# BGV Gewerbliche: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-bgv-gewerblich.php
- Rechtlicher Träger: BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-bgv-gewerblich.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation zu Ihrer Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall 2021 (F 10017)](https://www.bgv.de/media/firmen-und-vereine/unfall-gewerblich/f10017-verbraucherinformation-gewerbliche-gruppen-unfallversicherung.pdf), Fassung Verbraucherinformation Stand 04/2021, AUB-Gruppenunfall 2021 Ausgabe Mai 2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. | 6, Seite 14 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Das können Sie selbst, Ihre Mitarbeiter / Angestellte und andere Personen (-Gruppen) sein. | Wer ist wer, Seite 6 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. | 6.1.2, Seite 15 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet. | 6.2.2, Seite 15 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | kann die versicherte Person die Leistungen aus der Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. | 12.1.1, Seite 17 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | nein | Unfälle von versicherten Personen ab einem Lebensalter von 75 Jahren. | 5.1.7, Seite 13 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Unfälle von versicherten Personen, die bereits vor dem Schadenereignis in Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind. | 5.1.8, Seite 13 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | Sie können zudem zwischen den folgenden zeitlichen Deckungsumfängen wählen | 1.2, Seite 6 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit | 1.2, Seite 6 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | ja | Beruf mit Wegeunfälle | 1.2, Seite 6 |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in einem Tunnel oder einer Fähre | 2.19.1.1, Seite 12 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | nicht geregelt |  |  |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.1.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | Arm 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | Hand 75 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | Daumen 30 % Zeigefinger 20 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | Auge 60 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | Gehör auf einem Ohr 45 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist | 2.1.2.4.1, Seite 8 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor. | 3.2.2, Seite 13 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | 2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 2.1.1.3, Seite 10 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. | 9.4, Seite 16 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | 2.1.2.1, Seite 7 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.5.2, Seite 9 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. | 2.3.2, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls. | 2.4.2, Seite 9 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir … ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für das Krankenhaustagegeld. | 2.4.2, Seite 9 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.2, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis 20.000 € | Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt. | 2.7.2, Seite 10 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nein | Kosten für die ärztliche Heilbehandlung | Informationsblatt, Seite 3 |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 50.000 € | Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. | 2.9.2.1, Seite 11 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 50.000 € | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. | 2.10.2, Seite 11 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | ja, bis 12.000 € | Wir erbringen die Leistung gemäß der unter Ziffer 2.6.3 aufgeführten Übersichtstabelle. | 2.6.2, Seite 9 |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | ja | Durch die Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert werden. | 2.11.1, Seite 11 |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen | 1.4.1, Seite 6 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war. | 1.4.2, Seite 6 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | 5.2.4.1, Seite 14 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen | 5.2.1, Seite 13 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. | 5.1.1, Seite 13 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten | 5.2.6, Seite 14 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt. | 5.1.1, Seite 13 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen | 1.4.2, Seite 6 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | 5.1.5, Seite 13 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird | 5.1.4, Seite 13 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | Unfälle durch passives Kriegsrisiko | 5.1.3, Seite 13 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen | 5.2.2, Seite 14 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Munitionssuchtrupps | 5.1.4, Seite 13 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | 5.1.2, Seite 13 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Grundlage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist die Gefahrengruppenzuordnung. | 6.1, Seite 14 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres versicherten Personen | 6.2.2, Seite 15 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. | 6.1.1, Seite 14 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | ja | Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres | 2.24, Seite 12 |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | 7.1, Seite 15 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 10.2.2, Seite 16 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation zu Ihrer Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall 2021 (F 10017)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation zu Ihrer


Gewerblichen (Gruppen-)
Unfallversicherung


                                  Stand 04/2021

[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis                                                                                      Seite


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                3
Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)                                                                        4
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten
nach dem Versicherungsfall                                                                                 4
Informationen zu Ihrer gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung gemäß
§ 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (inkl. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für den Verbraucher      5
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen für die gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall 2021) ‒ Ausgabe Mai 2021                                                                6
Merkblatt zur Datenverarbeitung                                                                           19

[Seite 3]
Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:                                                                                   Produkt:
BGV-Versicherung AG                                                                            Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung 2021
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen
finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.


           Was ist versichert?                                                                             Was ist nicht versichert?
           ✓ Versichert sind Unfälle. Darüber hinaus sind Eigen­                                           ✗ Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose,
             bewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen                                                       Schlaganfall),
             eingeschränkt mitversichert. Ein Unfall liegt z. B. vor,                                      ✗ Kosten für die ärztliche Heilbehandlung,
             wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie
             stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir                                            ✗ Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).
             insbesondere folgende Leistungsarten:                                                         ✗ Wir leisten für Schäden überdies bis zu den vereinbarten
                                                                                                             Versicherungssummen.
           Versicherbare Geldleistungen
           ✓ Einmalige Invaliditätsleistungen und/oder eine                                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen,
                                                                                                           Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
           ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und                                           Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall
             ambulanten Operationen,                                                                       vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
           ✓ Todesfallleistungen,
                                                                                                           !    Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,
           ✓ Bergungskosten und kosmetische Operationen.
                                                                                                           !    Unfälle durch Drogenkonsum und übermäßigen
                                                                                                                Alkoholkonsum (über 1,8 %o und beim Lenken eines
           Versicherungssumme und Leistungsarten
                                                                                                                Kfz über 0,5 %o)
           ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen und
             die Leistungsarten können Sie Ihrem Versicherungsschein                                       !    Unfälle durch die aktive Teilnahme an Motorrennen,
             entnehmen.                                                                                    !    Bandscheibenschäden (Ausnahme: durch einen Unfall
                                                                                                                gemäß Definition verursacht)
                                                                                                           Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann
                                                                                                           es zu Leistungskürzungen kommen.


           Wo bin ich versichert?
           ✓ Sie haben weltweit Versicherungsschutz. Sie können zudem zwischen den folgenden Geltungsbereichen wählen:
                - rund um die Uhr
                - Beruf mit Wegeunfällen
                - Beruf ohne Wegunfälle.

           Welche Verpflichtungen habe ich?
           Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
           –    Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
           –    Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
           –    Sie müssen uns einen Berufswechsel so bald wie möglich anzeigen, damit wir den Vertrag anpassen können. Bei namentlicher Nennung sind die Namen der
                versicherten Personen zu nennen. Ohne Namensnennung müssen Sie uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres versicherte Personen - innerhalb
                von einem Monat nach Hauptfälligkeit - mitteilen.
           –    Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
           –    Todesfälle sind uns innerhalb von 7 Tagen zu melden.

           Wann und wie zahle ich?
           Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
           müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den
           Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

           Wann beginnt und wann endet die Deckung?
           Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
           Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um
           jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am
           Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

           Wie kann ich den Vertrag kündigen?
           Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch im
           Versicherungsfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.


                                                                                                                                                                                    3

[Seite 4]
Wichtige Anzeigepflichten:                                                            4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur
Belehrung über die Rechtsfolgen                                                           Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
                                                                                          Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
bei Verletzung der vorvertraglichen                                                       Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
                                                                                          erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
Anzeigepflicht                                                                            anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                                                                                          nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
                                                                                          nicht verstrichen ist.
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)
                                                                                          Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
                                                                                          tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,                                stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es not-             Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
wendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig               löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe                Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist
Bedeutung beimessen.                                                                      beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,              verletzt haben.
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, schriftlich nachzuholen.    5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                                          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie un-
                                                                                          vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung,
richtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen
                                                                                          der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information
                                                                                          Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene
entnehmen.
                                                                                          Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
                                                                                          Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                        berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
                                                                                          Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahr-
heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fra-
gen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                      Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Welche Folgen können eintreten, wenn eine
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?                                         über die Folgen bei Verletzungen
1.   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                  von Obliegenheiten nach dem
     Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
     zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch      Versicherungsfall
     grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
     Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-
     recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän-      Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
     de, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                                      wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
     Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
     Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis-
     tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig        Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von
     angegebene Umstand                                                               Belegen
     • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles            Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von
                                                                                      Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsge-
     • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht             mäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versiche-
     ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige-   rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die
     pflicht arglistig verletzt haben.                                                sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles
     Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls
     Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-             verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet
     spricht.                                                                         werden kann.

2. Kündigung                                                                          Leistungsfreiheit
     Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
                                                                                      Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
     Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
                                                                                      Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
     können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
                                                                                      Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
     kündigen.
                                                                                      Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständi-
     Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          gen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen,
     Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-          dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
     gen, geschlossen hätten.
                                                                                      Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
3. Vertragsänderung                                                                   Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
     Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der        dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
     nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,              Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
     geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen           unserer Leistungspflicht ursächlich war.
     Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
     die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode               Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
     Vertragsbestandteil.                                                             arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
     Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
     schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus,       Hinweis:
     können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-        Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
     lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden        zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen ver-
     wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.                                         pflichtet.


4

[Seite 5]
Informationen zu Ihrer Gewerblichen                                                        Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Er-
                                                                                           füllung auch der in § 312 e Abs. 1 Satz 1 des BGB geregelten Pflichten.
(Gruppen-) Unfallversicherung                                                              Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
                                                                                           rufs. Der Widerruf ist zu richten an die BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee
gemäß § 1 VVG-Informations-                                                                56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe.

pflichtenverordnung                                                                        Widerrufsfolgen (für Verbraucher)
                                                                                           Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir
                                                                                           erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des
1.   BGV-Versicherung AG,                                                                  Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
     Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe,                  Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass
     Sitz: Karlsruhe,                                                                      der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine
     Amtsgericht Mannheim, HRB 707212,                                                     solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst
     Aufsichtsratsvorsitzender: Dr. Christoph Schnaudigel,                                 nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beider-seits empfangenen Leistungen
     Vorstand: Matthias Kreibich (Vors.), Jürgen Schmitz (stellv. Vors.),                  zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30
     Dr. Philipp Lechner                                                                   Tage nach Zugang des Widerrufs.

2. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversiche-               Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
     rung. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft:                            der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzuge-
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),                              währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
     Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn.
     E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550.                   Besondere Hinweise
                                                                                           Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
3. a) Für die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche               Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Wider-
   (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021)
                                                                                           rufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr
		 Diese Informationen finden Sie ab der Seite 7.
                                                                                           ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht
     b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers          bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
        entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
        die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021).        9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Ver-
                                                                                           sicherungsschein.
4. Der Jahresbeitrag in der Gewerblichen (Gruppen-) Unfallversicherung richtet
     sich u.a. nach der Höhe der Versicherungssumme, Anzahl der Leistungsarten,        10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch:
     Gefahrengruppe der versicherten Personen, der Betriebsart, zeitlicher Versiche-       - Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf,
     rungsumfang (24h-Deckung oder weniger), Progressionen, Gliedertaxen sowie             - Kündigung im Schadenfall,
     sofern beantragt nach den zusätzlichen Einschlüssen.                                  - Kündigung bei Beitragsanpassung,
     Besondere Gefahrenumstände werden berücksichtigt.
                                                                                           - Kündigung bei Gefahrerhöhung,
     Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 50 EUR zzgl. der gesetzlichen Versiche-
     rungssteuer.                                                                          - Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer
                                                                                             Laufzeit von mehr als drei Jahren.
5. Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden nicht erhoben.                          Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen entnehmen
                                                                                           Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche
6. Die Regelungen zur Zahlung der Prämie entnehmen Sie bitte den Allgemeinen               (Gruppen-) Unfallversicherung.
     Unfallversicherungsbedingungen für die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversi-
     cherung. Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den       11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
     Jahresbeitrag statt jährlich, halb- oder vierteljährlich zu zahlen.
                                                                                       12. Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
7.   Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustande.            bitte den Ziffern 15 und 17 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
     Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem            die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung.
     Versicherungsschein.
                                                                                       13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
                                                                                       14. Für Verbraucher gilt: Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versiche-
     Widerrufsrecht (für Verbraucher)                                                      rungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit
     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne An-         eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu neh-
     gabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufs-         men, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten.
     recht besteht nicht bei                                                               Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
     - Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,              Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
     - Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich        Tel.: 01804 224424,
       um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 1 und 2 des BGB,               Fax 01804 224425
     - Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinne des Artikel 10 Abs. 1           E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
       Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.
                                                                                       15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
     Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertrags-
                                                                                           Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.
     bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen
     sowie die Vertragsinformationen , das Informationsblatt zu Versicherungspro-
     dukten und diese Belehrung zugegangen sind.


                                                                                                                                                                          5

[Seite 6]
Allgemeine Unfallversicherungs-
bedingungen für die Gewerbliche
(Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall 2021)
‒ Ausgabe Mai 2021                                                                  Versicherungsumfang

                                                                                    1.      Was ist versichert?
                                                                                    1.1     Grundsatz
Wer ist wer?
                                                                                            Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der ver-
Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.
                                                                                            sicherten Person.
Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart
                                                                                    1.2     Geltungsbereich und zeitlicher Deckungsumfang
haben. Das können Sie selbst, Ihre Mitarbeiter / Angestellte und andere Personen
(-Gruppen) sein. Es gelten ausschließlich die im Versicherungsschein genannten              Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
Personen oder Personengruppen als versichert.                                               - weltweit
                                                                                            Sie können zudem zwischen den folgenden zeitlichen Deckungsumfängen
Versicherungsumfang                                                                         wählen:
1. Was ist versichert?                                                                      - rund um die Uhr (24-Stunden-Deckung)
2.    Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonsti-            - Beruf mit Wegeunfälle
      gen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?                          - Beruf ohne Wegeunfälle
2.1 Invaliditätsleistung                                                                    Es gilt der im Versicherungsschein vereinbarte zeitliche Deckungsumfang.
2.2 Unfallrente                                                                     1.3     Unfallbegriff
2.3 Tagegeld                                                                                Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
                                                                                            - ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
2.5 Todesfallleistung
                                                                                            - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
2.6 Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
                                                                                            erleidet.
2.7 Übergangsleistung
                                                                                    1.4     Erweiterter Unfallbegriff
2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung
                                                                                            Als Unfall gilt/gelten auch,
2.9 Kosten für Such,- Bergungs- oder Rettungseinsätze
                                                                                    1.4.1   wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
2.10 Kosten für kosmetische Operationen
2.11 Umschulungsmaßnahmen                                                                   - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung                            - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbel-
                                                                                              säule zerrt oder zerreißt.
2.13 Dekompressionskammer
                                                                                            - Bauch-, Unterleibsbrüche (z. B. Leistenhernie) und Knochenbrüche zu-
2.14 Pflegegeld
                                                                                              zieht.
2.15 Kunden und Gäste
                                                                                            Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz
2.16 Vorsorgeversicherung für den Ehe- oder Lebenspartner                                   über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder
2.17 Lebensretter                                                                           beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körper-
2.18 Elternzeit                                                                             lichen Verhältnisse der versicherten Person.
2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-reisen           Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch
                                                                                            irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen;
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ
2.21 Medizinische Sporttherapie                                                             Meniskus und Bandscheiben sind im Sinne dieser Allgemeinen Unfallver-
                                                                                            sicherungsbedingungen weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.
2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen                         Deshalb werden sie von diesen Regelungen nicht erfasst.
2.23 Besserstellungsklausel innerhalb der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversiche-    1.4.2   Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte
     rung der BGV-Versicherung AG                                                           Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines
2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)                                             kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war.
3.    Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen-              Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen
      treffen?
                                                                                    1.4.3   Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt,
4.    Entfällt                                                                              bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von
5.    Was ist nicht versichert?                                                             Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet.
6.    Besondere Regelungen für die Gewerbliche (Gruppen-) Unfallversicherung        1.4.4   tauchtypische Krankheiten, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfell-
                                                                                            verletzungen, sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter
Leistungsfall                                                                               Wasser.
7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?                          1.4.5   Gesundheitsschäden durch Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirn-
8.    Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?                              ödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS).
9.    Wann sind die Leistungen fällig?                                              1.4.6   eine Gesundheitsschädigung durch extreme Witterungsbedingungen
                                                                                            (z. B. Erfrierungen, Sonnenbrand, Hitzschlag) sowie durch Flüssigkeits-,
Versicherungsdauer                                                                          Nahrungs- oder Sauerstoffentzug, die als Folge eines Unfalles eintreten.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                                Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Leistungsarten 2.1 In-
                                                                                            validitätsleistung und 2.5 Todesfallleistung.
Versicherungsbeitrag                                                                1.5     Einschränkungen unserer Leistungspflicht
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie                Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine
    einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                                 oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
                                                                                            Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten
Weitere Bestimmungen
                                                                                            und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen
    zueinander?
                                                                                    2.      Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre
    Verletzung?                                                                             Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?                                        Leistungsarten?
15. Welches Gericht ist zuständig?                                                          Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von Leistungen und
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?                                            deren Voraussetzungen.
      Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?                                                Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.1 bis 2.5
                                                                                            gelten sofern diese in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen
17.   Welches Recht findet Anwendung?
                                                                                            gesondert vereinbart sind.
18. Sanktionsklausel
                                                                                            Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.6 bis
19. Beitragsrückerstattung                                                                  2.24. gelten obligatorisch vereinbart.

6

[Seite 7]
2.1       lnvaliditätsleistung                                                                     - Auge                                                                   60 %
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)                                - Gehör auf einem Ohr                                                    45 %
2.1.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                         - Geruchssinn                                                            20 %
2.1.1.1   Invalidität                                                                              - Geschmackssinn                                                         20 %
          Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.                                    - Stimme                                                               100 %
          Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt                                           - Niere                                                                  25 %
          - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit                                       - Beider Nieren, auch wenn eine Niere
          - dauerhaft                                                                                bereits vor dem Unfall verloren war                                  100 %

          beeinträchtigt ist.                                                                      - Milz                                                                   10 %

          Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn                                                - Gallenblase                                                            10 %

          - sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und                            - Magen                                                                  20 %

          - eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.                                   - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm                                    25 %

          Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte                - Lungenflügel                                                           50 %
          Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos                 Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
          ausheilt.                                                                                chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
2.1.1.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität                                      Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
          Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                             tätsgrad von 80 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt,
                                                                                                   ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % (= ein Zehntel von 80 %).
          - eingetreten und
                                                                                          2.1.2.2.2 Verbesserte Gliedertaxe
          - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
                                                                                                   Die verbesserte Gliedertaxe gilt nur bei besonderer Vereinbarung. Welche
          Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf                 Gliedertaxe vereinbart gilt, entnehmen Sie dem Versicherungsschein
          Invaliditätsleistung.
                                                                                                   Falls besonders vereinbart werden die In Ziffer 2.1.2.2.1 festgelegten In-
2.1.1.3   Geltendmachung der Invalidität                                                           validitätsgrade wie folgt geändert:
          Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei                  Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
          uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie                   teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-
          von einer Invalidität ausgehen.                                                          tätsgrade.
          Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausge-              - Arm                                                                  100 %
          schlossen.
                                                                                                   - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                               100 %
          Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
          die Frist versäumt haben.                                                                - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                  100 %
                                                                                                   - Hand                                                                 100 %
          Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten
          und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.                        - Daumen                                                                 45 %
2.1.1.4   Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr                                  - Zeigefinger                                                            30 %
          Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach                  - anderer Finger                                                         20 %
          dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.                              - Bein über der Mitte des Oberschenkels                                100 %
          In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.5), sofern diese              - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                 100 %
          vereinbart ist.                                                                          - Bein bis unterhalb des Knies                                         100 %
2.1.2     Art und Höhe der Leistung                                                                - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                100 %
2.1.2.1   Berechnung der Invaliditätsleistung                                                      - Fuß                                                                    70 %
          Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.                                 - große Zehe                                                             20 %
          Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                                          - andere Zehe                                                            10 %
          - die vereinbarte Versicherungssumme und                                                 - Auge                                                          70 / 100 %**
          - der unfallbedingte Invaliditätsgrad.                                                   - Gehör auf einem Ohr                                                    50 %
          Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem un-                    - Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör
          fallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 Euro.                      des anderen Ohres bereits beim Unfall verloren war                     70 %
2.1.2.2   Bemessung des Invaliditätsgrads                                                          - Geruchssinn                                                            25 %
          Der Invaliditätsgrad richtet sich                                                        - Geschmackssinn                                                         25 %
          - nach der vereinbarten Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile                  - Stimme                                                               100 %
            oder Sinnesorgane dort genannt sind,                                                   - Niere                                                                  25 %
          - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder                       - Beider Nieren, auch wenn eine Niere bereits vor dem
            geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.3).                       Unfall verloren war                                                  100 %
          Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am                  - Milz                                                                   10 %
          Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für
                                                                                                   - Gallenblase                                                            10 %
          die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).
                                                                                                   - Magen                                                                  25 %
2.1.2.2.1 Gliedertaxe (Standard)
                                                                                                   - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm                                    25 %
          Sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung getrof-
          fen wurde, gilt diese Gliedertaxe vereinbart.                                            - Lungenflügel                                                           50 %
          Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-                **) Sehkraftverlust auf einem Auge, sofern die Sehkraft auf dem anderen
          teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-                 Auge bei Eintritt des Unfalls bereits vollständig verloren war.
          tätsgrade.                                                                               Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
          - Arm                                                                    80 %            chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
          - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                                 80 %            Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
                                                                                                   tätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beein-
          - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                    80 %            trächtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 10 Prozent (= ein Zehntel
          - Hand                                                                   75 %            von 100 Prozent).
          - Daumen                                                                 30 %   2.1.2.2.3 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
          - Zeigefinger                                                            20 %            Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditäts-
                                                                                                   grad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
          - anderer Finger                                                         10 %
                                                                                                   Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
          - Bein über der Mitte des Oberschenkels                                  80 %            eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.
          - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                   80 %            Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
          - Bein bis unterhalb des Knies                                           80 %   2.1.2.2.4 Minderung bei Vorinvalidität
          - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                  80 %            Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorga-
                                                                                                   ne schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach
          - Fuß                                                                    60 %            der vereinbarten Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1 oder verbesserte Gliedertaxe
          - große Zehe                                                             15 %            Ziffer 2.1.2.2.2) und Ziffer 2.1.2.2.3 bemessen.
          - andere Zehe                                                             5%             Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.


