# Helvetia Bausteine: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-helvetia-guv-bausteine.php
- Rechtlicher Träger: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-helvetia-guv-bausteine.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Baustein Ausland](https://www.helvetia.com/content/dam/os/de/web/lp/aktionen/GUV_Baustein%20Ausland.pdf), Fassung PL-GUBA-2106, Stand 01.06.2021
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Baustein Heilwesen](https://www.helvetia.com/content/dam/os/de/web/lp/aktionen/GUV_Baustein%20Heilwesen.pdf), Fassung PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Baustein Sofortschutz](https://www.helvetia.com/content/dam/os/de/web/lp/aktionen/GUV_Baustein%20Sofortschutz.pdf), Fassung PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Baustein Keyperson](https://www.helvetia.com/content/dam/os/de/web/lp/aktionen/GUV_Baustein%20Keyperson.pdf), Fassung PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen | 22, Seite 14 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. | Wer ist Wer, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang | 22.1, Seite 14 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt: wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet | 10.4.2, Seite 11 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. | 12.1, Seite 12 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent. | 18, Seite 14 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Personen, die für dauernd mindestens schwerste gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. | 4.1, Seite 7 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart worden ist. | 1.2, Seite 2 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit | 1.2, Seite 2 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche anerkennt und vergütet. | BB Dienstreise, Seite 18 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | ja | Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten Sportart betroffen werden. | BB Vereinsmitglieder 1, Seite 19 |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.1.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | Arm oder Hand 100 % | BB Heilwesen 2.1.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | Hand 70 % | 2.1.2.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | Daumen 20 % Zeigefinger 10 % | 2.1.2.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | Bein 70 % Fuß 40 % | 2.1.2.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | Auge 50 % | 2.1.2.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | Gehör auf einem Ohr 30 % | 2.1.2.2.1, Seite 3 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart. | BB Progression, Seite 17 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | Die Leistung wird nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 30 Prozent beträgt. | 3.2.2, Seite 7 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 18 Monaten nach dem Unfall eingetreten | 2.1.1.3, Seite 3 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 24 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 2.1.1.4, Seite 3 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. | 9.4, Seite 10 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | 2.1.2.1, Seite 3 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.6.2, Seite 5 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | Für die Dauer der ärztlichen Behandlung erbringen wir ein zusätzliches Tagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, längstens für 42 Tage. | BB Heilwesen 6.1, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 730 Tage ab dem Tag des Unfalls gerechnet. | 2.4.2, Seite 5 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen bezahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 100 Tage. | 2.5.2, Seite 5 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.2.2, Seite 4 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | ja, bis 10.000 € | Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von 10.000 Euro. | BB Sofortschutz 5.2.2, Seite 2 |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | ja, bis 5.000 € | Wir leisten bis zu einem Maximalbetrag von 5.000 Euro Ersatz für nachgewiesene Arzthonorare, Operationskosten | BB Ausland 4, Seite 1 |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 250.000 € | Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro. | BB Sofortschutz 6.3.2, Seite 3 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 50.000 € | Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro. | BB Sofortschutz 6.2.2, Seite 3 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | ja, bis 10.000 € | Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person. | BB Sofortschutz 4.2, Seite 2 |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | ja | Ziel ist es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit eine schnellstmögliche Genesung zu fördern. | BB Sofortschutz 7, Seite 5 |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch eine erhöhte Kraftanstrengung ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt. | 1.4, Seite 2 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnliches mitversichert. | 1.3.1, Seite 2 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | Ohne dass die äußere Hautschicht beschädigt sein muss, bzw. die Erreger in Auge, Mund oder Nase eingespritzt sein müssen, sind folgende Infektionskrankheiten generell versichert | BB Heilwesen 5.2, Seite 3 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren | 5.2.1, Seite 8 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörungen durch | 5.1.1, Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen erbracht | 5.2.6, Seite 9 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | Einschlafen oder Trunkenheit (beim Lenken von Kraftfahrzeugen jedoch nur, wenn der Blutalkohol unter 0,8 Promille liegt) | 5.1.1, Seite 7 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten. | 1.3.1, Seite 2 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | 5.1.5, Seite 8 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast. | 5.1.4.1, Seite 8 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überraschend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen. | 5.1.3, Seite 7 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversichert. | BB Heilwesen 4, Seite 3 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz | 6.4, Seite 9 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | 5.1.2, Seite 7 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. | 6, Seite 9 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben. | 22.2, Seite 14 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. | 6.1, Seite 9 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | ja | Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres | BB Zuwachsleistung, Seite 18 |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | 7.1, Seite 9 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 10.2.2, Seite 11 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Baustein Ausland

```text
[Seite 1]
 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall-
 versicherung Baustein Ausland                                                                                         PL-GUBA-2106
 Stand: 01.06.2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und
dem Versicherungsschein.


Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Ausland vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, ergeben
sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Un-
fallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung.


Freundliche Grüße
Ihre Helvetia


Inhaltsverzeichnis

1     Allgemeine Leistungsvoraussetzungen                              1    5      Besuchskosten im Ausland                                      1
2     Beschränkungen der Leistungen                                    1    6      Krankenhaustage- und Genesungsgeld im Ausland                 2
3     Tropen- und Polarklausel                                         1    7      Assistance-Leistungen im Ausland                              2
4     Heilbehandlungskosten im Ausland                                 1
________________________________________________________________________________________________________________

1       Allgemeine Leistungsvoraussetzungen                                3        Tropen- und Polarklausel

        Erleidet die versicherte Person bei einem Auslandsaufenthalt                In Erweiterung zu Ziffern 1.3 und 1.3.3 der GUB 2021 gilt fol-
        von maximal zwölf Monaten einen versicherten Unfall gemäß                   gende Erweiterung:
        Ziffer 1 der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedin-                   Für versicherte Personen dieses Vertrags, die sich für die
        gungen (GUB 2021), organisieren wir die nachfolgenden                       Dauer von maximal drei Monaten in tropischen oder polaren
        Leistungen und übernehmen die Kosten, sofern die Organi-                    Gebieten befinden, besteht Versicherungsschutz für Gesund-
        sation durch einen von uns beauftragen Dienstleister erfolgt                heitsschädigungen, die sie durch für diese Region typische
        und es die Besonderheiten des jeweiligen Landes sowie die                   Licht-, Temperatur-, Klima- und/oder Witterungseinflüsse er-
        aktuelle politische Situation zulassen. Als Ausland gelten alle             leiden.
        Länder mit Ausnahme der Bundesrepublik Deutschland und                      Als tropische Gebiete gelten Regionen bis zum 23. Breiten-
        des Landes in dem die versicherte Person ihren ständigen                    grad nördlicher und südlicher Breite und als polare Gebiete
        Wohnsitz hat.                                                               Regionen ab dem 67. Breitengrad nördlicher und südlicher
2       Beschränkungen der Leistungen                                               Breite.
                                                                                    Diese Gesundheitsschädigungen gelten als durch einen Un-
        Wir leisten subsidiär zu einer gesetzlichen, privaten Kranken-
                                                                                    fall im Sinne der Ziffer 1.3 der GUB 2021 verursacht und somit
        versicherung oder Auslandsreise-Krankenversicherung.
                                                                                    mitversichert, ohne dass ein Unfallereignis vorgelegen haben
        Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann der Erstat-             muss.
        tungsanspruch aus diesem Vertrag nur wegen der restlichen
        Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er-          4        Heilbehandlungskosten im Ausland
        satzpflichtiger seine Leistungspflicht, leisten wir unmittelbar.            Für die Behebung der Unfallfolgen sind der versicherten Per-
        Erstattet werden bei entsprechendem Nachweis auch Selbst-                   son Heilkosten entstanden. Wir leisten bis zu einem Maximal-
        behalte oder Jahresselbstbehalte einer privaten Krankenver-                 betrag von 5.000 Euro Ersatz für nachgewiesene Arzthono-
        sicherung.                                                                  rare, Operationskosten, notwendige Kosten für die Unterbrin-
        Bestehen für die betroffene versicherte Person bei unserer                  gung und Verpflegung im Krankenhaus, Arzneien, künstliche
        Gesellschaft noch weitere Gruppenunfallversicherungsver-                    Glieder und Verbandsmittel ab einem Betrag von 50 Euro. Die
        träge, so kann die Leistung nur aus einem dieser Verträge                   Leistung wird je Unfallereignis nur einmal erbracht.
        erbracht werden.                                                   5        Besuchskosten im Ausland
        Die im Versicherungsschein genannten Beträge für den Kos-
                                                                                    Wir übernehmen die zusätzlich entstehenden Kosten für die
        tenersatz nehmen an einem für andere Leistungsarten ver-
                                                                                    Heimfahrt oder Unterbringung der mitreisenden Kinder und
        einbarten Zuwachs von Leistung und Versicherungsprämie
                                                                                    des mitreisenden Partners der versicherten Person.
        nicht teil. Die Dynamik gemäß den Besonderen Bedingungen
        für die Gruppenunfallversicherung mit planmäßiger Erhöhung                  Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für Besuche im
        von Leistung und Prämie (BB Zuwachsleistung GUB 2021,                       Krankenhaus, die dem Partner der versicherten Person ent-
        Modell 3) ist ausgeschlossen.                                               stehen. Dabei übernehmen wir die Kosten für zwei Tage pro
                                                                                    Woche.


Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396

PL-GUBA-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                      Seite 1 von 2

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      Wir übernehmen die angemessenen nachgewiesenen Kos-             Wir übernehmen die Kosten für die telefonische Beratung
      ten für öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug,        durch einen Arzt oder Psychologen nach einem Unfall im Aus-
      Fähre) und für die Unterkunft bis zu einem Maximalbetrag von    land sowie eine ärztliche Zweitmeinung zur Klärung der Not-
      5.000 Euro ab einem Betrag von 50 Euro.                         wendigkeiten bei operativen Eingriffen.
6     Krankenhaustage- und Genesungsgeld im Ausland                   Wir übernehmen die Kosten für die Recherche der Adresse
                                                                      eines Facharztes oder einer Fachklinik in der Region des Auf-
      Sofern im Versicherungsvertrag Krankenhaustagegeld und          enthaltsortes nach einem Auslandsunfall inklusive der Ter-
      ein Genesungsgeld vereinbart ist, gilt für Unfälle im Ausland   minvereinbarung.
      Folgendes:
                                                                      Wir übernehmen die Kosten für die Koordination des Behand-
      Die versicherte Person ist unfallbedingt in medizinisch not-    lungsmanagements bei stationären Behandlungen durch
      wendiger vollstationärer Heilbehandlung. Kuren sowie Auf-       Kommunikation mit dem behandelnden Krankenhaus inklu-
      enthalte in privaten Einrichtungen (Pensionen und Hotels)       sive eines Arzt-zu-Arzt-Gespräches mit dem behandelnden
      und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwen-        Arzt im Ausland.
      dige Heilbehandlung. Erfolgt die Heilbehandlung jedoch in ei-
                                                                      Bei Krankenhausaufenthalten nach einem Unfall von länger
      nem Institut, das sowohl der Heilbehandlung als auch der Re-
                                                                      als 14 Tagen im Ausland organisieren wir die Anreise eines
      habilitation dient, so entfällt der Krankenhaustagegeld-An-
                                                                      Ersatzmitarbeiters oder eines Krankenbesuchs.
      spruch zumindest dann nicht, wenn es sich um eine Notfall-
      einweisung handelt oder die Krankenanstalt das einzige Ver-     Wir übernehmen die Kosten für die Koordination von medizi-
      sorgungskrankenhaus in der Umgebung des Unfalls der ver-        nisch notwendigen und ärztlich verordneten Medikamenten-
      sicherten Person ist.                                           und Hilfsmitteltransporten sofern keine Einfuhrbeschränkun-
                                                                      gen bestehen.
      Wir zahlen für die Dauer eines medizinisch notwendigen voll-
      stationären Krankenhausaufenthalts in dem betreffenden          Die Kosten für die Organisation des ärztlich angeordneten
      Land, höchstens jedoch für 60 Tage, den doppelten Satz des      und medizinisch notwendigen Rücktransportes ins Heimat-
      für die betroffene versicherte Person vereinbarten Kranken-     land werden durch uns übernommen.
      haustagegeldes.                                                 Gerät die versicherte Person im Ausland in eine besondere
      Ist ein Genesungsgeld im Versicherungsvertrag vereinbart,       Notlage aufgrund eines Unfalls nach Ziffer 1 der GUB 2021
      so wird auch das doppelte Genesungsgeld ausgezahlt.             übernehmen wir die Recherchekosten der Adresse eines
                                                                      Rechtsanwaltes und/oder Dolmetschers in der Region des
      Ist im Versicherungsvertrag jedoch kein Krankenhaustage-
                                                                      Aufenthaltsortes.
      geld und kein Genesungsgeld vereinbart, so zahlen wir für die
      Dauer eines medizinisch notwendigen vollstationären Kran-       Stirbt die versicherte Person auf einer Auslandsreise sorgen
      kenhausaufenthalts in dem betreffenden Land je Kalendertag      wir, nach Abstimmung mit den Angehörigen, für die Organi-
      25 Euro, höchstens jedoch für 60 Tage.                          sation der Bestattung im Ausland oder der Überführung zum
                                                                      Bestattungsort im Deutschland.
7     Assistance-Leistungen im Ausland

      Über unsere Notrufnummer bieten wir durch den von uns be-
      auftragten Assistance-Dienstleister die Information und Orga-
      nisation der nachfolgenden Dienstleistungen an:
      Reisemedizinische telefonische Beratung während der Reise
      und bis zu sechs Wochen nach Rückkehr bei unklaren auftre-
      tenden Erkrankungen.
      Ist laut Einschätzung der Ärzte des Assistance-Dienstleisters
      eine sofortige Abklärung und Vorstellung bei einem Spezialis-
      ten für Reise- und Tropenmedizin erforderlich, so wird ein
      Termin bei einem entsprechenden Spezialisten vereinbart.


PL-GUBA-2106, Stand 01.06.2021                                                                                       Seite 2 von 2
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## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Baustein Heilwesen

```text
[Seite 1]
 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall-
 versicherung Baustein Heilwesen                                                                                       PL-GUBH-2106
 Stand: 01.06.2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und
dem Versicherungsschein.


Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Heilwesen vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, erge-
ben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen
Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung.


Freundliche Grüße
Ihre Helvetia


Inhaltsverzeichnis

1     Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der               2.3    Verbesserte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfallrente2
      Invalidität                                                      1
                                                                            2,4    Anrechnung der Vorinvalidität                                   2
1.1   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität              1
                                                                            3      Luftfahrtunfälle                                                2
1.2   Geltendmachung der Invalidität                                   1
                                                                            4      Strahlenschäden                                                 3
2     Die verbesserte Gliedertaxe                                      1
                                                                            5      Infektionen                                                     3
2.1   Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (Humanmediziner,
      Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker)                              1    6      Sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes                3
2.2   Verbesserte Gliedertaxe für weitere akademische Heilberufe            6.1    Angriffsgeld                                                    3
      (z. B. psychologische Psychotherapeuten) und weitere Berufe           6.2    Ersatzleistung                                                  3
      im Heilwesen (z. B. Krankenpfleger, Röntgenassistenten,               7      Unfälle im Ausland                                              4
      Rettungssanitäter)                                         2

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1       Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der            2        Die verbesserte Gliedertaxe
        Invalidität
                                                                                    Die Ziffern 2.1.2.2.1 (Gliedertaxe) der GUB 2021 werden
        Die Ziffern 2.1.1.3 (Eintritt und ärztliche Feststellung der                durch diese Besonderen Bedingungen wie folgt abgeändert.
        Invalidität) und 2.1.1.4 (Geltendmachung der Invalidität)                   Welche der beiden nachfolgenden verbesserten Gliedertaxen
        der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungsbedingungen                       für Sie zutrifft hängt davon ab, welchen Beruf Sie zur Zeit des
        (GUB 2021) werden durch diese Besonderen Bedingungen                        Eintritts des Unfalls ausgeübt haben.
        wie folgt abgeändert.
                                                                                    Beispiel: Sie waren zum Unfallzeitpunkt als Zahnarzt beschäf-
1.1     Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität                         tigt. Für den Unfall gilt daher die verbesserte Gliedertaxe nach
        Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall                Ziffer 2.1 dieser Besonderen Bedingungen. Waren Sie zum
        -   eingetreten und                                                         Unfallzeitpunkt als psychologischer Psychotherapeut be-
                                                                                    schäftigt, so gilt für Sie die verbesserte Gliedertaxe nach Zif-
        -   eine Änderung dieses Zustands ist nicht zu erwarten.
                                                                                    fer 2.2 dieser Besonderen Bedingungen.
        Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall
                                                                                    Waren Sie zum Unfallzeitpunkt Ruheständler oder ohne
        -   von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.                         hauptberufliche medizinische Beschäftigung (z. B. Erzie-
        Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein An-             hungszeit oder eine beratende Tätigkeit), so gilt für sie zum
        spruch auf Invaliditätsleistung.                                            Unfallzeitpunkt die Gliedertaxe aus Ziffer 2.1.2.2.1 der
                                                                                    GUB 2021. Spätestens mit Vollendung des 70. Lebensjahres
1.2     Geltendmachung der Invalidität
                                                                                    gilt für Sie zum Unfallzeitpunkt die Gliedertaxe aus Zif-
        Sie müssen die Invalidität innerhalb von 36 Monaten nach                    fer 2.1.2.2.1 der GUB 2021, auch wenn Sie noch praktizieren
        dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt,                    bzw. noch beruflich tätig sind.
        Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
                                                                           2.1      Verbesserte Gliedertaxe für Ärzte (Humanmediziner,
        Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts-               Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker)
        leistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen
                                                                           2.1.1    Gliedertaxe
        lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt ha-
        ben.                                                                        Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol-
                                                                                    genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich
        Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzun-
                                                                                    die hier genannten Invaliditätsgrade.
        gen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon-
        takt aufzunehmen.

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396

PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                        Seite 1 von 4

[Seite 2]
        Arm oder Hand                                            100 %            anderen Auges bei Eintritt des Unfalls
        Daumen oder Zeigefinger                                   60 %            bereits vollständig verloren war                          100 %
        anderer Finger                                            30 %            Gehör auf einem Ohr                                        40 %
        Bein oder Fuß                                            100 %            Gehör des anderen Ohrs war bei
        große Zehe                                                10 %            Eintritt des Unfalls bereits vollständig
        andere Zehe                                               10 %            verloren                                                   80 %
        Auge                                                      80 %            Stimme*                                                   100 %
        ein Auge, sofern die Sehkraft des                                         Geruchssinn                                                15 %
        anderen Auges bei Eintritt des Unfalls                                    Geschmack                                                  15 %
        bereits vollständig verloren war                         100 %            Niere                                                      25 %
        Gehör auf einem Ohr                                       40 %            beide Nieren                                              100 %
        Gehör des anderen Ohrs war bei                                            eine Niere, sofern die andere Niere
        Eintritt des Unfalls bereits vollständig                                  bei Eintritt des Unfalls bereits
        verloren                                                  80 %            vollständig funktionsunfähig war                           60 %
        Stimme*                                                  100 %            Milz                                                       20 %
        Geruchssinn                                               20 %            Gallenblase                                                20 %
        Geschmack                                                 20 %            Magen                                                      30 %
        Niere                                                      25 %           Lungenflügel                                               50 %
        beide Nieren                                             100 %            *Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust
        eine Niere, sofern die andere Niere                                       von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe-
                                                                                  dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge-
        bei Eintritt des Unfalls bereits
                                                                                  nen Reaktion darstellt.
        vollständig funktionsunfähig war                           60 %
                                                                                  Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann-
        Milz                                                       20 %           ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil
        Gallenblase                                                20 %           des jeweiligen Prozentsatzes.
        Magen                                                      30 %           Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das
                                                                                  einen Invaliditätsgrad von 80 Prozent. Ist er um ein Zehntel in
        Lungenflügel                                               50 %
                                                                                  seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts-
        * Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust            grad von 8 Prozent (ein Zehntel von 80 Prozent).
        von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe-
                                                                            2.3   Verbesserte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfall-
        dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge-
                                                                                  rente
        nen Reaktion darstellt.
                                                                                  Ist für die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt die Leis-
        Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann-
                                                                                  tungsart Unfallrente mitversichert, so gilt abweichend von Zif-
        ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil
                                                                                  fer 2.2.1 (Voraussetzungen für die Leistung bei einer Unfall-
        des jeweiligen Prozentsatzes.
                                                                                  rente) der GUB 2021 die jeweilige verbesserte Gliedertaxe
        Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das            aus diesen Besonderen Bedingungen Baustein Heilwesen
        einen Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Ist er um ein Zehntel             versichert.
        in seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts-
                                                                            2,4   Anrechnung der Vorinvalidität
        grad von 10 Prozent (= ein Zehntel von 100 Prozent).
                                                                                  Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
2.2     Verbesserte Gliedertaxe für weitere akademische Heilbe-
                                                                                  Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt (Vo-
        rufe (z. B. psychologische Psychotherapeuten) und wei-
                                                                                  rinvalidität), wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität ge-
        tere Berufe im Heilwesen (z. B. Krankenpfleger, Rönt-
                                                                                  mindert. Diese ist nach den Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 zu
        genassistenten, Rettungssanitäter)
                                                                                  bemessen. Diese grundsätzliche Regelung zur Vorinvalidität
2.2.1   Gliedertaxe                                                               ergibt sich aus Ziffer 2.1.2.2.3 der GUB 2021.
        Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol-              Waren das Gehör oder das Augenlicht vor dem Unfall dau-
        genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich                ernd beeinträchtigt, wird die Vorinvalidität nicht mindernd an-
        die hier genannten Invaliditätsgrade.                                     gerechnet, wenn die vorherige Beeinträchtigung durch akus-
        Arm                                                       80 %            tische oder optische Hilfen (Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen
        Hand                                                      75 %            etc.) beseitigt worden war und das Gehör oder das Augenlicht
                                                                                  durch den Unfall nun vollständig verloren gegangen ist.
        Daumen                                                    30 %
        Zeigefinger                                               20 %      3     Luftfahrtunfälle

        anderer Finger                                            10 %            Unfälle der versicherten Person als sonstiges Besatzungsmit-
        Bein                                                      80 %            glied oder bei beruflichen Tätigkeiten, die mit Hilfe eines Luft-
                                                                                  fahrzeugs auszuüben sind, sind nach Ziffer 5.1.4 der
        Fuß                                                       50 %            GUB 2021 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
        große Zehe                                                15 %            Beispiel: Einsatz als Rettungssanitäter oder Rettungsarzt auf
        andere Zehe                                                 8%            einem Rettungshubschrauber
        Auge                                                      60 %            Ziffer 5.1.4 GUB 2021 wird durch diese Besonderen Bedin-
        ein Auge, sofern die Sehkraft des                                         gungen wie folgt abgeändert:


PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                       Seite 2 von 4

[Seite 3]
      Sofern Sie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahr-               Erkenntnisse orientiert und entsprechende Laborbefunde ent-
      zeuges tätig sind, oder eine berufliche Tätigkeit ausüben, die            hält, nachzuweisen.
      mit Hilfe eines Luftfahrzeuges ausgeübt wird, sind Sie zum
                                                                                Bei einer Infektion beachten Sie bitte folgende Erweiterungen:
      Unfallzeitpunkt versichert. Diese Erweiterung gilt jedoch nur
      dann, sofern Sie gelegentlich ein Luftfahrzeug in der oben be-            -   Abweichend von Ziffer 7.1 der GUB 2021 reicht es aus,
      schriebenen Form beruflich nutzen. Als gelegentlich gilt ver-                 wenn sie den Versicherer unverzüglich unterrichten,
      einbart, dass der Anteil der mit einem Luftfahrzeug ausgeüb-                  nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt fest-
      ten beruflichen Tätigkeit nicht mehr als 20 Prozent im Ver-                   gestellt wurde.
      gleich zu Ihrer gesamten beruflichen Tätigkeit betragen darf.
                                                                                -   Die Fristen in Ziffer 2.1.1.3 und 2.1.1.4 (Invalidität) und
      Zum Unfallzeitpunkt sind Sie verpflichtet, einen entsprechen-
                                                                                    Ziffer 9.4 (Neubemessung Invalidität) beginnen nicht mit
      den Nachweis über die gelegentliche Tätigkeit beizubringen.
                                                                                    dem Unfall (z. B. dem Stich eines Insektes), sondern erst
4     Strahlenschäden                                                               mit der erstmaligen Diagnose der Infektion durch einen
                                                                                    Arzt.
      Gesundheitsschäden durch Strahlen sind nach Ziffer 5.2.2
      der GUB 2021 vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.                      -   Es besteht nur dann Versicherungsschutz für Infektionen
      Ziffer 5.2.2 der GUB 2021 wird durch diese Besonderen Be-                     im Sinne dieser Besonderen Bedingungen, wenn die erst-
                                                                                    malige Diagnose der Infektion durch einen Arzt während
      dingungen wie folgt abgeändert:
                                                                                    der Wirksamkeit des Vertrages erfolgt.
      Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen so-
      wie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversi-      5.5     Beginn des Versicherungsschutzes
      chert.
                                                                                Der Versicherungsschutz für die Infektionskrankheiten be-
      Vom Versicherungsschutz bleiben Gesundheitsschäden aus-                   ginnt nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die War-
      geschlossen, die als Berufs- oder Gewerbekrankheit aner-                  tezeit beginnt, sobald die erste Prämie gezahlt ist, jedoch frü-
      kannt worden sind.                                                        hestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit-
5     Infektionen                                                               punkt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche-
                                                                                rungsschutzes eintreten, besteht keine Leistungspflicht.
      Infektionen sind nach Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 vom Versi-
                                                                        6       Sonstige Erweiterungen des Versicherungsschutzes
      cherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die un-
      ter 5.2.4 aufgezählten mitversicherten Infektionskrankheiten              Die nachfolgenden Ergänzungen erweitern Ihren Versiche-
      (z. B. FSME und Borreliose).                                              rungsschutz wie folgt:
5.1   Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 wird durch diese Besonderen Be-         6.1     Angriffsgeld
      dingungen wie folgt abgeändert:                                           Die versicherte Person wird bei Ausübung ihrer beruflichen
      Die versicherte Person hat sich mit einer Infektionskrankheit             Tätigkeit angegriffen und erleidet dabei einen Unfall.
      infiziert.                                                                Beispiel: Ein Arzt wird bei der Blutabnahme, um einen Blutal-
                                                                                koholwert zu bestimmen, von einem stark alkoholisieren Men-
      Aus der Krankengeschichte, dem Befund oder der Natur der                  schen weggestoßen. Dabei fällt der Arzt hin und zieht sich
      Erkrankung geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine               eine Fraktur zu.
      der in Ziffer 1.3 GUB 2021 bestimmten Art in den Körper ge-
                                                                                Für die Dauer der ärztlichen Behandlung erbringen wir ein zu-
      langt sind.
                                                                                sätzliches Tagegeld in Höhe von 100 Euro pro Tag, längstens
      Die Krankheitserreger sind entweder durch eine Beschädi-                  für 42 Tage.
      gung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht            6.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
      durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infektiöser
                                                                                Die versicherte Person ist unfallbedingt
      Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt.
      Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbe-                     -   in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
      stand des Einspritzens nicht.                                             -   in ärztlicher Behandlung
5.2   Ohne dass die äußere Hautschicht beschädigt sein muss,                    Sofern der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtgefühl
      bzw. die Erreger in Auge, Mund oder Nase eingespritzt sein                seinem Beruf soweit als möglich nachgeht, wird dies nicht zu
      müssen, sind folgende Infektionskrankheiten generell versi-               seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung der Beein-
      chert:                                                                    trächtigung der Arbeitsfähigkeit ist nur der objektive ärztliche
                                                                                Befund maßgebend.
      Borreliose, Brucellose (Maltafieber), Cholera, Diphterie, Drei-
                                                                        6.1.2   Höhe und Dauer der Leistung
      tagefieber, Echinokokkose (Fuchsbandwurm), epidernische
      Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommerme-                 Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
      ningitis (FSME) / Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Gürtelrose,             -   die vereinbarte Versicherungssumme (100 Euro pro Tag)
      Hirnhautentzündung (Meningitis), Keuchhusten, Lepra, Mala-                    und
      ria, Masern, Mumps, Pest, Pfeiffersches Drüsenfieber, Po-
                                                                                -   der ärztlich festgestellte Grad der Beeinträchtigung der
      cken, Röteln, Scharlach, Schlaf-/Tsetse-Krankheit, Tuberku-
                                                                                    Arbeitsfähigkeit
      lose, Tularämie (Hasenpest), Typhus/Paratyphus, Windpo-
      cken.                                                                     Wir zahlen das Tagegeld abgestuft nach dem Ausmaß der
                                                                                ärztlich festgestellten Beeinträchtigung der Berufstätigkeit,
5.3   Gesundheitsschäden durch Schutzimpfungen gegen Infektio-                  längstens für 42 Tage.
      nen sind generell mitversichert und fallen daher unter den
                                                                        6.2     Ersatzleistung
      Versicherungsschutz.
                                                                                Die versicherte Person ist Besatzungsmitglied eines Kranken-
5.4   Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion                       oder Notarztwagens, wird bei Ausübung ihrer beruflichen Tä-
      durch einen Krankheitserreger oder einer Schutzimpfung und                tigkeit bei einer Einsatzfahrt in einen Verkehrsunfall verwickelt
      der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen             und erleidet dabei einen Unfall.
      ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer


PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                    Seite 3 von 4

[Seite 4]
        Beispiel: Die versicherte Person ist Rettungssanitäter auf ei-
        nem Rettungswagen. Dieser Rettungswagen wird in einen
        Verkehrsunfall auf einer Kreuzung verwickelt. Dabei erleidet
        auch der Rettungssanitäter einen Unfall und erleidet eine
        Fraktur.
6.2.1   Die zum Unfallzeitpunkt über diesen Vertrag vereinbarten
        Versicherungssummen werden für dieses spezielle Unfaller-
        eignis um 25 Prozent erhöht.
7       Unfälle im Ausland

        Sie haben mit uns eine Unfallversicherung abgeschlossen
        die, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist, rund
        um die Uhr und weltweit Versicherungsschutz bietet. Insofern
        sind Unfälle im Ausland mitversichert.
        Auf den Ausschluss zu Unfällen, die unmittelbar oder mittel-
        bar durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse entstanden
        sind, möchten wir in diesem Zusammenhang aber besonders
        hinweisen (siehe Ziffer 5.1.3 der GUB 2021.


PL-GUBH-2106, Stand 01.06.2021                                           Seite 4 von 4
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## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Baustein Sofortschutz

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[Seite 1]
 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall-
 versicherung Baustein Sofortschutz                                                                               PL-GUBS-2106
 Stand: 01.06.2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und
dem Versicherungsschein.


Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Sofortschutz vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind,
ergeben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlos-
senen Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversi-
cherung.


Freundliche Grüße
Ihre Helvetia


Inhaltsverzeichnis

1     Koma-Geld                                                        1    6.2    Kosten für kosmetische Operationen                            3
1.1   Voraussetzung für die Leistung                                   1    6.3    Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze             3
1.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 1    6.4    Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung      3
1.3   Ausschluss der Dynamik                                           1    6.5    Kosten für die Dekompressionskammer                           3
2     Krankentage-Pflegegeld                                           1    6.6    Kosten für eine Beerdigung                                    4
2.1   Voraussetzung für die Leistung                                   1    6.7    Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme        4
2.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2    6.8    Kosten für Heil- und Hilfsmittel                              4
2.3   Ausschluss der Dynamik                                           2    6.9    Selbstbehalt im Krankenhaus                                   4
3     Gips-Geld                                                        2    6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder
3.1   Voraussetzung für die Leistung                                   2         Blindenschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes         4
3.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2    6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem
3.3   Ausschluss der Dynamik                                           2         räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme                    4
4     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                            2    6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen
                                                                                 im privaten Bereich                                             4
4.1   Voraussetzungen für die Leistung                                 2
                                                                            6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen
4.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2         im beruflichen Bereich                                          5
4.3   Ausschluss der Dynamik                                           2    7      Reha-Management                                               5
5     Verbesserte Übergangsleistung                                    2    7.1    Voraussetzungen für die Leistung                              5
5.1   Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis                     2    7.2    Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung                     5
5.2   Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis                    2    7.3    Höhe der Leistungen                                           5
5.3   Ausschluss der Dynamik                                           2    7.4    Art der Leistungen                                            5
6     Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung              3    7.5    Entbindung von der Schweigepflicht                            7
6.1   Grundsätzliche Regelungen                                        3
________________________________________________________________________________________________________________

1       Koma-Geld                                                                   Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Unfall-
                                                                                    versicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag insge-
        In Erweiterung zu Ziffer 2 der Allgemeinen Gruppenunfallver-
                                                                                    samt für alle Unfallversicherungen.
        sicherungsbedingungen (GUB 2021) gilt Folgendes:
                                                                           1.3      Ausschluss der Dynamik
1.1     Voraussetzung für die Leistung
                                                                                    Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
        Die versicherte Person fällt infolge eines Unfalls in ein Koma
                                                                                    tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
        (auch künstliches).
                                                                                    nicht teil.
1.2     Art, Höhe und Dauer der Leistung
                                                                           2        Krankentage-Pflegegeld
        Es wird für jeden Kalendertag an welchem sich die versi-
        cherte Person in einem komatösen Zustand befindet, ein             2.1      Voraussetzung für die Leistung
        Koma-Geld von 50 Euro gezahlt, längstens jedoch bis zu                      Die versicherte Person ist aufgrund eines Unfalls im Sinne der
        24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der komatöse                 Ziffer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not-
        Zustand ist mit einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen.               wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396

PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                      Seite 1 von 7

[Seite 2]
      dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2                Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen ob-
      des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) unfall-                jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten
      bedingt pflegebedürftig.                                                  ärztlichen Bericht nachzuweisen.
2.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                          Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet Ziffer 3
      Es wird für jeden Kalendertag, an welchem eine weitere häus-              der GUB 2021 entsprechende Anwendung. Der Anspruch
      liche oder stationäre Pflege erforderlich ist, ein Krankentage-           entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf eines
                                                                                Jahres, vom Unfalltag an gerechnet.
      Pflegegeld in Höhe von 25 Euro gezahlt, längstens jedoch bis
      zu 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der Pflege-     4.2     Art, Höhe und Dauer der Leistung
      grad ist mit einem entsprechenden Nachweis bei uns nach-                  Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person.
      zuweisen.                                                                 Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-
      Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Unfall-                rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag
      versicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag insge-                  insgesamt für alle Unfallversicherungen.
      samt für alle Unfallversicherungen.                               4.3     Ausschluss der Dynamik
2.3   Ausschluss der Dynamik                                                    Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
      Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-                    tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
      tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie                  nicht teil.
      nicht teil.
                                                                        5       Verbesserte Übergangsleistung
3     Gips-Geld
                                                                        5.1     Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis
3.1   Voraussetzung für die Leistung                                    5.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
      Die versicherte Person muss unfallbedingt aufgrund ärztlicher             Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
      Anweisung länger als 14 Tage einen Gipsverband (auch Hart-                versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
      oder Kunstschaumverband) oder eine Schienung tragen.                      Bereich unfallbedingt
3.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                          -   nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerech-
      Wir zahlen einmal ein Gips-Geld in Höhe von 500 Euro. Die                     net und
      Notwendigkeit des Gipsverbandes oder der Schienung ist mit                -   ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen noch zu
      einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen.                                 100 Prozent beeinträchtigt.
      Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-               -   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate un-
      rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag                  unterbrochen bestanden.
      insgesamt für alle Unfallversicherungen.
                                                                                -   Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des
3.3   Ausschluss der Dynamik                                                        Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns
      Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-                        geltend gemacht worden.
      tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie          5.1.2   Art und Höhe der Leistung
      nicht teil.
                                                                                Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von
4     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                                     5.000 Euro.
4.1   Voraussetzungen für die Leistung                                  5.2     Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis

      Wir erbringen nach einem Unfall im Sinne von Ziffer 1             5.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
      GUB 2021 gemäß den nachstehenden Bestimmungen eine                        Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
      Sofortleistung bei folgenden schweren Verletzungen:                       versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
      -   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rücken-                       Bereich unfallbedingt
          marks,                                                                -   nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech-
      -   Amputation des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,                         net und

      -   Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 Pro-                  -   ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch
          zent der Körperoberfläche,                                                um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt.

      -   Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprel-                -   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate
          lung (Contusion) oder Hirnblutung,                                        ununterbrochen bestanden.

      -   Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Au-                 -   Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt
          gen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20,                   des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei
                                                                                    uns geltend gemacht worden.
      -   Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verlet-
          zungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen –             5.2.2   Art und Höhe der Leistung
          nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder                Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von
          von Schien- und Wadenbein desselben Beines):                          10.000 Euro.
          -   Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-                    Haben Sie bereits eine Leistung nach Ziffer 5.1 dieser Bedin-
              oder Unterschenkelknochens,                                       gungen in Höhe von 5.000 Euro erhalten, wird diese auf einen
          -   Wirbelkörperbruch,                                                Anspruch aus Ziffer 5.2 angerechnet. In diesem Falle erhalten
                                                                                Sie aus der Ziffer 5.2 dementsprechend noch weitere
          -   Beckenbruch,
                                                                                5.000 Euro.
          -   Gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Le-            5.3     Ausschluss der Dynamik
              ber, Milz oder Niere.
                                                                                Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
                                                                                tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
                                                                                nicht teil.


PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                    Seite 2 von 7

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6       Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung                 6.3     Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
6.1     Grundsätzliche Regelungen                                           6.3.1   Voraussetzungen für die Leistung
        In Ihrer Unfallversicherung sind die nachfolgend aufgeführten               Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
        Kostenpositionen in Erweiterung zu Ziffer 2.7 der GUB 2021                  -   für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffent-
        generell mitversichert.                                                         lich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten
        Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs-                       oder
        vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt-             -   für einen Rettungswagen oder einen Feuerwehreinsatz
        höhe von 500.000 Euro – soweit keine abweichende Summe                          oder
        vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei                 -   für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten
        ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag in Höhe                      Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik
        von 500.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten
        begrenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns er-                  entstanden.
        bracht. In den Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro sind                   Wir informieren Sie über die Möglichkeit ärztlicher Versor-
        auch die Kosten gemäß Ziffer 2.7 der GUB 2021 einzubezie-                   gung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem
        hen.                                                                        Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden
                                                                                    Arzt oder Krankenhaus her.
        Bestehen für den Versicherten bei Helvetia mehrere Grup-
        penunfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag                  Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletz-
        insgesamt für alle Gruppenunfallversicherungen.                             ten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkos-
                                                                                    ten auf ärztliche Anordnung zurückgehen und medizinisch
        Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
        tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie                    notwendig oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa-
        nicht teil (Ausschluss der Dynamik). Voraussetzung ist je-                  ren.
        weils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzliche oder private Kran-           Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent-
        kenversicherung, ein Haftpflichtversicherer) nicht zu einer                 stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitrei-
        Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht               sende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der
        bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann             versicherten Person.
        der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen                  Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die
        Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er-                   Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
        satzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmit-
                                                                                    Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir
        telbar an uns halten.
                                                                                    die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Über-
        Kosten sind generell durch entsprechende Nachweise bei uns                  führung zum letzten ständige Wohnsitz.
        geltend zu machen
                                                                                    Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte
6.2     Kosten für kosmetische Operationen                                          oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
6.2.1   Voraussetzungen für die Leistung                                    6.3.2   Art und Höhe der Leistung
        Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation                Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu
        unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äu-                 einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Zif-
        ßeren Erscheinungsbilds zu beheben.                                         fer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro.
        Die kosmetische Operation erfolgt                                   6.4     Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreu-
        -   durch einen Arzt,                                                       ung
        -   nach Abschluss der Heilbehandlung und                           6.4.1   Voraussetzungen für die Leistung
        -   bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem                      Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus-
            Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Le-                   haltshilfe oder eine Kinderbetreuung, wenn sich die den
            bensjahres.                                                             Haushalt überwiegend versorgende Person wegen eines Un-
6.2.2   Art und Höhe der Leistung                                                   falls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in notwendiger voll-
                                                                                    stationärer Heilbehandlung befindet. Gleiches gilt, wenn die
        Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernom-                  versicherte Person einen unfallbedingten Tod erleidet.
        mene
                                                                                    Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine
        -   Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                             Kinderbetreuung setzt voraus, dass im Haushalt der verun-
        -   notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in                  fallten Person mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind un-
            einem Krankenhaus,                                                      ter 15 Jahren oder eine zu pflegende Person zu versorgen ist.
        -   Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, Zahnersatz-                      Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereig-
            und Zahnlaborkosten soweit es sich um den unfallbeding-                 nisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
            ten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen han-        6.4.2   Höhe und Dauer der Leistung
            delt,                                                                   Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 100 Euro je Tag des voll-
        -   Kosten für die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung für                 stationären Aufenthaltes in pauschaler Form, ohne das kon-
            den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust des Zahner-                krete Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist lediglich
            satzes (Brücken, Kronen, Stiftzähne, Gebisse und Im-                    der Nachweis zu führen, dass eine Haushaltshilfe oder eine
            plantate). Die versicherte Person hat die unfallbedingte                Kinderbetreuung aufgrund des Unfalls und des stationären
            Zerstörung des Zahnersatzes durch geeignete Nach-                       Aufenthaltes der versicherten Person neu im Haushalt tätig
            weise zu belegen, z. B. durch die Originalrechnung über                 ist. Die Kosten übernehmen wir für maximal 100 Tage.
            diesen Zahnersatz und die unfallbedingte Beschädigung.          6.5     Kosten für die Dekompressionskammer
        Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu           6.5.1   Voraussetzungen für die Leistung
        einem Gesamtbetrag (inklusive der Kostenerstattung aus Zif-
                                                                                    Die versicherte Person hat einen versicherten tauchtypischen
        fer 2.7 der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro.
                                                                                    Unfall im Sinne der Ziffer 1.3.5 der GUB 2021 erlitten.


