# BGV Vereins: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-bgv-verein.php
- Rechtlicher Träger: BGV-Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-bgv-verein.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Verbraucherinformation zu Ihrer Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall Vereine 2021 (F 10022)](https://www.bgv.de/media/firmen-und-vereine/vereine/verbraucherinfosjuli2023/f10022-verbraucherinfo-vereins-gruppen-unfallversicherung.pdf), Fassung Verbraucherinformation Stand 05/2021, AUB-Gruppenunfall Vereine 2021 Ausgabe Mai 2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. | 6, Seite 13 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Das können Sie selbst, Ihre Mitglieder und andere Personen (-Gruppen) sein. | Wer ist wer, Seite 6 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. | 6.1.2, Seite 13 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet. | 6.2.2, Seite 13 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | Sofern nichts besonders vereinbart ist, kann die versicherte Person die Leistungen aus der Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre | 12.1.1, Seite 15 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | Für Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, entfällt automatisch eine vereinbarte Progression, die Unfallrente, das Krankenhaustagegeld, das Tagegeld, sowie eine vereinbarte verbesserte Gliedertaxe. | 6.2.3, Seite 13 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Unfälle von versicherten Personen, die bereits vor dem Schadenereignis in Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind. | 5.1.8, Seite 12 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | Ihre gemeldeten Mitglieder haben Versicherungsschutz bei Vereinsaktivitäten, die auch dem Vereinszweck oder zur Erhaltung des Vereines dienen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit | 1.2, Seite 6 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in einem Tunnel oder einer Fähre | 2.19.1.1, Seite 10 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | ja | Ihre gemeldeten Mitglieder haben Versicherungsschutz bei Vereinsaktivitäten, die auch dem Vereinszweck oder zur Erhaltung des Vereines dienen | Informationsblatt, Seite 3 |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.1.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | Arm 80 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks 80 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | Hand 75 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | Daumen 30 % Zeigefinger 20 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | Bein über der Mitte des Oberschenkels 80 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | Auge 60 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | Gehör auf einem Ohr 45 % | 2.1.2.2.1, Seite 7 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung erfüllt ist | 2.1.2.4.1, Seite 8 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine Minderung vor. | 3.2.2, Seite 11 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall eingetreten und von einem Arzt schriftlich festgestellt worden. | 2.1.1.2, Seite 7 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 2.1.1.3, Seite 9 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. | 9.4, Seite 14 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | 2.1.2.1, Seite 7 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.5.2, Seite 9 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längstens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls. | 2.3.2, Seite 9 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3 Jahre ab dem Tag des Unfalls. | 2.4.2, Seite 9 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir … ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für das Krankenhaustagegeld. | 2.4.2, Seite 9 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.2, Seite 9 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis 20.000 € | Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt 20.000 Euro begrenzt. | 2.7.2, Seite 9 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nein | Kosten für die ärztliche Heilbehandlung | Informationsblatt, Seite 3 |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 50.000 € | Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. | 2.9.2.1, Seite 10 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 50.000 € | Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro. | 2.10.2, Seite 10 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | nicht geregelt |  |  |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | ja | Durch die Durchführung einer staatlich anerkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb des Versicherungsnehmers eingegliedert werden. | 2.11.1, Seite 10 |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen | 1.4.1, Seite 6 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war. | 1.4.2, Seite 6 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) | 5.2.4.1, Seite 12 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen | 5.2.1, Seite 12 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt, einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. | 5.1.1, Seite 12 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten | 5.2.6, Seite 13 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt. | 5.1.1, Seite 12 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen | 1.4.2, Seite 6 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | 5.1.5, Seite 12 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird | 5.1.4, Seite 12 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | Unfälle durch passives Kriegsrisiko | 5.1.3, Seite 12 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-, Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen | 5.2.2, Seite 12 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Munitionssuchtrupps | 5.1.4, Seite 12 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | 5.1.2, Seite 12 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Vereinsart ab. | 6.1, Seite 13 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden Jahres versicherten Personen | 6.2.2, Seite 13 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | ja | Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres | 2.24, Seite 11 |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | 7.1, Seite 13 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 10.2.2, Seite 14 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Verbraucherinformation zu Ihrer Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung, mit AUB-Gruppenunfall Vereine 2021 (F 10022)

```text
[Seite 1]
Verbraucherinformation zu Ihrer


Vereins (Gruppen-)
Unfallversicherung


                                  Stand 05/2021

[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis                                                                                      Seite


Informationsblatt zu Versicherungsprodukten                                                                3
Belehrung über die Rechtsfolgen bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)                                                                        4
Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG über die Folgen bei Verletzungen von Obliegenheiten
nach dem Versicherungsfall                                                                                 4
Informationen zu Ihrer Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung gemäß
§ 1 VVG-Informationspflichtenverordnung (inkl. Widerrufsrecht und Widerrufsfolgen für den Verbraucher      5
Allgemeine Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall Vereine 2021) ‒ Ausgabe Mai 2021                                                        6
Merkblatt zur Datenverarbeitung                                                                           19

[Seite 3]
Gruppen-Unfallversicherung für Vereine
Informationsblatt zu Versicherungsprodukten

Unternehmen:                                                                                   Produkt:
BGV-Versicherung AG                                                                            Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung 2021
Deutschland

Dieses Blatt dient nur Ihrer Information und gibt Ihnen einen kurzen Überblick über die wesentlichen Inhalte Ihrer Versicherung. Die vollständigen Informationen
finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen (Versicherungsantrag, Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen). Damit Sie umfassend informiert sind, lesen
Sie bitte alle Unterlagen durch.

Um welche Art von Versicherung handelt es sich?
Es handelt sich um eine Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung Unfallversicherung. Sie sichert ab gegen Risiken durch Unfallverletzungen.


           Was ist versichert?                                                                             Was ist nicht versichert?
           ✓ Versichert sind Unfälle. Darüber hinaus sind Eigen­                                           ✗ Krankheiten (z. B. Diabetes, Gelenksarthrose,
             bewegungen und erhöhte Kraftanstrengungen                                                       Schlaganfall),
             eingeschränkt mitversichert. Ein Unfall liegt z. B. vor,                                      ✗ Kosten für die ärztliche Heilbehandlung,
             wenn die versicherte Person sich verletzt, weil sie
             stolpert, ausrutscht oder stürzt. Dafür bieten wir                                            ✗ Sachschäden (z. B. Brille, Kleidung).
             insbesondere folgende Leistungsarten:                                                         ✗ Wir leisten für Schäden überdies bis zu den vereinbarten
                                                                                                             Versicherungssummen.
           Versicherbare Geldleistungen
           ✓ Einmalige Invaliditätsleistungen und/oder eine                                                Gibt es Deckungsbeschränkungen?
             Unfallrente bei dauerhaften Beeinträchtigungen,
                                                                                                           Es gibt eine Reihe von Fällen, in denen der
           ✓ Krankenhaustagegeld bei Krankenhausaufenthalten und                                           Versicherungsschutz eingeschränkt sein kann. In jedem Fall
             ambulanten Operationen,                                                                       vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind zum Beispiel:
           ✓ Todesfallleistungen,
                                                                                                           !    Unfälle bei der vorsätzlichen Begehung einer Straftat,
           ✓ Bergungskosten und kosmetische Operationen.
                                                                                                           !    Unfälle durch Drogenkonsum und übermäßigen
                                                                                                                Alkoholkonsum (über 1,8 %o und beim Lenken eines
           Versicherungssumme und Leistungsarten
                                                                                                                Kfz über 0,5 %o)
           ✓ Die Höhe der vereinbarten Versicherungssummen und
             die Leistungsarten können Sie Ihrem Versicherungsschein                                       !    Unfälle durch die aktive Teilnahme an Motorrennen,
             entnehmen.                                                                                    !    Bandscheibenschäden (Ausnahme: durch einen Unfall
                                                                                                                gemäß Definition verursacht)
                                                                                                           Wenn Unfallfolgen und Krankheiten zusammentreffen, kann
                                                                                                           es zu Leistungskürzungen kommen.


           Wo bin ich versichert?
           ✓ Ihre gemeldeten Mitglieder haben Versicherungsschutz bei Vereinsaktivitäten, die auch dem Vereinszweck oder zur Erhaltung des Vereines dienen .

           Welche Verpflichtungen habe ich?
           Es bestehen beispielsweise folgende Pflichten:
           –    Bitte machen Sie im Versicherungsantrag wahrheitsgemäße und vollständige Angaben.
           –    Die Versicherungsbeiträge müssen Sie rechtzeitig und vollständig bezahlen.
           –    Bei namentlicher Nennung sind die Namen der versicherten Personen zu nennen. Ohne Namensnennung müssen Sie uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines
                jeden Jahres versicherte Personen - innerhalb von einem Monat nach Hauptfälligkeit - mitteilen.
           –    Nach einem Unfall müssen Sie sofort einen Arzt aufsuchen und uns über den Unfall informieren.
           –    Todesfälle sind uns innerhalb von 7 Tagen zu melden.

           Wann und wie zahle ich?
           Den ersten oder den einmaligen Beitrag müssen Sie spätestens zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins zahlen. Wann Sie die weiteren Beiträge zahlen
           müssen, ist im Versicherungsschein genannt. Je nach Vereinbarung zwischen uns kann das monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. Sie können uns den
           Beitrag überweisen oder uns ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen.

           Wann beginnt und wann endet die Deckung?
           Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag gezahlt haben.
           Anderenfalls beginnt der Versicherungsschutz mit der Zahlung. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr? Dann verlängert er sich automatisch um
           jeweils ein Jahr. Ausnahme: Sie oder wir haben den Vertrag gekündigt. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von drei Jahren oder mehr? Dann können Sie Ihren Vertrag am
           Ende des dritten Jahres kündigen. Ihre Kündigung muss uns drei Monate vor Ende des dritten Jahres zugehen.

           Wie kann ich den Vertrag kündigen?
           Sie oder wir können den Vertrag zum Ende der vereinbarten Dauer kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Sie oder wir können auch im
           Versicherungsfall kündigen. Dann endet der Vertrag schon vor Ende der vereinbarten Dauer.


                                                                                                                                                                                    3

[Seite 4]
Wichtige Anzeigepflichten:                                                            4. Ausübung unserer Rechte
                                                                                          Wir können unsere Rechte zum Rücktritt zur Kündigung oder zur
Belehrung über die Rechtsfolgen                                                           Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen.
                                                                                          Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der
bei Verletzung der vorvertraglichen                                                       Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
                                                                                          erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände
Anzeigepflicht                                                                            anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir
                                                                                          nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1
                                                                                          nicht verstrichen ist.
(Mitteilung nach § 19 Absatz 5 VVG)
                                                                                          Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
                                                                                          tragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrum-
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller,                                stand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
damit wir Ihren Versicherungsvertrag ordnungsgemäß prüfen können, ist es not-             Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung er-
wendig, dass Sie die Ihnen gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig               löschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für
beantworten. Es sind auch solche Umstände anzugeben, denen Sie nur geringe                Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist
Bedeutung beimessen.                                                                      beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig
Angaben, die Sie nicht gegenüber dem Versicherungsvermittler machen möchten,              verletzt haben.
sind unverzüglich und unmittelbar gegenüber der BGV-Versicherung AG, Durlacher
Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe, schriftlich nachzuholen.    5. Stellvertretung durch eine andere Person
                                                                                          Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Versicherungsschutz gefährden, wenn Sie un-
                                                                                          vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts der Kündigung,
richtige oder unvollständige Angaben machen. Nähere Einzelheiten zu den Folgen
                                                                                          der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer
einer Verletzung der Anzeigepflicht können Sie der nachstehenden Information
                                                                                          Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch Ihre eigene
entnehmen.
                                                                                          Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die
                                                                                          Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur
Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen?                                        berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
                                                                                          Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten
gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahr-
heitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung,
aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fra-
gen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.
                                                                                      Mitteilung nach § 28 Abs. 4 VVG
Welche Folgen können eintreten, wenn eine
vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird?                                         über die Folgen bei Verletzungen
1.   Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes                                  von Obliegenheiten nach dem
     Verletzten Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag
     zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch      Versicherungsfall
     grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
     Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktritts-
     recht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstän-      Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
     de, wenn auch zu anderen Bedingungen geschlossen hätten.
                                                                                      wenn der Versicherungsfall eingetreten ist, brauchen wir Ihre Mithilfe.
     Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den
     Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leis-
     tung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig        Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten, Vorlage von
     angegebene Umstand                                                               Belegen
     • weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles            Aufgrund der mit Ihnen getroffenen vertraglichen Vereinbarungen können wir von
                                                                                      Ihnen nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass Sie uns wahrheitsge-
     • noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht             mäß und fristgerecht jede Auskunft erteilen, die zur Feststellung des Versiche-
     ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeige-   rungsfalls oder des Umfangs unserer Leistungspflicht erforderlich ist, und uns die
     pflicht arglistig verletzt haben.                                                sachgerechte Prüfung unserer Leistungspflicht insoweit ermöglichen, als Sie alles
     Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum      Ihnen zur Sachverhaltsaufklärung Zumutbare unternehmen. Wir können ebenfalls
     Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit ent-             verlangen, dass Sie uns fristgerecht Belege vorlegen, soweit es Ihnen zugemutet
     spricht.                                                                         werden kann.

2. Kündigung                                                                          Leistungsfreiheit
     Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche
                                                                                      Verstoßen Sie vorsätzlich gegen Ihre Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder
     Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben,
                                                                                      Vorlage von Belegen, verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Versicherungsleistung.
     können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat
                                                                                      Verstoßen Sie grob fahrlässig gegen eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
     kündigen.
                                                                                      Leistung im Verhältnis zur Schwere Ihres Verschuldens – ggf. bis zum vollständi-
     Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei          gen Anspruchsverlust – kürzen. Eine Kürzung erfolgt nicht, wenn Sie nachweisen,
     Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingun-          dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben.
     gen, geschlossen hätten.
                                                                                      Trotz Verletzung Ihrer Obliegenheiten zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von
3. Vertragsänderung                                                                   Belegen bleiben wir jedoch insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie nachweisen,
     Können wir nicht zurücktreten, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der        dass die vorsätzliche oder grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung weder für die
     nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen,              Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang
     geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen           unserer Leistungspflicht ursächlich war.
     Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden
     die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode               Verletzen Sie die Obliegenheit zur Auskunft, Aufklärung oder Vorlage von Belegen
     Vertragsbestandteil.                                                             arglistig, werden wir in jedem Fall von unserer Verpflichtung zur Leistung frei.
     Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder
     schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus,       Hinweis:
     können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mittei-        Wenn das Recht auf die vertragliche Leistung nicht Ihnen, sondern einem Dritten
     lung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden        zusteht, ist auch dieser zur Auskunft, Aufklärung und Vorlage von Belegen ver-
     wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.                                         pflichtet.


4

[Seite 5]
Informationen zu Ihrer Vereins                                                            Im elektronischen Geschäftsverkehr beginnt die Widerrufsfrist nicht vor Er-
                                                                                          füllung auch der in § 312 e Abs. 1 Satz 1 des BGB geregelten Pflichten.
(Gruppen-) Unfallversicherung                                                             Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Wider-
                                                                                          rufs. Der Widerruf ist zu richten an die BGV-Versicherung AG, Durlacher Allee
gemäß § 1 VVG-Informations-                                                               56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift 76116 Karlsruhe.

pflichtenverordnung                                                                       Widerrufsfolgen (für Verbraucher)
                                                                                          Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet Ihr Versicherungsschutz und wir
1.   BGV-Versicherung AG,                                                                 erstatten Ihnen den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit nach Zugang des
     Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe, Postanschrift: 76116 Karlsruhe,                 Widerrufs entfällt. Den Teil Ihres Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des
     Sitz: Karlsruhe,                                                                     Widerrufs entfällt, können wir einbehalten, wenn Sie zugestimmt haben, dass
     Amtsgericht Mannheim, HRB 707212,                                                    der Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt. Haben Sie eine
     Aufsichtsratsvorsitzender: Michael Kessler,                                          solche Zustimmung nicht erteilt oder beginnt der Versicherungsschutz erst
     Vorstand: Senator e.h. Prof. Edgar Bohn (Vors.),                                     nach Ablauf der Widerrufsfrist, sind die beider-seits empfangenen Leistungen
     Matthias Kreibich (stellv. Vors.), Jürgen Schmitz                                    zurückzugewähren. Beiträge erstatten wir Ihnen unverzüglich, spätestens 30
                                                                                          Tage nach Zugang des Widerrufs.
2. Die BGV-Versicherung AG betreibt die Sparten Schaden- und Unfallversiche-
     rung. Aufsichtsbehörde für die oben genannte Gesellschaft:                           Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat
     Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),                             der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzuge-
     Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorferstr. 108, 53117 Bonn.                   währen und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind.
     E-Mail: poststelle@bafin.de, Tel.: 0228 4108-0, Fax 0228 4108-1550.
                                                                                          Besondere Hinweise
3. a) Für die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins                  Ihr Widerrufsrecht ist ausgeschlossen, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf
   (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021)                                 Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt wurde, bevor Sie Ihr Wider-
		 Diese Informationen finden Sie ab der Seite 7.                                         rufsrecht ausgeübt haben. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr
                                                                                          ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Das Widerrufsrecht besteht nicht
     b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers
                                                                                          bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat.
        entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
        die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung (AUB Gruppenunfall 2021).           9. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Antrag sowie dem Ver-
                                                                                          sicherungsschein.
4. Der Jahresbeitrag in der Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung richtet sich u.a.
     nach der Höhe der Versicherungssumme, Anzahl der Leistungsarten, Gefahren-       10. Eine Kündigung/Aufhebung des Vertrages kann z. B. erfolgen durch:
     gruppe der versicherten Personen, der Vereinsart, Progressionen, Gliedertaxen        - Ordentliche Vertragskündigung zum Ablauf,
     sowie sofern beantragt nach den zusätzlichen Einschlüssen.                           - Kündigung im Schadenfall,
     Besondere Gefahrenumstände werden berücksichtigt.
                                                                                          - Kündigung bei Beitragsanpassung,
     Der Mindestbeitrag beläuft sich auf 50 EUR zzgl. der gesetzlichen Versiche-
     rungssteuer.                                                                         - Kündigung bei Gefahrerhöhung,
                                                                                          - Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers bei Verträgen mit einer
5. Zusätzliche Kosten, Abgaben und Gebühren werden nicht erhoben.                           Laufzeit von mehr als drei Jahren.
                                                                                          Die Kündigungsbedingungen, einschließlich evtl. Vertragsstrafen entnehmen
6. Die Regelungen zur Zahlung der Prämie entnehmen Sie bitte den Allgemeinen              Sie bitte den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins
     Unfallversicherungsbedingungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung.        (Gruppen-) Unfallversicherung.
     Es besteht die Möglichkeit gegen Zahlung eines Ratenzuschlages den Jahres-
     beitrag statt jährlich, halb- oder vierteljährlich zu zahlen.                    11. Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
7.   Der Vertrag kommt durch die Übersendung des Versicherungsscheins zustande.
     Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes ergeben sich aus dem       12. Regelungen zum Gerichtsstand und zum anwendbaren Recht entnehmen Sie
     Versicherungsschein                                                                  bitte den Ziffern 15 und 17 der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen für
                                                                                          die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung.
8. Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise                             13. Die Vertragsabwicklung erfolgt in deutscher Sprache.
     Widerrufsrecht (für Verbraucher)
     Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne An-    14. Für Verbraucher gilt: Die BGV-Versicherung AG ist Mitglied im Verein Versiche-
     gabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Das Widerrufs-        rungsombudsmann e.V. Damit ist für Sie als besonderer Service die Möglichkeit
     recht besteht nicht bei                                                              eröffnet, den unabhängigen und neutralen Ombudsmann in Anspruch zu neh-
     - Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat,             men, wenn Sie mit einer Entscheidung einmal nicht einverstanden sein sollten.
     - Versicherungsverträgen über vorläufige Deckung, es sei denn, es handelt sich       Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.
       um einen Fernabsatzvertrag im Sinne des § 312 b Abs. 1 und 2 des BGB,              Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 080632, 10006 Berlin.
     - Versicherungsverträgen über ein Großrisiko im Sinne des Artikel 10 Abs. 1          Tel.: 01804 224424,
       Satz 2 des Einführungsgesetzes zum Versicherungsvertragsgesetz.                    Fax 01804 224425
                                                                                          E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
     Die Widerrufsfrist beginnt, wenn Ihnen der Versicherungsschein, die Vertrags-
     bestimmungen einschließlich unserer Allgemeinen Versicherungsbedingungen         15. Sie haben ebenfalls die Möglichkeit, sich bei der unter Nummer 2 genannten
     sowie die Vertragsinformationen und diese Belehrung zugegangen sind.                 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu beschweren.


                                                                                                                                                                         5

[Seite 6]
Allgemeine Unfallversicherungs-
bedingungen für die Vereins
(Gruppen-) Unfallversicherung
(AUB-Gruppenunfall Vereine 2021)
‒ Ausgabe Mai 2021                                                                  Versicherungsumfang

                                                                                    1.      Was ist versichert?
                                                                                    1.1     Grundsatz
Wer ist wer?
Sie sind unser Versicherungsnehmer und damit unser Vertragspartner.                         Wir bieten den vereinbarten Versicherungsschutz bei Unfällen der ver-
                                                                                            sicherten Person.
Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart
haben. Das können Sie selbst, Ihre Mitglieder und andere Personen (-Gruppen)        1.2     Geltungsbereich und zeitlicher Deckungsumfang
sein. Es gelten ausschließlich die im Versicherungsschein genannten Personen oder           Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags
Personengruppen als versichert.
                                                                                            - weltweit
                                                                                    1.3     Unfallbegriff
Versicherungsumfang
                                                                                            Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch
1. Was ist versichert?
                                                                                            - ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis)
2.    Welche Leistungsarten können vereinbart werden? Welche Fristen und sonsti-
      gen Voraussetzungen gelten für die einzelnen Leistungsarten?                          - unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung
2.1 Invaliditätsleistung                                                                    erleidet.
2.2 Unfallrente                                                                     1.4     Erweiterter Unfallbegriff
2.3 Tagegeld                                                                                Als Unfall gilt/gelten auch,
2.4 Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
                                                                                    1.4.1   wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung
2.5 Todesfallleistung
                                                                                            - ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
2.6 entfällt
                                                                                            - Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen oder der Wirbel-
2.7 Übergangsleistung
                                                                                              säule zerrt oder zerreißt.
2.8 Kur- und Rehabilitationsleistung
                                                                                            - Bauch-, Unterleibsbrüche (z. B. Leistenhernie) und Knochenbrüche zu-
2.9 Kosten für Such,- Bergungs- oder Rettungseinsätze                                         zieht.
2.10 Kosten für kosmetische Operationen
                                                                                            Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren Muskeleinsatz
2.11 Umschulungsmaßnahmen                                                                   über die normalen Handlungen des täglichen Lebens im Alltag, Beruf oder
2.12 Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung                            beim Sport hinausgeht. Maßgeblich sind dabei die individuellen körper-
                                                                                            lichen Verhältnisse der versicherten Person.
2.13 Dekompressionskammer
2.14 Pflegegeld                                                                             Als Unfall gelten auch, ausgenommen bei sportlichen Tätigkeiten, durch
                                                                                            irreguläre Eigenbewegungen verursachte Gesundheitsschädigungen;
2.15 entfällt
                                                                                            Meniskus und Bandscheiben sind im Sinne dieser Allgemeinen Unfallver-
2.16 entfällt
                                                                                            sicherungsbedingungen weder Muskeln, Sehnen, Bänder noch Kapseln.
2.17 Lebensretter                                                                           Deshalb werden sie von diesen Regelungen nicht erfasst.
2.18 entfällt                                                                       1.4.2   Vergiftungen durch ausströmende gasförmige Stoffe, wenn die versicherte
2.19 Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-reisen           Person unbewusst oder unentrinnbar den Einwirkungen innerhalb eines
2.20 Mehrleistung in BGV versicherten KFZ                                                   kurz bemessenen Zeitraums (bis zu einigen Stunden) ausgesetzt war.
2.21 Medizinische Sporttherapie                                                             Berufs- und Gewerbekrankheiten bleiben ausgeschlossen.
2.22 Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen                 1.4.3   Gesundheitsschäden, die die versicherte Person bewusst in Kauf nimmt,
2.23 entfällt                                                                               bei rechtmäßiger Verteidigung oder bei der Bemühung zur Rettung von
                                                                                            Menschen, Tieren oder von Sachen erleidet.
2.24 Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
                                                                                    1.4.4   tauchtypische Krankheiten, wie z. B. Caissonkrankheit oder Trommelfell-
3.    Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen-
                                                                                            verletzungen, sowie unfreiwilliger Ertrinkungs- bzw. Erstickungstod unter
      treffen?
                                                                                            Wasser.
4.    Entfällt
                                                                                    1.4.5   Gesundheitsschäden durch Höhenlungenödem (HAPE) oder Höhenhirn-
5.    Was ist nicht versichert?                                                             ödem (HACE) aufgrund akuter Höhenkrankheit (AMS).
6.    Besondere Regelungen für die Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung
                                                                                    1.4.6   eine Gesundheitsschädigung durch extreme Witterungsbedingungen
                                                                                            (z. B. Erfrierungen, Sonnenbrand, Hitzschlag) sowie durch Flüssigkeits-,
Leistungsfall
                                                                                            Nahrungs- oder Sauerstoffentzug, die als Folge eines Unfalles eintreten.
7. Was ist nach einem Unfall zu beachten (Obliegenheiten)?                                  Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf die Leistungsarten 2.1 In-
8.    Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von Obliegenheiten?                              validitätsleistung und 2.5 Todesfallleistung.
9.    Wann sind die Leistungen fällig?                                              1.5     Einschränkungen unserer Leistungspflicht
                                                                                            Für bestimmte Unfälle und Gesundheitsschädigungen können wir keine
Versicherungsdauer
                                                                                            oder nur eingeschränkt Leistungen erbringen.
10. Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
                                                                                            Bitte beachten Sie daher die Regelungen zur Mitwirkung von Krankheiten
Versicherungsbeitrag                                                                        und Gebrechen (Ziffer 3) und zu den Ausschlüssen (Ziffer 5).
11. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Was geschieht, wenn Sie
    einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?                                         2.      Welche Leistungsarten können vereinbart werden?
Weitere Bestimmungen                                                                        Welche Fristen und sonstigen Voraussetzungen gelten für die einzelnen
12. Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen                     Leistungsarten?
    zueinander?                                                                             Im Folgenden beschreiben wir die verschiedenen Arten von Leistungen und
13. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre              deren Voraussetzungen.
    Verletzung?                                                                             Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.1 bis 2.5
14. Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?                                        gelten sofern diese in Ihrem Versicherungsschein und dessen Nachträgen
15. Welches Gericht ist zuständig?                                                          gesondert vereinbart sind.
16. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten?                                            Die Leistungsarten und Versicherungssummen nach den Ziffern 2.6 bis
      Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift?                                                2.24. gelten obligatorisch vereinbart.
17.   Welches Recht findet Anwendung?                                               2.1     lnvaliditätsleistung
18. Sanktionsklausel                                                                        (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
19. Beitragsrückerstattung                                                          2.1.1   Voraussetzungen für die Leistung

6

[Seite 7]
2.1.1.1   Invalidität                                                                              - Geschmackssinn                                                         20 %
          Die versicherte Person hat eine Invalidität erlitten.                                    - Stimme                                                                100 %
          Eine Invalidität liegt vor, wenn unfallbedingt                                           - Niere                                                                  25 %
          - die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit                                       - Beider Nieren, auch wenn eine Niere
          - dauerhaft                                                                                bereits vor dem Unfall verloren war                                   100 %

          beeinträchtigt ist.                                                                      - Milz                                                                   10 %

          Dauerhaft ist eine Beeinträchtigung, wenn                                                - Gallenblase                                                            10 %

          - sie voraussichtlich länger als drei Jahre bestehen wird und                            - Magen                                                                  20 %

          - eine Änderung dieses Zustands nicht zu erwarten ist.                                   - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm                                    25 %

          Beispiel: Eine Beeinträchtigung ist nicht dauerhaft, wenn die versicherte                - Lungenflügel                                                           50 %
          Person einen Knochenbruch erleidet, der innerhalb eines Jahres folgenlos                 Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entspre-
          ausheilt.                                                                                chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
2.1.1.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität                                      Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
          Die Invalidität ist innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall                             tätsgrad von 80 %. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beeinträchtigt,
                                                                                                   ergibt das einen Invaliditätsgrad von 8 % (= ein Zehntel von 80 %).
          - eingetreten und
                                                                                          2.1.2.2.2 Verbesserte Gliedertaxe
          - von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.
                                                                                                   Die verbesserte Gliedertaxe gilt nur bei besonderer Vereinbarung. Welche
          Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein Anspruch auf                 Gliedertaxe vereinbart gilt, entnehmen Sie dem Versicherungsschein
          Invaliditätsleistung.
