# ALTE LEIPZIGER Firmen XXL: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-alte-leipziger-firmen-xxl.php
- Rechtlicher Träger: Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-alte-leipziger-firmen-xxl.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung Firmen XXL (U 69)](https://www.vermittlerportal.de/sach/sach-gewerbe/sach-produkte/sach-gruppen-unfall/bedingungen-guv-firmen-xxl-u69.pdf), Fassung U 69.2, 12.2020, mit AL-AUB 2008 Stand 10.2016

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe | ZB Gruppe, Seite 12 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen. | ZB Gruppe 2.1, Seite 12 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen. | ZB Gruppe 2.2, Seite 12 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem Verein oder der Vereinigung ausscheidet. | ZB Gruppe 1.5, Seite 12 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. | AL-AUB 12.1, Seite 10 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | Kapitalleistung bei Invalidität ohne Höchstalter | I Deklaration 4, Seite 3 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert sind: dauernd pflegebedürftige Personen | AL-AUB 4.1, Seite 7 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche Unfälle. | ZB Dienstreise 2.1, Seite 16 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt. | AL-AUB 1.2, Seite 5 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit sie sich auf Dienstreisen befinden. | ZB Dienstreise 1, Seite 16 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | nicht geregelt |  |  |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versicherungssumme … und der Grad der unfallbedingten Invalidität. | AL-AUB 2.1.2.2, Seite 6 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | Arm 75 % Hand 60 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | Hand 60 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | Daumen 25 % Zeigefinger 15 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | Bein 75 % Fuß 45 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | Auge 50 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | Gehör auf einem Ohr 30 % | III 3 Verbesserte Gliedertaxe, Seite 13 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versicherungssumme. | BB Progression 225 %, Seite 17 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 unterbleibt die Minderung der Leistung, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 40 % beträgt. | III 3 Mitwirkende Krankheiten, Seite 13 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | muss die Invalidität innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. | III 3 Frist zum Eintritt der Invalidität, Seite 13 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden. | AL-AUB 2.1.1.1, Seite 5 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich, längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu lassen. | AL-AUB 9.4, Seite 8 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag. | AL-AUB 2.1.2.1, Seite 6 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. | AL-AUB 2.6.2, Seite 6 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt. | AL-AUB 2.3.2, Seite 6 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird längstens für drei Jahre vom Unfalltag an gerechnet gezahlt. | III 3 Krankenhaustagegeld 1, Seite 15 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage. | AL-AUB 2.5.2, Seite 6 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | nicht geregelt |  |  |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis zur Versicherungssumme | Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme gezahlt. | AL-AUB 2.2.2, Seite 6 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | ja, bis zur Versicherungssumme | Unsere Leistung umfasst auch die Kosten für medizinisch notwendige Heil- und Hilfsmittel. | III 3 Kosmetische Operationen, Seite 15 |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 30.000 € | Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 30.000 EUR. | III 3 Bergungskosten, Seite 15 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 10.000 € | Mitversichert sind Kosten für kosmetische Operationen bis zur Höhe von 10.000 EUR. | III 3 Kosmetische Operationen, Seite 15 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | ja, bis 3.000 € | Wir zahlen einen Betrag in Höhe von 50 % der im Vertragsdokument vereinbarten Versicherungssumme für Verbesserte Übergangsleistung, höchstens 3.000 EUR. | III 3 Sofortleistung bei schweren Verletzungen, Seite 14 |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | ja | Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleistungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauftragten qualifizierten Dienstleister. | BB Servicepaket Hilfe und Pflege 1, Seite 17 |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule … ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden. | AL-AUB 1.4, Seite 5 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwillig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten. | AL-AUB 1.3.2, Seite 5 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | auch für Infektionen, die durch Insektenstiche, -bisse oder sonstige von Tieren verursachten Hautverletzungen übertragen werden | III 3 Infektionen, Seite 14 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen | AL-AUB 5.2.1, Seite 7 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge eines Schlaganfalles oder Herzinfarktes, eines epileptischen Anfalles oder anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen, mitversichert. | III 3 Schlaganfall, Herzinfarkt, Seite 13 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | Abweichend von Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 wird für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten Versicherungsschutz gewährt | III 3 Psychische Erkrankungen, Seite 14 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 1,3 Promille liegt. | III 3 Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, Seite 13 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | die als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten | AL-AUB 1.3.2, Seite 5 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt | AL-AUB 5.1.5, Seite 7 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeuges | AL-AUB 5.1.4, Seite 7 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | erlischt der Versicherungsschutz für überraschend eingetretene Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse auf Reisen im Ausland erst am Ende des 14. Tages | III 3 Passives Kriegsrisiko, Seite 13 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Röntgen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen. | AL-AUB 5.2.2, Seite 7 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | ja | Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgruppen) | AL-AUB 6.2.1, Seite 8 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht | AL-AUB 5.1.2, Seite 7 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrechnung. | ZB Gruppe 1.4, Seite 12 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. | ZB Gruppe 1.3, Seite 12 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von sechs Monaten ab der Änderung. | III 3 Änderung der Berufstätigkeit, Seite 14 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | AL-AUB 7.1, Seite 8 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung zugegangen ist. | AL-AUB 10.2, Seite 8 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Bedingungen Gruppen-Unfallversicherung Firmen XXL (U 69)

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


Gruppen-Unfallversicherung für Firmen                                    U 69.2


Inhaltsverzeichnis

I    Deklaration des Versicherungsschutzes – XXL-Schutz

II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008)
   – 10.2016

III Besondere Bedingungen, Zusatzbedingungen, Geschriebene Bedingungen


U 69.2 – 12.2020
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


I       Deklaration des Versicherungsschutzes – XXL-Schutz

1 Der Versicherungsfall                                                         Kosten für kosmetische Operationen
Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicherten Person        Servicepaket »Hilfe und Pflege«
während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.
                                                                               3 Verbesserung des Versicherungsschutzes mit besonderer
Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle auf der ganzen Welt.                     Vereinbarung
2 Die versicherbaren Leistungsarten                                             Progressive Invaliditätsstaffel 225 %
 Invaliditätsleistung                                                          Progressive Invaliditätsstaffel 350 %
 Verbesserte Übergangsleistung                                                 Progressive Invaliditätsstaffel 500 %
 Tagegeld                                                                      OptionAL21-SB Modell über 20 % Invaliditätsgrad mit Progressiver
                                                                                 Invaliditätsstaffel 500 %
 Krankenhaustagegeld
                                                                                OptionAL50-SB Modell ab 50 % Invaliditätsgrad mit Mehrleistung
 Genesungsgeld                                                                  100 %
 Todesfallleistung


4 Versicherungsumfang
    Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht.
    Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag               XXL-Schutz
    vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
    Unfälle bei Rettungsmaßnahmen                                                                                        
    Versicherungsschutz bei Gasen und Dämpfen                                                                            
    Unfreiwilliger Flüssigkeits-, Sauerstoff- und Nahrungsentzug                                                         
    Tauchtypische Gesundheitsschäden                                                                                     
    Insektenbisse und -stiche sind Unfälle                                                                               
    Erfrieren, Ersticken, Ertrinken in Notsituationen                                                                    
    Kapitalleistung bei Invalidität                                                                                      ohne Höchstalter
    Frist zum Eintritt der Invalidität                                                                                   18 Monate
    Frist zur ärztlichen Feststellung und Geltendmachung der Invalidität                                                 21 Monate
    Verbesserte Gliedertaxe                                                                                              
    Leistungsminderung bei Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen                                                      ab 40 %
    Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit, beim Lenken von Kraftfahrzeugen
                                                                                                                         
    bis 1,3 ‰ Blutalkoholgehalt
    Bewusstseinsstörungen durch Einnahme ärztlich verordneter Medikamente                                                
    Bewusstseinstörungen durch Schlaganfall/Herzinfarkt, epileptische Anfälle,
                                                                                                                         
    Krampfanfälle
    Unfälle durch Übermüdung/Einschlafen                                                                                 
    Beerdigungskosten trotz bestimmter Leistungsausschlüsse                                                              Todesfallsumme,
                                                                                                                         max. 5.000 EUR
    Passives Kriegsrisiko (Überraschungsklausel)                                                                         14 Tage
    Unfälle bei Fahrtveranstaltungen zur Erzielung einer Durchschnittsgeschwindigkeit                                    
    Versicherungsschutz bei Strahlenunfällen                                                                             
    Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut sind keine Heilmaßnahmen                                             
    Infektionen durch Zeckenbiss                                                                                         
    Infektionen durch Hautverletzungen von Tieren, auch Insektenstiche und -bisse                                        
    Schutzimpfungen gegen versicherte Infektionen                                                                        
    Nahrungsmittelvergiftungen                                                                                           
    Psychische Störungen aufgrund unfallbedingter Erkrankung des Nervensystems                                           
    Verlängerte Frist bei Berufsänderung                                                                                 6 Monate
    Verspätete Hinzuziehung eines Arztes bei geringfügigen Verletzungen                                                  
    Verdienstausfall für Selbständige und Freiberufler bei angeordneten Untersuchungen, soweit nicht nachgewiesen        1,5 ‰ der Invaliditäts-
                                                                                                                         summe, max. 600 EUR
    Frist zur Meldung des Todesfalls                                                                                     7 Tage
    Rechtsanspruch auf Außerkraftsetzung bei Arbeitslosigkeit                                                            
    Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch auch ohne äußere Einwirkung                                                 10 % der Invaliditätssumme,
                                                                                                                         max. 5.000 EUR

 mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen


                                                                                                                                              Seite 3 von 19

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  Bitte beachten Sie: Diese Leistungsbeschreibung ist lediglich eine Kurzübersicht.
  Der rechtsverbindliche Umfang des Versicherungsschutzes geht ausschließlich aus den für diesen Vertrag   XXL-Schutz
  vereinbarten Versicherungsbedingungen hervor.
  Familienvorsorge bis zu 12 Monate für                                                                    50 % der Invaliditätssumme
  Neugeborene und Adoptivkinder                                                                          des Versicherungsnehmers,
  Ehepartner/eingetragene Lebenspartner                                                                  max. 30.000 EUR
  Sofern Verbesserte Übergangsleistung vereinbart                                                          50 % der Übergangs-
  Sofortleistungen bei schweren Verletzungen                                                               leistung, max. 3.000 EUR
  Sofern Tagegeld vereinbart
                                                                                                           
  Tagegeld nach Abschluss ärztlicher Behandlung bei fortdauernder Arbeitsbeeinträchtigung
  Sofern Krankenhaustagegeld vereinbart
  Krankenhaustagegeld
  maximale Dauer                                                                                         3 Jahre
  vollstationäre Rehabilitation                                                                          inklusive
  ambulante Operationen                                                                                  3 Tage
  Genesungsgeld
  maximale Dauer (ohne Staffelung)                                                                       100 Tage
  nach vollstationärer Rehabilitation                                                                    inklusive
  nach ambulanten Operationen                                                                            3 Tage
  Weitere Leistung
  Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen bei vollstationärer Behandlung                                  bis max. 50 % des
                                                                                                           Krankenhaustagegeldes
  Kosmetische Operationen inklusive Schäden an natürlichen Zähnen                                          10.000 EUR
  Frist zur Durchführung einer kosmetischen Operation                                                      5 Jahre
  Bergungskosten inklusive Rückreisekosten aus dem In- und Ausland und Kosten für Dekompressionskammer     30.000 EUR
  Beihilfe zu Kuren und vollstationären Rehabilitationen                                                   2.000 EUR
  Zusatzschutz für Kinder                                                                                  XXL-Schutz
  Fahrradhelm – 25 % Mehrleistung bei Invalidität                                                          
  Nachhilfegeld bei Schulunfähigkeit                                                                       20-faches Krankenhaus-
                                                                                                           tagegeld Kind,
                                                                                                           max. 500 EUR
  Rooming-in-Leistung pro Übernachtung                                                                     analog Krankenhaus-
                                                                                                           tagegeld Kind,
                                                                                                           max. 30 Tage
  Zusätzliche Todesfallleistung für Vollwaisen                                                             50 % Todesfallleistung der
                                                                                                           Eltern, max. 10.000 EUR
 Frist zur Neubemessung der Invalidität von Kindern bis 16 Jahre                                           5 Jahre
 Frist zur Durchführung einer kosmetischen Operation                                                       bis zum 25. Lebensjahr

 mitversichert im Rahmen der Vertragsbedingungen


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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


II Allgemeine Unfall-Versicherungsbedingungen (AL-AUB 2008)
   –Stand 10.2016

Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte Person können Sie oder jemand anderer sein.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.

