# R+V Gruppen-Unfallversicherung: die Bedingungen im Volltext

> Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.

- https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-ruv-gruppe.php
- Rechtlicher Träger: R+V Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
- Anfrage an den Makler: https://www.nammert.com/bedingungen-gruppenunfall-ruv-gruppe.php?household=single|couple|family|single_parent&deductible=0|1&over55=0|1&public_service=0|1&summary=…#anfrage
- Original beim Versicherer (PDF): [Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 (R+V ZB Gruppen-UV 2008)](https://WWW.ALPENVEREIN.DE/files/ass-unfallversicherung-zb-gruppen-uv.pdf), Fassung R+V ZB Gruppen-UV 2008

## Auswertung nach Prüfpunkten

| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
| --- | --- | --- | --- |
| Vertragsform (namentlich, nicht namentlich, Personengruppen, Pauschal nach Lohnsumme oder Kopfzahl) | ja | Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten Personen abgeschlossen werden. | Vorbemerkung, Seite 1 |
| Versicherbare Personen (Arbeitnehmer, Inhaber, mitarbeitende Familienangehörige, Auszubildende, Aushilfen, Vereinsmitglieder, Helfer) | ja | Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe angehören. | 1.1, Seite 1 |
| Neu hinzukommende Personen automatisch mitversichert (Vorsorge, Meldefrist) | ja | Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab Eingang Ihrer Anmeldung bei uns. | 2.2, Seite 1 |
| Ende des Schutzes beim Ausscheiden aus Betrieb oder Verein | ja | Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet. | 1.6, Seite 1 |
| Recht der versicherten Person, den Schutz nach dem Ausscheiden als Einzelvertrag fortzuführen | nicht geregelt |  |  |
| Wer die Rechte ausübt und an wen gezahlt wird (Versicherungsnehmer oder versicherte Person, Direktanspruch) | nicht geregelt |  |  |
| Höchstalter oder Leistungsänderung ab einem bestimmten Alter | nicht geregelt |  |  |
| Nicht versicherbare Personen (Pflegebedürftige, schwere Erkrankungen, Klausel und Folgen) | nicht geregelt |  |  |
| Rund um die Uhr (Beruf und Freizeit) oder nur Berufsunfälle wählbar | nicht geregelt |  |  |
| Geltungsbereich (weltweit, Einschränkung bei längerem Auslandsaufenthalt) | nicht geregelt |  |  |
| Wegeunfälle zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (bei reiner Berufsdeckung) | nicht geregelt |  |  |
| Dienstreisen, Betriebsveranstaltungen, Betriebssport | nicht geregelt |  |  |
| Vereinsveranstaltungen, Übungen, Wettkämpfe, Wege dorthin (Vereinsfassung) | nicht geregelt |  |  |
| Grundsumme für Invalidität je versicherte Person | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Arm (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Hand im Handgelenk (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Daumen und Zeigefinger (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Bein und Fuß (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Auge (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Gliedertaxe: Gehör auf einem Ohr (Prozentsatz) | nicht geregelt |  |  |
| Progression (Mehrleistung bei hohen Invaliditätsgraden, Staffel) | nicht geregelt |  |  |
| Mitwirkung von Krankheiten oder Gebrechen (Prozentsatz, ab dem gekürzt wird) | nicht geregelt |  |  |
| Fristen für Eintritt und ärztliche Feststellung der Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Frist zur Geltendmachung der Invalidität | nicht geregelt |  |  |
| Neubemessung des Invaliditätsgrads (Frist, wer sie verlangen darf) | nicht geregelt |  |  |
| Mindestgrad der Invalidität für eine Leistung | nicht geregelt |  |  |
