# Württembergische Grundfähigkeitsversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-wuerttembergische-grundfaehigkeit.php
- Rechtlicher Träger: Württembergische Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-wuerttembergische-grundfaehigkeit.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung](https://www.wuerttembergische.de:443/media/media/ref/pk/bedingungen_avb_1/altersvorsorge_und_bu/Grundfaehigkeitsversicherung.pdf), Fassung Gültig ab 01.01.2025

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit) | ja | Wir zahlen die versicherte Grundfähigkeitsrente. Die Rente wird jeweils zu Beginn eines Monats fällig und gezahlt. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rente | nicht geregelt |  |  |
| Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit | ja | Verliert die versicherte Person während der Versicherungsdauer eine versicherte Grundfähigkeit (siehe § 2), erbringen wir folgende Leistungen | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate) | ja | Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit | § 2 Abs. 1, Seite 2 |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht ist | ja | Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des Verlustes auch rückwirkend leisten. | § 4 Abs. 1, Seite 4 |
| Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang) | ja | Diese Leistungen erbringen wir, solange der Verlust einer Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der Leistungsdauer. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | ja | Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen. | § 1 Abs. 1, Seite 2 |
| Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | ja | Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als auch in der Freizeit. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit) | ja | Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrerhebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. | § 1 Abs. 2, Seite 2 |
| Sehen | ja | beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder | § 2 Abs. 3 a), Seite 3 |
| Hören | ja | Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust von mindestens 60 Dezibel auf. | § 2 Abs. 3 b), Seite 3 |
| Sprechen | ja | Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten verständlich zu machen. | § 2 Abs. 3 c), Seite 3 |
| Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik) | ja | mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen | § 2 Abs. 3 d), Seite 3 |
| Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken) | nicht geregelt |  |  |
| Gehen (Strecke in Metern ohne Pause) | ja | auf einem ebenen und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. | § 2 Abs. 3 f), Seite 3 |
| Treppensteigen | ja | Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen. | § 2 Abs. 3 g), Seite 3 |
| Stehen | ja | Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt zu stehen | § 2 Abs. 3 e), Seite 3 |
| Sitzen | nicht geregelt |  |  |
| Knien und Bücken | nicht geregelt |  |  |
| Heben und Tragen eines Gewichts | nicht geregelt |  |  |
| Gleichgewicht halten | nicht geregelt |  |  |
| Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen) | nicht geregelt |  |  |
| Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | nicht geregelt |  |  |
| Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computer | ja | mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchstaben … auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen | § 2 Abs. 3 d), Seite 3 |
| Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration) | nicht geregelt |  |  |
| Demenz als eigener Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz) | nein | psychische oder psychosomatische Störungen | § 27 Abs. 2 a), Seite 15 |
| Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Organversagen und Organtransplantation als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöser | ja | Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten. | § 2 Abs. 2, Seite 3 |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen) | ja | Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garantierten Grundfähigkeitsrente beantragen. | § 19 Abs. 1, Seite 9 |
| Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt) | ja, bis 6.000 € | Die Erhöhung der jährlichen Grundfähigkeitsrente darf höchstens 6.000 EUR betragen. | § 19 Abs. 4, Seite 10 |
| Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahren | ja | Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einmalig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass | § 19 Abs. 3, Seite 10 |
| Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Die Beantragung des Wechsels erfolgt vor dem 30. Geburtstag | § 21 Abs. 2, Seite 11 |
| Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung) | ja | Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation. | § 7, Seite 6 |
| Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutz | nein | Befristete Beitragsfreistellung | § 15 Abs. 1, Seite 8 |
| Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar gelten | ja | es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen üblicherweise genutzt wird oder | § 2 Abs. 1, Seite 3 |
| Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidet | ja | Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir innerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum wir leisten. | § 8 Abs. 1, Seite 6 |
| Kein zeitlich befristetes Anerkenntnis | nein | Die Befristung darf 18 Monate ab dem Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht überschreiten. | § 8 Abs. 2, Seite 6 |
| Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennung | ja | Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicherten Person verlangen. | § 9 Abs. 2, Seite 6 |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung | ja | Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des Verlustes auch rückwirkend leisten. | § 4 Abs. 1, Seite 4 |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | ja | die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist 10 Jahre. | § 25 Abs. 11, Seite 14 |
| Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nein | Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist. | § 25 Abs. 6, Seite 13 |
| Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht | ja | Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeigepflicht unverschuldet erfolgt ist. | § 25 Abs. 8, Seite 14 |
| Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichert | ja | Wir leisten jedoch bei Verlust einer Grundfähigkeit durch kriegerische Ereignisse … außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt war. | § 27 Abs. 2 b), Seite 15 |
| Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang) | ja | durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen | § 27 Abs. 2 f), Seite 15 |
| Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzung | ja | durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter Selbsttötung. | § 27 Abs. 2 d), Seite 15 |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | ja | Alkoholmissbrauch - Medikamentenmissbrauch - Drogenkonsum | § 27 Abs. 2 a), Seite 15 |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Person | ja | Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung oder strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Person. | § 27 Abs. 2 c), Seite 15 |
| Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschluss | ja | Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zum Verlust einer Grundfähigkeit kam. | § 27 Abs. 1, Seite 15 |
| Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlung | ja | Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Strahlung infolge Kernenergie. | § 27 Abs. 2 g), Seite 15 |
| Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert) | ja | Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versicherung jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. | § 22 Abs. 1, Seite 11 |
| Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigung | ja | Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre | § 15 Abs. 2, Seite 8 |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | ja | Insbesondere verzichten wir dabei auf eine erneute … innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. | § 15 Abs. 2, Seite 9 |
| Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnose | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeitsversicherung

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                                                                                                                 Gültig ab 01.01.2025


Versicherungsbedingungen                                                VI. Gestaltungsmöglichkeiten
für die Grundfähigkeitsversicherung                                     § 19    Welche     Möglichkeiten     bietet     Ihnen         die
                                                                                Nachversicherungsoption?
                                                                        § 20    Welche      Möglichkeit     bietet     Ihnen          die
Sehr geehrte Kundin,                                                            Verlängerungsoption?
sehr geehrter Kunde,                                                    § 21    Welche    Möglichkeiten  bietet    Ihnen   die       BU-
                                                                                Wechseloption?
als Versicherungsnehmer sind Sie unser Vertragspartner. Die
nachfolgenden Bedingungen informieren Sie über die Regelun-             VII. Vorzeitige Beendigung
gen, die für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns gel-
ten.                                                                    § 22    Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?

Die in den Bedingungen aufgeführten Rechte und Pflichten be-            VIII. Ihre Obliegenheiten
treffen vorrangig den Versicherungsnehmer.
                                                                        § 23    Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das
Ihre                                                                            Versicherungsverhältnis beziehen?
Württembergische Lebensversicherung AG                                  § 24    Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie zu
                                                                                berücksichtigen?
                                                                        § 25    Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
Inhaltsverzeichnis                                                              welche Folgen hat ihre Verletzung?
                                                                        § 26    Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im
A      Begriffsbestimmungen                  zu           Ihrer                 Rahmen der Nachprüfung?
       Versicherung
                                                                        IX.    Ausschlüsse
B      Versicherungsbedingungen                                         § 27    In welchen Fällen        ist   der    Versicherungsschutz
                                                                                ausgeschlossen?
I.     Leistungsbeschreibung                              und
       Versicherungsschutz                                              X.     Sonstiges
§1      Welche Leistungen erbringen wir?                                § 28    Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur
§2      Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne                    Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistungen?
        dieser Bedingungen vor?                                         § 29    Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§3      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?                           § 30    An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
§4      Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei Verlust                   nicht zufrieden sind?
        einer Grundfähigkeit?                                           § 31    Wo ist der Gerichtsstand?
                                                                        § 32    Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
II.    Überschussbeteiligung
                                                                        C      Abkürzungen             für           Gesetze        und
§5      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?                        Verordnungen
III. Leistungsauszahlung
§6      Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
        beantragen?
§7      Welche Unterstützung können Sie in Anspruch nehmen?
§8      Wann geben wir eine Erklärung über unsere                       A      Begriffsbestimmungen zu Ihrer Versiche-
        Leistungspflicht ab?                                                   rung
§9      Was gilt für die Nachprüfung des Verlustes einer
        Grundfähigkeit?                                                 Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleich-
§ 10    Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?                   tern, möchten wir Ihnen vorab einige Begriffe erläutern.
§ 11    Wer erhält die Versicherungsleistung?
§ 12    Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?
                                                                        Annahmerichtlinien
IV. Beitragszahlung                                                     In unseren Annahmerichtlinien legen wir fest, wie wir Risiken prü-
                                                                        fen und welche Risiken wir versichern. Beispielsweise wird gere-
§ 13    Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?              gelt, welche beruflichen Tätigkeiten wir versichern und welche Er-
§ 14    Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig         krankungen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zu-
        zahlen?                                                         dem enthalten unsere Annahmerichtlinien Vorgaben zur maxima-
§ 15    Welche     Möglichkeiten       haben      Sie        bei        len Höhe der Leistungen oder zu den versicherbaren Endaltern
        Zahlungsschwierigkeiten?                                        sowie Leistungsdauern.
§ 16    Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen?
                                                                        Bewertungsreserven
V.     Kosten                                                           Bewertungsreserven tragen dazu bei, Schwankungen an den Ka-
                                                                        pitalmärkten auszugleichen. Sie entstehen, wenn der Marktwert
§ 17    Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?               einer Kapitalanlage über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt.
§ 18    Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung?          Haben wir beispielsweise eine Immobilie zum Preis von
                                                                        1.000.000 EUR gekauft, so wird die Immobilie mit diesem Wert in


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der Bilanz ausgewiesen. Beträgt der Wert der Immobilie zum Bi-             Versicherungsjahr
lanzstichtag 1.200.000 EUR, so entstehen hieraus Bewertungs-               Den Zeitraum von einem Jahrestag des Versicherungsbeginns
reserven in Höhe von 200.000 EUR. An unseren Bewertungsre-                 bis zum nächsten nennen wir Versicherungsjahr. Beispielsweise
serven beteiligen wir Sie. Nähere Informationen finden Sie in § 5.         ist das erste Versicherungsjahr das Jahr vom Versicherungsbe-
                                                                           ginn bis zum ersten Jahrestag.
Bezugsberechtigter                                                         Versicherungsnehmer
Als Versicherungsnehmer können Sie festlegen, wer die Versi-               Der Versicherungsnehmer ist die Person, die die Versicherung
cherungsleistungen erhalten soll. Diese Person hat dann ein Be-            abschließt. Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die
zugsrecht und wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Nähere               Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.
Informationen hierzu finden Sie in § 11.
                                                                           Versicherungsperiode
Invalidität und Invaliditätsversicherungen                                 Die Versicherungsperiode ist der Zeitraum, für den der Beitrag
Unter Invalidität verstehen wir eine Beeinträchtigung der körperli-        berechnet wird. Bei der Grundfähigkeitsversicherung dauert eine
chen oder geistigen Leistungsfähigkeit. Diese Beeinträchtigung             Versicherungsperiode jeweils einen Monat.
ist durch Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall eingetre-
ten. Sie ist über einen längeren Zeitraum oder dauerhaft vorhan-           B     Versicherungsbedingungen
den. Eine Invalidität kann beispielsweise zu einer Erwerbsminde-
rung, Erwerbsunfähigkeit, Berufsunfähigkeit, Dienstunfähigkeit
oder zum Verlust einer Grundfähigkeit führen. Deswegen verste-             I.    Leistungsbeschreibung und Versicherungs-
hen wir unter Invaliditätsversicherungen beispielsweise Erwerbs-                 schutz
minderungs-, Erwerbsunfähigkeits-, Berufsunfähigkeits-, Dienst-
unfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherungen.
                                                                           §1      Welche Leistungen erbringen wir?
Rechnungsgrundlagen
Rechnungsgrundlagen sind vorsichtige Annahmen, die wir für die             (1) Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit
Kalkulation und die Bildung von Reserven benötigen. Insbeson-
dere dienen sie dazu, Beiträge und Leistungen zu berechnen.                Verliert die versicherte Person während der Versicherungsdauer
Dazu gehören Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungsta-              eine versicherte Grundfähigkeit (siehe § 2), erbringen wir fol-
feln, der Rechnungszins sowie eingerechnete Kosten.                        gende Leistungen:
Nähere Informationen finden Sie in § 28.                                   -    Wir zahlen die versicherte Grundfähigkeitsrente. Die Rente
                                                                                wird jeweils zu Beginn eines Monats fällig und gezahlt. Auch
                                                                                bei Verlust mehrerer Grundfähigkeiten zahlen wir die Grund-
Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln                             fähigkeitsrente nur in einfacher Höhe.
Sterbetafeln geben uns Auskunft über die Wahrscheinlichkeit, in            -    Sie müssen für diesen Vertrag keine Beiträge mehr zahlen.
einem bestimmten Alter zu sterben. Invalidisierungstafeln bezif-
fern die Wahrscheinlichkeit, in einem bestimmten Alter invalide            Diese Leistungen erbringen wir, solange der Verlust einer
zu werden. Reaktivierungstafeln enthalten die Wahrscheinlich-              Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt, längstens bis zum Ablauf der
keit, dass eine eingetretene Invalidität wieder entfällt. Für Ihren        Leistungsdauer. Nähere Informationen zum Beginn und Ende der
Vertrag verwenden wir vom Geschlecht unabhängige Tafeln.                   Leistungen finden Sie in § 4.
Nähere Informationen finden Sie in § 28.
                                                                           (2) Gültigkeit Versicherungsschutz
Textform
                                                                           Sie haben weltweit Versicherungsschutz, sowohl im Beruf als
Eine Mitteilung liegt in Textform vor, wenn sie dauerhaft aufbe-
                                                                           auch in der Freizeit. Sie müssen uns nicht informieren, wenn sich
wahrt und wiedergegeben werden kann. Dies ist beispielsweise
                                                                           nach Vertragsabschluss bei der versicherten Person gefahrer-
bei Mitteilungen über unser Kundenportal, per Brief oder E-Mail
                                                                           hebliche Umstände ändern. Dies sind zum Beispiel die berufliche
der Fall. Eine telefonische Übermittlung erfüllt die Voraussetzun-
                                                                           Tätigkeit, Hobbys oder der Raucherstatus. Bitte beachten Sie je-
gen nicht.
                                                                           doch die sonstigen Mitwirkungspflichten in den Versicherungsbe-
                                                                           dingungen, zum Beispiel bei der Nachprüfung.
Überschüsse
Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen              (3) Überschussbeteiligung
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren.
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. An diesen beteili-             Wir beteiligen Sie an den Überschüssen und an den Bewertungs-
gen wir Sie. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kön-             reserven nach § 5.
nen wir Ihnen nicht verbindlich zusagen. Nähere Informationen
                                                                           §2      Wann liegt der Verlust einer Grundfähigkeit im Sinne
finden Sie in § 5.
                                                                                   dieser Bedingungen vor?

