# Helvetia Kompaktschutz: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-helvetia-guv-kompakt.php
- Rechtlicher Träger: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Direktion für Deutschland, Helvetia Versicherungs-Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-helvetia-guv-kompakt.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Besondere Bedingungen Gruppenunfallversicherung Kompaktschutz](https://www.helvetia.com/content/dam/os/de/web/lp/aktionen/GUV%20Kompaktschutz.pdf), Fassung PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Gruppenunfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen | 22, Seite 14 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherte Person ist jeder, für den Sie Versicherungsschutz mit uns vereinbart haben. | Wer ist Wer, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang | 22.1, Seite 14 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz des einzelnen Versicherten erlischt: wenn er aus dem Dienstverhältnis des Versicherungsnehmers oder aus der Vereinigung ausscheidet | 10.4.2, Seite 11 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | ja | Die Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht ausschließlich Ihnen als Versicherungsnehmer zu. | 12.1, Seite 12 |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | ja | Sie zahlen die bisherige Prämie und wir reduzieren die vereinbarten Versicherungssummen auf 50 Prozent. | 18, Seite 14 |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nein | Personen, die für dauernd mindestens schwerste gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder von Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. | 4.1, Seite 7 |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | ja | rund um die Uhr, sofern im Vertrag keine abweichende Regelung vereinbart worden ist. | 1.2, Seite 2 |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | ja | Versicherungsschutz besteht während der Wirksamkeit des Vertrags weltweit | 1.2, Seite 2 |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | ja | Als Dienstreise gilt eine Reise, die der Arbeitgeber als solche anerkennt und vergütet. | BB Dienstreise, Seite 18 |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | ja | Die Versicherung umfasst im Rahmen der GUB 2021 nur die Unfälle, von denen die Mitglieder bei der vom Verein oder von seinen dazu berechtigten Organen veranstalteten oder angeordneten und beaufsichtigten Sportart betroffen werden. | BB Vereinsmitglieder 1, Seite 19 |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | ja, bis zur Versicherungssumme | Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind die vereinbarte Versicherungssumme und der unfallbedingte Invaliditätsgrad. | 2.1.2.1, Seite 3 |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | ja | Arm 75 % Hand 70 % | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | ja | Hand 70 % | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | ja | Daumen 25 % Zeigefinger 15 % | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | ja | Bein 75 % Fuß 45 % | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | ja | Auge 55 % | 4.1, Seite 2 |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | ja | Gehör auf einem Ohr 35 % | 4.1, Seite 2 |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | ja | Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung mit progressiver Invaliditätsstaffel vereinbart. | BB Progression, Seite 17 |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | ja | In Abänderung von Ziffer 3.2.2 der GUB 2021 wird die Leistung nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des Gebrechens mindestens 40 Prozent beträgt. | 11, Seite 4 |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | ja | Die Invalidität ist innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall | 3.2, Seite 2 |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | ja | Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall bei uns geltend machen. | 3.3, Seite 2 |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | ja | Sie und wir sind berechtigt, den Grad der Invalidität jährlich erneut ärztlich bemessen zu lassen. | 9.4, Seite 10 |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | keine | Die Invaliditätsleistung erhalten Sie als Einmalzahlung. | 2.1.2.1, Seite 3 |
| Todesfallleistung nach Unfall | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Todesfallleistung in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 2.6.2, Seite 5 |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | ja, bis zur Versicherungssumme | längstens jedoch für zwölf Monate vom Unfalltag an gerechnet. | 7.2, Seite 3 |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | ja, bis zur Versicherungssumme | für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung, längstens für 1.095 Tage ab dem Tag des Unfalls gerechnet. | 8.2, Seite 4 |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | ja, bis zur Versicherungssumme | Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten … für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für 150 Tage. | 9.2, Seite 4 |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | ja, bis zur Versicherungssumme | Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. | 5.2, Seite 3 |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | nicht geregelt |  |  |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nicht geregelt |  |  |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | ja, bis 20.000 € | ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 20.000 Euro | 10, Seite 4 |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | ja, bis 20.000 € | ersetzen wir bis zur Gesamthöhe von 20.000 Euro | 10, Seite 4 |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | nicht geregelt |  |  |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | ja | Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung der versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule | 2, Seite 1 |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | ja | In Erweiterung zu Ziffer 1.3 sind unfreiwillig erlittene Gesundheitsschädigungen durch die allmähliche Einwirkung von Gasen, Dämpfen, Dünsten, Staubwolken, Säuren oder ähnliches mitversichert. | 1.3.1, Seite 2 |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | ja | In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf Infektionen, bei denen aus der Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Erkrankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine Beschädigung der Haut | 14, Seite 4 |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nein | Schäden an Bandscheiben sowie Blutungen aus inneren | 5.2.1, Seite 8 |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | ja | Mitversichert sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörungen durch | 5.1.1, Seite 7 |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | ja | Für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall neu eintreten, werden Leistungen erbracht | 5.2.6, Seite 9 |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | ja | In Abänderung zu Ziffer 