                                                                                                   Falls besonders vereinbart werden die In Ziffer 2.1.2.2.1 festgelegten In-
2.1.1.3   Geltendmachung der Invalidität                                                           validitätsgrade wie folgt geändert:
          Sie müssen die Invalidität innerhalb von 27 Monaten nach dem Unfall bei                  Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
          uns geltend machen. Geltend machen heißt: Sie teilen uns mit, dass Sie                   teile oder Sinnesorgane, gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-
          von einer Invalidität ausgehen.                                                          tätsgrade.
          Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditätsleistung ausge-              - Arm                                                                   100 %
          schlossen.
                                                                                                   - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                                100 %
          Nur in besonderen Ausnahmefällen lässt es sich entschuldigen, wenn Sie
          die Frist versäumt haben.                                                                - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                   100 %

          Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzungen erlitten                   - Hand                                                                  100 %
          und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kontakt aufzunehmen.                        - Daumen                                                                 45 %
2.1.1.4   Keine Invaliditätsleistung bei Unfalltod im ersten Jahr                                  - Zeigefinger                                                            30 %
          Stirbt die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach                  - anderer Finger                                                         20 %
          dem Unfall, besteht kein Anspruch auf Invaliditätsleistung.                              - Bein über der Mitte des Oberschenkels                                 100 %
          In diesem Fall zahlen wir eine Todesfallleistung (Ziffer 2.5), sofern diese              - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                  100 %
          vereinbart ist.
                                                                                                   - Bein bis unterhalb des Knies                                          100 %
2.1.2     Art und Höhe der Leistung
                                                                                                   - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                 100 %
2.1.2.1   Berechnung der Invaliditätsleistung
                                                                                                   - Fuß                                                                    70 %
          Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung.
                                                                                                   - große Zehe                                                             20 %
          Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
                                                                                                   - andere Zehe                                                            10 %
          - die vereinbarte Versicherungssumme und
                                                                                                   - Auge                                                           70 / 100 %**
          - der unfallbedingte Invaliditätsgrad.
                                                                                                   - Gehör auf einem Ohr                                                    50 %
          Beispiel: Bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro und einem un-
          fallbedingten Invaliditätsgrad von 20 Prozent zahlen wir 20.000 Euro.                    - Gehör auf einem Ohr, sofern das Gehör
                                                                                                     des anderen Ohres bereits beim Unfall verloren war                     70 %
2.1.2.2   Bemessung des Invaliditätsgrads
                                                                                                   - Geruchssinn                                                            25 %
          Der Invaliditätsgrad richtet sich
                                                                                                   - Geschmackssinn                                                         25 %
          - nach der vereinbarten Gliedertaxe, sofern die betroffenen Körperteile
            oder Sinnesorgane dort genannt sind,                                                   - Stimme                                                                100 %

          - ansonsten danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder                       - Niere                                                                  25 %
            geistige Leistungsfähigkeit beeinträchtigt ist (Ziffer 2.1.2.2.3).                     - Beider Nieren, auch wenn eine Niere bereits vor dem
          Maßgeblich ist der unfallbedingte Gesundheitszustand, der spätestens am                    Unfall verloren war                                                   100 %
          Ende des dritten Jahres nach dem Unfall erkennbar ist. Dies gilt sowohl für              - Milz                                                                   10 %
          die erste als auch für spätere Bemessungen der Invalidität (Ziffer 9.4).                 - Gallenblase                                                            10 %
2.1.2.2.1 Gliedertaxe (Standard)                                                                   - Magen                                                                  25 %
          Sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung getrof-                    - Zwölffinger-, Dünn-, Dick-, Enddarm                                    25 %
          fen wurde, gilt diese Gliedertaxe vereinbart.
                                                                                                   - Lungenflügel                                                           50 %
          Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der folgenden Körper-
          teile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich die hier genannten lnvalidi-               **) Sehkraftverlust auf einem Auge, sofern die Sehkraft auf dem anderen
          tätsgrade.                                                                                 Auge bei Eintritt des Unfalls bereits vollständig verloren war.

          - Arm                                                                    80 %            Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung, gilt der entspre-
                                                                                                   chende Teil der genannten Invaliditätsgrade.
          - Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks                                 80 %
                                                                                                   Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das einen Invalidi-
          - Arm unterhalb des Ellenbogengelenks                                    80 %            tätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel in seiner Funktion beein-
          - Hand                                                                   75 %            trächtigt, ergibt das einen Invaliditätsgrad von 10 Prozent (= ein Zehntel
                                                                                                   von 100 Prozent).
          - Daumen                                                                 30 %
                                                                                          2.1.2.2.3 Bemessung außerhalb der Gliedertaxe
          - Zeigefinger                                                            20 %
                                                                                                   Für andere Körperteile oder Sinnesorgane richtet sich der Invaliditäts-
          - anderer Finger                                                         10 %            grad danach, in welchem Umfang die normale körperliche oder geistige
          - Bein über der Mitte des Oberschenkels                                  80 %            Leistungsfähigkeit insgesamt dauerhaft beeinträchtigt ist. Maßstab ist
                                                                                                   eine durchschnittliche Person gleichen Alters und Geschlechts.
          - Bein bis zur Mitte des Oberschenkels                                   80 %
                                                                                                   Die Bemessung erfolgt ausschließlich nach medizinischen Gesichtspunkten.
          - Bein bis unterhalb des Knies                                           80 %
                                                                                          2.1.2.2.4 Minderung bei Vorinvalidität
          - Bein bis zur Mitte des Unterschenkels                                  80 %
                                                                                                   Eine Vorinvalidität besteht, wenn betroffene Körperteile oder Sinnesorga-
          - Fuß                                                                    60 %            ne schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt waren. Sie wird nach
          - große Zehe                                                             15 %            der vereinbarten Gliedertaxe (Ziffer 2.1.2.2.1 oder verbesserte Gliedertaxe
                                                                                                   Ziffer 2.1.2.2.2) und Ziffer 2.1.2.2.3 bemessen.
          - andere Zehe                                                             5%
                                                                                                   Der Invaliditätsgrad mindert sich um diese Vorinvalidität.
          - Auge                                                                   60 %
                                                                                                   Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, beträgt der Invaliditäts-
          - Gehör auf einem Ohr                                                    45 %            grad 80 Prozent. War dieser Arm schon vor dem Unfall um ein Zehntel in
          - Geruchssinn                                                            20 %            seiner Funktionsfähigkeit beeinträchtigt, beträgt die Vorinvalidität 8 Pro-

                                                                                                                                                                                   7

[Seite 8]
          zent (=ein Zehntel von 80 Prozent). Diese 8 Prozent Vorinvalidität werden       2.1.2.6   Progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversicherungs-
          abgezogen. Es verbleibt ein unfallbedingter Invaliditätsgrad von 72 Prozent.              summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
2.1.2.2.5 Invaliditätsgrad bei Beeinträchtigung mehrerer Körperteile oder Sinnes-                   Die progressive Invaliditätsstaffel bis 350 Prozent der Grundversiche-
          organe                                                                                    rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.

          Durch einen Unfall können mehrere Körperteile oder Sinnesorgane beein-                    Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
          trächtigt sein. Dann werden die Invaliditätsgrade, die nach den vorstehen-                staffel 350 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
          den Bestimmungen ermittelt wurden, zusammengerechnet.                                     und Ziffer 2 ermittelt.
                                                                                                    Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
          Mehr als 100 Prozent werden jedoch nicht berücksichtigt.
                                                                                                    1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
          Beispiel: Durch einen Unfall ist ein Arm vollständig funktionsunfähig                        grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
          (80 Prozent) und ein Bein zur Hälfte in seiner Funktion beeinträchtigt (40                   Versicherungssumme.
          Prozent). Auch wenn die Addition der Invaliditätsgrade 120 Prozent ergibt,
          ist die Invalidität auf 100 Prozent begrenzt.                                             2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
                                                                                                       grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 2 Prozent
2.1.2.3   Invaliditätsleistung bei Tod der versicherten Person                                         aus der Versicherungssumme.
          Stirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, zahlen wir                 Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
          eine Invaliditätsleistung unter folgenden Voraussetzungen:                                  Einzelnen wie folgt aus:
          - Die versicherte Person ist nicht unfallbedingt innerhalb des ersten Jahres
                                                                                                       von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %   von %    auf %
            nach dem Unfall verstorben (Ziffer 2.1.1.4), und
                                                                                                         26        28       45           85     64      170      83       265
          - die sonstigen Voraussetzungen für die Invaliditätsleistung nach Ziffer
            2.1.1 sind erfüllt.                                                                          27        31       46           88     65      175      84       270
          Wir leisten nach dem Invaliditätsgrad, mit dem aufgrund der ärztlichen                         28        34        47          91     66     180       85       275
          Befunde zu rechnen gewesen wäre.
                                                                                                         29        37       48           94     67      185      86      280
2.1.2.4   Invaliditätsstaffel mit Mehrleistung ab bei einem Invaliditätsgrad von
          90 Prozent (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)                                                        30        40       49           97     68     190       87       285
          Für Verträge ohne progressive Invaliditätsstaffel und sofern im Versiche-                      31        43       50       100        69      195      88       290
          rungsschein nicht ausgeschlossen gilt folgendes:
                                                                                                         32        46        51          105    70     200       89       295
          Sie haben mit uns eine Unfallversicherung inklusive Mehrleistung ab 90
          Prozent Invalidität vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1 und                  33        49        52          110    71     205       90      300
          Ziffer 3 ermittelt.                                                                            34        52        53          115    72      210      91       305
2.1.2.4.1 Wir zahlen die doppelte Invaliditätsleistung, wenn folgende Voraussetzung
                                                                                                         35        55       54           120    73      215      92       310
          erfüllt ist:
          - Der Unfall führt zu einem Invaliditätsgrad von mindestens 90 Prozent                         36        58       55           125    74     220       93       315

2.1.2.4.2 Die Mehrleistung wird für jede versicherte Person auf 500.000 Euro be-                         37        61       56           130    75      225      94       320
          grenzt.                                                                                        38        64        57          135    76     230       95       325
          Bestehen für die versicherte Person bei uns weitere Unfallversicherungen,
                                                                                                         39        67       58           140    77      235      96       330
          gilt der Höchstbetrag für alle Versicherungen zusammen.
                                                                                                         40        70       59           145    78     240       97       335
2.1.2.5   Progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversicherungs-
          summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)                                                             41        73       60           150    79     245       98       340
          Die progressive Invaliditätsstaffel bis 250 Prozent der Grundversiche-                         42        76        61          155    80     250       99       345
          rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
                                                                                                         43        79        62          160    81     255      100       350
          Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
          staffel 250 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1                      44        82        63          163    82     260
          und Ziffer 3 ermittelt.
          Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:                                              2.1.2.7   Progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversicherungs-
          1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-                summe (zu Ziffer 2.1 und Ziffer 3)
             grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
                                                                                                    Die progressive Invaliditätsstaffel bis 500 Prozent der Grundversiche-
             Versicherungssumme.
                                                                                                    rungssumme gilt nur, sofern diese besonders vereinbart wurde.
            Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
                                                                                                    Sie haben mit uns eine Unfallversicherung mit progressiver Invaliditäts-
            Einzelnen wie folgt aus:
                                                                                                    staffel 500 Prozent vereinbart. Der Invaliditätsgrad wird nach Ziffer 2.1
                                                                                                    und Ziffer 3 ermittelt.
             von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %    von %    auf %
                                                                                                    Ziffer 2.1 wird wie folgt ergänzt:
               26        28       45           85     64      142      83       199
                                                                                                    1. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
               27        31       46           88     65      145      84       202                    grad von 25 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich 2 Prozent aus der
               28        34        47          91     66      148      85       205                    Versicherungssumme.

               29        37       48           94     67      151      86       208                 2. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
                                                                                                       grad von 50 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 3 Prozent
               30        40        49          97     68      154      87         211                  aus der Versicherungssumme.
               31        43       50       100        69      157      88       214                 3. Für jeden einzelnen Prozentpunkt, der den unfallbedingten Invaliditäts-
                                                                                                      grad von 75 Prozent übersteigt, zahlen wir zusätzlich weitere 4 Prozent
               32        46        51          103    70     160       89         217                 aus der Versicherungssumme.
               33        49        52          106    71      163      90       220                   Auf die Höhe der Invaliditätsleistung wirkt sich diese Ergänzung im
               34        52        53          109    72      166       91      223                   Einzelnen wie folgt aus:

               35        55        54          112    73      169      92       226                    von %     auf %     von %    auf %      von %   auf %   von %    auf %
               36        58        55          115    74      172      93       229                      26        28       45           85     64      184      83       330
               37        61        56          118    75      175      94       232                      27        31       46           88     65     190       84       340
               38        64        57          121    76      178      95       235                      28        34        47          91     66      196      85       350
               39        67       58           124    77      181      96       238                      29        37       48           94     67     202       86       360
               40        70        59          127    78      184      97         241                    30        40       49           97     68     208       87       370
               41        73       60           130    79      187      98       244                      31        43       50       100        69      214      88      380
               42        76        61          133    80     190       99       247                      32        46        51          106    70     220       89       390
               43        79        62          136    81      193      100      250                      33        49        52          112    71      226      90      400
               44        82        63          139    82      196                                        34        52        53          118    72      232      91       410


8

[Seite 9]
                                                                                                    Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizi-
               35       55         54      124        73     238       92       420
                                                                                                    nisch notwendige Heilbehandlung.
               36       58         55      130        74     244       93       430       2.4.2     Höhe und Dauer der Leistung
               37        61        56      136        75     250       94       440                 Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld
               38       64         57      142        76     260       95       450                 - für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 3
                                                                                                      Jahre ab dem Tag des Unfalls.
               39       67         58      148        77     270       96       460
                                                                                                    - ab dem 1. Tag eines jeden Krankenhausaufenthaltes zahlen wir zusätz-
               40       70         59      154        78     280       97       470                   lich ein Genesungsgeld in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme
                                                                                                      für das Krankenhaustagegeld.
               41       73         60      160        79     290       98       480
                                                                                                    - für 5 Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.
               42       76         61      166        80     300       99       490       2.4.3     zusätzlich zum vereinbarten Krankenhaustagegeld zahlen wir Koma-Geld
               43       79         62      172        81     310       100      500                 in Höhe von 20 Euro pro Tag, wenn die versicherte Person infolge eines ver-
                                                                                                    sicherten Unfalles in ein Koma fällt oder in ein künstliches Koma versetzt
               44       82         63      178        82     320                                    wird. Die Zahlung erfolgt solange sich die versicherte Person in diesem
                                                                                                    Zustand befindet, längstens jedoch für 365 Tage.