Versicherte Person
                                                                           (1)   Verlust einer Grundfähigkeit
Die versicherte Person ist die Person, die gegen den Verlust einer
Grundfähigkeit versichert wird. Sie kann über die Rechte aus dem           Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt vor, wenn alle folgenden
Versicherungsvertrag nicht verfügen.                                       Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                           -   Es handelt sich um eine versicherte Grundfähigkeit nach Ab-
Versicherungs- und Leistungsdauer                                              satz (3).
Als Versicherungsdauer bezeichnen wir den Zeitraum, in dem                 -   Die versicherte Person besaß die Grundfähigkeit bei Versi-
Versicherungsschutz besteht. Bei Verlust einer Grundfähigkeit                  cherungsbeginn.
während der Versicherungsdauer wird die versicherte Leistung               -   Die versicherte Person verliert die Grundfähigkeit durch
fällig. Wir zahlen solange der Verlust einer Grundfähigkeit vor-               Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall.
liegt, längstens jedoch bis zum Ende der Leistungsdauer. Ihre              -   Der Verlust ist fachärztlich nachgewiesen.
Versicherungs- und Leistungsdauer entnehmen Sie bitte Ihrem                -   Der Verlust besteht voraussichtlich für einen ununterbroche-
Persönlichen Vorschlag oder Ihrem Versicherungsschein.                         nen Zeitraum von mindestens 6 Monaten oder bestand seit


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[Seite 3]
     6 Monaten ununterbrochen. Als Eintritt des Verlustes sehen                -    mit einer der beiden Hände eine in ein gedübeltes Loch an-
     wir dabei den Beginn dieses Zeitraums an.                                      gesetzte 6 x 50 Millimeter Schraube vollständig hinein- und
-    Die versicherte Person kann die Grundfähigkeit auch unter                      wieder herauszudrehen oder
     Verwendung eines geeigneten Hilfsmittels nicht im vorgege-                -    mit einer der beiden Hände eine geöffnete Flasche mit
     benen Umfang ausüben.                                                          Schraubverschluss zu schließen und wieder aufzudrehen o-
Ein Hilfsmittel ist geeignet, wenn                                                  der
-    es von anderen Personen mit ähnlichen Einschränkungen                     -    mit einer der beiden Hände 5 Wörter mit jeweils 10 Buchsta-
     üblicherweise genutzt wird oder                                                ben auf einer Tastatur oder einem Touchscreen zu tippen o-
-    es von Ärzten oder sonstigen Stellen (zum Beispiel Medizi-                     der
     nischer Dienst der Krankenkassen) bei Vorliegen des Ver-                  -    mit ihrer bisher zum Schreiben verwendeten Hand 5 Wörter
     lustes der jeweiligen Grundfähigkeit empfohlen wird oder                       auf Papier zu schreiben, die für eine unbeteiligte dritte Per-
-    es von der versicherten Person verwendet wird oder wurde.                      son lesbar sind. Die Wörter haben jeweils 10 Buchstaben.

(2) Verlust einer Grundfähigkeit wegen Infektionsgefahr                        Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ergono-
                                                                               misch geformte Computertastaturen.
Der Verlust einer Grundfähigkeit liegt auch vor, solange der ver-
sicherten Person vollständig verboten wird, ihre bisherige berufli-
che Tätigkeit wegen einer von ihr ausgehenden Infektionsgefahr                 e) Stehen
fortzuführen. Das Verbot muss auf einer gesetzlichen Vorschrift
oder einer behördlichen Verfügung beruhen.                                     Die versicherte Person ist nicht in der Lage, 10 Minuten wie folgt
                                                                               zu stehen:
Des Weiteren müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt                     -    frei und ohne sich abzustützen
sein:                                                                          -    barfuß auf einem festen ebenen Untergrund
-     Das Tätigkeitsverbot erstreckt sich auf einen Zeitraum von
      mindestens 6 Monaten.                                                    Die Notwendigkeit, die Körperhaltung durch Gewichtsverlagerun-
-     Die versicherte Person wird nicht von ihrem Arbeitgeber mit              gen von einem auf das andere Bein zu verändern, gilt nicht als
      einer anderen Tätigkeit betraut.                                         Verlust der Grundfähigkeit.
-     Die versicherte Person übt keine andere berufliche Tätigkeit             Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
      konkret aus, die ihrer Ausbildung und Erfahrung sowie bis-               sen, Orthesen oder Stützbandagen.
      herigen Lebensstellung entspricht.
                                                                               f) Gehen
(3) Versicherte Grundfähigkeiten                                               Die versicherte Person ist nicht in der Lage, auf einem ebenen
Im Folgenden wird beschrieben, welche Grundfähigkeiten versi-                  und asphaltierten Bürgersteig 400 Meter zurückzulegen. Die Not-
chert sind und wann die jeweilige Grundfähigkeit als verloren gilt.            wendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt nicht als
                                                                               Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der Pausen ins-
a) Sehen                                                                       gesamt eine Minute nicht überschreiten.
Auf dem besseren Auge der versicherten Person                                  Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise Prothe-
-    beträgt das Restsehvermögen höchstens 5 % oder                            sen, Orthesen oder Stützbandagen. Auf einen Rollator oder Un-
-    beträgt das Gesichtsfeld für die Schwarz-Weiß-Wahrneh-                    terarmgehstützen als geeignetes Hilfsmittel bestehen wir nicht.
     mung höchstens 15 Grad vom Zentrum in alle Richtungen.
     Das gesamte Gesichtsfeld beträgt somit höchstens 30 Grad.                 g) Treppensteigen

Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise eine                 Die versicherte Person ist nicht in der Lage, eine Treppe unter
                                                                               Verwendung des Geländers hinauf- und wieder hinabzusteigen.
Brille oder Kontaktlinsen.
                                                                               Die Treppe erfüllt folgende Voraussetzungen:
b) Hören                                                                       -    Die Treppe besteht aus 12 Treppenstufen.
                                                                               -    Die Treppenstufen haben eine maximale Höhe von 20 Zen-
Das bessere Ohr der versicherten Person weist im Bereich des                        timetern.
gesprochenen Wortes (1.000 bis 3.000 Hertz) einen Hörverlust
von mindestens 60 Dezibel auf.                                                 Die Notwendigkeit, eine oder mehrere Pausen einzulegen, gilt
                                                                               nicht als Verlust der Grundfähigkeit. Jedoch darf die Dauer der
Ein geeignetes Hilfsmittel nach Absatz (1) ist beispielsweise ein              Pausen insgesamt eine Minute nicht überschreiten.
Hörgerät.
                                                                               Geeignete Hilfsmittel nach Absatz (1) sind beispielsweise ein
c) Sprechen                                                                    Gehstock, Prothesen oder Orthesen.
Die versicherte Person ist nicht in der Lage, sich gegenüber einer
unabhängigen Person mit gemeinsamer Sprachbasis in Worten
verständlich zu machen.                                                        §3      Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Dies bedeutet, dass die versicherte Person
                                                                               Ihr Versicherungsschutz beginnt mit dem Vertragsabschluss, frü-
-    keine Worte mehr formen oder aussprechen kann oder
                                                                               hestens jedoch zum vereinbarten Versicherungsbeginn. Dieser
-    die gesprochenen Worte keinen Sinn mehr ergeben (zum
                                                                               ist im Versicherungsschein dokumentiert. Bei nicht rechtzeitiger
     Beispiel Wernicke-Aphasie).
                                                                               Zahlung des Einlösungsbeitrages (siehe § 13 Absatz (2)) kann
                                                                               unsere Leistungspflicht entfallen (siehe § 14).
Stottern alleine gilt nicht als Verlust der Grundfähigkeit.

Zum Nachweis der sprachlichen Beeinträchtigung muss ein
Aachener Aphasie-Test oder ein ähnlicher, anerkannter Test ver-
wendet werden.

d) Gebrauch der Hände
Die versicherte Person ist nicht in der Lage,


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[Seite 4]
§4      Wann beginnen und enden unsere Leistungen bei                    (2) Allgemeine Entstehung und Verwendung von Überschüssen
        Verlust einer Grundfähigkeit?
                                                                         Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
Beginn der Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit                   Unternehmens nennen wir Rohüberschuss. Diesen ermitteln wir
                                                                         nach handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Der Roh-
(1)   Entstehung des Anspruchs                                           überschuss entsteht aus folgenden 3 Quellen:
                                                                         -    Kapitalerträge
Der Anspruch auf Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit ent-        -    Risikoergebnis
steht mit Ablauf des Monats, in dem der Verlust eingetreten ist.              Risikoüberschüsse entstehen beispielsweise, wenn unsere
Das bedeutet, dass wir für den nachgewiesenen Zeitraum des                    erbrachten Leistungen geringer sind als bei der Tarifkalkula-
Verlustes auch rückwirkend leisten.                                           tion angenommen.
                                                                         -    Übriges Ergebnis
Sie müssen uns den Verlust einer Grundfähigkeit der versicherten              Überschüsse entstehen hier, wenn beispielsweise die ange-
Person in Textform mitteilen.                                                 fallenen Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an-
                                                                              genommen.
(2) Befreiung von der Beitragszahlungspflicht                            Wir beteiligen die Gemeinschaft der Versicherungsnehmer an
                                                                         diesen Überschüssen. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtli-
Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
                                                                         chen Vorgaben, insbesondere die MindZV in der jeweils gelten-
Beiträge weiterzahlen. Wir werden Ihnen diese jedoch bei Aner-
                                                                         den Fassung.
kennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
Auf Ihren Wunsch hin werden wir Ihnen bis zur endgültigen Ent-
                                                                         Den für die Versicherungsnehmer bestimmten Überschuss kön-
scheidung über unsere Leistungspflicht fällig werdende Beiträge
                                                                         nen wir
zinslos stunden.
                                                                         -    als Direktgutschrift unmittelbar den überschussberechtigten
Die gestundeten Beiträge sind zinsfrei nachzuzahlen, wenn un-
                                                                              Verträgen gutschreiben oder
sere Prüfung ergeben hat, dass die versicherte Person keine
                                                                         -    der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zuführen.
Grundfähigkeit verloren hat. Auf Nachfrage werden wir Ihnen Vor-
                                                                         Sinn der RfB ist es, Schwankungen über die Jahre auszugleichen.
schläge machen, wie diese Nachzahlung in Ihrem Fall erleichtert
                                                                         Die RfB darf von uns grundsätzlich nur für die Überschussanteile
werden kann. Mögliche Vorschläge sind zum Beispiel:
                                                                         der Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich
-    Ratenzahlung bis zu 12 Monate
                                                                         festgelegten Ausnahmefällen dürfen wir hiervon mit Zustimmung
-    Herabsetzung der garantierten Grundfähigkeitsrente
                                                                         der Aufsichtsbehörde abweichen (§ 140 Absatz 1 VAG).
Ende der Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit
                                                                         Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
(3) Ende des Anspruchs                                                   Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
Der Anspruch auf Leistungen bei Verlust einer Grundfähigkeit en-         zur RfB nicht.
det,
                                                                         (3) Jährliche Festlegung der Höhe der Überschussanteile
-    wenn bei der versicherten Person kein Verlust einer Grund-
     fähigkeit (siehe § 2) mehr vorliegt oder                            Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich
-    wenn die versicherte Person stirbt oder                             zum Überschuss bei. Wir fassen deshalb gleichartige Versiche-
-    bei Ablauf der vertraglichen Leistungsdauer.                        rungen zu Bestandsgruppen zusammen. Zum Beispiel ordnen wir
                                                                         Grundfähigkeitsversicherungen einer anderen Bestandsgruppe
II.   Überschussbeteiligung                                              zu als Rentenversicherungen. Wir unterscheiden hierbei zwi-
                                                                         schen Einzelversicherungen und Kollektivversicherungen mit Ta-
                                                                         rifzusatz „K“.
§5      Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?
                                                                         Innerhalb einer Bestandsgruppe können wir weitere Überschuss-
(1)   Überschussbeteiligung                                              gruppen bilden, um ähnliche Risiken zusammenzufassen.