5.1.1 der GUB 2021 sind Unfälle der versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörung auch dann mitversichert, wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt. | 12, Seite 4 |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nein | Ausgeschlossen bleiben jedoch Berufs- und Gewerbekrankheiten. | 1.3.1, Seite 2 |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nein | Unfälle der versicherten Person durch die Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen. | 5.1.5, Seite 8 |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | ja | Versicherungsschutz besteht für die versicherte Person jedoch als Fluggast. | 5.1.4.1, Seite 8 |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | ja | schutz erlischt dann am Ende des 21. Tages nach Beginn | 13, Seite 4 |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | ja | Gesundheitsschäden durch Röntgen- und Laserstrahlen sowie künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen sind mitversichert, sofern der Unfall nicht während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit eintritt. | 5.2.2, Seite 8 |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nein | Für die folgenden Berufe bieten wir nach unseren Tarifen keinen Versicherungsschutz | 6.4, Seite 9 |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nein | Unfälle, die der versicherten Person dadurch zustoßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. | 5.1.2, Seite 7 |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Grundlage für die Bemessung der Prämie ist das für Ihren Vertrag geltende Berufsgruppenverzeichnis. | 6, Seite 9 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns einmal jährlich die aktuelle Anzahl der versicherten Personen anzugeben. | 22.2, Seite 14 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | ja | Eine Änderung der Berufstätigkeit oder Beschäftigung der versicherten Person müssen Sie uns unverzüglich mitteilen. | 6.1, Seite 9 |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | ja | Wir erhöhen die Versicherungssumme jährlich um 5 Prozent zum Beginn des Versicherungsjahres | BB Zuwachsleistung, Seite 18 |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | ja | Nach einem Unfall, der voraussichtlich zu einer Leistung führt, müssen Sie oder die versicherte Person unverzüglich einen Arzt hinzuziehen, seine Anordnungen befolgen und uns unterrichten. | 7.1, Seite 9 |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht gekündigt wird. | 10.2.2, Seite 11 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Besondere Bedingungen Gruppenunfallversicherung Kompaktschutz

```text
[Seite 1]
 Besondere Bedingungen für die Gruppenunfall-
 versicherung Kompaktschutz                                                                                         PL-GUBkp-2106
 Stand: 01.06.2021

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


Sie haben mit uns eine Gruppenunfallversicherung abgeschlossen. Die Grundlage dieser Unfallversicherung ergibt sich aus dem Antrag und
dem Versicherungsschein.
Zusätzlich haben Sie mit uns die Bedingungen für den Kompaktschutz vereinbart. Die Leistungen, die darüber versichert sind, ergeben sich
aus den nachfolgenden Besonderen Bedingungen. Sie ergänzen bzw. erweitern oder ersetzen den grundsätzlich abgeschlossenen Unfallver-
sicherungsschutz. Die Details entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Besonderen Bedingungen zu Ihrer Gruppenunfallversicherung.


Freundliche Grüße
Ihre Helvetia


Inhaltsverzeichnis

1     Erweiterter Unfallbegriff                                        1    6.1    Voraussetzungen für die Leistung                             3
2     Eigenbewegung                                                    1    6.2    Höhe, Beginn und Dauer der Leistung                          3
3     Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der               6.3    Ausschluss der Dynamik                                       3
      Invalidität                                                      2    7      Tagegeld                                                     3
3.1   Grundschutz                                                      2    7.1    Voraussetzungen für die Leistung                             3
3.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität              2    7.2    Höhe und Dauer der Leistung                                  3
3.3   Geltendmachung der Invalidität                                   2    8      Krankenhaustagegeld                                          3
4     Die erweiterte Gliedertaxe                                       2    8.1    Voraussetzungen für die Leistung                             3
4.1   Gliedertaxe                                                      2    8.2    Höhe und Dauer der Leistung                                  4
4.2   Anrechnung der Vorinvalidität                                    2    9      Genesungsgeld                                                4
4.3   Erweiterte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfallrente 2        9.1    Voraussetzungen für die Leistung                             4
4.4   Helmklausel                                                      2    9.2    Höhe und Dauer der Leistung                                  4
5     Unfallrente                                                      3    10     Kostenpositionen in der Unfallversicherung                   4
5.1   Voraussetzungen für die Leistung                                 3    11     Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen                     4
5.2   Art und Höhe der Leistung                                        3    12     Alkoholbedingte Unfälle                                      4
5.3   Beginn und Dauer der Leistung                                    3    13     Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse            4
5.4   Ausschluss der Dynamik                                           3    14     Infektionen                                                  4
6     Partner- und Waisenrente                                         3    15     Todesfall-Meldung                                            5


________________________________________________________________________________________________________________

1       Erweiterter Unfallbegriff                                                   Eine erhöhte Kraftanstrengung ist eine Bewegung, deren
                                                                                    Muskeleinsatz über die normalen Handlungen des täglichen
        Die Ziffer 1.4 der Allgemeinen Gruppenunfallversicherungs-
                                                                                    Lebens hinausgeht. Maßgeblich für die Beurteilung des Mus-
        bedingungen (GUB 2021) wird wie folgt erweitert:
                                                                                    keleinsatzes sind die individuellen körperlichen Verhältnisse
        Als Unfall gilt auch, wenn sich die versicherte Person durch                der versicherten Person.
