhält. Sie bestim-   69 (der durchschnittlicher IQ der Menschen liegt
men den Begünstigten im Versicherungsvertrag.          bei 85-115). Dieser geringe Grad der Intelligenz-
                                                       minderung führt zu einem beschränkten Interesse
Deckungskapital                                        und Schwierigkeiten im Aneignen von Kenntnis-
Ist der Wert der Verpflichtungen, die uns durch        sen sowie beim Handeln und Denken.
den Versicherungsvertrag entstehen. Es wird
nach anerkannten Regeln der Versicherungsma-           Leistungsdauer
thematik berechnet.                                    Mit Leistungsdauer wird der Zeitraum ab Versi-
                                                       cherungsbeginn bezeichnet und definiert das Ab-
Deckungsrückstellung                                   laufdatum der Leistungsdauer, bis zu dem Leis-
Ist eine handelsrechtlich zu bildende Rückstellung     tungen längstens erbracht werden.
auf der Passivseite der Bilanz. Sie dient dazu, die
künftigen Leistungen sicherzustellen.                  Minimal-Mental-Status-Test (MMST)
                                                       Der Minimal-Mental-Status-Test ist ein Screening-
                                                       Instrument zur Erfassung kognitiver Störungen,


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 52 von 57

[Seite 53]
u. a. durch eine Demenzerkrankung. Mit Hilfe der      Überschüsse
Beantwortung von standardisierten Fragen und          Überschüsse sind die Erträge, die wir erwirtschaf-
der Erfüllung leichter Aufgaben werden zentrale       ten abzüglich unserer Aufwendungen. In der Le-
kognitive Funktionen (z. B. Merkfähigkeit, Auf-       bensversicherung gibt es im Wesentlichen drei
merksamkeit, Sprache, Orientierung) überprüft         Überschussarten: Zins-, Risiko- und Kostenüber-
unter der Vergabe von Leistungspunkten für jede       schüsse. Lesen Sie dazu Kapitel F.
erfolgreich erledigte Aufgabe. Der Minimal-Men-
tal-Status-Test sollte durch weiterführende neu-      Überschussverwendungs-System
ropsychologische Tests ergänzt werden.                Bezeichnet die Art und Weise, wie die zugeteilten
                                                      Überschussanteile verwendet werden.
Natürliche Person
Bezeichnet einen Menschen mit all seinen Rech-        Unverzüglich
ten und Pflichten.                                    Bedeutet „ohne schuldhaftes Zögern“. Umgangs-
                                                      sprachlich versteht man damit: so schnell wie
Rechnungsgrundlagen                                   möglich.
Die geschlechtsunabhängige Beitragskalkulation
basiert auf unternehmenseigenen Tafeln SL 2025        Unzumutbare Härte
I GF, SL 2025 RI GF, SL 2025 TI GF und der            Ist, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Par-
Sterbetafel der Deutschen Aktuarvereinigung           tei unbillig oder untragbar ist. Dies kann zum Bei-
(DAV 2008 T) und einem Rechnungszins in Höhe          spiel in folgendem Fall gegeben sein: Eine unwirk-
von 1,0 Prozent.                                      same Bestimmung entfällt und der Vertrag ist
                                                      dadurch nicht mehr ausgewogen, weil eine Partei
Sicherungsvermögen                                    einseitig begünstigt wird. Wann eine unzumutbare
Alle unsere Vermögensgegenstände, mit denen           Härte vorliegt, richtet sich nach den Umständen
wir die Ansprüche unserer Versicherungsnehmer         des Einzelfalls.
decken.
                                                      Versicherte Person
Textform                                              Ist die Person, für die ein bestimmtes Risiko versi-
Wenn Sie uns oder wir Ihnen Mitteilungen ma-          chert ist. Diese Person ist im Versicherungsschein
chen, kann dies in unterschiedlicher Form ge-         benannt. Ein Beispiel: Bei einer Grundfähigkeits-
schehen. Wenn für eine Mitteilung die Textform        versicherung versichern wir für diese Person das
gefordert ist, bedeutet dies Folgendes: Die Mittei-   Risiko, dass diese Person den Verlust einer
lung kann dann per Brief, E-Mail, in elektronischer   Grundfähigkeit erleidet.
Form über unsere Website oder Telefax erfolgen.
                                                      Versicherungsdauer
Überschussanteilsätze                                 Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, inner-
Dies sind die konkreten Prozentsätze, mit denen       halb dessen Versicherungsschutz besteht. Sie be-
wir unsere Versicherungsnehmer an den Über-           stimmt den Endtermin, bis zu dem ein Versiche-
schüssen beteiligen. Sie können sich von Jahr zu      rungsfall spätestens eintreten muss, damit ein
Jahr oder auch in der Bezugsgröße unterschei-         Leistungsanspruch entstehen kann.
den. Beispiele: 1,0 Prozent des Beitrags oder
1,5 Prozent des Deckungskapitals.                     Versicherungsjahr
                                                      Sind in der Regel volle zwölf Monate ab dem Zeit-
Überschussbeteiligung                                 punkt, zu dem die Versicherung beginnt. Alle Ver-
An unseren Überschüssen und den Bewertungs-           sicherungsjahre eines Vertrags beginnen oder en-
reserven beteiligen wir Sie nach den gesetzlichen     den immer zu diesem Zeitpunkt. Beispiel: Die Ver-
Vorschriften. Lesen Sie mehr in Kapitel F.            sicherung beginnt am 1. April um 00.00 Uhr. Ein
                                                      Versicherungsjahr läuft dann vom 1. April
                                                      00.00 Uhr eines Jahres bis zum 31. März
                                                      24.00 Uhr des darauffolgenden Jahres.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                          Seite 53 von 57