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6.5.2   Art und Höhe der Leistung                                          6.9.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung
        Wir übernehmen die Kosten für den Aufenthalt in einer De-                  Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall
        kompressionskammer zur Behandlung tauchtypischer Ge-                       den Selbstbehalt, der von der versicherten Person im Kran-
        sundheitsschäden bis zu einem Betrag in Höhe von                           kenhaus als Eigenanteil zu zahlen ist, in der jeweiligen und
        20.000 Euro.                                                               nachgewiesenen Höhe, maximal jedoch bis zu einem Betrag
6.6     Kosten für eine Beerdigung                                                 in Höhe von 1.000 Euro.

6.6.1   Voraussetzung für die Leistung                                     6.10    Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder Blin-
                                                                                   denschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes
        Die versicherte Person ist unfallbedingt im Sinne der Ziffer 2.6
        der GUB 2021 zu Tode gekommen. Zwischen den Vertrags-              6.10.1 Voraussetzungen für die Leistung
        parteien ist jedoch keine Todesfall-Leistung vereinbart wor-               Die versicherte Person hat einen unter den Vertrag fallenden
        den.                                                                       leistungspflichtigen Unfall erlitten und dabei einen vollständi-
6.6.2   Art und Höhe der Leistung                                                  gen Verlust der Sehfähigkeit und/oder einen vollständigen
                                                                                   Verlust der Hörfähigkeit erlitten. Von der versicherten Person
        Wir übernehmen die notwendigen Kosten für eine adäquate
                                                                                   ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis beizubringen.
        Beerdigung im Inland bis zu einem Betrag in Höhe von
        10.000 Euro.                                                       6.10.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung
6.7     Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme                     Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall
                                                                                   die nachgewiesenen Kosten für das Erlernen der Blinden-
6.7.1   Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                   schrift und/oder der Gebärdensprache oder Anschaffung ei-
        Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-               nes Blindenhundes bis zu einem Betrag in Höhe von
        lenden leistungspflichtigen Unfall wegen der durch das Unfall-             1.000 Euro.
        ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder de-
                                                                           6.11    Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem
        ren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge-
                                                                                   räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme
        rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von min-
        destens drei Wochen                                                6.11.1 Voraussetzungen für die Leistung
        -   eine stationär medizinisch notwendige Kur- oder Rehabi-                Die versicherte Person ist Opfer eines räuberischen Überfalls
            litationsmaßnahme oder                                                 oder einer Geiselnahme geworden. Die Tat wurde bei der Po-
                                                                                   lizei angezeigt und wird von dieser weiterverfolgt.
        -   aufgrund der Nähe zum Wohnort eine teilstationäre me-
            dizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaß-                     Eine körperliche Gesundheitsschädigung ist nicht Vorausset-
            nahme                                                                  zung für die Leistung nach Ziffer 6.11.

        durchgeführt.                                                      6.11.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung
        Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch einen objek-                  Wir übernehmen in den ersten drei Monaten nach einem räu-
        tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärzt-             berischen Überfall oder einer Geiselnahme die Kosten für
        lichen Bericht nachgewiesen.                                               eine psychologische Soforthilfe für die ersten 20 Sitzungen
                                                                                   nach dem räuberischen Überfall oder der Geiselnahme, ma-
6.7.2   Art und Höhe der Leistung
                                                                                   ximal jedoch die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag
        Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für diese Maß-                      in Höhe von 1.000 Euro.
        nahme bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro.                 6.12    Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun-
6.8     Kosten für Heil- und Hilfsmittel                                           gen im privaten Bereich
6.8.1   Voraussetzungen für die Leistung                                   6.12.1 Voraussetzungen für die Leistung
        Die versicherte Person ist nach einem Unfall im Sinne der Zif-             Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu
        fer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not-                   einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Invaliditätsgrad
        wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen                     von 20 Prozent geführt, und wir haben dafür eine Invaliditäts-
        dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2                 leistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3 der GUB 2021 er-
        des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) pfle-                   bracht, so übernehmen wir die erforderlichen Kosten für
        gebedürftig.
                                                                                   -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des auf die
        Werden Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützappa-                        versicherte Person in Deutschland zugelassenen Pkw
        rate, Rollstühle oder Krankenfahrstühle, Krankenbetten oder                    oder
        andere Heil- und Hilfsmittel medizinisch notwendig ärztlich
                                                                                   -   die Neuanschaffung eines auf die versicherte Person in
        verordnet, erfolgt hierzu eine Kostenbeteiligung, welche in-                   Deutschland zugelassenen behindertengerechten adä-
        nerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis beantragt                      quaten Pkw und
        wurden.
                                                                                   -   den behindertengerechten adäquaten Umbau der ständig
        Die Leistungen werden nur bei entsprechendem Nachweis                          bewohnten Wohnung der versicherten Person in
        fällig.                                                                        Deutschland oder
6.8.2   Art und Höhe der Leistung
                                                                                   -   den Umzug in eine ständig zu bewohnende behinderten-
        Wir übernehmen die Kosten für diese Heil- und Hilfsmittel in                   gerechte adäquate Wohnung in Deutschland und
        den ersten drei Jahren nach dem Unfallereignis bis zu einem                -   die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der
        Betrag in Höhe von 20.000 Euro.
                                                                                       Umbaumaßnahmen.
6.9     Selbstbehalt im Krankenhaus
                                                                           6.12.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung
6.9.1   Voraussetzungen für die Leistung                                           Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall
        Die versicherte Person war unfallbedingt im Sinne der Zif-                 die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von
        fer 2.4 der GUB 2021 in medizinisch notwendiger vollstatio-                maximal 100.000 Euro.
        närer Behandlung. Zwischen den Vertragsparteien ist jedoch                 Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder
        kein Krankenhaustagegeld vereinbart worden.
                                                                                   dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns


PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                       Seite 4 von 7

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       vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die                       -   Frakturen mit Beteiligung großer Gelenke (Schulter-,
       durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht                          Knie-, Hüftgelenk)
       bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.                Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen objekti-
6.13   Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun-                          ven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztli-
       gen im beruflichen Bereich                                                 chen Bericht nachzuweisen.
6.13.1 Voraussetzungen für die Leistung                                           Ein Anspruch auf die Leistung besteht, wenn dieser nach dem
       Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu               Unfall von Ihnen innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht
       einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Mindestinvali-                wurde.
       ditätsgrad in Höhe von 20 Prozent geführt, und wir haben da-               Auf die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht im
       für eine Invaliditätsleistung nach Ziffern 2.1, 2.2 oder 2.3 der           Rahmen der Ziffer 7.5 dieser Besonderen Bedingungen wei-
       GUB 2021 erbracht, so übernehmen wir die erforderlichen                    sen wir an dieser Stelle bereits hin.
       Kosten für                                                         7.2     Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung
       -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des Ar-                       Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung
           beitsplatzes (als Arbeitsplatz gilt der Platz, an dem die              richten sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi-
           versicherte Person vor dem Unfall zur überwiegenden                    cherten Person. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen
           Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist),                    werden durch einen von uns beauftragten fachlich qualifizier-
       -   die Einrichtung eines neuen behindertengerechten adä-                  ten Vertragspartner in Deutschland erbracht.
           quaten Arbeitsplatzes beim Versicherungsnehmer bzw.                    Die vereinbarten Hilfeleistungen werden längstens für eine
           eines häuslichen Arbeitszimmers, sofern sich die versi-                Dauer von drei Jahren erbracht.
           cherte Person und der Versicherungsnehmer gemeinsam
           dafür entscheiden,                                                     Die Leistungen aus dem Reha-Management erbringen wir
                                                                                  ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Aus-
       -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des für                       landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von
           diese versicherte Person vom Versicherungsnehmer zur                   uns oder dem Dienstleister vorgeschlagen wurde.
           Verfügung gestellten Dienst-Pkw,
                                                                                  Mit der Erbringung der Reha-Management-Leistung ist eine
       -   die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der                Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Gruppenun-
           Umbaumaßnahmen.                                                        fallversicherungsvertrag nicht verbunden, da aus medizini-
       Sofern der versicherten Person durch die Inanspruchnahme                   schen / sozialen Gründen mit der Einschaltung des Dienst-
       dieser versicherten Kostenart Steuer- und/oder Sozialversi-                leisters nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung
       cherungsabgaben entstehen, so werden diese ebenfalls von                   des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.
       uns, gegen entsprechenden Nachweis, übernommen.                            Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft
6.13.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung                                           mehrere Unfallversicherungen, oder mehrere Bausteine mit
       Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall                   Einschluss des Reha-Managements, so kann die vereinbarte
       die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von                  Leistung nur aus einem dieser Bausteine verlangt werden.
       maximal 100.000 Euro.                                              7.3     Höhe der Leistungen
       Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder               Sie haben Anspruch auf Beratungsleistungen von maximal
       dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns                       100 Stunden. Welche Beratungsleistungen erbracht werden,
       vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die                   richtet sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi-
       durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht                  cherten Person und wird im Zusammenspiel mit dem von uns
       bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.                beauftragten Dienstleister festgestellt.
7      Reha-Management                                                            Ergeben sich in Teilen des Genesungs- und Rehabilitations-
                                                                                  prozesses Versorgungslücken, können finanzielle Mittel für
       Unser Reha-Management navigiert und begleitet Verunfallte                  zusätzliche Anwendungen, Therapien oder qualitativ hoch-
       durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungser-                wertigere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Besteht
       bringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist                  die allgemeine medizinische Auffassung, dass durch eine in-
       es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit               tensivere und qualitativ bessere therapeutische Behandlung
       eine schnellstmögliche Genesung zu fördern.                                oder durch die Nutzung qualitativ hochwertigere Hilfsmittel ein
7.1    Voraussetzungen für die Leistung                                           schnellerer Heilungsverlauf erzielt werden kann, werden
                                                                                  durch den Dienstleister entsprechende zusätzliche Maßnah-
       Die versicherte Person hat einen versicherten Unfall mit einer
                                                                                  men vorgeschlagen.
       Gesundheitsschädigung erlitten,
                                                                                  Die Kosten für diese Reha-Maßnahmen werden bis zu einer
       -   die voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindes-
                                                                                  Höhe von 100.000 Euro von uns übernommen. Soweit ein an-
           tens 20 Prozent (nach Ziffer 2.1 der GUB 2021) führt oder
                                                                                  derer Ersatzpflichtiger (Dritte, Krankenkasse oder andere
           geführt hat, oder
                                                                                  Leistungsträger) eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan-
       -   zu einer vollstationären Heilbehandlung (Krankenhaus-                  spruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend
           aufenthalt) von mindestens 10 Tagen führt oder geführt                 gemacht werden.
           hat (nach Ziffer 2.4 der GUB 2021), oder
                                                                                  Diese Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
       -   wenn durch den Unfall eine der nachfolgenden Verletzun-                tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
           gen eingetreten ist                                                    nicht teil (Ausschluss Dynamik).
           -   Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mindestens 2. Grades             7.4     Art der Leistungen
           -   Knöcherne Verletzung der Wirbelsäule                       7.4.1   Bedarfserhebung
           -   Polytrauma (Verletzungen mehrerer Körperregionen                   Hat die versicherte Person Anspruch auf Reha-Management,
               oder von Organsystemen)                                            so beauftragen wir einen spezialisierten Dienstleister mit der
           -   CRPS (Sudeck)                                                      Erhebung eines Reha-Management-Bedarfs. Der Reha-Ma-


PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                      Seite 5 von 7