Der Versicherungsumfang .........................................................................5                Der Leistungsfall......................................................................................... 8
1       Was ist versichert? ............................................................................5         7       Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)? .......... 8
2       Welche Leistungsarten können vereinbart werden? .....................5                                    8       Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten? ..... 8
2.1     Invaliditätsleistung ............................................................................5        9       Wann sind die Leistungen fällig? ................................................... 8
2.2     Übergangsleistung .............................................................................6          Die Versicherungsdauer ............................................................................ 8
2.3     Tagegeld .............................................................................................6   10      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                                                                          Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen
2.4     Krankenhaustagegeld .......................................................................6                      Einsätzen?
2.5     Genesungsgeld ...................................................................................6                Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit? ......... 8

2.6     Todesfallleistung ................................................................................6       Der Versicherungsbeitrag.......................................................................... 9

3       Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen? .........6                                            11      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
                                                                                                                          Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? 9
4       Welche Personen sind nicht versicherbar? ....................................7
                                                                                                                  Weitere Bestimmungen ............................................................................ 10
5       In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? .7
                                                                                                                  12      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten
6       Was müssen Sie..................................................................................7                 Personen zueinander? .................................................................... 10
         bei vereinbartem Kinder-Tarif und ..........................................7                           13      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? ..................... 10
         bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung                                                   14      Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?.................... 11
          beachten? ......................................................................................7
                                                                                                                  15      Welches Gericht ist zuständig? ..................................................... 11
6.1     Umstellung des Kinder-Tarifs..........................................................7
                                                                                                                  16      Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
                                                                                                                          Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift? .................................. 11
                                                                                                                  17      Welches Recht findet Anwendung? .............................................. 11


Der Versicherungsumfang                                                                                            ein Gelenk verrenkt wird oder

1            Was ist versichert?                                                                                   Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

1.1      Wir bieten Versicherungsschutz bei Unfällen, die der versicher-                                          1.5        Auf die Regelungen über die Einschränkungen der Leistung
ten Person während der Wirksamkeit des Vertrages zustoßen.                                                        (Ziffer 3), nicht versicherbare Personen (Ziffer 4) sowie die Ausschlüsse
                                                                                                                  (Ziffer 5) weisen wir hin. Sie gelten für alle Leistungsarten.
1.2          Der Versicherungsschutz umfasst Unfälle in der ganzen Welt.
                                                                                                                  2            Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
1.3       Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein
plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)                                          Die Leistungsarten, die Sie vereinbaren können, werden im Folgenden
unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.                                                                 oder in zusätzlichen Bedingungen beschrieben.

1.3.1     Gesundheitsschädigungen durch Unfälle, die die versicherte                                              Die von Ihnen mit uns vereinbarten Leistungsarten und die Versicherungs-
Person bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei Bemühungen zur Rettung                                              summen ergeben sich aus dem Vertrag.
von Menschenleben, Sachen oder Tieren erleidet, gelten als unfreiwillig                                           2.1          Invaliditätsleistung
eingetreten.
                                                                                                                  2.1.1        Voraussetzungen für die Leistung:
1.3.2     Ein Unfall liegt auch vor, wenn die versicherte Person unfreiwil-
lig Gesundheitsschäden durch allmähliche Einwirkung von Gasen und                                                 2.1.1.1 Die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
Dämpfen erleidet, sofern es sich nicht um Gesundheitsschäden handelt, die                                         Person ist unfallbedingt dauerhaft beeinträchtigt (Invalidität). Eine Beein-
als Berufs- und Gewerbekrankheiten gelten.                                                                        trächtigung ist dauerhaft, wenn sie voraussichtlich länger als drei Jahre
                                                                                                                  bestehen wird und eine Änderung des Zustandes nicht erwartet werden
1.3.3   Tauchtypische Gesundheitsschäden wie z.B. Caissonkrankheit                                                kann.
oder Trommelfellverletzung oder der Ertrinkungs- oder Erstickungstod
unter Wasser gelten als Unfall, auch wenn kein Unfallereignis eingetreten                                         Die Invalidität ist
ist.
                                                                                                                   innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten und
1.3.4    Insektenbisse und -stiche sind auch Unfälle. Der Ausschluss von
Infektionen gemäß Ziffer 5.2.4.1 bleibt davon unberührt.                                                           innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall von einem Arzt schriftlich
                                                                                                                    festgestellt und von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.
1.4      Als Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung
an Gliedmaßen oder Wirbelsäule                                                                                    2.1.1.2 Kein Anspruch auf Invaliditätsleistung besteht, wenn die versi-
                                                                                                                  cherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall stirbt.

                                                                                                                                                                                                              Seite 5 von 19

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2.1.2       Art und Höhe der Leistung:                                        2.3      Tagegeld
2.1.2.1     Die Invaliditätsleistung zahlen wir als Kapitalbetrag.            2.3.1    Voraussetzungen für die Leistung:
2.1.2.2 Grundlage für die Berechnung der Leistung bilden die Versiche-        Die versicherte Person ist unfallbedingt
rungssumme und der Grad der unfallbedingten Invalidität.
                                                                               in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
2.1.2.2.1 Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend
genannten Körperteile und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgen-       in ärztlicher Behandlung.
den Invaliditätsgrade:                                                        2.3.2    Höhe und Dauer der Leistung:
Arm                                                                  70 %     Das Tagegeld wird nach der vereinbarten Versicherungssumme berechnet.
Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                               65 %     Es wird nach dem festgestellten Grad der Beeinträchtigung der Berufstä-
Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                  60 %     tigkeit oder Beschäftigung abgestuft.
Hand                                                                 55 %
Daumen                                                               20 %     Das Tagegeld wird für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für
Zeigefinger                                                          10 %     ein Jahr vom Unfalltag an gerechnet, gezahlt.
anderer Finger                                                        5%
                                                                              Nach Abschluss der ärztlichen Behandlung wird Tagegeld auch gezahlt,
Bein über der Mitte des Oberschenkels                                70 %     wenn die Fortdauer der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit vom behan-
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                 60 %     delnden Arzt bescheinigt wird.
Bein bis unterhalb des Knies                                         50 %
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                45 %     Nach Eintritt der Invalidität im Sinne von Ziffer 2.1 wird weiteres Tage-
Fuß                                                                  40 %     geld nur gezahlt bei erneuter ärztlicher Behandlung.
große Zehe                                                            5%      2.4      Krankenhaustagegeld
andere Zehe                                                           2%
                                                                              2.4.1    Voraussetzungen für die Leistung:
Auge                                                                 50 %
Gehör auf einem Ohr                                                  30 %     Die versicherte Person befindet sich wegen des Unfalls in medizinisch
Geruchssinn                                                          10 %     notwendiger vollstationärer Heilbehandlung.
Geschmackssinn                                                        5%
                                                                              Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-   als medizinisch notwendige Heilbehandlung.
chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                              2.4.2    Höhe und Dauer der Leistung:
2.1.2.2.2 Für andere Körperteile und Sinnesorgane bemisst sich der Inva-
liditätsgrad danach, inwieweit die normale körperliche oder geistige          Das Krankenhaustagegeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
Leistungsfähigkeit insgesamt beeinträchtigt ist. Dabei sind ausschließlich    summe für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung gezahlt,
                                                                              längstens jedoch für zwei Jahre vom Unfalltag an gerechnet.
medizinische Gesichtspunkte zu berücksichtigen.
                                                                              2.5      Genesungsgeld
2.1.2.2.3 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
Funktionen bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt, wird der Invali-    2.5.1    Voraussetzungen für die Leistung:
ditätsgrad um die Vorinvalidität gemindert. Diese ist nach Ziffer 2.1.2.2.1
und Ziffer 2.1.2.2.2 zu bemessen.                                             Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung entlassen
                                                                              worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustagegeld nach Ziffer 2.4.
2.1.2.2.4 Sind mehrere Körperteile oder Sinnesorgane durch den Unfall
beeinträchtigt, werden die nach den vorstehenden Bestimmungen ermittel-       2.5.2    Höhe und Dauer der Leistung:
ten Invaliditätsgrade zusammengerechnet. Mehr als 100 % werden jedoch
                                                                              Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
nicht berücksichtigt.
                                                                              für die gleiche Anzahl von Kalendertagen gezahlt, für die wir Kranken-
2.1.2.3     Stirbt die versicherte Person                                     haustagegeld leisten, längstens für 100 Tage.

 aus unfallfremder Ursache innerhalb eines Jahres nach dem Unfall oder       2.6      Todesfallleistung

 gleichgültig, aus welcher Ursache, später als ein Jahr nach dem Unfall      2.6.1    Voraussetzungen für die Leistung:

und war ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entstanden, leisten wir nach    Die versicherte Person ist infolge des Unfalls innerhalb eines Jahres ge-
dem Invaliditätsgrad, mit dem auf Grund der ärztlichen Befunde zu rech-       storben.
nen gewesen wäre.
                                                                              Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 7.5 weisen wir hin.
2.2         Übergangsleistung
                                                                              2.6.2    Höhe der Leistung:
2.2.1       Voraussetzungen für die Leistung:
                                                                              Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten     gezahlt.
Person ist im beruflichen oder außerberuflichen Bereich unfallbedingt
                                                                              3        Welche Auswirkung haben Krankheiten oder Gebrechen?
 nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
                                                                              Als Unfallversicherer leisten wir für Unfallfolgen. Haben Krankheiten
 ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen                              oder Gebrechen bei der durch ein Unfallereignis verursachten Gesund-
                                                                              heitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, mindert sich
noch um mindestens 50 % beeinträchtigt.
                                                                               im Falle einer Invalidität der Prozentsatz des Invaliditätsgrades
Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate ununterbrochen
bestanden.                                                                     im Todesfall und, soweit nichts anderes bestimmt ist, in allen anderen
                                                                                Fällen die Leistung
Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt des Unfalls unter
Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.             entsprechend des Anteils der Krankheit oder des Gebrechens.

2.2.2       Art und Höhe der Leistung:                                        Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 25 %, unterbleibt jedoch die
                                                                              Minderung.
Die Übergangsleistung wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssum-
me gezahlt.