Bei Vertragsabschluss garantieren wir Versicherungsleistungen            Die Verteilung der Überschüsse auf die Überschussgruppen neh-
für viele Jahre. Deshalb müssen wir vorsichtig kalkulieren.              men wir nach einem verursachungsorientierten Verfahren vor.
Dadurch entstehen in der Regel Überschüsse. Wir beteiligen Sie           Dabei richten wir uns danach, in welchem Umfang die jeweilige
gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und an den Bewer-                    Überschussgruppe zur Entstehung der Überschüsse beigetragen
tungsreserven (Überschussbeteiligung).                                   hat.

Nachfolgend erläutern wir Ihnen                                          Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
-   wie Überschüsse allgemein entstehen und wie wir diese ver-           Aktuars Überschussanteilsätze für alle Überschussgruppen fest.
    wenden.                                                              Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
-   wie wir Ihren Vertrag am Überschuss beteiligen.                      schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
-   wie Bewertungsreserven entstehen.                                    ansonsten werden diese der RfB entnommen.
-   wie wir Ihrem Vertrag Bewertungsreserven zuordnen.
                                                                         Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in unserem Ge-
Die Höhe der Überschussbeteiligung ist nicht vorhersehbar.               schäftsbericht oder teilen sie Ihnen in der Jahresinformation mit.
Sie hängt von vielen Faktoren ab und kann von uns nur begrenzt           Den Überschussanteil teilen wir Ihnen jährlich laufend zu, erst-
beeinflusst werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-            mals bei Versicherungsbeginn.
gung kann daher nicht garantiert werden. Sie kann auch 0 EUR
betragen.                                                                (4) Überschussanteile vor dem Leistungsfall
Die Höhe der Überschüsse und Bewertungsreserven veröffentli-
chen wir jährlich in unserem Geschäftsbericht.                           Die Überschussanteile bemessen sich in Prozent des über-
                                                                         schussberechtigten Beitrages.
                                                                         Der überschussberechtigte Beitrag wird dabei wie folgt ermittelt:
                                                                         Grundsätzlich entspricht der überschussberechtigte Beitrag dem
                                                                         Jahresbeitrag abzüglich Stückkosten.


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                                                                         III. Leistungsauszahlung
Nach außerplanmäßiger Beitragsfreistellung Ihres Vertrages be-
messen sich die Überschussanteile abweichend davon in Prozent
des Risikobeitrages.                                                     §6      Was ist von Ihnen zu beachten, wenn Sie Leistungen
                                                                                 beantragen?
Die Verwendung der Überschussanteile erfolgt gemäß dem Über-
schuss-System Beitragsverrechnung. Die jährlichen Überschuss-
                                                                         (1)   Nachweispflicht
anteile werden mit dem Beitrag verrechnet. Bei beitragsfreien
Versicherungen werden die jährlichen Überschussanteile verzins-          Werden Leistungen aus dieser Versicherung verlangt, müssen
lich angesammelt.                                                        Sie uns Auskunft erteilen und erforderliche Nachweise in deut-
                                                                         scher Sprache vorlegen. Die Beschaffung muss Ihnen zumutbar
(5) Überschussanteile im Leistungsfall                                   sein. Hierbei entstehende Kosten hat der Anspruchserhebende
Wenn Anspruch auf Leistungen wegen Verlust einer                         zu tragen.
Grundfähigkeit besteht, ordnen wir Ihrem Vertrag jeweils zu Be-
                                                                         (2) Erforderliche Nachweise
ginn eines Versicherungsjahres Überschussanteile zu. Diese be-
messen sich in Prozent der Vorjahresrente.                               Für die Prüfung des Verlustes einer Grundfähigkeit müssen Sie
                                                                         uns alle folgenden Nachweise einreichen:
Wir verwenden diese Überschussanteile für eine jährliche Ren-
tenerhöhung zum Versicherungsjahrestag. Die erste Rentenerhö-            a) Einen Nachweis über den Tag der Geburt der versicherten Per-
hung erfolgt, wenn mindestens für ein Jahr Anspruch auf Leistun-            son.
gen bestanden hat. Die so erreichte Gesamt-Rente ist bis zum
                                                                         b) Eine Darstellung über die Ursache sowie den Verlauf nach Ein-
Wiedererlangen der Grundfähigkeiten garantiert. Danach entfällt
                                                                            tritt des Verlustes einer Grundfähigkeit.
die Rente aus der Überschussbeteiligung.
                                                                         c) Ausführliche Berichte der Ärzte und sonstiger Behandler, die
(6) Entstehung und Zuordnung von Bewertungsreserven
                                                                            die versicherte Person gegenwärtig behandeln beziehungs-
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-               weise behandelt oder untersucht haben, mit Auskunft über fol-
anlagen über dem handelsrechtlichen Buchwert liegt. Marktwerte              gende Punkte:
können sich laufend ändern. Deshalb ermitteln wir die Bewer-               -     Ursache des Leidens
tungsreserven mindestens einmal im Monat neu. Dabei erfolgt die            -     Beginn des Leidens
Bewertung auf Basis des letzten Arbeitstages des Vormonats.                -     Art des Leidens
Aufgrund gesetzlicher Vorschriften ist nur ein Teil dieser Bewer-          -     Verlauf des Leidens
tungsreserven verteilungsfähig. Die verteilungsfähigen Bewer-              -     Voraussichtliche Dauer des Leidens
tungsreserven ordnen wir nach einem verursachungsorientierten              -     Verlust der Grundfähigkeit
Verfahren monatlich den einzelnen Verträgen anteilig rechnerisch
zu.                                                                      d) Eine Aufstellung
                                                                           -     der Ärzte, Heilpraktiker, Krankenhäuser, Krankenanstal-
Sollten zwischen dem Bewertungsstichtag und dem Ende Ihres                       ten, Pflegeeinrichtungen oder Pflegepersonen, bei denen
Vertrages unvorhergesehene Ereignisse eintreten, die sich auf                    die versicherte Person in Behandlung war, ist oder voraus-
die verteilungsfähigen Bewertungsreserven auswirken können,                      sichtlich sein wird.
sind wir berechtigt, deren Höhe neu zu ermitteln.                          -     der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungsträ-
                                                                                 ger oder sonstiger Versorgungsträger, bei denen die ver-
(7) Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihren Vertrag                      sicherte Person ebenfalls Leistungen wegen Verlust einer
Wir beteiligen Ihren Vertrag an den Bewertungsreserven                           Grundfähigkeit, sonstiger Invalidität oder Pflegebedürftig-
-    bei Beendigung Ihres Vertrages, falls wir zu diesem Zeit-                   keit geltend machen könnte.
     punkt keine Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit           e) Nach Aufforderung zudem Unterlagen über das Einkommen
     erbringen oder                                                         der versicherten Person. Dies sind zum Beispiel Gehaltsnach-
-    bei Entstehung eines Anspruchs auf Leistungen wegen                    weise, Gewinn- und Verlustrechnungen und betriebswirtschaft-
     Verlust einer Grundfähigkeit.                                          liche Unterlagen.

Dies erfolgt gemäß den gesetzlichen Regelungen. Derzeit sieht
                                                                         Bitte beachten Sie auch die weiteren Auskunftspflichten aufgrund
§ 153 Absatz 3 VVG eine Zuteilung in Höhe der Hälfte der zuge-
                                                                         gesetzlicher Regelungen nach § 24.
ordneten Bewertungsreserven vor.
                                                                         (3) Weitere Nachweise auf unsere Kosten
Während wir Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit er-
bringen, erfolgt die Beteiligung an den Bewertungsreserven durch         Wir können außerdem auf unsere Kosten ärztliche Untersuchun-
angemessen erhöhte Überschussanteile. Hierzu wird bei der                gen durch von uns beauftragte Ärzte verlangen. Hierbei werden
Festlegung der Überschussanteilsätze insbesondere die aktuelle           die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse falls erforderlich von uns über-
Situation der Bewertungsreserven berücksichtigt.                         nommen.
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die              Dies gilt auch für den Zeitraum, zu dem wir im Antrag Fragen zum
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-           Gesundheitszustand der versicherten Person gestellt haben.
fällt. Weitere Informationen zu Ihrer Beteiligung an den Bewer-
tungsreserven entnehmen Sie bitte unserem Geschäftsbericht.              Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir ver-
                                                                         langen, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in
                                                                         Deutschland durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen
                                                                         wir
                                                                         -    die Kosten der Untersuchungen.
                                                                         -    die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse beziehungsweise Flug-
                                                                              kosten für Flüge in der Economyklasse falls erforderlich.


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[Seite 6]
-     die Übernachtungskosten bis zu einem Betrag von 100 EUR            -      Eine Feststellung des Verlustes einer Grundfähigkeit konnte
      pro Übernachtung falls erforderlich.                                      aufgrund fehlender Untersuchungen oder Begutachtungen
                                                                                noch nicht abschließend erfolgen.
Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten, wenn            -      Ein Wiedererlangen der Grundfähigkeiten ist zu erwarten,
diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in Deutschland                    beispielsweise aufgrund des Ausheilens von Unfallfolgen.
angewendeten Grundsätzen erfolgen.
                                                                         Die Anerkennung der Leistungspflicht ist bis zum Ablauf der Frist
(4) Ärztliche Anordnungen                                                für uns bindend. Während dieses Zeitraums findet keine Nach-
                                                                         prüfung nach § 9 statt. Wenn uns nachgewiesen wird, dass die
Die versicherte Person muss nicht jede von einem Arzt angeord-
                                                                         Voraussetzungen für eine unbefristete Anerkennung vorliegen,
nete Maßnahme befolgen. Sie kann beispielsweise Operationen
                                                                         werden wir diese auch vor Ablauf der Frist erklären.
ablehnen. Dies steht einer Anerkennung unserer Leistungspflicht
nicht entgegen.                                                          §9        Was gilt für die Nachprüfung des Verlustes einer
                                                                                   Grundfähigkeit?
Die versicherte Person ist jedoch verpflichtet, zumutbaren Emp-
fehlungen ihrer Ärzte zur Besserung ihrer gesundheitlichen Ver-
hältnisse zu folgen.                                                     (1)    Nachprüfung
Maßnahmen sind zumutbar, wenn sie alle folgenden Vorausset-
                                                                         Wir dürfen nach Beginn unserer Leistungspflicht regelmäßig
zungen erfüllen:
                                                                         nachprüfen, ob bei der versicherten Person noch der Verlust einer
-    Sie sind gefahrlos.
                                                                         Grundfähigkeit nach § 2 vorliegt.
-    Sie sind nicht mit besonderen Schmerzen verbunden.
-    Sie bieten sichere Aussicht auf Besserung des Gesamtzu-             (2) Mitwirkungspflicht
     standes.
                                                                         Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Auskünfte
Dabei handelt es sich beispielsweise um Maßnahmen wie die                und einmal jährlich umfassende Untersuchungen der versicher-
Verwendung von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmit-           ten Person verlangen. Hierunter fallen insbesondere Unterlagen
teln (beispielsweise das Tragen von Prothesen, Verwendung von            über das Einkommen und betriebswirtschaftliche Unterlagen der
Seh- und Hörhilfen), die Durchführung von logopädischen Maß-             letzten 3 Jahre sowie medizinische Unterlagen. Wir dürfen dazu
nahmen, Psychotherapie oder das Tragen von Stützstrümpfen.               Ärzte unserer Wahl beauftragen. Dabei anfallende Kosten über-
                                                                         nehmen wir. Die Bestimmungen nach § 6 Absatz (3) gelten ent-
§7      Welche Unterstützung können Sie in Anspruch neh-                 sprechend. Wenn Sie diese Mitwirkungspflicht verletzen,
        men?                                                             kann das dazu führen, dass wir nicht leisten. Näheres hierzu
                                                                         finden Sie in § 26 .
Wir unterstützen und beraten Sie während der gesamten Laufzeit
des Vertrages. Dies gilt insbesondere, wenn Sie Leistungen be-           (3) Leistungsfreiheit
antragen. Wir sind gerne auch telefonisch für Sie da. Dabei kön-
nen Sie beispielsweise Fragen zu den Leistungen Ihrer Versiche-          Wenn wir feststellen, dass kein Verlust einer Grundfähigkeit nach
rung, zur Beantragung von Leistungen oder zur Prüfung unserer            § 2 mehr vorliegt, teilen wir Ihnen diese Veränderung in Textform
Leistungspflicht klären. Gerne geben wir Ihnen Auskunft zu den           mit. Dann können wir unsere Leistungen mit Ablauf des dritten
erforderlichen Unterlagen und angeforderten Nachweisen.                  Monats nach Zugang unserer Erklärung einstellen. Ab diesem
Wenn Sie es wünschen, beraten wir Sie über Maßnahmen zur                 Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen.
medizinischen Rehabilitation.
                                                                         § 10      Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§8      Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leis-
        tungspflicht ab?
                                                                         (1)    Übermittlung in Textform

(1)   Erklärung binnen 10 Arbeitstagen                                   Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermit-
                                                                         teln. Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, liegt eine
Wenn Sie Leistungen beantragen, informieren wir Sie innerhalb            Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen.
von 10 Arbeitstagen, falls noch Unterlagen fehlen. Solange Sie
uns noch nicht alle Auskünfte und Nachweise gemäß § 6 gege-              (2) Rechte des Inhabers
ben haben, informieren wir Sie alle 4 Wochen über den aktuellen
Bearbeitungsstand.                                                       Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt
                                                                         ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver-
Nach Eingang aller Auskünfte und Nachweise entscheiden wir in-           fügen. Das gilt besonders dafür, Leistungen in Empfang zu neh-
nerhalb von 10 Arbeitstagen, ob, in welchem Umfang und für wel-          men. Wir können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Ver-
                                                                         sicherungsscheins seine Berechtigung nachweist.
chen Zeitraum wir leisten. Falls wir hierfür länger benötigen und
Ihnen dadurch ein nachgewiesener Schaden entsteht, werden wir
                                                                         § 11      Wer erhält die Versicherungsleistung?
diesen ersetzen.