        eine erhöhte Kraftanstrengung
                                                                           2        Eigenbewegung
        -   ein Gelenk an Gliedmaßen oder der Wirbelsäule verrenkt.
            Beispiel: Die versicherte Person stützt einen schweren                  Die Ziffer 1.4 der GUB 2021 wird wie folgt erweitert:
            Gegenstand ab und verrenkt sich dabei das Ellenbogen-                   Als Unfall gilt auch, wenn durch eine Eigenbewegung der ver-
            gelenk.                                                                 sicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule
        -   Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln an Gliedmaßen                      -   ein Gelenk verrenkt wird,
            oder der Wirbelsäule zerrt oder zerreißt.                               -   Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zer-
            Beispiel: Die versicherte Person zerrt sich bei einem                       rissen werden,
            Klimmzug die Muskulatur am Unterarm.                                    -   Knochenbrüche entstehen.
        -   sonstige Verrenkungen, Zerrungen und Zerreißungen an                    Ausgeschlossen bleiben Meniskus- und Bandscheibenschä-
            Gliedmaßen und Wirbelsäule sowie Leistenbruch zuzieht.                  den.
        Menisken und Bandscheiben sind weder Muskeln, Sehnen,
        Bänder noch Kapseln. Deshalb werden sie von dieser Rege-
        lung nicht erfasst.
Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG • Direktion für Deutschland • Berliner Str. 56-58 • 60311 Frankfurt a.M.
Aktiengesellschaft nach Schweizer Recht • Hauptsitz: St. Gallen/Schweiz • Hauptbevollmächtigter: Dipl.-Kfm. Volker Steck
Registergericht Frankfurt a.M. HRB 39268 • USt-IdNr. DE 114106960 • VSt-Nr. 807/V90807001788 • FeuerschSt-Nr. 837/F91837000396

PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                     Seite 1 von 5

[Seite 2]
3     Eintritt, ärztliche Feststellung und Geltendmachung der                    eine Niere, sofern die andere Niere bei
      Invalidität                                                                Eintritt des Unfalls bereits vollständig
3.1   Grundschutz                                                                funktionsunfähig war                                       50 %
      Die Ziffern 2.1.1.3 (Eintritt und ärztliche Feststellung der Inva-         Milz                                                       10 %
      lidität) und 2.1.1.4 (Geltendmachung der Invalidität) der                  Gallenblase                                                10 %
      GUB 2021 werden durch diese Besonderen Bedingungen wie
                                                                                 Magen                                                      20 %
      folgt abgeändert.
3.2   Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität                        Lungenflügel                                               50 %
                                                                                 *Nicht eingeschlossen in die Leistungspflicht ist ein Verlust
      Die Invalidität ist innerhalb von 21 Monaten nach dem Unfall
                                                                                 von Stimme oder Sprache, dessen Ursache eine unfallbe-
      -   eingetreten und                                                        dingte psychische Traumatisierung im Sinne einer psychoge-
      -   eine Änderung dieses Zustands ist nicht zu erwarten.                   nen Reaktion darstellt.
      Die Invalidität ist innerhalb von 30 Monaten nach dem Unfall               Bei Teilverlust oder Funktionsbeeinträchtigung der genann-
      -   von einem Arzt schriftlich festgestellt worden.                        ten Körperteile und Sinnesorgane gilt der entsprechende Teil
                                                                                 des jeweiligen Prozentsatzes.