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[Seite 7]
ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


4        Welche Personen sind nicht versicherbar?                             5.2       Ausgeschlossen sind außerdem folgende Beeinträchtigungen:
4.1      Nicht versicherbar und trotz Beitragszahlung nicht versichert        5.2.1    Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen
sind:                                                                         und Gehirnblutungen;
4.1.1    dauernd pflegebedürftige Personen;                                   Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Vertrag fallen-
                                                                              des Unfallereignis nach Ziffer 1.3 die überwiegende Ursache ist.
Pflegebedürftig ist, wer für die Verrichtung des täglichen Lebens überwie-
gend fremder Hilfe bedarf.                                                    5.2.2     Gesundheitsschäden durch Strahlen;
Pflegebedürftig in diesem Sinne sind auch dauernd Schwer- und Schwerst-       Versicherungsschutz besteht jedoch für Gesundheitsschäden durch Rönt-
pflegebedürftige im Sinne der Sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe II     gen-, Laser- und Maserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette
und III).                                                                     Strahlen.
4.1.2     geistig oder psychisch kranke Personen, deren Gesundheitsstö-       Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden als
rung zur Folge hat, dass sie ohne Aufsicht nicht mehr am allgemeinen          Folge regelmäßigen Umgangs mit Strahlen erzeugenden Apparaten.
Leben teilnehmen können.
                                                                              5.2.3    Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am
4.2      Der Versicherungsschutz erlischt, sobald der Versicherte im          Körper der versicherten Person;
Sinne von Ziffer 4.1.1 und 4.1.2 nicht mehr versicherbar ist. Gleichzeitig
endet die Versicherung. Die entrichtete Prämie zahlen wir ab Eintritt der     Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Heilmaßnahmen oder
Versicherungsunfähigkeit zurück.                                              Eingriffe, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch einen
                                                                              unter diesen Vertrag fallenden Unfall veranlasst waren.
5        In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-
         sen?                                                                 5.2.4     Infektionen;

5.1      Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:               5.2.4.1   Sie sind auch dann ausgeschlossen, wenn sie

5.1.1     Unfälle der versicherten Person durch Geistes- oder Bewusst-         durch Insektenstiche oder -bisse oder
seinsstörungen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen sowie durch          durch sonstige geringfügige Haut- oder Schleimhautverletzungen
Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den
ganzen Körper der versicherten Person ergreifen;                              verursacht wurden, durch die Krankheitserreger sofort oder später in den
                                                                              Körper gelangten.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle
durch ein unter diesen Vertrag fallendes Unfallereignis verursacht waren.     5.2.4.2   Versicherungsschutz besteht jedoch für
5.1.2     Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie      Tollwut und Wundstarrkrampf sowie für
vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht;
                                                                               Infektionen, bei denen die Krankheitserreger durch Unfallverletzungen,
5.1.3    Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bür-        die nicht nach Ziffer 5.2.4.1 ausgeschlossen sind, in den Körper ge-
gerkriegsereignisse verursacht sind;                                            langten.
Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die versicherte Person auf           5.2.4.3 Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe verur-
Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis-         sacht sind, gilt Ziffer 5.2.3 Absatz 2 entsprechend.
sen betroffen wird.
                                                                              5.2.5    Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch
Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach            den Schlund;
Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates, in
dem sich die versicherte Person aufhält.                                      Versicherungsschutz besteht jedoch für Kinder, die zum Zeitpunkt des
                                                                              Unfalls das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ausgeschlossen
Die Erweiterung gilt nicht bei Reisen in oder durch Staaten, auf deren        bleiben Vergiftungen durch Nahrungsmittel.
Gebiet bereits Krieg oder Bürgerkrieg herrscht. Sie gilt auch nicht für die
aktive Teilnahme am Krieg oder Bürgerkrieg sowie für Unfälle durch            5.2.6    Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch
ABC-Waffen und im Zusammenhang mit einem Krieg oder kriegsähnli-              wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden;
chen Zustand zwischen den Ländern China, Deutschland, Frankreich,             5.2.7     Bauch- oder Unterleibsbrüche;
Großbritannien, Japan, Russland oder USA.
                                                                              Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn sie durch eine unter diesen
5.1.4    Unfälle der versicherten Person                                      Vertrag fallende gewaltsame von außen kommende Einwirkung entstanden
 als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit er nach         sind.
  deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt sowie als sonstiges Be-       6         Was müssen Sie
  satzungsmitglied eines Luftfahrzeuges;
                                                                               bei vereinbartem Kinder-Tarif und
 bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden beruflichen
  Tätigkeit;                                                                   bei Änderungen der Berufstätigkeit oder Beschäftigung beachten?
 bei der Benutzung von Raumfahrzeugen.                                       6.1       Umstellung des Kinder-Tarifs

5.1.5     Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie     6.1.1     Bis zum Ablauf des Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer
sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines Motorfahrzeuges an Fahrt-       10.6, in dem das nach dem Kinder-Tarif versicherte Kind das 18. Lebens-
veranstaltungen einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt,     jahr vollendet, besteht Versicherungsschutz zu den vereinbarten Versiche-
bei denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt;           rungssummen. Danach gilt der zu diesem Zeitpunkt gültige Tarif für
                                                                              Erwachsene. Sie haben jedoch folgendes Wahlrecht:
Versicherungsschutz besteht jedoch für Fahrtveranstaltungen, bei denen es
ausschließlich um die Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten             Sie zahlen den bisherigen Beitrag und wir reduzieren die Versiche-
ankommt, einschließlich der dazugehörigen Übungsfahrten.                        rungssummen entsprechend.

5.1.6     Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verur-     Sie behalten die bisherigen Versicherungssummen, und wir berechnen
sacht sind.                                                                     einen entsprechend höheren Beitrag.
                                                                              6.1.2    Über Ihr Wahlrecht werden wir Sie rechtzeitig informieren.
                                                                              Teilen Sie uns das Ergebnis Ihrer Wahl nicht bis spätestens zwei Monate


                                                                                                                                            Seite 7 von 19

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nach Beginn des neuen Versicherungsjahres im Sinne von Ziffer 10.6 mit,     Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns zustehen-
setzt sich der Vertrag entsprechend der ersten Wahlmöglichkeit fort.        des Kündigungsrecht wegen der Verletzung einer vorvertraglichen Anzei-
                                                                            gepflicht ausüben.
6.2         Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
                                                                            9        Wann sind die Leistungen fällig?
6.2.1      Die Höhe der Versicherungssummen bzw. des Beitrages hängt
maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der Beschäftigung der versicher-    9.1       Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats – beim Invali-
ten Person ab. Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen          ditätsanspruch innerhalb von drei Monaten in Textform – zu erklären, ob
und Beiträge ist unsere tarifliche Gefahrengruppeneinteilung (Berufsgrup-   und in welchem Umfang wir einen Anspruch anerkennen. Die Fristen
pen), die im Vertragsdokument, Abschnitt Besondere Hinweise abgedruckt      beginnen mit dem Eingang folgender Unterlagen:
ist.
                                                                             Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen;
Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten
Person müssen Sie uns daher unverzüglich mitteilen. Pflichtwehrdienst,       beim Invaliditätsanspruch zusätzlich der Nachweis über den Abschluss
Zivildienst oder militärische Reserveübungen fallen nicht darunter.           des Heilverfahrens, soweit es für die Bemessung der Invalidität not-
                                                                              wendig ist.
6.2.2     Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum
Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen,       Die ärztlichen Gebühren, die Ihnen zur Begründung des Leistungsan-
gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung.                  spruchs entstehen, übernehmen wir

Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,             bei Invalidität bis zu 1 Promille der versicherten Summe;
sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines        bei Übergangsleistung bis zu 1 % der versicherten Summe;
Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen,
gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle.           bei Tagegeld bis zu einem Tagegeldsatz;
6.2.3    Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisheri-       bei Krankenhaustagegeld bis zu einem Krankenhaustagegeldsatz.
gen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter,
sobald uns Ihre Erklärung zugeht.                                           Sonstige Kosten übernehmen wir nicht.
                                                                            9.2      Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen
Der Leistungsfall                                                           über Grund und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.

7           Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?         9.3      Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest,
                                                                            zahlen wir – auf Ihren Wunsch – angemessene Vorschüsse.
Ohne Ihre Mitwirkung und die der versicherten Person können wir unsere
Leistung nicht erbringen.                                                   Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine Invaliditätsleistung innerhalb
                                                                            eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-
7.1      Nach einem Unfall, der voraussichtlich eine Leistungspflicht       fallsumme beansprucht werden.
herbeiführt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen
Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten.          9.4       Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich,
                                                                            längstens bis zu drei Jahren nach dem Unfall, erneut ärztlich bemessen zu
Wir werden uns bei zunächst geringfügig erscheinenden Unfallfolgen nicht    lassen. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert
auf Obliegenheitsverletzung berufen, wenn Sie den Arzt erst dann hinzu-     sich diese Frist von drei auf fünf Jahre. Dieses Recht muss
gezogen haben, als der wirkliche Umfang erkennbar wurde.
                                                                             von uns zusammen mit unserer Erklärung über unsere Leistungspflicht
7.2       Die von uns übersandte Unfallanzeige müssen Sie oder die            nach Ziffer 9.1
versicherte Person wahrheitsgemäß ausfüllen und uns unverzüglich zu-
rücksenden; von uns darüber hinaus geforderte sachdienliche Auskünfte        von Ihnen spätestens drei Monate vor Ablauf der Frist
müssen in gleicher Weise erteilt werden.                                    ausgeübt werden.
7.3       Werden Ärzte von uns beauftragt, muss sich die versicherte        Ergibt die endgültige Bemessung eine höhere Invaliditätsleistung, als wir
Person auch von diesen untersuchen lassen. Die notwendigen Kosten           bereits erbracht haben, ist der Mehrbetrag mit 5 % jährlich zu verzinsen.
einschließlich eines dadurch entstandenen Verdienstausfalles tragen wir.
7.4       Die Ärzte, die die versicherte Person – auch aus anderen Anläs-   Die Versicherungsdauer
sen – behandelt oder untersucht haben, andere Versicherer, Versicherungs-
träger und Behörden sind zu ermächtigen, alle erforderlichen Auskünfte zu   10       Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
erteilen.                                                                            Wann ruht der Versicherungsschutz bei militärischen Eins-
                                                                                     ätzen?
7.5      Hat der Unfall den Tod zur Folge, ist uns dies innerhalb von                Wann ruht der Versicherungsschutz bei Arbeitslosigkeit?
48 Stunden zu melden, auch wenn uns der Unfall schon angezeigt war.
                                                                            10.1     Beginn des Versicherungsschutzes
Uns ist das Recht zu verschaffen, gegebenenfalls eine Obduktion durch
einen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen.                        Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Vertragsdokument angegebe-
                                                                            nen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich
8           Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?        nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 11.2 zahlen.
Wird eine Obliegenheit nach Ziffer 7 vorsätzlich verletzt, verlieren Sie    10.2     Dauer und Ende des Vertrages
Ihren Versicherungsschutz. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer Oblie-
genheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere des       Der Vertrag ist für die im Vertragsdokument angegebene Zeit abgeschlos-
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn     sen.
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolgen
hingewiesen haben.                                                          Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
                                                                            Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei
Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt   Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragsdauer eine Kündigung
haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                             zugegangen ist.

Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass     Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag,
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-   ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Zeitpunkt.
lung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang
der Leistung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit      Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag
                                                                            zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündi-
arglistig verletzt haben.