(2) Einmalige Befristung der Leistungszusage                             (1)    Festlegung Bezugsrecht
Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über unsere Leistungs-            Als Versicherungsnehmer legen Sie bei Vertragsabschluss fest,
pflicht unbefristet.                                                     wer die Leistungen erhält. Wenn Sie uns eine andere Person be-
                                                                         nennen, ist diese bezugsberechtigt. Bei der Festlegung des Be-
In Ausnahmefällen ist eine einmalige Befristung zulässig, wenn           zugsrechts sind die Vorschriften des Versicherungsteuergesetzes
wichtige Gründe vorliegen. Die Befristung darf 18 Monate ab dem          bezüglich der Steuerfreiheit der Beiträge zu dieser Versicherung
Zeitpunkt unserer Anerkennung der Leistungspflicht nicht über-           zu berücksichtigen. Ist nicht die versicherte Person bezugsbe-
schreiten. Danach entscheiden wir, ob wir unsere Leistungspflicht        rechtigt, so können wir weitere Unterlagen oder Nachweise anfor-
unbefristet anerkennen.                                                  dern. Diese benötigen wir, um zu prüfen, ob die Beiträge steuer-
                                                                         frei sind. Eine Änderung des Bezugsrechts nach Absatz (2) oder
Folgende Beispiele können wichtige Gründe darstellen:


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[Seite 7]
(3) ist nur wirksam, wenn wir Ihnen dies in Textform bestätigt ha-        (2) Fälligkeit der Beiträge
ben. Durch den Wechsel des Bezugsrechts kann sich der Beitrag
zu dieser Versicherung um die dann fällig werdende Versiche-              Den ersten Beitrag nennen wir Einlösungsbeitrag. Diesen müssen
rungsteuer erhöhen.                                                       Sie unverzüglich nach Abschluss der Versicherung zahlen, je-
                                                                          doch nicht vor dem vereinbarten Versicherungsbeginn.
(2) Widerrufliches Bezugsrecht
                                                                          Die Folgebeiträge werden jeweils zu Beginn des jeweiligen Mo-
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich festlegen, erwirbt der Be-          nats fällig.
zugsberechtigte das Recht auf die Leistung jeweils mit der Fällig-
keit der Leistung. Sie können das Bezugsrecht für zukünftige              (3) Übermittlung der Beiträge
Leistungen jederzeit ändern. Wir können die Zustimmung der ver-
sicherten Person dafür verlangen.                                         Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
                                                                          Kosten.
(3) Unwiderrufliches Bezugsrecht
                                                                          (4) Beitragsrückstände
Sie können ausdrücklich festlegen, dass der Bezugsberechtigte
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. So-          Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung sowie bei Beitragsfrei-
bald uns Ihre Festlegung zugegangen ist, kann dieses Bezugs-              stellung werden wir etwaige Beitragsrückstände verrechnen.
recht nur noch mit Zustimmung des unwiderruflich Bezugsberech-
                                                                          § 14     Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzei-
tigten geändert werden. Wir können zusätzlich die Zustimmung
                                                                                   tig zahlen?
der versicherten Person dafür verlangen.

(4) Abtretung und Verpfändung                                             (1)    Rechtzeitige Beitragszahlung
Ansprüche aus dieser Versicherung können weder abgetreten                 Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl-
noch verpfändet werden.                                                   ligkeitstag (siehe § 13 Absatz (2)) alles getan haben, damit der
                                                                          Beitrag bei uns eingeht.
(5) Anzeige
Die Einräumung und den Widerruf eines Bezugsrechts müssen                 Ist die Einziehung des Beitrages von einem Konto vereinbart, gilt
Sie uns in Textform mitteilen. Besteht ein unwiderrufliches Be-           die Zahlung als rechtzeitig erfolgt, wenn alle folgenden Voraus-
zugsrecht, so benötigen wir auch die Zustimmung des bisher un-            setzungen erfüllt sind:
widerruflich Bezugsberechtigten in Textform. Zusätzlich können            -     Der Beitrag kann am Fälligkeitstag eingezogen werden.
wir die Zustimmung der versicherten Person in Textform verlan-            -     Sie widersprechen einer berechtigten Einziehung nicht.
gen.
Für die nachträgliche Eintragung oder Änderung eines Bezugs-              Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein-
berechtigten können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch           ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn diese
immer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der         unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben
Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.                 Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen
                                                                          werden kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb
§ 12     Was gilt für die Verjährung von Ansprüchen?                      des Lastschriftverfahrens zu verlangen.


(1)    Verjährungsfristen                                                 Einlösungsbeitrag

Fällige Ansprüche aus Ihrem Versicherungsvertrag verjähren ge-            (2) Rücktrittsrecht
mäß § 195 BGB in 3 Jahren. Die Frist beginnt gemäß § 199 BGB
mit dem Schluss des Jahres, in dem die entsprechenden Ansprü-             Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
che entstanden sind und Sie Kenntnis hiervon erlangen oder ohne           vom Vertrag zurücktreten. Das gilt, solange wir diesen Beitrag
grobe Fahrlässigkeit hätten erlangen müssen. Die Ansprüche ver-           nicht erhalten haben. In diesem Fall können wir Kosten erheben.
                                                                          Die aktuelle Höhe der hierfür erhobenen Kosten können Sie der
jähren jedoch ohne Rücksicht auf Ihre Kenntnis oder eine grob
fahrlässige Unkenntnis in 10 Jahren von ihrer jeweiligen Entste-          Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen entnehmen.
hung an.                                                                  Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
                                                                          nicht zu vertreten haben, können wir nicht vom Vertrag zurücktre-
(2) Besonderheit bei Leistungsprüfung                                     ten.

Wenn ein Antrag auf Leistungen wegen Verlust einer Grundfähig-            (3) Leistungsfreiheit
keit in Textform gestellt wurde, ist die Verjährung gemäß § 203
BGB gehemmt. Dies gilt, solange wir unsere Leistungspflicht prü-          Ist der erste Beitrag bei Eintritt des Versicherungsfalls noch nicht
fen. Der Zeitraum zwischen der Stellung des Antrags bis zum Zu-           gezahlt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Auf diese Rechts-
                                                                          folge weisen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
gang unserer Entscheidung über die Leistungspflicht wird damit
bei der Berechnung der Verjährungsfrist nicht berücksichtigt.             einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein hin. Wenn Sie
                                                                          uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu
                                                                          vertreten haben, sind wir zur Leistung verpflichtet.
IV. Beitragszahlung
                                                                          Folgebeitrag
§ 13     Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten?
                                                                          (4) Zahlungsfrist
(1)    Zahlungsweise                                                      Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir Ihnen
                                                                          gemäß § 38 VVG in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist
Die Beiträge müssen Sie monatlich bezahlen.
                                                                          setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.


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[Seite 8]
(5) Wegfall des Versicherungsschutzes                                     -      Es wird eine garantierte jährliche Grundfähigkeitsrente von
                                                                                 600 EUR erreicht.
Ihr Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn               -      Es wird ein Mindestbeitrag von 12,50 EUR eingehalten.
alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
-     Es tritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zah-       Hierfür können wir Kosten erheben. Wir bieten Ihnen jedoch im-
      lungsfrist ein.                                                     mer eine kostenfreie Möglichkeit an. Näheres hierzu wird in der
-     Sie sind bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung        Kostenübersicht zu den Versicherungsbedingungen geregelt.
      noch in Verzug.
-     Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-        Sie können Ihre Versicherung bis zur Höhe des vor der Reduzie-
      folge hingewiesen.                                                  rung geltenden Versicherungsschutzes wiedererhöhen. Dabei
                                                                          gelten die Regelungen der Wiederinkraftsetzung nach § 16 Ab-
(6) Kündigungsrecht
                                                                          satz (4).
Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn alle fol-            § 16      Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stel-
genden Voraussetzungen erfüllt sind:                                                len?
-   Sie befinden sich noch immer mit den Beiträgen oder Zinsen
    in Verzug.                                                            (1)    Beitragsfreistellung
-   Wir haben Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechts-
    folge hingewiesen.                                                    Sie können jederzeit zum Ende eines Monats in Textform verlan-
                                                                          gen, zukünftig von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden.
Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung erklären.           In diesem Fall setzen wir die garantierte Grundfähigkeitsrente
Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie          zum Ende des laufenden Monats auf eine beitragsfreie Rente
zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind.            herab, die nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hinweisen.                 tik mit den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation berech-
                                                                          net wird. Der aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitrags-
(7) Beitragsnachzahlung nach Wirksamkeit der Kündigung                    freien Rente zur Verfügung stehende Betrag (§ 165, § 169 VVG)
                                                                          mindert sich um einen Abzug.
Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.                          Dieser Abzug beträgt 50 % des Betrages, der für die Bildung der
                                                                          herabgesetzten Leistung zur Verfügung steht. Die konkrete Höhe
Die Nachzahlung kann nur                                                  des Abzugs finden Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten
-   innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder                        Leistungen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren
-   innerhalb eines Monats nach Fristablauf erfolgen, wenn die            Vertragsunterlagen.
    Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden worden
    ist.                                                                  Wenn Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen, kann das für
                                                                          Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un-             sind wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebs-
wirksam. Der Vertrag besteht dann fort. Für Versicherungsfälle,           kosten (siehe § 17) keine oder nur geringe Beträge zur Bil-
die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung ein-            dung einer beitragsfreien Grundfähigkeitsrente vorhanden.
treten, besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungs-             Auch in den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risi-
schutz.                                                                   kobeiträge gemessen an den gezahlten Beiträgen nur ge-
                                                                          ringe oder keine Mittel für die Bildung einer beitragsfreien
§ 15     Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
                                                                          Grundfähigkeitsrente zur Verfügung. Nähere Informationen
         schwierigkeiten?
                                                                          zur beitragsfreien Grundfähigkeitsrente und ihrer Höhe fin-
                                                                          den Sie in der Verlaufsdarstellung der garantierten Leistun-
(1)    Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten                          gen in Ihren vorvertraglichen Informationen sowie in Ihren
                                                                          Vertragsunterlagen.
Wenn Sie ihre Beiträge vorübergehend nicht zahlen können, bie-
ten wir Ihnen folgende Möglichkeiten an:                                  (2) Angemessenheit des Abzugs
-    Befristete Beitragsfreistellung
-    Reduzierung der Beiträge                                             Mit dem Abzug wird die Veränderung der Risikolage des verblei-
                                                                          benden Versichertenbestands ausgeglichen. Außerdem wird ein
(2) Befristete Beitragsfreistellung                                       Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital vorgenommen.
Sie können eine befristete Beitragsfreistellung für bis zu 3 Jahre
nach § 16 Absätze (1) und (2) beantragen. Voraussetzung ist,              Veränderungen der Risikolage
dass eine beitragsfreie garantierte jährliche Grundfähigkeitsrente        Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass
von 600 EUR erreicht wird. Nach Ablauf der Befristung bieten wir          die Risikogemeinschaft sich gleichmäßig aus versicherten Perso-
Ihnen eine Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) an. Insbe-           nen mit einem hohen Risiko und versicherten Personen mit einem
sondere verzichten wir dabei auf eine erneute Gesundheitsprü-             geringeren Risiko zusammensetzt. Personen mit einem geringen
fung innerhalb von 6 Monaten ab Beitragsfreistellung. Bei einer           Risiko verlassen die Risikogemeinschaft eher als Personen mit
späteren Wiederinkraftsetzung ist eine erneute Gesundheitsprü-            einem hohen Risiko. Deshalb wird in Form eines kalkulatorischen
fung erforderlich.                                                        Ausgleichs sichergestellt, dass der Risikogemeinschaft durch die
                                                                          vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Gleiches gilt
(3) Reduzierung der Beiträge                                              bei Beitragsfreistellung in dem Umfang, wie sich das Risiko redu-
                                                                          ziert.
Sie können die Reduzierung Ihrer Beiträge verlangen. Durch die
Änderung Ihres Beitrages reduziert sich die Höhe Ihrer garantier-         Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
ten Grundfähigkeitsrente. Dies erfolgt im Sinne einer teilweisen          Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
Beitragsfreistellung nach § 16 Absätze (1) bis (4).                       schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
Dabei müssen alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:                 des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
                                                                          Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
                                                                          schluss eines Vertrages partizipiert dieser neue Vertrag an bereits


