# Zurich Schutzbrief: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-zurich-grundfaehigkeits-schutzbrief.php
- Rechtlicher Träger: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-grundfaehigkeit-zurich-grundfaehigkeits-schutzbrief.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Grundfähigkeits-Schutzbrief, Unterlage in einfacher Sprache](https://www.zurich.de/-/media-assets/project/zurich-headless/germany/br/documents/einfache-sprache/grundfaehigkeits-schutzbrief_2025_12.pdf), Fassung Produktinformation nach BFSG, ohne Datum

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Grundfähigkeitsrente (monatliche Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit) | ja | Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert, zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatliche Rente. | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Kapitalleistung statt oder zusätzlich zur Rente | nicht geregelt |  |  |
| Leistung schon bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit | ja | Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Prognosezeitraum (voraussichtliche Dauer des Verlusts, üblich sechs Monate) | ja | voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen verliert | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Rückwirkende Leistung ab Beginn des Verlusts, wenn der Zeitraum tatsächlich erreicht ist | nicht geregelt |  |  |
| Leistungsdauer (bis Vertragsende, eigene Leistungsdauer oder lebenslang) | ja | zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatliche Rente | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Beitragsbefreiung während des Leistungsbezugs | ja | Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen. | Wann zahle ich?, Seite 3 |
| Mindesteintrittsalter (Abschluss für Kinder und Schüler) | nicht geregelt |  |  |
| Höchsteintrittsalter | nicht geregelt |  |  |
| Höchstes Endalter der Versicherungsdauer | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich weltweit, auch bei dauerhaftem Wohnsitz im Ausland | nicht geregelt |  |  |
| Leistung unabhängig vom Beruf (keine Prüfung der beruflichen Tätigkeit) | nicht geregelt |  |  |
| Sehen | ja | Folgende Grundfähigkeiten sind versichert: - Sehen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Hören | ja | Bildschirmtätigkeit - Hören | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Sprechen | ja | Hören - Sprechen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gebrauch der Hände (Greifen, Feinmotorik) | ja | der Gebrauch einer Hand - Greifen und Halten - Schreiben | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gebrauch der Arme (Heben über Kopf, Arm ausstrecken) | ja | der Gebrauch eines Armes | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gehen (Strecke in Metern ohne Pause) | ja | der Gebrauch der Beine | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Treppensteigen | ja | der Gebrauch der Beine - Treppensteigen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Stehen | ja | Treppensteigen - Stehen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Sitzen | ja | Gleichgewichtssinn - Sitzen | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Knien und Bücken | ja | Heben und Tragen - Knien oder Bücken | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Heben und Tragen eines Gewichts | ja | der Gebrauch eines Armes - Heben und Tragen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Gleichgewicht halten | ja | Stehen - Gleichgewichtssinn | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Autofahren (Verlust oder Entzug der Fahrerlaubnis aus gesundheitlichen Gründen) | ja | die Eignung, ein Auto zu führen | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel | ja | die Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Bedienen von Smartphone, Tastatur oder Computer | ja | das Benutzen einer Tastatur - die Nutzung eines Smartphones | Was ist versichert?, Seite 1 |
| Geistige Leistungsfähigkeit (Orientierung, Gedächtnis, Konzentration) | ja | Fahrradfahren - geistige Leistungsfähigkeit | Was ist versichert?, Seite 2 |
| Demenz als eigener Leistungsauslöser | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Erkrankungen versichert (eigener Baustein oder im Grundschutz) | nicht geregelt |  |  |
| Pflegebedürftigkeit als Leistungsauslöser | ja | Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pflegebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der vereinbarten Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit. | Leistung bei Pflegebedürftigkeit, Seite 2 |