      Ist eine dieser Voraussetzungen nicht erfüllt, besteht kein An-
      spruch auf Invaliditätsleistung.                                           Beispiel: Ist ein Arm vollständig funktionsunfähig, ergibt das
                                                                                 einen Invaliditätsgrad von 75 Prozent. Ist er um ein Zehntel in
3.3   Geltendmachung der Invalidität
                                                                                 seiner Funktion beeinträchtigt, ergibt das einen Invaliditäts-
      Sie müssen die Invalidität innerhalb von 30 Monaten nach                   grad von 7,5 Prozent (=ein Zehntel von 75 Prozent).
      dem Unfall bei uns geltend machen. Geltend machen heißt:
                                                                           4.2   Anrechnung der Vorinvalidität
      Sie teilen uns mit, dass Sie von einer Invalidität ausgehen.
                                                                                 Waren betroffene Körperteile oder Sinnesorgane oder deren
      Versäumen Sie diese Frist, ist der Anspruch auf Invaliditäts-
                                                                                 Funktion bereits vor dem Unfall dauernd beeinträchtigt (Vo-
      leistung ausgeschlossen. Nur in besonderen Ausnahmefällen
                                                                                 rinvalidität), wird der Invaliditätsgrad um die Vorinvalidität ge-
      lässt es sich entschuldigen, wenn Sie die Frist versäumt ha-
                                                                                 mindert. Diese ist nach den Ziffern 2.1.2.2.1 und 2.1.2.2.2 der
      ben.
                                                                                 GUB 2021 zu bemessen. Diese grundsätzliche Regelung zur
      Beispiel: Sie haben durch den Unfall schwere Kopfverletzun-                Vorinvalidität ergibt sich aus Ziffer 2.1.2.2.3 der GUB 2021.
      gen erlitten und waren deshalb nicht in der Lage, mit uns Kon-
                                                                                 Waren das Gehör oder das Augenlicht vor dem Unfall dau-
      takt aufzunehmen.
                                                                                 ernd beeinträchtigt, wird die Vorinvalidität nicht mindernd an-
4     Die erweiterte Gliedertaxe                                                 gerechnet, wenn die vorherige Beeinträchtigung durch akus-
                                                                                 tische oder optische Hilfen (Hörgeräte, Brillen, Kontaktlinsen,
4.1   Gliedertaxe                                                                etc.) beseitigt worden war und das Gehör oder das Augenlicht
      Die Ziffern 2.1.2.2.1 (Gliedertaxe) der GUB 2021 werden                    durch den Unfall nun vollständig verloren gegangen ist.
      durch diese Besonderen Bedingungen wie folgt abgeändert:             4.3   Erweiterte Gliedertaxe bei Mitversicherung einer Unfall-
      Bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit der fol-               rente
      genden Körperteile oder Sinnesorgane gelten ausschließlich                 Ist für die versicherte Person zum Unfallzeitpunkt die Leis-
      die hier genannten Invaliditätsgrade.                                      tungsart Unfallrente mitversichert, so gilt abweichend von Zif-
      Arm                                                        75 %            fer 2.2.1 (Voraussetzungen für die Leistung bei einer Unfall-
      Hand                                                       70 %            rente) der GUB 2021 die jeweilige verbesserte Gliedertaxe
                                                                                 aus diesen Besonderen Bedingungen Kompaktschutz versi-
      Daumen                                                     25 %            chert.
      Zeigefinger                                                15 %      4.4   Helmklausel
      anderer Finger                                               8%            In Abänderung der Ziffer 2.1.2.4 der GUB 2021 zahlen wir bei
      Bein                                                       75 %            folgenden sportlichen Aktivitäten bei einer unfallbedingten
      Fuß                                                        45 %            schweren Kopfverletzung eine Invaliditätsleistung in Höhe
                                                                                 von 10.000 Euro, wenn aufgrund dieser Kopfverletzung ein
      große Zehe                                                 10 %
                                                                                 Invaliditätsgrad festgestellt und zum Unfallzeitpunkt nach-
      andere Zehe                                                  5%            weislich ein geeigneter Helm getragen wurde:
      Auge                                                       55 %            Fahrradfahren, Inline-Skating, Kite-Surfen, Reiten, Roller-
      Ein Auge, sofern die Sehkraft des                                          Skating, Rollschuhlaufen, Rodeln, Skateboarden, Snowboar-
                                                                                 den, Skifahren, Skialpin, Surfen (Wellenreiten), Wakeboar-
      anderen Auges bei Eintritt des Unfalls
                                                                                 den, Waveboarden, Windsurfen
      bereits vollständig verloren war                           75 %
                                                                                 Unter den gleichen Voraussetzungen zahlen wir auch eine
      Gehör auf einem Ohr                                        35 %            zusätzliche Invaliditätsleistung in Höhe von 10.000 Euro,
      Gehör des anderen Ohrs war bei Eintritt                                    wenn der Helm aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen
      des Unfalls bereits vollständig verloren                   60 %            oder Sicherheitsvorkehrungen während der beruflichen Tätig-
                                                                                 keit getragen worden ist und es zu einem entsprechenden Be-
      Stimme*                                                   100 %            rufsunfall gekommen ist.