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vorhandenen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der                  Die Höhe der Kosten können Sie dem Informationsblatt zu Versi-
Vertrag daher solche Mittel zur Verfügung stellen. Bei einer Bei-          cherungsprodukten entnehmen. Die dort angegebenen Kosten
tragsfreistellung gehen diese zukünftig eingeplanten Solvenzmit-           basieren auf der Annahme, dass Sie Ihre Versicherung, wie bei
tel dem verbleibenden Bestand verloren. Deshalb müssen diese               Abschluss des Vertrages vereinbart, fortführen. Durch Vertrags-
Mittel im Rahmen des Abzugs ausgeglichen werden. Der interne               änderungen ändern sich die Kosten. Zum Beispiel erhöhen sich
Aufbau von Risikokapital ist in der Regel für alle Versicherungs-          die Kosten bei einer Vertragsverlängerung und können sich bei
nehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit von Optionen                einer Beitragsfreistellung verringern.
und Garantien, da eine Finanzierung über externes Kapital we-
sentlich teurer wäre.                                                      (2) Verrechnung der Kosten
                                                                           Für Ihren Vertrag wenden wir das Verrechnungsverfahren nach
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
                                                                           § 4 DeckRV an. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung
fel von uns nachzuweisen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der
                                                                           der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies gilt nicht
von uns vorgenommene Abzug wesentlich niedriger liegen muss,
                                                                           für den Teil der ersten Beiträge, der für Leistungen im Versiche-
beispielsweise weil der in Ihrem konkreten Einzelfall ermittelte Ab-
                                                                           rungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs im jeweiligen Monat
zug nur in geringerer Höhe angemessen ist, wird er entsprechend
                                                                           und für die Bildung einer Deckungsrückstellung bestimmt ist. Die
herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug über-
                                                                           auf diese Weise verrechneten Kosten sind nach der DeckRV auf
haupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er. Dies könnte beispiels-
                                                                           2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu er-
weise sein, wenn die dem Abzug zugrunde liegenden Annahmen
                                                                           bringenden Beiträge beschränkt.
in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutreffen.

(3) Mindestrente                                                           Die übrigen Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit
                                                                           verteilt.
Wenn die nach Absatz (1) berechnete beitragsfreie garantierte
jährliche Grundfähigkeitsrente den Mindestbetrag von 600 EUR               (3) Auswirkung
nicht erreicht, endet der Vertrag. Ein Rückkaufswert wird nicht
                                                                           Die beschriebene Kostenverrechnung hat zur Folge, dass in der
fällig. Wir zahlen in diesem Fall
                                                                           Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur geringe Beträge
-     vorhandene Überschussanteile und
                                                                           zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden sind (siehe § 16
-     die Beteiligung an den Bewertungsreserven, soweit solche
                                                                           Absätze (1) bis (4)). Nähere Informationen zur beitragsfreien
      vorhanden sind.
                                                                           Grundfähigkeitsrente und ihrer konkreten Höhe finden Sie in der
(4) Wiederinkraftsetzung des Versicherungsvertrages                        Verlaufsdarstellung der garantierten Leistungen in Ihren vorver-
                                                                           traglichen Informationen sowie in Ihren Vertragsunterlagen.
Sie können eine beitragsfrei gestellte Versicherung bis zur Höhe
des vor der Beitragsfreistellung geltenden Versicherungsschut-             § 18    Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rech-
zes beitragspflichtig weiterführen. Für diese Wiederinkraftsetzung                 nung?
entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Für die Weiterfüh-
                                                                           Für besondere Ereignisse, die von Ihnen veranlasst oder verur-
rung des Vertrages müssen alle folgenden Voraussetzungen er-
                                                                           sacht werden, können weitere Kosten entstehen. Dafür können
füllt sein:
                                                                           wir Ihnen die entstandenen Kosten jeweils gesondert in Rech-
-      Bei Beitragsfreistellung wurde die Mindestrente erreicht und
                                                                           nung stellen.
       der Vertrag wurde nicht beendet.
-      Ein Versicherungsfall aus diesem Vertrag ist bislang nicht
                                                                           Derzeit erheben wir Kosten für nachstehende Ereignisse:
       eingetreten.
                                                                           -   Versand unserer Mitteilungen per Post
-      Seit Beginn der Beitragsfreistellung der Versicherung sind
                                                                               Diese Kosten entfallen, sofern wir gesetzlich zum Postver-
       nicht mehr als 3 Jahre vergangen.
                                                                               sand verpflichtet sind.
-      Die Gesundheitsverhältnisse der versicherten Person zum
                                                                           -   Nachträgliche Eintragung oder Änderung des Bezugsbe-
       Zeitpunkt der Wiederinkraftsetzung lassen es nach unseren
                                                                               rechtigten
       Annahmerichtlinien zu, eine vergleichbare neue Versiche-
                                                                           -   Änderung des Versicherungsnehmers
       rung abzuschließen. In den ersten 6 Monaten nach der Bei-
                                                                           -   Rückläufer im Lastschriftverfahren
       tragsfreistellung verzichten wir auf eine erneute Gesund-
                                                                           -   Verzug mit Beiträgen
       heitsprüfung.
                                                                           -   Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs-
                                                                               schein
V.     Kosten                                                              -   Durchführung der internen Teilung im Rahmen des Versor-
                                                                               gungsausgleichs
§ 17     Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet?                 -   Durchführung von Vertragsänderungen
                                                                           -   Adressenrecherche
                                                                               Beispielsweise, wenn Sie uns die Änderung Ihrer Anschrift
(1)    Abschluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten                      oder Ihres Namens nicht mitgeteilt haben.
                                                                           -   Beitragsübermittlung durch Sie aus einem Ort außerhalb des
Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Ab-
                                                                               SEPA-Zahlungsraums oder Leistungsübermittlung durch
schluss- und Vertriebskosten sowie übrige Kosten. Diese sind in
                                                                               uns an einen Ort außerhalb des SEPA-Zahlungsraums
Ihren Beitrag einkalkuliert und werden Ihnen nicht gesondert in
                                                                           -   Nichtzahlung des Einlösungsbeitrages
Rechnung gestellt.
                                                                           -   Durchführung von vertragsbezogenen Sonderberechnungen
                                                                               beziehungsweise Bearbeitung von Sonderanfragen
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören beispielsweise
die Abschlussprovisionen für die Beratung durch den Vermittler
                                                                           Teilweise hängt die Kostenerhebung vom Kommunikationsweg
sowie die Kosten für die Antragsprüfung und Vertragsausferti-
                                                                           ab. Nähere Angaben zu den Kosten entnehmen Sie der Ihren Ver-
gung.
                                                                           tragsunterlagen beigefügten Kostenübersicht zu den Versiche-
                                                                           rungsbedingungen.
Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Verwaltungs-
kosten.


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[Seite 10]
Wenn Sie uns nachweisen, dass diese Kosten im konkreten Ein-                 -    bei Angestellten: Erhöhung des jährlichen Bruttoein-
zelfall nicht gerechtfertigt oder wesentlich zu hoch sind, entfallen              kommens um mindestens 10 % gegenüber dem Vor-
diese oder werden entsprechend herabgesetzt.                                      jahr. Variable Gehaltsbestandteile werden dabei nicht
                                                                                  berücksichtigt.
VI. Gestaltungsmöglichkeiten                                                 -    bei Selbstständigen: Erhöhung des durchschnittlichen
                                                                                  Gewinns vor Steuern über die letzten 3 Geschäftsjahre
                                                                                  um mindestens 30 % im Vergleich zum Gewinn vor
§ 19      Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die Nachversiche-                     Steuern der 3 davor liegenden Geschäftsjahre.
          rungsoption?                                                   -   Erstmaliges Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze
                                                                             in der Deutschen Rentenversicherung.
(1)    Nachversicherungsoption                                           -   Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht
                                                                             als selbstständiger Handwerker.
Sie können zu bestimmten Anlässen eine Erhöhung der garan-               -   Wegfall oder Reduzierung von Versorgungsansprüchen bei
tierten Grundfähigkeitsrente beantragen. Innerhalb der Nachver-              Invalidität aus der betrieblichen Altersversorgung, wenn fol-
sicherungsgrenzen verzichten wir auf eine erneute Gesundheits-               gende Voraussetzungen erfüllt sind:
prüfung, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Dies bezeichnen            -    Der Vertrag wird nicht als Privatvertrag mit eigenen Bei-
wir als Nachversicherung.                                                         trägen fortgeführt.
                                                                             -    Die versicherte Person befindet sich in einem neuen un-
(2) Generelle Voraussetzungen                                                     gekündigten Arbeitsverhältnis oder hat eine selbststän-
                                                                                  dige berufliche Tätigkeit aufgenommen, die die Mitglied-
-      Die Beantragung erfolgt vor dem 45. Geburtstag der versi-
                                                                                  schaft in der für den Beruf zuständigen Kammer erfor-
       cherten Person.
                                                                                  dert.
-      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
                                                                         -   Baubeginn, Kauf oder Darlehensaufnahme von mindestens
       oder erbracht.
                                                                             50.000 EUR für eine selbstgenutzte Wohnimmobilie durch
-      Der Vertrag ist beitragspflichtig.
                                                                             die versicherte Person, ihren Ehepartner oder eingetragenen
-      Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer
                                                                             Lebenspartner.
       Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf-
       tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis-
                                                                         Es sind mehrere Nachversicherungen möglich. Aus einem Ereig-
       tungen beantragt.
                                                                         nis ist dabei nur eine Nachversicherung möglich, auch wenn
-      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
                                                                         dadurch mehrere Anlässe eintreten. Zum Beispiel gilt die Geburt
       setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
                                                                         von Mehrlingen als ein Ereignis und somit ist nur eine Nachversi-
       arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
                                                                         cherung möglich. Gleiches gilt für die Erhöhung des Einkommens
-      Die zum Erhöhungszeitpunkt geltenden Annahmerichtlinien
                                                                         -    durch die Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit oder
       lassen eine Erhöhung der garantierten Rente zu.
                                                                         -    durch den Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen
-      Der Vertrag ist nicht selbst im Rahmen einer Nachversiche-
                                                                              Fortbildung oder Qualifikation.
       rungsoption zustande gekommen.
-      Die versicherte Person sowie der Versicherungsnehmer ha-
                                                                         Die Erhöhung kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des
       ben ihren ständigen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Beantra-
                                                                         Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent-
       gung in Deutschland.
                                                                         sprechender Nachweise. Bei Beantragung der Erhöhung oder
                                                                         Vorlage der dazugehörigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist
(3) Anlässe
                                                                         eine Erhöhung aufgrund dieses Anlasses nicht mehr möglich.
Sie haben in den ersten 3 Jahren ab Versicherungsbeginn einma-
lig Anspruch auf eine Nachversicherung ohne speziellen Anlass,           (4) Nachversicherungsgrenzen
wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
                                                                         Ein Recht auf Nachversicherung haben Sie nur, wenn fol-
-    Die Beantragung erfolgt vor dem 35. Geburtstag der versi-
                                                                         gende Grenzen eingehalten werden:
     cherten Person.
-    Die versicherte Person war in den letzten 12 Monaten nicht          Untergrenze für die Erhöhung
     länger als 14 Kalendertage durchgehend arbeits-, schul-             Die Erhöhung der garantierten jährlichen Grundfähigkeitsrente
     oder studierunfähig.                                                muss mindestens 600 EUR betragen.
-    Der Abschluss des Vertrages erfolgte nicht mit vereinfachten
     Gesundheitsfragen.                                                  Allgemeine Obergrenzen für die Erhöhung
Davon unabhängig können Sie eine Nachversicherung verlan-                -   Die Erhöhung der Grundfähigkeitsrente darf höchstens 50 %
gen, wenn einer der folgenden Anlässe bei der versicherten Per-              der bis zum Erhöhungszeitpunkt versicherten Grundfähig-
son eintritt:                                                                keitsrente betragen.
-    Erreichen der Volljährigkeit                                        -   Die Erhöhung der jährlichen Grundfähigkeitsrente darf
-    Heirat                                                                  höchstens 6.000 EUR betragen.
-    Geburt oder Adoption eines Kindes                                   -   Bei Wegfall oder Reduzierung der Leistungen aus der be-
-    Scheidung oder Aufhebung einer eingetragenen Lebenspart-                trieblichen Altersversorgung darf die Erhöhung der Grundfä-
     nerschaft                                                               higkeitsrente die wegfallende Invaliditätsrente nicht über-
-    Tod des Ehepartners oder eingetragenen Lebenspartners                   schreiten.
-    Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit nach erfolgreichem Ab-         -   Die jährliche Grundfähigkeitsrente aller vorgenommenen
     schluss einer Ausbildung oder eines Studiums. Die versi-                Nachversicherungen        zusammen        darf    höchstens
     cherte Person muss eine der Ausbildung oder dem Studium                 12.000 EUR betragen.
     entsprechende berufliche Tätigkeit tatsächlich ausüben.             -   Die Summe aus allen versicherten Berufsunfähigkeitsrenten
-    Abschluss einer staatlich anerkannten beruflichen Fortbil-              und Grundfähigkeitsrenten für die versicherte Person bei der
     dung oder Qualifikation. Beispiele hierzu sind Meisterbrief,            Württembergische Lebensversicherung AG und der Allge-
     Fachhochschulstudium oder Promotion. Die versicherte Per-               meine Rentenanstalt Pensionskasse AG darf jährlich
     son muss eine der Fortbildung entsprechende berufliche Tä-              36.000 EUR nicht übersteigen. Dabei werden Leistungen
     tigkeit tatsächlich ausüben.                                            aus der Überschussbeteiligung mitberücksichtigt.
-    Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit
-    Erhöhung des Einkommens