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[Seite 9]
ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


gen; die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des         Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Vertrags-
jeweiligen Versicherungsjahres zugegangen sein.                               schluss, ist die erste oder einmalige Prämie unverzüglich nach Vertrags-
                                                                              schluss zu zahlen.
10.3     Kündigung nach Versicherungsfall
                                                                              Zahlen Sie nicht unverzüglich nach dem im Satz 1 oder 2 bestimmten
Den Vertrag können Sie oder wir durch Kündigung beenden, wenn wir             Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die Zahlung
eine Leistung erbracht oder Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben     bewirkt ist.
haben.
                                                                              Weicht das Vertragsdokument vom Antrag des Versicherungsnehmers
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis-           oder den getroffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige
tung oder – im Falle eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Aner-         Beitrag frühestens einen Monat nach Zugang des Vertragsdokuments zu
kenntnis, Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Textform zugegangen       zahlen.
sein.
                                                                              11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu jedem             Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, sondern
späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch Ablauf des Versicherungsjahres          zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab
wirksam wird.                                                                 diesem Zeitpunkt, sofern Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
                                                                              oder durch einen auffälligen Hinweis im Vertragsdokument auf diese
Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei               Rechtsfolge aufmerksam gemacht wurden. Dies gilt nicht, wenn Sie
Ihnen wirksam.                                                                nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
10.4     Ruhen des Versicherungsschutzes                                      11.2.3   Rücktritt
         bei militärischen Einsätzen
                                                                              Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können
Der Versicherungsschutz tritt für die versicherte Person außer Kraft,         wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Wir
sobald sie Dienst in einer militärischen oder ähnlichen Formation leistet,    können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzah-
die an einem Krieg oder kriegsmäßigen Einsatz zwischen den Ländern            lung nicht zu vertreten haben.
China, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Japan, Russland oder
USA beteiligt ist. Der Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald uns        11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Folgebeitrag
Ihre Anzeige über die Beendigung des Dienstes zugegangen ist.
                                                                              11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
10.5     Ruhen des Versicherungsschutzes bei Arbeitslosigkeit
                                                                              Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
Der Versicherungsschutz tritt auf Antrag des Versicherungsnehmers,
längstens für die Dauer von drei Jahren außer Kraft, wenn dieser während      Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Vertragsdokument
der Vertragsdauer arbeitslos wird. Die Außerkraftsetzung beginnt mit dem      oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt.
Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit, wenn der Nachweis über die Arbeitslosig-      11.3.2   Verzug
keit innerhalb von zwei Monaten beim Versicherer eingeht. Anderenfalls
beginnt die Außerkraftsetzung erst mit Zugang des Nachweises. Der             Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mahnung
Versicherungsschutz lebt wieder auf, sobald die Mitteilung des Versiche-      in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten
rungsnehmers beim Versicherer eintrifft.                                      haben.
10.6     Versicherungsjahr                                                    Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und
                                                                              Ihnen eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Diese
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von zwölf            Fristsetzung ist nur wirksam, wenn wir darin die rückständigen Beträge
Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch nicht aus ganzen        des Beitrags sowie die Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und die
Jahren, wird das erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die           Rechtsfolgen angeben, die nach den Ziffern 11.3.3 und 11.3.4 mit dem
folgenden Versicherungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind         Fristablauf verbunden sind.
jeweils ganze Jahre.
                                                                              Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Scha-
                                                                              dens zu verlangen.
Der Versicherungsbeitrag
                                                                              11.3.3   Kein Versicherungsschutz
11       Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
         Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig              Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,
         zahlen?                                                              besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz,
                                                                              wenn Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf
11.1     Beitrag und Versicherungsteuer                                       hingewiesen wurden.
11.1.1   Beitragszahlung                                                      11.3.4   Kündigung
Die Beiträge können je nach Vereinbarung durch Monats-, Vierteljahres,        Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Verzug,
Halbjahres- oder Jahresbeiträge entrichtet werden. Die Versicherungsperi-     können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn wir
ode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Monat, bei Vierteljahresbeiträgen       Sie mit der Zahlungsaufforderung nach Ziffer 11.3.2 Absatz 2 darauf
ein Vierteljahr, bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträ-   hingewiesen haben.
gen ein Jahr. Beim Einmalbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der
vereinbarten Versicherungsdauer, beträgt jedoch höchstens ein Jahr.           Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats den
                                                                              angemahnten Beitrag, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle, die
11.1.2   Versicherungsteuer                                                   zwischen dem Zugang der Kündigung und der Zahlung eingetreten sind,
Der in Rechung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in   besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.                   11.4     Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung
11.2     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/Erster oder                   Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die
         einmaliger Beitrag                                                   Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag eingezo-
11.2.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung                           gen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre-
                                                                              chen.
Der erste oder einmalige Beitrag ist – unabhängig von dem Bestehen eines
Widerrufsrechts – unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten oder       Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht eingezogen
im Vertragsdokument angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen.               werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie unverzüglich
                                                                              nach unserer schriftlichen Zahlungsaufforderung erfolgt.

                                                                                                                                             Seite 9 von 19

[Seite 10]
Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie die Einzugs-     Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr
ermächtigung widerrufen haben, oder haben Sie aus anderen Gründen zu        Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich
vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen werden kann, sind   noch grobfahrlässig gemacht haben.
wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu
verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn   Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeige-
Sie von uns hierzu in Textform aufgefordert worden sind.                    pflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei
                                                                            Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedin-
11.5        Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                      gungen, geschlossen hätten.
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrages haben wir, soweit nicht etwas      13.2.3   Folgen des Rücktritts
anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem
Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.          Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz.
                                                                            Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den
Weitere Bestimmungen                                                        Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der
                                                                            unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt
12          Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten      des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
            Personen zueinander?                                            Leistung ursächlich war.
12.1      Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem       Auch in diesem Fall besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Sie die
anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus     Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind
neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver-     Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der bis zum Wirksamwerden der
antwortlich.                                                                Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.

12.2     Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechts-         13.3     Beitragsänderung oder Kündigungsrecht
nachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.            13.3.1 Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil Ihre Verletzung
12.3    Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere        einer Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit
Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                         beruhte, können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist
                                                                            von einem Monat in Schriftform kündigen. Dies gilt nur, wenn wir Sie
13          Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?                durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige-
                                                                            pflichtverletzung hingewiesen haben.
13.1        Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahr-
            erhebliche Umstände                                             Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung
                                                                            stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekann-
                                                                            Umstände zur Begründung unserer Erklärung angeben. Die Frist beginnt
ten Gefahrumstände in Textform anzuzeigen, nach denen wir Sie in Text-
                                                                            mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung Ihrer Anzeigepflicht
form gefragt haben und die für unseren Entschluss erheblich sind, den
                                                                            Kenntnis erlangt haben.
Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Sie sind auch insoweit
zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor    Wir können uns auf unser Kündigungsrecht wegen Anzeigepflichtverlet-
unserer Vertragsannahme Fragen im Sinne von Satz 1 in Textform stellen.     zung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder
                                                                            die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf unseren Ent-
schluss Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein-      Das Kündigungsrecht ist auch ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass
barten Inhalt abzuschließen.                                                wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn
                                                                            auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.
Soll eine andere Person versichert werden, ist diese neben Ihnen für die
wahrheitsgemäße und vollständige Anzeige der gefahrerheblichen Um-          13.3.2 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
stände und die Beantwortung der an sie gestellten Fragen verantwortlich.    Vertrag auch bei Kenntnis der angezeigten Umstände, aber zu anderen
                                                                            Bedingungen angenommen hätten, werden die anderen Bedingungen auf
Wird der Vertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und kennt dieser den
                                                                            unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Pflicht-
gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so behandeln lassen, als
                                                                            verletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab der
hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.
                                                                            laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
13.2        Rücktritt
                                                                            Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
13.2.1      Voraussetzungen und Ausübung des Rücktritts                     die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.

Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um-          Wir müssen die Vertragsanpassung innerhalb eines Monats schriftlich
ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.           geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir
                                                                            unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch
Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf     nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung abge-
die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.                ben.
Wir müssen unser Rücktrittsrecht innerhalb eines Monats schriftlich         Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
geltend machen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir         Anzeigepflicht, die uns zur Vertragsanpassung berechtigt, Kenntnis erlan-
unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch         gen.
nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklärung ange-
ben.                                                                        Wir können uns auf eine Vertragsanpassung nicht berufen, wenn wir den
                                                                            nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der      kannten.
Anzeigepflicht, die unser Rücktrittsrecht begründet, Kenntnis erlangen.
                                                                            Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10 %
Der Rücktritt erfolgt durch Erklärung Ihnen gegenüber.                      oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Um-
                                                                            stand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang
13.2.2      Ausschluss des Rücktrittsrechts
                                                                            unserer Mitteilung fristlos in Textform kündigen.
Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den
nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige
kannten.


Seite 10 von 19

[Seite 11]
ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


13.4     Anfechtung                                                          15.2      Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen bei dem
                                                                             Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung über Gefahrum-          eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig ist.
stände anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der
Teil des Beitrages zu, der der bis zum Wirksamwerden der Anfechtungs-        16       Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?
erklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht.                                       Was gilt bei Änderungen Ihrer Anschrift?
14       Wann verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag?                       16.1     Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sollen an
                                                                             unsere Hauptverwaltung oder an die im Vertragsdokument oder in dessen
14.1     Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei        Nachträgen als zuständig bezeichnete Geschäftsstelle gerichtet werden.
Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschrif-
ten des Bürgerlichen Gesetzbuches.                                           16.2      Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt,
                                                                             genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
14.2     Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns ange-         Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte bekannte An-
meldet worden, ist die Verjährung von der Anmeldung bis zu dem Zeit-         schrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach Absendung des Briefes als
punkt gehemmt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zugeht.          zugegangen.
15       Welches Gericht ist zuständig?                                      Dies gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Ihres Namens.
15.1      Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt         17       Welches Recht findet Anwendung?
sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz oder dem unserer für
den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung. Örtlich zuständig ist    Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
auch das Gericht, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Auf-
enthalt haben.


  Der Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem
  Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), der Zivilprozessordnung (ZPO) und dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ist als Anhang AZ 120 bei-
  gefügt.


                                                                                                                                          Seite 11 von 19

[Seite 12]
III Besondere Bedingungen und Geschriebene Bedingungen
    – je nach beantragtem Versicherungsumfang

1      Die nachstehenden Bedingungen gelten ohne besondere                                                    3     Versicherungsumfang XXL-Schutz .............................................. 13
       Vereinbarung .................................................................................. 12
                                                                                                              4     Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im
2      Die nachstehenden Bedingungen gelten im Rahmen                                                               Vertragsdokument besonders beurkundet................................... 16
       des XXL-Schutzes oder soweit im Vertragsdokument besonders
       beurkundet....................................................................................... 13


1      Die nachstehenden Bedingungen gelten                                                                   Kumulklausel für die Gruppen-Unfallversicherung
       ohne besondere Vereinbarung                                                                            Erleiden mehrere durch diesen Vertrag versicherte Personen durch ein
                                                                                                              Ereignis einen Unfall, so ist die Gesamtleistung für dieses Ereignis auf
Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit und
                                                                                                              10 Millionen EUR für alle Invaliditätsfälle und 5 Millionen EUR für alle
ohne Namensangabe
                                                                                                              Todesfälle begrenzt.
1      Versicherungen ohne Namensangabe
                                                                                                              Besondere Bedingungen für die Versicherung von Bergungskosten in
1.1 Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag-                                         der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungskosten 2008)
bezeichneten Gruppe angehören.
                                                                                                              Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir folgende Leistungen:
1.2 Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und
                                                                                                              1     Art der Leistungen
zu erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem
versicherten Personenkreis nicht entstehen können.                                                            1.1 Wir ersetzen nach einem Unfall die Kosten für Such-, Rettungs-
                                                                                                              oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organi-
1.3 Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eine Monats
                                                                                                              sierten Rettungsdiensten, soweit hierfür üblicherweise Gebühren berechnet
die Anzahl der im zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen
                                                                                                              werden.
anzugeben. Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten
Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht                                           Diese Kosten ersetzen wir auch dann, wenn der Unfall unmittelbar drohte
zulässig. Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese                                        oder ein Unfall nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
Angaben für jede Gruppe getrennt.
                                                                                                              1.2 Wir ersetzen die Kosten für den ärztlich angeordneten Transport der
1.4 Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für                                         verletzten Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik.
den zurückliegenden Zeitabschnitt und Sie erhalten von uns eine Abrech-
nung.                                                                                                         1.3 Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten
                                                                                                              Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche
1.5 Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt,                                       Anordnung zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar
wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus dem                                          waren.
Verein oder der Vereinigung ausscheidet.
                                                                                                              1.4 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich entstehen-
2      Versicherungen mit Namensangabe                                                                        den Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitreisende minderjährige
                                                                                                              Kinder und den mitreisenden Partner der versicherten Person.
2.1    Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
                                                                                                              1.5 Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die
2.2 Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung
                                                                                                              Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
anmelden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen
die gleichen sind wie die der bereits versicherten Personen.                                                  Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir die Kosten
                                                                                                              für die Bestattung im Ausland oder für die Überführung zum letzten
2.3 Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder
                                                                                                              ständigen Wohnsitz.
mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich
mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.                                                  2     Höhe der Leistungen
2.4 Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risi-                                            2.1 Die Höhe der Leistungen ist insgesamt auf den im Vertrags-
koprüfung abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungs-                                              dokument genannten Betrag begrenzt.
schutz,einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
                                                                                                              2.2 Der im Vertragsdokument festgelegte Höchstbetrag für den Kosten-
2.5 Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen,                                         ersatz nimmt an einer für andere Leistungsarten vereinbarten Erhöhung
erlischt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns                                      von Leistung und Beitrag nicht teil.
Ihre Anzeige zugeht.
                                                                                                              2.3 Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die
3      Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 AL-AUB 2008)                                                        darüber hinausgehenden Kosten.
3.1 Wir oder Sie können den Versicherungsschutz der einzelnen versi-                                          2.4 Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versiche-
cherten Person durch Mitteilung gegenüber den Vertragsparteien beenden,                                       rung AG mehrere Unfallversicherungen, können Bergungskosten nur aus
wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder                                          einem dieser Verträge verlangt werden.
gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung
muss Ihnen oder uns innerhalb eines Monats nach Leistung oder – im Falle
eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder
Rechtskraft des Urteils zugegangen sein.
3.2 Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von
einem Monat zu kündigen, wenn über Ihre Vermögen das Insolvenzverfah-
ren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse
abgewiesen wird.