                                                                                                                                                                                7

[Seite 8]
          Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditäts-   2.1.2.6   Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversicherungs-
          grad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in                    summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
          seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Pro-               Die progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversiche-
          zent (=ein Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidität werden                 rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
          abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 72 Prozent.
                                                                                                    Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
2.1.2.2.5 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnes-                   staffel 350 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
          organe                                                                                    und Ziffer 2 ermittelt.
          Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beein-                    Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
          trächtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehen-
          den Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet.                                     1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
                                                                                                       grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
          Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.                                     Versicherungssumme.
          Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig                     2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
          (80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (40                   grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Prozent
          Prozent). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt,                   aus der Versicherungssumme.
          ist die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt.
                                                                                                      Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
2.1.2.3   Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person                                        Einzelnen wie folgt aus:
          Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir
          eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:                                   von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %   von %    auf %
          - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres                   26        28       45           85     64      170      83       265
            nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und
                                                                                                         27        31       46           88     65      175      84       270
          - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer
            2.1.1 sind erfüllt.                                                                          28        34        47          91     66     180       85       275
          Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen                         29        37       48           94     67      185      86      280
          Befunde zu rechnen gewesen wäre.
                                                                                                         30        40       49           97     68     190       87       285
2.1.2.4   Invaliditätsstaffel mit Mehrleistung ab bei einem Invaliditätsgrad von
          90 Prozent (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)                                                        31        43       50       100        69      195      88       290
          Für Verträge ohne progressive Invaliditätsstaffel und sofern im Versiche-                      32        46        51          105    70     200       89       295
          rungsschein nicht ausgeschlossen gilt folgendes:
          Sie haben mit uns eine Unfallversicherung inklusive Mehrleistung ab 90                         33        49        52          110    71     205       90      300
          Prozent Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und                  34        52        53          115    72      210      91       305
          Ziffer 3 ermittelt.
                                                                                                         35        55       54           120    73      215      92       310
2.1.2.4.1 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung
          erfüllt ist:                                                                                   36        58       55           125    74     220       93       315
          - Der Unfall führt zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent                         37        61       56           130    75      225      94       320
2.1.2.4.2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 500.000 Euro be-
                                                                                                         38        64        57          135    76     230       95       325
          grenzt.
          Bestehen für die versicherte Person bei uns weitere Unfallversicherungen,                      39        67       58           140    77      235      96       330
          gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.                                        40        70       59           145    78     240       97       335
2.1.2.5   Progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversicherungs-
          summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)                                                             41        73       60           150    79     245       98       340

          Die progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversiche-                         42        76        61          155    80     250       99       345
          rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
                                                                                                         43        79        62          160    81     255      100       350
          Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
          staffel 250 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1                      44        82        63          163    82     260
          und Ziffer 3 ermittelt.
          Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:                                              2.1.2.7   Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversicherungs-
          1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-                summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
             grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der                Die progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversiche-
             Versicherungssumme.                                                                    rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
            Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im                     Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
            Einzelnen wie folgt aus:                                                                staffel 500 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
                                                                                                    und Ziffer 3 ermittelt.
             von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %    von %    auf %
                                                                                                    Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
               26        28       45           85     64      142      83       199
                                                                                                    1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
               27        31       46           88     65      145      84       202                    grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
               28        34        47          91     66      148      85       205                    Versicherungssumme.
                                                                                                    2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
               29        37       48           94     67      151      86       208
                                                                                                       grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent
               30        40        49          97     68      154      87         211                  aus der Versicherungssumme.

               31        43       50       100        69      157      88       214                 3. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
                                                                                                      grad von 75 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent
               32        46        51          103    70     160       89         217                 aus der Versicherungssumme.
               33        49        52          106    71      163      90       220                   Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
                                                                                                      Einzelnen wie folgt aus:
               34        52        53          109    72      166       91      223
               35        55        54          112    73      169      92       226                    von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %   von %    auf %

               36        58        55          115    74      172      93       229                      26        28       45           85     64      184      83       330

               37        61        56          118    75      175      94       232                      27        31       46           88     65     190       84       340

               38        64        57          121    76      178      95       235                      28        34        47          91     66      196      85       350

               39        67       58           124    77      181      96       238                      29        37       48           94     67     202       86       360

               40        70        59          127    78      184      97         241                    30        40       49           97     68     208       87       370

               41        73       60           130    79      187      98       244                      31        43       50       100        69      214      88      380

               42        76        61          133    80     190       99       247                      32        46        51          106    70     220       89       390

               43        79        62          136    81      193      100      250                      33        49        52          112    71      226      90      400

               44        82        63          139    82      196                                        34        52        53          118    72      232      91       410


8

[Seite 9]
                                                                                                    Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizi-
               35       55         54      124        73     238       92       420
                                                                                                    nisch notwendige Heilbehandlung.
               36       58         55      130        74     244       93       430       2.4.2     Höhe und Dauer der Leistung
               37        61        56      136        75     250       94       440                 Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
               38       64         57      142        76     260       95       450                 - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3
                                                                                                      Jahre ab dem Tag des Unfalls.
               39       67         58      148        77     270       96       460                 - ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir zusätz-
               40       70         59      154        78     280       97       470                   lich ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                                                      für das Krankenhaustagegeld.
               41       73         60      160        79     290       98       480
                                                                                                    - für 5 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
               42       76         61      166        80     300       99       490       2.4.3     zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaustagegeld zahlen wir Koma-Geld
               43       79         62      172        81     310       100      500                 in Höhe von 20 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person infolge eines ver-
                                                                                                    sicherten Unfalles in ein Koma fällt oder in ein künstliches Koma versetzt
               44       82         63      178        82     320                                    wird. Die Zahlung erfolgt solange sich die versicherte Person in diesem
                                                                                                    Zustand befindet, längstens jedoch für 365 Tage.
2.2       Unfallrente                                                                     2.4.4     Das Krankenhaustagegeld wird auch über das 3. Unfalljahr hinaus gezahlt,
                                                                                                    wenn der Krankenhausaufenthalt zur Entfernung von eingebrachten
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)                                 Osteosynthesematerialien dient. Diese Erweiterung gilt längstens bis zum
2.2.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                          Ende des 5. Jahres vom Unfalltag angerechnet.
          Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent.              2.4.5     Ist es bei schwerwiegenden Unfallfolgen medizinisch angeraten und
                                                                                                    ärztlich gebilligt, dass eine Begleitperson zusammen mit der versicherten
          Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die
                                                                                                    Person im Krankenhaus untergebracht wird, verdoppelt sich für diesen
          Ziffern 2.1.1, 2.1.2.2. und Ziffer 3.
                                                                                                    Krankenhausaufenthalt das versicherte Krankenhaustagegeld.
          Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt
                                                                                          2.4.6     Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das vereinbarte
          Ziffer 2.1.2.3.
                                                                                                    Krankenhaustagegeld nochmals zusätzlich für die Dauer des Kranken-
          Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen bleiben für die Feststellung des In-                 hausaufenthaltes in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für drei
          validitätsgrades unberücksichtigt.                                                        Wochen. Die sich daraus ergebende Mehrleistung ist begrenzt auf 50 Euro
2.2.2     Art und Höhe der Leistung                                                                 pro Tag. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der
                                                                                                    Versicherte keinen Wohnsitz hat.
          Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versiche-
          rungssumme.                                                                     2.5       Todesfallleistung
          Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen                 (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
          im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unbe-    2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung
          rücksichtigt.                                                                             Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
2.2.3     Beginn und Dauer der Leistung                                                             dem Unfall.
2.2.3.1   Wir zahlen die Unfallrente                                                                Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
          - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,        2.5.2     Art und Höhe der Leistung
            und danach                                                                              Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
          - monatlich im Voraus.                                                                    summe.
2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem                        2.5.3     Verschollenheit:
          - die versicherte Person stirbt oder                                                      Gilt eine versicherte Person als verschollen, so besteht Anspruch auf die
                                                                                                    versicherten Todesfallsumme. Wir sind nur zur Leistung verpflichtet, wenn
          - wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4
                                                                                                    die versicherte Person im Aufgebotsverfahren offiziell für tot erklärt, das
            der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.
                                                                                                    Aufgebot öffentlich bekannt gemacht wurde und eine Sterbeurkunde
          Wir sind berechtigt die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu prüfen.                    vorgelegt wird. Die geleistete Zahlung ist an uns zurückzuzahlen, wenn die
          Dazu können wir Lebensbescheinigungen von Ihnen anfordern. Wenn Sie                       versicherte Person die Verschollenheit überlebt hat.
          uns die Bescheinigungen nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzah-
                                                                                          2.5.4     Beerdigungskosten
          lung ab der nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.
                                                                                          2.5.4.1   Voraussetzungen für die Leistung
2.3       Tagegeld
                                                                                                    Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.5.1 sind erfüllt.
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
                                                                                          2.5.4.2   Art und Höhe der Leistung
2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                                    Wir erstatten zusätzlich für nachgewiesene Beerdigungskosten bis zu
           Die versicherte Person ist unfallbedingt                                                 10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme für die Todesfallleistung.
          - in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                                            Die Entschädigungsleistung ist auf die Höhe der Versicherungssumme von
          - in ärztlicher Behandlung.                                                               7.500 Euro begrenzt.
                                                                                          2.6       Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
2.3.2     Höhe und Dauer der Leistung
                                                                                          2.6.1     Voraussetzungen für die Leistung
          Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
                                                                                          2.6.1.1   Die versicherte Person hat einen unter den Versicherungsvertrag fallenden
          - die vereinbarte Versicherungssumme und
                                                                                                    Unfall gemäß Ziffer 1 der Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung
          - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.                      erlitten, der zu einer unter Ziffer 2.6.3 aufgeführten Verletzungen geführt
          Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich                                                hat.
          - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall aus-      2.6.1.2   Das Vorliegen einer Verletzung muss von einem Arzt schriftlich festgestellt
            geübten Beruf weiter nachzugehen.                                                       und von Ihnen bei uns geltend gemacht werden. Das Vorliegen der Ver-
                                                                                                    letzung ist durch einen objektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse
          - nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leis-                 orientierten, ärztlichen Bericht nachzuweisen.
            ten, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.
                                                                                                    Der Anspruch auf Sofortleistung in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe
          Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.                           erlischt nach Ablauf von 15 Monaten vom Unfalltag an gerechnet.
          Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent                 Tritt der Tod unfallbedingt innerhalb von 72 Stunden nach dem Unfall
          zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich fest-              ein, besteht kein Anspruch auf Sofortleistung in Form von Gipsgeld und
          gestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte                 Heilungshilfe.
          des Tagegelds.
                                                                                          2.6.2     Art und Höhe der Leistung
          Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längs-
          tens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.                                                 Wir erbringen die Leistung gemäß der unter Ziffer 2.6.3 aufgeführten
                                                                                                    Übersichtstabelle. Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem in der
2.4       Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag                                     Tabelle festgelegten Betrag der für Sofortleistungen in Form von Gipsgeld
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)                                 und Heilungshilfe versicherten Summe.
2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                          Hat der Unfall zu mehreren der aufgeführten Verletzungen geführt, richtet
                                                                                                    sich die Höhe der Leistung nach der eingetretenen Verletzung, für die in
          Die versicherte Person
                                                                                                    der Tabelle der höchste Betrag festgelegt ist. Nur für diese Verletzung wird
          - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand-                eine Zahlung erbracht.
            lung oder
                                                                                                    Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen
          - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation.                 oder funktionelle Invaliditätsversicherungen, ist die Höchstleistung für So-
            Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung                  fortleistungen in Form von Gipsgeld und Heilungshilfe aus allen Verträgen
            einer vollstationären Heilbehandlung,                                                   zusammen auf 12.000 Euro begrenzt.