FL190 – 21965                                              Seite 10 von 17

[Seite 11]
Einkommens- und berufsbezogene Obergrenzen für die Er-                   Die Verlängerung erfolgt um so viele ganze Jahre, wie sich die
höhung                                                                   Regelaltersgrenze nach § 35 Satz 2 SGB VI verlängert. Hierzu
Eine Nachversicherung ist nur möglich, wenn alle folgenden Vo-           ein Beispiel: Falls die aktuelle Regelaltersgrenze von 67 Jahren
raussetzungen erfüllt sind:                                              auf 70 Jahre angehoben wird, verlängern wir die Dauern Ihres
-   Es werden insgesamt nicht mehr als 80 % des Nettoeinkom-             Vertrages um 3 Jahre.
    mens aus beruflicher Tätigkeit abgesichert. Bei Selbststän-
    digen ist der durchschnittliche Nettogewinn über die letzten         (2) Voraussetzungen für die Verlängerung
    3 Geschäftsjahre maßgeblich.
                                                                         -      Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
-   Die berufsbezogenen Grenzen zur Absicherung gemäß un-
                                                                         -      Sie beantragen die Verlängerung in Textform innerhalb von
    seren Annahmerichtlinien werden nicht überschritten.
                                                                                12 Monaten nach der Erhöhung der Regelaltersgrenze.
                                                                         -      Die Beantragung erfolgt vor dem 50. Geburtstag der versi-
Für diese Grenzen berücksichtigen wir
                                                                                cherten Person.
-    alle privaten Grundfähigkeitsversicherungen und sonstigen
                                                                         -      Zum Ende der Versicherungsdauer beträgt das Alter der ver-
     Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
                                                                                sicherten Person
     Überschussbeteiligung.
                                                                                -    mindestens 67 Jahre oder
-    gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
                                                                                -    mindestens 62 Jahre und unsere Annahmerichtlinien
     Versorgungssystemen.
                                                                                     zum Zeitpunkt der Beantragung lassen eine Verlänge-
-    Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
                                                                                     rung Ihres Vertrages zu.
     mit 50 % ihrer aktuellen Grundfähigkeits- oder Invaliditäts-
                                                                         -      Es wurden keine Leistungen aus diesem Vertrag beantragt
     rente.
                                                                                oder erbracht.
(5) Neuer Nachversicherungsvertrag                                       -      Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer
                                                                                Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf-
Ihre Nachversicherung wird mit dem dann für das Neugeschäft                     tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis-
gültigen Tarif abgeschlossen.                                                   tungen beantragt.
                                                                         -      Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
Jede Nachversicherung gilt als gesonderter Vertragsabschluss.                   setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
Insbesondere gelten die Versicherungsbedingungen, Annahme-                      arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
richtlinien und Kalkulationsgrundlagen des Tarifs der Nachversi-
cherung. Den Beitrag für die Nachversicherung berechnen wir un-
ter Berücksichtigung der dann ausgeübten beruflichen Tätigkeit           § 21      Welche Möglichkeiten bietet Ihnen die BU-Wechselo-
sowie der dann aktuellen tariflichen Risikomerkmale der versi-                     ption?
cherten Person. Falls die versicherte Person nach den Annahme-
richtlinien im dann gültigen Tarif nicht versicherbar ist, unterbrei-    (1)    BU-Wechseloption
ten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
                                                                         Die persönlichen Verhältnisse können sich während der Vertrags-
Wenn nichts anderes vereinbart wird, gelten die für Ihre ursprüng-       laufzeit ändern. In bestimmten Fällen kann es daher sinnvoll sein,
liche Grundfähigkeitsversicherung (Ursprungsversicherung) ge-            an Stelle des Verlustes einer Grundfähigkeit das Risiko einer Be-
troffenen Vereinbarungen auch für die Nachversicherung.                  rufsunfähigkeit abzusichern. Sie können daher unter bestimmten
                                                                         Voraussetzungen in eine Berufsunfähigkeitsversicherung wech-
(6) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung                             seln.
Ihr Recht auf die Nachversicherungsoption erlischt, wenn wir bei
                                                                         Hierfür bieten wir Ihnen die BU-Wechseloption in einen zu diesem
der Ursprungsversicherung eine vorvertragliche Anzeigepflicht-
                                                                         Zeitpunkt verkaufsoffenen Tarif an. Das Recht auf einen Wechsel
verletzung feststellen und unsere Rechte nach § 25 geltend ma-
                                                                         besteht, wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind
chen.
                                                                         und ein Anlass nach Absatz (3) vorliegt.
Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach
                                                                         Für den Wechsel erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
§ 25 beziehen sich neben der Ursprungsversicherung auch auf
                                                                         Dieses orientiert sich am bisher vorhandenen Versicherungs-
bestehende Nachversicherungsverträge. Die Gültigkeitsdauer
                                                                         schutz. Den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung be-
unserer Rechte ist in § 25 Absatz (11) geregelt. Der Abschluss
                                                                         rechnen wir dabei unter Berücksichtigung der dann ausgeübten
eines Nachversicherungsvertrages setzt diese Fristen für die Ur-
                                                                         beruflichen Tätigkeit sowie der dann aktuellen tariflichen Risiko-
sprungsversicherung nicht erneut in Gang.
                                                                         merkmale der versicherten Person.
§ 20    Welche Möglichkeit bietet Ihnen die Verlänge-
        rungsoption?                                                     Mit dem Wechsel der Grundfähigkeitsversicherung in eine Berufs-
                                                                         unfähigkeitsversicherung endet die Grundfähigkeitsversicherung
                                                                         durch Aufhebung des Vertrages. Dies gilt auch für alle Nachver-
(1) Verlängerungsoption                                                  sicherungsverträge zu dieser Ursprungsversicherung.
Wenn die Regelaltersgrenze in der Deutschen Rentenversiche-              (2) Voraussetzungenen für den Wechsel
rung erhöht wird, können Sie eine Verlängerung Ihrer Versiche-
rung beantragen. Wir verzichten für die Verlängerung auf eine er-        -      Ihr Vertrag wurde vor dem 18. Geburtstag der versicherten
neute Gesundheitsprüfung. Das Recht auf Verlängerung besteht,                   Person abgeschlossen. Die versicherte Person war bei Ver-
wenn die Voraussetzungen nach Absatz (2) erfüllt sind.                          tragsabschluss Schüler einer Regelschule.
                                                                         -      Die Beantragung des Wechsels erfolgt vor dem 30. Geburts-
Wir verlängern die Versicherungsdauer, Leistungsdauer und Bei-                  tag der versicherten Person.
tragszahlungsdauer Ihres Vertrages. Durch die Verlängerung er-           -      Der Vertrag besteht seit mindestens einem Jahr.
höht sich Ihr Beitrag. Die Berechnung des neuen Beitrages erfolgt        -      Sie zahlen laufende Beiträge für den Vertrag.
nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den              -      Unsere Annahmerichtlinien der Berufsunfähigkeitsversiche-
Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation.                                    rung lassen eine Annahme zu. Andernfalls erstellen wir
                                                                                Ihnen ein zulässiges Angebot, beispielsweise mit einer ge-
                                                                                ringeren Rentenhöhe.


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-   Es ist bei der versicherten Person bisher kein Verlust einer      VII. Vorzeitige Beendigung
    Grundfähigkeit, keine sonstige Invalidität oder Pflegebedürf-
    tigkeit eingetreten und es wurden auch keine derartigen Leis-
    tungen beantragt.                                                 § 22     Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
-   Die versicherte Person bezieht kein Krankengeld aus der ge-
    setzlichen oder privaten Krankenversicherung und ist weder
                                                                      (1)    Kündigung
    arbeitsunfähig noch schul- oder studierunfähig.
-   Sie beantragen den Wechsel in Textform.                           Wenn Sie laufende Beiträge zahlen, können Sie Ihre Versiche-
                                                                      rung jederzeit zum Ende des laufenden Monats kündigen. Sie
(3) Anlässe                                                           müssen uns die Kündigung in Textform mitteilen.
Sie können den Wechsel verlangen, wenn einer der folgenden
Anlässe bei der versicherten Person eintritt:                         Es gibt Alternativen zur Kündigung. Beachten Sie hierzu bitte ins-
-   Erstmalige Aufnahme einer Berufsausbildung oder eines             besondere Ihre Möglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten nach
    staatlich anerkannten Studiums. Hat die versicherte Person        § 15.
    bereits zuvor eine Berufsausbildung oder ein Studium aufge-
                                                                      (2) Folgen der Kündigung
    nommen, können Sie nicht mehr wechseln.
    Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person über       Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen, führt dies zur Umwand-
    einen allgemein anerkannten Schulabschluss an einer Re-           lung in eine beitragsfreie Versicherung. Wird die beitragsfreie
    gelschule verfügt. Wir führen in diesem Fall eine vereinfachte    Mindestrente nicht erreicht, endet Ihr Vertrag. Näheres zur Bei-
    Gesundheitsprüfung durch.                                         tragsfreistellung finden Sie in § 16 Absätze (1) bis (3).
-   Erstmalige Aufnahme einer unbefristeten oder einer auf min-
    destens 24 Monate befristeten beruflichen Tätigkeit.              (3) Keine Beitragsrückzahlung
    Voraussetzung hierfür ist, dass die versicherte Person den
    Abschluss einer Berufsausbildung oder eines staatlich aner-       Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
    kannten Studiums hat. Die Tätigkeit muss in einem dem Ab-
    schluss entsprechenden Tätigkeitsfeld ausgeübt werden.            VIII. Ihre Obliegenheiten
    Wir führen in diesem Fall keine erneute Gesundheitsprüfung
    durch.
                                                                      § 23     Was gilt für Mitteilungen, die sich auf das Versiche-
                                                                               rungsverhältnis beziehen?
Der Wechsel kann nur innerhalb von 6 Monaten nach Eintritt des
Anlasses beantragt werden. Wir benötigen dafür die Vorlage ent-
sprechender Nachweise (zum Beispiel Ausbildungsvertrag). Bei          (1)    Textform
Beantragung der BU-Wechseloption oder Vorlage der dazugehö-
rigen Nachweise nach Ablauf der Frist ist ein Wechsel aufgrund        Mitteilungen zu dem bestehenden Vertrag müssen Sie uns immer
dieses Anlasses nicht mehr möglich.                                   in Textform übermitteln, beispielsweise über unser Kundenportal,
                                                                      als Brief oder per E-Mail.
(4) Grenzen
                                                                      (2) Änderung der Kontaktdaten
Für den Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung im Rah-
men der BU-Wechseloption gelten die folgenden Einschränkun-           Bitte teilen Sie uns eine Änderung Ihrer Adresse oder Ihres Na-
gen:                                                                  mens unverzüglich mit. Sie vermeiden dadurch Nachteile: Wir
-    Die Höhe der versicherten jährlichen Berufsunfähigkeits-         sind berechtigt, an Sie gerichtete Mitteilungen per Einschreiben
     rente darf höchstens 18.000 EUR betragen.                        an Ihre zuletzt genannte Adresse zu senden. Diese gelten dann
-    Die Höhe der versicherten Berufsunfähigkeitsrente darf die       3 Tage nach Absendung als zugegangen. Für eine Adressen-
     Höhe der zum Wechselzeitpunkt versicherten Grundfähig-           recherche können wir Kosten erheben. Die aktuelle Höhe der
     keitsrente nicht übersteigen.                                    hierfür erhobenen Kosten können Sie der Kostenübersicht zu den
-    Die Versicherungs- und Leistungsdauer der Berufsunfähig-         Versicherungsbedingungen entnehmen.
     keitsversicherung entspricht maximal der Versicherungs-
     und Leistungsdauer der zum Wechselzeitpunkt bestehenden          (3) Zustellungsbevollmächtigte Person
     Grundfähigkeitsversicherung.                                     Wenn Sie Deutschland für längere Zeit verlassen wollen, nennen
                                                                      Sie uns bitte eine Person Ihres Vertrauens. Diese ist berechtigt,
(5) Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung                          unsere Mitteilungen für Sie in Deutschland anzunehmen.
Ihr Recht auf die BU-Wechseloption erlischt, wenn wir eine vor-
vertragliche Anzeigepflichtverletzung feststellen und unsere          § 24     Welche gesetzlichen Auskunftspflichten haben Sie
Rechte nach § 25 geltend machen.                                               zu berücksichtigen?