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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


2     Die nachstehenden Bedingungen gelten im Rahmen                        Auge                                                                  50 %
                                                                            Gehör auf einem Ohr                                                   30 %
      des XXL-Schutzes oder soweit im Vertragsdoku-
                                                                            Geruchssinn                                                           15 %
      ment besonders beurkundet                                             Geschmackssinn                                                        10 %
Besondere Bedingungen für die Versicherung der Kosten für                   Stimme                                                               100 %
kosmetische Operationen in der Unfallversicherung                           Niere                                                                  30 %
Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 leisten wir Ersatz für Kosten unfall-     beide Nieren                                                           80 %
bedingter kosmetischer Operationen.                                         Milz                                                                   10 %
                                                                            Milz bei Kindern unter 16 Jahren                                       20 %
1.    Voraussetzungen für die Leistung
                                                                            Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
1.1 Die versicherte Person hat sich nach einem unter den Vertrag fallen-    chende Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
den Unfall einer kosmetischen Operation unterzogen.
                                                                            Stimmklausel
Kosmetische Operation ist eine nach Abschluss der Heilbehandlung
durchgeführte ärztliche Behandlung mit dem Ziel, eine unfallbedingte        Ein Invaliditätsgrad von 100 % bei Verlust oder völliger Funktionsunfä-
Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbildes der versicherten Person     higkeit der Stimme wird nur angenommen, wenn die Beeinträchtigung auf
zu beheben.                                                                 direkte unfallbedingte Verletzungen des Kopfes, des Gehirns, des Zentra-
                                                                            len Nervensystems oder der Artikulationsorgane zurückzuführen sind.
1.2 Die kosmetische Operation erfolgt innerhalb von drei Jahren nach        Dem Stimmverlust gleichgestellt ist die vollständige Unfähigkeit sprach-
dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätestens vor Vollendung des       ähnliche Laute zu produzieren.
21. Lebensjahres.
                                                                            Ausgenommen bleiben gemäß Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 krankhafte
1.3 Ein Dritter ist nicht zur Leistung verpflichtet oder bestreitet seine   Störungen durch psychische Reaktionen, auch wenn sie durch einen Unfall
Leistungspflicht.                                                           verursacht wurden.
2.    Art und Höhe der Leistung                                             Mitwirkende Krankheiten
Wir leisten insgesamt bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme      Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 unterbleibt die Minderung der
Ersatz für nachgewiesene                                                    Leistung, wenn der Mitwirkungsanteil weniger als 40 % beträgt.
 Arzthonorare und sonstige Operationskosten;                               Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit
 notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem              Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 leisten wir für Unfälle, die
  Krankenhaus;                                                              durch Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit entstanden sind; beim
                                                                            Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter
 Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, die durch einen unfallbe-          1,3 Promille liegt.
  dingten Verlust oder Teilverlust natürlicher Zähne entstanden sind.
  Kein Leistungsanspruch besteht für beschädigten oder verloren gegan-      Einnahme von Medikamenten
  genen Zahnersatz (Zahnbrücken, -kronen, -implantate, Gebisse und
  Prothesen).                                                               Abweichend von Ziffer 5.1.1.AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge Einnah-
                                                                            me von ärztlich verordneten Medikamenten mitversichert.
                                                                            Schlaganfall, Herzinfarkt, epileptische Anfälle oder andere Krampf-
3     Versicherungsumfang XXL-Schutz                                        anfälle

Flüssigkeits-, Nahrungsmittel- oder Sauerstoffentzug                        Abweichend von Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 sind Unfälle infolge eines
                                                                            Schlaganfalles oder Herzinfarktes, eines epileptischen Anfalles oder
Als Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 gelten auch der      anderer Krampfanfälle, die den ganzen Körper der versicherten Person
unfreiwillige Entzug von Flüssigkeit, Nahrungsmitteln oder Sauerstoff.      ergreifen, mitversichert. Gesundheitsschädigungen durch die genannten
                                                                            Erkrankungen selbst sind nicht versichert.
Erfrieren, Ersticken, Ertrinken
                                                                            Übermüdung/Einschlafen
Als Unfallereignis im Sinne von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 gelten auch das
Ertrinken, Ersticken ebenso ein Erfrieren, weil die versicherte Person      Ergänzend zu Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008 gilt Folgendes:
durch ein plötzliches Ereignis unfreiwillig den schädigenden Einwirkun-
gen ausgesetzt war und sich diesen aus eigener Kraft nicht entziehen        Übermüdung bzw. Einschlafen infolge Übermüdung fallen nicht unter den
konnte.                                                                     Ausschluss von Bewusstseinsstörungen.

Frist zum Eintritt der Invalidität                                          Passives Kriegsrisiko

Abweichend von Ziffer 2.1.1.1. AL-AUB 2008 muss die Invalidität inner-      Abweichend von Ziffer 5.1.3 AL-AUB 2008 erlischt der Versicherungs-
halb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten sein.                       schutz für überraschend eingetretene Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
                                                                            auf Reisen im Ausland erst am Ende des 14. Tages nach Beginn des
Verbesserte Gliedertaxe                                                     Kriegs- oder Bürgerkriegssausbruches auf dem Gebiet des Staates, in dem
                                                                            sich die versicherte Person aufhält.
Abweichend von Ziffer 2.1.2.2.1 AL-AUB 2008 gelten bei Verlust oder
völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile und     Beerdigungskosten trotz Leistungsausschluss
Sinnesorgane ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade:
                                                                            Wir zahlen die Beerdigungskosten, wenn die versicherte Todesfallleistung
Arm                                                                75 %     aufgrund der Ausschlusstatbestände gemäß Ziffer 5.1.1 AL-AUB 2008
Hand                                                               60 %     nicht zu erbringen ist.
Daumen                                                             25 %
Zeigefinger                                                        15 %     Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die darüber
anderer Finger                                                      5%      hinausgehenden Kosten.

Bein                                                                75 %    Höhe der Leistung
Fuß                                                                 45 %     die nachgewiesenen Beerdigungskosten;
große Zehe                                                           8%
andere Zehe                                                          3%      höchstens die vereinbarte Todesfallsumme;
                                                                             maximal 5.000 EUR.

                                                                                                                                           Seite 13 von 19

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Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung             Die Frist beginnt erst, wenn der Versicherungsnehmer, die Erben oder die
AG mehrere Unfallversicherungen, können Beerdigungskosten nur aus             bezugsberechtigten Personen Kenntnis vom Tod des Versicherten haben.
einem dieser Verträge verlangt werden.
                                                                              Familienvorsorge
Heilmaßnahmen/Eingriffe
                                                                              Für den Fall der Eheschließung bzw. Begründung einer eingetragenen
Abweichend von Ziffer 5.2.3 AL-AUB 2008 gilt Folgendes:                       Lebensgemeinschaft oder der Geburt eines Kindes des Versicherungsneh-
                                                                              mers bzw. dessen Adoption eines Kindes während der Laufzeit des Ver-
Das Schneiden von Nägeln, Hühneraugen oder Hornhaut gilt nicht als            trages gilt Folgendes:
unter den Ausschluss fallende Eingriffe.
                                                                              Beitragsfrei mitversichert sind
Infektionen
                                                                               der Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner ab dem Tag der
Ergänzend zu Ziffer 5.2.4.2 AL-AUB 2008 besteht jedoch Versicherungs-           Eheschließung bzw. Begründung der eingetragenen Lebenspartner-
schutz auch für Infektionen, die durch Insektenstiche, -bisse oder sonstige     schaft;
von Tieren verursachten Hautverletzungen übertragen werden (z.B. Früh-
sommer-Meningoenzephalitis, Borreliose, Brucellose, Fleckfieber, Gelb-         das Kind ab der Vollendung der Geburt bzw. das Adoptivkind bis zur
fieber, Dreitagefieber, Malaria, Pest).                                         Vollendung des 16. Lebensjahres ab Rechtswirksamkeit der Adoption.
Versicherungsfall ist die erstmalige Infizierung mit diesen Infektions-       Dauer und Höhe der Leistung
krankheiten.
                                                                               Bis zu zwölf Monate ab Eheschließung bzw. Begründung der eingetra-
Schutzimpfungen gegen die versicherten Infektionen sind abweichend von          genen Lebenspartnerschaft oder Vollendung der Geburt bzw. Rechts-
Ziffer 5.2.3 AL-AUB 2008 mitversichert. Sie gelten als erstmalige Infizie-      wirksamkeit der Adoption;
rung mit diesen Infektionskrankheiten, soweit dadurch ein Gesundheits-
schaden eintritt.                                                              50 % der für den Versicherungsnehmer vereinbarten Versicherungs-
                                                                                summen für Invalidität, höchstens 30.000 EUR.
1.     Voraussetzung für die Leistung:
                                                                              Der Versicherungsschutz richtet sich nach für den Versicherungsnehmer
Der Nachweis wurde durch einen objektiven, am Stand medizinischer             vereinbarten Bedingungen.
Erkenntnisse orientierten, ärztlichen Bericht unter Beifügung der Laborbe-
funde erbracht.                                                               Sofortleistung bei Oberschenkelhalsbruch

2.     Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall                                 Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 zahlen wir eine Sofortleistung bei
                                                                              Oberschenkelhalsbruch. Abweichend von Ziffer 1.3 AL-AUB 2008 ist es
Abweichend von Ziffer 2.1.1.1 AL-AUB 2008 besteht auch dann noch              unerheblich, ob der Bruch durch eine plötzliche, äußere Einwirkung
Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität    entstanden ist. Die Zahlung der Sofortleistung begründet jedoch keinen
nach diesen Besonderen Bedingungen innerhalb von drei Jahren nach dem         Anspruch auf sonstige Leistungen aus dem Vertrag (z.B. Invaliditäts-
Unfall eingetreten und innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schrift-     leistung).
lich festgestellt und von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei
uns geltend gemacht worden ist.                                               1.       Voraussetzung für die Leistung

Nahrungsmittelvergiftungen                                                    Der Nachweis, dass eine solche Verletzung vorliegt, ist von Ihnen mittels
                                                                              eines fachärztlichen Berichtes zu führen.
Abweichend von Ziffer 5.2.5 AL-AUB 2008 besteht Versicherungsschutz
für Vergiftungen durch Nahrungsmittel.                                        Ihr Anspruch auf diese Leistung erlischt, wenn Sie diese nicht innerhalb
                                                                              eines Jahres ab Diagnosestellung geltend machen.
Ausgeschlossen bleiben Vergiftungen durch Alkohol. Dies gilt jedoch
nicht für Kinder, die zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr noch       Die Sofortleistung wird nicht gezahlt, wenn es sich bei dem Oberschen-
nicht vollendet haben.                                                        kelhalsbruch um eine Refraktur handelt.