| Schwere Krankheiten (Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall) als Baustein oder Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Organversagen und Organtransplantation als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Tätigkeitsverbot nach Infektionsschutzgesetz als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Leistung bei längerer Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) | nicht geregelt |  |  |
| Nachversicherungsgarantie bei Lebensereignissen (Heirat, Geburt, Immobilie, Einkommen) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstbetrag der Nachversicherung (je Ereignis und insgesamt) | nicht geregelt |  |  |
| Erhöhung ohne Anlass in den ersten Vertragsjahren | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik (planmäßige Erhöhung von Beitrag und Rente) | nicht geregelt |  |  |
| Garantierte Rentensteigerung im Leistungsfall | nicht geregelt |  |  |
| Wechseloption in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Unterstützung bei Rehabilitation oder Umschulung (Kosten oder Beratung) | ja | Bei Eintritt des Versicherungsfalls bieten wir kostenfrei Integrations- und Rehabilitationsberatung. | Integrations- und Rehabilitationsberatung, Seite 2 |
| Beitragsstundung bei Zahlungsschwierigkeiten mit vollem Schutz | nicht geregelt |  |  |
| Hilfsmittel: welche bei der Prüfung als zumutbar gelten | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der der Versicherer über die Leistung entscheidet | nicht geregelt |  |  |
| Kein zeitlich befristetes Anerkenntnis | nicht geregelt |  |  |
| Nachprüfung der Leistungsvoraussetzungen nach Anerkennung | nicht geregelt |  |  |
| Rückwirkende Leistung bei verspäteter Meldung | nicht geregelt |  |  |
| Frist, in der sich der Versicherer auf eine Verletzung der Anzeigepflicht berufen kann | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf Rücktritt und Kündigung bei schuldloser oder einfach fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Verzicht auf rückwirkende Vertragsanpassung bei unverschuldeter Verletzung der Anzeigepflicht | nicht geregelt |  |  |
| Wartezeit für einzelne Auslöser (zum Beispiel Psyche, schwere Krankheiten) | nicht geregelt |  |  |
| Kriegsereignisse: passives Kriegsrisiko im Ausland versichert | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für ABC Waffen und Kernenergie (Umfang) | ja | innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen. | Was ist nicht versichert?, Seite 3 |
| Ausschluss bei absichtlicher Herbeiführung oder Selbstverletzung | ja | eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Ausschluss bei Alkohol, Drogen oder Medikamentenmissbrauch | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss bei vorsätzlicher Straftat der versicherten Person | ja | die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Person. | Was ist nicht versichert?, Seite 2 |
| Gefährliche Freizeit (Motorsport, Luftfahrt, Tauchen) ohne Ausschluss | nicht geregelt |  |  |
| Ausschluss für Strahlenschäden außerhalb ärztlicher Behandlung | ja | Strahlen infolge Kernenergie. | Was ist nicht versichert?, Seite 3 |
| Garantierter Höchstbeitrag (Bruttobeitrag) über die ganze Laufzeit | nicht geregelt |  |  |
| Kein ordentliches Kündigungsrecht des Versicherers | nicht geregelt |  |  |
| Kündigung durch den Versicherungsnehmer (Frist, Rückkaufswert) | ja | Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen. Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen. | Wie kann ich meine Versicherung kündigen?, Seite 3 |
| Beitragsfreistellung oder Herabsetzung statt Kündigung | nicht geregelt |  |  |
| Wiederinkraftsetzung nach Beitragsfreistellung ohne erneute Gesundheitsprüfung | nicht geregelt |  |  |
| Österreich: Pflegegeldstufe nach dem Bundespflegegeldgesetz als Auslöser | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: grado de dependencia nach Ley 39/2006 (Grad II severa, Grad III gran dependencia) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Liste der enfermedades graves und Definition der Erstdiagnose | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: período de supervivencia (Mindestüberlebenszeit nach Diagnose) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: Ausschluss vorbestehender Erkrankungen (preexistencias) | nicht geregelt |  |  |
| Spanien: cláusulas limitativas hervorgehoben und eigens unterschrieben (Art. 3 Ley 50/1980) | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Grundfähigkeits-Schutzbrief, Unterlage in einfacher Sprache