[Seite 54]
Wenn das erste Versicherungsjahr weniger als
zwölf Monate beträgt, sprechen wir von einem
Rumpfbeginnjahr. In diesen Fall verschiebt sich
der Beginn des zweiten Versicherungsjahres und
aller folgenden Versicherungsjahre um die Anzahl
der Monate des Rumpfbeginnjahres.

Versicherungsnehmer
Ist die Person, die unser Vertragspartner ist. Sie
schließt den Vertrag mit uns ab und erhält den
Versicherungsschein. Grundsätzlich betreffen den
Versicherungsnehmer alle Rechte und Pflichten,
die sich aus dem
Vertrag ergeben. Der Versicherungsnehmer kann
von der Versicherten Person und dem Begünstig-
ten aus der Versicherung abweichen.

Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmalbei-
trags- und Jahreszahlung ein Jahr, ansonsten ent-
sprechend der Beitragszahlungsweise einen Mo-
nat, ein Vierteljahr bzw. ein halbes Jahr.

Versicherungsschein
Ist eine Urkunde über unseren Versicherungsver-
trag. Zu Beginn des Vertrags senden wir Ihnen
den Versicherungsschein zu. Er enthält wichtige
Daten zu Ihrer Versicherung, zum Beispiel: über
die Beiträge, den Beginn der Versicherung oder
die Versicherte Person. Den Versicherungsschein
müssen Sie gut aufheben, da dieser erforderlich
ist, um Leistungen aus der Versicherung zu erhal-
ten.

Versicherungsvertrag
Ist die rechtliche Grundlage für die Versicherung,
die Sie mit uns abschließen.