2.2       Unfallrente                                                                     2.4.4     Das Krankenhaustagegeld wird auch über das 3. Unfalljahr hinaus gezahlt,
                                                                                                    wenn der Krankenhausaufenthalt zur Entfernung von eingebrachten
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)                                 Osteosynthesematerialien dient. Diese Erweiterung gilt längstens bis zum
2.2.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                          Ende des 5. Jahres vom Unfalltag angerechnet.
          Der unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt mindestens 50 Prozent.              2.4.5     Ist es bei schwerwiegenden Unfallfolgen medizinisch angeraten und
          Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität gelten die                      ärztlich gebilligt, dass eine Begleitperson zusammen mit der versicherten
          Ziffern 2.1.1, 2.1.2.2. und Ziffer 3.                                                     Person im Krankenhaus untergebracht wird, verdoppelt sich für diesen
                                                                                                    Krankenhausaufenthalt das versicherte Krankenhaustagegeld.
          Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Invalidität, gilt
                                                                                          2.4.6     Ereignet sich der Unfall im Ausland, verdoppelt sich das vereinbarte
          Ziffer 2.1.2.3.
                                                                                                    Krankenhaustagegeld nochmals zusätzlich für die Dauer des Kranken-
          Vereinbarte verbesserte Gliedertaxen bleiben für die Feststellung des In-                 hausaufenthaltes in dem betreffenden Land, höchstens jedoch für drei
          validitätsgrades unberücksichtigt.                                                        Wochen. Die sich daraus ergebende Mehrleistung ist begrenzt auf 50 Euro
2.2.2     Art und Höhe der Leistung                                                                 pro Tag. Als Ausland gilt jedes Land außerhalb Deutschlands, in dem der
                                                                                                    Versicherte keinen Wohnsitz hat.
          Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versiche-
          rungssumme.                                                                     2.5       Todesfallleistung
          Vereinbarte progressive Invaliditätsstaffeln oder sonstige Mehrleistungen                 (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
          im Invaliditätsfall bleiben für die Feststellung der Höhe der Leistung unbe-    2.5.1     Voraussetzungen für die Leistung
          rücksichtigt.
                                                                                                    Die versicherte Person stirbt unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach
2.2.3     Beginn und Dauer der Leistung                                                             dem Unfall.
2.2.3.1   Wir zahlen die Unfallrente                                                                Beachten Sie dazu die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.5.
          - rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall ereignet hat,        2.5.2     Art und Höhe der Leistung
            und danach                                                                              Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungs-
          - monatlich im Voraus.                                                                    summe.
2.2.3.2 Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem                        2.5.3     Verschollenheit:
          - die versicherte Person stirbt oder                                                      Gilt eine versicherte Person als verschollen, so besteht Anspruch auf die
          - wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung nach Ziffer 9.4                   versicherten Todesfallsumme. Wir sind nur zur Leistung verpflichtet, wenn
            der unfallbedingte Invaliditätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.                      die versicherte Person im Aufgebotsverfahren offiziell für tot erklärt, das
                                                                                                    Aufgebot öffentlich bekannt gemacht wurde und eine Sterbeurkunde
          Wir sind berechtigt die Voraussetzungen für den Rentenbezug zu prüfen.                    vorgelegt wird. Die geleistete Zahlung ist an uns zurückzuzahlen, wenn die
          Dazu können wir Lebensbescheinigungen von Ihnen anfordern. Wenn Sie                       versicherte Person die Verschollenheit überlebt hat.
          uns die Bescheinigungen nicht unverzüglich zusenden, ruht die Rentenzah-
          lung ab der nächsten Fälligkeit so lange, bis uns die Bescheinigung vorliegt.   2.5.4     Beerdigungskosten
                                                                                          2.5.4.1   Voraussetzungen für die Leistung
2.3       Tagegeld
                                                                                                    Die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2.5.1 sind erfüllt.
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
                                                                                          2.5.4.2   Art und Höhe der Leistung
2.3.1     Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                                    Wir erstatten zusätzlich für nachgewiesene Beerdigungskosten bis zu
           Die versicherte Person ist unfallbedingt
                                                                                                    10 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme für die Todesfallleistung.
          - in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und                                            Die Entschädigungsleistung ist auf die Höhe der Versicherungssumme von
          - in ärztlicher Behandlung.                                                               7.500 Euro begrenzt.
2.3.2     Höhe und Dauer der Leistung                                                     2.6       entfällt   .
          Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind                                 2.7       Übergangsleistung
          - die vereinbarte Versicherungssumme und                                        2.7.1     Voraussetzung für die Leistung
          - der unfallbedingte Grad der Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit.            2.7.1.1   Übergangsleistung - 3 Monate

          Der Grad der Beeinträchtigung bemisst sich                                      2.7.1.1.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
                                                                                                    lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen,
          - nach der Fähigkeit der versicherten Person, ihrem bis zu dem Unfall aus-                zu 100 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leistungs-
            geübten Beruf weiter nachzugehen.                                                       fähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag an
          - nach der allgemeinen Fähigkeit der versicherten Person, Arbeit zu leis-                 gerechnet, ununterbrochen mehr als 3 Monate an.
            ten, sofern sie zum Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig war.              2.7.1.1.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 4 Monaten nach dem Un-
          Das Tagegeld wird nach dem Grad der Beeinträchtigung abgestuft.                           fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
          Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von 100 Prozent       2.7.1.2   Übergangsleistung - 6 Monate
          zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller Höhe. Bei einem ärztlich fest-    2.7.1.2.1 Die versicherte Person ist unfallbedingt, im beruflichen oder außerberuf-
          gestellten Grad der Beeinträchtigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte                 lichen Bereich, ohne die Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen, zu
          des Tagegelds.                                                                            mindestens 50 Prozent in ihrer normalen körperlichen oder geistigen Leis-
          Wir zahlen das Tagegeld für die Dauer der ärztlichen Behandlung, längs-                   tungsfähigkeit beeinträchtigt. Die Beeinträchtigung dauert, vom Unfalltag
          tens für ein Jahr ab dem Tag des Unfalls.                                                 an gerechnet, ununterbrochen mehr als 6 Monate an.
2.4       Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag                           2.7.1.2.2 Sie müssen die Beeinträchtigung innerhalb von 7 Monaten nach dem Un-
                                                                                                    fall bei uns, durch ein ärztliches Attest, geltend machen.
          (Sofern auf dem Versicherungsschein gesondert vereinbart)
                                                                                          2.7.2     Art und Höhe der Leistung
2.4.1     Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                                    Für die Übergangsleistung 3 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.1) zahlen
          Die versicherte Person                                                                    wir die Hälfte der Versicherungssumme.
          - ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehand-                Für die Leistung 6 Monate nach dem Unfall (Ziffer 2.7.1.2) zahlen wir die
            lung oder                                                                               gesamte Versicherungssumme. Haben Sie bereits eine Leistung nach
          - unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgischen Operation.                 Ziffer 2.7.1.1 erhalten, wird diese auf einen Anspruch aus Ziffer 2.7.1.2 an-
            Eine ambulante Operation ist ein chirurgischer Eingriff zur Vermeidung                  gerechnet. Die Entschädigungsleistung ist pro Schadenfall auf insgesamt
            einer vollstationären Heilbehandlung,                                                   20.000 Euro begrenzt.


                                                                                                                                                                                9

[Seite 10]
2.8       Kur- und Rehabilitationsleistung                                                        und Fähigkeiten voraussetzt. Durch die Durchführung einer staatlich an-
2.8.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                        erkannten Umschulung kann die versicherte Person wieder in den Betrieb
                                                                                                  des Arbeitgebers eingegliedert werden. Die Umschulung ist innerhalb von
          Die versicherte Person hat                                                              drei Jahren nach dem Unfall durchgeführt und wird innerhalb der drei
          - wegen der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädi-                 Jahre bei uns geltend gemacht.
            gung oder deren Folgen,                                                    2.11.2     Art und Höhe der Leistung
          - innerhalb von drei Jahren vom Unfalltag an gerechnet,                                 Wir ersetzen einmalig je Unfall insgesamt bis zur Höhe der Versicherungs-
          - für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens drei Wochen                       summe von 10.000 Euro die entstandenen und nachgewiesenen Kosten,
                                                                                                  welche in unmittelbaren Zusammenhang mit der Umschulung entstehen.
           eine medizinisch notwendige stationäre Kur- oder Sanatoriumsbehand-
           lung oder eine stationäre bzw. ganztägige ambulante Rehabilitations-        2.12       Entführungsleistung inklusive psychologischer Erstbetreuung
           maßnahme durchgeführt. Diese Rehabilitationsmaßnahme muss vom               2.12.1     Voraussetzungen für die Leistung
           gesetzlichen Rehabilitationsträger genehmigt sein.
                                                                                                  Die versicherte Person wurde für mindestens 48 Stunden entführt oder
           Krankenhausheilbehandlungen gemäß Ziffer 2.4.1 gelten nicht als Kur-                   anderweitig durch eine Straftat für mindestens zwölf Stunden gegen ihren
           oder Sanatoriumsbehandlung oder medizinische Rehabilitationsmaß-                       Willen festgehalten. Die Straftat wurde polizeilich gemeldet bzw. verfolgt
           nahme.                                                                                 und innerhalb von drei Monaten bei uns angezeigt.
2.8.2     Art und Höhe der Leistung                                                    2.12.2     Art und Höhe der Leistung
          Wir zahlen die Rehabilitationsleistung als Kapitalbetrag einmal je Unfall               Die Entführungsleistung zahlen wir einmalig in Höhe der Versicherungs-
          in Höhe von 50 Euro für jeden Tag, an dem die versicherte Person an einer               summe für
          Maßnahme nach Ziffer 2.8.1. teilnimmt. Wir zahlen für die Kur- und Re-
                                                                                                  - 2.500 Euro ab 12 Stunden
          habilitationsleistung insgesamt in Summe maximal 5.000 Euro je Unfall-
          schaden.                                                                                - 5.000 Euro ab 2 Wochen
          Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen,               - 10.000 Euro ab 4 Wochen
          wird nur einmal geleistet.                                                   2.12.3     Psychologische Erstbetreuung
2.9       Kosten für Such- Bergungs- oder Rettungseinätze                                         Hat die versicherte Person einen Anspruch auf Entführungsleistung gemäß
2.9.1     Voraussetzungen für die Leistung                                                        Ziffer 2.12.1, erstatten wir nachgewiesenen und nicht von Dritten über-
                                                                                                  nommenen Kosten der psychologischen Erstbehandlung. Die Leistung ist
          Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
                                                                                                  auf 10 Sitzungen à 45 Minuten begrenzt.
          - für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffentlich- oder privat-
                                                                                       2.13       Dekompressionskammer
            rechtlich organisierten Rettungsdiensten (dabei steht einem Unfall
            gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte oder nach den konkreten        2.13.1     Voraussetzungen für die Leistung
            Umständen zu vermuten war) oder                                                       Bei einer unfallbedingten Dekompressionskrankheit (Caissonkrankheit)
          - für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten Person zum                     Typ I und II einschließlich einer notwendigen Druckkammerbehandlung,
            Krankenhaus oder zur Spezialklinik oder                                               werden die hierfür entstandenen Therapiekosten erstattet.
          - für den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletzten Person zu ihrem                   Ausgeschlossen von der Kostenerstattung bleiben Fälle, in denen die
            ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkosten auf ärztliche Anordnung                     gültigen Richtlinien für das Tauchen und Dekomprimieren vorsätzlich oder
            zurückgehen oder nach der Verletzungsart unvermeidbar waren, bei                      grob fahrlässig missachtet wurden.
            einem Unfall im Ausland für mitreisende minderjährige Kinder und den                  Ein Dritter (z. B. ein anderer Versicherer) ist nicht zur Leistung verpflichtet
            mitreisenden Lebenspartner der versicherten Person oder                               oder bestreitet seine Leistungspflicht oder hat seine Leistung erbracht,
          - für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei einem unfall-                  diese hat aber zur Begleichung der Kosten nicht ausgereicht.
            bedingten Todesfall im Inland oder                                         2.13.2     Art und Höhe der Leistung
          - für die Bestattung im Ausland oder die Überführung zum letzten stän-                  Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten
            digen Wohnsitz bei einem unfallbedingten Todesfall im Auslandentstan-                 für die Behandlung in einer Dekompressionskammer, bis zur Höhe der Ver-
            den.                                                                                  sicherungssumme von 15.000 Euro.
          Einem Unfall steht gleich, wenn der Unfall unmittelbar drohte oder nach      2.14       Pflegegeld
          konkreten Umständen zu vermuten war.
                                                                                       2.14.1     Voraussetzungen für die Leistung
          Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht-
                                                                                                  Die versicherte Person ist durch ein versichertes Unfallereignis auf Dauer
          versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine
                                                                                                  in ihrer körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt
          Leistungspflicht bestreitet.
                                                                                                  (Invalidität) und wird innerhalb von drei Jahren nach dem Unfalltag min-
2.9.2     Art und Höhe der Leistung                                                               destens in den Pflegegrad 2 gemäß Sozialgesetzbuch eingestuft.
2.9.2.1   Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene Kosten                    Der Nachweis über die Einstufung in einen Pflegegrad ist uns durch einen
          insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro.                          Leistungsbescheid der Pflegeversicherung nachzuweisen. Ein fachärzt-
2.9.2.2   Bestehen für die versicherte Person bei uns mehrere Unfallversicherungen,               licher Nachweis, dass die Einstufung in den Pflegegrad überwiegend auf
          werden nur aus einem Vertrag Leistungen erbracht.                                       das Unfallereignis zurückzuführen ist, ist uns ebenfalls zu übermitteln.
2.10      Kosten für kosmetische Operationen                                           2.14.2     Art und Höhe der Leistung
2.10.1    Voraussetzungen für die Leistung                                                        Wir zahlen die Versicherungssumme in Höhe von 5.000 Euro.
          Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation unterzogen,     2.15       entfällt
          um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äußeren Erscheinungsbilds        2.16       entfällt
          zu beheben.                                                                  2.17.      Lebensretter
           Die kosmetische Operation erfolgt                                           2.17.1     Voraussetzungen für die Leistung
          - durch einen Arzt,                                                                     Für Lebensretter besteht Versicherungsschutz während der Bemühung zur
          - nach Abschluss der Heilbehandlung und                                                 Rettung einer unter diesem Vertrag versicherten Person. Der Versiche-
          - bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall, bei Minder-                rungsschutz gilt nur, sofern der Lebensretter nicht bereits über diesen
            jährigen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres.                                     Versicherungsvertrag versichert ist.