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 Produktinformation
 gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

 zum Grundfähigkeits-Schutzbrief


 Versicherer: Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
 Sitz der Gesellschaft: Köln
 Handelsregister: Amtsgericht Köln (Handelsregister, Abteilung B, Nummer 100486)

Dieses Informationsblatt gibt Ihnen einen barrierefreien Überblick über die Versicherung. Die
hier aufgeführten Informationen sind nicht abschließend. Die Details der Ausgestaltung Ihrer
Versicherung hängen individuell von der vertraglichen Vereinbarung ab.

Die vollständigen vorvertraglichen und vertraglichen Informationen entnehmen Sie bitte Ihren
Vertragsunterlagen. Dazu zählen der Persönliche Vorschlag, das Informationsblatt zu Versiche-
rungsprodukten, die Verbraucherinformation, der Antrag, der Versicherungsschein sowie gege-
benenfalls zusätzliche Vereinbarungen.


Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine private Vorsorge für den Fall des Verlustes einer Grundfähigkeit.


Was ist versichert?
✓ Verlust einer Grundfähigkeit

   Folgende Grundfähigkeiten sind versichert:

   -   Sehen
   -   Bildschirmtätigkeit
   -   Hören
   -   Sprechen
   -   der Gebrauch einer Hand
   -   Greifen und Halten
   -   Schreiben
   -   das Benutzen einer Tastatur
   -   die Nutzung eines Smartphones


                                                                                      Seite 1 von 4

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  -   der Gebrauch eines Armes
  -   Heben und Tragen
  -   Knien oder Bücken
  -   der Gebrauch der Beine
  -   Treppensteigen
  -   Stehen
  -   Gleichgewichtssinn
  -   Sitzen
  -   die Nutzung des öffentlichen Personennah- und -fernverkehrs
  -   die Eignung, ein Auto zu führen
  -   Fahrradfahren
  -   geistige Leistungsfähigkeit

  Wenn die versicherte Person eine dieser Grundfähigkeiten infolge Krankheit, Körperverlet-
  zung oder mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6
  Monate ununterbrochen verliert, zahlen wir für die Dauer der Beeinträchtigung eine monatli-
  che Rente.

✓ Leistung bei Pflegebedürftigkeit

  Wird die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersent-
  sprechenden Kräfteverfalls voraussichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen pfle-
  gebedürftig, zahlen wir für die Dauer der Pflegebedürftigkeit Leistungen in Höhe der verein-
  barten Rente bei Verlust einer Grundfähigkeit.

✓ Gerichtlich angeordnete Betreuung

  Eine gerichtlich angeordnete Betreuung ist versichert, wenn für die versicherte Person
  durch ein deutsches Gericht für mindestens 6 Monate ununterbrochen ein Betreuer mit
  dem Aufgabenkreis der Aufenthaltsbestimmung bestellt wurde.

✓ Integrations- und Rehabilitationsberatung

  Bei Eintritt des Versicherungsfalls bieten wir kostenfrei Integrations- und Rehabilitationsbe-
  ratung.


                                                                                      Seite 2 von 4

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Was ist nicht versichert?
× Individuell ausgeschlossene Ursachen für Versicherungsfälle, zum Beispiel aufgrund be-
   sonderer Vorerkrankungen, sind nicht versichert.
× Wenn Sie oder die versicherte Person unwahre oder unvollständige Angaben macht, kann
   der Versicherungsschutz vollständig oder teilweise, für die Zukunft oder rückwirkend entfal-
   len.
× Zudem kann der Versicherungsschutz in bestimmten Fällen ausgeschlossen sein. Hierzu
   zählt zum Beispiel, wenn der Versicherungsfall auf den folgenden Umständen beruht,
   -   die vorsätzliche Ausführung oder der Versuch einer Straftat durch die versicherte Per-
       son.
   -   eine absichtliche Selbstverletzung oder eine absichtliche Herbeiführung einer Krankheit.
   -   Strahlen infolge Kernenergie.
   -   innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter teilgenom-
       men hat, kriegerische Ereignisse oder der vorsätzliche Einsatz von ABC-Waffen.


Wann beginnt und endet meine Versicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt am ersten Tag des vereinbarten Monats. Dazu müssen fol-
gende Bedingungen erfüllt sein: Wir haben den Antrag angenommen und Sie haben den Bei-
trag rechtzeitig bezahlt. Die Versicherung endet grundsätzlich, wenn die versicherte Person
stirbt. Sie endet spätestens am letzten Tag des vereinbarten Monats.


Wann zahle ich?
Den ersten Beitrag zahlen Sie unverzüglich nach Abschluss des Vertrages, jedoch nicht vor
dem Beginn der Versicherung. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) zahlen Sie wie mit uns
vereinbart – monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich – im Voraus.

Solange wir Leistungen aus der Versicherung zahlen, müssen Sie keine Beiträge zahlen.


Kann ich meine Versicherung widerrufen?
Sie können Ihre Versicherung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt, nachdem
Sie die vorvertraglichen Informationen und den Versicherungsschein sowie die Widerrufsbe-
lehrung erhalten haben.


                                                                                     Seite 3 von 4

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Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Sie können Ihren Vertrag jederzeit zur nächsten Beitrags-Fälligkeit kündigen.

Bei einer Kündigung ist kein Rückkaufswert vorgesehen.


Sind die Kosten in den Beiträgen berücksichtigt?
Für Ihre Versicherung entstehen Kosten. Sie sind bereits in die Beiträge und die ausgewiese-
nen Leistungen Ihres Versicherungsvertrages einkalkuliert. Die genauen Werte können dem In-
formationsblatt zu Versicherungsprodukten entnommen werden.

Für bestimmte, von Ihnen veranlasste Geschäftsvorfälle erheben wir zusätzliche Kosten. Detail-
lierte Informationen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.


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