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                 Seite 54 von 57

[Seite 55]
M      Auszug aus dem Sozialgesetzbuch                 3. Verhaltensweisen und psychische Prob-
                                                          lemlagen:
Auszug aus dem Elften Sozialgesetzbuch                    motorisch geprägte Verhaltensauffälligkei-
(SGB XI, Stand 01.01.2017)                                ten, nächtliche Unruhe, selbstschädigen-
                                                          des und autoaggressives Verhalten, Be-
§ 14      Begriff der Pflegebedürftigkeit                 schädigen von Gegenständen, physisch
                                                          aggressives Verhalten gegenüber ande-
(1) Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind           ren Personen, verbale Aggression, an-
Personen, die gesundheitlich bedingte Beein-              dere pflegerelevante vokale Auffälligkei-
trächtigungen der Selbständigkeit oder der Fähig-         ten, Abwehr pflegerischer und anderer un-
keiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch an-          terstützender Maßnahmen, Wahnvorstel-
dere bedürfen. Es muss sich um Personen han-              lungen, Ängste, Antriebslosigkeit bei de-
deln, die körperliche, kognitive oder psychische          pressiver Stimmungslage, sozial inadä-
Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte           quate Verhaltensweisen, sonstige pflege-
Belastungen oder Anforderungen nicht selbstän-            relevante inadäquate Handlungen;
dig kompensieren oder bewältigen können. Die
Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussicht-       4. Selbstversorgung:
lich für mindestens sechs Monate, und mit min-            Waschen des vorderen Oberkörpers, Kör-
destens der in § 15 festgelegten Schwere beste-           perpflege im Bereich des Kopfes, Wa-
hen.                                                      schen des Intimbereichs, Duschen und
                                                          Baden einschließlich Waschen der Haare,
(2) Maßgeblich für das Vorliegen von gesundheit-          An- und Auskleiden des Oberkörpers, An-
lich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstän-           und Auskleiden des Unterkörpers, mund-
digkeit oder der Fähigkeiten sind die in den fol-         gerechtes Zubereiten der Nahrung und
genden sechs Bereichen genannten pflegefach-              Eingießen von Getränken, Essen, Trin-
lich begründeten Kriterien:                               ken, Benutzen einer Toilette oder eines
                                                          Toilettenstuhls, Bewältigen der Folgen ei-
     1. Mobilität:                                        ner Harninkontinenz und Umgang mit
        Positionswechsel im Bett, Halten einer            Dauerkatheter und Urostoma, Bewältigen
        stabilen Sitzposition, Umsetzen, Fortbe-          der Folgen einer Stuhlinkontinenz und
        wegen innerhalb des Wohnbereichs,                 Umgang mit Stoma, Ernährung parenteral
        Treppensteigen;                                   oder über Sonde, Bestehen gravierender
                                                          Probleme bei der Nahrungsaufnahme bei
     2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten:          Kindern bis zu 18 Monaten, die einen au-
        Erkennen von Personen aus dem nähe-               ßergewöhnlich pflegeintensiven Hilfebe-
        ren Umfeld, örtliche Orientierung, zeitliche      darf auslösen;
        Orientierung, Erinnern an wesentliche Er-
        eignisse oder Beobachtungen, Steuern           5. Bewältigung von und selbständiger Um-
        von mehrschrittigen Alltagshandlungen,            gang mit krankheits- oder therapiebeding-
        Treffen von Entscheidungen im Alltagsle-          ten Anforderungen und Belastungen:
        ben, Verstehen von Sachverhalten und In-          a) in Bezug auf Medikation, Injektionen,
        formationen, Erkennen von Risiken und                 Versorgung intravenöser Zugänge,
        Gefahren, Mitteilen von elementaren Be-               Absaugen und Sauerstoffgabe, Einrei-
        dürfnissen, Verstehen von Aufforderun-                bungen sowie Kälte- und Wärmean-
        gen, Beteiligen an einem Gespräch;                    wendungen, Messung und Deutung
                                                              von Körperzuständen, körpernahe
                                                              Hilfsmittel,
                                                          b) in Bezug auf Verbandswechsel und
                                                              Wundversorgung, Versorgung mit


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                     Seite 55 von 57