      Geruchssinn                                                10 %            Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
      Geschmackssinn                                             10 %            tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
      Niere                                                      25 %            nicht teil (Ausschluss Dynamik).
      beide Nieren                                              100 %


PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                     Seite 2 von 5

[Seite 3]
        sofern vereinbart                                                         18. Lebensjahr vollendet haben, so erhöht sich die Waisen-
5       Unfallrente                                                               rente ab dem folgenden Monat von 20 Prozent auf 40 Pro-
                                                                                  zent, insgesamt höchstens 100 Prozent der Unfallrente.
        Sofern eine Unfallrente vereinbart ist, wird die Ziffer 2.2 der
                                                                            6.3   Ausschluss der Dynamik
        GUB 2021 wie folgt abgeändert:
                                                                                  Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
5.1     Voraussetzungen für die Leistung
                                                                                  tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
        Der unfallbedingte     Invaliditätsgrad   beträgt   mindestens            nicht teil.
        50 Prozent.
                                                                                  sofern vereinbart
        Für die Voraussetzungen und die Bemessung der Invalidität
        gelten die Ziffern 2.1.1 und 2.1.2.2 der GUB 2021. In Abän-         7     Tagegeld
        derung zu Ziffer 2.1.2.2.1 der GUB 2021 gilt für die Bemes-         7.1   Voraussetzungen für die Leistung
        sung der Invalidität die erweiterte Gliedertaxe aus Ziffer 4 die-
        ser Besonderen Bedingungen.                                               Die versicherte Person ist unfallbedingt
                                                                                  -   in der Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und
        Verstirbt die versicherte Person vor der Bemessung der Inva-
        lidität, gilt Ziffer 2.1.2.3 der GUB 2021.                                -   in ärztlicher Behandlung.
5.2     Art und Höhe der Leistung                                                 Sofern der Versicherte nach einem Unfall aus Pflichtgefühl
                                                                                  seinem Beruf soweit als möglich nachgeht, wird dies nicht zu
        Wir zahlen die Unfallrente monatlich in Höhe der vereinbarten
        Versicherungssumme.                                                       seinen Ungunsten ausgelegt. Für die Bemessung der Beein-
                                                                                  trächtigung der Arbeitsfähigkeit ist nur der objektive ärztliche
5.3     Beginn und Dauer der Leistung                                             Befund maßgebend.
5.3.1   Wir zahlen die Unfallrente                                          7.2   Höhe und Dauer der Leistung
        -   rückwirkend ab Beginn des Monats, in dem sich der Unfall              Grundlagen für die Berechnung der Leistung sind
            ereignet hat, und danach
                                                                                  -   die vereinbarte Versicherungssumme und
        -   monatlich im Voraus.
                                                                                  -   der ärztlich festgelegte Grad der Beeinträchtigung der Ar-
5.3.2   Wir zahlen die Unfallrente bis zum Ende des Monats, in dem                    beitsfähigkeit.
        -   die versicherte Person stirbt oder                                    Wir zahlen das Tagegeld abgestuft nach dem Ausmaß der
        -   wir Ihnen mitteilen, dass aufgrund einer Neubemessung                 ärztlich festgestellten Beeinträchtigung der Berufstätigkeit,
            nach Ziffer 9.4 der GUB 2021 der unfallbedingte Invalidi-             längstens jedoch für zwölf Monate vom Unfalltag an gerech-
            tätsgrad unter 50 Prozent gesunken ist.                               net.
        Wir sind berechtigt, zur Prüfung der Voraussetzungen für den              Beispiel: Bei einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit von
        Rentenbezug Lebensbescheinigungen anzufordern. Wenn                       100 Prozent zahlen wir das vereinbarte Tagegeld in voller
        Sie uns die Bescheinigung nicht unverzüglich zusenden, ruht               Höhe. Bei einem ärztlich festgestellten Grad der Beeinträch-
        die Rentenzahlung ab der nächsten Fälligkeit.                             tigung von 50 Prozent zahlen wir die Hälfte des Tagegeldes.