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        nagement-Bedarf wird durch ein Ersthilfetelefonat oder zu-                Im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenze übernehmen
        sätzlich durch ein Vorortgespräch mit der verunfallten versi-             wir die Kosten einer notwendigen besonderen Heilbehand-
        cherten Person, deren Angehörigen (Ehegatte, eingetragener                lung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen
        Lebenspartner, mit der versicherten Person in häuslicher Ge-              oder privaten Leistungsträger besteht.
        meinschaft lebender Partner einer nicht ehelichen Lebensge-               Ziel der Maßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabili-
        meinschaft, volljährige Kinder, Eltern), den behandelnden                 tation ist eine optimale Versorgungssituation herzustellen, da-
        Ärzten bzw. dem Krankenhaus erhoben.                                      mit eine bestmögliche Genesung gewährleistet werden kann.
        Befindet sich die versicherte Person nach einem Unfall für        7.4.4   Berufliche Rehabilitation
        eine Erstversorgung in einer akut stationären Einrichtung,
                                                                                  Unser Berater unterstützt die versicherte Person bei der Wi-
        wird sich der Dienstleister einen ersten Überblick über die vo-
        raussichtliche Zeit der Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen               dereingliederung in das Berufsleben unter Berücksichtigung
        für das versicherte Unternehmen verschaffen. Der Dienstleis-              der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten und hilft der
                                                                                  versicherten Person bei der Erhaltung, Umgestaltung oder
        ter nimmt einen telefonischen Kontakt zu der versicherten
        Person und, sofern von der versicherten Person gewünscht,                 Umorganisation des bisherigen Arbeitsplatzes.
        dem Arbeitgeber auf und leitet einen ersten prognostischen                Im Rahmen der Betreuung bieten wir der versicherten Person
        Unterstützungsbedarf ab.                                                  unsere aktive Unterstützung bei der Suche nach Stellenange-
        Aus den gesamten erhobenen Informationen leitet der Dienst-               boten bzw. einem neuen Arbeitsplatz an, einschließlich indi-
        leister den Unterstützungsbedarf ab, kategorisiert die Auf-               viduellen Bewerbungstrainings.
        wände und leitet die entsprechenden Schritte ein. Zur Verbes-             Bei Eignung wird eine selbständige Tätigkeit der versicherten
        serung der Situation bzw. zur Wiedereingliederung wird ein                Person, insbesondere durch eine kontinuierliche Begleitung
        auf die individuellen Bedürfnisse der versicherten Person ab-             während der Einarbeitungs- und Umschulungsphase, geför-
        gestimmtes Konzept erstellt.                                              dert.
7.4.2   Reha-Betreuung                                                            Unser Dienstleister prüft, sofern es vom Versicherungsneh-
        Der Dienstleister überwacht den Rehabilitations- und Gene-                mer und der versicherten Person gewünscht wird, organisiert
        sungsverlauf mittels einer aktiven telefonischen Verlaufsbe-              und setzt ein betriebliches Eingliederungsmanagement
                                                                                  (bEm) auf der Grundlage des §84, Abs. 2 SGB IX für die ver-
        gleitung oder einer Vor-Ort-Betreuung, die jeweils an einem
        medizinischen oder rehabilitativen Versorgungswechsel er-                 unfallte Person um.
        folgt. Diese aktive Verlaufsbegleitung beginnt mit der akutme-            Erfolgt ein Umbau des Arbeitsplatzes, ggfs. die Neueinrich-
        dizinischen Versorgung eines Krankenhauses und endet mit                  tung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder der
        der Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz bzw.                  Umbau oder die Neuanschaffung eines behindertengerech-
        dem Erreichen einer optimalen Pflegesituation. Kann auf-                  ten Dienst-Pkw nach Ziffer 6.13 dieser Besonderen Bedin-
        grund der Unfallfolgen die Arbeit am alten Arbeitsplatz nicht             gungen, so unterstützt unser Dienstleister und koordiniert die
        mehr aufgenommen werden, unterstützt unser Dienstleister                  entsprechenden Maßnahmen. Die adäquaten Kosten für den
        die versicherte Person bei ihrer beruflichen Neuorientierung              Umbau werden aus Ziffer 6.13 übernommen. Soweit die Leis-
        und Integration.                                                          tungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder dem Reha-
        Zu den Aufgaben gehören:                                                  Manager abgestimmt werden, behalten wir uns vor, nur Kos-
                                                                                  ten für solche Leistungen zu übernehmen, die durch ein fach-
        -   Regelmäßiger Kontakt mit der versicherten Person und                  ärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden
            den behandelnden Ärzten                                               und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.
        -   Ständige Kontrolle des Soll-Ist-Zustandes und Problemlö-      7.4.5   Hilfsmittelversorgung
            sungsgespräche mit allen Beteiligten
                                                                                  Unser Berater klärt den Bedarf an Hilfsmitteln und entwickelt
        -   Regelmäßige Situationsbesprechung mit den Angehöri-                   mit der versicherten Person, den Ärzten und Therapeuten ein
            gen der versicherten Person                                           Versorgungskonzept, das mit den zuständigen Kostenträgern
        -   Leistungskoordinierung unterschiedlicher Kostenträger                 abgestimmt wird. Mit diesen wird auch die Kostenübernahme
            der Rehabilitation bzw. Pflegekasse                                   abgestimmt.
        -   Absicherung eines nahtlosen Übergangs in unterschiedli-               Die notwendigen Hilfsmittel sollen bei Entlassung in den
            che therapeutische Einrichtungen oder zu Fachärzten                   häuslichen Bereich zur Verfügung stehen.
        -   Kontakt- und Arbeitsplatzsicherungsgespräche mit Ar-                  Werden Kosten geltend gemacht, die auch nach Ziffer 6.8 die-
            beitgebern (Erhalt des Arbeitsplatzes, Hilfen bei Umorga-             ser Besonderen Bedingungen versichert sind (Kosten für
            nisationen oder betrieblichen Umsetzungen, Unterstüt-                 Heil- und Hilfsmittel), dann ist zunächst die Versicherungs-
            zung in der arbeitsplatzspezifischen Qualifizierung)                  summe aus Ziffer 6.8 aufzubrauchen. Sofern darüber hinaus
        -   Hilfestellungen in der beruflichen Neuorientierung (Aus-              noch eine weitere Kostenübernahme notwendig ist, erfolgt
            wahl geeigneter Berufe und Ausbildungsstätten)                        diese in Absprache mit dem Dienstleister.
        -   Berufliche Reintegrationshilfen (Arbeitsplatzakquise- und     7.4.6   Wohnungs- und Mobilitätsberatung
            Bewegungsunterstützung)                                               Ist infolge des Unfalls eine dauernde Nutzung der bisherigen
7.4.3   Medizinische Rehabilitation                                               Wohnung bzw. des Eigentums nicht möglich oder sind erheb-
                                                                                  liche Nutzungseinschränkungen zu erwarten, so berät unser
        Nach dem Unfall nimmt unser Berater Kontakt zu den behan-
                                                                                  Berater bei der Umgestaltung der Wohnung bzw. des Eigen-
        delnden Ärzten und weiteren in die Heilbehandlung eingebun-
                                                                                  tums oder unterstützt bei der Suche eines behindertenge-
        denen Personen auf, um die medizinische Situation der ver-
                                                                                  rechten Objektes.
        sicherten Person klären zu können. Zur Beurteilung der me-
        dizinischen Lage wird eine Stellungnahme erarbeitet, die mit              Erfolgt ein Umbau der Wohnung, bzw. ein Umzug in eine be-
        Empfehlungen für das weitere Vorgehen verbunden ist. Hier                 hindertengerechte Wohnung oder der Umbau oder die Neu-
        wird besonders geprüft, ob die Notwendigkeit einer besonde-               anschaffung eines behindertengerechten Pkw nach Zif-
        ren Heilbehandlung besteht. Dabei kommt der Maßstab von                   fer 6.12 dieser Besonderen Bedingungen, so unterstützt un-
        §34 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) zur Anwendung.                    ser Dienstleister und koordiniert die entsprechenden Maß-
                                                                                  nahmen. Die adäquaten Kosten für den Umbau werden aus


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        Ziffer 6.12 übernommen. Soweit die Leistungen nicht vor Auf-           einmal je Unfallereignis innerhalb von drei Jahren nach dem
        tragsvergabe mit uns oder dem Reha-Manager abgestimmt                  Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Die Kosten für
        werden, behalten wir uns vor, nur Kosten für solche Leistun-           die organisierte Pflegefachkraft zur Pflege der versicherten
        gen zu übernehmen, die durch ein fachärztliches Gutachten              Person übernehmen wir im Rahmen der Ziffer 7.3 dieser Be-
        als behindertengerecht bewertet werden und somit eine Er-              sonderen Bedingungen.
        forderlichkeit nachweisen.                                       7.5   Entbindung von der Schweigepflicht
7.4.7   Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen                           Das über diese Besonderen Bedingungen vereinbarte Reha-
        Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen wird eine               Management ist eine Leistung, die die versicherte Person auf
        Beratung zur Leistungsvoraussetzung und eine Hilfestellung             Wunsch in Anspruch nehmen kann. Damit der von uns beauf-
        bei der Beantragung von Leistungen bei dem jeweilig verant-            tragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erforderlich, dass
        wortlichen Sozialleistungsträger angeboten. Gleichzeitig wird          die versicherte Person ausdrücklich alle den Unfall und des-
        über die Aspekte der sozialen schulischen oder beruflichen             sen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder behandeln-
        Rehabilitation informiert. Aus der jeweiligen Situation heraus         den
        werden Betreuungs-, Schul- und Ausbildungswege aufge-                  -   Angehörige von Heilberufen
        zeigt und bei Notwendigkeit über alternative medizinische
                                                                               -   Krankenhäuser und Kliniken
        Maßnahmen und Spezialisten informiert.
                                                                               -   Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen
7.4.8   Pflegeentlastungsservice durch Urlaubsgeld
                                                                               von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten
        Angehörigen, die die versicherte Person selbst ambulant pfle-
                                                                               Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im
        gen, wird durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit ge-
                                                                               Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person noch-
        boten, einen Urlaub zu finanzieren um selbst neue Kraft zu
                                                                               mals und ausdrücklich über die Bedeutung der Entbindung
        schöpfen und Erholung zu finden. Der Dienstleister vermittelt
                                                                               von der Schweigepflicht aufklären. Verweigert die versicherte
        hierzu für den Zeitraum des Urlaubs eine qualifizierte Pflege-
                                                                               Person die Entbindung von der Schweigepflicht, kann eine
        fachkraft zur Pflege der versicherten Person. Wir zahlen auf
                                                                               Leistung im Rahmen des Reha-Managements von uns nicht
        Antrag und Nachweis durch Quittung über die gezahlten Rei-
                                                                               erbracht werden.
        sekosten ein Urlaubsgeld bis zu einem maximalen Betrag in
        Höhe von 2.000 Euro. Den Anteil der Reisekosten, der diesen
        Betrag übersteigt, übernehmen wir nicht. Der Service kann