[Seite 56]
              Stoma, regelmäßige Einmalkatheteri-      Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der
              sierung und Nutzung von Abführme-        Fähigkeiten dar. Den Kategorien werden in Bezug
              thoden, Therapiemaßnahmen in             auf die einzelnen Kriterien pflegefachlich fundierte
              häuslicher Umgebung,                     Einzelpunkte zugeordnet, die aus Anlage 1 er-
           c) in Bezug auf zeit- und technikinten-     sichtlich sind. In jedem Modul werden die jeweils
              sive Maßnahmen in häuslicher Umge-       erreichbaren Summen aus Einzelpunkten nach
              bung, Arztbesuche, Besuche anderer       den in der Anlage 2 festgelegten Punktbereichen
              medizinischer oder therapeutischer       gegliedert. Die Summen der Punkte werden nach
              Einrichtungen, zeitlich ausgedehnte      den in ihnen zum Ausdruck kommenden Schwe-
              Besuche medizinischer oder thera-        regraden der Beeinträchtigungen der Selbständig-
              peutischer Einrichtungen, Besuch von     keit oder der Fähigkeiten wie folgt bezeichnet:
              Einrichtungen zur Frühförderung bei
              Kindern sowie                                1. Punktbereich 0: keine Beeinträchtigungen
           d) in Bezug auf das Einhalten einer Diät           der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten,
              oder anderer krankheits- oder thera-         2. Punktbereich 1: geringe Beeinträchtigun-
              piebedingter Verhaltensvorschriften;            gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
                                                              keiten,
     6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer          3. Punktbereich 2: erhebliche Beeinträchti-
        Kontakte:                                             gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
        Gestaltung des Tagesablaufs und Anpas-                higkeiten,
        sung an Veränderungen, Ruhen und                   4. Punktbereich 3: schwere Beeinträchtigun-
        Schlafen, Sichbeschäftigen, Vornehmen                 gen der Selbständigkeit oder der Fähig-
        von in die Zukunft gerichteter Planungen,             keiten und
        Interaktion mit Personen im direkten Kon-          5. Punktbereich 4: schwerste Beeinträchti-
        takt, Kontaktpflege zu Personen außer-                gungen der Selbständigkeit oder der Fä-
        halb des direkten Umfelds.                            higkeiten.

(3) Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder        Jedem Punktbereich in einem Modul werden unter
der Fähigkeiten, die dazu führen, dass die Haus-       Berücksichtigung der in ihm zum Ausdruck kom-
haltsführung nicht mehr ohne Hilfe bewältigt wer-      menden Schwere der Beeinträchtigungen der
den kann, werden bei den Kriterien der in Abs. 2       Selbständigkeit oder der Fähigkeiten sowie der
genannten Bereiche berücksichtigt.                     folgenden Gewichtung der Module die in der An-
                                                       lage 2 festgelegten, gewichteten Punkte zugeord-
§ 15      Ermittlung des Grades der Pflegebe-          net. Die Module des Begutachtungsinstruments
          dürftigkeit, Begutachtungsinstrument         werden wie folgt gewichtet:

(1) Pflegebedürftige erhalten nach der Schwere             1. Mobilität mit 10 Prozent,
der Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder            2. kognitive und kommunikative Fähigkeiten
der Fähigkeiten einen Grad der Pflegebedürftig-               sowie Verhaltensweisen und psychische
keit (Pflegegrad). Der Pflegegrad wird mit Hilfe ei-          Problemlagen zusammen mit 15 Prozent,
nes pflegefachlich begründeten Begutachtungsin-            3. Selbstversorgung mit 40 Prozent,
struments ermittelt.                                       4. Bewältigung von und selbständiger Um-
                                                              gang mit krankheits- oder therapiebeding-
(2) Das Begutachtungsinstrument ist in sechs Mo-              ten Anforderungen und Belastungen mit
dule gegliedert, die den sechs Bereichen in § 14              20 Prozent,
Abs. 2 entsprechen. In jedem Modul sind für die in         5. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer
den Bereichen genannten Kriterien die in An-                  Kontakte mit 15 Prozent.
lage 1 dargestellten Kategorien vorgesehen. Die
Kategorien stellen die in ihnen zum Ausdruck           (3) Zur Ermittlung des Pflegegrades sind die bei
kommenden verschiedenen Schweregrade der               der Begutachtung festgestellten Einzelpunkte in