Psychische Erkrankungen nach einem Unfall                                     Kein Anspruch auf Leistung besteht, wenn die versicherte Person stirbt,
                                                                              bevor der Anspruch auf Sofortleistung geltend gemacht wurde.
Abweichend von Ziffer 5.2.6 AL-AUB 2008 wird für die Folgen psychi-
scher und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten      2.    Höhe der Leistung
Versicherungsschutz gewährt, wenn und soweit diese Störungen auf eine         Wir zahlen in diesem Fall einen Betrag in Höhe von 10 % der Versiche-
durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems          rungssumme für Invalidität, höchstens 5.000 EUR.
oder eine durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
                                                                              Sofortleistung bei schweren Verletzungen
Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
                                                                              Sofern im Vertragsdokument eine Verbesserte Übergangsleistung verein-
Abweichend von Ziffer 6.2.2 AL-AUB 2008 gilt Folgendes:                       bart ist, zahlen wir bei schweren Verletzungen eine Sofortleistung.
Errechnen sich bei gleich bleibendem Beitrag nach dem zum Zeitpunkt der       1.    Voraussetzung für die Leistung
Änderung gültigen Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese
nach Ablauf von sechs Monaten ab der Änderung. Errechnen sich dagegen         1.1 Der Versicherte hat aufgrund des Unfalls nachfolgende schwere
höhere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab          Verletzungen erlitten und ist infolge des Unfalls nicht innerhalb von drei
der Änderung.                                                                 Tagen gestorben.
Verdienstausfall bei Selbständigen und Freiberuflern                          1.2 Die unfallbedingte schwere Verletzung ist uns durch einen objekti-
                                                                              ven ärztlichen Bericht, der sich am Stand medizinischer Erkenntnisse
In Ergänzung zu Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 erstatten wir einen festen             orientiert, nachgewiesen worden.
Betrag in Höhe von 1,5 ‰ der versicherten Summe für Invalidität, höchs-
tens jedoch 600 EUR, wenn bei Selbständigen oder Freiberuflern der            2.    Art und Höhe der Leistung
Verdienstausfall im Sinne von Ziffer 7.3 AL-AUB 2008 nicht konkret
nachgewiesen wird.                                                            Wir zahlen einen Betrag in Höhe von 50 % der im Vertragsdokument
                                                                              vereinbarten Versicherungssumme für Verbesserte Übergangsleistung,
Frist zur Meldung des Todesfalles                                             höchstens 3.000 EUR.
Abweichend von Ziffer 7.5 Absatz 1 AL-AUB 2008 ist uns der Todesfall          Diese Leistung wird nicht auf den Anspruch auf Verbesserte Übergangs-
infolge eines Unfalles innerhalb von 7 Tagen zu melden, auch wenn uns         leistung angerechnet.
der Unfall schon angezeigt war.
                                                                              3.    Was sind schwere Verletzungen?


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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


Schwere Verletzungen in diesem Sinne sind                                     Voraussetzung für die Leistung ist, dass die kosmetische Operation inner-
                                                                              halb von fünf Jahren nach dem Unfall, bei Unfällen Minderjähriger spätes-
 Querschnittslähmung durch Schädigung des Rückenmarks;                       tens vor Vollendung des 25. Lebensjahres erfolgt ist.
 Amputation mindestens des ganzen Fußes oder der ganzen Hand;                Unsere Leistung umfasst auch die Kosten für medizinisch notwendige
 Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprellung (Con-             Heil- und Hilfsmittel.
  tusion 2. oder 3. Grades) oder Hirnblutung;                                 Bergungskosten
 schwere Mehrfachverletzung, d.h. entweder                                   Mitversichert sind Bergungskosten bis zur Höhe von 30.000 EUR.
       Frakturen von zwei langen Röhrenknochen an zwei verschiedene          Grundlage sind die Besondere Bedingungen für die Versicherung von
        Gliedmaßen (Ober-/Unterarm, Ober-/Unterschenkel) oder gewebe-         Bergungskosten in der Allgemeinen Unfallversicherung (BB Bergungs-
        zerstörende Schäden an zwei inneren Organen oder                      kosten 2008). Davon abweichend gilt Folgendes:
       eine Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verletzun-         Die zusätzlich entstehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für
        gen:                                                                  mitreisende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner ersetzen
         – Fraktur eines langen Röhrenknochens an Armen und Beinen;           wir auch bei einem Unfall im Inland.

         – Fraktur des Beckens;                                               Kosten für Dekompressionskammer

         – Fraktur von Wirbelkörpern;                                         Im Rahmen der Versicherungssumme für Bergungskosten erstatten wir bei
                                                                              einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit) Typ I
         – gewebezerstörender Schaden an einem inneren Organ;                 und II auch die hierfür entstehenden Therapiekosten einschließlich einer
                                                                              notwendigen Druckkammerbehandlung. Voraussetzung dafür ist, dass die
 Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 % der Körperober-           gültigen Richtlinien für das Auftauchen und Dekomprimieren nicht grob-
  fläche;                                                                     fahrlässig oder vorsätzlich missachtet wurden.
 Erblindung beider Augen.                                                    Beihilfe zu Kuren und Rehabilitation
Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld                                         Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 bieten wir Versicherungsschutz bei
Ergänzend zu Ziffer 2.4. und 2.5 AL-AUB 2008 gilt Folgendes:                  Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen.

1.      Dauer der Leistung                                                    1.    Voraussetzungen für die Leistung

Das vereinbarte Krankenhaustagegeld wird längstens für drei Jahre vom         1.1   Die versicherte Person hat
Unfalltag an gerechnet gezahlt.                                                nach einem unter den Vertrag fallenden Unfall im Sinne von Zif-
2.      Gesetzliche Zuzahlungen                                                 fer 1 AL-AUB 2008 wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufe-
                                                                                nen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen
Bei vollstationärer Heilbehandlung erstatten wir zusätzlich zum vereinbar-
ten Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld den Betrag der gesetzlichen          innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet
Zuzahlungen maximal in Höhe von 50 % des vereinbarten Tagessatzes für          für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen
Krankenhaustagegeld.                                                            eine medizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaßnahme
Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, zahlen wir nur die darüber       durchgeführt. Ausgenommen sind Rehabilitationsmaßnahmen, die un-
hinausgehenden Kosten.                                                          mittelbar an eine vollstationäre Krankenhausbehandlung anschließen
                                                                                (sog. Anschlussheilbehandlungen).
Bestehen für den Versicherten bei der ALTE LEIPZIGER Versicherung
AG mehrere Unfallversicherungen, können gesetzliche Zuzahlungen nur           Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch ein ärztliches Attest
aus einem dieser Verträge verlangt werden.                                    nachgewiesen.

3.      Rehabilitation                                                        1.2 Als Kur- und Rehabilitationsmaßnahme gilt nicht eine stationäre
                                                                              Behandlung, bei der die ärztliche Behandlung der Unfallfolgen im Vorder-
Wir leisten Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld auch im Falle einer         grund steht.
Rehabilitation.
                                                                              2.    Höhe der Leistung
3.1     Voraussetzung für die Leistung
                                                                              Die Beihilfe wird in Höhe von 2.000 EUR einmal je Unfall gezahlt. Dabei
Die unfallbedingte Rehabilitation wird vollstationär in einem Rehabili-       wird Ziffer 3 AL-AUB 2008 berücksichtigt.
tationszentrum durchgeführt und schließt sich unmittelbar an eine voll-
stationäre Krankenhausbehandlung an (sog. Anschlussbehandlung).               Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft mehrere
                                                                              Unfallversicherungen, kann die vereinbarte Beihilfe nur aus einem dieser
4.      Ambulante Operation                                                   Verträge verlangt werden.
Wir leisten für drei Tage Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld auch          Erhöhte Invaliditätsleistung bei Benutzung eines Fahrradhelmes
im Falle einer ambulanten Operation.
                                                                              Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
4.1     Voraussetzung für die Leistung
                                                                              Die im Vertragsdokument vereinbarte Versicherungssumme für Invalidität
Die ambulante Operation ist unfallbedingt und der chirurgische Eingriff ist   wird um 25 % erhöht. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Zif-
unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie – zumindest an einer ganzen         fer 3 AL-AUB 2008 ermittelt.
Extremität – erfolgt, was Sie uns durch ärztliches Attest nachweisen.
                                                                              Voraussetzung für die Leistung
Kosmetische Operationen
                                                                               das versicherte Kind hat das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet;
Mitversichert sind Kosten für kosmetische Operationen bis zur Höhe von
10.000 EUR.                                                                    der Unfall ist bei der Benutzung eines Fahrrades eingetreten und das
                                                                                versicherte Kind hat zum Zeitpunkt des Unfalls einen handelsüblichen
Grundlage sind die Besondere Bedingungen für die Versicherung der               Fahrradhelm getragen.
Kosten für kosmetische Operationen in der Unfallversicherung. Davon
abweichend gilt Folgendes:


                                                                                                                                           Seite 15 von 19

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Nachhilfegeld bei Schulunfähigkeit                                             Der Vertrag ist auf eigene Rechnung des Versicherungsnehmers geschlos-
                                                                               sen. Die Leistung aus dem Vertrag steht ausschließlich dem Versiche-
Sofern für Kinder, die am Unfalltag das 16. Lebensjahr noch nicht vollen-      rungsnehmer selbst zu.
det haben, ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist,
zahlen wir ein Nachhilfegeld.                                                  Die versicherten Personen haben vor Abschluss des Vertrages schriftlich
                                                                               eingewilligt
1.     Voraussetzung für die Leistung
                                                                               Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung nach Jahres-
1.1 die versicherte Person kann wegen des Unfalls nicht am Schulunter-         lohn- und -gehaltssumme
richt (allgemeinbildende Schule oder gleichgestellte Einrichtung) teil-
nehmen;                                                                        1     Als Jahresgehalt für die Berechung der Versicherungssummen
                                                                               gelten die gesamten vom Versicherungsnehmer an die versicherten Perso-
1.2 die Schulunfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen         nen gezahlten geldlichen Bezüge einschließlich aller Zulagen; hierzu
und eine Schulbescheinigung nachgewiesen;                                      zählen Teuerungs-, Verheirateten-, Kinder-, Verantwortungs- und sonstige
1.3    die Schulunfähigkeit hat mindestens 21 Tage bestanden;                  Zahlungen, nicht aber eine Gewinnbeteiligung.