PL-GUBS-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                   Seite 7 von 7
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## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Baustein Keyperson

```text
[Seite 1]
 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall-
 versicherung Baustein Keyperson                                                                               PL-GUBKey-2106
 Stand: 01.06.2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und
dem Versicherungsschein.


Zusätzlich haben Sie mit uns die Besonderen Bedingungen Baustein Keyperson vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, erge-
ben sich aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen, bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen
Unfallversicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung.


Freundliche Grüße
Ihre Helvetia


Inhaltsverzeichnis

1     Koma-Geld                                                        1    6.3    Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze           3
1.1   Voraussetzung für die Leistung                                   1    6.4    Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreuung    3
1.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 1    6.5    Kosten für die Dekompressionskammer                         4
1.3   Ausschluss der Dynamik                                           1    6.6    Kosten für eine Beerdigung                                  4
2     Krankentage-Pflegegeld                                           2    6.8    Kosten für Heil- und Hilfsmittel                            4
2.1   Voraussetzungen für die Leistung                                 2    6.9    Selbstbehalt im Krankenhaus                                 4
2.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2    6.10 Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder
2.3   Ausschluss der Dynamik                                           2         Blindenschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes       4
3     Gips-Geld                                                        2    6.11 Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem
3.1   Voraussetzung für die Leistung                                   2         räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme                  4
3.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2    6.12 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen
                                                                                 im privaten Bereich                                           4
3.3   Ausschluss der Dynamik                                           2
                                                                            6.13 Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendungen
4     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                            2         im beruflichen Bereich                                        5
4.1   Voraussetzungen für die Leistung                                 2    7      Reha-Management                                             5
4.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                 2    7.1    Voraussetzungen für die Leistung                            5
4.3   Ausschluss der Dynamik                                           2    7.2    Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung                   5
5     Verbesserte Übergangsleistung                                    2    7.3    Höhe der Leistungen                                         5
5.1   Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis                     2    7.4    Art der Leistungen                                          6
5.2   Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis                    2    7.5    Entbindung von der Schweigepflicht                          7
5.3   Ausschluss der Dynamik                                           3    8      Interimsmanagement                                          7
6     Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung              3    8.1    Interimsorganisation                                        7
6.1   Grundsätzliche Regelungen                                        3    8.2    Berufliche Hilfe bei der Wiedereingliederung                7
6.2   Kosten für kosmetische Operationen                               3
________________________________________________________________________________________________________________

1       Koma-Geld                                                                   Der komatöse Zustand ist mit einem ärztlichen Attest bei uns
                                                                                    nachzuweisen.
        In Erweiterung zu Ziffer 2 der Allgemeinen Gruppenunfallver-
        sicherungsbedingungen (GUB 2021) gilt Folgendes:                            Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-
                                                                                    rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag
1.1     Voraussetzung für die Leistung
                                                                                    insgesamt für alle Unfallversicherungen.
        Die versicherte Person fällt infolge eines Unfalls in ein Koma     1.3      Ausschluss der Dynamik
        (auch künstliches).
                                                                                    Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
1.2     Art, Höhe und Dauer der Leistung
                                                                                    tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
        Es wird für jeden Kalendertag an welchem sich die versi-                    nicht teil.
        cherte Person in einem komatösen Zustand befindet, ein
        Koma-Geld von 50 Euro gezahlt, längstens jedoch bis zu
        24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses.

Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396

PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                  Seite 1 von 7

[Seite 2]
2     Krankentage-Pflegegeld                                                        -   Beckenbruch,
2.1   Voraussetzungen für die Leistung                                              -   Gewebezerstörender Schaden an Herz, Lunge, Le-
                                                                                        ber, Milz oder Niere.
      Die versicherte Person ist aufgrund eines Unfalls im Sinne der
      Ziffer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not-               Das Vorliegen einer schweren Verletzung ist durch einen ob-
      wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen                    jektiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten
      dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2                ärztlichen Bericht nachzuweisen.
      des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) unfall-                Haben Krankheiten oder Gebrechen mitgewirkt, findet Ziffer 3
      bedingt pflegebedürftig.                                                  der GUB 2021 entsprechende Anwendung. Der Anspruch
2.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                          entsteht nach Eintritt des Unfalls. Er erlischt mit Ablauf eines
                                                                                Jahres, vom Unfalltag an gerechnet.
      Es wird für jeden Kalendertag, an welchem eine weitere häus-
      liche oder stationäre Pflege erforderlich ist, ein Krankentage-   4.2     Art, Höhe und Dauer der Leistung

      Pflegegeld in Höhe von 25 Euro gezahlt, längstens jedoch bis              Die Leistung beträgt 10.000 Euro für jede versicherte Person.
      zu 24 Monate nach Eintritt des Unfallereignisses. Der Pflege-             Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-
      grad ist mit einem entsprechenden Nachweis bei uns nach-                  rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag
      zuweisen.                                                                 insgesamt für alle Unfallversicherungen.
      Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-       4.3     Ausschluss der Dynamik
      rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag              Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
      insgesamt für alle Unfallversicherungen.                                  tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
2.3   Ausschluss der Dynamik                                                    nicht teil.
      Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-            5       Verbesserte Übergangsleistung
      tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
      nicht teil.                                                       5.1     Leistung drei Monate nach dem Unfallereignis

3     Gips-Geld                                                         5.1.1   Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
3.1   Voraussetzung für die Leistung                                            versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
      Die versicherte Person muss unfallbedingt aufgrund ärztlicher             Bereich unfallbedingt
      Anweisung länger als 14 Tage einen Gipsverband (auch Hart-                -   nach Ablauf von drei Monaten vom Unfalltag an gerech-
      oder Kunstschaumverband) oder eine Schienung tragen.                          net und
3.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung                                          -   ohne Mitwirkung von Krankheit oder Gebrechen noch zu
      Wir zahlen einmal ein Gips-Geld in Höhe von 500 Euro. Die                     100 Prozent beeinträchtigt.
      Notwendigkeit des Gipsverbandes oder der Schienung ist mit                -   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der drei Monate un-
      einem ärztlichen Attest bei uns nachzuweisen.                                 unterbrochen bestanden.
      Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-               -   Sie ist von Ihnen spätestens vier Monate nach Eintritt des
      rere Unfallversicherungen, gilt der vorgenannte Höchstbetrag                  Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei uns
      insgesamt für alle Unfallversicherungen.                                      geltend gemacht worden.
3.3   Ausschluss der Dynamik                                            5.1.2   Art und Höhe der Leistung
      Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-                    Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von
      tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie                  5.000 Euro.
      nicht teil.
                                                                        5.2     Leistung sechs Monate nach dem Unfallereignis
4     Sofortleistung bei Schwerverletzungen                             5.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
4.1   Voraussetzungen für die Leistung                                          Die normale körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit der
      Wir erbringen nach einem Unfall im Sinne von Ziffer 1                     versicherten Person ist im beruflichen oder außerberuflichen
      GUB 2021 gemäß den nachstehenden Bestimmungen eine                        Bereich unfallbedingt
      Sofortleistung bei folgenden schweren Verletzungen:                       -   nach Ablauf von sechs Monaten vom Unfalltag an gerech-
      -   Querschnittslähmung nach Schädigung des Rücken-                           net und
          marks,                                                                -   ohne Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen noch
      -   Amputation des ganzen Fußes oder der ganzen Hand,                         um mindestens 50 Prozent beeinträchtigt.

      -   Verbrennungen 2. oder 3. Grades von mehr als 30 Pro-                  -   Diese Beeinträchtigung hat innerhalb der sechs Monate
          zent der Körperoberfläche,                                                ununterbrochen bestanden.

      -   Schädel-Hirn-Verletzungen mit nachgewiesener Hirnprel-                -   Sie ist von Ihnen spätestens sieben Monate nach Eintritt
          lung (Contusion) oder Hirnblutung,                                        des Unfalls unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bei
                                                                                    uns geltend gemacht worden.
      -   Erblindung oder hochgradige Sehbehinderung beider Au-
          gen; bei Sehbehinderung Sehschärfe nicht mehr als 1/20,       5.2.2   Art und Höhe der Leistung

      -   Kombination aus mindestens zwei der folgenden Verlet-                 Wir zahlen die verbesserte Übergangsleistung in Höhe von
          zungen (auch von zwei Organen oder zwei Knochen –                     10.000 Euro.
          nicht jedoch von Elle und Speiche desselben Armes oder                Haben Sie bereits eine Leistung nach Ziffer 5.1 dieser Bedin-
          von Schien- und Wadenbein desselben Beines):                          gungen in Höhe von 5.000 Euro erhalten, wird diese auf einen
          -   Bruch eines Oberarm-, Unterarm-, Oberschenkel-                    Anspruch aus Ziffer 5.2 angerechnet. In diesem Falle erhalten
              oder Unterschenkelknochens,                                       Sie aus der Ziffer 5.2 dementsprechend noch weitere
                                                                                5.000 Euro.
          -   Wirbelkörperbruch,


PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                  Seite 2 von 7

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5.3     Ausschluss der Dynamik                                                          Zerstörung des Zahnersatzes durch geeignete Nach-
        Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-                          weise zu belegen, z. B. durch die Originalrechnung über
        tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie                        diesen Zahnersatz und die unfallbedingte Beschädigung.
        nicht teil.                                                                 Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu
                                                                                    einem Gesamtbetrag (inkl. der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7
6       Erweiterte Kostenposition in der Unfallversicherung
                                                                                    der GUB 2021) in Höhe von 50.000 Euro.
6.1     Grundsätzliche Regelungen                                           6.3     Kosten für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze
        In Ihrer Unfallversicherung sind die nachfolgend aufgeführten       6.3.1   Voraussetzungen für die Leistung
        Kostenpositionen in Erweiterung zu Ziffer 2.7 der GUB 2021
                                                                                    Der versicherten Person sind nach einem Unfall Kosten
        generell mitversichert.
                                                                                    -   für Such-, Bergungs- oder Rettungseinsätze von öffent-
        Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs-
                                                                                        lich- oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten
        vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt-
                                                                                        oder
        höhe von 500.000 Euro – soweit keine abweichende Summe
        vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei                 -   für einen Rettungswagen oder einen Feuerwehreinsatz
        ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag in Höhe                      oder
        von 500.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten                     -   für den ärztlich angeordneten Transport der verletzten
        begrenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns er-                      Person zum Krankenhaus oder zur Spezialklinik
        bracht. In den Gesamtbetrag in Höhe von 500.000 Euro sind                   entstanden.
        auch die Kosten gemäß Ziffer 2.7 der GUB 2021 einzubezie-
                                                                                    Wir informieren Sie über die Möglichkeit ärztlicher Versor-
        hen.
                                                                                    gung und stellen auf Wunsch eine Verbindung zwischen dem
        Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-                 Hausarzt der versicherten Person und dem behandelnden
        rere Gruppenunfallversicherungen, gilt der vorgenannte                      Arzt oder Krankenhaus her.
        Höchstbetrag insgesamt für alle Gruppenunfallversicherun-
        gen.                                                                        Wir ersetzen den Mehraufwand bei der Rückkehr der verletz-
                                                                                    ten Person zu ihrem ständigen Wohnsitz, soweit die Mehrkos-
        Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-                      ten auf ärztliche Anordnung zurückgehen und medizinisch
        tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie                    notwendig oder nach der Verletzungsart unvermeidbar wa-
        nicht teil (Ausschluss der Dynamik). Voraussetzung ist je-                  ren.
        weils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzliche oder private Kran-
        kenversicherung, ein Haftpflichtversicherer) nicht zu einer                 Bei einem Unfall im Ausland ersetzen wir die zusätzlich ent-
                                                                                    stehenden Heimfahrt- oder Unterbringungskosten für mitrei-
        Kostenerstattung verpflichtet ist oder seine Leistungspflicht
        bestreitet. Soweit ein anderer Ersatzpflichtiger eintritt, kann             sende minderjährige Kinder und den mitreisenden Partner der
        der Erstattungsanspruch gegen uns nur wegen der restlichen                  versicherten Person.
        Kosten geltend gemacht werden. Bestreitet ein anderer Er-                   Bei einem unfallbedingten Todesfall im Inland ersetzen wir die
        satzpflichtiger seine Leistungspflicht, können Sie sich unmit-              Kosten für die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz.
        telbar an uns halten.                                                       Bei einem unfallbedingten Todesfall im Ausland ersetzen wir
        Kosten sind generell durch entsprechende Nachweise bei uns                  die Kosten für die Bestattung im Ausland oder für die Über-
        geltend zu machen.                                                          führung zum letzten ständige Wohnsitz.
6.2     Kosten für kosmetische Operationen                                          Einem Unfall steht gleich, wenn ein solcher unmittelbar drohte
                                                                                    oder nach den konkreten Umständen zu vermuten war.
6.2.1   Voraussetzungen für die Leistung
        Die versicherte Person hat sich einer kosmetischen Operation        6.3.2   Art und Höhe der Leistung
        unterzogen, um eine unfallbedingte Beeinträchtigung des äu-                 Für diese Kostenposition übernehmen wir die Kosten bis zu