Unsere Rechte bei vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung nach      (1)    Gesetzliche Auskunftspflichten
§ 25 beziehen sich bei Ausübung der BU-Wechseloption auch auf
die Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Gültigkeitsdauer unserer      Wir können aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
Rechte ist in § 25 Absatz (11) geregelt.                              Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
                                                                      Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sein. Die notwendigen Infor-
                                                                      mationen, Daten und Unterlagen dazu müssen Sie uns unverzüg-
                                                                      lich zur Verfügung stellen. Das gilt
                                                                      -     bei Abschluss des Vertrages oder
                                                                      -     bei Änderung des Vertrages oder
                                                                      -     auf Nachfrage.

                                                                      Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, wenn Informationen zu
                                                                      Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, erforderlich sind.


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(2) Notwendige Informationen                                            Kennt diese dritte Person einen gefahrerheblichen Umstand oder
                                                                        handelt arglistig, werden Sie so behandelt, als hätten Sie selbst
Notwendig im Sinne von Absatz (1) sind beispielsweise Informa-          davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
tionen über
-    Ihre persönliche steuerliche Ansässigkeit.                         (3) Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung
-    die steuerliche Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
     Ihrem Vertrag haben.                                               Eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann für
-    die steuerliche Ansässigkeit des Leistungsempfängers.              Sie gravierende Nachteile haben:

Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)              Wir können dann nach den gesetzlichen Regelungen
Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-          -    vom Vertrag zurücktreten oder
ort und der Wohnsitz.                                                   -    den Vertrag kündigen oder
                                                                        -    den Vertrag rückwirkend anpassen oder
(3) Meldung bei Steuerbehörden                                          -    den Vertrag anfechten.
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Unterla-         Nachfolgend informieren wir Sie hierzu genauer.
gen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, gilt Folgen-
des: Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung
melden wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder               Rücktritt
ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ge-
gebenenfalls keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht.         (4) Voraussetzungen für einen Rücktritt
                                                                        Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, können wir
(4) Vertragliche Folgen bei Verletzung Ihrer Auskunftspflichten         vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten nach den Absät-                weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeige-
zen (1) und (2) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung              pflichtverletzung vorliegt.
nicht zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur            Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, ha-
Verfügung gestellt haben.                                               ben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag auch
                                                                        bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände
§ 25     Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und            geschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den Vertrag dann zu
         welche Folgen hat ihre Verletzung?                             anderen Bedingungen abgeschlossen hätten, beispielsweise zu
                                                                        erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Versicherungs-
                                                                        schutz.
(1)    Vorvertragliche Anzeigepflicht
Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,             (5) Folgen eines Rücktritts
dass alle gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig be-          Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Es wird
antwortet werden. Sie haben hier eine vorvertragliche Anzeige-          keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie
pflicht. Dazu fragen wir Sie im Antrag nach gefahrerheblichen           nicht verlangen.
Umständen, die für das versicherte Risiko bedeutsam sind, zum           Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt
Beispiel zur Gesundheit der versicherten Person.                        unsere Leistungspflicht unter folgenden Voraussetzungen trotz-
                                                                        dem bestehen: Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, uns       einen gefahrerheblichen Umstand, der
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen             -    weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig                rungsfalls
anzuzeigen.                                                             -    noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis-
Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung,              tungspflicht
den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schlie-       ursächlich war. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt,
ßen, wesentlich sind.                                                   sind wir auch in diesem Fall nicht zur Leistung verpflichtet.
Hierunter fallen insbesondere Fragen nach Angaben zu:
-    gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen                           Kündigung
-    gesundheitlichen Störungen und Beschwerden
-    Alter, Körpergröße und Gewicht                                     (6) Voraussetzungen für eine Kündigung
-    dem Raucherstatus                                                  Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn die Verletzung der vorver-
-    der beruflichen Tätigkeit und besonderen beruflichen Ge-           traglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahr-
     fährdungen                                                         lässigkeit beruht. In diesem Fall können wir den Vertrag unter Ein-
-    besonders gefährlichen Freizeit- oder Sporttätigkeiten             haltung einer Frist von einem Monat kündigen.

Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen        Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 3 VVG zustehende
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor         Recht zur Kündigung, sofern die Verletzung der Anzeigepflicht
der Vertragsannahme, in Textform stellen.                               unverschuldet erfolgt ist.

Soll eine andere Person als Sie versichert werden, ist diese eben-      Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
falls für die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der         dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten
Fragen verantwortlich.                                                  Umstände abgeschlossen hätten. Dies gilt auch, wenn wir den
                                                                        Vertrag dann zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, bei-
(2) Zurechnung der Kenntnis dritter Personen                            spielsweise zu erhöhtem Beitrag oder mit eingeschränktem Ver-
Auch wenn eine andere Person die Fragen für Sie beantwortet,            sicherungsschutz.
müssen diese wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet wer-
den. Ansonsten wird auch in diesem Fall die vorvertragliche An-
zeigepflicht verletzt.


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(7) Folgen einer Kündigung                                              Weitere Regelungen
Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich in eine beitrags-       (12) Anfechtung
freie Versicherung nach § 16 Absätze (1) bis (3) um. Ein Recht
auf Wiederinkraftsetzung nach § 16 Absatz (4) besteht in diesem         Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch
Fall nicht.                                                             unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf
                                                                        unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages Einfluss ge-
                                                                        nommen worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicher-
Vertragsänderung                                                        ten Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären.
                                                                        Das gilt auch, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen
(8) Vertragsanpassung
                                                                        Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten.
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu anderen             Wenn die Versicherung durch Anfechtung aufgehoben wird, wird
Bedingungen geschlossen hätten, gilt Folgendes: Die anderen             keine Leistung fällig. Die Rückzahlung der Beiträge können Sie
Bedingungen, mit denen wir den Vertrag abgeschlossen hätten,            nicht verlangen.
werden auf unser Verlangen rückwirkend Bestandteil des Vertra-
ges.                                                                    (13) Leistungserweiterung / Wiederinkraftsetzung
                                                                        Die Absätze (1) bis (12) gelten bei einer unsere Leistungspflicht
Dies kann im Einzelfall ebenfalls zu einem Verlust des Versiche-
                                                                        erweiternden Änderung oder bei einer Wiederinkraftsetzung des
rungsschutzes führen. Beispielsweise, wenn wir den Vertrag nur
mit Ausschluss des Versicherungsschutzes für bestehende Vor-            Vertrages entsprechend. Die Gültigkeitsdauer unserer Rechte
                                                                        nach Absatz (11) beginnt mit der Änderung oder Wiederinkrafts-
erkrankungen abgeschlossen hätten.
                                                                        etzung des Vertrages bezüglich des geänderten oder wieder in
Wir verzichten auf das uns aus § 19 Absatz 4 VVG zustehende             Kraft gesetzten Teils neu zu laufen.
Recht zur Vertragsanpassung, falls die Verletzung der Anzeige-
                                                                        (14) Erklärungsempfänger
pflicht unverschuldet erfolgt ist.
                                                                        Die Ausübung unserer Rechte auf Rücktritt, Kündigung, Anpas-
(9) Ihr Recht zur Kündigung                                             sung des Vertrages sowie auf Anfechtung erfolgt durch schriftli-
                                                                        che Erklärung. Diese geben wir Ihnen gegenüber ab.
Wenn sich durch die Vertragsanpassung
-    der Beitrag um mehr als 10 % erhöht oder
                                                                        Haben Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten ange-
-    wir den Versicherungsschutz für den nicht angezeigten Um-          geben, gelten folgende Regelungen:
     stand ausschließen,
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un-           Nach Ihrem Ableben gilt ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
serer Mitteilung fristlos kündigen. In unserer Mitteilung werden wir    tigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist kein Bezugsberech-
Sie auf dieses Recht hinweisen.                                         tigter vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden,
                                                                        können wir den Inhaber des Versicherungsscheins als bevoll-
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte                         mächtigt ansehen, die Erklärung entgegenzunehmen.

(10) Ausübung unserer Rechte                                            § 26    Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflich-
                                                                                ten im Rahmen der Nachprüfung?
Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung oder Vertragsanpassung
stehen uns nur zu, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt          Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 Absatz (2) von Ihnen,
sind:                                                                   der versicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vor-
-     Wir haben Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf         sätzlich nicht erfüllt wird, leisten wir nicht.
      die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen. Die-
      ser Hinweis erfolgte, bevor Sie die Fragen nach gefahrerheb-      Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mitwirkungspflicht sind wir
      lichen Umständen beantwortet haben.                               berechtigt, unsere Leistung zu kürzen. Die Kürzung erfolgt in ei-
-     Der nicht angezeigte Umstand oder die Unrichtigkeit der An-       nem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis.
      zeige war uns bei Vertragsabschluss nicht bekannt.
-     Wir haben unsere Rechte innerhalb eines Monats schriftlich        Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn
      geltend gemacht. Diese Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu        wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechts-
      dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von        folge hingewiesen haben.
      uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangt ha-        Wenn Sie nachweisen, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob
      ben.                                                              fahrlässig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht beste-
-     Wir haben bei der Ausübung unserer Rechte die Umstände            hen.
      angegeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb
      eines Monats ab Kenntniserlangung dürfen wir weitere Um-          Die Ansprüche bleiben auch bestehen, wenn Sie uns nachwei-
      stände zur Begründung unserer Erklärung angeben.                  sen, dass die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder
                                                                        den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Dies gilt nicht, wenn die
(11) Gültigkeitsdauer unserer Rechte                                    Mitwirkungspflicht arglistig verletzt wird.

Die genannten Rechte können wir innerhalb von 5 Jahren seit             Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Beginn
Vertragsabschluss ausüben. Sofern der Versicherungsfall inner-          des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen zur
halb von 5 Jahren seit Vertragsabschluss eingetreten ist, können        Leistung verpflichtet.
wir diese Rechte auch noch nach dieser Frist ausüben. Haben Sie
die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt, beträgt die
Frist 10 Jahre.


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IX.      Ausschlüsse                                                   f) Bei Verlust einer Grundfähigkeit unmittelbar oder mittelbar
                                                                          durch die vorsätzliche Freisetzung von radioaktiven, biologi-
                                                                          schen oder chemischen Stoffen, deren Ziel die Gefährdung ei-
§ 27     In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge-             ner Vielzahl von Personen war.
         schlossen?
                                                                       g) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch Strahlung infolge Kern-
                                                                          energie. Dieser Ausschluss gilt nur, wenn alle folgenden Vo-
(1)    Grundsatz                                                          raussetzungen erfüllt sind:
Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zum Verlust            -    Das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen
einer Grundfähigkeit kam.                                                      wird gefährdet.
                                                                          -    Es wurde eine Katastrophenschutzbehörde oder eine ver-
(2) Ausschlüsse                                                                gleichbare Einrichtung zur Abwehr tätig.