                                                                                                                                                                               9

[Seite 10]
        Es gelten die Versicherungssummen gemäß der Übersichtstabelle unter                                       Archillessehnenruptur                     2.000 EUR
        2.6.3.
                                                                                            Verbrennungen
        Diese Sofortleistung wird auf einen etwaigen Invaliditätsanspruch nach
                                                                                                                  2. & 3. Grades bei mind. 15 % der         2.000 EUR
        Ziffer 2.1 angerechnet.
                                                                                                                  Körperoberfläche
        Die Versicherungssumme der einzelnen Verletzungen, nimmt an einer für                                     2. & 3. Grades bei mind. 30 % der         4.000 EUR
        andere Leistungsarten ggf. vereinbarten planmäßigen Erhöhung bzw.                                         Körperoberfläche
        eines Zuwachses von Leistungen und Beitrag gemäß Ziffer 2.24 (Dynamik)
        nicht teil.                                                                         Innere Organe
                                                                                                                  Gewebezerstörender Schaden eines          2.000 EUR
2.6.3   Übersichtstabelle zu Verletzungen
                                                                                                                  inneren Organs
        Kopfverletzung                                                                      Augen
                              Gesichtsschädelfraktur (ohne          6.000 EUR                                      Erblindung oder hochgradige              4.000 EUR
                              Nasenbein und Unterkiefer)                                                           Sehbehinderung beider Augen, bei
                                                                                                                   Sehbehinderung Sehschärfe nicht
                              Schädel-Hirn-Verletzung mit zwei-     8.000 EUR
                                                                                                                   mehr als 1/20
                              felsfrei nachgewiesener Hirnprel-
                              lung (Contusion) oder Hirnblutung
                              (nicht Gehirnerschütterung oder                              Frakturen im Sinne dieser Bedingungen sind vollständige Knochenbrüche
                              Zahnfraktur)                                                 (Kontinuitätsunterbrechung eines Knochens unter Bildung von Fragmen-
                              Schädelbasisfraktur                   4.000 EUR              ten) sowie Haarrisse. Unvollständige Frakturen und damit nicht versichert
                                                                                           sind Grünholzfrakturen, Fissuren (Spalten), Infraktionen (Einrisse), Epi-
                              Unterkieferfraktur                      400 EUR              physensprengungen, Knochenabscherungen und -absprengungen. Nicht
                              Nasenbeinfraktur                        400 EUR              unter den Versicherungsschutz fallen Zahnfrakturen. Für alle sonstigen
        Obere Gliedmaßen                                                                   Frakturen infolge eines Unfalls, die nicht in der Tabelle explizit geregelt
        (Arme)                                                                             sind, erbringen wir eine einmalige Zahlung in der Höhe von
                              Oberarmfraktur                        2.000 EUR    		                                Sonstige Fraktur                           400 EUR
                              Unterarmfraktur                       2.000 EUR              Band- und Sehnenrupturen im Sinne dieser Bedingungen sind vollständige
                              Ellenbogenfraktur                     2.000 EUR              Zerreißungen von stabilisierenden Kapselbandstrukturen und vollständige
        Hände                                                                              Zerreißungen von Sehnen sowie vollständige knöcherne Bandausrisse.
                                                                                           Nicht unter den Versicherungsschutz fallen Teilrupturen, Meniskusrisse,
                              Fraktur der Handwurzelknochen          1.000 EUR             Muskel- und Muskelfaserrisse. Für alle sonstigen Rupturen infolge eines
                              und Mittelhandknochen                                        Unfalls, die nicht in der Tabelle explizit geregelt sind, erbringen wir eine
                              Daumenfraktur                          1.000 EUR             einmalige Zahlung in der Höhe von
                              Zeigefingerfraktur                      400 EUR    		                                Sonstige Ruptur                            200 EUR
        Wirbelsäule (Hals-,
        Brust-, und Len-                                                                   Ebenfalls nicht unter den Versicherungsschutz fallen Gehirnerschütterungen.
        denwirbelsäule
                                                                                 2.7       Übergangsleistung
                              Wirbelkörperfraktur einfach           2.000 EUR
                                                                                 2.7.1     Voraussetzung für die Leistung
                              Steißbeinfraktur                      2.000 EUR
                                                                                 2.7.1.1   Übergangsleistung - 3 Monate
                              Wirbelkörperfraktur Mehrfach          4.000 EUR
                                                                                 2.7.1.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
                              Querschnittslähmung nach Schädi-      12.000 EUR             lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
                              gung des Rückenmarks                                         zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungs-
        Rumpf                                                                              fähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an
                              Fraktur des Brustbeins                 1.000 EUR             gerechnet, ununterbrochen mehr als 3 Monate an.
                              Schulterblattfraktur                   1.000 EUR   2.7.1.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 4 Monaten nach dem Un-
                                                                                           fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
                              Schultereckgelenksprengung mit         1.000 EUR
                              erforderlicher OP                                  2.7.1.2   Übergangsleistung - 6 Monate
                              Schlüsselbeinfraktur                    400 EUR    2.7.1.2.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
                              Rippenserienfraktur (3 benachbarte     1.000 EUR             lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, zu
                              Rippen)                                                      mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leis-
                                                                                           tungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag
        Becken                                                                             an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
                              Bruch des Beckens                     4.000 EUR    2.7.1.2.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Un-
                              Hüftgelenksfraktur                    2.000 EUR              fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
        Polytrauma                                                               2.7.2     Art und Höhe der Leistung
                              Schwere Mehrfachverletzung            8.000 EUR              Für die Übergangsleistung 3 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.1) zahlen
        Untere Gliedmaßen                                                                  wir die Hälfte der Versicherungssumme.
        (Beine und Füße)                                                                   Für die Leistung 6 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.2) zahlen wir die
                              Frakturen oberhalb des Knies          4.000 EUR              gesamte Versicherungssumme. Haben Sie bereits eine Leistung nach
                              Frakturen unterhalb des Knies bis     2.000 EUR              Ziffer 2.7.1.1 erhalten, wird diese auf einen Anspruch aus Ziffer 2.7.1.2 an-
                              einschließlich zum unteren Sprung-                           gerechnet. Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt
                              gelenk, einschließlich Patella                               20.000 Euro begrenzt.

                              Fraktur der Fußwurzelknochen und       1.000 EUR   2.8       Kur- und Rehabilitationsleistung
                              Mittelfußknochen (Ausnahme große                   2.8.1     Voraussetzungen für die Leistung
                              und kleine Zehen)
                                                                                           Die versicherte Person hat
                              Fraktur großer Zeh                      400 EUR
                                                                                           - wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädi-
                              Oberschenkelhalsbruch bei Perso-      8.000 EUR                gung oder deren Folgen,
                              nen ab 55 Jahre (unabhängig von
                              der Ursache)                                                 - innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet,
                              Amputation der ganzen Hand oder       12.000 EUR             - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen
                              des ganzen Fußes                                               eine medizinisch notwendige stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehand-
        Band- und Sehnen-                                                                    lung oder eine stationäre bzw. ganztägige ambulante Rehabilitations-
        rupturen                                                                             maßnahme durchgeführt. Diese Rehabilitationsmaßnahme muss vom
                              Bizepssehnenruptur                     1.000 EUR               gesetzlichen Rehabilitationsträger genehmigt sein.

                              Kreuzbandruptur                       2.000 EUR                Krankenhausheilbehandlungen gemäß Ziffer 2.4.1 gelten nicht als Kur-
                                                                                             oder Sanatoriumsbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaß-
                              Innen- oder Außenbandruptur am          400 EUR                nahme.
                              Kniegelenk
                                                                                 2.8.2     Art und Höhe der Leistung
                              Patellasehnenruptur                    1.000 EUR
                                                                                           Wir zahlen die Rehabilitationsleistung als Kapitalbetrag einmal je Unfall
                              Innen- oder Außenbandruptur am          400 EUR
                                                                                           in Höhe von 50 Euro für jeden Tag an dem die versicherte Person an einer
                              Sprunggelenk
                                                                                           Maßnahme nach Ziffer 2.8.1. teilnimmt. Wir zahlen für die Kur- und Re-