        ßeren Erscheinungsbilds zu beheben.                                         einem Gesamtbetrag (inkl. der Kostenerstattung aus Ziffer 2.7
        Die kosmetische Operation erfolgt                                           der GUB 2021) in Höhe von 250.000 Euro.
                                                                            6.4     Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine Kinderbetreu-
        -   durch einen Arzt,
                                                                                    ung
        -   nach Abschluss der Heilbehandlung und
                                                                            6.4.1   Voraussetzungen für die Leistung
        -   bei Erwachsenen innerhalb von drei Jahren nach dem
            Unfall, bei Minderjährigen vor Vollendung des 25. Le-                   Wir übernehmen die nachgewiesenen Kosten für eine Haus-
                                                                                    haltshilfe oder eine Kinderbetreuung, wenn sich die den
            bensjahres.
                                                                                    Haushalt überwiegend versorgende Person wegen eines Un-
6.2.2   Art und Höhe der Leistung                                                   falls, welcher unter diesen Vertrag fällt, in notwendiger voll-
        Wir erstatten nachgewiesene und nicht von Dritten übernom-                  stationärer Heilbehandlung befindet. Gleiches gilt, wenn die
        mene                                                                        versicherte Person einen unfallbedingten Tod erleidet.
        -   Arzthonorare und sonstige Operationskosten,                             Eine Übernahme der Kosten für eine Haushaltshilfe oder eine
        -   notwendige Kosten für Unterbringung und Verpflegung in                  Kinderbetreuung setzt voraus, dass im Haushalt der verun-
            einem Krankenhaus,                                                      fallten Person mindestens ein unterhaltsberechtigtes Kind un-
                                                                                    ter 15 Jahren oder eine zu pflegende Person zu versorgen ist.
        -   Zahnbehandlungs- und Zahnersatzkosten, Zahnersatz-
                                                                                    Die vollstationäre Heilbehandlung aufgrund des Unfallereig-
            und Zahnlaborkosten soweit es sich um den unfallbeding-
                                                                                    nisses ist durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
            ten Verlust oder Teilverlust von natürlichen Zähnen han-
            delt,                                                           6.4.2   Höhe und Dauer der Leistung
        -   Kosten für die Reparatur bzw. die Ersatzbeschaffung für                 Die Kostenübernahme erfolgt bis zu 100 Euro je Tag des voll-
            den unfallbedingten Verlust oder Teilverlust des Zahner-                stationären Aufenthaltes in pauschaler Form, ohne das kon-
            satzes (Brücken, Kronen, Stiftzähne, Gebisse und Im-                    krete Kosten nachgewiesen werden müssen. Es ist lediglich
            plantate). Die versicherte Person hat die unfallbedingte                der Nachweis zu führen, dass eine Haushaltshilfe oder eine
                                                                                    Kinderbetreuung aufgrund des Unfalls und des stationären


PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                     Seite 3 von 7

[Seite 4]
        Aufenthaltes der versicherten Person neu im Haushalt tätig         6.9     Selbstbehalt im Krankenhaus
        ist. Die Kosten übernehmen wir für maximal 100 Tage.               6.9.1   Voraussetzungen für die Leistung
6.5     Kosten für die Dekompressionskammer                                        Die versicherte Person war unfallbedingt im Sinne der Ziffer
6.5.1   Voraussetzungen für die Leistung                                           2.4 der GUB 2021 in medizinisch notwendiger vollstationärer
        Die versicherte Person hat einen versicherten tauchtypischen               Behandlung. Zwischen den Vertragsparteien ist jedoch kein
        Unfall im Sinne der Ziffer 1.3.5 der GUB 2021 erlitten.                    Krankenhaustagegeld vereinbart worden.

6.5.2   Art und Höhe der Leistung                                          6.9.2   Art, Höhe und Dauer der Leistung
        Wir übernehmen die Kosten für den Aufenthalt in einer De-                  Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall
        kompressionskammer zur Behandlung tauchtypischer Ge-                       den Selbstbehalt, der von der versicherten Person im Kran-
        sundheitsschäden bis zu einem Betrag in Höhe von                           kenhaus als Eigenanteil zu zahlen ist, in der jeweiligen und
        20.000 Euro.                                                               nachgewiesenen Höhe, maximal jedoch bis zu einem Betrag
                                                                                   in Höhe von 1.000 Euro.
6.6     Kosten für eine Beerdigung
                                                                           6.10    Kosten für das Erlernen der Gebärdensprache oder Blin-
6.6.1   Voraussetzung für die Leistung
                                                                                   denschrift oder der Anschaffung eines Blindenhundes
        Die versicherte Person ist unfallbedingt im Sinne der Ziffer 2.6
                                                                           6.10.1 Voraussetzungen für die Leistung
        der GUB 2021 zu Tode gekommen. Zwischen den Vertrags-
        parteien ist jedoch keine Todesfall-Leistung vereinbart wor-               Die versicherte Person hat einen unter den Vertrag fallenden
        den.                                                                       leistungspflichtigen Unfall erlitten und dabei einen vollständi-
                                                                                   gen Verlust der Sehfähigkeit und/oder einen vollständigen
6.6.2   Art und Höhe der Leistung
                                                                                   Verlust der Hörfähigkeit erlitten. Von der versicherten Person
        Wir übernehmen die notwendigen Kosten für eine adäquate                    ist ein entsprechender ärztlicher Nachweis beizubringen.
        Beerdigung im Inland bis zu einem Betrag in Höhe von
                                                                           6.10.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung
        10.000 Euro.
                                                                                   Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall
6.7     Kosten für eine Kur- oder eine Rehabilitationsmaßnahme
                                                                                   die nachgewiesenen Kosten für das Erlernen der Blinden-
6.7.1   Voraussetzungen für die Leistung                                           schrift und/oder der Gebärdensprache oder Anschaffung ei-
        Die versicherte Person hat nach einem unter den Vertrag fal-               nes Blindenhundes bis zu einem Betrag in Höhe von
        lenden leistungspflichtigen Unfall wegen der durch das Unfall-             1.000 Euro.
        ereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder de-            6.11    Kosten für eine psychologische Soforthilfe nach einem
        ren Folgen innerhalb von drei Jahren, vom Unfalltag an ge-                 räuberischen Überfall oder einer Geiselnahme
        rechnet, für einen zusammenhängenden Zeitraum von min-
                                                                           6.11.1 Voraussetzungen für die Leistung
        destens drei Wochen
                                                                                   Die versicherte Person ist Opfer eines räuberischen Überfalls
        -   eine stationär medizinisch notwendige Kur- oder Rehabi-
                                                                                   oder einer Geiselnahme geworden. Die Tat wurde bei der Po-
            litationsmaßnahme oder
                                                                                   lizei angezeigt und wird von dieser weiterverfolgt.
        -   aufgrund der Nähe zum Wohnort eine teilstationäre me-
                                                                                   Eine körperliche Gesundheitsschädigung ist nicht Vorausset-
            dizinisch notwendige Kur- oder Rehabilitationsmaß-
                                                                                   zung für die Leistung nach Ziffer 6.11.
            nahme
                                                                           6.11.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung
        durchgeführt.
                                                                                   Wir übernehmen in den ersten drei Monaten nach einem räu-
        Diese Voraussetzungen werden von Ihnen durch einen objek-                  berischen Überfall oder einer Geiselnahme die Kosten für
        tiven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten, ärzt-
                                                                                   eine psychologische Soforthilfe für die ersten 20 Sitzungen
        lichen Bericht nachgewiesen.                                               nach dem räuberischen Überfall oder der Geiselnahme, ma-
6.7.2   Art und Höhe der Leistung                                                  ximal jedoch die nachgewiesenen Kosten bis zu einem Betrag
        Wir übernehmen die zusätzlichen Kosten für diese Maß-                      in Höhe von 1.000 Euro.
        nahme bis zu einem Betrag in Höhe von 10.000 Euro.                 6.12    Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun-
6.8     Kosten für Heil- und Hilfsmittel                                           gen im privaten Bereich
6.8.1   Voraussetzungen für die Leistung                                   6.12.1 Voraussetzungen für die Leistung
        Die versicherte Person ist nach einem Unfall im Sinne der Zif-             Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne GUB 2021 zu ei-
        fer 1 GUB 2021 und nach Abschluss aller medizinisch not-                   ner dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Invaliditätsgrad
        wendigen Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen                     von 20 Prozent geführt, und wir haben dafür eine Invaliditäts-
        dauernd nach ärztlichem Attest mindestens mit Pflegegrad 2                 leistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3 der GUB 2021 er-
        des Pflegeversicherungsgesetzes (Pflege VG-SGB XI) pfle-                   bracht, so übernehmen wir die erforderlichen Kosten für
        gebedürftig.                                                               -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des auf die
        Werden Arm- und/oder Beinprothesen, Geh- und Stützappa-                        versicherte Person in Deutschland zugelassenen Pkw
        rate, Rollstühle oder Krankenfahrstühle, Krankenbetten oder                    oder
        andere Heil- und Hilfsmittel medizinisch notwendig ärztlich                -   die Neuanschaffung eines auf die versicherte Person in
        verordnet, erfolgt hierzu eine Kostenbeteiligung, welche in-                   Deutschland zugelassenen behindertengerechten adä-
        nerhalb von drei Jahren nach dem Unfallereignis beantragt                      quaten Pkw und
        wurden.
                                                                                   -   den behindertengerechten adäquaten Umbau der ständig
        Die Leistungen werden nur bei entsprechendem Nachweis                          bewohnten Wohnung der versicherten Person in
        fällig.                                                                        Deutschland oder
6.8.2   Art und Höhe der Leistung                                                  -   den Umzug in eine ständig zu bewohnende behinderten-
        Wir übernehmen die Kosten für diese Heil- und Hilfsmittel in                   gerechte adäquate Wohnung in Deutschland und
        den ersten drei Jahren nach dem Unfallereignis bis zu einem                -   die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der
        Betrag in Höhe von 20.000 Euro.                                                Umbaumaßnahmen.


PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                     Seite 4 von 7

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6.12.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung                                            -   Schädel-Hirn-Trauma (SHT) mindestens 2. Grades
       Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall                    -   Knöcherne Verletzung der Wirbelsäule
       die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von                   -   Polytrauma (Verletzungen mehrerer Körperregionen
       maximal 100.000 Euro.                                                           oder von Organsystemen)
       Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder                -   CRPS (Sudeck)
       dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns
                                                                                   -   Frakturen mit Beteiligung großer Gelenke (Schulter-,
       vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die
       durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht                       Knie-, Hüftgelenk)
       bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.             Das Vorliegen der Voraussetzungen ist durch einen objekti-
6.13   Umbaukosten / behinderungsbedingte Mehraufwendun-                       ven, am Stand medizinischer Erkenntnisse orientierten ärztli-
       gen im beruflichen Bereich                                              chen Bericht nachzuweisen.

6.13.1 Voraussetzungen für die Leistung                                        Ein Anspruch auf die Leistung besteht, wenn dieser nach dem
                                                                               Unfall von Ihnen innerhalb von 36 Monaten geltend gemacht
       Hat ein versichertes Unfallereignis im Sinne der GUB 2021 zu            worden ist.
       einer dauerhaften Beeinträchtigung mit einem Mindestinvali-
       ditätsgrad in Höhe von 20 Prozent geführt, und wir haben da-            Auf die notwendige Entbindung von der Schweigepflicht im
                                                                               Rahmen der Ziffer 7.5 dieser Besonderen Bedingungen wei-
       für eine Invaliditätsleistung nach Ziffer 2.1 oder 2.2 oder 2.3
       der GUB 2021 erbracht, so übernehmen wir die erforderlichen             sen wir an dieser Stelle bereits hin.
       Kosten für                                                        7.2   Umfang, Dauer und Häufigkeit der Leistung
       -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des Ar-                    Der Umfang, die Dauer und die Häufigkeit der Hilfeleistung
           beitsplatzes (als Arbeitsplatz gilt der Platz, an dem die           richten sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi-
           versicherte Person vor dem Unfall zur überwiegenden                 cherten Person. Die nachfolgend aufgeführten Leistungen
           Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist),                 werden durch einen von uns beauftragten fachlich qualifizier-
       -   die Einrichtung eines neuen behindertengerechten adä-               ten Vertragspartner in Deutschland erbracht.
           quaten Arbeitsplatzes beim Versicherungsnehmer bzw.                 Die vereinbarten Hilfeleistungen werden längstens für eine
           eines häuslichen Arbeitszimmers, sofern sich die versi-             Dauer von drei Jahren erbracht.
           cherte Person und der Versicherungsnehmer gemeinsam                 Die Leistungen aus dem Reha-Management erbringen wir
           dafür entscheiden,                                                  ausschließlich in Deutschland. Dies gilt nicht, wenn der Aus-
       -   den behindertengerechten adäquaten Umbau des für                    landsaufenthalt Teil des Rehabilitationsprozesses ist, der von
           diese versicherte Person vom Versicherungsnehmer zur                uns oder dem Dienstleister vorgeschlagen wurde.
           Verfügung gestellten Dienst-Pkw,                                    Mit der Erbringung der Reha-Management-Leistung ist eine
       -   die sachverständige Beratung und Planung im Vorfeld der             Anerkennung unserer Leistungspflicht aus dem Gruppenun-
           Umbaumaßnahmen.                                                     fallversicherungsvertrag nicht verbunden, da aus medizini-
       Sofern der versicherten Person durch die Inanspruchnahme                schen / sozialen Gründen mit der Einschaltung des Dienst-
       dieser versicherten Kostenart Steuer- und/oder Sozialversi-             leisters nicht immer bis zu unserer abschließenden Prüfung
                                                                               des Versicherungsschutzes abgewartet werden kann.
       cherungsabgaben entstehen, so werden diese ebenfalls von
       uns, gegen entsprechenden Nachweis, übernommen.                         Bestehen für die versicherte Person bei unserer Gesellschaft
6.13.2 Art, Höhe und Dauer der Leistung                                        mehrere Unfallversicherungen, oder mehrere Bausteine mit
                                                                               Einschluss des Reha-Managements, so kann die vereinbarte
       Wir übernehmen in den ersten drei Jahren nach dem Unfall                Leistung nur aus einem dieser Bausteine verlangt werden.
       die nachgewiesenen adäquaten Kosten bis zu einer Höhe von
                                                                         7.3   Höhe der Leistungen
       maximal 100.000 Euro.
                                                                               Sie haben Anspruch auf Beratungsleistungen von maximal
       Soweit die Leistungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder
       dem Reha-Manager abgestimmt werden, behalten wir uns                    100 Stunden. Welche Beratungsleistungen erbracht werden,
       vor, nur Kosten für solche Leistungen zu übernehmen, die                richtet sich nach der konkreten Hilfsbedürftigkeit der versi-
                                                                               cherten Person und wird im Zusammenspiel mit dem von uns
       durch ein fachärztliches Gutachten als behindertengerecht
       bewertet werden und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.             beauftragten Dienstleister festgestellt.
                                                                               Ergeben sich in Teilen des Genesungs- und Rehabilitations-
7      Reha-Management                                                         prozesses Versorgungslücken, können finanzielle Mittel für
       Unser Reha-Management navigiert und begleitet Verunfallte               zusätzliche Anwendungen, Therapien oder qualitativ hoch-
       durch das System der Sozialleistungsträger und Leistungser-             wertigere Hilfsmittel zur Verfügung gestellt werden. Besteht
       bringer während des gesamten Genesungsprozesses. Ziel ist               die allgemeine medizinische Auffassung, dass durch eine in-