In folgenden Fällen ist eine Leistung ausgeschlossen:                  Wir leisten in den Fällen f) und g) uneingeschränkt, wenn durch
                                                                       das Ereignis höchstens 1.000 Menschen betroffen sind. Betroffen
a) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch eine der folgenden Ur-       sind diese, wenn sie durch das Ereignis innerhalb von 5 Jahren
   sachen:                                                             sterben oder schwere Gesundheitsschäden erleiden. Ob wir leis-
   -   psychische oder psychosomatische Störungen                      tungspflichtig sind, überprüft ein unabhängiger Gutachter inner-
   -   Alkoholmissbrauch                                               halb von 6 Monaten nach dem Ereignis.
   -   Medikamentenmissbrauch
   -   Drogenkonsum                                                    X.     Sonstiges
  Mit Medikamentenmissbrauch und Drogenkonsum ist nicht die
  medizinisch indizierte Einnahme von Arzneidrogen gemeint.            § 28     Welche Rechnungsgrundlagen verwenden wir zur
  Gemeint sind der Konsum von Rauschdrogen sowie der schäd-                     Berechnung Ihrer garantierten Beiträge und Leistun-
  liche Arzneidrogenmissbrauch ohne Indikation. Auch der Kon-                   gen?
  sum über das verordnete Maß hinaus fällt hierunter.                  Wir berechnen Ihre garantierten Beiträge und Leistungen nach
b) Bei Verlust einer Grundfähigkeit unmittelbar oder mittelbar ver-    anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Dabei ver-
   ursacht                                                             wenden wir folgende Rechnungsgrundlagen:
   -    durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf        -   Kosten
        Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat oder                     Nähere Informationen finden Sie in § 17.
   -    durch Kriegsereignisse.                                        -   Rechnungszins
                                                                           Dieser beträgt 0,9 %.
  Wir leisten jedoch bei Verlust einer Grundfähigkeit durch krie-      -   Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln
  gerische Ereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutsch-                Diese sind die vom Geschlecht unabhängigen Sterbe-, Inva-
  land, wenn die versicherte Person nicht aktiv daran beteiligt            lidisierungs- und Reaktivierungstafeln WL 2020 GF T
  war.                                                                     Unisex, WL 2020 GF TI Unisex, WL 2020 GF I Unisex und
  Wir leisten insbesondere auch bei Verlust einer Grundfähigkeit           WL 2020 GF RI Unisex. Für die Herleitung geschlechtsunab-
  durch kriegerische Ereignisse, wenn alle folgenden Vorausset-            hängiger Sterbe-, Invalidisierungs- und Reaktivierungstafeln
  zungen erfüllt sind:                                                     verwenden wir anerkannte aktuarielle Fachgrundsätze.
  -    Die versicherte Person ist Mitglied der deutschen Bundes-
       wehr oder Polizist.                                             § 29     Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
  -    Sie wurde mit Mandat der NATO oder UNO zur Friedens-
       sicherung oder humanitären Hilfeleistung eingesetzt.            Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
  -    Der Einsatz erfolgte außerhalb der Staatsgrenzen der            land Anwendung.
       NATO-Mitgliedsstaaten.
                                                                       § 30     An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns
c) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch vorsätzliche Ausführung               einmal nicht zufrieden sind?
   oder strafbaren Versuch eines Verbrechens oder Vergehens
   durch die versicherte Person.                                       (3)    Unser Beschwerdemanagement
   Wir leisten jedoch bei fahrlässigen und grob fahrlässigen Ver-
   stößen und auch bei allen Ordnungswidrigkeiten im Straßen-          Wenn Sie Fragen zu Ihrem Versicherungsvertrag haben oder eine
   verkehr.                                                            Beratung wünschen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Soll-
                                                                       ten Sie einmal Grund zur Beschwerde haben, wenden Sie sich
d) Bei Verlust einer Grundfähigkeit                                    gerne an uns. Sie erreichen uns
   -    durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit oder Kräf-        -    über unsere Internetseite www.wuerttembergische.de/be-
        teverfall oder                                                        schwerde oder
   -    durch absichtliche Selbstverletzung oder versuchter              -    per Brief an unsere Geschäftsadresse oder
        Selbsttötung.                                                    -    per E-Mail (kundenservice@wuerttembergische.de).
  Wir leisten jedoch, wenn uns für diese Handlungen alle folgen-
  den Voraussetzungen nachgewiesen werden:                             (4) Außergerichtliche Streitschlichtung für Verbraucher
  -    Die freie, selbstbestimmte Willensbestimmung war ausge-         Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
       schlossen.                                                      mann für Versicherungen wenden. Verbraucher sind Privatperso-
  -    Die Störung der Geistestätigkeit war krankhaft.                 nen, die Verträge für private Zwecke abschließen.
e) Bei Verlust einer Grundfähigkeit durch eine widerrechtliche         Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
   Handlung, mit der Sie als Versicherungsnehmer den Verlust ei-
                                                                       für Verbraucher kostenfreie Schlichtungsstelle. Wir nehmen an
   ner Grundfähigkeit der versicherten Person vorsätzlich verur-       dem Schlichtungsverfahren durch den Ombudsmann teil. Sie ha-
   sachten.                                                            ben die Möglichkeit dieses in Anspruch zu nehmen. Vorausset-
                                                                       zung dafür ist, dass der Wert Ihrer Beschwerde den Betrag von
                                                                       100.000 EUR nicht übersteigt.


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Den Ombudsmann erreichen Sie derzeit wie folgt:                         gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Versicherungsombudsmann e.V.                                            Bei einem Unternehmen bestimmt sich das zuständige Gericht
Postfach 080632                                                         nach dessen Sitz oder Niederlassung.
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de                           (3) Bei Ihrem Sitz im Ausland
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
                                                                        Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind für Klagen aus
                                                                        dem Versicherungsvertrag die Gerichte des Staates zuständig, in
Wenn Sie diesen Vertrag bei uns über das Internet abgeschlos-
                                                                        dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt auch für ein Unternehmen,
sen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an
                                                                        das seinen Sitz ins Ausland verlegt.
die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Die
Plattform leitet Ihre Beschwerde dann an den Ombudsmann wei-            § 32      Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmun-
ter.                                                                              gen?
(5) Versicherungsaufsicht
                                                                        (1)    Gültigkeit
Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden.
Wir unterliegen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienst-        Falls einzelne Regelungen dieser Versicherungsbedingungen un-
leistungsaufsicht (BaFin).                                              wirksam sind oder werden, bleiben die anderen gültig.

Die derzeitigen Kontaktdaten sind:                                      (2) Unwirksamkeit

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)                 Durch höchstrichterliche Entscheidung oder einen bestandskräf-
Sektor Versicherungsaufsicht                                            tigen Verwaltungsakt können Regelungen in diesen Bedingungen
                                                                        für unwirksam erklärt werden.
Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de                                             Dann können wir sie durch neue ersetzen, wenn
                                                                        -   die neuen Regelungen zur Fortführung des Vertrages not-
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist. Sie             wendig sind oder
kann einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden.                -   das Nichtersetzen eine unzumutbare Härte für eine Vertrags-
                                                                            partei auch unter Berücksichtigung der Interessen der ande-
(6) Rechtsweg                                                               ren Vertragspartei wäre.

Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-                Die neuen Regelungen sind nur wirksam, wenn sie unter Wah-
schreiten.                                                              rung des Vertragsziels die Belange der Versicherungsnehmer an-
                                                                        gemessen berücksichtigen. Wir teilen Ihnen die neuen Regelun-
§ 31     Wo ist der Gerichtsstand?                                      gen und die hierfür maßgeblichen Gründe in Textform mit. Dann
                                                                        werden diese nach Ablauf von 2 Wochen Vertragsbestandteil.
(1)    Bei Klagen gegen uns
                                                                        C      Abkürzungen für Gesetze und Verordnun-
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns ist das Ge-                  gen
richt zuständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Ver-
sicherungsvertrag zuständige Niederlassung liegt.                       Im Text der Versicherungsbedingungen nehmen wir Bezug auf
Zuständig ist auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der       einige Gesetze und Verordnungen. Dabei verwenden wir fol-
Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Haben Sie keinen Wohn-              gende Abkürzungen:
sitz, ist stattdessen maßgeblich, wo Sie Ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt haben.                                                          BGB                 Bürgerliches Gesetzbuch
                                                                        DeckRV              Deckungsrückstellungsverordnung
Für ein Unternehmen ist auch das Gericht zuständig, in dessen           MindZV              Mindestzuführungsverordnung
Bezirk es seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.                     VAG                 Versicherungsaufsichtsgesetz
                                                                        VVG                 Versicherungsvertragsgesetz
(2) Bei Klagen gegen Sie
Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Haben


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Sehr geehrte Kundin,                                                  (2)   Auf unsere Veranlassung
sehr geehrter Kunde,
                                                                      Ein Recht auf Erhöhung von Beitrag und Leistungen ohne erneute
falls Sie mit uns vereinbart haben, dass Sie Ihre Versicherung        Gesundheitsprüfung besteht in folgenden Situationen nicht mehr:
ohne erneute Gesundheitsprüfung planmäßig erhöhen können,             -    Sie haben Leistungen wegen Verlust einer Grundfähigkeit
gelten folgende Versicherungsbedingungen.                                  oder sonstiger Invalidität beantragt. Im Falle der Ablehnung
                                                                           oder Beendigung unserer Leistungspflicht können Sie inner-
                                                                           halb von 2 Jahren die Wiederaufnahme der Erhöhungen be-
                                                                           antragen. Auf eine erneute Gesundheitsprüfung verzichten
Versicherungsbedingungen für die                                           wir. Wir prüfen dann die Einhaltung der einkommensabhän-
planmäßige Erhöhung der Beiträge und                                       gigen Obergrenze nach Absatz (3).
                                                                      -    Die verbleibende Beitragszahlungsdauer beträgt weniger als
Leistungen der Grundfähigkeitsversi-                                       5 Jahre.
cherung                                                               -    Nach dem 62. Geburtstag der versicherten Person.
                                                                      -    Die einkommensbezogene Obergrenze nach Absatz (3) wird
                                                                           überschritten.
Inhaltsverzeichnis
                                                                      (3)   Einkommensbezogene Obergrenzen für die Erhöhung
§1      Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhöhung          Eine Erhöhung ist nur möglich, wenn dadurch insgesamt nicht
        der Beiträge?                                                 mehr als 80 % des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit ab-
§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und            gesichert wird. Bei Selbstständigen ist hierfür der durchschnittli-
        Versicherungsleistungen?                                      che Nettogewinn über die letzten 3 Geschäftsjahre maßgeblich.
§3      Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?
§4      Wonach        errechnen     sich     die      erhöhten        Wir berücksichtigen hierbei
        Versicherungsleistungen?                                      -    alle privaten Grundfähigkeitsversicherungen und sonstigen
§5      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung              Invaliditätsversicherungen inklusive Leistungen aus der
        der Versicherungsleistungen?                                       Überschussbeteiligung.
                                                                      -    gleichartige Ansprüche aus gesetzlichen sowie betrieblichen
                                                                           Versorgungssystemen.
§ 1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmäßige Erhö-                 -    Versorgungen bei berufsständischen Versorgungswerken
    hung der Beiträge?                                                     mit 50 % ihrer aktuellen Grundfähigkeits- oder Invaliditäts-
Der Beitrag für diesen Vertrag erhöht sich jeweils um den verein-          rente.
barten Prozentsatz.
                                                                      §4      Wonach errechnen sich die erhöhten Versicherungs-
Es kann auch vereinbart werden, dass der Beitrag im gleichen                  leistungen?
Verhältnis wie der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenver-       Die Berechnung der erhöhten Leistungen erfolgt nach anerkann-
sicherung erhöht wird. In diesem Fall beträgt die jährliche Erhö-     ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
hung jeweils mindestens 5 %.                                          grundlagen der Beitragskalkulation. Wir legen dabei die bisheri-
                                                                      gen tariflichen Risikomerkmale zugrunde, insbesondere die be-
Die Erhöhung des Beitrages bewirkt eine Erhöhung der garantier-       rufliche Tätigkeit.
ten Grundfähigkeitsrente ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die         Das in den Versicherungsbedingungen für die Grundfähigkeits-
Versicherungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhält-       versicherung in § 17 beschriebene Verfahren zur Erhebung und
nis wie die Beiträge (siehe § 4).                                     Verrechnung von Kosten gilt auch für die Erhöhung. Dabei wird
                                                                      jeder Erhöhungsteil hinsichtlich der Kosten wie ein eigenständiger
§2      Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich die Beiträge und
                                                                      Vertrag behandelt.
        Versicherungsleistungen?
Die Erhöhungen des Beitrages und der garantierten Grundfähig-         §5      Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
keitsrente erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbe-                hung der Versicherungsleistungen?
ginns.                                                                Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages getroffenen Verein-
                                                                      barungen gelten auch für die Erhöhung der Versicherungsleistun-
Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mitteilung      gen. Dies gilt insbesondere für die Versicherungsbedingungen
über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der jeweiligen         und von Ihnen festgelegte Bezugsrechte.
Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
                                                                      Die Erhöhung der Versicherungsleistungen setzt die Fristen bei
§3      Wann können Erhöhungen ausgesetzt werden?                     Verletzung der Anzeigepflicht nicht erneut in Gang.

(1)   Auf Ihren Wunsch
Sie können jeder Erhöhung bis zum Ende des zweiten Monats
nach dem Erhöhungstermin widersprechen. Dann entfällt diese
rückwirkend. Die Erhöhung entfällt auch, wenn Sie den ersten er-
höhten Beitrag nicht innerhalb von 2 Monaten nach dem Erhö-
hungstermin zahlen.
Unterbliebene Erhöhungen können Sie mit unserer Zustimmung
nachholen.
Auch wenn Sie mehreren Erhöhungen nacheinander widerspro-
chen haben, bleibt Ihr Recht auf weitere Erhöhungen bestehen.
Dies gilt unabhängig davon, wie vielen Erhöhungen Sie wider-
sprochen haben.


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