10

[Seite 11]
          habilitationsleistung insgesamt in Summe maximal 5.000 Euro je Unfall-                - 2.500 Euro ab 12 Stunden
          schaden.                                                                              - 5.000 Euro ab 2 Wochen
          Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen,             - 10.000 Euro ab 4 Wochen
          wird nur einmal geleistet.
                                                                                       2.12.3   Psychologische Erstbetreuung
2.9       Kosten für Such- Bergungs- oder Rettungseinätze
                                                                                                Hat die versicherte Person einen Anspruch auf Entführungsleistung gemäß
2.9.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                      Ziffer 2.12.1, erstatten wir nachgewiesenen und nicht von Dritten über-
          Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten                                 nommenen Kosten der psychologischen Erstbehandlung. Die Leistung ist
          - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privat-             auf 10 Sitzungen à 45 Minuten begrenzt.
            rechtlich organisierten Rettungsdiensten (dabei steht einem Unfall         2.13     Dekompressionskammer
            gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten        2.13.1   Voraussetzungen für die Leistung
            Umständen zu vermuten war) oder
                                                                                                Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit)
          - für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum                   Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung,
            Krankenhaus oder zur Spezialklinik oder                                             werden die hierfür entstandenen Therapiekosten erstattet.
          - für den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem                 Ausgeschlossen von der Kostenerstattung bleiben Fälle, in denen die
            ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung                   gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder
            zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, bei                    grob fahrlässig missachtet wurden.
            einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den
            mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person oder                             Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet
                                                                                                oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht,
          - für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfall-                diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
            bedingten Todesfall im Inland oder
                                                                                       2.13.2   Art und Höhe der Leistung
          - für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten stän-
            digen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Auslandentstan-               Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
            den.                                                                                für die Behandlung in einer Dekompressionskammer, bis zur Höhe der Ver-
                                                                                                sicherungssumme von 15.000 Euro.
          Einem Unfall steht gleich, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach
          konkreten Umständen zu vermuten war.                                         2.14     Pflegegeld
          Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht-    2.14.1   Voraussetzungen für die Leistung
          versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine              Die versicherte Person ist durch ein versichertes Unfallereignis auf Dauer
          Leistungspflicht bestreitet.                                                          in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
2.9.2     Art und Höhe der Leistung                                                             (Invalidität) und wird innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag min-
                                                                                                destens in den Pflegegrad 2 gemäß Sozialgesetzbuch eingestuft.
2.9.2.1   Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
          insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro.                        Der Nachweis über die Einstufung in einen Pflegegrad ist uns durch einen
                                                                                                Leistungsbescheid der Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein fachärzt-
2.9.2.2   Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen,             licher Nachweis, dass die Einstufung in den Pflegegrad überwiegend auf
          werden nur aus einem Vertrag Leistungen erbracht.                                     das Unfallereignis zurückzuführen ist, ist uns ebenfalls zu übermitteln.
2.10      Kosten für kosmetische Operationen                                           2.14.2   Art und Höhe der Leistung
2.10.1    Voraussetzungen für die Leistung                                                      Wir zahlen die Versicherungssumme in Höhe von 5.000 Euro.
          Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen,     2.15     Kunden und Gäste
          um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds
          zu beheben.                                                                  2.15.1   Voraussetzungen für die Leistung:
           Die kosmetische Operation erfolgt                                                    Für Geschäftskunden und geschäftlich geladene Gäste des Versicherungs-
                                                                                                nehmers und mitversicherten Unternehmen, nicht jedoch für Endkunden,
          - durch einen Arzt,                                                                   Endverbraucher und Publikumsverkehr, besteht Versicherungsschutz für
          - nach Abschluss der Heilbehandlung und                                               Unfälle, die diesen in den Räumen und auf dem Betriebsgelände des Ver-
          - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minder-              sicherungsnehmers zustoßen.
            jährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.                                   Eingeschlossen sind die Wege außerhalb dieser Bereiche sowie die An- und
           Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht-            Abreise, sofern und solange die Kunden und Gäste sich in Begleitung eines
           versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine             Betriebsangehörigen befinden.
           Leistungspflicht bestreitet.                                                2.15.2   Art und Höhe der Leistung:
2.10.2    Art und Höhe der Leistung                                                             Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
          Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene                         tung 10.000 Euro.

          - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                                         Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
                                                                                                tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
          - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kranken-               modell gelten nicht.
            haus,
                                                                                       2.16     Vorsorgeversicherung für den Ehe- oder Lebenspartner (Inhaber, Vorstän-
          - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten                                               de, Gesellschafter einer OHG und GbR, Geschäftsführer und Prokuristen)
          Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro.               2.16.1   Voraussetzungen für die Leistung:
2.11      Umschulungsmaßnahmen                                                                  Heiratet eine versicherte Person während der Vertragsdauer oder geht sie
2.11.1    Voraussetzungen für die Leistung                                                      eine eingetragene Partnerschaft ein, besteht für den Ehe- oder Lebens-
          Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf Dauer in            partner Versicherungsschutz wie folgt:
          ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt               - ab dem Tag der Hochzeit oder dem Eintrag der Lebenspartnerschaft für
          (Invalidität). Wegen dieser Invalidität ist die versicherte Person voraus-              die Dauer von 3 Monaten,
          sichtlich dauernd außerstande, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit               - aber nicht über das Ende des Vertrags hinaus.
          auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse
          und Fähigkeiten voraussetzt. Durch die Durchführung einer staatlich an-               Versicherte Personen sind die Inhaber, Vorstände, Gesellschafter einer
          erkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb                OHG und GbR, Geschäftsführer und Prokuristen.
          des Versicherungsnehmers eingegliedert werden. Die Umschulung ist in-        2.16.2   Art und Höhe der Leistung:
          nerhalb von drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und wird innerhalb               Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
          der drei Jahre bei uns geltend gemacht.                                               tung 10.000 Euro
2.11.2    Art und Höhe der Leistung                                                             Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
          Wir ersetzen einmalig je Unfall insgesamt bis zur Höhe der Versicherungs-             tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
          summe von 10.000 Euro die entstandenen und nachgewiesenen Kosten,                     modell gelten nicht.
          welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umschulung entstehen.           2.17.    Lebensretter
2.12      Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung                  2.17.1   Voraussetzungen für die Leistung
2.12.1    Voraussetzungen für die Leistung                                                      Für Lebensretter besteht Versicherungsschutz während der Bemühung zur
          Die versicherte Person wurde für mindestens 48 Stunden entführt oder                  Rettung einer unter diesem Vertrag versicherten Person. Der Versiche-
          anderweitig durch eine Straftat für mindestens zwölf Stunden gegen ihren              rungsschutz gilt nur, sofern der Lebensretter nicht bereits über diesen
          Willen festgehalten. Die Straftat wurde polizeilich gemeldet bzw. verfolgt            Versicherungsvertrag versichert ist.
          und innerhalb von drei Monaten bei uns angezeigt.                            2.17.2   Art und Höhe der Leistung:
2.12.2    Art und Höhe der Leistung                                                             Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
          Die Entführungsleistung zahlen wir einmalig in Höhe der Versicherungs-                tung 10.000 Euro
          summe für                                                                             Der Versicherungsschutz gilt nur insoweit, als dass der Lebensretter keine
                                                                                                anderweitig versicherte Person im Rahmen dieses Versicherungsvertrages


                                                                                                                                                                            11

[Seite 12]
           ist. Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-     2.21.1   Voraussetzungen für die Leistung:
           tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-               Bei der versicherten Person ist durch ein versichertes Unfallereignis eine
           modell gelten nicht.                                                                   deutliche Einschränkung ihrer körperlichen Mobilität für mindestens vier
2.18       Elternzeit                                                                             Wochen eingetreten, die eine Operation oder die Verwendung von Hilfs-
           Mitarbeiter des Versicherungsnehmers, die sich in gesetzlicher Elternzeit              mitteln zur Folge hatte. Zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungs-
           befinden, genießen während der Dauer der angemeldeten Elternzeit wei-                  fähigkeit, übernehmen wir die Kosten für eine erstmalige begonnene
           terhin den zugesagten Versicherungsschutz. Beim Ausscheiden aus dem                    medizinische Sporttherapie.
           Unternehmen vor Ablauf der Elternzeit entfällt der Versicherungsschutz.                Die zu erstattende medizinische Sporttherapie kann von der versicher-
           Die Leistung im Schadenfall richtet sich bei nicht namentlicher Nennung                ten Person als eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch genommen
           und festen Versicherungssummen nach der letzten Einstufung in eine ver-                werden:
           sicherte Gruppe.                                                                       - Wir erstatten die Kosten für eine erstmalig begonnene Sporttherapie in
                                                                                                    einem physiotherapeutisch ausgerichteten Gesundheits- und Fitness-
           Die Leistungen im Schadenfall richten sich bei Jahreslohn/Gehaltssum-
                                                                                                    studio. Als Nachweis dient der Aufnahmeantrag des Studios.
           men-Verträgen nach dem letzten Jahresgehalt gemäß den vertraglichen
           Vereinbarungen für die versicherte Person vor Antritt der Elternzeit.                  Oder
           Eine Meldung des fiktiven Jahresgehaltes durch den Versicherungsnehmer                 - Wir erstattet die Kosten für Zusatzbehandlungen bei einem Physiothe-
           entfällt                                                                                 rapeuten.
2.19       Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-                 Die medizinische Sporttherapie muss innerhalb eines Jahres nach dem
           reisen                                                                                 Unfall begonnen werden und für die Rehabilitation medizinisch sinnvoll
                                                                                                  sein. Hierüber muss uns die versicherte Person eine ärztliche Bestätigung
2.19.1     Tunnel- und Fähr-Unfälle
                                                                                                  vorlegen.
2.19.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                         2.21.2   Art und Höhe der Leistung:
           Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer
                                                                                                  Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einer Dauer von 6 Monaten.
           veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in
                                                                                                  Insgesamt leisten wir bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.000
           einem Tunnel oder einer Fähre durch An- oder Aufprall, Feuer, (Gift-)Gas-,
                                                                                                  Euro.
           Rauch-, Dämpfe-, Ruß- oder Staubentwicklung und/oder durch einströ-
           mende Wasser- oder Gesteinsmassen eine Gesundheitsschädigung.                 2.22     Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
2.19.1.2   Art und Höhe der Leistung                                                              Werden der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung zukünftig Ver-
                                                                                                  sicherungsbedingungen zugrunde gelegt, die ausschließlich zum Vorteil des
           Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für
                                                                                                  Versicherungsnehmers von den hier vereinbarten Bedingungen abweichen,
           - Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1.                                               so werden die verbesserten Deckungsinhalte mit Einführung neuer Ge-
           - Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5                                                   werblichen (Gruppen-)Unfall-Versicherungsbedingungen auch für diesen
                                                                                                  Vertrag sofort wirksam. Als Deckungsinhalte gelten alle Regelungen in
           - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer 2.4               den Bedingungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes und dessen
           erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.                                        Einschränkungen definieren.
           Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000                 Sofern die zukünftigen Versicherungsbedingungen ausschließlich Ände-
           Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.                                     rungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers beinhalten, können diese
                                                                                                  insgesamt im gegenseitigen Einvernehmen dem Versicherungsverhältnis
           Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen
                                                                                                  zu Grunde gelegt werden. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend
           eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so
                                                                                                  informieren.
           gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle
           versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete                    Voraussetzung für die Geltung der verbesserten Deckungsinhalte ist, dass
           Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis.                               diese ohne gesonderten Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen
                                                                                                  der gleichen Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung mitversichert
           Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die
                                                                                                  sind.
           beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.
                                                                                         2.23     Besserstellungsklausel innerhalb der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallver-
2.19.2     ÖPNV-Unfälle
                                                                                                  sicherung der BGV-Versicherung AG
2.19.2.1   Voraussetzungen für die Leistung                                                       Sollten die dieser Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung zugrunde
           Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer                  liegenden Versicherungsbedingungen am Schadentag von den Versiche-
           veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall als            rungsbedingungen der Gewerblichen (Gruppen-)Unfallversicherung AUB
           Insasse oder Benutzer eines Verkehrsmittels des öffentlichen Personen-                 1995 und AUB 2008 der BGV-Versicherung AG zum Nachteil des Versiche-
           Nahverkehrs (ÖPNV). Der Versicherungsschutz hierfür beginnt mit dem                    rungsnehmers abweichen, so wird auf Wunsch des Versicherungsnehmers
           Einsteigen der in diesem Vertrag versicherten Person in das ÖPNV-Ver-                  der Schaden nach den Bedingungen des unmittelbaren Vorvertrages
           kehrsmittel und endet mit dem Verlassen desselben.                                     reguliert.
           Ausgeschlossen bleiben zusätzliche Individual-Verkehrsmittel wie z. B.                 Dies gilt nicht für:
           E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder usw., welche über den ÖPNV-Anbieter                  - Deckungserweiterungen, die bei der Eindeckung bei der BGV-Versicherung
           gebucht werden können.                                                                   AG hätten vereinbart werden können;
2.19.2.2 Art und Höhe der Leistung                                                                - höhere Versicherungssummen bzw. Progressionen des Vorvertrages;
           Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für                                   - Erweiterungen des Geltungsbereiches;
           - Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1.                                               - Bestimmungen, die die zeitliche Geltung des BGV-Vertrages abändern;
           - Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5                                                   Diese Bestandsgarantie gilt für die Laufzeit des Vertrages, längstens für
           - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer 2.4               die Dauer von 5 Jahren nach Vertragsbeginn und bezieht sich auf das ge-
                                                                                                  mäß dem BGV-Versicherung AG-Vertrag versicherte Risiko.
           erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
                                                                                                  Die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 6.4 bleiben hiervon unberührt.
           Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
           Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.                            2.24     Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
           Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen               Die nachfolgenden, gemeinsamen Bestimmungen für Zuwachs von
           eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so                   Leistung und Beitrag (Dynamik) für die Ziffern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5,
           gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle              gelten sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung
           versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete                    getroffen wurde:
           Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis.                               Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren Summen und
           Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die                    Beitrag jährlich angepasst werden.
           beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.                            Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Be-
2.20       Mehrleistung in BGV versicherten KFZ                                                   ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten
                                                                                                  Versicherungsjahres.
           Folgende Erweiterung gilt zu Unfällen gemäß Ziffer 1., die nach Ziffer 2.1
           einen Anspruch auf Invaliditätsleistung nach sich zieht:                               Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
           Bei Unfällen, bei dem sich die versicherte Person als Lenker oder Insasse              - für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Hundert Euro,
           in einem Fahrzeug (ausschließlich PKW, Kraftrad oder LKW) befindet, für                - für die Unfallrente, das Tagegeld und das Krankenhaustagegeld auf volle
           das bei der BGV-Versicherung AG die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung                 Euro.
           zum Unfallzeitpunkt besteht und das Fahrzeug auf den Versicherungsneh-
                                                                                                  Ausschließlich die Versicherungssummen für die Leistungsarten
           mer oder auf Verwandte 1. Grades des Versicherungsnehmers zugelassen
           ist, wird ein um 10 Prozent erhöhter Grad (Beispielrechnung hierzu: 66                 - Invalidität
           Prozent anstatt 60 Prozent) der Invalidität berücksichtigt. Es ist nicht               - Unfallrente
           möglich einen höheren Invaliditätsgrad als 100 Prozent zu erreichen.
                                                                                                  - Tagegeld
2.21.      Medizinische Sporttherapie
                                                                                                  - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag


12

[Seite 13]
        - Todesfall                                                                           - Unfälle durch Innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht wissent-
        nehmen an der Erhöhung teil.                                                            lich auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.

        Hier nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungsarten oder Leistungserwei-               - Unfälle durch passives Kriegsrisiko; Unfälle, die der versicherten Person
        terungen nehmen an der Erhöhung nicht teil.                                             durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilneh-
                                                                                                mern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört (passives Kriegsrisiko). Aktiver
        Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungs-                    Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten der kriegführenden Parteien zur
        termin eintretenden Leistungsfälle.                                                     Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge,
        Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssum-                Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst
        men. Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in                damit umgeht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7.
        Textform auf Ihrer Jahresrechnung.                                                      Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
        Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach                     Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
        Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf               - Unfälle durch Terroranschläge in Zusammenhang mit einem Krieg oder
        die Frist hinweisen.                                                                    Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der kriegführenden Parteien
        Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versi-              ausgeführt werden.
        cherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages                 In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
        widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des                   Vom Versicherungsschutz in jedem Fall ausgeschlossen bleiben:
        Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
                                                                                              - Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg in dem
                                                                                                Land des permanenten Wohnsitzes der versicherten Person oder jedes
3.      Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder                                    Land, in dem sie sich für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten am
        Gebrechen zusammentreffen?                                                              Stück aufhält;
                                                                                              - Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen).
3.1     Krankheiten und Gebrechen
                                                                                              Die Versicherung des passiven Kriegsrisikos können wir jederzeit mit einer
        Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädi-             Frist von 14 Tagen kündigen.
        gungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
                                                                                      5.1.4   Unfälle der versicherten Person
        Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
                                                                                              - als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deut-
        Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Ge-                 schem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird,
        brechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenver-
        kürzung                                                                               - als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs sowie bei der Be-
                                                                                                nutzung von Raumfahrzeugen
3.2     Mitwirkung
                                                                                              - bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben
        Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt                      sind
        Folgendes:
                                                                                              - als Schiffspersonal (z.B. Kapitän, Deck- Maschinen- und Serviceperso-
3.2.1   Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der                       nal)
        Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwir-
        kungsanteil), mindert sich                                                            - als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Muniti-
                                                                                                onssuchtrupps
        - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozent-
          satz des Invaliditätsgrads.                                                         - als Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler
        - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,             - als Akrobaten, Artisten, Stuntmen, Tierbändiger
          bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.                                 - als Auslandsreporter
        Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10               - als in Krisengebieten eingesetzte Mitarbeiter
        Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der                - als Berufstaucher
        unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt 5 Prozent.
                                                                                              - Berufs-Feuerwehrmänner, Höhenretter, Polizeibeamte, Berufs- und Zeit-
3.2.2   Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine                  soldaten
        Minderung vor.
                                                                                              - als Minenarbeiter
                                                                                              - als Mitarbeiter auf Bohrinseln
4.      Entfällt
                                                                                              - als Mitarbeiter in Atomkraftwerken
                                                                                              - als Testfahrer
5.      Was ist nicht versichert?
                                                                                              - als Probanden
5.1     Ausgeschlossene Risiken                                                               - als Personenschützer, Sicherheitspersonal
        Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:                        5.1.5   Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motor-
5.1.1   Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch               fahrzeugen.
        Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den                Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.
        ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.
                                                                                              Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei
        Ausnahme:                                                                             denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
        - Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall ist durch ein unter diesem Ver-             Ausnahme:
          trag versichertes Unfallereignis ausgelöst worden.
                                                                                              - Unfälle, die der versicherten Person bei gelegentlichen Fahrten im
        - Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen                 Leihkart in Deutschland zustoßen, die als Freizeitvergnügen angeboten
          zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.                   werden (Kartbahnen in Freizeiteinrichtungen oder Jahrmärkten.
          Beim Lenken von Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch Mofa), versiche-                 - Unfälle infolge einer Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
          rungspflichtigen Fahrzeugen, anderen motorisierten Fahrzeugen jegli-
          cher Art, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen, besteht Versicherungs-               - Unfälle anlässlich der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer,
          schutz jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt.               Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die
                                                                                                Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt.
          Haben alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen keinen Einfluss auf den
                                                                                              In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
          Unfall, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.
                                                                                      5.1.6   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
        - Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von ärzt-
          lich verordneten Medikamenten verursacht wurden.                            5.1.7   Unfälle von versicherten Personen ab einem Lebensalter von 75 Jahren.
          Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Einnahme der        5.1.8   Unfälle von versicherten Personen die bereits vor dem Schadenereignis in
          Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgt ist und unter                  Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind.
          Berücksichtigung der Herstellerinformationen auf der Verpackungsbei-        5.2     Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
          lage.
                                                                                              Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheits-
        - Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt,                schäden:
          einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. Als
                                                                                      5.2.1   Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Ge-
          versichert gelten hierbei die Unfallfolgen, die Gesundheitsschädigung
                                                                                              hirnblutungen.
          durch den eigentlichen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufstörung
          ist nicht versichert.                                                               Ausnahme:
        In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.                                           - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden über-
                                                                                                wiegend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent) verursacht, und
5.1.2   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich
        eine Straftat ausführt oder versucht.                                                 - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
5.1.3   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs-              In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
        ereignisse verursacht sind.                                                   5.2.2   Gesundheitsschäden durch Strahlen.
        Ausnahme:

                                                                                                                                                                         13

[Seite 14]
          Ausnahme:                                                                              Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger entweder
          - Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-,                 - durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die
            Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen                                   äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder
          - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver-               - durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase
            trag.                                                                                in den Körper gelangt sind.
          In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.                                              Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Ein-
          Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die                    spritzens nicht. Versicherungsschutz besteht jedoch für Diphtherie und
          als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten                       Tuberkulose und abweichend zu Ziffer 5.2.4.1 auch bei Erkrankung an AIDS.
          eintreten.                                                                             In Abweichung zu der Ziffern 2.1.1.2 und 2.1.1.3 besteht auch dann noch
          Der Ausschluss von Ziffer 5.1.6 (Kernenergie) wird von der Deckungserwei-              Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität
          terung dieser Ziffer nicht berührt und gilt unverändert.                               - innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
5.2.3     Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper                        - innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und
          der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch                    von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht
          strahlendiagnostische und therapeutische Handlungen.                                     worden ist.
          Ausnahme:                                                                      5.2.4.2.2 Für Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherungen von Chemikern und
          - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst,                  Desinfektoren
            und                                                                                  Zusätzlich zu Ziffer 5.2.4.1 gelten folgende ergänzende Bestimmungen,
          - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.                   wenn die versicherte Person, in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, in
          In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.                                              den oben aufgeführten Berufsgruppen, eine Gesundheitsschädigung durch
                                                                                                 eine Infektion erleidet:
          Beispiel: Sie erleiden einen Unfall und lassen die Unfallverletzung ärztlich
          behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen.                 Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der
                                                                                                 Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger entweder
5.2.4     Infektionen und deren Folgen.
                                                                                                 - durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die
5.2.4.1   Ausnahme:
                                                                                                   äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder
          - Tollwut oder Wundstarrkrampf (Tetanus).
                                                                                                 - durch plötzliches Eindringen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder
          - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfall-               Nase
            verletzungen in den Körper gelangen. Geringfügig sind Unfallverletzun-
                                                                                                 in den Körper gelangt.
            gen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung
            bedürfen.                                                                            Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schädigungen, die als
                                                                                                 Folge der berufsmäßigen Beschäftigung mit Chemikalien allmählich zu-
          - Die versicherte Person infiziert sich durch solche Heilmaßnahmen oder
                                                                                                 stande kommen oder Berufskrankheiten sind.
            Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer
            5.2.3).                                                                              In Abweichung zu der Ziffern 2.1.1.2 und 2.1.1.3 besteht auch dann noch
                                                                                                 Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität
          - Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige
            Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Me-                 - innerhalb von 36 Monaten nach dem Unfall eingetreten und
            ningoenzephalitis (FSME)                                                             - innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt schriftlich festgestellt und
          - Borreliose, sofern diese durch einen Zeckenbiss verursacht wurden.                     von Ihnen innerhalb von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht
          - Infektionen durch einen Erreger (z. B. durch Tierbisse oder Insektensti-               worden ist.
            che).                                                                        5.2.5   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den
            Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,            Schlund (Eingang der Speiseröhre).
            epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-                 Ausnahme:
            ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,            - Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr
            Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest,                      noch nicht vollendet.
            Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus ( abschließende Aufzählung)
                                                                                                 - Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausgeschlossen bleiben Vergiftun-
            Als Unfallereignis gelten auch sonstige Folgen von Insektenstichen (aller-
                                                                                                   gen durch Medikamente, Drogen sowie Rausch- und Genussmittel. Dies
            gische Reaktionen).
                                                                                                   gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Unfallzeitpunkt das 10. Lebensjahr
          - Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die folgenden                     noch nicht vollendet haben.
            Infektionskrankheiten (abschließende Aufzählung):
                                                                                                 In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
            Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,
                                                                                         5.2.6   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese
            epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-
                                                                                                 durch einen Unfall verursacht wurden.
            ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,
            Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest,                    Ausnahme:
            Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus                                                 - Versicherungsschutz besteht jedoch, für die Folgen psychischer und
            sofern die Impfung ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei                  nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten und
            ein Impfschaden eintritt.                                                              soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische
                                                                                                   Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene
            Die Infektion oder der Impfschaden muss frühestens einen Monat nach
                                                                                                   Epilepsie zurückzuführen sind.
            Beginn oder spätestens einen Monat nach Erlöschen dieses Versiche-
            rungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden.                                In diesem Fällen gilt der Ausschluss nicht.
          Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag.                               5.2.7   Bauch- oder Unterleibsbrüche.
          Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidi-                 Ausnahme:
          tät gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 und für den Todesfall gemäß Ziffer 2.5,              - Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle gemäß Ziffer 1.3 oder
          soweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden.                   1.4.1
          Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine
          Anwendung. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.                                 In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
5.2.4.2   Infektionen für bestimmte Berufsgruppen
          Die nachfolgenden Leistungen gelten automatisch für die einzelnen              6.      Besondere Regelungen für die Gewerbliche (Gruppen-)
          Berufsgruppen und deren Auszubildenden mitversichert, soweit das ver-                  Unfallversicherung
          sicherte Risiko betroffen ist.
                                                                                                 Die Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne An-
5.2.4.2.1 Für Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherungen                                         gabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die
          Von Ärzten/innen, Zahnärzten/innen, Zahntechnikern/innen, Heilprakti-                  vereinbarte Form ergibt sich aus dem Vertrag.
          kern/innen, Hebammen und Entbindungspflegern,                                  6.1     Versicherungen mit Namensangabe
          der Studenten/innen der Medizin und der Zahnheilkunde,                                 Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Berufstätigkeit oder der
          des Krankenpflegepersonals (Krankenschwestern/Krankenpfleger,                          Beschäftigung der versicherten Person ab. Grundlage für die Bemessung
          Kinderkrankenschwestern/ Kinderkrankenpfleger, Krankenpflegehelfer/                    der Versicherungssummen und Beiträge ist die Gefahrengruppenzuord-
          innen),                                                                                nung.
          von Tierärzten/innen, Studenten/innen der Tierheilkunde, Mitarbeitern/         6.1.1   Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung
          innen im Polizei- und Justizvollzugsdienst und Justizwachtmeister/innen                Mitteilung der Berufsänderung
          Zusätzlich zu Ziffer 5.2.4.1 gelten folgende ergänzende Bestimmungen,                  Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten
          wenn die versicherte Person, in Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit, in               Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. Freiwilliger Wehrdienst,
          den oben aufgeführten Berufsgruppen, eine Gesundheitsschädigung durch                  militärische Reserveübungen und befristete freiwillige soziale Dienste (z.B.
          eine Infektion erleidet:                                                               Bundesfreiwilligendienst) fallen nicht darunter.
          Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der

14

[Seite 15]
        Auswirkungen der Berufsänderung                                                     einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen und
        Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich           überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl.
        bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungs-            Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen eine
        summen, gelten diese nach Ablaufeines Monats ab der Änderung.                       Höchstentschädigung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung
                                                                                            oder Progression von insgesamt 5.000.000 Euro, so gilt dieser Betrag als
        Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese,                    gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von
        sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines              dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzelperson
        Monats ab der Änderung.                                                             vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden
        Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und              Verhältnis.
        außerberufliche Unfälle.                                                            Unterjährige Versicherungen sind kurzfristige Versicherungen mit Einmal-
        Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Ver-                beitrag.
        sicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald                 Eine Serie von Schadenereignissen sind Unfälle, die dieselbe Ursache ha-
        uns Ihre Mitteilung zugeht.                                                         ben, einander gegenseitig beeinflussen oder im Zusammenhang ausgelöst
6.1.2   Versicherter Personenkreis und neu hinzukommende Personen                           werden.
        Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
        Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung an-         Leistungsfall
        melden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen
        die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden   7.     Was ist nach einem Unfall zu beachten
        Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Ein-                 (Obliegenheiten)?
        gang Ihrer Anmeldung bei uns.
                                                                                            Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsar-
        Personen in anderen Berufen oder mit anderen Beschäftigungen oder mit               ten sind in Ziffer 2 geregelt.
        höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit
        uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.                            Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder
                                                                                            die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn
        Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung              ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
        abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat
        nach Abgabe unserer Erklärung.                                               7.1    Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen
                                                                                            Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine
        Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt          Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
        der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre
        Anzeige zugeht.                                                              7.2    Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten,
                                                                                            müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
6.2     Versicherungen ohne Namensangabe
                                                                                     7.3    Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
6.2.1   Versicherter Personenkreis                                                          erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person unter-
        Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeich-           suchen lassen.
        neten Gruppe angehören.                                                             Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
        Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu                die Untersuchung entsteht.
        erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem ver-            Ist bei Selbständigen der Verdienstausfall nicht nachzuweisen, wird ein
        sicherten Personenkreis nicht entstehen können.                                     fester Betrag erstattet, der 1,5‰ der versicherten Invaliditätssumme,
6.2.2   Jährliche Meldung der Personenanzahl                                                maximal 1.500 Euro beträgt.
        Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden    7.4    Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
        Jahres versicherten Personen - innerhalb eines Monats nach Hauptfällig-             Auskünfte von
        keit - bekannt zu geben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird              - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt
        die Anzahl für jede Gruppe benötigt.                                                  oder untersucht haben.
        Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für das               - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.
        kommende Versicherungsjahr und erstellen die entsprechende Beitrags-                Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforder-
        rechnung. Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person er              lichen Auskünfte zu erhalten.
        lischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder
                                                                                            Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen
        aus der Vereinigung ausscheidet.
                                                                                            ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss die
6.3     Vertragsdauer                                                                       versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung
        (Zusatz zu Ziffer 10)                                                               stellen.
        Sie oder wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten       7.5    Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns dies innerhalb
        Person beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung an Sie erbracht            von 7 Tage zu melden.
        haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die                Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht
        Mitteilung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle                zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt –
        eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder             durchführen zu lassen.
        Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungs-
        schutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung.                      8.     Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
        Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die               Obliegenheiten?
        Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des
        Betriebs.                                                                           Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Oblie-
                                                                                            genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.
        Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem
        Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers                  Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
        das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfah-            unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden
        rens mangels Masse abgewiesen wird.                                                 Verhältnis zu kürzen.

6.4     Höchstentschädigung und Kumulrisiko (gemeinsame Bestimmungen für                    Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf
        Ziffer 6.1 und 6.2)                                                                 diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
                                                                                            Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
6.4.1   Einzelkumulrisiko
                                                                                            haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.
        Bestehen für eine versicherte Person bei der BGV Versicherung AG weitere            Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass
        Unfallversicherungen, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung             die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-
        für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression von            lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der
        1.000.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.                                    Leistung ursächlich war.
6.4.2   Gruppenkumulrisiko                                                                  Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen,
        Werden mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis                nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig
        oder einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen                 verletzt haben.
        und überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer
        2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen   9.     Wann sind die Leistungen fällig?
        eine Höchstentschädigung von insgesamt 10.000.000 Euro, so gilt dieser
        Betrag als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten,               Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen ab-
        die von dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzel-          geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des
        person vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entspre-                  Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:
        chenden Verhältnis.                                                          9.1    Erklärung über Leistungspflicht
6.4.3   Bekannter Kumul:                                                                    Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob
        Werden bei unterjährigen Unfallversicherungen, die im Hinblick auf ein              und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei In-
        bekanntes Zusammentreffen mehrerer Personen abgeschlossen werden,                   validitätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
        mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis oder                  Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:


                                                                                                                                                                      15

[Seite 16]
         - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.                                       rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
         - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über                   Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
           den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des                     sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
           Invaliditätsgrads notwendig ist.
         Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.
                                                                                          Der Versicherungsbeitrag
         Wir übernehmen folgende Aufwendungen, die Ihnen zur Begründung des
         Leistungsanspruchs entstehen:
                                                                                          11.      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
         - Die ärztlichen Gebühren bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.                               Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
         - Ab einem Umkreis von 300 km vom Wohnort zusätzlich die Fahrt- und                       zahlen?
           Übernachtungskosten bis zu einer Höhe von 200 Euro.
                                                                                          11.1     Beitrag und Versicherungssteuer
9.2      Fälligkeit der Leistung
                                                                                          11.1.1   Beitragszahlung und Versicherungsperiode
         Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund
         und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                                 Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich,
                                                                                                   halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
9.3      Vorschüsse                                                                                Versicherungsperiode: Sie beträgt
         Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir                  - bei Monatsbeiträgen einen Monat,
         - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.
                                                                                                   - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
         Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten.
         Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.                               - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
         Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine lnvaliditätsleistung innerhalb                 - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
         eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-          11.1.2   Versicherungssteuer
         fallsumme beansprucht werden.                                                             Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese
9.4      Neubemessung des Invaliditätsgrads                                                        haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
         Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des           11.2     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster Beitrag
         Gesundheitszustands ergeben.                                                     11.2.1   Fälligkeit der Zahlung
         Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich            Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
         bemessen zu lassen.                                                                       ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
         Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem           11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
         Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert
         sich diese Frist von drei auf 5 Jahre.                                                    Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, be-
                                                                                                   ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf
         - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusam-                       müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
           men mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.                                 auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
         - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf                     Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul-
           der Frist mitteilen.                                                                    det haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
         Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleistung, als        11.2.3   Rücktritt
         wir bereits gezahlt haben, fordern wir den überzahlten Betrag zurück.
                                                                                                   Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom
                                                                                                   Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können
Die Vertragsdauer                                                                                  nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht
                                                                                                   verschuldet haben.
10.      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?                                         11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag

10.1     Beginn des Versicherungsschutzes                                                 11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung

         Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege-                     Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.
         benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie         11.3.2   Verzug
         den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14                    Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in
         Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.                                        Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.
10.2     Dauer und Ende des Vertrages                                                              Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
10.2.1   Vertragsdauer                                                                             Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der
         Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-                      uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).
         schlossen.                                                                       11.3.3   Zahlungsfrist
10.2.2   Stillschweigende Verlängerung
                                                                                                   Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen
         Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der                     auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist
         Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kün-                  muss mindestens zwei Wochen betragen.
         digen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns
                                                                                                   Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informa-
         spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
                                                                                                   tionen enthält:
10.2.3   Vertragsbeendigung
                                                                                                   - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzel-
         Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum                    nen beziffert sein und
         vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
                                                                                                   - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der
         Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag                     Fristüberschreitung verbunden sind.
         schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres
                                                                                          11.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
         kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des
         jeweiligen Jahres zugehen.                                                                Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht
10.3     Kündigung nach Versicherungsfall                                                          bezahlt haben,

         Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen,                    - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.
         - wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, oder                                    - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie
                                                                                                     nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Be-
         - wenn wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfallrente gezahlt                  trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen
           haben, oder                                                                               dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versiche-
         - wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.                                 rungsschutz.
         Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis-              11.4     Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
         tung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
                                                                                                   Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben,
         Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht.                    gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag
         Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-                   eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.
         punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
                                                                                                   Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Ver-
         Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben,
                                                                                                   schulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung
         wirksam.
                                                                                                   in Textform unverzüglich zahlen.
10.4     Versicherungsjahr
                                                                                                   Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen
         Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.                                                werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu
         Ausnahme:                                                                                 verlangen.
         Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das                   Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform
         erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-                    aufgefordert haben.