           Voraussetzung ist auch, dass ein Dritter (z.B. Krankenkasse, Haftpflicht-   2.17.2     Art und Höhe der Leistung:
           versicherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine               Leistung bei Vollinvalidität 30.000 Euro ohne Mehrleistung; Todesfallleis-
           Leistungspflicht bestreitet.                                                           tung 10.000 Euro
2.10.2    Art und Höhe der Leistung                                                               Der Versicherungsschutz gilt nur insoweit, als dass der Lebensretter keine
          Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernommene                           anderweitig versicherte Person im Rahmen dieses Versicherungsvertrages
                                                                                                  ist. Weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die bei-
          - Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                                           tragsfreien Zusatzleistungen sowie ein Mehrleistungs- oder Progressions-
          - notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in einem Kran-                    modell gelten nicht.
            kenhaus,                                                                   2.18       entfällt
          - Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten                                      2.19       Zusatzleistung für Tunnel-, Fähr- und ÖPNV-Unfälle bei Dienstfahrten/-
          Insgesamt bis zur Höhe der Versicherungssumme von 50.000 Euro.                          reisen
2.11      Umschulungsmaßnahmen                                                         2.19.1     Tunnel- und Fähr-Unfälle
2.11.1    Voraussetzungen für die Leistung                                             2.19.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
          Die versicherte Person ist durch einen Unfall voraussichtlich auf Dauer in              Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer
          ihrer körperlichen und/oder geistigen Leistungsfähigkeit beeinträchtigt                 veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall in
          (Invalidität). Wegen dieser Invalidität ist die versicherte Person voraus-              einem Tunnel oder einer Fähre durch An- oder Aufprall, Feuer, (Gift-)Gas-,
          sichtlich dauernd außerstande, ihren Beruf oder eine ähnliche Tätigkeit                 Rauch-, Dämpfe-, Ruß- oder Staubentwicklung und/oder durch einströ-
          auszuüben, die ihrer Ausbildung entspricht und gleichwertige Kenntnisse                 mende Wasser- oder Gesteinsmassen eine Gesundheitsschädigung.


10

[Seite 11]
2.19.1.2   Art und Höhe der Leistung                                                     2.22    Leistungs-Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
           Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für                                  Werden der Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung zukünftig Versiche-
           - Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1.                                              rungsbedingungen zugrunde gelegt, die ausschließlich zum Vorteil des
                                                                                                 Versicherungsnehmers von den hier vereinbarten Bedingungen abweichen,
           - Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5                                                  so werden die verbesserten Deckungsinhalte mit Einführung neuer Vereins
           - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer                  (Gruppen-)Unfall-Versicherungsbedingungen auch für diesen Vertrag
             2.4                                                                                 sofort wirksam. Als Deckungsinhalte gelten alle Regelungen in den Bedin-
                                                                                                 gungen, die den Umfang des Versicherungsschutzes und dessen Einschrän-
           erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
                                                                                                 kungen definieren.
           Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
                                                                                                 Sofern die zukünftigen Versicherungsbedingungen ausschließlich Ände-
           Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.
                                                                                                 rungen zum Vorteil des Versicherungsnehmers beinhalten, können diese
           Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen              insgesamt im gegenseitigen Einvernehmen dem Versicherungsverhältnis
           eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so                  zu Grunde gelegt werden. In diesem Fall werden wir Sie entsprechend
           gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle             informieren.
           versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete                   Voraussetzung für die Geltung der verbesserten Deckungsinhalte ist, dass
           Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis.                              diese ohne gesonderten Mehrbeitrag bei künftigen Versicherungsverträgen
           Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die                   der gleichen Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung mitversichert sind.
           beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.                   2.23    entfällt
2.19.2     ÖPNV-Unfälle                                                                  2.24    Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik)
2.19.2.1   Voraussetzungen für die Leistung                                                      Die nachfolgenden, gemeinsamen Bestimmungen für Zuwachs von
           Die versicherte Person erleidet während einer vom Versicherungsnehmer                 Leistung und Beitrag (Dynamik) für die Ziffern 2.1, 2.2, 2.3, 2.4 und 2.5,
           veranlassten und als solche bezeichnete Dienstfahrt/-reise einen Unfall als           gelten sofern im Versicherungsschein nicht eine abweichende Regelung
           Insasse oder Benutzer eines Verkehrsmittels des öffentlichen Personen-                getroffen wurde:
           Nahverkehrs (ÖPNV). Der Versicherungsschutz hierfür beginnt mit dem                   Sie haben mit uns eine Unfallversicherung vereinbart, deren Summen und
           Einsteigen der in diesem Vertrag versicherten Person in das ÖPNV-Ver-                 Beitrag jährlich angepasst werden.
           kehrsmittel und endet mit dem Verlassen desselben.
                                                                                                 Wir erhöhen die Versicherungssummen jährlich um drei Prozent zum Be-
           Ausgeschlossen bleiben zusätzliche Individual-Verkehrsmittel wie z. B.                ginn des Versicherungsjahres, und zwar erstmals zum Beginn des zweiten
           E-Scooter, Fahrräder, Lastenräder usw., welche über den ÖPNV-Anbieter                 Versicherungsjahres.
           gebucht werden können.
                                                                                                 Dabei werden die Versicherungssummen wie folgt aufgerundet:
2.19.2.2 Art und Höhe der Leistung
                                                                                                 - für den Invaliditäts- und Todesfall auf volle Hundert Euro,
           Die vertraglich vereinbarten Versicherungssummen für
                                                                                                 - für die Unfallrente, das Tagegeld und das Krankenhaustagegeld auf volle
           - Invaliditätsleistung gemäß Ziffer 2.1.                                                Euro.
           - Todesfallleistung gemäß Ziffer 2.5                                                  Ausschließlich die Versicherungssummen für die Leistungsarten
           - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag gemäß Ziffer                  - Invalidität
             2.4
                                                                                                 - Unfallrente
           erhöhen sich, sofern vereinbart, um 30 Prozent.
                                                                                                 - Tagegeld
           Die maximale Zusatzleistung ist je Unfallereignis begrenzt auf 100.000
                                                                                                 - Krankenhaustagegeld inkl. Genesungsgeld ab dem 1. Tag
           Euro für alle versicherten Personen des Vertrages.
                                                                                                 - Todesfall
           Errechnet sich zum Zeitpunkt des Unfalls über alle versicherten Personen
           eine höhere Versicherungssumme als diese maximale Zusatzleistung, so                  nehmen an der Erhöhung teil.
           gilt der Betrag von 100.000 Euro als unsere Höchstersatzleistung für alle             Hier nicht ausdrücklich aufgeführte Leistungsarten oder Leistungserwei-
           versicherten Personen zusammen. Die für die Einzelperson berechnete                   terungen nehmen an der Erhöhung nicht teil.
           Zusatzleistung ermäßigt sich entsprechend im Verhältnis.
                                                                                                 Die erhöhten Versicherungssummen gelten für alle nach dem Erhöhungs-
           Für weitere Leistungen und Leistungserweiterungen, insbesondere die                   termin eintretenden Leistungsfälle.
           beitragsfreien Zusatzleistungen, gilt diese Erhöhung nicht.
                                                                                                 Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versicherungssum-
2.20       Mehrleistung in BGV versicherten KFZ                                                  men. Vor der jährlichen Erhöhung erhalten Sie von uns eine Mitteilung in
           Folgende Erweiterung gilt zu Unfällen gemäß Ziffer 1., die nach Ziffer 2.1            Textform auf Ihrer Jahresrechnung.
           einen Anspruch auf Invaliditätsleistung nach sich zieht:                              Die Erhöhung entfällt, wenn Sie ihr innerhalb von sechs Wochen nach
           Bei Unfällen, bei dem sich die versicherte Person als Lenker oder Insasse             Zugang unserer Mitteilung in Textform widersprechen. Wir werden Sie auf
           in einem Fahrzeug (ausschließlich PKW, Kraftrad oder LKW) befindet, für               die Frist hinweisen.
           das bei der BGV-Versicherung AG die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung              Sie und wir können die Vereinbarung über die jährliche Erhöhung von Versi-
           zum Unfallzeitpunkt besteht und das Fahrzeug auf den Versicherungsneh-                cherungssummen und Beitrag für die gesamte Restlaufzeit des Vertrages
           mer oder auf Verwandte 1. Grades des Versicherungsnehmers zugelassen                  widerrufen. Der Widerruf muss spätestens drei Monate vor Ablauf des
           ist, wird ein um 10 Prozent erhöhter Grad (Beispielrechnung hierzu: 66                Versicherungsjahres in Textform erfolgen.
           Prozent anstatt 60 Prozent) der Invalidität berücksichtigt. Es ist nicht
           möglich einen höheren Invaliditätsgrad als 100 Prozent zu erreichen.
2.21.      Medizinische Sporttherapie                                                    3.      Was passiert, wenn Unfallfolgen mit Krankheiten oder
2.21.1     Voraussetzungen für die Leistung:                                                     Gebrechen zusammentreffen?
           Bei der versicherten Person ist durch ein versichertes Unfallereignis eine    3.1     Krankheiten und Gebrechen
           deutliche Einschränkung ihrer körperlichen Mobilität für mindestens vier
                                                                                                 Wir leisten ausschließlich für Unfallfolgen. Dies sind Gesundheitsschädi-
           Wochen eingetreten, die eine Operation oder die Verwendung von Hilfs-
                                                                                                 gungen und ihre Folgen, die durch das Unfallereignis verursacht wurden.
           mitteln zur Folge hatte. Zur Wiederherstellung der körperlichen Leistungs-
           fähigkeit, übernehmen wir die Kosten für eine erstmalige begonnene                    Wir leisten nicht für Krankheiten oder Gebrechen.
           medizinische Sporttherapie.                                                           Beispiele: Krankheiten sind z.B. Diabetes oder Gelenkserkrankungen; Ge-
           Die zu erstattende medizinische Sporttherapie kann von der versicher-                 brechen sind z.B. Fehlstellungen der Wirbelsäule, angeborene Sehnenver-
           ten Person als eine der folgenden Möglichkeiten in Anspruch genommen                  kürzung
           werden:                                                                       3.2     Mitwirkung
           - Wir erstatten die Kosten für eine erstmalig begonnene Sporttherapie in              Treffen Unfallfolgen mit Krankheiten oder Gebrechen zusammen, gilt
             einem physiotherapeutisch ausgerichteten Gesundheits- und Fitness-                  Folgendes:
             studio. Als Nachweis dient der Aufnahmeantrag des Studios.
                                                                                         3.2.1   Entsprechend dem Umfang, in dem Krankheiten oder Gebrechen an der
           Oder                                                                                  Gesundheitsschädigung oder ihren Folgen mitgewirkt haben (Mitwir-
           - Wir erstattet die Kosten für Zusatzbehandlungen bei einem Physiothe-                kungsanteil), mindert sich
             rapeuten.                                                                           - bei den Leistungsarten Invaliditätsleistung und Unfallrente der Prozent-
           Die medizinische Sporttherapie muss innerhalb eines Jahres nach dem                     satz des Invaliditätsgrads.
           Unfall begonnen werden und für die Rehabilitation medizinisch sinnvoll                - bei der Todesfallleistung und, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist,
           sein. Hierüber muss uns die versicherte Person eine ärztliche Bestätigung               bei den anderen Leistungsarten die Leistung selbst.
           vorlegen.                                                                             Beispiel: Nach einer Beinverletzung besteht ein Invaliditätsgrad von 10
2.21.2     Art und Höhe der Leistung:                                                            Prozent. Dabei hat eine Rheumaerkrankung zu 50 Prozent mitgewirkt. Der
           Wir erstatten nachgewiesene Kosten bis zu einer Dauer von 6 Monaten.                  unfallbedingte Invaliditätsgrad beträgt 5 Prozent.
           Insgesamt leisten wir bis zur Höhe der Versicherungssumme von 1.000           3.2.2   Beträgt der Mitwirkungsanteil weniger als 50 Prozent, nehmen wir keine
           Euro.                                                                                 Minderung vor.


                                                                                                                                                                              11

[Seite 12]
4.      Entfällt                                                                                - als Mitarbeiter auf Bohrinseln
                                                                                                - als Mitarbeiter in Atomkraftwerken
5.      Was ist nicht versichert?                                                               - als Testfahrer
5.1     Ausgeschlossene Risiken                                                                 - als Probanden
        Kein Versicherungsschutz besteht für folgende Unfälle:                                  - als Personenschützer, Sicherheitspersonal
5.1.1   Unfälle der versicherten Person durch Bewusstseinsstörungen sowie durch       5.1.5     Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motor-
        Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den                  fahrzeugen.
        ganzen Körper der versicherten Person ergreifen.                                        Teilnehmer ist jeder Fahrer, Beifahrer oder Insasse des Motorfahrzeugs.
        Ausnahme:                                                                               Rennen sind solche Wettfahrten oder dazugehörige Übungsfahrten, bei
        - Die Bewusstseinsstörung oder der Anfall ist durch ein unter diesem Ver-               denen es auf die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt.
          trag versichertes Unfallereignis ausgelöst worden.                                    Ausnahme:
        - Unfälle infolge von alkoholbedingten Bewusstseinsstörungen, bei denen                 - Unfälle, die der versicherten Person bei gelegentlichen Fahrten im
          zum Unfallzeitpunkt der Blutalkoholgehalt unter 1,8 Promille liegt.                     Leihkart in Deutschland zustoßen, die als Freizeitvergnügen angeboten
          Beim Lenken von Kraftfahrzeugen, Krafträdern (auch Mofa), versiche-                     werden (Kartbahnen in Freizeiteinrichtungen oder Jahrmärkten.
          rungspflichtigen Fahrzeugen, anderen motorisierten Fahrzeugen jegli-                  - Unfälle infolge einer Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining.
          cher Art, Wasserfahrzeugen und Luftfahrzeugen, besteht Versicherungs-                 - Unfälle anlässlich der Teilnahme an Fahrtveranstaltungen als Fahrer,
          schutz jedoch nur, wenn der Blutalkoholgehalt unter 0,5 Promille liegt.                 Beifahrer oder Insasse, bei denen es allein oder hauptsächlich auf die
          Haben alkoholbedingte Bewusstseinsstörungen keinen Einfluss auf den                     Erzielung von Durchschnittsgeschwindigkeiten ankommt.
          Unfall, besteht grundsätzlich Versicherungsschutz.                                    In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
        - Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, die durch die Einnahme von ärzt-       5.1.6     Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kernenergie verursacht sind.
          lich verordneten Medikamenten verursacht wurden.
                                                                                      5.1.7     entfällt
          Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Einnahme der
                                                                                      5.1.8     Unfälle von versicherten Personen, die bereits vor dem Schadenereignis in
          Medikamente gemäß den Anweisungen des Arztes erfolgt ist und unter
                                                                                                Pflegegrad 2 oder höher einzustufen sind.