1.4 mehrere Schulausfälle wegen desselben Unfalles werden wir ein              2      Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, jeweils bis zur Hauptfäl-
ununterbrochener Schulausfall gewertet.                                        ligkeit eines jeden Jahres, die im abgelaufenen Versicherungsjahr gezahlte
                                                                               Gehaltssumme und die Anzahl der versicherten Personen aufzugeben. Der
2.     Höhe und Dauer der Leistung                                             Beitrag wird jeweils nach dem Gesamtbetrag der an die einzelnen Versi-
                                                                               cherten gezahlten Bezüge berechnet.
Wir zahlen das Zwanzigfache des vereinbarten Krankenhaustagegeldes,
höchstens 500 EUR.                                                             Zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres wird eine Vorausprämie in
                                                                               Höhe der sich für das abgelaufene Versicherungsjahr ergebenden Prämie
Rooming-in-Leistung                                                            erhoben. Die endgültige Abrechnung erfolgt nach Ablauf des Versiche-
Sofern für Kinder, die am Unfalltag das 16. Lebensjahr noch nicht vollen-      rungsjahres entsprechend der Aufgabe der tatsächlich während des Versi-
det haben, ein Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld vereinbart ist,           cherungsjahres ausgezahlten Gesamtbezüge gemäß Ziffer 1.
zahlen wir zusätzlich Rooming-in-Kosten in Höhe des vereinbarten Tages-        3     Im Schadenfall ist bei der Ermittlung der Versicherungssummen von
satzes für Krankenhaustagegeld, maximal für 30 Tage.                           der im Zeitpunkt des Unfalles vom Versicherten mit dem Versicherungs-
Voraussetzung für die Leistung                                                 nehmer vereinbarten Jahresgehaltssumme auszugehen, die wie folgt be-
                                                                               rechnet wird: Das im Zeitpunkt des Unfalles vereinbarte Monatsgehalt mit
 Das versicherte Kind befindet wegen des Unfalls in medizinisch not-          12 multipliziert, ergibt unter Hinzurechnung etwaiger einmaliger Zuwen-
  wendiger, vollstationärer Heilbehandlung;                                    dungen (ausgenommen Gewinnbeteiligung) die als Berechnungsgrundlage
                                                                               dienende Jahresgehaltssumme.
 ein Erziehungsberechtigter übernachtet ärztlich gewollt und genehmigt
  mit dem Kind im Krankenhaus.                                                 4     Je Person sind die Versicherungssummen jedoch beschränkt auf
                                                                               höchstens 500.000 EUR für den Todesfall und 1.000.000 EUR für den
Zusätzliche Todesfallleistung bei Vollwaisen
                                                                               Invaliditätsfall.
Besteht im Rahmen des Vertrages Versicherungsschutz für Eltern und für         Zusatzbedingungen für die Dienstreise-Unfallversicherung
Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr wird eine zusätzliche Todes-
fallleistung gezahlt.                                                          1     Versicherte Personen
1.     Voraussetzung für die Leistung                                          Versichert sind die im Vertragsdokument bezeichneten Personen, soweit
                                                                               sie sich auf Dienstreisen befinden. Als Dienstreise gilt eine Reise, die von
 Beide versicherten Elternteile werden durch das gleiche Unfallereignis
                                                                               der Versicherungsnehmerin als solche anerkannt und vergütet wird.
  tödlich verletzt.
                                                                               2     Deckungsumfang
 Die bezugsberechtigten Kinder haben das 16. Lebensjahr noch nicht
  vollendet.                                                                   2.1 Der Versicherungsschutz umfasst nach Maßgabe der Allgemeinen
                                                                               Unfallversicherungsbedingungen und der Zusatzbedingungen für die
2.     Höhe der Leistung
                                                                               Gruppen-Unfallversicherung mit und ohne Namensangabe nur berufliche
Wir zahlen 50 % der versicherten Todesfallleistung beider Eltern, höchs-       Unfälle.
tens 10.000 EUR.
                                                                               2.2 Er beginnt, sobald der Versicherte zum Zwecke des Antritts der
                                                                               Reise seine Wohnung oder den Betrieb verlassen hat, er endet mit der
                                                                               Rückkehr in die Wohnung oder den Betrieb, nach Beendigung der Dienst-
4      Die nachstehenden Bedingungen gelten, soweit im                         reise.
       Vertragsdokument besonders beurkundet                                   3        Beitragsberechnung
Besondere Bedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung mit                   3.1 Jährlich zur Hauptfälligkeit, erstmals mit Aushändigung des Ver-
Direktanspruch der versicherten Person (BB Direktanspruch 2010)                tragsdokumentes, wird eine Vorausprämie, die zugleich Mindestprämie ist,
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung gegen Unfälle, die einem             erhoben.
anderen zustoßen (Fremdversicherung), abgeschlossen. Abweichend von            3.2 Maßgebend für die Beitragsberechnung ist die Gesamtzahl der
den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen gilt Folgendes:                 Reisetage aller Versicherten in einem Versicherungsjahr. Der Versiche-
1     Ausschließlich die versicherte Person kann Leistungen aus der            rungsnehmer ist verpflichtet, genaue Aufschreibungen über alle durchge-
Unfallversicherung unmittelbar bei uns geltend machen. Ihre Zustimmung         führten Dienstreisen zu führen und dem Versicherer auf Verlangen Ein-
als Versicherungsnehmer ist hierfür nicht erforderlich Wir leisten direkt an   blick in diese Unterlagen zu gewähren.
die versicherte Person.                                                        3.3 Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, für jede der unter diesen
2     Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person          Vertrag fallenden Personen sämtliche Dienstreisetage eines Versicherungs-
über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz            jahres nach Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres dem Versicherer
und über diese Vereinbarung.                                                   zur Beitragsberechnung (namentliche Liste mit Anzahl der Reisetage) zu
                                                                               melden. Falls keine Dienstreisen angefallen sind, ist eine Fehlanzeige
Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung auf eigene Rech-              erforderlich.
nung
                                                                               3.4 Sollte eine Dienstreise über die jeweilige Abrechnungsperiode
                                                                               hinaus anfallen, sind die entsprechenden Reisetage der betreffenden Per-
                                                                               sonen bei der nächsten fälligen Jahresmeldung zu berücksichtigen.
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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


3.5 Die Höhe der sich bei der Beitragsrechnung für das vergangene            4.   Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir
Versicherungsjahr ergebende Prämie ist maßgebend für die Höhe der            abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich
Vorausprämie des folgenden Versicherungsjahres.                              4 % aus der Versicherungssumme.
Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver            Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL50
Invaliditätsstaffel 225 %                                                    »SB Modell ab 50 % Invalidität« mit Mehrleistung 100 %
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-     Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die
staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3   Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts-
AL-AUB 2008 ermittelt.                                                       grad mindestens 50 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
                                                                             und Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt.
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
                                                                             Ist die Voraussetzung erfüllt, zahlen wir die im Vertragsdokument festge-
1.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad       legte Versicherungssumme in voller Höhe.
von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 1 % aus der Versiche-
rungssumme.                                                                  Besondere Bedingungen für die Verbesserte Übergangsleistung
2.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad       Ziffer 2.2 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-
rungssumme.                                                                  1.    Voraussetzung für die Leistung

Besondere Bedingungen für die Unfallversicherung mit progressiver            Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der versicherten
Invaliditätsstaffel 350 %                                                    Person im beruflichen oder außerberuflichen Bereich ist unfallbedingt

Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-      nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerechnet und
staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3    ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen
AL-AUB 2008 ermittelt.
                                                                             um mindestens 100 % beeinträchtigt.
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
                                                                             Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate ununterbrochen
1.   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad        bestanden.
von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs-
summe.                                                                       Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des Unfalls unter
                                                                             Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns geltend gemacht worden.
2.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-     2.    Art und Höhe der Leistung
rungssumme.
                                                                             Die Hälfte der vereinbarten Versicherungssumme für die Übergangsleis-
Besondere Bedingungen für Unfallversicherung mit progressiver                tung wird bereits jetzt gezahlt. Dieser Betrag wird auf den Anspruch für
Invaliditätsstaffel 500 %                                                    die Übergangsleistung angerechnet.
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-     Besondere Bedingungen für Hilfe- und Pflegeleistungen in der
staffel vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und Ziffer 3   Unfallversicherung Servicepaket »Hilfe und Pflege«
AL-AUB 2008 ermittelt.
                                                                             1.    Was ist versichert?
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:
                                                                             Ergänzend zu Ziffer 2 AL-AUB 2008 erbringen wir Hilfe- und Pflegeleis-
1.   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad        tungen im nachfolgend beschriebenen Umfang durch einen von uns beauf-
von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 % aus der Versicherungs-        tragten qualifizierten Dienstleister. Dieser erbringt entweder die Leistung
summe.                                                                       selbst durch die eigene Organisation oder durch von ihm beauftragte Dritte
                                                                             (z.B. anerkannte Hilfsorganisationen oder lokale Pflegedienste). Darüber
2.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad       hinaus besteht kein Leistungsanspruch.
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-
rungssumme.                                                                  Die Leistungen werden ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland
                                                                             erbracht.
3.   Ab einem unfallbedingten Invaliditätsgrad von 90 % zahlen wir
abweichend von Ziffer 1 und 2 generell für jeden Prozentpunkt zusätzlich     Erbrachte Hilfeleistungen begründen keinen Anspruch auf andere Leis-
4 % aus der Versicherungssumme.                                              tungsarten (z.B. Invalidität), diese unterliegen einer gesonderten Leis-
                                                                             tungsprüfung durch uns.
Besondere Bedingungen für die Invaliditätsleistung OptionAL21
»SB Modell über 20 % Invalidität« mit progressiver Invaliditätsstaffel       2.    Voraussetzung für die Leistung
500 %
                                                                             2.1 Die versicherte Person ist durch einen Unfall im Sinne von Zif-
Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen, bei der die         fer 1 AL-AUB 2008 in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähig-
Invaliditätsleistung erst beansprucht werden kann, wenn der Invaliditäts-    keit derart beeinträchtigt, dass sie für die gewöhnlichen und regelmäßig
grad mehr als 20 % beträgt. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und    wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens der Hilfe
Ziffer 3 AL-AUB 2008 ermittelt.                                              bedarf (Hilfsbedürftigkeit).
Ist die Voraussetzung erfüllt gilt Folgendes:                                2.2   Die Hilfsdürftigkeit ist von Ihnen bei uns geltend gemacht worden.
Ziffer 2.1 AL-AUB 2008 wird wie folgt ergänzt:                               2.3 Der Anspruch entsteht nach Abschluss der ärztlichen Akut- bzw.
                                                                             Anschlussbehandlung. Dies gilt nicht für die Organisation von Hilfeleis-
1.   Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad        tungen. Dieser Anspruch entsteht bereits mit Eintritt des Unfalls.
von 20 % übersteigt, zahlen wir 1 % aus der Versicherungssumme.
                                                                             Bei einem Oberschenkelhalsbruch erbringen wir die Leistungen auch,
2.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad       wenn dieser nicht als Folge eines Unfalls, also auch ohne äußere Einwir-
von 25 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-     kung, entstanden ist.
rungssumme.
                                                                             Abweichend von Ziffer 3 AL-AUB 2008 schränken wir die Leistungen
3.    Für jeden Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditätsgrad       gemäß Ziffer 5 nicht ein, wenn Krankheiten oder Gebrechen bei der durch
von 50 % übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 % aus der Versiche-     das Unfallereignis verursachten Hilfsbedürftigkeit mitgewirkt haben.
rungssumme.


                                                                                                                                            Seite 17 von 19

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Die versicherten Dienstleistungen setzen keine dauerhafte Invalidität         Beschaffen von Medikamenten.
voraus und werden auch dann erbracht, wenn die Hilfsbedürftigkeit nur
vorübergehend ist.                                                           Dazu zählt auch das Zusammenstellen des Einkaufszettels, Unterbringung
                                                                             der eingekauften Gegenstände, Anleitung zur Beachtung von Genieß- und
Die Hilfeleistungen werden eingestellt, sobald sich im Rahmen der Prü-       Haltbarkeit von Lebensmitteln. Nicht dazu zählen die Kosten für die
fung herausstellt, dass die Voraussetzungen für eine unfallbedingte Hilfs-   besorgten Lebensmittel und Gegenstände selbst.
bedürftigkeit nicht vorliegen oder der Versicherungsschutz wegen anderer
Ursachen nicht zu gewähren gewesen wäre. Wir behalten uns vor, nach          Medikamentenauslieferungen erfolgen bei Bedarf zweimal pro Woche
Prüfung der Sachlage Kosten für unberechtigt erhaltene Leistungen zurück     zusätzlich (verschreibungspflichtige Medikamente nur gegen Vorlage
zu verlangen.                                                                eines entsprechenden Rezeptes).