| Todesfallleistung nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Unfall-Tagegeld bei Arbeitsunfähigkeit (Höhe, Dauer, Karenz) | nicht geregelt |  |  |
| Krankenhaustagegeld (Höhe, Höchstdauer) | nicht geregelt |  |  |
| Genesungsgeld nach Krankenhausaufenthalt | nicht geregelt |  |  |
| Unfallrente (ab welchem Invaliditätsgrad) | nicht geregelt |  |  |
| Übergangsleistung bei längerer Beeinträchtigung | nicht geregelt |  |  |
| Heilkosten, Zahnersatz, Hilfsmittel (soweit kein anderer Träger zahlt) | nicht geregelt |  |  |
| Bergungs- und Rettungskosten, Rücktransport | nicht geregelt |  |  |
| Kosmetische Operationen nach Unfall | nicht geregelt |  |  |
| Sofortleistung bei schweren Verletzungen oder Knochenbrüchen | nicht geregelt |  |  |
| Reha-Management, Hilfe bei Wiedereingliederung in den Betrieb | nicht geregelt |  |  |
| Verletzungen durch erhöhte Kraftanstrengung oder Eigenbewegung | nicht geregelt |  |  |
| Gesundheitsschäden durch Gase, Dämpfe, Stoffe (plötzlich, auch am Arbeitsplatz) | nicht geregelt |  |  |
| Infektionen durch Unfallverletzung, Zeckenbiss, Insektenstich | nicht geregelt |  |  |
| Bandscheibenschäden und Bauchwandbrüche | nicht geregelt |  |  |
| Herzinfarkt und Schlaganfall | nicht geregelt |  |  |
| Psychische Reaktionen nach Unfall (auch Überfall am Arbeitsplatz) | nicht geregelt |  |  |
| Bewusstseinsstörungen, Alkohol (Promillegrenze), Krampfanfälle | nicht geregelt |  |  |
| Berufskrankheiten (ausdrücklich ausgeschlossen oder mitversichert) | nicht geregelt |  |  |
| Motorsport und Rennveranstaltungen | nicht geregelt |  |  |
| Luftfahrt (Fluggast, Pilot, Fallschirm, Drachenflug) | nicht geregelt |  |  |
| Passives Kriegsrisiko und innere Unruhen | nicht geregelt |  |  |
| Kernenergie und Strahlen (Ausnahme für berufliche Röntgen- und Strahlenarbeit) | nicht geregelt |  |  |
| Ausgeschlossene oder zuschlagspflichtige Tätigkeiten (Gefahrengruppen, Arbeiten in Höhe, Sprengstoff, Tauchen) | nicht geregelt |  |  |
| Unfälle bei vorsätzlicher Straftat | nicht geregelt |  |  |
| Beitragsgrundlage (Kopfzahl, Lohn- oder Gehaltssumme, Mitgliederzahl, Gefahrengruppe) und Abrechnung | ja | Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden und für den laufenden Zeitabschnitt, und Sie erhalten von uns eine Abrechnung. | 1.5, Seite 1 |
| Melde- und Listenpflichten des Versicherungsnehmers (Zu- und Abgänge, Jahresmeldung) | ja | Diese Angabe muss nach Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist nicht zulässig. | 1.3, Seite 1 |
| Änderung der Tätigkeit oder Gefahrengruppe einer versicherten Person | nicht geregelt |  |  |
| Keine Anrechnung von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft, AUVA, Seguridad Social) | nicht geregelt |  |  |
| Dynamik oder Anpassung der Summen | nicht geregelt |  |  |
| Obliegenheiten nach dem Unfall (Meldefrist, Arzt, Unterlagen) | nicht geregelt |  |  |
| Laufzeit, Verlängerung und Kündigung (auch nach dem Versicherungsfall) | ja | Wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch Mitteilung Ihnen gegenüber beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. | 3.1, Seite 1 |
| Deckung entspricht den Pflichtleistungen des Tarifvertrags (convenio colectivo), Anpassung bei neuem Convenio | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente absoluta und gran invalidez als Pauschalkapital | nicht geregelt |  |  |
| Invalidez permanente total für den eigenen Beruf | nicht geregelt |  |  |
| Bemessung nach Baremo (Tabelle der Bedingungen oder gesetzliche Tabelle) | nicht geregelt |  |  |
| Bestattungskosten | nicht geregelt |  |  |
| Außergewöhnliche Risiken über den Consorcio de Compensación de Seguros | nicht geregelt |  |  |