          Berücksichtigung der Herstellerinformationen auf der Verpackungsbei-
          lage.                                                                       5.2       Ausgeschlossene Gesundheitsschäden
        - Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, welche durch einen Herzinfarkt,                  Kein Versicherungsschutz besteht außerdem für folgende Gesundheits-
          einen Schlaganfall oder eine Kreislaufstörung verursacht werden. Als                  schäden:
          versichert gelten hierbei die Unfallfolgen, die Gesundheitsschädigung       5.2.1     Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren Organen und Ge-
          durch den eigentlichen Herzinfarkt, Schlaganfall oder Kreislaufstörung                hirnblutungen.
          ist nicht versichert.
                                                                                                Ausnahme:
        In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
                                                                                                - Ein Unfallereignis nach Ziffer 1.3 hat diese Gesundheitsschäden überwie-
5.1.2   Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich               gend (das heißt: zu mehr als 50 Prozent) verursacht, und
        eine Straftat ausführt oder versucht.
                                                                                                - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver-
5.1.3   Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch Kriegs- oder Bürgerkriegs-                  trag.
        ereignisse verursacht sind.
                                                                                                In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
        Ausnahme:
                                                                                      5.2.2     Gesundheitsschäden durch Strahlen.
        - Unfälle durch Innere Unruhen, wenn die versicherte Person nicht wissent-
                                                                                                Ausnahme:
          lich auf Seiten der Unruhestifter teilgenommen hat.
                                                                                                - Gesundheitsschäden durch die unfallbedingte Einwirkung von Röntgen-,
        - Unfälle durch passives Kriegsrisiko; Unfälle, die der versicherten Person
                                                                                                  Laser- und künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen
          durch Kriegsereignisse zustoßen, ohne dass sie zu den aktiven Teilneh-
          mern am Krieg oder Bürgerkrieg gehört (passives Kriegsrisiko). Aktiver                - für dieses Unfallereignis besteht Versicherungsschutz nach diesem Ver-
          Teilnehmer ist auch, wer auf Seiten der kriegführenden Parteien zur                     trag.
          Kriegsführung bestimmte Anlagen, Einrichtungen, Geräte, Fahrzeuge,                    In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
          Waffen oder andere Materialien anliefert, abtransportiert oder sonst
                                                                                                Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Gesundheitsschäden, die
          damit umgeht. Der Versicherungsschutz erlischt dann am Ende des 7.
                                                                                                als Folge regelmäßigen Umgangs mit strahlenerzeugenden Apparaten
          Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des
                                                                                                eintreten.
          Staats, in dem sich die versicherte Person aufhält.
                                                                                                Der Ausschluss von Ziffer 5.1.6 (Kernenergie) wird von der Deckungserwei-
        - Unfälle durch Terroranschläge in Zusammenhang mit einem Krieg oder
                                                                                                terung dieser Ziffer nicht berührt und gilt unverändert.
          Bürgerkrieg, die außerhalb der Territorien der kriegführenden Parteien
          ausgeführt werden.                                                          5.2.3     Gesundheitsschäden durch Heilmaßnahmen oder Eingriffe am Körper
                                                                                                der versicherten Person. Als Heilmaßnahmen oder Eingriffe gelten auch
        In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.
                                                                                                strahlendiagnostische und therapeutische Handlungen.
        Vom Versicherungsschutz in jedem Fall ausgeschlossen bleiben:
                                                                                                Ausnahme:
        - Unfälle im Zusammenhang mit einem Krieg oder Bürgerkrieg in dem
                                                                                                - Die Heilmaßnahmen oder Eingriffe waren durch einen Unfall veranlasst,
          Land des permanenten Wohnsitzes der versicherten Person oder jedes
                                                                                                  und
          Land, in dem sie sich für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten am
          Stück aufhält;                                                                        - für diesen Unfall besteht Versicherungsschutz nach diesem Vertrag.
        - Unfälle durch ABC-Waffen (atomare, biologische oder chemische Waffen).                In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
        Die Versicherung des passiven Kriegsrisikos können wir jederzeit mit einer              Beispiel: Sie erleiden einen Unfall und lassen die Unfallverletzung ärztlich
        Frist von 14 Tagen kündigen.                                                            behandeln. Ein Behandlungsfehler führt dabei zu weiteren Schädigungen.
5.1.4   Unfälle der versicherten Person                                               5.2.4     Infektionen und deren Folgen.
        - als Führer eines Luftfahrzeugs oder Luftsportgeräts, soweit nach deut-      5.2.4.1   Ausnahme:
          schem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt wird,                                       - Tollwut oder Wundstarrkrampf (Tetanus).
        - als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeugs sowie bei der Be-                - mit anderen Krankheitserregern, die durch nicht nur geringfügige Unfall-
          nutzung von Raumfahrzeugen                                                              verletzungen in den Körper gelangen. Geringfügig sind Unfallverletzun-
        - bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luftfahrzeugs auszuüben                gen, die ohne die Infektion und ihre Folgen keiner ärztlichen Behandlung
          sind                                                                                    bedürfen.

        - als Schiffspersonal (z.B. Kapitän, Deck- Maschinen- und Serviceperso-                 - Die versicherte Person infiziert sich durch solche Heilmaßnahmen oder
          nal)                                                                                    Eingriffe, für die ausnahmsweise Versicherungsschutz besteht (Ziffer
                                                                                                  5.2.3).
        - als Spreng-/ Räumungspersonal, Sprengmeister, Feuerwerker, Muniti-
          onssuchtrupps                                                                         - Infektionen durch Zeckenbisse; Als Unfall gilt auch die erstmalige
                                                                                                  Diagnose, durch einen Arzt, der Infektionskrankheiten Frühsommer-Me-
        - als Berufs-, Vertrags- und Lizenzsportler                                               ningoenzephalitis (FSME)
        - als Akrobaten, Artisten, Stuntmen, Tierbändiger                                       - Borreliose, sofern diese durch einen Zeckenbiss verursacht wurden.
        - als Auslandsreporter                                                                  - Infektionen durch einen Erreger (z. B. durch Tierbisse oder Insektensti-
        - als in Krisengebieten eingesetzte Mitarbeiter                                           che).
        - als Berufstaucher                                                                       Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,
                                                                                                  epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-
        - Berufs-Feuerwehrmänner, Höhenretter, Polizeibeamte, Berufs- und Zeit-
                                                                                                  ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,
          soldaten
                                                                                                  Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest,
        - als Minenarbeiter                                                                       Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus ( abschließende Aufzählung)


12

[Seite 13]
          Als Unfallereignis gelten auch sonstige Folgen von Insektenstichen (aller-           Sie sind verpflichtet, uns die Anzahl der zur Hauptfälligkeit eines jeden
          gische Reaktionen).                                                                  Jahres versicherten Personen - innerhalb eines Monats nach Hauptfällig-
        - Als Unfallereignis gelten auch Schutzimpfungen gegen die folgenden                   keit - bekannt zu geben. Sind mehrere Personengruppen versichert, wird
          Infektionskrankheiten (abschließende Aufzählung):                                    die Anzahl für jede Gruppe benötigt.

          Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphterie, Dreitagefieber, Enzephalitis,            Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für das
          epidemische Kinderlähmung/ Poliomyelitis, Fleckfieber, Frühsommerme-                 kommende Versicherungsjahr und erstellen die entsprechende Beitrags-
          ningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Herpes zoster, Malaria, Masern,            rechnung. Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person er
          Meningokokken/Pneumokokken, Mumps, Pertussis (Keuchhusten), Pest,                    lischt, sobald sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder
          Pocken, Tetanus, Typhus / Paratyphus                                                 aus der Vereinigung ausscheidet.

          sofern die Impfung ärztlich empfohlen und durchgeführt wird und dabei        6.2.3   Altersgrenzen bei versicherten Personen
          ein Impfschaden eintritt.                                                            Für Personen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben, entfällt automatisch
                                                                                               eine vereinbarte Progression, die Unfallrente, das Krankenhaustagegeld,
          Die Infektion oder der Impfschaden muss frühestens einen Monat nach
                                                                                               das Tagegeld, sowie eine vereinbarte verbesserte Gliedertaxe.
          Beginn oder spätestens einen Monat nach Erlöschen dieses Versiche-
          rungsvertrags erstmalig ärztlich festgestellt werden.                        6.3     Vertragsdauer
        Diese ärztliche Feststellung gilt als Unfalltag.                                       (Zusatz zu Ziffer 10)
        Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidi-                 Sie oder wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten
        tät gemäß Ziffer 2.1 und Ziffer 3 und für den Todesfall gemäß Ziffer 2.5,              Person beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung an Sie erbracht
        soweit Versicherungssummen für diese Leistungsarten vereinbart wurden.                 haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die
        Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine                   Mitteilung muss spätestens einen Monat nach Leistung oder – im Falle
        Anwendung. In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.                                 eines Rechtsstreits – nach Klagerücknahme, Anerkenntnis, Vergleich oder
                                                                                               Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungs-
5.2.5   Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe durch den
                                                                                               schutz erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
        Schlund (Eingang der Speiseröhre).
                                                                                               Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die
        Ausnahme:                                                                              Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des
        - Die versicherte Person hat zum Zeitpunkt des Unfalls das 10. Lebensjahr              Betriebs.
          noch nicht vollendet.                                                                Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem
        - Vergiftungen durch Nahrungsmittel. Ausgeschlossen bleiben Vergiftun-                 Monat zu kündigen, wenn über das Vermögen des Versicherungsnehmers
          gen durch Medikamente, Drogen sowie Rausch- und Genussmittel. Dies                   das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfah-
          gilt jedoch nicht für Kinder, die zum Unfallzeitpunkt das 10. Lebensjahr             rens mangels Masse abgewiesen wird.
          noch nicht vollendet haben.                                                  6.4     Höchstentschädigung und Kumulrisiko (gemeinsame Bestimmungen für
        In diesen Fällen gilt der Ausschluss nicht.                                            Ziffer 6.1 und 6.2)
5.2.6   Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese           6.4.1   Einzelkumulrisiko
        durch einen Unfall verursacht wurden.                                                  Bestehen für eine versicherte Person bei der BGV Versicherung AG weitere
        Ausnahme:                                                                              Unfallversicherungen, so gilt für diese Person eine Höchstentschädigung
                                                                                               für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression von
        - Versicherungsschutz besteht jedoch, für die Folgen psychischer und                   1.000.000 Euro für alle Versicherungen zusammen.
          nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten und
          soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische      6.4.2   Gruppenkumulrisiko
          Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene                   Werden mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis
          Epilepsie zurückzuführen sind.                                                       oder einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen
        In diesem Fällen gilt der Ausschluss nicht.                                            und überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer
                                                                                               2.1 inkl. Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen
5.2.7   Bauch- oder Unterleibsbrüche.                                                          eine Höchstentschädigung von insgesamt 10.000.000 Euro, so gilt dieser
        Ausnahme:                                                                              Betrag als gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten,
                                                                                               die von dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzel-
        - Versicherungsschutz besteht jedoch für Unfälle gemäß Ziffer 1.3 oder
                                                                                               person vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entspre-
          1.4.1
                                                                                               chenden Verhältnis.
        In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht.
                                                                                       6.4.3   Bekannter Kumul:
                                                                                               Werden bei unterjährigen Unfallversicherungen, die im Hinblick auf ein
6.      Besondere Regelungen für die Vereins (Gruppen-)Unfall-                                 bekanntes Zusammentreffen mehrerer Personen abgeschlossen werden,
        versicherung                                                                           mehrere versicherte Personen von dem gleichen Schadenereignis oder
                                                                                               einer zusammenhängenden Serie von Schadenereignissen betroffen und
        Die Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der                 überschreitet die Versicherungsleistung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl.
        Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. Die vereinbarte                  Mehrleistung oder Progression aus dem Vertrag für diese Personen eine
        Form ergibt sich aus dem Vertrag.                                                      Höchstentschädigung für Invalidität gemäß Ziffer 2.1 inkl. Mehrleistung
6.1     Versicherungen mit Namensangabe                                                        oder Progression von insgesamt 5.000.000 Euro, so gilt dieser Betrag als
        Die Höhe des Beitrages hängt maßgeblich von der Vereinsart ab. Grund-                  gemeinsame Höchstversicherungssumme für alle Versicherten, die von
        lage für die Bemessung der Versicherungssummen und Beiträge ist die                    dem gleichen Schadenereignis betroffen wurden. Die für die Einzelperson
        Gefahrengruppenzuordnung.                                                              vereinbarten Versicherungssummen ermäßigen sich im entsprechenden
                                                                                               Verhältnis.
6.1.1   entfällt
                                                                                               Unterjährige Versicherungen sind kurzfristige Versicherungen mit Einmal-
6.1.2   Versicherter Personenkreis und neu hinzukommende Personen                              beitrag.
        Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.                     Eine Serie von Schadenereignissen sind Unfälle, die dieselbe Ursache ha-
        Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung an-                   ben, einander gegenseitig beeinflussen oder im Zusammenhang ausgelöst
        melden, wenn Beruf oder Beschäftigung und die Versicherungssummen                      werden.
        die gleichen sind wie die der bereits Versicherten. Für die hinzukommenden
        Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Ein-            Leistungsfall
        gang Ihrer Anmeldung bei uns.
        Personen mit höheren Versicherungssummen sind erst versichert, nach-           7.      Was ist nach einem Unfall zu beachten
        dem Sie sich mit uns über Versicherungssummen und Beitrag geeinigt                     (Obliegenheiten)?
        haben.
        Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung                 Die Fristen und sonstigen Voraussetzungen für die einzelnen Leistungsar-
        abzulehnen. Lehnen wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat                ten sind in Ziffer 2 geregelt.
        nach Abgabe unserer Erklärung.                                                         Im Folgenden beschreiben wir Verhaltensregeln (Obliegenheiten). Sie oder
        Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt             die versicherte Person müssen diese nach einem Unfall beachten, denn
        der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre                   ohne Ihre Mithilfe können wir unsere Leistung nicht erbringen.
        Anzeige zugeht.                                                                7.1     Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen
6.2     Versicherungen ohne Namensangabe                                                       Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine
                                                                                               Anordnungen befolgen und uns unterrichten.
6.2.1   Versicherter Personenkreis
                                                                                       7.2     Sämtliche Angaben, um die wir Sie oder die versicherte Person bitten,
        Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeich-              müssen wahrheitsgemäß, vollständig und unverzüglich erteilt werden.
        neten Gruppe angehören.