3.     Umfang und Dauer der Leistung                                         4.1.7 Fahrdienste

Den Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistungen bzw. den        Bis zu zweimal pro Woche werden folgende Fahrdienste (Bringen und
durch den Unfall entstandenen individuellen Bedarf an Hilfe- und Pflege-     Abholen) übernommen:
leistungen bestimmt verbindlich ausschließlich der Dienstleister. Diesen      zur Krankengymnastik oder zu Therapien (im Umkreis von 25 km);
Bedarf decken wir aus in den in Ziffer 4 aufgeführten Leistungen.
                                                                              zu Ärzten (im Umkreis von 50 km) oder zu Behörden (im Umkreis von
Werden Kosten für versicherte Leistungen von Dritten ersetzt oder besteht      25 km), wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist.
voraussichtlich Anspruch hierauf, können Leistungen aus unserem Vertrag
nur wegen der restlichen Ansprüche geltend gemacht werden.                   4.1.8 Begleitung zu Ärzten und Behörden
Bestehen für eine versicherte Person bei der ALTE LEIPZIGER Versiche-        Wenn persönliches Erscheinen unumgänglich ist, werden Sie maximal vier
rung AG mehrere Unfallversicherungen mit Servicepaket »Hilfe und             Wochen lang bis zu zweimal pro Woche bei Arzt- oder Behördengängen
Pflege«, können diese Leistungen nur aus einem dieser Verträge erlangt       begleitet.
werden.
                                                                             4.1.9 Familienhilfe
Wir erbringen die Leistungen im Umfang von Ziffer 4 solange die Hilfs-
bedürftigkeit gemäß Ziffer 2.1 besteht. Die Leistungen enden in jedem Fall   Lebt im Haushalt ein unterhaltsberechtigtes Kind der versicherten Person
aber mit der Feststellung einer dauernden Pflegebedürftigkeit im Sinne der   unter 14 Jahren oder ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist
sozialen Pflegeversicherung (Pflegestufe I bis III), spätestens aber nach    und kann keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiter-
sechs Monaten vom Unfalltag gerechnet.                                       führen, wird eine Familienhilfe organisiert, die für die Weiterführung des
                                                                             Haushaltes und die Kinderbetreuung sorgt. Hierzu zählt die Zubereitung
4.     Welche Leistungen sind versichert?                                    von Mahlzeiten, Reinigung und Pflege der Wäsche, Schuhpflege, Einkauf,
                                                                             Wohnungsreinigung im üblichen Umfang (Wohnraum, Kinderzimmer,
4.1    Hilfeleistungen                                                       Bad, Toilette, Küche, Schlafraum). Die Leistungen werden bis zu acht
4.1.1 Erstgespräch                                                           Stunden täglich, längstens bis zu vier Wochen erbracht.

Im telefonischen Erstgespräch wird mit Ihnen, Ihren Angehörigen und bei      4.2   Pflegeleistungen
Bedarf in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt der individuelle Be-          4.2.1 Tag- und Nachtwache
darf der Hilfeleistung unter Berücksichtigung des häuslichen und sozialen
Umfeldes festgestellt.                                                       Für einen Zeitraum von 48 Stunden nach Entlassung aus einer stationären
                                                                             Behandlung oder nach einer ambulanten Operation, wobei der chirurgische
4.1.2 Hausnotruf                                                             Eingriff unter Vollnarkose oder Regionalanästhesie, die zumindest an
Der versicherten Person wird eine Hausnotrufanlage mit einem Funkfinger      einer ganzen Extremität erfolgt ist, wird eine Tag- und Nachtwache orga-
oder einem Funkarmband zur Verfügung gestellt und in der Wohnung             nisiert, wenn aus medizinischen Gründen eine Beaufsichtigung der versi-
installiert, sofern die technischen Voraussetzungen hierfür in der Wohnung   cherten Person erforderlich ist.
vorhanden sind. Über die Hausnotrufanlage ist rund um die Uhr eine           4.2.2 Grundpflege
Notrufzentrale erreichbar, die im Notfall entsprechende Hilfe veranlasst.
                                                                             Die versicherte Person erhält bei Bedarf bis zu vier Wochen lang eine
4.1.3 Mahlzeitendienst                                                       Grundpflege. Diese umfasst die Körperpflege einschließlich Teil- oder
Die versicherte Person und bei Bedarf auch der in häuslicher Gemeinschaft    Ganzwaschungen, An- und Auskleiden, Hilfe beim Verrichten der Not-
lebende Ehe-/Lebenspartner erhalten nach vorheriger freier Auswahl aus       durft, Lagerung im Bett, Hilfe bei der Durchführung von Bewegungsü-
dem angebotenen Menüsortiment sieben Hauptmahlzeiten pro Woche, die          bungen, Zubereitung von Mahlzeiten und die Hilfe bei der Nahrungsauf-
täglich warm ausgeliefert werden. Soweit dies örtlich nicht möglich ist,     nahme. Der Zeitaufwand hierfür ist auf 21 Stunden pro Woche begrenzt.
werden die Menüs jeweils wochenweise (sieben Mahlzeiten tiefgekühlt)         4.2.3 Pflegeberatung
ausgeliefert.
                                                                             Vor Aufnahme der Grundpflege findet einmalig eine Pflegeberatung im
4.1.4 Wohnungsreinigung                                                      Rahmen eines persönlichen Gesprächs statt, zur Feststellung der Pflege-
Einmal pro Woche wird der Wohnbereich (Küche, Wohn-, Schlafzimmer,           probleme und der Ressourcen des Pflegebedürftigen, zur Planung der
Bad, Toilette) in üblichem Umfang gereinigt. Der zeitliche Aufwand ist       Pflegeeinsätze, zur Prüfung von erforderlichen Pflegehilfsmitteln. Die
auf vier Stunden pro Woche begrenzt. Voraussetzung ist, dass die Woh-        versicherte Person wird dabei auch zu möglichen Ansprüchen auf Leistun-
nung vor dem Unfall in einem ordnungsgemäßen Zustand war.                    gen aus der Pflegeversicherung oder Pflegekasse informiert und über das
                                                                             entsprechende Antragsverfahren beraten.
4.1.5 Pflegen der Wäsche und Kleidung
                                                                             4.2.4 Pflegeschulung für Angehörige
Einmal pro Woche wird die Kleidung und Wäsche der versicherten Person
gewaschen und gepflegt. Hierzu zählt Waschen, Trocknen, Bügeln, Sortie-      Wenn die versicherte Person von Angehörigen gepflegt wird, werden diese
ren, Einräumen und die Schuhpflege. Der Zeitaufwand hierfür ist auf drei     für die Aufgaben der täglichen Pflege durch eine einmalige Schulungs-
Stunden begrenzt.                                                            maßnahme vorbereitet.

4.1.6 Einkäufe und Besorgungen                                               4.2.5 Pflegenotruf

Bis zu zweimal pro Woche, längstens bis zu vier Stunden werden im            Bei Bedarf kann zusammen mit der Grundpflege – soweit örtlich mög-
Umkreis von 25 km folgende notwendige Besorgungen ausgeführt:                lich – maximal für vier Wochen auch ein 24-Stunden-Pflegenotruf einge-
                                                                             richtet werden, über den rund um die Uhr eine Pflegenotrufzentrale er-
 Einkauf von Lebensmitteln und Gegenständen des täglichen Bedarfs,          reichbar ist, die im Notfall eine ausgebildete Pflegekraft schickt.
 Bringen der Wäsche in die Reinigung und deren Abholung,                    4.2.6 Vermittlung von Pflegehilfsmitteln

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ALTE LEIPZIGER
Versicherung Aktiengesellschaft


Die erforderlichen Pflegehilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Gehhilfen, Pflegebett   Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor Ablauf des jeweiligen Versiche-
usw.) werden der versicherten Person vermittelt. Kosten, die über die reine   rungsjahres zugegangen sein. Sind Sie als Versicherungsnehmer mit der
Vermittlung hinausgehen, gehen zu Lasten der versicherten Person.             Kündigung dieses Leistungsbausteins nicht einverstanden, besteht für Sie
                                                                              das Recht, die Unfallversicherung innerhalb von einem Monat nach Erhalt
4.3   Vermittlung weiterer Dienstleistungen                                   der Teilkündigung insgesamt zu kündigen.
4.3.1 Vermittlung einer Tierbetreuung
Für die gewöhnlichen Haustiere der versicherten Person (z.B. Hunde,
Katzen, Fische, Vögel usw.) wird eine Tierbetreuung vermittelt.
4.3.2 Vermittlung des Umbaus von Kraftfahrzeugen
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten
Umbau ihres Kraftfahrzeugs vermittelt.
4.3.3 Vermittlung des Umbaus der Wohnung
Der versicherten Person wird eine Beratung für den behindertengerechten
Umbau ihrer Wohnung vermittelt.
Zu 4.3.1 bis 4.3.3 Kosten, die über die reine Vermittlung hinausgehen
werden von uns nicht übernommen.
5.    Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)
Ergänzend zu Ziffer 7 AL-AUB 2008 gelten folgende Obliegenheiten:
5.1 Zu Beginn der Leistungserbringung sind wir bzw. der Dienstleister
über den aktuellen Gesundheitszustand der versicherten Person umfassend
zu informieren. Auch während der Leistungserbringung sind uns Verände-
rungen des Gesundheitszustandes mitzuteilen.
5.2 Alle Auskünfte und Einverständniserklärungen, die im Zusammen-
hang mit der Erbringung der versicherten Dienstleistungen erforderlich
sind, sind dem Dienstleister abzugeben.
5.3 Nach einem Unfall der versicherten Person, der zu einer Pflegebe-
dürftigkeit im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung führen kann, sind
beim zuständigen Versicherungsträger Leistungen unverzüglich zu bean-
tragen.
5.4 Die Anerkennung einer Pflegestufe sowie der Bezug von Leistungen
aus der gesetzlichen Pflegeversicherung sind uns unverzüglich anzuzeigen.
Wird eine dieser Obliegenheiten verletzt, gilt Ziffer 8 AL-AUB 2008
entsprechend.
6.    Beitragsanpassung
Unser Leistungsversprechen passt sich der Entwicklung der Kosten für
Hilfe- und Pflegeleistungen an, entsprechend verändert sich der Beitrag.
Die Prämie erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Juli eines jeden
Jahres entsprechend dem Prozentsatz, um den sich die vom Statistischen
Bundesamt veröffentlichten Preise für die Dienstleistungen sozialer Ein-
richtungen (COICOP-VPI 124), ersatzweise des von Amts wegen an
dessen Stelle tretenden Indexes verändert hat. Maßgebend sind die für die
beiden vorangegangenen Kalenderjahre veröffentlichten Kosten. Eine sich
bei diesem Vergleich ergebende Veränderung wird nur dann berücksich-
tigt, wenn die Veränderung mindestens 5 % beträgt. Liegt die Veränderung
unter 5 %, so entfällt die Beitragsanpassung. Diese Veränderung ist jedoch
in den folgenden Jahren zu berücksichtigen. Im Falle der Erhöhung sind
wir berechtigt, bei einer Verminderung verpflichtet, den Folgejahresbei-
trag entsprechend anzupassen. Der veränderte Folgejahresbeitrag wird dem
Versicherungsnehmer mit der nächsten Beitragsrechnung bekannt gege-
ben.
Innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Beitragser-
höhung kann der Versicherungsnehmer durch Erklärung in Textform zum
Anpassungszeitpunkt den Leistungsbaustein Servicepaket »Hilfe und
Pflege« kündigen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Mitteilung des
Versicherers, in der der Versicherungsnehmer auf sein Kündigungsrecht
hinzuweisen ist, muss diesem mindestens ein Monat vor Wirksamwerden
der Anpassung der Prämie zugehen.
7.    Sonderkündigungsrecht
Abweichend von Ziffer 10.2 AL-AUB 2008 haben Sie und wir das Recht,
das Servicepaket »Hilfe und Pflege« zum Ablauf des ersten oder jeden
darauf folgenden Versicherungsjahres zu kündigen. Die Kündigung muss

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