       es, eine optimale Versorgungssituation zu schaffen, um damit            tensivere und qualitativ bessere therapeutische Behandlung
       eine schnellstmögliche Genesung zu fördern.                             oder durch die Nutzung qualitativ hochwertigere Hilfsmittel ein
                                                                               schnellerer Heilungsverlauf erzielt werden kann, werden
7.1    Voraussetzungen für die Leistung
                                                                               durch den Dienstleister entsprechende zusätzliche Maßnah-
       Die versicherte Person hat einen versicherten Unfall mit einer          men vorgeschlagen.
       Gesundheitsschädigung erlitten,
                                                                               Die Kosten für diese Reha-Maßnahmen werden bis zu einer
       -   die voraussichtlich zu einem Invaliditätsgrad von mindes-           Höhe von 100.000 Euro von uns übernommen. Soweit ein an-
           tens 20 Prozent (nach Ziffer 2.1 GUB 2021) führt oder ge-           derer Ersatzpflichtiger (Dritte, Krankenkasse oder andere
           führt hat, oder                                                     Leistungsträger) eintrittspflichtig ist, kann der Erstattungsan-
       -   zu einer vollstationären Heilbehandlung (Krankenhaus-               spruch gegen uns nur wegen der restlichen Kosten geltend
           aufenthalt) von mindestens 10 Tagen führt oder geführt              gemacht werden.
           hat (nach Ziffer 2.4 der GUB 2021), oder                            Diese Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
       -   wenn durch den Unfall eine der nachfolgenden Verletzun-             tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
           gen eingetreten ist                                                 nicht teil (Ausschluss Dynamik).


PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                 Seite 5 von 7

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7.4     Art der Leistungen                                                        sicherten Person klären zu können. Zur Beurteilung der me-
7.4.1   Bedarfserhebung                                                           dizinischen Lage wird eine Stellungnahme erarbeitet, die mit
                                                                                  Empfehlungen für das weitere Vorgehen verbunden ist. Hier
        Hat die versicherte Person Anspruch auf Reha-Management,
                                                                                  wird besonders geprüft, ob die Notwendigkeit einer besonde-
        so beauftragen wir einen spezialisierten Dienstleister mit der
                                                                                  ren Heilbehandlung besteht. Dabei kommt der Maßstab von
        Erhebung eines Reha-Management-Bedarfs. Der Reha-Ma-
                                                                                  §34 Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB) zur Anwendung.
        nagement-Bedarf wird durch ein Ersthilfetelefonat oder zu-
        sätzlich durch ein Vorortgespräch mit der verunfallten versi-             Im Rahmen der Höchstentschädigungsgrenze übernehmen
        cherten Person, deren Angehörigen (Ehegatte, eingetragener                wir die Kosten einer notwendigen besonderen Heilbehand-
        Lebenspartner, mit der versicherten Person in häuslicher Ge-              lung, soweit kein Anspruch gegen einen anderen öffentlichen
        meinschaft lebender Partner einer nicht ehelichen Lebensge-               oder privaten Leistungsträger besteht.
        meinschaft, volljährige Kinder, Eltern), den behandelnden                 Ziel der Maßnahmen im Bereich der medizinischen Rehabili-
        Ärzten bzw. dem Krankenhaus erhoben.                                      tation ist eine optimale Versorgungssituation herzustellen, da-
        Befindet sich die versicherte Person nach einem Unfall für                mit eine bestmögliche Genesung gewährleistet werden kann.
        eine Erstversorgung in einer akut stationären Einrichtung,        7.4.4   Berufliche Rehabilitation
        wird sich der Dienstleister einen ersten Überblick über die vo-           Unser Berater unterstützt die versicherte Person bei der Wi-
        raussichtliche Zeit der Arbeitsunfähigkeit und deren Folgen               dereingliederung in das Berufsleben unter Berücksichtigung
        für das versicherte Unternehmen verschaffen. Der Dienstleis-              der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten und hilft der
        ter nimmt einen telefonischen Kontakt zu der versicherten                 versicherten Person bei der Erhaltung, Umgestaltung oder
        Person und, sofern von der versicherten Person gewünscht,                 Umorganisation des bisherigen Arbeitsplatzes.
        dem Arbeitgeber auf und leitet einen ersten prognostischen
        Unterstützungsbedarf ab.                                                  Im Rahmen der Betreuung bieten wir der versicherten Person
                                                                                  unsere aktive Unterstützung bei der Suche nach Stellenange-
        Aus den gesamten erhobenen Informationen leitet der Dienst-               boten bzw. einem neuen Arbeitsplatz an, einschließlich indi-
        leister den Unterstützungsbedarf ab, kategorisiert die Auf-               viduellen Bewerbungstrainings.
        wände und leitet die entsprechenden Schritte ein. Zur Verbes-
        serung der Situation der versicherten Person bzw. deren Wie-              Bei Eignung wird eine selbständige Tätigkeit der versicherten
                                                                                  Person, insbesondere durch eine kontinuierliche Begleitung
        dereingliederung wird ein auf die individuellen Bedürfnisse
        der versicherten Person abgestimmtes Konzept erstellt.                    während der Einarbeitungs- und Umschulungsphase, geför-
                                                                                  dert.
7.4.2   Reha-Betreuung
                                                                                  Unser Dienstleister prüft, sofern es vom Versicherungsneh-
        Der Dienstleister überwacht den Rehabilitations- und Gene-                mer und der versicherten Person gewünscht wird, organisiert
        sungsverlauf mittels einer aktiven telefonischen Verlaufsbe-              und setzt ein betriebliches Eingliederungsmanagement
        gleitung oder einer Vor-Ort-Betreuung, die jeweils an einem               (bEm) auf der Grundlage des §84, Abs. 2 SGB IX für die ver-
        medizinischen oder rehabilitativen Versorgungswechsel er-                 unfallte Person um.
        folgt. Diese aktive Verlaufsbegleitung beginnt mit der akutme-
        dizinischen Versorgung eines Krankenhauses und endet mit                  Erfolgt ein Umbau des Arbeitsplatzes, ggfs. die Neueinrich-
                                                                                  tung eines behindertengerechten Arbeitsplatzes oder der
        der Wiederaufnahme der Arbeit am alten Arbeitsplatz bzw.
        dem Erreichen einer optimalen Pflegesituation. Kann auf-                  Umbau oder die Neuanschaffung eines behindertengerech-
        grund der Unfallfolgen die Arbeit am alten Arbeitsplatz nicht             ten Dienst-Pkw nach Ziffer 6.13 dieser Besonderen Bedin-
                                                                                  gungen, so unterstützt unser Dienstleister und koordiniert die
        mehr aufgenommen werden, unterstützt unser Dienstleister
        die versicherte Person bei ihrer beruflichen Neuorientierung              entsprechenden Maßnahmen. Die adäquaten Kosten für den
        und Integration.                                                          Umbau werden aus Ziffer 6.13 übernommen. Soweit die Leis-
                                                                                  tungen nicht vor Auftragsvergabe mit uns oder dem Reha-
        Zu den Aufgaben gehören:                                                  Manager abgestimmt werden, behalten wir uns vor, nur Kos-
        -   Regelmäßiger Kontakt mit der versicherten Person und                  ten für solche Leistungen zu übernehmen, die durch ein fach-
            den behandelnden Ärzten                                               ärztliches Gutachten als behindertengerecht bewertet werden
        -   Ständige Kontrolle des Soll-Ist-Zustandes und Problemlö-              und somit eine Erforderlichkeit nachweisen.
            sungsgespräche mit allen Beteiligten                          7.4.5   Hilfsmittelversorgung
        -   Regelmäßige Situationsbesprechung mit den Angehöri-                   Unser Berater klärt den Bedarf an Hilfsmitteln und entwickelt
            gen der versicherten Person                                           mit der versicherten Person, den Ärzten und Therapeuten ein
        -   Leistungskoordinierung unterschiedlicher Kostenträger                 Versorgungskonzept, das mit den zuständigen Kostenträgern
            der Rehabilitation bzw. Pflegekasse                                   abgestimmt wird. Mit diesen wird auch die Kostenübernahme
                                                                                  abgestimmt.
        -   Absicherung eines nahtlosen Übergangs in unterschiedli-
            che therapeutische Einrichtungen oder zu Fachärzten                   Die notwendigen Hilfsmittel sollen bei Entlassung in den
                                                                                  häuslichen Bereich zur Verfügung stehen.
        -   Kontakt- und Arbeitsplatzsicherungsgespräche mit Ar-
            beitgebern (Erhalt des Arbeitsplatzes, Hilfen bei Umorga-             Werden Kosten geltend gemacht, die auch nach Ziffer 6.8 die-
            nisationen oder betrieblichen Umsetzungen, Unterstüt-                 ser Besonderen Bedingungen versichert sind (Kosten für
            zung in der arbeitsplatzspezifischen Qualifizierung)                  Heil- und Hilfsmittel), dann ist zunächst die Versicherungs-
                                                                                  summe aus Ziffer 6.8 aufzubrauchen. Sofern darüber hinaus
        -   Hilfestellungen in der beruflichen Neuorientierung (Aus-
                                                                                  noch eine weitere Kostenübernahme notwendig ist, erfolgt
            wahl geeigneter Berufe und Ausbildungsstätten)
                                                                                  diese in Absprache mit dem Dienstleister.
        -   Berufliche Reintegrationshilfen (Arbeitsplatzakquise- und
                                                                          7.4.6   Wohnungs- und Mobilitätsberatung
            Bewegungsunterstützung)
                                                                                  Ist infolge des Unfalls eine dauernde Nutzung der bisherigen
7.4.3   Medizinische Rehabilitation
                                                                                  Wohnung bzw. des Eigentums nicht möglich oder sind erheb-
        Nach dem Unfall nimmt unser Berater Kontakt zu den behan-                 liche Nutzungseinschränkungen zu erwarten, so berät unser
        delnden Ärzten und weiteren in die Heilbehandlung eingebun-               Berater bei der Umgestaltung der Wohnung bzw. des Eigen-
        denen Personen auf, um die medizinische Situation der ver-                tums oder unterstützt bei der Suche eines behindertenge-
                                                                                  rechten Objektes.


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        Erfolgt ein Umbau der Wohnung, bzw. ein Umzug in eine be-              Person die Entbindung von der Schweigepflicht, kann eine
        hindertengerechte Wohnung oder der Umbau oder die Neu-                 Leistung im Rahmen des Reha-Managements von uns nicht
        anschaffung eines behindertengerechten Pkw nach Zif-                   erbracht werden.
        fer 6.12 dieser Besonderen Bedingungen, so unterstützt un-
                                                                         8     Interimsmanagement
        ser Dienstleister und koordiniert die entsprechenden Maß-
        nahmen. Die adäquaten Kosten für den Umbau werden aus                  Sie haben über dieses Modul einen hochwertigen Versiche-
        Ziffer 6.12 übernommen. Soweit die Leistungen nicht vor Auf-           rungsschutz für eine Schlüsselpositionskraft, eine Keyper-
        tragsvergabe mit uns oder dem Reha-Manager abgestimmt                  son, abgeschlossen.
        werden, behalten wir uns vor, nur Kosten für solche Leistun-
                                                                         8.1   Interimsorganisation
        gen zu übernehmen, die durch ein fachärztliches Gutachten
        als behindertengerecht bewertet werden und somit eine Er-              Sofern eine versicherte Keyperson einen Unfall erlitten hat,
        forderlichkeit nachweisen.                                             der unter die Voraussetzungen des Reha-Managements
                                                                               nach Ziffer 7 dieser Besonderen Bedingungen fällt, organi-
7.4.7   Hilfestellung bei Antrags- und Amtsvorgängen
                                                                               siert unser Dienstleister im Wege eines Interimsmanage-
        Der versicherten Person bzw. deren Angehörigen wird eine               ments zur zeitlichen Überbrückung des Personalausfalls eine
        Beratung zur Leistungsvoraussetzung und eine Hilfestellung             qualifizierte Ersatzperson.
        bei der Beantragung von Leistungen bei dem jeweilig verant-
                                                                               Die Kosten für die Organisation der Ersatzperson (inklusive
        wortlichen Sozialleistungsträger angeboten. Gleichzeitig wird
                                                                               Vermittlungsgebühren) übernehmen wir bis zu einem Betrag
        über die Aspekte der sozialen schulischen oder beruflichen
                                                                               in Höhe von 10.000 Euro. Die weiteren Kosten für das Enga-
        Rehabilitation informiert. Aus der jeweiligen Situation heraus
                                                                               gement dieser Ersatzperson (Gehaltskosten, Integrationskos-
        werden Betreuungs-, Schul- und Ausbildungswege aufge-
                                                                               ten etc.) übernehmen wir nicht.
        zeigt und bei Notwendigkeit über alternative medizinische
        Maßnahmen und Spezialisten informiert.                                 Die Notwendigkeit der Interimsorganisation wird im Rahmen
                                                                               der Tätigkeit unseres Dienstleisters aus dem Reha-Manage-
7.4.8   Pflegeentlastungsservice durch Urlaubsgeld
                                                                               ment ebenfalls mit festgestellt. Erfolgt keine Absprache mit
        Angehörigen, die die versicherte Person selbst ambulant pfle-          dem Reha-Manager, können wir entsprechende Kosten nicht
        gen, wird durch finanzielle Unterstützung die Möglichkeit ge-          übernehmen.
        boten, einen Urlaub zu finanzieren um selbst neue Kraft zu
                                                                         8.2   Berufliche Hilfe bei der Wiedereingliederung
        schöpfen und Erholung zu finden. Der Dienstleister vermittelt
        hierzu für den Zeitraum des Urlaubs eine qualifizierte Pflege-         Die versicherte Keyperson hat einen Unfall erlitten, der unter
        fachkraft zur Pflege der versicherten Person. Wir zahlen auf           die Voraussetzungen des Reha-Managements nach Ziffer 7
        Antrag und Nachweis durch Quittung über die gezahlten Rei-             dieser Besonderen Bedingungen fällt.
        sekosten ein Urlaubsgeld bis zu einem maximalen Betrag in              Die versicherte Person nimmt nach der Gesundung ihre Tä-
        Höhe von 2.000 Euro. Den Anteil der Reisekosten, der diesen            tigkeit im versicherten Unternehmen wieder auf, ist in ihrer
        Betrag übersteigt, übernehmen wir nicht. Der Service kann              beruflichen Leistungsfähigkeit aber noch stark beeinträchtigt,
        einmal je Unfallereignis innerhalb von drei Jahren nach dem            so dass es für die Verrichtung ihrer Tätigkeit noch Hilfe be-
        Unfallereignis in Anspruch genommen werden. Die Kosten für             darf.
        die organisierte Pflegefachkraft zur Pflege der versicherten           Beispiel: Nach einem schweren Unfall tritt die Keyperson ihre
        Person übernehmen wir im Rahmen der Ziffer 7.3 dieser Be-              Tätigkeit im Unternehmen wieder an. Sie ist durch einen kom-
        sonderen Bedingungen.                                                  plizierten Armbruch aber noch so stark beeinträchtigt, dass
7.5     Entbindung von der Schweigepflicht                                     sie jegliche Schreibtätigkeiten noch nicht ausüben kann. Wir
        Das, über diese Besonderen Bedingungen, vereinbarte                    helfen, indem wir die Kosten für eine adäquate Schreibkraft
        Reha-Management ist eine Leistung, die die versicherte Per-            übernehmen.
        son auf Wunsch in Anspruch nehmen kann. Damit der von                  Wir übernehmen die Kosten für Hilfstätigkeiten, die bei der
        uns beauftragte Dienstleister tätig werden kann, ist es erfor-         Wiedereingliederung der versicherten Person im Unterneh-
        derlich, dass die versicherte Person ausdrücklich alle den Un-         men noch nicht wieder ausgeübt werden können, bis zu
        fall und dessen gesundheitliche Folgen untersuchenden oder             sechs Wochen nach Wiederaufnahme der Tätigkeit im Unter-
        behandelnden                                                           nehmen. Die Kostenübernahme ist begrenzt auf einen Betrag
        -   Angehörige von Heilberufen                                         in Höhe von 5.000 Euro. Die Kosten müssen durch entspre-
                                                                               chende Nachweise bei uns geltend gemacht werden.
        -   Krankenhäuser und Kliniken
                                                                               Die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten für die berufli-
        -   Rehabilitations-, Kur- und Pflegeeinrichtungen
                                                                               che Hilfe bei der Wiedereingliederung wird im Rahmen der
        von ihrer Schweigepflicht gegenüber dem beauftragten                   Tätigkeit unseres Dienstleisters aus dem Reha-Management
        Dienstleister entbindet. Der beauftragte Dienstleister wird im         ebenfalls mit festgestellt. Erfolgt keine Absprache mit dem
        Rahmen des Ersthilfetelefonats die versicherte Person noch-            Reha-Manager, können wir entsprechende Kosten nicht
        mals und ausdrücklich über die Bedeutung der Entbindung                übernehmen.
        von der Schweigepflicht aufklären. Verweigert die versicherte


PL-GUBKey-2106, Stand 01.06.2021                                                                                               Seite 7 von 7
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