                                                                                       7.3     Wir beauftragen Ärzte, falls dies für die Prüfung unserer Leistungspflicht
        Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu                   erforderlich ist. Von diesen Ärzten muss sich die versicherte Person unter-
        erfassen, dass Zweifel über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem ver-               suchen lassen.
        sicherten Personenkreis nicht entstehen können.
                                                                                               Wir tragen die notwendigen Kosten und den Verdienstausfall, der durch
6.2.2   Jährliche Meldung der Personenanzahl                                                   die Untersuchung entsteht.


                                                                                                                                                                         13

[Seite 14]
      Ist bei Selbständigen der Verdienstausfall nicht nachzuweisen, wird ein                   Ergibt die endgültige Bemessung eine niedrigere Invaliditätsleistung, als
      fester Betrag erstattet, der 1,5‰ der versicherten Invaliditätssumme,                     wir bereits gezahlt haben, fordern wir den überzahlten Betrag zurück.
      maximal 1.500 Euro beträgt.
7.4   Für die Prüfung unserer Leistungspflicht benötigen wir möglicherweise
      Auskünfte von                                                                    Die Vertragsdauer
      - Ärzten, die die versicherte Person vor oder nach dem Unfall behandelt
        oder untersucht haben.
                                                                                       10.      Wann beginnt und wann endet der Vertrag?
      - anderen Versicherern, Versicherungsträgern und Behörden.                       10.1     Beginn des Versicherungsschutzes
      Sie oder die versicherte Person müssen es uns ermöglichen, die erforder-                  Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angege-
      lichen Auskünfte zu erhalten.                                                             benen Zeitpunkt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass Sie
      Dazu kann die versicherte Person die Ärzte und die genannten Stellen                      den ersten oder den einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14
      ermächtigen, uns die Auskünfte direkt zu erteilen. Ansonsten muss die                     Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
      versicherte Person die Auskünfte selbst einholen und uns zur Verfügung           10.2     Dauer und Ende des Vertrages
      stellen.                                                                         10.2.1   Vertragsdauer
7.5   Führt der Unfall zum Tod der versicherten Person, so ist uns dies innerhalb               Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abge-
      von 7 Tage zu melden.                                                                     schlossen.
      Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist uns das Recht      10.2.2   Stillschweigende Verlängerung
      zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen von uns beauftragten Arzt –
      durchführen zu lassen.                                                                    Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der
                                                                                                Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. Kün-
                                                                                                digen können sowohl Sie als auch wir. Die Kündigung muss Ihnen oder uns
8.    Welche Folgen hat die Nichtbeachtung von
                                                                                                spätestens drei Monate vor dem Ablauf der Vertragszeit zugehen.
      Obliegenheiten?
                                                                                       10.2.3   Vertragsbeendigung
      Wenn Sie oder die versicherte Person eine der in Ziffer 7 genannten Oblie-
      genheiten vorsätzlich verletzen, verlieren Sie Ihren Versicherungsschutz.                 Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum
                                                                                                vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
      Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Obliegenheit sind wir berechtigt,
      unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden                    Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren können Sie den Vertrag
      Verhältnis zu kürzen.                                                                     schon zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres
                                                                                                kündigen. Ihre Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor Ablauf des
      Beides gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf                 jeweiligen Jahres zugehen.
      diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
                                                                                       10.3     Kündigung nach Versicherungsfall
      Weisen Sie nach, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
      haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.                                           Nach einem Versicherungsfall können Sie oder wir den Vertrag kündigen,
      Der Versicherungsschutz bleibt auch bestehen, wenn Sie nachweisen, dass                   - wenn wir erstmals eine Leistung erbracht haben, oder
      die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststel-                 - wenn wir erstmals eine Invaliditätsleistung oder die Unfallrente gezahlt
      lung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der                   haben, oder
      Leistung ursächlich war.                                                                  - wenn Sie gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben haben.
      Das gilt für vorsätzliche und grob fahrlässige Obliegenheitsverletzungen,                 Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Leis-
      nicht aber, wenn Sie oder die versicherte Person die Obliegenheit arglistig               tung oder Beendigung des Rechtsstreits zugegangen sein.
      verletzt haben.
                                                                                                Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung wirksam, sobald sie uns zugeht.
9.    Wann sind die Leistungen fällig?                                                          Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeit-
                                                                                                punkt wirksam wird; spätestens jedoch am Ende des Versicherungsjahres.
      Wir erbringen unsere Leistungen, nachdem wir die Erhebungen ab-                           Unsere Kündigung wird einen Monat, nachdem Sie sie erhalten haben,
      geschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalls und des                    wirksam.
      Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Dazu gilt Folgendes:            10.4     Versicherungsjahr
9.1   Erklärung über Leistungspflicht                                                           Das Versicherungsjahr dauert zwölf Monate.
      Wir sind verpflichtet, innerhalb eines Monats in Textform zu erklären, ob                 Ausnahme:
      und in welchem Umfang wir unsere Leistungspflicht anerkennen. Bei In-
                                                                                                Besteht die vereinbarte Vertragsdauer nicht aus ganzen Jahren, wird das
      validitätsleistung und Unfallrente beträgt die Frist drei Monate.
                                                                                                erste Versicherungsjahr entsprechend verkürzt. Die folgenden Versiche-
      Die Fristen beginnen, sobald uns folgende Unterlagen zugehen:                             rungsjahre bis zum vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre.
      - Nachweis des Unfallhergangs und der Unfallfolgen.                                       Beispiel: Bei einer Vertragsdauer von 15 Monaten beträgt das erste Ver-
      - Bei Invaliditätsleistung und Unfallrente zusätzlich der Nachweis über                   sicherungsjahr 3 Monate, das folgende Versicherungsjahr 12 Monate.
        den Abschluss des Heilverfahrens, soweit dies für die Bemessung des
        Invaliditätsgrads notwendig ist.
      Beachten Sie dabei auch die Verhaltensregeln nach Ziffer 7.                      Der Versicherungsbeitrag
      Wir übernehmen folgende Aufwendungen, die Ihnen zur Begründung des
                                                                                       11.      Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
      Leistungsanspruchs entstehen:
                                                                                                Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
      - Die ärztlichen Gebühren bis zu einer Höhe von 2.500 Euro.
                                                                                                zahlen?
      - Ab einem Umkreis von 300 km vom Wohnort zusätzlich die Fahrt- und
        Übernachtungskosten bis zu einer Höhe von 200 Euro.                            11.1     Beitrag und Versicherungssteuer
9.2   Fälligkeit der Leistung                                                          11.1.1   Beitragszahlung und Versicherungsperiode
      Erkennen wir den Anspruch an oder haben wir uns mit Ihnen über Grund                      Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich,
      und Höhe geeinigt, leisten wir innerhalb von zwei Wochen.                                 halbjährlich oder jährlich bezahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der
                                                                                                Versicherungsperiode: Sie beträgt
9.3   Vorschüsse
      Steht die Leistungspflicht zunächst nur dem Grunde nach fest, zahlen wir                  - bei Monatsbeiträgen einen Monat,
      - auf Ihren Wunsch - angemessene Vorschüsse.                                              - bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr,
      Beispiel: Es steht fest, dass Sie von uns eine Invaliditätsleistung erhalten.             - bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und
      Allerdings ist die Höhe der Leistung noch nicht bestimmbar.                               - bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
      Vor Abschluss des Heilverfahrens kann eine lnvaliditätsleistung innerhalb        11.1.2   Versicherungssteuer
      eines Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe einer vereinbarten Todes-
      fallsumme beansprucht werden.                                                             Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungssteuer. Diese
                                                                                                haben Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu zahlen.
9.4   Neubemessung des Invaliditätsgrads
                                                                                       11.2     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Erster Beitrag
      Nach der Bemessung des Invaliditätsgrads können sich Veränderungen des
      Gesundheitszustands ergeben.                                                     11.2.1   Fälligkeit der Zahlung
      Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich            Wenn Sie den Versicherungsschein von uns erhalten, müssen Sie den
      bemessen zu lassen.                                                                       ersten Beitrag unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen bezahlen.
      Dieses Recht steht Ihnen und uns längstens bis zu drei Jahren nach dem           11.2.2   Späterer Beginn des Versicherungsschutzes
      Unfall zu. Bei Kindern bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres verlängert                 Wenn Sie den ersten Beitrag zu einem späteren Zeitpunkt bezahlen, be-
      sich diese Frist von drei auf 5 Jahre.                                                    ginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem späteren Zeitpunkt. Darauf
      - Wenn wir eine Neubemessung wünschen, teilen wir Ihnen dies zusam-                       müssen wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen
        men mit der Erklärung über unsere Leistungspflicht mit.                                 auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam gemacht haben.
      - Wenn Sie eine Neubemessung wünschen, müssen Sie uns dies vor Ablauf                     Wenn Sie uns nachweisen, dass Sie die verspätete Zahlung nicht verschul-
        der Frist mitteilen.                                                                    det haben, beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt.


14

[Seite 15]
11.2.3   Rücktritt                                                                       12.2     entfällt
         Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom
         Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht bezahlt ist. Wir können         13.      Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und
         nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht                 welche Folgen hat ihre Verletzung?
         verschuldet haben.
11.3     Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung/ Folgebeitrag                            13.1     Vorvertragliche Anzeigepflicht
                                                                                                  Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen be-
11.3.1   Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung
                                                                                                  kannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt
         Die Folgebeiträge werden zu dem jeweils vereinbarten Zeitpunkt fällig.                   haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind
11.3.2   Verzug                                                                                   die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder
                                                                                                  mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind.
         Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, geraten Sie in
         Verzug, auch ohne dass Sie eine Mahnung von uns erhalten haben.                          Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umstän-
                                                                                                  den, die wir
         Dies gilt nicht, wenn Sie die verspätete Zahlung nicht verschuldet haben.
                                                                                                  - nach Ihrer Vertragserklärung,
         Bei Verzug sind wir berechtigt, Ersatz für den Schaden zu verlangen, der
         uns durch den Verzug entstanden ist (Ziffer 11.3.3).                                     - aber noch vor Vertragsannahme

11.3.3   Zahlungsfrist                                                                            in Textform stellen.

         Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig bezahlen, können wir Ihnen                 Soll eine andere Person als Sie selbst versichert werden, ist auch diese -
         auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist                 neben Ihnen - zu wahrheitsgemäßer und vollständiger Beantwortung der
         muss mindestens zwei Wochen betragen.                                                    Fragen verpflichtet.

         Unsere Zahlungsaufforderung ist nur wirksam, wenn sie folgende Informa-                  Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Umständen
         tionen enthält:                                                                          für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Um-
                                                                                                  stand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behandelt, als hätten Sie
         - Die ausstehenden Beträge, die Zinsen und die Kosten müssen im Einzel-                  selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
           nen beziffert sein und
                                                                                         13.2     Mögliche Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
         - die Rechtsfolgen müssen angegeben sein, die nach Ziffer 11.3.4 mit der
           Fristüberschreitung verbunden sind.                                                    Eine Verletzung der Anzeigepflicht kann erhebliche Auswirkungen auf
                                                                                                  Ihren Versicherungsschutz haben. Wir können in einem solchen Fall
11.3.4   Verlust des Versicherungsschutzes und Kündigung
                                                                                                  - vom Vertrag zurücktreten,
         Wenn Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist den angemahnten Betrag nicht
         bezahlt haben,                                                                           - den Vertrag kündigen,

         - besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungsschutz.                  - den Vertrag ändern oder

         - können wir den Vertrag kündigen, ohne eine Frist einzuhalten. Wenn Sie                 - den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.
           nach unserer Kündigung innerhalb eines Monats den angemahnten Be-             13.2.1   Rücktritt
           trag bezahlen, besteht der Vertrag fort. Für Versicherungsfälle zwischen
                                                                                                  Wird die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt, können wir vom Vertrag
           dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer Zahlung besteht kein Versiche-
                                                                                                  zurücktreten.
           rungsschutz.
                                                                                                  Kein Rücktrittsrecht besteht, wenn
11.4     Rechtzeitige Zahlung bei SEPA-Lastschriftmandat
                                                                                                  - weder eine vorsätzliche,
         Wenn wir die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart haben,
         gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fälligkeitstag                 - noch eine grob fahrlässige
         eingezogen werden kann und Sie der Einziehung nicht widersprechen.                       Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
         Die Zahlung gilt auch als rechtzeitig, wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Ver-            Auch wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir
         schulden nicht eingezogen werden kann und Sie nach einer Aufforderung                    trotzdem kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag - möglicherweise zu
         in Textform unverzüglich zahlen.                                                         anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versiche-
         Wenn Sie es zu vertreten haben, dass der fällige Beitrag nicht eingezogen                rungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen
         werden kann, sind wir berechtigt, künftig eine andere Zahlungsweise zu                   Umstände geschlossen hätten.
         verlangen.                                                                               Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz.
         Sie müssen allerdings erst dann zahlen, wenn wir Sie hierzu in Textform                  Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, bleibt unsere
         aufgefordert haben.                                                                      Leistungspflicht unter folgender Voraussetzung bestehen:
11.5     Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung                                               Die Verletzung der Anzeigepflicht bezieht sich auf einen gefahrerheblichen
         Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags haben wir nur Anspruch auf den                   Umstand, der
         Teil des Beitrags, der dem Zeitraum des Versicherungsschutzes entspricht.                - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls,
                                                                                                  - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
                                                                                                  ursächlich war.
Weitere Bestimmungen                                                                              Wird die Anzeigepflicht arglistig verletzt, entfällt unsere Leistungspflicht.
                                                                                         13.2.2   Kündigung
12.      Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteilig-
         ten Personen zueinander?                                                                 Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die Verletzung der
                                                                                                  Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgte, können wir
12.1     Vereins (Gruppen-)Unfallversicherung mit Direktanspruch der versicher-                   den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
         ten Person
                                                                                                  Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag - mögli-
12.1.1   Sofern nichts besonders vereinbart ist, kann die versicherte Person die                  cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
         Leistungen aus der Vereins (Gruppen-) Unfallversicherung ohne Ihre Zu-                   schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
         stimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die                   ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten.
         versicherte Person.                                                             13.2.3   Vertragsänderung
         Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den                 Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag - mögli-
         im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und das                       cherweise zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag oder einge-
         Recht der versicherten Person.                                                           schränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeig-
         Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicher-                 ten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten, werden die anderen
         ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für                 Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbestandteil.
         die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.                                         Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die
12.1.2   Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller                                            anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode (Ziffer
                                                                                                  11.1.1) Vertragsbestandteil.
         Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und
         sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.                                        Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem Sie unsere Mit-
                                                                                                  teilung erhalten haben, fristlos kündigen, wenn
12.1.3   Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen
                                                                                                  - wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um mehr als 10 Pro-
         Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag können vor Fälligkeit ohne                      zent erhöhen oder
         unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
                                                                                                  - wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten Umstand aus-
12.1.4   Bestimmungen für das Bezugsrecht im Todesfall                                              schließen.
         Ist im Rahmen des Vertrages kein Bezugsrecht geregelt worden, erfolgt                    Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die Vertragsände-
         die Zahlung im Todesfall direkt an die Erben.                                            rung hinweisen.


                                                                                                                                                                             15

[Seite 16]
13.3   Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte                              15.     Welches Gericht ist zuständig?
       Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung         15.1    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns sind folgende Ge-
       stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform              richte zuständig:
       auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
                                                                                            - das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder unserer Niederlassung,
       Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertrags-                   die für Ihren Vertrag zuständig ist.
       änderung, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit
                                                                                            - das Gericht Ihres Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz ha-
       der Anzeige kannten.
                                                                                              ben, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
       Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-          15.2    Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist das Gericht Ihres
       tragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die             Wohnorts oder, wenn Sie keinen festen Wohnsitz haben, das Gericht Ihres
       Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der An-               gewöhnlichen Aufenthalts zuständig.
       zeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis
       erlangen.
                                                                                    16.     Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt
       Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände angeben, auf die                 bei Änderung Ihrer Anschrift?
       wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich
       weitere Umstände angeben, wenn für diese die Monatsfrist noch nicht          16.1.   Anzeigen oder Erklärungen sollen an folgende Stellen gerichtet werden:
       verstrichen ist.                                                                     - an unsere Hauptverwaltung oder
       Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen unsere Rechte             - an die Geschäftsstelle, die für Sie zuständig ist. Welche Geschäftsstelle
       zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung. Ist der Versiche-              dies ist, ergibt sich aus Ihrem Versicherungsschein oder aus dessen
       rungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch              Nachträgen.
       nach Ablauf der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich     16.2    Änderungen Ihrer Anschrift müssen Sie uns mitteilen.
       oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
                                                                                            Wenn Sie dies nicht tun und wir Ihnen gegenüber eine rechtliche Erklärung
13.4   Anfechtung                                                                           abgeben wollen, gilt Folgendes:
       Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur                 Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung als zugegangen, wenn wir
       Annahme des Vertrags durch unrichtige oder unvollständige Angaben                    sie per Einschreiben an Ihre letzte uns bekannte Anschrift geschickt haben.
       bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.                                          Dies gilt auch, wenn Sie uns eine Änderung Ihres Namens nicht mitteilen.
       Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der bis zum
       Wirksamwerden der Anfechtungserklärung abgelaufenen Vertragszeit             17.     Welches Recht findet Anwendung?
       entspricht.
                                                                                            Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
13.5   Erweiterung des Versicherungsschutzes
       Die Absätze 13.1. bis 13.5 gelten entsprechend, wenn der Versicherungs-      18.     Sanktionsklausel
       schutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung
                                                                                            Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versiche-
       erforderlich ist.
                                                                                            rungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien
                                                                                            direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
                                                                                            Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
14.    Wann verjähren die Ansprüche aus diesem Vertrag?                                     entgegenstehen.
14.1   Gesetzliche Verjährung                                                               Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw.
                                                                                            Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts-
       Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.                 vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland
       Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des               entgegenstehen.
       Bürgerlichen Gesetzbuchs.
14.2   Aussetzung der Verjährung                                                    19.     Beitragsrückerstattung
       Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns geltend gemacht                Der Versicherungsvertrag unterfällt nicht dem Anwendungsbereich der
       worden, ist die Verjährung gehemmt. Dies gilt von der Geltendmachung                 Beitragsrückerstattung, die die BGV-Versicherung AG in einzelnen Versi-
       bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihnen unsere Entscheidung in Textform zu-               cherungszweigen gewähren kann (§ 17 der Gesellschaftssatzung). Ein An-
       geht.                                                                                spruch auf satzungsgemäße Beitragsrückerstattung ist ausgeschlossen.


16

[Seite 17]
                                               Merkblatt zur Datenverarbeitung
                                               Stand: 15.05.2018


                                               Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbe-          Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
                                               zogenen Daten durch die Gesellschaften der Unternehmensgruppe BGV I Badische
                                                                                                                                         Rückversicherer:
                                               Versicherungen.
                                                                                                                                         Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen
                                               Des Weiteren informieren wir Sie über die Ihnen nach dem aktuellen Datenschutzrecht       (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertragsdaten und ggf. Scha-
                                               zustehenden Rechte.                                                                       dendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser ein zu versicherndes
                                                                                                                                         Risiko oder einen Versicherungsfall selbst einschätzen kann. Darüber hinaus ist es
                                               Verantwortlicher für die Datenverarbeitung                                                möglich, dass der Rückversicherer unsere Gesellschaften aufgrund seiner besonderen
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                             Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Ver-
                                               Durlacher Allee 56                                                                        fahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur,
                                               76131 Karlsruhe                                                                           soweit dies für die Erfüllung des Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist, bzw.
                                                                                                                                         in dem Umfang, wie es zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlich ist.
                                               Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
                                                                                                                                         Vermittler:
                                               Datenschutzbeauftragter
                                               BGV I Badische Versicherungen                                                             Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut wer-
                                               Durlacher Allee 56                                                                        den, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung der durch ihn
                                               76131 Karlsruhe                                                                           vermittelten Verträge benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten.
                                               E-Mail-Adresse: datenschutzbeauftragter@bgv.de                                            Auch übermitteln unsere Gesellschaften diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler,
                                                                                                                                         soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs-
                                                                                                                                         und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen.
                                               Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
                                                                                                                                         Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
                                               Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Daten-                Spezialisierte Bereiche unserer Unternehmensgruppe übernehmen zentral bestimmte
                                               schutzgrundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der               Datenverarbeitungsaufgaben für die in der Unternehmensgruppe verbundenen Gesell-
                                               datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsvertragsgesetzes            schaften. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren
                                               (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze.                                          Gesellschaften unserer Unternehmensgruppe besteht, können Ihre Daten z. B. zur
                                               Darüber hinaus haben sich die Gesellschaften der Unternehmensgruppe                       zentralen Verwaltung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice,
                                               BGV / Badische Versicherungen freiwillig zur Einhaltung der “Verhaltensregeln für den     zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen
                                               Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“            Postbearbeitung zentral durch eine Gesellschaft der Unternehmensgruppe verarbeitet
                                               verpflichtet. Ab dem 25.05.2018 verlieren diese Regeln in der bisherigen Form ihre        werden.
                                               Gültigkeit. Sie werden zurzeit überarbeitet. Sobald die Genehmigung dieser Regeln         Externe Dienstleister:
                                               durch die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde vorliegt, ist deren Einhaltung für
                                                                                                                                         Zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten haben wir zum Teil ex-
                                               unsere Gesellschaften verbindlich.
                                                                                                                                         terne Dienstleister vertraglich verpflichtet.
                                               Bei einem Antrag auf Versicherungsschutz benötigen wir die von Ihnen dazu gemachten       Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen
                                               Angaben für den Abschluss des beantragten Versicherungsvertrages und zur Einschät-        nicht nur vorübergehende Geschäftsbeziehungen bestehen, können Sie in der jeweils
                                               zung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt mit Ihnen und uns der beantragte         aktuellen Version unserer Internetseite unter www.bgv.de/datenschutz entnehmen
                                               Versicherungsvertrag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des           oder beim Verantwortlichen für die Datenverarbeitung anfordern.
                                               Vertragsverhältnisses, z.B. zur Policierung oder Rechnungsstellung.
                                                                                                                                         Weitere Empfänger:
                                               In einem Schadenfall benötigen wir Angaben zum Schaden, um prüfen zu können, ob
                                                                                                                                         Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger
                                               ein Versicherungsfall eingetreten und wie hoch der Schaden ist.
                                                                                                                                         übermitteln, wie z. B. an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten
                                               Der Abschluss bzw. die Durchführung eines Versicherungsvertrages sowie die Be-            (z.B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfolgungsbehörden).
                                               arbeitung von Schäden sind ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
                                               nicht möglich!                                                                            Dauer der Datenspeicherung
                                               Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von              Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke
                                               versicherungsspezifischen Statistiken, z.B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur     nicht mehr erforderlich sind.
                                               Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben.                                                  Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für einen Zeitraum aufbe-
                                                                                                                                         wahrt werden, innerhalb dessen Ansprüche gegen unsere Gesellschaften geltend ge-
                                               Die Daten aller mit uns bestehenden Verträge nutzen wir für eine Bewertung der
                                                                                                                                         macht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu dreißig Jahren).
                                               gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertrags-
                                               anpassung, Vertragsergänzung oder für eine umfassende Auskunftserteilung.                 Außerdem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich
                                                                                                                                         verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben
                                               Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertrag-          sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenordnung und dem
                                               liche und vertragliche Zwecke ist Artikel 6 Absatz 1 lit. b) EU-DSGVO.                    Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen bis zu zehn Jahren.
                                               Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Ihre Gesundheits-
                                               daten bei Abschluss eines Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungsvertrages)        Betroffenenrechte
                                               erforderlich sind, holen wir vor einer Verarbeitung dazu Ihre Einwilligung nach Artikel   Sie können unter der oben genannten Adresse des Verantwortlichen Auskunft über
                                               9 Absatz 2 lit. a) in Verbindung mit Artikel 7 EU-DSGVO ein.                              die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus haben Sie unter
                                               Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von      bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung oder Löschung Ihrer Daten.
                                               Artikel 9 Absatz 2 lit. j) EU-DSGVO in Verbindung mit § 27 BDSG.                          Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie
                                                                                                                                         ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in
                                               Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten zu
                                                                                                                                         einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
                                               wahren (Artikel 6 Absatz 1 lit. f) EU-DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
                                               - zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,                               Widerspruchsrecht
                                               - zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte            Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
                                                 der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen sowie für Markt- und               der Direktwerbung zu widersprechen.
VU.F37 04.21 Merkblatt zur Datenverarbeitung


                                                 Meinungsumfragen der Unternehmensgruppe BGV / Badische Versicherungen,                  Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
                                               - zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Daten-          Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe er-
                                                 analysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten         geben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
                                                 können.
                                                                                                                                         Beschwerderecht
                                               Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzli-       Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Daten-
                                               cher Verpflichtungen wie z.B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrecht-    schutzbeauftragten oder an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
                                               licher Aufbewahrungspflichten oder um unsere Beratungspflichten erfüllen zu können.       Zuständig ist die Datenschutzaufsichtsbehörde des Bundeslandes, in dem der Ver-
                                               Rechtsgrundlage für die Verarbeitung in diesem Fall sind die jeweiligen gesetzlichen      antwortliche für die Datenverarbeitung seinen Sitz hat.
                                               Regelungen in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 lit. c) EU-DSGVO.
                                                                                                                                         Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS)
                                               Für den Fall, dass wir beabsichtigen, Ihre personenbezogenen Daten für einen oben
                                               nicht genannten Zweck zu verarbeiten, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen           Die Versicherungswirtschaft nutzt das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der
                                               Bestimmungen zuvor darüber informieren.                                                   informa HIS GmbH, Kreuzberger Ring 68, 65205 Wiesbaden zur Unterstützung der


                                                                                                                                                                                                                              17

[Seite 18]
Risikobeurteilung im Antragsfall, zur Sachverhaltsaufklärung bei Leistungsprüfungen        Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information gem.
sowie bei der Bekämpfung von Versicherungsmissbrauch. Dafür ist ein Austausch be-          Artikel 14 EU-DSGVO über die infoscore Consumer Data GmbH („ICD“), auf das Sie
stimmter personenbezogener Daten mit dem HIS erforderlich.                                 über unsere Homepage unter www.bgv.de/datenschutz zugreifen oder direkt bei der
Nähere Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Information über              infoscore Consumers Data GmbH anfordern können.
den Datenaustausch mit der informa HIS GmbH auf Grundlage der Artikel 13 und
14 EU-DSGVO“, auf das Sie über unserer Homepage unter www.bgv.de/datenschutz               Datenübermittlung in ein Drittland
zugreifen oder direkt bei er informa HIS GmbH anfordern können.
                                                                                           Sollten wir personenbezogene Daten an Dienstleister außerhalb des Europäischen
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer                                              Wirtschaftsraums (EWR) übermitteln, erfolgt die Übermittlung nur, soweit dem Dritt-
Um Ihre Angaben bei Abschluss eines Versicherungsvertrages (z.B. Angaben zu einem          land durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde
Schadenfreiheitsrabatt in der Kfz-Haftpflichtversicherung) bzw. um Ihre Angaben bei        oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmens-
Eintritt eines Versicherungsfalls überprüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann       interne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
im dafür erforderlichen Umfang ein Austausch von personenbezogenen Daten mit
                                                                                           Automatisierte Einzelfallentscheidungen
dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer (Vorversicherer) erfolgen.
                                                                                           Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, die von Ihnen bei Antragstellung abgefragt werden,
Bonitätsprüfung                                                                            entscheiden wir teilweise vollautomatisiert über das Zustandekommen eines Vertrages
Wir übermitteln Ihre Daten (Name, Adresse und ggf. Geburtsdatum) zum Zwecke der            und über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie.
Bonitätsprüfung und um Informationen zur Beurteilung des Zahlungsausfallrisikos auf        Aufgrund Ihrer Angaben zu einem Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicher-
Basis mathematisch-statistischer Verfahren unter Verwendung von Anschriftendaten           ten Daten sowie ggf. von Dritten dazu erhaltenen Informationen entscheiden wir voll-
zu erhalten, an die infoscore Consumer Data GmbH, Rheinstr. 99, 76532 Baden-Baden.         automatisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisierten Entscheidungen
Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 lit. b) und Artikel 6 Ab-   beruhen auf von unseren Gesellschaften vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung
satz 1 lit. f) der EU-DSGVO. Übermittlungen auf der Grundlage dieser Bestimmungen          der Informationen.
dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrnehmung berechtigter Interessen unserer           Werden Anträge auf Abschluss eines Vertrages oder gemeldete Schäden durch eine
Gesellschaften oder Dritter erforderlich ist und nicht die Interessen der Grundrechte      automatisierte Einzelfallentscheidung abgelehnt, werden diese Ablehnungen vor
und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten         einer endgültigen Mitteilung an Antragsteller von einem Mitarbeiter des zuständigen
erfordern, überwiegen.                                                                     Fachbereichs manuell überprüft.


18

[Seite 19]
                  F10022 07.23 Versicherungsbedingungen Vereins Gruppen Unfallversicherung


                www.bgv.de
                Telefon: 0721 660-0
                BGV Badische Versicherungen


Stand 05/2021
```