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                           Seite 56 von 57

[Seite 57]
jedem Modul zu addieren und dem in der An-           vorgesehen sind. Dies gilt auch für krankheitsspe-
lage 1 festgelegten Punktbereich sowie den sich      zifische Pflegemaßnahmen. Krankheitsspezifische
daraus ergebenden gewichteten Punkten zuzu-          Pflegemaßnahmen sind Maßnahmen der Behand-
ordnen. Den Modulen 2 und 3 ist ein gemeinsa-        lungspflege, bei denen der behandlungspflegeri-
mer gewichteter Punkt zuzuordnen, der aus den        sche Hilfebedarf aus medizinisch-pflegerischen
höchsten gewichteten Punkten entweder des Mo-        Gründen regelmäßig und auf Dauer untrennbarer
duls 2 oder des Moduls 3 besteht. Aus den ge-        Bestandteil einer pflegerischen Maßnahme in den
wichteten Punkten aller Module sind durch Addi-      in § 14 Abs. 2 genannten sechs Bereichen ist
tion die Gesamtpunkte zu bilden. Auf der Basis       oder mit einer solchen notwendig in einem unmit-
der erreichten Gesamtpunkte sind pflegebedürf-       telbaren zeitlichen und sachlichen Zusammen-
tige Personen in einen der nachfolgenden Pflege-     hang steht.
grade einzuordnen:
                                                     (6) Bei pflegebedürftigen Kindern wird der Pflege-
     1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in        grad durch einen Vergleich der Beeinträchtigun-
        den Pflegegrad 1: geringe Beeinträchti-      gen ihrer Selbständigkeit und ihrer Fähigkeiten mit
        gungen der Selbständigkeit oder der Fä-      altersentsprechend entwickelten Kindern ermittelt.
        higkeiten,                                   Im Übrigen gelten die Absätze 1 bis 5 entspre-
     2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in        chend.
        den Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchti-
        gungen der Selbständigkeit oder der Fä-      (7) Pflegebedürftige Kinder im Alter bis 18 Mona-
        higkeiten,                                   ten werden abweichend von den Absätzen 3, 4
     3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in        und 6 Satz 2 wie folgt eingestuft:
        den Pflegegrad 3: schwere Beeinträchti-
        gungen der Selbständigkeit oder der Fä-          1. ab 12,5 bis unter 27 Gesamtpunkten in
        higkeiten,                                          den Pflegegrad 2,
     4. ab 70 bis unter 90 Gesamtpunkten in den          2. ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten in
        Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigun-            den Pflegegrad 3,
        gen der Selbständigkeit oder der Fähig-          3. ab 47,5 bis unter 70 Gesamtpunkten in
        keiten,                                             den Pflegegrad 4,
     5. ab 90 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle-         4. ab 70 bis 100 Gesamtpunkten in den Pfle-
        gegrad 5: schwerste Beeinträchtigungen              gegrad 5.
        der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten
        mit besonderen Anforderungen an die
        pflegerische Versorgung.

(4) Pflegebedürftige mit besonderen Bedarfskons-
tellationen, die einen spezifischen, außergewöhn-
lich hohen Hilfebedarf mit besonderen Anforde-
rungen an die pflegerische Versorgung aufweisen,
können aus pflegefachlichen Gründen dem Pfle-
gegrad 5 zugeordnet werden, auch wenn ihre Ge-
samtpunkte unter 90 liegen. Der Spitzenverband
Bund der Pflegekassen konkretisiert in den Richt-
linien nach § 17 Abs. 1 die pflegefachlich begrün-
deten Voraussetzungen für solche besonderen
Bedarfskonstellationen.

(5) Bei der Begutachtung sind auch solche Krite-
rien zu berücksichtigen, die zu einem Hilfebedarf
führen, für den Leistungen des Fünften Buches


Allgemeine Bedingungen für Ihren Vitalschutz Flex
(AVB_BC_GFV_2025_01)                                                                        Seite 57 von 57
```