5.4     Ausschluss der Dynamik                                                    sofern vereinbart
        Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-              8     Krankenhaustagegeld
        tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
        nicht teil.                                                               Sofern ein Krankenhaustagegeld vereinbart ist, wird die Zif-
                                                                                  fer 2.4 der GUB 2021 wie folgt abgeändert:
        sofern vereinbart
                                                                            8.1   Voraussetzungen für die Leistung
6       Partner- und Waisenrente
                                                                                  Die versicherte Person
        Wir leisten eine Partner- und Waisenrente entsprechend den                -   ist unfallbedingt in medizinisch notwendiger vollstationä-
        nachfolgenden Bedingungen.                                                    rer Heilbehandlung oder
6.1     Voraussetzungen für die Leistung                                          -   unterzieht sich unfallbedingt einer ambulanten chirurgi-
        Verstirbt die rentenberechtigte versicherte Person – gleich-                  schen Operation und ist deswegen für mindestens drei
        gültig aus welcher Ursache – so wird die Unfallrente ab dem                   Tage ununterbrochen und vollständig in der Ausübung ih-
        folgenden Monat in eine Partner- und Waisenrente gemäß                        res Berufs beeinträchtigt. War die versicherte Person zum
        den nachfolgenden Bestimmungen umgewandelt.                                   Zeitpunkt des Unfalls nicht berufstätig, kommt es auf die
6.2     Höhe, Beginn und Dauer der Leistung                                           allgemeine Fähigkeit an, Arbeit zu leisten.

        Die Partnerrente beträgt 60 Prozent der Unfallrente. Die                  Kuren sowie Aufenthalte in privaten Einrichtungen (Pensio-
        Rente wird monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Monats                  nen und Hotels) und Erholungsheimen gelten nicht als medi-
        gezahlt, in dem die begünstigte Person verstirbt. Begünstigte             zinisch notwendige Heilbehandlungen. Erfolgt die Heilbe-
        Person ist der erbberechtigte Ehegatte/Partner des Versi-                 handlung jedoch in einem Institut, das sowohl der Heilbe-
        cherten, sofern vor dem Unfall kein namentliches Bezugs-                  handlung als auch der Rehabilitation dient, so entfällt der
        recht verfügt wurde. Nicht als bezugsberechtigt eingesetzt                Krankenhaustagegeldanspruch zumindest dann nicht, wenn
        werden können Kinder, mehrere Personen gleichzeitig sowie                 es sich um eine Notfalleinweisung handelt oder die Kranken-
        juristische Personen. Die Partnerrente wird bis zum Tod des               anstalt das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umge-
        erbberechtigten Ehegatten/Partners gezahlt.                               bung des Wohnsitzes des Versicherten ist.

        Die Waisenrente beträgt 20 Prozent der Unfallrente für jedes              Eine unmittelbar (innerhalb von 21 Tagen) an den ersten un-
        erbberechtigte Kind des Versicherten, insgesamt jedoch                    fallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt an-
        höchstens 40 Prozent der Unfallrente. Die Waisenrente wird                schließende vollstationäre Anschlussbehandlung (AHB) oder
        monatlich im Voraus bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in                 berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung
        dem das jeweilige Kind das 18. Lebensjahr vollendet. Ver-                 (BGSW) ist als unfallbedingte vollstationäre Heilbehandlung
        stirbt der Bezieher der Partnerrente bevor die Kinder das                 mitversichert. Gleiches gilt für einen unfallbedingten vollstati-
                                                                                  onären Aufenthalt der versicherten Person zur Kurzzeitpflege


PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                     Seite 3 von 5

[Seite 4]
      in einem Pflege- oder Seniorenheim. Wir erbringen daher            11     Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen
      auch für diese Behandlungen das Krankenhaustagegeld.
                                                                                In Abänderung von Ziffer 3.2.2 der GUB 2021 wird die Leis-
8.2   Höhe und Dauer der Leistung                                               tung nur dann gekürzt, wenn der Anteil der Krankheit oder des
      Wir zahlen das vereinbarte Krankenhaustagegeld                            Gebrechens mindestens 40 Prozent beträgt.
      -   für jeden Kalendertag der vollstationären Behandlung,          12     Alkoholbedingte Unfälle
          längstens für 1.095 Tage ab dem Tag des Unfalls gerech-
          net.                                                                  In Abänderung zu Ziffer 5.1.1 der GUB 2021 sind Unfälle der
      -   für vier Tage bei ambulanten chirurgischen Operationen.               versicherten Person aufgrund Bewusstseinsstörung auch
                                                                                dann mitversichert, wenn beim Lenken von Kraftfahrzeugen
      -   in Höhe von 50 Prozent des versicherten Krankenhausta-                der Blutalkoholgehalt unter 1,1 Promille liegt.
          gegeldes für eine Dauer von längstens 30 Tagen, sofern
          sich die versicherte Person unfallbedingt in einem vollsta-    13     Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse
          tionären Aufenthalt zur Kurzzeitpflege in einem Pflege-
                                                                                Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse bleiben
          oder Seniorenheim befindet.