16

[Seite 17]
11.5     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                              - den Vertrag ändern oder
         Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den                  - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
         Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.      13.2.1   Rücktritt
                                                                                                 Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag
Weitere Bestimmungen                                                                             zurücktreten.
                                                                                                 Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
12.      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteilig-                                - weder eine vorsätzliche,
         ten Personen zueinander?                                                                - noch eine grob fahrlässige
12.1     Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung mit Direktanspruch der ver-                    Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
         sicherten Person
                                                                                                 Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
12.1.1   Sofern im Versicherungsschein keine abweichende Regelung getroffen                      trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu
         wurde, kann die versicherte Person die Leistungen aus der Gewerblichen                  anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
         (Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns                  rungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
         geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.                           Umstände geschlossen hätten.
         Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den                Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
         im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und das
                                                                                                 Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere
         Recht der versicherten Person.
                                                                                                 Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
         Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicher-
                                                                                                 Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
         ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für
                                                                                                 Umstand, der
         die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
                                                                                                 - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
12.1.2   Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller
                                                                                                 - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
         Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und
         sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                                       ursächlich war.
12.1.3   Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen                                              Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne          13.2.2   Kündigung
         unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                              Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der
12.1.4   Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall                                           Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir
                                                                                                 den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
         Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt
         die Zahlung im Todesfall direkt an die Erben.                                           Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - mögli-
                                                                                                 cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
12.2     Gewerbliche (Gruppen-)Unfallversicherung ohne Direktanspruch der ver-
                                                                                                 schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
         sicherten Person (Ausschluss Direktanspruch)
                                                                                                 ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
         Diese Regelung gilt nur bei besonderer Vereinbarung.
                                                                                        13.2.3   Vertragsänderung
12.2.1   Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als
                                                                                                 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - mögli-
         Versicherungsnehmer zu. Das gilt auch, wenn die Versicherung gegen Un-
                                                                                                 cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
         fälle abgeschlossen ist, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung).
                                                                                                 schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
         Wir zahlen Leistungen aus dem Versicherungsvertrag auch dann an Sie                     ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen
         aus, wenn der Unfall nicht Ihnen, sondern einer anderen versicherten                    Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
         Person zugestoßen ist.
                                                                                                 Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
         Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten             anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer
         verantwortlich.                                                                         11.1.1) Vertragsbestandteil.
12.2.2   Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller                                           Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mit-
         Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und                 teilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
         sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                                       - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 Pro-
12.2.3   Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen                                                zent erhöhen oder
         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne                   - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand aus-
         unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.                                schließen.
12.2.4   Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall                                           Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsände-
                                                                                                 rung hinweisen.
         Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt
         die Zahlung im Todesfall – mit befreiender Wirkung für uns – an den Ver-       13.3     Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
         sicherungsnehmer. Mit dem Einverständnis des Versicherungsnehmers                       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung
         kann die Entschädigung nach Vorlage eines Erbscheines auch direkt an die                stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
         Erben erfolgen.                                                                         auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                                                                                                 Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-
13.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und                                     änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit
         welche Folgen hat ihre Verletzung?                                                      der Anzeige kannten.
                                                                                                 Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
13.1     Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                                                 tragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die
         Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be-            Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An-
         kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt                  zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
         haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind                  erlangen.
         die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder
                                                                                                 Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die
         mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
                                                                                                 wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
         Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umstän-                weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht
         den, die wir                                                                            verstrichen ist.
         - nach Ihrer Vertragserklärung,                                                         Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte
         - aber noch vor Vertragsannahme                                                         zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche-
                                                                                                 rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch
         in Textform stellen.
                                                                                                 nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich
         Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese -              oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
         neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
                                                                                        13.4     Anfechtung
         Fragen verpflichtet.
                                                                                                 Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur
         Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen                     Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben
         für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Um-                     bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
         stand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie
         selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.                                  Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum
                                                                                                 Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit
13.2     Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung                                          entspricht.
         Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf            13.5     Erweiterung des Versicherungsschutzes
         Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
                                                                                                 Die Absätze 13.1. bis 13.5 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs-
         - vom Vertrag zurücktreten,                                                             schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
         - den Vertrag kündigen,                                                                 erforderlich ist.


                                                                                                                                                                            17

[Seite 18]
14.     Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?                              16.2   Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
                                                                                             Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung
14.1    Gesetzliche Verjährung
                                                                                             abgeben wollen, gilt Folgendes:
        Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
                                                                                             Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir
        Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des
                                                                                             sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
        Bürgerlichen Gesetzbuchs.
                                                                                             Dies gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
14.2    Aussetzung der Verjährung
        Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht         17.    Welches Recht findet Anwendung?
        worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung
        bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu-               Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
        geht.
                                                                                      18.    Sanktionsklausel
15.     Welches Gericht ist zuständig?
                                                                                             Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche-
15.1    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Ge-                  rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
        richte zuständig:                                                                    direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
        - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung,               Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
          die für Ihren Vertrag zuständig ist.                                               entgegenstehen.
        - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha-               Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
          ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.                                        Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts-
                                                                                             vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
15.2    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres              entgegenstehen.
        Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
        gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
                                                                                      19.    Beitragsrückerstattung
16.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt                                Der Versicherungsvertrag unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der
        bei Änderung Ihrer Anschrift?                                                        Beitragsrückerstattung, die die BGV-Versicherung AG in einzelnen Versi-
                                                                                             cherungszweigen gewähren kann (§ 17 der Gesellschaftssatzung). Ein An-
16.1.   Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:               spruch auf satzungsgemäße Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.
        - an unsere Hauptverwaltung oder
        - an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle
          dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
          Nachträgen.


18

[Seite 19]
                                               Merkblatt zur Datenverarbeitung
                                               Stand: 15.05.2018


                                               Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe-          Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                               zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
                                                                                                                                         Rückversicherer:
                                               Versicherungen.
                                                                                                                                         Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
                                               Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht       (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Scha-
                                               zustehenden Rechte.                                                                       dendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes
                                                                                                                                         Risiko oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es
                                               Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                                möglich, dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                             Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver-
                                               Durlacher Allee 56                                                                        fahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur,
                                               76131 Karlsruhe                                                                           soweit dies für die Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw.
                                                                                                                                         in dem Umfang, wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
                                               Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
                                                                                                                                         Vermittler:
                                               Datenschutzbeauftragter
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                             Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
                                               Durlacher Allee 56                                                                        den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
                                               76131 Karlsruhe                                                                           vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
                                               E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de                                            Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
                                                                                                                                         soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
                                                                                                                                         und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                               Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                                                                         Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                                               Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten-                Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
                                               schutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der               Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
                                               datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes            schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                               (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.                                          Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
                                               Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe                       zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
                                               BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den     zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                                               Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“            Postbearbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet
                                               verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre        werden.
                                               Gültigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln         Externe Dienstleister:
                                               durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für
                                                                                                                                         Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil ex-
                                               unsere Gesellschaften verbindlich.
                                                                                                                                         terne Dienstleister vertraglich verpflichtet.
                                               Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten       Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
                                               Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät-        nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
                                               zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte         aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen
                                               Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des           oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
                                               Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
                                                                                                                                         Weitere Empfänger:
                                               In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob
                                                                                                                                         Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
                                               ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
                                                                                                                                         übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
                                               Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be-            (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
                                               arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
                                               nicht möglich!                                                                            Dauer der Datenspeicherung
                                               Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von              Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
                                               versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur     nicht mehr erforderlich sind.
                                               Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.                                                  Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
                                                                                                                                         wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
                                               Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der
                                                                                                                                         macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
                                               gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrags-
                                               anpassung, Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung.                 Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
                                                                                                                                         verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben
                                               Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertrag-          sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
                                               liche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO.                    Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
                                               Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
                                               daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages)        Betroffenenrechte
                                               erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel   Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über
                                               9 Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein.                              die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter
                                               Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von      bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
                                               Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.                          Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
                                                                                                                                         ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
                                               Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
                                                                                                                                         einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
                                               wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                               - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                               Widerspruchsrecht
                                               - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte            Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
                                                 der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen sowie für Markt- und               der Direktwerbung zu widersprechen.
VU.F37 04.21 Merkblatt zur Datenverarbeitung


                                                 Meinungsumfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen,                  Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
                                               - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten-          Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe er-
                                                 analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten         geben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
                                                 können.
                                                                                                                                         Beschwerderecht
                                               Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzli-       Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
                                               cher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrecht-    schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
                                               licher Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können.       Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Ver-
                                               Rechtsgrundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen      antwortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
                                               Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
                                                                                                                                         Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
                                               Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
                                               nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen           Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
                                               Bestimmungen zuvor darüber informieren.                                                   informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der


                                                                                                                                                                                                                              19

[Seite 20]
Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen        Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be-          Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich.                                 über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über              infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
14 EU-DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz               Datenübermittlung in ein Drittland
zugreifen oder direkt bei er informa HIS GmbH anfordern können.
                                                                                           Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer                                              Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt-
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem          land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei        oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmens-
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann       interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
                                                                                           Automatisierte Einzelfallentscheidungen
dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
                                                                                           Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung                                                                            entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der            und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf        Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicher-
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten           ten Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir voll-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.         automatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Ab-   beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
satz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen          der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer           Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte      automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten         einer endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen
erfordern, überwiegen.                                                                     Fachbereichs manuell überprüft.


20

[Seite 21]
                  F10017 09.25 Verbraucherinformation Gewerbliche Gruppen Unfallversicherung


                www.bgv.de
                Telefon: 0721 660-0
                BGV Badische Versicherungen


Stand 04/2021
```