## Volltext der Bedingungen: Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008 (R+V ZB Gruppen-UV 2008)

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R+V ZB Gruppen-UV 2008                                               R+V Allgemeine Versicherung AG
                                                                     Seite 1

      R+V Zusatzbedingungen für die Gruppen-Unfallversicherung 2008
                       (R+V ZB Gruppen-UV 2008)

          Die Gruppen-Unfallversicherung kann mit oder ohne Angabe der Namen der versicherten
          Personen abgeschlossen werden. Die vereinbarte Form ergibt sich aus dem Vertrag.

                                1. Versicherungen ohne Namensangabe
1.1       Versicherungsschutz besteht für die Personen, die der im Vertrag bezeichneten Gruppe
          angehören.
1.2       Die zu versichernden Personen sind von Ihnen so zu bezeichnen und zu erfassen, dass Zweifel
          über die Zugehörigkeit des Verletzten zu dem versicherten Personenkreis nicht entstehen
          können.
1.3       Wir werden Sie regelmäßig auffordern, uns innerhalb eines Monats die Anzahl der im
          zurückliegenden Zeitabschnitt versicherten Personen anzugeben. Diese Angabe muss nach
          Monaten und nach dem höchsten Stand jeden Monats erfolgen. Eine Durchschnittsberechnung ist
          nicht zulässig.
1.4       Sind mehrere Personengruppen versichert, benötigen wir diese Angaben für jede Gruppe
          getrennt.
1.5       Aufgrund Ihrer Angaben errechnen wir den zu zahlenden Beitrag für den zurückliegenden und für
          den laufenden Zeitabschnitt, und Sie erhalten von uns eine Abrechnung.
1.6       Der Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person erlischt, wenn sie aus dem mit Ihnen
          bestehenden Dienstverhältnis oder aus der Vereinigung ausscheidet.

                                    2. Versicherungen mit Namensangabe
2.1       Versicherungsschutz besteht für die namentlich genannten Personen.
2.2       Nicht versicherte Personen können Sie jederzeit zur Versicherung anmelden, wenn Beruf oder
          Beschäftigung und die Versicherungssummen die gleichen sind wie die der bereits versicherten.
          Für die hinzukommenden Personen besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang ab
          Eingang Ihrer Anmeldung bei uns.
2.3       Personen in anderen Berufen oder mit anderer Beschäftigung oder mit höheren
          Versicherungssummen sind erst versichert, nachdem Sie sich mit uns über
          Versicherungssummen und Beitrag geeinigt haben.
2.4       Wir haben das Recht, die Versicherung des Einzelnen nach Risikoprüfung abzulehnen. Lehnen
          wir ab, erlischt der Versicherungsschutz einen Monat nach Abgabe unserer Erklärung.
2.5       Für versicherte Personen, die aus dem Vertrag ausscheiden sollen, erlischt der
          Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt, in dem uns Ihre Anzeige zugeht.

           3. Ende des Versicherungsschutzes/Vertragsdauer (Zusatz zu Ziffer 10 R+V AUB)
3.1       Wir können den Versicherungsschutz der einzelnen versicherten Person durch Mitteilung Ihnen
          gegenüber beenden, wenn wir nach einem Unfall eine Leistung für sie erbracht haben oder gegen
          uns Klage auf eine Leistung erhoben worden ist. Die Mitteilung muss Ihnen innerhalb eines
          Monats nach Leistung oder - im Falle eines Rechtsstreits - nach Klagerücknahme, Anerkenntnis,
          Vergleich oder Rechtskraft des Urteils in Schriftform zugegangen sein. Der Versicherungsschutz
          erlischt einen Monat nach Zugang der Mitteilung.
3.2       Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird.
          Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs.
3.3       Wir sind berechtigt, das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zu kündigen,
          wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen
          Verfahrens mangels Masse abgewiesen wird.


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