                                                                                nach Ziffer 5.1.3 der GUB 2021 auch weiterhin vom Versiche-
      sofern vereinbart                                                         rungsschutz ausgeschlossen.
9     Genesungsgeld                                                             Ausnahme:
                                                                                Die versicherte Person wird auf Reisen im Ausland überra-
      Sofern ein Genesungsgeld vereinbart ist, wird die Ziffer 2.5
                                                                                schend von Kriegs- oder Bürgerkriegsereignissen betroffen.
      der GUB 2021 wie folgt abgeändert:
                                                                                In diesem Fall gilt der Ausschluss nicht. Der Versicherungs-
9.1   Voraussetzungen für die Leistung                                          schutz erlischt dann am Ende des 21. Tages nach Beginn ei-
      Die versicherte Person ist aus der vollstationären Behandlung             nes Krieges oder Bürgerkrieges auf dem Gebiet des Staates,
      entlassen worden und hatte Anspruch auf Krankenhaustage-                  in dem sich die versicherte Person aufhält.
      geld nach Ziffer 8 dieser Besonderen Bedingungen.                         Die restlichen Regelungen aus Ziffer 5.1.3 der GUB 2021 blei-
9.2   Höhe und Dauer der Leistung                                               ben unverändert.
      Das Genesungsgeld wird in Höhe der vereinbarten Versiche-          14     Infektionen
      rungssumme für die gleiche Anzahl von Kalendertagen ge-
      zahlt, für die wir Krankenhaustagegeld leisten, längstens für             Infektionen sind nach Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 vom Versi-
      150 Tage.                                                                 cherungsschutz ausgeschlossen. Ausnahmen bilden die un-
                                                                                ter 5.2.4 der GUB 2021 aufgezählten mitversicherten Infekti-
      generell vereinbart                                                       onskrankheiten (z. B. FSME und Borreliose).
10    Kostenpositionen in der Unfallversicherung                         14.1   In Ergänzung zu Ziffer 5.2.4 der GUB 2021 erstreckt sich der
      In Ihrer Unfallversicherung ist die Übernahme von unfallbe-               Versicherungsschutz auch auf Infektionen, bei denen aus der
      dingten versicherten Kostenpositionen generell immer mitver-              Krankheitsgeschichte, dem Befund oder der Natur der Er-
      sichert (Ziffer 2.7 der GUB 2021).                                        krankung hervorgeht, dass die Krankheitserreger durch eine
                                                                                Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Haut-
      In Abänderung zu Ziffer 2.7 gilt folgendes vereinbart:
                                                                                schicht durchtrennt sein muss, oder durch Einspritzen infekti-
      Hat die versicherte Person einen unter den Versicherungs-                 öser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper der
      vertrag fallenden Unfall erlitten, ersetzen wir bis zur Gesamt-           versicherten Person gelangt sind. Anhauchen, Anniesen oder
      höhe von 20.000 Euro – soweit keine abweichende Summe                     Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.
      vereinbart ist – die entstandenen notwendigen Kosten. Dabei
                                                                                Die äußere Hautschicht wird z. B. durch einen Zeckenstich
      ist unsere Kostenerstattung auf einen Gesamtbetrag von
                                                                                durchtrennt. Die durch Zeckenstich verursachten Infektionen
      20.000 Euro insgesamt für die nachstehenden Kosten be-
                                                                                wie Borreliose oder FSME (Frühsommer Meningoenzephali-
      grenzt und wird nur einmal je Unfallereignis von uns erbracht.
                                                                                tis) fallen somit ausdrücklich unter den Versicherungsschutz.
      Bestehen für den Versicherten bei unserer Gesellschaft meh-
                                                                                Weiterhin fallen auch folgende Infektionskrankheiten unter
      rere Gruppenunfallversicherungen, gilt der vorgenannte
                                                                                den Versicherungsschutz, bei denen die Krankheitserreger
      Höchstbetrag insgesamt für alle Gruppenunfallversicherun-
                                                                                ebenfalls durch eine Durchtrennung mindestens der äußeren
      gen.
                                                                                Hautschicht in den Körper gelangen:
      Die Versicherungssumme nimmt an einer für andere Leis-
                                                                                -   Malaria, die durch einen Mückenstich übertragen wird
      tungsarten vereinbarten Erhöhung von Leistung und Prämie
      nicht teil (Ausschluss der Dynamik).                                      -   Fleckfieber, das durch den Biss bzw. Stich von Läusen
                                                                                    übertragen wird
      Voraussetzung ist jeweils, dass ein Dritter (z. B. die gesetzli-
      che oder private Krankenversicherung, ein Haftpflichtversi-               -   Gelbfieber, das durch einen Mückenstich übertragen wird
      cherer) nicht zu einer Kostenerstattung verpflichtet ist oder             -   Schlafkrankheit, wird durch den Stich der Tsetsefliege
      seine Leistungspflicht bestreitet. Soweit ein anderer Ersatz-                 übertragen
      pflichtiger eintritt, kann der Erstattungsanspruch gegen uns              -   Tetanus (Wundstarrkrampf), der durch das Eindringen
      nur wegen der restlichen Kosten geltend gemacht werden.                       von Fremdkörpern unter die Haut entsteht
      Bestreitet ein anderer Ersatzpflichtiger seine Leistungspflicht,
                                                                                -   Tollwut, die durch den Biss eines Tieres übertragen wird
      können Sie sich unmittelbar an uns halten.
                                                                                -   Tularämie (Hasenpest), wird durch den Biss von Zecken,
      Die versicherten Kostenarten nach Ziffer 2.7 der GUB 2021
                                                                                    den Biss von Flöhen, den Biss oder das Kratzen von Hun-
      ändern sich durch die Abänderung in diesen Besonderen Be-
                                                                                    den und Katzen übertragen
      dingungen nicht.
                                                                                Die vorgenannte Aufzählung von Infektionskrankheiten, die
                                                                                dadurch entstehen, dass die Krankheitserreger durch eine
                                                                                Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Haut-
                                                                                schicht durchtrennt sein muss, in den Körper gelangt sind, ist


PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                 Seite 4 von 5

[Seite 5]
       nur beispielhaft und erhebt keinen Anspruch auf Vollständig-              -   Es besteht nur dann Versicherungsschutz für Infektionen
       keit.                                                                         im Sinne dieser Besonderen Bedingungen, wenn die erst-
       Einer Infektion gleichgestellt sind Schutzimpfungen gegen In-                 malige Diagnose der Infektion durch einen Arzt während
       fektionen.                                                                    der Wirksamkeit des Vertrages erfolgt.
14.2   Der Zusammenhang zwischen der erstmaligen Infektion                14.3   Beginn des Versicherungsschutzes
       durch einen Krankheitserreger oder einer Schutzimpfung und                Der Versicherungsschutz für die Infektionskrankheiten be-
       der Voraussetzung für eine Leistung ist von Ihnen durch einen             ginnt nach Ablauf einer Wartezeit von einem Monat. Die War-
       ärztlichen Bericht, der sich objektiv am Stand medizinischer              tezeit beginnt, sobald die erste Prämie gezahlt ist, jedoch frü-
       Erkenntnisse orientiert und entsprechende Laborbefunde ent-               hestens zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit-
       hält, nachzuweisen.                                                       punkt. Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versiche-
       Bei einer Infektion beachten Sie bitte folgende Erweiterungen:            rungsschutzes eintreten, besteht keine Leistungspflicht.
       -   Abweichend von Ziffer 7.1 der GUB 2021 reicht es aus,          15     Todesfall-Meldung
           wenn Sie den Versicherer unverzüglich unterrichten,
                                                                                 In Abänderung von Ziffer 7.5 der GUB 2021 ist es uns inner-
           nachdem die erstmalige Infektion durch einen Arzt fest-
                                                                                 halb von 14 Tagen zu melden, wenn der Unfall zum Tod der
           gestellt wurde.
                                                                                 versicherten Person führt.
       -   Die Invaliditätsfristen in Ziffer 3 dieser Besonderen Bedin-
                                                                                 Soweit zur Prüfung unserer Leistungspflicht erforderlich, ist
           gungen und Ziffer 9.4 der GUB 2021 (Neubemessung In-
                                                                                 uns das Recht zu verschaffen, eine Obduktion – durch einen
           validität) beginnen nicht mit dem Unfall (z. B. dem Stich
                                                                                 von uns beauftragten Arzt – durchführen zu lassen.
           eines Insektes), sondern erst mit der erstmaligen Diag-
           nose der Infektion durch einen Arzt.


PL-GUBkp-2106, Stand 01.06.2021                                                                                                    Seite 5 von 5
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